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Einheitliches Kindergeld

Einheitliches Kindergeld („Assegno unico e universale per figli“)

Neue Maßnahme zur Unterstützung von Familien mit Kindern

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Am 1. März 2022 ist das neue staatliche einheitliche Kindergeld in Kraft getreten. Die neue Leistung ersetzt ab 1. März 2022: - die Steuerabsetzbeträge für Kinder unter 21 Jahren, - Familiengeld und Familienzulagen für Kinder, - das staatliche Geburtengeld (sogenannter „premio nascita“) für Geburten ab 1. März 2022, - den staatlichen Kinderbonus (sogenannter „bonus bebé“) für Geburten ab 1. Jänner 2022, - das staatliche Kindergeld für Familien mit mindestens drei Kindern, ausbezahlt durch die ASWE sowie - vergünstigte Darlehen für Familien aus dem staatlichen Darlehensfonds.

Wer kann ansuchen?

Familien mit Kindern unter 21 Jahren können um das neue Kindergeld ansuchen. Das Anrecht ist unabhängig von einer Arbeitstätigkeit, es können also Lohnabhängige, Freiberufler, Selbständige, Arbeitslose, Nicht-Berufstätige usw. ansuchen. Der Bezugszeitraum ist 1. März bis Ende Februar des darauffolgenden Jahres (Beispiel: 1.3.2022 bis 28.2.2022 . Die Familienzusammensetzung ist aus der ISEE-Erklärung ersichtlich bzw. wird bei Nichtverfassen der ISEE-Erklärung vom Antragsteller selbst erklärt.

Für welche Kinder kann angesucht werden?

- Für minderjährige Kinder kann immer angesucht werden. - Volljährige Kinder bis zum 21. Lebensjahr müssen eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen: Berufs- oder Schulausbildung bzw. Universitätsstudium, Praktikum oder Arbeitstätigkeit mit einem Entgelt von weniger als 8.000 Euro im Jahr, Eintragung als arbeitslos oder arbeitssuchend in den zuständigen öffentlichen Ämtern, Absolvieren des Zivildienstes. - Kinder mit einer anerkannten Beeinträchtigung laut ISEE-Erklärung, unabhängig vom Lebensalter. Der Antragsteller muss nicht mit dem Kind zusammenleben. Wenn das Kind unter 21 Jahren mit einem Elternteil auf dem Familienbogen aufscheint, kann für dieses Kind immer angesucht werden, unabhängig vom Einkommen, aber unter Berücksichtigung oben angeführter Bedingungen. Volljährige Kinder, die nicht mit einem Elternteil zusammenleben, sind nur zu Lasten, wenn sie in einer ISEE-Erklärung eines Elternteiles aufscheinen. Das ist der Fall, wenn das Kind nicht älter ist als 26 Jahre und ein steuerpflichtiges Einkommen im Jahre 2020 (einheitliches Kindergeld Zeitraum 2022) von 4.000 Euro bzw. 2.840,51 Euro nicht überschritten hat. Das Kind darf auch nicht verheiratet sein oder eigene Kinder haben.

Voraussetzungen für den Antragsteller

Der Antragsteller muss zum Zeitpunkt der Antragstellung und für die gesamte Dauer des Bezugs gleichzeitig alle folgenden Bedingungen bezüglich Staatsbürgerschaft, Wohnsitz und Aufenthalt erfüllen: - italienische Staatsbürgerschaft oder EU-Bürger oder dessen Familienmitglied mit Aufenthaltsrecht, oder NichtEU-Bürger mit langer Aufenthaltsgenehmigung oder Aufenthaltsgenehmigung für Arbeitstätigkeit für eine Dauer von mehr als sechs Monaten oder Forschungszwecke für eine Dauer von mehr als sechs Monaten und - steuerpflichtig sein in Italien und - Wohnsitz und Aufenthaltsort in Italien haben und - in Italien mindestens zwei Jahre ansässig mit meldeamtlichem Wohnsitz sein, auch unterbrochen, oder Inhaber eines unbefristeten Arbeitsvertrages oder befristeten Arbeitsvertrages mit einer Dauer von mindestens sechs Monaten sein.

Höhe der Leistung

Für jedes Kind wird ein Grundbetrag ausbezahlt, und bei Vorhandensein bestimmter Voraussetzungen ein Zusatzbetrag.

Grundbetrag

Minderjährige Kinder:

- ISEE unter 15.000 Euro: Für jedes Kind wird ein Betrag von 175 Euro im Monat ausbezahlt. - ISEE zwischen 15.000 Euro und 40.000 Euro: Je nach ISEE-Wert verändert sich der monatliche Betrag bis zu 50 Euro im Monat, wenn der ISEE-Wert die 40.000 Euro erreicht. - ISEE über 40.000 Euro: Für jedes Kind wird ein Betrag von 50 Euro ausbezahlt. - keine ISEE-Erklärung: Betrag von 50 Euro für jedes Kind.

Volljährige Kinder unter 21 Jahren:

- ISEE unter 15.000 Euro: Für jedes Kind wird ein Betrag von 85 Euro im Monat ausbezahlt. - ISEE zwischen 15.000 Euro und 40.000 Euro: Je nach ISEE-Wert verändert sich der monatliche Betrag bis zu 25 Euro im Monat, wenn der ISEE-Wert die 40.000 Euro erreicht. - ISEE über 40.000 Euro: Für jedes volljährige Kind unter 21 Jahren wird ein Betrag von 25 Euro ausbezahlt. - Keine ISEE-Erklärung: Für jedes Kind wird ein Betrag von 25 Euro ausbezahlt.

Kinder von 21 Jahren oder mehr mit anerkannter Beeinträchtigung:

- ISEE unter 15.000 Euro: Für ein Kind von 21 Jahren oder mehr wird ein Betrag von 85 Euro im Monat ausbezahlt. - ISEE zwischen 15.000 Euro und 40.000 Euro: Je nach ISEE-Wert verändert sich der monatliche Betrag bis zu 25 Euro im Monat, wenn der