Presseversorung - Kompakt

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KOMPAKT

Partner der Medienbranche f端r betriebliche + private Vorsorge

www.presse-versorgung.de


Inhalt

Ihr starker Partner

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Bedarfsgerechte Vorsorgestrategien

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Presse PrivatRente Klassik

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Presse PrivatRente INVEST

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Presse PrivatSofortRente

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Presse RiesterRente (mit Zulagenförderung)

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Presse BasisRente (mit Sonderausgabenabzug)

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Presse Direktversicherung

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Häufige Fragen zur Direktversicherung

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Presse Hinterbliebenenvorsorge

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Presse BerufsunfähigkeitsPolice

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Presse BerufsunfähigkeitsPolice Invest

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Private Vorsorge

Betriebliche Vorsorge

Ergänzende Vorsorge

Presse BerufsunfähigkeitsPflegePolice Invest 17

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Fotonachweis: fotolia

Presse PflegePlus

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Presse PflegePolice Invest

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Presse RisikoLebensversicherung

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Fondskonzepte

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Steuerliche Übersicht

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Glossar

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Das Presse-Versorgungswerk – Ihr starker Partner Wir, das Versorgungswerk der Presse, haben uns im Laufe unseres über 60-jährigen Bestehens zu einer modernen Versorgungseinrichtung für die Kommunikations- und Medienbranche entwickelt. Gesellschafter auf der Arbeitgeberseite sind der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger und auf der Arbeitnehmerseite der Deutsche Journalistenverband und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. Die Gesellschafter verzichten nach der Satzung auf Dividende, sodass alle Überschüsse den Versicherten zugute kommen. Unsere Unternehmensphilosophie stellt den Kunden in den Mittelpunkt, was sich auch in den Vorteilen zeigt:

Niedrige Beiträge Durch straffe Verwaltung und effizientes Kostenmanagement ist Ihr Versicherungsschutz bei der PresseVersorgung besonders günstig. Hohe Gewinnbeteiligung Trotz niedriger Beiträge erwirtschaften wir beachtliche Überschüsse, die voll an die Versicherten weitergegeben werden. Bei unserer Gewinnbeteiligung zählen wir seit Jahren zu den Besten im Markt. Günstige Versicherungsbedingungen

Dr. Gerhard Falk, Geschäftsführer Versorgungswerk der Presse GmbH

Die Versicherungsbedingungen sind den besonderen Erfordernissen und Gefährdungen von Kommunikationsund Medienberufen angepasst. Viele der sonst üblichen Einschränkungen, z. B. bei Strahlenrisiko, inneren Unruhen, Kriegsgefahr im Ausland, gelten nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit. Kontinuität Falls Sie Ihren Beruf wechseln – auch außerhalb der Medienbranche – können Sie Ihre Versicherung über die Presse-Versorgung zu den günstigen Konditionen fortsetzen. Es ist für Sie auch möglich, neue Verträge über die Presse-Versorgung abzuschließen. Für uns gilt der Grundsatz:

Einmal Presse – immer Presse!

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Sind Sie dabei? Wir versichern nicht nur Deutschlands Redaktionen. Die Presse-Versorgung ist offen für viele andere Berufe im Kommunikations- und Medienbereich.

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Berufe

Arbeitsfelder

• Bildjournalisten • Buchautoren • Buchhändler • Desktop-Publishing-Gestalter • Dokumentare • Film- und Video-Editoren • Gebrauchsgrafiker • Grafikdesigner • Hauptberufliche journalistische Mitarbeiter • Hersteller • Informationsdesigner • Infografiker • Inhaber • Kameraleute • Kommentatoren • Kommunikationswirte • Korrespondenten • Layouter • Mediengestalter • Mitarbeiter in leitender Funktion • Moderatoren • Multimedia-Autoren • Musikjournalisten • PR- und Werbeberater • Pressereferenten • Pressesprecher • Producer • Redakteure • Redaktionsassistenten • Regisseure • Tonberichterstatter • Verlagsvertreter • Verleger • Volontäre • Webdesigner • Werbetexter

• Buchhandel • Buchverlage • Digitale Mehrwertdienste • Druckereien und grafische Betriebe, sofern für publizistische Medien tätig • Einrichtungen zur Aus- und Fortbildung von Journalisten • Fernsehen • Hörfunk • Informationsdienste • Journalisten-Organisationen • Nachrichten- und Bildagenturen • Online-, Offline-Medien • Pressestellen • Pressegroßhandel • Redaktionsbüros • Verleger-Organisationen • Werbe- und PR-Agenturen • Zeitungs- und Zeitschriftenverlage

Falls Sie Ihren Beruf oder Ihr Arbeitsfeld hier nicht aufgeführt finden und im Zweifel sind, ob Sie dazugehören, dann fragen Sie einfach bei uns nach.


Bedarfsgerechte Vorsorgestrategien für Medienfachleute Was einem die Zukunft bringt, hängt wesentlich davon ab, was man bereits heute für morgen tut Vorsorgeplanung darf nicht auf die lange Bank geschoben werden. Die beste Strategie für Ihre Vorsorge ist, möglichst frühzeitig eigenverantwortlich vorzusorgen. Nutzen Sie den Zinseszinseffekt! Wer das Thema Altersvorsorge verschleppt, tut sich keinen Gefallen, da seine Versorgungslücke Jahr für Jahr größer wird. Gleichzeitig steigen die Aufwendungen, um sie zu schließen. Staatliche Förderungen nutzen Wir bieten die gesamte Palette der staatlich geförderten Altersvorsorge, wie RiesterRente, BasisRente (auch als Rürup-Rente bekannt) und die Direktversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung. Altersversorgungsprodukte für Medienfachleute

Gesetzliche Pflegeversicherung deckt die tatsächlichen Pflegekosten nur zum Teil. Eine zusätzliche private Absicherung ist unumgänglich, wenn später nicht Vermögenswerte aufgezehrt werden sollen. Ein sicherer Partner Die Presse-Versorgung steht auf solidem Fundament. Seit über 60 Jahren erfüllt sie das Vertrauen, das die Kunden in der Medienbranche in sie gesetzt haben.

Strategien • Rechtzeitig vorsorgen • Staatliche Förderungen nutzen • Bedarfsgerechte Vorsorge treffen • Auf sichere und kompetente Partner setzen • Kinder und Lebenspartner absichern

Absicherung von Kindern und Lebenspartnern Allen, die bereits bei der PresseVersorgung versichert sind, ist es auch möglich, ihre Kinder (bis 18 Jahre) und ihre Lebenspartner hier abzusichern. Für diese Versicherungen gelten selbstverständlich die gleichen günstigen Konditionen wie für die eigene Versicherung.

