FNP Entwurf (02) Begründung

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Bergisch Gladbach

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 2035 - Entwurf -

Stand: November 2017

ANLAGENBAND

BEGRÜNDUNG FNP


Stadt Bergisch Gladbach

Impressum Auftraggeber

Stadt Bergisch Gladbach Stabsstelle Stadtentwicklung/Strategische Verkehrsentwicklung Rathaus Bensberg Wilhelm-Wagener-Platz 51429 Bergisch Gladbach Ansprechpartner Wibke Krause Telefon: 02 202 / 14 14 66 Fax: 02 202/ 14 70 14 66 E-Mail: w.krause@stadt-gl.de Internet: http://www.bergischgladbach.de

Auftragnehmer

post welters + partner mbB Architekten & Stadtplaner BDA/SRL

Arndtstraße 37 44135 Dortmund Tel. 02 31 - 47 73 48 60 Fax 02 31 - 55 44 44 info@post-welters.de

Bearbeitung Lutz Meyer zum Alten Borgloh Benedikt Reitz Joachim Sterl Prof. Hartmut Welters Dr. Wolfgang Kieslich Abbildungen, Tabellen und Beipläne post welters + partner mbB (sofern nicht besonders gekennzeichnet)

Bergisch Gladbach/Dortmund, im Dezember 2017 2

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

- Entwurf -

Inhalt ANLAGENBAND Anhang 1: Glossar

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Allgemeine planungsrechtliche Begriffe

4

Begriffe der Bevölkerungs- und Flächenprognosen

6

Verkehrliche Begriffe

11

Anhang 2: Baudenkmalliste der Stadt Bergisch Gladbach

12

Anhang 3: Bodendenkmalliste der Stadt Bergisch Gladbach

19

Anhang 4: Liste der beweglichen Denkmäler der Stadt Bergisch Gladbach

20

Anhang 5: Liste der Denkmalbereiche der Stadt Bergisch Gladbach

20

Anhang 6: Sortimentsliste Bergisch Gladbach

21

Anhang 7: Flächensteckbriefe

24

Anhang 7a: Steckbriefe neue Wohnbauflächen (auch gemischte Bauflächen)

25

Anhang 7b: Steckbriefe neue gewerbliche Bauflächen

84

Anhang 7c:

Steckbriefe neue Sondergebiete

106

Abbildungsverzeichnis Abbildung A1:

Übersicht über die statistischen Bezirke und die Stadtteile in Bergisch Gladbach

7

Tabellenverzeichnis Tabelle A1 :

Anhang 5: Baudenkmalliste der Stadt Bergisch Gladbach

12

Tabelle A2:

Anhang 6: Bodendenkmalliste der Stadt Bergisch Gladbach

19

Tabelle A3:

Anhang 7: Liste der beweglichen Denkmäler der Stadt Bergisch Gladbach

20

Tabelle A4:

Anhang 8: Liste der Denkmalbereiche der Stadt Bergisch Gladbach

20

Tabelle A5:

Anhang 9: Sortimentsliste Bergisch Gladbach („Bergisch Gladbacher Liste“)

21

Tabelle A6:

Anhang 10: Übersicht der Abkürzungen für Flächenbezeichnungen

24

Tabelle A7:

Anhang 10a: Bewertungsschema gemischte Bauflächen und Wohnbauflächen 25

Tabelle A8:

Anhang 10b: Bewertungsschema gewerbliche Bauflächen

84

3


Stadt Bergisch Gladbach Anhang 1: Glossar Begriff

unter Überschrift

auf Seite

Abwägung

Allgemeine planungsrechtliche Begriffe

6

Außen- und Innenbereich

Allgemeine planungsrechtliche Begriffe

5

Bauliche Vorhaben im Innenbereich und priviAllgemeine planungsrechtliche Begriffe legierte Vorhaben im Außenbereich

5

Bevölkerung/Einwohnerin/Einwohner

Begriffe der Bevölkerungs- und Flächenprognosen

6

Bevölkerungsprognosen

Begriffe der Bevölkerungs- und Flächenprognosen

8

Bike & Ride

Verkehrliche Begriffe

11

Car-Sharing

Verkehrliche Begriffe

11

Demographische Entwicklung

Begriffe der Bevölkerungs- und Flächenprognosen

6

Demographischer Wandel: Alterung, Ausdifferenzierung und Pluralisierung der Lebensstile

Begriffe der Bevölkerungs- und Flächenprognosen

8

Gegenstromprinzip

Allgemeine planungsrechtliche Begriffe

4

GIFPRO-Methode

Begriffe der Bevölkerungs- und Flächenprognosen

10

Haushalte

Begriffe der Bevölkerungs- und Flächenprognosen

9

Leerstände

Begriffe der Bevölkerungs- und Flächenprognosen

10

Modal Split

Verkehrliche Begriffe

11

Natürliche Bevölkerungsentwicklung, Reproduktivitätskennziffer und Sterberate

Begriffe der Bevölkerungs- und Flächenprognosen

ÖPNV und SPNV

Verkehrliche Begriffe

11

Park & Ride

Verkehrliche Begriffe

11

Sinus-Milieus® Deutschland

Begriffe der Bevölkerungs- und Flächenprognosen

10

Umweltverbund und motorisierter Individualverkehr

Verkehrliche Begriffe

11

Wanderungssaldo

Begriffe der Bevölkerungs- und Flächenprognosen

9

Wohnungen

Begriffe der Bevölkerungs- und Flächenprognosen

10

Ziele und Grundsätze der Raumordnung

Allgemeine planungsrechtliche Begriffe

9

5

Allgemeine planungsrechtliche Begriffe Gegenstromprinzip Als Gegenstromprinzip wird ein Grundsatz der Raumordnung bezeichnet, welcher die Abhängigkeiten der unterschiedlichen Planungsebenen in der Bundesrepublik Deutschland regelt. Durch das Gegenstromprinzip sollen überörtliche Belange auf örtlicher Ebene Berücksichtigung finden, gleichzeitig aber die in Artikel 28 Absatz 2 Grundgesetz garantierte kommunale Selbstverwaltung der Gemeinden gewahrt bleiben. Somit gibt es nicht nur eine Weisungskette „nach unten“, sondern höhere Planungsinstanzen müssen die Planungen der Kommunen ebenso berücksichtigen. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass jede übergeordnete Planung so auszugestalten ist, dass sie der untergeordneten Planungsebene noch ausreichenden Planungsspielraum belässt. Rechtlich verankert ist das Gegenstromprinzip in § 1 Absatz 3 Raumordnungsgesetz: „Die Entwicklung, Ordnung und Sicherung der Teilräume soll sich in die Gegebenheiten und Erfordernisse des 4

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

- Entwurf -

Gesamtraumes einfügen; die Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Gesamtraums soll die Gegebenheiten und Erfordernisse seiner Teilräume berücksichtigen (Gegenstromprinzip)“. Ziele und Grundsätze der Raumordnung Die „Ziele und Grundsätze der Raumordnung“ sind ein wichtiges Instrument zur Durchsetzung überörtlicher Belange in der Raumplanung. Sie enthalten Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung eines Raumes, zum Beispiel eines Landes oder einer Region. Die für die Erstellung von Raumordnungsplänen zuständigen Behörden treffen in den Raumordnungsplänen Aussagen zu den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung. Ein für die Stadt besonders bedeutsamer Raumordnungsplan ist der Regionalplan, der von der Bezirksregierung Köln erarbeitet und aufgestellt wird. „Ziele der Raumordnung“ sind abschließend abgewogene textliche oder zeichnerische Aussagen, die von den sonstigen Planungsträgern, hier also der Stadt, zu „beachten“ sind. Sie unterliegen demnach bei der Übernahme in die städtischen Pläne keiner erneuten Abwägung auf Ebene der Stadt. Dahingegen sind „Grundsätze der Raumordnung“ lediglich zu „berücksichtigen“, sind also etwa im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes als Belang in die Abwägung einzustellen. Im Rahmen der Ermessensentscheidung der Behörden beziehungsweise des Stadtrates können diese Grundsätze demnach auch überwunden werden. Außen- und Innenbereich Unter dem Begriff Außenbereich werden alle Flächen einer Stadt zusammengefasst, welche sich weder „im Zusammenhang bebauter Ortsteile“ noch innerhalb des Geltungsbereiches eines qualifizierten Bebauungsplanes gemäß § 30 Absatz 1 Baugesetzbuch befinden. Die Flächen, die sich im Zusammenhang bebauter Ortsteile befinden, sind somit das Gegenteil des Außenbereiches, sie werden daher auch Innenbereich genannt. Die Definition des Außenbereiches ist für den Flächennutzungsplan sowie die Bauaufsichtsbehörde bedeutsam, da dieser unmittelbare Auswirkungen auf die Zulässigkeit von Bauvorhaben hat. In § 35 Baugesetzbuch sind alle Bauvorhaben aufgelistet, die im Außenbereich realisiert werden dürfen. Die Voraussetzungen hierfür sowie die Auflagen sind im Vergleich zum bebauten Innenbereich sehr hoch, da eine Zersiedelung und Eingriffe in die Natur verhindert werden sollen. Bauliche Vorhaben im Innenbereich und privilegierte Vorhaben im Außenbereich Bauliche Anlagen im Innenbereich, also im Zusammenhang bebauter Ortsteile, sind entweder nach den Vorgaben und den Festsetzungen der Bebauungspläne zu errichten (gemäß § 30 Baugesetzbuch) oder – sofern kein Bebauungsplan die Bebauung regelt – entsprechend der Vorgaben des § 34 Baugesetzbuch (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile). Die Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich ist in § 35 Baugesetzbuch geregelt. § 35 Absatz 1 Baugesetzbuch sagt hierzu, dass eine Zulässigkeit nur dann vorliegt, wenn dem Vorhaben öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erschließung gesichert ist und es einer der im Gesetzestext beschriebenen Nutzungsarten dient, die der Eigenart des Außenbereiches nicht widersprechen und daher privilegiert sind. Privilegierte Vorhaben im Außenbereich sind etwa bauliche Anlagen, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb oder der gartenbaulichen Erzeugung dienen, Anlagen zur öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme oder Wasser, aber auch Wind- und Wasserkraftanlagen.

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Stadt Bergisch Gladbach Ist ein Vorhaben im Außenbereich geplant, das keiner privilegierten Nutzung entspricht, so handelt es sich um ein sogenanntes „sonstiges Vorhaben“ gemäß § 35 Absatz 2 Baugesetzbuch. In diesem Falle ist ein Vorhaben nicht erst dann unzulässig, wenn öffentliche Belange entgegenstehen, sondern bereits dann, wenn öffentliche Belange auch nur beeinträchtigt werden. Was hierunter insbesondere zu verstehen ist, wird in § 35 Absatz 3 Baugesetzbuch beschrieben und umfasst zum Beispiel schädliche Umweltauswirkungen oder Belange des Naturschutzes. Abwägung Der Abwägungsvorgang ist das planerische Herzstück sowohl des Flächennutzungs- als auch des Bebauungsplanes. In ihn fließen alle öffentlichen und privaten Belange ein. Stehen sie im Konflikt zueinander, muss eine gerechte planerische Entscheidung getroffen werden. Nicht jeder Belang hat die gleiche Bedeutung. Manche Belange haben ein so hohes Gewicht, dass sie die Planungsentscheidung vorgeben. In den übrigen Fällen hat die Stadt hingegen einen Entscheidungsspielraum, das Planungsermessen, das allerdings seine Grenzen in den gesetzlichen Vorgaben – insbesondere des Baugesetzbuches – findet. So erklärt es sich, dass in auf den ersten Blick ähnlichen Sachverhalten nicht immer genau gleiche Entscheidungen getroffen werden. Begriffe der Bevölkerungs- und Flächenprognosen Demographische Entwicklung Für die Entwicklung einer Stadt besitzt die demographische Entwicklung eine große Bedeutung. Mithilfe von Bevölkerungsprognosen, die sich auf Modelle zur Beschreibung der Bevölkerungszusammensetzung stützen, lässt sich für bestimmte Zeiträume die Entwicklung vorabschätzen. Die Daten der Bevölkerungsprognosen dienen als Grundlage für den errechneten Flächenbedarf und damit letztlich als Basis der neuen Wohnbauflächendarstellungen im Flächennutzungsplan. Dies folgt den gesetzlichen Vorgaben des § 5 Absatz 1 Baugesetzbuch: Im Flächennutzungsplan ist für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in Grundzügen darzustellen. Bevölkerung/Einwohnerin/Einwohner Der Begriff Einwohnerin/Einwohner ist in der Gemeindeordnung NRW im Paragraphen 21 rechtlich geregelt. Demnach sind Einwohnerinnen/Einwohner all diejenigen, die in einer Gemeinde wohnen. Hierzu zählen Personen mit ständigem Wohnsitz sowie einer Wohnberechtigung in einer Gemeinde. Einwohnerzahl und Bevölkerungszahl werden dabei meist synonym verwendet. Die sogenannte amtliche Bevölkerungsstatistik wird vom Land Nordrhein-Westfalen aufgestellt und fortgeschrieben. Verantwortlich hierfür ist der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (kurz IT.NRW; zuvor: das statistische Landesamt für Nordrhein-Westfalen). Die Daten werden im Rahmen von An- und Abmeldungen bei den Einwohnermeldeämtern, Grunderhebungen zum Beispiel im Rahmen des Mikrozensus 2011 sowie Fortschreibungen erfasst. Die Städte und Gemeinden verfügen in der Regel über eigene Statistiken, die sie insbesondere auf Basis der in den Bürgerbüros/Einwohnermeldeämtern erfassten Einwohnermeldedaten fortschreiben.

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Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

- Entwurf -

Die Daten von IT.NRW sind online abruf- und überprüfbar unter www.it.nrw.de. Eine aktuelle Zusammenstellung von Daten der Statistikdienststelle Bergisch Gladbach, insbesondere der aktuelle Stand der Bevölkerung nach Stadtteilen, ist auf der Internetseite der Stadt unter www.bergischgladbach.de/statistik.aspx abrufbar. Die Stadt Bergisch Gladbach verfügt über eine kleinräumige Datenerfassung. Die Daten des kommunalen Melderegisters werden dabei in sechs statistische Bezirke und 25 Stadtteile aufgeschlüsselt. Bezirke und Stadtteile Bergisch Gladbach

Bezirk 1

Schildgen

Bezirk 2 Nußbaum

Katterbach

Bezirk 3

Romaney

Hebborn

Bezirk 4

Herrenstrunden

Paffrath

Bezirk 5

Asselborn

Hand

Bezirk 6

Stadtmitte Sand Gronau

Heidkamp

Alt Refrath KippeRefrath hausen

Lustheide

Lückerath

Frankenforst

Herkenrath

Bärbroich

Bensberg Moitzfeld

Kaule Bockenberg

Bearbeitung:

Stand: 09.11.2017

Abbildung A1: Übersicht über die statistischen Bezirke und die Stadtteile in Bergisch Gladbach (eigene Darstellung)

Die sogenannte amtliche Bevölkerungsstatistik wird vom Land Nordrhein-Westfalen ermittelt und fortgeschrieben. Verantwortlich hierfür ist der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW; früher: das statistische Landesamt für Nordrhein-Westfalen). Die Daten werden im Rahmen von An- und Abmeldungen bei den Einwohnermeldeämtern, Grunderhebungen etwa im Rahmen des Mikrozensus 2011 sowie Fortschreibungen der Daten erfasst. Die Stadt Bergisch Gladbach verfügt zudem über eine eigene Statistik und Fortschreibung der Einwohnerdaten. Aus der Art der Ermittlung der Daten und der unterschiedlichen Fortschreibung ergeben sich Differenzen zwischen kommunaler Statistik und der amtlichen Bevölkerungsstatistik. In der amtlichen Statistik von IT.NRW wird die Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung gezählt und fortgeschrieben. An den Datensätzen erfolgen Korrekturen aufgrund eigener Erhebungen des Landes. Fehler sollen durch die laufende Erfassung, stichprobenhafte Überprüfungen sowie die parallele Fortschreibung durch verschiedene Stellen und Ämter vermindert beziehungsweise vermieden werden. Dennoch sind in gewissen zeitlichen Abständen Neuzählungen erforderlich, bei denen die geänderten Zahlen wieder normiert werden. Die letzte Neuzählung 7


Stadt Bergisch Gladbach der Gesamtbevölkerung erfolgte 1987 im Rahmen der Volkszählung, die letzte Teilerhebung im Rahmen des Mikrozensus 2011. Die Daten des städtischen Einwohnermelderegisters sind hingegen Rohdaten, an denen keine Korrekturen vorgenommen werden. Demographischer Wandel: Alterung, Ausdifferenzierung und Pluralisierung der Lebensstile Für den Flächennutzungsplan sind auch Daten zur Bevölkerungsstruktur relevant. Die Bevölkerungsstruktur unterliegt einem ständigen Wandel, der etwa durch Veränderungen der Alterszusammensetzung ausgelöst ist. Dieser Wandel wird „demographischer Wandel“ genannt. Grundsätzlich wird die Bevölkerung in Bergisch Gladbach im Durchschnitt älter und „bunter“. Die Zahl von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte und ausländischen Staatsangehörigkeiten wächst, eine Pluralisierung/Ausdifferenzierung von Lebensstilen ist feststellbar. Die Ausdifferenzierung und Pluralisierung der Lebensstile lässt sich aus sozialen, politischen und wirtschaftlichen Bevölkerungsstrukturdaten ableiten. Auch die Zuwanderung stellt einen aktuellen demographischen Trend dar. Trotz der Zuwanderung insbesondere von jungen Menschen nach Bergisch Gladbach wird die Alterung zukünftig verstärkt in den Fokus rücken. Für den Flächennutzungsplan besonders wichtige Daten des demographischen Wandels sind die Zusammensetzung der Bevölkerung nach ihrem Alter, spezifischer die Anzahl alter Menschen, von Frauen in gebärfähigem Alter sowie von Kindern. Die Anzahl der Kinder lässt etwa Rückschlüsse auf erforderliche Infrastrukturen (Spielplätze, Schulen, Kindergärten/ Kitas) zu. Diese werden teilweise durch die Darstellungen des Flächennutzungsplanes gesichert. Aufgrund der durchschnittlichen Alterung der Bevölkerung gewinnen weitere Aspekte an Bedeutung: kürzere Wege zu den Haltestellen des öffentlichen Personen-Nahverkehrs, fußläufig erreichbare Nahversorgungseinrichtungen und andere Dienstleistungen, zum Beispiel im medizinischen und pflegerischen Sektor. Zentrale Bestandteile des Versorgungs- und Verkehrsnetzes werden durch die Darstellungen des Flächennutzungsplanes planungsrechtlich gesichert. Mithilfe der Auswertung bestimmter Altersgruppen, hier etwa der Anzahl von Frauen in gebärfähigem Alter einerseits und von alten, künftig versterbenden Menschen andererseits, wird zudem die künftige Entwicklung der Bevölkerung abgeschätzt. Diese werden demnach im Rahmen der Bevölkerungs- und Haushaltsprognose des Büros SSR – Schulten Stadt und Raumforschung berücksichtigt (weiteres zudem unter den folgenden Stichworten Bevölkerungsprognosen, natürliche Bevölkerungsentwicklung, Reproduktivitätskennziffer und Sterberate und Wanderungssaldo in diesem Glossar). Bevölkerungsprognosen Aufgrund der Auswertung aktueller Trends in demographischen Daten und mittels Definition von Variablen, lässt sich die Bevölkerungsentwicklung abschätzen. Bevölkerungsprognose-Modelle bilden dabei immer nur einen Ausschnitt der Realität ab, die von komplexen Zusammenhängen bestimmt wird. Bausteine der Modelle sind dabei Hochrechnungen der natürlichen Bevölkerungsentwicklung sowie Annahmen für die Entwicklung des Wanderungssaldos. Eine Prognose ist für einen gewissen Zeitraum relativ exakt. Je weiter diese in die Zukunft vorausschaut und umso mehr abweichende Trends sich entwickeln, umso ungenauere Ergebnisse sind zu erwarten. Für den Flächennutzungsplan in Bergisch Gladbach wird ein Zeitrahmen von rund 20 Jahren zugrunde gelegt, da der Flächennutzungsplan auf diesen Zeitraum ausgelegt sein soll.

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Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

- Entwurf -

Natürliche Bevölkerungsentwicklung, Reproduktivitätskennziffer und Sterberate Der Saldo aus Neugeborenen und Verstorbenen wird als natürliche Bevölkerungsentwicklung bezeichnet. Die natürliche Bevölkerungsentwicklung, lässt sich anhand der vorhandenen Daten und Durchschnittwerte relativ genau vorhersagen: Als Reproduktivitätskennziffer wird die statistisch gemittelte Rate der Geburten pro Frau eines bestimmten Jahrganges verstanden. Aus der Auswertung und Fortschreibung der Bevölkerung nach Geschlecht und Altersgruppen sind relativ verlässliche Zahlen zur Entwicklung der Geburten in Bergisch Gladbach abzuleiten. Aus der heutigen und künftigen Bevölkerungszahl, gegliedert nach Geschlecht und Alter, wird mittels der Reproduktivitätskennziffern eine zukünftige Anzahl an Geburten berechnet. Auch für die Sterberate sowie die restliche Lebenserwartung sind je Altersgruppe und differenziert nach Geschlecht statistische Werte vorhanden. Wanderungssaldo Als Wanderungssaldo wird die Differenz aus ins Stadtgebiet zuwandernden und aus dem Stadtgebiet abwandernden Personen bezeichnet. Dabei werden in der Statistik auch Herkunftsorte der Zuwandernden beziehungsweise Zielorte der Abwandernden erfasst. Für Bergisch Gladbach sowie die gesamte Region Köln/Bonn ist für die letzten rund 20 Jahre eine verstärkte Zuwanderung festzustellen, welche sowohl durch eine Zuwanderung aus dem Inland wie auch aus dem Ausland verursacht wird. Der Wanderungssaldo ist daher seit einigen Jahren konstant positiv, das heißt die Zahl der Zuwandernden überwiegt die der Abwandernden. Für den Zeitraum von 2000 bis 2009 beträgt der Wanderungsüberschuss 375 Einwohnerinnen und Einwohner jährlich. Seit 2010 steigert sich dieser Wert auf rund 600 Personen jährlich, hier jedoch mit einem besonderen Hochpunkt in 2015, dem Jahr, in dem besonders viele Flüchtlinge nach Deutschland einwanderten. Neben der Zuwanderung aus dem EU-Ausland fallen bei der Auswertung der Zuwanderungen für Bergisch Gladbach insbesondere die Zuwanderungen aus der Stadt Köln auf. Haushalte Eine Wohnung wird in der Regel von einem Haushalt genutzt, bei einer Wohngemeinschaft können sich aber auch mehrere Haushalte eine Wohnung teilen. Personen mit mehreren Wohnsitzen führen hingegen auch mehrere Haushalte. Die Zahl der Haushalte wurde im Rahmen des Mikrozensus 2011 erfasst und von IT.NRW anhand der Bevölkerungsentwicklung sowie der Anzahl von Wohnungen und Gebäuden fortgeschrieben. Zudem gibt es zur Anzahl der Haushalte verschiedene statistische Untersuchungen. Auch die Statistikdienststelle der Stadt Bergisch Gladbach erfasst die Daten lokal. Im Ergebnis kann aus diesen Zahlen die aktuelle durchschnittliche Haushaltsgröße abgeleitet werden. Anders- oder untergenutzte Wohnungen sowie Zweitwohnsitze sind dabei Faktoren, welche die Berechnung erschweren. IT.NRW bietet hier statistisch ermittelte Durchschnittswerte für Bergisch Gladbach an. Die künftige Entwicklung der Haushaltsgrößen lässt sich lediglich anhand von Trends abschätzen. Nach Auswertung der demographischen Daten ist jedoch auch zukünftig eine weitere Verkleinerung der Haushaltsgrößen zu erwarten. Diese Annahme entspricht auch den wissenschaftlichen Auswertungen zum Thema sowie dem deutschlandweiten Trend. Die Pluralisierung der Lebensstile und insbesondere die steigende Anzahl von Single-Haushalten führten in der Vergangenheit zu einer Verkleinerung von Haushaltsgrößen und damit zu einer steigenden 9


Stadt Bergisch Gladbach Anzahl von Haushalten insgesamt. Diese ist auch demographisch bedingt, etwa durch die wachsende Anzahl alleinlebender Frauen im Alter (nach Versterben des Ehegatten). Für Bergisch Gladbach wird in allen aktuellen Prognosen bis 2035 sowohl eine steigende Anzahl der Einwohnerinnen/Einwohner als auch der Haushalte erwartet. Wohnungen Unter Wohnungen als statistischer Größe sind alle eigenständigen Wohneinheiten zu verstehen, unabhängig davon, in welchem Gebäude sie liegen. Dies beinhaltet Wohneinheiten innerhalb von Einfamilien-, Doppel- oder Reihenhäusern, Einliegerwohnungen, jede einzelne Wohnung in Mehrfamilienhäusern sowie Hausmeister- oder Betriebsleiterwohnungen in Gewerbegebieten oder bei Gewerbebetrieben. Leerstände Wohnungen, die über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten leer stehen, werden als Leerstand erfasst. Diese werden in strukturelle und spekulative Leerstände differenziert und sind in der Regel ein Hinweis auf Defizite am Wohnungsmarkt. Bei strukturellen Defiziten existiert eine zu geringe Nachfrage für die vorhandenen Wohnbestände oder die Bestände genügen nicht den Ansprüchen des Marktes. Spekulative Leerstände entstehen, wenn eine Vermieterin/Verkäuferin oder ein Vermieter/Verkäufer eine Wohnung als Wertanlage versteht und einen Leerstand in Kauf nimmt oder herbeiführt, um höhere Einnahmen zu realisieren. Wohnungen, die für einen Zeitraum von unter drei Monaten leer stehen, gelten nicht als Leerstand im engeren Sinne, da der Zwischenzeitraum etwa für Umzüge Sanierungs- und Renovierungsarbeiten, für Wertgutachten sowie für die Nachmietersuche etwa durch Maklerinnen/Makler benötigt wird. Sinus-Milieus® Deutschland Die sogenannten Sinus-Milieus® sind ein Forschungsansatz in der Sozialwissenschaft, der die Bevölkerung oder bestimmte Teile dieser (etwa Kundinnen und Kunden) in unterschiedliche Gruppen einteilt. Die Sinus-Milieus® werden als wichtiger Ansatz in der Zielgruppenforschung von der SINUS Markt- und Sozialforschung GmbH erarbeitet, fortgeschrieben und vermarktet (vergleiche: https://www.sinus-institut.de/sinus-loesungen/sinus-milieus-deutschland/). Diese Sinus-Milieus® bilden die Ausdifferenzierung der Gesellschaft ab, indem sie Menschengruppen hinsichtlich ihrer Orientierungen, ihre Werte, Lebensziele, Lebensstile und Einstellungen sowie ihres wirtschaftlich-sozialen Hintergrund beschreiben und eingruppieren. Das Modell der Sinus-Milieus® wird kontinuierlich durch Begleitforschung und Beobachtung kultureller, sozialer und politischer Trends aktuell gehalten und dient unter anderem der differenzierten Beschreibung von Kunden- und Käufergruppen sowie der gezielten Produktund Dienstleistungspositionierung in Teilmärkten. Seit längeren Jahren werden die Daten auch im Bereich des Wohnungswesens und des Städtebaus genutzt. Hier ist insbesondere der vhw – Bundesverband für Wohnungswesen und Städtebau – aktiv, mit dem die Stadt Bergisch Gladbach zusammenarbeitet. Für den Flächennutzungsplan Bergisch Gladbach kam der Ansatz der Sinus-Milieus® zur gezielten Ansprache von Personengruppen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung sowie bei der Beschreibung der Bevölkerungsentwicklung zum Einsatz. GIFPRO-Methode Die Abkürzung GIFPRO steht für Gewerbe- und Industrieflächenprognose. Es handelt sich dabei um die Berechnungsmethode, die zur Ermittlung des künftigen Bedarfes an Gewerbe10

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

- Entwurf -

und Industrieflächen in Städten und Gemeinden üblicherweise eingesetzt wird. Im Kern des Modelles steht die Anzahl an Beschäftigten, auf deren Basis die zukünftig benötigen Gewerbeflächen ermittelt werden. Verkehrliche Begriffe Umweltverbund und motorisierter Individualverkehr Unter dem Begriff Umweltverbund werden die umwelt-verträglichen Verkehrsmittel zusammengefasst. Neben dem Rad- und Fußgängerverkehr sind auch öffentliche Verkehrsmittel (Busse und Bahnen) sowie das Car-Sharing eingeschlossen. Ziel des Umweltverbundes ist es, den Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern zu ermöglichen, weniger auf ein eigenes Auto angewiesen zu sein. Für die Förderung des Umweltverbundes sind nicht nur die einzelnen Verkehrsmittel, sondern auch ihre Verknüpfung von Bedeutung. Modal Split Mit dem Modal Split wird die prozentuale Aufteilung von zurückgelegten Wegen der Bevölkerung einer Stadt auf die verschiedenen Verkehrsmittel veranschaulicht. Dabei wird meist zwischen Fußverkehr, Radverkehr, motorisiertem Individualverkehr (dem eigenen Fahrzeug) und öffentlichem Personennahverkehr unterschieden. ÖPNV und SPNV ÖPNV steht für „Öffentlicher Personennahverkehr“. Der Begriff umfasst öffentlichen Verkehrsmittel, die vor Ort genutzt werden können. Das ÖPNV-Angebot unterscheidet sich von Ort zu Ort und umfasst zum Beispiel Busse, Straßenbahnen, Stadtbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen und sogar – je nach topographischer Gegebenheit – Fähren oder Seilbahnen. Straßenbahnen, Stadtbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen sowie die weiteren überregionalen Bahnen werden auch als „schienengebundener öffentlicher Personennahverkehr“, kurz SPNV bezeichnet. Car-Sharing Unter Car-Sharing versteht man die gemeinschaftliche Nutzung von Automobilen, die jedoch sehr unterschiedlich organisiert sein kann. Bei den stationsbasierten Modellen befinden sich die Fahrzeuge an bestimmten Standorten und müssen nach der Fahrt auch dort wieder abgestellt werden. Dagegen bieten sogenannte free-floating Modelle die Möglichkeit, die Fahrzeuge innerhalb eines bestimmten Bereiches (etwa innerhalb der Stadtgrenzen) beliebig abzustellen. Hierfür können alle Parkplätze im öffentlichen Raum genutzt werden. In Bergisch Gladbach gibt es mehrere stationäre Car-Sharing Anbieter, free-floating wird hingegen nicht angeboten. Park & Ride Als Park & Ride-Plätze werden Stellplatzanlagen in direktem Umfeld eines ÖPNV-Haltepunktes bezeichnet, die einen bequemen Umstieg zwischen dem eigenen Fahrzeug und öffentlichen Verkehrsmitteln ermöglichen. Insbesondere für den Berufsverkehr stellen Park & Ride-Anlagen wichtige Anreize zur Nutzung des ÖPNV dar. Bike & Ride Als Bike & Ride-Anlagen werden Fahrradabstellanlagen in direktem Umfeld eines ÖPNV-Haltepunktes bezeichnet, die einen bequemen Umstieg zwischen Rad und öffentlichen Verkehrsmitteln ermöglichen. Die Abstellanlagen können unterschiedlich ausgeführt werden und reichen von nicht überdachten Fahrradständern bis hin zu Fahrradgaragen oder Radstationen. 11


Stadt Bergisch Gladbach Anhang 2: Baudenkmalliste der Stadt Bergisch Gladbach Denkmalliste der Stadt Bergisch Gladbach Teil A - Baudenkmäler (Die Denkmalliste wird seitens der verantwortlichen Denkmalschutzbehörden laufend fortgeschrieben).

12

Nummerierung

Kurzbezeichnung

Anschrift

Eintragung

05378004-A0001

Wohnhaus

Am Mühlenberg 24, 51465 Bergisch Gladbach

24.02.82

05378004-A0002

Wohnhaus

Am Mühlenberg 26, 51465 Bergisch Gladbach

24.02.82

05378004-A0003

Kulturhaus Zanders

Hauptstr. 267/269, 51465 Bergisch Gladbach

24.02.82

05378004-A0004

ehem. Pastorat, Fachwerkhaus

Kirchfeld 18, 51427 Bergisch Gladbach

24.02.89

05378004-A0005

Wohnhaus

Unterhebborn 3-4, 51467 Bergisch Gladbach

24.02.82

05378004-A0006

ehem. Mühlengebäude

Asselborner Mühle 11/11a, 51429 Bergisch Gladbach

24.02.82

05378004-A0007

Wohnhaus

Stachelsgut 38, 51427 Bergisch Gladbach

24.02.82

05378004-A0008

ehem. MalteserKomturei

Herrenstrunden 23, 51465 Bergisch Gladbach

24.02.82

05378004-A0009

Kath. Pfarrkirche St. Nikolaus

Nikolausstraße 9, 51429 Bergisch Gladbach

24.02.82

05378004-A0010

Wegekreuz vor dem Haus

Hauptstr. 315, 51465 Bergisch Gladbach

24.02.82

05378004-A0011

Wegekreuz derzeit: Pfarrhaus der Kath. Kirchengemeinde Hl. Drei Könige

Odenthaler Str. 259, 51467 Bergisch Gladbach

24.02.82

05378004-A0012

Villengebäude nebst Parkanlage

Overather Str. 8, 51429 Bergisch Gladbach

17.05.82

05378004-A0013

Wohnhaus

Jan-Wellem-Str. 12, 51429 Bergisch Gladbach

23.06.82

05378004-A0014

Wohnhaus

Milchborntalweg 43, 51429 Bergisch Gladbach

23.06.82

05378004-A0015

Wohnhaus

Burggraben 35, 51429 Bergisch Gladbach

23.06.82

05378004-A0016

Fachwerk

Kaule 50, 51429 Bergisch Gladbach

23.06.82

05378004-A0017

Katholische Kirche St. Antonius Abbas Herkenrath

Im Fronhof 26, 51429 Bergisch Gladbach

23.06.82

05378004-A0018

Rathaus Bergisch Gladbach

Konrad-Adenauer-Platz 1, 51465 Bergisch Gladbach

23.06.82

05378004-A0019

Rathaus Bensberg

Wilhelm-Wagener-Platz 1, 51429 Bergisch Gladbach

23.06.82

05378004-A0020

Städt. Galerie Villa Zanders

Konrad-Adenauer-Platz, 51465 Bergisch Gladbach

23.06.82

05378004-A0021

Bergisches Museum für Bergbau, Handwerk und Gewerbe

Burggraben 17-19, 51429 Bergisch Gladbach

24.06.82

05378004-A0022

Fachwerkhaus

Burggraben 9-13, 51429 Bergisch Gladbach

24.06.82

05378004-A0023

ehem. Marktbrunnen Bergisch Gladbach

Fußgängerzone Villa Zanders u. Bürgerhaus Bergischer Löwe

24.06.82

05378004-A0024

Fachwerk

Altenberger-Dom-Str. 275, 51467 Bergisch Gladbach

15.07.82

05378004-A0025

Fachwerkhaus

Hover Hof 2, 51467 Bergisch Gladbach

15.07.82

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

- Entwurf -

Nummerierung

Kurzbezeichnung

Anschrift

Eintragung

05378004-A0026

Kath. Pfarrkirche St. Clemens

Kempener Straße 4, 51469 Bergisch Gladbach

15.07.82

05378004-A0027

Ev. Gnadenkirche

Hauptstraße 256, 51465 Bergisch Gladbach

07.10.82

05378004-A0028

Wohnhaus, teilw. verschiefertes Fachwerkhaus

Burggraben 37, 51429 Bergisch Gladbach

07.10.82

05378004-A0029

Katholische Kirche St. Johannes der Täufer

Herrenstrunden 32, 51465 Bergisch Gladbach

07.10.82

05378004-A0030

Fachwerkhausesemble

Buchmühlenstr. 17

07.10.82

05378004-A0031

Gedenkkreuz auf dem franz. Friedhof

Am Kaiserlichen Kirchhof

24.11.82

05378004-A0032

Alte Kath. Pfarrkirche (Taufkirche)

Alt-Refrath 18, 51427 Bergisch Gladbach

04.01.83

05378004-A0033

Altes Pfarrhaus Sand

Ommerbornstr. 45a, 51465 Bergisch Gladbach

18.10.83

05378004-A0034

Wegekreuz mit Baumanlage

Ecke In der Auen / Bernard-Eyberg-Straße / Beningsfeld 35

06.01.83

05378004-A0035

Kath. Pfarrkirche St. Laurentius

Konrad-Adenauer-Platz 3, 51465 Bergisch Gladbach

21.06.83

05378004-A0036

ehem. Maltesermühle Herrenstrunden

Malteserweg 1

21.06.83

05378004-A0037

Wegekreuz

Breite

"21.06.1983 gelöscht am: 27.06.2000"

05378004-A0038

Haus Steinbreche

Dolmanstr. 17

17.08.83

05378004-A0039

Fachwerkgebäude

Burggraben 4/6

17.08.83

05378004-A0040

erhaltener Teil des Bürgerhauses Bergischer Löwe

Hauptstraße 202, 204, 206

17.08.83

05378004-A0041

Wohnhaus

Bensberger Str. 188, 51469 Bergisch Gladbach

17.08.83

05378004-A0042

Burg Zweiffel

Herrenstrunden 1

17.08.83

05378004-A0043

Wegekreuz

Kierdorf (bei Kierdorf 23)

17.08.83

05378004-A0044

Wegekreuz

Odenthaler Str. 259, 51467 Bergisch Gladbach

17.08.83

05378004-A0045

Wohnhaus

Richard-Zanders-Str. 47, 51469 Bergisch Gladbach

17.08.83

05378004-A0046

Paffrather Mühle

Paffrather Mühle 1

17.08.83

05378004-A0047

Hochkreuz auf dem Friedhof St. Laurentius

Dr.-Robert-Koch-Str.

