Oktober 2014 web

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WildbretĂźbernahme der Fa. Atteneder, Freistadt Wildeinkauf zu TageshĂśchstpreisen

www.waldviertler-bierbad.at

3623 Kottes Tel.: 02873-7254

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Sonne & Mond 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31.

OKTOBER 2014 Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr

SONNE Auf Unt 06:53 18:34 06:55 18:32 06:56 18:30 06:58 18:28 06:59 18:26 07:01 18:24 07:02 18:22 07:03 18:20 07:05 18:18 07:06 18:16 07:08 18:14 07:09 18:12 07:11 18:10 07:12 18:08 07:14 18:06 07:15 18:04 07:17 18:02 07:18 18:00 07:20 17:59 07:21 17:57 07:23 17:55 07:24 17:53 07:26 17:51 07:28 17:50 07:29 17:48 06:30 16:46 06:32 16:44 06:33 16:42 06:35 16:41 06:36 16:39 06:38 16:37

MOND Auf Unt 13:59 23:27 14:48 ---15:31 00:33 16:09 01:45 16:44 03:00 17:17 04:17 17:49 05:34 18:21 06:51 18:56 08:06 19:33 09:19 20:14 10:27 21:00 11:30 21:50 12:25 22:44 13:14 23:40 13:55 ---- 14:31 00:38 15:03 01:38 15:32 02:37 15:58 03:38 16:23 04:39 16:48 05:42 17:15 06:45 17:43 07:50 18:15 08:55 18:51 08:59 18:34 10:00 19:24 10:56 20:21 11:47 21:25 12:30 22:34 13:10 23:46

NOVEMBER 2014 1. Sa 2. So 3. Mo 4. Di 5. Mi 6. Do 7. Fr 8. Sa 9. So 10. Mo 11. Di 12. Mi 13. Do 14. Fr 15. Sa 16. So 17. Mo 18. Di 19. Mi 20. Do 21. Fr 22. Sa 23. So 24. Mo 25. Di 26. Mi 27. Do 28. Fr 29. Sa 30. So

SONNE Auf Unt 06:39 16:36 06:41 16:34 06:43 16:33 06:44 16:31 06:46 16:30 06:47 16:28 06:49 16:27 06:50 16:25 06:52 16:24 06:53 16:23 06:55 16:21 06:57 16:20 06:58 16:19 07:00 16:17 07:01 16:16 07:03 16:15 07:04 16:14 07:06 16:13 07:07 16:12 07:09 16:11 07:10 16:10 07:12 16:09 07:13 16:08 07:15 16:07 07:16 16:07 07:17 16:06 07:19 16:05 07:20 16:05 07:21 16:04 07:23 16:03

MOND Auf Unt 13:44 ---14:16 00:59 14:47 02:14 15:18 03:29 15:51 04:43 16:26 05:56 17:05 07:06 17:50 08:12 18:38 09:12 19:31 10:05 20:27 10:50 21:26 11:29 22:25 12:03 23:25 12:33 ---- 13:00 00:25 13:25 01:26 13:50 02:27 14:16 03:30 14:43 04:34 15:13 05:41 15:48 06:46 16:28 07:50 17:17 08:50 18:13 09:44 19:16 10:31 20:24 11:12 21:37 11:48 22:49 12:20 ---12:50 00:02

DEZEMBER 2014 1. Mo 2. Di 3. Mi 4. Do 5. Fr 6. Sa 7. So 8. Mo 9. Di 10. Mi 11. Do 12. Fr 13. Sa 14. So 15. Mo 16. Di 17. Mi 18. Do 19. Fr 20. Sa 21. So 22. Mo 23. Di 24. Mi 25. Do 26. Fr 27. Sa 28. So 29. Mo 30. Di 31. Mi

SONNE Auf Unt 07:24 16:03 07:25 16:02 07:26 16:02 07:28 16:02 07:29 16:01 07:30 16:01 07:31 16:01 07:32 16:01 07:33 16:00 07:34 16:00 07:35 16:00 07:36 16:00 07:37 16:00 07:38 16:01 07:39 16:01 07:39 16:01 07:40 16:01 07:41 16:02 07:41 16:02 07:42 16:02 07:43 16:03 07:43 16:03 07:44 16:04 07:44 16:04 07:44 16:05 07:45 16:06 07:45 16:06 07:45 16:07 07:45 16:08 07:45 16:09 07:45 16:10

MOND Auf Unt 13:21 01:16 13:51 02:28 14:24 03:40 15:00 04:49 15:42 05:56 16:27 06:58 17:19 07:55 18:14 08:43 19:12 09:26 20:11 10:02 21:12 10:34 22:11 11:02 23:12 11:28 ---- 11:53 00:12 12:18 01:14 12:43 02:16 13:12 03:21 13:44 04:26 14:21 05:32 15:05 06:35 15:58 07:34 17:00 08:25 18:08 09:11 19:21 09:50 20:36 10:24 21:52 10:55 23:06 11:26 ---11:56 00:18 12:27 01:30 13:02 02:39

Welche Aufgaben kommen auf die Jäger zu? Wie kann man für zukünftige Generationen die Jagd erhalten ? Immer wieder taucht der Begriff der „Nachhaltigkeit“ auf. Was ist denn diese Nachhaltigkeit im Zusammenhang mit der Jagd, wie kann man diese messen? Die drei Säulen der Nachhaltigkeit sind:

3 BEZIRKS-GESCHÄFTSSTELLE WALDVIERTEL-ÖSTERREICH

EDITORIAL

Die Ökologie, die Ökonomie und der sozio-kulturelle Bereich: Um der Ökologie Rechnung zu tragen, hat die Jagd primär die Aufgabe, für die Erhaltung und Verbesserung der Artenvielfalt des Wildes und für die Sicherung der Wildlebensräume zu sorgen, aber auch zu berücksichtigen, wie sich das Wild und sein Verhalten auf die Vegetation auswirkt. Ökonomie im Zusammenhang mit Jagd gewinnt immer mehr an Bedeutung, denn ein ökonomisch nachhaltiger Jagdbetrieb sorgt für die Erhaltung der jagdwirtschaftlichen Ertragsfähigkeit und für die Rentabilität der Jagd. Dazu gehört aber auch das Thema Wildschaden bzw. die Intensität der Ausübung der Jagd in Wechselwirkung mit der Anfälligkeit von land- und forstwirtschaftlichen Kulturen für Wildschäden. Die sozio-kulturelle Komponente könnte durch die Einbindung von Einheimischen, durch die Erhöhung der Akzeptanz der Jagdausübung oder durch die Ausschöpfung des Arbeitsplatzpotentials durch die Jagd erreicht werden. Auch das Thema „Tierschutz“ muss Raum in einer nachhaltigen Jagd haben. Der Jäger trägt selbst Verantwortung für ein weidgerechtes Eingreifen in die Wildpopulation. Ein sicherer Schuss wird nicht nur durch immer moderner werdende Technik garantiert, sondern durch die Fertigkeit und Übung des Schützen. Das Wild selbst liefert in diesem Zusammenhang durch seine „Vertrautheit“ den Beweis einer richtigen Bejagung. Was nützen aber alle brillant formulierten Gesetzestexte und Verordnungen, Bräuche und Sitten, wenn die ausübenden Jäger nicht wissen, in welcher Rolle sie sich eigentlich schon längst befinden? Die Gesetzgebung als Spiegel des Zeitgeistes, als Ausdruck der Gesellschaft und dem Gebot der Stunde ist doch am Ende die Summe des Handelns jedes Einzelnen. Die „Öffentlichkeit“ hat meist noch nie im Schweiße des Angesichts Bergkerne auf Schläge getragen, keine Verantwortung gegenüber den Wildtieren tragen müssen, aber urteilt aufgrund Einzelverhaltens pauschal über die Jägerschaft. Mit dem Erwerb der Jagdkarte wird nicht nur eine Ausbildung abgeschlossen und eine Berechtigung erarbeitet, sondern es wird auch die Bürde, sich im Rampenlicht der Öffentlichkeit zu befinden, aufgeladen. Jeder Schritt, jedes Tun in einem noch so abgeschiedenen Winkel unseres wunderschönen Landes hat Auswirkung auf den ganzen Stand der Jägerschaft. Nur durch verantwortungsbewusstes Agieren und Verständniszeigen für Argumente, die nicht immer „pro“ Jagd sind, werden viele Kapitel der Jagd in unserem Land geschrieben werden!

Beziksjägermeister OSR Dir. Gottfried Kernecker

Beziksjägermeister Stv.

HRL Manfred Jäger

Das ist des Jägers Ehrenschild, dass er beschützt und hegt sein Wild, weidmännisch jagt wie sich´s gehört, den Schöpfer im Geschöpfe ehrt.


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HIGHLIGHTS

WILD Hirschbrunft Entenstrich

BLICK ins REVIER Berichte aus den Hegeringen Fütterungsverordnung f. Rotwild

TIPPS & TRICKS Gamsbart Fallenjagd - noch zeitgemäß?


INHALTSVERZEICHNIS

Information der Bezirksgeschäftstelle ? Editorial ? Highlights ? Schusszeiten ? Grünvorlage ? Hegeringmeisterschaft ? Ehrengaben, Jagdprüfung

Seite 3 Seite 4 Seite 6 Seite 7 Seite 8 Seite 10

Behörden und NÖ Landesjagdverband ? Wildkamera im Jagdbetrieb ? Informationen für Wanderer

Seite 10 Seite 11

Jagdhunde und Brauchtum ? Hundeprüfungen ? Bewegungsjagd ? Hundeführerkurs

Seite 13 Seite 13 Seite 14

Schießwesen und Schießstätten ? Landesmeisterin ? Landesmeisterschaft/Waldviertelcup

Seite 15 Seite 15

Blick ins Revier/Hegering ? Entenstrich ? Hirschbrunft ? Fütterungsverordnung für Rotwild ? HG Groß Gerungs, HG Schweiggers ? HG Echsenbach, HG Grafenschlag ? HG Ottenschlag,

Seite Seite Seite Seite Seite Seite

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Tipps, Tricks und Praktisches ? Fallenjagd noch Zeitgemäß? ? ”Trichinella” in Deutschland ? Gamsbart

Seite 23 Seite 24 Seite 25

Terminkalender ? Wichtige Termine und Veranstaltungen

Seite 27

Ehrungen und Gedenken ? Geburtstage

Seite 28

Nächste Ausgabe ? Vorschau Ausgabe Jänner 2015

Seite 29

Kontaktadressen ? Wichtige Adressen

Seite 30

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INFORMATION DER BEZIRKSGESCHÄFTSTELLE

