FNP Entwurf - Begründung (2. Fassung)

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Bergisch Gladbach

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 2035 - Entwurf -

Stand: Dezember 2017

BEGRÜNDUNG FNP


Stadt Bergisch Gladbach

Impressum Auftraggeber

Stadt Bergisch Gladbach Stabsstelle Stadtentwicklung/Strategische Verkehrsentwicklung Rathaus Bensberg Wilhelm-Wagener-Platz 51429 Bergisch Gladbach Ansprechpartner Wibke Krause Telefon: 02 202 - 14 14 66 Fax: 02 202 - 14 70 14 66 E-Mail: w.krause@stadt-gl.de Internet: http://www.bergischgladbach.de

Auftragnehmer

post welters + partner mbB Architekten & Stadtplaner BDA/SRL

ArndtstraĂ&#x;e 37 44135 Dortmund Tel. 02 31 - 47 73 48 60 Fax 02 31 - 55 44 44 info@post-welters.de

Bearbeitung Lutz Meyer zum Alten Borgloh Benedikt Reitz Joachim Sterl Prof. Hartmut Welters Dr. Wolfgang Kieslich Abbildungen, Tabellen und Themenkarten post welters + partner mbB (sofern nicht besonders gekennzeichnet) Bergisch Gladbach/Dortmund, im Dezember 2017 2

BegrĂźndung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

- Entwurf -

Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis 7 Tabellenverzeichnis 8 Themenkartenverzeichnis 9 Abkürzungsverzeichnis 9

Teil A: Einführung

11

1. Einführung

12

1.1

Anlass der Neuaufstellung

12

1.2

Aufgabe der Flächennutzungsplanung

14

1.3

1.4

1.5

1.2.1

Bestandteile des Flächennutzungsplanes und Berücksichtigung von

Umweltbelangen

14

1.2.2

Verbindlichkeit und Wirkung des Flächennutzungsplanes

14

Verfahren zur Aufstellung eines Flächennutzungsplanes

16

1.3.1

Frühzeitige Beteiligung

16

1.3.2

Öffentliche Auslegung

16

1.3.3 Abwägung

17

1.3.4

17

Landesplanerische Anfrage, Feststellungsbeschluss und Genehmigung

Ablauf des bisherigen Verfahrens in Bergisch Gladbach

18

1.4.1

Erarbeitung des Vorentwurfes

18

1.4.2

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

19

1.4.3

Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

20

1.4.4

Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

21

1.4.5

Erarbeitung des Entwurfes und weiteres Vorgehen

21

Aufbau der Begründung

23

Teil B: Rahmenbedingungen und Grundlagen für die Flächennutzungsplanung

25

2.

Rahmenbedingungen

26

Lage, bisherige Flächennutzung, historische Entwicklung und regionale Einbindung

26

2.1.1

Lage, Struktur und Anbindung des Stadtgebietes

26

2.1.2

Größe, Flächennutzung und erste Einordnung der Entwicklung

28

2.1.3

Historische Entwicklung

29

2.1

3


Stadt Bergisch Gladbach 2.1.4

Regionale Bedeutung und Einbindung von Bergisch Gladbach

30

2.2 Naturräumliche Grundlagen

31

2.3 Bisherige demographische Entwicklung, Prognose und Milieus

31

2.3.1

Bevölkerungs- und Haushaltsentwicklung

34

2.3.2

Einwohner- und Haushaltsprognosen

43

2.3.3

Veränderungen nach Milieus

47

2.3.4

Fazit für den Flächennutzungsplan

49

2.4 Wohngebäudebestand

51

2.5 Gewerbegebiete und Beschäftigung

57

3. 3.1

Vorgaben überörtlicher Planungen

64

Verbindlichkeit übergeordneter Planungen

65

3.2 Vorgaben der Landesplanung für Bergisch Gladbach

66

3.3

67

Vorgaben der Regionalplanung für Bergisch Gladbach

3.4 Planungen des Rheinisch-Bergischen Kreises

71

3.4.1

Landschaftsplan

71

3.4.2

Weitere Planungsaufgaben des Rheinisch-Bergischen Kreises

72

3.5 Übergeordnete Fachplanungen im Flächennutzungsplanverfahren

73

3.6 Informelle Planungen in der Region

74

4. 4.1

Konzepte und Gutachten

76

Integriertes Stadtentwicklungskonzept – ISEK 2030

77

4.2 Wohnbaulandkonzept

86

4.3 Gewerbeflächen

90

4.3.1

Gewerbeflächenkonzept

90

4.3.2

Brachflächenanalyse

93

4.3.3

Fachbeitrag der städtischen Wirtschaftsförderung zur Neuaufstellung des

Flächennutzungsplanes

96

4.3.4 Gewerbeflächenkonzept des Rheinisch-Bergischen Kreises

99

4.4 Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept

101

4.5 Verkehr und Mobilität

108

4.5.1

Mobilitätskonzept

108

4.5.2

Verkehrsuntersuchung Planungsbüro VIA

113

4.6 Lärmaktionsplan

118

4.7

121

Freiraumkonzept

4.8 Fachbeitrag Denkmalschutz und Denkmalpflege zur Neuaufstellung des

4

Flächennutzungsplans 2035

125

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

- Entwurf -

Teil C: Innenentwicklung/Reserveflächen und Bedarfsermittlung

127

5.

Innenentwicklung und Reserveflächen

128

Reserveflächen Wohnen

130

5.1.1

Methodik zur Untersuchung der Reserveflächen Wohnen

130

5.1.2

Baulücken (< 0,2 ha)

130

5.1.3

Unbebaute Flächen im Geltungsbereich von Bebauungsplänen > 0,2 ha

131

5.1.4

Sonstige Flächen

131

Reserveflächen Gewerbe

137

5.2.1

Methodik zur Untersuchung der Reserveflächen Gewerbe

137

5.2.2

Zusammenstellung Reserveflächen Gewerbe

139

5.1

5.2

6.

Flächenbedarfe

140

6.1

Wohnbauflächenbedarf

140

6.2

Gewerbeflächenbedarf

144

Teil D: Erläuterung der Inhalte des Flächennutzungsplanes

151

7.

Erläuterung der Inhalte des Flächennutzungsplanes

152

Wohnbauflächen

154

7.1.1

154

7.1

Übernahmen aus dem wirksamen Flächennutzungsplan

7.1.2 Flächennutzungsplan-Neudarstellungen

154

7.1.3

Neudarstellungen zur Eigenentwicklung und Anpassungen der Darstellungen

an die tatsächliche Nutzung

155

7.1.4

Rücknahmen aus dem wirksamen Flächennutzungsplan

156

7.1.5

Zusammenstellung der Wohnbauflächen

156

7.1.6

Siedlungsbereiche mit Satzungen gemäß § 34 Absatz 4 BauGB

158

7.2

Gemischte Baufläche

161

7.3

Gewerbliche Bauflächen

165

7.3.1

Übernahmen aus dem wirksamen Flächennutzungsplan

165

7.3.2

Neudarstellungen gewerblicher Bauflächen

166

7.3.3

Anpassungen der Darstellungen

167

7.3.4

Rücknahmen gewerblicher Bauflächen aus dem wirksamen Flächennutzungsplan 168

7.3.5

Zusammenstellung der gewerblichen Bauflächen

169

7.3.6

Überprüfung der Nutzungseignung einzelner Darstellungen

170

5


Stadt Bergisch Gladbach 7.4

Sondergebiete

173

7.4.1

Sondergebiete Einzelhandel

173

7.4.2

Weitere Sonstige Sondergebiete

176

7.5

Flächen für den Gemeinbedarf

181

7.6

Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge

193

7.6.1

Straßenverkehr

193

7.6.2

Bahnen

196

7.6.3

Weitere Verkehrliche Darstellungen

197

7.7

Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung

sowie für Ablagerungen

198

7.8 Grünflächen

203

7.9

209

Wasserflächen

7.10 Flächen für Landwirtschaft und Wald

210

7.11 Flächen für Windenergieanlagen

213

7.12 Flächen für Abgrabung

215

7.13 Sonstige Darstellungen

215

7.14 Nachrichtliche Übernahmen

216

Themenbereich: Wasser und Energie

216

Themenbereich: Natur und Landschaft

221

Themenbereich: Denkmalschutz

223

Themenbereich: Verkehr

223

7.15 Vermerke

225

7.16 Flächenbilanz

226

Quellenverzeichnis 228

6

Gesetze, Erlasse und Verordnungen

228

Verzeichnis verwandter Quellen und Gutachten

230

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

- Entwurf -

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Abbildung 2: Abbildung 3: Abbildung 4: Abbildung 5: Abbildung 6: Abbildung 7: Abbildung 8: Abbildung 9: Abbildung 10: Abbildung 11: Abbildung 12: Abbildung 13: Abbildung 14: Abbildung 15: Abbildung 16: Abbildung 17: Abbildung 18: Abbildung 19: Abbildung 20: Abbildung 21: Abbildung 22: Abbildung 23: Abbildung 24: Abbildung 25: Abbildung 26: Abbildung 27: Abbildung 28: Abbildung 29:

Ablauf des Verfahrens zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Lage der Stadt im Rheinisch-Bergischen Kreis Anteile der Flächennutzung im Stadtgebiet Bergisch Gladbachs Bevölkerungsentwicklung der Stadt Bergisch Gladbach 2000-2017 Bevölkerungsentwicklung 2000 - 2015 Bevölkerungsentwicklung nach statistischen Bezirken 2000-2017 indexiert Altersstruktur der Bevölkerung im Vergleich (Stichtag: 31.12.2015) Verteilung der Bevölkerung nach Alter (Stichtag: 31.12.2014) Natürliche Bevölkerungsentwicklung 2000-2016 Wanderungssaldo 2000-2016 Bevölkerungsprognosen 2035 für Bergisch Gladbach Entwicklung der Haushaltsgrößen in Bergisch Gladbach am Beispiel der Variante IT.NRW indexiert Haushaltsprognosen 2035 für Bergisch Gladbach Zu- und Abnahme der Milieuanteile in Bergisch Gladbach Anteile der Milieus 2014 und 2030 Wohngebäude nach Typen (Stichtag 31.12.2016) Wohnungen nach Wohngebäudetypen 2000 bis 2016 (jeweils zum 31.12) Wohngebäudebestand nach Baualtersklassen 2011 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Sektoren im Vergleich (Stichtag: 30.06.2015) Entwicklung sozialversicherungspflichtig Beschäftige 2000 bis 2015, je zum 30.06. Entwicklung sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 2008 bis 2015 zum 30.06. indexiert im Vergleich Das Planungssystem in Deutschland und seine verschiedenen Ebenen Ausschnitt aus dem geltenden Regionalplan – Teilabschnitt Region Köln Das räumliche Leitbild für die Stadt Bergisch Gladbach Untersuchte Flächen des Gewerbeflächenkonzeptes 2011 Heutige Belastung des Straßennetzes Heutige Auslastung in den Spitzenstunden Ruhige Gebiete gemäß Lärmaktionsplan Übergeordnete Entwicklungsziele zur Erhaltung und Entwicklung der Freiräume in Bergisch Gladbach

22 27 28 35 35 37 38 39 40 40 46 46 47 48 49 51 52 53 58 59 60 63 67 77 92 115 116 119 122

7


Stadt Bergisch Gladbach Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Einwohnerzahlen der Ortsteile und Statistischen Bezirke am 31.12.2016 und 30.06.2017

36

Tabelle 2: Zuwanderungssaldo über die Gemeindegrenzen pro Jahr

41

Tabelle 3: Haushalte 30.07.2017 in Bergisch Gladbach nach Anzahl der Personen

43

Tabelle 4: Gegenüberstellung der Einwohner- und Haushaltsprognosen für Bergisch Gladbach

47

Tabelle 5: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und Erwerbstätige in drei Varianten

61

Tabelle 6: Rücknahmen von Wohnbauflächen des bisher wirksamen Flächennutzungsplanes

135

Tabelle 7: Zusammenstellung Reserveflächen Wohnen

136

Tabelle 8: Zusammenstellung Reserveflächen Gewerbe

139

Tabelle 9: Neubedarf an Wohneinheiten bis 2035

141

Tabelle 10: Ersatzbedarf an Wohneinheiten bis 2035

141

Tabelle 11: Fluktuationsreserve in Wohneinheiten

141

Tabelle 12: Ermittlung der Flächenbedarfe bis 2035 für Wohnbauflächen in Bergisch Gladbach

142

Tabelle 13: Zusammenstellung Reserveflächen Wohnen

143

Tabelle 14: Zusammenstellung Wohnbauflächenbedarf

143

Tabelle 15: Verteilung der Erwerbstätigen nach Wirtschaftszweigen

145

Tabelle 16: Verteilung der Erwerbstätigen nach Wirtschaftszweigen

146

Tabelle 17: Zusammenstellung Gewerbeflächenbedarf nach Gewerbe- und Industrieflächenprognose in drei Varianten

148

Tabelle 18: Zusammenstellung Reserveflächen Gewerbe

148

Tabelle 19: Zusammenstellung Gewerbeflächenbedarf

149

Tabelle 20: Zusammenstellung der Rücknahmen von Wohnbauflächendarstellungen

156

Tabelle 21: Zusammenstellung der Neudarstellungen Wohnbaufläche

158

Tabelle 22: Zusammenstellung der gewerblichen Bauflächen

169

Tabelle 23: Standorte der Kindertageseinrichtungen in Bergisch Gladbach

184

Tabelle 24:

186

Schulstandorte in Bergisch Gladbach

Tabelle 25: Religiösen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen in Bergisch Gladbach

187

Tabelle 26: Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen in Bergisch Gladbach

188

Tabelle 27: Kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen in Bergisch Gladbach

188

Tabelle 28: Standorte Behörden/öffentliche Verwaltung in Bergisch Gladbach

189

Tabelle 29: Spiel- und Bolzplätze in Bergisch Gladbach

207

Tabelle 30: Flächenbilanz Flächennutzungsplan Bergisch Gladbach

227

Tabelle 31:

227

8

Flächenbilanz Neudarstellungen und Rücknahmen

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

- Entwurf -

Themenkartenverzeichnis

Themenkarte 1: Unbebaute Flächen im Geltungsbereich von Bebauungsplänen

133

Themenkarte 2:

Sonstige Reserveflächen des wirksamen Flächennutzungsplanes

134

Themenkarte 3:

Wohnbauflächen in der Übersicht

159

Themenkarte 4:

Gemischte Bauflächen in der Übersicht

163

Themenkarte 5:

Gewerbliche Bauflächen in der Übersicht

171

Themenkarte 6:

Sondergebiete in der Übersicht

179

Themenkarte 7: Schulen und Kitas in der Übersicht

191

Themenkarte 8:

Verkehr in der Übersicht

192

Themenkarte 9:

Ver- und Entsorgungstrassen in der Übersicht

201

Themenkarte 10: Grünflächen in der Übersicht

202

Themenkarte 11: Wasserflächen in der Übersicht

211

Themenkarte 12: Flächen für Landwirtschaft und Wald und geplante Siedlungsflächen in der Übersicht

212

Themenkarte 13: Wasserschutzgebiete und Überschwemmungsgebiete in der Übersicht

219

Themenkarte 14: Nationale und internationale Schutzgebiete in der Übersicht

220

Abkürzungen in Begründung und auf der Planurkunde

Maßeinheiten

Rechtsgrundlagen

ha

Hektar

BauGB

Baugesetzbuch

qm

Quadratmeter

BauNVO

Baunutzungsverordnung

qkm

Quadratkilometer

GG

Grundgesetz

NHN

Normalhöhennull

LNatSchG

Landesnaturschutzgesetz

h

Stunde

DIN

Deutsche Industrie Norm

p.a.

per anno - pro Jahr

ROG

Raumordnungsgesetz

kV

KiloVolt

VO

Verordnung

MW

Megawatt

Art.

Artikel

Mio.

Millionen

Nr.

Nummer

§

Paragraph

S.

Seite

LEP

Landesentwicklungsplan

LEPro

Landesentwicklungsprogramm

LPlG

Landesplanungsgesetz

9


Stadt Bergisch Gladbach Allgemeine Abkürzungen FNP

Flächennutzungsplan

z.B.

zum Beispiel

ASB

Allgemeiner Siedlungsbereich

tlw. /tw.

teilweise

GIB

Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen

rd.

rund

FFH-Gebiet

Schutzgebietsausweisung nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie

ggf.

gegebenenfalls

NSG

Naturschutzgebiet

evtl.

eventuell

LSG

Landschaftsschutzgebiet

z.T.

zum Teil

ND

Naturdenkmal

ca.

cirka

GLB/LB

Geschützter Landschaftsbestandteil

St.

Sankt

LEP-NRW

Landesentwicklungsprogramm

WEA

Windenergieanlagen

NRW

Nordrhein-Westfalen

NABU

Naturschutzbund Deutschland

BRD

Bundesrepublik Deutschland

ZAK

Zentrum für Aktion und Kultur

ILS

Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung

SchZ

Schulzentrum

LVR

Landschaftsverband Rheinland

VHS

Volkshochschule

LANUV

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz

BEKLAW

Bergische Licht-, Kraft- und Wasserwerke

IT.NRW

Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen

AWO

Arbeiterwohlfahrt

GIFPRO

Gewerbe- und Industrieflächenprognose nach ILS

GGS

Gemeinschaftsgrundschule

EW

Einwohner

EGS

Evangelische Grundschule

HH

Haushalt

KGS

Katholische Grundschule

WE

Wohneinheiten

BA

Bauabschnitt

MIV

Motorisierter Individualverkehr

OU

Ortsumgehung

KFZ

Kraftfahrzeug

P&R

Park and Ride

ÖPNV

Öffentlicher Personennahverkehr

S-Bahn

(Stadt-)Schnellbahn

SPNV

Schienenpersonennahverkehr

ZOB

Zentraler Busbahnhof

DTV

Durchschnittlicher täglicher Verkehr über das Jahr gemittelt

BAST

Bundesanstalt für Straßenwesen

10

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

- Entwurf -

Teil A: Einführung

11


Stadt Bergisch Gladbach 1.

Einführung

1.1

Anlass der Neuaufstellung

Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Bergisch Gladbach stammt aus dem Jahr 1978. Das Planwerk erfuhr seitdem eine Vielzahl von Änderungen und Anpassungen, weshalb der Plan heute, nach rund 40 Jahren, keine ausreichende Grundlage mehr für die Steuerung der räumlichen Entwicklung der Stadt bietet. Insbesondere bei Gewerbe- und Wohnflächen zeigt sich ein deutlicher, zunehmender Engpass an Reserveflächen. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Bergisch Gladbach entschieden, den Flächennutzungsplan als Basis für eine nachhaltige Stadtentwicklung der nächsten 15 bis 20 Jahre neu aufzustellen. Die Stadt Bergisch Gladbach strebt hierdurch eine langfristig orientierte und integrierte Strategie an, um gegenwärtige Herausforderungen planerisch zu lösen. Die gesamte Entwicklung in der Region Köln/Bonn ist zurzeit von einem starken Bevölkerungswachstum gekennzeichnet. Im Zusammenspiel mit weiteren Faktoren ergibt die hohe Anzahl an Zuzügen in das Ballungsgebiet eine überdurchschnittliche Steigerung der Grundstückspreise und Wohnungsmieten. Daraus resultieren zumAn Teil Verdrängungsprozesse der Bevölkerung in einzelnen Stadtteilen und, regional betrachtet, in ganzen Städten. Neben den regionalen Gegebenheiten erfährt Bergisch Gladbach derzeit, wie andere Kommunen in Deutschland auch, erhebliche ökonomische, ökologische und soziale Veränderungsprozesse. Beispielhaft zu nennen sind hierbei der demografische Wandel, die Individualisierung und Vervielfältigung der Lebensstile, eine zunehmende Polarisierung der Gesellschaft, Privatisierung, Globalisierung und räumliche Konzentration wirtschaftlicher Aktivitäten in bestimmten Agglomerationen. Auch die Zuwanderung nach Deutschland sowie der Klimawandel stellen die Stadt vor neue Herausforderungen. Es gilt, diesen Prozessen zu begegnen und mit ihnen sachgerecht umzugehen. Für die räumliche Stadtentwicklung in Bergisch Gladbach sind diese großen Herausforderungen nicht allein mit kurzfristigen, projektbezogenen Strategien der Stadtpolitik zu bewältigen. Die Notwendigkeit einer langfristigen und integrierten Handlungsstrategie für die Stadtentwicklung in Bergisch Gladbach wurde bereits seit längerem erkannt. Den ersten Schritt hierfür bildet das im Februar 2012 vom Rat der Stadt beschlossene Integrierte Stadtentwicklungskonzept Bergisch Gladbach – ISEK 2030. Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept ist ein städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Absatz 6 Nummer 11 Baugesetzbuch. Es wurde unter intensiver Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeitet und gibt einen handlungsleitenden Rahmen, also „Ziele und Leitbild“, für die künftige Entwicklung Bergisch Gladbachs wieder. Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für die Stadt Bergisch Gladbach stellt den nächsten wichtigen Schritt zur Umsetzung der städtischen Zielsetzung dar. Der Flächennutzungsplan und das Integrierte Stadtentwicklungskonzept sind keine konkurrierenden Instrumente, sondern bauen aufeinander auf. Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept muss allerdings gemäß den aktuellen Rahmenbedingungen (Bevölkerungswachstum) interpretiert werden. Auch ersetzt der Flächennutzungsplan nicht die verschiedenen Fachplanungen.

12

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

- Entwurf -

Die Inhalte des Stadtentwicklungskonzeptes und von weiteren/anderen Fachkonzepten fließen als wesentliche, pflichtige Abwägungsbestandteile in die Erstellung des Flächennutzungsplanes ein. Weiteres hierzu wird in Kapitel 4 Städtische Konzepte und Gutachten ausgeführt. Im Gegensatz zum informellen Planungsinstrument des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes unterliegt die Aufstellung des Flächennutzungsplans einem gesetzlichen Verfahren. Neben klar definierten Aufgaben dieses formellen Planungsinstrumentes sind die möglichen Darstellungen wie auch der Regelungs- und Rechtscharakter des Flächennutzungsplanes im Baugesetzbuch (BauGB) vorgeben. Die Aufgaben, die Bestandteile des Flächennutzungsplanes sowie dessen Verbindlichkeit und Wirkung werden in Kapitel 1.2 Aufgabe der Flächennutzungsplanung erläutert. Das gesetzliche Aufstellungsverfahren wird in Kapitel 1.3 Verfahren zur Aufstellung eines Flächennutzungsplanes ausgeführt. Die konkrete Vorgehensweise des Aufstellungsverfahrens in Bergisch Gladbach wird in Kapitel 1.4 Ablauf des bisherigen Verfahrens in Bergisch Gladbach zusammengefasst.

13


Stadt Bergisch Gladbach 1.2

Aufgabe der Flächennutzungsplanung

Die Bauleitplanung hat die Aufgabe, die bauliche Nutzung von Grundstücken einer Gemeinde vorzubereiten. Die Bauleitplanung ist dabei zweistufig angelegt: Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes umfassen das gesamte Gemeindegebiet und werden durch die Festsetzungen der Bebauungspläne für Teilräume zu verbindlichem Baurecht konkretisiert. Der Flächennutzungsplan ist dabei das planerische Instrument der Gemeinde, um im Rahmen der durch Artikel 28 Grundgesetz gesicherten Planungshoheit für das gesamte Gemeindegebiet die „beabsichtigte städtebauliche Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen“ (§ 5 Absatz 1 Baugesetzbuch). Die Gemeinde trifft in diesem Plan grundlegende planerische Aussagen über die von ihr angestrebte Bodennutzung. 1.2.1

Bestandteile des Flächennutzungsplanes und Berücksichtigung von Umweltbelangen

Der Flächennutzungsplan besteht aus den zeichnerischen Darstellungen und der Begründung, die gemäß § 5 Absatz 5 Baugesetzbuch diesem Plan beizufügen ist. In der Begründung werden die Darstellungen inhaltlich hergeleitet und ihre Auswirkungen auf die Entwicklung der Gemeinde mit entsprechenden Ergänzungskarten zu speziellen Themenfeldern erläutert. Zur Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes ist gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen, erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht gemäß § 2a Baugesetzbuch bildet formell einen gesonderten Teil der Begründung (separater Bericht). Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung zu berücksichtigen. In einer zusammenfassenden Erklärung zum Umweltbericht wird zum Abschluss des Verfahrens die Art und Weise dargelegt, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Rahmen der Abwägung berücksichtigt wurden. 1.2.2

Verbindlichkeit und Wirkung des Flächennutzungsplanes

In der Regel soll der Flächennutzungsplan die beabsichtigte gesamtstädtische Entwicklung der kommenden 15 bis 20 Jahre abbilden. Dabei kann die Gemeinde durch Änderungsverfahren den Flächennutzungsplan in Teilbereichen des Gemeindegebiets an sich ändernde Rahmenbedingungen anpassen, ohne eine gesamtstädtische Neuaufstellung einleiten zu müssen. Die Darstellungen des Flächennutzungsplans sind weder parzellenscharf noch allgemeinverbindlich, sondern gelten behördenintern. Behördenintern bedeutet, dass sich die Stadtverwaltung, die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange in der Regel an die Darstellungen des Flächennutzungsplanes halten müssen. Der Flächennutzungsplan besitzt somit keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber der Allgemeinheit oder konkret gegenüber den Eigentümerinnen und Eigentümern der überplanten Grundstücke, zum Beispiel hinsichtlich der Baurechte.1 1 Eine Ausnahme hiervon ist der regelmäßige Ausschluss von privilegierten Vorhaben im baulichen Außenbereich (siehe Anhang 1 Glossar) im Sinne des § 35 Baugesetzbuch durch sog. Konzentrationszonen. Solche Konzentrationszonen sind im Flächennutzungsplan der Stadt Bergisch Gladbach aber nicht enthalten. 14

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

- Entwurf -

Der Flächennutzungsplan stellt die zukünftig gewünschte Flächennutzung dar. Baurecht wird erst im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung in Form von Bebauungsplänen geschaffen. Ohne entsprechende Darstellung im Flächennutzungsplan kann ein Bebauungsplan nicht aufgestellt werden. So kann der Flächennutzungsplan beispielsweise durch die Darstellung einer „Wohnbaufläche“ die gewünschte Flächennutzung für einen Bebauungsplan vorbereiten. Trotz positiver Vorabschätzung im Flächennutzungsplanverfahren erfolgt die endgültige Prüfung, ob und in welcher Form eine Fläche baulich entwickelt werden kann, erst im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens. Erst hier ist zu klären, wie etwa die Erschließung erfolgt, welche Infrastruktureinrichtungen benötigt werden oder welches Maß der baulichen Nutzung zulässig ist. So wird erst in diesen Plänen Art und Maß der baulichen Nutzung für die einzelnen Plangebiete und damit die Bebaubarkeit jedes einzelnen Grundstücks festgesetzt. Der Bebauungsplan ist in einem gesetzlich geregelten Verfahren aufzustellen, bei dem die Bürgerinnen und Bürger sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut die Möglichkeit bekommen, sich an der dann detaillierteren Planung zu beteiligen. Sie können insofern auch die Einhaltung der planerischen Rahmenbedingungen, zum Beispiel zum Bedarf oder zum Verkehr, überwachen.

15


Stadt Bergisch Gladbach 1.3

Verfahren zur Aufstellung eines Flächennutzungsplanes

Die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes wird durch den Stadtrat nach § 2 Baugesetzbuch förmlich beschlossen und erfolgt nach den weiteren Regelungen des Baugesetzbuches. Nach § 3 und § 4 Baugesetzbuch sind die Bürgerinnen und Bürger sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den unterschiedlichen Entwurfsstadien am Planungsprozess zu beteiligen (siehe Kapitel 1.3.1 Frühzeitige Beteiligung und 1.3.2 Öffentliche Auslegung). Die Durchführung der beiden im Baugesetzbuch vorgeschriebenen Beteiligungsstufen erfolgt aufeinander aufbauend und somit zeitlich versetzt. Ihnen folgen die Abwägung und letztlich der Feststellungsbeschluss sowie die Genehmigung des Plans durch die höhere Verwaltungsbehörde (Bezirksregierung Köln). 1.3.1

Frühzeitige Beteiligung

Zu Beginn des Planungsprozesses wird der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes erarbeitet. Dieser stellt einen ersten Planungsstand dar und dient als Diskussionsgrundlage für den weiteren Planungsprozess. Auf Grundlage des sogenannten „Vorentwurfes“ findet die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch statt. Hierbei soll allen von der Planung betroffenen Akteuren die Möglichkeit gegeben werden, ihre Anregungen für die Planung vorzutragen. Ziel der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch ist die Einbeziehung aller raumrelevanten Planungen und Maßnahmen öffentlicher Stellen in den Flächennutzungsplan. Das Baugesetzbuch macht keine Vorgaben für das Verfahren der frühzeitigen Beteiligung. Der Gemeinde steht es demnach frei, wie die Bürgerinnen und Bürger in den Aufstellungsprozess des Flächennutzungsplanes einbezogen werden. Sinn und Zweck der frühzeitigen Beteiligung ist es, weitere Informationen und Erkenntnisse zur Planung zu erhalten. Dabei ist anzumerken, dass Änderungen der Planung nach der frühzeitigen Beteiligung üblich sind. Dies kann zum Beispiel durch Rücknahme oder Änderung von Planinhalten (etwa von Flächen-Neudarstellungen) erfolgen, ebenso durch ergänzende Untersuchungen und darauf aufbauend vertiefte Begründungen der Planung. In diesem Planungsschritt ist es üblich, Flächen zu verwerfen, aber auch Neudarstellungen in die Planung aufzunehmen. 1.3.2

Öffentliche Auslegung

Nach der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung wird der eigentliche „Entwurf“ des Flächennutzungsplans erarbeitet. Auch der Entwurf wird der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur kritischen Prüfung vorgelegt. Dieser Schritt wird „öffentliche Auslegung“ oder „Offenlage“ genannt. Das Vorgehen ist formell festgelegt. Gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch ist das Planwerk für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. In dieser Zeit steht es allen Bürgerinnen und Bürgern frei, die Bestandteile des Entwurfes sowie ergänzende Unterlagen einzusehen und hierzu Stellung zu nehmen. Die Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch von der Gemeinde aufgefordert, ihre Stellungnahme zum Entwurf des Flächennutzungsplanes innerhalb eines Monats abzugeben. 16

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

- Entwurf -

1.3.3 Abwägung Gemäß § 1 Absatz 7 Baugesetzbuch sind im Rahmen der Bauleitplanung „die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen“. Daher wird der verwaltungsinterne Arbeitsschritt, der sich der Offenlage anschließt, als „Abwägung“ bezeichnet. Im Rahmen des Planverfahrens eingegangene Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange werden als „Stellungnahmen“ bezeichnet. In der Abwägung werden die Stellungnahmen aufgenommen und hierzu ein Abwägungsvorschlag durch die Verwaltung ausgearbeitet. Relevant sind Stellungnahmen für den Flächennutzungsplan dann, wenn sie sich auf die Regelungsinhalte des Flächennutzungsplanes beziehen. Der Abwägungsvorschlag wird in den politischen Gremien diskutiert und letztlich vom Rat der Stadt beschlossen. 1.3.4

Landesplanerische Anfrage, Feststellungsbeschluss und Genehmigung

Um die „Anpassung der Bauleitplanung“ an übergeordnete Planungen entsprechend § 34 Landesplanungsgesetz sicherzustellen, erfolgt eine sogenannte „landesplanerische Anfrage“. Durch die Bezirksregierung (Regionalplanungsbehörde) wird dabei während des Aufstellungsverfahrens überprüft, inwieweit die Darstellungen des Flächennutzungsplanes den Inhalten des Regionalplanes entsprechen und ob diese mit den Bauleitplänen benachbarter Gemeinden vereinbar sind. Weichen die Darstellungen des Flächennutzungsplanes von den übergeordneten Plänen ab, ist entweder der Flächennutzungsplan oder der Regionalplan entsprechend anzupassen beziehungsweise zu ändern (siehe Kapitel 3.1 Verbindlichkeit übergeordneter Planungen sowie Anhang 1 Glossar). Die Änderung des Regionalplanes ist ein eigenständiges Verfahren, das auf Antrag der Kommune bei der Bezirksregierung eingeleitet werden kann. Der Flächennutzungsplan kann nur von der Bezirksregierung genehmigt werden, wenn dieser mit dem Regionalplan übereinstimmt (siehe unten). Dementsprechend ist ein Einvernehmen zwischen diesen Behörden erforderlich. Nach Abschluss des Planungsprozesses wird das Ergebnis des Planverfahrens (der neu aufgestellte Flächennutzungsplan) formell von der Gemeindevertretung, also dem Rat der Stadt Bergisch Gladbach, beschlossen. Nach § 6 Absatz 1 BauGB bedarf der Flächennutzungsplan zudem der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde (hier der Bezirksregierung Köln). Diese prüft, ob das Verfahren regelkonform durchgeführt wurde und ob es Konflikte mit Rechtsvorschriften gibt. Wird die Genehmigung erteilt, so muss dies gemäß § 6 Absatz 5 ortsüblich bekannt gemacht werden. Erst mit der Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan wirksam. Diese Genehmigung kann Teile des Planes ausklammern, weil zum Beispiel dort noch ein Änderungsverfahren des Regionalplans läuft. Die Genehmigung dieser Teilflächen wird gegebenenfalls nach Abschluss der Regionalplanänderung nachgeholt.

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Stadt Bergisch Gladbach 1.4

Ablauf des bisherigen Verfahrens in Bergisch Gladbach

Das Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes ist auf einen Zeitraum von rund drei Jahren angelegt (siehe Abbildung 1: Ablauf des Verfahrens zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes, Seite 22). Gesetzliche Grundlage für das Verfahren ist das Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634). Da das Flächennutzungsplanverfahren bereits vor dem 13. Mai 2017 förmlich eingeleitet worden ist und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden vor dem 16. Mai 2017 eingeleitet wurde, greift die Überleitungsvorschrift § 245c BauGB, die ein Verfahren nach den geltenden Rechtsvorschriften des Baugesetzbuches vor dem 13. Mai 2017 vorsieht. 1.4.1 Erarbeitung des Vorentwurfes Nach der Auswertung vorhandener Konzepte und Gutachten sowie einer Grundlagenermittlung und -analyse wurden erste Gespräche mit Fachbehörden und Planungsbeteiligten geführt. Parallel dazu erfolgte eine Überprüfung aller Darstellungen des bisher wirksamen Flächennutzungsplanes sowie eine Eignungsprüfung der grundsätzlich für eine Darstellung neuer Wohn- und Gewerbeflächen geeigneten Flächen. Anfang 2016 wurde mit der Erstellung einer ersten Planzeichnung zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans sowie eines ersten Vorentwurfs zur Begründung einschließlich des Umweltberichtes begonnen. Die Erarbeitung des Vorentwurfes des Flächennutzungsplanes wurde von den folgenden politischen Ausschusssitzungen begleitet, in denen erste Grundlagen zur Kenntnis genommen und entsprechende Beschlüsse zu den wesentlichen Rahmenbedingungen für den neuen Flächennutzungsplan gefasst wurden: 14. September 2014 Sitzung des Flächennutzungsplanausschusses • Grundlageninformationen zur Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes • Überblick: bisher erstellte Pläne und Konzepte 15. Januar 2015 Sitzung des Flächennutzungsplanausschusses • Brachflächenanalyse Stadt Bergisch Gladbach 12. Mai 2015 Sitzung des Flächennutzungsplanausschusses • Arbeitsprogramm und erster Zeitplan 23. September 2015 Sitzung des Flächennutzungsplanausschusses • Rahmeninformationen Flächennutzungsplanung • Weiterführung der Zeitplanung 1. Dezember 2015 Sitzung des Flächennutzungsplanausschusses • Erstes Flächengerüst und Scoping-Verfahren (siehe Umweltbericht) 15. März 2016 Sitzung des Flächennutzungsplanausschusses • Vertiefende Informationen zur Bevölkerungs- und Haushaltsprognose, zur Anrechnung von Reserveflächen, zu Dichte-Annahmen und zur Bedarfsermittlung • Planungskriterien und Restriktionsräume für die Suchräume gewerblicher Bauflächen und von Wohnbauflächen sowie beabsichtigte Vorgehensweise zur Bürgerbeteiligung 18

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

- Entwurf -

7. Juli 2016 Sitzung des Flächennutzungsplanausschusses • Sachstand Regionale Kooperationen • Fachbeitrag der Wirtschaftsförderung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes • Weitergehende Planungskriterien für gewerbliche Bauflächen • Flächenstatistik FNP alt – FNP neu • Priorisierung von Bauflächen 30. August 2016 Gemeinsame Sitzung des Flächennutzungsplanausschusses, des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Infrastruktur und Verkehr sowie des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses • Informationen zum Gewerbeflächenkonzept des Rheinisch-Bergischen Kreises • Beschluss zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit 1.4.2 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit begann am 9. September 2016 und endete am 11. Oktober 2016. Sie wurde bewusst auf eine breite Basis gestellt. Durch verschiedene Formen der Beteiligung sollten möglichst viele Bürgerinnen und Bürger Bergisch Gladbachs motiviert werden, über die Zukunft der Stadt nachzudenken und gegebenenfalls Positionen hierzu zu formulieren. Daher erfolgte die Beteiligung in einem weit über dem üblichen Maß liegenden Rahmen und umfasste auch bisher in Bergisch Gladbach nicht oder nur selten gewählte Formate. Bei der Gestaltung sowie bei der Konzeption und Durchführung der großen Auftaktveranstaltung und der Bürgergespräche wurde die Stadt vom „vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V.“ fachkundig unterstützt. Auftaktveranstaltung Erster Schritt für die Öffentlichkeitsbeteiligung war die Info-Veranstaltung am 10. September 2016 von 10 bis 16 Uhr im Veranstaltungszentrum „Bergischer Löwe“, wo sich circa 400 interessierte Bürgerinnen und Bürger einfanden, um sich über den Vorentwurf des Flächennutzungsplans zu informieren. Es wurden insgesamt zehn Diskussionsforen angeboten, die sich jeweils mit einem Thema (Wohnen, Gewerbe, Verkehr und Freiraum) befassten. Neben den Foren gab es insgesamt zehn Informationsstände: zu den genannten vier Themen, zu fünf Stadtbezirken sowie allgemein zum Flächennutzungsplan. An den Ständen wurde den Interessierten der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes von den Planverfassern und der Stadtverwaltung vorgestellt. Bürgergespräche Darüber hinaus fanden neun Veranstaltungen als „Bürgergespräche“ mit geschlossenem Teilnehmerkreis statt. Die Einladung der insgesamt 2.374 Personen erfolgte durch eine qualitative Zufallsauswahl auf Grundlage der Sinus-Milieus®2 . Die Auswahl durch Milieus sollte eine breite Beteiligung aller Bevölkerungsgruppen gewährleisten. Somit wurde versucht eine Unter- beziehungsweise Überrepräsentation einzelner Bevölkerungsgruppen zu verhindern. 2 Die sogenannten Sinus-Milieus® liefern ein wirklichkeitsgetreues Bild der Vielfalt in der Gesellschaft, in dem sie die Befindlichkeiten und Orientierungen der Menschen, ihre Werte, Lebensziele, Lebensstile und Einstellungen sowie ihren sozialen Hintergrund genau beschreiben und unterscheiden (vergleiche: https://www.sinus-institut.de/ sinus-loesungen/sinus-milieus-deutschland/). 19


Stadt Bergisch Gladbach Von den eingeladenen Personen folgten 216 Personen der Einladung. Die neun Veranstaltungen wurden thematisch zweigeteilt. Vier der neun Veranstaltungen befassten sich mit der Gesamtstadt zu den Themenbereichen Wohnen, Gewerbe, Verkehr und Freiraum. Die restlichen fünf wurden als Stadtteilveranstaltungen abgehalten. Die Ergebnisse der Bürgergespräche sind online auf den Internetseiten der Stadt Bergisch Gladbach dokumentiert. Nach Auswertung durch den vhw-Bundesverband wurde die angestrebte Einbindung aller Bevölkerungsgruppen erreicht. Beteiligung auf Wochenmärkten Die Stadtverwaltung war während der Beteiligungsphase auf den Wochenmärkten in Bensberg, Refrath, Stadtmitte, Paffrath und Schildgen präsent, um aktiv auf die Bürgerschaft zuzugehen und einen Gesprächs- beziehungsweise Diskussionsrahmen zu schaffen. An zwei zusätzlichen Tagen konnten sich die Bürgerinnen und Bürger an Ständen in Moitzfeld und Herkenrath informieren. Öffentlicher Aushang im Rathaus Bensberg Gemäß den gesetzlichen Vorgaben durch das Baugesetzbuch hing der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes während der Öffnungszeiten im Rathaus Bensberg für die Öffentlichkeit aus. Neben den Informationen, die aus den Inhalten des Aushanges hervorgingen, standen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stabsstelle Stadtentwicklung für eventuelle Rückfragen oder zur Aufnahme von Anregungen zur Verfügung. Der Zeitraum des Aushanges wurde von den Bürgerinnen und Bürgern genutzt, um Stellungnahmen persönlich abzugeben oder sich über den Vorentwurf zu informieren. Onlinebeteiligung Neben den Veranstaltungen und dem Aushang wurde das Internet als zusätzliches Informationsmedium genutzt. Relevante Unterlagen wurden auf der Internetseite der Stadt Bergisch Gladbach bereitgestellt. Die Internetpräsenz des Flächennutzungsplans fand und findet weiterhin noch großen Anklang in der Bevölkerung. Die Downloadmöglichkeiten auf der Internetseite wurden und werden aktiv wahrgenommen. Vom 23. August 2016 bis zum 9. November 2017 wurden 3.973 Besucher gezählt. Informationsbroschüre Die Stadt hatte in Zusammenarbeit mit dem „vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V.“ sowie dem Büro „post welters + partner mbB“ eine Informationsbroschüre bezüglich der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes erarbeitet. Die Broschüre lag im Bergischen Löwen, auf den Wochenmärkten und dem Rathaus Bensberg aus und war mit einer Druckauflage von 1.500 Exemplaren nach dem Beteiligungsprozess vergriffen. 1.4.3 Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Insgesamt gingen 4.435 Stellungnahmen von 4.060 Personen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ein. Grundsätzlich erhielten alle Einwenderinnen und Einwender – soweit eine verwendbare Adresse vorlag – eine Nachricht über den Eingang der Stellungnahme bei der Stadtverwaltung.

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Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

- Entwurf -

Die Inhalte aller Stellungnahmen wurden nach Bezugsraum (Gesamtstadt, Stadtteil, Einzelfläche) und sachlichem Inhalt zusammengefasst und nach fachlichen Aspekten sortiert. Für die weitere politische Diskussion wurde ein Dokument von insgesamt 1.094 Seiten mit den zusammengefassten und sortierten Einwendungen erstellt und mit Anmerkungen von Seiten der Verwaltung versehen. Auch dieses Dokument ist im Internet einsehbar. 1.4.4 Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Hierfür wurden Fachbehörden und Planungsbeteiligte durch Vorabstimmungen bereits frühzeitig in den Planungsprozess mit eingebunden und schriftlich zur Stellungnahme aufgefordert. Während der Phase der frühzeitigen Beteiligung sind seitens der Träger öffentlicher Belange insgesamt 37 Stellungnahmen eingegangen. Am Verfahren beteiligt haben sich unter anderem der Rheinisch-Bergische Kreis, Nachbarkommunen, verschiedene Fachabteilungen der Bezirksregierung, Umweltverbände und Leitungsträger. Inhaltlich bildeten Umweltaspekte den Schwerpunkt der Stellungnahmen. 1.4.5

Erarbeitung des Entwurfes und weiteres Vorgehen

Der Entwurf des Flächennutzungsplanes baut auf den Ergebnissen der frühzeitigen Beteiligung auf. Die Offenlage zum nun vorliegenden Entwurf ist für das erste Quartal 2018 vorgesehen. Während dieser Zeit haben die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der formellen Beteiligung im Sinne des § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch erneut die Gelegenheit, eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Die Stellungnahmen fließen in die Abwägung ein. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch erfolgt parallel zur Offenlage des Flächennutzungsplanes. Auch hier werden die eingehenden Stellungnahmen in die Abwägung eingestellt. Im Anschluss an die Offenlage wird die Abwägung der Stellungnahmen zum Entwurf des Flächennutzungsplanes erstellt und dem Rat der Stadt Bergisch Gladbach zur Beschlussfassung vorgelegt. Wird der Abwägungsvorschlag zustimmend beschlossen, folgt der formelle Feststellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan durch den Rat der Stadt Bergisch Gladbach. Danach wird der Flächennutzungsplan der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorgelegt. Wird die Genehmigung erteilt, so muss dies gemäß § 6 Absatz 5 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt gemacht werden. Erst mit der Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan offiziell wirksam (siehe Kapitel 1.3.4 Landesplanerische Anfrage, Feststellungsbeschluss und Genehmigung).

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Stadt Bergisch Gladbach Beteiligung

Inhaltliche Arbeitsschritte

Behörden

Stadtentwicklungskonzept/ Leitbild

Grundlagenermittlung/-analyse

frühzeitige Beteiligung Aushang des Flächennutzungsplanes vom 09.09. 11.10.16, Internet

Erarbeitung Flächennutzungsplan-Vorentwurf einschließlich Umweltbericht

Infoveranstaltung 10. September 2016 Bürgergespräche, Beteiligung auf Wochenmärkten

Erarbeitung Flächennutzungsplan-Entwurf einschließlich Umweltbericht

Öffentliche Auslegung

frühzeitige Beteiligung nach § 4 Absatz 1 BauGB

Beteiligung nach § 4 Absatz 2 BauGB

Fertigstellung Flächennutzungsplan-Entwurf einschließlich Umweltbericht

Feststellungsbeschluss Genehmigung

öffentliche Bekanntmachung

Wirksamer Flächennutzungsplan Abbildung 1: Ablauf des Verfahrens zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (eigene Darstellung) 22

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017

laufende Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln

Vorabstimmung Fachbehörden, Planungsbeteiligte


Flächennutzungsplan 2035 1.5

- Entwurf -

Aufbau der Begründung

Die Begründung zum Flächennutzungsplan gliedert sich in vier Bestandteile: • Teil A: Einführung • Teil B: Rahmenbedingungen und Grundlagen für die Flächennutzungsplanung • Teil C: Innenentwicklung/Reserveflächen und Bedarfsermittlung • Teil D: Erläuterung der Inhalte des Flächennutzungsplanes Im Anschluss an Teil A: Einführung, der mit diesem Kapitel endet, folgt Teil B: Externe Rahmenbedingungen und Grundlagen für die Flächennutzungsplanung. In diesem Teil werden alle relevanten Informationen und Hintergründe erläutert, die zum Verständnis der Darstellungen und Inhalte des Flächennutzungsplanes von Bedeutung sind. Die hierfür maßgeblichen Rahmenbedingungen werden in Kapitel 2 vorgestellt. Neben Lage, bisheriger Flächennutzung, historischer Entwicklung und regionaler Einbindung (siehe Kapitel 2.1) werden die lokalen naturräumlichen Grundlagen (siehe Kapitel 2.2) umrissen. Anschließend werden in Kapitel 2.3 die bisherige demographische Entwicklung sowie bestehende Prognosen zu Bevölkerungs- und Haushaltsentwicklung in Bergisch Gladbach vorgestellt und Veränderungen in der Milieustruktur der Stadt - basierend auf den Sinus-Milieus® - erörtert. Darüber hinaus werden der Wohngebäudebestand (siehe Kapitel 2.4) sowie die Ausgangslage in Bezug auf Gewerbegebiete und Beschäftigung (siehe Kapitel 2.5) in Bergisch Gladbach beschrieben. Überörtliche Planungen, die für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes eine wesentliche Rolle spielen, werden in Kapitel 3 dargestellt. Hierbei wird zuerst erläutert, welche Verbindlichkeiten überörtliche Planungen für die vorbereitende Bauleitplanung besitzen (s Kapitel 3.1). Anschließend werden die Aussagen und Vorgaben der Landesplanung (s. Kapitel 3.2), Regionalplanung (siehe Kapitel 3.3), des Rheinisch-Bergischen Kreises (siehe Kapitel 3.4), der Fachplanungen (siehe Kapitel 3.5) sowie informelle Planungen in der Region (siehe Kapitel 3.6) vorgestellt und ihre Bedeutung für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes erörtert. Neben überörtlichen Planungen sind auch kommunale Konzepte und Gutachten im Rahmen der Flächennutzungsplanneuaufstellung zu berücksichtigen (siehe Kapitel 4). Hierbei ist das Integrierte Stadtentwicklungskonzept – ISEK 2030 (siehe Kapitel 4.1) als themenübergreifende Richtschnur für die Entwicklung Bergisch Gladbachs von hoher Bedeutung. Darüber hinaus existieren weitere Konzepten und Gutachten, die für den Flächennutzungsplan relevante Aussagen beinhalten. In Kapitel 4.2 wird die Relevanz des Wohnbaulandkonzeptes für den Aufstellungsprozess des Flächennutzungsplans erläutert. In Bezug auf gewerbliche Nutzungen existieren in Bergisch Gladbach gleich mehrere Konzepte und Gutachten (siehe Kapitel 4.3), die sich mit der Entwicklung von Gewerbeflächen befassen. Wichtige Aussagen zur Versorgungsstruktur und Zentrenentwicklung sind im Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept (siehe Kapitel 4.4) enthalten. Darüber hinaus bestehen für das Themenfeld Verkehr und Mobilität (siehe Kapitel 4.5) zwei wichtige inhaltliche Grundlagen – das Mobilitätskonzept und eine Verkehrsuntersuchung des Planungsbüros VIA. Des Weiteren werden die fachplanerischen Vorgaben des Lärmaktionsplanes (siehe Kapitel 4.6), des Freiraumkonzeptes (siehe Kapitel 4.7) sowie der Fachbeitrag Denkmalschutz und Denkmalpflege (siehe Kapitel 4.8) genauer betrachtet. Nach Erörterung der Rahmenbedingungen und Grundlagen, befasst sich Teil C Innenentwicklung/Reserveflächen und Bedarfsermittlung mit der Fragestellung, ob und inwieweit Neudar23


Stadt Bergisch Gladbach stellungen für Wohn- und Gewerbezwecke in Bergisch Gladbach zukünftig notwendig sind. Zur Beantwortung dieser Fragestellung spielen Innenentwicklungspotenziale eine wesentliche Rolle (siehe Kapitel 5). Zur Ermittlung des tatsächlichen Potenzials in Bergisch Gladbach werden zum einen die bestehenden Reserveflächen für Wohnnutzungen (siehe Kapitel 5.1) und zum anderen die Reserveflächen für gewerbliche Nutzungen (siehe Kapitel 5.2) analysiert. Anschließend werden in Kapitel 6 die zukünftigen Bedarfe an Wohnbauflächen (siehe Kapitel 6.1) und Gewerbeflächen (siehe Kapitel 6.2) errechnet. Diese beruhen auf Prognosemethoden, die eine Berechnung der notwendigen Flächenbedarfe ermöglichen. Mit Hilfe der Ergebnisse aus Kapitel 5 wird ermittelt, inwieweit der Flächenbedarf durch bestehende Reserveflächen gedeckt werden kann und wie viele Neudarstellungen zur Deckung des prognostizierenden Bedarfes notwendig sind. Die tatsächlichen Darstellungen in der Planzeichnung werden in Teil D Erläuterungen der Inhalte des Flächennutzungsplanes beschrieben und begründet. Hierzu wird jede Darstellungsart gesondert betrachtet. Die Darstellungen von Wohnbauflächen (siehe Kapitel 7.1), gemischten Bauflächen (siehe Kapitel 7.2) und gewerblicher Baufläche (siehe Kapitel 7.3) werden besonders detailliert betrachtet. Hier werden Übernahmen aus dem wirksamen Flächennutzungsplan, Neudarstellungen und Rücknahmen aufgelistet und entsprechend begründet. In Kapitel 7.4 werden die Darstellungen von Sondergebieten erörtert, die sich grob in "Sondergebiete Einzelhandel" und "weitere sonstige Sondergebiete" einteilen lassen. Die Darstellungen von Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszügen werden entsprechend der Transportmittelart in Straßenverkehr und Bahnen sowie weitere verkehrliche Darstellungen unterteilt und begründet. Zudem werden die Darstellungen von Grünflächen (siehe Kapitel 7.8), Wasserflächen (siehe Kapitel 7.9), Flächen für Landwirtschaft und Wald (siehe Kapitel 7.10), Flächen für Windenergieanlagen (siehe Kapitel 7.11) Flächen für Abgrabung (siehe Kapitel 7.12) sowie sonstige Darstellungen (siehe Kapitel 7.13) beschrieben und begründet. Neben den Darstellungen werden auch die nachrichtlichen Übernahmen (siehe Kapitel 7.14) und Vermerke (siehe Kapitel 7.15), die in der Planzeichnung des Flächennutzungsplanes enthalten sind, erörtert. Abschließend gibt die Flächenbilanz (siehe Kapitel 7.16) Aufschluss über das quantitative Ausmaß der dargestellten Flächennutzungen und stellt die summierten Flächen den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes gegenüber.

