Der fondsbrief nr 205

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NR. 205 I 6. KW I 06.02.2014 I ISSN 1860-6369 I KOSTENLOS PER E-MAIL

INHALTSVERZEICHNIS

Fonds-Check: SEB sucht Stiftungen für offenen Immobilienfonds

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Real I.S.: Australien-Fonds mit Objekt in Adelaide komplett platziert

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Steuern: Gericht definiert Steuer-Stundungsmodell

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10 WealthCap-Umfrage bei Fondsvertrieb: Objektqualität schlägt Rendite Swisslake-Studie: Zahl neuer Immobilienfonds steigt weltweit

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Liquiditätskosten: Modell schafft Transparenz

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Bouwfonds-Bericht: Investitions-Chancen für sanierte Einkaufszentren

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Personalia

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In Kürze

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Recht einfach: Treuhänder muss über Vorstrafen aufklären

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Impressum

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Meiner Meinung nach... Als ich beim Wirtschaftsmagazin „Capital“ Redakteur im Ressort Steuern und Recht war, hing ein Urteil des Preußischen Oberverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1906 an unserem schwarzen Brett: „Niemand ist verpflichtet, sein Vermögen so zu verwalten oder seine Ertragsquellen so zu bewirtschaften, dass dem Staat darauf hohe Steuern zufließen.“ Manche Politiker und selbst ernannte Moral-Instanzen haben diese mehr als 100 Jahre alte Verordnung offenbar etwas zu weit ausgelegt: Ein SPD-Kulturstaatssekretär führte jahrelang ein Schwarzgeldkonto in der Schweiz. Alice Emma Schwarzer hat bei den Eidgenossen seit den 80-er Jahren Geld gehortet und keine Zinsen versteuert. Uli Hoeneß muss sich bald vor Gericht wegen Steuerhinterziehung verantworten, und auch wenn CDU-Schatzmeister Helmut Linssen das Finanzamt nicht hintergangen hat, so stellt sich doch die Frage, warum ein Mann, der mal Finanzminister in NRW war, einer Briefkastenfirma auf den Bahamas in Geldgeschäften mehr vertraut als den Banken in Deutschland. Als ich unter dem preußischen Dekret Capital-Artikel recherchierte und verfasste, gab es noch Steuersparmodelle. Der Gesamtumsatz der geschlossenen Beteiligungsmodelle summierte sich in den umsatzstärksten Jahren auf mehr als zehn Milliarden Euro Eigenkapital. Wenn TV-Magazine heute über den „Grauen Kapitalmarkt“ berichten, zum Beispiel anlässlich der Prokon-Pleite, bringen sie dabei regelmäßig die ominöse Zahl „40 Milliarden“ ins Spiel. So viel Geld würden Anleger nach Schätzungen namen– und gesichtsloser Experten jedes Jahr verlieren. Die Nigeria-Connection muss offenbar viele Dumme gefunden haben. Oder wie soll sich die Summe erklären? Geschlossene Fonds kamen jedenfalls im vergangenen Jahr nach einer Scope-Analyse auf ein Emissionsvolumen von lediglich 1,5 Milliarden Euro. Detailliertere Zahlen veröffentlicht der Branchenverband BSI auf seinem Summit Mitte des Monats in Frankfurt. Der Fondsbrief wird aktuell über die Veranstaltung berichten und Stimmen der maßgeblichen Initiatoren einholen. Aus diesem redaktionellen Grund erscheint die kommende Ausgabe des Fondsbrief nicht wie gewohnt an einem Freitag, sondern am Montag, 24. Februar.

Viel Spaß beim Lesen!


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Real I.S. „Australien 9“ dicht Viele Transaktionen für Insti-Fonds Die Bayern-LB-Tochter Real I.S. hat ihren neunten Australienfonds geschlossen. Investoren des „Bayernfonds Australien 9“ beteiligen sich an einer Büroimmobilie in Adelaide. Das Gebäude ist komplett und langfristig an staatliche Behörden und an Banken, Versicherungen und Rechtsanwaltskanzleien vermietet. Die prognostizierte Laufzeit des Fonds mit einer Gesamtinvestition von 129 Millionen Austral-Dollar liegt bei zwölf Jahren. Zeichner bekommen jährliche Ausschüttungen von sechs Prozent. Für seinen institutionellen Fonds „BGV V“ hat der Initiator das ehemalige HertieKaufhaus in Elmshorn gekauft. Es ist an die Einzelhändler C&A, H&M, Deichmann und Kik vermietet. Ebenfalls für den Insti-Fonds hat Real I.S. das AnthémisGebäude in Lyon gekauft. Hauptmieter der 19.000 Quadratmeter ist die französische, staatliche Eisenbahngesellschaft SNCF. Im Luxemburger Teilmarkt Kirchberg hat Real I.S. eine Büroimmobilie mit 9.000 Quadratmetern gekauft, die kleinteilig vermietet ist. Der Fonds hat in rund zwei Jahren Eigenkapitalzusagen in Höhe von mehr als 500 Millionen Euro bei professionellen Investoren einwerben können.

Fonds-Check

Stiftungen unter sich Offener Fonds der SEB ausschließlich für spezielle Kundengruppe Stiftungen verwalten teilweise erhebliche Vermögen, haben aber häufig keine Ahnung von alternativen Sachwertinvestitionen abseits der Kapitalmärkte. Das ist eine Erkenntnis der ersten gemeinsamen Informationsveranstaltung des Immobilienbriefs in Kooperation mit dem Magazin „Die Stiftung“ Ende vergangenen Jahres in München. Bedarf an geeigneten Beteiligungsmodellen ist demnach vorhanden, wobei die tatsächliche Nachfrage der speziellen Anleger jedoch ausbaufähig ist. Extra für solche gemeinnützigen Investoren

hat die SEB kürzlich einen offenen Immobilienfonds aufgelegt: Den „SEB Konzept Stiftungsfonds“. Markt: Schon in der Vergangenheit haben institutionelle Investoren offene Publikumsfonds benutzt, um freie Liquidität zu attraktiveren Konditionen anzulegen als auf dem Geldmarktkonto üblich. Als sie ihr Kapital auf einen Schlag wieder abzogen, geriet eine Reihe von offene Immobilienfonds in Zahlungsschwierigkeiten, darunter auch Fonds der SEB. Sie machten dicht und verweigerten den meist privaten Sparern die Rücknahme ihrer Anteile. So etwas


