Geflügelte Worte 2022

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JETZT RASSEGEFLÜGEL-PREISRICHTER WERDEN!

DENN ERFOLGREICHE RASSEGEFLÜGELZUCHT BRAUCHT QUALIFIZIERTE BEWERTUNGEN! Neue Lehrgänge für die Gruppen B&D Hühner, Zwerghühner und Japanische Legewachteln und E-M Tauben – bis zum 31.12.2022 anmelden!!! Antragsunterlagen erhalten Sie auf der Internetseite des LV`s, bei allen Kreisvorsitzenden oder direkt beim 2.Vorsitzenden der PV Hessen-Nassau: Ingo Förster, Hauptstr. 169, 63110 Rodgau, Tel. 0 61 06 / 6 22 22, Email:foersteringo22@gmail.com Einen wichtigen Beitrag für den qualitativen Hochstand unserer heutigen Rassen haben die Rassegeflügel-Preisrichter durch ihre richtungsweisenden Bewertungen geleistet und tun dies auch heute noch. Um den Bestand an Rassegeflügel-Preisrichtern in unserem Landesverband für die Zukunft zu sichern und um die fachmännische Bewertung auf allen Schauen zu garantieren, ist es oberstes Gebot immer wieder neue Rassegeflügel-Preisrichter auszubilden. Die PV-Hessen-Nassau macht dies mit drei Schulungsleitern für die Sparten Groß- und Wasser-geflügel und Ziergeflügel, für Hühner, Zwerghühner und Jap. Legewachteln, sowie für Tauben. Die Ausbildung ist kostenfrei. Alle Preisrichter-Anwärter erhalten für einen Jahresbeitrag von derzeit 25.- Euro alle Unterlagen zur Ausbildung im Wesentlichen kostenfrei. Erfolgreiche Züchterinnen und Züchter, die für eine gewissenhafte und sachliche Bewertung Gewähr bieten und in Züchterkreisen einen guten Ruf haben, können als PreisrichterAnwärter zugelassen werden. Um einen Einblick in das PR-Wesen zu erhalten, haben Interessenten die Möglichkeit, Schulungen als Gast zu besuchen und/oder mit einem Vorstandsmitglied in der Schausaison einmal einen Bewertungstag zu verbringen. Bei Interesse bitte melden beim 1. PV-Vorsitzenden Ronald Bube, Bergstr. 11, 63694 Limeshain, Tel.: 06048 / 953777, Email: ronaldbube@gmx.de. Die Aufnahme, Ausbildung und Abschlussprüfung der Preisrichter-Anwärter für Preisrichter regelt die Bestimmung C der Satzung des „VDRP“. Voraussetzungen sind: • Mindestalter 18 Jahre (möglichst nicht älter als 50) • Mitglied eines örtlichen Vereines des zuständigen LV • Unterhaltung einer gepflegten Zuchtanlage • beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift • mindestens 5 Jahre züchterische Tätigkeit mit Ausstellungserfolgen auch auf Landes-, Bundes- und Hauptsonderschauen Der schriftliche Zulassungsantrag mit den angestrebten Zulassungsgruppen wird über den Kreisverband an den 2. Vorsitzenden der PV (Adresse s.o.) eingereicht.


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