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Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

- Entwurf -

Teil B: Rahmenbedingungen und Grundlagen für die Flächennutzungsplanung

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Stadt Bergisch Gladbach 2.

Rahmenbedingungen

2.1

Lage, bisherige Flächennutzung, historische Entwicklung und regionale Einbindung

Das Kapitel 2.1 erläutert die Lage, die bisherige Flächennutzung, die historische Entwicklung und die regionale Einbindung der Stadt Bergisch Gladbach. 2.1.1

Lage, Struktur und Anbindung des Stadtgebietes

Die Stadt Bergisch Gladbach liegt im Regierungsbezirk Köln und ist Teil sowie Verwaltungssitz des Rheinisch-Bergischen Kreises (vergleiche Abbildung 2: Lage der Stadt im Rheinisch-Bergischen Kreis). Das heutige Stadtgebiet entstand mit der Gebietsreform von 1975, bei der die bisherige Stadt Bergisch Gladbach, große Teile der Stadt Bensberg und ein Teil der Gemeinde Odenthal (Teile von Schildgen) zur neuen Stadt Bergisch Gladbach zusammengelegt wurden. Dieser Umstand lässt sich teilweise bis heute in der Raumstruktur der Stadt erkennen. Im Nordosten, und somit an der Grenze zu Leverkusen, bilden die Stadtteile Schildgen und Katterbach einen zusammenhängenden Siedlungsbereich. Die Stadtmitte bildet zusammen mit den umgebenden Stadtteilen Gronau, Hand, Paffrath, Nußbaum, Hebborn und Sand den Siedlungsschwerpunkt von Bergisch Gladbach. Im südlichen Stadtgebiet erstrecken sich nördlich der A 4 die weitgehend zusammenhängenden Stadtteile Refrath, Alt Refrath, Kippekausen und Lustheide sowie Frankenforst, Lückerath, Kaule, Bockenberg, Bensberg und Moitzfeld. Das östliche Stadtgebiet ist weitaus dünner besiedelt. Herkenrath bildet den größten Siedlungsbereich. Darüber hinaus existieren innerhalb des östlichen Landschaftsraumes verschiedene kleinere Siedlungen in den Stadtteilen Romaney, Herrenstrunden, Asselborn und Bärbroich. Bergisch Gladbach ist im Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen als Mittelzentrum eingestuft. Das nächstgelegene Oberzentrum ist die Nachbarstadt Köln, deren Zentrum etwa 14 Kilometer südwestlich von Bergisch Gladbach-Stadtmitte liegt. Der Kölner Hauptbahnhof kann mit der S-Bahn von der Station Bergisch Gladbach in 20 Minuten erreicht werden. Mit der Stadtbahn ist die Kölner Innenstadt in knapp 30 Minuten vom Startpunkt in Bensberg erreichbar. Zudem grenzt Bergisch Gladbach im Nordosten an die kreisfreie Stadt Leverkusen. Oberzentren im erweiterten Umfeld sind Bonn (rund 40 Kilometer entfernt), Wuppertal (rund 40 Kilometer entfernt) sowie die Landeshauptstadt Düsseldorf (rund 45 Kilometer entfernt). Der S-Bahnhof Bergisch Gladbach ist Endpunkt der Linie S11, welche über Köln weiter bis nach Düsseldorf-Flughafen fährt. Der Haltepunkt Duckterath befindet sich ebenfalls in Bergisch Gladbach. Beide Haltepunkte werden montags bis freitags tagsüber im 20-Minuten-Takt, in den Abendstunden sowie an Wochenenden und Feiertagen im Halbstundentakt bedient. Zudem befindet sich in Bensberg der Endhaltepunkt der Kölner Stadtbahnlinie 1. Außerhalb der Schwachlastzeiten (Vormittag, Abend, Wochenende) starten von dort Bahnen im Zehn-Minuten-Takt in Richtung Köln. Insgesamt sieben weitere Haltepunkte der Linie befinden sich innerhalb des Stadtgebietes. Ab dem Haltepunkt Refrath fahren die Stadtbahnen während den Stoßzeiten alle vier bis sechs Minuten in Richtung Köln. 26

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

- Entwurf -

Über die Anschlussstellen Refrath, Bensberg und Moitzfeld ist Bergisch Gladbach an die A 4 und somit an das überregionale Autobahnnetz angebunden. An der Anschlussstelle Refrath beginnt die Bundesstraße 55 und führt von dort in Richtung Köln. Die Bundesstraße 506 durchquert das nördliche Stadtgebiet in Ost-West-Richtung und bietet Anbindung in Richtung Köln-Mülheim sowie in Richtung Kürten und Wipperfürth. Darüber hinaus verlaufen eine Reihe von Kreis- und Landesstraßen mit überörtlicher Bedeutung durch das Stadtgebiet Der nächstgelegene Flughafen Köln-Bonn befindet sich rund zwölf Kilometer südlich der Stadt. Der Düsseldorfer Flughafen ist rund 40 Kilometer entfernt.

Abbildung 2: Lage der Stadt im Rheinisch-Bergischen Kreis (eigene Darstellung)

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Stadt Bergisch Gladbach 2.1.2

Größe, Flächennutzung und erste Einordnung der Entwicklung

Die Stadt umfasst eine Fläche von 83,09 qkm. Zum 31. Dezember 2015 bestanden rund 38,0 Prozent des Stadtgebietes aus Siedlungs- und Verkehrsflächen3 (vergleiche Abbildung 3: Anteile der Flächennutzung im Stadtgebiet Bergisch Gladbachs). Große Teile des Stadtgebietes (rund 38,4 Prozent) von Bergisch Gladbach sind Waldflächen. Damit weist Bergisch Gladbach einen im Landesvergleich relativ hohen Waldanteil auf. Im Landesdurchschnitt liegt der Waldanteil der Kommunen in Nordrhein-Westfalen laut Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen bei 27 Prozent. Weitere 22,3 Prozent der Gemeindefläche werden landwirtschaftlich genutzt. In den letzten Jahren hat die Siedlungs- und Verkehrsfläche in Bergisch Gladbach zugenommen. Rund 97 Hektar wurden durch Siedlungsaktivitäten in den letzten zehn Jahren in Anspruch genommen, was einer Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche von 1,2 Prozenpunkten der Gesamtfläche der Stadt entspricht. Damit liegt der Siedlungsflächenzuwachs von Bergisch Gladbach in den letzten zehn Jahren im Bereich der durchschnittlichen landesweiten Zunahme. Die Bevölkerungsentwicklung war seitdem im Land Nordrhein-Westfalen jedoch mit einer Abnahme um 1,1 Prozent rückläufig. Bergisch Gladbach stellt dem Siedlungsflächenwachstum dagegen eine positive Bevölkerungsentwicklung von +5,0 Prozent gegenüber.4 Als Resultat hat sich die Einwohnerdichte der Stadt insgesamt von 1.272,3 Einwohnerinnen und Einwohnern je qkm auf 1.340,3 Einwohnerinnen und Einwohnern je qkm erhöht (+5,3 Prozent).

Abbildung 3: Anteile der Flächennutzung im Stadtgebiet Bergisch Gladbachs (eigene Darstellung auf der Datengrundlage von IT.NRW)

3 IT.NRW fasst unter Siedlungs- und Verkehrsfläche die Nutzungsarten "Gebäude- und Freifläche, Betriebsfläche", "Erholungsfläche und Friedhofsfläche" sowie "Verkehrsfläche" zusammen (in Abbildung 3 entsprechend mit Rottönen veranschaulicht). 4 Hierbei wurden die Zahlen für Bergisch Gladbach und das Land Nordrhein-Westfalen von IT.NRW aus der Fortschreibung der Volkszählung 1987 mit Stichdatum 31.12.2005 mit den fortgeschriebenen Daten des Zensus 2011 vom 31.12.2015 verglichen. Aktuellere Zahlen der Landesdatenbank liegen weder hinsichtlich der Siedlungsflächen, noch bezüglich der amtlichen Bevölkerungsstatistik vor. 28

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

- Entwurf -

Wird die Einwohnerzahl zur Siedlungsfläche in Bezug gesetzt, so ergibt sich eine Bevölkerungsdichte von 3.523,2 Einwohnerinnen und Einwohnern je km² zum 31.12.2015. Zum 31.12.2005 betrug der entsprechende Wert noch 3.451,9 Einwohnerinnen und Einwohner je qkm, der prozentuale Zuwachs betrug dementsprechend 2,1 Prozent zwischen 2005 und 2015. Das bedeutet, dass neben der Zunahme von Einwohnerinnen und Einwohnern und Siedlungsflächen auch eine Verdichtung der Siedlungsflächen in der Stadt Bergisch Gladbach stattgefunden hat. Die Zahlen belegen somit den sparsamen Umgang der Stadt Bergisch Gladbach mit der Ressource Fläche im vergangenen Jahrzehnt, zeigen aber gleichzeitig, dass die Nachverdichtungspotenziale schrumpfen. 2.1.3

Historische Entwicklung

• Bereits im 12. Jahrhundert werden Bensberg, Paffrath und Herkenrath schriftlich erwähnt, im 13. Jahrhundert auch Gladbach und weitere Ortsteile; die Ortschaften sind Teil des Herzogtums Berg. • Die Burg Bensberg wird zeitweise als Residenz der Herzöge von Berg (beziehungsweise Jülich-Berg) genutzt. • 1705 erfolgt die Grundsteinlegung für das neue Bensberger Schloss im Auftrag des Kurfürsten Wilhelm II. von der Pfalz („Jan Wellem”). • Nachdem die Grafschaft Jülich-Berg durch Erbfolge Teil von Kurpfalz-Bayern wird, tritt der bayerische König Maximilian I. Joseph das Herzogtum Berg an Napoleon I. ab. Daraufhin entsteht 1806 das Großherzogtum Berg als napoleonischer Satellitenstaat. • Auf dem Wiener Kongress im Jahre 1815 wird das Großherzogtum – wie auch das übrige Rheinland – Preußen zugesprochen. • Am 9. August 1856 erhält Gladbach durch den preußischen König Friedrich Wilhelm IV. die Stadtrechte. • 1868 erhält Bergisch Gladbach einen Eisenbahnanschluss, was die Ansiedlung von Industriebetrieben in der Stadt fördert. In Bensberg siedeln sich vergleichsweise wenig industrielle Betriebe an. • Nach dem Ersten Weltkrieg entsteht aus den ehemaligen Kreisen Mülheim am Rhein und Wipperfürth der Rheinisch-Bergische Kreis. • Durch Bombardierungen während des Zweiten Weltkriegs kommt es zu großflächigen Zerstörungen im Gebiet des heutigen Bergisch Gladbachs. Insbesondere der Bahnhof, Gleisanlagen und Industriegebiete sind betroffen. • Gegen Ende des Zweiten Weltkrieges strömen Flüchtlinge und evakuierte Personen, insbesondere aus Köln, nach Bergisch Gladbach. Nach dem Ende des Krieges folgen Flüchtlinge und Vertriebene aus den Ostgebieten, was zu einem zunehmenden Siedlungsbau in den 1950er Jahren führt. • 1947 erhält Bensberg die Stadtrechte. • 1975 entsteht Bergisch Gladbach in seiner heutigen Form aus der alten Stadt Bergisch Gladbach und Teilen der Stadt Bensberg sowie dem ehemaligen Odenthaler Stadtteil Schildgen. • 1977 überschreitet die neu geformte Stadt die Schwelle von 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern und wird somit Großstadt. • 2010 Regionale 2010 „Brückenschlag” mit den Projekten „stadt:gestalten” und „RegioGrün”.

29


Stadt Bergisch Gladbach 2.1.4

Regionale Bedeutung und Einbindung von Bergisch Gladbach

Bergisch Gladbach liegt an der Schnittstelle zwischen der hoch verdichteten und von überregionalen und internationalen Verkehrswegen geprägten Rheinschiene und dem – durch Freiräume mit hohem Waldanteil sowie eine überwiegend kleinteilige Besiedlung gekennzeichneten – Bergischen Land. Viele Bewohnerinnen und Bewohner schätzen die kurzen Wege nach Köln sowie die schnelle Erreichbarkeit der Erholungslandschaft, die oft schon am Rand des jeweiligen Stadtteils beginnt. Bergisch Gladbach hat für die Mobilität in der Region eine wichtige Funktion: Von den Autobahnanschlussstellen wird der motorisierte Individualverkehr auf die regionalen und örtlichen Straßen verteilt, die Haltestellen der Bahnlinien ermöglichen dem Umstieg auf Kraftfahrzeug, Fahrrad und Bus. Besonders gilt dies für die beiden Endhaltepunkte Bensberg und Stadtmitte mit den angegliederten Busbahnhöfen. Aufgrund dieser Funktionen als „Verkehrsdrehscheibe“ wird die Stadt auch als „Tor zum Bergischen Land“ bezeichnet. Die Konsequenzen dieser Funktion zeigen sich in der starken Auslastung der Mobilitätsinfrastrukturen im Stadtgebiet. Gleichzeitig übernimmt die Stadt Bergisch Gladbach aber auch viele typische Funktionen der Ballungsrandzone. Einerseits ist sie Wohnort für Menschen, die in der Millionenstadt Köln oder in anderen großen Städten der Rheinschiene arbeiten. Andererseits bietet sie ihren Bewohnern und dem Umland ein umfangreiches Arbeitsplatzangebot, Bildungsinstitutionen, Handelseinrichtungen sowie vielfältige Dienstleistungen und Naherholungsmöglichkeiten.

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Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035 2.2

- Entwurf -

Naturräumliche Grundlagen

Bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bergisch Gladbach sind einige naturräumliche Grundlagen zu berücksichtigen. Hieraus ergeben sich identitätsstiftende Besonderheiten, aber auch eine Vielzahl von Einschränkungen für die Stadtentwicklung. Vertiefte Erläuterungen zu den naturräumlichen Grundlagen werden im Umweltbericht des Flächennutzungsplanes (Teil 5 der Begründung) ausgeführt, im Folgenden werden die wesentlichen Rahmenbedingungen vorgestellt. Naturräumliche Einheiten Das Stadtgebiet Bergisch Gladbachs befindet sich an der Schnittstelle der „Bergischen Heideterrasse“ als Teil der naturräumlichen Großlandschaft „Niederrheinische Bucht“ und den „Bergischen Hochflächen“, welche einen Teil der Großlandschaft „Süderbergland“ darstellt. Dabei lassen sich folgende Landschaftsräume differenzieren: Die „Bergische Heideterrasse“ ist eine nur wenige Kilometer breite Landschaftseinheit, die sich von der Ruhr im Norden bis zur Sieg im Süden erstreckt. Sie ist im starken Maße von Trocken- und Sandheiden, Feuchtheiden, Heidemooren, Moorwald, Eichen-Birkenwald und kleineren nährstoffarmen Heideweihern geprägt und bietet zahlreichen seltenen Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum. Dabei ist die Landschaftseinheit der „Bergischen Heideterassen“ im Bereich von Bergisch Gladbach durch die Siedlungsbereiche Bergisch Gladbachs und Köln-Dellbrücks geprägt. Die „Bergischen Hochflächen“ bilden die erste Mittelgebirgslandschaft östlich des Rheins. Bergisch Gladbach ist dabei Teil der Südbergischen Hochfläche, einer gestuften Mittelgebirgslandschaft und Teil des Rheinischen Schiefergebirges. Böden und Geologie Auch bei den Böden zeigt sich für das Stadtgebiet von Bergisch Gladbach ein differenziertes Bild. Die Bergischen Heideterrassen werden geologisch durch Sande und Kiese der unteren Mittelterrasse, die im Pleistozän durch Ablagerungen des Rheines aufgeschüttet wurden, geprägt. Der devonische Massenkalk und der Plattenkalk der Kalksenke von Paffrath werden großflächig überlagert vom quartären Löss und Lösslehm-Ablagerungen. Die hügelig bis bergig zerschnittenen Hochflächen sind aus devonischen Ton-, Schluff- und Sandsteinen aufgebaut, örtlich und zumeist kleinflächig überlagert von pleis tozänen Hangund Hochflächenlehmen, Hangschutt und Löss. Die Bachtäler werden vorwiegend von Gleyböden, teils auch von Nassgleyen und Braunerde-Gleyen eingenommen. Im Bereich des Stadtgebietes gibt es, etwa aufgrund devonischer Riffkalk-Schichten und teils tiefreichenden Verkarstungen, auch herauszustellende geologische Besonderheiten, wie die fossilreiche Paffrather Kalkmulde oder die Schlade als Trockental. Im gesamten Stadtgebiet, insbesondere im Übergang zwischen „Bergischen Heideterrassen” und „Bergischen Hochflächen”, sind zudem Spuren des frühen, tagesnahen Bergbaues (insbesondere Erze von verschiedenen Metallen), entsprechende Tagesöffnungen/-brüche und Mundlöcher sowie auch Abraumhalden zu finden. Einige dieser Flächen sind als Bodendenkmäler ausgewiesen, wie Flächen in der Hardt, in Obereschbach (südlich der A4) oder in der Nähe von Herrenstrunden.

31


Stadt Bergisch Gladbach Wasser Bergisch Gladbach ist durch eine Vielzahl von Bachläufen geprägt. Hier sind insbesondere die Strunde, der Mutzbach und der Frankenforstbach hervorzuheben. Während der Mutzbach sowie weitere kleine Bäche über die Dhünn in die Wupper und anschließend bei Leverkusen in den Rhein fließen, führen Strunde und Frankenforstbach über den Flehbach bzw. den rechtsrheinischen Kölner Randkanal in Köln-Mülheim in den Rhein. Der Strunde, die von Herrenstrunden kommend zwischen Sand und Rommerscheid und anschließend durch die Stadtmitte und Gronau in Richtung Westen fließt, kommt in jüngster Zeit eine erhöhte Aufmerksamkeit zu. Durch die Rückbesinnung auf die Bedeutung des Baches – die Strunde war Ansiedlungspunkt vieler Mühlen und somit eine Keimzelle der Besiedelung Bergisch Gladbachs – wird angestrebt, das Gewässer für Bewohner und Besucher erlebbarer zu gestalten und gleichzeitig den Hochwasser- und Überflutungsschutz nachhaltig zu verbessern. Im Rahmen der Regionale 2010 war die Strunde ein Leitthema bei dem städteübergreifenden Freiraumkonzept "RegioGrün". Der Raum der Paffrather Kalkmulde zeichnet sich durch ein bedeutendes Grundwasservorkommen aus, das infolge der geologischen Bedingungen gefährdet und demzufolge im Landesentwicklungsplan als Grundwassergefährdungsgebiet gekennzeichnet ist. Klima Die mittleren Niederschläge nehmen als Folge der Stauwirkung feuchter, maritimer Luftmassen an den Höhenzügen des Bergischen Landes von Westen nach Osten stark zu. Der mittlere Jahresniederschlag steigt von rund 900 Millimetern im Westen kontinuierlich in Richtung Osten an und erreicht dort ähnlich hohe Niederschlagswerte, wie im höher gelegenen Ebbe- und Rothaargebirge (dort circa 1.300 - 1.400 Millimeter). Auf Grund der geringeren Höhe ist das Klima im Bergischen Land jedoch deutlich milder als im westfälischen Bergland. Der Temperaturgradient verhält sich entgegengesetzt zum Niederschlagsgradienten: Das mittlere Tagesmittel steigt von 7,5-8 Grad im Jahr im Nordosten des Landschaftsraumes auf über 8,5 Grad im Südwesten. Für die Bergischen Heideterrassen ist eine klimatische Luv-Lage vor dem Mittelgebirgsanstieg des Bergischen Landes charakteristisch. Resultierende Vorgaben für den Flächennutzungsplan Die Siedlungsentwicklung konzentrierte sich infolge der Industrialisierung und später aufgrund der Lagegunst zu den angrenzenden Städten Köln und Leverkusen auf die Niederungen der „Bergischen Heideterrasse”. Der Erstbesiedelung dieser Flächen folgte eine Siedlungsentwicklung hin zu kompakten Ortschaften, die heute verhältnismäßig dichte Stadtteile von Bergisch Gladbach darstellen. Diese weitgehend bebauten Siedlungsflächen werden von weiterhin bewaldeten Arealen oder landwirtschaftlich genutzten Flächen umschlossen. Die verbliebenen, unbebauten Flächen sind aber häufig wegen ihrer Natürlichkeit unter Schutz gestellt und somit für eine Siedlungsentwicklung nicht geeignet. In den östlichen Tälern finden sich häufig Gewässer, geologische Besonderheiten, Spuren von Bergbau sowie steile Flanken an den ansteigenden Höhen. Entlang der Straßen in den Talmulden befinden sich östlich angrenzend an die Stadtmitte einige Straßensiedlungen (etwa entlang der Strunde und der Schlade). Infolge der steilen Topographie und der damit verbundenen schlechten Erschließbarkeit sind die Flanken der Höhen häufig bewaldet, wohingegen die Bergrücken wiederum besiedelt sind (etwa in Rommerscheid, Sand oder in Bensberg). 32

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

- Entwurf -

Die „Bergischen Hochflächen” sind durch den Wechsel von Höhen und Tälern, Wald und freien landwirtschaftlichen Flächen bestimmt. Hier bieten sich aufgrund der naturräumlichen Gegebenheiten die größten Potenziale der weiteren Siedlungsentwicklung

33


Stadt Bergisch Gladbach 2.3

Bisherige demographische Entwicklung, Prognose und Milieus

Aus der Analyse der Bevölkerung sowie deren Zusammensetzung und Entwicklung ergeben sich für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes zentrale Rahmenbedingungen. Als Ausgangsdaten zur Beschreibung der Entwicklung dient in erster Linie die Gesamtzahl der Einwohnerinnen und Einwohner. Für den Flächennutzungsplan ist darüber hinaus die Anzahl der Haushalte eine zentrale Größe. Die Zusammensetzung der Bevölkerung wird im Rahmen von Bevölkerungsprognosen berücksichtigt. Für die Darstellungen des Flächennutzungsplanes sind zudem grundsätzliche Entwicklungstrends relevant, etwa die Alterung der Bevölkerung oder die für den Wohnraumbedarf relevante Ausdifferenzierung von Lebensstilen. Im Folgenden werden die Rahmenbedingungen der heutigen Zusammensetzung der Bevölkerung in Bergisch Gladbach und die bisherige Entwicklung erläutert.5 In Kapitel 2.3.2 Einwohnerund Haushaltsprognosen werden die unterschiedlichen Prognosen zur Entwicklung der Bevölkerung sowie der voraussichtlich resultierenden Haushalte in Bergisch Gladbach dargestellt. 2.3.1 Bevölkerungs- und Haushaltsentwicklung Bisheriger Bevölkerungsstand Nach den kommunalen Einwohnermeldedaten waren am 30.06.2017 in Bergisch Gladbach 112.838 Einwohnerinnen und Einwohner gemeldet. Während zu Beginn der 2000er Jahre die Bevölkerungszahlen in Bergisch Gladbach eher konstant blieben, wächst die Stadt in den letzten Jahren wieder deutlich (vergleiche Abbildung 4: Bevölkerungsentwicklung der Stadt Bergisch Gladbach 2000-2017 (Einwohnerdatei Bergisch Gladbach) sowie Abbildung 5: Bevölkerungsentwicklung 2000 - 2015 (IT.NRW)).

5 Die sogenannte amtliche Bevölkerungsstatistik von IT.NRW und die Daten des städtischen Einwohnermelderegisters unterscheiden sich aufgrund der Art der Ermittlung der Daten (siehe hierzu auch Anhang 1 Glossar). Sofern es möglich ist, wird dabei auf Zahlen der kommunalen Einwohnermelde-Statistik zurückgegriffen, um eine bessere Vergleichbarkeit der Zahlen herzustellen. Die für den Flächennutzungsplan Bergisch Gladbach erstellte Bevölkerungs- und Haushaltsprognose fußt ebenfalls auf den kommunalen Daten. Die Daten von IT.NRW fußen auf Fortschreibungen von Zahlen des Zensus 2011, wodurch die Ausgangslage eine andere ist. 34

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

- Entwurf -

114.000 114.000

112.838 112.838 112.696 112.696 112.426 112.426

113.000 113.000 112.000 112.000

110.812 110.812 110.390 110.390 110.482 109.994 110.482 110.288 109.994 110.114 110.150 110.288 110.114110.016 110.150 110.033 110.136 109.941 110.033 110.016 110.136 109.941 109.778 1.614 109.778 1.614 109.414 109.414

111.000 111.000 110.000 110.000

304 304

108.000 108.000 107.000 107.000

500 500 364 255 364 255

374 374

81 81 -98 -98

-326 -326

53 53

142 142

14 14

332 330 330 332

270 142 142 270

-102 -347 -102 -347 6/2017 6/2017

2016 2016

2015 2015

2014 2014

2013 2013

2012 2012

2011 2011

2010 2010

2009 2009

2008 2008

2007 2007

2006 2006

2005 2005

2004 2004

2003 2003

2002 2002

2001 2001

2000 2000

106.000 106.000

628 628

1.500 1.500

1.000 1.000

108.786

108.786 108.482 109.000 108.482 109.000

2.000 2.000

0 0

-500 -500

Abbildung 4: Bevölkerungsentwicklung der Stadt Bergisch Gladbach 2000-2017 (eigene Darstellung auf der Datengrundlage von Einwohnerdatei Bergisch Gladbach)6

112.000 112.000

111.366 111.366

111.000 111.000

109.697 109.697

110.000 110.000

109.138 109.138 109.026 109.026

109.000 109.000

109.425 109.425

108.000 108.000 107.000 107.000 106.000 106.000

105.901 105.901 105.840 105.840 105.699 105.699

105.761 105.761

105.723 105.723

105.587 105.587

105.569 105.569

105.000 105.000

2015 2015

2014 2014

2013 2013

2012 2012

2011 2011

2010 2010

2009 2009

2008 2008

2007 2007

2006 2006

2005 2005

2004 2004

2003 2003

2002 2002

2001 2001

2000 2000

104.000 104.000

106.053 106.053 105.896 105.925 105.896 105.925

105.693 105.693

6

Abbildung 5: Bevölkerungsentwicklung 2000 - 2015 (eigene Darstellung auf der Datengrundlage von IT.NRW) Erläuterung: Bereinigung der Bevölkerungsdaten im Rahmen des Zensus 20117 7

6 Der deutliche Anstieg der Bevölkerungszahlen im Jahr 2015 ist auf die Zuwanderung von geflüchteten Menschen nach Bergisch Gladbach zurückzuführen. 7 Der deutliche Anstieg im Jahr 2011 ist auf die Ergebnisse des Mikrozensus 2011 zurückzuführen; die Daten aus den Jahren vor 2011 sind Fortschreibungen aus der Volkszählung von 1987.

35


Stadt Bergisch Gladbach Die Bevölkerung verteilt sich wie folgt auf die Statistischen Bezirke8: Code

Stadtteil

31.12.2016

30.06.2017

Anteil

11

Schildgen

6.217

6.210

5,4%

12

Katterbach

5.122

4.925

4,3%

13

Nußbaum

1.116

1.1117

1,0%

14

Paffrath

7.350

7.363

6,4%

15

Hand

8.736

8.675

7,5%

1

Statistischer Bezirk 1

28.974

28.718

7,5%

21

Stadtmitte

11.255

11.284

9,8%

22

Hebborn

5.970

5.976

5,2%

23

Heidkamp

6.327

6.362

5,5%

24

Gronau

6.243

6.266

5,4%

2

Statistischer Bezirk 2

30.097

30.191

26,2%

31

Romaney

683

676

0,6%

32

Herrenstunden

977

985

0,9%

33

Sand

2.389

2.426

2,1%

3

Statistischer Bezirk 3

4.236

4.274

3,7%

41

Herkenrath

3.683

3.715

3,2%

42

Asselborn

910

907

0,8%

43

Bärbroich

1.294

1.288

1,1%

4

Statistischer Bezirk 4

6.081

6.104

5,3%

51

Lückerath

3.911

4.054

3,5%

52

Bensberg

5.660

5.703

4,9%

53

Bockenberg

3.028

3.029

2,6%

54

Kaule

3.767

3.802

3,3%

55

Moitzfeld

4.513

4.522

3,9%

5

Statistischer Bezirk 5

21.336

21.573

18,7%

61

Refrath

9.100

9.131

7,9%

62

Alt-Refrath

3.127

3.120

2,7%

63

Kippekausen

2.515

2.527

2,2%

64

Frankforst

5.358

5.366

4,7%

65

Lustheide

3.445

3.409

3,0%

6

Statistischer Bezirk 6

23.951

23.960

20,8%

112.696

112.838

100,0%

Stadt Gesamt

Tabelle 1: Einwohnerzahlen der Ortsteile und Statistischen Bezirke am 31.12.2016 und 30.06.2017 (eigene Darstellung auf der Datengrundlage kommunaler Einwohnermeldedaten)

Besonders der statistische Bezirk 1 im Nordwesten der Stadt (Stadtteile Schildgen, Katterbach, Nußbaum, Paffrath, Hand) hat seit der Jahrtausendwende deutliche Bevölkerungszuwächse zu verzeichnen. Auch der südöstliche statistische Bezirk 5 (Lückerath, Bensberg, Bockenberg, Kaule, Moitzfeld) konnte (mit Ausnahme von Moitzfeld) Bevölkerungsgewinne feststellen. 8 In der ersten Jahreshälfte sind viele Flüchtlinge von Katterbach nach Lückerath in die dort errichteten Unterkünfte umgezogen. 36

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

- Entwurf -

Die statistischen Bezirke 6 (Refrath, Alt Refrath, Kippekausen, Frankenforst, Lustheide) und 2 (Stadtmitte, Hebborn, Heidkamp, Gronau) haben weniger Einwohnerinnen und Einwohner hinzugewonnen. Lediglich in den dünner besiedelten und zum Teil randlich gelegenen statistischen Bezirken 3 (Romaney, Herrenstrunden, Sand) und 4 (Asselborn, Herkenrath, Bärbroich) ist die Bevölkerung leicht zurückgegangen. Abbildung 6: Bevölkerungsentwicklung nach Bezirken 2000-2017 (Einwohnerdatei Bergisch Gladbach) indexiert veranschaulicht die Entwicklungen in den einzelnen statistischen Bezirken. 110

Statistischer Bezirk 1

109 108

Statistischer Bezirk 5

107 106

Gesamtstadt

105 104

Statistischer Bezirk 6

103 102

Statistischer Bezirk 2

101 100

Statistischer Bezirk 4

99 98 97

Statistischer Bezirk 3

96 95 6/2017

2016

2015

2014

2013

2012

2011

2010

2009

2008

2007

2006

2005

2004

2003

2002

2001

2000

94

Abbildung 6: Bevölkerungsentwicklung nach statistischen Bezirken 2000-2017 (eigene Darstellung auf der Datengrundlage der Einwohnerdatei Bergisch Gladbach) indexiert

24,2% über 65 Jahren

26 bis 50 Jahre

22,8%

29,6%

18 bis 25 Jahre

20,6%

29,9%

7,0%

6 bis 17 Jahre

51 bis 65 Jahre

7,2%

11,5%

unter 6 Jahren

22,5%

8,3%

11,8%

5,1%

23,3%

11,3%

5,1%

32,5%

5,3%

Stadt Bergisch Gladbach

22,0%

Altersstruktur, natürliche Bevölkerungsentwicklung und Wanderungssaldo Nordrhein-Westfalen Die Altersstruktur der Stadt Bergisch Gladbach weicht teilweise vom landesweiten Durchschnitt ab (vergleiche Abbildung 7: Altersstruktur der Bevölkerung im Vergleich (Stichtag: 31.12.2014) (IT. NRW)). Während die Gruppe der 18- bis 25-Jährigen sowie die Gruppe der 26- bis 50-Jährigen unter dem Durchschnitt von NRW liegen, weist die Stadt einen erhöhten Anteil an Personen über 50 Jahren auf. Insbesondere die Gruppe der über 65-Jährigen liegt mit 3,5 Prozent deutlich über dem landesweiten Durchschnitt. Die Zahlen belegen, dass der demografische Wandel in Bergisch Gladbach bereits weit fortgeschritten und bei der Stadtentwicklung zu Rheinisch-Bergischer Kreis berücksichtigen ist.

37


Statistischer Bezirk 3

Statistischer Bezirk 4

20,6%

22,8%

24,2%

23,3%

22,5%

29,9%

29,6%

26 bis 50 Jahre

8,3%

7,2%

7,0%

18 bis 25 Jahre

2007

11,3%

11,8%

11,5%

6 bis 17 Jahre

2006

5,3%

5,1%

5,1%

unter 6 Jahren

über 65 Jahren

6/2017 2016 2015

22,0%

2014

51 bis 65 Jahre

2013 2012 2011

32,5%

2010

2004

Nordrhein-Westfalen Rheinisch-Bergischer Kreis

Bergisch Gladbach Stadt Bergisch Gladbach

2005

Rheinisch-Bergischer Kreis

2008

Nordrhein-Westfalen

2009

2003 Abbildung 7: Altersstruktur der Bevölkerung im Vergleich (Stichtag: 31.12.2015) (eigene Darstellung auf der Datengrundlage von IT.NRW)

2014 lebten jeweils rund 1.000 Bewohnerinnen und Bewohner je Jahrgang im Alter zwischen 0 und 30 Jahren in Bergisch Gladbach. Bei den 0- bis unter 6-Jährigen sind je Altersgruppen jeweils zwischen 862 und 968 Personen stark, 15- bis 18-Jährige sind im Durchschnitt leicht stärker vertretene Jahrgänge (bis 1.225 Personen). Die Altersgruppen zwischen 30 und 70 Jahren sind jeweils stärker vertretene Jahrgänge, den größten Anteil hatten im Jahr 2014 die 49-Jährigen mit 2.040 Personen. Einen weiteren Hochpunkt bilden die 74-Jährigen mit 1.559 Einwohnerinnen und Einwohner. Die Anzahl der Menschen ab 75 Jahren nimmt dem Alter nach sukzessive ab.

38

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017

95

94

97

Die Bevölkerung der Stadt Bergisch Gladbach verteilte sich zum 31. Dezember 2014 entspre2001 chend der folgenden Grafik auf einzelne Altersgruppen (vergleiche Abbildung 8: Verteilung 2000 der Bevölkerung nach Alter). Die Altersgruppen sind in der Grafik nach Lebensjahren auf der X-Achse dargestellt, die Anzahl der Personen auf der Y-Achse. Jeder Punkt der Linie entspricht der Anzahl von Personen eines bestimmten Lebensjahres. 96

98

99

2002

100

101

Statistischer Bezirk 2

Stadt Bergisch Gladbach


Anzahl Personen

Flächennutzungsplan 2035

- Entwurf -

2.500 2.040

2.000

1.559

1.500 1.225 1.000 968

980

862 500

95

90

85

80

75

70

65

60

55

50

45

40

35

30

25

20

15

10

5

0

0

Altersjahre (0 bis 99+) Abbildung 8: Verteilung der Bevölkerung nach Alter (Stichtag: 31.12.2014) (eigene Darstellung auf der Datengrundlage von kommunaler Einwohnermeldedaten) 1.400

Die natürliche Bevölkerungsentwicklung wird durch Sterbefälle und Neugeborene bestimmt: 1.300 Als natürliches Bevölkerungssaldo wird der Saldo zwischen Verstorbenen und Neugeborenen verstanden. Aufgrund der Alterung der Bevölkerung steigt die Zahl der Verstorbenen tenden1.200 ziell an, wohingegen die Zahl der Neugeborenen stagniert beziehungsweise leicht abnimmt. Sterbefälle Die Alterung der Bevölkerung führt somit im Ergebnis zu einer tendenziell abnehmenden 1.100 natürlichen Bevölkerung. In Bergisch Gladbach übersteigt die Zahl der Verstorbenen die Zahl 1.000 der Neugeborenen bereits seit mehr als 15 Jahren. Im Mittel der Jahre 2000 bis 2009 war somit ein negativer natürlicher Bevölkerungssaldo von rund 200 Einwohnerinnen und Einwohnern 900 jährlich festzuhalten. Seit 2010 bis 2016 verkleinert sich die natürliche Bevölkerung aufgrund Geburten gestiegener Sterbefälle um rund 400 Personen jährlich. 800

2016

2015

2014

2013

2012

2011

2010

2009

2008

2007

2006

2005

2004

2003

2002

2001

2000

700

39


500

95

90

85

80

75

70

65

60

50

45

40

35

30

25

20

15

10

5

0

Stadt Bergisch Gladbach

55

0

Altersjahre (0 bis 99+)

1.400 1.300 1.200 Sterbefälle

1.100 1.000 900

Geburten

800

2016

2015

2014

2013

2012

2011

2010

2009

2008

2007

2006

2005

2004

2003

2002

2001

2000

700

Abbildung 9: Natürliche Bevölkerungsentwicklung 2000-2016 (eigene Darstellung auf der Datengrundlage der Stadt Bergisch Gladbach)

Der Wanderungssaldo wird durch Zuwanderungen in die Stadt und Abwanderungen aus der Stadt gebildet. Beim Wanderungssaldo übersteigen die Zuzüge nach Bergisch Gladbach die Fortzüge deutlich, wodurch die Stadt einen positiven Wanderungssaldo verzeichnet. Im Durchschnitt der Jahre 2000 bis 2009 wanderten 374 Einwohnerinnen und Einwohner jährlich mehr zu als ab. Seit 2010 steigerte sich die Zuwanderung auf rund 600 Personen jährlich, was insbesondere auf die starke Zuwanderung von Flüchtlingen im Jahr 2015 zurück zu führen ist.

8.000

7.500 7.000 6.500 Zuzüge

6.000 5.500 5.000

Fortzüge

4.500 2016

2015

2014

2013

2012

2011

2010

2009

2008

2007

2006

2005

2004

2003

2002

Abbildung 10: Gladbach)

2001

2000

4.000

Wanderungssaldo 2000-2016 (eigene Darstellung auf der Datengrundlage der Stadt Bergisch

121.000 119.000 118.000

2

114.000

112.696

116.000 40 115.000

112.462

117.000

(112.838) 30.06.2017

120.000

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035 Zuzüge

Gesamt

- Entwurf -

Deutsche

Ausländerinnen/Ausländer

2013

5.784

4.327

1.457

2014

6.220

4.426

1.794

2015

7.363

4.463

2.900

2016

6.389

4.232

2.157

Fortzüge

Gesamt

Deutsche

Ausländerinnen/Ausländer

2013

5.378

4.320

1.058

2014

5.983

4.597

1.386

2015

5.722

4.367

1.355

2016

5.846

4.260

1.586

Saldo

Gesamt

Deutsche

Ausländerinnen/Ausländer

2013

407

7

399

2014

237

-171

408

2015

1.641

96

1.545

2016

543

-28

571

Tabelle 2: Zuwanderungssaldo über die Gemeindegrenzen pro Jahr (eigene Darstellung auf der Datengrundlage der Stadt Bergisch Gladbach, Einwohnerbewegungsdatei jeweils zum 31.12.)

Wanderungsbewegungen schwanken im langfristigen Mittel deutlich stärker als die natürliche Bevölkerungsentwicklung. Im Mittel der letzten Jahre verzeichnet Bergisch Gladbach jedoch durchgängig deutliche Wanderungsgewinne, so dass die Zuwanderung die negative natürliche Bevölkerungsentwicklung mehr als ausgleichen konnte. Im Ergebnis wandern so viele Menschen nach Bergisch Gladbach ein, dass die Stadt seit rund 15 Jahren durchschnittlich um etwa 200 Einwohnerinnen und Einwohner pro Jahr wächst.9 Zuwanderung und damit verbunden Bevölkerungswachstum erfolgen dabei auch unabhängig von der Entwicklung neuer Wohnbauflächen, wie zum Beispiel an der Entwicklung der Stadtteile Bockenberg10, Kaule, Alt Refrath und Lückerath mit jeweils deutlichen Bevölkerungszugewinnen seit 2010 erkennbar ist. Bisherige Haushaltsentwicklung • Die Haushalte in Bergisch Gladbach entwickeln sich nach Auswertung der Haushaltsdaten des Büros SSR – Schulten Stadt- und Raumentwicklung entsprechend den bundesweiten Trends: • Grundsätzlich bleibt das Bevölkerungswachstum hinter der Entwicklung der Anzahl von Haushalten zurück, da eine fortschreitende Verkleinerung der Haushaltsgrößen (Personen je Haushalt) festzuhalten ist. Ursächlich dafür sind:

9 Zuzüge und Umzüge lassen sich grundsätzlich nur in sehr begrenztem Maße steuern: Grundgesetzlich ist in Artikel 11 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland die Freizügigkeit garantiert. Als Freizügigkeit wird das Recht einer Person zur freien Wahl des Wohn- und Aufenthaltsortes bezeichnet. Sie steht neben Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern in eingeschränktem Maße auch EU-Ausländerinnen und EU-Ausländern zu. 10 Für Bockenberg sind relativierend die Zuzüge ins Offermanngelände zu nennen. In Lückerath zudem Neubauten im Bereich der Max-Joseph-Straße sowie des Carpark-Geländes. Neubaugebiete wurden in diesen Stadtteilen jedoch nicht erschlossen. 41


Stadt Bergisch Gladbach • eine steigende Anzahl älterer Menschen in Zusammenhang mit dem höheren durchschnittlichen Alter • Nach Versterben einer Ehepartnerin/eines Ehepartners verbleiben Ein-Personen-Haushalte. Aufgrund der steigenden Anzahl älterer Menschen insgesamt (deren Anzahl lässt sich prognostizieren) resultieren durchschnittlich mehr Haushalte in Relation zur Gesamtbevölkerung. • eine stetige Abnahme von Familien mit drei und mehr Kindern • Der Trend zu kleineren Familien (also Drei- und Vier-Personen-Haushalte) sowie die gleichzeitige Abnahme größerer Haushalte hat in den vergangenen Jahrzehnten für • eine steigende Anzahl von Haushalten insgesamt geführt. Die Ein- beziehungsweise die Zwei-Kind-Familie hat sich als Familien-Leitbild verstetigt. Aufgrund des hohen Preisniveaus von Grundstücken und Immobilien bietet der Wohnungsmarkt in Bergisch Gladbach keine idealen Bedingungen für Familien, insbesondere für größere Haushalte (näheres zum Preisniveau ist unter Kapitel 2.4 Wohngebäudebestand aufgeführt) 11. Existiert am Immobilienmarkt kein Angebot, das die Umzüge von Familiengründerinnen und Familiengründern12 ermöglicht, resultieren statistisch betrachtet kleinere Familien beziehungsweise mehr Paar-Haushalte/Single-Haushalte und damit auf die Gesamtbevölkerung umgerechnet mehr Haushalte. • die Ausdifferenzierung der Lebensstile und -formen • Hieraus resultieren, statistisch betrachtet, ebenfalls mehr Haushalte: mehr Single- beziehungsweise Paar-Haushalte ohne Kinder, Haushalte von Alleinerziehenden oder von Patchwork-Familien sowie neue Modelle des Alterns (etwa Alters-Wohngemeinschaften, Wohnen mit Unterstützung/Pflege oder auch Mehrgenerationen-Wohnen) führen insgesamt zu steigenden Haushaltszahlen. Zudem sind heute zahlreiche Wohnformen gebräuchlich, etwa zwei Haushalte eines Paares (mit Neben- und Wochenendwohnsitzen), Wochenendbeziehungen mit jeweils zwei Haushalten (hohe Flexibilität am Arbeitsmarkt) oder auch Familien-Scheidungen mit wechselnden Wohnorten der/einzelner Kinder. Die Entwicklung der Gesamtzahl an Haushalten dieser Gruppe lässt sich nur schwer absehen. Die Bedingungen des Wohnungsmarktes bieten für die Ausdifferenzierung der Lebensformen jedoch nur unzureichende Flexibilität, was durch Zusammenlegung und Teilung von Immobilien, Umbauten im Bestand, Mehrfamilien-Neubauten anstelle von alten Einfamilienhäusern oder ergänzende, neue Angebote aufgefangen werden muss. Hierzu ist auch auf Kapitel 2.3.4 Veränderungen nach Milieu zu verweisen. Statistisch lassen sich diese Trends in folgenden Zahlen ausdrücken: Am 30.06.2017 lebten 42,2 Prozent der Bevölkerung alleine (vergleiche Tabelle 3: Haushalte 30.06.2017 in Bergisch Gladbach nach Anzahl der Personen Stadt Bergisch Gladbach, Einwohnerdatei vom 30.06.2017). Weitere 31,8 Prozent entfallen auf Haushalte mit zwei Personen. Etwa jeder vierte Haushalt besteht aus drei oder mehr Personen. Im Durchschnitt ergibt sich, dass ca. 2,06 Personen in einem Haushalt zusammenleben (Quelle: Stadt Bergisch Gladbach, Einwohnerdatei vom 30.06.2017). 11 Dieser Standortnachteil für Familien wird insbesondere deutlich im Vergleich zu anderen Städten und Regionen, etwa zu den restlichen Kommunen des Rheinisch-Bergisch Kreises. Bergisch Gladbach bietet demgegenüber Standortvorteile für andere Wohnungsteilmärkte, beispielsweise für kleine Familien, Pendlerinnen und Pendler oder Seniorinnen und Senioren, die eine gute Anbindung und ein städtisches Umfeld haben möchten, die aber nicht die Preise in Köln zählen möchten/können. 12 Der „Nestbautrieb“ im Rahmen der Familiengründung ist statistisch betrachtet ein wesentlicher Grund für Umzüge insbesondere in Eigentum. Dies ist in der wissenschaftlichen Literatur insbesondere anhand der Umzugswahrscheinlichkeit in der ersten Schwangerschaftshälfte belegt. 42

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035 Insgesamt

- Entwurf -

darunter mit ... Personen 1

2

3

4

5 u. m.