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dürfte in Zukunft nicht mehr passieren. Das verhindern Kündigungs- und Mindesthaltefristen. Kundenkreis: Der SEB-Fonds ist ausschließlich für Stiftungen gedacht. Sie legen mindestens 50.000 Euro plus drei Prozent Agio an. Wie bei offenen Immobilienfonds inzwischen üblich, müssen die Investoren ihre Anteile mindestens zwei Jahre halten und dürfen sie mit einer Frist von einem Jahr kündigen. Ohne die Fristen einzuhalten, dürfen Anleger einmal pro Halbjahr Anteile im Wert von bis zu 30.000 Euro zurückgeben. Portfolio: SEB will das Kapital der gemeinnützigen Anleger in den Kernmärkten Europas investieren: Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Benelux. Denkbar und erlaubt sind jedoch auch Standorte in Übersee und sogar exotischere Allokationen wie Länder in Afrika und Asien. Gestartet ist der Fonds am 15. Juli 2013, Ende des Jahres hat er das erste Objekt gekauft. Die Logistikimmobilie in Wolfsburg ist bis Ende 2023 vermietet. SEB weist das aktuelle Fondsvermögen mit 16,5 Millionen Euro aus.

Angestrebtes Portfolio: Fast alles ist möglich. Der Fokus des Fonds soll auf Gewerbeimmobilien wie Bürogebäude, Einzelhandelsobjekte und Logistikimmobilien liegen. Denkbar sind auch Investitionen in Wohnanlagen und genmischt genutzte Objekte. Erbpacht-Grundstücke im Volumen von 15 Prozent des Sondervermögens sind erlaubt, ebenso wie unbebaute Grundstücke und Neubauprojekte, die auf einen Anteil von bis zu 20 Prozent kommen dürfen. Bewertung: SEB hat zwei Sachverständigenausschüsse bestellt. Sie bewerten vierteljährlich die Fondsimmobilien. Die Mitglieder dieser Ausschüsse entscheiden jedoch nicht, welche Objekte gekauft werden. Bei dieser Aufgabe unterstützen Gutachter, die nicht den SEB-Ausschüssen angehören, das SEB-Management. Anbieter: SEB hat vorher drei offene Immobilienfonds aufgelegt, dazu fünf Spezialfonds für institutionelle Investoren und zwei Angebote, die in REITs investieren. Mit Abstand größtes Vehikel war der „SEB Immoinvest“ mit einem Vermögen von knapp


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ZBI Dickes Umsatzplus Zentral Boden Immobilien (ZBI) hat im vergangenen Jahr 145 Millionen Euro Eigenkapital akquiriert – ein dickes Plus im Vergleich zum Vorjahr mit 103 Millionen Euro. Institutionelle Investoren alleine zahlten 87 Millionen Euro in die Immobilienfonds ein. Für dieses Jahr plant das Unternehmen weitere Angebote sowohl für private Kapitalanleger als auch für professionelle Investoren. Bislang hat das Unternehmen vier Fonds mit Gewinn für die Anleger aufgelöst.

sechs Milliarden Euro. Der Fonds aus dem Jahr 1989 konnte seinen Wert mehr als verdoppeln, musste allerdings, wie zahlreiche vergleichbare Angebote, Mitte 2010 die Tore schließen. Bis Ende April 2017 will SEB das Portfolio des Immoinvest komplett verkaufen. Kosten: Der Ausgabeaufschlag beträgt bis zu drei Prozent, der Rücknahmeabschlag ebenfalls, sollte ein Anleger früher als vereinbart sein Geld zurück verlangen. Die Verwaltungsgebühr schlägt mit 1,5 Prozent zu Buche, die Depotbank nimmt eine Vergütung von jährlich 0,02 Prozent des Sondervermögens. Bei Kauf und Verkauf fallen jeweils ein Prozent Transaktionskosten an.

besteuer befreit. Die Erträge stellen Einkünfte aus Kapitalvermögen dar und werden mit 25 Prozent plus Soli belastet. Meiner Meinung nach... Gemeinnützige Investoren suchen Anlagemöglichkeiten mit attraktiveren Erträgen als Minizinsen auf Festgeldkonten. Spezielle offene Immobilienfonds für Stiftungen ergeben daher durchaus Sinn. Auch andere Anbieter wie zum Beispiel Catella haben die besondere Kundegruppe entdeckt. Die Interessengleichheit der Investoren ist bei Tickets ab 50.000 Euro gewahrt. SEB verfügt über ein erfahrenes Team aus Immobilienspezialisten, die sich weltweit auf den Märkten auskennen und in der Vergangenheit überwiegend erfolgreich investiert haben. 

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Von Robert Kracht, Steuer-Fachjournalist

Hamburg Trust Erster KAGB-Fonds Hamburg Trust hat den ersten Spezialfonds nach neuem Investmentrecht gestartet. Anfang Februar gestattete die BaFin den Fonds nach den Regeln des Kapitalanlagegesetzbuchs. Institutionelle Anleger des „FORum Mainz“ beteiligen sich mit insgesamt knapp 28 Millionen Euro am Neubau der Hauptverwaltung der Berufsgenossenschaft Holz und Metall in Mainz. Sie sollen jährliche Ausschüttungen von sieben Prozent bekommen. Die prognostizierte Rendite liegt bei 8,2 Prozent.

Stundungsmodell definiert Gericht entscheidet: Thesaurierende Investmentfonds fallen nicht darunter Ein Steuerstundungsmodell - und hierüber folgt dann automatisch das ungeliebte Verbot der sofortigen Verlustverrechnung - liegt vor, wenn auf Grund einer modellhaften Gestaltung steuerliche Vorteile in Form negativer Einkünfte erzielt werden sollen. Dies ist der Fall, wenn dem Sparer auf Grund eines vorgefertigten Konzepts die Möglichkeit geboten werden soll, zumindest in der Anfangsphase der Investition Verluste mit seinen übrigen positiven Einkünften zu verrechnen. Dabei ist der einschlägige Paragraf 15b Einkommensteuergesetz (EStG) nur anzuwenden, wenn innerhalb der Anfangsphase das Verhältnis der Summe

der prognostizierten Verluste zur Höhe des gezeichneten und nach dem Konzept auch aufzubringenden Kapitals zehn Prozent übersteigt. Nun hat das Finanzgericht Niedersachsen per Urteil (Az. 3 K 12341/11) aktuell klargestellt, dass eine modellhafte Gestaltung bzw. ein vorgefertigtes Konzept i.S. des § 15b EStG bei der Beteiligung an einem thesaurierenden Investmentfonds nur dann vorliegt, wenn dieser Fonds auf die Erzielung von Steuervorteilen angelegt ist. Nicht ausreichend für ein Steuerstundungsmodell ist der Fakt, dass die Beteiligung dem Anleger einen individuellen Steuervorteil bietet, so betonten es die Niedersächsischen Richter.