SCHUSSZEITEN

Änderungen im Herbst !!! Rehwild: keine Änderungen

OKTOBER

Foto: www.blaser.de

Rehwild (Älterer Bock, Jährlinge, bis 15.Oktober)

Rotwild, Damwild, Sikawild, Schwarzwild, Muffelwild, Gamswild Feldhase, Dachs, Fuchs, Steinmarder, Wildkaninchen, Waldiltis, Wiesel, Haselhahn, Rackelhahn, Fasan, Ringel-, Turtel- und Türkentaube, Grau- und Saatgans, Stockente, Krickente, Knäkente, Pfeifente, Schnatterente, Spießente, Löffelente, Tafelente, Reiherente und Schellente, Bläßhuhn, Marderhund und Waschbär, Graureiher*

NOVEMBER Rehwild (nur Schmalgeiß und sonstige Geißen und Kitze)

Rotwild, Damwild, Sikawild, Schwarzwild, Muffelwild, Gamswild Feldhase, Dachs, Fuchs, Edel- und Steinmarder, Wildkaninchen, Waldiltis, Wiesel, Haselhahn, Rackelhahn,Fasan, Ringel-, Turtel- und Türkentaube, Grau- und Saatgans, Stockente, Krickente, Knäkente, Pfeifente, Schnatterente, Spießente, Löffelente, Tafelente, Reiherente und Schellente, Bläßhuhn, Marderhund und Waschbär, Graureiher* Weiters ab 16. bis 30. November: Rebhuhn

DEZEMBER Rehwild (nur

Schmalgeiß und sonstige Geißen und Kitze), Rotwild (nur Hirsche der Altersklasse III, Kalb, Schmalspießer, Schmaltiere und sonstige Tiere),

Damwild, Sikawild, Gamswild, Muffelwild, Schwarzwild, Feldhase, Wildkaninchen, Dachs, Fuchs, Edel- und Steinmarder, Waldiltis, Wiesel, Rackelhahn, Fasan, Ringel-, Turtel- und Türkentaube, Grau- und Saatgans, Stockente, Krickente, Knäkente, Pfeifente, Schnatterente, Spießente, Löffelente, Tafelente, Reiherente und Schellente, Bläßhuhn, Marderhund und Waschbär, Graureiher*

* Graureiher (nur im unmittelbaren Bereich von Fischteichen und sonstigen Fischzuchtanlagen sowie von Bächen, die der Aufzucht von Brütlingen und Jungfischen dienen).

Rotwild: Schmalspießer, Tiere und Kälber durchgehend bis 15. Jänner. Hirsche der Klasse III: Aufhebung der Kronenhirschregelung und Schusszeit bis 31. Dezember. Hirsche der Altersklasse II und I: Festhalten an der Kronenhirschregelung für die Klasse II (!), Schusszeitende für Kl. I und II ist der 30. Nov. ! (Dadurch soll gewährleistet werden, dass Jäger nicht das Augenmerk ausschließlich auf Trophäenträger lenken, sondern den Dezember zur vermehrten Kahlwildbejagung nützen! Damwild: Schmaltiere und Schmalspießer von 1. Mai bis 15.Jänner. Sonstige Hirsche, sonstige Tiere und Kälber von 1. Sept. bis 15. Jänner. (Diese Anpassung der Schusszeiten für einjährige Stücke erleichtert die frühzeitige Abschusserfüllung im praktischen Jagdbetrieb und harmoniert somit mit der Schusszeit auf einjährige Stücke; gleiches gilt für das Sikawild)


INFORMATION DER BEZIRKSGESCHÄFTSTELLE

Grünvorlage nach Rotwildabschuss

D

ie Bezirksverwaltungsbehörde hat, wenn dies zur Überprüfung der verfügten Abschüsse erforderlich ist, mit Bescheid für einzelne oder mit Verordnung für mehrere oder sämtliche Jagdgebiete des Verwaltungsbezirkes die Jagdausübungsberechtigten zu verpflichten, in geeigneter Weise innerhalb einer bestimmten Frist den Abschuss von Wildstücken nachzuweisen. In der letzten Sitzung des Jagdbeirates wurde der Beschluss gefasst, dass in der Frage der „Grünvorlage bei einem Rotwildabschuss“ die Meldepflicht an das Kontrollorgan genügt. „Nach eigenem Gutdünken“ kann das Kontrollorgan stichprobenartige Kontrollen durchführen. §2 In allen Jagdgebieten sind die Jagdausübungsberechtigten oder die von ihnen betrauten Personen verpflichtet, das verordnungsgegenständliche erlegte Wild (auch das Fallwild) unverzüglich, d. h. bei der nächsten sich bietenden Gelegenheit, den im § 3 genannten Überwachungsorganen zu melden und das Wildstück im "grünen Zustand", d.h. der gesamte Wildkörper samt Trophäe, jedoch bereits ordnungsgemäß aufgebrochen und versorgt über einen Zeitraum von 24 Stunden, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Verständigung, an einem für das behördliche Überwachungsorgan zugänglichen, im Bereiche der Gemeinde des Jagdgebietes gelegenen Ort oder zu mindestens Nachbarort, zur Besichtigung bereit zu halten. (Für Fallwildstücke gilt diese Bereithaltungspflicht nur dann, wenn dies hygienisch vertretbar und möglich ist.)

§3 Zu Überwachungsorganen in den aufgezählten Jagdgebieten der Gerichtsbezirke wurden ernannt: Allentsteig:

Markus Heindl (0676/3223007), Roman Melzer (0664/5857826)

Gerungs:

Gottfried Kernecker ( 0664/4454576), Herbert Laister (0676/3034273)

Ottenschlag: Willi Renner (0676/3508896), Johann Fürst (0664/1809166), Zwettl:

Manfred Jäger (0664/3828512), Gottfried Kernecker (0664/4454576)

Wenn in den Revieren Rotwild erlegt wird, ist eine umgehende Meldung des Abschusses an eines der Kontrollorgane notwendig! Die Reviere der Haupteinstandsgebiete (Heeresforste, FA Ottenstein, FA Habsburg) nominieren eigene Kontrollorgane. §4 Die Überwachungsorgane haben die gemeldeten Wildstücke tunlichst zu besichtigen, Kahlwildstücke und Schmalspießer durch Längsschnitt im linken Lauscher zu kennzeichnen, in die GrünvorlageKontrollliste laufend einzutragen und die Vorlage auf Verlangen zu bestätigen. Falls keine Besichtigung vorgenommen wurde, ist dieser Umstand ebenso in der GrünvorlageKontrollliste zu vermerken.

Gerhard Blabensteiner Präparatormeister 3910 Zwettl, Allentsteigerstraße 9 www.blabensteiner.at g.blabensteiner@aon.at g.blabi@gmx.at Tel.: 0699 / 12134089 Tel.: 02822 / 53743

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INFORMATION DER BEZIRKSGESCHÄFTSTELLE

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Hegeringmeisterschaft 2014

v.l. BJM Gottfried Kernecker, Hubert Kendlbacher, Stefan Schneider, Vera Löscher, Markus Heindl, Hubert Leitgeb, BJM-Stv. Manfred Jäger, vorne: Josef Schöller, Andreas Ratschbacher

Zur Hegeringmeisterschaft 2014 trafen sich wieder die Hegeringe des Bezirkes mit ihren Mannschaften. Die meisten Hegeringe traten mit wenigstens 2 Mannschaften (pro Mannschaft 3 Schützen) an, HR Rappottenstein mit 4 Mannschaften, HR ZwettlGlobnitz mit 6 Mannschaften. Leider gibt es immer wieder Hegeringe, die nicht teilnehmen! Wir versuchen immer wieder, die Bedingungen schwieriger bzw. interessanter zu gestalten, die Zielfernrohreinstellungen mit max. 12fach zu beschränken usw., aber trotzdem treten wir mit der Teilnehmer/Hegeringzahl auf der Stelle bzw. gibt es sogar eine Verminderung! Ich bitte alle um neue Vorschläge für die Durchführung, aber auch für jede Kritik bin ich dankbar (meine email: office@bracken.at), Diskretion natürlich versprochen.

Mannschaftswertung 1. HR Rappottenstein

134 Pkt.

(Stefan Schneider, Josef Schöller, Hubert Kendlbacher)

2. HR Ottenstein

121 Pkt.

(Hubert Leitgeb, Helmut Schandl, Markus Heindl)

3. HR Kottes

118 Pkt.

(Stefan Petz, Andreas Ratschbacher, Mathias Pritz)

4. HR Zwettl-Globnitz 5. HR Rappottenstein II 6. HR Gutenbrunn HR Schweiggers 8. HR Ottenstein II 9. HR Rappottenstein III 10. HR Freidersbach HR Kottes II HR Waldhausen

118 Pkt. 112 Pkt. 107 Pkt. 107 Pkt. 101 Pkt. 100 Pkt. 99 Pkt. 99 Pkt. 99 Pkt.

Einzelwertung Allgemeine Klasse Rang HR Name 1 Rapp Schneider Stefan 2 Ottst Leitgeb Hubert 3 Rapp Schöller Josef 4 Kott Petz Stefan Rapp Kendlbacher Hubert Kott Ratschbacher Andreas 7 Gutbr Fritz Michael Waldh Maier Günther 9 Zwettl Redl Walter Schw Wagner Klaus Zwettl Reuberger Martin 10 Ottst Schandl Helmut 11 Gutbr Fritz Thomas Rapp Schenk Reinhard Zwettl Steininger Christoph Zwet Redl Markus 15 Friedb Volek Markus Ottschl Auer Gerhard Rapp Lorenz Bernhard Rapp Schöllbauer Helmut 19 Ottst Heindl Markus Martbg Sulm Robert Ottschl Stieger Gerald Schw Wagner Josef 23 Zwettl Blazek Peter jun. 24 Ottst Schandl Wolfram Rapp Schöller Christoph Friedb Hofmann Ernst Ottst Zauner Simon Kott Pritz Matthias Kott Petz Ewald Rapp Schneider Karl Zwettl Schuh Mario 32 Kott Bauer Hermann Göpf Gundacker Josef Ottst Göschl Norbert 35 Kott Grüner Günter Rapp Schöller Gottfried Rapp Kapeller Hermann 38 GrGer Faltin Ewald Schw Layr Alfons Zwettl Haslinger Water jun. 41 Zwettl Löscher Vera Göpf Breinhölder Josef Zwettl Schaupp Leopold Zwettl Dum Christian

Punkte 48 46 44 42 42 42 41 41 40 40 40 39 38 38 38 38 37 37 37 37 36 36 36 36 35 34 34 34 34 34 34 34 34 33 33 33 32 32 32 31 31 31 30 30 30 30

Einzelwertung Damen Rang HR Name Punkte 1. Zwettl Löscher Vera 30 2. Schw Wagner Monika 29 3. Göpfr Strohmaier Petra 24 Rapp Innauer Elke 24 Echsb Zauner Gerlinde 24 6. Göpfr Kaburek Katharina 19

Einzelwertung Junioren Rang HR Name 1. Kottes Petz Stefan 2. Ottst Schandl Wolfram 3. Rapp Schöller Christoph 4. Kottes Bauer Hermann

Punkte 42 34 34 33


INFORMATION DER BEZIRKSGESCHÄFTSTELLE Ehrenbezirksjägermeister

Jagdprüfung

OLWR Dipl. Ing. Winkelhofer 75 Am 11. August 2014 feierte unser Ehrenbezirksjägermeister DI Othmar Winkelhofer den 75. Geburtstag. Aus diesem Grund lud er Freunde, Bekannte, Jagdkameraden und die Bläsergruppe Schwarzenau zu einer gemütlichen Feierstunde ein. Die Bläsergruppe, deren Gründungsmitglied der Jubilar ist, brachte ein zünftiges Ständchen. Nach einem kurzen Rückblick gratulierte HRL Karl Kaufmann.