Statistischer Bezirk 1

13.301

5.123

4.401

1.803

1.436

538

In Prozent

100%

39%

33%

14%

11%

4%

14.640

6.522

4.457

1.821

1.266

574

100

45%

30%

12%

9%

4%

1.971

784

634

281

207

65

In Prozent

100%

40%

32%

14%

11%

3%

Statistischer Bezirk 4

2.716

982

902

428

297

107

In Prozent

100%

36%

33%

16%

11%

4%

Statistischer Bezirk 5

10.215

4.302

3.270

1.305

984

354

In Prozent

100%

42%

32%

13%

10%

3%

Statistischer Bezirk 6

11.939

5.380

3.782

1.449

1.012

316

In Prozent

100%

45%

32%

12%

8%

3%

54.782

23.093

17.446

7.087

5.202

1.954

100%

42%

32%

13%

9%

4%

Statistischer Bezirk 2 In Prozent Statistischer Bezirk 3

Stadt insgesamt In Prozent

Tabelle 3: Haushalte 30.07.2017 in Bergisch Gladbach nach Anzahl der Personen (eigene Darstellung auf der Datengrundlage der Stadt Bergisch Gladbach, Einwohnerdatei vom 30.06.2017)

In den Stadtbezirken 1, 3 und 4 sind die höchsten Anteile von Drei-, Vier- und Mehr-Personen Haushalten festzustellen. Diese machen 28,4 Prozent in Stadtbezirk 1, 28,1 Prozent in Stadtbezirk 3 und sogar 30,6 Prozent in Stadtbezirk 4 aus. In den Stadtbezirken 2, 5 und 6 bestehen jeweils über 42 Prozent Ein-Personen-Haushalte. 2.3.2 Einwohner- und Haushaltsprognosen 2.3.2 Einwohner- und Haushaltsprognosen Einwohnerprognose Die natürliche Bevölkerungsentwicklung wird abgeschätzt durch die Analyse und Fortschreibung von Altersgruppen, insbesondere die Entwicklung von Frauen in gebärfähigem Alter, der Anzahl der Neugeborenen sowie von Menschen, die voraussichtlich im Prognosezeitraum versterben werden. Neben der amtlichen Bevölkerungsprognose von IT.NRW werden verschiedene Varianten betrachtet, die auf den kommunalen Einwohnermeldedaten beruhen. Diese Varianten wurden vom Büro SSR – Schulten Stadt- und Raumentwicklung aufgestellt. In strategischen Konzepten und Gutachten (siehe Kapitel 4. Konzepte und Gutachten) sowie entsprechenden Bevölkerungsprognosen der vergangenen Jahre finden sich Annahmen für die Entwicklung der Bevölkerung, die sich im Vergleich mit der eingetretenen Entwicklung als zu niedrig herausgestellt haben. So ging etwa das Integrierte Stadtentwicklungskonzept – ISEK 2035 aus dem Jahr 2012 noch von einer längerfristig stagnierenden, später zurückgehenden Bevölkerungszahl aus. Auch die Prognosen der Bertelsmann-Stiftung, des Rheinisch Bergischen Kreises (Daten jeweils aus den Jahren 2013 und früher) sowie von IT.NRW (Datenbasis 2011) gehen von einer beginnenden und mittel- bis langfristig nennenswert rückläufigen Bevölkerungszahl aus. Die genannten Prognosen haben sich als falsch erwiesen. IT.NRW hat 43


Stadt Bergisch Gladbach mittlerweile auf Basis der Daten von 2014 eine entsprechend aktualisierte Bevölkerungsprognose erstellt. Diese berücksichtigt auch Folgendes: Die Entwicklung der Bevölkerung ist seit Jahren lokal wie regional von einem kontinuierlichen Wachstum geprägt. Sie gleicht auch die negativen Salden der natürlichen Bevölkerungsentwicklung vollständig aus. In der Prognose von IT.NRW sind jedoch die starken Züge durch Flüchtlingswanderungen, insbesondere im Jahr 2015, nicht enthalten. Wanderungsbewegungen lassen sich nur bedingt voraussehen, da für deren Entwicklung zahlreiche Faktoren ausschlaggebend sind. Neben den Mechanismen des Wohnungsmarktes spielen hier auch zahlreiche individuelle Entscheidungen von Einzelpersonen, regionale Trends etwa am Arbeitsmarkt oder auch bundesweite und internationale Ereignisse und Entwicklungen eine Rolle. Viele dieser Faktoren unterliegen einem ständigen Wandel, sodass sie mit den vorhandenen Modellen zur Voraussage der Entwicklung nur bedingt abgebildet werden können. Aus den Formulierungen des Baugesetzbuches ergibt sich, dass eine Orientierung der Planung an zukünftigen Bedarfen erforderlich und geboten ist. Das Baugesetzbuch formuliert dies in § 5 Absatz 1, wonach die Darstellungen des Flächennutzungsplanes „nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde“ erfolgen müssen. Für die Darstellungen des Flächennutzungsplanes besteht somit eine Verpflichtung zur Berücksichtigung aktueller Entwicklungstrends und damit von möglichst aktuellen Zahlen aus den Prognosemodellen. Bevölkerungsprognose IT.NRW (Basis Zensus 2011) Im Jahr 2011 wurde europaweit eine einheitliche Erfassung wesentlicher Bevölkerungsdaten durchgeführt. Auf Basis des Zensus 2011 erstellte IT.NRW eine Bevölkerungsprognose. Diese wurde anhand der fortgeschriebenen Bevölkerungsdaten 2015 fortgeschrieben und reicht bis in das Jahr 2035 (vergleiche Abbildung 11: Bevölkerungsprognosen 2035 von SSR – Schulten Stadt- und Raumentwicklung und IT.NRW für Bergisch Gladbach). Nach dieser Prognose wird in Bergisch Gladbach für die nächsten 20 Jahre ein konstantes Bevölkerungswachstum erwartet. 2035 sollen demnach etwa 3.060 Menschen mehr als im Jahr 2014 innerhalb des Stadtgebietes leben. Bevölkerungsprognose SSR Die im Auftrag der Stadt erstellte Bevölkerungsprognose des Büros SSR – Schulten Stadt- und Raumentwicklung aus dem Jahr 2015 berücksichtigt die tatsächlich eingetretene Entwicklung der letzten Jahre und stellt verschiedene Varianten, die auf unterschiedlichen Annahmen zur Wanderung beruhen, dar.13 Die verschiedenen Varianten wurden mit der Bezirksregierung Köln abgestimmt. Die Prognose wird der spezifischen lokalen Situation und den gesetzlichen Anforderungen für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes gerecht. Folgende Annahmen sind Grundlage der verschiedenen Varianten: Variante 1 „Trend” stellt eine Trendfortschreibung der Bevölkerungsdynamik der Jahre 2010 bis 2014 dar. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Zuzüge aus Köln in den nächsten fünf Jahren (2015-2020) auf dem Niveau von 2014 verstetigen. Danach wird ein gedämpfter Zuzug aus Köln angenommen. Für Zuzüge aus dem Ausland und dem Rest von Deutschland werden 13 Diese Annahmen wurden mit Daten zur regionalen Entwicklung und durch die Überprüfung der Daten anhand der tatsächlich eingetretenen Entwicklung validiert. 44

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

- Entwurf -

Mittelwerte aus den letzten 15 Jahren gebildet. Die Prognose ergibt eine Steigerung der Einwohnerzahl um rund 3.300 Personen bis zum Jahr 2035. Die Annahmen und resultierenden Bevölkerungszahlen entsprechen im Wesentlichen der Bevölkerungsprognose von IT.NRW 2011/2015, die jedoch von einer anderen Ausgangsbevölkerung ausgeht. Variante 2 „Bestand” repräsentiert die Dynamik der Bevölkerungsentwicklung im Bestand sowie durch Neubau für Eigenbedarf. Die Bevölkerungsdynamik der Jahre 2010 bis 2014 dient erneut als eine wesentliche Grundlage für die Prognose. Allerdings wird das Wachstum durch Zuzüge von außerhalb Bergisch Gladbach bereinigt. Dadurch unterstellt Variante 2 „Bestand”, dass ab 2014 keine Zuwanderung nach Bergisch Gladbach mehr stattfinden würde. Zudem wird im Rahmen dieser Variante angenommen, dass ein Bevölkerungswachstum nur durch die Nutzung leerstehender Bestandswohnungen oder durch individuellen Neubau in bestehenden Quartieren erfolgen kann (Nachverdichtungsszenario). Die Annahmen von Variante 2 sind statisch und somit – bewusst – nicht realistisch.14 Die Berechnung der Variante erfolgt, um die Eigenentwicklung der Stadt als Vergleichszahl zu dokumentieren. Selbst unter Berücksichtigung der Einschränkungen entsteht allein aus dieser Eigenentwicklung ein geringes, jedoch stetiges Bevölkerungswachstum bis 2035. Die Bevölkerungszahl würde unter den restriktiv-theoretischen Annahmen im Jahr 2035 rund 580 zusätzliche Einwohnerinnen und Einwohner bedeuten. In Variante 3 „Entwicklung” wird ein konstanter Zuzug nach Bergisch Gladbach zu Grunde gelegt. Ähnlich wie bei Variante 1 werden bis 2020 Zuzüge aus Köln in Höhe von 100 Personen pro Jahr angenommen. Dieser Trend setzt sich anschließend gedämpft mit 50 Personen pro Jahr fort. Zusätzlich wird angenommen, dass Personen aus dem Ausland in Bergisch Gladbach verbleiben und somit das Bevölkerungswachstum weiter vorantreiben. Diese Annahmen, insbesondere zur Zuwanderung aus Köln, entsprechen der in Bergisch Gladbach in den letzten 15 Jahren zu beobachtenden Entwicklung. Variante 3 „Entwicklung” geht somit von realistischen Zuwanderungsgewinnen in der Wachstumsregion Köln aus. Für das Jahr 2035 prognostiziert Variante 3 rund 4.830 Einwohnerinnen und Einwohner mehr als 2014. Variante 4 „Zuwanderung” wird unter Berücksichtigung der Zuwanderung von Flüchtlingen hinzugefügt. Die Migration nach Deutschland und Europa als neue, unbekannte Variable, welche in den anderen drei Bevölkerungsprognosen nicht berücksichtigt wird, soll durch diese Variante aufgegriffen werden. Als fiktiver Wert wird eine Einwohnerzahl von 120.000 Menschen angenommen.

14 Auch unter Einsatz rechtlich möglicher Steuerungsinstrumente, etwa Vergabe städtischer Grundstücke nur an Einheimische, ist eine solche Entwicklung nicht realistisch. Gleiches gilt für einen Verzicht auf neue Wohnbauflächendarstellungen. Erfahrungen aus anderen Städten sowie die oben aufgezeigten Entwicklungen in Bergisch Gladbacher Stadtteilen zeigen, dass sich auch damit Zuzügen nicht nachhaltig verringern oder gar stoppen lassen. Als Beleg dafür sind die deutlichen Bevölkerungszugewinne seit 2010 in den Stadtteilen Bockenberg, Kaule, Alt Refrath und Lückerath aufzuführen, denen keine Neudarstellungen von Wohnbauflächen gegenüberstehen. Da die Zuzüge durch entsprechende Neubauten im Bestand befriedigt werden müssen, würde der Zuzug aus Köln und aus dem Umland zu weiterhin steigenden Preisen für Bestandsimmobilien, einer erhöhten Nachfrage nach Grundstücken sowie sich verschärfenden Verdichtungsprozessen im Bestand führen. Somit werden im Rahmen dieser Prognose Annahmen getroffen, die zu einer deutlichen Verdichtung im Bestand und damit zu verkehrlichen Problemen sowie abnehmenden Wohnumfeldqualitäten führen würden. 45


110.812

(112.83

112.696

110.482

110.150

2016

2015

2014

2013

2025

2012

2011

2009

2008

2007

2006

110.000

2005

111.000

2004

2003

2002

2001

2000

Stadt Bergisch Gladbach

2023

2014

110.136

Fortzüge

2010

2013

112.000

2012

113.000

2011

4.000

114.000

112.462

115.000

4.500

109.000

112.462

112.696

(112.838) 30.06.2017

110.812

110.150

110.482

110.136

2034

2035

2033

2033

2032

2032

2014

2031

2030

2029

2028

2027

2026

2024

2022

2013

111.000

2012

112.000

2011

113.000

2021

114.000

2020

2017

115.000

2019

2016

117.000 116.000

2018

2015

119.000

2017

Variante 1 Trend Variante 2 Bestand Varinate 3 Entwicklung Variante 4 Zuwanderung IT.NRW Bevölkerungsstand Einwohnerdatei am 31.12.

120.000 118.000

2015

121.000

2016

108.000

110.000 109.000 2035

2034

2031

2030

2029

2028

2027

2026

2025

2024

2023

2022

2021

2020

2019

2018

108.000

Variante 1 Trend Abbildung 11: Bevölkerungsprognosen 2035 für Bergisch Gladbach (eigene Darstellung auf der Datengrundlage Variante 2 Bestand von SSR – Schulten Stadt- und Raumentwicklung und IT.NRW) Varinate 3 Entwicklung Variante 4 Zuwanderung IT.NRW Die zu Beginn der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 31.12. erarbeiteten BevölkerungsproBevölkerungsstand Einwohnerdatei am

gnosen wurden mittlerweile durch die tatsächliche Bevölkerungsentwicklung übertroffen. Ausgangsbasis 2015 für die Erarbeitung des neuen Flächennutzungsplans war eine Bevölkerungsentwicklung zwischen Variante 3 und Variante 4. 112 110

108 Haushaltsprognose Die vier von SSR ermittelten Bevölkerungsprognosen („Trend”, „Bestand”, „Entwicklung” und 106 „Zuwanderung”) werden in eine Haushaltsprognose bis 104 zum Jahr 2035 umgerechnet. Sowohl Haushaltsprognose von SSR als auch die Prognose des Landes Nordrhein-Westfalen gehen die 102 von einer weiteren, demographisch bedingten Verkleinerung der Haushaltsgrößen aus. Dabei 100 kommt IT.NRW zu ähnlichen Entwicklungstrends wie SSR.98

2030

2029

2028

2027

2026

2025

2024

2023

2022

2021

2020

2018

2019

104

2017

106

2016

92

2015

108

2014

94 2013

110

2012

96

2011

112

1-Personenhaushalte 2-Personenhaushalte 3-Personenhaushalte 4 und mehr-Personenhaushalte

102 100 98 96

58.000

94

57.000 56.000

2035

2034

2033

2032

2031

2030

2029

2028

54.000

2027

2026

55.000

2025

2024

2023

2022

2021

2020

2019

2018

2017

2016

2015

2014

2013

2012

2011

92

2030

2028

2029

2027

2025

2026

2023

2024

2022

2020

2021

2019

2018

2016

2017

2014

2015

2013

2011

2012

Abbildung 12: Entwicklung der Haushaltsgrößen in Bergisch Gladbach am Beispiel der Variante IT.NRW indexiert 53.000 (eigene Darstellung auf der Datengrundlage von SSR – Schulten Stadt- und Raumentwicklung und IT.NRW) 1-Personenhaushalte 52.000 2-Personenhaushalte 51.000 3-Personenhaushalte 46 Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017 4 und mehr-Personenhaushalte 50.000


94 58.000

2035

2034

2033

2032

55.000

2031

56.000

2030

2029

2028

2027

Flächennutzungsplan 2035

2026

2025

2024

2023

2022

2021

2020

2019

2018

2017

2016

57.000

2015

2014

2013

2012

2011

92

- Entwurf -

1-Personenhaushalte

54.000 2-Personenhaushalte

3-Personenhaushalte Die Annahmen, die der Haushaltsprognose zugrunde liegen entsprechen denen der Bevöl53.000 4 und mehr-Personenhaushalte kerungsprognose. Dabei wird eine weitere Verkleinerung der durchschnittlichen Haushalts52.000 größe angenommen. Dadurch ergeben sich nach Berechnung des Büros SSR die folgenden Haushalte bis 51.000 2035 in den Varianten: 2035

2031

2034

2032

2030

2033

2031

2030

2027

2029

2027

2026

2028

2026

2025

2023

2024

2022

2022

2023

2021

2020

2019

2018

2017

2016

2015

57.000

2014

2013

2012

2011

50.000

58.000

Variante 1 Trend Variante 2 Bestand Variante 3 Entwicklung Variante 4 Zuwanderung IT.NRW

56.000 55.000 54.000 53.000

52.000 51.000

2035

2034

2033

2032

2029

2028

2025

2024

2021

2020

2019

2018

2017

2016

2015

2014

2013

2012

2011

50.000

Variante 1 Trend Abbildung 13: Haushaltsprognosen 2035 für Bergisch Gladbach (eigene Darstellung auf der Datengrundlage von SSR – Schulten Stadt- und Raumentwicklung Variante 2 Bestand und IT.NRW)

Variante 3 Entwicklung Ein Vergleich der Einwohnerund Haushaltsprognose zeigt, dass die Anzahl der Haushalte Variante 4 Zuwanderung stärker zunehmen wird als die Einwohnerzahl. IT.NRW

Einwohner 2014

Einwohner 2035

Prozentuale Veränderung 2014 bis 2035

Haushalte 2014

Haushalte 2035

Prozentuale Veränderung 2014 bis 2035

IT.NRW

109.646

112.710

2,8

50.950

53.693

5,4

Variante 1

110.812

114.112

3,0

51.448

53.827

4,6

Variante 2

110.812

111.395

0,5

51.448

52.600

2,2

Variante 3

110.812

115.638

4,4

51.448

54.506

5,9

Variante 4

110.812

120.000

8,3

51.448

57.863

12,5

Tabelle 4: Gegenüberstellung der Einwohner- und Haushaltsprognosen für Bergisch Gladbach (eigene Darstellung)

2.3.3 Veränderungen nach Milieus Unterschiedliche Bevölkerungsgruppen stellen auch unterschiedliche Anforderungen an Wohnen und das Wohnumfeld. Die Veränderungen der Bevölkerungsstruktur wurden daher 2015 im Rahmen einer Expertise des „vhw Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V.“, Berlin, untersucht und eine Prognose über die Entwicklung unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen erstellt. Auf dieser Grundlage sollten zukünftige Entwicklungen am Wohnungsmarkt sowie daraus resultierende Anforderungen an den Flächennutzungsplan noch exakter abgeschätzt werden können. Für Bergisch Gladbach liefert die Untersuchung qualitative Daten zur Aufteilung der Bevölkerung in Milieus und prognostiziert deren Entwicklung. Aus 47


Stadt Bergisch Gladbach der Prognose von Altersgruppen und Milieuzusammensetzung können Rückschlüsse auf benötigte Wohnungsgrößen und -typen und die künftigen Ansprüche der Bevölkerung an die Wohnbebauung gezogen werden. Der Wohnungsmarkt sollte demnach – aufgrund der Existenz verschiedener Lebensentwürfe und Lebensabschnitte – ein möglichst differenziertes und an die Bedürfnisse der Bevölkerung angepasstes Angebot aufweisen. Anhand eigener Datensätze und ergänzt um städtische Informationen teilt der vhw die Bevölkerung von Bergisch Gladbach in die sogenannten Sinus-Milieus® Deutschland ein (siehe auch Anhang 1 Glossar). Die Bevölkerung der Stadt wird dabei hinsichtlich ihrer Grundorientierung und ihrer sozialen Lage eingeordnet. Unterschieden wird zwischen zehn Gruppen/Milieus, die sich teilweise überschneiden: • Traditionelle (TRA) • Liberal-Intellektuelle (LIB) • Konservativ-Etablierte (KET) • Hedonisten (EPE) • Prekäre (PRE) • Adaptiv-Pragmatische (AD-P) • Bürgerliche Mitte (BÜM) • Performer (PER) • Sozialökologische (SÖK) • Expeditive (HKON und H-EXP). Alle Gruppen/Milieus haben eigene Wohnvorstellungen und Voraussetzung am Wohnungsmarkt, je nach Lebensstandard, Möglichkeiten und Lebensphilosophie.

Abbildung 14: Zu- und Abnahme der Milieuanteile in Bergisch Gladbach (vhw)

Abbildung 14: Zu- und Abnahme der Milieuanteile in Bergisch Gladbach zeigt, dass für Bergisch Gladbach deutliche Veränderungen in der Milieustruktur zu erwarten sind. Das traditionelle Milieu wird aufgrund des hohen Alters der zugehörigen Bevölkerungsgruppe zurückgehen. Auch das prekäre Milieu wird voraussichtlich im Jahr 2030 einen geringeren Bevölkerungsanteil stellen. Dahingegen gewinnen in Bergisch Gladbach jüngere und „leistungsstärkere” Milieus überproportional an Bevölkerungsanteilen hinzu (Performer, Expeditive und Adaptiv-pragmatische). Auch das jüngere wenn auch „leistungsschwächere” Milieu der Hedonisten wird bis zum Jahr 2030 zunehmen und den größten Anteil der Bevölkerung in Bergisch Gladbach 48

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

- Entwurf -

stellen. Abbildung 15: Anteile der Milieus 2014 und 2030 verbildlicht die Milieuprognose und verdeutlicht die Veränderungen in der Bevölkerung. Der Pfeil zeigt die Trendrichtung für Bergisch Gladbach an. Starker Rückgang Mäßiger Rückgang Leichter Rückgang Leichte Zunahme Mäßige Zunahme

BÜM

AD-P

Starke Zunahme

Abbildung 15: Anteile der Milieus 2014 und 2030 (vhw)

2.3.4 Fazit für den Flächennutzungsplan Die Bevölkerungszahl Bergisch Gladbach ist von 110.812 im Jahr 2014 auf 112.696 im Jahr 2016 gestiegen (städtische Daten, Stand jeweils 31.12.). Bis zum 30.06.2017 stieg die Bevölkerung weiter um 142 Einwohner auf 112.838. Damit hat die aktuelle Bevölkerungszahl bereits den prognostizierten Zielwert des Jahres 2018 der Varianten 3 und 4 übertroffen, die ursprünglich als Datengrundlage für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes herangezogen werden sollten. Laut den Zahlen von IT.NRW hatte Bergisch Gladbach bereits am 31. Dezember 2015 einen Bevölkerungsstand von 111.366 Einwohnern. Demnach lebten zu diesem Zeitpunkt in Bergisch Gladbach auch laut amtlicher Statistik bereits 1.469 Einwohner mehr, als nach der eigenen Prognose aus dem Jahr 2014 vorausberechnet wurde. Insbesondere der Zuzug von Flüchtlingen ist in der Bevölkerungsprognose von IT.NRW noch nicht absehbar gewesen. Obwohl in den Jahren 2015 bis 2017 keine neuen größere Wohnbauflächen in Bergisch Gladbach entwickelt worden sind, übersteigt die tatsächliche Entwicklung somit alle bisher prognostizierten Bevölkerungszahlen. Auch der Ausgangswert von 51.448 (beziehungsweise 50.950 bei IT.NRW) Haushalten im Jahr 2014 wird von allen Prognosen überschritten. Im Fall der Variante 4 „Zuwanderung” als Maximalvariante werden 2035 rund 6.415 mehr Haushalte in der Stadt erwartet. Die nach den Ergebnissen der Prognosen zu erwartenden Entwicklungen stellen die Stadt Bergisch Gladbach nicht nur im Bereich Wohnen vor erhebliche Herausforderungen. Sie sind im Rahmen der Neudarstellungen von Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan nach den Regelungen des Baugesetzbuches zu berücksichtigen. 49


Stadt Bergisch Gladbach Für die Entwicklung des Wohnungsmarktes in Bergisch Gladbach sind zudem die prognostizierten Veränderungen in der Milieustruktur von Bedeutung. Die stärker werdenden Milieus sind tendenziell „jünger” und „leistungsstärker”, sind sowohl in ihrem Alltag als auch in Bezug zum Wohnstandort mobiler und präferieren ein Wohnumfeld mit städtischen Qualitäten. Für diese Milieus sind Quartiere mit höheren Dichten und gemischten Nutzungen attraktiv, sofern auch das Wohnumfeld attraktiv ist. In „alteingessenen” Quartieren wird durch die Abnahme von Bevölkerungsanteilen traditioneller Milieus freier Wohnraum entstehen, der jedoch an die Bedürfnisse der neuen, potenziellen Einwohner angepasst werden muss. Hier könnte durch Bestandsumbau und Nachverdichtung mehr urbane Qualität geschaffen werden. Räumliche Schwerpunkte einer solchen Entwicklung werden in Hand, Paffrath, Gronau und Heidkamp gesehen. Die Ausdifferenzierung der Lebensstile sorgt insgesamt für komplexere Strukturen innerhalb der Stadt, etwa neue soziale Geflechte, veränderte Ansprüche an den Wohnungsmarkt oder an die Arbeitgeber. Neben klassischen Einfamilienhaus-Gebieten bestehen so ein wachsender Bedarf und eine erhöhte Nachfrage z.B. nach alternativen, städtischen urbanen oder verdichteten Wohnformen. Die Ausdifferenzierung der Lebensstile wirkt sich zudem in einer steigenden Nachfrage nach flexiblen Arbeitszeitmodellen oder von Homeoffice-Angeboten aus.

50

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035 2.4

- Entwurf -

Wohngebäudebestand

Der Anzahl der Einwohner und der Haushalten sowie deren künftiger Entwicklung stehen die vorhandenen Wohnungsbestände gegenüber. Daher werden im folgenden Kapitel der Bestand der Wohnungen sowie die Leerstände in Bergisch Gladbach beschrieben. Zudem werden wesentliche Rahmenbedingungen des Immobilien- und Wohnungsmarktes vorgestellt. Alter und Struktur des Wohngebäudebestandes Der Wohngebäudebestand in der Stadt Bergisch Gladbach ist durch eine vorwiegend individuelle Bebauung geprägt: Über 80 Prozent der Wohngebäude sind ein Ein- oder Zweifamilienhäuser (vergleiche Abbildung 16: Wohngebäude nach Typen (Stichtag 31.12.2016) (eigene Berechnungen, Datengrundlage IT.NRW)). Lediglich 18 Prozent aller Wohngebäude sind Mehrfamilienhäuser.

18%

Ein- und Zweifamilienhäuser Mehrfamilienhäuser

82%

Abbildung 16: Wohngebäude nach Typen (Stichtag 31.12.2016) (eigene Darstellung auf der Datengrundlage von IT.NRW)

Dennoch ist der Mix an Wohnungen – in Bezug auf Gebäudetypen – sehr ausgewogen. Rund 25.000 der insgesamt rund 55.000 Wohnungen in Bergisch Gladbach sind in Ein- und Zweifamilienhäusern vorzufinden, was einem Anteil von circA 45 Prozent entspricht (Stichtag: 31.12.2016). Mit circa 52 Prozent befinden sich etwas mehr als die Hälfte aller Wohnungen in Mehrfamilienhäusern (vergleiche Abbildung 17: Wohnungen nach Wohngebäudetypen 2000 bis 2016 (jeweils zum 31.12) (IT.NRW)). Der Anteil an Wohnungen in Mehrfamilienhäusern hat sich im Zeitraum 2010 bis 2016 um knapp zwei Prozentpunkte erhöht.15 Für die Ermittlung der Gesamtzahl an Wohnungen in Bergisch Gladbach sind auch Wohnungen in Nichtwohngebäuden zu berücksichtigen. Diese umfassen zum Beispiel Betriebswohnungen oder Wohnungen in vorwiegend gewerblich genutzten Gebäuden. In Bergisch Gladbach gibt es rund 1.500 Wohnungen in Nichtwohngebäuden (Stichtag: 31.12.2016). Mit circa drei Prozent stellen Wohnungen in Nichtwohngebäuden somit nur eine untergeordnete Rolle in Bezug auf die Wohnraumversorgung in der Stadt dar.

15 Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Zensus 2011 auch eine Gebäude- und Wohnungszählung durchgeführt wurde. Die Ergebnisse dieser Zählung weichen teilweise stark von der Fortschreibung der Gebäude- und Wohnungszählung ab, die im Rahmen der Volkszählung 1987 durchgeführt wurde. 51


2,7%

2,7%

,7%

,7%

51,7%

51,7%

51,7%

51,7%

45,6%

45,7%

45,7%

45,6%

2010

2011

2012

2013

2008

2009

52,0% 47,5%

2007

47,4%

47,6%

2006

50,9%

2,7%

51,9%

47,5%

2005

1,8%

2,7%

51,8%

47,5%

50,8%

2,7%

51,7%

2004

50,7%

2,7%

51,7% 47,5%

2003

50,8%

2,7%

51,7% 47,6%

2002

50,8%

2,7%

51,7% 47,5%

2001

50,7%

2,7%

50,9% 47,6%

50,7%

1,8%

50,7%

50,7%

2000

20.000

50,7%

50,8%

50,8%

50,7%

50,7%

50,7%

10.000

30.000

0

20.000

10.000

45,7%

45,6%

45,5%

45,5%

45,4%

2012

2013

2014

2015

2016

2007

2011

47,6%

2006

45,7%

47,5%

2005

2010

47,5%

2004

45,6%

47,5%

2003

2009

47,6%

2002

47,4%

47,5%

2001

2008

47,6%

2000

Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern Wohnungen in Mehrfamilienhäusern Wohnungen in Nichtwohngebäuden Datenreihe4 Datenreihe5 Datenreihe6

47,5%

47,6%

0

50,8% 47,6%

1,7%

1,7%

1,7%

1,7%

1,7%

50,7%

1,7%

1,7%

50,6%

40.000

1,7%

50.000

30.000

1,7%

60.000

50,6%

sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort im Rheinisch-Bergischen Kreis Stadt Bergisch Gladbach 40.000

5 1,7%

1,7%

1,7%

41,7%

1,7%

1,7%

1,7%

1,7%

1,7%

3

2

1

0

9

8

sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort in Bergisch Gladbach 50.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort in Nordrhein-Westfalen

in Einund Zweifamilienhäusern AbbildungWohnungen 17: Wohnungen nach Wohngebäudetypen 2000 bis 2016 (jeweils zum 31.12) (eigene Darstellung auf der Wohnungen in Mehrfamilienhäusern Datengrundlage von IT.NRW)

Wohnungen in Nichtwohngebäuden Die durchschnittliche Größe der Wohnfläche je Einwohner nimmt in Deutschland seit JahrDatenreihe4 zehntenDatenreihe5 stetig zu. Während der bundesweite Durchschnitt im Jahr 1960 bei ca. 18 qm Wohnfläche lag, beträgt der Wert heute über 40 qm Wohnfläche je Person. Die Einwohner NordrDatenreihe6 hein-Westfalens wohnten 2015 durchschnittlich auf rund 43,5 qm je Person, während Bergisch Gladbacher durchschnittlich 46,7 qm pro Person zur Verfügung hatten (IT.NRW, 31. Dezember 2015). Gründe für die generell stetige Zunahme liegen einerseits in der ansteigenden Anzahl von Single-Haushalten (eine 1-Personen-Wohnung ist durchschnittlich 50 qm groß, eine 2-Personen-Wohnung 70 qm), andererseits am wohlstandsbedingten Wohnflächenzuwachs.

Zwischen den Jahren 2000 und 2016 erhöhte sich der Gesamtbestand an Wohnungen in Ber gisch Gladbach laut den Zahlen von IT.NRW von 49.680 auf 55.64616. Die Zahl an Wohnungen erhöhte sich pro Jahr im Mittel um 329. Davon befanden sich im Durchschnitt jeweils 236 Wohnungen in Mehrfamilienhäusern. Die Bedarfsprognose unter Kapitel 6.1 Wohnbauflächenbedarf basiert einheitlich auf Zahlen vom 31.12.2014 (siehe auch Kapitel 2.3.2 Einwohner- und Haushaltsprognosen), da sich die Bevölkerungs- und Haushaltsprognose auf diese Zahlen stützt. Zu diesem Stichdatum lag die Zahl bei 54.876 Wohnungen in Wohn- und Nicht-Wohngebäuden. Bezogen auf das Alter der Wohngebäude wird Bergisch Gladbach durch Bauwerke aus der Zeit zwischen 1949 und 1978 dominiert (vergleiche Abbildung 18: Wohngebäudebestand nach Baualtersklassen 2011 (IT.NRW; eigene Gruppierung)). Jedes zweite Wohngebäude der Stadt ist in dieser Zeit entstanden. Ein weiteres Viertel des Gebäudebestandes wurde in den zwei folgenden Jahrzehnten fertig gestellt.

16 In dieser Zahl sind auch die seit dem Zensus 2011 separat aufgeführten Wohnungen in Wohnheimen enthalten. 52

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035 8%

- Entwurf -

6% 9% bis 1919 1919 bis 1948

25%

1949 bis 1978 1979 bis 2000 ab 2001

51%

Abbildung 18: Wohngebäudebestand nach Baualtersklassen 2011 (eigene Darstellung auf der Datengrundlage von IT.NRW; eigene Gruppierung)

Leerstände Zu einem vollständigen Bild des Wohnungsmarktes ist es erforderlich, auch die bestehenden Leerstände zu beschreiben. Dies erfolgt in Bergisch Gladbach auf zwei unterschiedliche Arten, die zu leicht unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Eine statistische Erfassung erfolgte im Jahr 2011 im Rahmen des Mikrozensus. Zudem werden die Leerstände anhand des Strombezugs durch die Rheinischen NETZGesellschaft mbH ermittelt. Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass zwischen zwei Umzügen Wohnungen in einem ausgewogenen Wohnungsmarkt üblicherweise ein bis drei Monate leerstehen, etwa für kleinere Renovierungen. Nur Leerstände, die über diesen Zeitraum hinausgehen, sind als strukturelle oder auch als spekulative Leerstände aufzufassen und ein Hinweis auf Defizite am Wohnungsmarkt.17 Bei einem Überhang von mehr als 3 Prozent der Wohnungsbestände gegenüber den Wohnraum nachfragenden Haushalten kann von einem strukturellen Leerstand ausgegangen werden, der dann relevant für die Darstellungen des Flächennutzungsplanes wäre. Die im Rahmen des Mikrozensus 2011 erfassten Leerstände weisen für Bergisch Gladbach eine Leerstandsquote von rd. 2,9 Prozent auf. Dies entspricht nach den Zahlen von IT.NRW zum damaligen Zeitpunkt rund 1.520 Wohnungen. Aufgrund der Statistik der Wohngebäudefertigstellungen und der Haushaltsentwicklung ist davon auszugehen, dass sich der Leerstand bis zum 31.12.2015 um rund 240 Wohnungen reduziert hat. Dies entspricht einer Leerstandsquote von rund 2,4 Prozent. Eine auf die Nutzung der Stromzähler gestützte Erfassung der Leerstände durch die Rheinische NETZGesellschaft mbH hat für das Jahr 2016 rund 510 Wohnungen ermittelt, die länger als drei Monate leer standen. Dies entspricht einer Leerstandsquote von rund 1,0 Prozent. Überdurchschnittlich hohe Leerstände (mehr als 3 Prozent), die auf strukturelle Defizite am Wohnungsmarkt schließen lassen könnten, sind nach beiden Erfassungsmethoden auszuschließen. 17 Eine zu geringe Nachfrage für die vorhandenen Wohnbestände oder Bestände, die grundsätzlich nicht den Ansprüchen des Marktes genügen, stellen strukturelle Defizite dar. Leerstand, der aus einer höheren Rendite-Erwartung eines Leerstandes im Vergleich zur abnutzenden Nutzung resultiert, stellt ein spekulatives Defizit dar. 53


Stadt Bergisch Gladbach Rahmenbedingungen des Immobilienmarktes Der Grundstücks- und Wohnungsmarkt in Bergisch Gladbach ist angespannt und durch eine deutliche Wohnungsknappheit bestimmt. Dies zeigen die Zahlen des städtischen Gutachterausschusses für Grundstückswerte, die Bergisch Gladbach als hochpreisigen Wohnungsmarkt identifizieren und zudem in den letzten Jahren deutlich überdurchschnittliche Preissteigerungen im Vergleich mit anderen Regionen in NRW belegen. Der Grundstücksmarktbericht 2017 des Gutachterausschusses in der Stadt Bergisch Gladbach wird mit folgenden Worten eingeleitet: Auch im Jahr 2016 setzte sich der Trend des Jahres 2015, der durch deutliche Zuwächse geprägt war, ungebrochen fort. So wurden in Bergisch Gladbach für insgesamt 405 Millionen Euro Immobilien gehandelt (2015: 349 Millionen Euro). Der Flächenumsatz von rd. 98 ha blieb dabei nahezu konstant. Die Anzahl der 1.365 registrierten Kaufverträge liegt rd. 1,5 % über dem Vorjahresniveau; der Geldumsatz stieg in den wichtigsten Teilmärkten durchschnittlich um ca. 21 %. Im NRW-Vergleich der Grundstückspreise lag Bergisch Gladbach im Berichtsjahr 2016 unter den zehn teuersten Kommunen, bei der Preisveränderung von 2010 bis 2015 unter den 13 höchsten Wertzuwächsen. Die Entwicklung der Verkäufe fokussiert sich, in Ermangelung freier Baugrundstücke, auf Bestandsobjekte: In 2013 wurden 81 Kaufverträge für unbebaute Grundstücke und 1.159 Verkaufsfällen für bebaute Grundstücke registriert. Dies entspricht einem Verhältnis von 7,0 zu 100 Fällen. In 2016 wurden 66 Verkaufsfälle unbebauter Grundstücke zu 1.153 Verkaufsfällen bebauter Grundstücke registriert. Dies entspricht einem Verhältnis von 5,7 zu 100 Fällen. Die Grundstückspreise für Reihenmittelhäuser haben sich von durchschnittlich rund 51.000 € im Jahr 2003 auf rund 75.000 € in den Jahren 2006 bis 2013 erhöht. Die Preise für andere Eigentums-Wohnformen sind ähnlich stark gestiegen, etwa der Preis für ein durchschnittliches Grundstück für ein freistehendes Einfamilienhaus von rund 175.000 € im Jahr 2008 auf rund 278.000 € im Jahr 2016. Für bebaute Grundstücke führt der Grundstücksmarktbericht der Stadt Bergisch Gladbach entsprechend höhere Preise auf. Zudem ergeben sich bei den Kaufpreisen für Grundstücke große Preisspannen: Für freistehende Eigenheime sind für das Jahr 2016 Kaufpreise zwischen rund 120.000 € und 425.000 € dokumentiert. In sehr guten Lagen werden davon abweichend auch vereinzelt höhere Kaufpreise vereinbart. Das Bodenpreisniveau für baureife, erschließungs- und kanalanschlussbeitragsfreie Grundstücke schwankt je nach Stadtteil deutlich: Je nach Lage werden in Refrath werden zwischen 450,00 € und 550,00 € pro Quadratmeter gezahlt, in Gladbach zwischen 290,00 € und 400,00 €. Größere Unterschiede zeigt der Grundstücksmarktbericht auch in anderen Marktsegmenten: Die Preise für gewerbliche Grundstücke liegen zwischen 105,00 € und 150,00 € pro Quadratmeter. Die Nettokaltmiete für eine rund 100 Quadratmeter große Wohnung in mittlerer Wohnlage (nicht öffentlich gefördert), die bis 1960 fertig gestellt wurde, schwankt zwischen 5,10 € und 5,80 € je Quadratmeter. Für eine Wohnung in guter Wohnlage, die seit 2005 fertig gestellt wurde, liegen die Preise zwischen 8,05 € bis 9,10 €.

54

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

- Entwurf -

Geförderter Wohnungsbau Die Anzahl sozial geförderter Wohnungen mit Belegungsbindungen nimmt in Bergisch Gladbach stetig ab. Während 2016 rund 1.837 geförderte Wohnungen bestanden, wird die Anzahl aufgrund von auslaufenden Bindungsfristen bis 2027 auf rund 1.150 Wohnungen zurückgehen.18 Die Anzahl der mit öffentlichen Fördermitteln neu gebauten Wohnungen reicht nicht aus, um dem Abgang an geförderten Wohnungen auszugleichen. Hinzu kommt, dass sich der Anteil an Haushalten, die einen Anspruch auf geförderten Wohnraum haben, aufgrund der Preissteigerungen in den nächsten Jahren erhöhen wird. Fazit für den Flächennutzungsplan: Erwartete Entwicklung des Wohngebäudebestandes Aufgrund übergeordneter Prozesse (Zuwanderung, Ausdifferenzierung von Haushaltsgrößen, demographischer und wirtschaftlicher Wandel) ändern sich die Wohnungsmarktanforderungen stetig und umfassend. Erschwerend tritt die laufend abnehmende Zahl sozial geförderter Wohnungen mit Belegungsbindung hinzu. Wie die Aussagen des vhw Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V. aufzeigen (die wesentlichen Aussagen werden in Kapitel 2.3.3 Veränderungen nach Milieus zusammengefasst), werden für die künftigen überproportional steigenden Bevölkerungsanteile jüngerer und „leistungsstärkerer” Milieus in Bergisch Gladbach insbesondere moderne, energieeffiziente, preisgünstige Wohnungen benötigt, sowohl größere, für Familien geeignete, als auch kleinere, barrierefreie, vor allem in gut erschlossenen Lagen. Die oben aufgeführten Aspekte sind auch nach der Untersuchung des vhw in der gesamten Wohnungsmarktregion Köln zu verzeichnen, insbesondere die Wachstumsprozesse und die damit verbundene Wohnungsknappheit. Die Auswirkungen aller lokalen Aktivitäten oder auch Versäumnisse sind daher im regionalen Maßstab zu bewerten. In den Großstädten in der Region existieren (teils deutlich) höhere Grundstückspreise, was zu Wanderungsbewegungen und Verdrängungsprozessen ins nähere Umland – auch nach Bergisch Gladbach – führt. Die Zuwanderung ist als zentrale Rahmenbedingung der Entwicklung des Wohnungsmarkts zu verstehen. Die vom Gutachterausschuss festgestellte starke Preisentwicklung führt auch im Wohnungsmarkt der Stadt zu ökonomisch bedingten Verdrängungseffekten, die insbesondere einkommensschwächere Einwohner, aber auch solche mit besonderen Wohnbedürfnissen (größere Familien, Menschen mit Behinderung) treffen. Das hohe Immobilien-Preisniveau sowie die laufenden Preissteigerungen sorgen vor allem in den für das Wohnen besonders attraktiven Stadtteilen für eine weitere Verdichtung, denn die Präferenzen der Wachstumsmilieus sind nach den Aussagen des vhw verdichtetes Wohnen, gute Infrastruktur und Anbindung. Alte und günstigere Bestände19 werden zugunsten großzügiger, moderner, aber auch deutlich dichterer Mehrfamilienhausbebauung (nach den Ausführungen des Grundstücksmarktberichtes insbesondere renditestarke Eigentumswohnungen) aufgegeben. Dadurch werden günstig gelegene und gut erschlossene Quartiere sukzessive erneuert.

18 Stadt Bergisch Gladbach, Abteilung 2-64 Wohnungswesen. Stand: 08.02.2017. 19 Etwa Mehrfamilienhäuser aus den 1950er/1960er Jahren mit kleinen Grundrissen und großen Abstands-Grünflächen oder auch günstige Einfamilienhäuser mit 80 bis 120 qm Wohnfläche 55


Stadt Bergisch Gladbach Die Nachverdichtung, die grundsätzlich sinnvoll und wünschenswert ist und auch durch das Baugesetzbuch gefordert wird, erfolgt jedoch weitgehend ungesteuert. Verkehrliche Auswirkungen sowie weitere negative Effekte bleiben ungelöst. Regelungen durch Bebauungspläne müssen den Bestandsschutz wahren und können die negativen Effekte nur in untergeordnetem Maße und nicht nachträglich eindämmen. Zudem fehlen durch die Nachverdichtung bezahlbare kleinere Wohnungen. Haushalte mit geringerem Einkommen, etwa alte Menschen, Studenten, Arbeitslose und Alleinerziehende sowie kinderreiche Familien werden in (für sie) ungünstigere Lagen, also zum Beispiel schlechter erschlossene oder durch Immissionen belastete Quartiere sowie in die weitere Region (in größere Entfernung zu Köln), verdrängt. Auch Verkäufe, die aus Altersgründen der Eigentümer künftig vermehrt erfolgen, ändern die Marktsituation nicht nachhaltig. Diesem zusätzlichen Angebot stehen der weit größere regionale Bedarf und die immer noch ausreichend hohe Nachfrage in den höheren Preissegmenten gegenüber. In vielen Fällen tragen sie lediglich zur weniger schnellen Preisentwicklung bei. Mit der Neudarstellung von Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan werden vor diesem Hintergrund zwei Ziele verfolgt: Zum einen leisten sie einen Beitrag zur Entspannung des Baulandmarktes, bremsen den Preisanstieg und die ökonomisch bedingte Verdrängung/ Abwanderung insbesondere in die Kommunen östlich von Bergisch Gladbach. Auch die wanderungsbedingte Erhöhung des Verkehrsaufkommens auf den regionalen Verkehrsachsen wird vermindert. Zum anderen ermöglichen Neudarstellungen Vorgaben, Teile der Flächen für die Wohnungsversorgung von am Markt benachteiligten Gruppen oder Einheimischen zu nutzen. Ein städtebaulich sinnvoller Wohnungsmix aus großen und kleinen Wohnungen, besonderen Wohnformen (Mehrgenerationenwohnen, Wohngruppen und so weiter) sowie Mieteinfamilienhäusern könnte über entsprechende Festsetzungen in den Bebauungsplänen, Grundstückszuschnitten, durch städtische Aktivitäten im Markt sowie in städtebaulichen Verträgen erreicht werden. Neudarstellungen von Wohnbauflächen haben in Bergisch Gladbach voraussehbar keine negativen Auswirkungen auf die Grundstückpreise auch in weniger attraktiven Lagen. Im lokalen und regionalen Grundstücksmarkt steigen die Preise so nachhaltig und deutlich, dass zusätzliche Flächen diese Entwicklungen lediglich dämpfen und das Verhältnis von Angebot und Nachfrage, insbesondere in den genannten Teilmärkten, wieder etwas ausgeglichener gestalten werden. Wertverluste können sie jedoch nicht hervorrufen.

56

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035 2.5

- Entwurf -

Gewerbegebiete und Beschäftigung

Gewerbestandort Bergisch Gladbach Die Gewerbegebiete der Stadt Bergisch Gladbach verteilen sich über das gesamte Stadtgebiet. Schwerpunkte der Gewerbeansiedlung finden sich in Stadtmitte, Heidkamp, Moitzfeld und Frankenforst. Die Gewerbegebiete sind (teilweise zusammengefasst): • Gewerbegebiet Zum Scheider Feld (Schildgen) • Gewerbegebiet Kradepohl (Gronau) • Gewerbegebiet West (Stadtmitte) • Gewerbegebiet Gohrsmühle mit Teilgebiet Refrather Weg (Stadtmitte) • Gewerbegebiet Lochermühle (Sand) • Gewerbegebiet Zinkhütte mit Teilgebiet Refrather Weg (Heidkamp/Gronau) • Gewerbegebiet Auf der Kaule (Refrath) • Gewerbegebiet Frankenforst (Frankenforst) • Gewerbegebiet Herkenrath (Herkenrath) • Gewerbegebiet TechnologiePark, Bockenberg, Grube Weiß und Obereschbach (Moitzfeld, Bockenberg) Größere Restflächen, die bisher nicht bebaut sind, verbleiben nur im Gewerbegebiet Obereschbach. Die freien gewerblichen Bauflächen an der Vinzenz-Pallotti-Straße sind zwar über einen Bebauungsplan gesichert, der überwiegende Teil der Flächen steht aber dem Markt nicht mehr zur Verfügung, da diese in Privatbesitz sind und in absehbarer Zeit entwickelt werden. Weitere Standorte wie die südliche Teilfläche Meisheide an der Friedrich-Ebert-Straße sind zwar in den Darstellungen des bisher wirksamen Flächennutzungsplanes enthalten, jedoch noch nicht durch Bebauungspläne konkretisiert worden. Die im wirksamen Flächennutzungsplan enthaltene gewerbliche Baufläche Grube Weiß ist mittlerweile weitestgehend ein Naturschutz- und FFH-Gebiet und steht damit dauerhaft nicht mehr für eine gewerbliche Entwicklung zur Verfügung. Von den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Bergisch Gladbach arbeiten 0,2 Prozent in der Land- und Forstwirtschaft (entspricht 55 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten), 22,3 Prozent im produzierenden Gewerbe (7.123), 22,9 Prozent im Handel, Gastgewerbe und Verkehr (7.302) und 54,6 Prozent in sonstigen Dienstleistungsunternehmen (17.393) (vergleiche Abbildung 19: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Sektoren im Vergleich (Stichtag: 30.06.2015) (IT.NRW)). Als Kreisstadt und Sitz von Behörden und Verbänden ist der Dienstleistungsbereich in Bergisch Gladbach im Vergleich zu anderen Kommunen stärker vertreten (vergleiche Abbildung 19: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Branchen im Vergleich (Stichtag: 30.06.2015) (IT. NRW)). Über die Hälfte aller Beschäftigten ist in diesem Bereich tätig. In den Wirtschaftssektoren Handel und Verkehr übertrifft Bergisch Gladbach als Mittelzentrum den landesweiten Durchschnitt. Insbesondere die Stadtmitte und das Zentrum von Bensberg verfügen über ein entsprechend breites Angebot. Rund jede vierte Arbeitsstelle ist dem produzierenden Gewerbe zuzuordnen. Hier liegt der Wert deutlich unter dem Durchschnitt des Landes Nordrhein-Westfalen. Land- und Forstwirtschaft spielen mit 0,2 Prozent eine untergeordnete Rolle.