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Parken geht in die nächste Runde. Der zweite Parkhausfonds für Privatanleger kommt.

Im Urteilsfall war die Verlustverrechnung deshalb nicht ausgeschlossen, weil mit dem Fonds aus Luxemburg keine modellhafte Gestaltung bzw. kein vorgefertigtes Konzept vorlag. Kein Steuerstundungsmodell im Sinne des 15b EStG liegt zur Überzeugung des Finanzgerichts vor, wenn ein Papier nicht konzeptionell auf die Erzielung eines bestimmten Steuervorteils hin angelegt ist, sondern lediglich ein Anleger erkennt, dass der Erwerb eines am Markt existierendes Finanzprodukt ihm die Erzielung eines individuellen Steuervorteils ermöglicht. Das war hier der Fall. Der von den Sparern erzielte Steuervorteil bestand darin, dass sie den zum Jahreswechsel 2008/2009 vollzogenen Systemwechsel auf die Abgeltungsteuer bei der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen und die damit einhergehende Änderung der Höhe der Steuersätze auf 25 Prozent für sich ausgenutzt haben, indem sie 2008 negative Einnahmen zum individuellen Grenzsteuersatz abgezogen, die positiven Gewinne in einem der nachfolgenden Jahr hingen nur mit dem niedrigeren pauschalierten Abgeltungssteuersatz versteuern mussten. Dieser Steuervorteil war auf den Einmaleffekt im Zeitpunkt der Änderung der Steuersätze runter auf 25 Prozent beschränkt. Der Fonds wurde - so die Finanzrichter - vom Anbieter nicht gezielt deshalb aufgelegt, um den eingetretenen (legalen) genannten Steuerspareffekt zu erzielen. Da es in den vergangenen Monaten vermehrt Urteile zu 15b und Steuerstundungsmodellen gegeben hat, greife ich das Thema erneut aus Sicht der geschlossenen Fondsbranche auf. Die Finanzbeamten werfen anscheinend wieder einen scharfen Blick auf die unerwünschte Verlustverrechnung. Auch das Finanzgericht Münster (5 K 3828/10 F) hat sich aktuell mit Steuerstundungsmodellen beschäftigt.

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Verluste im Zusammenhang mit einem Steuerstundungsmodell dürfen nur dann nicht ausgeglichen oder abgezogen werden, wenn innerhalb der Anfangsphase das Verhältnis der Summe der prognostizierten Verluste zur Höhe des gezeichneten und nach dem Konzept auch aufzubringenden Kapitals zehn Prozent übersteigt. Die Vorschrift des § 15b EStG findet auf Anlaufverluste von Existenz- und Firmengründern zwar grundsätzlich keine Anwendung. Der Gesetzgeber wollte aber Steu-


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erstundungsmodellen die Anerkennung versagen, die ein extrem hohes Verlustverrechnungspotential in der Anfangsphase einer Investition generieren (so das Hessische Finanzgericht 1 K 2343/08). Durch das Gesetz zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFMUmsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz vom 18.12.2013) wurden neben Änderungen im Investmentsteuergesetz (Anpassungen an das KAGB) auch Verschärfungen bei Steuerstundungsmodellen eingeführt: § 15b EStG wurde um einen Absatz 3a erweitert. Hierdurch sollen inländische Gestaltungen ausgeschlossen werden, die einzig zum Ziel haben, durch den An- und Verkauf von Wirtschaftsgütern im Umlaufvermögen - wie etwa Gold und andere Rohstoffe - eine Gewinnglättung bzw. temporäre Steuerersparnis zu erreichen.

Regelung inländische Fälle des Goldfingermodells verhindern. Weiterhin wurde geregelt, dass § 15b EStG nun auch bei Anwendung des Progressionsvorbehaltes gilt. Dies war vorher in der Fachliteratur strittig. § 15b Abs. 3a EStG gilt erstmals für An- und Verkäufe, die ab dem 29.11.2013 erfolgten. Das war der Tag nach dem Bundestagsbeschluss über das Gesetz. Nach dem neuen § 15b Abs. 3a EStG liegt ein Steuerstundungsmodell insbesondere vor, wenn ein Verlust aus Gewerbebetrieb entsteht oder sich erhöht, indem aufgrund des Erwerbs von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens im Rahmen der EinnahmeÜberschuss-Rechnung sofort abziehbare Betriebsausgaben entstehen, wenn deren Übereignung ohne körperliche Übergabe erfolgt. 

Es werden Fallkonstellationen angesprochen, in denen die Gewinnermittlung durch EinnahmeÜberschuss-Rechnung und die Übereignung der Wirtschaftsgüter ohne körperliche Übergabe oder Herausgabeanspruch erfolgt. Letztendlich soll die

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Objektqualität schlägt Rendite Doric

WealthCap befragt Vertriebe - positiver Track Record entscheidend

Wien-Management

Rendite ist zweitrangig, was zählt, sind Objekt- und Standortqualität. So äußerten sich mehr als zwei Drittel aller Teilnehmer einer Umfrage der UniCredit-Tochter WealthCap, an der mehr als 100 Berater aus Geschäftsbanken, Sparkassen und von Vermögensverwaltern teilnahmen.

Die Doric-Gruppe hat den Management-Auftrag für zwei Büroimmobilien in Wien erhalten und damit den ersten Job für die neue Tochter Quadoro. Die beiden Gebäude kommen auf ein Investitionsvolumen von 380 Millionen Euro. Das TCenter im Stadtteil St. Marx ist 84.000 Quadratmeter groß und seit seiner Fertigstellung vor knapp zehn Jahren komplett an T-Mobile vermietet. Die 33.000 Quadratmeter des Saturn-Towers im Bezirk Donau-City sind an viele Nutzer vergeben.

Rund 60 Prozent der Befragten nannten Leistungsbilanz und Historie als zweitwichtigstes Kriterium. Ebenfalls 60 Prozent bezeichneten Büroimmobilien als attraktivste Nutzungsart in einem geschlossenen deutschen Immobilienfonds - ein ähnliches Ergebnis wie im Vorjahr bei der ersten Auflage der Umfrage. Die Bedeutung von Fonds mit nur einem Objekt ist dagegen gesun-

ken: Von 54 Prozent auf nur noch 42 Prozent. WealthCap erklärt diesen Trend mit den Vorgaben des KAGB, nach dem Privatkunden bei regulierten Fonds mindestens 20.000 Euro investieren müssen. Multi-Tenant-Objekte sind mit 50 Prozent Zustimmung bei den Vertrieben und ihren Anlegern erheblich beliebter als Immobilien mit nur einem Mieter (15 Prozent). Mit einem Zuwachs von 28 Prozent auf 44 Prozent im Vergleich zur Umfrage des Vorjahres legen gemischte Nutzungsarten bei den Fondsobjekten am deutlichsten zu. Hotel und Logistik bleiben bei der Frage nach der bevorzugten Nutzungsart mit weniger als zehn Prozent auf niedrigem Niveau.