Die Presse-Versorgung hat leistungsstarke Tarife mit vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten für die private und betriebliche Vorsorge, die auf die Bedürfnisse von Medienfachleuten abgestimmt sind. Aufgrund der bekannten Probleme der Gesetzlichen Rentenversicherung ist es wichtig, sich rechtzeitig Gedanken über Risiken bis zum Ruhestand und darüber hinaus zu machen. Neben dem Risiko der Berufsunfähigkeit rückt das Risiko der Pflegebedürftigkeit zunehmend in den Vordergrund. Die

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Presse PrivatRente Klassik

Vorteile • Lebenslange garantierte Rentenzahlung • Attraktive Überschussbeteiligung • Günstige Besteuerung im Rentenbezug mit dem Ertragsanteil

Geld für den Ruhestand, wann und wie Sie es brauchen, sichern Sie sich mit einer PrivatRente der PresseVersorgung. Monat für Monat erhalten Sie die vertraglich vereinbarte Rente garantiert und so lange Sie leben (siehe auch steuerliche Übersicht, Seite 21). Das hierfür erforderliche Kapital können Sie durch laufende Beitragszahlung oder gegen Einmalbeiträge aufbauen. Laufende Beitragszahlung Ab Versicherungsbeginn zahlen Sie einen bestimmten Betrag für Ihre PrivatRente. Bis zum Beginn der Rentenzahlung haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Ihre Beiträge und damit Ihre spätere Rente zu erhöhen. Gegen Einmalbeitrag Falls Sie jetzt über einen größeren Geldbetrag verfügen, jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt eine Rentenzahlung wünschen, ist die PrivatRente gegen Einmalbeitrag das Richtige für Sie. Den Rentenbeginn legen Sie gemäß Ihrer Zukunftsplanung fest. Flexible Leistungsphase Den bei Vertragsabschluss geplanten Rentenbeginn können Sie bis zu fünf

Jahre vorziehen oder hinausschieben (höchstens jedoch bis zum 85. Lebensjahr). Zuwachs Durch die Vereinbarung des so genannten Zuwachses (siehe Glossar, Seite 22) erhöhen sich Jahr für Jahr nach einem von Ihnen gewählten Verfahren Versicherungsleistung und Beitrag. Dadurch können Sie sowohl die Inflation ausgleichen als auch Ihren späteren Lebensstandard verbessern. Hinterbliebenenabsicherung Zur Absicherung Ihrer Hinterbliebenen im Todesfall vor oder nach Rentenbeginn stehen verschiedene Varianten von Kapitalzahlungen oder Hinterbliebenenrenten zur Verfügung. Kapitalzahlung möglich Wenn Sie zum Ablauf der Versicherung einen größeren Kapitalbetrag benötigen, können Sie sich einen Teil des für die Rente gebildeten Kapitals auszahlen lassen. Sofern Sie bereits 60 Jahre sind und der Vertrag zwölf Jahre bestanden hat, unterliegen die anteiligen Erträge dann nur dem Halbeinkünfteverfahren (siehe Glossar, Seite 22).

Was kostet eine Rente* von 1.000 e im Monat? Alter bei Rentenbeginn: 65 Jahre Todesfallleistung: – vor Rentenbeginn

Beitragsrückzahlung einschließlich der erreichten Überschussanteile

– ab Rentenbeginn

10-fache jährliche Garantierente abzüglich gezahlter Renten

Eintrittsalter

Monatlicher Beitrag Frau

Monatlicher Beitrag Mann

25 Jahre

158,15 c

146,08 c

35 Jahre

279,62 c

258,04 c

45 Jahre

544,08 c

501,73 c

Gerne erstellen wir für Sie eine individuelle Beispielrechnung.

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* Hinweis zur Überschussbeteiligung Überschusssystem: Tarifbonus Überschussverwendung: Überschussrente Die in den genannten Werten enthaltene Überschussbeteiligung kann nicht garantiert werden. Sie gilt nur, wenn die für 2010 festgesetzten Überschussanteile unverändert bleiben.


Presse PrivatRente INVEST

Presse PrivatRente IndexSelect

Im Unterschied zur Presse PrivatRente Klassik, bei der die Kapitalanlage durch uns erfolgt, können Sie bei der Presse PrivatRente INVEST selbst vorgeben, in welcher Form Ihre Beiträge angelegt werden sollen. Die Produkteigenschaften entsprechen denen der Presse PrivatRente Klassik. Einzelheiten zu den Anlagestrategien finden Sie im Kapitel Fondskonzepte (Seite 20).

Die Presse PrivatRente IndexSelect hat ein innovatives Anlagekonzept. Während der Laufzeit partizipieren Sie standardmäßig ohne Risiko eines Kapitalverlustes über eine Beteiligung am Dow Jones EURO STOXX 50® an den Aktienkursentwicklungen führender Unternehmen des Euroraums. Ein Absicherungsmechanismus verhindert, dass Kursverluste des Index für Sie zu einer negativen Jahresrendite führen. Sie haben darüber hinaus jährlich die Möglichkeit, die Indexpartizipation für zwölf Monate auszusetzen und sich stattdessen für eine jährlich im Voraus festgelegte sichere Verzinsung zu entscheiden.

Chance und/oder Sicherheit? Ihrem persönlichen Sicherheitsbedürfnis entsprechend können Sie zwischen unterschiedlichen Grundtypen wählen: Presse PrivatRente Invest alpha-Balance Die Presse PrivatRente Invest alphaBalance ist eine fondsgebundene Rentenversicherung mit Beitragsgarantie zum Laufzeitende und garantierter Mindestrente. Für Sie bedeutet diese Mindestrente hohe Planungssicherheit – nicht nur in Zeiten unruhiger Finanzmärkte.

Vorteile • Professionelles Fondsmanagement • Individuell wählbare Anlagestrategien • Zusätzliche Ertragschancen

Presse PrivatRente Invest Die Presse PrivatRente Invest bietet vor Beginn der Rentenzahlung Versicherungsschutz unter unmittelbarer Beteiligung an der Wertentwicklung der von Ihnen gewählten Fonds. Die Höhe der späteren Rente ergibt sich aus dem bei Ablauf vorhandenen Policenwert und dem dann gültigen Rentenfaktor. Eine Garantie ist nicht eingebaut.