57


Stadt Bergisch Gladbach 100%

Sonstige Dienstleistungen

90% 80% 70%

49,37%

47,59%

22,35%

23,53%

54,57%

60% 50% 40%

Handel, Gastgewerbe, Verkehr 22,91%

30% 20% 10% 0%

Produzierendes Gewerbe

28,41%

27,77%

22,35%

0,50% Nordrhein-Westfalen

0,47%

Rheinisch-Bergischer Kreis

0,17% Land- und Forstwirtschaft, Fischerei Bergisch Gladbach

Abbildung 19: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Sektoren im Vergleich (Stichtag: 30.06.2015) (eigene Darstellung auf der Datengrundlage von IT.NRW) 32.250 31.968 Das produzierende Gewerbe ist insbesondere in den älteren Gewerbegebieten der Stadt stark 32.130 32.018 32.000 31.873 vertreten: In den Gewerbegebieten Zinkhütte, Gohrsmühle und West liegen31.887 Produktionsstätten 31.801 31.750

von großen Unternehmen, wie KRÜGER GmbH & Co. KG, Saint-Gobain Isover G+H AG sowie 31.500 31.441 Zanders GmbH mit umfangreichem Arbeitsplatzangebot. 31.324 31.273 31.250

31.182

31.000

30.06.2015

30.06.2014

30.06.2013

30.06.2012

30.06.2011

30.06.2010

30.06.2009

30.06.2008

30.06.2007

30.06.2006

30.06.2005

30.06.2004

30.06.2003

30.06.2002

30.06.2001

30.06.2000

30.919 Im Stadtgebiet verteilt finden sich innerhalb der Gewerbegebiete sowie auch an zahlreichen 30.787 30.750 Einzelstandorten Kleinunternehmen und mittelständische Betriebe. Neben den vielfältig vor30.500 handenen lokalen Handwerksunternehmen, mit einer Konzentration in den Gewerbegebieten 30.250 Zum Auf der Kaule, West und Herkenrath/Braunsberg, bilden 30.061 30.000Scheider Feld, Frankenforst, hier Unternehmen aus den Branchen Maschinenbau, 29.783 Neue Medien und Systemtechnik einen 29.750 Schwerpunkt. Beispielhaft zu nennen sind etwa Böhnke + Partner GmbH in Obereschbach, 29.500 29.490 FRT GmbH und RI Research Instruments GmbH im TechnologiePark, Gahrens + Battermann 29.250 29.460 GmbH 29.000 & Co. KG in Lustheide oder Pakulla GmbH im Gewerbegebiet Zinkhütte.

Einen weiteren Schwerpunkt in der Stadt bildet der Gesundheitssektor, zu dem Technologieunternehmen wie die Miltenyi Biotec GmbH ebenso gehören wie zahlreiche niedergelassene Ärzte und spezialisierte Fachärzte, drei Krankenhäuser der regulären Gesundheitsversorgung, aber auch Spezialangebote wie die Reha-Kliniken in Moitzfeld sowie an der Reuterstraße in der nördlichen Stadtmitte, das Suchthilfe-Angebot der Schlosspark-Klinik in Paffrath, die Psychosomatische Klinik in Schlodderdich oder die Trauma-, Onkologie- und Palliativ-medizinischen Angebote sowie das Hospiz des Vinzenz-Pallotti-Krankenhauses. Entlang der Mülheimer Straße, im Gewerbegebiet Frankenforst und an der Paffrather Straße sowie der Friedrich-Ebert-Straße finden sich einige Unternehmen bzw. Händler des Kfz-Gewerbes. Handel/Einzelhandel ist zudem neben den zentralen Versorgungsgebieten und Sonderstandorten auch in den Gewerbegebieten Kradepohl (Gronau), Lochermühle (Sand),

58

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

- Entwurf -

Refrather Weg (De-Gasperi-Straße, Gronau) und Frankenforst (Frankenforst) ansässig. Dienstleistungsunternehmen haben ähnliche Standortanforderungen wie der Handel (Nähe zur Kundschaft) und sind deshalb häufig innerhalb der Innenstädte, also auch außerhalb der Gewerbestandorte zu finden. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und Erwerbstätige Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten enthält für den Flächennutzungsplan verschiedene Informationen. Einerseits kann durch die Verteilung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach Wirtschaftssektoren die wirtschaftliche Struktur der Stadt 100% anschaulich mit anderen Räumen verglichen werden. Andererseits bildet die Veränderung Sonstige Dienstleistungen der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt im 90% betreffenden Zeitraum ab. Letztendlich enthalten die Beschäftigtendaten wichtige Parameter für die Ermittlung der Gewerbeflächenbedarfe (siehe Kapitel 6.2 – Gewerbeflächenbedarf). Aus 80% 47,59% abgeleitet, die wiederum für die (Flächen-) Bedarfsihnen wird die49,37% Zahl der Erwerbstätigen 54,57% 70% ermittlung herangezogen wird. 60%

Die Erwerbstätigen setzen sich zusammen aus den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und 50%den nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigen (Beamte, Selbstständige, unbezahlt mithelfende Familienangehörige sowie Personen, die ausschließlich in so genannten MiniHandel, Gastgewerbe, Verkehr 23,53% 40%arbeiten). 22,35% Jobs Für Bergisch Gladbach liegt keine Statistik der Erwerbstätigen vor , sodass 22,91% diese anhand eines Verhältnisses zur Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 30% geschätzt werden muss. 20%

Produzierendes Gewerbe

28,41% In der Literatur27,77% wird im Bundesdurchschnitt ein Verhältnis von 1 sozialversicherungspflichtig 22,35% 10% Beschäftigen zu 1,4 Erwerbstätigen angenommen. Zum 31.12.2016 ergibt sich ein bundesweites 0,50% 0,47% 0,17% Verhältnis von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zu LandErwerbstätigen von 1 zu 1,38. und Forstwirtschaft, Fischerei 0% Für denNordrhein-Westfalen Rheinisch-Bergischen Kreis werden am 30.06.2014 von IT.NRW 68.889 sozialversiRheinisch-Bergischer Bergisch Gladbach Kreis cherungspflichtig Beschäftigte und 111.200 Erwerbstätige aufgeführt. Dies entspricht einem Verhältnis von 1 zu 1,61. 32.250

31.968

32.000

32.130

32.018

31.750 31.500

31.273

31.250

30.787

30.750

31.873 31.441

31.324

31.182

31.000

31.887 31.801

30.919

30.500 30.250

30.061

30.000

29.783

29.750 29.500

29.490

29.250

30.06.2015

30.06.2014

30.06.2013

30.06.2012

30.06.2011

30.06.2010

30.06.2009

30.06.2008

30.06.2007

30.06.2006

30.06.2005

30.06.2004

30.06.2003

30.06.2002

30.06.2001

30.06.2000

29.000

29.460

Abbildung 20: Entwicklung sozialversicherungspflichtig Beschäftige 2000 bis 2015, je zum 30.06. (eigene Darstellung auf der Datengrundlage von IT.NRW)

59


Stadt Bergisch Gladbach Für die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zeigt sich in der Stadt Bergisch Gladbach eine stabile Entwicklung. Zwar unterlag der Arbeitsmarkt seit der Jahrtausendwende stärkeren Schwankungen, jedoch stieg die Zahl der Arbeitnehmer nach einem Tiefpunkt im Jahr 2006 (Wirtschafts- und Finanzkrise) wieder deutlich an. Aktuell, also zum 30.06.2015, arbeiteten im Stadtgebiet 31.873 Personen in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen und somit etwas mehr als im Jahr 2000. War zwischen 2011 und 2014 eine leicht negative Tendenz erkennbar (vergleiche Abbildung 20: Entwicklung sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 2000 bis 2015, je zum 30.06.(IT.NRW)), so steigt die Zahl seit dem 30.06.2014 mit einer Zunahme von 436 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten wieder deutlich an. Als Erwerbstätige werden alle Personen gezählt, die eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben, unabhängig von der Dauer der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig zu leistenden Arbeitszeit. Die Erwerbstätigen werden am Arbeitsort erfasst, also werden nicht nur alle Personen gezählt, die im jeweiligen Gebiet ihren Wohn- und Arbeitsort haben, sondern auch die außerhalb dieses Gebietes wohnenden, die als Einpendler ihren Arbeitsort in Bergisch Gladbach aufsuchen. Erwerbstätige werden ebenfalls nach Wirtschaftszweigen aufgeteilt erfasst. 110% 108% 106% 104% 102% 100%

30.06.2015

30.06.2014

30.06.2013

30.06.2012

30.06.2011

30.06.2010

30.06.2009

30.06.2008

98%

sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort in Bergisch Gladbach sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort in Nordrhein-Westfalen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort im Rheinisch-Bergischen Kreis

2,7%

2,7%

50,9%

2,7%

1,8%

50,8%

2,7%

1,7%

50,7%

2,7%

1,7%

50,8%

2,7%

1,7%

50,8%

2,7%

1,7%

50,7%

50,7%

1,7%

50,7%

1,7%

1,7%

50,6%

50,7%

1,7%

1,7%

Abbildung 21: Entwicklung sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 2008 bis 2015 zum 30.06. indexiert im Vergleich (eigene Darstellung auf der Datengrundlage von IT.NRW) (Für den Rheinisch-Bergischen Kreis liegen nur Daten ab 60.000 2008 vor, weshalb kein längerer Betrachtungszeitraum dargestellt werden kann.)

52,0%

51,9%

51,8%

51,7%

10.000

51,7%

20.000

51,7%

60

51,7%

Um abzubilden, dass die Zahl der Erwerbstätigkeit anhand dieser Vergleichszahlen geschätzt 50.000 wird und sich für die tatsächliche Zahl der Erwerbstätigen in Bergisch Gladbach keine genaue Zahl, sondern eine Bandbreite ergibt, wird die Zahl der Erwerbstätigen in einer maximalen und einer minimalen Variante berechnet. Die 31.873 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 40.000 am 30. Juni 2015 ergeben somit zwischen 35.060 (Verhältnis von 1 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zu 1,1 Erwerbstätigen) und 44.600 Erwerbstätige (1 zu 1,4). Diese Annahme geht somit im Vergleich zu den oben aufgeführten Vergleichswerten von einem deutlich unter30.000 durchschnittlich bis durchschnittlichen Verhältnis zwischen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zu Erwerbstätigen aus. Höhere Zahlenansätze, wie sie beispielsweise aus der Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

- Entwurf -

Pendlerstatistik abzuleiten wären, würden im Rahmen der Gewerbe- und Industrieflächenprognose zu deutlich höheren Flächenbedarfen führen.20

Landwirtschaft

In Prozent

Erwerbstätige Variante 3 – Trendfortschreibung

In Prozent

Erwerbstätige Variante 2 – Basisvariante

In Prozent

Erwerbstätige Variante 1 – Minimalansatz

In Prozent

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 30. Juni 2014

Für die Zahl der Erwerbstätigen ergeben sich entsprechend der Aufteilung nach Wirtschaftszweigen folgende Annahmen:

46

0,1

40

0,1

40

0,1

40

0,1

Verarbeitendes Gewerbe

7.270

23,1

7.330

21,1

8.000

23,1

10.150

23,1

Handel/Verkehr

7.073

22,5

7.750

22,5

7.750

22,5

9.900

22,5

Dienstleistung/Verwaltung

17.048

54,2

19.430

56,2

18.800

54,2

23.850

54,2

Summe

31.437

100,0

34.550

100,0

34.590

100,0

43.940

100,0

Tabelle 5: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und Erwerbstätige in drei Varianten (eigene Berechnung)

Bei Variante 1 wird angenommen, dass sich der Anteil der Beschäftigten/Erwerbstätigen im verarbeitenden Gewerbe künftig zugunsten der Beschäftigten/Erwerbstätigen in Dienstleistung/Verwaltung um zwei Prozentpunkte verschiebt. Damit unterscheidet sich diese Variante von der heutigen Verteilung der Beschäftigten/Erwerbstätigen auf die Wirtschaftszweige. Bei Variante 2 und 3 wird von der heutigen Verteilung ausgegangen. Pendlersaldo Der Pendlersaldo gibt Aufschluss über die regionalen Verflechtungen des Arbeitsmarktes. Als Pendlersaldo wird die Differenz zwischen Einpendlern und Auspendlern über die Gemeindegrenzen verstanden. 2015 pendelten 30.739 Erwerbstätige aus Bergisch Gladbach aus, 25.200 pendelten ein. Im Saldo ergibt sich somit ein Auspendlerüberschuss von 5.539 Pendlern. Zusätzlich pendeln rund 22.369 Erwerbstätige innerhalb von Bergisch Gladbach.21 Aus dem hohen Pendelvolumen resultiert eine entsprechend starke Verkehrsbelastung. In Bergisch Gladbach wird dies auf zahlreichen Hauptverkehrsstraßen deutlich.

20 Da zur Zeit der Erarbeitung des Vorentwurfes die Pendlerstatistik nicht bekannt war, wurde diese im Vorentwurf nicht berücksichtigt. Vor dem Hintergrund der kommunizierten Flächenbedarfe im Vorentwurf und der Gewissheit, dass nach Pendlerstatistik höhere Bedarfe in Bergisch Gladbach aufgrund von diversen Rahmenbedingungen im Stadtgebiet derzeit nicht umgesetzt werden können, wurde diese auch nicht für die Berechnung der Gewerbeflächenbedarfe für den Entwurf des Flächennutzungsplans herangezogen. 21 Pendleratlas NRW (www.pendleratlas.nrw.de), Stand 2015. Abgerufen: 24.01.2017. 61


Stadt Bergisch Gladbach Die Funktionstrennung, „Arbeiten“ in Köln und „Wohnen“ im in Teilen ländlich geprägten Bergisch Gladbach ist eine wesentliche Ursache dieses Umstands. Durch positive Rahmenbedingungen für Unternehmen in Bergisch Gladbach (u.a. gewerbliche Bauflächen) lässt sich potenziell zumindest ein Teil der entsprechenden Verkehrsbewegungen reduzieren. Fazit für den Flächennutzungsplan Insbesondere durch die Darstellungen von gewerblichen Bauflächen im Flächennutzungsplan lassen sich die Rahmenbedingungen der wirtschaftlichen Entwicklung und letztlich des Arbeitsmarktes der Stadt beeinflussen. So konnten die Unternehmen im Zeitraum von 2008 bis 2015 für Betriebsvergrößerungen und Verlagerungen auf Reserveflächen innerhalb der bestehenden Gewerbegebiete sowie auf die neu entwickelten Flächen, hier in erster Linie auf Flächen des Hermann-Löns Quartieres sowie des Gewerbegebietes Obereschbach, zurückgreifen. Durch die Bereitstellung von Gewerbeflächen, für die der Flächennutzungsplan die Grundlage ist, konnten für einige Unternehmen Bedingungen geschaffen werden, um sich am Standort Bergisch Gladbach weiterentwickeln zu können und konkurrenzfähig zu bleiben. Weitere Reserveflächen sind jedoch nur noch in geringem Umfang vorhanden. Um auch in der Zukunft in Bergisch Gladbach Arbeits- und Ausbildungsplätze sichern und neu entwickeln zu können, sind weitere gewerbliche Bauflächen im Flächennutzungsplan darzustellen. Als (flächennutzungsplanrelevante) Entwicklungsperspektive bietet sich für Bergisch Gladbach an, die hochspezialisierten, klein- und mittelständischen Unternehmensstrukturen im Bestand zu fördern. Aufgrund üblicher Entwicklungszyklen von Unternehmen, etwa Handwerksbetrieben, die sich im Laufe der Zeit spezialisieren, entstehen veränderte Standortansprüche für Unternehmen. Beispielsweise sind für Handwerksbetriebe kurze Wege zu Absatzmärkten besonders wichtig oder es fehlt ihnen Platz für Produktionsmöglichkeiten und Lagerkapazitäten. Daher erfüllen die bestehenden Standorte nicht immer die Anforderungen der Unternehmen. Durch diese wirtschaftlichen Veränderungsprozesse entsteht ein wiederkehrender Flächenbedarf für Umsiedlungen. Dieser wird zwar auch auf wiedergenutzten, vorhandenen Produktionsstätten befriedigt, aufgrund des gesamtwirtschaftlichen Wachstums reichen die bestehenden Gewerbegebiete aber in der Regel nicht aus.22 Neue Gewerbegebiete sind durch entsprechende Neudarstellungen zu ermöglichen. Auch aus der anstehenden Digitalisierung der Wirtschaft, also der Verzahnung der Produktion mit modernen Informations- und Kommunikationstechniken, entstehen neue Flächenansprüche, da die bestehenden Standorte und Gebäude nicht immer die hierfür erforderlichen Bedingungen erfüllen. Die bestehenden Gewerbeflächen in der Stadt Bergisch Gladbach bieten nicht an allen Standorten ideale Bedingungen für Unternehmen. Flächen in der Nähe der Autobahnanschlüsse und somit in Nähe der der leistungsfähigsten Verkehrsinfrastruktur fehlen. Mit der Umstellung des Heizkraftwerkes von Kohle auf Gas beendet als letztes die Firma Zanders GmbH die

22 Das oben genannte Wachstum findet im Wettbewerb zu anderen Standorten statt. Bietet eine Stadt für die Unternehmen keine Entwicklungsmöglichkeiten, sind Abwanderungen in andere Städte, Regionen oder gar Länder unausweichlich. Damit gehen entsprechende Arbeitsplatzverluste einher, die wiederum lediglich über regionale Arbeitsmärkte oder neue Job-Möglichkeiten ausgeglichen werden können. Die Alternative zum Gewerbeflächenwachstum ist demnach eine steigende Arbeitslosigkeit, eine stärkere regionale Verflechtung sowie einhergehende Zunahmen von Verkehrs- und Pendelbewegungen. Fehlende Gewerbeflächen in Bergisch Gladbach werden demnach durch ein Mehr an Verkehr aufgewogen. 62

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

- Entwurf -

Zulieferung über die Schiene23. Für die bestehenden Gewerbestandorte West, Gohrsmühle, Zinkhütte und Refrather Weg ist eine leistungsfähigere Organisation und Abwicklung im vorhandenen Straßennetz oder dessen Ertüchtigung (Ausbau) sinnvoll. Bergisch Gladbach verfügt über gute Wohnlagen, eine gute infrastrukturelle Ausstattung und Nahversorgung sowie eine gute Erreichbarkeit regionaler und überregionaler Verkehrsmittel. Dies macht die Stadt nicht nur als Wohnort, sondern auch als Standort für Dienstleistungsunternehmen attraktiv. Sie finden hier nicht nur Kunden in der Stadt und Region, sondern auch qualifizierte Arbeitskräfte. Dienstleistungsunternehmen sind auf diese qualifizierten Arbeitskräfte angewiesen, die attraktive Regionen bevorzugen und hohe Anforderungen an ihre Lebensumwelt stellen. Weiche Standortfaktoren nehmen somit bei der Ansiedlung von Dienstleistungsunternehmen und dem Werben um qualifizierte Arbeitskräfte eine wichtige Rolle ein. Diese Faktoren lassen sich teilweise durch die Darstellungen des Flächennutzungsplanes vorbereiten, etwa durch die Darstellung ausreichender Wohnbauflächen. Darüber hinaus hängt die Ansiedlung von Dienstleitungsunternehmen insbesondere von der Zentralität einer Stadt sowie der Diversifizierung, Spezialisierung und Stärke der weiteren Wirtschaftsunternehmen in der Region ab. Diese lässt sich durch die Darstellungen des Flächennutzungsplanes wiederum nicht oder nur sehr bedingt steuern. Auch der Breitbandausbau von Informations- und Telekommunikationsleitungen gewinnt für solche Unternehmen an Bedeutung, aber auch diese lässt sich nicht durch den Flächennutzungsplan steuern.

Bund: Raumordnerische Grundsätze und Leitbilder Gegenstromprinzip

Beteiligung: Träger öffentlicher Belänge + Öffentlichkeit

Gegenstromprinzip

Regierungsbezirk Köln: Regionalplan - Teilabschnitt Region Köln

Abstimmung: Fachplanungen

Nordrhein-Westfalen: Landesentwicklungsplan NRW

Gegenstromprinzip

Stadt Bergisch Gladbach: Flächennutzungsplan / Bebauungspläne

Abbildung 22: Das Planungssystem in Deutschland und seine verschiedenen Ebenen (eigene Darstellung)

23 Die Schiene als Transportmittel ist für Firmen interessant, die gleichbleibend hohe Stückzahlen und Mengen umsetzen. Solche Betriebe verursachen jedoch häufig auch hohe Emissionen und benötigen neben gr0ßen Flächen (ab etwa 2 bis über 150 ha) auch eine Autobahnanbindung. Für die Neuansiedlung solcher Firmen stehen in Bergisch Gladbach keine Flächen zur Verfügung. 63


Stadt Bergisch Gladbach 3.

Vorgaben überörtlicher Planungen

Bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Bergisch Gladbach müssen Vorgaben aus den übergeordneten Planungsebenen berücksichtigt werden: Das Baugesetzbuch regelt in § 1 Absatz 4, dass Bauleitpläne in ihrem Inhalt den Zielen der Raumordnung24 anzupassen sind. Dies gilt somit auch für den Flächennutzungsplan, der mit seinen Darstellungen die Schnittstelle der kommunalen Planung zu den übergeordneten Planungsebenen bildet. Zudem werden von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, etwa dem Rheinisch-Bergischen Kreis, überörtliche und fachliche Vorgaben für die Entwicklung der Stadt Bergisch Gladbach formuliert. Zum generellen Umgang mit übergeordneten Planungsträgern und behördlichen Fachplanungen sowie zur Berücksichtigung ihrer Belange im Rahmen der Flächennutzungsplanung führt Kapitel 3.1 Verbindlichkeit übergeordneter Planungen Näheres aus. Die Vorgaben aus der Landesplanung werden in Kapitel 3.2 Vorgaben der Landesplanung für Bergisch Gladbach gesondert behandelt. Gegenstand von Kapitel 3.3 Vorgaben der Regionalplanung für Bergisch Gladbach sind die für das Stadtgebiet maßgeblichen Darstellungen des Regionalplanes. In den Kapiteln 3.4 Planungen des Kreises und 3.5 Übergeordnete Fachplanungen im Flächennutzungsplanverfahren werden die Fachbelange des Kreises und anderer Träger öffentlicher Belange thematisiert, die hieraus resultierenden Darstellungen hingegen in Kapitel 7.14 Nachrichtliche Übernahmen und Kapitel 7.15 Vermerke. In Kapitel 3.6 Informelle Planungen in der Region werden zudem weiterreichende, informelle Planungen des regionalen Kontextes vorgestellt.

24 Ziele der Raumordnung sind zum Beispiel Allgemeinen Siedlungsbereiche, Bereiche für die gewerbliche und industrielle Nutzung oder Regionale Grünzüge. 64

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035 3.1

- Entwurf -

Verbindlichkeit übergeordneter Planungen

Die Darstellungen der Raumordnungspläne besitzen in der Regel keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber der Bürgerschaft. Die hier aufgeführten Ziele können dementsprechend auch nicht auf juristischem Wege eingefordert werden. Die Aussagen übergeordneter Pläne müssen zunächst in kommunales Planungsrecht „übersetzt“ werden, um gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern verbindlich zu werden. Dazu bedarf es der Darstellung im Flächennutzungsplan und anschließend der konkreten Festsetzung in einem Bebauungsplan. Grundsätzlich sind Abweichungen des Flächennutzungsplans von den Aussagen übergeordneter Pläne ausgeschlossen. Die gegenseitige Beeinflussung der Planungsebenen ist über das sogenannte „Gegenstromprinzip“ in § 1 Absatz 3 Raumordnungsgesetz gesetzlich geregelt. Das Gegenstromprinzip (siehe auch Anhang 1 Glossar) besagt, dass die Planungen der Kommune auf Ebene des Regionalplans berücksichtigt werden müssen, die Kommune sich aber auch an die Vorgaben der überörtlichen Planung halten muss. Die übergeordnete Planung ist dabei so auszugestalten, dass sie der untergeordneten Planungsebene noch ausreichenden Planungsspielraum belässt. Die übergeordneten Planungen sind gemäß folgender Systematik zu differenzieren: „Ziele der Raumordnung“ sind gemäß § 4 Absatz 1 Raumordnungsgesetz bei raumbedeutsamen Planungen wie dem Flächennutzungsplan zu beachten und können somit nicht in einem Abwägungsvorgang der Gemeinde überwunden werden. Die „Grundsätze der Raumordnung“ können dagegen als Belang in den Abwägungsvorgang für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes einfließen (siehe auch Anhang 1 Glossar). Neben der übergeordneten räumlichen Planung sind im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes insbesondere auch verbindliche Vorgaben der verschiedenen Fachplanungen im Sinne der Ziele der Raumordnung zu beachten. Teilweise sind diese in den Landesentwicklungsplan und/oder den Regionalplan integriert, teilweise werden hier von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange auch eigene Planwerke verfasst und fortgeschrieben (siehe nächster Abschnitt). Nach § 5 Absatz 4 Baugesetzbuch sollen „Planungen und sonstige Nutzungsregelungen, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften festgesetzt sind […] nachrichtlich übernommen werden. Sind derartige Festsetzungen in Aussicht genommen, sollen sie im Flächennutzungsplan vermerkt werden.“ Als Beispiele sind hier überregionale Infrastrukturplanungen, wie zum Beispiel der Bau/ Ausbau von Bahntrassen, Landesstraßen oder Bundesautobahnen, die Sicherung von Wasserschutzgebieten oder auch von Abgrabungsflächen zu nennen. Für derartige Planungen erfolgt jeweils ein eigenes Verfahren, etwa ein Planfeststellungsverfahren für den 6-spurigen Ausbau der A 4 oder für die Planung und den Bau der sogenannten „Bahndammtrasse“. In diesen Planverfahren sind jeweils eigene Beteiligungsschritte und Abwägungsvorgänge vorgesehen, die an die Stelle von Entscheidungen im Rahmen des Flächennutzungsplanverfahrens treten. Daher unterliegen die übergeordneten Fachplanungen in der Regel auch nicht der Abwägung im Rahmen des Flächennutzungsplanverfahrens. Die Planungen etwa der „Bahndammtrasse“, des Ausbaues der A 4 sowie auch die Verlängerung der Stadtbahnlinie 1 entziehen sich insofern der städtischen Entscheidungsebene und Planungshoheit.

65


Stadt Bergisch Gladbach 3.2

Vorgaben der Landesplanung für Bergisch Gladbach

Landesplanerische Vorgaben für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes finden sich im aktuellen Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW), der am 8. Februar 2017 in Kraft getreten ist. Der Landesentwicklungsplan enthält Ziele und Grundsätze zu insgesamt neun Themenfeldern, unter anderem Siedlungsraum, Freiraum, Verkehr. Bergisch Gladbach wird dort als Mittelzentrum eingestuft. Die „Zeichnerischen Festlegungen“ des Landesentwicklungsplanes übernehmen die Siedlungsräume und Grünzüge in ihren Grundzügen nachrichtlich aus den Regionalplänen. Die westlichen Naturräume der Stadt sind vorwiegend als Grünzüge, teilweise überlagert mit Gebieten für den Schutz der Natur, Teile auch als Gebiete für den Schutz des Wassers festgelegt bzw. nachrichtlich dargestellt. Das östliche Stadtgebiet wird vorwiegend als Freiraum, die besiedelten Bereiche der Kernstadt (Refrath, Bensberg und Stadtmitte) und angrenzender Stadtteile sowie die Ortslagen Herkenrath/Asselborn und Schildgen/Katterbach als Siedlungsraum dargestellt. Auch im Bereich Spitze an der Grenze zur Gemeinde Kürten ist ein Gemeindegrenzen-übergreifender Siedlungsraum zu finden. Dass die Ziele und Grundsätze der Landes- und Regionalplanung im Rahmen der Bauleitplanung beachtet bzw. berücksichtigt werden, wird durch die sogenannte landesplanerische Anfrage gemäß § 34 Landesplanungsgesetz sowie im Rahmen der Genehmigung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Baugesetzbuch durch die Bezirksregierung Köln sichergestellt. Ziele und Erfordernisse des Landschafts- und Naturschutzes sind in Nordrhein-Westfalen als Belange in den Landesentwicklungsplan und den Regionalplänen integriert.

66

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035 3.3

- Entwurf -

Vorgaben der Regionalplanung für Bergisch Gladbach

Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln, werden die Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung räumlich und inhaltlich konkretisiert. Für die Stadt Bergisch Gladbach ist derzeit der Regionalplan aus dem Jahr 2001 gültig. Der Regionalplan soll entsprechend den Beschlüssen des Regionalrates in den kommenden Jahren neu aufgestellt werden. Bisher sind hierzu insbesondere Voruntersuchungen erfolgt und ein regionaler Informationsaustausch angestoßen worden. Der Regionalplan legt die beabsichtigte regionale Entwicklung in ihren Grundzügen fest. Ziele, Grundsätze und zeichnerische Darstellungen der Regionalplanung sind von der kommunalen Ebene zu beachten bzw. zu berücksichtigen. Die Regionalplanung kann jedoch mit Rücksicht auf die kommunale Selbstverwaltung nach Artikel 28 Grundgesetz keine planerischen Vorgaben, insbesondere keine parzellenscharfen Festlegungen, für konkrete Flächen machen. In die kommunale Selbstverwaltung und somit in die Planungshoheit darf nur eingegriffen werden, wenn die Belange der Regionalplanung betroffen sind. Aus der maßstabsbedingten Unschärfe der zeichnerischen Darstellung ergeben sich Interpretationsspielräume in den regionalplanerischen Zielsetzungen, die der Konkretisierung im nachgelagerten fach- oder bauleitplanerischen Verfahren bedürfen.

Ausschnitt Regionalplan

Abbildung 23: Ausschnitt aus dem geltenden Regionalplan – Teilabschnitt Region Köln (Bezirksregierung Köln)

67


Stadt Bergisch Gladbach Der Regionalplan ist zudem Landschaftsrahmenplan im Sinne des Landesnaturschutzgesetzes NRW sowie forstlicher Rahmenplan gemäß Naturschutz- und Forstrecht. Er stellt regionale Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Landschaftsrahmenplan) und zur Sicherung des Waldes (forstlicher Rahmenplan) dar. Folgende Inhalte können dem Regionalplan für das Stadtgebiet Bergisch Gladbach entnommen werden. Allgemeine Siedlungsbereiche sowie Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen Die überwiegend durch Wohngebiete geprägten Siedlungsflächen der Stadt werden als Allgemeine Siedlungsbereiche (in brauner Farbe) dargestellt. Die Darstellungen des Regionalplanes berücksichtigen Siedlungsköper erst ab 2.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. So sind zum Beispiel die bebauten Siedlungsbereiche in Kalmünten oder im Bereich Mutzer Feld im Regionalplan als Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche dargestellt. Größere Reserven von Allgemeinen Siedlungsbereichen, die bisher nicht zusammenhängend bebaut wurden, liegen in Schildgen/Katterbach, entlang der östlichen Siedlungsgrenze der Kernstadt (Innenstadt, Sand, Heidkamp, Rommerscheid), in Herkenrath, auf Flächen entlang der A 4, zwischen Bensberg und Moitzfeld sowie nördlich von Moitzfeld. Überwiegende Teile dieser Flächen entziehen sich einer tatsächlichen Siedlungsentwicklung durch die Stadt Bergisch Gladbach zum Beispiel aufgrund der Topographie, von Fauna-Flora-Habitat- und Naturschutz-Gebieten oder fehlender verkehrlicher Anbindung an den Siedlungskörper. Innerhalb des Siedlungskörpers liegen mit dem Stadtgarten Bensberg, der Katterbachaue, der Margareten- und der Marienhöhe, Flächen entlang der Strunde und dem Milchbornbach sowie beiderseits des Duckterather Weges weitere, nicht für eine Siedlungsentwicklung zur Verfügung stehende Areale. Diese Flächen umfassen mehr als 80 ha. Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (graue Flächen) finden sich in der Stadtmitte, in Gronau, Heidkamp und südlich von Moitzfeld. Durch eine Änderung des Regionalplans 2001 wurde zudem ein interkommunaler Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen im Bereich südlich von Kürten-Spitze ausgewiesen. Diese Darstellung sichert die Ansiedlung eines interkommunalen Gewerbegebietes auf Flächen der Stadt Bergisch Gladbach und der Gemeinde Kürten. Das Naturschutz- und Fauna-Flora-Habitat-Gebiet Grube Weiß kommt mittlerweile für eine gewerbliche Entwicklung nicht mehr in Frage. Weitere Reserven für die Ansiedlung von gewerblichen und industriellen Nutzungen sind in den Darstellungen des Regionalplanes für das Stadtgebiet von Bergisch Gladbach nicht vorhanden. Flächen außerhalb der Allgemeinen Siedlungsbereiche Außerhalb der Allgemeinen Siedlungsbereiche und der Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen werden Waldbereiche sowie Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche dargestellt. Diese Darstellungen überlagern auch bebaute Teile des Siedlungsrandes der Stadt Bergisch Gladbach sowie kleinere bebaute Ortslagen, insbesondere im östlichen Stadtgebiet. In seiner Eigenschaft als Landschaftsrahmenplan sowie forstlichem Rahmenplan, dokumentiert der Regionalplan die wesentlichen übergeordneten Belange von Natur und Landschaft. Daraus ergeben sich für Bergisch Gladbach, die folgenden Vorgaben für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes:

68

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

- Entwurf -

Die Waldbereiche sowie die Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereiche werden teilweise von Bereichen für den Schutz der Natur oder Bereichen für den Schutz der Landschaft/landschaftsorientierte Erholung überlagert. Die Bereiche für den Schutz der Natur entsprechen weitgehend den Naturschutz- und/oder den europäischen Schutzgebieten (Netz-Natura-2000Gebiete und Flora-Fauna-Habitat-Gebiete). Ein Teil der Flächen außerhalb der Allgemeinen Siedlungsbereiche wird von der Darstellung Regionale Grünzüge überlagert (grüne Schraffur, vergleiche Abbildung 23: Ausschnitt aus dem geltenden Regionalplan – Teilabschnitt Region Köln). Regionale Grünzüge werden mit einer Schraffur dargestellt, die Lage und Dimension nur sehr grob vorgibt und somit der Detaillierung im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung bedarf. Dabei geht es wesentlich nicht um die aus dem Regionalplan abzuleitende Abgrenzung, sondern in erster Linie um die tatsächliche Funktion im Landschaftsraum, etwa für den Luftaustausch, den Biotopverbund oder durchgrünte Wohnquartiere, die erhalten werden muss. Nahezu der gesamte westliche Stadtbereich, der nicht eindeutig Siedlungsraum ist, liegt innerhalb der Darstellung eines Regionalen Grünzuges. Die östliche Grenze der dargestellten Grünzüge wird durch eine gedachte Verlängerung der Odenthaler Straße nach Süden gebildet. Die Darstellungen überlagern somit insbesondere auch Stadtteile und siedlungsbezogene Nutzungen, die bereits in den Darstellungen des bisher wirksamen Flächennutzungsplanes gesichert sind. Für das Stadtgebiet von Bergisch Gladbach sind die folgenden drei Regionalen Grünzüge im Regionalplan enthalten: • Die Stadtteile Schildgen/Katterbach sind von einem Regionalen Grünzug im Norden des Stadtgebietes umgeben. Dieser trennt auch die Stadtteile Katterbach und Paffrath/Nußbaum. Aus diesem Ziel der Raumordnung ergibt sich für den Flächennutzungsplan die Sicherung eines ausreichend breiten Freiraumkorridors zwischen Katterbach und Paffrath sowie zwischen Paffrath und Hebborn. Zudem ist ein Überwiegen des Freiraumcharakters zwischen Schildgen, Kalmünten und Odenthal-Voiswinkel sicherzustellen. • Die Siedlungskörper von Gronau/Heidkamp einerseits und Refrath/Frankenforst/Kippekausen/Lückerath andererseits trennt ein mittig im Stadtgebiet verlaufender Regionaler Grünzug. Der Bereich zwischen Herkenrath und Moitzfeld liegt nicht innerhalb dieses Regionalen Grünzuges. Die Flächen hier sind zudem überwiegend durch entsprechende Naturschutzgebiete unmittelbar vor Eingriffen mit neuen Siedlungsflächen geschützt. • Die Flächen des Königsforstes südlich der A 4 werden ebenfalls als Regionaler Grünzug dargestellt. Hieraus ergibt sich, dass südlich der A 4 keine Entwicklungsflächen vorgesehen werden können. Weitere Darstellungen Einen weiteren wesentlichen regionalplanerischen Belang stellt die Planung überörtlicher Verkehrswege dar. Der Regionalplan veranschaulicht die Wegeführung der folgenden bestehenden regionalen und überregionalen Verkehrstrassen: • S-Bahn S 11 zwischen Hauptbahnhof Köln und Bergisch Gladbach • Gleisanschluss des Gewerbegebietes Zinkhütte • Stadtbahnlinie 1 Köln-Bensberg • A 4 • der östliche Verlauf der B 506 ab Hebborn • B 55/L358/L136 von Köln-Heumar bis zur A 4 Anschlussstelle Bensberg • L 270 zwischen Odenthal bis in die Stadtmitte • L 286 zwischen Köln-Dellbrück bis in die Stadtmitte 69


Stadt Bergisch Gladbach • L 288 zwischen Leverkusen und Rösrath • L 289 von Moitzfeld nach Kürten (teilweise noch als L 185 dargestellt) • K41 von Moitzfeld nach Overath-Immekeppel (hier noch als L 126) Zudem legt der Regionalplan die Grundzüge der folgenden zukünftigen Trassenplanungen dar: • Fortsetzung der Stadtbahnlinie 1 nach Spitze (linear-abstrahiert in Form einer gestrichelten Linie zwischen der heutigen Endhaltestelle in Bensberg und der Ortslage Spitze). Im Bereich von Refrath und Lustheide sowie in den umgebenden Naturräumen (insbesondere im Königsforst) ist eine Grundwasser- und Gewässerschutzfunktion (blau gestrichelt, siehe Karte vorherige Seite) zugeordnet. Am Rande von Hebborn liegt nördlich der Bundesstraße 506 eine Fläche zur Sicherung und zum Abbau oberflächennaher Bodenschätze. Südlich der A 4 ist zudem ein Lärmschutzgebiet gemäß dem Landesentwicklungsplan Schutz vor Fluglärm abgegrenzt (siehe auch Kapitel 7.2.2 Fluglärm im Umweltbericht).

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Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035 3.4

- Entwurf -

Planungen des Rheinisch-Bergischen Kreises

Zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes sowie im Rahmen der Bebauungsplanverfahren erfolgen laufend Abstimmungen zwischen den Fachverwaltungen der Stadt und des Rheinisch-Bergischen Kreises. Hier werden die zentralen planerischen Aspekte frühzeitig und prozessbegleitend abgestimmt. 3.4.1 Landschaftsplan Am 6. März 2008 hat der Kreistag des Rheinisch-Bergischen Kreises den Landschaftsplan „Südkreis“ als Satzung beschlossen. Dieser umfasst neben der Stadt Bergisch Gladbach auch die Städte Rösrath und Overath. Zum Geltungsbereich des Landschaftsplans gehört im Wesentlichen der Außenbereich im Sinne des § 35 Baugesetzbuch. Der Landschaftsplan wird als Satzung beschlossen und ist mit seinen Festsetzungen teilweise unmittelbar verbindlich gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Allgemein verbindliche Festsetzungen finden sich in einer „Festsetzungskarte“. Hier werden etwa Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete oder geschützte Landschaftsbestandteile sowie entsprechende Ge- und Verbote für diese Flächen festgesetzt, wobei die Abgrenzungen nachrichtlich in den Flächennutzungsplan zu übernehmen sind (siehe übernächster Abschnitt). Dies gilt insbesondere für die Naturschutzgebiete, die europäischen Schutzgebiete, die Geschützen Landschaftsbestandteile sowie die Naturdenkmale. Für das Stadtgebiet von Bergisch Gladbach werden insgesamt 20 Naturschutzgebiete festgesetzt. Flächenmäßig weist insbesondere das südliche Stadtgebiet rund um den Siedlungsbereich Refrath/Bensberg einen hohen Flächenanteil an Naturschutzgebieten auf. Mit dem Königsforst, dem Gierather Wald und der Hardt befinden sich die größten Naturschutzgebiete der Stadt in diesem Bereich. Darüber hinaus werden acht Landschaftsschutzgebiete und drei temporäre Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen, die in der Summe nahezu den gesamten Außenbereich umfassen, soweit sich dort keine Siedlungen befinden. Der Landschaftsplan trifft darüber hinaus weitere Festsetzungen wie zum Beispiel zu Naturdenkmälern (gemäß § 23 Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 28 Bundesnaturschutzgesetz) oder zu geschützten Landschaftsbestandteilen (gemäß § 39 Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 29 Bundesnaturschutzgesetz). Landschaftsschutzgebiete zählen zu den „Planungen und sonstige(n) Nutzungsregelungen“, die gemäß § 5 Absatz 4 Baugesetzbuch nachrichtlich in den Flächennutzungsplan übernommen werden sollen. Weil jedoch nahezu der gesamte bisher nicht besiedelte Bereich des Stadtgebietes von Bergisch Gladbach als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist (siehe hierzu auch die Übersichtskarte in Kapitel 7.14 Nachrichtliche Übernahmen zum Themenbereich Natur und Landschaft), hätte dies im Flächennutzungsplan Bergisch Gladbach einen nur sehr geringen Aussagewert. Daher wird, auch im Interesse der Lesbarkeit des Planes, auf die nachrichtliche Übernahme der entsprechenden Abgrenzung verzichtet. Der Landschaftsschutz ist als Belang in der Abwägung besonders zu berücksichtigen, stellt aber kein grundsätzliches Bauverbot dar. In § 20 Absatz 4 Landesnaturschutzgesetz heißt es hierzu: „Bei der Aufstellung, Änderung und Ergänzung eines Flächennutzungsplans im Geltungsbereich eines Landschaftsplans treten widersprechende Darstellungen und Festsetzungen 71


Stadt Bergisch Gladbach des Landschaftsplans mit dem Inkrafttreten des entsprechenden Bebauungsplans oder einer Satzung nach § 34 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuches außer Kraft, soweit der Träger der Landschaftsplanung im Beteiligungsverfahren diesem Flächennutzungsplan nicht widersprochen hat.“ Teilweise hat der Rheinisch-Bergische Kreis als Planverfasser des Landschaftsplanes diesen Fall durch die Einrichtung sogenannter „temporärer Landschaftsschutzgebiete“ bereits vorgesehen. Diese sind festgesetzt worden, wo der bestehende Flächennutzungsplan bereits Bauflächen darstellt. Solche Landschaftsschutzgebiete haben nur solange Bestand, wie sie nicht zu Siedlungszwecken benötigt werden. Weiteres zu den Festsetzungen des Landschaftsplanes ist im Umweltbericht zum Flächennutzungsplan unter Kapitel 3.3 zusammengefasst. 3.4.2 Weitere Planungsaufgaben des Kreises Neben dem Landschaftsplan übernimmt der Rheinisch-Bergische Kreis Aufgaben als untere Wasserschutz-, Bodenschutz- und Immissionsschutzbehörde. Auch im Bereich der Verkehrsplanung bestehen gesetzliche Zuständigkeiten des Rheinisch-Bergischen Kreises, und zwar als Straßenbaulastträger aller Kreisstraßen (außerhalb der Ortsdurchfahrten) mit Verantwortung für deren Bau, Unterhaltung und Betrieb sowie als Träger der Nahverkehrsplanung. Daher tritt er zum Beispiel als Akteur bei der geplanten Erweiterung der Stadtbahnlinie 1 auf. Weiterhin ist der Kreis für die Wohnraumförderung und insofern auch für überörtliche strategische Planungen im Bereich der Wohnraumversorgung im Kreisgebiet verantwortlich. Der Rheinisch-Bergische Kreis übernimmt zudem koordinierende planerische Aufgaben, wie zum Beispiel bei der Erstellung einer kreisweiten Gewerbeflächen-Strategie. Die Ergebnisse des „Gewerbeflächenkonzeptes für den Rheinisch-Bergischen Kreis“ werden in Kapitel 4.3 Gewerbeflächen näher erläutert.

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Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035 3.5

- Entwurf -

Übergeordnete Fachplanungen im Flächennutzungsplanverfahren

Neben den behördlichen Einrichtungen des Kreises und des Landes sind im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes weitere Fachplanungsträger zu beteiligen und deren Interessen zu berücksichtigen. Hier sind zu nennen: • der Landesbetrieb Wald und Holz NRW, der die Bewirtschaftung, Bewertung und Entwicklung gewidmeter Waldflächen plant und in Bergisch Gladbach die Bestände des Staatswalds betreut, • der Landesbetrieb Straßenbau.NRW, der als Straßenbaulastträger für Unterhaltung, Betrieb und auch Neubau der Landes- und Bundesstraßen (außerhalb der Ortsdurchfahrten) verantwortlich ist. Ihm obliegt auch das Projekt der L 286n, die sogenannte Bahndammtrasse. Träger von Fachplanungen können auch Privatunternehmen sein, die etwa für die Sicherung, Verlegung und Planung von Leitungstrassen zuständig sind. Von diesen werden zum Beispiel überregionale Telekommunikationskorridore, -leitungen und -anlagen, Strom- oder Gastrassen geplant und betrieben. Auch die Interessen der Betreiber und Träger von Bahnstrecken und anlagen sind als übergeordnete Fachplanung zu berücksichtigen. Des Weiteren können die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer, die Landwirtschaftskammer sowie Anstalten des öffentlichen Rechts und andere öffentliche Organisationseinheiten im Rahmen des gesetzlichen Verfahrens ihre Belange in Form von schriftlichen Stellungnahmen zu den Darstellungen des Flächennutzungsplanes äußern. Als Beispiele sind hier die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sowie die Bundesanstalt für Straßenwesen, letztere mit Sitz in Bergisch Gladbach, zu nennen. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vertritt die grundstücksbezogenen Interessen des Bundes, entsprechende Stelle für das Land Nordrhein-Westfalen ist der Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen. Auch die Kreisverwaltung des Rheinisch-Bergischen Kreises sowie die Bundeswehr sind in diesem Rahmen zu beteiligen. Durch gesetzliche Regelungen sind auch die anerkannten Naturschutzverbände als Träger öffentlicher Belange bestimmt worden. Alle Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden im Aufstellungsverfahren für den Flächennutzungsplan, ebenso wie die Öffentlichkeit, zwei Mal beteiligt. Die eingehenden Stellungnahmen sind in die Abwägung zum Flächennutzungsplan einzustellen.