18.10.83

05378004-A0048

Wegekreuz

Ball 15/17

18.10.83

05378004-A0049

Wegekreuz

(vor dem Haus) Kaule 55

18.10.83

05378004-A0050

Fachwerkgebäude

Fischbachstr. 3

18.10.83

05378004-A0051

Wohnhaus

Richard-Zanders-Str. 29, 51465 Bergisch Gladbach

18.10.83

05378004-A0052

Gaststättengebäude mit Holzkreuz

Maria-Zanders-Anlage 1

18.10.83

05378004-A0053

Fachwerk-

Alte Dombach Nr.1-3, 8, 51465 Bergisch Gladbach

06.12.88

gebäudekomplex, Papiermühle

13


Stadt Bergisch Gladbach

14

Nummerierung

Kurzbezeichnung

Anschrift

Eintragung

05378004-A0054

Wohnhaus

Hebborner Hof 1

18.10.83

05378004-A0055

ehem. Bahnhofsgebäude Gronau

Ecke Hauptstraße / Gronauer MühlenwegHauptstraße 2

18.10.83

05378004-A0056

Bruchsteingebäude

Burggraben 1, 51429 Bergisch Gladbach

04.01.84

05378004-A0057

Fachwerkgebäude

Burggraben 8

04.01.84

05378004-A0058

Wegekreuz

Unterhombach

04.01.84

05378004-A0059

Fachwerkgebäude

Kaule 44/44a

04.01.84

05378004-A0060

Kriegerdenkmal vor dem Schloß

Kadettenstraße

27.03.84

05378004-A0061

Wegekreuz auf dem Grundstück

Im Fronhof 20, 51429 Bergisch Gladbach

27.03.84

05378004-A0062

Fachwerkgebäude

Im Fronhof 21, 51429 Bergisch Gladbach

27.03.84

05378004-A0063

Wegekreuz

Ecke Hauptstr. / Kalkstraße

27.03.83

05378004-A0064

Fachwerkgebäude

Hammermühle 1

"19.11.1984 gelöscht am: 30.09.1997"

05378004-A0065

Wegekreuz

Hebborner Straße

11.12.84

05378004-A0066

Wegekreuz

Kaltenbroich, 51465 Bergisch Gladbach

24.01.85

05378004-A0067

Wegekreuz

Lustheide 44, 51427 Bergisch Gladbach

24.01.85

05378004-A0068

ehem. Pfarrhaus Herkenrath

Im Fronhof 30

30.01.85

05378004-A0069

Fachwerkgebäude Rommerscheider Hof

Rommerscheider Str. 153d

25.01.85

05378004-A0070

Fachwerkgebäude

Rommerscheider Höhe 60/62

28.01.85

05378004-A0071

Kardinal-Schulte-Haus

Overather Str. 53/55, 51429 Bergisch Gladbach

05.02.85

05378004-A0072

Haus Blegge

Paffrather Str. 265, 51469 Bergisch Gladbach

14.03.85

05378004-A0073

Fachwerkgebäude

Gartenstr. 13

gelöscht am: 28.11.1989

05378004-A0074

Wegekreuz

Gronauer Mühlenweg

14.03.85

05378004-A0075

Fachwerkgebäude Halfen

Dombach 1

27.03.85

05378004-A0076

Bruchsteingebäude Halfen

Häuser Dombach 2/ Halfen Dombach

27.03.85

05378004-A0077

Fachwerkgebäude

Hardtknippen 1, 51469 Bergisch Gladbach

27.03.85

05378004-A0078

Haus Lerbach

Haus Lerbach 1, 51469 Bergisch Gladbach

07.01.87

05378004-A0079

Wegekreuz

Lerbacher Weg

27.03.85

05378004-A0080

Fachwerkgebäude

Oberlerbach 1

27.03.85

05378004-A0081

Fachwerkhof

Oberlerbach 2, 52469 Bergisch Gladbach

27.03.85

05378004-A0082

Fachwerkgebäude

Ommerbornstr. 41a, 51465 Bergisch Gladbach

27.03.85

05378004-A0083

Polizeidienstgebäude

Kadettenstraße

"10.04.1985 Übernahme in Nr. 137 am 20.04.1998"

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

- Entwurf -

Nummerierung

Kurzbezeichnung

Anschrift

Eintragung

05378004-A0084

Forstdienstgehöft Steinhaus

05378004-A0085

Wegekreuz

Im Fronhof

25.04.85

05378004-A0086

Wegekreuz

Strassen 80

25.04.85

05378004-A0087

Wohnhaus mit Viehseuchenkreuz

Gartenstr. 31

25.04.85

05378004-A0088

Wohngebäude

Gronauer Waldweg 28, 51469 Bergisch Gladbach

08.05.85

05378004-A0089

Fachwerkgebäude

Im Fronhof 20

08.05.85

05378004-A0090

Fachwerkgebäude

Kley 4

"08.05.1985 gelöscht am 02.08.2000"

05378004-A0091

Fachwerkgebäude

Romaneyer Str. 34

"09.05.1985

22.04.85

gelöscht am: 12.09.2014" 05378004-A0092

Fachwerkgebäude

Unterscheider Weg 53/55, 51467 Bergisch Gladbach

09.05.85

05378004-A0093

österr. Friedhof und Ehrenmal

In der Hardt

31.05.85

05378004-A0094

Wegekreuz

Bärbroicher Str. 10

31.05.85

05378004-A0095

Wegekreuz

Broich 2, 51429 Bergisch Gladbach

31.05.85

05378004-A0096

Wegekreuz

Vürfels 76, 51427 Bergisch Gladbach

31.05.85

05378004-A0097

Wegekreuz

Moitzfeld 46, 51429 Bergisch Gladbach

31.05.85

05378004-A0098

Kath. Pfarrkirche St. Severin Sand

Ommerbornstraße, 51465 Bergisch Gladbach

31.05.85

05378004-A0099

Rochuskapelle Sand

Herkenrather Straße, 51465 Bergisch Gladbach

31.05.85

05378004-A0100

ehem. Friedhof Sand

Ommerbornstraße, 51465 Bergisch Gladbach

31.05.85

05378004-A0101

Fachwerkgebäude

Am Büchelter Hof 1

31.05.85

05378004-A0102

Gierather Mühle

Gierather Mühlenweg 14, 51469 Bergisch Gladbach

31.05.85

05378004-A0103

Gaststättengebäude

Hauptstr. 273, 51465 Bergisch Gladbach

31.05.85

05378004-A0104

Fachwerkgebäude

Burggraben 25

15.10.85

05378004-A0105

Fachwerkgebäude

Burggraben 25a

16.10.85

05378004-A0106

Fachwerkgebäude

Oberhombach 1

16.10.85

05378004-A0107

Fachwerkgebäude

Oberhombach 5, 51429 Bergisch Gladbach

16.10.85

05378004-A0108

Fachwerkgebäude

Rommerscheider Höhe 60b/c, 51465 Bergisch Gladbach

16.10.85

05378004-A0109

Hofanlage

Schiff 1-5

22.10.85

05378004-A0110

Wegekreuz

Branderhof

31.01.86

05378004-A0111

7 Fußfälle

Kath. Pfarrkirche St. Antonius Abbas

31.01.86

05378004-A0112

12 Grabkreuze

Kath. Pfarrkirche St. Anonius Abbas

31.01.86

05378004-A0113

Gaststättengebäude

Kaule 55

31.01.86

05378004-A0114

Fachwerkgebäude

An der Eiche 1, 51469 Bergisch Gladbach

31.01.86

05378004-A0115

Fachwerkgebäude

An der Eiche 2, 51469 Bergisch Gladbach

31.01.86

05378004-A0116

Fachwerkgebäude

An der Eiche 3, 51469 Bergisch Gladbach

31.01.86

05378004-A0117

Fachwerkgebäude

An der Eiche 4

31.01.86 15


Stadt Bergisch Gladbach

16

Nummerierung

Kurzbezeichnung

Anschrift

Eintragung

05378004-A0118

Fachwerkgebäude

An der Eiche 5, 51469 Bergisch Gladbach

31.01.86

05378004-A0119

Fachwerkgebäude

An der Eiche 6

31.01.86

05378004-A0120

Fachwerkgebäude

An der Eiche 7, 51469 Bergisch Gladbach

31.01.86

05378004-A0121

Fachwerkgebäude

Am Broich 19

18.03.86

05378004-A0122

Wohngebäude

Hauptstr. 17, 51465 Bergisch Gladbach

19.03.86

05378004-A0123

Fachwerkgebäude

Hammermühle 4, 5 und 6, 51465 Bergisch Gladbach

18.03.86

05378004-A0124

Fachwerkgebäude

Hammermühle 2

18.03.86

05378004-A0125

Fachwerkgebäude

Unterholz 3

gelöscht am: 23.04.1987

05378004-A0126

Fachwerkhof

Büchel 18, 51465 Bergisch Gladbach

07.07.86

05378004-A0127

Fachwerkgebäude

Uhlweg 2

05.08.86

05378004-A0128

Fachwerkgebäude

Uhlweg 4, 51429 Bergisch Gladbach

05.08.86

05378004-A0129

Erzabbauanlage mit Förderturm

Broicher Straße

gelöscht am 25.07.1989

05378004-A0130

Kath. Pfarrkirche Hl. Dreikönige Hebborn

Odenthaler Straße

27.11.86

05378004-A0131

Verschiefertes Fachwerkgebäude

Hauptstr. 133

27.11.86

05378004-A0132

Gaststättengebäude Am Bock

Konrad-Adenauer-Platz 2, 51465 Bergisch Gladbach

27.11.86

05378004-A0133

ehem. Kalkofenanlage (Kalköfen Cox)

Paffrather Straße/J-W-Lindlar-Str.

07.01.87

05378004-A0134

Fachwerkgebäude

Ommerbornstr. 64

11.02.87

05378004-A0135

Haus Offermann

Hundsiefen 5, 51429 Bergisch Gladbach

11.02.87

05378004-A0136

Neues Schloß Bensberg

Kadettenstraße / Schloßstraße, 51429 Bergisch Gladbach

30.06.88

05378004-A0137

Gaststättengebäude

Hauptstr. 316

03.10.88

05378004-A0138

Freibad Herrenstrunden, Eingangsgebäude u. anschl. 1geschossige Trakte

Kürterener Straße 339

02.12.88

05378004-A0139

Wegekreuz

Gut Schiff

06.12.88

05378004-A0140

Villengebäude

Eichenhainallee 24

24.11.89

05378004-A0141

(Doppel-)Wohnhaus

Waldgürtel 5

24.11.89

05378004-A0142

(Doppel-)Wohnhaus

Waldgürtel 7, 51427 Bergisch Gladbach

24.11.89

05378004-A0143

Wohnhaus

Bensberger Str. 66

24.11.89

05378004-A0144

Wohnhaus

Eichenhainallee 57, 51427 Bergisch Gladbach

15.05.90

05378004-A0145

Villengebäude

Parkstr. 18, 51427 Bergisch Gladbach

15.05.90

05378004-A0146

Villengebäude

Parkstr. 6, 51427 Bergisch Gladbach

15.05.90

05378004-A0147

ehem. ev. Friedhof unweit der ev. Gnadenkirche

Hauptstraße

06.11.90

05378004-A0148

Fachwerkgebäude

Handstr. 270 / 272

20.02.91

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

- Entwurf -

Nummerierung

Kurzbezeichnung

Anschrift

Eintragung

05378004-A0149

Kalkofenanlage Steinbruch Zillerstal

Hauptstr. 292a, 51465 Bergisch Gladbach

20.02.91

05378004-A0150

Villengebäude

Kastanienallee 9

30.07.91

05378004-A0151

Villengebäude

Kardinal-Schulte-Str. 26, 51429 Bergisch Gladbach

08.08.91

05378004-A0152

Villengebäude

Parkstr. 40, 51427 Bergisch Gladbach

30.07.91

05378004-A0153

Wandbild "Lebensfreude" im Stadthaus

An der Gohrsmühle

25.06.92

05378004-A0154

Wohngebäude

Buchenallee 9, 51427 Bergisch Gladbach

25.06.93

05378004-A0155

Wohnhaus

Eichenhainallee 29

23.06.93

05378004-A0156

Wohngebäude

Paffrather Str. 42, 51465 Bergisch Gladbach

25.06.93

05378004-A0157

Wohngebäude

Am Mühlenberg 15

23.06.97

05378004-A0158

Kriegerehrenmal

Lückerath

25.03.98

05378004-A0159

Max-Bruch-Denkmal

Ecke Höhenweg/Margaretenhöhe

25.08.00

05378004-A0160

Rosengarten

Ecke Odenthaler Straße/Am Broich

19.09.01

05378004-A0161

Wohnhaus

Alter Schulweg 13

19.11.01

05378004-A0162

Belgische Schule

Taubenstraße 11/13

17.07.03

05378004-A0163

Backsteinhaus

Höhenweg 10, 51465 Bergisch Gladbach

21.02.05

05378004-A0164

Wohngebäude "Marienhof"

Am Kuhlerbusch 8, 8a und 10

06.12.05

05378004-A0165

Fachwerkgebäude Gut an der Linde

Diakonissenweg 19

04.06.07

05378004-A0166

Herz Jesu Kirche

Altenberger-Dom-Str. 140, 51467 Bergisch Gladbach

19.10.07

05378004-A0167

Fachwerkhaus

Reiser 48, 51429 Bergisch Gladbach

12.12.07

05378004-A0168

Wohnhaus

Richard-Zanders-Str. 53, 51469 Bergisch Gladbach

25.02.11

05378004-A0169

Kinder-u.Jugenddorf Bethanien

Neufeldweg 26

13.05.11

05378004-A0170

Herkenrather Tor

Herrenstrunden 10, 51465 Bergisch Gladbach

08.07.11

05378004-A0171

Wohngebäude

Hauptstraße 303, 51465 Bergisch Galdbach

28.10.11

05378004-A0172

Stellwerk Gf Tannenbergstraße

Tannenbergstraße 36

01.04.14

05378004-A0173

Wirtschaftshof der Burg Zweiffel

Herrenstrunden 4, 51465 Bergisch Gladbach

01.04.14

05378004-A0174

Zeltkirche Kippekausen Am Rittersteg 1, 51429 Bergisch Gladbach

10.12.14

05378004-A0175

Gedenkstein der Vertriebenen

Forumpark

16.04.15

05378004-A0176

Wohnhaus mit Vorgarten ohne Garage

Broicher Straße 40

16.04.15

05378004-A0177

Ehemaliges Pfarrhaus

Herrenstrunden 28, 51465 Bergisch Gladbach

09.06.15

05378004-A0178

Katholische Kirche St. Maria Königin

Kiebitzstraße 22, 51427 Bergisch Gladbach

gelöscht am 29.09.2016

05378004-A0179

ehem. Volksschule/ "rote Schule" Heidkamp

Bensberger Straße 133, 51469 Bergisch Gladbach

28.01.16

17


Stadt Bergisch Gladbach Nummerierung

Kurzbezeichnung

Anschrift

Eintragung

05378004-A0180

ehem. Volksschule/ ehem. Amtsgericht Bensberg

Schloßstraße 23, 51429 Bergisch Gladbach

15.02.16

05378004-A0181

Wohnhaus Gronauer Waldweg 37

Gronauer Waldweg 37

02.03.16

05378004-A0182

Pfarrhaus, Mülheimer Straße 209

Mülheimer Str. 209

03.05.16

05378004-A0183

Villa Offermann

Wipperfürther Straße 10-14

17.05.16

05378004-A0184

Fachwerkkotten

Oberdreispringen 29

28.06.16

05378004-A0185

Wohnhaus An der Tent 2

An der Tent 2

29.08.16

05378004-A0186

ehem. Villa Bopp

Richard-Zanders-Straße 49

05.10.16

05378004-A0187

Villa Bopp

Talweg 3

05.10.16

05378004-A0188

Haus Allexi (ehem. Gut an der Poelen)

Eichelstraße 13-15

08.06.17

05378004-A0189

ehem. Beamtenwohnhaus

Bensberger Straße 92

17.08.17

05378004-A0190

Fachwerkwohnhaus, Weyerhof 5-7

Weyerhof 5-7

05.10.17

05378004-A0191

Kirche und Pfarrbauten Im Hain 10/ Kiebitzstraße 22 St. Maria Königin

19.10.17

Tabelle A1 : Anhang 5: Baudenkmalliste der Stadt Bergisch Gladbach (eigene Darstellung auf Basis der Daten der Stadt Bergisch Gladbach)

18

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

- Entwurf -

Anhang 3: Bodendenkmalliste der Stadt Bergisch Gladbach Denkmalliste der Stadt Bergisch Gladbach Teil B - Ortsfeste Bodendenkmäler (Die Denkmalliste wird seitens der verantwortlichen Denkmalschutzbehörden laufend fortgeschrieben). Nummerierung

Kurzbezeichnung

Anschrift

Eintragung

05378004-B0001

Motte Kippekausen

Refrath

07.10.82

05378004-B0002

zwei Grabhügel

Bensberg-Honschaft

11.07.83

05378004-B0003

Bergbaugebiet

Bensberg-Honschaft

20.12.83

05378004-B0004

Deutzer Weiher

Gronau

02.01.84

05378004-B0005

Ringwall Erdenburg

Bensberg-Freiheit

06.06.84

05378004-B0006

Steinbruch Rosenthaler Weg

Sand

15.07.86

05378004-B0007

Steinbruch Grubenfeld, In der Schlade

Combüchen

15.07.86

05378004-B0008

Steinbruch Büchel/ Großbüchel

Combüchen

15.07.86

05378004-B0009

Steinbruch Großbüchel

Combüchen

10.11.87

05378004-B0010

Quecksilberbergbaugebiet Bensberg

Bensberg-Freiheit

03.02.88

05378004-B0011

Paffrather Mühle, Mühlenstraße

Paffrath

05378004-B0012

Ehemalige Pulvermühle

Sand

10.07.95

05378004-B0013

Hohlwegesystem

Bensberg-Freiheit / Sand

11.06.96

05378004-B0014

Grube Blücher

Herkenrath, Bberg-Freiheit, BbergHonschaft, Sand

01.10.97

05378004-B0015

Kirchenwüsung St. Severin, Kirchhof Sand

Sand

16.11.04

05378004-B0016

Bodendenkmal Kalköfen Cox

Paffrather Str./J-W-Lindlar Str.

04.06.07

05378004-B0017

Kirche St.Johann Baptist Herrenstrunden

Gem. Sand, Flr 2

26.11.10

05378004-B0018

Johanniter/Malteser Kommende/Ballei Herrenstrunden

Gem. Sand, Flur 2

25.02.11

05378004-B0019

Burg Zweiffel, Wasserburg

Herrenstrunden 1

01.02.12

05378004-B0020

Motte Beningsfeld

Beningsfeld

05378004-B0021

Hoverhof

"Hover Hof in 51467 Bergisch Gladbach" Gemarkung: Paffrath Flur: 28 Flurstück: 282, 283, 284, 306, 315, 365, 391, 392, 394, 395, 712, 729, 732, 807, 808, 809, 810, 811, 813, 814, 815, 816, 817

10.12.14

05378004-B0022

Grube Berzelius

"Gemarkung Bensberg-Honschaft Herkenrath " Flur 4 6 Flurstück 1079, 1080*, 1085*, 1086*, 1087* 493*, 692*, 1308* (die Flurstücke* sind nur in Teilbereichen betroffen, siehe Karte)

10.12.14

Tabelle A2: Anhang 6: Bodendenkmalliste der Stadt Bergisch Gladbach (eigene Darstellung auf Basis der Daten der Stadt Bergisch Gladbach) 19


Stadt Bergisch Gladbach Anhang 4: Liste der beweglichen Denkmäler der Stadt Bergisch Gladbach Denkmalliste der Stadt Bergisch Gladbach Teil C - Bewegliche Denkmäler (Die Denkmalliste wird seitens der verantwortlichen Denkmalschutzbehörden laufend fortgeschrieben). Nummerierung

Kurzbezeichnung

Anschrift

Eintragung

05378004-C0001

2 Sandsteinsarkophage

seit 1992: Sandbüchel 49

19.03.86

Tabelle A3: Anhang 7: Liste der beweglichen Denkmäler der Stadt Bergisch Gladbach (eigene Darstellung auf Basis der Daten der Stadt Bergisch Gladbach)

Anhang 5: Liste der Denkmalbereiche der Stadt Bergisch Gladbach Denkmalliste der Stadt Bergisch Gladbach Teil D - Denkmalbereiche (Die Denkmalliste wird seitens der verantwortlichen Denkmalschutzbehörden laufend fortgeschrieben). Nummerierung

Kurzbezeichnung

Anschrift

Eintragung

05378004-D0001

Alt-Frankenforst

25.08.94

05378004-D0002

Gartensiedlung Gronauer Wald

29.03.11

Tabelle A4: Anhang 8: Liste der Denkmalbereiche der Stadt Bergisch Gladbach (eigene Darstellung auf Basis der Daten der Stadt Bergisch Gladbach)

20

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

- Entwurf -

Anhang 6: Sortimentsliste Bergisch Gladbach Kurzbezeichnung nach Sortiment

Nr. nach WZ 2008

Bezeichnung nach WZ 2008

Augenoptik

47.78.1

• Augenoptiker

Bekleidung* (ohne Sportbekleidung)

47.71

• Einzelhandel mit Bekleidung

Bücher*

47.61 und 47.79.2

• Einzelhandel mit Büchern

Zentrenrelevante Sortimente

• Antiquariate Computer (PC-Hardware und -Software)*

47.41

• Einzelhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software

Elektrohaushaltsgeräte (nur Kleingeräte)*

aus 47.54

• Einzelhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten (daraus Einzelhandel mit Elektrokleingeräten einschließlich Näh- und Strickmaschinen)

Foto/Optik*

47.78.2

• Einzelhandel mit Foto- und optischen Erzeugnissen (ohne Augenoptiker)

Glas/Porzellan/Keramik*

47.59.2

• Einzelhandel mit keramischen Erzeugnissen und Glaswaren

Haus-/Bett-/Tischwäsche

aus 47.51

• Einzelhandel mit Textilien (daraus Einzelhandel mit Haus- und Tischwäsche, zum Beispiel Hand-, Badeund Ge-schirrtücher, Tischdecken, Stoffservietten, Bettwäsche)

Heimtextilien/Gardinen

aus 47.53 und aus 47.51

• Einzelhandel mit Vorhängen, Teppichen, Fußbodenbelä-gen und Tapeten (daraus nur Einzelhandel mit Vorhängen und Gardinen) • Einzelhandel mit Textilien (daraus Einzelhandel mit Dekorations- und Möbelstoffen, dekorative Decken und Kissen, Stuhl- und Sesselauflagen und ähnliches)

Hausrat

aus 47.59.9

• Einzelhandel mit Haushaltsgegenständen anderweitig nicht genannt (daraus Einzelhandel mit Hausrat aus Holz, Metall und Kunststoff, zum Beispiel Besteck und Tafelgeräte, Koch- und Bratgeschirr, nicht elektrische Haushaltsgeräte; sowie Einzelhandel mit Haushaltsartikeln und Einrichtungsgegenständen anderweitig nicht genannt)

Kurzwaren/ Schneidereibedarf/ Handarbeiten

aus 47.51

• Einzelhandel mit Textilien (daraus nur: Einzelhandel mit Kurzwaren, zum Beispiel Nähnadeln, handelsfertig aufgemachte Näh-, Stopf und Handarbeitsgarne, Knöpfe, Reiß-verschlüsse sowie Einzelhandel mit Ausgangsmaterial für Handarbeiten zur Herstellung von Teppichen und Stickereien)

Medizinische und orthopädische Geräte*

47.74

• Einzelhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln

Musikinstrumente und Musikalien

47.59.3

• Einzelhandel mit Musikinstrumenten und Musikalien

Papier/Büroartikel/Schreibwaren*

47.62.2

• Einzelhandel mit Schreib- und Papierwaren, Schulund Büroartikeln

47.72

• Einzelhandel mit Schuhen und Lederwaren

Zentrenrelevante Sortimente Schuhe, Lederwaren*

21


Stadt Bergisch Gladbach Spielwaren*

47.65

• Einzelhandel mit Spielwaren

Sport-* und Campingartikel (ohne Campingmöbel, Anglerbedarf und Boote)

aus 47.64.2

• Einzelhandel mit Sport- und Campingartikeln (ohne Campingmöbel, Anglerbedarf und ohne Boote)

Telekommunikationsartikel*

47.42

• Einzelhandel mit Telekommunikationsgeräten

Teppiche (ohne Teppichböden)

aus 47.53

• Einzelhandel mit Vorhängen, Teppichen, Fußbodenbelägen und Tapeten (daraus Einzelhandel mit Teppichen, Brücken und Läufern)

Uhren/Schmuck*

47.77

• Einzelhandel mit Uhren und Schmuck

Unterhaltungselektronik*

47.43 und 47.63

• Einzelhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik • Einzelhandel mit bespielten Ton- und Bildträgern

Waffen/Jagdbedarf/ Anglerbedarf

aus 47.78.9 und aus 47.64.2

• Sonstiger Einzelhandel anderweitig nicht genannt (daraus nur Einzelhandel mit Waffen und Munition) • Einzelhandel mit Sport- und Campingartikeln (daraus nur Anglerbedarf)

Wohneinrichtungsbedarf (ohne Möbel), Bilder/ Poster/ Bilder-rahmen/ Kunstgegenstände

47.78.3 und aus 47.59.9

• Einzelhandel mit Kunstgegenständen, Bildern, kunstge-werblichen Erzeugnissen, Briefmarken, Münzen und Geschenkartikeln • Einzelhandel mit Haushaltsgegenständen anderweitig nicht genannt (daraus nur: Einzelhandel mit Holz-, Kork-, Korb- und Flechtwaren)

Zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente Blumen

aus 47.76.1

• Einzelhandel mit Blumen, Pflanzen, Sämereien und Düngemitteln (daraus nur Blumen)

Drogerie, Kosmetik/ Parfümerie*

47.75

• Einzelhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körper-pflegemitteln

Nahrungs- und Genussmittel*

47.2

• Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren (in Verkaufsräumen)

Pharmazeutische Artikel (Apotheke)

47.73

• Apotheken

Zeitungen/Zeitschriften

47.62.1

• Einzelhandel mit Zeitschriften und Zeitungen

Nicht zentrenrelevante Sortimente Baumarkt-Sortiment im engeren Sinne

47.52 und aus 47.53 und • Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, aus 47.59.9 und aus Bau- und Heimwerkerbedarf 47.78.9 • Einzelhandel mit Vorhängen, Teppichen, Fußbodenbelägen und Tapeten (daraus nur Einzelhandel mit Tapeten und Fußbodenbelägen) • Einzelhandel mit Haushaltsgegenständen (daraus nur Einzelhandel mit Sicherheitssystemen wie Verriegelungs-einrichtungen und Tresore) • Sonstiger Einzelhandel anderweitig nicht genannt (daraus Einzelhandel mit Heizöl, Flaschengas, Kohle und Holz)

Bettwaren

aus 47.51

• Einzelhandel mit Textilien (daraus nur Einzelhandel mit Matratzen, Steppdecken unter anderem Bettdecken, Kopfkissen unter anderem Bettwaren)

Elektrohaushaltsgeräte (nur Großgeräte)

aus 47.54

• Einzelhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten (NUR Einzelhandel mit Elektrogroßgeräten wie Wasch-, Bügel- und Geschirrspülmaschinen, Kühlund Gefrierschränken und -truhen)

22

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

- Entwurf -

Fahrräder und Zubehör

47.64.1

• Einzelhandel mit Fahrrädern, Fahrradteilen und -zubehör

Kfz- und Motorradzubehör**

45.32 und aus 45.40

• Einzelhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör • Handel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör (daraus nur Einzelhandel mit Teilen und Zubehör für Krafträder)

Leuchten/Lampen

aus 47.59.9

• Einzelhandel mit Haushaltsgegenständen anderweitig nicht genannt (daraus nur: Einzelhandel mit Lampen und Leuchten)

Möbel

47.59.1 und aus 47.79.1

• Einzelhandel mit Wohnmöbeln • Einzelhandel mit Antiquitäten und antiken Teppichen

Pflanzen/Samen

aus 47.76.1

• Einzelhandel mit Blumen, Pflanzen, Sämereien und Düngemitteln (daraus nicht: Blumen)

Sport- und Campingartikel (nur Boote)

aus 47.64.2

• Einzelhandel mit Sport- und Campingartikeln (daraus nur Boote)

Zoologischer Bedarf und lebende Tiere

47.76.2

• Einzelhandel mit zoologischem Bedarf und lebenden Tieren

Tabelle A5: Anhang 9: Sortimentsliste Bergisch Gladbach („Bergisch Gladbacher Liste“) (eigene Darstellung auf Basis der Daten der Stadt Bergisch Gladbach)

Quelle: Einzelhandelsbestandserhebung Oktober 2013; Stadt + Handel 2009; * zentren- beziehungsweise nah-versorgungsrelevante Sortiment gemäß LEP (E) (Anlage 1); ** Handel mit Kraftfahrzeugen und Motorrädern wird nicht als Einzelhandel im engeren Sinne dieses Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepts gefasst; WZ 2008 = Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistisches Bundesamtes, Ausgabe 2008.

23


Stadt Bergisch Gladbach Anhang 7: Flächensteckbriefe Die folgenden Steckbriefe enthalten Flächen, die als gewerbliche und gemischte Bauflächen, als Sondergebiete sowie als Wohnbauflächen im Entwurf des Flächennutzungsplanes neu dargestellt werden. Die Steckbriefe dokumentieren die Ergebnisse der städtebaulichen Und umweltbezogenen Bewertung zu den Flächen. Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Flächennutzungsplan wurden weitere Flächen untersucht. Die entsprechenden Flächenbewertungen können dem Anhang der Begründung des Flächennutzungsplan-Vorentwurfes sowie den Unterlagen zu den Ausschussitzungen der verschiedenen Fachausschüsse der Stadt Bergisch Gladbach entnommen werden In erster Linie ist hier auf Anlage 1 zur Drucksachennummer 0196/2017 "Vorschläge der Verwaltung für den Entwurf des Flächennutzungsplans Bergisch Gladbach 2035" der gemeinsamen Sitzung des Flächennutzungsplanausschusses und des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses am 8. März 2017 hinzuweisen, in der die vorgebrachten Anregungen aller Träger öffentlicher Belange sowie aller Bürgerinnen und Bürger aus der Frühzeitigen Beteiligung zu allen bis dahin vorgeschlagenen Flächen vorgestellt wurden. Um die Potenzialflächen eindeutig wiedererkennen zu können, wird eine Beschriftung nach folgendem Schema hinzugefügt: Zwei Buchstaben für den Stadtteil (statistische Gliederung - Abkürzungen entsprechend folgender Tabelle) gefolgt von einer Ziffer. Dem schließt sich eine Ortsbezeichnung (meist aufgrund von benachbarten Straßennamen im Bestand) an. Abkürzung

Stadtteil

Abkürzung

Stadtteil

Abkürzung Stadtteil

As

Asselborn

Lu

Lustheide

Ar

Alt Refrath

Bb

Bärbroich

Mo

Moitzfeld

Be

Bensberg

Bo

Bockenberg

Nu

Nußbaum

Ha

Hand

Fr

Frankenforst

Re

Refrath

Hs

Herrenstrunden

Gr

Gronau

Ro

Romaney

Ka

Kaule

He

Hebborn

Sa

Sand

Ki

Kippekausen

Hk

Heidkamp

Sc

Schildgen

Lückerath

Hr

Herkenrath

Pa

Paffrath

Kb

Katterbach

St

Stadtmitte

In den blau markierten Stadtteilen (rechte Spalten) sind keine Neudarstellungen verblieben. Diese werden hier der Vollständigkeit halber aufgeführt. Tabelle A6:

Anhang 10: Übersicht der Abkürzungen für Flächenbezeichnungen (eigene Darstellung)

Gewerblichen Potenzialflächen wird ein »G-« vorangestellt. Daran werden, wie bei Wohnsiedlungsflächen, die Abkürzung des Stadtteils sowie eine Ziffer angehangen. Die Ortsbezeichnungen der gewerblichen Potenzialflächen entsprechen den Flächenbezeichnungen des kreisweiten Gewerbeflächenkonzeptes. Aufgrund von unterschiedlichen Ursachen (etwa: Flächen wurden als Reserveflächen näher untersucht, für die weitere Untersuchung verworfen oder mit anderen Flächen zusammengelegt) besitzen die Potenzialflächen keine durchgängige Ziffernfolge (mehr). Fehlende Ziffern von Steckbriefen verweisen grundsätzlich auf weitere Flächen, die im Verfahren vorab verworfen wurden. Die ursprüngliche Ziffernfolge wurde beibehalten, um eine einheitliche Identifizierung während des gesamten Bearbeitungsprozesses sicher zu stellen. 24

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035 Anhang 7a:

- Entwurf -

Steckbriefe neue Wohnbauflächen (auch gemischte Bauflächen)

Die Kriterien zur Bewertung der Wohnbauflächen basieren auf einer eigenen Bewertungen im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes. Kriterium

gut

durchschnittlich

mäßig

Infrastruktur (Nahversorgung/Sozial) Nähe zu Nahversorgungseinrichtung

≤ 300m

301 bis 600 m

> 600 m

Nähe zu Kindertagesstätte

≤ 500m

501 bis 1.000 m

> 1.000 m

Nähe zu Grundschulen

≤ 750m

751 bis 1500 m

> 1.500 m

Nähe zu weiterführenden Schulen

≤ 1.000m

1.001 bis 2.000 m

> 2.000 m

IInfrastruktur (Verkehr und Entsorgung) Anbindung an Straßennetz

gegeben

-

nicht gegeben

Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)

≤ 300 m

300 bis 600 m

> 600 m

Qualität der ÖPNV-Anbindung

mehrere Linien

ein Linie

-

Nähe zur SPNV-Anbindung

≤ 1.000 m

1.000 bis 2.000 m

> 2.000 m

Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungssysteme (Wasser)

Vorhandene Anlagen ohne Einschränkungen nutzbar

Vorhandene Anlagen nur mit Einschränkungen nutzbar

Entwässerung nicht über vorhandene Anlagen gesichert

gegeben

bedingt gegeben

nicht gegeben*

Gewerbe

> 200 m

100 bis 200 m

≤ 100 m

Landwirtschaftliche Betriebsstätte

> 200 m

100 bis 200 m

≤ 100 m

Verkehrswege

> 200 m

100 bis 200 m

≤ 100 m

Sportstätten

> 200 m

100 bis 200 m

≤ 100 m

Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur

Abstand zu Emittenten

* Flächen ohne Einbindung in die Ortsstruktur sind in den Neudarstellungen des Flächennutzungsplanes nicht enthalten Tabelle A7:

Anhang 10a: Bewertungsschema gemischte Bauflächen und Wohnbauflächen (eigene Darstellung)

Erläuterung der Farbskala gute Eignung der städtebaulichen Kriterien beziehungsweise geringe bis durchschnittliche Beeinträchtigung der Umweltschutzgüter durchschnittliche Eignung der städtebaulichen Kriterien beziehungsweise durchschnittliche, mäßige Beeinträchtigung der Umweltschutzgüter mäßig Eignung der städtebaulichen Kriterien beziehungsweise durchschnittliche bis hohe Beeinträchtigung der Umweltschutzgüter Hinzuweisen ist darauf, dass die Abstände als Luftlinie von Infrastruktureinrichtungen/Immissinsorten bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze gemessen wurden. Die Bewertung der einzelnen Kriterien mittels der Farbskala dazu dient, eine erste Orientierung zur Bewertung der jeweiligen Fläche zu erhalten. Im Rahmen der Gesamtabwägung wurden einzelne Kriterien stärker gewichtet. Eine einzelne rote Bewertung kann durch andere gute Bewertungen ausgeglichen werden. 25


Stadt Bergisch Gladbach As2 - Unterheide Beschreibung/Daten Lage:

Asselborn

Größe Teilfläche:

8,4 ha als Neudarstellung, davon 1,2 ha aus Regionalplan entwickelt

Aktuelle Nutzung:

landwirtschaftliche Fläche, landwirtschaftliche Solitäre

Umgebung:

aufgelockertes Wohnen, landwirtschaftliche Flächen, bewaldete Flächen

Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:

Allgemeiner Siedlungsbereich, Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich überlagert mit Landschaftsschutzfunktion

FNP:

Fläche für die Landwirtschaft, teilweise Wohnfläche

Bebauungsplan:

Landschaftsplan:

Landschaftsschutzgebiet

As2

Gesamturteil Herkenrath weist hohe Entwicklungspotenziale auf, da es von Freiraum umgeben ist und anders als die zentraler/westlicher gelegenen Stadtteile in den vergangenen Jahren nicht gewachsen ist. Mit der geplanten Verlängerung der Stadtbahnlinie 1 (und dem Vorlaufbetrieb durch leistungsfähige Buslinien) wird die Attraktivität des Stadtteils wachsen, gleichzeitig stellt sie einen wichtigen Beitrag zur Leistungsfähigkeit des Mobilitätsnetzes im Osten der Stadt dar. Das Wachstum Herkenraths soll vornehmlich im Osten – wo auch die Stadtbahnlinie verläuft – stattfinden, der Trassenverlauf der geplanten Stadtbahnlinie 1 ist somit im Rahmen des Bebauungsplanes zu berücksichtigen. Unterheide liegt zwar im nördlichen Ausläufer Herkenraths, ist aber ein attraktiver Standort für ruhiges, ländliches Wohnen. Die Infrastruktureinrichtungen des Stadtteils Herkenrath sind nur zum Teil noch fußläufig, ansonsten jedoch gut mit dem Fahrrad erreichbar. Die Entfernungen der nächsten Nahversorgungseinrichtung sowie zur nächsten Bahn-Haltestelle sind aufgrund der ansonsten gegebenen Anbindung der Fläche vertretbar. Die Bebauung arrondiert die Bestandsbebauung und ist so zugeschnitten, dass sie – gemeinsam mit As4 -insbesondere mehrere nach Osten weisende Bebauungsansätze integriert, die auch zu ihrer Erschließung genutzt werden können.