Presse PrivatRente Invest alpha-Balance Monatsbeitrag: 100 c Alter bei Rentenbeginn: 65 Jahre Todesfallleistung ab Rentenbeginn: 10-fache jährliche Garantierente abzüglich gezahlter Renten Anlagestrategie: Chance (100 % Aktienfonds) Monatliche Gesamtrente*, angenommener Fondszins von 6 % Eintrittsalter

Frau

Mann

Garantiekapital bei Erleben

25 Jahre

747,04 c

801,95 c

48.000 c

35 Jahre

391,59 c

420,73 c

36.000 c

45 Jahre

188,81 c

202,93 c

24.000 c

* Hinweis zur Überschussbeteiligung In Aufschubdauer: Fondsanlage Im Rentenbezug: Überschussrente Die in den genannten Werten enthaltene Überschussbeteiligung sowie die unterstellte Fondsentwicklung kann nicht garantiert werden.

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Presse PrivatSofortRente

Vorteile • Lebenslange garantierte Rentenzahlung • Individuelle Gestaltung Ihres Versicherungsschutzes • Besteuerung nur mit dem Ertragsanteil

Bei der Presse PrivatSofortRente erhalten Sie ab dem nächsten Monatsersten sofort und zuverlässig Ihre lebenslange Rente. Finanziert wird sie durch eine einmalige Beitragszahlung – z. B. aus der Ablaufleistung Ihrer Kapitalversicherung oder auch aus anderen Mitteln. Das Konzept Wenn Sie Ihr Geld selber anlegen und regelmäßig für Ihren Lebensunterhalt Beträge entnehmen, ist von vornherein absehbar, dass das Geld irgendwann zu Ende geht. Ihre Presse PrivatSofortRente jedoch zahlt garantiert lebenslang, und sie kann sich noch im Rahmen der Überschussbeteiligung erhöhen.

Beispiel Besteuerung bei Verrentung Der Gesetzgeber hat die Bedeutung der privaten Absicherung durch eine Rente erkannt und fördert diese daher durch niedrige Besteuerung. Beispielsweise muss ein 65-Jähriger aus einer Rente von 1.000 c seinem zu versteuernden Einkommen nur 180 c (Ertragsanteil) zurechnen, worauf dann wiederum sein persönlicher Steuersatz angewendet wird. Bei einem Steuersatz von beispielsweise 20 % zahlt er nur 36 c Steuern, von seiner Bruttorente in Höhe von 1.000 c verbleiben ihm demnach 964 c.

Lebenslange Presse PrivatSofortRente

Zeitlich befristete Geldanlage mit Kapitalverzehr

Leistung

Kapital

Überschussbeteiligung

Garantierte Rente

Zeit

Kapital „verbraucht“

Zeit

Presse RiesterRente Klassik (mit Zulagenförderung) Vorteile • Staatliche Förderung durch Zulagen und Steuervorteile • Kapitalzahlung bis zu 30 % sofort bei Rentenbeginn möglich • Hartz-IV-sicher

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Wer kann die Presse RiesterRente abschließen? Durch die in den letzten Jahren vollzogene Kürzung des Leistungsniveaus der gesetzlichen Rente und die Heraufsetzung des Rentenzugangsalters (auf zukünftig 67 Jahre) sind zusätzliche Versorgungslücken bei der Altersvorsorge entstanden. Diese sollen und können u. a. durch die staatlich geförderte RiesterRente geschlossen

werden. Daher fördert der Gesetzgeber seit 2002 durch Zulagen bzw. Sonderausgabenabzug diese Form der Altersvorsorge. Versicherbar sind alle rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer und Selbstständige (z. B. freie Journalisten/Publizisten), die in der Künstlersozialkasse versichert sind, sowie deren Ehepartner, auch wenn diese nicht zum förderfähigen Personenkreis gehören.


Ihr Beitrag und die staatlichen Zulagen Um in den Genuss der vollen staatlichen Zulage (154 c) zu kommen, müssen Sie mindestens 4 % Ihres Bruttoeinkommens (Mindesteigenbeitrag) vom Vorjahr abzüglich der Zulage aufbringen. Zahlen Sie weniger, wird auch die staatliche Zulage entsprechend gekürzt. Zur steuerlichen Optimierung empfiehlt es sich, den steuerlich abzugsfähigen Höchstbetrag voll auszuschöpfen. Maximal werden 2.100 c pro Jahr gefördert (Einzelheiten siehe auch Glossar, Seite 22). Auf Ihre Beiträge werden die staatlichen Zulagen angerechnet. Vor allem Familien und Alleinerziehende profitieren von der Förderung. Für jedes förderfähige Kind mit dem Geburtsjahr 2007 und früher wird eine Zulage von 185 c gewährt, für Kinder ab Geburtsjahr 2008 beträgt die Zulage 300 c. Auch Ehepartner (aber nicht Lebenspartner) können über einen eigenen Riester-Vertrag mit entsprechender Förderung abgesichert werden.

festgelegt. Optional kann bei Rentenbeginn eine Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 % des vorhandenen Kapitals gewählt werden. Diese ist jedoch sofort voll zu versteuern. Was passiert bei Tod? Für den Todesfall vor Rentenbeginn lässt der Gesetzgeber zwei Möglichkeiten zu: 1. Die Auszahlung des gebildeten Kapitals abzüglich der staatlichen Zulagen und Steuervergünstigungen an Ihre Hinterbliebenen. 2. Die Übertragung des gesamten Kapitals ohne Abzug auf einen geförderten Altersvorsorgevertrag Ihres Ehepartners. Im Falle Ihres Todes nach Rentenbeginn zahlen wir ein Vielfaches der garantierten Renten abzüglich der bereits an Sie geleisteten Renten an Ihre Hinterbliebenen aus. Alles steuerfrei? Während der Ansparphase kommen sämtliche Kapitalerträge Ihrem Vorsorgevermögen steuerfrei zugute.

Beginn der Rentenzahlung Die erste Rentenzahlung können Sie bis zu fünf Jahre vor dem vereinbarten Ablauf anfordern. Als frühesten und spätesten Rentenbeginn hat der Gesetzgeber das 60. bzw. 75. Lebensjahr

Mit Beginn der Auszahlungsphase unterliegen die Zahlungen aus Ihrer Presse RiesterRente Ihrem individuellen Steuersatz. Der ist dann allerdings in der Regel niedriger als im Arbeitsleben.

Presse RiesterRente Invest alpha-Balance Nervenkitzel mit Garantie Die Presse RiesterRente gibt es auch in der Variante Invest alpha-Balance (vgl. Seite 7). Mit dieser Vorsorgeform können Sie direkt Ertragschancen des Kapitalmarkts nutzen, müssen aber auch die vorhandenen Risiken tragen.

Die eingezahlten Beiträge und staatlichen Zulagen sind Ihnen aber als Garantiekapital für Ihre lebenslange Rente sicher. Einzelheiten zu den Anlagestrategien finden Sie im Kapitel Fondskonzepte (Seite 20).