Am 9. September 2014 war nochmals eine Prüfung zur Erlangung der 1. Jagdkarte angesetzt: 2 Kandidaten stellten sich abermals der Prüfungskommission im theoretischen Teil, beide bestanden. 4 Kandidaten wiederholten den praktischen Teil. Leider war für einen Kandidaten die Aufregung beim Schießen zu groß. Der Weg zur 1. Jagdkarte ist nun für folgende Jungjäger geschafft: Martin Hrouza 3533 Friedersbach Mario Kamleitner 3925 Arbesbach Stefan Leeb 3920 Gr. Gerungs - Wiesensfeld Edmund Schrenk 3903 Echsenbach – Haimschlag Martin Gattringer 3920 Gr. Gerungs – Etlas Wir wünschen für die jagdliche Zukunft alles Gute, guten Anblick und Weidmannsheil! Ich bitte auch alle betroffenen Jagdleiter den Neuen Zugang zur praktischen Jagdausübung zu ermöglichen und ihnen gute Lehrmeister (und Vorbilder!) zu sein.

Da keine Geburtstagsgeschenke erwünscht waren, gratulierten die Gäste mit Liedern und Sprüchen auf besinnliche, aber auch humorvolle Art. Der gesellige Nachmittag verging wie im Flug. Wir wünschen „unserem Othmar“ noch viele glückliche Jahre mit seiner Lebenspartnerin!

Ing. Loidl wurde Regierungsrat

Jagdkamerad Ing. Robert Loidl aus Zwettl ist begeisterter Jäger und auch Hundeführer. Sein stämmiger und energiegeladener Deutschlanghaarrüde „Aik vom Waldviertler Forst“ verlangt ihm in der jagdlichen Praxis alles ab. Wir gratulieren Herrn Ing. Loidl zu dem vom Bundespräsidenten verliehenen Titel „Regierungsrat“ .

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BEHÖRDEN und NÖ LANDESJAGDVERBAND

Wildkameras

E

s tut mir leid, wenn durch meine Veröffentlichungen in Sachen „Wildkameras“ eine Rechtsunsicherheit entstanden ist. Aber ich habe nicht nachlässig recherchiert, wie mir vereinzelt vorgeworfen worden ist, sondern meine Informanten (Dr. Gürtler, langjähriger jagdl. Sachverständiger / Mag. Christian Freiberger, Fachabteilung Verfassungsdienst beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung ) sind Rechtspersönlichkeiten, bei denen es keinen Grund gab, an ihren Rechtsmeinungen zu zweifeln.

4. Wird hingegen eine Wildkamera vorwiegend zum Schutz des Lebens, der Gesundheit oder des Eigentums von Personen eingesetzt (etwa zum Schutz von Jagdeinrichtungen vor Vandalismus o. ä.) so ist von einer Videoüberwachung im Sinne des § 50a DSG 2000 auszugehen.

Wann und in welcher Weise eine Registrierung und Kennzeichnung vorzunehmen ist, ist stets „auf den Einzelfall bezogen“ zu beurteilen. Dabei ist insbesondere auf die Beschaffenheit des Reviers bzw. die Nun liegt mir eine schriftliche Stellungnahme der Begehungsmöglichkeiten durch Personen Rücksicht zu Datenschutzbehörde vor (Sachbearbeiter Dr. Matthias nehmen. Auch ist zu berücksichtigen, dass Personen, die sich einem überwachten Bereich nähern, tunlichst Schmidl), in der die Rechtslage doch eindeutiger wird. die Möglichkeit haben sollen, dem überwachten 1. Das Datenschutzgesetz (DSG) 2000 findet Bereich auszuweichen. Anwendung, sofern personenbezogene Daten im Sinne des § 4 Z 1 DSG 2000 verwendet werden. Bei Aus datenschutzrechtlicher Sicht sollte der überwachte Kameras setzt dies voraus, dass durch sie Personen Bereich jedenfalls auf das unbedingt notwendige überhaupt erfasst werden und erkennbar sind. Wo Ausmaß reduziert werden. Personen nicht erkennbar sind, ist das DSG 2000 mangels Vorliegen personenbezogener Daten nicht anwendbar! 2. Weiters vertrat die ehemalige Datenschutzkommission zuletzt die Auffassung, dass nicht jede Verwendung einer Wildkamera eine Videoüberwachung im Sinne des § 50a darstellt. Eine Videoüberwachung liegt nur dann vor, wenn der Zweck der Überwachung darin besteht, Eigentum, Leben oder Gesundheit (von Personen) zu schützen. 3. Das bedeutet im Ergebnis, dass eine Wildkamera, die lediglich der Beobachtung des Wildes dient (bspw. an Futterkrippen oder ähnlichen Stellen (Anmerkung BJM: Kirrungen, Wildwechsel) keine Videoüberwachung im Sinne des § 50a DSG darstellt. Anmerkung: Dr. Lebersorger beurteilt die Rechtssituation ebenfalls aus dem Blickwinkel, dass es sich beim Beobachten von Wildtieren nämlich nur um eine Datenanwendung handelt, die von natürlichen Personen ausschließlich für persönliche Tätigkeiten vorgenommen wird. Wildkameras werden auf Sperrgebietsflächen (Fütterungsbereiche etc.) aufgestellt, um zufällig heranwechselndes Wild aufzunehmen und zu beobachten. Sie liefern also keine Personenbezogenen Daten! Daher auch keine Registrierung und keine Kennzeichnung notwendig!


BEHÖRDEN und NÖ LANDESJAGDVERBAND

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Informationen für Wanderer und Naturliebhaber

Der Wanderer und Naturliebhaber ist nicht nur Gast des jeweiligen Grundeigentümers, sondern auch Gast in der Wohnung der Wildtiere. Verhalten wir uns als Gast so, wie wir es auch von Besuchern in unserer Wohnung erwarten. Es sollten daher beim Wandern ausschließlich öffentliche Wege oder markierte Routen benutzt werden. Hunde sollten immer an der Leine geführt werden. Diese einfachen Einschränkungen beeinträchtigen den Erholungswert der Natur nicht.

Bitte beachten: l Das Betreten von Feldflächen wie Äcker, Wiesen,

Brachen oder Stilllegungsflächen ist nur mit Zustimmung des Grundeigentümers erlaubt. (Gleiches gilt auch für das Reiten oder das Befahren solcher Flächen). l Waldflächen dürfen zu Erholungszwecken zu Fuß

betreten werden. Gesperrte Gebiete bleiben auch im Wald „tabu“. Das Reiten auf oder das Befahren von Waldflächen ist nur mit Zustimmung des Grundeigentümers erlaubt.

Durch jagd- und naturschutzrechtliche Bestimmungen sind insbesondere verboten: Jede mutwillige Beunruhigung und Verfolgung von Wildtieren sowie jede Beschädigung oder Vernichtung von wildwachsenden Pflanzen oder freilebenden Tieren. Das Berühren und Aufnehmen von Jungwild. Jede Beunruhigung, Beschädigung, Zerstörung oder Entfernung von Nestern der Vögel und Brutstätten anderer freilebender Tiere. Die Vernachlässigung der Verwahrungs- und Aufsichtspflicht gegenüber Hunden in einer solchen Art, dass diese abseits öffentlicher Wege umherstreunen oder wildern. Ein Jagdgebiet abseits öffentlicher Straßen und Wege mit Hunden zu durchstreifen.

Zum Wohle unserer Natur sollten diese wenigen Bestimmungen und Empfehlungen von uns allen berücksichtigt werden.

Rechtsgrundlagen: § 17 und § 18 NÖ Naturschutzgesetz; § 77a, § 97 und § 135 Abs. 1 Z 6 b sowie Z 25 NÖ Jagdgesetz Copyright by NÖ Landesjagdverband, Wickenburggasse 3, 1080 Wien

Zeichnung: M. Reitinger +

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nsere artenreiche Natur mit ihren Pflanzen und Tieren wird einerseits immer stärker ganz selbstverständlich als Erholungsraum genutzt. Das Eigentum an Grund und Boden und die damit verbunden Rechte müssen andererseits auch respektiert werden. Rechtswidrige Eingriffe ins Eigentumsrecht und Übertretungen der Naturschutz- und Jagdgesetze passieren in den meisten Fällen nicht vorsätzlich. Ursachen dafür sind Gedankenlosigkeit oder Unkenntnis der Rechtslage.


FAIR HUNT e.U. A – 1130 Wien, Wolkersbergenstraße 152 Tel: 0676 400 51 71 UID-Nr.: ATU63115612

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JAGDHUNDE UND BRAUCHTUM

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Bewegungsjagden

Hunde-Prüfungen Prüfung ohne Richterwertung Markus Polzer aus Schweiggers absolvierte mit seinem DDR Rüden Aron vom Steinhub diese schwierige Prüfung mit Erfolg am 7.6.2014 im Revier Obernondorf. Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit bei den Reviernachbarn Königsbach und Sprögnitz für die Bereitstellung der Reviere bedanken.

Feld- u. Wasserprüfung Manfred Giefing erreichte bei der Feld- und Wasserprüfung mit seiner DLHündin Bakira den 1. Preis mit 312 Punkten (Punktehöchstzahl). Manfred führt seine Hündin heuer noch zu zwei VGP.

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ie planen eine großflächige Riegeljagd auf Sauen (oder Rotwild)?

