null22eins Mediadaten

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MEDIADATEN


Zielgruppe Unsere Zielgruppe umfasst Kunstschaffende, Kunstinteressierte, junge Talente und Menschen, die Kunst/Kultur mit sozialer Verantwortung in Einklang bringen wollen – eben Kulturinteressierte. Das Ineinandergreifen von Kunst und Öffentlichkeit kann bei jungen Talenten im Austausch mit Profis zu neuen innovativen Konzepten führen und nachhaltige Unternehmungen initiieren. Davon profitieren alle Beteiligten selbst sowie die Kulturlandschaft der Stadt. Daher spricht null22eins letztlich alle Menschen in Köln an, um ihnen die unterschiedlichen Facetten von Kultur im Kölner Raum näherzubringen. Dies wird durch eine breite Themenvielfalt unterstützt. Das Magazin stellt sowohl interdisziplinär, als auch interkulturell die künstlerischen und generell kulturellen Aktivitäten in der Stadt dar.

Ziele null22eins und null22eins-magazin.de sind die Boten eines neu entstehenden Netz­werks und sollen zum festen Bestandteil der Kölner Medienlandschaft ausgebaut werden. Ihre Mission wollen die beiden Medien künftig auch auf individuellen Events verkünden: seien es Ausstellungen, seien es Partys oder weitere Veranstaltungs­formen, die Künstlern eine Plattform bieten und somit auch selbst Bestandteil des Magazins werden. Dies wird, wie im Juni 2012 zum Release der Sommerausgabe geschehen, durch Netzwerkpartner unterstützt und schafft neue Kooperationsebenen auch anderer Kunst- und Kulturschaffender in Köln.


null22eins

Konzept

Kontakt

Seit Sommer 2011 bereichert null22eins das Printmagazinangebot in der Region Köln. Das Magazin und die da­zugehörige Webseite kommunizieren die Inhalte des artishocke e.V. und sollen diese dadurch fördern und direkt zur Bildung eines Netzwerkes beitragen. Über die beiden Medien werden das Netzwerk sowie dessen Mitglieder und Partner der Öffentlichkeit näher gebracht. null22eins erscheint alle drei Monate und nimmt Bezug zu saisonalen, aktuellen Kulturereignissen/-veranstaltungen/-themen/-persönlichkeiten. Die Inter­netseite bereitet sowohl Inhalte des Magazins auf, bietet aber auch eigenständige Angebote. Das dazugehörige Social Media-Angebot begleitet die Themen des Magazins, stellt aber ebenfalls auch eigene Informationen zur Verfügung.

artishocke e.V. c/o Miriam Barzynski Mauenheimer Straße 150 50733 Köln Amtsgericht Köln, VR16742 Ust-IdNr.: DE 218/5751/0996

Zweck von null22eins ist es, junge Künstler vorzustellen, innovative Konzepte aufzuzeigen, Kooperationen anzuregen sowie Vernetzung aufzubauen. Dabei leistet die Themenvielfalt einen aktiven Beitrag, um die kulturellen Facetten der Stadt Köln darzustellen - interdisziplinär und interkulturell.

Anzeigenleitung u. –verkauf Miriam Barzynski, Kirsten Piepenbring, Robert Filgner Mobil: 0176. 32 60 2005 E-Mail: redaktion@null22eins-magazin.de

Über das Magazin werden interessierte junge Menschen, aber auch erfahrene Medienmacher gebündelt, die sich einfach ausprobieren wollen oder neuen Aufgaben stellen wollen. Auf diese Art und Weise kommen Profi-Redakteure mit jungen Schreibbegeisterten ohne Erfahrung, Profi-Fotografen mit Jung-Fotografen, Design-Studenten mit erfahrenen Mediengestaltern zusammen. Der offene Charakter der Vereinsarbeit des artishocke e.V. fördert diese Vernetzung.

Bankverbindung Deutsche Skatbank artishocke e.V.