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Stadt Bergisch Gladbach 3.6

Informelle Planungen in der Region

Die Lage und regionale Rolle der Stadt Bergisch Gladbach, aber auch ihre spezifischen stadtentwicklungspolitischen Probleme erfordern interkommunale und regionale Zusammenarbeit. Diese Zusammenarbeit gibt es nicht nur auf der institutionellen Ebene, sondern seit vielen Jahren auch auf anderen, informellen oder projektbezogenen Ebenen. Auf der institutionellen Ebene ist in erster Linie der Rheinisch-Bergische Kreis zu nennen. Er übernimmt zum Beispiel koordinierende planerische Aufgaben bei der Erstellung einer kreisweiten Gewerbeflächen-Strategie. Die Ergebnisse werden in Kapitel 4.3.4 Gewerbeflächenkonzept des Rheinisch-Bergischen Kreises näher erläutert. Auch die Versorgung mit Wohnraum, insbesondere unter den Aspekten des demographischen Wandels, zählt zu den dort – gemeinsam mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden – bearbeiteten Themen. Eine zentrale Rolle jenseits der staatlichen oder kommunalen Planungsträger nimmt der Region Köln/Bonn e.V. ein. Dabei handelt es sich um einen Zusammenschluss von fünf Kreisen und drei kreisfreien Städten sowie einer Vielzahl lokaler und regionaler Akteure, darunter auch die Stadt Bergisch Gladbach. Der Region Köln/Bonn e. V. war Träger der Regionale 2010 und Koordinator der entsprechenden Projekte, in Bergisch Gladbach insbesondere des Projektes „stadt:gestalten“ zur Stärkung der Stadtmitte und der Ausgestaltung des Strundekorridors „Entlang der Strunde“ in Bergisch Gladbach und Köln im Rahmen von RegioGrün. Mit dem Masterplan Grün 3.0 hat der Region Köln/Bonn e.V. zudem ein umfassendes Werk zum gemeinsamen und besseren Verständnis des Raums erarbeitet. Er hilft insofern bei einem bewussten Umgang mit den Freiflächen der Region. Ein zentrales aktuelles Projekt des Vereins, an dessen Erarbeitung die Stadt Bergisch Gladbach intensiv mitwirkt, ist das Agglomerationskonzept 2035/2040. In einem Dialog- und Planungsprozess sollen Bedarfe und Perspektiven für Verkehr, Wohnbauflächen, Wirtschaftsflächen sowie die Freiraumentwicklung erarbeitet werden. Das Konzept soll als strategischer Fachbeitrag zum neuen Regionalplan eingebracht werden. Als integriertes Entwicklungskonzept wird das Agglomerationskonzept vor allem räumliche Aussagen treffen, aber auch abgestimmte regionale Schlüsselprojekte vorschlagen. Das bis Frühjahr 2019 vorliegende Konzept stellt eine wichtige Chance für die Stadt Bergisch Gladbach dar, einige der wesentlichen Rahmenbedingungen ihrer Entwicklung in den nächsten 20 Jahren mit zu gestalten. Drei Landkreise (Rheinisch-Bergischer Kreis, Rhein-Sieg-Kreis, Oberbergischer Kreis) bilden den räumlichen Rahmen der Regionale 2025 „Bergisches Rheinland“. Hier sollen modellhafte Projekte für effektive kommunale Kooperation, vernetzte Mobilität, die Kooperation der wissenschaftlichen Einrichtungen der Rheinschiene mit den Gewerbebetrieben im Umland, Wohnen mit kurzen Wegen und hoher Alltagsqualität sowie die Entwicklung der „grünen Infrastruktur“ erarbeitet und umgesetzt werden. Alle diese Themenfelder decken sich mit wesentlichen Problemen der örtlichen Entwicklung in Bergisch Gladbach, wie sie sich zum Beispiel im Flächennutzungsplanverfahren zeigen. Viele planerische Herausforderungen können in der direkten Zusammenarbeit zwischen Metropole und umliegenden Städten beziehungsweise Kreisen angegangen werden. Daher hat sich, gefördert durch das Projekt StadtUmland.NRW die Kooperation Köln und rechtsrhei74

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

- Entwurf -

nische Nachbarn mit den Mitgliedern Köln, Leverkusen, Bergisch Gladbach, Rösrath, Troisdorf, Niederkassel, Rheinisch-Bergischer Kreis und Rhein-Sieg-Kreis gebildet. Gemeinsam mit dem Region Köln/Bonn e.V., dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg und dem Nahverkehrszweckverband Rheinland sollen insbesondere Schlüsselprojekte für den Gesamtraum und Impulsprojekte für Teilräume sowie ein Integriertes Siedlungs-, Mobilitäts- und Freiraumentwicklungskonzept erarbeitet werden. Modellhaft werden auch die politischen Gremien aller beteiligten Gebietskörperschaften eingebunden. Die Kooperation greift damit konkrete Handlungserfordernisse auf, die nicht durch die Stadt Bergisch Gladbach allein erfüllt werden können. In Zusammenarbeit mit anderen Stadt-Umland-Kooperationen werden auch weitere Themen wie eine interkommunale Baulandpolitik bearbeitet. Die Kooperation Köln und rechtsrheinische Nachbarn dient zudem als Basis für Kommunikation und politische Abstimmung interkommunaler Projekte zwischen einer geringeren Zahl von Beteiligten aus dem Kooperationsraum. Hierzu zählen insbesondere lokale Verkehrsprojekte, die unter anderem im Rahmen eines runden Tisches „Verkehr im Rechtsrheinischen“ zwischen den Städten Köln, Bergisch Gladbach und Leverkusen sowie dem Rheinisch-Bergischen Kreis erarbeitet und vereinbart wurden. Sie können wesentliche Beiträge zur Lösung lokaler und regionaler Verkehrsprobleme leisten. In allen aufgeführten Formaten der interkommunalen und regionalen Kooperation arbeiten Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Bergisch Gladbach aktiv mit. Sie vertreten die Interessen der Stadt, bemühen sich um eine intensive interkommunale Abstimmung und um eine starke Position der Region gegenüber übergeordneten Planungsebenen. Ein besonderes Ziel ist die Umsetzung interkommunaler und regionaler Projekte zur Lösung von Problemen, die alleine auf der örtlichen Ebene nicht wirkungsvoll angegangen werden können.

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Stadt Bergisch Gladbach 4.

Konzepte und Gutachten

Die Stadt Bergisch Gladbach hat die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes in den vergangenen Jahren mit einer Reihe von Konzepten und Gutachten vorbereitet. Die für den Flächennutzungsplan relevanten Ausarbeitungen wurden mit einer Ausnahme unmittelbar durch städtische Dienststellen erstellt beziehungsweise in Auftrag gegeben. Zusätzlich wird als wesentliche Aussage eines Fachplanungsträgers das Gewerbeflächenkonzept des Rheinisch-Bergischen Kreises betrachtet. Die Ausarbeitungen entstanden im Zeitraum von 2011 bis heute und sind somit in der Regel ausreichend aktuell. Zu beachten sind allerdings veränderte Rahmenbedingungen (z.B. hinsichtlich der demographischen Entwicklung), so dass ein Teil der seinerzeit formulierten Ziele keine oder nur noch eingeschränkte Gültigkeit besitzen. Neben einer Zusammenfassung der Inhalte der Konzepte und Gutachten erläutert das folgende Kapitel deren Relevanz für den Flächennutzungsplan und geht insbesondere auf mögliche Konflikte und Widersprüche zwischen seinerzeit erarbeiten Zielsetzungen sowie aktuellen konzeptionellen Aussagen für die Stadt und den Flächennutzungsplan ein. Nach § 1 Absatz 6 Nummer 11 Baugesetzbuch sind „die Ergebnisse eines von der Gemeinde beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzeptes oder einer von ihr beschlossenen sonstigen städtebaulichen Planung“ bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans „insbesondere zu berücksichtigen“. Viele der im folgenden Kapitel vorgestellten Konzepte (Integriertes Stadtentwicklungskonzept, Wohnbaulandkonzept, Gewerbeflächenkonzept, Einzelhandelsund Nahversorgungskonzept, Mobilitätskonzept, Lärmaktionsplan, Freiraumkonzept, Denkmalpflegeplan) sind durch die jeweils zuständigen städtischen Gremien beschlossen worden, erfüllen also die Anforderungen des § 1 Absatz 6 Nummer 11 Baugesetzbuch. Aber auch die weiteren Ausarbeitungen (Brachflächenanalyse, Fachbeitrag der Wirtschaftsförderung, Gewerbeflächenkonzept des Rheinisch-Bergischen Kreises) enthalten wesentliche Vorgaben für die Stadtentwicklung von Bergisch Gladbach. Mit Ausnahme des Stadtentwicklungskonzeptes behandeln jedoch alle aufgeführten Konzepte „lediglich“ einen speziellen fachlichen Sektor. Sie unterlagen keiner übergreifenden und integrierten Abwägung, wie sie im Rahmen des förmlichen Aufstellungsverfahrens für den Flächennutzungsplan vorgeschrieben ist. Nach den Regelungen des Baugesetzbuches sind derartige Konzepte in die Abwägung einzustellen, lösen aber keine unmittelbare Bindung des Flächennutzungsplanes aus. Das Abwägungsgebot gemäß § 1 Absatz 7 Baugesetzbuch bedingt die angemessene Berücksichtigung aller Belange. Hierbei müssen nicht in Gutachten oder Konzepten niedergelegte Belange ebenso berücksichtigt werden wie sich ändernde Rahmenbedingungen. Dies alles kann dazu führen, dass der Flächennutzungsplan von den bestehenden Konzepten und Gutachten abweicht. Alle Konzepte und Gutachten werden in diesem Kapitel jeweils für das Flächennutzungsplanverfahren zusammengefasst. Wörtliche sowie sinngemäße Zitate werden eingerückt und durch eine kursive Schriftsetzung kenntlich gemacht.

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Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


ISEK 2030 Bergisch Gladbach - Endbericht

Flächennutzungsplan 2035 4.1

- Entwurf -

Integriertes Stadtentwicklungskonzept – ISEK 2030

Das integrierte Stadtentwicklungskonzept – ISEK 2030 wurde vom Büro SSR – Schulten Stadtund Raumentwicklung aus Dortmund, in den Jahren 2010 bis 2012 (Beschluss Februar 2012) unter breiter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bergisch Gladbach erarbeitet. Das Konzept formuliert Entwicklungsziele für die Gesamtstadt, ein räumliches Leitbild und Räumlichesfür Leitbild Fokusthemen die künftige Stadtentwicklung.

Legende Entwicklungsraum Neue Qualitäten schaffen

Städtischer Freiraum Spiel, Sport und Erholung

Qualifizierungsraum Bestand sichern und aufwerten

Infrastrukturschwerpunkt Angebote qualifizieren und stärken

Ländlicher Raum Strukturen anpassen und sichern

Verbindungs- und Entwicklungsachse Leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur

Abbildung 24: Das räumliche Leitbild für die Stadt Bergisch Gladbach (SSR – Schulten Stadt- und Raumentwicklung Abbildung 100: Räumliches Leitbild (2012))

Räumliches Leitbild und Konkretisierung durch Handlungsleitlinien „Vielfalt und Qualität verbinden!“ wird im integrierten Stadtentwicklungskonzept als Motto für die Stadt formuliert. Bergisch Gladbach soll demnach die vielfältigen Qualitäten der 77

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Stadt Bergisch Gladbach einzelnen Stadtteile/Stadtbezirke nutzen, ausbauen und vernetzen. Durch die Schaffung weiterer Qualitäten kann zudem eine Erhöhung der Standortattraktivität erreicht werden. Dieses Motto wird in ein räumliches Leitbild mit unterschiedlichen Entwicklungszielen für verschiedene Raumkategorien (vergleiche Abbildung 24: Das räumliche Leitbild für die Stadt Bergisch Gladbach) differenziert. Die Raumkategorien gliedern sich wie folgt: Entwicklungsraum (graublau) Stadtteile, die nah an der Stadtgrenze zu Köln liegen und auch mit dem öffentlichen Personennahverkehr gut erschlossen sind, haben bereits heute einen besonderen Entwicklungsdruck. Hierzu gehören vor allem die an der Stadtbahnlinie 1 liegenden Stadtteile Refrath und Bensberg. Aber auch die Stadtmitte bietet mit dem direkten S Bahn-Anschluss zukunftsorientierte Lagequalitäten. Diese Entwicklungsstandorte bieten sich für die Schaffung neuer Wohnund Arbeitsstandorte an. Gerade hier sind qualitativ hochwertige Wohnformen mit hoher Dichte (Stadthäuser, hochpreisige Miet- und Eigentumswohnungen, Servicewohnen und so weiter) als Ergänzung zum heutigen Angebot in Bergisch Gladbach vorstellbar. Umbau und Qualifizierung des städtebaulichen Umfeldes sind dabei eine besondere Herausforderung. Qualifizierungsraum (gelb) Die städtischen Randlagen sind zumeist von Wohnbebauung geprägt, vorzugsweise im Einfamilienhausbau. Diese Standorte gilt es durch gezielte Angebotsergänzungen, Wohnumfeldaufwertung und Stärkung der Versorgungsqualität auch in Zukunft für Familien attraktiv zu gestalten. Gerade hier gilt es den absehbaren Generationenwechsel im Immobilienbestand aktiv zu unterstützen und zu ermöglichen. Ländlicher Raum (ocker) Hier gilt es, den attraktiven Landschaftsraum und die Naturschutzgebiete langfristig zu sichern, aber auch als attraktiven Erholungsraum zu qualifizieren. Die ländlich geprägten Wohnlagen sind im demografischen Wandel zu unterstützen und wohn78

ortnahe Versorgungsqualitäten oder eine gute Erreichbarkeit sicher zu stellen, damit das Wohnen „auf dem Land“ im Bestand attraktiv bleibt. Städtischer Freiraum (grün schraffiert) Bergisch Gladbach besticht durch das Arbeiten und Wohnen im Grünen. Die Landschaft ist als strukturierendes und gestaltendes Element herauszustellen. Hierzu gehört die Aufwertung des wohnortnahen Freiraumes zu Aktionsräumen für Sport, Erholung und Spiel. Infrastrukturschwerpunkte (schwarze Punkte) Der demografische Wandel und die damit verbundene Verschiebung der Altersstruktur wird in Bergisch Gladbach eine Veränderung der Infrastrukturnachfrage ergeben. Die Neuordnung von Standorten bietet die Chance, eine bessere Qualität der Angebote zu realisieren. Die dargestellten Zentren bilden das Rückgrat für zukünftige soziale Infrastruktur- und Nahversorgungsangebote. Verbindungs- und Entwicklungsachsen (grau gestrichelt) Zukünftig gilt es, die leistungsfähigen Verkehrsinfrastrukturen zu erhalten und zu stärken. Eine Förderung des öffentlichen Personennahverkehres ermöglicht es, bestehenden Belastungen durch den motorisierten Individualverkehr zu begegnen. Auch der Ausbau von Radwegeverbindungen bietet die Chance den Verkehr in Bergisch Gladbach zukünftig umweltfreundlicher, flexibler und generationsübergreifend zu gestalten. Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

- Entwurf -

Um die Entwicklungsziele im Sinne der Raumkategorien des räumlichen Leitbildes in Zukunft zu erreichen, empfiehlt das integrierte Stadtentwicklungskonzept – ISEK 2030 die Festlegung grundsätzlicher Handlungsleitlinien für die Stadtentwicklung. Diese Handlungsleitlinien lauten: Qualitäten stärken und ergänzen Die Teilräume von Bergisch Gladbach bieten sehr unterschiedliche Umfeld- und Lagequalitäten. Zum Wohle der Gesamtstadt werden diese individuellen Qualitäten genutzt und gestärkt. Städtische Vielfalt vernetzen und nutzen Eine teilräumliche Profilierung wird in Bergisch Gladbach eine Bereicherung darstellen. Hierzu trägt zum einen die Nutzung vorhandener Stärken aber auch die Vernetzung von Angeboten und Akteuren über die Stadtteilgrenze hinweg bei. Regional denken und gemeinsam handeln Auch im regionalen Zusammenhang gilt es, die Stärken von Bergisch Gladbach herauszuarbeiten und die Vorteile regionaler Kooperation zu nutzen. Hierzu gehört die Vernetzung mit dem Oberzentrum Köln ebenso wie die Arbeitsteilung innerhalb des Rheinisch-Bergischen Kreises.

Lokale Akteure mitnehmen und einbinden Die Herausforderungen der Stadtentwicklung sind nicht allein durch städtisches Handeln zu bewältigen. Die Einbindung lokaler Ressourcen und „bürgerschaftlichen Engagements“ gilt es zu stärken. Hierzu gehören dialogorientierte Prozesse ebenso wie die Mobilisierung des „bürgerlichen Engagements“ und die Aktivierung privater Ressourcen. Strategisch steuern und handlungsfähig bleiben Stadtentwicklungsplanung bedeutet auch in Zukunft das Arbeiten mit knappen Ressourcen. Hierzu bedarf es der Effizienz und Kooperation in Planung und Umsetzung. Grundlage hierfür ist die regelmäßige Überprüfung der Ziele, Handlungsprioritäten und Maßnahmen im Sinne eines Controllings unter Einbindung der handelnden Akteure aus Politik und Verwaltung. Abstimmungen unter den einzelnen Fachplanungen und die Berücksichtigung und Weiterentwicklung der städtischen Zielsteuerung sind Bestandteil der strategischen Stadtentwicklung.

Handlungsschwerpunkte, räumliches Strukturkonzept und Leitprojekte Für die zukünftige Stadtentwicklung formuliert das integrierte Stadtentwicklungskonzept – ISEK 2030 fünf Fokusthemen, die aus Gesprächen, Workshops und Planungswerkstätten mit lokalen Akteuren, Politik und Verwaltung entwickelt wurden. Die Fokusthemen sollen eine prioritäre Stellung in der kommunalen Stadtplanung einnehmen und werden durch Handlungsziele und Handlungsansätze inhaltlich unterfüttert.

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Stadt Bergisch Gladbach Fokusthema: Vielfältige Wohnqualitäten Handlungsziele • Wanderungsgewinne durch Zuzüge unterschiedlicher Nachfrager aus der Region erzielen • Abwanderung junger Familien in das direkte Umland reduzieren • Generationenwechsel im Bestand erfolgreich gestalten • Demografiefeste Wohnquartiere schaffen

Handlungsansätze mit hoher Priorität • Integrierte Handlungskonzepte für gefährdete Quartiere im Generationenwechsel • Aktive Förderung von Bestandsorientierung und Innenentwicklung • Laufende Marktbeobachtung und Aktualisierung des Wohnbaulandkonzeptes • Städtebaulicher Qualitätsatlas Bestandsquartiere • Schaffung neuer Wohnangebote und Wohnqualitäten in integrierten Lagen • Qualitätsfonds zur Förderung von Quartiersentwicklungsprojekten Zielgruppenorientiertes Baulandmanagement

Fokusthema: Mobilität Handlungsziele • O ptimierung des Verkehrsnetzes für MIV und Lkw- Verkehr zur Reduzierung von Belastungen • F örderung und Vernetzung umweltverträglicher Mobilitätsangebote • ( Regional) Abgestimmte Siedlungs- und Verkehrsentwicklung

Handlungsansätze mit hoher Priorität • Integrierter Verkehrsentwicklungsplan • Qualitätsstrategie Nahmobilität • Sicherung und Ausbau einer „Stadt der kurzen Wege“ • Ausbau flexibler Alternativen im ÖPNV • Etablierung eines integrierten Mobilitäts- und Verkehrsmanagements

Fokusthema: Hochwertige Naherholungsmöglichkeiten Handlungsziele • Qualifizierung des Freizeit- und Erholungsstandortes • Sicherung und Vernetzung der Freiräume • Ausbau der wohnortnahen Freizeitund Erholungsräume als besondere Standortfaktoren

Handlungsansätze mit hoher Priorität • Qualitätsstrategie Freiraum und Freizeit • Leitsystem Freizeit: Verbesserung von Information und Orientierung • Qualitätsfonds Freiraum und Tourismus • Vernetzung von Erholungs-, Freizeit- und Tourismusangeboten • Vernetzung von Freiraumentwicklung und Nahmobilitätsförderung

Fokusthema: Innovativer Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Handlungsziele • Erhöhung der Gewerbesteuereinnahmen • Ansiedlung neuer Unternehmen und Arbeitsplätze • Erhalt vorhandener Unternehmen • Etablierung als Bildungs- und Wissensstandort

Handlungsansätze mit hoher Priorität • Aufwertung und Aktivierung bestehender und neuer Gewerbepotenziale • Integrierte Machbarkeitsstudie „Dienstleistungs- und Wissensstandort Stadtmitte“ • Sicherung und Ausbau von Bildungs- und Betreuungsangeboten • Qualitätsstrategie – Ansiedlung „passender“ Betriebe • Servicecenter Wirtschaft – „Bergisch Gladbacher Modell“ • Vernetzung regionaler Angebote

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Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

- Entwurf -

Fokusthema: Aktive Kooperation und Profilierung Handlungsziele

Handlungsansätze mit hoher Priorität

• „Zusammenwachsen in den Köpfen“

• „Update your City“

• Profilierung des Wohn- und Wirtschaftsstandorts Bergisch Gladbach

• Anerkennungskultur für beispielgebende Ideen zur Lösung gesamtstädtischer Herausforderungen

• Etablierung neuer Finanzierungs- und Umsetzungsmodelle

• Aktivierung und Vernetzung von bürgerschaftlichem / unternehmerischem Engagement • Neues Rollenverständnis: Stadt als Moderator und Förderer

Die Handlungsziele und -ansätze werden aufgrund räumlicher Unterschiede innerhalb des Stadtgebietes in Entwicklungsstrategien für die sechs Stadtbezirke weiter differenziert. Die Ergebnisse werden in einem räumlichen Strukturkonzept und Handlungsschwerpunkten für die Stadtbezirke zusammengefasst. In diesen Schritt fließt insbesondere die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger während der Planungswerkstätten ein. Dabei werden je Stadtbezirk und teilweise weiter differenziert nach Stadtteilen Zielsetzungen für die künftige Entwicklung ausgearbeitet. Die jeweiligen Stärken und Schwächen werden in den Vordergrund gestellt. Zudem werden wesentliche räumliche Elemente, etwa potenzielle Neubauflächen oder Grünachsen, definiert. In einem letzten Schritt benennt das integrierte Stadtentwicklungskonzept – ISEK 2030 Leitprojekte für die Stadt Bergisch Gladbach, die prioritär umzusetzen sind und erste positive Impulse darstellen sollen. Nach Umsetzung dieser Leitprojekte sollen weitere Maßnahmen folgen, um die gesteckten Handlungsziele zu erreichen. Diese Leitprojekte lauten: „Das Stadtteilzentrum mit Qualität“ Integrierte städtebauliche Rahmenplanung Bensberg

„Dienstleistungs- und Wissensstandort Stadtmitte“ Integrierte Machbarkeitsstudie

„Mobilität von morgen planen“ Integrierter Verkehrsentwicklungsplan Bergisch Gladbach

„Fit für die Zukunft“ Integrierte Handlungskonzepte für gefährdete Wohngebiete

„Nachfragegerechte Gewerbestandorte mit Profil“ Aktivierung und Aufwertung der Gewerbeflächenpotenziale

„Stärkung der inneren Werte“ Aktive Förderung von Bestandsorientierung und Innenentwicklung

„Der Wissensstandort“ Sicherung und Ausbau von Bildungs- und Betreuungsangeboten

„Wir sind Bergisch Gladbach“ Identitätskampagne „Update your city“

Fazit für den Flächennutzungsplan Die Parameter der Stadtentwicklung haben sich in Bergisch Gladbach in den vergangenen Jahren verändert. So gelten zum Zeitpunkt der Erarbeitung des Stadtentwicklungskonzepts im Jahr 2012 insbesondere hinsichtlich der Bevölkerungsentwicklung noch grundsätzlich andere Rahmenbedingungen als heute. Wurde seinerzeit eine stagnierende, später leicht abnehmende 81


Stadt Bergisch Gladbach Bevölkerungszahl erwartet, so ist aus heutiger Sicht von einem langfristigen Wachstum der Region Köln/Bonn und der Stadt Bergisch Gladbach auszugehen. Die Entwicklungen der letzten Jahre stützen diese Annahme. Eine strenge Auslegung des Stadtentwicklungskonzeptes ist mit der eingetretenen Entwicklung nicht (mehr) in Übereinstimmung zu bringen, sodass eine Anpassung der beschlossenen Zielsetzung erforderlich ist. Laut gesetzlichem Auftrag des § 5 Absatz 1 Baugesetzbuch muss im Flächennutzungsplan die „beabsichtigte städtebauliche Entwicklung (...) nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde“ dargestellt werden. Dies schließt insbesondere auch die Berücksichtigung möglichst aktueller Daten zur Beschreibung der Entwicklung ein. Für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes kann auf aktuelle kommunale Einwohnermeldedaten sowie auf die amtliche Bevölkerungsstatistik von IT.NRW vom 31.12.2015 zurückgegriffen werden. Das integrierte Stadtentwicklungskonzept sowie dessen Bevölkerungsprognose wird auf Basis von amtlichen Daten aus den Jahren 2000 bis 2009 entwickelt. Die Bevölkerungsprognose basiert auf Daten aus den Jahren 2005 bis 2009. Das Bevölkerungsprognosemodell des Stadtentwicklungskonzeptes wird daher für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes aktualisiert und insbesondere an die tatsächlich eingetretene Bevölkerungsentwicklung sowie einen aktualisierten Referenzzeittraum bis 2014 angepasst. Näheres hierzu ist in Kapitel 2.3 Bisherige demographische Entwicklung, Prognose und Milieus ausgeführt. Im Ergebnis sind aufgrund der fortdauernden Zuwanderung in die Region neue Wohnbauflächen- und Gewerbeflächendarstellungen erforderlich, die über die Flächen hinausreichen, die im Stadtentwicklungskonzept vorgeschlagen werden. Die Neujustierung der Strategie folgt dabei der Handlungsleitlinie des Stadtentwicklungskonzeptes Strategisch steuern und handlungsfähig bleiben. Die Vorgaben des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes sind folgendermaßen neu zu bewerten: Räumliche Leitlinien Die räumlichen Leitlinien behalten im Wesentlichen ihre Gültigkeit. Ziel der Darstellungen des Flächennutzungsplanes muss es weiterhin sein, die Entwicklung prioritär auf den bestehenden Siedlungskörper zu konzentrieren. Entwicklungsraum Der durch die Zuwanderung in die gesamte Region ausgelöste Entwicklungsdruck ist insbesondere im „Entwicklungsraum“, also in den Stadtteilen angrenzend an Köln, festzustellen. Die Entwicklung nach dem Grundsatz Innen- vor Außenentwicklung führt in den letzten Jahren zu einem verstärkten Fokus der baulichen Entwicklung auf Flächen der Binnenentwicklung innerhalb des Entwicklungsraumes. Die dortigen Flächen konnten in nennenswertem Umfang aktiviert werden (siehe Baulückenbörse, Nachverdichtungen z. B. alte Belgische Schule, Kölner Straße Ecke Stadtbahnlinie 1). Inzwischen verbleiben nur noch geringe Kapazitäten gemäß den Vorgaben des Stadtentwicklungskonzeptes. Verbleibende und verfügbare Flächen zur Binnenentwicklung, zur Nachverdichtung (nicht im Rahmen des Flächennutzungsplanes zu regeln), Nachnutzung und Umwandlung stehen zudem in Konkurrenz mit anderen Nutzungen (etwa Einzelhandel, zentralen Nutzungen in der Innenstadt, weiterhin gewerbliche Nutzungen auf bisher gewerblich vorgeprägten Flächen). Weiteres hierzu wird in Kapitel 5 Innenentwicklung und Reserveflächen ausgeführt. 82

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

- Entwurf -

Das begrenzte Flächenangebot und damit einhergehende Preisanstiege haben Verdrängungseffekte auf Wohnungsteilmärkten zur Folge. Ein hohes Preisniveau ist insbesondere in Bestandsquartieren entlang der Verkehrsachsen (vor allem in Refrath und Bensberg) nach Köln festzuhalten. Die beabsichtigte Reduzierung der Abwanderung junger Familien in das direkte Umland, entsprechend den Ausführungen des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes, ist dadurch hier nur noch sehr bedingt umsetzbar. Die Auswirkungen der begrenzten Flächen für den Wohnungsmarkt werden in Kapitel 2.4 Wohngebäudebestand näher erläutert. Qualifizierungsraum und städtischer Freiraum Einen Ausweichraum für die wohnbauliche Entwicklung stellen die städtischen Randlagen („Qualifizierungsraum“) dar, denn hier existieren gut erschlossene beziehungsweise erschließbare Flächen. Für diese Flächen gilt mitunter jedoch eine Vielzahl von Einschränkungen, die im Rahmen der Flächennutzungsplanung zu berücksichtigen und gegeneinander gerecht abzuwägen sind. So liegen die möglichen Siedlungserweiterungen am Siedlungsrand und stehen damit in einem Konfliktfeld aus Landschaftsschutz (flächendeckend insbesondere am Rande der Qualifizierungsräume – im Umweltbericht näher ausgeführt), den Erholungs- und Freizeitansprüchen der Bevölkerung (Naherholung/Feierabenderholung an den heutigen Siedlungsrändern), den naturräumlichen Rahmenbedingungen (in Kapitel 2.2 Naturräumliche Grundlagen näher ausgeführt) sowie anderen konkurrierenden Nutzungen (etwa Sondernutzungen oder Gewerbe). Durch eine gezielte Auswahl von Bereichen für eine weitere Siedlungsentwicklung werden im Umkehrschluss auch ganz bewusst Flächen von einer Bebauung ausgenommen, die weiterhin ihre bisherige Funktion als städtischer Freiraum erhalten sollen. Erholungsnutzungen sind gemäß den Ausführungen des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes im „städtischen Freiraum“, exakt in diesem Übergang zwischen Siedlung und Landschaft, zu realisieren. Ländlicher Raum Auf Grundlage der aktuellen Prognosen und unter der Prämisse einer ausgewogenen gesamtstädtischen Entwicklung werden auch im „ländlichen Raum“ Siedlungserweiterungen erforderlich. Sie sind so anzuordnen und zu gestalten, dass bestehende Siedlungen abgerundet, ergänzt und die prägenden Landschaftselemente erhalten werden. Das bedeutet, dass auch die Ortsteile Moitzfeld und Herkenrath stärker als bisher ihren Teil zur weiteren Siedlungsentwicklung in Bergisch Gladbach beitragen werden müssen. Infrastrukturschwerpunkte sowie Verbindungs- und Entwicklungsachsen Der Flächennutzungsplan greift die im Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept entwickelten zentralen Versorgungsbereiche auf. Erforderliche Sondergebiete für den großflächigen Einzelhandel werden ebenfalls auf Grundlage dieses Konzeptes dargestellt. Hier wird die Raumkategorie „Infrastrukturschwerpunkte“ des Stadtentwicklungskonzepts aufgegriffen. Weiterführende Aussagen zu den „Verbindungs- und Entwicklungsachsen“ erfolgen im Mobilitätskonzept (siehe Kapitel 4.5.1 Mobilitätskonzept). Der Flächennutzungsplan greift diese Überlegungen auf und stellt unter anderem eine Verlängerung der Stadtbahnlinie 1, Flächen für „Park and Ride“ (P+R) und weitere Verknüpfungspunkte zwischen verschiedenen Verkehrsträgern (Mobilpunkte) dar. Fokusthemen, räumliche Strukturkonzepte, Handlungsschwerpunkte und Leitprojekte Wanderungsgewinne ergeben sich auch ohne gezielte planerische Aktivitäten der Stadt. Die Zuwanderung wirkt sich somit unmittelbar auf das Fokusthema: Vielfältige Wohnqualitäten 83


Stadt Bergisch Gladbach aus. Ohne steuernden Eingriff in Wohnungs(teil)märkte ergeben sich für die Stadtentwicklung Risiken. Ökonomische Marktmechanismen führen zu einer Vernachlässigung der Wohnraumversorgung breiter Kreise der Bevölkerung, welche die hohen Preise nicht mehr zahlen können. Eine zentrale Aufgabe der Darstellungen des Flächennutzungsplanes besteht darin, durch geeignete Bauflächen in ausreichendem Umfang eine möglichst ausgewogene Entwicklung des Wohnungsbestandes für alle Bevölkerungsschichten zu gewährleisten. In Bezug auf das Fokusthema: Hochwertige Naherholungsmöglichkeiten ist auf das Freiraumkonzept vom August 2011 zu verweisen, das im Kapitel 4.7 Freiraumkonzept zusammengefasst wird. Die Handlungsansätze zum Fokusthema: Intelligente Mobilität werden im Mobilitätskonzept weiterentwickelt und konkretisiert. Die Inhalte des Mobilitätskonzeptes fließen – soweit sie den Regelungsumfang eines Flächennutzungsplans betreffen – in den Entwurf des Flächennutzungsplans ein. Hierzu wird auf Kapitel 4.5.1 Mobilitätskonzept verwiesen. In Bezug auf das Fokusthema: Innovativer Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort werden wesentliche Elemente der Handlungsansätze im „Fachbeitrag der Wirtschaftsförderung“ aufgegriffen. Dieser wurde für den neuen Flächennutzungsplan erarbeitet und die Inhalte in Kapitel 4.3.3 Fachbeitrag der Wirtschaftsförderung zusammengefasst. Im Integrierten Stadtentwicklungskonzept wird zum Fokusthema: Aktive Kooperation und Profilierung die Rolle der Stadt sowohl als Arbeitsstandort als auch als Wohnstandort hervorgehoben. Hier werden eine weitere Profilierung und der Ausbau der Stärken empfohlen. Für Stadt und Region gilt, dass die Mischung dieser und weiterer Nutzungen und die vielfältigen Austauschbeziehungen deren Attraktivität ausmachen. Daher soll dieses Fokusthema im Sinne der Ausführungen des Stadtentwicklungskonzeptes beibehalten werden. Vorhandene Qualitäten des Wohn- und Arbeitsstandortes Bergisch Gladbach sind im Zuge des geplanten Wachstums der Stadt sowohl für die bestehenden Siedlungen als auch für die neuen Baugebiete zu sichern und fort zu entwickeln. Dabei stimmen die Zielsetzungen des Flächennutzungsplanes und des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes vollständig überein. Durch die Darstellungen des Flächennutzungsplanes werden zwar Flächen insbesondere am heutigen Siedlungsrand neu bebaut. Dies führt aber nicht zu einer grundsätzlich neuen, nunmehr negativen Bewertung der Qualitäten der Stadt. Die Umsetzung, etwa die Anbindung der Siedlungen an den umgebenden Freiraum, lässt sich erst im Rahmen der Bebauungspläne planen und rechtlich fixieren. Die grundsätzlichen Ziele des räumlichen Strukturkonzeptes für die einzelnen Stadtteile werden überwiegend nicht tangiert. Die Aussagen des Stadtentwicklungskonzeptes werden durch die Darstellungen des Flächennutzungsplanes in wesentlichen Teilen zu einer konkreteren, planerisch-steuernden Konzeption weiterentwickelt. Eine Vielzahl der dargestellten Wohn- und gewerblichen Bauflächen entspricht den Vorgaben des Stadtentwicklungskonzeptes. Grundsätzlich werden alle Stadtteile, für die der Flächennutzungsplan neue Wohnbauflächen vorsieht, als „Gute“ oder „Mittlere“ Wohnlagen bewertet. Allerdings stimmen die Anzahl, der Zuschnitt und die Menge der neuen Darstellungen im Flächennutzungsplan aufgrund der grundlegend geänderten Rahmenbedingungen nicht vollständig mit den Strukturkonzepten für die jeweiligen Stadtbezirke überein. Die Abweichungen der Lage neu dargestellter Flächen im Vergleich zu den Strukturkonzepten beruhen 84

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

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auf der gebotenen genaueren Analyse zu einzelnen Flächen (am Siedlungsrand). Zudem berücksichtigen die Neudarstellungen, dass sich die geänderte Nachfragesituation nunmehr auch auf den östlichen Teil des Stadtgebietes (und Teilflächen der östlichen Nachbarkommunen) auswirkt. Für Herkenrath bzw. das östliche Stadtgebiet ist es vor diesem Hintergrund erforderlich, deutlich mehr zusätzliche Flächen darzustellen, da in den anderen Stadtteilen die Erweiterungspotenziale weitgehend ausgeschöpft sind. Die Leitprojekte des Stadtentwicklungskonzeptes besitzen für die Darstellungen des Flächennutzungsplanes nur eine untergeordnete Relevanz bzw. werden im Rahmen entsprechender Fachgutachten (Mobilität, Gewerbe) bereits in ausreichendem Maße berücksichtigt.

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Stadt Bergisch Gladbach 4.2

Wohnbaulandkonzept

Das Wohnbaulandkonzept („Wohnbaulandkonzept 2011 – Bericht und Empfehlungen“, Mai 2011) analysiert und bewertet Reserveflächen sowie mögliche Entwicklungspotenziale am Siedlungsrand. Die Flächen wurden umfassend untersucht und die Ergebnisse in einer GIS-Datenbank25 erfasst. Die resultierenden Flächen sind unter anderem Grundlage der wohnbaulichen Entwicklung der Stadt im Zeitraum 2011 bis heute und dienen als Basis der Beurteilung der künftigen Siedlungsentwicklung. Das Konzept stellt als städtische Strategie die Grundlage der internen Vorabschätzung dar. Es wurde nicht mit den Interessen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange oder mit der Bezirksregierung abgestimmt. Bedarfe Für die Ermittlung des Bedarfes an Wohnbauland stützt sich das Konzept auf Daten des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen (LDS NRW; jetzt: IT.NRW) sowie einer Prognose des Instituts für Wohnungswesen, Immobilienwirtschaft, Stadt- und Regionalentwicklung, Forschung und Beratung GmbH (InWIS). Beide Prognosen errechnen einen Bedarf an Bruttobauland, der zwischen 28 ha und 82 ha schwankt. Wie beim Stadtentwicklungskonzept ist bei diesen Zahlen darauf zu verweisen, dass die aktuelle Entwicklung grundlegend andere Rahmenbedingungen vorgibt. So gelten zum Zeitpunkt der Erarbeitung des Wohnbaulandkonzepts insbesondere hinsichtlich der Bevölkerungsentwicklung noch grundsätzlich andere Rahmenbedingungen als heute. Wurde seinerzeit eine abnehmende Bevölkerungszahl erwartet, so ist aus heutiger Sicht von einem langfristigen Wachstum der Region Köln/Bonn und der Stadt Bergisch Gladbach auszugehen. Hierzu wird auf Kapitel 2.3 Bisherige demographische Entwicklung, Prognose und Milieus verwiesen. Analyse von Flächen Im Rahmen der Untersuchung werden Flächen nach Größe und Lage typisiert. Einzelne Flächen innerhalb des Siedlungszusammenhangs werden als „Typ Baulücke“ aufgenommen. Größere zusammenhängende Potenzialflächen in integrierter Lage werden als „Typ Lage im Siedlungsbereich“ bezeichnet, während unter dem „Typ Lage am Ortsrand“ meist größere Potenzialflächen zusammengefasst werden, für die das Baurecht noch geschaffen werden muss, aber eine äußere Erschließung bereits vorhanden ist. Unter dem „Typ Baulücke“ werden 860 Flächen mit insgesamt 114 ha erfasst, deren größter Anteil sich auf die Stadtteile Schildgen, Hand und Stadtmitte verteilt. Der „Typ Lage im Siedlungsbereich“ umfasst 95 Flächen mit insgesamt 109 ha mit einem Flächenschwerpunkt in der Stadtmitte. 74 Flächen mit rund 213 ha werden als „Typ Lage am Ortsrand“ typisiert. Die größten Potenziale finden sich hierzu am Ortsrand von Hebborn, Katterbach und Herkenrath. Insgesamt werden somit 436 ha möglicher Bauflächen analysiert und in die Bewertung eingestellt. Die größten Flächenreserven bietet demnach der Stadtbezirke 1, gefolgt von Stadtbezirk 2 und Stadtbezirk 5. Strukturanalyse Stadtteile Für die Untersuchung werden die Stadtteile von Bergisch Gladbach in einer Strukturanalyse gesondert betrachtet und in sechs Entwicklungstypen mit unterschiedlich stark ausgeprägter Entwicklungsdynamik eingeordnet. Die Einordnung in Entwicklungstypen wird anhand von 25 GIS = geographisches Informationssystem 86

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

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Indikatoren zu Demographie und Bauaktivität bzw. Immobilienverkäufen vorgenommen. Ergebnis ist, dass die Stadtteile Hand, Kaule und Nußbaum eine besonders hohe Entwicklungsdynamik aufweisen. Die Stadtteile Lückerath, Lustheide, Alt Refrath, Heidkamp, Sand, Bärbroich, Paffrath, Katterbach und Schildgen zeigen eine hohe Entwicklungsdynamik. Für diese Stadtteile erwartet die Wohnbaulandprognose auch künftig eine hohe Wohnbaulandnachfrage. Für die zentralen Stadtteile Stadtmitte, Refrath und Bensberg sowie die angrenzenden Stadtteile Gronau, Frankenforst und Bockenberg ist eine durchschnittliche bis positive Wohnbaulandnachfrage zu erwarten. Den übrigen, eher peripher gelegenen Stadtteilen spricht das Wohnbaulandkonzept eine unterdurchschnittliche Entwicklungsdynamik zu. Bewertung der Flächenpotenziale/Ergebnis der Auswertung Zur weiteren Bewertung der ermittelten Reserveflächen werden die einzelnen Flächenpotenziale mittels einer zweistufigen Bewertung in verschiedene Eignungsgruppen eingeteilt. Kriterien der ersten Stufe (Eignungstest) sind die Entfernung zu Kindergärten und Grundschulen sowie zu weiterführenden Schulen, die Entfernung zu bestehender Nahversorgung und zu ÖPNV-Haltestellen. Darüber hinaus wird der Erschließungsaufwand für Straßenerschließung und Entwässerung beurteilt. Auch ökologische Kriterien werden analysiert, wie zum Beispiel die Wertigkeit der Flächen für Natur- und Landschaftsschutz sowie umweltrelevante Schutzgüter einschließlich Vorbelastung durch Schall-Emissionen. Die Flächen werden in vier Eignungsgruppen (hervorragend geeignet bis unzureichend geeignet) eingeteilt. Zusammengenommen existieren nach Auswertung des Eignungstestes rund 114 ha Reserven in Baulücken, dazu kommen 78 ha in Flächen am Siedlungsrand oder innerhalb des Siedlungsbereiches, die als hervorragend oder gut geeignet bewertet werden. Bedingt geeignet sind demnach weitere 9 ha. Unzureichend geeignet sind nach Auswertung 240 ha. Als Zielstandard wird die Entwicklung der Innen- vor der Außenentwicklung im Verhältnis 3 zu 1 angestrebt. Als Ergebnis wird festgehalten, dass eine Kompensation der damals ermittelten Bedarfe für Wohnbauflächen durch Baulücken rechnerisch möglich ist. Es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass nicht alle Baulücken dort liegen, wo entsprechende Nachfrage existiert. Zudem ist zu beachten, dass Hindernisse bei der Mobilisierung der Baulücken auftreten können. Häufig sind fehlendes Verkaufsinteresse - zum Teil auch aus spekulativen Gründen sowie persönliche Bevorratung etwa für Familienmitglieder - der Grund dafür, dass Baulücken nicht bebaut werden. Zudem können komplexe Eigentumsstrukturen die Mobilisierung erschweren. Empfehlungen zum Vorgehen/Priorisierung im Wohnbaulandkonzept Für das zukünftige Vorgehen empfiehlt das Wohnbaulandkonzept in einer zweiten Stufe eine Priorisierung der Wohnbauflächen. Dabei wird die Entwicklungsdynamik der Stadtteile, die Bewertung der Flächen nach Eignungsgruppen sowie weitere städtebauliche Kriterien überlagert und die Flächen folgendermaßen eingestuft: Priorisierte Flächen werden im sogenannten Vorrangpool zusammengefasst, der alle Baulücken und kleine Flächenpotenziale bis 0,5 ha sowie einen Kernpool (größere Reserveflächen) enthält. Dieser Kernpool ist zeitlich gestaffelt und empfiehlt die Mobilisierung ausgewählter Wohnbauflächenpotenziale in Fünfjahresschritten. Der Vorrangpool umfasst ca. 71 ha, wobei Baulücken nur zur Hälfte angerechnet werden. Sollte dieser Flächenvorrat nicht ausreichen, so stehen zwei Reservepools zur Verfügung.

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Stadt Bergisch Gladbach Zur Umsetzung der Strategie und insbesondere zur Aktivierung der Baulücken wird der Aufbau eines Rauminformationssystems vorgeschlagen. Aufgrund dieser Empfehlung wurde in Bergisch Gladbach ein Baulückenkataster erstellt und daraus die „Baulückenbörse“ entwickelt, die die Baulücken in einer Datenbank darstellt sowie weitergehende Informationen zu den einzelnen Flächen in Form von kurzen Steckbriefen anbietet. Die jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümer wurden hierüber informiert und befragt, ob gegen eine Veröffentlichung der Flächen Bedenken bestünden. Aktuell sind noch rund 40 Grundstücke online abrufbar, rund 170 Grundstücke wurden mittlerweile bebaut, bei den restlichen rund 580 Grundstücken wurde der Veröffentlichung widersprochen. Konkrete Anfragen zu einzelnen Flächen der „Baulückenbörse“ werden an die Stadt gerichtet und von dort an die Eigentümerinnen und Eigentümer weitergegeben. Bei Fragen zur Bebaubarkeit unterstützt und berät die Stadtverwaltung die Interessierten. Die Reserveflächen und insbesondere die Baulücken unterliegen seitdem einem laufenden Monitoring. Fazit für den Flächennutzungsplan Die Ergebnisse des Wohnbaulandkonzeptes sind für das Flächennutzungsplanverfahren nur noch bedingt aussagekräftig. Die Eingangsdaten sind, ebenso wie die des Stadtentwicklungskonzeptes, veraltet und durch die Entwicklungsdynamik der letzten Jahre überholt. Die geänderten Rahmenbedingungen, wozu ein Rückgang der Zahl der für eine Bebauung zur Verfügung stehenden Baulücken gehört, erfordern eine grundsätzliche Neubewertung aller untersuchten Flächen. Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes werden die prognostizierten Entwicklungsdynamiken für die Stadtteile überprüft: Die unterstellte Entwicklung für die einzelnen Stadtteile basiert unter anderem auf einer Analyse der Baufertigstellungen eines Zeitraumes, der mit der Entwicklung der letzten Jahre nicht mehr vergleichbar ist. Die Methodik, auf Basis früherer Baufertigstellungen Vorschläge zur künftigen Entwicklung abzuleiten, erscheint in einer Phase stark dynamischer Entwicklung ungeeignet. Die tatsächliche Zuwanderung in die Stadtteile sowie in die bestehenden Wohnungsteilmärkte, die Attraktivität der Stadtteile für Zuwandernde sowie das Angebot von Neubauflächen lassen sich nur bedingt steuern; die Stadtentwicklung von Bergisch Gladbach wird wesentlich durch das tatsächliche Marktgeschehen beeinflusst. Für den Flächennutzungsplan wird auch die Eignungsbewertung der einzelnen untersuchten Potenzialflächen überprüft. Diese ist nicht direkt auf die Flächennutzungsplanung zu übertragen: Bei der Analyse der einzelnen Flächen im Rahmen des Wohnbaulandkonzeptes wird ein Gesamturteil zugrunde gelegt, das zunächst alle Kriterien gleich gewichtet. Die beim Flächennutzungsplan vorgenommene Anpassung der Flächenzuschnitte, mit der Konflikte und die sich daraus ergebende schlechte Bewertung vermieden werden, wird im Wohnbaulandkonzept nicht systematisch und flächendeckend vorgenommen. Die Erfahrungen aus dem Wohnbaulandkonzept und den eingesetzten Instrumenten stellen aber dennoch eine wichtige Grundlage des neuen Flächennutzungsplans dar. Die seinerzeit angewandten Methoden werden weiterentwickelt und kommen auch bei der aktuellen Bewertung der Flächeneignung zum Einsatz.

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Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

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Die mit den „Pools“ vorgenommene Einordnung von Flächen wird bei der neuen Bewertung zum Flächennutzungsplan berücksichtigt, auch wenn das Instrument des Flächennutzungsplanes keine Priorisierung kennt: die Flächen des Vorrang-Pools werden überwiegend in die Darstellungen des Flächennutzungsplanes übernommen. Schließlich fließen die neuen Erfahrungen mit der Mobilisierung von Baulücken in die Einschätzung dieser Reservepotentiale ein. Dabei bleibt zu beachten, dass die Bemühungen der letzten Jahre um die Innenentwicklung bereits zur Aktivierung von Innenentwicklungspotenzialen geführt haben, weshalb sich das Gesamtvolumen an Reserveflächen bereits erheblich reduziert hat.