Der Österreichische Brackenverein hat diese neue Aufgabe für seine Hunde (Brandlbracken und Steirische Rauhaarbracken) aufgenommen und in seiner Homepage ein eigenes Internetportal dafür geschaffen: www.bracken.at Infoportal Bewegungsjagd ! Wenn man die Geschichte der Bracken zurückverfolgt, so waren diese immer als „jagende Hunde“ abgebildet oder beschrieben. Die ersten Aufzeichnungen berichten darüber schon 1200 v. Christi. Also mehr als 3000 Jahre jagen diese Bracken spurlaut das Wild aus Dickung und helfen dem „Jägersmann“ bei der Zustandebringung seiner Beute. Es ist noch gar nicht so lange her, da wurde bei uns noch sämtliches Wild mit der Flinte erlegt: das Wild meistens durch spurlaute Hunde hoch gemacht und dem Jäger zugetrieben und mit grobem Schrot oder Brennecke erlegt. Durch die hervorragenden Eigenschaften unserer Bracken wie „ Feinnasigkeit, Spurwille, Spursicherheit und Wildschärfe“ werden diese sehr häufig zum Nachsuchen eingesetzt und erbringen auf der Wundfährte überzeugende Leistungen. Durch die rasche Vermehrung und Ausbreitung des Schwarzwildes, speziell im Osten Österreichs, konnte man diese Wildart nur mit der Ansitzjagd alleine nicht mehr ausreichend bejagen (Abschusszahlen von NÖ 1995: 2000 Stück, 2012: 31.545 Stück Schwarzwild). Um die Schäden und die Wilddichte in Grenzen zu halten, werden immer öfter Bewegungsjagden auf Schwarzwild abgehalten, ja sogar von den Behörden vorgeschrieben.

Anfangs wurden wir zu diesen Jagden mit unseren Bracken nur zum Nachsuchen eingeladen und mit Terriern wurde getrieben. Heute werden unsere Bracken auch zum Anriegeln des Schwarzwildes erfolgreich eingesetzt. Sehr schnell haben sich unsere Bracken als zuverlässige Hunde für diese Jagdart einen sehr guten Ruf erarbeitet. Spurlaut, Spurwille, genau dosierte Wildschärfe, beherztes Stellen mit dem unüberhörbaren Standlaut und der immer wiederkehrende Kontakt zum Führer leisteten ganze Überzeugungsarbeit. Einsparungen beim Forstpersonal, schwierige Bejagung durch die immer größer werdende Anzahl freizeithung-


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JAGDHUNDE UND BRAUCHTUM Hundeführerkurs 2014 Bericht Gerhard Wagner in Obernondorf

riger Naturbenutzer und noch viele andere Umstände haben es mit sich gebracht, dass auch Rotwild vermehrt auf Bewegungsjagden zur Strecke kommt. Häufig werden auch beide Wildarten, also Schwarzwild und Rotwild, gemeinsam bejagt. Auch hier haben sich unsere Bracken sehr bewährt. Unsere Bracken werden also wieder zur Jagd verwendet, wie vor 1000 Jahren. Jagende Hunde bringen das Wild wieder vor die Büchse des Jägers. Sie werden auch dann im Anschluss an die Bewegungsjagd auch gleich zum Nachsuchen eingesetzt. Bevor man seinen Hund auf eine Bewegungsjagd führt, muss man wissen, was genau verlangt wird. Der Hund muss so wie bei allen anderen Aufgaben, speziell auf dieses Betätigungsfeld eingearbeitet werden. Hunde, die auf Bewegungsjagden eingesetzt werden, müssen spurlaut sein. Dazu eignen sich ganz besonders alle Bracken sowie die Stöberhundrassen und die Bauhunde. Natürlich drängen auch andere Hunderassen, meistens aus Beschäftigungsmangel, zu den Bewegungsjagden. Hier muss aber ganz deutlich gesagt werden Hunde, die nicht spurlaut sind, gefährden den Erfolg jeder Bewegungsjagd! Hochwild, das durch spurlaute Hunde in Bewegung gebracht wird, geht zuerst flüchtig ab, wird aber schon nach einigen hundert Metern langsamer, bleibt dann stehen und verhofft zurück zu dem spurlauten Hund. Durch den Laut kann das Hochwild die Fluchtdistanz genau einschätzen und es ist dadurch nicht gestresst. Der spurlaute Hund, der mit der Nase am Boden jagt, ist eher langsam. Rotwild lässt den spurlauten Hund oft bis auf 30-40 Schritte an sich heran, bevor es wieder flüchtig abgeht. Hören die Schützen den Spurlaut näher kommen, können sie sich auf das anwechselnde Wild bereits vorbereiten. Erich Pitzl ÖBV, Gebietsführer für NÖ u. Wien 3251 Purgstall, Feichsen 63 +43 (0)676 / 7249249

Teilnehmer am Wasserübungstag in Dröhsing

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on Mai bis August trafen sich Hundeführer jeden Freitag mit ihren Jagdhunden im Revier Obernondorf zum Hundeführerkurs. Vertreten waren Bau-, Stöber-, Schweiß- und Vorstehhunde. Durch die Teilnahme der unterschiedlichen Rassen und deren Aufgabenbereiche konnte den Teilnehmern und den Zuschauern vermittelt werden, dass Jagdhund nicht gleich Jagdhund ist. Jagdhunde, die alles perfekt können sind selten. Auch ein Vortrag von dem erfahrenen Schweißhundeführer Helmut Schandl rund um die Schweißarbeit in Bild u. Praxis stand auf dem Programm. Auf Einladung eines Kursteilnehmers aus Dröhsing im Bez. Gänserndorf durften wir in den Seitenarmen der March die Wasserarbeit üben. Auch wenn uns der Wettergott des Öfteren mit Regen begleitet hat, war es ein sehr kameradschaftlicher u. lehrreicher Kurs. Auch der gesellschaftliche Aspekt wird immer wieder von der Bevölkerung lobenswert erwähnt.


SCHIESSWESEN, SCHIESSSTÄTTEN

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Landesmeisterschaft im jagdlichen Schießen

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m 29. Juni 2014 nahmen wir an der heurigen flieger flog in niedriger Höhe über den Schießplatz und Diskussionen mit der sehr jungen Standaufsicht). Dies Landesmeisterschaft in Dobersberg teil. soll keine Ausrede sein, aber war sicher nicht förderlich In der Kugelwertung waren wir gut unterwegs und für unsere Leistung. landeten auf Platz 6. Uns fehlten nur 9 Punkte auf die Die Mannschaft bedankt sich für die Unterstützung mit Bronzemedaille. Die gesamte Mannschaft hatte einem Schützenheil. insgesamt nur drei Fehlschüsse. Berichte von Günter Grüner (Mannschaftsführer) Doch dann kam wieder das Problem Compak-Sporting. Wir stürzten ab und wurden in der Schrotdisziplin Vorletzter. Kleiner Trost – die Gmünder Mannschaft war erlinde Zauner wurde bei der Landeshinter uns. meisterschaft am 14. 07. 2014 in Zwettl, in der In der Kombination belegten wir Platz 16. Disziplin Trap FO (Olympisch Trap) mit 73 von Der große “Held” dieser Veranstaltung war unser 100 Tauben Landesmeisterin. Andreas RATSCHBACHER. Er qualifizierte sich zum Zweite wurde Isabella Colloredeo-Mansfeld 44 Tauben, Ausscheidungsschießen für die Staatsmeisterschaft. dritte Sabine Steinbrückner 33 Tauben. Dies ist bis jetzt noch nie einem Schützen aus dem Gerlinde Zauner erreichte mit mehr als 70% auch das Bezirk Zwettl gelungen. von den Verbänden SUN und ASF geforderte Limit, um den Titel Landesmeister zu bekommen. Nach Vize-Staatsmeister 2012 und 2013 in Tattendorf, in der Disziplin Double Trap und Dritte bei der AFO ie Zwettler Mannschaft nahm am 06. Staatsmeisterschaft 2013 in Zwettl ist Gerlinde bei der S e p t e m b e r b e i m Wa l d v i e r t e l c u p i n Landesmeisterschaft in Zwettl erstmals der Sprung auf Dobersberg teil. Edelmetall konnte nicht das oberste Treppchen gelungen. errungen werden, es wurde leider nur der undankbare vierte Platz. Ein Schützenheil der Landesmeisterin! Nicht nur, dass das Glück nicht auf unserer Seite war, auch die Rahmenbedingungen waren gegen uns. Die ersten Diskussionen begannen bereits beim Kugelbewerb. Ein älterer Jäger (vermutlich von Dorbersberg) schoss während des Wettkampfes seine 30.06 ein. Der Jagdparcoursbewerb wurde insgesamt 5mal unterbrochen (Landwirt fuhr mit Traktor mehrmals unmittelbar vor dem Tontaubenstand vorbei, Segel-

Landesmeisterin

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Waldviertelcup

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BLICK INS REVIER/HEGERINGE

Abenteuer Entenstrich

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ie Entenjagd macht nicht nur viel Freude, sie fordert auch einiges an Können. Es ist sicher nicht damit getan, einfach mit Flinte und Hund ans Wasser zu gehen und der Dinge zu harren, die kommen sollen. Da sind zunächst einmal einige rechtliche Besonderheiten zu beachten: Bei der Jagd auf Wasserwild an und über Gewässern fordert der Gesetzgeber die Verwendung bleifreier Schrote. Aufgrund der ballistischen Eigenschaften heißt es also für den Jäger, sich auf Schussweiten von maximal 30 Meter zu beschränken. Denn die leichteren Schrote verlieren sonst zu viel Energie,um eine saubere Wirkung zu erzielen. Etwas Training auf dem Jagdparcours mit der Flinte ist sicher eine gute Voraussetzung für den Entenstrich. Ausreichend viele brauchbare Hunde sind ein Muss Brauchbar heißt, dass der Hund für die Wasserjagd ausgebildet sein muss. Ein Hund, der die Brauchbarkeitsprüfung für Schalenwildreviere abgelegt hat, gilt für die Wasserjagd nicht als brauchbar. Gute Deckung am Wasser ist unverzichtbar, sonst drehen die Enten ab. Vor Beginn der Entenjagd sollten unsere Hunde konditionell voll auf der Höhe sein und reichlich Gelegenheit zum Schwimmen gehabt haben – sicher kein Problem in der warmen Jahreszeit. Apportieren aus tiefem Schilfwasser und ein wenig Übung in Stand- und Schussruhe gehören zur Vorbereitung dazu. Es ist ausgesprochen nervig, wenn ein Hund auf dem Stand anfängt zu fiepen und zu bellen. Er stört nicht nur alle anderen Jäger und Hunde, sondern sorgt auch dafür, dass die Enten beim Anflug abdrehen statt einfallen. Deckung am Wasser ist beim Entenstrich unverzichtbar. Unsere Breitschnäbel äugen ausgezeichnet und wenn sie erst einmal das helle Gesicht eines Jägers unter sich erspäht haben, werden sie sicher nicht mehr in dieses Gewässer einfallen. Je mehr die Jagdzeit fortschreitet, umso vorsichtiger werden die Enten. Das heißt, wer