26

Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten: •

Waldrandzone

Grundwasserneubildungsrate und Abstände zu Quellbereichen

Begrünungskonzept

Kompensation für Inanspruchnahme geschützter Böden

Auswirkungen auf das Kleinklima

Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraum

Auswirkungen der verkehrlichen Erschließung aus Immissionsschutzsicht (Lärm, Luft)

Auswirkungen der geplanten Streckenführung der Linie 1 (Breite der Trasse, Lärmschutz, Elektromagnetische Felder, Erschütterungen)

Berücksichtigung der vorhandenen Gastrasse

Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfAs2 He12

Städtebauliche Betrachtung Kriterium

vorhandene Situation

Infrastruktur (Nahversorgung/Sozial)

Luftlinie gemessen von Infrastruktureinrichtung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Nähe zu Nahversorgungseinrichtung

ca. 1.050 m

Nähe zu Kindertagesstätte

ca. 700 m

Nähe zu Grundschulen

ca. 850 m

Nähe zu weiterführenden Schulen

ca. 850 m

Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)

Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Anbindung an Straßennetz

gegeben

Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)

ca. 75 m

Qualität der ÖPNV-Anbindung

eine Linie

Nähe zur SPNV-Anbindung

ca. 4.150 m

Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungsysteme (Wasser)

Schmutzwasser-Entwässerung mit Anschluss an öffentliche Kanalisation möglich Regenwasser-Entwässerung nur über Einleitstelle mit vorheriger Rückhaltung möglich

Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur

Abstand zu Emittenten

gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegenen Emittenten bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Gewerbe

Westen: Gewerbegebiet Herkenrath < 100 m

Landwirtschaftliche Betriebsstätte

Süden: landwirtschaftlicher Betrieb < 200 m

Verkehrswege

L 289 Braunsberg < 100 m

Sportstätten

> 200 m

Betrachtung der Umweltrelevanz Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert

überwiegend Grünlandnutzung; rückwärtige Gartenbereiche sowie ein Fichtenbestand im westlichen Teil; im Nordosten grenzt Wald an

Schutzwürdigkeit

Überwiegend Landschaftsschutzgebiet; im Westen: kartiertes Biotop (Obstwiese), allerdings nicht mehr vorhanden

Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten

Keine planungsrelevanten Arten zu erwarten bzw. im Fundortkataster des LANUV kartiert.

Boden Bodenschutzwürdigkeit

teilweise sehr schutzwürdige Böden

Altlasten/Bergbau

keine Altlasten-Verdachtsfläche

Wasser Oberflächengewässer

Keine Oberflächengewässer, östlich angrenzend: Quellgebiete

Grundwassersituation

kein Wasserschutzgebiet

Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion

Klimatop: Freilandklima/Gartenstadt; geringe klimawirksame Funktion

Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion

Überwiegend im Lärmaktionsplan festgelegtes ruhiges Gebiet; nördlich Wanderweg vorbeiführend

Landschaftsbild

Fernwirkung durch Kuppenlage

Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation

Belastung durch Gewerbe und landwirtschaftlichen Betrieb, Konflikt durch künftigen Schienenverkehr

Luftqualität

städtische Hintergrundbelastung

Sonstige Immissionen

Elektromagnetische Felder durch 10 kV- Leitung, Umsetzung der geplanten Stadtbahntrasse führt ggf. zu zusätzlichen Immissionen

Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler

keine Güter bekannt

Sachgüter

südlich alte Siedlungsstelle Unterheider Weg

27


Stadt Bergisch Gladbach As4 - Oberheide Beschreibung/Daten Lage:

Asselborn

Größe Teilfläche:

5,6 ha als Neudarstellung, davon 4,5 ha aus Regionalplan entwickelt

Aktuelle Nutzung:

landwirtschaftliche Fläche, landwirtschaftliche Solitäre

Umgebung:

aufgelockertes Wohnen, landwirtschaftliche Flächen, bewaldete Flächen

Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:

Allgemeiner Siedlungsbereich, Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich

FNP:

Fläche für die Landwirtschaft, teilweise Wohnfläche

Bebauungsplan:

östlicher Teil (kleines Teilstück): Nr. 4243

Landschaftsplan:

Landschaftsschutzgebiet

As4

Gesamturteil

28

Herkenrath weist hohe Entwicklungspotenziale auf, da es von Freiraum umgeben ist und anders als die zentraler/westlicher gelegenen Stadtteile in den vergangenen Jahren nicht gewachsen ist. Mit der geplanten Verlängerung der Stadtbahnlinie 1 (und dem Vorlaufbetrieb durch leistungsfähige Buslinien) wird die Attraktivität des Stadtteils wachsen, gleichzeitig stellt sie einen wichtigen Beitrag zur Leistungsfähigkeit des Mobilitätsnetzes im Osten der Stadt dar. Das Wachstum Herkenraths soll vornehmlich im Osten – wo auch die Stadtbahnlinie verläuft – stattfinden, der Trassenverlauf der geplanten Stadtbahnlinie 1 ist somit im Rahmen des Bebauungsplanes zu berücksichtigen.

Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten:

Oberheide liegt nordöstlich des Zentrums von Herkenrath und ist ein attraktiver Standort für ruhiges, ländliches Wohnen. Die Infrastruktureinrichtungen des Stadtteils Herkenrath sind fußläufig erreichbar. Die Bebauung arrondiert die Bestandsbebauung und ist so zugeschnitten, dass sie – gemeinsam mit As2 -insbesondere mehrere nach Osten weisende Bebauungsansätze integriert, die auch zu ihrer Erschließung genutzt werden können. Im Bebauungsplan ist die Schallproblematik des westlich angrenzenden Sportplatzes zu berücksichtigen und der landwirtschaftliche Betrieb ist in die Konzeption einzubeziehen.

Waldabstand und Durchgrünung

Grundwasserneubildungsrate, Abstand zum Quellbereich

ausreichender Abstand zur Hofanlage

Auswirkungen der verkehrlichen Erschließung aus Immissionsschutzsicht (Lärm, Luft)

Auswirkungen auf das Kleinklima

Auswirkungen der geplanten Streckenführung der Linie 1 (Breite der Trasse, Lärmschutz, elektromagnetische Felder, Erschütterungen)

Kompensation für Inanspruchnahme geschützter Böden

Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraum

Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfAs4 He12

Städtebauliche Betrachtung Kriterium

vorhandene Situation

Infrastruktur (Nahversorgung/Sozial)

Luftlinie gemessen von Infrastruktureinrichtung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Nähe zu Nahversorgungseinrichtung

ca. 800 m

Nähe zu Kindertagesstätte

ca. 600 m

Nähe zu Grundschulen

ca. 700 m

Nähe zu weiterführenden Schulen

ca. 700 m

Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)

Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Anbindung an Straßennetz

gegeben

Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)

ca. 20 m

Qualität der ÖPNV-Anbindung

1 Buslinie

Nähe zur SPNV-Anbindung

ca. 4.000 m Schmutzwasser-Entwässerung mit Anschluss an öffentliche Kanalisation möglich

Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungsysteme (Wasser)

Regenwasser-Entwässerung nur teilweise über öffentliche Kanalisation möglich, für östlichen Bereich ist eine neue Einleitstelle oder Versickerung notwendig

Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur

Abstand zu Emittenten

gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegenen Emittenten bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Gewerbe

Nordwesten: Gewerbegebiet Herkenrath < 200 m

Landwirtschaftliche Betriebsstätte

landwirtschaftlicher Betrieb innerhalb der Potenzialfläche

Verkehrswege

L 329 Bärbroicher Straße < 100 m

Sportstätten

Osten: Sportplatz < 100 m

Betrachtung der Umweltrelevanz Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert

überwiegend Grünlandnutzung, kleinere Gehölzflächen, Gärten, Einzelgehölze; hohe Biotoptypen-Vielfalt, strukturreich

Schutzwürdigkeit

größtenteils Landschaftsschutzgebiet

Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten

keine planungsrelevanten Arten zu erwarten bzw. im Fundortkataster des LANUV kartiert. Arten der offenen Feldflur, z.B. Kiebitz konnten nicht nachgewiesen werden. Der Komplex aus dörflicher Siedlungsrandlage und Feldflur bietet nur Allerweltsarten ein durchschnittliches Lebensraumangebot.

Boden Bodenschutzwürdigkeit

teilweise sehr schutzwürdige Böden

Altlasten/Bergbau

keine Altlasten-Verdachtsfläche

Wasser Oberflächengewässer

nordöstlich angrenzend: Quellbereich

Grundwassersituation

kein Wasserschutzgebiet

Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion

Klimatop: Freilandklima/Gartenstadt; geringe klimawirksame Funktion

Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion

überwiegend im Lärmaktionsplan festgelegtes ruhiges Gebiet; ausgewiesene Wanderwege südlich, östlich und nördlich entlang des Plangebietes

Landschaftsbild

kaum Fernwirkung, aber typisch bergisch/bäuerliche Siedlungsstruktur

Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation

Belastung durch Straßenverkehr, Konflikte durch Sportanlagen; Konflikt durch künftigen Schienenverkehr

Luftqualität

städtische Hintergrundbelastung

Sonstige Immissionen

elektromagnetische Felder durch 10 kV- Leitung, Geruch- und Staubbelästigungen landwirtschaftliche Nutzung, Umsetzung der geplanten Stadtbahntrasse führt ggf. zu zusätzlichen Immissionen

Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler

keine Güter bekannt

Sachgüter

daneben alte Siedlungsstelle Oberheide

29


Stadt Bergisch Gladbach Bb1 - Ottoherscheid Beschreibung/Daten Lage:

Bärbroich West

Größe Teilfläche:

1,2 ha als Neudarstellung, davon 1,2 ha aus Regionalplan entwickelt

Aktuelle Nutzung:

landwirtschaftliche Fläche

Umgebung:

aufgelockertes Wohnen, landwirtschaftliche Flächen, bewaldete Flächen, Splittersiedlungen

Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:

Waldbereiche

FNP:

Fläche für die Landwirtschaft

Bebauungsplan:

Landschaftsplan:

im Westen: Landschaftsschutzgebiet; Osten: ohne Schutzausweisung

Bb1

Gesamturteil

30

Die Baufläche liegt südlich der Bärbroicher Straße in der Ortslage Bärbroich. Diese liegt zwar peripher, ist aber ein attraktiver Standort für ruhiges, ländliches Wohnen. Die Infrastruktureinrichtungen im Kern von Herkenrath sind gut mit dem Fahrrad sowie über 1 Buslinie erreichbar. Perspektivisch wird der Ausbau der Linie 1 dieses Gebiet besser mit öffentlichen Verkehrsmitteln erschließen. Eine bauliche Entwicklung in Bärbroich kommt nur im Rahmen der Eigenentwicklung in Betracht. Vor diesem Hintergrund sind die Abstände zu Infrastrukturen, zum ÖNPV und zur nächsten Nahversorgungseinrichtung zu bewerten.

Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten:

Mit der Baufläche erhält die Bärbroicher Straße auch im Westen der Ortslage eine beidseitige Bebauung; die Planung nutzt insofern eine vorhandene Erschließungsanlage sinnvoll aus und arrondiert die Siedlungsfläche. Auf der heute größtenteils landwirtschaftlich genutzten und Fläche ist, wie in der Umgebung, eine Bautiefe vorgesehen.

Quellabstand

ausreichender Abstand Hofanlage

Kompensation für Inanspruchnahme geschützter Böden

Artenschutz

Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraum

Auswirkungen auf das Kleinklima

Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfBb1 He12

Städtebauliche Betrachtung Kriterium

vorhandene Situation

Infrastruktur (Nahversorgung/Sozial)

Luftlinie gemessen von Infrastruktureinrichtung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Nähe zu Nahversorgungseinrichtung

ca. 1.750 m

Nähe zu Kindertagesstätte

ca. 1.700 m

Nähe zu Grundschulen

ca. 1.750 m

Nähe zu weiterführenden Schulen

ca. 1.750 m

Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)

Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Anbindung an Straßennetz

gegeben

Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)

20 m

Qualität der ÖPNV-Anbindung

1 Buslinie

Nähe zur SPNV-Anbindung

ca. 4.500 m

Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungsysteme (Wasser)

Schmutzwasser- und Regenwasser-Entwässerung über öffentliche Kanalisation möglich

Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur

Abstand zu Emittenten

gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegenen Emittenten bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Gewerbe

> 200 m

Landwirtschaftliche Betriebsstätte

landwirtschaftlicher Betrieb < 100 m

Verkehrswege

L 329 Bärbroicher Straße < 100 m

Sportstätten

Schützenheim, Schützenplatz rund 150 m

Betrachtung der Umweltrelevanz Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert

teils Grünland, teils Gärten bzw. Gehölze

Schutzwürdigkeit

westlich der Straße Ottoherscheid: Landschaftsschutzgebiet, ansonsten keine Schutzgebietsausweisung

Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten

Keine planungsrelevanten Arten zu erwarten bzw. im Fundortkataster der LANUV kartiert. Die Bedeutung der Fläche als Jagdrevier für Fledermäuse (alte Schule in Bärbroich) und für Greifvögel (z. B. Rotmilan) ist im Bebauungsplanverfahren zu klären.

Boden Bodenschutzwürdigkeit

größtenteils sehr schutzwürdige Böden

Altlasten/Bergbau

keine Altlasten-Verdachtsfläche

Wasser Oberflächengewässer

keine Oberflächengewässer, südöstlich des Plangebietes Quellbereich des Kotzbaches

Grundwassersituation

kein Wasserschutzgebiet

Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion

Klimatop: Freilandklima; geringe klimawirksame Funktion

Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion

Im Lärmaktionsplan festgelegtes ruhiges Gebiet; Wanderwege führen über die Straße Ottoherscheid

Landschaftsbild

Landschaftsbild nur örtlich wirksam

Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation

Konflikte durch Straßenverkehr sowie FLuglärm, Belastung durch Schützenheim-/platz

Luftqualität

städtische Hintergrundbelastung

Sonstige Immissionen

Geruch-und Staubbelästigung durch landwirtschaftliche Nutzung

Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler

keine Güter bekannt

Sachgüter

keine Güter bekannt

31


Stadt Bergisch Gladbach He6 - Am Mutzerfeld Beschreibung/Daten Lage:

Hebborn Nord

Größe Teilfläche:

1,3 ha als Neudarstellung, 0,3 ha aus FNP alt übernommen, davon 0 ha aus Regionalplan entwickelt

Aktuelle Nutzung:

landwirtschaftliche Fläche, Gärten

Umgebung:

aufgelockertes Wohnen, Waldflächen, landwirtschaftliche Fläche, Reit- und Freizeitanlage

Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:

Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich überlagert mit regionalem Grünzug

FNP:

Fläche für die Landwirtschaft, Wohnfläche

Bebauungsplan:

nordwestlicher Teil: Nr. 9, B-Plan Mutzer Straße Nr. 2223 im Aufstellungsbeschluss

Landschaftsplan:

Landschafzschutzgbiet, teils temporär

He6

Gesamturteil

32

Die Siedlung Mutzerfeld liegt zwar peripher, ist aber ein attraktiver Standort für ruhiges, zum Teil ländliches Wohnen. Aus landesplanerischen Gründen sind neue Bauflächen in Mutzerfeld nur im Rahmen der Eigenentwicklung zulässig, dafür wird eine im bisherigen FNP dargestellte Fläche um 0,9 ha erweitert. Die Erschließung kann vom östlichen Abschnitt der Mutzer Straße aus erfolgen. Die Infrastruktureinrichtungen in Hebborn sind nur zum Teil noch fußläufig, ansonsten jedoch gut mit dem Fahrrad erreichbar. Da es sich um eine kleinteilige Flächenergänzung zur Eigenentwicklung handelt, ist die große Entfernung zum nächsten Bahnhof sowie zur nächsten Nahversorgungseinrichtung hinnehmbar, zumal die weitere ÖPNV-Anbindung sowie auch die Anbindung an Odenthal gut sind.

Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten:

Die vorgesehene Baufläche ist heute landwirtschaftlich genutzt, der Eingriff steht der fehlenden Verfügbarkeit anderer, geeigneter Flächen gegenüber. Die Wohnbaufläche ergänzt das Mutzerfeld am östlichen Ende, vorstellbar ist eine Fortführung der vorhanden bebauten Struktur mit mindestens zwei Grundstückstiefen. Die Flächenabgrenzung ergibt sich einerseits aus einem ausreichenden Abstand zur L270 und zum nördlich, jenseits der Stadtgrenze gelegenen Ortsteil Odenthal-Voiswinkel. Andererseits werden auch die regionalen Grünvernetzungsfunktionen des gesamten Bereichs berücksichtigt.

Begrünungskonzept

Hinweis auf Ge- und Verbote des Wasserschutzgebietes

Auswirkungen auf das Kleinklima

Auswirkungen der verkehrlichen Erschließung aus Immissionsschutzsicht (Lärm, Luft)

Bauzeitbeschränkungen während der Brutzeit

Ergebnisse der Artenschutzprüfung

Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraum

Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfHe6 He12

Städtebauliche Betrachtung Kriterium

vorhandene Situation

Infrastruktur (Nahversorgung/Sozial)

Luftlinie gemessen von Infrastruktureinrichtung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Nähe zu Nahversorgungseinrichtung

ca. 1.250 m

Nähe zu Kindertagesstätte

ca. 800 m

Nähe zu Grundschulen

ca. 1.250 m

Nähe zu weiterführenden Schulen

ca. 950 m

Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)

Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Anbindung an Straßennetz

gegeben

Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)

ca. 180 m

Qualität der ÖPNV-Anbindung

5 Buslinien

Nähe zur SPNV-Anbindung

ca. 2.100 m Schmutzwasser-Entwässerung mit Anschluss an öffentliche Kanalisation möglich

Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungsysteme (Wasser)

Regenwasser-Entwässerung nicht gesichert, Anschluss an öffentliche Regenwasser-Kanalisation über Privatgrundstücke

Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur

Abstand zu Emittenten

bedingt gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegenen Emittenten bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Gewerbe

> 200 m

Landwirtschaftliche Betriebsstätte

> 200 m

Verkehrswege

L 270 Odenthaler Straße < 100 m

Sportstätten

> 200 m

Betrachtung der Umweltrelevanz Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert

strukturarme Grünland-/Ackerflächen; kleinflächig Ziergärten

Schutzwürdigkeit

nur südlicher Teil Landschaftsschutzgebiet (teils temporär)

Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten

Planungsrelevante Arten nachgewiesen, zum Beispiel Mäusebussard. Der Mäusebussard brütet südlich im Wäldchen. He6 ist Teil des Jagdreviers. Ausweichflächen im Umfeld vorhanden.

Boden Bodenschutzwürdigkeit

mittlere Schutzwürdigkeit der Böden (Kartierung Rheinisch-Bergischer Kreis)

Altlasten/Bergbau

keine Altlasten-Verdachtsfläche

Wasser Oberflächengewässer

keine Oberflächengewässer vorhanden

Grundwassersituation

Wasserschutzgebiet IIIb Höhenhaus

Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion

Klimatop: Freiland-/Siedlungsklima klimawirksame Funktion (Kaltluftentsehungsgebiet) und mittelgroßer Freiraum

Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion

Überwiegend im Lärmaktionsplan festgelegtes ruhiges Gebiet; kaum Bedeutung für Erholung

Landschaftsbild

aufgrund der geringen Größe kaum Bedetung für das Landschaftsbild

Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation

Konflikte durch Straßenverkehr

Luftqualität

städtische Hintergrundbelastung

Sonstige Immissionen

Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler

Keine Güter bekannt

Sachgüter

Keine Güter bekannt

33


Stadt Bergisch Gladbach He7 - Alte Wipperfürther Straße/ Odenthaler Straße Beschreibung/Daten Lage:

Hebborn Nord

Größe Teilfläche:

4,8 ha als Neudarstellung, davon 0 ha aus Regionalplan entwickelt

Aktuelle Nutzung:

landwirtschaftliche Fläche

Umgebung:

aufgelockertes Wohnen, Waldflächen, landwirtschaftliche Fläche, Reit- und Freizeitanlage

Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:

Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich überlagert mit regionalem Grünzug

FNP:

Grünfläche

Bebauungsplan:

Landschaftsplan:

Landschaftsschutzgebiet

He7

Gesamturteil Mit der Bebauung wird der Stadtteil Hebborn über die bisherige Zäsur der B506 hinaus nach Norden erweitert. Die Infrastruktureinrichtungen und die öffentlichen Verkehrsmittel des Stadtteils Hebborn sind fußläufig erreichbar und werden durch die Neubebauung in ihrem Bestand hinsichtlich einer kontinuierlichen Nachfrage gesichert. Die Fläche ist ideal geeignet für die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes, womit der heute mangelhaften Versorgung des Hebborner Nordens abgeholfen wäre. Die städtebauliche Bewertung weist der Fläche eine der besten Eignungen für eine Wohnbauentwicklung im gesamten Stadtgebiet aus. Die Fläche stellt sich heute als nur noch rein landwirtschaftlich genutzter Bereich ohne weitere Grünelemente dar. Der Eingriff auf Flächen eines landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebes steht der fehlenden Verfügbarkeit anderer, geeigneter Flächen gegenüber. Sie grenzt im Westen an den Friedhof Hebborn, im Osten an den an der L270 geplanten P+R-Platz sowie ein dort erforderliches Regenrückhaltebecken. Der nördlich angrenzende Wald wird nicht überplant. Eine Erschließung ist sowohl von der B506 (im Süden) wie der L270 möglich. Die Funktionen der Fläche für das Stadtklima im südlich angrenzenden Siedlungsraum sind bei der städtebaulichen Planung zu berücksichtigen.

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Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten: •

Waldrandzone/Abstand zum Biotop

Auswirkungen auf das Kleinklima

Auswirkungen der Immissionen aus dem öffentlichen Straßenverkehr auf die Wohnbaufläche

Überprüfung der Auswirkungen der verkehrlichen Erschließung aus Immissionsschutzsicht (Lärm, Luft)

Bauzeitbeschränkungen während der Brutzeit

Ergebnisse der Artenschutzprüfung

Begrünungskonzept

Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraum

Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfHe7 He12

Städtebauliche Betrachtung Kriterium

vorhandene Situation

Infrastruktur (Nahversorgung/Sozial)

Luftlinie gemessen von Infrastruktureinrichtung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Nähe zu Nahversorgungseinrichtung

ca. 600 m

Nähe zu Kindertagesstätte

ca. 150 m

Nähe zu Grundschulen

ca. 600 m

Nähe zu weiterführenden Schulen

ca. 400 m

Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)

Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Anbindung an Straßennetz

gegeben

Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)

ca. 50 m

Qualität der ÖPNV-Anbindung

2 Buslinien

Nähe zur SPNV-Anbindung

ca. 1.500 m keine besonSchmutzwasser-Entwässerung mit Anschluss an öffentliche Kanalisation möglich

Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungsysteme (Wasser)

Regenwasser-Entwässerung mit Anschluss an öffentliche Kanalisation mög-lich. Bau des Regenrückhaltebeckens Voraussetzung für Erschließung

Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur

Abstand zu Emittenten

bedingt gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegenen Emittenten bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Gewerbe

> 200 m

Landwirtschaftliche Betriebsstätte

> 200 m

Verkehrswege

L 270 Odenthaler Straße < 100 m / B 506 Alte Wipperfürther Straße < 100 m

Sportstätten

> 200 m

Betrachtung der Umweltrelevanz Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert

Ackerfläche

Schutzwürdigkeit

Landschaftsschutzgebiet; nördlich angrenzend (Wald): schutzwürdiges Biotop und Verbundfläche; westlich angrenzend Friedhof: Biotop

Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten

Planungsrelevante Arten nachgewiesen. Der Mäusebussard brütet nördlich im Wäldchen. He7 ist Teil des Jagdreviers. Ausweichflächen im Umfeld vorhanden. Die mögliche Bebauung der Ausweichflächen (He6, He12,…) beachten.

Boden Bodenschutzwürdigkeit

mittlere Schutzwürdigkeit (Kartierung Rheinisch-Bergischer Kreis)

Altlasten/Bergbau

keine Altlasten-Verdachtsfläche

Wasser Oberflächengewässer

kein Oberflächengewässer

Grundwassersituation

Kein Wasserschutzgebiet

Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion

Klimatop: Freiland-/Siedlungsklima; klimawirksame Funktion (Kaltluftentstehungsgebiet, Kaltluftsammelgebiet, Kaltluftzufluss aus Landschaft, Kaltluftabfluss innerstädtischer Freiräume, Kaltluftschneise mit regionaler Bedeutung)

Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion

Im Lärmaktionsplan festgelegtes ruhiges Gebiet; Naherholung (viele Trampelpfade queren)

Landschaftsbild

bedeutsam für das Landschaftsbild, da durch angrenzende Gehölze abwechslungsreich

Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation

Konflikte durch Straßenverkehr entlang der B 506: Überschreitung der Lärmsanierungswerte der VLärmSchR97 (Schwelle zur Gesundheitsgefährdung) sowie der Auslösewerte für Schutzmaßnahmen nach EU-Umgebungslärmrichtlinie

Luftqualität

städtische Hintergrundbelastung, erhöhte verkehrsbedingte Luftschadstoffkonzentration an L 270/B 506

Sonstige Immissionen

Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler

keine Güter bekannt

Sachgüter

keine Güter bekannt

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Stadt Bergisch Gladbach He12 - Schützenberg Beschreibung/Daten Lage:

Hebborn Ost

Größe Teilfläche:

7,5 ha als Neudarstellung, davon 7,5 ha aus Regionalplan entwickelt

Aktuelle Nutzung:

landwirtschaftliche Fläche

Umgebung:

aufgelockertes Wohnen, Waldflächen, landwirtschaftliche Fläche, gewerbliche Nutzung

Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:

Allgemeiner Siedlungsbereich

FNP:

Fläche für Landwirtschaft

Bebauungsplan:

südöstlicher Teil: Nr 2242

Landschaftsplan:

Landschaftsschutzgebiet

He12

Gesamturteil Der Schützenberg ist die größere Neudarstellung einer Wohnbaufläche, die am nächsten am Stadtzentrum mit seinem Bahnanschluss liegt. Durch die gleichzeitig zentrale, wie ruhige Lage am Siedlungsrand sowie die Hochplateaulage mit Fernblick bietet die Fläche sich als besonders attraktiver Wohnstandort an. Der Zuschnitt der Fläche begründet sich daraus, dass hier für verschiedene Bevölkerungsgruppen zentrumsnah (viel) Wohnraum geschaffen werden kann, wodurch das Zentrum von Bergisch Gladbach gestärkt würde. Die Fläche liegt in fußläufiger Entfernung zu den Infrastruktur- und Mobilitätsangeboten des Stadtteiles Hebborn. Die Topografie sowie die bestehende Bebauung im Umfeld erschweren die Erschließung der Fläche für den Kraftfahrzeugverkehr, die Straßenerschließung ist daher nur von der B506 im Nordosten des Plangebiets möglich. Für Fuß- und Radverkehr sind direktere Anbindungen nach Südwesten vorzusehen. Im Bebauungsplan sind Lösungen zur Überwindung des Höhenunterschiedes (zur Odenthaler Straße) zu finden, dabei verbleibende Flächen können als Grünflächen-/ Ausgleichsflächen, zur Regenwasserentwässerung (Rückhalte-Kapazitäten) und für die Naherholung vorgesehen werden oder als landwirtschaftliche Flächen verbleiben. Der Eingriff auf Flächen eines Vollerwerbsbetriebes steht der fehlenden Verfügbarkeit anderer, geeigneter Flächen gegenüber.

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Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten: •

Waldrandzone/Abstand zur Obstgehölzen

Kompensation für Inanspruchnahme geschützter Böden

Bodenuntersuchung aufgrund Bergbautätigkeiten

Begrünungskonzept

Auswirkungen auf das Kleinklima

Auswirkungen der lärmvorbelasteten Straße

Auswirkungen der verkehrlichen Erschließung aus Immissionsschutzsicht (Lärm, Luft)

Vogelkartierung

Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraumaum

Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfHe12 He12

Städtebauliche Betrachtung Kriterium

vorhandene Situation

Infrastruktur (Nahversorgung/Sozial)

Luftlinie gemessen von Infrastruktureinrichtung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Nähe zu Nahversorgungseinrichtung

ca. 150 m

Nähe zu Kindertagesstätte

ca. 200 m

Nähe zu Grundschulen

ca. 250 m

Nähe zu weiterführenden Schulen

ca. 700 m

Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)

Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Anbindung an Straßennetz

nicht gegeben (im Rahmen des Bebauungsplanes ist eine Anbindung an die Romaneyer Straße herzustellen)

Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)

ca. 300 m

Qualität der ÖPNV-Anbindung

4 Buslinien

Nähe zur SPNV-Anbindung

1.300 m Schmutzwasser-Entwässerung mit Anschluss an öffentliche Kanalisation möglich

Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungsysteme (Wasser)

Regenwasser-Entwässerung ist mit hohem Aufwand verbunden, da Rückhaltung gewährleistet werden muss. Keine direkte Einleitung in den Hebborner Flutgraben möglich.

Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur

Abstand zu Emittenten

bedingt gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegenen Emittenten bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Gewerbe

Norden: Dolomitabbau > 100 m; künftig in Nachbarschaft zu Handwerkerhof

Landwirtschaftliche Betriebsstätte

> 200 m

Verkehrswege

L 270 Odenthaler Straße < 100 m / B 506 Alte Wipperfürther Straße < 100 m

Sportstätten

> 200 m

Betrachtung der Umweltrelevanz Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert

Grünlandnutzung, Reste von Obstwiesen; Wald im Westen angrenzend

Schutzwürdigkeit

Landschaftsschutzgebiet

Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten

Nachweis planungsrelevanter Arten, zum Beispiel Rotmilan und Mäusebussard (Jagdrevier). Im konkreten Bebauungsplan ist der Verlust des Jagdreviers auch im Zusammenhang mit der Bebauung He6 und He7 zu bewerten. Aktuell keine Nachweise für den Obstwiesenrelikt (potentielle Eignung für Steinkauz, Grünspecht).

Boden Bodenschutzwürdigkeit

sehr schützenswerte Böden

Altlasten/Bergbau

keine Altlasten-Verdachtsfläche, im Norden kleinere Bergbauflächen

Wasser Oberflächengewässer

keine Oberflächengewässer

Grundwassersituation

kein Wasserschutzgebiet

Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion

Klimatop: Freilandklimatp; klimawirksame Funktion (Kaltluftentstehungsgebiet, Kaltluftzufluss aus Landschaft, Kaltluftschneise mit regionaler Bedeutung)

Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion

Naherholung (Weg führt westlich vorbei);

Landschaftsbild

typisch bergisches Landschaftsbild, Kuppenlage, an den Rändern teils sehr steil, Fernsicht Richtung Rheinland; Blickachse auf Bensberger Schloss

Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation

Belastung durch Gewerbebetriebe und neue Gewerbeausweisung

Luftqualität

städtische Hintergrundbelastung

Sonstige Immissionen

Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler

keine Güter bekannt

Sachgüter

alte Wegeverbindung auf dem Kamm; Abbaugebiet Eisenerz; angrenzend alte Siedlungsstellen Ober-/Unterhebborn

37


Stadt Bergisch Gladbach Hk3a - Oberheidkamper Straße Beschreibung/Daten Lage:

Heidkamp Ost

Größe Teilfläche:

3,5 ha als Neudarstellung, davon 2,9 ha aus Regionalplan entwickelt

Aktuelle Nutzung:

landwirtschaftliche Fläche, bewaldete Fläche

Umgebung:

aufgelockertes Wohnen, landwirtschaftliche Flächen, bewaldete Flächen

Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:

Allgemeiner Siedlungsbereich, Waldbereich

FNP:

Grünfläche, Fläche für Wald

Bebauungsplan:

Landschaftsplan:

Landschaftsschutzgebiet

Hk3a

Gesamturteil

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Heidkamp und seine Ausläufer zum nordöstlich angrenzenden Sand zählen zu den noch relativ zentrumsnahen attraktiven kleinteiligen Wohnlagen, die nur über wenige Entwicklungsmöglichkeiten verfügen. Heidkamp selbst verfügt über ein kleines, aber funktionsfähiges Zentrum mit sehr guter ÖPNV-Anbindung, das von der Baufläche fußläufig erreichbar ist.

Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten:

Die am Nordwestrand des Lerbacher Waldes gelegene Baufläche nutzt eine relativ kleine und singulär gelegene Ackerfläche sowie gärtnerisch genutzte Grundstücke. Die städtebauliche Bewertung weist der Fläche eine der besten Eignungen für eine Wohnbauentwicklung im gesamten Stadtgebiet zu. Die Abgrenzung der Fläche orientiert sich an der umliegenden Wohnbebauung und deren Anknüpfungspunkten sowie den benachbarten Waldflächen. Sie wird von einer kleinen Straße in NordSüd-Richtung durchquert und ist so günstig an die Schulkomplexe Bonnschlade und Am Rübezahlwald angebunden. Eine Erschließung ist insofern von Norden und von Süden möglich.