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Presse BasisRente Klassik (mit Sonderausgabenabzug) Vorteile • Staatliche Förderung durch Sonderausgabenabzug • Laufende Beiträge und Einmalbeiträge möglich • Hartz-IV-sicher

Bei der staatlich geförderten BasisRente, auch als „Rürup-Rente“ bekannt, können die Beiträge als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden. Sie ist daher besonders für Freiberufler interessant. Die Absetzbarkeit der Beiträge ist jedoch damit verknüpft, dass die BasisRente in ihrer rechtlichen Ausgestaltung der Gesetzlichen Rentenversicherung entspricht. Als Sonderausgaben absetzbar sind in der Endstufe im Jahr 2025 20.000 c (40.000 c bei zusammen veranlagten Ehegatten). Im Jahr 2010 können 70 % der Aufwendungen für eine BasisRente steuerlich geltend gemacht werden. Dieser Anteil erhöht sich bis 2025 um jeweils 2%-Punkte pro Jahr. Beispielsweise werden bei einem Aufwand von 20.000 c im Jahr 2010 maximal 14.000 c als Sonderausgaben anerkannt (Einzelheiten siehe Seite 21). Versicherte Altersrente Der Sonderausgabenabzug der Beiträge setzt voraus, dass • die versicherte lebenslange Rente frühestens ab dem Alter 60 Jahre gezahlt wird, • die Ansprüche nicht vererblich, übertragbar, beleihbar oder veräußerbar sind und bei Kündigung keine Leistung fällig wird, • keine Kapitalzahlung statt der Rente erfolgt. Hinterbliebenenversorgung Für den Todesfall kann mitversichert werden eine Rente • für den hinterbliebenen Ehegatten bis zur Höhe der Altersrente, • für jede minderjährige Waise in Höhe von 20 % der versicherten Altersrente (diese wird allerdings nur bis zum vollendeten 25. Lebensjahr gezahlt).

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Kapitalerhalt Damit die eingezahlten Beiträge bei Tod vor Rentenbeginn nicht verloren sind, kann eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden, die die Rückzahlung der Beitragssumme an die gesetzlichen Hinterbliebenen sicherstellt. Diese Zusatzversicherung wird allerdings steuerlich nicht gefördert. Berufsunfähigkeitsvorsorge Für den Fall der Berufsunfähigkeit kann mitversichert werden • Befreiung von der Beitragszahlung bei vollem Erhalt der versicherten Alters- und gegebenenfalls Hinterbliebenenrente, • Berufsunfähigkeitsrente bis zur Höhe der Altersrente. Flexibilität Abhängig von der finanziellen Situation lässt sich der laufende Beitrag erhöhen (mindestens 1.000 c pro Jahr) oder absenken mit entsprechender Anpassung der versicherten Rente. • Bei Heirat kann nachträglich die Hinterbliebenenrente mitversichert werden. • Waisenrenten können nachträglich eingeschlossen werden. Beiträge Die Beitragszahlung ist sowohl periodisch als auch als Einmalbeitrag möglich.


Die Presse BasisRente Klassik* bei einem Monatsbeitrag von 100 e Alter bei Rentenbeginn: 65 Jahre Todesfallleistung ab Rentenbeginn: 10-fache jährliche Garantierente abzüglich gezahlter Renten Eintrittsalter

Frau

Mann

25 Jahre

654,70 c

715,69 c

35 Jahre

367,65 c

403,11 c

45 Jahre

185,87 c

204,18 c

Gerne erstellen wir für Sie eine individuelle Beispielrechnung. * Hinweis zur Überschussbeteiligung Überschusssystem: Tarifbonus Überschussverwendung: Überschussrente Die in den genannten Werten enthaltene Überschussbeteiligung kann nicht garantiert werden. Sie gilt nur, wenn die für 2010 festgesetzten Überschussanteile unverändert bleiben.

Presse BasisRente INVEST Chancen mit Garantie Die Presse BasisRente gibt es auch in den fondsgebundenen Varianten Invest und Invest alpha-Balance, sowie als IndexSelect. Die Produkt-

eigenschaften entsprechen denen der Presse PrivatRente (siehe Seite 6). Einzelheiten zu den Anlagestrategien finden Sie im Kapitel Fondskonzepte (Seite 20).

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Presse Direktversicherung

Vorteile • Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge • Nachgelagerte Besteuerung • Flexible Weiterführung nach Arbeitgeberwechsel möglich

Die am meisten verbreitete Form der betrieblichen Vorsorge ist die Direktversicherung. Dabei schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer für seinen Mitarbeiter einen Versicherungsvertrag ab. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der so genannten Entgeltumwandlung entweder ausschließlich durch den Arbeitnehmer, den Arbeitgeber oder durch anteilmäßige Zahlungen beider Partner. Eine Direktversicherung kann nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Nach den gesetzlichen Vorschriften liegt der Direktversicherung ein Rententarif zugrunde. Entgeltumwandlung Jeder Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf eine Entgeltumwandlung, der Arbeitgeber kann aber den Durchführungsweg bestimmen. Nach § 3 Nr. 63 EStG können in eine Direktversicherung Beiträge in Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Gesetzlichen Rentenversicherung (West) pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei eingezahlt werden (im Jahr 2010 sind dies 2.640 c).

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Zusätzliche Beiträge von bis zu 1.800 c pro Jahr – ebenfalls steuerfrei – sind möglich, sofern die Pauschalbesteuerung nach § 40b EStG nicht in Anspruch genommen wurde. Der Betrag von 1.800 c ist jedoch sozialabgabenpflichtig innerhalb der jeweiligen Bemessungsgrenzen. Zufließende Leistungen sind voll steuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung). Jedoch ist der individuelle Steuersatz in der Rentenphase im Allgemeinen geringer als in der Beitragsphase. Klassisch oder Invest? Die Presse Direktversicherung gibt es in den Ausprägungen Klassik sowie als fondsgebundene Variante Invest alpha-Balance sowie als IndexSelect. Die Produkteigenschaften entsprechen denen der Presse PrivatRente (siehe Seite 6). Einzelheiten zu den Anlagestrategien finden Sie im Kapitel Fondskonzepte (Seite 20). Bei der Presse Direktversicherung ist es möglich, Leistungen bei Berufsunfähigkeit sowie eine Hinterbliebenenrente mitzuversichern.