erfolgreich jagen will, muss für gut vorbereitete Stände mit entsprechender Deckung für Schützen und Hunde sorgen. Die beste Deckung hilft wenig, wenn bei einem Schützen die Nerven blank liegen und er das Einfallen der Enten nicht abwarten kann. Oft wird der sich langsam nach unten schraubende Schwarm viel zu früh beschossen und die noch zu hoch fliegenden Enten werden nur angeflickt. Dies führt zu unnötigen oft schwierigen und weiten Nachsuchen, die nicht immer erfolgreich sind. Am Ende der Jagd beginnt die Nachsuchenarbeit. Hier gilt es für die Schützen, einige Regeln zu beachten. Am besten erklärt man den Hundeführern, wo Enten gefallen sind, dann lässt man sie mit ihren Hunden am Wasser allein. Oft müssen geflügelte Enten nah vor der Hundeschnauze geschossen werden. Dies ist ausschließlich Aufgabe der Hundeführer. Ein Schrotschuss auf die Wasseroberfläche ist wegen der Gefahr von Abprallern immer riskant und es erleichtert die Arbeit der Hundeführer, wenn sie im Dunkeln nicht auch noch auf herumlaufende Mitjäger achten müssen. Nach der Jagd sollten die Enten sofort aufgebrochen und auf maximal vier Grad heruntergekühlt werden. Dann steht einem leckeren Wildentenbraten nichts mehr im Wege.

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Hirschbrunft Der Platzhirsch

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ie Paarungszeit beginnt in Mitteleuropa Anfang September und dauert fünf bis sechs Wochen. Im Alpenhochland sowie in Schottland setzt die Brunft dagegen erst im Oktober ein. Schon gegen Ende August trennen sich die älteren männlichen Hirsche von den Hirschrudeln und suchen die Kahlwildrudel auf. Ausschlaggebend dafür ist der Hormonzyklus, der ältere Hirsche zuerst brunftbereit werden lässt. Auf der Wanderung zu den Brunftterritorien legen die Hirsche dabei mitunter größere Strecken zurück. Belegt ist die Wanderung eines Hirsches über eine Strecke von 120 Kilometern. Das Brunftterritorium (auch Brunftplatz genannt) ist meist eine bevorzugte ebene Äsungsstelle des Kahlwildrudels wie etwa eine Waldlichtung. Zum Beginn der Brunft können sich im Umfeld eines Kahlwildrudels noch mehrere Hirsche aufhalten; nach Drohen und ersten Kämpfen verbleibt schließlich nur der stärkste Hirsch unter ihnen in der Nähe des Kahlwildrudels. Er wird als Platzhirsch bezeichnet, während die sich in weiterer Entfernung aufhaltenden Hirsche Beihirsche genannt werden. Kennzeichnend für den Platzhirsch ist, dass er weibliche Tiere, die sich vom Rudel entfernen, häufig wieder zurücktreibt. Dazu überholt er das sich entfernende Tier und schreitet in einer Imponierhaltung vor ihm her. Charakteristisch für diese Imponierhaltung ist ein wiegender Stechschritt und ein hoch erhobener Kopf mit nach oben gerichtetem Maul. Dieses Verhalten wird auch als Eckzahndrohen bezeichnet. Es findet sich auch bei primitiveren Hirscharten wie Muntjak und Wasserreh, die noch zu Waffen ausgebildete Eckzähne aufweisen. Beim Rothirsch haben sich die oberen Eckzähne zwar zurückentwickelt; das Verhalten ist jedoch erhalten geblieben. Das Geweih dagegen wird gegenüber

den weiblichen Tieren nur drohend eingesetzt. Grundsätzlich übernimmt der Platzhirsch jedoch keine Führungsrolle im Brunftrudel. Er hält sich lediglich im Umfeld eines Kahlwildrudels auf, das nach wie vor seinem Leittier folgt. Zu den typischen Verhaltensmerkmalen des Platzhirsches gehört außerdem das olfaktorische Markieren des Brunftterritoriums durch Urin und Drüsensekrete. Der Urin des Hirsches enthält das Geschlechtspheromon Androsteron, das so intensiv riecht, dass es auf dem Höhepunkt der Brunft auch vom Menschen wahrgenommen werden kann. Scharren, das kampfähnliche Forkeln des Bodens mit dem Geweih und ausgedehntes Suhlen gehören ebenfalls zu den typischen Verhaltensweisen des Platzhirsches.

Die Paarung Brunftigen Tieren des Kahlwildrudels folgt der Hirsch mit vorgestrecktem Kopf. Nur wenn das weibliche Tier paarungsbereit ist, bleibt es mit etwas gekrümmtem Rücken, eingewinkelten Hinterläufen und gesenktem Haupt stehen. Der Hirsch beleckt zuerst die Region um die Scheide und reitet dann auf. Dabei werden die


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Vorderläufe fest um den Rumpf des weiblichen Tieres geklammert und im Moment des Samenergusses stößt sich der Hirsch mit den Hinterläufen vom Boden ab. Kommt es nicht zur Befruchtung, ovulieren die weiblichen Tiere bis maximal sechs Mal während der Brunftzeit. Der Abstand beträgt etwa jeweils 18 Tage. Von einer gekrümmten Körperhaltung geht grundsätzlich eine sehr starke Signalwirkung aus. Sie wird grundsätzlich als Paarungsaufforderung verstanden. Rothirsche reiten deshalb auch auf anderen männlichen Tieren auf, wenn diese beispielsweise aufgrund einer Verletzung eine solche Haltung einnehmen.

Foto: www.bergfuehrergeni.ch

Der Brunftkampf Platzhirsche sind häufig bereits aufgrund ihres Imponiergehabes in der Lage, einen Rivalen vom Kahlwildrudel fernzuhalten. Dazu trägt bei, dass aufgrund des Hormonzyklus zuerst die älteren und damit körperlich am weitesten entwickelten Hirsche in die Brunft geraten und sich beim Kahlwildrudel einfinden. Brunftkämpfe werden normalerweise durch Rufduelle eingeleitet. Sie steigern sich gewöhnlich in Lautstärke und Schnelligkeit, während die Hirsche aufeinander zu schreiten. Befinden sie sich in Sichtweite zueinander, ist die Bewegung häufig sehr langsam und die Körperhaltung angespannt. Jetzt kann eine Phase des Parallelgehens beginnen, bei der die Rivalen mit 5 bis 10 Meter Abstand Seite an Seite einher stolzieren. Vorwiegend bewegen sie sich so zueinander, dass sie sich gegenseitig die Breitseite zeigen. Kann durch dieses gegenseitige Imponieren keines der Tiere den anderen vertreiben, werfen sie sich zeitgleich herum

und verhaken die Geweihe ineinander. Wilfried Bützler, der zahlreiche Zeitlupenstudien von Hirschkämpfen ausgewertet hat, bezeichnet diese kampfeinleitenden Verhaltensweisen als eine stark ritualisierte Verhaltenssequenz, bei dem die Tiere sich gegenseitig auf die eigentliche Kampfhandlung einstimmen. Als Beleg dafür nennt er auch, dass es nur dann zum Kampf kommt, wenn beide Tiere sich durch eine schnelle Vierteldrehung so in Stellung bringen, dass die beiden Geweihe frontal aufeinander treffen. Zeigt nur eines der Tiere diese Intentionsbewegung, unterbleibt der Kampf. Angriffe auf die Flanken des Gegners erfolgen nicht, es handelt sich um einen Kommentkampf mit festgelegten Regeln, nicht um einen Beschädigungskampf. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass sich die Tiere durch Forkelstiche verletzen oder sogar töten. Die eigentliche Kampfhandlung ist überwiegend ein frontaler Schiebekampf, bei dem die beiden Rothirsche sich zunächst gegeneinander anstemmen und dann wechselseitig mit ineinander verhaktem Geweih über den Kampfplatz schieben. Der jeweils Schwächere läuft dabei rückwärts und versucht, sich so in den Boden zu stemmen, dass er seinem Gegner Einhalt gebieten


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Fütterungsverordnungen für Rotwild kann. Ist die Kampfkraft der beiden Tiere nahezu ausgewogen, kommt es gelegentlich zu einem kreisförmigen Drehen der beiden Tiere umeinander. Auch kurze Kampfunterbrechungen kommen vor, bei denen die Hirsche die Geweihe voneinander lösen, breitseitig imponieren und rufen. Der Kampf wird vom unterlegenen Tier beendet. In einem Moment, in dem der gegnerische Kampfdruck etwas nachlässt, löst sich der Unterlegene vom anderen Hirsch, indem er sich um 180 Grad herumwirft und flüchtet. Der andere Hirsch reagiert darauf reflexartig mit dem sogenannten Sprengruf, bei dem der Kopf ruckartig nach oben geworfen wird. Dies verhindert in der Regel ein Nachstoßen mit dem Geweih nach dem fliehenden Hirsch.

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it Schreiben vom 30. Juni 2014 hat die Agrarrechtsabteilung des Amtes der NÖ Landesregierung einen Erlass über die landesweit einheitliche Vorgangsweise betreffend Rotwild-Fütterungsverordnungen ausgefertigt. Demnach haben alle Bezirksverwaltungsbehörden bereits für die kommende Fütterungssaison RotwildFütterungsverordnungen zu erlassen, die der landesweiten Vorlage entsprechen. Anmerkung des BJM: Da im Bezirk Zwettl ohnehin nur in den Haupteinstandsgebieten Truppenübungsplatz Allentsteig, Windhag´sche Stipendienstiftung für NÖ, Forstamt Ottenstein und dem Habsburg-Lothringen`schen Gut Persenbeug Rotwildfütterungen gemeldet und von der BH genehmigt sind, ist die Verordnung für die restlichen Reviere ohnehin nur von nebensächlicher Bedeutung. Besondere Bedeutung erlangt die Verordnung allerdings dann, wenn in Jagdgebieten der Abschuss von Rotwild verfügt wird! § 4: In Jagdgebieten, in denen der Abschuss von Rotwild verfügt wurde, sind alle bestehenden oder künftig zu errichtenden Rehwildfütterungen, die nicht als Rotwildfütterung gemeldet oder bewilligt wurden oder werden, bis spätestens zum Beginn der Notzeitfütterung rotwildsicher zu umfrieden.