Waldrandzone/Abstand Biotop

Kompensation für Inanspruchnahme geschützter Böden

Begrünungskonzept

Auswirkungen der verkehrlichen Erschließung aus Immissionsschutzsicht (Lärm, Luft)

Auswirkungen auf das Kleinklima

Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraum

Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfHk3a He12

Städtebauliche Betrachtung Kriterium

vorhandene Situation

Infrastruktur (Nahversorgung/Sozial)

Luftlinie gemessen von Infrastruktureinrichtung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Nähe zu Nahversorgungseinrichtung

ca. 850 m

Nähe zu Kindertagesstätte

ca. 150 m

Nähe zu Grundschulen

ca. 150 m

Nähe zu weiterführenden Schulen

ca. 800 m

Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)

Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Anbindung an Straßennetz

gegeben

Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)

ca. 200 m

Qualität der ÖPNV-Anbindung

1 Buslinie

Nähe zur SPNV-Anbindung

ca. 1.600 m (S-Bahn)

Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungsysteme (Wasser)

Schmutzwasser-Entwässerung mit Anschluss an öffentliche Kanalisation möglich Regenwasser-Entwässerung nur mit Rückhaltung an öffentlich Kanalisation möglich.

Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur

Abstand zu Emittenten

bedingt gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegenen Emittenten bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Gewerbe

> 200 m

Landwirtschaftliche Betriebsstätte

> 200 m

Verkehrswege

> 200 m

Sportstätten

Sportanlagen Grundschule < 200 m

Betrachtung der Umweltrelevanz Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert

Acker und Kleingärten mit viele Kleinstrukturen, einzelne Brachen und Hausgärten

Schutzwürdigkeit

Landschaftsschutzgebiet; angrenzende Waldflächen im Südwesten und Osten: schutzwürdige Biotope und Verbundflächen

Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten

keine planungsrelevanten Arten bekannt, aber für diverse Vogelarten potentiell geeignet

Boden Bodenschutzwürdigkeit

teilweise schutzwürdige Böden

Altlasten/Bergbau

keine Altlasten-Verdachtsfläche

Wasser Oberflächengewässer

keine Oberflächengewässer

Grundwassersituation

kein Wasserschutzgebiet

Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion

Klimatop: Freilandklima/Gartenstadt, klimawirksame Funktion (Kaltluftentstehungsgebiet, Kaltluftsammelgebiet, Kaltluftzufluss aus Landschaft)

Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion

teilweise im Lärmaktionsplan festgelegtes ruhiges Gebiet, wichtig für Naherholung, Weg quert

Landschaftsbild

kleinräumige Gliederung prägt das Landschaftsbild

Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation

keine Konflikte

Luftqualität

städtische Hintergrundbelastung

Sonstige Immissionen

keine Konflikte

Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler

keine Güter bekannt

Sachgüter

Angrenzend alte Siedlungsstelle Greuel, Alte Wegeverbindung

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Stadt Bergisch Gladbach Hk4a - Lerbacher Weg Beschreibung/Daten Lage:

Heidkamp Ost

Größe Teilfläche:

1,4 ha als Neudarstellung, davon 0,2 ha aus Regionalplan entwickelt

Aktuelle Nutzung:

Grünfläche

Umgebung:

aufgelockertes Wohnen, Waldflächen, Schloss Lerbach

Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:

Allgemeiner Siedlungsbereich, Waldbereich

FNP:

Grünfläche

Bebauungsplan:

Landschaftsplan:

Landschaftsschutzgebiet

Hk4a

Gesamturteil Heidkamp zählt zu den noch relativ zentrumsnahen attraktiven kleinteiligen Wohnlagen, die nur über wenige Entwicklungsmöglichkeiten verfügen. Heidkamp selbst verfügt über ein kleines, aber funktionsfähiges Zentrum mit sehr guter ÖPNV-Anbindung, das von der Baufläche fußläufig erreichbar ist. Die Baufläche liegt am Ostrand des Stadtteils und in attraktiver Lage zum großen Erholungsbereich der Hardt und zu den Schulkomplexen Bonnschlade und Am Rübezahlwald. Die städtebauliche Bewertung weist der Fläche eine der besten Eignungen für eine Wohnbauentwicklung im gesamten Stadtgebiet zu. Die Fläche schließt sich östlich an die Bebauung Paulusstraße an und wird nördlich von einem Waldstreifen begrenzt. Eine Erschließung ist von der östlich angrenzenden Oberheidkamper Straße aus möglich, ggf. auch vom südlich gelegenen Lerbacher Weg.

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Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten: •

Waldrandzone/Anstand Biotop

Staunasse Böden möglich

Bodenuntersuchung aufgrund Schwermetallbelastungen/ Bergbau

Auswirkungen auf das Kleinklima

Auswirkungen der verkehrlichen Erschließung aus Immissionsschutzsicht (Lärm, Luft)

Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraum

Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfHk4a He12

Städtebauliche Betrachtung Kriterium

vorhandene Situation

Infrastruktur (Nahversorgung/Sozial)

Luftlinie gemessen von Infrastruktureinrichtung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Nähe zu Nahversorgungseinrichtung

ca. 650 m

Nähe zu Kindertagesstätte

ca. 300 m

Nähe zu Grundschulen

ca. 300 m

Nähe zu weiterführenden Schulen

ca. 350 m

Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)

Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Anbindung an Straßennetz

gegeben

Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)

ca. 350 m

Qualität der ÖPNV-Anbindung

2 Buslinien

Nähe zur SPNV-Anbindung

ca. 1.900 (S-Bahn) Schmutzwasser-Entwässerung mit Anschluss an öffentliche Kanalisation möglich

Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungsysteme (Wasser)

Regenwasser-Entwässerung nur teilweise über öffentliche Kanalisation möglich, westliches Teilgebiet entwässert über Privatgrundstück oder mit Rückhaltung über neue Einleitstelle ins Gewässer

Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur

Abstand zu Emittenten

bedingt gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegenen Emittenten bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Gewerbe

> 200 m

Landwirtschaftliche Betriebsstätte

> 200 m

Verkehrswege

Lerbacher Weg < 100 m

Sportstätten

Südosten: Sportplatz 100 bis 200 m

Betrachtung der Umweltrelevanz Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert

Grünland, nördlich Wald angrenzend

Schutzwürdigkeit

Landschaftsschutzgebiet, nördlich schutzwürdiges Biotop angrenzend, östlich und südlich angrenzend: Verbundflächen

Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten

keine planungsrelevanten Arten nachgewiesen

Boden Bodenschutzwürdigkeit

Böden eher gering schutzwürdig

Altlasten/Bergbau

Schwermetallbelastungen zu erwarten, teilweise Bergbau

Wasser Oberflächengewässer

keine offenen Gewässer, Lerbach fließt nördlich vorbei

Grundwassersituation

kein Wasserschutzgebiet

Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion

Klimatop: Freilandklima/Gartenstadt, Kaltluftentstehungsgebiet, Kaltluftschneise, Kaltluftabfluss innerstädtischer Freiraum mit hoher Luftaustauschfunktion und Bedeutung der Luftqualität

Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion

nicht zugänglich, Wanderwege führen entlang der Straßen

Landschaftsbild

einsehbar, aber keine Fernwirkung

Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation

Konflikte durch Straßenverkehr

Luftqualität

städtische Hintergrundbelastung , verkehrsnah erhöhte Luftschadstoffimmissionen

Sonstige Immissionen

elektromagnetische Felder vorhandener Mobilfunkanlage

Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler

keine Güter bekannt

Sachgüter

keine Güter bekannt

41


Stadt Bergisch Gladbach Hr6a - Goethestraße Beschreibung/Daten Lage:

Herkenrath Nordost (Herrenstrunden)

Größe Teilfläche:

1,7 ha als Neudarstellung, davon 1,7 ha aus Regionalplan entwickelt

Aktuelle Nutzung:

landwirtschaftliche Flächen

Umgebung:

aufgelockertes Wohnen, Waldflächen, landwirtschaftliche Flächen, Splittersiedlungen

Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:

Allgemeiner Siedlungsbereich

FNP:

Fläche für die Landwirtschaft

Bebauungsplan:

Landschaftsplan:

Landschaftsschutzgebiet

Hr6a

Gesamturteil Herkenrath weist hohe Entwicklungspotenziale auf, da es von Freiraum umgeben ist und anders als die zentraler/westlicher gelegenen Stadtteile in den vergangenen Jahren nicht gewachsen ist. Mit der geplanten Verlängerung der Stadtbahnlinie 1 (und dem Vorlaufbetrieb durch leistungsfähige Buslinien) wird die Attraktivität des Stadtteils wachsen, gleichzeitig stellt sie einen wichtigen Beitrag zur Leistungsfähigkeit des Mobilitätsnetzes im Osten der Stadt dar. Die Fläche wird vom Breitenweg, vom Hombacher Weg und von der Bebauung Thomas-Mann-Straße unmittelbar umgeben und erschlossen, so dass sich ihre Bebauung trotz der bewegten Topografie aufdrängt. Letztere führt zu einem attraktiven Ausblick in die freie Landschaft. Eine fußläufige Erreichbarkeit zu den Infrastruktureinrichtungen Herkenraths sowie städtebauliche Anknüpfungspunkte zur bestehenden Bebauung sind gegeben.

42

Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten: •

Erschließungs- und Begrünungskonzept

Kompensation für Inanspruchnahme geschützter Böden

Auswirkungen der verkehrlichen Erschließung aus Immissionsschutzsicht (Lärm, Luft)

Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraum

Auswirkungen auf das Kleinklima

Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfHr6a He12

Städtebauliche Betrachtung Kriterium

vorhandene Situation

Infrastruktur (Nahversorgung/Sozial)

Luftlinie gemessen von Infrastruktureinrichtung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Nähe zu Nahversorgungseinrichtung

ca. 850 m

Nähe zu Kindertagesstätte

ca. 150 m

Nähe zu Grundschulen

ca. 450 m

Nähe zu weiterführenden Schulen

ca. 500 m

Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)

Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Anbindung an Straßennetz

gegeben

Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)

250 - 300 m

Qualität der ÖPNV-Anbindung

1 Buslinie

Nähe zur SPNV-Anbindung

ca. 3.400 m (Stadtbahn)

Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungsysteme (Wasser)

Schmutzwasser-Entwässerung mit Anschluss an öffentliche Kanalisation möglich Regenwasser-Entwässerung mit Rückhaltung über Einleitstelle in Gewässer

Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur

Abstand zu Emittenten

bedingt gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegenen Emittenten bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Gewerbe

> 200 m

Landwirtschaftliche Betriebsstätte

> 200 m

Verkehrswege

> 200 m

Sportstätten

> 200 m

Betrachtung der Umweltrelevanz Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert

überwiegend Grünlandnutzung, zum Breitenweg Gehölze

Schutzwürdigkeit

Landschaftsschutzgebiet, Biotope bzw. Verbundflächen im Süden angrenzend (Hombachtal)

Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten

keine planungsrelevanten Arten nachgewiesen trotz hoher potentieller Eignung der wenigen Gehölze für Vögel

Boden Bodenschutzwürdigkeit

sehr schutzwürdige Böden

Altlasten/Bergbau

keine Altlasten-Verdachtsfläche

Wasser Oberflächengewässer

keine Oberflächengewässer; Hombach im Südwesten

Grundwassersituation

kein Wasserschutzgebiet

Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion

Klimatop: Freilandklima/Gartenstadt, klimawirksame Funktion (Kaltluftentstehungsgebiet)

Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion

Wanderwege vorhanden

Landschaftsbild

tlw. problematische Topographie, kaum Fernwirkung

Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation

Keine Konflikte

Luftqualität

städtische Hintergrundbelastung

Sonstige Immissionen

keine Konflikte

Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler

keine Güter bekannt

Sachgüter

keine Güter bekannt

43


Stadt Bergisch Gladbach Hr10a - In der Flade Beschreibung/Daten Lage:

Herkenrath

Größe Teilfläche:

3,8 ha als Neudarstellung, davon 2,0 ha aus Regionalplan entwickelt

Aktuelle Nutzung:

landwirtschaftliche Flächen

Umgebung:

aufgelockertes Wohnen, Waldflächen, landwirtschaftliche Flächen, Bachlauf

Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:

Allgemeiner Siedlungsbereich, allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich überlagert mit Landschaftsschutzfunktion

FNP:

Fläche für die Landwirtschaft

Bebauungsplan:

Landschaftsplan:

ohne Schutzausweisung

Hr10a

Gesamturteil Herkenrath weist hohe Entwicklungspotenziale auf, da es von Freiraum umgeben ist und anders als die zentraler/westlicher gelegenen Stadtteile in den vergangenen Jahren nicht gewachsen ist. Mit der geplanten Verlängerung der Stadtbahnlinie 1 (und dem Vorlaufbetrieb durch leistungsfähige Buslinien) wird die Attraktivität des Stadtteils wachsen, gleichzeitig stellt sie einen wichtigen Beitrag zur Leistungsfähigkeit des Mobilitätsnetzes im Osten der Stadt dar. Das Wachstum Herkenraths soll vornehmlich im Osten – wo auch die Stadtbahnlinie verläuft – stattfinden. Die Baufläche schließt nordöstlich an die bereits im Bebauungsplanverfahren befindliche Sonderbaufläche im Süden des Zentrums an, auf der insbesondere ein neuer Nahversorgungsmarkt für Herkenrath entstehen soll. Sie ist insofern dem Stadtteilzentrum mit seinem umfangreichen Infrastrukturangebot ideal zugeordnet. Ihre östliche Abgrenzung orientiert sich an benachbarten Bebauungsansätzen und vor allem an der topografischen Situation. Weiter östlich bzw. südlich beginnen die Siefen des Gewässersystems Volbachtal, die nicht überplant werden. Zur Entwässerung sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Rückhaltekapazitäten für anfallende Regenwassermengen vorzuhalten. Die Baufläche kann von der L289 sowie der Bärbroicher Straße aus erschlossen werden.

44

Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten: •

Abstand zu Quellen, zum Siefen und zum Biotop

Auswirkungen der geplanten Streckenführung der Linie 1 (Breite der Trasse, Lärmschutz, elektromagnetische Felder, Erschütterungen)

Auswirkungen der einwirkenden Lärmimmissionen (Straße, Einzelhandel)

Erschließungs- und Begrünungskonzept

Auswirkungen der verkehrlichen Erschließung aus Immissionsschutzsicht (Lärm, Luft)

Kompensation für Inanspruchnahme geschützter Böden

Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraum

Auswirkungen auf das Kleinklima

Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfHr10a He12

Städtebauliche Betrachtung Kriterium

vorhandene Situation

Infrastruktur (Nahversorgung/Sozial)

Luftlinie gemessen von Infrastruktureinrichtung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Nähe zu Nahversorgungseinrichtung

ca. 250 m

Nähe zu Kindertagesstätte

ca. 150 m

Nähe zu Grundschulen

ca. 250 m

Nähe zu weiterführenden Schulen

ca. 250 m

Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)

Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Anbindung an Straßennetz

gegeben

Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)

ca. 150 m

Qualität der ÖPNV-Anbindung

4 Buslinien

Nähe zur SPNV-Anbindung

ca. 3.200 m (Stadtbahn)

Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungsysteme (Wasser)

Schmutzwasser-Entwässerung über Drucksystem an öffentliche Kanalisation möglich Regenwasser-Entwässerung nicht gesichert, Einleitstelle in Gewässer überlastet

Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur

Abstand zu Emittenten

bedingt gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegenen Emittenten bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Gewerbe

> 200 m

Landwirtschaftliche Betriebsstätte

Süden: Reithalle und Reitplätze 100 bis 200 m

Verkehrswege

L 289 < 100 m, L 329 Bärbroicher Straße < 100 m

Sportstätten

Nordosten: Sportplatz 100 bis 200 m

Betrachtung der Umweltrelevanz Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert

überwiegend Grünlandnutzung, einzelne alte Obstgehölze, im Norden Gärten

Schutzwürdigkeit

kein Landschaftsschutzgebiet, kleinflächig, wie auch östlich und südlich angrenzend: kartierte Biotop-Verbundflächen

Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten

keine planungsrelevanten Arten nachgewiesen

Boden Bodenschutzwürdigkeit

größtenteils sehr schutzwürdige Böden

Altlasten/Bergbau

keine Altlasten-Verdachtsfläche

Wasser Oberflächengewässer

im Osten und Süden angrenzend: Quellbereiche/Siefen

Grundwassersituation

kein Wasserschutzgebiet

Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion

Klimatop: Freilandklima/Gartenstadt; geringe klimawirksame Funktion

Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion

Wanderwege queren, für Naherholung interessant

Landschaftsbild

Fernwirkung wegen Kuppenlage

Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation

Konflikt durch Straßenverkehr und künftigen Schienenverkehr; Belastung durch Fluglärm; Konflikt durch geplanten, großflächigen Einzelhandel

Luftqualität

städtischer Hintergrund

Sonstige Immissionen

keine bekannt, aber die Umsetzung der geplanten Stadtbahntrasse führt ggf. zu zusätzlichen Immissionen

Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler

Alte Wegeverbindung nach Vollbach, dDenkmalgeschütztes Wegekreuz an der Kreuzung Ball/Straßen (außerhalb des Plangebietes)

Sachgüter

ausgewiesene Kompensationsfläche (des Kreises) südlich angrenzend

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Stadt Bergisch Gladbach Kb7a - Herkenfelder Weg Beschreibung/Daten Lage:

Katterbach

Größe Teilfläche:

0,5 ha als Neudarstellung, davon 0,5 ha aus Regionalplan entwickelt

Aktuelle Nutzung:

landwirtschaftliche Flächen

Umgebung:

aufgelockerts Wohnen, landwirtschaftliche Fläche

Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:

Allgemeiner Siedlungsbereich

FNP:

Fläche für die Landwirtschaft

Bebauungsplan:

Landschaftsplan:

Landschaftsschutzgebiet

Kb7a

Gesamturteil Die Baufläche liegt etwa mittig zwischen den Stadtteilzentren Schildgen und Paffrath sowie günstig zur Achse der L288 – Kempener Straße – mit ihrem guten ÖPNV-Angebot. Die schlechte Lage der Fläche zum nächsten Bahnhof steht den weiteren positiven Bewertungen zur Fläche gegenüber. Insbesondere die Bildungsinfrastruktur ist gut erreichbar. Mit der Baufläche erhält der Herkenfelder Weg auch an seiner nordwestlichen Ecke eine beidseitige Bebauung; die Planung nutzt eine vorhandene Erschließungsanlage sinnvoll aus und arrondiert die Siedlungsfläche. Auf der heute landwirtschaftlich genutzten Fläche ist gemäß bestehender Ortstypik eine Bautiefe vorgesehen.

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Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten: •

Auswirkungen auf das Kleinklima

Auswirkungen der verkehrlichen Erschließung aus Immissionsschutzsicht (Lärm, Luft)

Grundwasserneubildung

Kompensation für Inanspruchnahme geschützter Böden

Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraum

Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfKb7a He12

Städtebauliche Betrachtung Kriterium

vorhandene Situation

Infrastruktur (Nahversorgung/Sozial)

Luftlinie gemessen von Infrastruktureinrichtung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Nähe zu Nahversorgungseinrichtung

ca. 550 m (südlich), ca. 1.050 m (nördlich)

Nähe zu Kindertagesstätte

ca. 350 m

Nähe zu Grundschulen

ca. 300 m

Nähe zu weiterführenden Schulen

ca. 1.100 m

Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)

Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Anbindung an Straßennetz

gegeben

Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)

ca. 150 m

Qualität der ÖPNV-Anbindung

2 Buslinien

Nähe zur SPNV-Anbindung

ca. 3.100 m

Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungsysteme (Wasser)

Schmutzwasser-Entwässerung über Drucksystem an öffentliche Kanalisation möglich Regenwasser-Entwässerung nicht gesichert, voraussichtlich Versickerung

Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur

Abstand zu Emittenten

gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegenen Emittenten bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Gewerbe

> 200 m

Landwirtschaftliche Betriebsstätte

> 200 m

Verkehrswege

L 288 Kempener Straße rund 130 m

Sportstätten

> 200 m

Betrachtung der Umweltrelevanz Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert

Grünlandflächen

Schutzwürdigkeit

Landschaftsschutzgebiet, im Nordosten angrenzend: Schutzwürdiges Biotop (Obstwiesen und Gärten an der Kempener Straße)

Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten

strukturarmes Intensivgrünland, planungsrelevante Arten sind nicht bekannt oder nachgewiesen

Boden Bodenschutzwürdigkeit

schutzwürdige Böden

Altlasten/Bergbau

keine Altlasten-Verdachtsfläche

Wasser Oberflächengewässer

keine offenen Gewässer

Grundwassersituation

Wasserschutzgebiet IIIb Höhenhaus

Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion

Klimatop: Freilandklima/Gartenstadt; klimawirksame Funktion: Kaltluftschneise mit überregionaler Bedeutung

Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion

im Lärmaktionsplan festgelegtes ruhiges Gebiet; überregionaler Wanderweg und Naherholungsnutzung

Landschaftsbild

Kaum Fernwirkung

Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation

keine Konflikte

Luftqualität

städtische Hintergrundbelastung

Sonstige Immissionen

-

Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler

keine Güter bekannt

Sachgüter

-

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Stadt Bergisch Gladbach Kb8c - Lubusch Beschreibung/Daten Lage:

Katterbach

Größe Teilfläche:

2,5 ha als Neudarstellung, davon 0,0 ha aus Regionalplan entwickelt

Aktuelle Nutzung:

landwirtschaftliche Flächen

Umgebung:

aufgelockertes Wohnen, Waldfläche, landwirtschaftliche Fläche, Gartenbaubetrieb/Baumschule

Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:

Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich überlagert mit regionalen Grünzug

FNP:

Fläche für die Landwirtschaft

Bebauungsplan:

Landschaftsplan:

Landschaftsschutzgebiet

Kb8c

Gesamturteil Die Baufläche liegt etwa mittig zwischen den Stadtteilzentren Schildgen und Paffrath sowie günstig zur Achse der L288 – Kempener Straße – mit ihrem guten ÖPNVAngebot. Die Entfernung zum nächsten Bahnhof sowie die Anbindung an das übrige ÖPNV-Netz ist im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens näher zu thematisieren. Einrichtungen der Bildungsinfrastruktur sind gut erreichbar. Der vorgesehene Standort erhält den regionalen Grünzug bis zur Bebauung an der Kempener Straße und die durch den Wechsel von Wald und Freiflächen attraktive Landschaft westlich der Straße „Sträßchen Siefen“. Er nutzt eine nur noch rein landwirtschaftlich genutzte Fläche ohne weitere Grünelemente und schließt östlich an den Bereich des Gärtnereibetriebs und Gartenmarktes an. Damit wird der Siedlungsbereich des Weidenbuscher Weges sinnvoll nach Norden und Nordosten arrondiert, von wo er auch erschlossen werden kann. Im Rahmen des Bebauungsplanes sind Maßnahmen zum Schutz des Gewerbes vor heranrückender Wohnbebauung sowie Emissionskonflikte mit dem landwirtschaftlichen Betrieb zu überprüfen. Der Eingriff in Flächen eines landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebes steht zudem der fehlenden Verfügbarkeit anderer, geeigneter Flächen gegenüber.

48

Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten: •

Hinweis auf Ge- und Verbote des Wasserschutzgebietes

Auswirkungen der verkehrlichen Erschließung aus Immissionsschutzsicht (Lärm, Luft)

Kompensation für Inanspruchnahme geschützter Böden

Beeinträchtigung des Grundwassers/Grundwasserneubildungsrate

Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraum

Auswirkungen auf das Kleinklima

Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfKb8c He12

Städtebauliche Betrachtung Kriterium

vorhandene Situation

Infrastruktur (Nahversorgung/Sozial)

Luftlinie gemessen von Infrastruktureinrichtung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Nähe zu Nahversorgungseinrichtung

ca. 550 m

Nähe zu Kindertagesstätte

ca. 750 m

Nähe zu Grundschulen

ca. 650 m

Nähe zu weiterführenden Schulen

ca. 1.100 m

Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)

Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Anbindung an Straßennetz

gegeben

Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)

ca. 400 m

Qualität der ÖPNV-Anbindung

2 Buslinien

Nähe zur SPNV-Anbindung

ca. 2.800 m

Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungsysteme (Wasser)

Schmutzwasser- und Regenwasser-Entwässerung über öffentliche Kanalisation möglich Voraussichtlich Grunddienstbarkeiten für Kanal notwendig

Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur

Abstand zu Emittenten

Bedingt gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegenen Emittenten bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Gewerbe

Gärtnerei unmittelbar westlich angrenzend < 50 m

Landwirtschaftliche Betriebsstätte

nördlich Stallanlage und Reitplatz < 150 m

Verkehrswege

> 200 m

Sportstätten

> 200 m

Betrachtung der Umweltrelevanz Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert

Grünlandwirtschaft, im Süden und Osten grenzen Gärten mit Gehölzen an

Schutzwürdigkeit

Landschaftsschutzgebiet

Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten

Keine planungsrelevanten Arten bekannt. Die strukturarme Fläche ist für planungsrelevante Arten eher ungeeignet

Boden Bodenschutzwürdigkeit

schutzwürdige bis sehr schutzwürdige Böden

Altlasten/Bergbau

keine Altlasten-Verdachtsfläche

Wasser Oberflächengewässer

kein Oberflächengewässer

Grundwassersituation

Wasserschutzgebiet IIIb Höhenhaus

Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion

Klimatop: Freilandklima/Siedlungsklima klimawirksame Funktion (Kaltluftentstehungsgebiet, Kaltluftzufluss aus Landschaft, Kaltluftschneise mit regionaler Bedeutung)

Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion

im Lärmaktionsplan festgelegtes ruhiges Gebiet; überregionaler Wanderweg führt im Osten entlang; Weg im Norden wichtig für Naherholung

Landschaftsbild

landwirtschaftlich geprägt, kaum Fernwirkung

Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation

Konflikte durch angrenzenden landwirtschaftlichen Betrieb sowie angrenzende Gärtnerei

Luftqualität

städtische Hintergrundbelastung

Sonstige Immissionen

Geruch- und Staubbelastung aufgrund Pferdehaltung und Gärtnerei

Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler

keine Güter bekannt

Sachgüter

keine Güter bekannt

49


Stadt Bergisch Gladbach Kb10 - Kempener Straße Beschreibung/Daten Lage:

Katterbach

Größe Teilfläche:

0,9 ha als Neudarstellung, davon 0,2 ha aus Regionalplan entwickelt

Aktuelle Nutzung:

aufgelockerte Wohnbebauung

Umgebung:

aufgelockerte Wohnbebauung, landwirtschaftliche Flächen

Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:

Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich überlagert mit regionalem Grünzug und Landschaftsschutzfunktion

FNP:

Fläche für Landwirtschaft, Wohnfläche

Bebauungsplan:

südlicher Teil: Nr. 1255

Landschaftsplan:

Keine Schutzausweisung

Kb10

Gesamturteil Die Potentialfläche Kb 10 drängt sich durch ihre bauliche Vorprägung (Hinterlandbebauung) für eine Darstellung im Flächennutzungsplan auf. Die Darstellung von Wohnbauflächen an dieser Stelle sind auch aufgrund der guten Lage im Siedlungszusammenhang vertretbar. Der Erhalt des Grünzuges zwischen Katterbach und Paffrath/Nußbaum wird nördlich der Fläche Kb10 sichergestellt.

Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten:

Die Baufläche liegt etwa mittig zwischen den Stadtteilzentren Schildgen und Paffrath sowie günstig zur Achse der L288 – Kempener Straße – mit ihrem guten ÖPNV-Angebot. Insbesondere die Bildungsinfrastruktur ist gut erreichbar. Die nun dargestellte Teilfläche der ursprünglich diskutierten Wohnbauflächendarstellung grenzt an bestehende Wohnbauflächen an und ist bereits durch Hinterlandbebauung, kleine Straßen sowie Ferngastrassen geprägt. Mit der Darstellung kann der Bereich städtebaulich geordnet und in einer der benachbarten Bebauung angepassten höheren Dichte bebaut werden.

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Hinweis auf Ge- und Verbote des Wasserschutzgebietes

Auswirkungen auf das Kleinklima

Waldabstand

Bodenuntersuchung auch aufgrund des Bergbaues

Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraum

Gebüsche, Gehölze erhalten (Vogelschutz)

Artenschutzprüfung mit Schwerpunkt Vögel

Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfStädtebauliche Betrachtung Kriterium

Kb10 He12 vorhandene Situation

Infrastruktur (Nahversorgung/Sozial)

Luftlinie gemessen von Infrastruktureinrichtung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Nähe zu Nahversorgungseinrichtung

ca. 250 m

Nähe zu Kindertagesstätte

ca. 700 m

Nähe zu Grundschulen

ca. 600 m

Nähe zu weiterführenden Schulen

ca. 800 m

Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)

Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Anbindung an Straßennetz

gegeben

Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)

ca. 250 m

Qualität der ÖPNV-Anbindung

2 Buslinien

Nähe zur SPNV-Anbindung

ca. 2.400 m

Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungsysteme (Wasser)

Schmutzwasser- und Regenwasser-Entwässerung über öffentliche Kanalisation möglich Regenwasser-Entwässerung erfolgt über Einleitung in Gewässer

Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur

Abstand zu Emittenten

gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegenen Emittenten bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Gewerbe

> 200 m

Landwirtschaftliche Betriebsstätte

> 200 m

Verkehrswege

L 288 Kempener Straße < 200 m

Sportstätten

> 200 m

Betrachtung der Umweltrelevanz Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert

Weide, Gehölze, Brache, abwechslungsreich

Schutzwürdigkeit

Innenbereich, daher kein Landschaftsschutzgebiet; im Süden kleinflächig Biotop-Verbundfläche

Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten

Potentiell hohe Eignung für planungsrelevante Vogelarten (Brache, Gebüsch). Keine Nachweise für planungsrelevanten Arten.

Boden Bodenschutzwürdigkeit

schützenswerte Böden

Altlasten/Bergbau

Hinweise auf Bergbau südlich

Wasser Oberflächengewässer

keine offenen Gewässer; Weidenbach fließt südlich vorbei

Grundwassersituation

Wasserschutzgebiet IIIb Höhenhaus

Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion

Klimatop: Siedlungsklima/Gartenstadt; Klimawirksame Funktion (Kaltluftentstehungsgebiet) und klimawirksamer innerstädtischer Freiraum

Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion

nur über Stichweg zugänglich, daher keine hohe Wertigkeit für Naherholung

Landschaftsbild

Hundeübungsplatz vorhanden; Landschaftsbild strukturreich, aber kaum Fernwirkung

Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation

Belastung durch Hundeplatz

Luftqualität

städtischer Hin tergrund

Sonstige Immissionen

Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler

eine Güter bekannt

Sachgüter

Ferngasleitung quert das Gelände

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Stadt Bergisch Gladbach Lu1 - Kinderdorf Beschreibung/Daten Lage:

Neufeldweg

Größe Teilfläche:

1,0 ha als Neudarstellung, 0,0 ha aus FNP alt übernommen, davon 0 ha aus Regionalplan entwickelt

Aktuelle Nutzung:

Waldfläche, Sportplatz

Umgebung:

aufgelockertes Wohnen, Waldflächen, Bach

Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:

Waldbereich, Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung, regionaler Grünzug, Grundwasser- und Gewässerschutz

FNP:

Wohnbaufläche, Fläche für Wald

Bebauungsplan:

Landschaftsplan:

Landschaftsschutzgebiet

Lu1

Gesamturteil Das Kinderdorf Bethanien wurde Ende der 1960er-Jahre auf einer aufgelassenen Bergbaufläche am Rand des Königsforstes errichtet. Veränderte und wachsende pädagogische Bedarfe machen eine bauliche Erweiterung erforderlich. Auf Grund wertvoller Naturräume, der Nähe zur Autobahn sowie der Stadtgrenze kommen hierfür nur kleine Flächen östlich der Anlage in Betracht, um die bestehende Gebäudestruktur sinnvoll und funktional ergänzen zu können. Weitere Einschränkungen sind durch die hohe Schallbelastung sowie das benachbarte FFH-Schutzgebiet zu erwarten. Die Fläche selbst ist aus dem FFHGebiet ausgeklammert und vom Neufeldweg aus erschlossen. Die ungünstige Erschließung ist aufgrund der besonderen Nutzung als Kinderdorf eine städtebaulich vertretbare Einschränkung der Fläche. Es wird auf die hohe Vorbelastung durch Lärmimmissionen aus Straßen- und Luftverkehr sowie durch verkehrsbedingte Luftschadstoffe hingewiesen. Der Standort ist aus Sicht des Lärmschutzes aufgrund der hohen Überschreitung der gesetzlich anerkannten Gesundheitsschwelle sowie der Kumulation hoher Vorbelastungen durch Straßenverkehrslärm und Fluglärm grundsätzlich problematisch. Zum Schutz der Nutzungen sind entsprechende bauliche Maßnahmen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu ergreifen.

52

Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten: •

Kompensation für Inanspruchnahme geschützter Böden

Ehemalige und verlassene Tagesöffnungen, Gewässer und Schutzstreifen, Waldrandstreifen sowie Böden der Bodenstufe 3 von der Planung ausnehmen

Flora-Fauna-Habitat-Verträglichkeit

Altlastenuntersuchung

Beeinträchtigung des Grundwassers

Auswirkungen der stark lärmvorbelasteten Straßen

Auswirkungen durch hohe verkehrsbedingte Luftschadstoffe

Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraum

Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfLu1 He12

Städtebauliche Betrachtung Kriterium

vorhandene Situation

Infrastruktur (Nahversorgung/Sozial)

Luftlinie gemessen von Infrastruktureinrichtung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Nähe zu Nahversorgungseinrichtung

ca. 650 m

Nähe zu Kindertagesstätte

ca. 800 m

Nähe zu Grundschulen

ca. 1.250 m

Nähe zu weiterführenden Schulen

ca. 2.500 m

Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)

Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Anbindung an Straßennetz

gegeben

Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)

ca. 650 m

Qualität der ÖPNV-Anbindung

3 Buslinien (davon 1 Schnellbuslinie)

Nähe zur SPNV-Anbindung

ca. 1.000 m (Stadtbahn)

Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungsysteme (Wasser)

Entwässerungsmöglichkeit nur an bestehendes System des Kinderdorfes möglich, Schmutzwasser-Entwässerung über Druckleitungssystem und Regenwasser-Entwässerung mit Überprüfung der Leistungsfähigkeit der Einleitstelle des Gewässers

Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur

Abstand zu Emittenten

bedingt gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegenen Emittenten bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Gewerbe

> 200 m

Landwirtschaftliche Betriebsstätte

> 200 m

Verkehrswege

L 358 < 100 m

Sportstätten

< 100 m

Betrachtung der Umweltrelevanz Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert

Laub-Mischwald (mit einzelnen Nadelgehölzen), Bolzplatz, Gartenbrache

Schutzwürdigkeit

Landschaftsschutzgebiet, Schutzzone FFH-Königsforst (FFH-Vorprüfung liegt vor: keine Bedenken), unmittelbar angrenzend Naturschutzgebiet sowie kartierte Biotope und Biotop-Verbundflächen

Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten

Aktuell (2017) keine Nachweise von planungsrelevanten Arten. Potentielle Eignung für Vögel und Fledermäuse hoch. Beeinträchtigungen des Flehbaches und seiner Bewohner sind auszuschließen

Boden Bodenschutzwürdigkeit

tlw. sehr schützenswerte Böden

Altlasten/Bergbau

Großteils auf Altlastfläche 125: Ehemalige Sprengstofffabrik und -lager (Erstbewertung des Rheinisch-Bergischen Kreises liegt vor)

Wasser Oberflächengewässer

Flehbach fließt an der nordöstlichen Plangebietsgrenze

Grundwassersituation

WSG IIIa Erkermühle

Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion

Klimatop: Waldklima, Kaltluftschneise mit überregionaler Bedeutung

Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion

Im Lärmaktionsplan festgelegtes ruhiges Gebiet; innerhalb eines großen Erholungsgebietes gelegen

Landschaftsbild

Kaum Fernwirkung durch Lage inmitten von Wald

Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation

Konflikte durch Straßenverkehr durch L 358, K 27 und A4, in der gesamten Potentialfläche Überschreitung der Lärmsanierungswerte der VLärmSchR97 (Schwelle zur Gesundheitsgefährdung) um > 5 dB(A) tags/nachts, Konflikte durch Fluglärm

Luftqualität

städtische Hintergrundbelastung, entlang der L 358 erhöhte verkehrsbedingte Luftschadstoffimmissionen

Sonstige Immissionen

keine

Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler

Kinderdorf-Anlage als Denkmal ausgewiesen

Sachgüter

Keine Güter bekannt

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Stadt Bergisch Gladbach Mo7c - An der Grube Beschreibung/Daten Lage:

Moitzfeld

Größe Teilfläche:

1,6 ha als Neudarstellung, 0,2 ha aus FNP alt übernommen, davon 0 ha aus Regionalplan entwickelt

Aktuelle Nutzung:

landwirtschaftliche Fläche

Umgebung:

aufgelockertes Wohnen, landwirtschaftliche Flächen, bewaldete Flächen

Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:

Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich

FNP:

Fläche für die Landwirtschaft, Fläche für Wald

Bebauungsplan:

westlicher Teil: Nr. 5534

Landschaftsplan:

östlicher Teil: Landschaftsschutzgebiet westlicher Teil ohne Schutz (Innenbereich)

Mo7c

Gesamturteil Moitzfeld besitzt Entwicklungspotenziale, da es von Freiraum umgeben und anders als die zentraler/westlicher gelegenen Stadtteile in den vergangenen Jahren nicht gewachsen ist. Mit der verlängerten Stadtbahnlinie 1 wird seine Attraktivität steigen. Die Entwicklung Moitzfelds wird durch den Fluglärmbereich im Südosten, durch die FFH-Schutzflächen und ihr funktionales Umfeld im Osten und das Ziel eines ausreichenden Freiraums zwischen Moitzfeld und Herkenrath begrenzt. Moitzfeld verfügt über ein kleines Zentrum mit guter ÖPNV-Anbindung, das durch zusätzliche Einwohner stabilisiert würde und von der Baufläche fußläufig erreichbar ist. Mit der Baufläche wird der Siedlungskörper am östlichen Rand erweitert auf einer bisher landwirtschaftlich beziehungsweise als Garten genutzten Fläche. Die Arrondierung orientiert sich am baulichen Bestand und ist möglich, da eine früher bestehende Streuobstwiese untergegangen ist. Auf eine größere Flächenabgrenzung wird verzichtet, um ein Zusammenwachsen der Ortsteile Moitzfeld und Herweg zu vermeiden. Der östliche Abschluss der Wohnbaufläche soll daher eingegrünt werden. Die Erschließung kann von der Straße Herweg aus erfolgen. Die Entwässerung der anfallenden Schmutzwassermengen soll mit der Stadt Overath im Weiteren geklärt werden.