Auflage

5.000 Exemplare

Umfang

IBAN: DE 36 8306 5408 0004 6807 15 Konto Nr.: 4680715 BLZ: 830 654 10

4 Seiten Umschlag, 48 Seiten Inhalt Format: 210 x 280 mm geschlossen

Druck

Umschlag 4/4-farbig Euroskala Inhalt 4/4-farbig Euroskala

Papier

Umschlag 300 g/qm Bilderdruck h`frei matt Inhalt 135 g/qm Bilderdruck h`frei matt

Verarbeitung

2-fache Rückendrahtheftung


null22eins


Themen Von gestern bis morgen, das Heute stets im Blick. Von ganz klein bis richtig groß, ohne Schubladen und ohne gefärbte Brille, ohne Zwang und ohne Sturheit – null22eins gibt allen Themen Raum. Und betrachtet alles in einem Zusammenhang: Köln ist ein Sammelsurium an Kreativität, an künstlerischen Leistungen, an Anknüpfungspunkten für weitaus mehr. Mit unserer weitreichenden Themenpalette zeigen wir das kulturelle Potential dieser Stadt. Das Magazin nimmt alle drei Monate Bezug zu saisonalen, aktuellen Kulturereignissen/veranstaltungen/-themenfeldern/-persönlichkeiten. Darüber hinaus bietet null22eins auch gesellschafts- und kulturwissenschaftliche Ansätze und hat den Anspruch, zum generellen Verständnis von Kunst und Kultur in unserer Gesellschaft beizutragen – Raum, Event, Galerie und erlebbare Kunst im öffentlichen Raum werden so für alle zugänglich und greifbar gemacht.


null22eins


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Mediadaten null22eins-Magazin ist ein unabhängiges Medium, das unterschiedlichen Kreativen, Künstlern und Medienmachern eine Plattform bietet, sich und ihr jeweiliges Können zu beweisen. Das Magazin selbst dient dem Netzwerkgedanken, weshalb sich die Unterstützer nicht als reine Werber verstehen, sondern mit in das Netzwerk eingebunden werden sollen. Daher sind längerfristige Kooperationen erstrebenswert.

2 Seite 420 x 280 mm

1 Seite 210 x 280 mm

210 mm x 280 mm 210 mm x 280 mm + 3 mm Anschnitt + 3 mm Anschnitt

810,00 EUR

x 280 mm 1/2 Seite 105 210 x 105 mm

210 mm x 280 mm + 3 mm Anschnitt

510,00 EUR

300,00 EUR


Anzeigengestaltung Wir teilen gerne – auch unser Know-how. Daher helfen wir bei der Umsetzung qualitativ hochwertiger Anzeigen. Damit wollen wir allen Partnern für ihre finanzielle Unterstützung etwas zurückgeben: eine Seite im Magazin, die nach allen Regeln der Gestaltungskunst, mit professionellen Fotos, Texten und dem richtigen Setzen perfekt in das Gesamtkunstwerk null22eins einfließt. Sprecht uns an, damit wir auch Euren Laden, Eure Firma, Euer Unternehmen oder Eure Idee professionell im Magazin platzieren können.

Ganze Seite 600,00 EUR Halbe Seite 410,00 EUR


Band-Anzeigen Musik in Köln

Auch kleine Beiträge helfen, null22eins zu produzieren. Daher sind unsere Bandseiten nicht nur Bühne für neue, kleine, noch unbekannte Musiker, sondern auch ein direkter Beitrag zur Sicherung der nächsten Ausgaben des Magazins. So entsteht eine Win-win-Situation, da null22eins ein nicht zu unterschätzender Multiplikator ist. Durch die Auslage in den angesagten Läden der Stadt, durch regelmäßige Auftritte bei Events, wie Messen oder Kulturhighlights finden junge Talente aus dem Magazin ihren Weg in die Medienstadt Köln und auch bei anderen Medien Gehör. Dafür stimmen wir uns mit den Bands ab und helfen auch beim Formulieren des richtigen Pressetextes. Wir laden ein, aktiv null22eins mitzugestalten!