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Stadt Bergisch Gladbach 4.3

Gewerbeflächen

Die Konzepte und Gutachten zum Thema Gewerbe bilden eine wichtige Grundlage für die Neudarstellung von Gewerbeflächen im Flächennutzungsplan. Das Gewerbeflächenkonzept von 2011 bereitet eine Auswahl und Bewertung von geeigneten Gewerbestandorten vor, die für eine Neudarstellung in Frage kommen. Die Brachflächenanalyse aus dem Jahr 2014 vertieft die Thematik gewerblicher Reserveflächen und bietet einen Anhaltspunkt zur Ermittlung und der Qualität bestehender Gewerbeflächenreserven. Der Fachbeitrag der Wirtschaftsförderung Bergisch Gladbach aus dem Jahr 2016 schreibt die Ergebnisse aus der Brachflächenanalyse fort und aktualisiert Zahl und Größe der vorhandenen Reserveflächen. Zudem werden wichtige Hinweise in Bezug auf die Standortanforderungen gegeben, die im Rahmen der Neudarstellungen zu beachten sind. Letztlich sind auch die Ergebnisse aus dem Gewerbeflächenkonzept des Kreises (2016) zu berücksichtigen. Die Analysen und Ergebnisse der einzelnen Konzepte und Gutachten bilden die Grundlage für die Darstellungen von Gewerbeflächen im Flächennutzungsplan, werden jedoch in Bezug auf die aktuellen Rahmenbedingungen kritisch überprüft und gegebenenfalls angepasst. 4.3.1 Gewerbeflächenkonzept Das Gewerbeflächenkonzept aus dem Jahr 2011 wird bereits mit Blick auf die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes durch die Stadt Bergisch Gladbach in Auftrag gegeben und unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bergisch Gladbach erarbeitet. Auftragnehmer ist das Büro Planquadrat - Büro für Raumplanung, Städtebau und Architektur aus Dortmund. Bedarfsermittlung Im Fokus des Konzeptes steht die Frage, in welchem Umfang Gewerbeflächen im Flächennutzungsplan neu dargestellt werden müssen, um den voraussichtlichen Bedarf in Bergisch Gladbach zu decken. Hierfür wurde eine Prognose erstellt, die auf drei unterschiedlichen Prognoseverfahren beruht: • Einer Hochrechnung auf Grundlage statistischer Daten zu Baufertigstellungen, • dem „Gewerbe- und Industrieflächen Prognose-Modell“ (kurz GIFPRO-Modell, näheres hierzu ist unter Kapitel 6.2 Gewerbeflächenbedarf ausgeführt) sowie • einer Bedarfsermittlung auf Grundlage einer Befragung von lokalen Betrieben und Unternehmen. Im Ergebnis zeigen die unterschiedlichen Verfahren abweichende Flächenbedarfe, wobei das GIFPRO-Modell und die Hochrechnung der Baufertigstellungsstatistik zu ähnlichen Ergebnissen gelangen. Gerundet wird im Gewerbeflächenkonzept ein Flächenbedarf von 20 ha für den Zeitraum von 15 Jahren als Bezugsgröße für Bergisch Gladbach angenommen. Hierbei geht das Gewerbeflächenkonzept von 8.441 Gewerbe- und Industrieflächen beanspruchenden Beschäftigten aus. Als Basis werden 31.002 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Jahr 2009 in den Wirtschaftsabteilungen Verarbeitendes Gewerbe, Baugewerbe, Handel, Verkehr/Nachrichten sowie sonstige Dienstleistungen angesetzt. Der Anteil der Gewerbeflächen-beanspruchenden Beschäftigten wird mit 100 Prozent für das verarbeitende Gewerbe, mit 100 Prozent für das Baugewerbe, mit 40 Prozent für den Handel und mit 40 Prozent für 90

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Flächennutzungsplan 2035

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Wirtschaftszweig Verkehr/Nachrichten gemäß Klassifikation der Wirtschaftszweige WZ 2003 angegeben. Als Flächenkennziffer werden 225 qm/Beschäftigten angesetzt. Reserveflächen Um zu überprüfen, ob der Bedarf an Gewerbeflächen durch Reserveflächen, etwa in Form von Baulücken in Gewerbegebieten oder durch noch unerschlossene Gewerbegebiete, bereits gedeckt ist, wird im Rahmen des Gewerbeflächenkonzeptes eine Bestandsaufnahme durchgeführt. Diese ergibt, dass zum Zeitpunkt der Erhebung rund 53 ha im rechtswirksamen Flächennutzungsplan zwar als Gewerbegebiete gesichert, aber baulich ungenutzt sind. Dabei werden für 16,5 ha so erhebliche Restriktionen festgestellt, dass eine erneute Darstellung als Gewerbefläche nicht empfohlen wird. Von 36,5 ha ungenutzten und geeigneten Gewerbeflächen sind 2011 lediglich rund 7 ha unmittelbar verfügbar. Dies schließt die Flächen des Gewerbegebietes Obereschbach ein, die damals noch nicht erschlossen, aber bereits planungsrechtlich gesichert waren. Für die übrigen, in privater Hand befindlichen und in Bestands-Gewerbegebieten gelegenen Flächen wird angenommen, dass bis 2026 30 Prozent der privaten Reserveflächen sowie 5 Prozent der betriebsgebundenen Reserveflächen aktiviert werden können. Die Flächenmobilisierung wird insbesondere für die betriebsgebundenen Reserven als schwierig beurteilt. Das Gutachten geht davon aus, dass rund 5,3 ha der privaten Reserveflächen vermarktet und baulich entwickelt werden könnten. Analyse von potenziellen Neudarstellungen In einem letzten Arbeitsschritt werden Flächen innerhalb des Stadtgebietes untersucht, die für eine Neudarstellung in Frage kommen. Grundsätzlich werden die Flächen entlang der A 4 als gut geeignet für eine weitere gewerbliche Entwicklung identifiziert. Aufgrund der integrierten Lage und einer potenziellen Bahnanbindung schlägt das Gutachten einen weiteren Entwicklungskorridor zur prioritären Gewerbeflächenentwicklung entlang der „Bahndammtrasse“ vor. Im Konzept wird entlang dieser Achsen ein Dreieck aufgespannt, das als Suchraum für neue gewerbliche Flächen definiert wird. Nach einem Ausschluss von Flächen werden in einer zweiten Stufe verbleibende Flächen einer Eignungsbewertung unterzogen. Dabei werden insgesamt zwölf Flächen eingehender untersucht. Im Ergebnis empfiehlt das Gewerbeflächenkonzept, die Flächen mit den besten Bewertungen vorzugsweise als künftige Gewerbestandorte zu entwickeln. Dabei handelt es sich zum einen um eine Fläche an der Brüderstraße (Frankenforst – Ziffer 11 in der Abbildung 25: Untersuchte Flächen des Gewerbeflächenkonzeptes 2011) und zum anderen um zwei Flächen im Bereich Voislöhe in einer Größenordnung von 27,5 ha (Moitzfeld-Ziffer 7 in der Abbildung 25: Untersuchte Flächen des Gewerbeflächenkonzeptes 2011). Damit übersteigen die neu darzustellenden Flächen zwar den Bedarf, es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Realisierung der Flächen auch mit Unsicherheiten verbunden ist. Fazit für den Flächennutzungsplan Das Gutachten ist nur noch bedingt mit den heutigen Bedingungen vergleichbar. Die zugrundeliegende Methodik und die hier aufbereiteten Informationen etwa hinsichtlich der gewerblichen Struktur in Bergisch Gladbach sowie zur Ermittlung der gewerblichen Potenzialflächen bieten jedoch wichtige Eingangsbedingungen für das Flächennutzungsplanverfahren. 91


Stadt Bergisch Gladbach

Abbildung 25: Untersuchte Flächen des Gewerbeflächenkonzeptes 2011 (planquadrat Dortmund, Stadt Bergisch Gladbach)

Bedarfe Das Gewerbeflächenkonzept geht von einem Bedarf von 20 ha neuen Gewerbeflächen im Zeitraum 2011 bis 2026 aus. Dies entspricht einem zusätzlichen jährlichen Gewerbeflächenbedarf von rund 1,3 ha. Unter Berücksichtigung der im Gewerbeflächenkonzept ermittelten Reserveflächen entspricht das einem Bedarf zur Neudarstellung von 8,0 ha gewerblichen Flächen bis 2026. Hochgerechnet auf den Zeitraum des neuen Flächennutzungsplanes (2035) wären insgesamt 20 ha gewerbliche Flächen neu darzustellen. Dabei bleiben jedoch folgende Aspekte unberücksichtigt: Die zu Grunde liegenden Annahmen der Bedarfsabschätzung gehen von 31.002 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten des Jahres 2009 aus. Am 31.06.2015 sind in Bergisch Gladbach 31.873 am Arbeitsort Bergisch Gladbach sozialversicherungspflichtig beschäftigt, also 2,8 Prozent mehr. Hinzuzurechnen sind jedoch auch die sonstigen Erwerbstätigen, die nicht sozialversicherungspflichtig sind, etwa Beamtinnen und Beamte, Selbstständige oder unbezahlt mithelfende Familienangehörigen. Die GIFPRO-Methode geht grundsätzlich zunächst von einem statischen Modell der Gewerbeentwicklung aus; es erfolgt keine Berücksichtigung von Veränderungen in der Struktur der Gewerbeflächen beanspruchenden Beschäftigten. Flächenabschläge etwa für einen höheren 92

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Flächennutzungsplan 2035

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Dienstleistungsanteil bleiben unberücksichtigt. Das Gewerbeflächenkonzept berücksichtigt diesen Wandel der Arbeitswelt, der durch die Digitalisierung in noch unbekanntem Ausmaß beschleunigt werden kann (je nach Branche) durch eine reduzierte Flächenkennziffer von 225 qm/Beschäftigter.26 Die aufgeführten Daten und Ansätze bieten für die Ermittlung der Gewerbeflächenbedarfe in Bergisch Gladbach im Rahmen der Flächennutzungsplanung wichtige Ansatzpunkte. Hierzu wird auf Kapitel 6.2 Gewerbeflächenbedarf verwiesen. Reserveflächen Auch die im Rahmen des Gewerbeflächenkonzeptes ermittelten Reserveflächen entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand. Diese werden durch die Brachflächenanalyse durch das Büro für Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH im Jahr 2014 eingehend analysiert sowie fortlaufend durch die Stadtentwicklung der Stadt Bergisch Gladbach aktualisiert. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden in den Kapiteln 4.3.2 Brachflächenanalyse und 4.3.3 Fachbeitrag der Wirtschaftsförderung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes ausgeführt. An der grundsätzlichen Zielsetzung der prioritären Wiedernutzung von Reserveflächen hat sich seit der Aufstellung des Gewerbeflächenkonzeptes nichts verändert. In Kapitel 5 Innenentwicklung und Reserveflächen werden die für den Flächennutzungsplan zugrunde zu legenden Flächen ausgeführt. Untersuchung Potenzialstandorte Die Bewertung der Potenzialstandorte für die gewerbliche Entwicklung dient als Grundlage der Darstellungen des Flächennutzungsplanes. Aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen sind für den Flächennutzungsplan jedoch weitere Flächen für eine gewerbliche Entwicklung zu diskutieren. Die Informationen des Gewerbeflächenkonzeptes dienen dabei als erste, weiter zu vertiefende Vorschläge. 4.3.2 Brachflächenanalyse Im Jahr 2014 wurde im Auftrag des Stadtentwicklungsbetriebes Bergisch Gladbach vom Büro für Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH eine Brachflächenanalyse erstellt. Im Sinne einer nachhaltigen Flächenpolitik wurden gewerbliche und industrielle Brachflächen analysiert und dokumentiert, um eine Wiedernutzung der Flächen zu forcieren. Zunächst werden die Gewerbegebiete charakterisiert und anschließend auf Basis von Vor-Ort-Recherchen im März 2014 die freien Gewerbeflächen aufgenommen. Die Untersuchung erstreckt sich über die folgenden Gewerbegebiete der Stadt Bergisch Gladbach: • Zum Scheider Feld, • West, • Kradepohl, • Gohrsmühle, • Lochermühle, • Zinkhütte, • Refrather Weg, • Auf der Kaule, 26 In der Literatur wird von einem Ansatz für die Flächenkennziffer von 250 m² ausgegangen. Die Anpassung der Flächenkennziffer an vorliegende Rahmenbedingungen ist üblich in einem Maße etwa zwischen 200 und 275 qm. 93


Stadt Bergisch Gladbach • Frankenforst, Bensberg, • TechnologiePark, Bockenberg, Obereschbach, Grube Weiß und • Herkenrath. Die verfügbaren Flächen werden in Gewerbebrachen (also ehemals gewerbliche und industrielle Flächen, die Maßnahmen zur Revitalisierung benötigen), Leerstand (gebrauchsfähige, ungenutzte Gewerbe- und Industrieanlagen) sowie ungenutzte, noch nicht entwickelte Gewerbeflächen kategorisiert. Anschließend wird für die ermittelten Potenzialflächen deren Nutzbarkeit für den Markt überprüft, unter anderem vor dem Hintergrund der Flächenverfügbarkeit. Die Ergebnisse der Analyse und die Einschätzungen zur Nutzbarkeit werden je Gewerbegebiet textlich und in Form von Karten aufbereitet. Ergebnisse Die Analyse ergibt, dass 86,8 Prozent der insgesamt ca. 270,0 ha Gewerbeflächen in Bergisch Gladbach tatsächlich gewerblich genutzt werden. Die übrigen 13,2 Prozent der untersuchten Gewerbeflächen stellen freie Gewerbeflächen dar. Hiervon kann lediglich ein knappes Drittel (4,1 Prozent aller Gewerbeflächen) für gewerbliche oder industrielle Zwecke (wieder) genutzt werden, was einer Fläche von ca. 11,0 ha entspricht. Von diesen entwickelbaren und verfügbaren Flächen sind ca. 1,0 ha auf Gewerbebrachen zurückzuführen, also auf ehemals gewerbliche oder industrielle Flächen, die aktuell nicht beziehungsweise untergenutzt sind. Weitere 3,0 ha sind bebaut, die (gebrauchsfähigen) Gebäude stehen aber leer. Den größten Anteil der verfügbaren, freien Flächen stellen noch nicht genutzte Gewerbegebietsflächen dar. 7,0 ha sind als Gewerbegebiet planungsrechtlich gesichert, aber noch nicht entwickelt. Die größten Reserven bietet dabei das Gewerbegebiet Obereschbach, mit dessen Vermarktung im Jahr 2013 begonnen wurde. Zu den Gewerbebrachen zählen zwei Flächen, eine von rund 0,5 ha auf dem Gelände der Grube Weiß und eine von 0,4 ha im Gewerbegebiet Kradepohl. Für die Gewerbebrache in der Grube Weiß (nördlich angrenzend beziehungsweise innerhalb des Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebietes Grube Weiß) wird seitens des Gutachterbüros eine Entwicklung ausgeschlossen. Einer Nutzung der Fläche im Gewerbegebiet Kradepohl steht die Nähe zum Gewässer sowie die Lage unter einer Hochspannungsleitung entgegen. Ein Brachflächenrecycling kann daher nur in sehr geringem Umfang erfolgen. Die freien Gewerbeflächen sind nach Feststellung des Gutachtens stark limitiert. Lediglich im Gewerbegebiet Obereschbach wird noch Potenzial gesehen. Daher ermittelt das Gutachten mittel- bis langfristig einen zusätzlichen Bedarf an Gewerbeflächen, ohne diesen in Hektarzahlen auszudrücken. Dieser könne nur durch die bedarfsorientierte Ausweisung neuer Gewerbegebiete gedeckt werden. Fazit für den Flächennutzungsplan Die Brachflächenanalyse ist – insbesondere vor dem Hintergrund des Vorrangs der Innenentwicklung – eine wichtige Grundlage für den Flächennutzungsplan. Die identifizierten Flächenreserven umfassen im Wesentlichen die Flächen des Gewerbegebietes Obereschbach, die inzwischen – Stand 2017 – weitestgehend vermarktet beziehungsweise bebaut sind. Darüber hinaus werden Erweiterungsflächen bestehender Unternehmen aufgezeigt, die sich einer Bebauung durch Dritte entziehen. Diese Flächen sind im bisherigen Flächennutzungsplan bereits als gewerbliche Bauflächen dargestellt. 94

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Flächennutzungsplan 2035

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Seit Abschluss der Untersuchung sind die folgenden Entwicklungen für den Flächennutzungsplan zu berücksichtigen: Gewerbestandorte TechnologiePark, Bockenberg, Obereschbach und Grube Weiß Die Flächen im Umfeld der Grube Weiß sowie an der Vinzenz-Pallotti-Straße wurden im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes vertieft untersucht (vergleiche hierzu die Steckbriefe im Anhang des Vorentwurfes zum Flächennutzungsplan). Zielsetzung sind dabei die Überprüfung der tatsächlichen Reserveflächen-Potenziale beziehungsweise mögliche Rücknahmen von gewerblichen Bauflächen im Flächennutzungsplan. Die verbleibenden Flächenpotenziale werden im Flächennutzungsplan als gewerbliche Bauflächen dargestellt. Die Flächen des Gewerbegebietes Obereschbach sind zwischenzeitlich weitgehend vermarktet; weitere Flächenreserven des Gewerbestandorte TechnologiePark, Bockenberg, Obereschbach und Grube Weiß sind an vorhandene Betriebe gebunden. Gewerbestandorte West und Kradepohl Innerhalb der Gewerbestandorte West und Kradepohl verbleiben lediglich kleinteilige Reserveflächen, die zudem teilweise betriebsgebunden sind. Das bisher als innerbetriebliche Reservefläche geführte Köttgen-Gelände soll zukünftig eine gemischte Bebauung aus zentrumsnahem Wohnen und standortgerechtem Gewerbe aufnehmen. Es wird daher teilweise als gemischte Baufläche dargestellt. Gohrsmühle/Gelände Zanders Die seit 2015 bekannt gewordenen Überlegungen der Eigentümerin der Gohrsmühle/des Geländes Zanders, die gewerblichen Nutzungen schrittweise zu konzentrieren und Teile des Areals zu veräußern, standen zum Zeitpunkt der Erarbeitung dieses Gutachtens noch nicht zur Diskussion. Näheres zum Zanders-Gelände können dem Kapitel 5.2 –Reserveflächen Gewerbe entnommen werden. Lochermühle Hier wurden zuletzt gewerbliche Nutzungen auf verbliebenen Reserveflächen realisiert, so dass keine Reserven mehr verbleiben. Die Fläche wird künftig gemäß der städtebaulichen Zielvorstellung als Mischgebiet dargestellt. Auf der Kaule Die Darstellung einer zusätzlichen gewerblichen Baufläche im bisherigen Flächennutzungsplan wird zugunsten des nördlich angrenzenden Naturschutzgebietes zurückgenommen. Die Fläche wird entsprechend der tatsächlichen heutigen Nutzung künftig als Wald dargestellt. Es verbleiben darüber hinaus lediglich kleinteilige Flächen in untergeordneter Größenordnung. Frankenforst, Bensberg Am Industrieweg bestehen kleinteilige Reserveflächen von untergeordneter Größenordnung. Vor dem Hintergrund der begrenzten gewerblichen Flächenangebote werden diese Flächen im Flächennutzungsplan auch weiterhin als gewerbliche Bauflächen dargestellt. Zum Scheider Feld, Refrather Weg, Herkenrath und Zinkhütte Hier verbleiben lediglich kleinteilige Flächen von untergeordneter Größenordnung. Wie viele Hektar Reserveflächen im Rahmen der Neuaufstellung Berücksichtigung finden, kann Kapitel 5.2 Reserveflächen Gewerbe entnommen werden. 95


Stadt Bergisch Gladbach 4.3.3 Fachbeitrag der städtischen Wirtschaftsförderung zur Neuaufstellung des Flächen nutzungsplanes Im Rahmen des Flächennutzungsplanverfahrens hat die Wirtschaftsförderung der Stadt Bergisch Gladbach im April/Mai 2016 einen Fachbeitrag verfasst. Hier werden ungenutzte Gewerbeflächen, brachgefallene oder untergenutzte gewerbliche Liegenschaften sowie neu erschlossene Gewerbegebiete beschrieben. Es wird erläutert, wie mit diesen Flächen im Rahmen der Flächennutzungsplanung umgegangen werden sollte. Wesentliche Inhalte sind zudem Kriterien für die Vergabe freier, städtischer Gewerbeflächen und daraus resultierende Anforderungen an den Flächennutzungsplan. Eine wesentliche Grundlage des Fachbeitrags bildet die Brachflächenanalyse aus dem Jahr 2014, die durch die Verwaltung laufend weiter fortgeschrieben und ergänzt wird. Grundlagen In den letzten 20 Jahren haben aufgrund fehlender verfügbarer Flächen mindestens 30 Unternehmen die Stadt verlassen. Im Zusammenhang mit der Neuausweisung des Gewerbegebietes Obereschbach sind seit 2011 bis Anfang 2016 insgesamt 70 Anfragen mit einem Gesamtbedarf von rund 40 ha Flächen bei der Wirtschaftsförderung eingegangen. Zentrale Anforderungen der interessierten Unternehmen sind die kurzfristige Verfügbarkeit von Flächen möglichst in Autobahnnähe und eine gute Internet-Breitbandanbindung. Zum Erhalt, zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen muss für die Unternehmen ein geeignetes, bezahlbares und verfügbares Flächenangebot existieren. Bergisch Gladbach weist im regionalen Vergleich hohe Bodenpreise und ein geringes Flächenangebot auf. Topographie und schutzbedürftige Landschaftsbereiche schränken viele potenzielle Standorte weiter ein. Für Bergisch Gladbach ist demnach ein konsequentes Flächenrecycling prioritär anzustreben. Nachrangig sollten neue Flächen zu erschlossen werden. Dabei wird darauf hingewiesen, dass die Nachfrage nach Gewerbeflächen durch Reserveflächen nicht gedeckt werden kann. Hierzu verweist der Fachbeitrag auch auf die Erfahrungen der letzten Jahre, die zeigen, dass Unternehmen aus Bergisch Gladbach mangels geeigneter Gewerbeflächen abwandern. Nur durch die Entwicklung neuer Gewerbestandorte (Gewerbegebiet Obereschbach) kann die Abwanderung einiger Gewerbeunternehmen verhindert werden. Flächenrecycling und Gewerbeflächenbedarf Der Fachbeitrag bezieht sich auf das Gewerbeflächenkataster Stand April 2016. Danach sind von 251 ha gewerblichen Gesamtflächen in der Stadt aktuell 90,5 Prozent genutzt. Die freien gewerblichen Flächen von 26,2 ha teilen sich auf in 9,1 ha (mehr oder weniger) frei verfügbare Flächen und 17,1 ha, die aufgrund von Einschränkungen nicht verfügbar sind. Verfügbare freie Gewerbeflächen Die verfügbaren freien Gewerbeflächen teilen sich wiederum auf in 2,6 ha leerstehende Gewerbeflächen, die sich über das Stadtgebiet verteilen, und 5,7 ha ungenutzte Gewerbeflächen, unter anderem in den Gewerbegebieten Obereschbach, Hermann-Löns-Straße und Vinzenz-Pallotti-Straße liegen. Die verbleibenden rund 0,8 ha sind der Kategorie Gewerbebrache zuzuordnen (Grube Weiß und Kradepohl). Für diese wurde bereits im Rahmen der Brachflächenanalyse eine gewerbliche Nutzung verworfen. Mittel- bis langfristig ist von einem deutlichen Mangel an nutzbaren Flächen auszugehen. 96

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Flächennutzungsplan 2035

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Nicht verfügbare freie Gewerbeflächen Die nicht am Markt verfügbaren freien Gewerbeflächen umfassen betriebsgebundene Reserveflächen, die insgesamt rund 14,4 ha umfassen. Hier sind insbesondere Erweiterungsflächen für die Miltenyi Biotec GmbH in Bockenberg, das Köttgen-Gelände in der Stadtmitte sowie im Privateigentum stehende Grundstücksflächen im Gewerbegebiet Vinzenz-Pallotti-Straße an der Overather Straße aufzuführen. Sie stehen für eine gewerbliche Nutzung durch Dritte nicht zur Verfügung. Gewerbeflächenbedarf Durch ein konsequentes Flächenrecycling sowie einen sparsamen und nachhaltigen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Flächen können die neu auszuweisenden Flächen prinzipiell verringert werden. Unter Berücksichtigung sämtlicher verfügbarer freier Flächen wird jedoch festgehalten, dass ein Brachflächenrecycling in Bergisch Gladbach den Gewerbeflächenbedarf nicht decken kann. Verbleibende Brachflächen sind mit verschiedenen Einschränkungen belegt. Die Neuausweisung von Gewerbeflächen ist unumgänglich, um die sehr unterschiedlichen Anforderungen der Betriebe sowohl quantitativ als auch qualitativ bedarfsgerecht zu erfüllen. Hierzu zählen auch Sonderformen wie zum Beispiel ein Handwerkshof. Vergabekriterien für und Anforderungen an Gewerbeflächen Der Fachbeitrag der Wirtschaftsförderung dokumentiert die Schwerpunkte der Aktivitäten in der Vermittlung von gewerblichen Bauflächen der vergangenen Jahre. Ein Schwerpunkt liegt auf der Förderung des lokalen Handwerkes, da dieses eine wesentliche wirtschaftliche Säule der Stadt darstellt. Auswahlkriterien Die Wirtschaftsförderung berücksichtigt bei der Vermittlung von städtischen gewerblichen Bauflächen in besonderem Maße die Herkunft der Unternehmen (Bevorzugung heimischer Unternehmen mit Erweiterungs- und Verlagerungsbedarf), die Arbeitsplatzdichte (Arbeitsplätze je Flächeneinheit) sowie eine Prognose der wirtschaftlichen Fortentwicklung. Maßgebliches Auswahlkriterium bei der Auswahl der Unternehmen ist der sparsame und nachhaltige Umgang mit den verfügbaren Flächen. Im Rahmen der Entwicklung des Standortes Obereschbach werden harte Kriterien für die Ansiedlung von Unternehmen definiert und durch die Grundstückskaufverträge und den Bebauungsplan umgesetzt. Dabei werden Betriebe mit hohen Immissionsgraden ebenso ausgeschlossen, wie Vergnügungsstätten, Tankstellen sowie Einzelhandelsbetriebe und sonstige Gewerbebetriebe mit Verkaufsflächen für den Verkauf an Endverbraucher, wenn das angebotene Sortiment ganz oder teilweise zentren- oder nahversorgungsrelevant ist. Diese Auswahlkriterien werden auch bei der Ansiedlung von Unternehmen innerhalb neu dargestellter gewerblichen Bauflächen des Flächennutzungsplanes angestrebt. Handwerksbetriebe Für Handwerksbetriebe gelten besondere Standortbedingungen. Zum einen benötigen diese meist kleine Gewerbeflächen (Flächen zwischen 400 und 2.000 qm werden dabei am häufigsten nachgefragt). Zum anderen werden Standorte in Gemengelagen und in der Nähe zu einer großen Anzahl an Kundinnen und Kunden bevorzugt. 97


Stadt Bergisch Gladbach Um diesen Anforderungen gerecht zu werden schlägt der Fachbeitrag vor, an geeigneten Standorten Handwerkshöfe für kleinteilige Gewerbeeinheiten anzubieten. Diese sollen günstigenfalls an einer vielbefahrenen Ausfallstraße angesiedelt werden. Eine Autobahnanbindung ist nicht zwingend erforderlich. In einem engen Aktionsradius sollte eine große Anzahl an Kundinnen und Kunden erreichbar sein. Insbesondere seien Standorte am Rande der Innenstadt geeignet. Im Gewerbegebiet Obereschbach konnte ein diesbezüglicher Bedarf nicht bedient werden. Logistik Die Ansiedlung von Logistikunternehmen ohne direkten Bezug zu Stadt und Region wird nicht gefördert. Logistikunternehmen verlangen große Flächen und eine gute Anbindung an das überörtliche Straßennetz. Dabei ist die Anzahl an geschaffenen Arbeitsplätzen meist gering. Anfragen von Logistikunternehmen, die speziell für die lokale Wirtschaft von großer Bedeutung sind, werden im Rahmen einer Einzelfallprüfung (Kriterien: Belastbarkeit des lokalen Verkehrsnetzes, Auswirkungen auf die gesamte Infrastruktur, Synergien mit ansässigen Unternehmen) überprüft. Auch Kurier-, Express- und Postdienstleister, die der unmittelbaren Versorgung der lokalen Unternehmen und der Privathaushalte dienen, werden hinsichtlich des Standortes und den Auswirkungen auf das Verkehrsnetz überprüft, um die Belastung so gering wie möglich zu halten. Zur Steuerung dieser Entwicklungen ist es erforderlich, geeignete Flächen im Stadtgebiet vorzuhalten. Fazit für den Flächennutzungsplan Auch die im Rahmen des Fachbeitrags ermittelten Reserveflächen entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand. In Kapitel 5 Innenentwicklung und Reserveflächen werden die für den Flächennutzungsplan zugrunde zu legenden Flächen ausgeführt. Es kann festgehalten werden, dass die Neudarstellung von Gewerbegebieten im Flächennutzungsplan erforderlich ist. Ein Flächenrecycling sowie ein sparsamer und nachhaltiger Umgang mit den zur Verfügung stehenden Flächen soll weiterhin konsequent verfolgt werden. Auswahl von Unternehmen Die Auswahl von Unternehmen im Rahmen der Ansiedlung innerhalb neu dargestellter gewerblichen Bauflächen lässt sich durch den Flächennutzungsplan nicht regeln. Im Rahmen der Gewerbeflächen-Bedarfsermittlung werden in den Varianten zum Teil deutlich erhöhte Arbeitsplatzdichten je Fläche zugrunde gelegt (siehe Kapitel 6.2.1 Methodik zur Ermittlung des Gewerbeflächenbedarfes für Bergisch Gladbach). Den Darstellungen im Flächennutzungsplan liegen harte Ansiedlungskriterien zugrunde: • Betriebe mit hohen Immissionsgraden können insbesondere nicht an solchen Gewerbestandorten angesiedelt werden, die benachbart zu schutzwürdigen Nutzungen (etwa Wohnen) liegen. • Die Ansiedlung oder Erweiterung richtet sich nach den klaren Vorgaben des Einzelhandels- und Nahversorgungskonzeptes. Insbesondere in den bestehenden Gewerbegebieten sollen keine Erweiterung bestehender Einzelhandelsunternehmen zugelassen werden. • Vergnügungsstätten, Tankstellen sowie weitere Einzelhandelsbetriebe und sonstige Gewerbebetriebe mit Verkaufsflächen für den Verkauf an Endverbrauchinnen und –verbraucher lassen sich durch den Flächennutzungsplan nicht steuern.

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Flächennutzungsplan 2035

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Diese kommunale Ansiedlungsstrategie ist im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen, bei der Grundstücksvergabe sowie der beratenden Arbeit der Wirtschaftsförderung zu berücksichtigen. Handwerkerbetriebe Um die Anforderungen der Wirtschaftsförderung zu erfüllen, stellt der Flächennutzungsplan in Hebborn an der B 506 eine Fläche für die Ansiedlung eines Handwerkshofes als gewerbliche Baufläche dar. Logistik Für Kurier-, Express- und Postdienstleister als Logistikunternehmen zur unmittelbaren Versorgung der lokalen Unternehmen und Privathaushalte sind Standorte vorzuhalten, die möglichst geringe Auswirkungen auf das Verkehrsnetz haben. Hierfür bieten sich, soweit verfügbar, Flächen in gut angebundenen, bestehenden Gewerbegebieten an (Gewerbestandorte Zinkhütte, Frankenforst, Bensberg – jeweils nach Entwicklung der Bahndammtrasse – sowie TechnologiePark, Bockenberg, Obereschbach, Grube Weiß). Auch neue gewerbliche Bauflächen im Umfeld und in Erweiterungen dieser Standorte können für die Ansiedlung von lokalen Logistikunternehmen genutzt werden. Voraussetzung für die Ansiedlung entsprechender Unternehmen ist der Nachweis der entsprechenden Verkehrsabwicklung. 4.3.4 Gewerbeflächenkonzept des Rheinisch-Bergischen Kreises Der Rheinisch-Bergische Kreis beauftragte das Büro Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 2012 mit der Erarbeitung eines kreisweiten Gewerbekonzeptes. Am Erarbeitungsprozess waren neben dem Landkreis und dessen Gemeinden/Städten auch die Rheinisch-Bergische Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (RBW), die Industrie-und Handelskammer zu Köln (IHK) sowie die Bezirksregierung Köln beteiligt. 2016 wurden die Ergebnisse vorgestellt. Ziel und Aufgabenstellung des Konzeptes Der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen enthält Zielsetzungen, wie die Eindämmung des Flächenverbrauchs, die interkommunale Zusammenarbeit und die restriktive Ermittlung künftiger Flächenbedarfe. Vor diesem Hintergrund wurde in einer Verwaltungskonferenz im Frühjahr 2012 ein kreisweites Gewerbeflächenkonzept angeregt, um die Region gemeinsam mit den Kommunen und weiteren Beteiligten zukunftsorientiert weiterzuentwickeln. Das Büro Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen erstellte ein dreiteiliges Gutachten, bestehend aus einer Unternehmensbefragung, einer Bestandsanalyse und einer Bedarfsprognose für den gesamten Rheinisch-Bergischen Kreis. Die Ergebnisse des Kreis-Gewerbeflächenkonzeptes fließen als eine Grundlage in das Aufstellungsverfahren zum neuen Regionalplan ein. Unternehmensbefragung im Kreis Die Unternehmensbefragung ergab, dass rund 67 Prozent der Unternehmen immer noch an dem Standort sind, an dem sie gegründet wurden. Von den 33 Prozent der Unternehmen, die heute nicht mehr an ihrem ursprünglichen Standort sind, gaben 52 Prozent fehlende Flächenreserven als Grund für die Verlagerung an. Bei Betrieben, die Betriebsteile ausgelagert haben, geschah dies in 53 Prozent der Fälle aufgrund mangelnder Flächenverfügbarkeit am Standort. 58 Prozent der Standortverlagerungen erfolgten in einem Umkreis von 20 km. Die wichtigsten Standortfaktoren sind für die Betriebe: keine Einschränkungen in der Produk99


Stadt Bergisch Gladbach tionstätigkeit, eine überregionale Verkehrsanbindung, Preise für Boden, Erschließung und Strom sowie die Verfügbarkeit von Fachkräften. Besonders gut wird die überregionale und regionale Verkehrsanbindung sowie die Nähe zu den Absatzmärkten bewertet. Bestandsanalyse und Gewerbeflächenbedarfe im Kreis Bei der Bestandsanalyse wurden theoretische Planungsreserven in Höhe von 259 ha kreisweit ermittelt, die jedoch zu einem Großteil mit verschiedensten Restriktionen, wie Umweltbelangen, mangelnde Verkaufsbereitschaft oder fehlende Erschließungsoptionen, belegt sind. Rund 34 ha sind als betriebsgebundene Reserveflächen vorhanden, die nur zu 50 Prozent auf die Reserven angerechnet werden. Die maximal verbleibenden Reserveflächen belaufen sich kreisweit auf 85 ha. Von diesen übrig gebliebenen Flächen sind zum Teil weitere Restriktionen abzuziehen. Dies können unter anderem Abstandsflächen zur Wohnbebauung oder technische Restriktionen sein. Ermittelt wurde ein Bedarf an gewerblichen Bauflächen bis 2035 von 140 ha. Diese teilen sich in 98 ha Gewerbeflächen und 42 ha Industrieflächen auf. Die Ermittlung erfolgte anhand der GIFPRO-Methode. Näheres zur Methode ist in Kapitel 6.2.1 Methodik zur Ermittlung des Gewerbeflächenbedarfes für Bergisch Gladbach ausgeführt. Fazit für den Flächennutzungsplan Die ermittelten Bedarfe für den Rheinisch-Bergischen Kreis decken sich mit den für Bergisch Gladbach ermittelten Bedarfen an Gewerbeflächen (vergleiche Kapitel 6.2 Gewerbeflächenbedarf), wenn berücksichtigt wird, dass in Bergisch Gladbach rund 40 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner des Rheinisch-Bergischen Kreises leben. Als Kreisstadt und Mittelzentrum hat Bergisch Gladbach zudem eine Versorgungsfunktion auch für Arbeitsplätze im Kreisgebiet. Die in Kapitel 6 ermittelten Flächenbedarfe ergeben für Bergisch Gladbach ebenfalls einen Bedarf von rund 40 Prozent des kreisweiten Bedarfs.

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Flächennutzungsplan 2035 4.4

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Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept

Im November 2015 wurde das von der Stadt erarbeitete Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept vom Rat der Stadt beschlossen. Im Folgenden werden die wichtigsten Inhalte des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Bergisch Gladbach dargestellt. Rahmenbedingungen des Einzelhandels in Bergisch Gladbach Etwa die Hälfte des Gesamtumsatzes im Einzelhandel ist auf Güter des kurzfristigen Bedarfes zurückzuführen. Bergisch Gladbach hat eine Zentralitätskennziffer von 92 Prozent und versorgt als Mittelzentrum ein Gebiet über die eigenen Stadtgrenzen hinaus mit Waren und Dienstleistungen. Zudem profitiert die Stadt von einer überdurchschnittlichen Kaufkraft. Die einzelhandelsrelevante Kaufkraft liegt um 14,8 Prozent-Punkte über dem Bundesdurchschnitt (Kaufkraftkennzahl = 114,8). Durchschnittlich 68 Prozent der Einkäufe der Bergisch Gladbacher Bevölkerung werden vor Ort getätigt, Köln bindet einen deutlichen Anteil der lokalen Kaufkraft. Güter des kurzfristigen Bedarfs werden zu einem Großteil in der Stadt selbst gekauft. Der Einzelhandel in Bergisch Gladbach unterliegt in den vergangenen Jahren einem Wandel: Durch die Einzelhandelbestandsaufnahmen im Oktober 2012 und Oktober 2014 wurden 690 Einzelhandelsbetriebe mit einer Gesamtverkaufsfläche von rund 194.540 m² erfasst [...]. Gegenüber der Vorgängeruntersuchung von 2009 zeigt sich ein Rückgang der Betriebsanzahl (2009: 742 Betriebe) bei einer leicht gestiegenen Gesamtverkaufsfläche (2009: 193.120 m²). Auch die Nahversorgungsstruktur unterliegt einem generellen Wandel: Die Verkaufsfläche der Lebensmittelmärkte ist in der Vergangenheit kontinuierlich angestiegen. Diese Konzentration erfolgte durch den Ausbau vorhandener Standorte, aber auch durch neue Betriebe, zum Teil in städtebaulich nicht integrierten Lagen. Die Nahversorgung der Bevölkerung ist hierdurch - rein quantitativ und in Bezug auf die Verkaufsfläche je Einwohnerin/Einwohner betrachtet - insgesamt verbessert worden, nicht hingegen hinsichtlich der durchschnittlichen Entfernung der Märkte zu den Kundinnen und Kunden. Sortimentsliste für Bergisch Gladbach Grundsätzlich unterscheidet das Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept zwischen Sortimenten des kurz-, mittel- und langfristigen Bedarfes sowie der Einschätzung zur Zentralität der Sortimente. Die Unterscheidung von Sortimenten des kurz-, mittel- und langfristigen Bedarfes erfolgt im Rahmen der Analyse, etwa zur Identifikation der Stärken und Schwächen des lokalen Einzelhandels im Vergleich mit anderen Kommunen. Die Zentralität wird anhand der Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes, Ausgabe 2008 (WZ 2008) vorgenommen und erfolgt zur Feinsteuerung von Einzelhandelsvorhaben im Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept durch die Definition einer Sortimentsliste. Die „Bergisch Gladbacher Sortimentsliste“ differenziert zwischen zentrenrelevanten, zentrenund nahversorgungsrelevanten und nicht-zentrenrelevanten Sortimenten und fußt auf der Auswertung der bestehenden Einzelhandelsstrukturen insbesondere hinsichtlich der Verkaufsflächenanteile. Als rechtliche Vorgaben für die Sortimentsliste werden der Einzelhandelserlass NRW und der Anhang 1 des Landesentwicklungsplanes NRW herangezogen. Mit der „Bergisch Gladbacher Sortimentsliste“ kann in der Bauleitplanung oder im Baugenehmigungsverfahren über die Zulässigkeit von Vorhaben entschieden werden. 101


Stadt Bergisch Gladbach Ziele/Orientierungsrahmen Zielsetzung des Einzelhandels- und Nahversorgungskonzeptes für die Einzelhandelsentwicklung in der Stadt Bergisch Gladbach ist es, mehr Kaufkraft an die Stadt zu binden. Die bisherige Zentralitätskennziffer von 92 Prozent soll gesteigert werden. Für Sortimente des kurzfristigen Bedarfs wird eine Ziel-Zentralität von 100 Prozent angestrebt, was einer kompletten Abschöpfung der Kaufkraft vor Ort entspricht. Dabei sollen jedoch keine Kundinnen und Kunden aus Grundzentren im erweiterten Einzugsbereich abgeworben werden. Für Sortimente des mittel- und langfristigen Bedarfes verfolgt die Stadt eine Ziel-Zentralität von 110 Prozent, um der Rolle als Mittelzentrum gerecht zu werden. Aufgrund der schwierigen Wettbewerbssituation, insbesondere durch die räumliche Nähe zu Köln und Leverkusen, ist dieses Zieles nicht in allen Branchen erreichbar. Aufgrund der wachsenden Bedeutung des Internethandels für manche Sortimente ist ohnehin nur ein geringes Entwicklungspotenzial zu erwarten. Darüber hinaus werden im Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept drei übergeordnete Entwicklungsziele formuliert, die den Rahmen für die zukünftige Steuerung des Einzelhandels in Bergisch Gladbach definieren: 1. Zentrenentwicklung Sicherung und Weiterentwicklung der zentralen Versorgungsbereiche in Form sowohl der drei großen Zentren als auch der kleineren Stadtteilzentren unter Berücksichtigung der individuellen Profile dieser Zentren. 2. Nahversorgung Sicherung und Weiterentwicklung von Nahversorgungsangeboten (primär) in den Zentren und (nachgeordnet) flächendeckend in den Siedlungsbereichen, ohne hierbei allerdings die Entwicklung der Zentren zu beeinträchtigen. 3. Sonderstandorte Ergänzende Bereitstellung leistungsfähiger Standorte für den großflächigen, nicht zentrenrelevanten Einzelhandel im Rahmen eindeutiger Regelungen, ohne hierbei die Entwicklung der Zentren oder der Nahversorgung zu beeinträchtigen. Zentrale Versorgungsbereiche Bergisch Gladbach besitzt aus historischen Gründen eine polyzentrische Siedlungsstruktur. Aufgrund der Analyse des Einzelhandels- und Nahversorgungskonzeptes zur städtebaulich-funktionalen Siedlungsgeschichte, zur Anzahl von Einzelhandelsbetrieben, zu deren Verkaufsflächen sowie zu den rechtlichen Vorgaben werden ein Hauptzentrum, zwei Nebenzentren und fünf Nahversorgungszentren identifiziert. Hauptzentrum Stadtmitte Das Hauptzentrum Stadtmitte ist der bedeutendste zentrale Versorgungsbereich in Bergisch Gladbach. In der Stadtmitte finden sich laut Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept 168 Einzelhandelsgeschäfte. Das Zentrum bietet ein breites Angebot an verschiedenen Sortimenten mit einem Schwerpunkt im Bereich Kleidung. Zusätzlich existieren 340 ergänzenden Dienstleistungs- und Gastronomieangebote. Insgesamt verfügt die Stadtmitte damit über eine hohe Nutzungsdichte. Das Hauptzentrum Stadtmitte ist für das gesamte Stadtgebiet sowie den engeren überörtlichen Einzugsbereich Bergisch Gladbachs von Bedeutung. Das Zentrum befindet sich aufgrund der Lage zwischen Bergausläufern sowie den umgrenzenden industriellen und verkehrlichen Nutzungen in einer städtebaulich isolierten, von den 102

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Flächennutzungsplan 2035

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umgebenden Wohnnutzungen getrennten Lage. Dabei gliedert sich das Zentrum nochmals in einen westlichen und östlichen Teil mit dem Konrad-Adenauer-Platz als „Scharnier“ in der Mitte. Der Zentrumsschwerpunkt befindet sich im westlichem Teil. Die Funktion des Hauptzentrums Stadtmitte soll auch in Zukunft gesichert werden. Dafür werden im Einzelhandelskonzept folgende Entwicklungsziele formuliert: Erhaltung und Fortentwicklung der städtebaulich-funktionalen Ausstattungsmerkmale durch… • Sicherung und Stärkung der Magnetbetriebe einerseits, wie auch der Vielfalt der kleineren Fachgeschäfte und Spezialangebote andererseits • Sicherung und Stärkung der für die Gesamtfunktionalität des Hauptzentrums bedeutenden Nahversorgungsfunktion • Sicherung eines attraktiven Standortumfeldes vor allem auch für den östlichen Abschnitt der Hauptstraße • Abbau festgestellter städtebaulicher Defizite Nebenzentrum Bensberg Das Nebenzentrum Bensberg stellt das zweitwichtigste Zentrum der Stadt dar. Es umfasst im Wesentlichen die Schlossstraße südwestlich des Schlosses Bensberg, weshalb es überwiegend linear ausgeprägt ist. Dies ist insbesondere auf die Hanglage zurückzuführen. 83 Einzelhandelsbetriebe sind im Nebenzentrum Bensberg ansässig. Zusätzlich finden sich dort ca. 180 öffentliche und private Einrichtungen, die es in seiner Funktion unterstützen. Das Zentrum Bensberg befindet sich in integrierter Lage innerhalb des Stadtteiles. Die Nähe zu touristischen und kulturellen Anziehungspunkten ist eine große Stärke. Der Branchenmix lässt sich als ausgewogen beschreiben. Jedoch geht von den großflächigen Leerständen, insbesondere im ehemaligen „Loewencenter“, eine deutliche Belastung aus. Darüber hinaus fehlt ein Lebensmittel-Vollsortimenter als Frequenzbringer. Für die zukünftige Entwicklung des Nebenzentrums Bensberg werden folgende Ziele beschrieben: Erhaltung und Fortentwicklung der städtebaulich-funktionalen Ausstattungsmerkmale durch… • Ausbau und optimale Einbindung der als Frequenzbringer unerlässlichen Lebensmittelmärkte • Sicherung der Vielzahl an Fachgeschäften und der vorhandenen Branchenvielfalt Gezielter Ausbau der Angebots- und Branchenvielfalt • Stärkere Profilierung der vorhandenen Ausstattungspotenziale und Strukturmerkmale, mit denen sich der zentrale Versorgungsbereich bereits heute von anderen Zentren und Standorten – auch in der Region – abhebt Nebenzentrum Refrath Das zweite Nebenzentrum der Stadt liegt in Refrath. Insbesondere entlang der Straße Siebenmorgen sowie der Bertram-Blank-Straße befindet sich eine Ansammlung von Einzelhandelsnutzungen. Hier sind insgesamt 65 Einzelhandelsbetriebe zu verzeichnen. Weitere 160 öffentliche und private Einrichtungen vervollständigen das Zentrum.

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Stadt Bergisch Gladbach Für die zukünftige Entwicklung des Nebenzentrums Refrath werden folgende Ziele beschrieben: Erhaltung und Fortentwicklung der städtebaulich-funktionalen Ausstattungsmerkmale durch… • Sicherung und dauerhafte Stärkung der als Frequenzbringer und als polbildende Strukturen unerlässlichen Lebensmittelmärkte • Sicherung der Vielzahl der Fachgeschäfte und der vorhandenen Branchenvielfalt • Abbau der punktuell erkennbaren städtebaulich-funktionalen Defizite Nahversorgungszentren Insgesamt fünf Nahversorgungszentren ergänzen das Versorgungsangebot in Bergisch Gladbach. Sie sollen im Sinne des Zentrenkonzeptes vor Funktionsverlusten geschützt und in ihrer Versorgungsfunktion gestärkt werden. Dabei spielen sowohl weitere Ansiedlungsoptionen als auch bauliche und konzeptionelle Maßnahmen eine Rolle. Im Nahversorgungszentrum Schildgen befinden sich Insgesamt 28 Einzelhandelsbetriebe entlang der Altenberger-Dom-Straße und der Leverkusener Straße. Das Einzelhandelsangebot ist vielfältig und umfasst auch diverse Angebote für den mittelfristigen und langfristigen Bedarfsbereich. Drei Lebensmittelmärkte bestehen als Ankerbetriebe und Frequenzbringer. Das Nahversorgungszentrum Paffrath umfasst 15 Einzelhandelsbetriebe und ist zentral in der Ortsmitte von Paffrath gelegen. Es erstreckt sich rund um den Verkehrsknoten der Dellbrücker Straße/Kempener Straße (beziehungsweise Paffrather Straße). Somit wird das Zentrum durch den Kfz-Verkehr geprägt, was eine hohe Kundinnen-/Kundenenfrequenz verspricht, jedoch auch eine Beeinträchtigung der Aufenthaltsqualität des Nahversorgungszentrums mit sich bringt. In Hand findet sich das auf den Grundbedarf ausgerichtetes Nahversorgungszentrum Hand mit sieben Einzelhandelsbetrieben. Das Angebot ist vorwiegend entlang der Dellbrücker Straße angesiedelt und wird von rund 20 zentrenergänzenden Funktionen gestützt. Es handelt sich zurzeit nicht um einen faktischen zentralen Versorgungsbereich, da die Angebotsvielfalt zu gering ist, soll jedoch durch eine Potenzialfläche für einen Supermarkt am Rande des Nahversorgungszentrums wieder zu einem ausgebaut werden. Entlang der stark befahrenen Bensberger Straße bilden 13 Einzelhandelsbetriebe das Nahversorgungszentrum Heidkamp. Dabei handelt es sich vorwiegend um Angebote des kurzfristigen Bedarfsbereiches mit einzelnen zusätzlichen Betrieben im mittelfristigen und langfristigen Bereich. Aufgrund der Tatsache, dass sich der Stadtteil Herkenrath aus siedlungsräumlicher Perspektive isoliert von den übrigen Stadtteilen befindet, besitzt das Nahversorgungszentrum Herkenrath vor Ort eine wichtige Rolle. Die acht ansässigen Einzelhandelsbetriebe entlang der Straße „Ball“ und „Straßen“ übernehmen auch für die umliegenden ländlichen Bereiche eine Versorgungsfunktion. Sortimente für den kurzfristigen Bedarf sind vorherrschend. Auch der zentrale Versorgungsbereich in Herkenrath enthält eine Fläche für die Errichtung neuer großflächiger Nahversorgungsbetriebe. Nahversorgungskonzept und ergänzende Einzelhandelsschwerpunkte ohne Zentrenausbildung Im Einzelhandelskonzept der Stadt Bergisch Gladbach werden folgende Ansiedlungsgrundsätze getroffen: 104

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Flächennutzungsplan 2035

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Neue Lebensmittelgeschäfte sollten primär in den zentralen Versorgungsbereichen realisiert werden. Untergeordnet können Lebensmittelgeschäfte auch in den sonstigen städtebaulich integrierten Lagen realisiert werden, sofern hierdurch das flächendeckende Versorgungsnetz stabilisiert oder verbessert wird. Dabei sind folgende Kriterien zu erfüllen: 1. Von dem Vorhaben soll eine Kaufkraftbindung von nicht mehr als 35 %, entsprechend der Tragfähigkeitsberechnung der Bezirksregierung Köln, ausgehen. 2. Der fußläufige Einzugsbereich von Vorhaben soll sich mit dem Einzugsbereich von zentralen Versorgungsbereichen (Radius jeweils 700 Meter) nur geringfügig überschneiden. Als geringfügig kann eine Überschneidung von circa zehn Prozent angesehen werden. Das Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept betrachtet zudem weiteren Nahversorgungsstandorte innerhalb des Stadtgebietes, die außerhalb eines zentralen Versorgungsbereiches liegen und mindestens 400 m² Verkaufsfläche aufweisen. Zudem werden Standorte außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche identifiziert, die durch mehrere Geschäfte geprägt sind und eine positive Ergänzung der Einzelhandelsstruktur darstellen und solche, die als zentrenkritisch zu bewerten sind. Als zentrenkritisch werden dabei die Standorte Gronauer Kreisel und Lochermühle bewertet. Konzept für ergänzende Sonderstandorte Die ergänzenden Sonderstandorte sind als Einzelhandelsstandorte zu verstehen, die durch großflächige, auf das Auto orientierte Einzelhandelsbetriebe gekennzeichnet sind. Sie befinden sich in sogenannten „städtebaulich nicht integrierten Lagen“ und haben für die gesamte Stadt und darüber hinaus eine Bedeutung. In Bergisch Gladbach können drei solcher Sonderstandorte benannt werden: • „Baumarkt Dreieck“ im Gewerbegebiet West nordwestlich der Innenstadt (ansässig sind insbesondere Mobau-Metten, Obi-Baumarkt, Draht-Volberg sowie Alldecor-Käsbach), • „Bergische Automeile“ an der Mülheimer Straße in Gronau (diverse Autohäuser und entsprechende Dienstleister) und • „Frankenforster Straße“ (ansässig sind ein Vollsortimenter-Markt, ein Discounter-Markt, mehrere Baumärkte/Baustoffhändler innerhalb des Gewerbegebietes). Der Sonderstandort umfasst jedoch nur die Flächen in erster Reihe an der Frankenforster Straße. Prioritäres Ziel der Einzelhandelssteuerung ist die Stärkung der Zentren. Im Einzelhandelsund Nahversorgungskonzept wird daher als Entwicklungsziel die Ansiedlung auch von nicht zentrenrelevanten Sortimenten insbesondere im Hauptzentrum und den Nebenzentren formuliert. Die Sonderstandorte dienen insbesondere für solche Einzelhandelsbetriebe und Sortimente, die aufgrund ihrer Größe und/oder ihres Sortimentes in den Zentren nicht angesiedelt werden können oder sollen. Die Sonderstandorte ergänzen somit die Zentrenstruktur. Fazit für den Flächennutzungsplan Die Empfehlungen des Einzelhandels- und Nahversorgungskonzeptes werden in die Darstellungen des Flächennutzungsplanes übernommen. Die Datengrundlage für das Konzept wird jährlich fortgeschrieben, wodurch bekannt ist, dass das Konzept weiterhin eine hinreichende Aktualität für die Darstellungen des Flächennutzungsplanes aufweist.