54

Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten: •

Durch- und Eingrünung

Kompensation für Inanspruchnahme geschützter Böden

bestehende Ausgleichsverpflichtung

Auswirkungen der verkehrlichen Erschließung aus Immissionsschutzsicht (Lärm, Luft)

Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraum

Auswirkungen auf das Kleinklima

Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfMo7c He12

Städtebauliche Betrachtung Kriterium

vorhandene Situation

Infrastruktur (Nahversorgung/Sozial)

Luftlinie gemessen von Infrastruktureinrichtung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Nähe zu Nahversorgungseinrichtung

ca. 650 m

Nähe zu Kindertagesstätte

ca. 600 m

Nähe zu Grundschulen

ca. 800 m

Nähe zu weiterführenden Schulen

ca. 2.150 m

Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)

Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Anbindung an Straßennetz

gegeben

Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)

ca. 100 m

Qualität der ÖPNV-Anbindung

2 Buslinien (1 Buslinie)

Nähe zur SPNV-Anbindung

ca. 2.450 m

Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungsysteme (Wasser)

Schmutzwasser- und Regenwasser-Entwässerung über öffentliche Kanalisation möglich Schmutzwasser soll zur Kläranlage Lehmbach abgeleitet werden, hierzu ist ein Einvernehmen mit der Stadt Overath herzustellen.

Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur

Abstand zu Emittenten

bedingt gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegenen Emittenten bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Gewerbe

> 200 m

Landwirtschaftliche Betriebsstätte

> 200 m

Verkehrswege

K 41 < 100 m

Sportstätten

> 200 m

Betrachtung der Umweltrelevanz Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert

Grünland, einzelne Gärten, angrenzend zur Straße Gehölze

Schutzwürdigkeit

östlicher Teil Landschaftsschutzgebiet; im Süden kartiertes Biotop (Obstwiese, allerdings nicht mehr vorhanden)

Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten

Garten im Nordosten sehr strukturreich, Grünland ist struktur- und artenarm, keine planungsrelevanten Arten bekannt

Boden Bodenschutzwürdigkeit

sehr schutzwürdige Böden

Altlasten/Bergbau

keine Altlasten-Verdachtsfläche

Wasser Oberflächengewässer

keine Oberflächengewässer

Grundwassersituation

kein Wasserschutzgebiet

Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion

Klimatop: Freilandklima/Siedlungsklima, Klimawirksame Funktion mittelgroße Freiräume; geringe klimawirksamen Freiräume

Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion

Im Lärmaktionsplan festgelegtes ruhiges Gebiet; nördlicher Weg ist ausgewiesener Wanderweg und wichtig für Naherholung

Landschaftsbild

bedingte Fernwirkung

Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation

Konflikte durch Straßenverkehr (K41) und Fluglärm

Luftqualität

städtische Hintergrundbelastung

Sonstige Immissionen

keine bekannt

Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler

keine Güter bekannt

Sachgüter

Ausgleichsverpflichtung (freiwachsende Hecke, noch nicht umgesetzt)

55


Stadt Bergisch Gladbach Mo7d - An der Grube Beschreibung/Daten Lage:

Moitzfeld

Größe Teilfläche:

2,0 ha als Neudarstellung, davon 2,0 ha aus Regionalplan entwickelt

Aktuelle Nutzung:

landwirtschaftliche Fläche, solitäre Bebauung

Umgebung:

aufgelockertes Wohnen, landwirtschaftliche Flächen

Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:

Allgemeiner Siedlungsbereich

FNP:

Fläche für die Landwirtschaft

Bebauungsplan:

Landschaftsplan:

südlicher Teil: Landschaftsschutzgebiet

Mo7d

Gesamturteil

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Moitzfeld besitzt Entwicklungspotenziale, da es von Freiraum umgeben und in den vergangenen Jahren nicht gewachsen ist. Mit Verlängerung der Stadtbahnlinie 1 wird seine Attraktivität wachsen. Moitzfeld verfügt über ein kleines Zentrum mit guter ÖPNVAnbindung, das durch zusätzliche Einwohner und Beschäftigte stabilisiert würde und von der Fläche fußläufig erreichbar ist. Die Stadtteil-Entwicklung wird jedoch begrenzt durch den Fluglärmbereich und das FFH-Gebiet im Südosten sowie beizubehaltende Freiräume rundherum.

Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten: •

Artenschutzbelange

Kompensation für Inanspruchnahme geschützter Böden

ehemalige Bergbautätigkeit

Die landwirtschaftlich geprägte und teil-bebaute Fläche liegt an der Kreuzung Friedrich-Ebert-Str./Moitzfeld. Die Erschließung ist von Norden möglich, östlich ist ein Park+Ride-Platz geplant. Inwiefern die landwirtschaftliche Nutzung noch besteht, die Regenwasser-Entwässerung sowie der Erhalt bestehender Obstgehölze sind im Bebauungsplan zu entwickeln. Des Weiteren ist der Trassenverlauf der geplanten Stadtbahnlinie 1 zu berücksichtigen.

Begrünungskonzept unter Berücksichtigung der Obstgehölze

Abstand zum Quellbereich

Auswirkungen auf das Kleinklima

Auswirkungen der stark lärmvorbelasteten Straße

Auf Grund der zentralen Lage und der emittierenden Nutzungen im Umfeld ist eine gemischte Baufläche vorgesehen, welche die städtebauliche Verbindung zwischen Wohnbebauung im Umfeld und der südlich angrenzenden gewerblichen Baufläche herstellt. Um mögliche (Emissions-)Konflikte zu identifizieren, wird die Fläche nach den Kriterien einer Wohnbauflächendarstellung bewertet, auch wenn die Fläche sich aufgrund der Vorprägung und den geplanten Nutzungen im Umfeld eher für eine stärkere gewerbliche Prägung anbietet. In der Zusammenstellung der Flächen in Kapitel 7 wird die Fläche als gewerbliche Baufläche berücksichtigt.

Auswirkungen der verkehrlichen Erschließung aus Immissionsschutzsicht (Lärm, Luft)

Auswirkungen der geplanten Streckenführung der Linie 1 (Breite der Trasse, Lärmschutz, elektromagnetische Felder, Erschütterungen)

Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraum

Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfMo7d He12

Städtebauliche Betrachtung Kriterium

vorhandene Situation

Infrastruktur (Nahversorgung/Sozial)

Luftlinie gemessen von Infrastruktureinrichtung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Nähe zu Nahversorgungseinrichtung

ca. 150 m

Nähe zu Kindertagesstätte

ca. 100 m

Nähe zu Grundschulen

ca. 350 m

Nähe zu weiterführenden Schulen

ca. 2.150 m

Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)

Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Anbindung an Straßennetz

gegeben

Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)

ca. 50 m (ca. 100 m)

Qualität der ÖPNV-Anbindung

1 Buslinie (3 Buslinien)

Nähe zur SPNV-Anbindung

ca. 2.200 m Schmutzwasser-Entwässerung mit Anschluss an öffentliche Kanalisation möglich

Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungsysteme (Wasser)

Regenwasser-Entwässerung nördlicher Teil an öffentliche Kanalisation möglich, Regenwasser-Entwässerung westlicher Teil nicht gesichert

Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur

Abstand zu Emittenten

bedingt gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegenen Emittenten bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Gewerbe

> 200 m

Landwirtschaftliche Betriebsstätte

Innerhalb des Plangebietes

Verkehrswege

L 195 und L 289 < 100 m

Sportstätten

> 200 m

Betrachtung der Umweltrelevanz Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert

Grünland (teils feucht) und Streuobst sowie Gärten und Hofanlage (insgesamt strukturreich)

Schutzwürdigkeit

teilweise Landschaftsschutzgebiet, FFH-Vorprüfung: nur unerhebliche Beeinträchtigung

Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten

Im FFH Gebiet Grube Weiß leben unter anderen die Gelbbauchunke und die Geburtshelferkröte. Erhebliche Beeinträchtigungen dieser Arten sind nicht zu erwarten (s. FFH-VP). Weitere planungsrelevanten Arten sind nicht bekannt. Artenschutzmaßnahmen sind mit der Fläche G-Mo6 verknüpft

Boden Bodenschutzwürdigkeit

tlw. sehr schutzwürdige Böden (auch laut Kartierung des Rheinisch-Bergischen Kreises)

Altlasten/Bergbau

keine Altlasten-Verdachtsfläche, Schwermetallbelastung ist möglich

Wasser Oberflächengewässer

Außer einem kleinem Teich, keine offenen Gewässer vorhanden, im südwestlichen Teil: Quellbereich

Grundwassersituation

kein Wasserschutzgebiet

Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion

Klimatop: Freilandklima/Siedlungsklima; mittelgroßer Freiraum

Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion

für Naherholung nicht erschlossen

Landschaftsbild

noch typische Dorfrandlage mit altem Obstgürtel, kaum Fernwirkung

Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation

Konflikte durch Straßenverkehr entlang der L 195: Überschreitung der Lärmsanierungswerte der VLärmSchR97 (Schwelle zur Gesundheitsgefährdung) sowie der Auslösewerte für Schutzmaßnahmen nach EU-Umgebungslärmrichtlinie; Konflikte durch Fluglärm; Konflikte durch künftiges Gewerbe

Luftqualität

städtische Hintergrundbelastung, verkehrsnah erhöhte Luftschadstoffimmissionen

Sonstige Immissionen

Geruchs- und Staubimmissionen durch landwirtschaftliche Nutzung; Umsetzung der geplanten Stadtbahntrasse führt ggf. zu zusätzlichen Immissionen

Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler

keine Güter bekannt

Sachgüter

keine Güter bekannt

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Stadt Bergisch Gladbach Nu1c - Im Weidenbusch Beschreibung/Daten Lage:

Nußbaum

Größe Teilfläche:

3,2 ha als Neudarstellung, davon 2,7 ha aus Regionalplan entwickelt

Aktuelle Nutzung:

landwirtschaftliche Fläche, Gärten

Umgebung:

aufgelockertes Wohnen, Waldflächen, landwirtschaftliche Flächen

Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:

Allgemeiner Siedlungsbereich, Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich mit überlagerten Freiraumfunktionen

FNP:

Fläche für Landwirtschaft

Bebauungsplan:

Landschaftsplan:

Landschaftsschutzgebiet

Nu1c

Gesamturteil Die Ortslage Nußbaum schließt unmittelbar nördlich an den Kern von Paffrath mit seinem zentralen Versorgungbereich und gutem Infrastrukturangebot an, das fußläufig erreichbar ist. Sie stellt einen attraktiven Wohnstandort dar. Die östlich angrenzende Baufläche ist bereits im rechtkräftigen Flächennutzungsplan enthalten und von drei Seiten von Wohnbebauung umgeben, wurde bisher aber aufgrund ungünstiger Erschließungsmöglichkeiten nicht bebaut. Mit der geplanten neuen Wohnbaufläche wird die Möglichkeit eröffnet, den Gesamtbereich sinnvoll (ringförmig) zu erschließen, ohne die südlich und westlich angrenzenden hochwertigen Naturbereiche (u.a. Zufluss zum Weidenbach, Naturschutzgebiet Fronnenbroich) zu beeinträchtigen. Die Entfernung zur nächsten Bahnhaltestelle ist aufgrund der ansonsten überwiegend positiven Bewertung der Fläche eine vertretbare Einschränkung. Im Rahmen des Bebauungsplanes ist zu klären, inwiefern die landwirtschaftlichen Nutzungen noch in Betrieb sind und welche Auswirkungen diese auf die geplanten Wohnbauflächen besitzen. Die Inanspruchnahme von Flächen des landwirtschaftlichen Betriebes steht der fehlenden Verfügbarkeit anderer, geeigneter Flächen gegenüber.

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Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten: •

Abstand zum Biotop/Feuchtwiese, Regelungen zum Wasserdargebot, Beeinträchtigung des Grundwassers/Grundwasserneubildungsrate und Hinweis auf Ge- und Verbote des Wasserschutzgebietes

Begrünungskonzept zur Einbindung in die Landschaft

Bodenuntersuchung aufgrund des Bergbaues und Kompensation für Inanspruchnahme geschützter Böden

Auswirkungen der verkehrlichen Erschließung aus Immissionsschutzsicht (Lärm, Luft)

Aktuelle Vogelkartierung als Grundlage des Artenschutzkonzeptes und Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraum

Berücksichtigung von Auswirkungen auf das Kleinklima

Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfNu1c He12

Städtebauliche Betrachtung Kriterium

vorhandene Situation

Infrastruktur (Nahversorgung/Sozial)

Luftlinie gemessen von Infrastruktureinrichtung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Nähe zu Nahversorgungseinrichtung

ca. 550 m

Nähe zu Kindertagesstätte

ca. 300 m

Nähe zu Grundschulen

ca. 650 m

Nähe zu weiterführenden Schulen

ca. 750 m

Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)

Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Anbindung an Straßennetz

gegeben

Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)

ca. 300 m

Qualität der ÖPNV-Anbindung

1 Buslinie

Nähe zur SPNV-Anbindung

ca. 2.200 m

Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungsysteme (Wasser)

Schmutzwasser-Entwässerung mit Anschluss an öffentliche Kanalisation möglich Regenwasser-Entwässerung nicht gesichert, mögliche Einleitung in Gewässer mit Rückhaltung

Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur

Abstand zu Emittenten

gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegenen Emittenten bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Gewerbe

> 200 m

Landwirtschaftliche Betriebsstätte

Betrieb unmittelbar östlich angrenzend

Verkehrswege

> 200 m

Sportstätten

> 200 m

Betrachtung der Umweltrelevanz Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert

überwiegend Grünlandnutzung; teils mit Obstbäumen, einzelne Gehölze; Landschaftsschutzgebiet

Schutzwürdigkeit

Landschaftsschutzgebiet; nördlich und westlich angrenzend geschützte Biotope

Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten

Keine bekannten oder kartierten planungsrelevanten Arten in 2017. Gute potentielle Eignung für Arten des Offenlandes und der Streuobstwiesen.

Boden Bodenschutzwürdigkeit

schutzwürdige Böden

Altlasten/Bergbau

Altlasten-Verdachtsfläche 6 im nördlichen Bereich angrenzend/Bergbau

Wasser Oberflächengewässer

Quellbereich/Zufluss des Weidenbaches unmittelbar westlich angrenzend

Grundwassersituation

Wasserschutzgebiet IIIb Höhenhaus

Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion

Klimatop: Freilandklimatop; klimawirksame Funktion (Kaltluftentstehungsgebiet, Kaltluftzufuhr aus Landschaft)

Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion

im Lärmaktionsplan festgelegtes ruhiges Gebiet; Wanderweg vorhanden; wichtig für Naherholung

Landschaftsbild

typische Ortsrandlage mit „Obstgürtel“, strukturreich

Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation

keine Konflikte

Luftqualität

städtische Hintergrundbelastung

Sonstige Immissionen

Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler

keine Güter bekannt

Sachgüter

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Stadt Bergisch Gladbach Nu7a- Peterskaule Nord Beschreibung/Daten Lage:

Nußbaum Süd

Größe Teilfläche:

4,4 ha als Neudarstellung, davon 0 ha aus Regionalplan entwickelt

Aktuelle Nutzung:

landwirtschaftliche Fläche

Umgebung:

aufgelockertes Wohnen, landwirtschaftliche Flächen

Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:

Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich mit überlagerten Freiraumfunktionen

FNP:

Grünfläche

Bebauungsplan:

westlicher Teil: Nr. 1334 T1 und T2

Landschaftsplan:

östlicher Teil: Landschaftsschutzgebiet

Nu7a

Gesamturteil Die Baufläche schließt unmittelbar nordöstlich an den Kern von Paffrath mit seinem zentralen Versorgungbereich und gutem Infrastrukturangebot an, das fußläufig erreichbar ist. Sie stellt einen attraktiven Wohnstandort dar, die städtebauliche Bewertung weist der Fläche eine der besten Eignungen für eine Wohnbauentwicklung im gesamten Stadtgebiet aus. Die Fläche wird heute landwirtschaftlich genutzt, ist aber auch ein frequentierter Raum für die Freizeitnutzung. Der Flächenzuschnitt ermöglicht die Realisierung von verschiedenen Gebäudetypologien und bietet hinsichtlich der Grundstückstiefen eine gewisse Flexibilität. Zudem wird die häufig genutzte Wegeverbindung nach Osten berücksichtigt und hält nördlich dieser Wegeverbindung einen rund 100 Meter breiten Korridor frei, der somit auch weiterhin als regionale Sichtachse fungiert („Kölner Fenster“). Die verbleibende Baufläche schließt unmittelbar südlich bzw. östlich an die Bebauung der Siedlung Nußbaum an und kann von dort und von Südwesten erschlossen werden. Im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens sind die verschiedenen Möglichkeiten zur Erschließung der Fläche zu überprüfen.

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Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten: •

Begrünungskonzept zur Einbindung ins Landschaftsbild

Hinweis auf Ge- und Verbote des Wasserschutzgebietes

Fernblicke

Fuß- und Wegenetz

Kompensation für Inanspruchnahme geschützter Böden

Beeinträchtigung des Grundwassers/Grundwasserneubildungsrate

Berücksichtigung von Auswirkungen auf das Kleinklima

Artenschutzkonzept für den Rotmilan

Aktuelle Artenschutzprüfung mit Schwerpunkt Vögel

Auswirkungen der verkehrlichen Erschließung aus Immissionsschutzsicht (Lärm, Luft)

Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraum

Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfNu 7a He12

Städtebauliche Betrachtung Kriterium

vorhandene Situation

Infrastruktur (Nahversorgung/Sozial)

Luftlinie gemessen von Infrastruktureinrichtung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Nähe zu Nahversorgungseinrichtung

ca. 350 m

Nähe zu Kindertagesstätte

ca. 100 m

Nähe zu Grundschulen

ca. 450 m

Nähe zu weiterführenden Schulen

ca. 700 m

Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)

Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Anbindung an Straßennetz

gegeben

Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)

ca. 200 m

Qualität der ÖPNV-Anbindung

1 Buslinie (zwei Linien unter Berücksichtigung Anruf-Sammel-Taxi)

Nähe zur SPNV-Anbindung

ca. 1.700 m

Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungsysteme (Wasser)

Schmutzwasser- und Regenwasser-Entwässerung über öffentliche Kanalisation möglich. Teilweise sind Grunddienstbarkeiten dafür notwendig.

Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur

Abstand zu Emittenten

gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegenen Emittenten bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Gewerbe

> 200 m

Landwirtschaftliche Betriebsstätte

> 200 m

Verkehrswege

> 200 m

Sportstätten

Bolzplatz innerhalb/am Rande der Potenzialfläche

Betrachtung der Umweltrelevanz Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert

Grünlandnutzung; im WEsten und Norden Gärten angrenzend

Schutzwürdigkeit

östlicher Teil Landschaftsschutzgebiet

Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten

Nachweis planungsrelevanter Arten, zum Beispiel des Rotmilans mit Jagdrevier und Horstbaum östlich der Fläche. Ausweichjagdreviere stehen nur sehr begrenzt zur Verfügung.

Boden Bodenschutzwürdigkeit

teilweise sehr schutzwürdige Böden (südöstlicher Teil laut Kartierung des Rheinisch-Bergischen Kreises),

Altlasten/Bergbau

keine Altlasten-Verdachtsfläche

Wasser Oberflächengewässer

keine Oberflächengewässer

Grundwassersituation

Wasserschutzgebiet IIIb Höhenhaus

Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion

Klimatop: Freiland-/Siedlungsklima/Gartenstadt; klimawirksame Freiräume (Kaltluftentstehungsgebiet, Kaltluftzufluss aus Landschaft, Kaltluftabfluss innerstädtischer Freiräume, Kaltluftschneise mit regionaler Bedeutung mit mittlerer Luftaustauschfunktion und Bedeutung für Luftqualität)

Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion

Im Lärmaktionsplan festgelegtes Gebiet; wichtig für Naherholung; Wanderweg quert

Landschaftsbild

teils Fernsicht über das Rheinland

Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation

Konflikt durch öffentlich zugänglichen Bolzplatz im Nordwesten der Fläche

Luftqualität

städtische Hintergrundbelastung

Sonstige Immissionen

Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler

keine Güter bekannt

Sachgüter

im Westen und Nordwesten bestehen Ausgleichsflächen für den Bebauungsplan Nr. 1334 Teil 2 -Nußbaum-

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Stadt Bergisch Gladbach Nu7b - Peterskaule Süd Beschreibung/Daten Lage:

Nußbaum Süd

Größe Teilfläche:

3,0 ha als Neudarstellung, davon 0 ha aus Regionalplan entwickelt

Aktuelle Nutzung:

landwirtschaftliche Fläche, Wald

Umgebung:

Wohnen, Waldflächen, Friedhof, landwirtschaftliche Flächen

Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:

Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich mit überlagerten Freiraumfunktionen

FNP:

Grünfläche

Bebauungsplan:

Nr. 21 Teil 1 - Pannenberg und Nr. 1452 Im Kamp

Landschaftsplan:

überwiegend Landschaftsschutzgebiet

Nu7b

Gesamturteil

62

Die Baufläche schließt unmittelbar östlich an den Kern von Paffrath mit seinem zentralen Versorgungbereich und gutem Infrastrukturangebot an, das fußläufig erreichbar ist. Sie stellt einen attraktiven Wohnstandort dar, die städtebauliche Bewertung weist ihr eine der besten Eignungen für eine Wohnbauentwicklung im gesamten Stadtgebiet aus.

Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten:

Die Fläche knüpft an bebaute Flächen an und ist zur Hälfte landwirtschaftlich, zur Hälfte durch große, teilweise verwilderte Gartenflächen geprägt. Sie liegt unmittelbar südlich einer häufig genutzten Wegeverbindung nach Osten und arrondiert die Bebauung zwischen Steinenkamp und Pannenberg. Die westlich anschließenden Waldflächen werden nicht überplant; zur geschützten Peterskaule verbleibt ein ausreichender Abstand. Im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens sind die Möglichkeiten zur Erschließung der Fläche zu überprüfen.

Waldrandzone/ausreichend Abstand zum Biotop/geschützer Landschaftsbestandteil

Hinweis auf Ge- und Verbote des Wasserschutzgebietes

Kompensation für Inanspruchnahme geschützter Böden

Beeinträchtigung des Grundwassers/Grundwasserneubildungsrate

Artenschutzkonzept für den Rotmilan beachten

Auswirkungen der verkehrlichen Erschließung aus Immissionsschutzsicht (Lärm, Luft)

Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraum

Berücksichtigung von Auswirkungen auf das Kleinklima

Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfNu7b He12

Städtebauliche Betrachtung Kriterium

vorhandene Situation

Infrastruktur (Nahversorgung/Sozial)

Luftlinie gemessen von Infrastruktureinrichtung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Nähe zu Nahversorgungseinrichtung

ca. 400 m

Nähe zu Kindertagesstätte

ca. 300 m

Nähe zu Grundschulen

ca. 350 m

Nähe zu weiterführenden Schulen

ca. 700 m

Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)

Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Anbindung an Straßennetz

gegeben

Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)

ca. 250 m

Qualität der ÖPNV-Anbindung

1 Buslinie (zwei Linien unter Berücksichtigung Anruf-Sammel-Taxi)

Nähe zur SPNV-Anbindung

ca. 1.600 m

Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungsysteme (Wasser)

Schmutzwasser- und Regenwasser-Entwässerung über öffentliche Kanalisation möglich. Teilweise sind Grunddienstbarkeiten dafür notwendig.

Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur

Abstand zu Emittenten

gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegenen Emittenten bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Gewerbe

> 200 m

Landwirtschaftliche Betriebsstätte

> 200 m

Verkehrswege

> 200 m

Sportstätten

> 200 m

Betrachtung der Umweltrelevanz Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert

im nördl. Teil: Grünlandnutzung; der Süden überwiegend mit Bäumen bestanden (unterschiedliche Wuchsstadien, teils Feldgehölz, teils Gärten), sehr strukturreich, hoher Totholzanteil;

Schutzwürdigkeit

überwiegend Landschaftsschutzgebiet (im Westen und Süden kleinflächig ohne Schutz); im Osten angrenzend: Geschützter Landschaftsbestandteil „Peterskaule“ sowie kartierte Biotope bzw. Biotopverbundfläche

Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten

Der südliche Teil mit hohem Potential für planungsrelevante Arten (Vögel). Pufferfunktion für den östlich angrenzenden geschützten Landschaftsbestandteil. Horstbaum des Rotmilans im Umfeld.

Boden Bodenschutzwürdigkeit

teilweise sehr schutzwürdige Börden (nördlicher Bereich)

Altlasten/Bergbau

keine Altlasten-Verdachtsfläche

Wasser Oberflächengewässer

keine Oberflächengewässer

Grundwassersituation

Wasserschutzgebiet IIIb Höhenhaus

Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion

Klimatop: Freiland-/Siedlungsklima; klimawirksame Funktion (Kaltluftentstehungsgebiet, Kaltluftzufluss aus Landschaft), mittelgroßer Freiraum

Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion

Im Lärmaktionsplan festgelegtes Gebiet; wichtig für Naherholung; Wege/Trampelpfade queren

Landschaftsbild

Kaum Fernwirkung, Gehölzbestände besitzen gliedernde Wirkung

Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation

Kein Konflikt

Luftqualität

städtische Hintergrundbelastung

Sonstige Immissionen

Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler

keine Güter bekannt

Sachgüter

keine Güter bekannt

63


Stadt Bergisch Gladbach Re8a - Im Buchenkamp Beschreibung/Daten Lage:

Refrath Südwest

Größe Teilfläche:

0,6 ha als Neudarstellung, davon 0 ha aus Regionalplan entwickelt

Aktuelle Nutzung:

Grünfläche

Umgebung:

aufgelockertes Wohnen, Waldfläche, Sportanlage, Bundesautobahn

Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:

Waldbereich überlagert mit Grundwasserund Gewässerschutzfunktion

FNP:

Grünfläche

Bebauungsplan:

Landschaftsplan:

keine Schutzgebietsausweisung

Re8a

Gesamturteil

64

Durch die optimale Anbindung an Köln, die Region und darüber hinaus (Autobahn 4, Stadtbahnlinie 1, Flughafen…) gilt Refrath neben Bensberg als der attraktivste Stadtteil Bergisch Gladbachs, dem es aber seit Jahren an Entwicklungsflächen mangelt. Dies bewirkt überdurchschnittliche Immobilienpreissteigerungen und vielfache Bestandsverdichtungen. Speziell in Refrath sind neue Bauflächen, die auch Nachfragern mit niedrigen bis mittleren Einkommen zugänglich sind, dringend erforderlich.

Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten:

Mit der Baufläche wird eine kleine ungenutzt Freifläche, die südlich an die Stadtbahnlinie 1 angrenzt und ansonsten allseits von Kölner Stadtgebiet umgeben ist, für eine Bebauung vorbereitet. Die städtebaulich integrierte Fläche hat in ihrer jetzigen Funktionen kaum Freiraumwert und drängt sich für eine Bebauung auf. Einer relativ hohen Schallbelastung stehen die unmittelbare Nähe der Stadtbahnhaltestelle und des Erholungswaldes gegenüber. Den geringen Abständen zur A4, zur Stadtbahnlinie 1 und zu den Sportplätzen sowie den damit verbundenen Lärm-Immissionen ist durch eine geeignete planerische Konzeption im Bebauungsplan zu begegnen. Die Erschließung kann vom Buchenkampsweg aus erfolgen.

Kompensation für Inanspruchnahme geschützter Böden

Beeinträchtigung des Grundwassers

Hinweis auf Ge- und Verbote des Wasserschutzgebietes

Biotopwertigkeit

Abstände zum Wald und zur Gastrasse

Auswirkungen der starken Lärmvorbelastung durch die Emittenten Schiene, Sportplatz und Fluglärm

Vogelkartierung als Grundlage für die Artenschutzprüfung

Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraum

Auswirkungen auf das Kleinklima

Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfRe8a He12

Städtebauliche Betrachtung Kriterium

vorhandene Situation

Infrastruktur (Nahversorgung/Sozial)

Luftlinie gemessen von Infrastruktureinrichtung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Nähe zu Nahversorgungseinrichtung

ca. 500 m

Nähe zu Kindertagesstätte

ca. 600 m

Nähe zu Grundschulen

ca. 350 m

Nähe zu weiterführenden Schulen

ca. 3.000 m

Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)

Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Anbindung an Straßennetz

gegeben

Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)

ca. 400 m

Qualität der ÖPNV-Anbindung

2 Buslinien

Nähe zur SPNV-Anbindung

ca. 400 m Schmutzwasser-Entwässerung mit Anschluss an öffentliche Kanalisation möglich

Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungsysteme (Wasser)

Regenwasser-Entwässerung nur für den südlichen Bereich möglich, wenn Regenwasser-Pumpstation Niedenhofsbusch die Kapazität hat

Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur

Abstand zu Emittenten

bedingt gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegenen Emittenten bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Gewerbe

> 200 m

Landwirtschaftliche Betriebsstätte

> 200 m

Verkehrswege

A 4 < 150 m, KVB Linie 1 < 100 m

Sportstätten

Fußballplatz, Tennisplätze < 100 m

Betrachtung der Umweltrelevanz Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert

Pferdeweide mit einigen Gehölzen, Hecke zu Straße Bucheckernweg, nordöstlich grenzt Wald an

Schutzwürdigkeit

kein Landschaftsschutzgebiet; fast komplett als Biotop kartiert (Kleingärten/Brache)

Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten

keine planungsrelevanten Arten bekannt

Boden Bodenschutzwürdigkeit

schutzwürdige Böden, aber anthropogen verändert

Altlasten/Bergbau

keine Altlasten-Verdachtsfläche

Wasser Oberflächengewässer

kein offenes Gewässer

Grundwassersituation

Wasserschutzgebiet IIIa Refrath

Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion

Klimatop: Freilandklima/Siedlungsklima; mittlelgroßer Freiraum mit Bedeutung für lokale klimatische Ausgleichsfunktion

Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion

Wanderweg (Straße) quert, nicht wegemäßig erschlossen (zu klein)

Landschaftsbild

keine Bedeutung für Landschaftsbild

Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation

Konflikte durch Straßenverkehr, Schienenverkehr, Sportanlagen sowie Fluglärm

Luftqualität

städtische Hintergrundbelastung

Sonstige Immissionen

elektromagnetische Felder durch Bahntrasse, ggf. Staubimmissionen durch Sportplätze

Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler

keine Güter bekannt

Sachgüter

Gastrasse verläuft parallel zum Bucheckernweg

65


Stadt Bergisch Gladbach Re8b - Im Buchenkamp Beschreibung/Daten Lage:

Refrath Südwest

Größe Teilfläche:

1,1 ha als Neudarstellung, davon 0,1 ha aus Regionalplan entwickelt

Aktuelle Nutzung:

Grünfläche, bewaldete Fläche, solitäre Bebauung

Umgebung:

aufgelockertes Wohnen, Waldfläche, Sportanlage, Bundesautobahn

Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:

Waldbereich überlagert mit Grundwasserund Gewässerschutzfunktion

FNP:

Grünfläche, Fläche für Wald, teilweise Wohnfläche

Bebauungsplan:

Landschaftsplan:

keine Schutzgebietsausweisung

Re8b

Gesamturteil Durch die optimale Anbindung an Köln, die Region und darüber hinaus (Autobahn 4, Stadtbahnlinie 1, Flughafen …) gilt Refrath neben Bensberg als der attraktivste Stadtteil Bergisch Gladbachs, dem es aber seit Jahren an Entwicklungsflächen mangelt. Dies bewirkt überdurchschnittliche Immobilienpreissteigerungen und vielfache Bestandsverdichtungen. Speziell in Refrath sind neue Bauflächen, die auch Nachfragern mit niedrigen bis mittleren Einkommen zugänglich sind, dringend erforderlich. Südlich der Stadtbahnlinie 1 liegen bis zum Heuweg übertiefe Hausgärten, die sich für eine Ergänzung der vorhandenen Wohnbebauung anbieten. Die städtebaulich integrierte Fläche hat in ihrer jetzigen Funktionen nur privaten Freiraumwert und drängt sich für eine Bebauung auf. Der Standort ist aus Sicht des Lärmschutzes aufgrund der hohen Vorbelastungen durch Straßenverkehrslärm grundsätzlich problematisch, der relativ hohen Schallbelastung stehen jedoch die unmittelbare Nähe der Stadtbahnhaltestelle und des Erholungswaldes gegenüber. Den geringen Abständen zur A4, zur Stadtbahnlinie 1 und zu den Sportplätzen sowie der damit verbundenen Lärm-Beeinträchtigung der Fläche ist durch eine geeignete planerische Konzeption im Bebauungsplan zu begegnen. Die Erschließung kann vom Heuweg aus erfolgen.