Häufige Fragen zur Direktversicherung

Unverfallbarkeit Für Zusagen, die nach dem 1.1.2009 gegeben wurden, gilt die gesetzliche Unverfallbarkeit, wenn Sie als Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Ausscheidens mindestens fünf Jahre im Unternehmen tätig waren und das 25. Lebensjahr bereits vollendet haben. Bei älteren Zusagen haben Sie einen unwiderruflichen Anspruch auf die versicherten Leistungen, wenn Sie 30 Jahre alt sind und fünf Jahre versichert waren. Bei arbeitnehmerfinanzierter Entgeltumwandlung gilt in beiden Fällen die Unverfallbarkeit von Anfang an. Was passiert bei Arbeitgeberwechsel? Sie haben einen Rechtsanspruch auf Übertragung Ihrer Versorgung (Portabilität) auf den Versorgungsträger Ihres neuen Arbeitgebers (Einzelheiten siehe im Glossar, Seite 22). Sie können (z. B. bei Selbstständigkeit) jedoch den Vertrag auch privat fortführen. Die Höhe des neuen Beitrags legen Sie nach Ihren Möglichkeiten fest. Wir errechnen dann die neuen Versicherungsleistungen. Es besteht auch die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei weiterzuführen.

Muss ich für die Leistungen aus der Direktversicherung Krankenversicherungsbeiträge zahlen und wie hoch sind diese? Wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, sind die Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung beitragspflichtig; sie werden mit anderen Versorgungsbezügen addiert. Die Beitragspflicht gilt jedoch nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Gesetzlichen Krankenversicherung. Bei Rentenleistungen ist die monatliche Rente für die Beitragsermittlung maßgebend, die Krankenversicherungsbeiträge fallen lebenslang an. Bei Kapitalleistungen wird der Auszahlungsbetrag rechnerisch durch 120 geteilt. Darauf werden monatlich die entsprechenden Krankenversicherungsbeiträge erhoben. Nach zehn Jahren ist die Beitragspflicht abgegolten. Kann ich während der Laufzeit die Beitragshöhe verändern? Dies ist in Abstimmung mit dem Arbeitgeber jederzeit möglich. Nach oben sind die Beiträge in ihrer Steuerfreiheit jedoch durch die bestehenden gesetzlichen Vorgaben (4 % der jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Rentenversicherung) begrenzt.

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Presse Hinterbliebenenvorsorge

Vorteile • Lebenslange Rente oder Kapitalzahlung • Steuerbegünstigte Hinterbliebenenabsicherung • Doppelte Leistung bei Unfalltod

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Die Hinterbliebenenrente

Einmalige Kapitalleistung

Sie haben sich für eine Altersrente entschieden, wollen aber für den Todesfall Ihre Angehörigen versorgt wissen. In diesem Fall empfehlen wir den Einschluss einer Hinterbliebenenrente in Ihren Altersrentenvertrag. Im Todesfall zahlen wir eine lebenslange Rente an Ihren Ehe-/Lebenspartner, deren Höhe Sie festlegen (im Allgemeinen zwischen 60 und 100 % Ihrer Altersrente). Mit Ausnahme der Presse RiesterRente ist der Einschluss der Hinterbliebenenrente in allen Vertragsarten möglich. Zudem kann in der Presse BasisRente eine Waisenrente mitversichert werden.

Alternativ zur Hinterbliebenenrente bieten wir Ihnen bei den Produkten Presse PrivatRente Klassik und INVEST den Einschluss einer einmaligen Kapitalzahlung im Todesfall an Ihre Hinterbliebenen, deren Höhe Sie bei Vertragsabschluss bestimmen. Leistungen bei Unfalltod Ist dieser Baustein zusätzlich in Ihrer Altersvorsorge vereinbart, zahlen wir bei Tod durch Unfall vor Beginn der Rentenzahlung im Rahmen der Presse PrivatRente eine zusätzliche einmalige Kapitalleistung in Höhe des Garantiekapitals steuerfrei aus. Ist dieser Baustein im Rahmen der steuerlich geförderten Altersvorsorge vereinbart, wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen diese Kapitalleistung in eine zusätzliche steuerpflichtige Rente umgewandelt.


Presse BerufsunfähigkeitsPolice

Sie haben keinen Versicherungsschutz mehr im ausgeübten Beruf und können auf sämtliche Berufe am Arbeitsmarkt verwiesen werden. Eine private Absicherung ist daher unumgänglich.

Vorteile • Besonders günstige Beitragsermittlung durch spezielle Berufsgruppeneinstufung • Weltweiter Versicherungsschutz • Keine Verweisung

Denken Sie auch wie die meisten, dass die Hauptursache für eine Berufsunfähigkeit ein Unfall sei? Dies entspricht nicht den Tatsachen. Zu über 90 % ist eine Berufsunfähigkeit auf Erkrankungen zurückzuführen. In der Medienwirtschaft sind psychische Erkrankungen und Tumore die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit. Seit 2001 gibt es in der Gesetzlichen Rentenversicherung keine Renten mehr wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit. Sie kennt nur noch den Begriff der Erwerbsminderungsrente. Diese ist gestaffelt nach dem Grad der Erwerbsfähigkeit. Wer beispielsweise drei bis unter sechs Stunden täglich arbeiten kann, erhält die halbe Erwerbsminderungsrente, das heißt 17 % seines letzten Bruttogehaltes. Betroffen hiervon sind die nach dem 1.1.1961 Geborenen.

Die Presse BerufsunfähigkeitsPolice steht in keinem Zusammenhang mit einer Erwerbsminderungsrente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung. Sie gelten für uns als berufsunfähig, wenn ärztlich festgestellt wurde, dass Sie für voraussichtlich mindestens sechs Monate Ihren zuletzt ausgeübten Beruf nur noch zu weniger als 50 % ausüben können. Eine Verweisung auf andere Berufe erfolgt nicht. Leistungsmerkmale • Beitragsbefreiung Plus Es sind für die Dauer der Berufsunfähigkeit keine Versicherungsbeiträge für den laufenden Vertrag mehr zu bezahlen. Die versicherten Alters- und Hinterbliebenenrenten bleiben erhalten. • Berufsunfähigkeitsrente Plus Zusätzlich zur Beitragsbefreiung erhalten Sie für die Dauer der Berufsunfähigkeit regelmäßige Rentenzahlungen – längstens bis zum vereinbarten Vertragsende.

Ursachen für Berufsunfähigkeit Psyche 31 % Krebs 15 %

Skelett 19 %

Herz 11 % Unfall 3% Sonstige 21 %

Die meisten Deutschen unterschätzen die Wahrscheinlichkeit, berufsunfähig zu werden. Tatsächlich trifft jeden Fünften dieses Schicksal – und das oft schon in jungen Jahren. Krankheiten aller Art gelten dabei als Hauptursache – und nicht, wie oft angenommen, Unfälle.