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Stadt Bergisch Gladbach Anwendung der „Bergisch Gladbacher Sortimentsliste“ Die Steuerung der großflächigen Einzelhandelsentwicklung (ab 800 qm Verkaufsfläche) erfolgt, je nach Standort, durch die Darstellung von Sondergebieten für Einzelhandel mit der Festlegung von Verkaufsflächenobergrenzen und der Sortimentsausrichtung (z. B. Nahversorgung, Bau- und Gartencenter) gemäß der „Bergisch Gladbacher Sortimentsliste“. Darstellungen im Flächennutzungsplan Zentrale Versorgungsbereiche Statt einer exakten Umgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche entsprechend des Einzelhandels- und Nahversorgungskonzeptes werden im Flächennutzungsplan die Haupt-, Neben- und Nahversorgungszentren als „Versorgungsschwerpunkte“ dargestellt. Die Darstellung erfolgt gemäß § 5 Absatz 2 Nummer 2d Baugesetzbuch. Das Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept dient somit weiterhin der Steuerung der zentralen Versorgungsbereiche für den Einzelhandel.27 Als Sondergebiete für den großflächigen Einzelhandel werden zwei neue Flächen für großflächige Lebensmittel-Einzelhandbetriebe in Hand und Herkenrath sowie zwei Bestandsflächen von Lebensmittel-Einzelhandbetrieben in Schildgen gesichert, da an diesen Standorten die Festsetzung von Kerngebieten (in Bebauungsplänen) voraussichtlich nicht möglich wäre.28 Nahversorgungskonzept und ergänzende Einzelhandelsschwerpunkte ohne Zentrenausbildung Die Stadt Bergisch Gladbach ist quantitativ gut mit Lebensmittelmärkten ausgestattet. Neben den Lebensmittelmärkten in den zentralen Versorgungsbereichen wird das Stadtgebiet durch weitere, oft singuläre Einzelhandelsstandorte versorgt. Die fußläufige Erreichbarkeit aller Standorte wird im Einzelhandelskonzept mithilfe eines Einzugsbereichs von 700 m Luftlinie bewertet, was ungefähr einer Laufzeit von zehn Minuten entspricht. Dabei wird deutlich, dass es neben den peripheren Lagen im Außenbereich beziehungsweise am Stadtrand auch einige Bereiche innerhalb der Wohnsiedlungen gibt, die keine fußläufig erreichbare Nahversorgung aufweisen. Diese Versorgungslücken können nicht durch die Darstellung von Sondergebieten im Flächennutzungsplan geschlossen werden, da keine geeigneten Standorte für großflächigen Einzelhandel identifiziert werden konnten. In Anbetracht des demografischen Wandels kommt dem Flächennutzungsplan eine steuernde Funktion bei der Sicherung einer wohnortnahen Versorgung, vor allem mit Lebensmittel, zu. Daher werden neben den Lebensmittelgeschäften in den Zentren bestehende Lebensmittel-Einzelhandelsbetriebe im Stadtgebiet durch die Darstellungen von Sondergebieten für den großflächigen Einzelhandel gesichert, wenn diese eine klassische Nahversorgungsfunktion übernehmen. Beispiele für Standorte, die diesen Bedingungen entsprechen, sind die im Flächennutzungsplan gesicherten Einzelhandelsstandorte in Paffrath oder Gronau.

27 Im Flächennutzungsplan wird auf die exakte (parzellenscharfe) Abgrenzung gemäß des Einzelhandels- und Nahversorgungskonzeptes verzichtet, um die steuernde Funktion des Einzelhandels- und Nahversorgungskonzeptes beizubehalten. Dieses kann und soll weiterhin unabhängig von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes, der im Übrigen keine parzellenscharfen Abgrenzungen kennt, fortgeschrieben werden. Änderungen der zentralen Versorgungsbereiche werden nicht durch ein Änderungserfordernis des Flächennutzungsplanes behindert. 28 Dies ist für die Haupt- und Nebenzentren Stadtmitte, Refrath oder Bensberg möglich, sodass sich hier kein Steuerungsbedarf ergibt. 106

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Flächennutzungsplan 2035

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Sonderstandorte In Bergisch Gladbach sind Gewerbeflächen sehr knapp. Daher muss in den im Einzelhandelskonzept dargestellten Sonderstandorten hinsichtlich der Standortkonkurrenz zwischen Einzelhandel und Handwerk/Gewerbe gegebenenfalls steuernd – zu Gunsten von Handwerk und Gewerbe – eingegriffen werden. Für Autohäuser sowie den Baustoffhandel besteht auch deshalb kein besonderes Sicherungserfordernis, weil diese Nutzungen auch in Gewerbegebieten regelmäßig zulässig sind und in der Regel keine zentrenrelevante oder nahversorgungs- und zentrenrelevante Sortimente anbieten. Für die Lebensmittel-Einzelhandelsbetriebe innerhalb der Sonderstandorte gilt, dass die bestehenden Standorte Bestandsschutz genießen, durch Darstellungen im Flächennutzungsplan jedoch nicht als Standorte außerhalb der Zentrenstruktur weiterentwickelt werden sollen. Damit werden bestehende Zentren geschützt und Gewerbegebiete für Handwerk und klassisches Gewerbe gesichert. Für die Standorte von Garten- und Baumärkten erfolgt aufgrund der Großflächigkeit und Breite der angebotenen Sortimente eine gesonderte Steuerung. Der Standorte des Obi-Baumarktes an der Jakobstraße wird durch die Darstellung eines Sondergebietes Einzelhandel gesichert. Auch die Bau- und Gartencenter Knauber und Selbach werden als Sondergebiete dargestellt. Die einzelnen Sondergebiete für großflächigen Einzelhandel werden in Kapitel 7.4.1 Sondergebiete großflächiger Einzelhandel näher beschrieben.

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Stadt Bergisch Gladbach 4.5

Verkehr und Mobilität

Zum Themenfeld Verkehr und Mobilität wurden ein Konzept und ein Gutachten erstellt. Beide enthalten für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes relevante Informationen. Einerseits enthält das Mobilitätskonzept der Stadt Bergisch Gladbach wichtige konzeptionelle Aussagen, die auf den Ergebnissen des Stadtentwicklungskonzeptes (als konzeptioneller Vorgabe) sowie einer umfassenden Analyse des Verkehrsnetzes und Auswertung der Nutzung verschiedener Verkehrsträger in Bergisch Gladbach fußen. Die Aussagen dieses Konzepts werden in Kapitel 4.5.1 Mobilitätskonzept zusammengefasst. Andererseits wurde gezielt für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes das bestehende Verkehrsnetz der Stadt durch das Büro VIA untersucht. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden in Kapitel 4.5.2 Verkehrsuntersuchung Planungsbüro VIA zusammengefasst. 4.5.1 Mobilitätskonzept Anlässlich der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes und angestoßen durch das Leitprojekt „Mobilität von morgen planen“ des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes – ISEK 2030 wurde vom Ingenieurbüro BVS Rödel & Pachan ein Mobilitätskonzept für Bergisch Gladbach erstellt und im Sommer 2016 beschlossen. Einen besonderen Impuls stellte dabei die Auswahl der Stadt als Modellkommune des Förderprojektes „Kommunales Mobilitätsmanagement“ durch das Ministerium für Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung des Landes NRW sowie den Verkehrsverbund Rhein-Sieg dar. Das Konzept analysiert, unter anderem durch eine repräsentative Haushaltsbefragung, die derzeitige Verkehrs- und Mobilitätssituation der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer in Bergisch Gladbach und zeigt vorhandene Defizite in den Verkehrsabläufen sowie ihre Auswirkungen auf. Auf dieser Grundlage werden Maßnahmen für alle Formen der Mobilität formuliert und zu einem integrierten Gesamtkonzept für die Stadt gebündelt, welches im Rahmen der Aufstellung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt wird. Dabei soll das integrierte Gesamtkonzept durch Monitoringprozesse überprüft und gegebenenfalls an Veränderungen und Entwicklungen in der Stadt angepasst werden. Bestandsaufnahme Die Straßen – speziell die Hauptverkehrsstraßen – in Bergisch Gladbach werden meist als stark ausgelastet oder überlastet wahrgenommen. Objektiv stellt sich die Situation differenzierter dar, auch im Hinblick auf die unterschiedlichen Verkehrsarten. Dennoch ergibt sich, auch im Hinblick auf zukünftige Entwicklungen, ein breiter Handlungsbedarf, auf den der Flächennutzungsplan reagieren muss. Grundstruktur und Besonderheiten des Verkehrs In Bezug auf den Binnenverkehr – die zurückgelegten Wege innerhalb der Stadt – weist Bergisch Gladbach aufgrund seiner polyzentralen Struktur eine besondere Ausgangssituation auf. Die verschiedenen Zentren der Stadt verursachen deutliche Binnenverkehrsströme. Der Quellverkehr – also Wege, die in Bergisch Gladbach beginnen – ist stark auf das westlich angrenzende Köln bezogen, was sich durch die Stärke Kölns als Arbeits-, Einkaufs- und Freizeitstandort erklären lässt. Der Zielverkehr – also Wege, die in Bergisch Gladbach enden –erreicht die Stadt vorwiegend aus den nördlich und östlich angrenzenden Gemeinden, für die Bergisch Gladbach zentralörtliche Funktionen wahrnimmt. Diese Wege werden aufgrund der eingeschränkten Möglichkeiten des Umweltverbundes (also von Rad- und Fußgänger108

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

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verkehr in Kombination mit Bussen und Bahnen, siehe auch Anhang 1 Glossar) vorwiegend mit dem Auto (im Weiteren als MIV - für motorisierten Individualverkehr oder als Kfz - für Kraftfahrzeug bezeichnet) abgewickelt. Aufgrund der Nähe zum Oberzentrum Köln, der Drehscheibenfunktion zwischen der Rheinschiene und dem Bergischen Land und der Lage an überregionalen Autobahnen ist Bergisch Gladbach von einem erhöhten Aufkommen an Durchgangsverkehr betroffen. Dieser findet zu einem Großteil auf den umliegenden Autobahnen statt, jedoch werden zu einem Teil auch die Stadtstraßen vom Durchgangsverkehr, insbesondere aus den angrenzenden ländlichen Bereichen, genutzt. Insbesondere bei Stau und Überlastungen der umliegenden Autobahnen verstärkt sich der Durchgangsverkehr in der Stadt und (über-) belastet das Verkehrsnetz. Modal Split Auf Grundlage einer durchgeführten Haushaltsbefragung im Jahr 2014 wurde der Modal Split für die Stadt Bergisch Gladbach errechnet. Der Modal Split beschreibt die prozentuale Aufteilung von Verkehrswegen auf die verschiedenen Verkehrsträger. Demnach finden 58,9 Prozent aller Wege mit dem motorisierten Individualverkehr statt. Der Umweltverbund wird somit immerhin bei 41,1 Prozent aller Wege genutzt. Dabei verteilt sich der Wegeanteil recht gleichmäßig auf 13,4 Prozent Radverkehr, 14,5 Prozent Fußverkehr und 13,2 Prozent Öffentliche Verkehrsmittel. Radverkehr Der Radverkehr kann in wesentlichem Maß zur Veränderung des Modal Splits in Bergisch Gladbach beitragen. Insbesondere durch die Möglichkeiten, vom Fahrrad aus auf andere Verkehrsmittel umzusteigen (wie zum Beispiel durch Bike & Ride Stationen) und seine Bedeutung für mittellange Strecken wird das Fahrrad als ein wichtiger Bestandteil des Gesamtverkehrssystems verstanden. Hier bieten Elektro-Fahrräder große Potenziale für die künftige Mobilität und ermöglichen neue Chancen in Hinblick auf den Berufspendelverkehr, aber auch auf Lastentransporte, Freizeit und Gesundheit. In Bergisch Gladbach fehlt ein zusammenhängendes Netz an komfortablen und schnellen Radwegeverbindungen. Aufgrund der polyzentrischen Struktur der Stadt wird vom aufwändigen Bau einzelner neuer Radwege innerhalb des Stadtsystems abgesehen und stattdessen der Ausbau eines zusammenhängenden sicheren und komfortablen Netzes aus vorhandenen Radwegen und neuen Radstreifen- bzw. -spuren vorgeschlagen. Die Topographie stellt den Radverkehr in der Stadt vor Herausforderungen, allerdings nimmt ihr Einfluss vor dem Hintergrund der schnell ansteigenden Zahl von Elektro-Fahrrädern und Fahrrädern mit Elektro-Unterstützung immer mehr ab. Mit einem Anteil von 13,4 Prozent an allen Fahrten nimmt der Radverkehr in Bergisch Gladbach im Vergleich zu anderen Kommunen bereits heute einen hohen Anteil ein. Ein grundlegendes Problem bleibt die Konkurrenz zwischen Radverkehr, Fußgängerverkehr und (auch parkendem) Kfz-Verkehr um die knappen Verkehrsflächen. Die Haushaltsbefragung gibt Aufschluss darüber, welche Strecken von der Bevölkerung bevorzugt mit dem Rad zurückgelegt werden. Dabei zeigt sich, dass das Fahrrad für Wege innerhalb eines Ortsteils besonders häufig genutzt wird. In der Stadtmitte und in Refrath ist dies besonders ausgeprägt, während in Bensberg - aufgrund der Topographie - die Anzahl der Wege mit dem Fahrrad deutlich niedriger liegt. Zwischen den Stadtteilen besteht ins109


Stadt Bergisch Gladbach besondere zwischen Paffrath und der Stadtmitte eine überdurchschnittlich stark genutzte Radverkehrsverbindung. Neben Defiziten innerhalb des Stadtgebietes sind auch die Radwegeverbindungen in die Nachbarkommunen verbesserungsbedürftig. Sie dienen sowohl dem Berufspendelverkehr als auch dem Freizeitverkehr (siehe hierzu Themenkarte 8: Verkehr in der Übersicht in Kapitel 7.6 Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge). Folgende Verbindungen werden im Vergleich zum Gesamtverkehrsaufkommen deutlich weniger von Radfahrern genutzt: • Stadtmitte - Bensberg • Bensberg - Herkenrath • Stadtmitte - Paffrath/Schildgen • Refrath - Paffrath/Schildgen • Stadtmitte - Herkenrath • Bensberg - Sand • Refrath - Sand Fußverkehr Im Vergleich zum bundesweiten Durchschnitt (22 Prozent) weist Bergisch Gladbach einen vergleichsweise geringen Fußverkehrsanteil auf (14,6 Prozent). Das Bewusstsein für den Fußverkehr und mobilitätseingeschränkte Menschen ist in Anbetracht des demografischen Wandels für eine zukunftsorientierte Entwicklung von Städten unerlässlich. Anhand der Haushaltsbefragung lassen sich Bereiche in Bergisch Gladbach feststellen, wo der Anteil des Fußverkehrs besonders ausgeprägt ist. Diese Bereiche konzentrieren sich auf die Zentren Stadtmitte, Bensberg, Refrath sowie Schildgen. Ein hoher Fußgängeranteil ist auch an Zielorte, wie etwa Schulen oder Handelsbetriebe, geknüpft. Aussagen über die Qualität des Fußwegenetzes lassen sich daraus nicht ableiten. Es gilt jedoch, das Fußwegenetz sicher, attraktiv, barrierefrei und effizient zu gestalten. Öffentlicher Personennahverkehr Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) steht in seiner Funktion als Massentransportmittel in Konkurrenz zum Kraftfahrzeug. In jüngster Zeit treten zudem innovative Sharing-Angebote in den Markt, die zusätzliche Konkurrenz bilden. Ziel ist es, auch durch Angebote der Verknüpfung unterschiedlicher Verkehrsträger eine nahtlose Mobilität zu ermöglichen. Hierzu zählen neben Bussen und Bahnen Fahrradverleihsysteme, Car-Sharing und Park & Ride beziehungsweise Bike & Ride. Nur so kann der ÖPNV als Ersatz eines eigenen Autos funktionieren und damit Straßennetz und Umwelt wirkungsvoll entlasten. Allerdings ist dieses Ziel umso schwieriger zu erreichen, je dünner ein Bereich besiedelt ist. Dies spricht für eine kompakte Stadt verbunden mit einer angemessenen städtebaulichen Dichte. Die Bevölkerung von Bergisch Gladbach nutzt mit 13,2 Prozent aller Fahrten den ÖPNV deutlich häufiger als die durchschnittliche Bürgerin/der durchschnittliche Bürger in NRW mit rund 8 Prozent. Der Grund hierfür liegt insbesondere in der S Bahnlinie 11 und der Stadtbahnlinie 1, die die Stadt mit Köln sowie dem regionalen und nationalen Schienennetz verbinden. Ein gut ausgebautes und vertaktetes Busnetz einschließlich zweier zentraler Busbahnhöfe an den Endpunkten der Schienenverbindungen ergänzen das ÖPNV-Angebot. Weitere nachhaltige Verbesserungen (Taktverdichtungen, Streckenverlängerungen) stehen zum Fahrplanwechsel 2017/2018 an.

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Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

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Die Haushaltsbefragung zeigt, dass die Bevölkerung Bergisch Gladbachs den ÖPNV gut bewertet. Außerhalb der Hauptverkehrszeiten sowie in einigen Bereichen des Stadtgebietes wird jedoch Handlungsbedarf gesehen. Anhand einer Analysekarte bezüglich der Erschließungswirkung des ÖPNV können Bereiche innerhalb des Stadtgebietes identifiziert werden, die nur unzureichend mit dem ÖPNV erschlossen sind. Hier zeigen sich insbesondere in Schildgen, Refrath, Kippekausen, Kaule und Bensberg verdichtete Bereiche mit Verbesserungspotenzial. Mit dem „Bensberger Stadthüpfer“, einem barrierefreien Kleinbus, der als Linie 457 verschiedene Wohngebiete an das Bensberger Zentrum anbindet, konnten jedoch für Bensberg bereits erhebliche Verbesserungen erzielt werden. Kfz-Verkehr Der Kfz-Verkehr bleibt ein wichtiger Bestandteil der Mobilität in Bergisch Gladbach. Zwar wächst der Bestand an Kfz in Deutschland beständig an, jedoch entwickeln sich in Großstädten zunehmend Strukturen, die eine persönliche Mobilität ohne ein (eigenes) Auto ermöglichen. In Bergisch Gladbach stoßen die Kapazitäten des Straßennetzes auf den Hauptverkehrsachsen zwischen den großen Ortsteilen an ihre Grenzen. Für die Zukunft ist von einer erheblichen Steigerung der Verkehrsbelastung in Bergisch Gladbach aufgrund des starken Wohnungsdrucks im Kölner Raum auszugehen. Um die Lebensqualität in der Stadt nicht durch immer höheren Verkehr zu verringern, müssen auch hier attraktive Alternativen zum (reinen) Kfz-Verkehr gefördert werden. Zielsetzung des Mobilitätskonzeptes Durch die Teilnahme als Modellkommune am Förderprojekt „Kommunales Mobilitätsmanagement“ wurde „Nachhaltige Mobilitätsentwicklung“ bereits als primäres Leitziel festgelegt. Die Verkehrsströme in Bergisch Gladbach sollen in Zukunft mit weniger Emissionen und umweltfreundlicher, aber auch effizienter und sozialverträglicher gestaltet werden. Folgende „Strategische Leitziele 2030“ werden für die künftige Entwicklung der Stadt formuliert: • Stadt mit kurzen Wegen. • Förderung des Fußverkehrs durch kleinräumiges, sicheres und komfortables Fußwegenetzes. • Gesamtkonzept für den Radverkehr zur deutlichen Erhöhung des Modal-Splits für dieses Verkehrsmittel. • Verbesserung des öffentlichen Verkehrsangebotes. Mittelfristig: Erweiterung im Schienenverkehr, kurzfristig: Verbesserung des Verkehrs in der Nebenverkehrszeit. • Minimierung der schädlichen Auswirkungen des Kfz-Verkehrs und größtmögliche Verlagerung auf andere Verkehrs-

• • •

mittel bei gleichzeitiger Optimierung des Verkehrsflusses. Wirtschaftsverkehr: Vorrangig Entlastung durch Verlagerung der Personenverkehrsströme auf andere Verkehrsmittel. Schädliche Auswirkungen von Lkw- und Lieferverkehr verringern. Multimodale Mobilität durch sinnvolle Verknüpfung aller Verkehrsarten ermöglichen. Mobilitätsmanagement als eigenständige Querschnittsaufgabe. Die Stadt als Koordinator zwischen verschiedenen Akteuren und Motivator bei der Umsetzung des Mobilitätskonzeptes.

Zudem wird als konkret messbares Ziel die Änderung des Modal-Splits in Bergisch Gladbach bis zum Jahr 2030 veranschlagt: Radverkehr: 17,4 % (+ 4 %) Öffentlicher Personenverkehr: 15,2 % (+ 2 %) Fußverkehr: 16,5 % (+ 2 %) Motorisierter Individualverkehr: 50,9 % (- 8 %) 111


Stadt Bergisch Gladbach Maßnahmen des Mobilitätskonzeptes Das Mobilitätskonzept schlägt mehr als 150 Maßnahmen zur Umsetzung der gestellten Zielsetzung vor. Dabei erfahren bestimmte Maßnahmen eine erhöhte Aufmerksamkeit, da sie als Impulsgeber priorisiert werden. Maßnahmen mit unmittelbarer Relevanz für die Darstellungen des Flächennutzungsplanes sind in grün hervorgehoben. Die Maßnahmen lassen sich wie folgt zusammenfassen: Radverkehr

Intermodalität

• Bildung von zusammenhängenden Radwegenetzen in der gesamten Stadt anstatt einzelner „Leuchtturmprojekte“

• Einrichtung Mobilstationen nach Konzeption Anlage von Fahrradboxen an Stadtbahn und S-Bahn

• Anlage von Schutzstreifen

• Ausweisung von P&R und Bike&Ride (B&R)Systemen

• Verbesserungen an Lichtsignalanlagen • Lückenschlüsse • Ausbau von Mobilstationen/Leihsystemen Fußverkehr • Ausbau von zusammenhängenden kleinräumigen Netzen nach Nutzungshäufigkeit • Erkennbarkeit der Wege verbessern • Verbesserungen an Lichtsignalanlagen • Lückenschlüsse • Pflege und Erhalt der Wege • Wo möglich wird Barrierefreiheit umgesetzt Öffentlicher Nahverkehr • Konzepte zur verbesserten Quartierserschließung mit Bussen • Realisierung von Mobilstationen und P&RAnlagen • Anstoß von Verbesserungen auf den Schienenstrecken • Verlagerung und Ausweitung des Angebotes, Linie 1 • Verknüpfung Linie 18 und S-Bahn

• Förderung von Car-Sharing-Systemen • Ausweitung der Fahrradverleihsysteme Mobilitätsmanagement • Kommunales Mobilitätsmanagement, z.B. mit Mobilitätszentrale, ÖPNV-Ticket-Management, Neubürgerpaket, Kampagnen • Schulisches Mobilitätsmanagement, z.B. mit Veranstaltungen, Eltern-Taxi-Haltestellen, Schulwegplänen • Betriebliches Mobilitätsmanagement, z.B. für die Stadtverwaltung, E-Diensträder, Car-Sharing Mobilitätsmanagement • Anlage eines Güterverteilzentrums an der A 4 • Verlagerung von Teilen des Verkehrs auf andere Verkehrsträger (Lastenrad, Schiene, E-Fahrzeuge) • Vermittlung zwischen Bevölkerung und Akteuren im Wirtschaftsverkehr (Schutzbedürfnis versus Notwendigkeit) • Ausweisung eines Vorrangroutennetzes • Optimierung von Beschilderungssysteme

• Ausbau S-Bahn und Angebotsverbesserungen • Gezielte Aufstellung von Fahrradboxen nach geprüftem Bedarf Pkw-Verkehr • Verkehrsverlagerung und Verkehrslenkung • Einrichtung von Kreisverkehren statt Lichtsignalanlagen (Einzelfallprüfung) • Prüfung der Ausweitung der zentralen Verkehrsrechner • Änderung von Straßenraum und -führung • Realisierung einer Nord-Süd-Verbindung, falls stark ansteigende Verkehrsmengen dies erfordern

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Flächennutzungsplan 2035

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Auf Basis des ausgearbeiteten Maßnahmenkatalogs werden Umsetzbarkeit, Kosten und Nutzen gegenübergestellt und anhand eines Punktesystems bewertet. Zudem gibt das Mobilitätskonzept Empfehlungen zum Planungs- und Umsetzungszeitraum der einzelnen Maßnahmen. Fazit für den Flächennutzungsplan Das Mobilitätskonzept enthält wesentliche fachplanerische Aussagen und Rahmenbedingungen für den Flächennutzungsplan. Die Zielsetzung sowie die Einzelmaßnahmen haben dabei teilweise unmittelbare Auswirkungen auf die zeichnerischen Darstellungen. Da das Konzept im unmittelbaren zeitlichen Vorlauf des Flächennutzungsplanes erstellt wurde, besitzen die Informationen für das Flächennutzungsplanverfahren eine hohe Relevanz. Die meisten Ziele und Maßnahmen sind den Darstellungen des Flächennutzungsplanes nicht zugänglich. Einige Maßnahmen werden jedoch als zeichnerische Darstellungen berücksichtigt: Radverkehr • Bildung von zusammenhängenden Radwegenetzen in der gesamten Stadt anstatt einzelner „Leuchtturmprojekte“ (als Darstellung einer Themenkarte, vergleiche Themenkarte 8: Verkehr in der Übersicht) • Ausbau von Mobilstationen/Leihsystemen (als zeichnerische Darstellung) ÖPNV • Realisierung von Mobilstationen und P&R-Anlagen (als zeichnerische Darstellung) • Verlagerung und Ausweitung des Angebotes, Verlängerung der Linie 1 (als Vermerk) PKW-Verkehr • Realisierung einer Nord-Süd-Verbindung, falls stark ansteigende Verkehrsmengen dies weiterhin erfordern (als Vermerk der Planungen des Landes NRW für die L 286n) Intermodalität • Einrichtung Mobilstationen nach Konzeption (als zeichnerische Darstellung) • Ausweisung von P&R und B&R-Systemen (beides als „Mobilstationen“ in den zeichnerischen Darstellungen, zu den Begriffen siehe auch Anhang 1 Glossar) Die Anlage eines Güterverteilzentrums an der A 4 ist als Maßnahme in den Darstellungen der gewerblichen Bauflächen entlang der A 4 denkbar. Dabei ist im Flächennutzungsplan kein konkreter Standort vorgesehen, die Nutzung innerhalb dieser Darstellungen aber grundsätzlich möglich. Die Umsetzung von Maßnahmen des Mobilitätskonzeptes sowie deren Erfolg stellen eine wesentliche Voraussetzung für das weitere Wachstum der Stadt Bergisch Gladbach – wie es prognostiziert und in den Darstellungen des neuen Flächennutzungsplans verortet ist – dar. 4.5.2 Verkehrsuntersuchung Planungsbüro VIA Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wurde durch das Planungsbüro VIA eG aus Köln das Verkehrsnetz der Stadt Bergisch Gladbach untersucht. Dabei wurden die bestehenden Straßen sowie die vorhandenen Verkehre auf der Grundlage vorhandener Verkehrszählungen in einem Verkehrsmodell abgebildet. Basis der Begutachtung bildet das 113


Stadt Bergisch Gladbach bestehende Netz an Hauptverkehrsstraßen. Überschlägig wurden so die bestehenden Engpässe im heutigen Verkehrsnetz und an seinen Knotenpunkten ermittelt. Die Abschätzung der Verkehrsmengen erfolgt auf Grundlage der im Rahmen des Mobilitätskonzeptes insbesondere durch die Haushaltsbefragung von 2014 ermittelten Werte der Mobilitätsrate und des Modal Split. Auch die im Rahmen der aktuellen Bebauungsplanung für den Einzelhandelsstandort Herkenrath ermittelten Verkehrszahlen sind bereits berücksichtigt. Damit wird der die aktuelle Verkehrssituation dargestellt. Nicht einbezogen wurden die zu erwartenden Auswirkungen der geplanten Neudarstellungen des Flächennutzungsplanes auf das bestehende Verkehrsnetz, neue Verkehrstrassen oder Änderungen an den bestehenden Knotenpunkten. Dies begründet sich wie folgt: Eine belastbare Bewertung, ob das Verkehrsnetz in Bergisch Gladbach den aus der Erschließung eines neuen Baugebietes resultierenden zusätzlichen Verkehr verkraften kann, ist zunächst vom genauen Umfang der jeweiligen Bebauung (Zahl der Wohnungen und Einwohnerinnen/ Einwohner, Zahl der Arbeitsplätze, Umfang des Güterverkehrs) abhängig. Weiterhin ist abzuschätzen, wie sich die zu erwartende Verkehrsnachfrage auf die verschiedenen Verkehrsträger (Fuß-, Rad-, Autoverkehr, öffentliche Verkehrsmittel) verteilt. Schließlich ist das zum Zeitpunkt der Realisierung in Bergisch Gladbach herrschende tatsächliche Verkehrsaufkommen, von Belang. Da der Umsetzungszeitraum eines Flächennutzungsplans 15 bis 20 Jahre beträgt, können die Veränderungen erheblich sein. Im Bebauungsplan werden Art und Umfang der zukünftigen Bebauung festgelegt. Daher können auch Abschätzung und Beurteilung der verkehrlichen Auswirkungen neuer Baugebiete mit ausreichender Zuverlässigkeit erst auf Grundlage des Bebauungsplans bemessen werden. Dies gilt ebenfalls für eventuelle Veränderungen an betroffenen Straßen und Kreuzungen. Sie bedürfen einer Detailplanung, die erst der Bebauungsplan ermöglicht. Noch schwieriger stellt sich – gerade aktuell – die Vorausschau auf die zukünftige Verkehrsbelastung dar, da sich kaum ein anderer Bereich derart stark im Umbruch befindet wie die Mobilität. Zunächst sind die allgemeinen – überregionalen – Prognosen zur Entwicklung der Mobilität zu beachten. Aus der Arbeitswelt wirken sich die Digitalisierung, damit einhergehend die Möglichkeiten der Heimarbeit („Home-Office“), erheblich aus. Hinzu kommen Auswirkungen der Elektromobilität, des automatisierten Fahrens, der verschiedenen Formen des Carsharings (siehe hierzu Anhang 1 Glossar) und der verschärften Umweltvorschriften sowie der Kostenentwicklung, die sich insbesondere aus strengeren Schadstoffgrenzwerten ergeben wird. Damit ist weder die Verkehrserzeugung eines zukünftigen Baugebietes, das vielleicht erst in 10 bis 15 Jahren entwickelt werden soll, noch die dann herrschende Belastung der Verkehrsnetze zum heutigen Zeitpunkt zuverlässig zu beurteilen. Detaillierte Berechnungen zur verkehrlichen Leistungsfähigkeit, wie sie zur Entscheidung über die gesicherte verkehrliche Erschließung neuer Baugebiete unerlässlich sind, ergeben daher heute keinen Sinn. Sie müssten auf mittel- bis langfristige Prognosen der Verkehrsentwicklung gestützt werden, denen die für diesen Planungszweck erforderliche Zuverlässigkeit und Genauigkeit fehlt. Sinnvoll ist es, diese Berechnungen mit der Erarbeitung des jeweiligen Bebauungsplanes zu verknüpfen und den Umfang der neuen Bebauung von deren Ergebnis abhängig zu machen. Dies schließt die Möglichkeit eines vollständigen Verzichts auf die zusätzliche Baufläche ein.

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Flächennutzungsplan 2035

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Daher werden im Rahmen der Aufstellung des Flächennutzungsplans über die Betrachtung des Ist-Zustandes hinaus keine weiteren Prognoseberechnungen zum zukünftigen Verkehrsaufkommen aufgestellt. Heutige Streckenbelastung und -auslastung Für die aktuelle Verkehrsbelastung wurden der durchschnittliche, tägliche Verkehr auf den Hauptverkehrsstraßen sowie die Sammelstraßen in den Wohngebieten von montags bis freitags betrachtet. Die meisten Kraftfahrzeuge befahren die Kempener Straße/Paffrather Straße, Schnabelsmühle, Dolmanstraße/Refrather Weg, Lustheide, Frankenforster Straße, Bensberger Straße/Gladbacher Straße, Steinstraße sowie die L289. Für diese Straßen wird in Teilbereichen eine Belastung von über 20.000 Fahrzeugen an einem Wochentag ermittelt. Heutige Belastung des Straßennetzes

DTV-W (24 Stunden Mo-Fr) Abbildung 26: Heutige Belastung des Straßennetzes (VIA eG)

Um die Engstellen im Straßenraum zu ermitteln, wurden die Spitzenstunden morgens und nachmittags vertiefend untersucht. Die Auslastungsquoten beziehen sich auf Streckenabschnitte, wobei den Streckentypen unterschiedliche Kapazitäten zugrunde gelegt werden. Vereinfacht gesagt wird beispielsweise für Außerortsstrecken mit Tempo 70 angenommen, dass dort in der Stunde und in jede Richtung 1.100 Pkw fahren können. Für Innerortstrecken bei Tempo 50 sind es 1.000 je Stunde und Richtung (bei Strecken mit geringerer Höchstgeschwindigkeit und größeren Störeinflüssen, wie Ein- und Ausbiegevorgängen, Ladevorgängen, geringer Querschnitt mit Störungen durch Gegenverkehr und so weiter, entsprechend weniger). Dargestellt werden die Auslastungsquoten ab 60 Prozent. Je höher die Auslastung, umso häufiger kommt es zu Stauungen auf den Straßen, die je nach Auslastungsquote unterschiedlich 115


Stadt Bergisch Gladbach lang sein können. Die höchsten Auslastungsquoten sind auf der Kempener Straße, Im Grafeld, Stationsstraße, Schnabelsmühle, Gronauer Mühlenweg, In den Auen, Dolmanstraße, Bensberger Straße/Gladbacher Straße, Kadettenstraße und der L289 zu verzeichnen. Dabei liegen die Auslastungsquoten bereits teilweise über den angenommenen Kapazitäten der Straßen.

Heutige Auslastung in den Spitzenstunden

Spitzenstunde für die jeweilige Lastrichtung (vormittags / nachmittags)

Abbildung 27: Heutige Auslastung in den Spitzenstunden (VIA eG)

Fazit für den Flächennutzungsplan Als ein wesentliches Ergebnis der Verkehrsuntersuchung kann festgehalten werden, dass die Stadt Bergisch Gladbach die Herausforderungen des regionalen Bevölkerungswachstums unabhängig von den verkehrlichen Auswirkungen der dargestellten Bauflächen im Flächennutzungsplan Bergisch Gladbach lösen muss. Ein bewusster Verzicht der Stadt auf Neudarstellung von Bauflächen im Stadtgebiet würde zwangsweise zu einer verstärkten Nachverdichtung in den bestehenden Siedlungsstrukturen und zu einer verstärkten Entwicklung in den umliegenden Kommunen führen. Aufgrund der Lage der Stadt zwischen Bergischem Land und Rheinschiene/Köln müsste auch dann mit einem deutlich erhöhten Verkehrsaufkommen auf den meisten Hauptverkehrsstraßen gerechnet werden, wobei die Stadt jegliche Steuerungsmöglichkeiten verlöre. In Folge der komplexen Planungsaufgabe sowie der starken wechselseitigen Abhängigkeiten zwischen Maßnahmen der Mobilität und Baulandentwicklung sind genauere Berechnungen zum aktuellen Zeitpunkt – wie oben detailliert begründet – nicht sinnvoll. Während der Konkretisierung im Rahmen von Bebauungsplänen können konkrete Berechnungen erfolgen. Erst dann liegen belastbare Zahlen zur neuen Verkehrsentstehung vor und die verkehrlichen Auswirkungen auf entsprechende Verkehrsachsen und -knotenpunkte können eingehender untersucht werden. Dabei sind Maßnahmen zur Ertüchtigung des bestehenden Verkehrsnetzes, deren Dimensionierung und deren konkrete, messbare Auswirkungen sowie der Wandel in 116

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

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der Verkehrsnutzung zentrale Eingangsdaten für die letztendliche Bewertung von Bauflächen im Rahmen der Bebauungspläne. Maßnahmen im Verkehrsnetz und Baulandausweisungen beeinflussen sich wechselseitig. Die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung bieten jedoch unabhängig davon wichtige Hinweise für die Darstellungen des Flächennutzungsplanes: Sie zeigen die Stadtteile und Straßenzüge mit besonderem Handlungsbedarf beziehungsweise besonderer Empfindlichkeit gegenüber zusätzlicher Belastung mit Kraftfahrzeugverkehr auf und bilden somit eine wichtige Grundlage für die detaillierten Strategien, Planungen und Berechnungen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen. In Bezug auf die oben genannten, durch den Kraftfahrzeugverkehr bereits heute hoch belasteten Straßenzüge ist unabhängig von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes die Umsetzung von weitergehenden Maßnahmen empfehlenswert. Hierbei können unterschiedliche Ansätze, angefangen von Änderungen der Umlaufzeiten von Lichtsignalanlagen/Ampeln, über bauliche Veränderungen an Knotenpunkten, bis zur Erweiterung oder dem Neubau von Straßen erforderlich sein. Auf Basis der vorgelegten Untersuchung können auch passende Möglichkeiten zur Ertüchtigung von Knotenpunkten vorgeschlagen werden. Insbesondere sollten Maßnahmen forciert werden, die den Umstieg auf andere Verkehrsträger erleichtern. Alle diese Maßnahmen sind – mit Ausnahme des Neubaus von Straßen und Bahnstrecken – nicht im Rahmen der Flächennutzungsplanung regel- und steuerbar.

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Stadt Bergisch Gladbach 4.6

Lärmaktionsplan

Lärm ist nicht nur eine akustische Belästigung für den Menschen. Zu hohe Schallimmissionen können auch eine gesundheitliche Gefährdung für Betroffene darstellen. Gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie ist die Stadt Bergisch Gladbach verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Der Plan wurde mit dem Büro Richter-Richard erarbeitet und am 3. November 2015 beschlossen. Wesentliche Grundlage für die Erarbeitung des Lärmaktionsplanes stellt die Analyse der Bestandssituation in Bezug auf Schallemissionen dar. Folgende Schallemissionen wurden hierfür untersucht: • Lärmbelastungen entlang der Hauptverkehrsstraßen, • Fluglärm ausgehend vom Flughafen Köln/Bonn, • Schienenverkehrslärm entlang der S-Bahnstrecke sowie entlang der Stadtbahnlinie 1, • Industrie- und Gewerbelärm von zwei bestehenden Gewerbegebieten. Für jede der genannten Schallemittenten wurden strategische Lärmkarten aufbereitet, welche die Schallimmissionen im Stadtgebiet in ihrer räumlichen Lage bildlich darstellen. Mit Hilfe dieser strategischen Lärmkarten können Belastungsachsen und -räume identifiziert werden, die von erhöhten Schallimmissionen betroffen sind. Das ist dann der Fall, wenn 1. der Auslösewert (tagsüber: 65 Dezibel (A), nachts: 55 Dezibel (A)) überschritten wird und 2. empfindliche Nutzungen, z.B. Wohnungen oder Schulen, vorhanden sind. In einem weiteren Analyseschritt wurde auf Grundlage einer Schätzung errechnet, wie viele Personen in Bergisch Gladbach einer erhöhten Lärmbelastung, also einer Überschreitung des festgelegten Auslösewertes, ausgesetzt sind – differenziert nach Art des Schallemittenten (Schallquellen). Neben der Benennung von Belastungsachsen identifiziert der Lärmaktionsplan sogenannte „ruhige Bereiche”. Ihre Bezeichnung ist nicht für alle entsprechenden Bereiche im physikalischen Sinne wörtlich zu nehmen, sondern bildet eher eine Gebietsfunktion ab. Die Gebiete sollen als Rückzugsort und zur Naherholung der Bevölkerung vor überhöhten (neuen) Schallimmissionen geschützt werden. Dabei werden sieben Kategorien unterschieden: • besonders ruhige Gebiete, • ruhige Gebiete, • relativ leiser Landschaftsraum, • relativ leises stadtnahes Gebiet, • Achsen mit Erholungs- und/oder Verbindungsfunktion, • städtische Rückzugs- und Aufenthaltsorte, • bebaute städtische Rückzugs- und Aufenthaltsorte. Alle „Ruhigen Gebiete” werden in einer Karte dargestellt. Dabei umfassen die unterschiedlichen Kategorien einen Großteil der Grün- und Freiflächen der Stadt. Nur die im Gutachten näher ausgeführte Kategorie „bebaute städtische Rückzugs- und Aufenthaltsorte“ beinhaltet überwiegend bebaute Bereiche. Hinsichtlich der „Ruhigen Gebiete“ wird das Ziel formuliert, dass diese Bereiche weiter für eine freizeitbezogene Nutzung qualifiziert werden sollen. Der Lärmaktionsplan hat die Aufgabe, Maßnahmen zu benennen, welche die Lärmbelastung in der Stadt senken. „Ruhige Gebiete“ sind vor Umgebungslärm zu schützen. Grundsätzlich gilt die Prämisse, dass jeglicher Lärm bereits am Entstehungsort zu vermeiden bzw. zu verringern ist. Erst wenn ein Eingreifen am Entstehungsort nicht mehr ausreicht, um die Bevölkerung vor zu 118

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Flächennutzungsplan 2035

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hoher Lärmbelastungen zu schützen, sollten Maßnahmen am Ort der Einwirkung, zum Beispiel Maßnahmen in einem Wohngebiet oder an einem Wohnhaus, durchgeführt werden. Folgende Maßnahmenkategorien zur Reduzierung von Lärmbelastung lassen sich unterscheiden: • Vermeidung von Schallemissionen (Keine Emission, da Lärm vermieden werden kann, wie zum Beispiel durch die vermehrte Nutzung des Fahrrads oder des öffentlichen Nahverkehrs), • Verminderung von Schallemissionen (Reduzierte Emission zum Beispiel durch Verbesserung von Motorentechnik, Optimierung von Verkehrsströmen oder Verringerung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit), • Verlagerung von Schallemissionen (Emissionen entstehen an einem anderen Ort, an dem sie besser abgeschirmt werden können beziehungsweise weniger stören, zum Beispiel durch den Bau einer Umgehungsstraße), • Verringerung von Schallimmissionen (Maßnahmen am Immissionsort wie zum Beispiel Bau einer Schallschutzwand, Einbau von Schallschutzfenstern oder Schließung von Baulücken). Die im Lärmaktionsplan aufgeführten Maßnahmen werden in drei zeitlich gestaffelte Einheiten zusammengefasst. Zuerst werden alle Maßnahmen aufgeführt, die bereits bestehen oder in Planung sind. Anschließend werden Maßnahmen benannt, welche die zuständigen Behörden für die nächsten fünf Jahre geplant haben. Diese umfassen zum einen strategische Maßnahmen für den Straßenverkehr, zum anderen straßenverkehrsrechtliche und punktuelle bauliche Maßnahmen an den Belastungsachsen des Straßenverkehrs. Darüber hinaus werden langfristige Strategien definiert, die über den Aktionszeitraum des Lärmaktionsplanes hinausgehend verfolgt werden sollen.

Abbildung 28: Ruhige Gebiete gemäß Lärmaktionsplan (Planungsbüro Richter-Richard 2015)

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Stadt Bergisch Gladbach Fazit für den Flächennutzungsplan Belastungen des Menschen durch Lärm stellt einen Belang des Umweltschutzes im Sinne des § 1 Absatz 6 Nummer 7 Baugesetzbuch dar. Somit sind im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Lärms gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch im Rahmen der Umweltprüfung zu ermitteln und im Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Vorsorgender Lärmschutz Bei Neudarstellungen werden die Aspekte des vorbeugenden Schallschutzes in den Flächen-Steckbriefen untersucht und etwaige Konflikte sowie der empfohlene Umgang hiermit dokumentiert. Die Flächennutzungsplanung kann bereits im Sinne der vorausschauenden Planung Konflikte zwischen lärmerzeugenden und lärmempfindlichen Nutzungen vermeiden. Das Stadtgebiet wurde dazu hinsichtlich möglicher Konfliktpunkte untersucht: Für Bereiche, in denen Wohnbauflächen unmittelbar an gewerbliche Bauflächen grenzen, werden - soweit möglich und sinnvoll - gemischte Bauflächen als Puffer dargestellt.29 Im Ergebnis sind die Darstellungen des Flächennutzungsplanes dennoch nicht grundsätzlich frei von schallbezogenen Konflikten. Hier ist auf die notwendige Erarbeitung und Festsetzung geeigneter Lösungen in den Bebauungsplänen zu verweisen. Hierzu sind zum Beispiel die Immissionsrichtwerte der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA Lärm) und andere technische Regelwerke anzuwenden. Für die Neudarstellungen des Flächennutzungsplanes sind potenzielle Konflikte zwischen bestehenden und neu hinzutretenden Nutzungen relevant und abzuschätzen. Dies gilt für neue empfindliche Nutzungen in der Nähe von bestehenden Lärmquellen wie für neue laute Nutzungen in empfindlicher Umgebung. Daher werden etwa einzelne Flächen entlang der A 4 für eine wohnbauliche Entwicklung vermieden. Umgang mit „ruhigen Gebieten“ Auf die Darstellung neuer Bauflächen im Kernbestand der „Ruhigen Gebiete“ wird weitgehend verzichtet. Ihre Randbereiche können jedoch nicht immer geschont werden, da Erweiterungen des bestehenden Siedlungskörpers und damit verbundene Eingriffe in die Landschaft zur Bereitstellung notwendiger Siedlungsflächen unvermeidlich sind. Hier ist die Zielsetzung der weiteren Qualifizierung hinsichtlich einer freizeitbezogenen Nutzung aus dem Lärmaktionsplan gegen den ermittelten Bedarf an gewerblicher und wohnbaulicher Flächen abzuwägen. Grundsätzliches Ziel der Darstellungen des Flächennutzungsplanes ist es, dass insbesondere die Flächen mit einem besonders hohen Wert für die übergeordnete, stadtweite Freizeitnutzung nicht bebaut werden. Dabei ist zu differenzieren: Im östlichen Teil des Stadtgebietes grenzen zahlreiche landwirtschaftliche Flächen an den Siedlungskörper, die zur Naherholung genutzt werden können. Daher ist hier ein Eingriff grundsätzlich eher zu vertreten als im westlichen Stadtgebiet. Im Nordwesten des Stadtgebietes wird der Eingriff auf ein vertretbares Maß begrenzt, Neudarstellung erfolgen nur in geringem Umfang. Im Südwesten werden insbesondere der regionale Grünzug zwischen Refrath/Bensberg und der Stadtmitte sowie der Königsforst (weitgehend) vor Eingriffen geschützt. Nur einzelne, deutlich lärmvorbelastete Flächen entlang der A 4 werden für eine gewerbliche Nutzung vorgesehen. Ergänzend ist auf den langfristigen Schutz des weit überwiegenden Teils des Freiraums und der Naherholungsflächen durch den Flächennutzungsplan hinzuweisen. 29 Hierbei wurden auch bestehende Einschränkungen von Wohnbauflächen oder gewerblichen Bauflächen in Bebauungsplänen geprüft. 120

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035 4.7

- Entwurf -

Freiraumkonzept

Das Freiraumkonzept der Stadt Bergisch Gladbach wurde mit der „Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung“, Bonn, erarbeitet und am 11. Oktober 2011 beschlossen. Ziel des Konzepts ist es, Freiräume zu sichern, weiterzuentwickeln und zu vernetzen. Dabei soll auf veränderte Rahmenbedingungen, insbesondere auf sich verändernde Bevölkerungsstrukturen in der Stadt, reagiert werden. Bestehenden und zu entwickelnden Freiräumen sollen Funktionen zugeordnet werden. Bestandsanalyse Etwa ein Fünftel des Stadtgebietes wird zum Zeitpunkt der Erhebung durch versiegelte beziehungsweise teilversiegelte Flächen in Anspruch genommen (25,4 Prozent). Die übrigen Bereiche können als Freiflächen klassifiziert werden, wobei nochmals zwischen naturnahen Freiraumen (Wälder, Grünland, Gewässer etc. = 53,2 Prozent) und anthropogen geprägten Freiräumen (Parkanlagen, Acker, Friedhöfe, Gärten etc. = 25,4 Prozent) differenziert wird. Mit dem dicht besiedelten Westen und dem ländlich geprägten östlichen Stadtgebiet sind diese Nutzungen jedoch nicht gleichmäßig verteilt. Zur Bewertung der Qualität der Freiräume werden folgende Funktionen identifiziert: Biotopverbund Klimabedeutsame Flächen Identifikation von vier regionalen Biotopver- Identifikation von Flächen mit Bedeutung für bundachsen sowie Biotopverbundkorridoren Luftaustausch, -qualität und -hygiene mit lokaler Bedeutung Lärmrelevante Flächen Artenschutz Betrachtung von Konflikten insbesondere im Bedeutung der Freiräume für planungsrele- Hinblick auf Erholung und Freizeit vante Arten anhand von Flächennutzung und Biotoptyp Flächen mit relevanten Freiraumfunktionen für Stadtidentität, Kultur, Freizeit und Erholung Wasserfunktionen innerstädtische und stadtnahe Flächen mit Einteilung in Oberflächengewässer (Fließge- hohen Freizeit- und Erholungswert. wässer, Stehgewässer, Retentionsräume) und Grundwasser Bodenfunktionen Bodenbeschaffenheit, Identifikation von schutzwürdigen Böden Die Analyseergebnisse sind in thematischen Karten zu den einzelnen Freiraumfunktionen aufbereitet. Sie bilden die Grundlage für die Definition von übergeordneten Entwicklungszielen zur Erhaltung, Entwicklung und Vernetzung des Freiraums in Bergisch Gladbach. Die übergeordneten Entwicklungsziele sind in einer Karte (siehe Abbildung 29: Übergeordnete Entwicklungsziele zur Erhaltung und Entwicklung der Freiräume in Bergisch Gladbach) zusammenfassend dargestellt. Das Freiraumkonzept erfasst den Bestand nach Stadtteilen (seinerzeit noch als „Wohnplätze“ bezeichnet) und in diesem Zusammenhang auch die kleinteiligen innerstädtischen Grünstrukturen. Im Ergebnis zeigt sich, dass trotz bereits zahlreich erfolgter Maßnahmen zur 121


Stadt Bergisch Gladbach Innenentwicklung innerhalb der Siedlungsflächen sowie auch innerhalb der „urbanen Kernzonen“ von Bergisch Gladbach ein vielfältiges Netz an Flächen für die Frischluftversorgung,  den Biotopverbund, den Artenschutz sowie die Naherholung und Freizeit verfügbar ist.   