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Hieß es früher bei geschlossenen Immobilienfonds: Je höher der versprochene Profit, desto besser, so rechnet inzwischen nur noch ein Drittel der Berater bei Büroimmobilien mit Ausschüttungen jenseits der Fünf-Prozent-Marke. Die überwiegende Mehrheit ist sich bewusst, dass typische Bürogebäude vergleichsweise niedrige Renditen erwirtschaften. Ähnlich schätzen die Befragten die Möglichkeiten von Shoppingcentern ein. Nur rund ein Viertel erwartet hier Ausschüttungen von sechs Prozent oder mehr. Im vergangenen Jahr waren es noch mehr als 40 Prozent. Dafür nehmen die Teilnehmer sogar in Kauf, dass der Initiator an manchen Stellschrauben der Fondskonstruktion dreht. So geben sich deutlich mehr mit einer anfänglichen Tilgungsrate von nur einem Prozent zufrieden als im Jahr zuvor. Bei der angenommenen Inflationserwartung, die wiederum die erwarteten Mietsteigerungen beeinflusst, rechnet nur jeder zehnte mit einer Quote von mehr als 2,25 Prozent. Rund 60 Prozent der Befragten geht künftig von zwei Prozent oder sogar weniger aus. Die Hälfte der Vertriebsprofis hält einen Prognosezeitraum von zehn bis zwölf Jahren für ideal. Bei ihrer Einschätzung zur Regulierung sind sich die meisten Berater einig: Rund 85 Prozent bewerten die neuen Vorschriften als vorteilhaft. Einen gesteigerten Anlegerschutz, eigentlich das zentrale Anliegen des Gesetzgebers, erhoffen sich jedoch weniger als 40 Prozent der Finanzberater. Sie sind sich darüber im Klaren, dass sich die Branche komplett wandelt. So rechnet die Hälfte damit, dass 50 Prozent aller bis-


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lang aktiven Initiatoren vom Markt verschwindet. Jeder fünfte geht sogar davon aus, dass 75 Prozent oder mehr aller Emissionshäuser verschwinden werden. Wer künftig erfolgreich am Markt agieren möchte, muss einen positiven Track Record nachweisen können und über einen guten Zugang zu potenziellen Fondsobjekten verfügen. Rund die Hälfte beurteilt einen institutionellen Hintergrund der Fondsinitiato-

ren als Vorteil. Fast 70 Prozent rechnen mit einem höheren Beratungsaufwand – ein Trend, der sich bereits abzeichnet. Wirkt sich all das belebend auf den Markt aus? Eher nicht, denn nur sieben Prozent glauben an eine höhere Nachfrage nach geschlossenen Fonds. Kein Wunder, dass WealthCap als Initiator der Umfrage eine gewisse Verunsicherung bei den Vertrieben ausgemacht hat. 

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Wiedergeburt der Immo-Fonds WealthCap Flieger für AIFM WealthCap ist seinem ersten AIFM-konformen Flugzeugfonds einen großen Schritt näher gekommen. Die UniCredit-Tochter hat zwei Maschinen vom Typ Airbus A330-300 übernommen und die Kaufoption für einen weiteren Flieger desselben Typs gezogen. Leasingnehmer ist jeweils acht Jahre lang Singapore Airlines. Das Asset Management übernimmt das Unternehmen EastMerchant Capital, das bislang Transaktionen für rund 130 Flugzeuge begleitet hat.

Swisslake registriert bestes Ergebnis seit der Lehman-Pleite Die Internationale Immobilienfonds-Industrie ist auf dem Weg zurück zu alter Stärke. Zu diesem Ergebnis kommt die Schweizer Datenbank Swisslake Capital.

Das Jahr 2013 war das beste seit der Lehmann-Pleite. Weltweit hat Swisslake 274 neue Immobilienfonds für institutionelle Investoren mit einem Volumen von 142 Milliarden Dollar gezählt. Das ist ein Plus von elf Prozent bezogen auf die Zahl der Fonds aus dem Jahr 2012 und sogar eine Steigerung von 52 Prozent, was das ZielEigenkapitalvolumen betrifft. Der Durchschnittswert der neu aufgelegten Fonds kletterte von 377 Milli-


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onen Dollar im Vorjahr auf 520 Millionen Dollar im Jahr 2013. Erneut waren Fondsinitiatoren aus den USA die treibende Kraft. Sie legten 135 Fonds mit einem Gesamt-Zielvolumen von mehr als 55 Milliarden Dollar auf. Eine Vielzahl anderer Regionen legte allerdings ebenfalls zu - zumindest in Sachen Eigenkapital. Am deutlichsten war das Plus in Asien. Hier hat sich das Volumen mit 21,5 Milliarden Dollar

nahezu verdoppelt. Das von Krisen geschüttelte Afrika dagegen scheint Investoren abzuschrecken. Hier sank das Zielvolumen ebenso wie in Südamerika Fußball-WM und Olympia in Brasilien zum Trotz. Den größten Anteil unter allen Angeboten stellen diversifizierte Fonds mit 50 Prozent. Auf Platz zwei folgen Finanzierungsfonds vor Fonds mit Wohnimmobilien vor allem mit dem Fokus USA. 

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Wartezeit ist teuer Asuco

Modell verdeutlicht Liquiditätskosten bei Immobilien-Transaktionen

Wieder erholt

Bei einer Immobilientransaktion fallen Kosten an: Für Makler, Notar, Steuerzahlungen und eventuell Vorfälligkeitszinsen, sollte der Eigentümer verkaufen, bevor die Zinsfestschreibung ausgelaufen ist.

Der Münchner Initiator Asuco hat mit der Platzierung von Zweitmarkt-Fonds im vergangenen Jahr rund 54 Millionen Euro Eigenkapital akquiriert. Das ist weit mehr als doppelt so viel wie im Vorjahr mit knapp 22 Millionen Euro und nahezu exakt so viel wie im umsatzstarken Jahr 2011. Das Unternehmen investierte bei rund 1.270 Transaktionen rund 57 Millionen Euro in Zweitmarktanteile. Erneut schütteten alle Asuco-Fonds auch im Jahr 2013 mehr aus als kalkuliert.