Quelle: map-Report, Nr. 627-628

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• Beitragsbefreiung Plus mit Dynamik In diesem Fall steigen die versicherten Alters- und Hinterbliebenenrenten jährlich weiter an, als hätten Sie steigende Beiträge gezahlt. Die Beitragsbefreiung mit Dynamik ist nur möglich, wenn bei der Hauptversicherung das Merkmal „Zuwachs” eingeschlossen ist.

Die beschriebenen Leistungen können Sie sowohl als Zusatzversicherung zu einer bereits bei uns bestehenden Altersvorsorge oder als neuen eigenständigen Vertrag abschließen. Ein selbstständiger Vertrag empfiehlt sich immer dann, wenn Sie bereits anderweitig ausreichend private Vorsorge für das Alter getroffen haben.

Presse BerufsunfähigkeitsPolice Invest Bei der Presse BerufsunfähigkeitsPolice Invest handelt es sich um eine selbstständige Police mit Berufsunfähigkeitsschutz und der Überschussverwendung in Form einer Fondsanlage. Wird die versicherte Person während der Versicherungsdauer berufsunfähig, wird eine Berufsunfähigkeitsrente in vereinbarter Höhe geleistet und die Pflicht zur Beitragszahlung entfällt (Beitrags-

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befreiung). Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit werden keine weiteren Fondsanteile erworben. Die Versicherungsleistungen enden, wenn die versicherte Person stirbt oder wenn die Arbeitsfähigkeit wieder erlangt wird. Bei Tod des Versicherten während der Versicherungsdauer wird der zu diesem Zeitpunkt vorhandene Fondswert an die Hinterbliebenen gezahlt.


Presse BerufsunfähigkeitsPflegePolice Invest

Bei diesem Produkt werden in einer selbstständigen Police Berufsunfähigkeits- und Pfegeabsicherung kombiniert. Es bietet eine finanzielle Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit und der Pflegebedürftigkeit in Form von Beitragsbefreiung und Berufsunfähigkeits- bzw. Pflege-Rente. Damit richtet sie sich an die Zielgruppe der jüngeren Berufstätigen, die den materiellen Schutz bei Berufsunfähigkeit und im Pflegefall mit dem Aufbau eines Geldvermögens verbinden wollen. Lebenslanger Versicherungsschutz Mit dem lebenslangen Versicherungsschutz ist eine lebenslange Beitragszahlung verbunden. Dieser Schutz umfasst zwei Phasen: Phase 1 ist der Zeitraum des Arbeitslebens bis zum Beginn des Ruhestands, in dem Berufsunfähigkeit und Pflegebedürftigkeit versichert sind. Als Phase 2 wird der

Zeitraum danach bezeichnet, hier ist lebenslang die Pflegebedürftigkeit abgesichert. Aus dem Geldvermögen kann jederzeit (z. B. bei finanziellen Engpässen) Kapital entnommen werden, und im Ruhestand, wenn das Einkommen im Allgemeinen niedriger ist, lassen sich hieraus beispielsweise die Beiträge der Pflegevorsorge finanzieren.

Vorteile • Doppelter Schutz bei einmaliger Gesundheitsprüfung • Finanzierung der Beiträge aus dem Fondsvermögen möglich • Geld-zurück-Option

Im Falle von Berufsunfähigkeit wird eine monatliche Rente gezahlt. Es werden dann keine Fondsanteile mehr erworben. Außerdem entfällt die Pflicht zur Beitragszahlung (Beitragsbefreiung). Gleiches gilt analog für den Fall der Pflegebedürftigkeit. Bei Tod der versicherten Person werden der zu diesem Zeitpunkt vorhandene Fondswert und ggf. der Schlussüberschuss an die Hinterbliebenen gezahlt.

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Presse PflegePlus

Vorteile • Garantierter Kapitalerhalt und lebenslange steuerfreie Pflegerente • Zusätzliche Leistungen bei Unfall in den ersten sechs Jahren der Vertragslaufzeit • Nachversicherungs-Garantie

Aufgrund der ständig steigenden Lebenserwartung werden künftig immer mehr Menschen pflegebedürftig. Experten schätzen, dass die Anzahl der Pflegebedürftigen in Deutschland von heute 2 Mio. auf über 4,7 Mio. im Jahr 2050 ansteigen wird. Neben dem Risiko, pflegebedürftig zu werden, wird auch die Finanzlücke unterschätzt, die zwischen den Leistungen der Gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlich entstehenden Pflegekosten klafft. Ein Pflegeplatz kostet viel Geld. Je nach Region und Art der Pflegebedürftigkeit sind Kosten von über 4.000 c pro Monat keine Seltenheit. Pflegefälle werden häufig auch in häuslicher Pflege betreut. Es ist aber nicht allgemein bekannt, dass auch häusliche Pflege viel Geld verschlingen kann. Die Leistungen aus der Gesetzlichen Pflegeversicherung decken i. d. R. nur einen Teil der Kosten, die Differenz muss der Betroffene selbst tragen. Bei einer durchschnittlichen Pflegedauer von rund acht Jahren sind auch vorhandene Privatvermögen schnell aufgebraucht. Dann bittet der Gesetzgeber die Kinder für die Finanzierung der Pflegekosten zur Kasse.

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Die Lösung: Presse PflegePlus Mit der Presse PflegePlus, einer selbstständigen Police gegen Einmalbeitrag (z. B. aus einer abgelaufenen Kapitalversicherung) lässt sich die obige Finanzierungslücke weitgehend schließen. Neben der Sicherheit einer lebenslangen und steuerfreien Pflegerente bietet das Produkt zusätzliche Leistungen bei einem Unfall (innerhalb der ersten sechs Jahre der Vertragslaufzeit) und sichert den Erhalt des eingezahlten Kapitals. Denn wenn nichts passiert, gibt es das angelegte Geld mit einer attraktiven Verzinsung zurück. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt aus steuerlichen Gründen zwölf Jahre. Besonders wichtig ist hier auch die Nachversicherungs-Garantie. Nach dieser Zeit kann dieselbe Pflegerente weiterhin abgesichert werden – ohne erneute Gesundheitsprüfung, auch wenn mittlerweile Pflegestufe 1 vorliegen sollte. Wird das Produkt beispielsweise mit 65 Jahren abgeschlossen, kann die Ablaufleistung dann im Alter von 77 Jahren entweder ausgezahlt oder für einen Anschlussvertrag verwendet werden. Im Todesfall wird Ihren Hinterbliebenen das zu dem Zeitpunkt vorhandene Restkapital aus dem Vertrag erstattet. Ihre Angehörigen haben folglich durch den Abschluss von PflegePlus einen Sicherheitsgewinn für den Fall der Schwer- und Schwerstpflegebedürftigkeit.


