Unter der Lupe: Das Kooperationsbudget
Unter der Lupe: Das Kooperationsbudget Auswertung der Umfrage mit Jugendbegleitern/ Jugendbegleiterinnen, die durch das Kooperations budget unterstützt werden
Voraussetzungen und Hintergründe Seit Beginn des Schuljahres 2011/12 gelten die neuen Förderrichtlinien für das Jugendbegleiter-Programm. Neben den erweiterten und stärker ausdifferenzierten Budgetkategorien gibt es eine neue Finanzierungsmöglichkeit: das Kooperationsbudget. Abhängig von der Höhe ihres Grundbudgets können Schulen zusätzlich das Kooperationsbudget in Höhe von maximal 1.500 Euro zur Förderung von Jugendbegleiter-Angeboten in Zusammenarbeit mit außerschulischen gemeinnützigen Organisationen erhalten. Voraussetzung dafür ist eine schriftliche Kooperationsvereinbarung zwischen der Schule und einer außerschulischen gemeinnützigen Organisation als Ergänzung zu der Vereinbarung, die in allen Fällen zwischen Schule und Jugendbegleitern/Jugendbegleiterinnen geschlossen wird. Mit dem Kooperationsbudget wird die lokale Netzwerkarbeit und die Kooperation unterschiedlicher Bildungsträger weiter gestärkt.
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