66

Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten: •

Kompensation für Inanspruchnahme geschützter Böden

Biotopwertigkeit

Waldausgleich

Beeinträchtigung des Grundwassers

Hinweis auf Ge- und Verbote des Wasserschutzgebietes

Kartierung der planungsrelevanten Brutvögel, gegebenenfalls Ausgleichsmaßnahmen

Auswirkungen der starken Lärmvorbelastung durch die Emittenten Straße, Schiene, Sportplatz, Tennisplätze und Fluglärm

Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraum

Auswirkungen auf das Kleinklima

Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfRe8b He12

Städtebauliche Betrachtung Kriterium

vorhandene Situation

Infrastruktur (Nahversorgung/Sozial)

Luftlinie gemessen von Infrastruktureinrichtung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Nähe zu Nahversorgungseinrichtung

ca. 450 m

Nähe zu Kindertagesstätte

ca. 550 m

Nähe zu Grundschulen

ca. 300 m

Nähe zu weiterführenden Schulen

ca. 2.950 m

Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)

Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Anbindung an Straßennetz

gegeben

Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)

ca. 200 m

Qualität der ÖPNV-Anbindung

2 Buslinien

Nähe zur SPNV-Anbindung

ca. 200 m Schmutzwasser-Entwässerung mit Anschluss an öffentliche Kanalisation möglich

Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungsysteme (Wasser)

Regenwasser-Entwässerung nur möglich, wenn Regenwasser-Pumpstation Niedenhofsbusch die Kapazität hat

Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur

Abstand zu Emittenten

gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegenen Emittenten bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Gewerbe

> 200 m

Landwirtschaftliche Betriebsstätte

> 200 m

Verkehrswege

A 4 < 200 m, KVB Linie 1 < 100 m

Sportstätten

Fußballplatz, Tennisplätze < 100 m

Betrachtung der Umweltrelevanz Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert

Größtenteils alter Laubmischwald, im Süden Gärten (teils mit alten Eichen)

Schutzwürdigkeit

kein Landschaftsschutzgebiet (Innenbereich), fast komplett als Biotop kartiert (naturnaher Buchen-Eichen-Hainbuchenbestand), lokale Bedeutung

Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten

Kein Nachweis planungsrelevanter Arten. Der nördliche Teil bietet Singvögeln potentiell geeignete Brutplätze

Boden Bodenschutzwürdigkeit

schutzwürdige Böden

Altlasten/Bergbau

keine Altlasten-Verdachtsfläche

Wasser Oberflächengewässer

kein offenes Gewässer

Grundwassersituation

Wasserschutzgebiet IIIa Refrath

Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion

Klimatop: Freilandklima/Siedlungsklim; klimawirksame Funktion (Kaltluftabfluss innerstädtischer Freiräume, mittlere Bedeutung für Luftqualität und Luftaustauschfunktion), klimawirksame Gärten

Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion

Wanderweg quert

Landschaftsbild

dominierend Sportanlagen und Autobahn, Waldbestand optisch wirksam

Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation

Konflikte durch Straßenverkehr, Schienenverkehr, Sportanlagen sowie Fluglärm; Sportplatzbetriebseinschränkungen wahrscheinlich

Luftqualität

städtische Hintergrundbelastung

Sonstige Immissionen

elektromagnetische Felder durch Bahntrasse, ggf. Staubimmissionen durch Sportplätze

Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler

Keine Güter bekannt

Sachgüter

Keine Güter bekannt

67


Stadt Bergisch Gladbach Ro5a - Romaney Beschreibung/Daten Lage:

Romaney

Größe Teilfläche:

1,8 ha als Neudarstellung, 0,8 ha aus FNP alt übernommen, davon 0 ha aus Regionalplan entwickelt

Aktuelle Nutzung:

landwirtschaftliche Flächen

Umgebung:

aufgelockertes Wohnen, landwirtschaftliche Flächen, bewaldete Flächen

Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:

Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich überlagert mit regionalen Grünzug

FNP:

Fläche für die Landwirtschaft, Wohnfläche

Bebauungsplan:

Landschaftsplan:

südlicher Teil: temporäres Landschaftsschutzgbiet, nördlicher Teil: Landschaftsschutzgbiet

Ro5a

Gesamturteil

68

Romaney ist ein attraktiver Standort für ruhiges, ländliches Wohnen. Das Stadtzentrum ist trotz der etwas peripheren Lage mit öffentlichen Verkehrsmitteln noch gut zu erreichen. Romaney hat keine Infrastruktureinrichtungen; hierfür sind Hebborn beziehungsweise die Stadtmitte gut mit dem Fahrrad erreichbar. Aus landesplanerischen Gründen sind neue Bauflächen in Romaney nur im Rahmen der Eigenentwicklung zulässig. Die hierfür am besten geeignete Fläche ist die auch bisher im Flächennutzungsplan dargestellte, leicht nach Westen erweitert. Da es sich um eine Fläche zur Eigenentwicklung handelt, ist die schlechte Lage zum nächsten Bahnhof als Einschränkung planerisch abzuwägen.

Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten:

Die Baufläche orientiert sich in ihrer Tiefe an der benachbarten Bebauung, wodurch diese städtebaulich sinnvoll ergänzt werden kann. Damit greift sie nur geringfügig in die umfangreichen, landwirtschaftlich genutzten Flächen um den Kleyer Hof ein. Dieser Eingriff steht der fehlenden Verfügbarkeit anderer, für Wohnungsbau, geeigneter Flächen gegenüber. Die Erschließung erfolgt von der Straße „Romaney“ und die Fläche stellt somit eine sinnvolle Ausnutzung einer vorhandenen Verkehrsinfrastruktur dar. Sie liegt in der Romaneyer Ortsdurchfahrt der B 506, dadurch sind auf der Straße nur gedrosselte Fahrgeschwindigkeiten zulässig. Die Schallauswirkungen sind dennoch im Bebauungsplan zu überprüfen.

Erhalt der Fernblicke

vorhandene Gastrasse mit Schutzstreifen

Kompensation für Inanspruchnahme Böden

Vorkommen von Fledermäusen und Vögeln

Geruchskonflikt zur bestehenden Hofanlage

Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraum

Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfRo5a He12

Städtebauliche Betrachtung Kriterium

vorhandene Situation

Infrastruktur (Nahversorgung/Sozial)

Luftlinie gemessen von Infrastruktureinrichtung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Nähe zu Nahversorgungseinrichtung

ca. 1.550 m

Nähe zu Kindertagesstätte

ca. 1.300 m

Nähe zu Grundschulen

ca. 1.650 m

Nähe zu weiterführenden Schulen

ca. 2.500 m

Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)

Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Anbindung an Straßennetz

gegeben

Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)

ca. 150 m

Qualität der ÖPNV-Anbindung

1 Buslinie

Nähe zur SPNV-Anbindung

ca. 2.500 m

Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungsysteme (Wasser)

Schmutzwasser- und Regenwasser-Entwässerung über öffentliche Kanalisation möglich

Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur

Abstand zu Emittenten

gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegenen Emittenten bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Gewerbe

> 200 m

Landwirtschaftliche Betriebsstätte

100 bis 200 m

Verkehrswege

< 100 m

Sportstätten

> 200 m

Betrachtung der Umweltrelevanz Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert

Acker, zur Straße Gehölze

Schutzwürdigkeit

nördlicher Teil: Landschaftsschutzgebiet, im Süden temporärer Landschaftsschutz (eine Bautiefe entlang Straße)

Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten

keine Nachweise für Fledermäuse bekannt. Vorkommen (Jagd) ist aber wahrscheinlich. Die Aussagen gelten auch für Greifvögel wie Mäusebussard und Rotmilan.

Boden Bodenschutzwürdigkeit

sehr schutzwürdige Böden (auch laut Kartierung des Rheinisch-Bergischen Kreises)

Altlasten/Bergbau

keine Altlasten-Verdachtsfläche

Wasser Oberflächengewässer

keine offenen Gewässer vorhanden

Grundwassersituation

kein Wasserschutzgebiet

Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion

Klimatop: Freilandklima; klimawirksame Funktion (Kaltluftentstehungsgebiet)

Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion

im Lärmaktionsplan festgelegtes ruhiges Gebiet; keine Erschließung mit Wanderwegen

Landschaftsbild

Kuppenlage; keine Erschließung mit Wanderwegen

Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation

Konflikte durch Straßenverkehr entlang der B 506

Luftqualität

städtische Hintergrundbelastung, verkehrsbedingt erhöhte Luftschadstoffbelastung an B 506

Sonstige Immissionen

Geruch-und Staubimmissionen durch Hofanlage, Pferdehaltung

Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler

keine Güter bekannt

Sachgüter

Angrenzend: alte Siedlungsstelle Romaneyer Straße 168, Kley 3 und Kleyerhof

69


Stadt Bergisch Gladbach Sa3b - Am Kleifeld/ Häuser-Dombach Beschreibung/Daten Lage:

Sand

Größe Teilfläche:

0,2 ha als Neudarstellung, davon 0,0 ha aus Regionalplan entwickelt

Aktuelle Nutzung:

landwirtschaftliche Fläche

Umgebung:

aufgelockertes Wohnen, Waldflächen, landwirtschaftliche Fläche

Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:

Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich

FNP:

Fläche für die Landwirtschaft

Bebauungsplan:

Landschaftsplan:

kleinflächig (im Nordosten) Landschaftsschutzgebiet; größtenteils ohne Schutzausweisung

Sa3b

Gesamturteil Im relativ kleinen Stadtteil Sand ist ein moderates Wachstum der Wohnbauflächen wünschenswert, um die Infrastrukturausstattung (insbesondere Grundschule und Lebensmittelmarkt) dauerhaft auszulasten und somit zu sichern. Diese Einrichtungen sind von den geplanten Bauflächen aus fußläufig erreichbar. Mit beiden benachbarten Flächen wird auf den überwiegend locker bebauten beziehungsweise als Gartenland genutzten Flächen im Bereich Dombach-SanderStraße/Häuser Dombach eine arrondierende kleinteilige Bebauung ermöglicht, deren Konturen sich aus der Bestandsbebauung ergeben. Ein Zusammenwachsen mit der Siedlung Häuser Dombach ist nicht beabsichtigt. Die große Entfernung der Fläche zur nächsten Bahnhaltestelle steht der ansonsten günstigen Gesamtbewertung der Fläche gegenüber.

70

Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten: •

Begrünungskonzept

Kompensation für Inanspruchnahme geschützter Böden

Beeinträchtigung des Grundwassers

Kartierung Greifvögel als Bestandteil der Artenschutzprüfung

Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraum

Auswirkungen auf das Kleinklima

Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfSa3b He12

Städtebauliche Betrachtung Kriterium

vorhandene Situation

Infrastruktur (Nahversorgung/Sozial)

Luftlinie gemessen von Infrastruktureinrichtung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Nähe zu Nahversorgungseinrichtung

ca. 350 m

Nähe zu Kindertagesstätte

ca. 300 m

Nähe zu Grundschulen

ca. 300 m

Nähe zu weiterführenden Schulen

ca. 1.800 m

Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)

Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Anbindung an Straßennetz

gegeben

Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)

ca. 250 m

Qualität der ÖPNV-Anbindung

2 Buslinien

Nähe zur SPNV-Anbindung

ca. 2.400 m (S-Bahn)

Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungsysteme (Wasser)

Schmutzwasser-Entwässerung über Drucksystem an öffentliche Kanalisation möglich Regenwasser-Entwässerung nicht gesichert

Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur

Abstand zu Emittenten

bedingt gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegenen Emittenten bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Gewerbe

> 200 m

Landwirtschaftliche Betriebsstätte

> 200 m

Verkehrswege

> 200 m

Sportstätten

> 200 m

Betrachtung der Umweltrelevanz Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert

Grünlandnutzung

Schutzwürdigkeit

nördlicher Teil Landschaftsschutzgebiet; nordöstlich grenzend schutzwürdiges Biotop/Verbundfläche

Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten

keine planungsrelevanten Arten bekannt, potentielle Eignung als Jagdrevier für Greifvögel.

Boden Bodenschutzwürdigkeit

schutzwürdige Böden

Altlasten/Bergbau

keine Altlasten-Verdachtsfläche

Wasser Oberflächengewässer

kein offenes Gewässer

Grundwassersituation

kein Wasserschutzgebiet

Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion

Klimatop: Freilandklima/Gartenstadt, klimawirksame Funktion (Kaltluftentstehungsgebiet)

Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion

Überwiegend im Lärmaktionsplan festgelegtes ruhiges Gebiet; keine Bedeutung für Naherholung, da nicht erschlossen

Landschaftsbild

aufgrund der abfallenden Topographie von hier freier Blick ins Dombachtal

Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation

keine Konflikte

Luftqualität

städtische Hintergrundbelastung

Sonstige Immissionen

keine Konflikte

Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler

keine Güter bekannt

Sachgüter

keine Güter bekannt

71


Stadt Bergisch Gladbach Sa3c - Am Kleifeld/ Häuser-Dombach Beschreibung/Daten Lage:

Sand

Größe Teilfläche:

2,9 ha als Neudarstellung, davon 1,9 ha aus Regionalplan entwickelt

Aktuelle Nutzung:

landwirtschaftliche Fläche

Umgebung:

aufgelockertes Wohnen, Waldflächen, landwirtschaftliche Fläche

Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:

Allgemeiner Siedlungsbereich, Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich

FNP:

Fläche für die Landwirtschaft

Bebauungsplan:

Landschaftsplan:

ohne Schutzausweisung

Sa3c

Gesamturteil

72

Im relativ kleinen Stadtteil Sand ist ein moderates Wachstum der Wohnbauflächen wünschenswert, um die Infrastrukturausstattung (insbesondere Grundschule und Lebensmittelmarkt) dauerhaft auszulasten und somit zu sichern. Diese Einrichtungen sind von der geplanten Baufläche aus fußläufig erreichbar.

Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten: •

Waldrandzone/Abstand zur Quelle des Dombaches und zum Biotop

Die Baufläche liegt nördlich der Bebauung der Herkenrather Straße und nutzt das noch relativ ebene Gelände, das nördlich durch einen bewaldeten und relativ steilen Hang zur Straße Häuser Dombach hin begrenzt wird bestmöglich für eine angemessene Wohnbebauung aus. Westlich grenzt die Bebauung der Dombach-Sander Straße an, östlich orientiert sich die Baufläche am Ende der Bestandsbebauung an der Herkenrather Straße, von wo auch die Erschließung erfolgen kann. Die große Entfernung der Fläche zur nächsten Bahnhaltestelle steht der ansonsten günstigen Gesamtbewertung der Fläche gegenüber. Zur Entsorgung des Regenwassers vor dem Hintergrund der hydrogeologischen Empfindlichkeit der Fläche werden im Rahmen des Bebauungsplanes Lösungen ausgearbeitet.

Kompensation für Inanspruchnahme geschützter Böden

Beeinträchtigung des Grundwassers und Niederschlagswasserbeseitigung

Kartierung Greifvögel als Teil der Artenschutzprüfung

Auswirkungen der verkehrlichen Erschließung aus Immissionsschutzsicht (Lärm, Luft)

Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraum

Auswirkungen auf das Kleinklima

Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfSa3c He12

Städtebauliche Betrachtung Kriterium

vorhandene Situation

Infrastruktur (Nahversorgung/Sozial)

Luftlinie gemessen von Infrastruktureinrichtung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Nähe zu Nahversorgungseinrichtung

ca. 150 m

Nähe zu Kindertagesstätte

ca. 200 m

Nähe zu Grundschulen

ca. 200 m

Nähe zu weiterführenden Schulen

ca. 1.800 m

Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)

Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Anbindung an Straßennetz

gegeben

Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)

2 Buslinien

Qualität der ÖPNV-Anbindung

ca. 100 m

Nähe zur SPNV-Anbindung

ca. 2.500 m (S-Bahn)

Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungsysteme (Wasser)

Schmutzwasser- und Regenwasser-Entwässerung im Freigefälle nur über Privatgrundstücke an öffentliche Kanalisation möglich

Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur

Abstand zu Emittenten

gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegenen Emittenten bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Gewerbe

> 200 m

Landwirtschaftliche Betriebsstätte

> 200 m

Verkehrswege

L 329 Herkenrather Straße < 100 m

Sportstätten

> 200 m

Betrachtung der Umweltrelevanz Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert

überwiegend Grünlandnutzung, kleinflächig Gärten und Acker, einzelne Gärten

Schutzwürdigkeit

nur kleinflächig im Osten Landschaftsschutzgebiet, östlich grenzend schutzwürdiges Biotop

Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten

keine planungsrelevanten Arten bekannt, potentielle Eignung als Jagdrevier für Greifvögel

Boden Bodenschutzwürdigkeit

schutzwürdige Böden

Altlasten/Bergbau

keine Altlasten-Verdachtsfläche

Wasser Oberflächengewässer

kein offenes Gewässer, Quellsiefen östlich angrenzend

Grundwassersituation

kein Wasserschutzgebiet

Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion

Klimatiop: Freilandklima/Gartenstadt, klimawirksame Funktion (Kaltluftentstehungsgebiet, Kaltluftsammelgebiet, Kaltluftzufluss aus Landschaft)

Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion

überwiegend im Lärmaktionsplan festgelegtes ruhiges Gebiet, keine Bedeutung für Naherholung, da nicht erschlossen

Landschaftsbild

keine Fernwirkung, da nicht einsehbar

Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation

keine Konflikte

Luftqualität

städtische Hintergrundbelastung

Sonstige Immissionen

keine Konflikte

Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler

keine Güter bekannt

Sachgüter

keine Güter bekannt

73


Stadt Bergisch Gladbach Sa3d - Am Kleifeld/ Häuser-Dombach Beschreibung/Daten Lage:

Sand

Größe Teilfläche:

0,6 ha als Neudarstellung, davon 0,0 ha aus Regionalplan entwickelt

Aktuelle Nutzung:

landwirtschaftliche Fläche, Gärten

Umgebung:

aufgelockertes Wohnen, landwirtschaftliche Fläche

Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:

Allgemeiner Siedlungsbereich, Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich

FNP:

Fläche für die Landwirtschaft

Bebauungsplan:

Landschaftsplan:

ohne Schutzausweisung

Sa3d

Gesamturteil Im relativ kleinen Stadtteil Sand ist ein moderates Wachstum der Wohnbauflächen wünschenswert, um die Infrastrukturausstattung (insbesondere Grundschule und Lebensmittelmarkt) dauerhaft auszulasten und somit zu sichern. Diese Einrichtungen sind von den geplanten Bauflächen aus fußläufig erreichbar. Mit beiden benachbarten Flächen wird auf den überwiegend locker bebauten beziehungsweise als Gartenland genutzten Flächen im Bereich Dombach-SanderStraße/Häuser Dombach eine arrondierende kleinteilige Bebauung ermöglicht, deren Konturen sich aus der Bestandsbebauung ergeben. Ein Zusammenwachsen mit der Siedlung Häuser Dombach ist nicht beabsichtigt. Die große Entfernung der Fläche zur nächsten Bahnhaltestelle steht der ansonsten günstigen Gesamtbewertung der Fläche gegenüber.

74

Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten: •

Kompensation für Inanspruchnahme geschützter Böden

Beeinträchtigung des Grundwassers

Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraum

Auswirkungen auf das Kleinklima

Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfSa3d He12

Städtebauliche Betrachtung Kriterium

vorhandene Situation

Infrastruktur (Nahversorgung/Sozial)

Luftlinie gemessen von Infrastruktureinrichtung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Nähe zu Nahversorgungseinrichtung

ca. 350 m

Nähe zu Kindertagesstätte

ca. 300 m

Nähe zu Grundschulen

ca. 300 m

Nähe zu weiterführenden Schulen

ca. 1.800 m

Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)

Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Anbindung an Straßennetz

gegeben

Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)

2 Buslinien

Qualität der ÖPNV-Anbindung

ca. 250 m

Nähe zur SPNV-Anbindung

ca. 2.400 m (S-Bahn)

Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungsysteme (Wasser)

Schmutzwasser-Entwässerung über Drucksystem an öffentliche Kanalisation möglich. Regenwasser-Entwässerung westlicher Teil über Privatgrundstücke möglich

Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur

Abstand zu Emittenten

gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegenen Emittenten bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Gewerbe

> 200 m

Landwirtschaftliche Betriebsstätte

> 200 m

Verkehrswege

> 200 m

Sportstätten

> 200 m

Betrachtung der Umweltrelevanz Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert

Gärten, teils Ziergärten mit Nadelgehölzen, teil Nutzgärten;

Schutzwürdigkeit

kein Landschaftsschutzgebiet (Innenbereich)

Artenschutz Artenschutz und Vorkommen keine planungsrelevanter Arten

keine planungsrelevanten Arten bekannt

Boden Bodenschutzwürdigkeit

schutzwürdige Böden

Altlasten/Bergbau

keine Altlasten-Verdachtsfläche

Wasser Oberflächengewässer

kein offenes Gewässer

Grundwassersituation

kein Wasserschutzgebiet

Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion

Klimatop: Freilandklima/Gartenstadt, klimawirksame Funktion (Kaltluftentstehungsgebiet), mittelgroßer Freiraum

Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion

überwiegend im Lärmaktionsplan festgelegtes ruhiges Gebiet, keine Bedeutung für Naherholung, da nicht erschlossen

Landschaftsbild

keine Fernwirkung

Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation

Belastung durch Straßenverkehr

Luftqualität

städtische Hintergrundbelastung

Sonstige Immissionen

keine Konflikte

Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler

keine Güter bekannt

Sachgüter

keine Güter bekannt

75


Stadt Bergisch Gladbach Sc2c - Kalmünten Beschreibung/Daten Lage:

Schildgen Ost

Größe Teilfläche:

1,3 ha als Neudarstellung, davon 0 ha aus Regionalplan entwickelt

Aktuelle Nutzung:

landwirtschaftliche Fläche, solitäre Bebauung

Umgebung:

Landwirtschaft, aufgelockertes Wohnen, Waldflächen

Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:

Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich überlagert mit regionalem Grünzug

FNP:

Fläche für die Landwirtschaft

Bebauungsplan:

südlicher Teil: Nr. 1134

Landschaftsplan:

Landschaftsschutzgebiet

Sc2c

Gesamturteil Der Ortsteil Kalmünten liegt zwar etwas abseits vom übrigen Siedlungsgefüge, ist aber ein attraktiver Standort für ruhiges, ländliches Wohnen. Die Infrastruktureinrichtungen sind nur zum Teil noch fußläufig, ansonsten jedoch gut mit dem Fahrrad erreichbar. Aus landesplanerischen Gründen sind neue Bauflächen in Kalmünten nur im Rahmen der Eigenentwicklung zulässig. Die vorgesehene Baufläche liegt am Rand eines nur noch rein landwirtschaftlich genutzten Bereichs ohne weitere Grünelemente. Unter Wahrung eines angemessenen Waldabstands weist sie hinsichtlich der Umweltaspekte das geringste Konfliktpotential der möglichen Erweiterungsflächen in Kalmünten auf. Die Erschließung ist über eine bestehende Stichstraße sowie eine unbebaute Fläche am östlichen Rand der Fläche unproblematisch möglich. Die große Entfernung der Fläche zur nächsten Nahversorgungs-Einrichtung sowie zur nächsten Bahn-Haltestelle ist mit der ansonsten durchschnittlich bis günstigen Gesamtbewertung der Fläche abzuwägen. Die Fläche bietet insbesondere hinsichtlich emissionsschutzrechtlicher Fragestellungen günstige Wohnbedingungen. Zudem wird in Kalmünten für diese Darstellung eine südliche Erweiterung der Bebauung aus dem Flächennutzungsplan genommen.

76

Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten: •

Begrünungskonzept

Abstand zum Wald/Waldrandzone (aus Artenschutzgründen größer als normalerweise erforderlich zu dimensionieren)

Kompensation für Inanspruchnahme geschützter Böden

Beeinträchtigung des Grundwassers/Grundwasserneubildungsrate

Artenschutzkonzept Rotmilan, evtl. Bauzeitenbeschränkung

Auswirkungen der verkehrlichen Erschließung aus Immissionsschutzsicht (Lärm, Luft)

Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraum

Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfSc2c He12

Städtebauliche Betrachtung Kriterium

vorhandene Situation

Infrastruktur (Nahversorgung/Sozial)

Luftlinie gemessen von Infrastruktureinrichtung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Nähe zu Nahversorgungseinrichtung

ca. 1.300 m

Nähe zu Kindertagesstätte

ca. 800 m

Nähe zu Grundschulen

ca. 1.000 m

Nähe zu weiterführenden Schulen

ca. 2.300 m (ca. 1.600 m nach Odenthal)

Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)

Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Anbindung an Straßennetz

gegeben

Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)

ca. 550 m (beziehungsweise 600 m)

Qualität der ÖPNV-Anbindung

1 Buslinie (beziehungsweise 2 Buslinien)

Nähe zur SPNV-Anbindung

ca 3.650 m

Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungsysteme (Wasser)

Schmutzwasser- und Regenwasser-Entwässerung über öffentliche Kanalisation möglich Schmutzwasser wird zur Kläranlage Osenau abgeleitet

Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur

Abstand zu Emittenten

gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegenen Emittenten bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Gewerbe

> 200 m

Landwirtschaftliche Betriebsstätte

> 200 m

Verkehrswege

> 200 m

Sportstätten

> 200 m

Betrachtung der Umweltrelevanz Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert

Grünlandnutzung, einzelne Einzelbäume (Obst); im Westen unmittelbar alter Laubwald angrenzend

Schutzwürdigkeit

Landschaftsschutzgebiet

Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten

Nachweis planungsrelevanter Arten, zum Beispiel des Rotmilans. Horstbaum des Rotmilans in ca. 140m Entfernung nördlich im Wäldchen. Weitere Bauflächen wurden zum Schutz des Horstes bereits im Verfahren zurückgenommen.

Boden Bodenschutzwürdigkeit

tlw. schutzwürdige Böden

Altlasten/Bergbau

keine Altlasten-Verdachtsfläche

Wasser Oberflächengewässer

keine Oberflächengewässer

Grundwassersituation

kein Wasserschutzgebiet

Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion

Klimatop: Freilandklima/Gartenstadt; klimawirksame Funktion (Kaltluftentstehungsgebiet), mittelgroßer Freiraum

Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion

teilweise im Lärmaktionsplan festgelegtes ruhiges Gebiet; da nicht erschlossen, für Erholung kaum Wertigkeit

Landschaftsbild

kaum einsehbar, daher keine Fernwirkung

Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation

keine Konflikte

Luftqualität

städtische Hintergrundbelastung

Sonstige Immissionen

-

Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler

keine Güter bekannt

Sachgüter

Angrenzend Abbaugebiet Eisenerz

77


Stadt Bergisch Gladbach Sc5b - Zum Scheider Feld Beschreibung/Daten Lage:

Schildgen Nord

Größe Teilfläche:

1,5 ha als Neudarstellung, davon 0 ha aus Regionalplan entwickelt

Aktuelle Nutzung:

landwirtschaftliche Fläche

Umgebung:

Landwirtschaft, aufgelockertes Wohnen,

Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:

Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich überlagert mit regionalem Grünzug

FNP:

Fläche für die Landwirtschaft

Bebauungsplan:

-

Landschaftsplan:

Landschaftsschutzgebiet

Sc5b

Gesamturteil Die Fläche wird als Baufläche neu dargestellt und ergänzt die gemischten Nutzungen entlang der L 101 und insbesondere das südlich benachbarte Gewerbegebiet „Zum Scheider Feld“. Die auf der gegenüberliegenden Straßenseite der L 101 liegende Wohnbebauung Rothbroich und der Hoverhof mit umfangreichem Gebäudebestand wird hierdurch sinnvoll ergänzt. Die immissionsschutzrechtliche Ausgangslage (Lage an der L 101) sowie die gemischten Nutzungen im Umfeld führen zur gemischten Bauflächendarstellung, die sich mit rund 90 m gleichermaßen für eine beidseitig angebaute Erschließungsstraße oder eine Zeile Gewerbebebauung eignet. Die negativen Einzelbewertungen sind mit den weiteren durchschnittlichen bis günstigen Bewertungen zur Fläche abzuwägen. Die Entfernung zum Kern von Schildgen (umfangreiches Infrastrukturangebot sowie zentraler Versorgungsbereich) ist noch fußläufig zu überwinden. Die Fläche ist zudem gut an Köln und Leverkusen angebunden. Angrenzend ist ein Park-and-Ride-Parkplatz dargestellt, der einen Umstieg auf den ÖPNV sicherstellt. Hierdurch wird die ÖPNV-Nutzung gestärkt, sodass die Entfernung der Fläche zur nächsten Bahn-Haltestelle/zur nächsten Nahversorgungsbetrieb ausgeglichen wird. Zur nördlich gelegenen Dhünn hält der Standort einen großzügigen Abstand, sodass auf die besonders geschützten FFH-Arten keine Auswirkungen zu erwarten sind.

78

Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten: •

Abstand zu Gastrasse

Gehölzabstand und Durchgrünung

Ausreichender Abstand zur Hofanlage

Kompensation für Inanspruchnahme geschützter Böden

Gebiet evtl. hydrologisch empfindlich, Beeinträchtigung des Grundwassers

Auswirkungen der verkehrlichen Erschließung aus Immissionsschutzsicht (Lärm, Luft)

Berücksichtigung von Auswirkungen auf das Kleinklima

Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraum

Schutz der Dhünn - Wirkpfad Grundwasser beachten

Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfSc5b He12

Städtebauliche Betrachtung Kriterium

vorhandene Situation

Infrastruktur (Nahversorgung/Sozial)

Luftlinie gemessen von Infrastruktureinrichtung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Nähe zu Nahversorgungseinrichtung

ca. 800 m

Nähe zu Kindertagesstätte

ca. 350 m

Nähe zu Grundschulen

ca. 750 m

Nähe zu weiterführenden Schulen

ca. 2.800 m (ca. 1.900 m nach Odenthal)

Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)

Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Anbindung an Straßennetz

gegeben

Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)

ca. 50 m

Qualität der ÖPNV-Anbindung

2 Buslinien

Nähe zur SPNV-Anbindung

ca 4.500 m (ca. 3.100 m nach Leverkusen Schlebusch) Schmutzwasser- und Regenwasser-Entwässerung über öffentliche Kanalisation möglich. Teilfläche für Regenklärbecken notwendig.

Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungsysteme (Wasser)

Schmutzwasser wird zur Kläranlage Leverkusen abgeleitet

Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur

Abstand zu Emittenten

bedingt gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegenen Emittenten bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Gewerbe

Zum Scheider Feld < 100 m entfernt

Landwirtschaftliche Betriebsstätte

< 100 m entfernt

Verkehrswege

L 101, Altenberger Domstraße < 100 m

Sportstätten

> 200 m entfernt

Betrachtung der Umweltrelevanz Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert

Ackerfläche, zur Straße Gehölze

Schutzwürdigkeit

Landschaftsschutzgebiet, FFH-Prüfzone

Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten

keine planungsrelevanten Arten bekannt. Entlang der Straße wächst ein Gehölzstreifen, ansonsten Ackerfläche ohne Raine. Potenzielle Eignung als Jagdrevier für Greifvögel. Gewässerschutz der Dhünn (Grundwasser, Einleitungen) beachten. Keine Beeinträchtigung der FFH-Arten in der Dhünn zu erwarten.

Boden Bodenschutzwürdigkeit

Sehr schutzwürdige Böden (auch laut Kartierung des Rheinisch-Bergischen Kreises)

Altlasten/Bergbau

keine Altlasten-Verdachtsfläche

Wasser Oberflächengewässer

Dhünnaue, keine offenen Gewässer

Grundwassersituation

kein Wasserschutzgebiet

Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion

Klimatop: Freilandklima klimawirksame Funktion (Kaltlufschneise mit überregionaler Bedeutung)

Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion

Im Lärmaktionsplan festgelegtes ruhiges Gebiet; für Naherholung nicht erschlossen; Wanderweg führt über Altenberger Domstraße

Landschaftsbild

kaum Fernwirkung, da heute Sicht durch Gehölze erschwert

Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation

Konflikte durch Straßenverkehr, entlang L 101; Überschreitung der Lärmsanierungswerte der VLärmSchR97 (Schwelle zur Gesundheitsgefährdung) sowie der Auslösewerte für Schutzmaßnahmen nach EU-Umgebungslärmrichtlinie

Luftqualität

städtische Hintergrundbelastung, verkehrsbedingt erhöhte Luftschadstoffbelastung

Sonstige Immissionen

Geruchsimmissionen (Landwirtschaft)

Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler

Denkmäler Hover Hof und Mühlengraben angrenzend

Sachgüter

keine Güter bekannt

79


Stadt Bergisch Gladbach Sc16b - Im Aehlemaar Beschreibung/Daten Lage:

Schildgen Ost

Größe Teilfläche:

1,9 ha als Neudarstellung, davon 1,9 ha aus Regionalplan entwickelt

Aktuelle Nutzung:

landwirtschaftliche Fläche, solitäre Bebauung

Umgebung:

aufgelockertes Wohnen, landwirtschaftliche Fläche, Waldfläche

Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:

Allgemeiner Siedlungsbereich

FNP:

Fläche für die Landwirtschaft, Wohnbauflächen

Bebauungsplan:

Landschaftsplan:

Landschaftsschutzgebiet

Sc16b

Gesamturteil

80

Die vorgesehene Baufläche ist von zwei Seiten (West, Nord) von Bebauung umgeben und bereits heute in Teilen durch Bebauung, Gartennutzungen etc. geprägt. Ansonsten ist sie landwirtschaftlich genutzt. Sie bietet günstige Voraussetzungen für eine zentrumsnahe Arrondierung von Schildgen, ohne die Qualität des südöstlich angrenzenden Freiraums zu beeinträchtigen. Die südlich angrenzenden Flächen verbleiben in den Darstellungen als Flächen für die Landwirtschaft und belassen einen Grünzug, der weiterhin landwirtschaftlich Zwecken, der Frischluftversorgung sowie der Biotopvernetzung/dem Austausch von Arten dienen kann.

Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten:

Die ungünstige Lage der Fläche zum nächsten Bahnhof steht der ansonsten günstigen, annähernd fußläufigen Lage zum Ortsmittelpunkt von Schildgen sowie der weiteren insgesamt überwiegend positiven Bewertung der Fläche gegenüber. Schildgen weist ein umfangreiches Infrastrukturangebot sowie einen zentralen Versorgungsbereich auf. Es ist insbesondere gut an Köln und Leverkusen angebunden. Die vorgesehene Fläche liegt in fußläufiger Entfernung zum Stadtteilzentrum.

Ge- und Verbote des Wasserschutzgebietes

Gastrasse

Kompensation für Inanspruchnahme geschützter Böden

Gebiet eventuell hydrologisch empfindlich, Beeinträchtigung des Grundwassers

Auswirkungen der verkehrlichen Erschließung aus Immissionsschutzsicht (Lärm, Luft)

Begrünungskonzept: Einzelbäume und Gehölze erhalten; Waldrandzone beachten

Auswirkungen auf das Kleinklima

Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraum

Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfSc16b He12

Städtebauliche Betrachtung Kriterium

vorhandene Situation

Infrastruktur (Nahversorgung/Sozial)

Luftlinie gemessen von Infrastruktureinrichtung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Nähe zu Nahversorgungseinrichtung

ca. 600 m

Nähe zu Kindertagesstätte

ca. 150 m

Nähe zu Grundschulen

ca. 450 m

Nähe zu weiterführenden Schulen

ca. 1.950 m

Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)

Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Anbindung an Straßennetz

gegeben

Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)

ca. 550 m

Qualität der ÖPNV-Anbindung

3 Buslinien

Nähe zur SPNV-Anbindung

ca. 3.500 m (ca. 3.150 m nach Leverkusen Schlebusch)

Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungsysteme (Wasser)

Schmutzwasser- und Regenwasser-Entwässerung über öffentliche Kanalisation möglich

Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur

Abstand zu Emittenten

gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegenen Emittenten bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Gewerbe

100 bis 200 m

Landwirtschaftliche Betriebsstätte

> 200 m

Verkehrswege

> 200 m

Sportstätten

> 200 m

Betrachtung der Umweltrelevanz Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert

Überwiegend Grünlandnutzung, teils Gärten mit hohem Gehölzanteil

Schutzwürdigkeit

Landschaftsschutzgebiet

Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten

keine planungsrelevanten Arten kartiert oder bekannt

Boden Bodenschutzwürdigkeit

schutzwürdige Böden

Altlasten/Bergbau

keine Altlasten-Verdachtsfläche

Wasser Oberflächengewässer

Keine Oberflächengewässer vorhanden

Grundwassersituation

Wasserschutzgebiet IIIb Höhenhaus

Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion

Klimatop: Freilandklima/Gartenstadt; klimawirksame Funktion (Kaltluftentstehungsgebiet, angrenzend Kaltluftsammelgebiet, Kaltluftzufluss aus Landschaft)

Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion

Im Lärmaktionsplan überwiegend festgelegtes ruhiges Gebiet; Keine Wertigkeit für Naherholung, da nicht erschlossen

Landschaftsbild

Kaum Fernwirkung, da nicht einsehbar

Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation

Konflikt durch angrenzenden Gewerbebetrieb

Luftqualität

städtische Hintergrundbelastung

Sonstige Immissionen

-

Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler

keine Güter bekannt

Sachgüter

Ferngasleitung quert im Osten

81


Stadt Bergisch Gladbach Sc16d - Odenthaler Marktweg Beschreibung/Daten Lage:

Schildgen Ost

Größe Teilfläche:

1,2 ha als Neudarstellung, davon 1,2 ha aus Regionalplan entwickelt

Aktuelle Nutzung:

landwirtschaftliche Fläche

Umgebung:

aufgelockertes Wohnen, landwirtschaftliche Fläche, Waldfläche

Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:

Allgemeiner Siedlungsbereich

FNP:

Fläche für die Landwirtschaft, Wohnbauflächen

Bebauungsplan:

Landschaftsplan:

Landschaftsschutzgebiet

Sc16d

Gesamturteil Schildgen weist ein umfangreiches Infrastrukturangebot sowie einen zentralen Versorgungsbereich auf. Es ist insbesondere gut an Köln und Leverkusen angebunden. Die vorgesehene Fläche liegt noch in fußläufiger Entfernung zum Stadtteilzentrum. Die große Entfernung zum nächsten Bahnhof sowie zur nächsten Bushaltestelle steht den weiteren positiven Bewertungen zur Fläche gegenüber. Mit der Baufläche erhält der Odenthaler Markweg auch an seinem östlichen Ende eine beidseitige Bebauung; die Planung nutzt insofern eine vorhandene Erschließungsanlage sinnvoll aus und arrondiert die Siedlungsfläche. Auf der heute landwirtschaftlich genutzten und von einer Gastrasse durchquerten Fläche sind wie in der Umgebung zwei Bautiefen möglich. Die nordwestlich angrenzenden Teilflächen werden als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt und belassen einen Grünzug, der weiterhin landwirtschaftlich Zwecken, der Frischluftversorgung sowie der Biotopvernetzung/dem Austausch von Arten dienen kann.