Die Brunftrufe Vom Platzhirsch ist das brunfttypische Röhren besonders häufig zu hören. Bei den Brunftrufen handelt es sich um eine Serie von drei bis acht Einzelrufen, wobei der erste Ton am lautesten und am längsten ausgedehnt ist. Diese Rufe stehen meist in einem engen Zusammenhang mit Brunfthandlungen wie Paarung oder dem Zurücktreiben eines weiblichen Tieres ins Rudel. Weitere typische Auslöser dieses Brunftschreies ist der Anblick eines Rivalen, der vernommene Brunftruf eines anderen Hirsches oder kämpferische Handlungen, wobei es sich dabei auch um kampfähnliche Handlungen wie das Bodenforkeln mit dem Geweih handeln kann. Die Rufe der einzelnen Hirsche sind in Stimmhöhe und Stimmfärbung so charakteristisch, dass an ihnen die einzelnen Tiere unterschieden werden können.

Eine rotwildsichere Umfriedung liegt dann vor, wenn die Rehwildfütterungen durch einen lotrecht gelatteten Zaun mit einem Lattenabstand von 19 bis 22 cm umgeben sind, wobei die Höhe jeweils der Hangneigung und der zu erwartenden Schneehöhe anzupassen ist und mindestens 1,80 m betragen muss. Die Futtermittel dürfen von außen nicht erreichbar sein. Diese rotwildsicheren Umfriedungen sind auf die Dauer des Bestehens der jeweiligen Fütterungseinrichtung funktionsfähig zu erhalten. .

Foto: www.salzkammergut.at


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BLICK INS REVIER/HEGERINGE

Groß Gerungs Ungerader Achterbock mit besonderem Kopfschmuck

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er Bock wurde das erste Mal am 30. Mai 2014 Karl Einfalt bedankt sich bei allen Helfern, welche durch gesichtet. Er hatte im Geweih ein Rundballennetz tatkräftige Mithilfe wieder zum tollen Gelingen und einen ca. 1m langen Stock! Nach 5 Tagen hatte er beigetragen haben. den Stock verloren und nur mehr das Netz im Geweih! Nach 15 Ansitzen konnte der dreijährige Bock im Revier Etzen von Sabine Bauer am 21.06.2014 um 21.00 Uhr erlegt und von seinem Ballast befreit werden. Ein Weidmannsheil der Erlegerin!

Jägerheuriger

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m 30. und 31. Aug 2014 fand auch heuer wieder der schon zur Tradition gewordene Heurige der Gerungser Jägerschaft statt. Mittlerweile ist diese Veranstaltung im Jägerheim ein immer beliebterer Anziehungspunkt für Jäger und auch die gesamte Bevölkerung. Heuer wurde neben einem kulinarischen und unterhaltsamen Programm auch eine Ausstellung mit ca. 70 abnormen Trophäen gezeigt. Danke an alle WK, welche uns dazu ihre Trophäen zur Verfügung stellten und an Bezirksjägermeister Stv. Manfred Jäger für die Organisation. Auch der Genuss von Wildbretspeisen, welche durch die Frauen unserer Mitglieder köstlich zubereitet wurden, gewinnt immer mehr an Bedeutung. Die Jagdhornbläsergruppe Groß Gerungs unter Hornmeister OSR. Max. Igelsböck umrahmte die Sonntagsmesse mit Jagdhornklängen. Am Sonntag kamen zahlreiche Landwirte und Traktorfreunde aus der Umgebung mit ihren Oldies zum Traktortreffen. Im Anschluss gab es eine Prämierung für 5 Gruppen. Summierend kann sich die „Gerungser Jägerschaft“ wieder über eine gelungene Veranstaltung freuen.

Schweiggers

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eidkamerad Franz Rosner feierte seinen 80. Geburtstag. Seit mittlerweile 22 Jahren ist er in Sallingstadt jagdlich aktiv. HRL Karlinger Franz und die Weidkameraden gratulieren recht herzlich.

Vbgm. Josef Schaden, Bgm. Johann Hölzl, Oswald Ablinger, Jubilar Franz Rosner, Stefan Wally, Armin Prinz, Tochter Marianne Fiebiger, Sohn Manfred Rosner, HRL Franz Karlinger, Martin Wally, Kletzl Wolfgang


BLICK INS REVIER/HEGERINGE

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Echsenbach Schule und Jagd!

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ie schon seit vielen Jahren fand auch heuer wieder diese Veranstaltung mit der Volksschule

statt. Am 20.Juni besuchte der Jagdleiter der Jagdgesellschaft Echsenbach I Dkfm. Walther Hartl die Kinder der 3. und 4. Klasse, unterrichtet von Frau VOL Steindl, in der Schule. Es wurden viele Themen angesprochen wie: Entstehung der Jagd; Jagd einst und heute; Was ist ein Jagdrevier? Wer darf jagen und wie wird man Jäger? Jagd und Naturschutz; Lebensgemeinschaft Wald Jagdhunde, richtiges und falsches Verhalten in der Natur Speziell das letzte Thema wurde unterstützt durch die Broschüre „Respektiere deine Grenzen“ und ein Blatt über richtiges Verhalten in der Natur für Wanderer und Naturfreunde. Zum besseren Verständnis gab es auch einige Präparate, Bälge und Trophäen zu bestaunen sowie Bilder und Broschüren. Vorgesehen war auch ein Besuch der Schüler mit dem Jäger im Revier, leider machte das Wetter einen Strich durch die Rechnung und so informierte der Jäger in der Klasse über Jagdeinrichtungen wie Hochstände, Fütterungen, Waldrandverbesserungen usw.. Auch die Ausrüstung des Jägers war zu besichtigen, wie zum Beispiel Ferngläser, Spektive, Gewehre und vieles andere. Üblicherweise bildet ebenfalls schon eine traditionelle Jause „spezielle Fütterung“ bei einer Futterkrippe den Abschluss der Veranstaltung – diese musste heuer in die Pause verlegt werden. Ein von Jäger Ewald Duchon angefertigter Anhänger für die Schulkinder bildete diesmal den Abschluss. Wir bedanken uns bei der Leitung und Lehrerschaft der Volksschule Echsenbach, dass diese Veranstaltung immer wieder stattfinden kann. Bericht: Dkfm. Walther Hartl, Jagdleiter

Grafenschlag

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ie Jägerschaft des Hegeringes Grafenschlag unternahm am 6. Juni mit den Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrkräften Direktorin Beate Kolm und Veronika Strobl der Volksschule Grafenschlag einen Reviergang. Hegeringleiter Josef Meneder, Hegeringleiter Stellvertreter Josef Zainzinger sowie die Weidmänner Johann Lippert, Helmut Göls, Hermann Timpl und Oberförster Hubert Kendlbacher führten die Schüler und Lehrkräfte auf einem Rundgang durch den Wald. Dabei wurde mit zahlreichen Präparaten das Leben der Wildtiere, die hier ihren Lebensraum haben, den Kindern anschaulich präsentiert und deren Lebensweise erklärt. Von den Schülern wurden auch eigene


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BLICK INS REVIER/HEGERINGE

Erlebnisse berichtet und verschiedene Fragen gestellt, die von uns natürlich gerne und fachkundig beantwortet wurden. Nach dem Spiel „Fuchs & Maus“, wobei die Kinder nochmals ihren Bewegungsdrang ausleben konnten, gab es für alle beteiligten Schüler, Lehrer und Jäger ein geselliges Beisammensein mit Getränken und einem kleinen Imbiss. Zum Abschluss gab es noch als Überraschung für jedes Kind ein Stofftier, dafür musste es aber ein Tier nennen können, welches beim Reviergang zu sehen war. Sowohl die Kinder als auch die Lehrerinnen freuten sich sehr über den lehrreichen und interessanten Vormittag.

Ottenschlag Erfolgreicher Jägerheuriger

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m sehr schönen Gelände des Schießstandes des Weidmannsbundes Ottenschlag fand am 09. und 10. August der Jäger-Heurige statt. Ein Publikums-Kleinkaliberschießen mit vier Wertungen - Damen, Jugend, Herren und Jäger - wurde ebenfalls abgehalten. Am Samstagabend wurden die Gäste, bei leichtem Regen, von der Family-Musik Ohrfandl unterhalten. Bis in die späten Abendstunden wurde die Möglichkeit des Schießens genutzt. Die Anlage war über die gesamte Länge beleuchtet. Sonntagmittag bei Kotelett, Wildscheinbratwürsten, Wildgulasch u.v.m. konnte Obmann Gerald Stieger neben vielen Gästen auch Bezirksjägermeister Gottfried Kernecker und Herbert Wielander begrüßen. Obmann Stieger bedankte sich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die sehr gute Organisation und die tolle Veranstaltung. Auch BJM

Kernecker gratulierte zum sehr gut gelungenem Heurigen und gratulierte den Siegern des Publikumsschießens. Die Jugend-Wertung entschied Stefan Haslinger für sich, bei den Damen gewann Renate Auer, bei den Herren Manfred Edlinger und bei den Jägern Gerhard Auer. Zu gewinnen gab es schöne Sachpreise, Wildpreise und ein Wochenende mit dem VW Amarok WeidmannEdition vom Autohaus Ing. Meisner - Ottenschlag.

v.l. Vizebürgermeister KR Dieter Holzer, Gerhard und Renate Auer, Manfred Edlinger (Dornbirn), Bezirksjägermeister Dir. Gottfried Kernecker, Thomas und Stefan Haslinger, Obmann Gerald Stieger

Josef Hackl erlegt mit seinen 86 Jahren einen alten bereits zurück-gesetzten Rehbock im Revier GJ Ottenschlag. Weidmannsheil!

Das Jagdhorn ist verklungen, Das Jagen ist vorbei;

Willi Renner sen. verstarb am 09. September 2014 im 79. Lebensjahr plötzlich und unerwartet. Weidmanns - Ruh


TIPPS, TRICKS UND PRAKTISCHES

Fallenjagd (noch) zeitgemäß? Autor: DI Franz Ramssl; ÖPM Unternehmensberatung;

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in wissenschaftliches Projekt in Sachsen/DE löste vor kurzem eine breite öffentliche Diskussion (wieder einmal) über die zeitgemäße Fallenjagd aus. Anlass war der Fang von Wölfen zu deren Untersuchung und Besenderung. Die überwiegend uninformierte und fachlich offensichtlich uninteressierte Presse titelte sofort mit Aussagen wie „Einsatz verbotener Tellereisen im Namen der Wissenschaft“, „tierschutzfeindlicher Schlingenfang“ und anderem mehr. Richtig ist, dass ein für den Wolfsfang eingesetztes Fangsystem, die sogenannte „Soft Catch“-Falle, tatsächlich in Europa verboten ist – mit Ausnahme des wissenschaftlichen Einsatzes, der hier vorlag. „Soft Catch“-Fallen sind Tellereisen mit gummierten/gepolsterten Fangbügeln, die eine Schonung der Extremität, an der das gefangene Tier festgehalten wird, sicherstellen soll. Die zweite eingesetzte Fangtechnik war die sogenannte „Belisle Footsnare“-Falle. Bei dieser wird ein Köder (Aas) vergraben, der mit einem Schlingenmechanismus versehen ist. Wird der Köder von Raubwild ausgescharrt, legt sich eine Schlinge um den Vorderfuß des Tieres, ohne es aber zu verletzen, da ein „Stopper“ das vollständige Zusammenziehen der Schlinge verhindert. Laut EU-Verordnung ist erster Fallentyp verboten, zweiter Fallentyp erlaubt.