Doch das ist nicht alles. Hinzu kommen Positionen, die Professor Klaus Spremann, Emeritus der Universität St. Gallen, und Co-Autor Bernhard Köhler in ihrer Untersuchung unter dem Begriff Liquiditätskosten zusammenfassen, und die den Eigentümern oft überhaupt nicht bewusst sind. Dabei lassen sich die Ergebnisse zum Beispiel anhand der Situation der in Liquidität befindlichen offenen Immobilienfonds nachweisen. „Je länger sich der Schlie-

ßungsprozess hinzieht, desto deutlicher sind die Abschläge vom ermittelten Verkehrswert“, so Spremann. Liquiditätskosten fallen nicht nur in Sondersituationen an. Wer eine Immobilie verkaufen will, muss auf einen Käufer warten und sieht einem unsicheren Preis entgegen – anders als zum Beispiel beim Börsenhandel, wo Angebot und Nachfrage innerhalb von Sekundenbruchteilen zueinander finden. Die damit verbundenen Kosten sind auf dem Immobilienmarkt schwer zu greifen. Das Modell von Spremann und Köhler bildet nun die Wartezeit, das Verhandlungsergebnis und weitere Unsicherheiten finanzmathematisch nach und bewertet sie. Es hilft so, die

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bislang unterschätzten Kosten bei Immobiliendeals zu ermitteln. Grundlage der Berechnung sind rund 100 Transaktionen aus unterschiedlichen Marktsegmenten. Die nötigen Zahlen dazu lieferte die Investment Property Databank (IPD).

Die erste konkrete Anwendung des Modells bezieht deutsche Bürogebäude, Verbrauchermärkte, Einzelhandelsflächen in Top-Lagen und Logistikimmobilien ein. Für diese Segmente kommt die Studie auf Liquiditätskosten zwischen gut fünf und 6,6 Prozent des Verkaufspreises – und damit auf einen Betrag, der die Rentabilität deutlich schmälert.

Einzelhandelsimmobilien in Top-Lagen verursachen die höchsten Liquiditätskosten. Und das bei einer überschaubaren Wartezeit von lediglich zwei Monaten. Logistikimmobilien finden am schnellsten einen Käufer - was sich positiv auf die Kosten auswirkt.

Die Auswertung der 100 Deals ergab die niedrigsten Kosten bei Lagerhallen und ähnlichen Logistikimmobilien. Mit weniger als sechs Wochen war die durchschnittliche

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Wartezeit auf einen Käufer am geringsten. Deutlich länger musste ein Verkäufer warten, bis sich jemand für ein als „High Street“ bezeichnetes Geschäftshaus in Bestlage als Investor findet. Die Objekte auf diesem Einzelhandels-Teilmarkt kommen auf Grund ihrer Größe und des Investitionsvolumens nur für eine begrenzte Zahl potenzieller Käufer in Frage. Nachvollziehbar, dass die Liquiditätskosten hier mit 6,6 Prozent im Vergleich aller untersuchten Assetklassen am höchsten sind.

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Da der Markt aktuell von einer vergleichbar hohen Nachfrage geprägt ist, halten sich die ermittelten Ausgaben sogar noch in Grenzen. Geht das Interesse an Immobilien zurück, dürften die Liquiditätskosten deutlich steigen. Spremann und Köhler regen daher an, Vergleichszahlen zu ermitteln, um Immobilienportfolios in allen Zyklen der Bestandshaltung steuern zu können. Solche Benchmarks erlauben nicht nur eine Aussage über die individuellen Liquiditätskosten, sondern sie eignen sich auch dazu, verschiedene Anbieter von Immobilienprodukten und deren Bestände untereinander zu vergleichen.

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Denn es sei fraglich, so Spremann, ob offene Immobilienfonds künftig vor Liquiditätsrisiken ausreichend geschützt sind. Zwar gelten seit 2013 neue gesetzliche Regelungen für die Rückgabe der Anteile, um eine Schließung zu vermeiden. So müssen Anleger ihre Anteile mindestens 24 Monate halten und zwölf Monate vor der Rückgabe kündigen. Doch auch mit Halte- und Rückgabefristen bleibe das Risiko bestehen. Die Fonds seien weiterhin nicht davor geschützt, Immobilien verkaufen zu müssen, um Anteile in großem Stil zurückzunehmen. Der vorzeitige, ungeplante Verkauf würde diejenigen Anleger benachteiligen, die weiterhin an ihrem Investment festhalten. Sie trügen somit das erhöhte Risiko steigender Liquiditätskosten und damit niedriger Renditen. Spremann: „Ein auf echten Vergleichswerten basiertes Monitoringmodell belegt die Liquiditätsrisiken im Portfolio. Die Kennzahl sollte zur Pflichtinformation bei der Anlageentscheidung und zur laufenden Berichterstattung über die Immobilienportfolios gehören.“  Dieser Artikel von Fondsbrief-Chefredakteur Markus Gotzi erschien bereits leicht gekürzt in einer überregionalen Tageszeitung.


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Cross-Channel im Handel gewinnt Wechsel Dich

Bouwfonds-Studie sieht Investitions-Chancen bei Refurbishment

Klaus Jürgen Sontowski, Gründer und langjähriger Aufsichtsratsvorsitzender der GRR AG, hat nach dem Verkauf größerer Aktienpakete der Sontowski & Partner Group an die GRR plangemäß nicht mehr für den Aufsichtsrat kandidiert. Der Vorsitz wird von Anton Wiegers übernommen, Vorstand der Provinzial Rheinland. Den Vorsitz im Vorstandsgremium übernimmt Susanne Klaußner. André Langmann scheidet aus der GRR aus.

In Deutschland sind keine neuen Einkaufszentren nötig. Und in den Nachbarländern ebenso. „Europas Einzelhandel scheint die Sättigungsgrenze hinsichtlich des Flächenbestands erreicht, wenn nicht überschritten zu haben“, schreibt Bouwfonds Investment Management in seiner Studie „Refurbishment – der zukünftige Weg im klassischen europäischen Einzelhandel“. Und zeigt mit der Überschrift der Untersuchung auf, wie sich auf dem Markt mit Shoppingcentern dennoch Geld verdienen lässt: Mit der Sanierung und Neupositionierung der Einzelhandelsimmobilien.