Presse PflegePolice Invest

Bei der Presse PflegePolice Invest handelt es sich um eine selbstständige Police mit laufender Beitragszahlung. Während der Beitragszahlung baut sich aus der Überschussbeteiligung ein Fondsvermögen auf, das steuerfrei verwendet werden kann, beispielsweise für eventuelle Umbaumaßnahmen im Pflegefall oder zur Beitragsfortzahlung bei finanziellen Engpässen. Wird die versicherte Person während der Versicherungsdauer pflegebedürftig, wird eine lebenslange Pflegerente in vereinbarter Höhe geleistet und die Pflicht

zur Beitragszahlung entfällt (Beitragsbefreiung). Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Pflegerente entsteht mit Ablauf des Monats, in dem die Pflegebedürftigkeit eingetreten ist. Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit werden keine weiteren Fondsanteile erworben. Die Versicherungsleistungen enden, wenn die versicherte Person stirbt oder wenn die Pflegebedürftigkeit entfällt. Bei Tod der versicherten Person werden der zu diesem Zeitpunkt vorhandene Fondswert und ggf. ein Schlussüberschuss ausgezahlt.

Vorteile • Lebenslange steuerfreie Pflegerente • Kapitalentnahme aus Fondsvermögen möglich • Beitragsbefreiung im Pflegefall

Presse RisikoLebensversicherung Niedrige Beiträge – hohe Sicherheit Privater Risikoschutz ist ein Zeichen finanzieller Verantwortung. Denn mit einer Presse RisikoLebensversicherung schützen Sie Ihre Angehörigen im Falle Ihres Todes vor finanziellen Engpässen. Die Presse RisikoLebensversicherung eignet sich besonders für Menschen mit geringen finanziellen Spielräumen, die aber trotzdem größere Risiken abdecken müssen (z. B. junge Familien). Gegen einen laufenden Beitrag

sichern Sie für einen bestimmten Zeitraum eine Versicherungssumme ab, die bei Ihrem Tod während der Versicherungsdauer an Ihre Hinterbliebenen gezahlt wird. Mit der so genannten Nachversicherungs-Garantie können Sie Ihren Versicherungsschutz auch später erhöhen. Und für Nicht-Raucher gibt es besonders günstige Tarife! Ein Einschluss der Zusatzbausteine „Berufsunfähigkeitsvorsorge“ und „Kapital bei Unfalltod“ ist möglich.

Vorteile • Günstige Nicht-RaucherTarife • Mit NachversicherungsGarantie • Einschluss von Berufsunfähigkeitsabsicherung und „Kapital bei Unfalltod“ möglich

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Fondskonzepte

Unsere Anlagestrategien

Anlagestrategie Chance

Bei den PresseRenten mit dem Zusatz Invest können Sie Ihre Anlagestrategie individuell festlegen. Der Kursverlauf von festverzinslichen Wertpapieren (im Branchenjargon: Rentenpapiere) ist innerhalb einer schmalen Bandbreite recht genau vorhersehbar. Ihre Rendite entsteht im Wesentlichen aus ihrer Verzinsung. Der deutliche Renditevorsprung, den Aktien in den letzten Jahrzehnten hatten, basiert hauptsächlich auf Kursgewinnen. Prognosen auf die Kursentwicklung von Aktien sind aber spekulativer und damit risikobehafteter als bei Rentenpapieren. Mit der Aufteilung Ihrer Beiträge auf die beiden Anlagefelder bestimmen Sie Ihr individuelles Risiko-Profil. Hierfür stehen Ihnen ausgewählte Einzelfonds zur Verfügung, zwischen denen Sie sich entscheiden können. Alternativ können Sie auch zwischen verschiedenen Anlageprofilen (Dynamisch, Ausgewogen und Defensiv) wählen. Falls Sie sich jedoch lieber mit Ihrem Job als mit Geldgeschäften befassen, haben wir für Sie standardisierte Anlagestrategien ausgearbeitet:

Sie wollen die Chancen der Aktienmärkte in vollem Umfang nutzen und sind bereit, die damit verbundenen Kursschwankungen in Kauf zu nehmen.

Anlagestrategie Stabilität Hier sind Sie richtig, wenn Sie sicherheitsbewusst sind und überwiegend in verzinsliche Wertpapiere investieren wollen – mit einem Teil internationaler Aktien zur Optimierung der Ertragschancen.

Anlagestrategie Zielfonds Sie haben einen bestimmten Zieltermin und wollen erreichte Erträge zum Ende der Laufzeit absichern. Die Zielfonds investieren, je näher der Endtermin rückt, in wachsendem Maße in wertstabile Anlagen. Mix it Wenn Sie Ihren Anlagetyp irgendwo dazwischen finden, können Sie die verschiedenen Anlagestrategien und Einzelfonds für Ihre Feinabstimmung natürlich auch miteinander kombinieren. Auf jeden Fall sorgt professionelles Management dafür, dass die Renditechancen des Kapitalmarkts Ihrem Typ entsprechend bestmöglich wahrgenommen werden. Flexibles Fondskonzept Im Rahmen der aufgezeigten Anlagemöglichkeiten bieten wir einen kostenlosen Service: Während der Anlagedauer können Sie die prozentuale Aufteilung Ihrer Sparbeiträge auf die Anlagestrategien verändern oder sich für andere Einzelfonds entscheiden. Aktives Ablauf-Management

Anlagestrategie Ertrag Hier kombinieren Sie die Aktienkursentwicklung ausgesuchter Werte mit den regelmäßigen Erträgen festverzinslicher Wertpapiere zu gleichen Teilen. Anlagestrategie Wachstum

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Diese Strategie ist für Sie interessant, wenn Sie Wert legen auf einen Mindestanteil an festverzinslichen Wertpapieren. Allerdings dominiert hier der Aktienanteil.

In den letzten drei Jahren vor Rentenbeginn bieten wir das aktive AblaufManagement an. Der bis dahin vorhandene Kapitalwert wird stufenweise in Anlagestrategien mit geringerem Risiko umgeschichtet. So können größere Kursschwankungen des dann aktuellen Wertes weitgehend vermieden werden. Natürlich ist dieser Service für Sie kostenlos.