82

Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten: •

Ge- und Verbote des Wasserschutzgebietes

Gastrasse

Bodenuntersuchung aufgrund Bergbau

Kompensation für Inanspruchnahme geschützter Bödenstufe

Gebiet eventuell hydrologisch empfindlich, Beeinträchtigung des Grundwassers

Auswirkungen der verkehrlichen Erschließung aus Immissionsschutzsicht (Lärm, Luft)

Begrünungskonzept, Waldrandzone beachten

Berücksichtigung von Auswirkungen auf das Kleinklima

Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraum

Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfSc16d He12

Städtebauliche Betrachtung Kriterium

vorhandene Situation

Infrastruktur (Nahversorgung/Sozial)

Luftlinie gemessen von Infrastruktureinrichtung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Nähe zu Nahversorgungseinrichtung

ca. 750 m

Nähe zu Kindertagesstätte

ca. 450 m

Nähe zu Grundschulen

ca. 600 m

Nähe zu weiterführenden Schulen

ca. 1.650 m

Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)

Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Anbindung an Straßennetz

gegeben

Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)

ca. 600 m

Qualität der ÖPNV-Anbindung

2 Buslinien

Nähe zur SPNV-Anbindung

ca. 3.300 m (ca. 3.250 m nach Leverkusen Schlebusch)

Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungsysteme (Wasser)

Öffentliche Kanalisation vorhanden

Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur

Abstand zu Emittenten

gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegenen Emittenten bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Gewerbe

> 200 m

Landwirtschaftliche Betriebsstätte

100 bis 200 m

Verkehrswege

> 200 m

Sportstätten

> 200 m

Betrachtung der Umweltrelevanz Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert

Grünlandnutzung, Laub-Mischwald östlich, Gärten westlich angrenzend

Schutzwürdigkeit

östlicher Teil: Landschaftsschutzgebiet

Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten

keine planungsrelevanten Arten kartiert oder bekannt

Boden Bodenschutzwürdigkeit

sehr schutzwürdige Böden

Altlasten/Bergbau

keine Altlasten-Verdachtsfläche, Hinweise auf Bergbautätigkeiten

Wasser Oberflächengewässer

Keine offenen Gewässer vorhanden

Grundwassersituation

Wasserschutzgebiet IIIb Höhenhaus

Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion

Klimatop: Siedlungsklima/Gartenstadt; klimawirksame Freiräume (Kaltluftentstehungsgebiet, angrenzend Kaltluftsammelgebiet, Kaltluftzufluss aus Landschaft)

Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion

im Lärmaktionsplan überwiegend festgelegtes ruhiges Gebiet, Wanderweg führt südlich vorbei, ansonsten aufgrund Einzäunung nicht begehbar

Landschaftsbild

derzeit freier Blick über landwirtschaftliche Fläche nach Norden

Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation

keine Konflikte

Luftqualität

städtische Hintergrundbelastung

Sonstige Immissionen

Konflikte (Gerüche) durch landwirtschaftlichen Betrieb möglich

Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler

keine Güter bekannt

Sachgüter

Ferngasleitung quert im Osten

83


Stadt Bergisch Gladbach Anhang 7b:

Steckbriefe neue gewerbliche Bauflächen

Die Kriterien zur Bewertung gewerblichen Bauflächen basieren auf den folgenden Kriterien. Kriterium

gut

durchschnittlich

mäßig

Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung) Entfernung Autobahnanschluss

≤ 5.000m

-

> 5.000 m

Anbindung an Straßennetz

gegeben

-

nicht gegeben

Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)

≤ 300m

300 bis 600 m

> 600 m

Qualität der ÖPNV-Anbindung

mehrere Linien

ein Linie

-

Nähe zur SPNV-Anbindung

≤ 1.000m

1.001 bis 2.000 m

> 2.000 m

Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungssyteme (Wasser)

Vorhandene Anlagen ohne Einschränkungen nutzbar

Vorhandene Anlagen nur mit Einschränkungen nutzbar

Entwässerung nicht über vorhandene Anlagen gesichert

gegeben

bedingt gegeben

nicht gegeben*

> 200 m

100 bis 200 m

≤ 100 m

Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur

Relevante Abstände Wohnnutzung Tabelle A8:

Anhang 10b: Bewertungsschema gewerbliche Bauflächen (eigene Darstellung)

Erläuterung der Farbskala gute Eignung der städtebaulichen Kriterien beziehungsweise geringe bis durchschnittliche Beeinträchtigung der Umweltschutzgüter durchschnittliche Eignung der städtebaulichen Kriterien beziehungsweise durchschnittliche, mäßige Beeinträchtigung der Umweltschutzgüter mäßig Eignung der städtebaulichen Kriterien beziehungsweise durchschnittliche bis hohe Beeinträchtigung der Umweltschutzgüter Hinzuweisen ist darauf, dass die Bewertung der einzelnen Kriterien mittels der Farbskala dazu dient, eine erste Orientierung zur Bewertung der jeweiligen Fläche zu erhalten. Im Rahmen der Gesamtabwägung zu den gewerblichen Potenzialflächen wurden einzelne Kriterien stärker gewichtet. Hinzuweisen ist darauf, dass die Abstände als Luftlinie von Infrastruktureinrichtungen/Immissinsorten bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze gemessen wurden. Die Bewertung der einzelnen Kriterien mittels der Farbskala dazu dient, eine erste Orientierung zur Bewertung der jeweiligen Fläche zu erhalten. Im Rahmen der Gesamtabwägung wurden einzelne Kriterien stärker gewichtet. Eine einzelne rote Bewertung kann durch andere gute Bewertungen ausgeglichen werden.

84

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

- Entwurf -

85


Stadt Bergisch Gladbach G-As2 - Spitze Beschreibung/Daten Lage:

Asselborn/Herrenstrunden (Kürten-Spitze)

Größe Teilfläche:

11,2 ha

Aktuelle Nutzung:

landwirtschaftliche Fläche

Umgebung:

landwirtschaftliche Flächen, bewaldete Flächen, aufgelockertes Wohnen

Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:

Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung

FNP:

Fläche für Landwirtschaft, geplante Straße, geplante Autobahn

Bebauungsplan:

-

Landschaftsplan:

Landschaftsschutzgebiet

G-As2

Gesamturteil Die gewerbliche Baufläche ist Teil einer deutlich größeren Darstellung im Regionalplan. Die Abgrenzung orientiert sich am nördlich angrenzenden Bereich, auf dem die Gemeinde Kürten ebenfalls gewerbliche Bauflächen plant. Damit wird eine kosten- und flächen-sparende Konzeption möglich, wodurch zum Beispiel die Allee an der L289 besser geschützt werden kann. Andererseits wird so dem politischen Auftrag, die Fläche ausschließlich interkommunal zu entwickeln, Rechnung getragen. Bei der Abgrenzung wurde von der Stadtgrenze und der Landstraße ausgegangen. Die Fläche liegt weitgehend in einer Mulde, was die Einpassung ins Landschaftsbild erleichtert. Trotz des Ziels, die Allee zu schützen, muss die Erschließung von der L289 aus erfolgen. Durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes soll die Fläche eingegrünt werden und dabei diese Aspekte Berücksichtigung finden. Aufgrund der Größe und Lage des Gewerbegebietes ist eine Verkehrszunahme zu erwarten, die auch über die L 289 (Ortsteile Herkenrath und Moitzfeld) abgewickelt werden könnte. Wie viel Verkehr entsteht, welche Auswirkungen hierdurch zu erwarten sind und welche Maßnahmen ergriffen werden können, um die Belastungen zu mindern ist dies vor Aufstellung des Bebauungsplanes näher zu untersuchen. Dabei sollte auch der Trassenverlauf der geplanten Stadtbahnlinie 1 soll im Rahmen des Bebauungsplanes Berücksichtigung finden. Die Entwässerung der anfallenden Schmutzwassermengen muss im Weiteren mit der Gemeinde Kürten abgestimmt werden. Zur Entwässerung sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für anfallende Regenwassermengen Rückhalte- und Behandlungskapazitäten vorzuhalten.

86

Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten: •

Abstand zur geschützten Allee

Auswirkungen auf das Kleinklima

Auswirkungen auf die Immissionssituation in der Nachbarschaft

Vorkommen planungsrelevanter Arten aktualisieren

Kompensation für Inanspruchnahme geschützter Böden

Bebauungs-, Begrünungskonzept unter Berücksichtigung der Topographie, der Straßenbäume und der Fernwirkung; Keine Maßnahmen, die die Offenlandqualität des Umfeldes beeinträchtigen können (keine Bäume, Gehölze...)

Auswirkungen der verkehrlichen Erschließung aus Immissionsschutzsicht (Lärm, Luft) auch in den Ortsdurchfahrten von Herkenrath und Moitzfeld

Auswirkungen der geplanten Streckenführung der Linie 1 (Breite der Trasse, Lärmschutz, elektromagnetische Felder, Erschütterungen)

Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraum

Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfStädtebauliche Betrachtung Kriterium

G-As2 vorhandene Situation

Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)

Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Entfernung Autobahnanschluss

ca. 5.400 m

Anbindung an Straßennetz

gegeben

Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)

ca. 250 m

Qualität der ÖPNV-Anbindung

1 Buslinie

Nähe zur SPNV-Anbindung

ca. 5.300 m (Stadtbahn, zukünftig näher)

Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungssyteme (Wasser)

Keine städtische Kanalisation vorhanden (Schmutzwasser Kläranlage Gemeinde Kürten), Regenwasser-Entwässerung nicht gesichert

Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur

Relevante Abstände

nicht gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegener abstandsrelevanter Gegebenheit bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Wohnnutzung

< 100 m (solitäre Bebauung)

Beeinträchtigung der Umweltschutzgüter Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert

Grünland- und Ackernutzung; Straßenbäume: im Alleenkataster des Landes NRW

Schutzwürdigkeit

Landschaftsschutzgebiet

Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten

Die Fläche bietet potentiell Lebensraum für Offenlandarten; Allerdings konnte der Nachweis von brütenden Kiebitzen (Mai 2001) aktuell nicht bestätigt werden; Z. B. nutzen Turmfalke, Rotmilan und Mäusebussard den Bereich zum Jagen; Im Umfeld stehen weitere geeignete Flächen zum Jagen zur Verfügung

Boden Bodenschutzwürdigkeit

sehr schützenswerte Böden (auch laut Kartierung des Rheinisch-Bergischen Kreises)

Altlasten/Bergbau

keine Altlasten-Verdachtsfläche

Wasser Oberflächengewässer

kein Oberflächengewässer vorhanden

Grundwassersituation

kein Wasserschutzgebiet

Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion

Klimatop: Freilandklima; geringe klimawirksame Funktion

Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion

Im Lärmaktionsplan festgelegtes ruhiges Gebiet; Wanderweg führt an nördlicher Grenze entlang

Landschaftsbild

Fernwirkung durch Kuppenlage; Allee prägend

Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation

Konflikte durch Straßenverkehr (L 289) und künftigen Schienenverkehr

Luftqualität

städtische Hintergrundbelastung; entlang L 289 verkehrsbedingt hohe Luftschadstoffbelastung

Sonstige Immissionen

elektromagnetische Felder wegen Hochspannungsleitung, Umsetzung der geplanten Stadtbahntrasse führt ggf. zu zusätzlichen Immissionen

Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler

Keine Güter bekannt

Sachgüter

Straßenbäume: im Alleenkataster des Landes NRW, westlich: alte Siedlungsstelle Trotzenburg

87


Stadt Bergisch Gladbach G-Bo1- Overather Straße Beschreibung/Daten Lage:

Bockenberg

Größe Teilfläche:

3,3 ha

Aktuelle Nutzung:

Grünfläche, aufgelockertes Wohnen, Mischnutzung, Gärten, Teiche

Umgebung:

Wohnen, Wald, A 4, Bachlauf

Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:

Waldbereich überlagert mit Schutzfunktion der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung

FNP:

Grünfläche

Bebauungsplan:

Nr. 98

Landschaftsplan:

Landschaftsschutzgebiet

G-Bo1

Gesamturteil Grundsätzlich sind Gewerbestandorte in Autobahnnähe sinnvoll, da sie das innerstädtische Verkehrsnetz nicht mit zusätzlichen Gewerbeverkehren belasten. Mit der Planung soll der südöstlich des Wohnparks Bensberg gelegenen (teilweise baumbestandenen und landwirtschaftlich genutzten) Freifläche eine städtebaulich verträgliche Gewerbenutzung zugeführt werden. Sie würde das auf der gegenüberliegenden Seite der L136 geplante Gewerbegebiet „Vinzenz-Pallotti-Straße“ sowie kleinere gewerbliche Nutzungen an der Südseite der Overather Straße ergänzen und ließe so eine sinnvolle Flächenkonzentration in der Nähe der Anschlussstelle Moitzfeld entstehen. Auch die geplante Fortführung der Linie 1 spricht für eine Entwicklung dieser Fläche. Die derzeit nur mäßige Anbindung an das SPNV-Netz kann dadurch in Zukunft verbessert werden. Eine Erschließung ist über die Overather Straße/Graf-Hermann-Straße möglich, im weiteren Verlauf ist die Topographie der Fläche zu berücksichtigen. Im Bebauungsplan ist ein Begrünungskonzept zu erstellen, das die Bedeutung der Fläche als Ortseingang berücksichtigt. Zudem sind Immissionskonflikte zu untersuchen und entsprechende Maßnahmen (zum Beispiel die gezielte Anordnung von Gebäuden zur Abschirmung der dahinterliegenden Wohnbebauung vor Lärmemissionen) zu entwickeln.

88

Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten: • • • • • • • • • • • • •

Waldrandzone/Abstand zur Aue des Böttcher Baches Ge- und Verbote des Wasserschutzgebietes Auswirkungen auf das Kleinklima Sicherung des Bachsystems (Wirkpfad Wasser zum Flora-FaunaHabitat-Gebiet) CEF Maßnahmen (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen) Auswirkungen auf die Immissionssituation in der Nachbarschaft Grundwasserneubildung Überprüfung Boden/Altlasten Begrünungskonzept (Topographie und Ortseingangsbild) Luftschadstoffimmissionen (Wirkpfad Luft zum Flora-Fauna-HabitatGebiet) Auswirkungen der verkehrlichen Erschließung aus Immissionsschutzsicht (Lärm, Luft) Auswirkungen der geplanten Streckenführung der Stadtbahnlinie 1 (Trassenbreite, Lärmschutz, elektromagnetische Felder, Erschütterungen) Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraum

Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfStädtebauliche Betrachtung Kriterium

G-Bo1 vorhandene Situation

Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)

Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Entfernung Autobahnanschluss

ca. 200 m

Anbindung an Straßennetz

gegeben

Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)

ca. 150 m

Qualität der ÖPNV-Anbindung

3 Buslinien (davon 1 Schnellbus)

Nähe zur SPNV-Anbindung

ca. 1.050 m (Stadtbahn, zukünftig näher)

Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungssyteme (Wasser)

Schmutzwasser-Entwässerung über öffentliche Kanalisation möglich Regenwasser-Entwässerung nur mit Rückhaltung möglich

Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur

Relevante Abstände

bedingt gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegener abstandsrelevanter Gegebenheit bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Wohnnutzung

< 100 m

Beeinträchtigung der Umweltschutzgüter Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert

überwiegend Grünlandnutzung, einzelne Gärten sowie im westlichen Teilbereich Gehölzaufwuchs und Brachen

Schutzwürdigkeit

Landschaftsschutzgebiet; FFH-Prüfzone (FFH-Vorprüfung / Artenschutzprüfung liegt vor; Prognose: Stoffeinträge ausschließen); Überschreitung der Stickstoffdeposition für FFH-Bestand

Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten

Fläche wurde reduziert (mehr Abstand zum Böttcher Bach), um den Belangen des Artenschutzes Rechnung zu tragen; Prognose: Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF Maßnahmen nach Bundesnaturschutzgesetz) für den störempfindlichen Eisvogel voraussichtlich erforderlich; Stoffeinträge in den Böttcher Bach sind auszuschließen

Boden Bodenschutzwürdigkeit

geringe Schutzwürdigkeit (laut Kartierung des Rheinisch-Bergischen Kreises)

Altlasten/Bergbau

Altlasten-Verdachtsfläche 109 betroffen

Wasser Oberflächengewässer

Böttcher Bach verläuft südlich des Plangebietes; dort auch Angelteiche vorhanden

Grundwassersituation

Wasserschutzgebiet IIIB Erkermühle

Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion

Klimatop: Freilandklima/Waldklima; geringe klimawirksame Funktion

Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion

Teilweise im Lärmaktionsplan festgelegtes ruhiges Gebiet; für Naherholung nicht erschlossen

Landschaftsbild

keine Fernwirkung bei Beibehaltung des Waldes als Grünkulisse zur Autobahn; allerdings sensibles „Ortseingangsbild“

Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation

hohe Vorbelastung durch Straßenverkehr (L 136, A 4); Konflikte zur angrenzenden Wohnbebauung; Belastung durch Fluglärm; Vorbelastung durch angrenzendes Gewerbegebiet mit rechtsverbindlichen Lärmkontingenten; Konflikt durch künftigen Schienenverkehr

Luftqualität

städtische Hintergrundbelastung, entlang der L136 verkehrsbedingte hohe Luftschadstoffimmissionen

Sonstige Immissionen

keine bekannt, aber die Umsetzung der geplanten Stadtbahntrasse führt ggf. zu zusätzlichen Immissionen

Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler

Keine Güter bekannt

Sachgüter

Keine Güter bekannt

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Stadt Bergisch Gladbach G-Fr1a - Rennweg Beschreibung/Daten Lage:

Frankenforst

Größe Teilfläche:

4,1 ha

Aktuelle Nutzung:

Waldfläche

Umgebung:

aufgelockertes Wohnen, Wald, A 4 mit Ausfahrt Bensberg

Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:

Allgemeiner Siedlungsbereich

FNP:

Fläche für Wald

Bebauungsplan:

-

Landschaftsplan:

Landschaftsschutzgebiet

G-Fr1a

Gesamturteil Grundsätzlich sind Gewerbestandorte in Autobahnnähe sinnvoll, da sie das innerstädtische Verkehrsnetz nicht mit zusätzlichen Gewerbeverkehren belasten. Die Baufläche liegt im Wald nah der Anschlussstelle Bensberg und ist von drei Seiten von überörtlichen Straßen (A4, L136, L358) umgeben, von der L136 gut zu erschließen, aber durch alle diese Straßen auch deutlich beeinträchtigt. Eingriffe in den Wald erscheinen auf Grund der nachgewiesenen Bedarfe und des akuten Mangels an Gewerbeflächen und einer Festlegung als Allgemeiner Siedlungsbereich im Regionalplan vertretbar. Die Darstellung der gewerblichen Baufläche soll hier so erfolgen, dass umlaufend noch Grünbereiche verbleiben. Die Fläche eignet sich auf Grund der nördlich – jenseits der L136 - anschließenden Wohnbebauung nur für Betriebe mit geringen Emissionen. Die städtebauliche Bewertung weist der Fläche darüber hinaus jedoch eine der besten Eignungen für eine Gewerbegebietsentwicklung im gesamten Stadtgebiet aus. Die vorhandene Entwässerung über Bäche ist im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu untersuchen und ein Begrünungskonzept vorzusehen, das vorhandene Freizeitwege aufnimmt und die geplanten Gewerbebetriebe eingrünt.

90

Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten: • • • • • • • • • • • •

Ge- und Verbote des Wasserschutzgebietes Auswirkungen auf das Kleinklima Auswirkungen auf die Immissionssituation in der Nachbarschaft Kompensation für Inanspruchnahme geschützter Böden Grundwasserneubildungsrate Begrünungskonzept Sicherung des Bachsystems (Wirkpfad Wasser zum Flora-Fauna-Habitat-Gebiet) Luftschadstoffimmissionen (Wirkpfad Luft zum Flora-Fauna-HabitatGebiet) Auswirkungen der verkehrlichen Erschließung aus Immissionsschutzsicht (Lärm, Luft) Wald-/Gehölzstreifen zwischen Autobahn und Gewerbegebiet einhalten Spechthöhlenkartierung aktualisieren Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraum

Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfStädtebauliche Betrachtung Kriterium

G-Fr1a vorhandene Situation

Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)

Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Entfernung Autobahnanschluss

ca. 100 m

Anbindung an Straßennetz

gegeben

Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)

ca. 400 m

Qualität der ÖPNV-Anbindung

3 Buslinien (davon 1 Schnellbus)

Nähe zur SPNV-Anbindung

ca. 450 m (Stadtbahn)

Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungssyteme (Wasser)

Schmutzwasser-Entwässerung über öffentliche Kanalisation möglich Regenwasser-Rückhaltung und -Klärung vor Einleitung in öffentliche Kanalisation prüfen

Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur

Relevante Abstände

gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegener abstandsrelevanter Gegebenheit bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Wohnnutzung

< 100 m

Beeinträchtigung der Umweltschutzgüter Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert

alte Kiefern-, Buchen- und Eichenwälder

Schutzwürdigkeit

Landschaftsschutzgebiet; FFH-Prüfzone (FFH-Vorprüfung liegt vor); Überschreitung der Stickstoffdeposition für FFH-Bestand

Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten

Artenschutzprüfung im Bebauungsplanverfahren erforderlich; Prognose: keine bedeutsamen Beeinträchtigungen zu erwarten; In 2017 keine Brutvorkommen des Mittelspechtes (FFH Art); Der Mischwaldbestand aus Kiefer, Buche und Eiche wirkt gestört (Lärm, Naherholung, keine geeigneten Brutbäume)

Boden Bodenschutzwürdigkeit

schutzwürdige Böden

Altlasten/Bergbau

keine Altlasten-Verdachtsfläche

Wasser Oberflächengewässer

Gräben mit zumindest temporärem Wasserfluss vorhanden

Grundwassersituation

Westlich des Rennweges: Wasserschutzgebiet IIIA, östlich: Wasserschutzgebiet IIIB Erkermühle

Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion

Klimatop: Waldklima/Siedlungsklima/Gartenstadt; geringe klimatische Funktion

Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion

Im Lärmaktionsplan festgelegtes ruhiges Gebiet; Naherholung (Weg und Pfade vorhanden)

Landschaftsbild

keine Fernwirkung

Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation

hohe Vorbelastung durch Straßenverkehr (L 136, A 4); Konflikte zur angrenzenden Wohnbebauung; Belastung durch Fluglärm

Luftqualität

städtische Hintergrundbelastung; entlang L136 und A4 verkehrsbedingte erhöhte Luftschadstoffimmissionen

Sonstige Immissionen

nicht bekannt

Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler

keine Güter bekannt

Sachgüter

alte Wegeverbindung zum ehemaligen Kalkofen (Rennweg)

91


Stadt Bergisch Gladbach G-Fr3- BASt Beschreibung/Daten Lage:

Frankenforst

Größe Teilfläche:

14,1 ha

Aktuelle Nutzung:

Bundesanstalt für Straßenwesen

Umgebung:

Gewerbegebiet, Wohnen, Wald, A 4

Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:

Allgemeiner Siedlungsbereich

FNP:

Sonderbaufläche mit Baumbestand (BASt)

Bebauungsplan:

Nr. 109

Landschaftsplan:

keine Schutzausweisung

G-Fr3

Gesamturteil Grundsätzlich sind Gewerbestandorte in Autobahnnähe sinnvoll, da sie das innerstädtische Verkehrsnetz nicht mit zusätzlichen Gewerbeverkehren belasten. Die Fläche wird heute zum überwiegenden Teil durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) genutzt. Eine deutlich höhere Nutzungsdichte wäre möglich. Eine anstehende Umstrukturierung/Erneuerung des Gebäudebestands soll genutzt werden, um die Bundesanstalt baulich zu konzentrieren und auf den frei werdenden Grundstücksteilen sowie Arrondierungsflächen neue gewerbliche Nutzungen unterzubringen. Die Fläche kann wie bisher von der Brüderstraße aus erschlossen werden. Im Zuge des Ausbaus des Bahndamms als Mobilitätsband und Landstraße besteht die Möglichkeit, die Brüderstraße an die Autobahn zu verlegen.

92

Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten: •

Auswirkungen auf die Immissionssituation in der Nachbarschaft

Auswirkungen der verkehrlichen Erschließung aus Immissionsschutzsicht (Lärm, Luft)

Auswirkungen auf das Kleinklima

Begrünungskonzept

Wald- Gehölzstreifen entlang der Lärmschutzwand auf der Nordseite beibehalten

Keine Verschlechterung der Grundwassersituation im FloraFauna-Habitat-Gebiet

Grundwasserneubildungsrate

Luftschadstoffimmissionen (Wirkpfad Luft zum Flora- Fauna-Habitat-Gebiet)

Kompensation für Inanspruchnahme geschützter Böden

Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraum

Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfStädtebauliche Betrachtung Kriterium

G-Fr3 vorhandene Situation

Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)

Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Entfernung Autobahnanschluss

ca. 1.100 m

Anbindung an Straßennetz

gegeben

Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)

ca. 250 m

Qualität der ÖPNV-Anbindung

2 Buslinien

Nähe zur SPNV-Anbindung

ca. 1.000 m (Stadtbahn)

Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungssyteme (Wasser)

Regenwasser-und Schmutzwasser-Entwässerung über private und öffentliche Kanalisation möglich

Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur

Relevante Abstände

gegeben (bereits in Nutzung) Luftlinie gemessen von nächstgelegener abstandsrelevanter Gegebenheit bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Wohnnutzung

< 100 m

Beeinträchtigung der Umweltschutzgüter Fauna/Flora/Biodiversität

Biotoptyp/-wert

Im Osten sehr alter Laub-Mischwald mit Buchen und Eichen; Teilbereich westl. der BASt als Parkanlage gestaltet (kleinflächig Laubmischwald), BASt-Gelände selbst überwiegend versiegelt; Waldflächen östlich und nördlich der BASt: kartierte Biotope (artenreiche Mischwälder mit lokaler Bedeutung); Der Erhalt der FFH Waldgesellschaften auf nassen bis feuchten Standorten zählt zu den Schutzzielen des FFH Gebietes Königsforst; Im Bebauungsplanverfahren ist sicherzustellen, dass die aktuelle Entwässerungssituation unverändert erhalten bleibt. Die Grundwassersituation im FFH Gebiet soll sich nicht verschlechtern

Schutzwürdigkeit

FFH-Vorprüfung liegt vor (Überschreitung der Stickstoffdeposition für FFH-Bestand); kein Landschaftsschutzgebiet (Innenbereich)

Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten

Potentieller Brut- und Nahrungsraum planungsrelevanter Arten mit hoher Bedeutung (Zwergfledermaus, Bartfledermaus; Grünspecht, Mäusebussard); Das erwartete Vorkommen planungsrelevanter Arten erfordert aufwendige vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen); Spechthöhlen sind auch auf Fledermäuse zu überprüfen

Boden Bodenschutzwürdigkeit

teilweise schutzwürdige Böden der Stufen 1-3 (auch laut Kartierung des Rheinisch-Bergischen Kreises)

Altlasten/Bergbau

Im Osten: Altlastenverdachtsflächen Nr. 85 und 142 durch Straßenführung betroffen

Wasser Oberflächengewässer

Im Osten kleiner (temporär) wasserführender Graben; Wald stellenweise recht feucht (Stauwasser zum Wall der BASt);

Grundwassersituation

kein Wasserschutzgebiet

Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion

Klimatop: Waldklima und Gartenstadt; Klimawirksame Freiräume (innerstädtischer Freiräume, mit hoher Bedeutung für die Luftqualität und mittlere Bedeutung der Luftaustauschfunktion, klimawirksame Gärten)

Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion

Im Lärmaktionsplan festgelegtes ruhiges Gebiet; überregionaler Wanderweg über die Brüderstraße/ Wanderparkplatz westlich der BASt; Wege rund um Betriebsgelände vorhanden; Unterführungen der Autobahn: Tor zum Königsforst; trotz Lärm wichtig für Naherholung

Landschaftsbild

kaum Fernwirkung; allerdings Grünkulisse zur Autobahn

Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation

hohe Vorbelastung durch Straßenverkehr (A 4); Konflikte zur angrenzenden Wohnbebauung; Vorbelastung durch angrenzendes Gewerbegebiet; Belastung durch Fluglärm; Vorbelastung durch Sportanlage

Luftqualität

städtischer Hintergrund, entlang A4 verkehrsbedingt erhöhte Luftschadstoffimmissionen

Sonstige Immissionen

elektromagnetische Felder vorhandener Mobilfunkanlage

Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler

keine Güter bekannt

Sachgüter

keine Güter bekannt

93


Stadt Bergisch Gladbach G-He2b - Schützenberg Beschreibung/Daten Lage:

Hebborn

Größe Teilfläche:

0,8 ha

Aktuelle Nutzung:

landwirtschaftliche Fläche, Hofstrukturen

Umgebung:

aufgelockertes Wohnen, landwirtschaftliche Fläche, gewerbliche Nutzung

Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:

Allgemeiner Siedlungsbereich

FNP:

Fläche für Landwirtschaft, Wohnbaufläche

Bebauungsplan:

Nr. 2241

Landschaftsplan:

keine Schutzausweisung

G-He2b

Gesamturteil Die teilweise brachliegende, teilweise bebaute Fläche findet sich in verkehrsgünstiger Lage südöstlich der Kreuzung von L289 und B506. Das in Richtung Osten deutlich ansteigende Gelände ist im Bereich der geplanten Baufläche noch relativ eben; auf der gegenüberliegenden Straßenseite der B506 finden sich ebenfalls gewerbliche Nutzungen. Aufgrund des großen Abstands zu den Autobahnen, andererseits aber der günstigen Zuordnung zu großen Siedlungsbereichen, auch in den Nachbargemeinden und zum Zentrum Bergisch Gladbach, ist die Fläche für einen Handwerkshof vorgesehen. Dies erscheint auch im Hinblick auf die umliegende Wohnbebauung vertretbar. Die Entfernung zum Autobahnanschluss ist aufgrund der geplanten Nutzung für die positive Gesamtbewertung nicht ausschlaggebend. Da ein Handwerkshof kein klassisches Gewerbegebiet darstellt und durch Handwerksbetriebe nur so geringe Emissionen verursacht werden, dass sie sich regelmäßig auch in festgesetzten allgemeinen Wohngebieten entwickeln lassen, sind die geringen Abstände zu Wohnnutzungen ohne Belang für die Gesamtbeurteilung der Fläche. Zum Schutz der anliegenden Wohnbebauung sind Emissionen jedoch im Bebauungsplan zu untersuchen.

94

Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten: •

Abstand zum Gehölzbestand (Grünkulisse zum Schützenberg)

Abstand zum Gewässer (trotz Verrohrung)

Auswirkungen auf die Immissionssituation in der Nachbarschaft

Kompensation für Inanspruchnahme geschützter Böden

Auswirkungen der verkehrlichen Erschließung aus Immissionsschutzsicht (Lärm, Luft)

Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraum

Auswirkungen auf das Kleinklima

Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfStädtebauliche Betrachtung Kriterium

G-He2b vorhandene Situation

Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)

Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Entfernung Autobahnanschluss

ca. 5.800 m

Anbindung an Straßennetz

gegeben

Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)

ca. 300 m

Qualität der ÖPNV-Anbindung

4 Buslinien

Nähe zur SPNV-Anbindung

ca. 1.350 m

Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungssyteme (Wasser)

Schmutzwasser-Entwässerung über öffentliche Kanalisation möglich Regenwasser-Entwässerung mit hohem Aufwand verbunden, da Rückhaltung gewährleistet werden muss. Keine direkte Einleitung in den Hebborner Flutgraben möglich

Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur

Relevante Abstände

gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegener abstandsrelevanter Gegebenheit bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Wohnnutzung

< 100 m; künftig Wohngebiet im Südosten angrenzend

Beeinträchtigung der Umweltschutzgüter Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert

mehrere Lagerplätze; mit Gehölzen eingerahmt

Schutzwürdigkeit

kein Landschaftsschutzgebiet (da Innenbereich)

Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten

Keine planungsrelevanten Arten bekannt, aber Gehölze mit potentieller Eignung für planungsrelevante Vogelarten

Boden Bodenschutzwürdigkeit

sehr schützenswerte Böden, aber anthropogen überprägt durch Vornutzung

Altlasten/Bergbau

keine Altlasten-Verdachtsfläche

Wasser Oberflächengewässer

Hebborner Bach quert (verrohrt)

Grundwassersituation

kein Wasserschutzgebiet

Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion

Klimatop: Siedlungsklima/Gartenstadt; klimawirksame Funktion (Kaltluftschneise mit regionaler Bebauung; Kaltluftentstehungsgebiet)

Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion

durch Bebauung/Lagerplatz geprägt; Naherholung eingeschränkt (nicht erschlossen)

Landschaftsbild

kaum Fernwirkung (nur von Norden/Straße)

Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation

hohe Vorbelastung durch Straßenverkehr; Vorbelastung durch angrenzenden Gewerbebetrieb; Belastung der angrenzenden Wohnnachbarschaft

Luftqualität

städtischer Hintergrund; entlang B 506 verkehrsbedingt höhere Luftschadstoffbelastung

Sonstige Immissionen

nicht bekannt

Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler

keine Güter bekannt

Sachgüter

keine Güter bekannt

95


Stadt Bergisch Gladbach G-Hk1- Zinkhütte Beschreibung/Daten Lage:

Heidkamp-Süd

Größe Teilfläche:

3,0 ha

Aktuelle Nutzung:

bewaldete Fläche

Umgebung:

Gewerbegebiet, bewaldete Flächen, aufgelockertes Wohnen

Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:

Bereich für Wald überlagert mit regionalem Grünzug und Landschaftsschutzgebieten

FNP:

Fläche für Wald, parkartige Grünanlage

Bebauungsplan:

-

Landschaftsplan:

Landschaftsschutzgebiet

G-Hk1

Gesamturteil

96

Das Gewerbegebiet Zinkhütte ist insbesondere aufgrund des stetigen Wachstums der Firma Krüger einem laufenden Wandel unterworfen. Inzwischen ist das Firmengelände im maximal möglichen Umfang arrondiert; Potenziale bestehen nur noch in einer Intensivierung (Stapelung) der Nutzung, die aber bei den gegebenen Produktionsstrukturen an enge Grenzen stößt.

Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten:

Die strategische Standortplanung der Firma Krüger sieht vor, Funktionen, wie Verwaltung und Parken, an einen möglichst nahegelegenen Standort zu verlagern und die frei werdenden Flächen der Produktionsfläche zuzuschlagen. Unter Beachtung des regionalen Grünzuges bietet sich für die Verlagerung der noch firmennahe Bereich östlich des Hochregallagers beziehungsweise der Firma Rubie’s an. Dort hat der Grünzug eine Ausbuchtung nach Norden; gutachterliche Untersuchungen zeigen die Vertretbarkeit des Landschaftseingriffs auf. Im Bebauungsplanverfahren ist ein Begrünungskonzept zu erstellen, das insbesondere auf die Biotope eingeht. Es sollen dort auch neue soziale Einrichtungen für das Firmenpersonal (Kita) entstehen. Die Erschließung kann vom Hochregallager über das Firmengelände oder von der Hüttenstraße aus erfolgen.