Union, Russland, Kanada und Amerika eine „Internationale Vereinbarung zum humanen Fallenfang“, im Englischen abgekürzt „AIHTS“, unterzeichnet, die auf der von der EU im Jahr 1991 erlassenen „Tellereisenverordnung“ aufbaut. Die Zielsetzungen der Vereinbarung sind (übersetzt) die „Beschreibung von Anforderungen an Fanginstrumente“, „Beschreibung von Anforderungen an die Fallensteller“, „Verbesserung des Befindens der in Lebendfangfallen gefangenen Tiere während der Phase der Bewegungseinschränkung“, „Beschleunigung des unwiederbringlichen Bewusstseinsverlustes von in Totfangfallen gefangenen Tieren“ und „Minimierung von Fehlfängen sogenannter Nichtzielarten“. Grundsätzlich wird in der Vereinbarung die Notwendigkeit bzw. der Einsatz von Lebend- und Totfangfallen nicht in Frage gestellt. Das Ziel ist künftig aber eine nahezu hundertprozentig tierschutzgerechte Fangmethodik, was aus jagdlicher Sicht natürlich zu begrüßen ist. Lebendfangfallen müssen demnach die Unversehrtheit des gefangenen Tieres gewährleisten (um es nötigenfalls wieder freilassen zu können) und Totfangfallen zum schnellstmöglichen „Bewusstseinsverlust“ des gefangenen Tieres führen. Alle eingesetzten Fallentypen haben eine Zertifizierung zu durchlaufen, bei der nachgewiesen werden muss, dass mindestens 80 % einer Tierart tierschutzgerecht gefangen wurde. Diese Prozentvorgabe bezieht sich immer nur auf eine Tierart und das Fangsystem muss auch in unterschiedlichen Lebensräumen getestet worden sein, um dessen Selektivität zu gewährleisten – es darf nur die geplante Zieltierart und keine andere Tierart „in die Falle gehen“. Die europäischen Fallenstandards werden nach ISO-Normung festgelegt, wobei noch zahlreiche weitere Maßgaben für eine Zertifizierung erforderlich sind (z. B. Röntgennachweise der gefangenen Tiere, Erstellung eines histologischen Befundes für jedes gefangene Tier u.v.a.m.). Die Auflistung dieser Kriterien würde den Rahmen dieses Artikels sprengen und kann nachgelesen Ohne der Öffentlichkeit mit der Berichterstattung auch werden: www.face-europe.eu – AIHTS. genaue Informationen zu den verwendeten Fallentypen und Wirkungsweisen mitzuliefern, wurde Die Europäische Union hat AIHTS ratifiziert, ohne von der Presse eine Diskussion zur generellen diese Vereinbarung ausführlich für die MitgliedsFallenjagd bzw. zur Abschaffung dieser vom Zaun staaten zu beurteilen. In weiterer Folge hätte die Komgebrochen, die auch für Österreich von Belange ist. mission zur Umsetzung entweder eine EU-weite Hintergründe: Im Jahr 1998 haben die Europäische Verordnung erlassen oder entsprechende Gesetze

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TIPPS, TRICKS UND PRAKTISCHES

„Trichinella“ in Deutschland formulieren müssen, was beides nicht erfolgte. Im Juli Zwischen 2003 und 2012 wurden in Deutschland rund 2013 verstrich zudem die Frist zur Zertifizierung von 489 Millionen Schweine auf Trichinellen untersucht. Fallen. Der „Knackpunkt“ hierbei ist, dass Österreich Von dieser imensen Anzahl an Schweinen wurden nur 8 davon nicht informiert wurde. Es besteht nunmehr eine Tiere positiv getestet, wobei diese Schweine aus dreijährige Übergangsfrist für die Zertifizierung, ab privater Haltung stammten und vermutlich Kontakt zu 2016 müssen dann alle nicht zertifizierten Fallen Wildschweinen, Füchsen oder Marderhunden hatten. verboten werden. Deutschland hat die Zertifizierung Das Bundesinstitut für Risikobewertung verlautbarte verspätet eingeleitet und stößt dabei auf große nun, dass Ausnahmen von der vorgeschriebenen Hindernisse: die Zertifizierungskriterien sind äußerst Trichinenuntersuchung bei amtlich anerkannter, schwierig, umfangreich und teuer. Keiner der kontrollierter Haltung vertretbar sind. Bei renommierten deutschen Fallenhersteller kann die Wildschweinen bleibt die Trichinenuntersuchung exorbitant hohen Zertifizierungskosten tragen und eine hingegen ausnahmslos vorgeschrieben. Finanzierung durch Interessensverbände (z. B. Jagdverbände) ist entsprechend den Vorgaben ausge„Schiege“ in Irland geboren schlossen. Auch wenn im Blickwinkel geänderter Auf einer Farm in Irland ist Ende März ein Hybrid-Bock gesellschaftspolitischer Rahmenbedingungen eine aus Schaf und Ziege geboren worden, der lebensfähig tierschutzgerechte(re) Fallenjagd unumgänglich ist und ist. Aufgrund der unterschiedlichen Tiergattungen einheitliche europäische Standards sehr zu begrüßen sowie Chromosomenanzahl von Schaf (2n=54) und sind, stellt sich die Frage, warum die EU die Vorlauf- Ziege (2n=60) ist ein Überleben solcher Hybriden zeiten und Konsequenzen der Umsetzung von AIHTS so nahezu ausgeschlossen, da eine solche Verpaarung unterschätzt (oder gar missachtet) hat!? üblicherweise zu einem spontanen Frühabort führt. Die Hoffnung Österreichs, zertifizierte Fangsysteme Der „Schiegenbock“ hat jedoch gute Chancen, ein anderer Länder wie z. B. Deutschland oder Ungarn (hat durchschnittliches Alter zu erreichen. bereits Fallen zertifiziert) übernehmen zu können, wird durch die Vereinbarung nahezu ausgeschlossen (Wh.: Fallen müssen in unterschiedlichen Lebensräumen getestet worden sein). Es liegt jetzt an Brüssel, die Umsetzung der Vorschriften in den Mitgliedsstaaten festzulegen. Die Fallenjagd in Europa steht dabei an einem Scheidepunkt und die Europäische Union, die (schlagezeilenorientierte) Presse und die (unin-formierte) Öffentlichkeit sind sich offenbar nicht bewusst, welche gesundheitspolitischen, naturschutzund tierschutzfachlichen Konsequenzen mit einer Einstellung der Fallenjagd verbunden sein würden – z. B. GefährGmbH dung der Volksgesundheit durch auf den Menschen übertragbare Krankheiten (Zoonosen), Artenschutz durch Prädatoren-Kontrolle, Krankheiten und Seuchengefahr innerhalb der Raubwildarten u.a.m.. Wir Jäger stehen A-3910 Zwettl, Hammerlingstr. 8 jedenfalls für eine tierschutzgerechte Tel.: 02822/54734 Fallenjagd und praktizieren diese schon office@blaimoptik.at jetzt – das können und müssen wir auch ATU 37797005 in der Öffentlichkeit transportieren!

Josef Blaim

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Gamsbart

Ein Beitrag aus "Heimatlexikon - Unser Österreich"

W

eshalb sollten gerade die Jäger nicht eitel sein und ihren schönsten Gamsbart zur Schau stellen? Und so findet einmal in Berchtesgaden, einmal in Bad Goisern im Herzen des Salzkammerguts die „international" beschickte „Gamsbart-Olympiade" statt. Im gesamten Salzkammergut gibt es Spezialisten auf dem Gebiet des Gamsbartbindens, aber in Bad Goisern und im benachbarten Ausseerland ist die geheimnisvolle Kunst des „Bartbindens", wie die Leute hier sagen, besonders verankert. Der grundlegende Unterschied zwischen einem bayerischen Gamsbart und einem aus dem Salzkammergut ist folgender: Für den ersteren mit seiner üppigen Haarpracht werden sieben bis acht Gams benötigt, während man sich im Salzkammergut bescheidenerweise mit nur einer zufrieden gibt. Auch Kaiser Franz Joseph machte hierbei keine Ausnahme.

Neben dem Gamsbart gibt es übrigens auch Hirsch-, Dachs-, Hasen- und sogar Wildschweinbärte. Ein Hasenbart ist besonders wertvoll, da ein einziger Hase nur acht Barthaare aufweist. Leicht vorzustellen, wie viele Meister Lampe man für einen ordentlichen Bart benötigt...