50,00 EUR


Technische Daten Druckverfahren

4-fbg. Offsetdruck Papier/Umschlag Bilderdruck matt holzfrei, Raster 60er, 135g/m2. Beschnittenes Format (= Heftformat) 210mm breit x 280mm hoch Mindestbeschnittzugaben 3mm an allen vier Seiten und Textabstand allseitig 7mm Anzeigenrand. Duplex-Bilder können nicht verarbeitet werden. Die gewünschten Farben müssen in zwei Kanälen eines CMYK-Bildes angelegt sein Druckunterlagen nur digital (keine Filme!) wegen Weiterverarbeitung über CTP. Druck erfolgt nach Euroscala, Sonderfarben (Pantone bzw. HKS) müssen bereits in CMYK aufgebaut sein. Bitte beachten Sie, dass der genaue Farbton einer Sonderfarbe durch Zusammendruck aus der Euroscala nicht exakt erreicht werden kann. Ebenso kann für Abweichungen, die sich innerhalb der Toleranz von Andruck zum industriellen Fortdruck bewegen, bzw. durch das Bogenoffsetverfahren begründet sind keine Garantie vom Verein übernommen werden. Für über Bund zu druckende Anzeigen sind zwei getrennte Seiten zu liefern.

Daten Formate

Digitale Datenübernahme Programmformate bevorzugtes Dateiformat PDF X-3 Für alle offene Dateien (i. d. R. neueste Versionen): Photoshop, Illustrator, InDesign. Daten aus Corel Draw müssen als .tif oder .jpg mit 400 dpi abgespeichert werden, die Übernahme von offenen Corel Draw-Dateien, Quark Xpress und Freehand ist nicht möglich. Bei Grafikprogrammen Schriften immer in Pfade umwandeln, Farbraum immer CMYK, niemals RGB. TIFF-Dateien (CMYK oder Graustufen) immer in der Größe 1:1 bei 300 dpi Auflösung eps-Dateien (Pixel) –> siehe TIFF. eps-Dateien (Vektor) –> Schriften in Zeichenwege (Pfade).

Datenübertragung

E-Mail: kirsten@null22eins-magazin.de Mobil: 0176. 31 29 7397 Bitte kündigen Sie die Übermittlung der Daten an. Den Dateinamen bitte so benennen, dass der Kundenname, Objekt und Ausgabe ersichtlich sind.


Spende und Förderung unterstützen

Der ehrenamtlichen Verein artishocke e.V. ist Herausgeber von null22eins. Im Sinne des Netzwerkgedankens und unseres Qualitätsanspruchs sucht der Verein feste Part­ner, die als Sponsoren oder Unterstützer die finanziellen Grundkosten mit abdecken können. Eine Plattform für potentielle Förderer - entweder durch Sponsoring, durch Spenden oder durch Anzeigen, bietet das Magazin selbst sowie die Internetpräsenz http://null22eins-magazin.de und die Social Media-Angebote auf Facebook. Ihr Ansprechpartner für weitere Informationen: Robert Filgner Mobil: 0176. 32 60 2005 E-Mail: robert@null22eins-magazin.de

Bankverbindung

Deutsche Skatbank Konto Nr.: 4680715 IBAN: DE 36 8306 5408 0004 6807 15 BIC: GENODEF1SLR Bankleitzahl: 830 654 10



Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen vom Verein artishocke e.V. für Anzeigen im

beschädigtes Material hat der Kunde Ersatz zu liefern. Die Kosten für die Anfertigung von fehlerfreiem

Printbereich

Material oder vom Kunden gewünschter oder zu vertretender Änderungen der vereinbarten Ausführun-

1. Geltung der Bedingungen Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich zu nachstehenden Bedingungen. Diese gelten somit auch

gen hat der Kunde zu tragen.

für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals vereinbart werden. Abweichende

5. Inhalt der Anzeige

oder entgegenstehende Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich

Der Kunde trägt die Verantwortung für den Inhalt der Anzeige sowie dafür, dass durch die Anzeige Rechte

widersprochen wird. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der Schriftform.

Dritter nicht verletzt werden. Der Kunde hat den Verein von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesem aus der Ausführung des Auftrags, auch wenn er storniert sein sollte, erwachsen. Der Verein ist nicht

2. Vertragsschluss und Ablehung von Anzeigenauträge

verpflichtet, Anzeigen darauf zu überprüfen, ob sie Rechte Dritter beeinträchtigen oder ob sie den wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen entsprechen.