Steuerliche Übersicht

Private Vorsorge 1. Beiträge aus versteuertem Einkommen ohne staatliche Förderung (Presse PrivatRente, Presse PrivatRente INVEST, Presse SofortRente) a) Bei Rentenzahlung

Ertragsanteilsverfahren Alter bei Beginn der Rentenzahlung 60 bis 61 62 63 64 65 bis 66 67

Zu versteuernder Ertragsanteil 22 % 21 % 20 % 19 % 18 % 17 %

b) Bei einmaliger Kapitalzahlung Vertragslaufzeit mindestens 12 Jahre, Mindestendalter 60 Jahre

Halbeinkünfteverfahren

In allen anderen Fällen

Abgeltungsteuer

2. Beiträge aus versteuertem Einkommen mit staatlicher Förderung a) Presse RiesterRente mit Zulagenförderung

Günstigerprüfung bei Einkommensteuererklärung

b) Presse BasisRente mit Sonderausgabenabzug

Sonderausgabenabzug ansteigend von 70 % auf 100 % (2010) + 2%-Punkte p. a. (2025) Maximaler Betrag: Ledige 20.000 c, Verheiratete 40.000 c (ggf. kürzt sich der Abzugsbetrag um den Arbeitgeberanteil zur Gesetzlichen Rentenversicherung)

Versteuerung der Leistungen in vollem Umfang

Versteuerung der zufließenden Renten analog der Gesetzlichen Rentenversicherung ansteigend von 60 % 80 % bis 100 % (2010) + 2%-Punkte p. a. (2020) + 1%-Punkt p. a. (2040)

Betriebliche Vorsorge Beiträge aus unversteuertem Einkommen Bis maximal 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Rentenversicherung, zuzüglich eines Betrags von 1.800 c, sofern § 40b EStG bisher nicht genutzt wurde.

Versteuerung der Leistungen in vollem Umfang (Rente oder Teilkapital)

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Glossar

Halbeinkünfteverfahren

§ 3 Nr. 63 EStG

Wird aus einer Rentenversicherung die Auszahlung eines einmaligen Kapitalbetrags verlangt, erfolgt die Versteuerung nach dem Halbeinkünfteverfahren. Der Steuer unterliegt die Hälfte des Unterschiedsbetrages zwischen der Kapitalzahlung und der Summe der auf sie eingezahlten Beiträge. Voraussetzung für die Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens ist, dass zum Zeitpunkt der Auszahlung der Vertrag mindestens zwölf Jahre bestanden und der Versicherte das 60. Lebensjahr vollendet hat. In allen anderen Fällen ist die obige Differenz in vollem Umfang steuerpflichtig.

Die steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung erfolgt durch die Steuerfreistellung der Beiträge, die im § 3 Nr. 63 EStG geregelt ist. Steuerund sozialabgabenfrei bleiben Beiträge bis maximal 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Rentenversicherung/West (2010 = 2.640 c) zuzüglich bis zu 1.800 c. Die zusätzlichen 1.800 c können nicht beansprucht werden, wenn schon eine nach § 40b EStG pauschalversteuerte Direktversicherung besteht. Als Voraussetzung für die steuerliche Förderung ist festgelegt, dass als Auszahlungsform eine lebenslange Rente vorgesehen sein muss und die Beiträge aus dem ersten Dienstverhältnis stammen.

Günstigerprüfung Die staatliche Förderung der RiesterRente erfolgt durch Zulagen je Ehepartner und je Kind. Zusätzlich findet im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung dann eine Günstigerprüfung statt (analog Kindergeld). Im ersten Schritt wird hierbei die Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer ohne Berücksichtigung der Aufwendungen für die RiesterRente festgestellt. Danach wird die Einkommensteuerhöhe ermittelt nach Abzug der Gesamtaufwendungen für die RiesterRente (Eigenbeitrag und Zulagen). Ist die Differenz der ermittelten Einkommensteuerbeträge höher als die gewährten Zulagen, vermindert sich die zu zahlende Einkommensteuer um diesen Betrag.

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Portabilität Portabilität bedeutet das Recht des Arbeitnehmers, bei Arbeitgeberwechsel seine Direktversicherung zu seinem neuen Arbeitgeber mitzunehmen. Bedingung ist, dass der neue Arbeitgeber die Versorgung in der gleichen Weise bzw. wertgleich weiterführt. Dies ist auch bei einem anderen Versicherungsunternehmen möglich. Übertragen wird das bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens gebildete Kapital (Deckungskapital) der Versicherung. Die Übertragung ist für den Versicherten steuerfrei.


Kapitaloption

Zuwachs/Beitragsdynamik

Bei einer privaten Rentenversicherung und im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge kann statt der Auszahlung einer Rente für eine einmalige Kapitalzahlung optiert werden. Bei der PrivatRente ist eine Option für bis zu 100 % des gesamten Kapitalbetrags möglich, bei der RiesterRente lassen sich bis zu 30 % kapitalisieren. Bei der PrivatRente ist der Auszahlungsbetrag nach dem Halbeinkünfteverfahren zu versteuern, wenn die entsprechenden Voraussetzungen (Mindestdauer zwölf Jahre, Alter im Bezugszeitpunkt mindestens 60 Jahre) gegeben sind. Bei der Direktversicherung gilt der gesamte Kapitalbetrag als zu versteuerndes Einkommen.

Hierunter versteht man das kostenlose Recht, den Versicherungsschutz jährlich zu erhöhen, und das ohne erneute Gesundheitsprüfung. Bei dieser Erhöhung können die Beiträge nach unterschiedlichen Modellen angepasst werden. Bei der Presse-Versorgung wird standardmäßig der Beitrag in demselben Verhältnis erhöht wie der Höchstbeitrag zur Gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten (AVHB = Angestelltenversicherungshöchstbeitrag), mindestens jedoch um 5 % jährlich. Andere Varianten sind möglich.

Ertragsanteilsverfahren Der Ertragsanteil ist ein bestimmter, vom Bundesfinanzministerium festgelegter Prozentsatz, der multipliziert mit dem Zahlbetrag einer Rente den zu versteuernden Anteil ergibt. Die Höhe des Ertragsanteils ist abhängig von der Rentenart (z. B. Berufsunfähigkeitsoder Altersrente) und vom Lebensalter des Rentners bei Beginn der Rente. Er bleibt für die weitere Dauer des Rentenbezugs bestehen.

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Weitere Informationen erhalten Sie im Internet. Dort kĂśnnen Sie auch eine individuelle Beispielrechnung anfordern. Gerne nehmen wir Ihre WĂźnsche auch telefonisch entgegen.

GV---0465Z0 (02V) 20.05.10

www.presse-versorgung.de

Versorgungswerk der Presse GmbH Wilhelmsplatz 8 70182 Stuttgart Telefon 0711 2056-244 Telefax 0711 2056-145 info@presse-versorgung.de www.presse-versorgung.de


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