Andreas Fritsch ist neuer Vertriebsleiter der Alfred Wieder AG (AWAG). Das Unternehmen kündigt an, in diesem Jahr das Management-Team mit weiteren Neuzugängen zu verstärken.

„Die 1990-er und frühen 2000-er Jahre waren von der Flut neuer Entwicklungen vor dem Hintergrund des Zusammenflusses stimulierender Faktoren wie Wirtschaftswachstum, Öffnung Osteuropas und Trend zur Deregulierung geprägt. Im Ergebnis sind die meisten der wachstumsfähigen Einzelhandelsstandorte in ganz Europa aufgefüllt und bieten einen Bestand an Einzelhandelsflächen, der mehr als ausreichend scheint, die Bedürfnisse der Gesellschaft sowohl in absoluten Zahlen als auch pro 1.000 Einwohner zu erfüllen“, heißt es in der Bouwfonds-Studie. Heißt: Wir können ohne große Mühe einkaufen, und zwar Lebensmittel, aber auch Mode, Schuhe, Schmuck, und, und, und…

Damian von Stauffenberg ist viertes Mitglied der Geschäftsführung der KGAL Capital. Neben Markus Müller, Florian Martin und Thomas Krützmann ist er seit dem 01.02.2014 für den Bereich der internationalen Investoren verantwortlich. Von Stauffenberg hat diverse Unternehmen im Bereich Immobilienfonds und andere alternative Investments für institutionelle Investoren beraten und wird nun den internationalen Vertrieb in der KGAL Capital GmbH & Co. KG leiten. Zu seinem Team zählen Tim van den Brande, der seit einem Jahr dem internationalen Vertriebsteam angehört und Alexander Müller, der bereits seit knapp vier Jahren bei der KGAL tätig ist.

Daher erwartet Bouwfonds eine Verschiebung weg vom Neubau in Richtung Refurbishment des bestehenden Bestands. Die Situation unterscheidet sich in den Ländern Westeuropas nicht großartig voneinander. So ist in den Niederlanden der Bestand an Einkaufszentren allgemein veraltet, rund 60 Prozent der Center in attraktiven Gebieten wie einwohnerstarken Regionen müssen modernisiert werden. In Deutschland sind davon sogar rund 70 Prozent der Objekte dieser Kategorie betroffen. Anders ausgedrückt: Rund 40 Prozent aller Einkaufszentren in Deutschland bieten ein rentables Modernisierungspotenzial für Investoren. In Frankreich, dem größten europäischen Markt für Einkaufszentren, wird der Bedarf auf 50 Prozent geschätzt. Zahlreiche Objekte müssen alleine deshalb auf den neuesten Stand gebracht werden, damit sie den Anforderungen des Cross-Channel-Einzelhandels genügen. Damit ist die Kombination aus herkömmlichem Verkauf und OnlineHandel gemeint. Nach Ansicht von Bouwfonds bietet der Cross-ChannelAnsatz eine Reihe von Vorteilen. So sei es Unternehmen möglich, mit attraktiven Ladenlokalen die persönliche Kundenbindung trotz des weitgehend anonymen Kaufs im Internet zu stärken, etwa wenn die Käufer ihre Produkte im real existierenden Geschäft abholen oder zurückgeben. Gleichzeitig

Wachstum findet europaweit - wenn überhaupt - nennenswert nur im Online-Handel statt.


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Nicht alle Branchen sind gleich vom Trend Online-Handel betroffen. Nicht auszuschließen jedoch, dass sich das ändert.

könne das Marketing auf Grund der online ermittelten Informationen persönlicher und damit effektiver gestaltet werden. Beleg für diese Entwicklung ist die Tatsache, dass zunächst reine Online-Händler ein wachsendes Interesse am Cross-Channel zeigten. So haben der deutsche Mode- und Schuhversand Zalando und der niederländische Spezialist für Unterhaltungselektronik Coolblue Ladenlokale eröffnet. Sie begründen diesen Schritt damit, das Markenbewusstsein zu fördern. Amazon und Grossbill haben angekündigt, diesem Beispiel zu folgen. Bouwfonds zitiert in seiner Untersuchung Umfragen, nach denen der Online-Kanal im Jahr 2015 rund ein Viertel des gesamten Einzelhandelsumsatzes ausmachen dürfte. Wobei nicht alle Branchen gleichermaßen von dieser Entwicklung betroffen sind. Ist bei Tickethändlern und Reiseanbietern das Internet der dominierende Absatzkanal, sind die Auswirkungen

auf Branchen wie Optiker und Blumenhandel dagegen bislang überschaubar geblieben. „Vier Fünftel der gesamten klassischen Einzelhandelsfläche sind bis heute kaum vom Online-Einkauf betroffen“, so Bouwfonds. Entscheidend sei allerdings die Qualität der Einkaufszentren. Denn noch immer besuchen viele Verbraucher Shoppingcenter nicht nur, weil sie einkaufen wollen, sondern um sich an einem lokalen Hot-Spot mit Freunden zu treffen, einen Schaufensterbummel zu unternehmen oder ins Café zu gehen. So würden historische Stadtzentren und ihre führenden Einkaufsgeschäfte wie Harrods in London und das KaDeWe in Berlin für ein emotionales Erlebnis über das reine Shopping hinaus sorgen. In der überwiegenden Zahl von Einkaufszentren dagegen müsse eine bewusste Positionierung erfolgen. Und das gelinge in der Regel nur mit einer Modernisierung, einem Refurbishment. 

Gesamtmietfläche von Einkaufszentren in 1.000 Quadratmeter pro tausend Einwohner und Baujahr.

Aktuell gibt es kaum neue Einkaufsflächen in Europa. Obwohl Deutschland in der Rangliste hinten liegt, sieht Bouwfonds den Markt für Neubauten auch hierzulande gesättigt.


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Credit Suisse Sechs Immobilien verkauft Credit Suisse hat aus seinem offenen Immobilienfonds „CS Euroreal“ sechs weitere Objekte verkauft. Die Immobilien in Deutschland, Schweden , Frankreich und Großbritannien brachten einen Verkaufserlös von insgesamt 315 Millionen Euro – gut sechs Prozent weniger als in den jüngsten Verkehrswertgutachten ausgewiesen. CS hält weiter an dem Ziel fest, den Fonds bis Ende April 2017 komplett zu liquidieren.