2.1. Angebote des Vereins sind freibleibend. Die Angaben in den Mediadaten sind bestmöglich ermittelt,

Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind,werden als

aber nur annähernd und unverbindlich.

solche vom Verein mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.

2.2. Ein Anzeigenvertrag kommt zustande, wenn die Bestellung des Kunden vom Verein schriftlich, in der Regel durch eine Auftragsbestätigung, angenommen oder die Leistung auch teilweise erbracht wird. 2.3. Der Verein kann Anzeigenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach

6. Erscheinungstermine und Lieferverzug

einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen ablehnen und von Anzeigenverträgen zurücktreten,

6.1. Erscheinungstermine sind nur dann verbindlich, wenn sie als Fixtermine vereinbart sind.

wenn der Inhalt der Anzeigen gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröf-

6.2. Die Einhaltung von Terminen und Fristen setzt voraus, dass der Kunde seiner Mitwirkungspflicht

fentlichung für den Verein unzumutbar ist, z.B. bei Anzeigen mit pornografischen oder extremistischen

nachkommt, insbesondere demVerein alle zur Ausführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen und

Inhalten.

etwa erforderliche Genehmigungen vorliegen.

Tritt in einem solchen Fall der Verein vom Vertrag zurück, ist ein Schadensersatzanspruch des Kunden

6.3. Beruht die Nichteinhaltung eines Termins oder einer Frist auf höherer Gewalt oder unvorhersehbaren

ausgeschlossen, es sei denn, dem Verein fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

Ereignissen (insbesondere Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei den Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten), die

3. Anzeigenplatzierung

vom Verein weder vorsätzlich noch grob fahrlässig zu vertreten sind, verlängert sich die Frist entsprechend. Soweit der Verein die Verzögerung fahrlässig zu vertreten hat, ist der Kunde nur berechtigt, nach Setzung

Der Verein veröffentlicht die Anzeigen an einer geeigneten Stelle nach eigener Wahl, es sei denn, dass die

einer angemessenen Nachfrist vom Verein zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen,

Schaltung der Anzeige für eine bestimmte Nummer in einer bestimmten Ausgabe und an einem bestimm-

es sei denn, dem Verein fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

ten Platz vereinbart ist. In diesem Fall müssen dem Verein sämtliche Unterlagen so rechtzeitig vorgelegt werden, dass die Anzeige an der vertraglich vereinbarten Stelle und Ausgabe veröffentlicht werden kann, ansonsten der Verein in der Wahl des Anzeigenplatzes und der Ausgabe frei ist. Rubrizierte Anzeigen

7. Anzeigenpreise

werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

7.1. DieAnzeigenpreise ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Vereinbarte oder eingeräumte Rabatte gelten nur für die in Auftrag gegebene Anzeigenmenge. Soweit der Kunde einzelne Aufträge später

4. Mitwirkungspflicht des Kunden

als vereinbart abruft, gilt die Rabattierung nur, wenn der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abgewickelt wird.

Der Kunde hat dem Verein alle für die ordnungsgemäße Veröffentlichung der Anzeige erforderlichen Un-

7.2. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Anzeigentermin

terlagen (Dateien oder Beilagen) im in den Mediadaten vorgegebenen oder vereinbarten Format einwand-

mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich danach die Löhne, Materialkosten oder die marktmäßigen

frei und rechtzeitig, spätestens zum jeweiligen Termin zur Verfügung zu stellen. Für ungeeignetes oder

Einstandspreise, so ist der Verein berechtigt, den Anzeigenpreis angemessen entsprechend den Kostenstei-


gerungen zu erhöhen. Der Kunde ist zum Rücktritt berechtigt, wenn die Preiserhöhung zwischen Vertrags-

10.2. Liegt ein vom Verein zu vertretender Mangel vor, so ist er durch Schaltung einer Ersatzanzeige in der

schluss und Anzeigentermin mehr als 5% beträgt.

nächsterreichbaren Ausgabe zur Nacherfüllung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist fehl, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Anzeigenpreis mindern. Bei nur

8. Probeabzüge und Belegexemplare

geringfügigen Leistungsmängeln besteht kein Rücktrittsrecht. Die Nacherfüllungsansprüche stehen nur dem Kunden zu und sind nicht abtretbar.

Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Verein berücksichtigt alle Fehlerkor-

10.3.Wenn der Kunde vom Vertrag zurücktritt, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch zu. Wenn

rekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden.

er statt vom Vertrag zurückzutreten Schadensersatzansprüche geltend macht, so beschränkt sich die

Auf Wunsch liefert der Verein mit der Rechnung je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrags als

Ersatzpflicht auf die Differenz zwischen Anzeigenpreis und dem Wert der mangelhaften Anzeige. Dies gilt

Anzeigenbeleg Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern. Kann ein Beleg nicht

nicht im Falle der Arglist des Vereins.

mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine Bescheinigung des Verein über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

9. Zahlungsbedingungen und Vorauskasse

11. Haftungsbeschränkungen Der Verein haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei einer fahrlässigen Pflichtverletzung auch für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leichter

9.1. Rechnungen sind spätestens innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungs-datum zur Zahlung

Fahrlässigkeit haftet der Verein bei Vermögensschäden einschließlich entgangenem Gewinn nur bei der

fällig; nach Fristablauf kommt der Kunde in Zahlungsverzug und hat den Rechnungsbetrag mit einem

Verletzung solcher Pflichten, auf deren Erfüllung der Kunde in besonderem Maße vertrauen durfte. Der

Zinssatz von 8% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen.

Höhe nach ist in diesem Falle die Haftung auf den vertragstypischen und in derartigen Fällen vorhersehba-

9.2. Der Verein behält sich vor, die Anzeigenschaltung nur gegen sofortige Zahlung oder Vorauskasse

ren und vom Kunden nicht beherrschbaren Durchschnittsschaden begrenzt.

durchzuführen. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach, kommt er mit seiner Zahlung in Rückstand oder überschreitet er die Fälligkeitstermine, stellt er seine Zahlungen ein oder werden andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit in Frage stellen, so kann unbeschadet

12. Gerichtsstand, erfüllungsort und anzuwendendes recht

bestehender Stundungs- und Ratenzahlungsabreden Vorauszahlung in Auftrag gegebener Anzeigen sowie

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Vereins in Köln. Dies gilt nur, wenn der Kunde zu den

die sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangt sowie die Weiterar-

Kaufleuten im Sinne der §§ 1, 2, 3, 5 und 6 HGB gehört oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder

beit an noch laufenden Anzeigenaufträgen eingestellt werden.

öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder wenn dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort

9.3. Auch bei anders lautenden Bestimmungen wird die Zahlung zunächst auf die ältere Schuld, hier zu-

zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist oder wenn dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufent-

nächst auf die Zinsen und dann auf die Hauptsache verrechnet.

haltsort nach Vertragsschluss aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt wird oder der Kunde keinen

9.4. Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die Ansprüche vom

allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Der Verein ist aber auch berechtigt, bei dem für den Sitz des

Verein anerkannt oder die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.

Kunden zuständigen Gericht zu klagen. Es ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland vereinbart, und zwar für sämtliche zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen.

10. Haftungsregelung bei Sach- und Rechtsmängel 10.1. Der Verein gewährleistet eine dem üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wie-

13. Sonstiges

dergabe der Anzeige in branchenüblicher Druckqualität im Rahmen der durch die Unterlagen gegebenen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im

Möglichkeiten. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Die Frist beginnt mit demTag des Erscheinens

Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller

der Anzeige. Den Kunden trifft die volle Beweislast für alle Gewährleistungsvoraussetzungen.

sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Unwirksame oder fehlende Klauseln sind

Der Kunde hat die veröffentlichte Anzeige unverzüglich zu überprüfen und eventuelle Mängel innerhalb

durch wirksame Klauseln, die dem gewollten Zweck am nächsten kommen, hilfsweise durch entsprechen-

einer Woche nach Erscheinungsdatum zu rügen, ansonsten Mängelansprüche ausgeschlossen sind.

de gesetzliche Regelungen zu ersetzen.


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