Großes Gelächter löst ein unbedarfter Laie aus, wenn er meint, daß - wie bei einem Ziegenbock - die Barthaare der Gams am Haupt, unterhalb des Äsers, zu finden seien. Nein, die Gams hat entlang des Rückens ihren „Bart", und beileibe nicht jede Gams hat einen „würdigen" Bart. Nur wenige Gams sind „Bartgams". Schöne Barthaare müssen „naturreif" sein, und je älter der Bock, desto „reifer” sind seine Haare. Im allgemeinen weist ein fünf- bis siebenjähriger Bock die schönsten Haare auf. Von „schön" spricht man dann, wenn die weißen Endspitzen gleichmäßig ausgebildet sind und die sonst schwarzen Haare einen gleichmäßigen „Reif" aufweisen. Von Ende September bis Dezember wächst der Bart am Rücken der Gams noch stark an, aber etwa gegen Mitte November ist der optimale Zeitpunkt zum Abschuss einer Bartgams gegeben. Die Barthaare werden dem erlegten Tier keineswegs abgeschnitten, sondern dem noch warmen Körper in Büscheln ausgerupft! Wobei nach Möglichkeit schon jetzt die nicht bereiften, „blinden" Haare ausgeschieden werden. Zu Hause geht die aufwendige Arbeit erst so richtig los: Die Haarbüschel werden zunächst einmal zwischen Papierlagen aufbewahrt und vor dem Binden der Größe nach - nach Millimetern abgestuft - geordnet. Dann muß praktisch jedes Haar auf seine Qualität hin beurteilt werden - eine für die Augen sehr anstrengende Arbeit. Nun werden achtzig bis hundert Haare zu einem Büschel zusammengebunden, und siebzig bis achtzig solcher Büschel ergeben schließlich einen „Salzkammergut-Bart"! Die Hohe Kunst ist jedoch das Binden: Auf einem mit


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Garn umwundenen Drahtstift werden die Büschel mühevoll aufgebunden, was große Fingerfertigkeit, Geschick, Geduld und „Pflachtl" (wie die Ausseer sagen) erfordert. Das Aufbinden wird mit dem kleinsten Büschel begonnen, und wendeltreppenförmig folgen immer längere Bartbüschel. Ungefähr fünfzig Arbeitsstunden benötigt ein größerer Gamsbart, bis er fertig ist. Er darf keine Stufen zeigen, muß gleichmäßig und locker fallen und ein „duftiges Haargebilde" abgeben, wie die Kenner sagen. Ein ganz vernarrter Gamsbartliebhaber hat einmal geschrieben:

Das sorgfältig parierte und mit Salz und Pfeffer gewürzte Rückenfilet in heißem Öl von allen Seiten bei mäßiger Hitze 4 Minuten anbraten. Im Rohr bei 100 °C ca. 5 Minuten rasten lassen. Das Fleisch in dünne Scheiben schneiden. Mit der Sauce einen Spiegel auf die vorgewärmten Teller setzen, die Medaillons daraufgeben, mit den Zwetschken garnieren. Dazu passen sehr gut Schupfnudeln mit Nüssen.

Gamsrückenfilet: 600 g Gamsrückenfilet (oder eine andere Wildart) „Und nun nimm den Bart in deine hohlen Hände, Salz, Pfeffer, Olivenöl, hauche deinen Atem hinein und ziehe ihn wieder durch die Nase auf, dann duftet aus dem Bart alleine die Lebkuchensauce: ganze lebende Gams heraus!” 100 g Lebkuchen, 300 ml Wildfond, 1 EL kalte Butter 2 cl Cognac,

Gamsrückenfilet

Gewürzte Hauszwetschken: 12 Stk. Hauszwetschken (oder aus dem Glas, oder an Lebkuchensauce mit gewürzten eingeweichte Dörrzwetschken) 4 EL Zucker, 200 ml Hauszwetschken kräftiger Rotwein, 1 kleine Zimtstange, 3 Zimtnelken Für die Lebkuchensauce den kleinwürfelig gesch- Schale von unbehandelter Zitrone und Orange, nittenen Lebkuchen im Wildfond einige Minuten grieben. köcheln lassen, Sauce etwas reduzieren. Mit dem Stabmixer aufschlagen. Wieder erwärmen, die kalte Butter hinzufügen, aufschlagen (montieren), mit Cognac, Salz und Pfeffer abschmecken. Für die Gewürzzwetschken den Zucker leicht karamellisieren, mit Rotwein aufgießen, die übrigen Zutaten hinzufügen und reduzieren, bis die Flüssigkeit leicht sirupartig ist. Die Zwetschken hineingeben, kurz ziehen lassen und zur Seite stellen.


TERMINKALENDER

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Oktober Datum Uhrzeit 17.10.2014 08.30 - 17.00 17.-19.10.2014 31.10.2014 17.00 - 20.30

Thema Waldwirtschaft für Jäger Wald-017 Jagdmesse Jagdleiter Seminar JLRS-009

Ort LFS, Edelhof Messegelände, Tulln Meli`s Cafe, Dobersberg

Thema Landeshubertusfeier Wildfleisch Untersuchung WFAB-158 40 Jahre Jagdhornbläsergr. Gr.Gerungs

Ort Dom, Wr. Neustadt RLH Taverne, Zwettl Gh. Hirsch, Groß Gerungs

Thema Dorf- und Jägerweihnacht Hubertusmesse

Ort Schönbach Pfarrkirche - Schönbach

Thema Jagdhornbläserkonzert 2015

Ort Festspielhaus, St. Pölten

November Datum 02.11.2014 14.11.2014 22.11.2014

Uhrzeit 09.00 - 17.00

Dezember Datum Uhrzeit 13.-14.12.2014 14.12.2014 10:00

Jänner Vorschau Datum 22.01.2015

Uhrzeit

Weitere Termine und Kursangebote finden Sie laufend in der gelben Beilage im -WEIDWERK-


GEBURTSTAG

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85. Geburtstag Prager

Johann

Kirchberg

24.11.1929

Kottes Kottes

13.11.1934 15.12.1934

Ottenschlag Zwettl Zwettl Allentsteig

14.10.1939 08.11.1939 24.11.1939 11.12.1939

Friedersbach Allentsteig Jagenbach

14.10.1944 09.11.1944 12.12.1944

Rappottenstein Ottenschlag

14.10.1949 15.12.1949

Rappottenstein Zwettl Zwettl Mühldorf

21.10.1954 12.11.1954 25.11.1954 30.11.1954

Rastenfeld

03.11.1964

80. Geburtstag Frühwirth Fichtinger

Johann Franz

75. Geburtstag Gsenger Haslinger Rathbauer Schweizer

Heinrich Walter Franz Josef

Ein Waidmannsheil soll heut` erklingen, wir wollen frohe Lieder singen. Zum Geburtstag gratulieren wir, wünschen dir so manches Tier. Ob Rotwild, Sau oder auch Hase, fall` niemals auf Deine eigne Nase. Pass gut auf in Wald und Feld, wenn die Äcker sind bestellt. Alles Liebe und viel Zeit, zum Jagen die Gelegenheit. Das wünschen wir Dir heute sehr und wenn Du willst noch vieles mehr.

70. Geburtstag Weckerle Pius Hochleitner Stefan Senk Franz

65. Geburtstag Schenk Rameder

Herfried Paul

60. Geburtstag Schönthaler Strasser Dornhackl Höllmüller

Walter Alfred Walter Alois

50. Geburtstag Anibas

Heinrich

Wir gratulieren Frau Dr. Christa Rametsteiner zum 50. Geburtstag 06.09. und entschuldigen uns bei Christian Rametsteiner für die falschen Angaben in der letzten Ausgabe.


NÄCHSTE Ausgabe im JAGDJOURNAL Redaktionsschluss für Jänner 2015 ist der 10. Dezember 2014 (Berichte, am besten mit Fotos, senden Sie an jagd.zwettl@gmx.at)

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Jagdausrüstung bei Kälte

Und ewig lockt der Rotrock!

„Wildbret ist gesund !“ Verkaufsspruch der Jäger oder Tatsache?

In eigener Sache Sehr geehrte Weidkameraden und Weidkameradinnen! Sie erhalten mit diesem Exemplar die dritte Ausgabe des neu gestalteten JAGDJOURNAL ZWETTL. Foto Petra Raisinger

Ich hoffe Sie hatten bereits genügend Zeit, ausgiebig in den ersten beiden Ausgaben zu schmökern und wir haben mit dem Layout, den Themen und Inhalten Ihren Vorstellungen und Erwartungen entsprochen. Erfreulicherweise haben wir bereits sehr viele positive Rückmeldungen und Anregungen von unseren Leserinnen und Lesern erhalten und sind auch bemüht diese umzusetzten. Unsere Zielsetzung ist die fachlich qualifizierte, informative und regionale Berichterstattung im JAGDJOURNAL ZWETTL weiter zu verbessern. Wir haben derzeit eine Auflage von 1100 Exemplaren. Da wir bereits sehr viele Interessenten für die nächsten Ausgaben haben, wird auch die Auflage steigen. Natürlich ist eine größere Auflage erfreulich, aber auch mit steigenden Kosten für Druck und Versand verbunden und daher sind wir für jede Unterstützung dankbar. Für Ihre freiwillige Spende von € 12,-- ( 4 Ausgaben / Jahr ) als Kostenbeitrag für Druck und Versand dürfen wir uns recht herzlich bedanken. Raiffeisenlandesbank Zwettl Mitte BLZ: 32990 IBAN: AT17 3299 0000 00027128 Verwendungszweck: Jagdjournal WEIDMANNSDANK Die Bezirksgeschäftsstelle

Medieninhaber (Herausgeber, Verleger und Verlagsort): Bezirksgeschäftstelle Zwettl 02Z033271M Für den Inhalt verantwortlich: BJM Gottfried Kernecker BJMStv Manfred Jäger E-mail: jagd.zwettl@gmx.at Copyright (all rights reserved): Alle Beiträge und Fotos im Jagdjournal-Zwettl sind urheberrechtlich geschützt. Jegliche Verwendung nur mit schriftlicher Genehmigung der Redaktion. Jegliche missbräuchliche Verwendung wird geahndet. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Jagdjournal-Zwettl ist weder für den Inhalt verantwortlich noch vertreten wir unbedingt die dort wiedergegebenen Meinungen, insbesondere dann nicht, wenn der Inhalt geltendem Recht in Österreich widerspricht. Grafik & Design: HRL Willi Renner, BJM Stv. Manfred Jäger Layout: HRL Willi Renner Fotos: Erich Marek www.marek-tierbild.de, www.wikipedia.de, Archiv, Privat, z.V.g. www.jagd-sachsenheim.de


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KONTAKTADRESSEN

Bezirksgeschäftstelle 3910 Zwettl, Gerotten 61 Bezirksjägermeister OSR Dir. Gottfried Kernecker 3920 Groß Gerungs, Griesbach 83 Privat: 02813/480 Mail: office@bracken.at Bezirksjägermeister Stv. HRL Manfred Jäger 3910 Zwettl, Gerotten 61 Tel.Nr.: 0664 / 38 28 512 Mail: jagd.zwettl@gmx.at

Bezirkshauptmannschaft Zwettl 3910 Zwettl, Am Statzenberg 1 02822/9025-0 Fachgebiet: Jagd, Fischerei und Agrarwesen Fr. Waltraud Ableitinger 02822/9025 -42630 jagd-agrar.bhzt@noel.gv.at

Für ein gelungenes Präparat ist handwerkliches Können allein nicht ausschlaggebend, sondern erfordert genaue Kenntnisse über arttypische Charakteristik jedes einzelnen Wildtieres. Seien Sie kritisch, wenn Sie Ihr Jagdzimmer mit wertvollen

Heinz K. Haslinger Martinsberg 56 A-3664 Martinsberg Tel/Fax: 02874/60 530 Mobil: 0664/33 65 787 eMail: jagd@heinz-haslinger.at

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