WealthCap Wachstum beim Eigenkapitalumsatz Mehr als 225 Millionen Euro Eigenkapital hat das Münchner Emissionshaus WealthCap im vergangenen Jahr platziert und dürfte bei Privatkunden in der Spitzengruppe rangieren. Das Ergebnis übertrifft den Umsatz des Vorjahres mit damals 135 Millionen Euro deutlich. Anleger zeichneten neben Immobilienfonds Beteiligungen mit Flugzeugen, Private-EquityInvestitionen und Portfolios. An Ausschüttungen zahlte WealthCap 2013 knapp 178 Millionen Euro.

IntReal Führungsrolle ausgebaut Die IntReal Internationale Real Estate Kapitalanlagegesellschaft ist 2013 um zehn Prozent gewachsen und hat damit nach eigenen Angaben ihre Position als Deutschlands führende Service-KAG/KVG für regulierte Immobilien-Investmentprodukte ausgebaut. Zum Jahresende verwaltete IntReal 32 Immobilienfonds mit einem Investitions-Volumen von 6,6 Milliarden Euro. Für seine Partner hat das Unternehmen 2013 rund 100 Transaktionen im Volumen von 956 Millionen Euro realisiert.

Hahn Gruppe 40 Prozent Plus Die Hahn Gruppe aus Bergisch Gladbach hat 2013 bei privaten und institutionellen Investoren 123 Millionen Euro Eigenkapital eingesammelt. Das ist ein Plus von 40 Prozent im Vergleich zum Jahr 2012. Für das Wachstum ist das Geschäft mit den professionellen Kunden verantwortlich. Hier erhöhte sich das Zeich-

nungsvolumen um 62 Prozent auf 97 Millionen Euro. Das Privatkundengeschäft blieb mit 26 Millionen Euro nahezu konstant.

Alfred Wieder AG 75 Millionen für Private Equity Private-Equity-Fonds waren angesichts der Umsatzkrise geschlossener Beteiligungen 2013 offenbar gefragt. Die Alfred Wieder AG (AWAG) meldet ein Platzierungsergebnis von rund 75 Millionen Euro Eigenkapital. Für 2014 hat sich die AWAG vorgenommen, in Deutschland und Österreich 125 Millionen Euro zu akquirieren. Das Unternehmen kündigt für dieses Jahr mit den MIG-Fonds Nr. 15 und 16 die ersten nach dem KAGB konzipierten Angebote für Unternehmensbeteiligungen an.

LHI Raus aus den Medienfonds Eine Vielzahl von Anlegern hat das Angebot der LHI angenommen, die Anteile an den Medienfonds „MFF Feature Film Productions“ und „MPU Film Management UNLS Productions“ vorzeitig zurückzugeben: 37 Prozent beziehungsweise 43 Prozent der Zeichner akzeptierten das Angebot und erhielten 92 Prozent und 90 Prozent ihrer nominalen Beteiligungssumme. Damit erreichten sie ein positives Gesamtergebnis deutlich vor dem prospektierten Ende der Laufzeit.

AfW Vorstand bestätigt Der Vorstand des AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. wurde einstimmig vom Beirat für weitere fünf Jahre in seinem Amt bestätigt. Alle drei Mitglieder üben ihre Funktion neben ihren eigentlichen beruflichen Tätigkeiten als Ehrenamt aus. Frank Rottenbacher ist im Vorstand des Qualifikationsspezialisten GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG. Carsten Brückner ist Versicherungsmakler und unabhängiger Finanzanlagenvermittler und –berater. Rechtsanwalt Norman Wirth ist mit seiner Anwaltskanzlei „Wirth-Rechtsanwälte“ spezialisiert auf die rechtlichen Fragen der Branche.


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GSI

Acron

Lokomotivenfonds vom Markt genommen

Hotel in Rio gekauft

Der Münchner Initiator GSI hat seinen ersten Lokomotivenfonds vom Markt genommen und rückabgewickelt. Die wenigen Anleger, die sich daran beteiligten, kommen schadlos aus dem Angebot heraus. Grund ist die Geschäftspolitik des Lokomotivenbauers Voith. Er plant, aus dem Lokomotivengeschäft auszusteigen und das Werk in Kiel zu verkaufen.

Acron hat dem Unternehmer Eike Batista das traditionsreiche Hotel Glória in Rio de Janeiro abgekauft. Die brasilianische Tochtergesellschaft der Acron, die Acron do Brasil Ltda, und Eike Batistas Immobilienunternehmen Rex unterzeichneten am 1. Februar 2014 den Kaufvertrag. Für den Betrieb des Hotels verhandelt Acron derzeit mit fünf wichtigen internationalen Hotelbetreibern, unter anderem Four Seasons.

Die Gesellschafter des „Solarfonds Deutschland 3“ haben mit 90 Prozent der Stimmen beschlossen, den Fonds mit weniger als den geplanten Investitionen zu schließen. Der Verkauf einer Photovoltaikanlage in Mecklenburg Vorpommern nach knapp einjähriger Betriebstätigkeit an einen institutionellen Investor bringt den Anlegern zudem eine Mehrausschüttung von voraussichtlich 20 Prozent. Damit erhöht sich das kalkulierte Ergebnis auf 240 Prozent. Eine Sonderausschüttung von sieben Prozent daraus soll schon in diesem Jahr ausgekehrt werden.

Aberdeen Asset Management 200-Mio-Grenze überschritten

Das Luxushotel Glória war 1922 eröffnet worden und wird derzeit kernsaniert. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird das Haus 352 Hotelzimmer umfassen, außerdem Restaurants, ein Theater, ShoppingBereiche, Fitnessraum und Swimmingpool mit direktem Blick auf den Zuckerhut. Die Eröffnung ist für 2015/2016 geplant, rechtzeitig vor den olympischen Spielen 2016 in Rio de Janeiro. Acron wird die Immobilie langfristig halten und das Investment über eine Luxemburger Einobjekt-AG als Private Placement vermögenden Investoren anbieten. Acron übernimmt das Asset Management und betreut das Investment im Namen der Investoren.

Der Spezialfonds „Städte und Wohnen“ der Aberdeen Asset Management Deutschland AG hat im vorigen Jahr 85 Millionen Euro bei institutionellen Investoren eingesammelt und damit die 200Millionen-Euro-Grenze überschritten. In diesem Jahr strebt das im Mai 2012 aufgelegte Produkt ein Volumen von 300 Millionen Euro an. Der Fonds investiert in neue Wohnanlagen und komplett sanierte Bestandsimmobilien.

HIH

Hotel Glória in Rio. Pünktlich zur Olympiade 2016 soll das Luxushotel komplett modernisiert sein.