Abstand Quellbereich/Feuchtbiotope/Bach/Wald

CEF-Maßnahmen, Begrünungskonzept und Waldrandgestaltung

Auswirkungen auf das Kleinklima

Auswirkungen auf die Immissionssituation in der Nachbarschaft

Entwässerung Regenwasser

Kompensation für Inanspruchnahme geschützter Böden, Waldausgleich und für die Inanspruchnahme von Lebensraum

Bodenuntersuchung hinsichtlich Schwermetallbelastungen

Auswirkungen der verkehrlichen Erschließung aus Immissionsschutzsicht (Lärm, Luft)

Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfStädtebauliche Betrachtung Kriterium

G-Hk1 vorhandene Situation

Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)

Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Entfernung Autobahnanschluss

ca. 2.600 m

Anbindung an Straßennetz

gegeben

Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)

ca. 200 m

Qualität der ÖPNV-Anbindung

1 Buslinie

Nähe zur SPNV-Anbindung

ca. 1.100 m (Stadtbahn)

Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungssyteme (Wasser)

Schmutzwasser- und Regenwasser-Entwässerung über öffentliche Kanalisation möglich. Schutzstreifen Gewässer im Gebiet beachten

Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur

Relevante Abstände

bedingt gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegener abstandsrelevanter Gegebenheit bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Wohnnutzung

< 100 m

Beeinträchtigung der Umweltschutzgüter Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert

Laubmischwälder, teils Birken, Buchen oder Eichen; kleinflächig mit Kiefern bzw. Fichten; im Norden kleiner Teich; angrenzend Hausgärten bzw. Erlenbestände

Schutzwürdigkeit

gesamte Plangebiet als Biotop kartiert; wertvollere Bereiche liegen südlich angrenzend (Quellen, Sümpfe und Bach). Plangebiet ist Teil des Biotopverbundes Eicherbusch-Lerbach wegen der exponierten landschaftsökologischen Position; Gutachten liegt vor; Größtenteils Landschaftsschutzgebiet

Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten

Nachweise für verschiedene planungsrelevante Arten im Umfeld; Der Schwerpunkt liegt in den Gruppen Fledermäuse und Vögel; Evtl. aufwendige CEF-Maßnahmen (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen) erforderlich

Boden Bodenschutzwürdigkeit

teilweise schutzwürdige Böden; teilweise sumpfig

Altlasten/Bergbau

im Westen zum Teil auf Altlast 40 (Zinkhütte); Schwermetallbelastung anzunehmen

Wasser Oberflächengewässer

Quelle des Hasselsbaches südöstlich des Plangebietes, quert das Gebiet im Südwesten (Umlegung erfolgte bei Bau des Hochregallagers); mehrere Gräben (teils mit temporärem Wasser) vorhanden

Grundwassersituation

Grundwasser steht hoch an; kein Wasserschutzgebiet

Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion

Klimatop: Siedlungsrand/Waldklima; klimawirksame Funktion (Kaltluftschneise mit überregionaler Bedeutung sowie Kaltluftabfluss von innerstädtischen Freiräumen, Kaltluftzufluss aus der Landschaft, Kaltluftentstehungsgebiet, innerstädtischer Freiraum)

Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion

Im Lärmaktionsplan festgelegtes ruhiges Gebiet, überregionale Wanderwege queren das Gebiet; sehr gut erschlossen, neben Hauptwegen auch viele Trampelpfade für Naherholung vorhanden

Landschaftsbild

abwechslungsreiche Wälder, keine Fernwirkung

Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation

Konflikte zur nördlich angrenzenden Wohnbebauung; Belastung durch Fluglärm

Luftqualität

städtischer Hintergrund

Sonstige Immissionen

elektromagnetische Felder durch 110 kV-Leitung, gewerbliche Geruchsbelästigungen

Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler

Keine Güter bekannt

Sachgüter

Keine Güter bekannt

97


Stadt Bergisch Gladbach G-Lu1 - Gewerbegebiet Lustheide Beschreibung/Daten Lage:

Lustheide

Größe Teilfläche:

0,9 ha

Aktuelle Nutzung:

Waldfläche

Umgebung:

gewerbliche Nutzungen, Großwohnsiedlung, Wald, Discounter, Wohnhaus für Menschen mit Behinderung, A 4

Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:

Allgemeiner Siedlungsbereich

FNP:

Grünfläche, Fläche für Wald

Bebauungsplan:

-

Landschaftsplan:

Landschaftsschutzgebiet

G-Lu1

Gesamturteil

98

Grundsätzlich sind Gewerbestandorte in Autobahnnähe sinnvoll, da sie das innerstädtische Verkehrsnetz nicht mit zusätzlichen Gewerbeverkehren belasten. Die Straße Lustheide ist zwischen den Anschlussstellen Refrath und Bensberg insgesamt durch eine Mischung aus Gewerbe- und Wohnnutzung gekennzeichnet. Schwerpunkte der gewerblichen Nutzung bilden die Werkstatt für Behinderte und das Gewerbegebiet rund um die Firma Gahrens und Battermann, das zur Deckung des lokalen Erweiterungsbedarfes in geringem Rahmen nach Süden erweitert werden soll. Eingriffe in den Wald erscheinen auf Grund der nachgewiesenen Bedarfe und des akuten Mangels an Gewerbeflächen und einer Festlegung als Allgemeiner Siedlungsbereich im Regionalplan vertretbar. Die städtebauliche Bewertung weist der Fläche zudem eine der besten Eignungen für eine Gewerbegebietsentwicklung im gesamten Stadtgebiet aus.

Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten:

Die Fläche ist so abgegrenzt, dass sie ausschließlich hinter der bestehenden Gewerbenutzung und nicht hinter der benachbarten Wohnbebauung liegt. Sie ist über das bestehende Gewerbegrundstück erschlossen. Mögliche Immissionsschutzkonflikte in Bezug auf die angrenzende Wohnbebauung sind im Bebauungsplanverfahren zu untersuchen und gegebenenfalls durch entsprechende Maßnahmen zu lösen.

Waldausgleich

Auswirkungen auf die Immissionssituation in der Nachbarschaft

Ge- und Verbote des Wasserschutzgebietes

Grundwasserneubildungsrate

Kompensation für Inanspruchnahme geschützter Böden

Luftschadstoffimmissionen (Wirkpfad Luft zum Flora-Fauna-Habitat-Gebiet)

Auswirkungen der verkehrlichen Erschließung aus Immissionsschutzsicht (Lärm, Luft)

Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfStädtebauliche Betrachtung Kriterium

G-Lu1 vorhandene Situation

Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)

Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Entfernung Autobahnanschluss

ca. 650 m

Anbindung an Straßennetz

gegeben (über bestehendes Gewerbegebiet, Erschließung ist im Rahmen des Bebauungsplans zu konkretisieren)

Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)

ca. 150 m

Qualität der ÖPNV-Anbindung

3 Buslinien (davon 1 Schnellbuslinie)

Nähe zur SPNV-Anbindung

ca. 500 m (Stadtbahn)

Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungssyteme (Wasser)

Regenwasser- und Schmutzwasser-Entwässerung an öffentliche Kanalisation möglich.

Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur

Relevante Abstände

bedingt gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegener abstandsrelevanter Gegebenheit bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Wohnnutzung

< 100 m

Beeinträchtigung der Umweltschutzgüter Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert

Alter Kiefern-Mischwald

Schutzwürdigkeit

Landschaftsschutzgebiet; FFH-Prüfzone (FFH-Vorprüfung liegt vor -2011-) Überschreitung der Stickstoffdeposition für FFH-Bestand

Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten

Artenschutzprüfung (keine Bedenken) aus 2011 in der Bebauungsplanung aktualisieren

Boden Bodenschutzwürdigkeit

schützenswerte Böden

Altlasten/Bergbau

keine Altlasten-Verdachtsfläche

Wasser Oberflächengewässer

keine offenen Gewässer

Grundwassersituation

Wasserschutzgebiet IIIA Erkermühle

Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion

Klimatop: Waldklima/Siedlungsklima; geringe klimatische Funktion

Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion

Wanderweg vorhanden (an südlicher Grenze); für Naherholung wichtig, aber verlärmt

Landschaftsbild

keine Fernwirkung, da nicht einsehbar

Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation

Konflikte zur angrenzenden Wohnbebauung; erheblicher Konflikt bei privatrechtlicher Erschließung auf direktem Weg nach Norden; Belastung durch Fluglärm

Luftqualität

städtischer Hintergrund

Sonstige Immissionen

nicht bekannt

Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler

keine Güter bekannt

Sachgüter

keine Güter bekannt

99


Stadt Bergisch Gladbach G-Mo1- Bockenberg II Beschreibung/Daten Lage:

Moitzfeld-Ost

Größe Teilfläche:

1,6 ha

Aktuelle Nutzung:

bewaldete Fläche

Umgebung:

aufgelockertes Wohnen, Wald, Gewerbe, Kliniken

Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:

Allgemeiner Siedlungsbereich

FNP:

Grünfläche

Bebauungsplan:

Nr. 83

Landschaftsplan:

teilweise Landschaftsschutzgebiet

G-Mo1

Gesamturteil Die gewerbliche Baufläche liegt im Hinterland der Firma Miltenyi und in Nachbarschaft zur Reha-Klinik. Insbesondere die Firma Miltenyi ist ein stark wachsendes Unternehmen mit laufendem Bedarf an neuen Gewerbeflächen in unmittelbarer Nähe zum jetzigen Betriebsstandort. Durch die kleinteilige und emissionsarme Produktionsstruktur kann die Firma auch (topografisch) schwierige Gewerbeflächen sowie empfindliche Bereiche in der Nähe von Wohngebieten – hier der Bereich zum Habichtweg beziehungsweise zur REHA-Klinik – sinnvoll nutzen. Nachteilig ist, dass auf der Fläche Ausgleichsverpflichtungen liegen, die bei Bebauung anderweitig erfüllt werden müssten. Eine Erschließung ist nur über Privatgelände der Firma Miltenyi möglich. Mögliche Immissionsschutzkonflikte in Bezug auf die angrenzende Wohnbebauung sind im Bebauungsplanverfahren zu untersuchen. Die Anbindung an das SPNV-Netz kann aufgrund der geplanten Verlängerung der Stadtbahnlinie 1 in Zukunft verbessert werden. Die Entwässerung der anfallenden Schmutzwassermengen Entwässerung der anfallenden Schmutzwassermengen soll im Weiteren mit der Stadt Overath abgestimmt werden.

100

Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten: •

Waldausgleich/Umrechnung der bestehenden Ausgleichsverpflichtung

Ge- und Verbote des Wasserschutzgebietes

Auswirkungen auf das Kleinklima

Auswirkungen auf die Immissionssituation in der Nachbarschaft

Sicherung des Bachsystems (Wirkpfad Wasser zum Flora- Fauna-Habitat-Gebiet)

Grundwasserneubildung

Überprüfung Boden

Begrünungskonzept

Aktualisierung Avifauna

Auswirkungen der verkehrlichen Erschließung aus Immissionsschutzsicht (Lärm, Luft)

Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfStädtebauliche Betrachtung Kriterium

G-Mo1 vorhandene Situation

Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)

Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Entfernung Autobahnanschluss

ca. 550 m

Anbindung an Straßennetz

gegeben (über bestehenden Gewerbebetrieb)

Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)

ca. 300 m

Qualität der ÖPNV-Anbindung

1 Buslinie

Nähe zur SPNV-Anbindung

ca. 1.600 m (Stadtbahn, zukünftig näher)

Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungssyteme (Wasser)

Schmutzwasser-Entwässerung über Drucksystem an öffentliche Kanalisation möglich, Ableitung zur Kläranlage Lehmbach Regenwasser-Entwässerung über Versickerung, kein öffentlicher Regenwasser-Kanal vorhanden

Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur

Relevante Abstände

gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegener abstandsrelevanter Gegebenheit bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Wohnnutzung

< 100 m

Beeinträchtigung der Umweltschutzgüter Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert

Laub-Mischwälder

Schutzwürdigkeit

Im Westen teilweise Landschaftsschutzgebiet; kartierte Biotop-Verbundflächen; Böttcher Bach (im Westen) daher FFH-Prüfung durchgeführt; Stoffeinträge über den Bach in das FFH Gebiet Königsforst ausschließen

Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten

Keine planungsrelevanten Arten bekannt oder zu erwarten; Im Bebauungsplanverfahren sind Vögel (Schwerpunkt Spechte) erneut zu überprüfen

Boden Bodenschutzwürdigkeit

schützenswerte Böden

Altlasten/Bergbau

keine Altlasten-Verdachtsfläche

Wasser Oberflächengewässer

Böttcher Bach (im Westen)

Grundwassersituation

Wasserschutzgebiet IIIB Erkermühle

Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion

Klimatop: Waldklima/Gartenstadt; klimawirksame Funktion (Kaltluftabfluss innerstädtischer Freiräume, hohe Bedeutung für Luftaustausch und Luftqualität)

Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion

Überwiegend im Lärmaktionsplan festgelegtes ruhiges Gebiet; Wirkung besonders auf den Erholungswert der Rehabilitationsklinik Bensberg

Landschaftsbild

Keine Fernwirkung, da nicht einsehbar (nur von Reha-Klinik)

Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation

Vorbelastung durch angrenzendes Gewerbegebiet; Vorbelastung durch Fluglärm; Konflikt zur angrenzenden Wohnbebauung und empfindlichen Nutzung (Klinik)

Luftqualität

städtischer Hintergrund

Sonstige Immissionen

keine bekannt

Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler

Keine Güter bekannt

Sachgüter

Ausgleichsfläche für Bebauungsplan Nr. 83 -Bockenberg II

101


Stadt Bergisch Gladbach G-Mo4- Meisheide III Beschreibung/Daten Lage:

Moitzfeld-Ost

Größe Teilfläche:

1,0 ha

Aktuelle Nutzung:

landwirtschaftliche Fläche

Umgebung:

aufgelockertes Wohnen, Wald, Gewerbe, Kliniken

Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:

Bereiche für industrielle und gewerbliche Nutzung

FNP:

Fläche für Landwirtschaft

Bebauungsplan:

-

Landschaftsplan:

keine Schutzausweisung

G-Mo4

Gesamturteil Der Ortsteil Moitzfeld besitzt Entwicklungspotenziale, da er von Freiraum umgeben und anders als die zentraler/westlicher gelegenen Stadtteile in den vergangenen Jahren nicht gewachsen ist. Mit der verlängerten Stadtbahnlinie 1 wird seine Attraktivität wachsen, auch als Gewerbestandort. Der Standort ergänzt die aufgrund der idealen Erschließungsbedingungen (1 km zur Autobahn, Buslinie zur Endhaltestelle der Linie 1) hoch attraktiven Gewerbeflächen des TechnologieParkes, der Firma Miltenyi und im Bereich Meisheide. Die Fläche schließt unmittelbar nördlich an den bestehenden Gewerbestandort Meisheide an, der auch noch nach Süden erweitert werden kann, und nutzt die dort noch vorhandene freie landwirtschaftliche Fläche. Die Bebauung erfordert aufgrund der Hanglage eine Terrassierung, wie dies im südlich angrenzenden Gewerbegebiet bereits erfolgt ist. Vorteilhaft sind die prominente Lage an der L195 und der deutliche Abstand zur nächstgelegenen Wohnbebauung. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist ein Begrünungskonzept zu erstellen, das insbesondere auf die topographische Situation eingeht. Im Rahmen des Bebauungsplanes ist der Trassenverlauf der geplanten Stadtbahnlinie 1 zu berücksichtigen, die Entwässerung der anfallenden Schmutzwassermengen soll im Weiteren mit der Stadt Overath abgestimmt werden.

102

Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten: •

Waldrandzone und Begrünungskonzept (Topographie und Ortseingangsbild)

Auswirkungen auf das Kleinklima

Auswirkungen auf die Immissionssituation in der Nachbarschaft

Regenwasserentsorgung

Auswirkungen der geplanten Streckenführung der Linie 1 (Breite der Trasse, Lärmschutz, elektromagnetische Felder, Erschütterungen)

Kompensation für Inanspruchnahme geschützter Böden

Auswirkungen der verkehrlichen Erschließung aus Immissionsschutzsicht (Lärm, Luft)

Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraum

Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfStädtebauliche Betrachtung Kriterium

G-Mo4 vorhandene Situation

Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)

Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Entfernung Autobahnanschluss

ca. 950 m

Anbindung an Straßennetz

gegeben

Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)

ca. 300 m

Qualität der ÖPNV-Anbindung

4 Buslinien

Nähe zur SPNV-Anbindung

ca. 2.050 m (Stadtbahn, zukünftig näher)

Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungssyteme (Wasser)

Schmutzwasser-Entwässerung über Drucksystem an öffentliche Kanalisation möglich, Ableitung zur Kläranlage Lehmbach Regenwasser-Entwässerung nicht gesichert

Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur

Relevante Abstände

bedingt gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegener abstandsrelevanter Gegebenheit bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Wohnnutzung

< 100 m

Beeinträchtigung der Umweltschutzgüter Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert

Grünlandnutzung, zur Straße Gehölze; nördlich angrenzend Buchenwald

Schutzwürdigkeit

kein Landschaftsschutzgebiet; Prüfzone FFH-Gebiet Grube Weiß; FFH Vorprüfung: keine Bedenken

Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten

Keine planungsrelevanten Arten bekannt; Keine Belege für das Vorkommen der Gelbbauchunke

Boden Bodenschutzwürdigkeit

teilweise schutzwürdige Böden

Altlasten/Bergbau

keine Altlasten-Verdachtsfläche

Wasser Oberflächengewässer

Zufluss zu Eschbach (an nördlicher Grenze)

Grundwassersituation

kein Wasserschutzgebiet

Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion

Klimatop: Freilandklima/Gartenstadt; Teil eines klimawirksamen innerstädtischen Freiraumes > 1ha

Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion

für Naherholung nicht erschlossen

Landschaftsbild

teils problematische Topographie; westlicher Teil durch Kuppenlage Fernwirkung ins Bergische Land

Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation

hohe Vorbelastung durch Straßenverkehr (L 195); Konflikte zur angrenzenden Wohnbebauung; Vorbelastung durch angrenzendes Gewerbe; Belastung durch Fluglärm; Konflikt durch künftigen Schienenverkehr

Luftqualität

städtischer Hintergrund, entlang L 195 verkehrsbedingt erhöhte Luftschadstoffimmissionen

Sonstige Immissionen

nicht bekannt, aber die Umsetzung der geplanten Stadtbahntrasse führt ggf. zu zusätzlichen Immissionen

Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler

Keine Güter bekannt

Sachgüter

Keine Güter bekannt

103


Stadt Bergisch Gladbach G-Mo6- Nördlich Grube Weiß Beschreibung/Daten Lage:

Moitzfeld

Größe Teilfläche:

4,5 ha

Aktuelle Nutzung:

landwirtschaftliche Fläche

Umgebung:

aufgelockerte Bebauung, Gewerbe, Grube Weiß, landwirtschaftliche Flächen, bewaldete Flächen

Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:

Allgemeiner Siedlungsbereich, Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung

FNP:

Fläche für Landwirtschaft

Bebauungsplan:

-

Landschaftsplan:

Landschaftsschutzgebiet

G-Mo6

Gesamturteil Der Ortsteil Moitzfeld besitzt Entwicklungspotenziale, da es von Freiraum umgeben und anders als die zentraler/westlicher gelegenen Stadtteile in den vergangenen Jahren nicht gewachsen ist. Mit der verlängerten Stadtbahnlinie 1 wird seine Attraktivität wachsen, auch als Gewerbestandort. Bereits heute profitiert Moitzfeld von der fast direkten Autobahnanbindung mit rund 1,5 km Wegstrecke zur Anschlussstelle Moitzfeld sowie von einem guten ÖPNV-Angebot. Der Standort ist im Zusammenhang mit der gemischten Baufläche Mo7d zu sehen, die im Norden und Westen anschließt und die Verbindung zum Zentrum und zu den Wohngebieten von Moitzfeld schafft. Nach Osten und Süden grenzen (potenziell) hochwertige Naturbereiche an, in die nicht eingegriffen wird. Die Erschließung kann, auch unter Würdigung der Topografie, von Norden beziehungsweise aus der Nordostecke erfolgen. Aufgrund der Geländeneigung bietet sich der Standort für eine Terrassierung und damit insbesondere für kleinere Betriebe, Handwerk und so weiter an, für die in Bergisch Gladbach eine große Flächennachfrage existiert. Im Rahmen des Bebauungsplanes ist der Trassenverlauf der geplanten Stadtbahnlinie 1 zu berücksichtigen, die Entwässerung der anfallenden Schmutzwassermengen soll im Weiteren mit der Stadt Overath abgestimmt werden. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sind für anfallende Regenwassermengen Rückhalte- und Behandlungskapazitäten vorzuhalten.

104

Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten: •

Kompensationsmaßnahmen aufgrund Flora-FaunaHabitat-Vorprüfung (zwingend erforderlich)

Obstgehölze und Quellbereiche

Auswirkungen auf das Kleinklima

Auswirkungen auf die Immissionssituation in der Nachbarschaft

Bebauungs- und Begrünungskonzept

Kompensation für Inanspruchnahme geschützter Böden

Auswirkungen ehemaliger Bergbautätigkeiten

Auswirkungen der verkehrlichen Erschließung aus Immissionsschutzsicht (Lärm, Luft)

Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfStädtebauliche Betrachtung Kriterium

G-Mo6 vorhandene Situation

Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)

Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Entfernung Autobahnanschluss

ca. 1.250 m

Anbindung an Straßennetz

gegeben (im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung ist eine Anbindung an die Friedrich-Ebert-Straße bzw. Moitzfeld herzustellen)

Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)

ca. 150 m

Qualität der ÖPNV-Anbindung

4 Buslinien

Nähe zur SPNV-Anbindung

ca. 2.200 m (Stadtbahn, zukünftig näher)

Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungssyteme (Wasser)

Schmutzwasser-Entwässerung über öffentliche Kanalisation möglich, Ableitung zur Kläranlage Lehmbach Regenwasser-Rückhaltung und eventuell Regenwasser-Klärung notwendig, Regenwasser-Entwässerung nicht gesichert

Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur

Relevante Abstände

gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegener abstandsrelevanter Gegebenheit bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Wohnnutzung

< 100 m (Mischgebiet)

Beeinträchtigung der Umweltschutzgüter Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert

Grünland (teils feucht) und Streuobst (hohes Arten-Potential); Im Süden Gehölzbestände

Schutzwürdigkeit

Landschaftsschutzgebiet; FFH-Prüfzone; FFH Vorprüfung liegt vor, Leitart Gelbbauchunke (Bombina variegata)

Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten

ASP liegt vor (s. FFHVP): Schutzmaßnahmen, Lenkungsmaßnahmen, Wanderungshilfen für die Gelbbauchunke sind zwingend umzusetzen; Verbundmaßnahmen des Bundesartenschutzprojektes Gelbbauchunke sind zu berücksichtigen; Gilt auch für P+R Platz

Boden Bodenschutzwürdigkeit

großteils sehr schützenswerte Böden (auch Kartierung des Rheinisch-Bergischen Kreises)

Altlasten/Bergbau

Im Süden teilweise Altlasten-Verdachtsfläche 143, Bergbau (Schwermetallbelastung zu erwarten)

Wasser Oberflächengewässer

im südlichen Teil: Quellbereiche

Grundwassersituation

kein Wasserschutzgebiet

Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion

Klimatop: Freilandklima/Siedlungsklima; Mittelgroße Freiräume

Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion

noch typische Dorfrandlage, nur randlich durch Straßen erschlossen

Landschaftsbild

nur von Osten her einsehbar; typisch bergisch mit Hofanlage und Obstbäumen

Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation

Vorbelastung durch angrenzendes Gewerbe; Konflikte zur angrnzenden Wohnbebauung; Belastung durch Fluglärm

Luftqualität

städtischer Hintergrund; verkehrsnah höhere Verkehrsimmissionen

Sonstige Immissionen

Geruch- und Staubimmissionen durch landwirtschaftliche Nutzung

Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler

südlich angrenzend: geologisch schutzwürdiges Objekt „ehemalige Erzgrube Weiß“

Sachgüter

Keine Güter bekannt

105


Stadt Bergisch Gladbach Anhang 7c:

106

Steckbriefe neue Sondergebiete

BegrĂźndung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

- Entwurf -

107


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Die Darstellung als Sondergebiet „Gesundheitsdienstleistung“ stellt in direkter Nähe zum vorhandenen Standort der Klinik eine funktional sinnvolle Ergänzung dar und rundet den Siedlungskörper im Sinne einer Arrondierung städtebaulich ab. Die Planungsabsichten der Klinik können mit dieser Darstellung des Flächennutzungsplanes planungsrechtlich abgesichert werden. Die vorhandene Erschließung des Schlodderdicher Weges kann genutzt werden. Die Emissionsthematik wird auf Ebene des verbindlichen Bebauungsplanes gelöst. Ebenso gilt es auf dieser Planungsebene die Umweltbelange einschließlich des Artenschutzbelange abschließend zu berücksichtigen. Das Bebauungsplanverfahren einschließlich einer Flächennutzungsplanänderung (des bisher wirksamen Planes) läuft parallel zur Flächennutzungsplan-Neuaufstellung.


Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfSO Gesu -He12 Gr7b

Städtebauliche Betrachtung Kriterium

vorhandene Situation

Infrastruktur (Nahversorgung/Sozial)  Nähe zu Nahversorgungseinrichtung

Luftlinie gemessen von Infrastruktureinrichtung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

ca. 450 m

Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)

Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Anbindung an Straßennetz

gegeben

Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)

ca. 200 m

Qualität der ÖPNV-Anbindung

1 Buslinie

Nähe zur SPNV-Anbindung

ca. 700 m

Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungsysteme (Wasser)

Bei Kanalneubau ist Anschluss an öffentliche Kanalisation möglich. Berücksichtigung von Flächenbedarf für das RRB.

Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur

Abstand zu Emittenten

gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegenen Emittenten bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Gewerbe

< 100 m (Gemeinnützige Werkstätten Köln)

Landwirtschaftliche Betriebsstätte

< 100 m

Verkehrswege

> 200 m

Sportstätten

< 100 m

Betrachtung der Umweltrelevanz Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert

Grünland, entlang Strunde Ufergehölze (Erlen); im Norden (entlang des Weges) Feldgehölz

Schutzwürdigkeit

kleinflächig Landschaftsschutzgebiet (im Westen); westl. angrenzend: schutzwürdiges Biotop

Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten

Keine planungsrelevanten Arten in der Fläche bekannt. Die südliche angrenzende Strunde ist Wanderstrecke für den störempfindlichen Eisvogel und Lebensraum für die Wasseramsel.

Boden Bodenschutzwürdigkeit

schützenswerte Böden (staunasse Böden, Aueböden)

Altlasten/Bergbau

keine Altlastenverdachtsfläche

Wasser Oberflächengewässer

Strunde läuft entlang der östl. Grenze

Grundwassersituation

Wasserschutzgebiet IIIb Refrath

Klima/Luft Klimatop: Waldklima/ Gartenstadt Klimatop und Klimafunktion

Klimawirksame Freiräume (Kaltluftzufluss innerstädtischer Freiräume, innerstädtischer Freiraum > 1ha mit Bedeutung für Luftaustausch und Luftqualität)

Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion

Kultur- u. Landschaftsachse „Strunde“ quert das Gebiet; Naherholung (Eintritt Thielenbrucher Wald)

Landschaftsbild

kaum Fernwirkung, allerdings freier Blick über landwirt-schaftliche Flächen

Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation

Konflikt durch nördlich angrenzenden Bolzplatz; Belastung der Wohnnachbarschaft durch künftigen Klinikbetrieb (Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm erforderlich)

Luftqualität

Luftqualität: städtische Hintergrundbelastung

Sonstige Immissionen

Geruchs- und Staubbelästigungen durch landwirtschaftlichen Betrieb

Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler

Keine Güter bekannt

Sachgüter

Keine Güter bekannt

109


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Belastung der Wohnnachbarschaft durch künftigen Einzelhandel (Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm erforderlich)

Kartierung der Amphibien und Vögel, evtl. Artenschutzmaß[ Ã nahmen

Hydrologisches Gutachten zum Wasserdargebot FFH-Gebiet

Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraum ? ? ?

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Unter diesen Rahmenbedingungen stellt das Plangebiet eine städtebaulich sinnvolle Potenzialfläche für entsprechende Einzelhandelsbetriebe (als Nahversorger) dar und kann langfristig die Versorgung in Hand absichern. Die Emissionsthematik (Lärm) hinsichtlich der Nähe zu Wohnnutzungen muss auf Ebene des Bebauungsplanes gelöst werden. Ebenso gilt es auf dieser Planungsebene die Umweltbelange einschließlich des Artenschutzbelange abschließend zu berücksichtigen.

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Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten:

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Auf Grundlage der Empfehlungen des Einzelhandelsgutachten wird der Standort als Sondergebiet „Einzelhandel, max. 1.400 qm VKF, Nahversorgung“ dargestellt. Der Standort liegt innerhalb des festgelegten zentralen Versorgungsbereiches, die Dellbrückerstraße gewährleistet eine leistungsfähige Erschließung für den Kundenverkehr.

Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017

7


Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfStädtebauliche Betrachtung Kriterium

SO EH-6 Hand vorhandene Situation

Infrastruktur (Verkehr, Nahverkehr und Entsorgung)

Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Anbindung an Straßennetz

gegeben

Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)

< 50 m

Qualität der ÖPNV-Anbindung

1 Buslinie

Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungssyteme (Wasser)

Schmutzwasser- und Regenwasser-Entwässerung über öffentliche Kanalisation möglich.

Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur

Relevante Abstände

gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegener abstandsrelevanter Gegebenheit bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Wohnnutzung

< 100 m

Beeinträchtigung der Umweltschutzgüter Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert

Größtenteils unbefestigter Stellplatz für Fahrzeuge; Gastankstelle; Fichtenwald

Schutzwürdigkeit

Keine Schutzausweisung; westlicher Teil als Biotop-Verbundfläche kartiert; FFH Thielenbruch (Kalkflachmoor) angrenzend/über Grundwasserströme betroffen. Hydrologisches Gutachten erforderlich. FFH-Vorprüfung liegt vor. Prognose: Stoffeinträge ausschließen.

Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten

Keine planungsrelevanten Arten nachgewiesen. Der westliche Teil bietet potentiell Amphibien und Vögeln Lebensraum, die aber auch in das angrenzende FFH Gebiet Thielenbruch ausweichen können.

Boden Bodenschutzwürdigkeit

tlw. schutzwürdige Böden, aber anthropogen überprägt

Altlasten/Bergbau

keine Altlastenverdachtsfläche

Wasser Oberflächengewässer

Kein Oberflächengewässer vorhanden

Grundwassersituation

WSG IIIb Höhenhaus; über GW Verbindung zum FFH-Gebiet

Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion

Klimatop: Wald-/Vorstadtklima; kein klimawirksamer Freiraum

Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion

Keine Erholungseinrichtung vorhanden; Wanderweg führt vorbei in Erholungsgebiet Diepeschrather Wald

Landschaftsbild

Landschaftsbild ist vorbelastet durch aktuelle Nutzung als Lager- und Parkplatz

Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation

hohe Vorbelastung durch Straßenverkehr; Vorbelastung durch westlich angrenzenden Bauhof; Belastung der Wohnnachbarschaft durch künftigen Einzelhandel (Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm erforderlich)

Luftqualität

städtische Hintergrundbelastung, entlang der B 506 erhöhte verkehrsbedingte Luftschadstoffkonzentration

Sonstige Immissionen

keine

Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler

Keine Güter bekannt

Sachgüter

Keine Güter bekannt

111


Stadt Bergisch Gladbach

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7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 77 7 7 7 7 7 7 7 7 7 Die Darstellung sichert die konkreten Verlagerungsabsichten des in Herkenrath Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten: 7 7 7 ansässigen 7Lebensmittelvollsortimenters ab. Der Standort liegt innerhalb des 7 7 77 7 7 77 7 7 festgelegten zentralen Versorgungsbereiches von Herkenrath, die L 289 gewähr7 • Auswirkungen 7 7geplanten Streckenführung Voislöhe 7 der g 7 der Linie717(Breite À 77 7 7 7 7 7 7 Kundenverkehr. Unter diesen der Trasse, Lärmschutz, elektromagnetische Felder, Erschütterun7 leistet eine leistungsfähige Erschließung für den 7 7 7 7 7 7 7 gen) 7 Rahmenbedingungen stellt das Plangebiet 7 einen städtebaulich sinnvollen Stand7 7 ort für einen entsprechenden Einzelhandelsbetrieb dar. • Auswirkungen der Lärmimmissionen ( Straße, Einzelhandel) 7 7 7 7 7 g À • Begrünungskonzept 7 7RahmenMit planerischen gder Darstellung des Flächennutzungsplanes À ! sind dieÀ g bedingungen für die Ansiedlung eines zeitgemäßen Lebensmittelvollsortimenters • Auswirkungen der verkehrlichen Erschließung Birkerhof aus Immissionsgegeben, so dass die Nahversorgung in Herkenrath langfristig gesichert ist. Die schutzsicht (Lärm, Luft) 7 7 7 Emissionsthematik (Lärm) hinsichtlich der Nähe zu Wohnnutzungen muss auf • Neuenhaus Kompensation für Inanspruchnahme geschützter Böden 7 Saa Bebauungsplanes gelöst werden. Ebenso gilt es auf dieser Planungs- 7 7 7 7 Ebene des 7 l e 7 rM 77 • Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraum ebeneà die einschließlich des Artenschutzbelange abschließend üh ? [ 7 7Umweltbelange le ? zu berücksichtigen. Kompensation für die Inanspruchnahme offener Landschaft ? 7 • ?7 ? ! 7 7 7 ? ! ÿ ? 7

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Fläche für Landwirtschaft

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Landwirtschaftliche Fläche, aufgelockerte 7 7 Bebauung, Baumbestand 7 7 777 7 7 7

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Asselborner Hof

g À 7 m 77 7 b ac Bisheriges Planungsrecht 7 h 7 7 7 g À 7ße Regionalplan: Allgemeiner7Siedlungsbereich 7 7 7 Stra

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Steckbriefe B(Entwurf)/Stand: Dezember 2017 ¿ Herweg u ¿

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Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfStädtebauliche Betrachtung Kriterium

SO EH-5 Herkenrath vorhandene Situation

Infrastruktur (Verkehr, Nahverkehr und Entsorgung)

Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Anbindung an Straßennetz

gegeben

Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)

ca. 150 m

Qualität der ÖPNV-Anbindung

4 Buslinien

Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungssyteme (Wasser)

Schmutzwasser-Entwässerung über Drucksystem an öffentliche Kanalisation möglich Regenwasser-Entwässerung nur über Versickerung mit eigener Rückhaltung möglich.

Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur

Relevante Abstände

bedingt gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegener abstandsrelevanter Gegebenheit bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze

Wohnnutzung

< 100 m

Beeinträchtigung der Umweltschutzgüter Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert

Grünlandnutzung

Schutzwürdigkeit

kein Landschaftsschutzgebiet; östlich und südlich angrenzend: kartierte Biotop-Verbundflächen

Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten

Keine planungsrelevanten Arten nachgewiesen. Potentielle Eignung als Jagdrevier für Greifvögel.

Boden Bodenschutzwürdigkeit

schutzwürdige Böden

Altlasten/Bergbau

keine Altlastenverdachtsfläche

Wasser Oberflächengewässer

Kein Oberflächengewässer vorhanden

Grundwassersituation

kein Wasserschutzgebiet vorhanden

Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion

Klimatop: Freilandklima; geringe klimawirksame Funktion

Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion

Wanderwege führt nordöstlich vorbei; für Naherholung interessant

Landschaftsbild

Fernwirkung wegen Kuppenlage

Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation

Belastung der Wohnnachbarschaft durch künftigen Einzelhandel (Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm erforderlich)

Luftqualität

städtischer Hintergrund

Sonstige Immissionen

keine bekannt, aber die Umsetzung der geplanten Stadtbahntrasse führt ggf. zu zusätzlichen Immissionen

Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler

alte Wegeverbindung nach Volbach; denkmalgeschütztes Wegekreuz an der Kreuzung Ball/Straßen (außerhalb des Plangebietes)

Sachgüter

ausgewiesene Kompensationsfläche (des Kreises) südlich angrenzend

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