Sechs Immobilien verkauft Die Hamburgische Immobilien Handlung HIH hat ihr Transaktionsvolumen im vergangenen Jahr deutlich von 552 Millionen Euro auf 816 Millionen Euro gesteigert. Davon entfielen 508 Millionen Euro auf Käufe und 308 Millionen Euro auf Verkäufe. Den Löwenanteil der Transaktionen realisierte HIH als Asset Manager für die Spezialfonds der Warburg – Henderson KAG. Der Wert des verwalteten Immobilienvermögens legte um 200 Millionen Euro auf 4,3 Milliarden Euro zu.

Erstes Objekt des Schweizer Immobilienfonds „Swiss Properties Fund“ von Acron ist das Einkaufszentrum Rossfeld Centre in Sierre im Kanton Wallis. Der Kaufpreis liegt bei knapp 26 Millionen Franken. Bei diesem ersten regional ausgerichteten, diversifizierten Immobilienfonds funktioniert die neue Investmentgesellschaft Acron Real Estate Portfolio als UmbrellaFonds nach Luxemburger Recht. Deutsche und Schweizer Kunden können sich über ein Privat Placement daran beteiligen. 


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Von Ulrich Nastold, Rechtsanwalt

Impressum Redaktionsbüro Markus Gotzi Balkhausener Str. 5-7 50374 Erftstadt T: 02235/9555034 F: 02235/4655541 redaktion@markusgotzi.de www.gotzi.de www.rohmert-medien.de Chefredakteur: Markus Gotzi (V.i.S.d.P.) Hrsg.: Werner Rohmert

Verlag: Research Medien AG, Rietberger Str. 18 33378 Rheda-Wiedenbrück, T.: 05242 - 901-250, F.: 05242 - 901-251. Vorstand: Werner Rohmert eMail: info@rohmert.de Aufsichtsrat: Senator E. h. Volker Hardegen (Vorsitz). Unsere Bankverbindung erhalten Sie auf Anfrage. ,

Namens-Beiträge geben die Meinung des Autors und nicht unbedingt der Redaktion wieder.

Aktuelle Anzeigen– und Kooperationspartner: Aquila Capital Structured Assets GmbH Bouwfonds Investment Management Commerz Real AG DFV Deutsche Fondsvermögen AG Dr. Peters Group Fairvesta AG Green Investors AG Hamburg Trust Grundvermögen und Anlage GmbH Hesse Newman Capital AG HIH Vertriebs GmbH publity AG Real I.S. AG SIGNA Property Funds TSO Europe Funds Inc. Wealth Management Capital Holding GmbH ZBI Zentral Boden Immobilien AG

Recht einfach Treuhandkommanditist muss über Vorstrafen aufklären Die Tätigkeit als Treuhänder ist eine Vertrauensstellung, die mit einem Pflichtenkreis verbunden ist. Für Treuhandkommanditisten von Publikums-Personengesellschaften, die eine Beteiligung im eigenen Namen, aber auf Rechnung eines Treugebers halten, gelten hier keine Ausnahmen. Erstaunlich ist allenfalls, dass eine solche Auseinandersetzung, die zwischen Anleger und Treuhänder ausgefochten wurde, bis vor den BGH gelangte.

Gesellschaftern geschlossen (vgl. BGH, Urt. v. 23.04.2012, II ZR 75/10). Daraus folgt die entsprechende Verpflichtung. Hier war der Treuhandkommanditist des Weiteren aufgrund des Treuhandvertrages zur entsprechenden Aufklärung verpflichtet. Die Haftung gemäß der Grundsätze der Prospekthaftung im weiteren Sinn wird dabei nicht durch die spezialgesetzlichen Formen der Prospekthaftung außer Kraft gesetzt (BGH, Urt. v. 09.07.2013, II ZR 9/12).

Ein Anleger hatte sich über einen Treuhandkommanditisten an zwei Fondsgesellschaften beteiligt. Der Treuhandkommanditist war zugleich Gründungsgesellschafter der Fondsgesellschaften. Der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH war ausweislich der Eintragungen im Bundeszentralregister 23 Mal vorbestraft. Der in Anspruch genommene Treuhandkommanditist meinte, über diese Vorstrafen habe er nicht aufklären müssen, weil aus § 7 Abs. 1 Satz 1 der Vermögensanlagenverkaufsprospektverordnung folge, dass andere als die dort genannten Vorstrafen nicht offenbart werden müssten. Außerdem sei das Resozialisierungsinteresse des Betroffenen höher einzustufen.

Zu den aufklärungspflichtigen Tatsachen gehört es auch, über Vorstrafen eines Beteiligten aufzuklären, der für die Verwaltung des Fondsvermögens zuständig ist (BGH, Urt. v. 09.07.2013, II ZR 9/12). Eine derartige Offenbarungspflicht besteht jedenfalls dann, wenn die Straftaten nach Art und Schwere geeignet sind, ein Vertrauen der Anleger in die Zuverlässigkeit der betreffenden Person zu erschüttern.

Das Kammergericht, welches in zweiter Instanz über den Sachverhalt zu befinden hatte, und dem Kammergericht folgend der BGH sahen dies gänzlich anders. Ist ein Treuhandkommanditist Gründungsgesellschafter, ist er allein schon aufgrund dieser Eigenschaft verpflichtet, später beitretende (Anleger-) Gesellschafter über Umstände, die für den Beteiligungserwerb wesentlich sind, aufzuklären. Dies folgt aus der Vertrauensstellung als Gründungsgesellschafter (vgl. BGH, Urt. v. 23.04.2012, II ZR 211/09). Der Aufnahmevertrag wird bei einer Personengesellschaft zwischen dem neu eintretenden Gesellschafter und den Alt-

Es spielt keine Rolle, wenn Strafen noch nicht ausreichten, um den Vorbestraften vom Amt des Geschäftsführers einer GmbH oder Vorstand einer AG auszuschließen. Genauso wenig spielt es eine Rolle, ob die Strafen in § 7 Abs. 1 Satz 1 Vermögensverkaufsprospektverordnung genannt sind. Bei dieser Aufzählung handelt es sich lediglich um Mindestangaben, die auch nur den Bereich der spezialgesetzlich angeordneten Prospekthaftung betreffen (vgl. BGH, Urt. v. 09.07.2013, II ZR 9/12). Klauseln zur Enthaftung des Treuhandkommanditisten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unzulässig, denn ansonsten wäre es ein Leichtes, den Anlegerschutz zu unterlaufen (BGH a.a.O.). N äh er e I nf o r m a t io n en z u den Rechtsthemen finden Sie im Rechtsnewsletter der Rechtsanwaltskanzlei Klumpe, Schroeder + Partner GbR, www.rechtsanwaelte-klumpe.de 


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