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  Abbildung 29: Übergeordnete Entwicklungsziele zur Erhaltung und Entwicklung der Freiräume in Bergisch Gladbach  (Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung 2011)

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122

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017

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Flächennutzungsplan 2035

- Entwurf -

Prioritäten zu Erhaltung und Entwicklung Aus naturschutzfachlicher Perspektive wird ein Prioritätsschema für die Erhaltung und Entwicklung von Frei- und Grünflächen abgeleitet. Die höchste Priorität gilt der Erhaltung und Entwicklung • von Naturschutz- und Fauna-Flora-Habitat-Gebieten, • von Flächen mit herausragender Bedeutung für den Biotopverbund und • der Fließgewässer als Biotopverbundsysteme und attraktive Landschaftselemente. Eine hohe Priorität gilt der Erhaltung und Entwicklung von • Bereichen mit Pufferfunktion im Umfeld von Fauna-Flora-Habitat-Gebieten, • Landschaftsschutzgebieten. Darüber hinaus bestehen Freiraumbereiche, denen eine besondere Funktion für Klimaschutz, Freizeit und Erholung, Bodenschutz, Artenschutz oder den Biotopverbund zugesprochen wird. Sie weisen daher einen entsprechenden Erhaltungs- und Entwicklungswert auf. Bereiche, in denen sich diese Funktionen überlagern, wird ebenfalls eine besonders hohe Erhaltungs- und Entwicklungspriorität zugewiesen. Die verrohrten Bachläufe besitzen eine hohe Entwicklungsfähigkeit und ihre Freilegung sollte mit hoher Priorität umgesetzt werden. Eine hohe Lärmbelastung (siehe hierzu Kapitel 4.6 Lärmaktionsplan) steht im Konflikt zu bestimmten Freiraumfunktionen. Die Minderung der Lärmbelastung wird daher bei den Entwicklungszielen des Freiraumkonzeptes berücksichtigt. Fazit für den Flächennutzungsplan Die Erfassung und Bewertung von Flächen mit besonderen Freiraumfunktionen stellt für den Flächennutzungsplan eine wichtige Grundlage dar. Die untersuchten Freiraumfunktionen geben Hinweise auf Belange des Umweltschutzes im Sinne des § 1 Absatz 6 Nummer 7 Baugesetzbuch. Dabei sind die voraussichtlichen, erheblichen Umweltbelange im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch insbesondere im Rahmen der Umweltprüfung zu ermitteln und im Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Mit seinen Karten und Aussagen ist das Freiraumkonzept als sektorale Fachplanung in die Abwägung des Flächennutzungsplanes einzustellen. Einen rechts- oder allgemeinverbindlichen Charakter mit direkter Wirkung auf die Darstellungen des Flächennutzungsplanes hat das Freiraumkonzept nicht. Berücksichtigt werden im Flächennutzungsplan die identifizierten „Überlagerungsflächen“, in denen sich verschiedene Freiraumfunktionen bündeln. Eine Entwicklung von Siedlungsflächen innerhalb dieser Räume wäre mit zahlreichen negativen Effekten für Natur und Landschaft verbunden. Auch auf den Flächen der höchsten Prioritätsstufe des Freiraumkonzeptes, also den Naturschutz- und Fauna-Flora-Habitat-Gebieten, auf Flächen mit herausragender Bedeutung für den Biotopverbund sowie im Bereich der Fließgewässer als Biotopverbundsysteme und attraktive Landschaftselemente ist eine Siedlungsentwicklung in der Regel ausgeschlossen. Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes folgen hier im Wesentlichen den Zielsetzungen des Freiraumkonzeptes. Die Informationen des Freiraumkonzeptes werden bei der Ausarbeitung der Flächensteckbriefe des Flächennutzungsplanes berücksichtigt. Soweit erforderlich sind Hinweise auf 123


Stadt Bergisch Gladbach erforderliche Gutachten und weitergehende Untersuchungen (zum Beispiel auf Ebene der Bebauungsplanung) aufgenommen. Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass das Freiraumkonzept bereits 2011 erarbeitet und beschlossen wurde. Daher wird hier von grundlegend anderen Rahmenbedingungen hinsichtlich der Bevölkerungs- und Stadtentwicklung ausgegangen, als sie heute bestehen. Daher sind die Erhaltungs- und Entwicklungsziele der „hohen Priorität“ im Flächennutzungsplanverfahren neu zu bewerten. Da fast der gesamte Landschaftsraum als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist, ergeben sich bei Neudarstellung von Flächen im Flächennutzungsplan zwangsläufig Konflikte mit entsprechenden Zielsetzungen des Freiraumkonzeptes. Sie sind im Bebauungsplanverfahren in die Abwägung einzustellen. Nicht alle innerhalb des Siedlungskörpers gelegenen Grünstrukturen haben die für eine Darstellung im Flächennutzungsplan erforderliche Mindestgröße von 0,5 ha. Der Flächennutzungsplan stellt hier in der Regel Wohnbauflächen dar. Die gegebenenfalls erforderliche planungsrechtliche Sicherung erfolgt in den nachfolgend aufzustellenden Bebauungsplänen. Größere Strukturen wie die Margareten- und die Marienhöhe, die Katterbachaue, die linearen Grünstrukturen rund um das Hermann-Löns-Quartier, der Stadtgarten Bensberg oder die Schnabelsmühle sowie einige zentrale, lineare Grün- und Vernetzungsräume entlang der Gewässer werden hingegen als solche im Flächennutzungsplan dargestellt und nicht mit einer Baufläche belegt.

124

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035 4.8

- Entwurf -

Fachbeitrag Denkmalschutz und Denkmalpflege zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2035

Der Fachbeitrag Denkmalschutz und Denkmalpflege betont das Ziel der Erhaltung und Nutzung der Denkmäler und Denkmalbereiche sowie einer angemessenen Gestaltung ihrer Umgebung. Um diese Ziele umzusetzen und in die Flächennutzungsplanung sowie die anschließende Bauleitplanung einzubringen, wird auf die in der Denkmalliste der Stadt Bergisch Gladbach eingetragenen Denkmäler sowie den in der Erstellung befindlichen Denkmalpflegeplan der Stadt Bergisch Gladbach verwiesen. Denkmalliste der Stadt Bergisch Gladbach Die Denkmalliste enthält alle Denkmäler im Stadtgebiet Bergisch Gladbachs. Sie wird in ihrer aktuellen Fassung der Begründung des Flächennutzungsplans als Anlage nachrichtlich beigefügt, um ihre Berücksichtigung bei der Bauleitplanung zu gewährleisten (siehe Anhang 2: Baudenkmalliste der Stadt Bergisch Gladbach, Anhang 3: Bodendenkmalliste der Stadt Bergisch Gladbach, Anhang 4: Liste der beweglichen Denkmäler der Stadt Bergisch Gladbach sowie Anhang 5: Liste der Denkmalbereiche der Stadt Bergisch Gladbach). Die aktuelle Auflistung der Denkmäler hat nach dem Denkmalschutzgesetz NRW gesetzlichen (konstitutiven) Charakter und ist fortzuschreiben. Die Denkmalliste ist in vier Teile gegliedert. Ihr aktueller Stand kann stets bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Bergisch Gladbach und auf der Internetseite der Stadt Bergisch Gladbach (unter der Seite „Denkmalliste“) eingesehen werden. Zudem sind die Denkmäler im öffentlich zugänglichen Geoportal der Stadt Bergisch Gladbach unter der Rubrik „Denkmäler“ georeferenziert dargestellt. Ergänzungen und Änderungen müssen gegebenenfalls abgefragt werden. Für die Listenobjekte gelten die Regelungen des Denkmalschutzgesetzes NRW. Denkmalpflegeplan der Stadt Bergisch Gladbach Der Denkmalpflegeplan stellt als (kulturelle) Fachplanung ein Instrument dar, welches die mittel- und langfristigen Ziele des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege entwickelt, planerisch konkretisiert und in Maßnahmenprogrammen entwickelt. Daher besitzt er wesentliche Bedeutung für alle räumlichen Planungen der Stadt Bergisch Gladbach. Der Denkmalpflegeplan gibt die Ziele und Erfordernisse des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sowie die Darstellungen und Festsetzungen in der Bauleitplanung nachrichtlich wieder. Er enthält: 1. die Bestandsaufnahme und Analyse des Gebietes der Gemeinde unter siedlungsgeschichtlichen Gesichtspunkten, 2. die Darstellung der Bau- und Bodendenkmäler, der Denkmalbereiche, der Grabungsschutzgebiete sowie – nachrichtlich – der erhaltenswerten Bausubstanz und 3. ein Planungs- und Handlungskonzept zur Festlegung der Ziele und Maßnahmen, mit denen der Schutz, die Pflege und die Nutzung von Denkmälern im Rahmen der Stadtentwicklung verwirklicht werden sollen.“30 Somit dient der Denkmalpflegeplan unter anderem dazu, die Belange der Denkmalpflege im Sinne einer Fachplanung für die allgemeine Bauleitplanung und für die Genehmigungspraxis von Einzelmaßnahmen zur Verfügung zu stellen.

30 § 25 Absatz 2 Denkmalschutzgesetz NRW. 125


Stadt Bergisch Gladbach Der Denkmalpflegeplan ist nach dem Beschluss durch den Rat der Stadt Bergisch Gladbach von der Verwaltung zu beachten. Das Planungs- und Handlungskonzept und die darin enthaltenen Ziele sind durch den Ratsbeschluss bei allen gemeindlichen Planungen und Vorhaben zu berücksichtigen und in die Abwägung/Entscheidungsfindung einzubeziehen. Der Denkmalpflegeplan befindet sich zurzeit noch in der Erstellung. Bisher wurde der Denkmalpflegeplan für die Teilbereiche Bensberg und Bockenberg vom Rat der Stadt Bergisch Gladbach am 11.07.2017 verbindlich beschlossen. Die fehlenden Teilbereiche werden sukzessive verbindlich vom Rat der Stadt Bergisch Gladbach beschlossen und sind ab dann ebenfalls zu beachten. Fazit für den Flächennutzungsplan Aufgenommen in das Planwerk des Flächennutzungsplanes werden die Gesamtanlagen, die dem Denkmalschutz unterliegen (siehe auch Kapitel 7.14 Nachrichtliche Übernahmen). Dies betrifft die Denkmalbereichssatzungen Gartensiedlung Gronauer Wald und Alt-Frankenforst.

126

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

- Entwurf -

Teil C: Innenentwicklung/Reserveflächen und Bedarfsermittlung

127


Stadt Bergisch Gladbach 5.

Innenentwicklung und Reserveflächen

Der Begriff Innenentwicklung beschreibt eine siedlungspolitische Strategie, welche die Nutzbarmachung von bereits erschlossenen Flächen innerhalb von Siedlungsbereichen anstrebt. Der Vorrang der Innenentwicklung gegenüber der Inanspruchnahme neuer Flächen im Außenbereich ist gesetzlich durch § 1 Absatz 5 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 1a Baugesetzbuch vorgeschrieben. So besagt § 1a Absatz 2 Baugesetzbuch: „Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden“. Auf Grundlage dieser Norm soll dem gestiegenen Flächenverbrauch durch Siedlungsentwicklung entgegengewirkt werden, um insbesondere die Funktionen des Bodens zu schützen und die Lebensräume von Tieren und Pflanzen zu erhalten. Neben ökologischen Aspekten bringt die Nutzung von Innenentwicklungspotenzialen weitere Vorteile für eine Stadt mit sich. Die Kommune profitiert von einer besseren Auslastung der vorhandenen Infrastruktur, der Belebung und Aufwertung der Zentren sowie der Erhaltung von Erholungs- und Landschaftsqualitäten am Siedlungsrand, die alternativ zur Innenentwicklung zusätzlich neu in Anspruch genommen werden müssten. Für Anwohner und Anwohnerinnen entsprechender Viertel ist die Innenentwicklung von Vorteil, da Einzelhandel und Dienstleistungen im Stadtteil gesichert, mindergenutzte und damit ungeordnete Flächen im Stadtbild vermieden sowie der Zuzug junger Familien und die Durchmischung älterer Wohngebiete gefördert werden. Neubürger und Neubürgerinnen ziehen in ein gewachsenes Viertel mit bereits vorhandener Infrastruktur. Investierende profitieren aufgrund kalkulierbarer Standortqualitäten und der Ersparnis von Erschließungskosten. Auch wenn die Vorteile der Innenentwicklung grundsätzlich überwiegen, muss in einigen, seit Jahren wachsenden Stadtteilen von Bergisch Gladbach im Einzelfall abgewogen werden, ob eine weitere Verdichtung (noch) zielführend ist. Konflikte der Innenentwicklung werden meist in der steigenden Dichte, der Überlastung bestehender Infrastrukturen (insbesondere von Kitas, Schulen sowie Straßen) sowie in Auswirkungen auf das Ortsbild gesehen. Zu den Verdichtungsprozessen im Stadtgebiet siehe auch Kapitel 2.1.2 Größe, Flächennutzung und erste Einordnung der Entwicklung. Die planungsrechtliche Steuerung der Innenentwicklung erfolgt entweder durch die Vorgaben des § 34 Baugesetzbuch oder durch Bebauungspläne. Dabei können die planerischen Aufgabenstellungen – je nachdem welche Potenziale der Innenentwicklung genutzt werden können – stark variieren. Eine Nachverdichtung im Bestand kann zum Beispiel durch die Wiedernutzung leerstehender Gebäude, die Schließung von Baulücken, die Aufstockung von Bestandsgebäuden, die Revitalisierung von gewerblichen Brachflächen oder den Umbau bestehender Quartiere erfolgen. Für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes sind die Nachverdichtungspotenziale von Bedeutung, da sie eine Reserve für Wohn- und Gewerbenutzungen darstellen. Die Reserveflächen gehen als zentrale Vorgabe in die Berechnung der erforderlichen Neudarstellungen von Wohnbauflächen sowie von gewerblichen Bauflächen ein (Näheres hierzu siehe Kapitel 6 Flächenbedarfe). Tatsächlich vorhandene Reserveflächen sind vorrangig zu entwickeln und daher von den Bedarfen zur Neudarstellung abzuziehen. In Bezug auf die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes sind auch diejenigen Flächen als Reserveflächen zu überprüfen, die im bisher wirksamen Flächennutzungsplan bereits 128

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

- Entwurf -

als Siedlungsfläche (also Wohnbaufläche, gewerbliche Baufläche oder gemischte Baufläche) dargestellt waren, für die jedoch bisher keine Bebauungspläne aufgestellt wurden. Diese Flächen befinden sich vorwiegend am Siedlungsrand und sind somit keine „klassischen“ Nachverdichtungspotenziale.

129


Stadt Bergisch Gladbach 5.1

Reserveflächen Wohnen

5.1.1

Methodik zur Untersuchung der Reserveflächen Wohnen

Bei der Ermittlung der Reserveflächen wurden drei Flächentypen unterschieden: • Baulücken (< 0,2 ha) • Unbebaute Flächen im Geltungsbereich von Bebauungsplänen (rechtsverbindlich oder in Aufstellung > 0,2 ha) • Sonstige Flächen (bisher unbebaute Wohnbauflächen im wirksamen Flächennutzungsplan ohne Bebauungsplan) Die Unterscheidung erfolgt anhand der planungsrechtlichen Ausgangssituation und der Größe für die einzelnen Flächen. Baulücken (< 0,2 ha) können, da sie sich innerhalb bebauter Ortsteile befinden, auf Grundlage des § 34 Baugesetzbuch oder, wenn sie innerhalb eines Bebauungsplans liegen, nach § 30 Baugesetzbuch bebaut werden. Die zur Veröffentlichung freigegebenen Baulücken können im Geoportal der Stadt Bergisch Gladbach abgerufen werden. Auch für die unbebauten Flächen im Geltungsbereich von Bebauungsplänen, die größer als 0,2 ha sind, sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung bereits geschaffen. Bebauungspläne mit Reserven größer als 0,2 ha sind in Karte XX Unbebaute Flächen im Geltungsbereich von Bebauungsplänen verzeichnet. Dahingegen müssen zur Realisierung einer baulichen Nutzung der Sonstigen Flächen noch entsprechende Bebauungspläne erstellt werden. Für diese Flächen wurde überprüft, ob die Darstellung von Wohnbauflächen gemäß dem wirksamen Flächennutzungsplan beibehalten werden soll beziehungsweise kann. Auch diese Flächen sind in einer Karte verzeichnet (siehe Themenkarte 2: Sonstige Reserveflächen des wirksamen Flächennutzungsplanes). Leerstehende Wohneinheiten werden nicht in die Ermittlung der Reserveflächen eingestellt. Diese werden in Kapitel 2.4 Wohngebäudebestand erfasst und im Sinne einer Fluktuationsreserve bei der Bedarfsprognose für Wohnnutzung in Bergisch Gladbach bis 2035 (siehe Kapitel 6 Flächenbedarfe) berücksichtigt. 5.1.2

Baulücken (< 0,2 ha)

Als Baulücken wurden Nachverdichtungspotenziale definiert, die weniger als 0,2 ha Fläche aufweisen und nach § 34 oder nach § 30 Baugesetzbuch zu bewerten sind. Die entsprechenden Flächen konnten dem Baulückenkataster der Stadt entnommen werden. Dieses wird seit der Erfassung im Rahmen des Wohnbaulandkonzeptes als aktives Steuerungsinstrument zur Aktivierung dieser Baulandpotenziale genutzt und ständig fortgeschrieben. In dem Kataster waren zu Beginn im Jahr 2013 rund 790 Einzelflächen verzeichnet. Die Differenz von 70 Flächen ergibt sich durch eine weitere Prüfung der Flächen des Wohnbaulandkonzeptes von 2011 insbesondere hinsichtlich der Erschließbarkeit der Flächen bis 2013. Alle Eigentümerinnen und Eigentümer der Flächen wurden angeschrieben und befragt, ob sie mit einer Veröffentlichung ihrer Baulücken im Rahmen einer „Baulückenbörse“ einverstanden seien. Als Ziel wurde benannt, potenzielle Erwerbs- und Bauinteressenten zu erreichen. Anfang November 2017 sind noch rund 40 Grundstücke online abrufbar, rund 170 Grundstücke 130

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

- Entwurf -

wurden mittlerweile bebaut, bei den restlichen rund 580 Grundstücken haben die Eigentümerinne und Eigentümer der Veröffentlichung widersprochen. Dies schließt nicht aus, dass auch diese Grundstücke vermarktet oder bebaut werden. Aufgrund von Erfahrungswerten wird für den Flächennutzungsplan davon ausgegangen, dass bis 2035 etwa 30 Prozent der rund 620 der noch im Baulückenkataster enthaltenen Flächen bebaut werden. Als Reserve werden in die Bedarfsermittlung demnach 14,5 ha eingestellt. Für die übrigen 70 Prozent der Flächen stehen einer baulichen Entwicklung insbesondere Interessen der Eigentümerinnen und Eigentümer entgegen. 5.1.3

Unbebaute Flächen im Geltungsbereich von Bebauungsplänen > 0,2 ha

Unter den unbebauten Flächen im Geltungsbereich von Bebauungsplänen sind die Flächen zusammengefasst, die sich innerhalb des Geltungsbereiches eines rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes befinden und eine Größe von mindestens 0,2 ha aufweisen. Kleinere Flächen innerhalb von Bebauungsplänen werden als Baulücken bewertet. Auf der Grundlage von Luftbildauswertungen und Begehungen vor Ort wurden insgesamt 21 Flächen identifiziert, die rund 27,0 ha Wohnbaulandreserve darstellen. Neun dieser 21 Flächen verfügen über bestehendes Baurecht und könnten unmittelbar oder nach vergleichsweise einfachen Bebauungsplanänderungen bebaut werden. Für weitere 12 Flächen befinden sich Bebauungspläne in erstmaliger Aufstellung, es wäre eine vollständige Neuaufstellung anzustreben oder unterschiedliche Hemmnisse sprechen gegen die Nutzung der identifizierten Potenziale. Dabei sind Restriktionen, wie zum Beispiel ungeklärte Interessen von Eigentümerinnen und Eigentümern oder Immissionsschutzkonflikte, nur unter hohem planerischem Aufwand zu lösen. Aus diesem Grund wird, wie bei den Baulücken, davon ausgegangen, dass bis 2035 etwa 30 Prozent der 27,0 ha tatsächlich aktiviert werden können. Dies entspricht 8,0 ha Flächen, die in die Zusammenstellung aufgenommen werden. 5.1.4

Sonstige Flächen

Für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes haben Flächen eine besondere Bedeutung, die bereits im wirksamen Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen dargestellt, jedoch noch unbebaut sind. Hierbei handelt es sich insbesondere um Flächen am Siedlungsrand sowie um sonstige Reserven innerhalb des Siedlungszusammenhanges. Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wurde überprüft, inwieweit sie weiterhin als Wohnbauflächen dargestellt werden sollen oder ob eine Rücknahme der Darstellung sinnvoll erscheint. Geeignete sonstige Reserveflächen: Darstellung wird beibehalten Insgesamt 23,9 ha sind nach der Überprüfung als geeignete, sonstigen Flächen eingestuft worden, deren Darstellung im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes beibehalten wird. Diese unterteilen sich wie folgt:

131


Stadt Bergisch Gladbach 15,7 ha der sonstigen Reserveflächen wurden aufgrund ihrer Lage am Siedlungsrand näher untersucht und als geeignet bewertet. Sie sollen auch künftig als Wohnbaufläche dargestellt werden. Sie können der Tabelle unter Kapitel 7.1.5 Zusammenstellung der Wohnbauflächen (Kategorie Übernahme aus wirksamem Flächennutzungsplan) sowie der Themenkarte 2: Sonstige Reserveflächen des wirksamen Flächennutzungsplanes (Geeignete sonstige Reserveflächen mit Beschriftung) entnommen werden. Neun Reserveflächen innerhalb des Siedlungszusammenhanges wurden ohne weitere Prüfung aus dem Wohnbaulandkonzept übernommen. Sie waren bereits im Wohnbaulandkonzept als „geeignet“ bewertet worden. Diese Flächen bieten eine Reserve von 8,2 ha, die als Darstellungen des Flächennutzungsplanes beibehalten werden und im Rahmen der Reserveflächenzusammenstellung berücksichtigt werden. Zwar wurden diese Flächen bisher noch nicht durch Bebauungspläne konkretisiert, es ist aber davon auszugehen, dass die Flächen bis 2035 teilweise realisiert werden können. Die Flächen sind in der Themenkarte 2: Sonstige Reserveflächen des wirksamen Flächennutzungsplanes gesondert aufgeführt (Geeignete sonstige Reserveflächen ohne Beschriftung). Nicht geeignete sonstige Flächen: Rücknahme Für 21,3 ha Flächen konnte keine Eignung für eine weitere Darstellung als Wohnbaufläche festgestellt werden. Die Gründe für die Rücknahme unterscheiden sich je nach Fläche und können der folgenden Tabelle entnommen werden.

132

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Ermittlung Reserveflächen:

Restflächen in Bebauungsplänen > 0,2 ha Legende Verfahrenstand bestehendes Planungsrecht Bebauungsplan in Aufstellung (erstmalige Aufstellung), Neuaufstellung (erneute Aufstellung) oder Hemmnisse bei der Umsetzung

Maßstab: 1 : 35.000 (DIN A3) Stand: 22. November 2017

Bearbeitung durch:

N

Im Auftrag von:

(C) Geobasisdaten: Rheinisch-Bergischer Kreis, Vermessungs- und Katasteramt Themenkarte 1: Unbebaute Flächen im Geltungsbereich von Bebauungsplänen (eigene Darstellung)

(C) Stadt Bergisch Gladbach, Geobasisdaten: Rheinisch-Bergischer Kreis, Vermessungs- und Katasteramt

133


Ermittlung Reserveflächen:

Sonstige Reserveflächen im FNP alt Legende Reserveflächen Flächennutzungsplan alt

Sc2a Kb4c

Geeignete sonstige Reserveflächen:

Siedlungsbereich im Kb1 FNP Übernahme im neuen FNP

Sc16a

Geeignete sonstige Reserveflächen ohne Beschriftung: Übernahme im neuen FNP Maßstab: 1 : DGK 50.000 Datengrundlage:

He6

Kb1

Nu1a

Bestehende Planlage

Nu1b Pa4

Pa5

Nicht geeignete sonstige Reserveflächen: Keine Übernahme im neuen FNP

Siedlungsbereich im FNP alt

Ro5 Pa6b

He3

Maßstab: 1 : 35.000 (DIN A3) Stand: 22. November 2017

St11b St11a St2a

Bearbeitung durch:

N

Im Auftrag von:

St14 Hr6b Sa1a Hr1a

Sa2a

Hr2b Hr2a

Gr4

Hr12a

Mo 11 Re10 Ar2a

Ar2b Mo3

Re2

(C) Geobasisdaten: Rheinisch-Bergischer Kreis, Vermessungs- und Katasteramt 134

(C) Stadt Bergisch Gladbach, Geobasisdaten: Rheinisch-Bergischer Kreis, Vermessungs- und Katasteramt

Themenkarte 2: Sonstige Reserveflächen des wirksamen Flächennutzungsplanes (eigene Darstellung)


Flächennutzungsplan 2035 Grund der Rücknahme

- Entwurf Größe

Ar2a

vernässte Gärten/Feuchtgebiet

1,6 ha Rücknahme

Gr4

Überlagerung mit der Strunde

0,5 ha Rücknahme

He3

fehlende Erschließbarkeit der Fläche/Hebborner Flutgraben

1,4 ha Rücknahme

Hr1a

Hanglage und Gewässer

2,5 ha Rücknahme

Hr2b

Hanglage und Gewässer

1,2 ha Rücknahme

Kb4c

Bebauung des Hinterlandes des Hoppersheider Weges heute durch Gärten und Wald bestimmt

0,7 ha Rücknahme

Mo3

Bewaldete Hanglage und Gewässer

0,8 ha Rücknahme

Mo11

Wohnbauliche Entwicklung auf einer Gemeinbedarfsfläche nach politischer Abstimmung nicht gewünscht

Nu1b

Überlagerung mit dem Mutzbach

1,1 ha Rücknahme

Pa4

Immissionskonflikt mit einem landwirtschaftlichen Betrieb

0,3 ha Rücknahme

Pa5

fehlende Erschließbarkeit der Fläche; eine untergeordnete Teilfläche wird dem angrenzenden Sondergebiet (Gartenmarkt) zugeschlagen

1,5 ha Rücknahme

Pa6b

Flächen vollständig bewaldet

2,6 ha Rücknahme

Re10

Fläche bewaldet

0,8 ha Rücknahme

Sa1a

Topographie/Wald

1,3 ha Rücknahme

Sc2a

nur Flächenentwicklung für die Eigenentwicklung in Kalmünten möglich, daher die Fläche Sc2c als besser geeignet ausgewählt

1,2 ha Rücknahme

St2a

Erschließungsproblem, Überlastung Odenthaler Straße

1,8 ha Rücknahme

St11a

Erschließungsproblem, Überlastung Odenthaler Straße

0,5 ha Rücknahme

St11b

Erschließungsproblem, Überlastung Odenthaler Straße

0,6 ha Rücknahme

St14

Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange: einzuhaltender Abstand zum Wald und zum Naturschutzgebiet verkleinert die Fläche, sodass kein Potenzial verbleibt

0,9 ha Rücknahme

Rücknahme einer Gemeinbedarfsfläche

Tabelle 6: Rücknahmen von Wohnbauflächen des bisher wirksamen Flächennutzungsplanes (gerundet auf eine Nachkommastelle) (eigene Darstellung)

135


Stadt Bergisch Gladbach 5.1.5 Zusammenstellung Reserveflächen Wohnen Die einzelnen Flächenpotenziale der verschiedenen Wohnbauflächenreserven ergeben zusammengenommen eine theoretische Gesamtreserve von 99,4 ha. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass die Nutzung von Reserveflächen mit vielen Unwägbarkeiten verbunden ist. Für alle Flächen ist von Widerständen und/oder planerischen Schwierigkeiten auszugehen, die einer Entwicklung entgegenstehen können. Daher wurden für die einzelnen Reserveflächentypen unterschiedliche Anteile der tatsächlich aktivierbaren Reserveflächen begründet angenommen, die bereits oben aufgeführt und erläutert wurden. Unter Berücksichtigung dieser Einschätzung des Aktivierungspotentials der bestehenden Reserveflächen kann von einer tatsächlich aktivierbaren Gesamtreserve von 40,7 ha ausgegangen werden, die bei der Bedarfsermittlung für Wohnbauflächen zu berücksichtigen ist. Dem stehen zurückgenommene Darstellungen aus dem wirksamen Flächennutzungsplan in einer Größenordnung von 21,3 ha gegenüber. Flächen aktuell

bis 2035

Reserven

Baulücken (< 0,2 ha)

48,5 ha

30 %

14,5 ha

Restflächen in Bebauungsplänen (> 0,2 ha)

27,0 ha

30 %

8,0 ha

15,7 ha

100 %

15,7 ha

8,2 ha

30 %

2,5 ha 40,7 ha

Sonstige Flächen: Darstellung wird beibehalten Flächen am Siedlungsrand Flächen im Innenbereich Gesamtreserven

99,4 ha

Nicht geeignete sonstige Flächen: Rücknahme

21,3 ha

Tabelle 7: Zusammenstellung Reserveflächen Wohnen (eigene Berechnung)

136

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035 5.2

Reserveflächen Gewerbe

5.2.1

Methodik zur Untersuchung der Reserveflächen Gewerbe

- Entwurf -

Reserveflächen Gewerbe Zur Ermittlung der gewerblichen Reserveflächen wurde auf Basis der Brachflächenanalyse des Büros Dr. Jansen aus dem Jahr 2014 (siehe Kapitel 4.3.2 Brachflächenanalyse) eine aktuelle Bestandsaufnahme der Gewerbegebiete im April 2017 durchgeführt. Hierdurch stehen aktuelle und verlässliche Informationen zu Größe und Art der Gewerbeflächenreserven in Bergisch Gladbach zur Verfügung. Gewerbliche Reserveflächen lassen sich in verschiedene Typen unterteilen. Für den Flächennutzungsplan Bergisch Gladbach werden zwei Kategorien gebildet: freie Gewerbeflächen und nicht verfügbare freie Gewerbeflächen. Diese Unterscheidung ist wichtig, da nicht verfügbare freie Flächen zwar Reserven des Flächennutzungsplanes darstellen, jedoch nicht zur Deckung des Bedarfes an Gewerbeflächen zur Verfügung stehen. Freie Gewerbeflächen Freie Flächen in Gewerbegebieten Unter dieser Kategorie werden alle Flächen in bestehenden Gewerbegebieten zusammengefasst, die bisher noch nicht vermarktet wurden und unbebaut sind. Die Brachflächenanalyse des Büros Dr. Jansen bezifferte für das Jahr 2014 die Gesamtfläche dieses Typs auf rund 7,0 ha. Die Fortschreibung der Analyse zeigt jedoch, dass im Jahr 2017 nur noch zusammengenommen 5,7 ha freie Flächen zur Verfügung stehen. Auf das Gewerbegebiet Obereschbach entfallen davon rund 1,8 ha, für die aktuell Verhandlungen laufen. An der Hermann-Löns-Straße stehen rund 1,2 ha zur Verfügung und die Vinzenz-Pallotti-Straße rund 1 ha, die zum großen Teil jedoch für die Verlagerung einer Bergisch Gladbacher Firma vorgesehen sind. Das Köttgen-Gelände in der Stadtmitte soll eine gemischte Bebauung aus zentrumsnahem Wohnen und standortgerechtem Gewerbe aufnehmen. Es wird daher künftig als gemischte Baufläche und als gewerbliche Baufläche dargestellt. 1,5 ha werden als Reserve angerechnet, wodurch sich die Summe der freien Gewerbeflächen auf 7,2 ha erhöht. Betriebsgebundenen Reserveflächen Die betriebsgebundenen Reserveflächen stehen dem Markt nicht zur Verfügung und umfassen in Bergisch Gladbach insgesamt rund 6,4 ha. Hier sind insbesondere 3,1 ha Erweiterungsflächen für die Miltenyi Biotech GmbH und Grundstücksflächen an der Overather Straße aufzuführen. Die betriebsgebundenen Reserveflächen sind auf die gesamten Reserveflächen mit mindestens 20 % und höchstens 50 % nach Vorgabe der Bezirksregierung Köln anzurechnen. Leerstand Gewerbe Die Leerstände werden unmittelbar bei der Ermittlung der erforderlichen Gewerbeflächen (vergleiche Kapitel 6.2.4 Reserveflächen, Variantendiskussion und Fazit für den Flächennutzungsplan) berücksichtigt. Die Bestandserhebung 2017 ergab, dass es 2,6 ha an gewerblichen Leerständen gibt.

137


Stadt Bergisch Gladbach Gewerbliche Brachen Gewerbliche Brachen sind ehemals genutzte Gewerbeflächen, für deren Wiedernutzung verschiedene Maßnahmen (Umbau oder Abriss von Gebäuden, Maßnahmen zur Grundstückaufbereitung und so weiter) erforderlich sind. Laut Brachflächenanalyse des Büros Dr. Jansen lag im Jahr 2014 etwa ein Hektar der lokalen Gewerbeflächen brach. Die Fortschreibung beziffert für das Jahr 2017 noch 0,6 ha an gewerblichen Brachen, die sich in der Grube Weiß und im Bereich Kradepohlsmühle befinden. Aufgrund von bestehendem Planungsrecht sind gewerbliche Brachen zu 100 % als Reserveflächen anzurechnen. Nicht verfügbare freie Gewerbeflächen Die nicht verfügbaren freien Gewerbeflächen sind nicht mehr für gewerbliche Nutzungen geeigneten und sollen damit bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans zurückgenommen werden. Nicht nutzbare Flächen: Rücknahmen Aus den Darstellungen des bisher wirksamen Flächennutzungsplanes werden 17 ha künftig nicht mehr als gewerbliche Bauflächen dargestellt. Im Wesentlichen betrifft dies die Grube Weiß mit insgesamt 14,5 ha sowie die nordwestlich davon liegende Fläche Meisheide II mit 2,5 ha Fläche. Ausschlaggebend für beide Rücknahmen ist das vorhandene Netz-Natura 2000/Flora-FaunaHabitat-Gebiet Grube Weiß. Die Flächen werden im Flächennutzungsplan künftig entsprechend den vorhandenen Nutzungen als Wald, Wasserfläche sowie als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Überlagernd werden die als Naturschutzgebiet sowie Flora-Fauna-Habitat festgesetzten Flächen in der zeichnerischen Darstellung des Flächennutzungsplans nachrichtlich übernommen. Zanders-Gelände Für den Flächennutzungsplan wurde überprüft, ob die aktuellen oder künftig nicht mehr genutzten Teilflächen des Werksgeländes der Firma als gewerbliche Flächenpotentiale berücksichtigt werden können. Das Zanders-Gelände ist, entgegen der öffentlichen Wahrnehmung, erst nach Überwindung von zahlreichen Einschränkungen als tatsächliche gewerbliche Reserveflächen zu betrachten. Insbesondere ist auf den aus dem Jahr 1990 stammenden Bebauungsplan hinzuweisen, der für die gesamte Fläche auf eine industrielle Nutzung als Papierfabrik abstellt, und damit Emissionsproblematik der Papierfabrik seit Jahrzehnten planerisch bewältigt. Er lässt weitgehend nur Anlagen der Papierfabrikation zu und ist ganz auf die Belange der bestehenden Produktion ausgelegt. Zwar hat die Zanders GmbH Teilbereiche des Betriebsgeländes veräußert, der Kern des heutigen Betriebes verbleibt nach den Planungen der Eigentümerin jedoch als Produktionsstandort bestehen. Auch längerfristig werden aus betriebstechnischen Gründen Infrastruktureinrichtungen wie Kraftwerk und Kläranlage benötigt, die in den verkauften Bereichen liegen. Weitere Flächen werden als Stellplatzanlage genutzt, sind an externe Nutzer vermietet oder müssen nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan freigehalten werden, zum Beispiel aus Gründen des Immissionsschutzes.

138

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

- Entwurf -

Für die verbleibenden Flächen sind nachgewiesene Altlasten zu berücksichtigen. Zudem sind bestehende und künftige Emissionen mit den schutzwürdigen Wohnbauflächen in der Nachbarschaft in einen planerischen Einklang zu bringen sowie Fragen der Erschließung der neuen Nutzungen zu klären. Aus vergleichbaren Projekten ist bekannt, dass derart komplexe Entwicklungsprozesse Zeiträume von zehn Jahren und mehr erfordern. Die vorhandenen Nutzungen und Restriktionen auf dem Gelände führen dazu, dass Teilflächen nur schrittweise und zum Teil erst in vielen Jahren für neue Nutzungen zur Verfügung stehen werden. Vor diesem Hintergrund sowie aufgrund der vielen unklaren Sachfragen kann die Fläche bis auf weiteres nicht als Reservefläche angerechnet werden. 5.2.2 Zusammenstellung Reserveflächen Gewerbe Für die Zusammenstellung der gewerblichen Reserveflächen wird, anders als bei den Reserveflächen Wohnen, davon ausgegangen, dass die freien Flächen in Gewerbegebieten sowie die Leerstände bis 2035 in jedem Falle genutzt werden. Die Nutzungsquote der betriebsgebundenen Reserven wird in einer Spannweite von 20 bis 50 % in die Rechnung eingestellt. Auf den gewerblichen Brachen wird hingegen nur teilweise eine Entwicklung erwartet. Insgesamt können 11,5 bis 13,4 ha als Reserven angesetzt werden. Flächen aktuell

bis 2035

Reserven

Freie Flächen in Gewerbegebieten

7,2 ha

100 %

7,2 ha

Betriebsgebundene Reserven

6,4 ha

20-50 %

1,3 - 3,2 ha

Leerstand Gewerbe

2,7 ha

100 %

2,7 ha

Gewerbliche Brachen

0,6 ha

100 %

0,6 ha

Gesamtreserven

15,4 ha

Rücknahme von gewerblichen Bauflächen

11,8 – 13,7 ha 17,0 ha

Tabelle 8: Zusammenstellung Reserveflächen Gewerbe (eigene Berechnung)

139


Stadt Bergisch Gladbach 6.

Flächenbedarfe

Die Neudarstellung von Siedlungsflächen im Flächennutzungsplan wird durch die Bedarfe für Wohnbauflächen sowie gewerbliche Bauflächen begründet. Die Ermittlung der Bedarfe erfolgt unter Berücksichtigung der aktuellen demographischen und regionalen Entwicklungen für den künftigen Wohn- und Arbeitsstandort Bergisch Gladbach und stellt somit die Grundlage für die Darstellungen des Flächennutzungsplanes dar. Dieses Kapitel teilt sich in Kapitel 6.1 Wohnbauflächenbedarf sowie 6.2 Gewerbeflächenbedarf auf. Hier werden jeweils die zugrundeliegenden Methoden erläutert und die relevanten Daten zur Bedarfsermittlung dargelegt. Die statistischen Daten zur Ermittlung der Bedarfe werden in Kapitel 2 Rahmenbedingungen vorgestellt. Hier werden insbesondere die verschiedenen Varianten der Bevölkerungs- und Haushaltsprognosen (siehe Kapitel 2.3 Bisherige demographische Entwicklung, Prognose und Milieus) sowie wesentliche Daten zur bisherigen gewerblichen Entwicklung einschließlich der bisherige Entwicklung der Beschäftigten in Bergisch Gladbach (siehe Kapitel 2.5 Gewerbegebiete und Beschäftigung) erläutert. In den Kapiteln 4.2 Wohnbaulandkonzept sowie 4.3 Gewerbeflächen werden zudem die zu früheren Zeitpunkten in Gutachten errechneten Bedarfe für Wohnbauflächen sowie für gewerbliche Bauflächen zusammengefasst. Die in Kapitel 5 Innenentwicklung und Reserveflächen ermittelten Flächen zur Nachverdichtung sind vorrangig vor der Neuinanspruchnahme von Siedlungsflächen zu berücksichtigen. Sie sind demnach von den im Weiteren ermittelten Werten abzuziehen. 6.1

Wohnbauflächenbedarf

Das Kapitel 6.1 befasst sich mit dem Wohnbauflächenbedarf des neuen Flächennutzungsplanes. Die Ermittlung des Wohnbauflächenbedarfes bis 2035 basiert auf der Methodik, die im Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen vorgegeben wird. Die Ergebnisse sind mit der Regionalplanungsbehörde (Bezirksregierung Köln) abgestimmt. Der Bedarf setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen: • dem Neubedarf, der sich aus der Veränderung der Haushaltszahlen im Planungszeitraum gemäß Prognose ergibt (siehe Kapitel 2.3.2 Einwohner- und Haushaltsprognose), • dem Ersatzbedarf für abgerissene, zusammengelegte oder aus anderen Gründen nicht mehr nutzbare Wohnungen (jährlich 0,2 Prozent des Wohnungsbestandes) und • der Fluktuationsreserve von 1 Prozent des Wohnungsbestandes zur Gewährleistung eines ausreichenden Wohnungsangebots für Um- beziehungsweise Zuzugswillige. Der so ermittelte Bedarf wird anhand siedlungsstrukturtypischer Dichtewerte in Hektar Bauland umgerechnet. Würde der ermittelte Bedarf ausschließlich durch den Bau freistehender Einfamilienhäuser gedeckt, würde deutlich mehr Fläche benötigt als bei einer gemischten Struktur aus Doppel-, Reihen- oder Mehrfamilienhäusern. Abschließend werden von dem ermittelten Bedarf die vorhandenen Reserven abgezogen, um zu ermitteln, wie viele Hektar Neudarstellungen erforderlich wären, um den Baulandbedarf zu decken. 140

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

- Entwurf -

Anwendung des Modells auf Bergisch Gladbach Neubedarf Die Haushaltsprognosen gehen je nach Variante von einer unterschiedlich hohen Zunahme der Haushaltszahlen aus. Diese wurden im Rahmen der Bevölkerungs- und Haushaltsprognosen ermittelt und erläutert (siehe Kapitel 2.3.2 Einwohner- und Haushaltsprognose). IT.NRW

Variante 1 „Trend“

Variante 2 “Bestand”

Variante 3 Variante 4 "Entwicklung” "Zuwanderung”

Haushalte 2014

50.950

51.448

51.448

51.448

51.448

Haushalte 2035

53.693

53.827

52.600

54.506

57.863

Neubedarf an Wohneinheiten 2.743 2.379 1.152 3.058 6.415 bis 2035 Tabelle 9: Neubedarf an Wohneinheiten bis 2035 (eigene Berechnung basierend auf der Haushaltsprognose 2035 von SSR – Schulten Stadt- und Raumentwicklung und IT.NRW)

Ersatzbedarf Der Ersatzbedarf ergibt sich aus Wohnungsabgängen, die zum Beispiel durch Abriss, Wohnungszusammenlegungen oder Nutzungsänderungen entstehen. Er errechnet sich aus dem Wohnungsbestand im Ausgangsjahr und einer jährlichen Ersatzquote von 0,2 Prozent. IT.NRW Wohnungen zum 31.12.2014

54.876

Variante 1 „Trend“ 54.876

Variante 2 “Bestand” 54.876

Variante 3 Variante 4 "Entwicklung” "Zuwanderung” 54.876

54.876

Ersatzbedarf an Wohneinheiten 2.195 2.195 2.195 2.195 2.195 bis 2035 Tabelle 10: Ersatzbedarf an Wohneinheiten bis 2035 (eigene Berechnung basierend auf Daten von IT.NRW)

Fluktuationsreserve Damit Menschen umziehen können, werden am Markt leerstehende Wohnungen benötigt. Diese Prozesse werden durch die Fluktuationsreserve abgebildet, die entsprechenden Wohnungen stehen grundsätzlich nicht für die Befriedigung der Nachfrage zur Verfügung. Zur Gewährleistung eines ausreichenden Puffers für Um- und Zuzugswillige am Wohnungsmarkt wird eine Fluktuationsreserve von 1,o Prozent des Wohnungsbestandes zugrunde gelegt. IT.NRW Wohnungen zum 31.12.2014

54.876

Variante 1 „Trend“ 54.876

Variante 2 “Bestand” 54.876

Variante 3 Variante 4 "Entwicklung” "Zuwanderung” 54.876

Fluktuationsreserve in 549 549 549 549 Wohneinheiten Tabelle 11: Fluktuationsreserve in Wohneinheiten (eigene Berechnung basierend auf Daten von IT.NRW)

54.876 549

Resultierender Gesamtbedarf Der Gesamtbedarf in Wohneinheiten errechnet sich aus der Summe von Neubedarf, Ersatzbedarf und Fluktuationsreserve (siehe nachstehende Tabelle). Um Flächenansätze zu errechnen, werden unterschiedliche Siedlungsdichten (Wohneinheiten pro Hektar) zugrunde gelegt. Die unterschiedlichen Siedlungsdichten für Bergisch Gladbach sowie die verschiedenen Szenarien der Bevölkerungs- beziehungsweise Haushaltsentwicklung führen zu Entwicklungskorridoren. Für jedes Szenario ergibt sich damit eine Spannweite bezüglich des Gesamtbedarfs an Wohnbauflächen 141


Stadt Bergisch Gladbach IT.NRW

Variante 1 „Trend“

Variante 2 “Bestand”

Variante 3 Variante 4 "Entwicklung” "Zuwanderung”

Neubedarf an Wohneinheiten bis 2035

2.743

2.379

1.152

3.058

6.415

Ersatzbedarf an Wohneinheiten bis 2035

2.195

2.195

2.195

2.195

2.195

549

549

549

549

549

5.487

5.123

3.896

5.802

9.159

Flächenbedarf dichte Bebauung (46 Wohneinheiten/Hektar)

119

111

85

126

199

Flächenbedarf dichte Bebauung (32 Wohneinheiten/Hektar)

171

160

122

181

286

Flächenbedarf dichte Bebauung (24 Wohneinheiten/Hektar)

229

213

162

242

382

Wohnbauflächenbedarf bis 2035 in Hektar

119 - 229

111 - 213

85 - 162

126 - 242

199 - 382

174

171

123,5

184

290,5

Fluktuationsreserve in Wohneinheiten Gesamtbedarf an Wohneinheiten

Mittel

Tabelle 12: Ermittlung der Flächenbedarfe bis 2035 für Wohnbauflächen in Bergisch Gladbach (eigene Berechnung)

Für die Siedlungsflächen in Bergisch Gladbach werden Dichtewerte zwischen 46 und 24 Wohneinheiten je Hektar zugrunde gelegt, da diese siedlungstypische Bebauungen in Bergisch Gladbach widerspiegeln. 46 Wohneinheiten je Hektar entspricht in etwa einer Bebauung, wie sie in der Siedlung „Willy-Brandt-Straße“ (verdichtete Mehrfamilien- und Reihenhausbebauung) vorzufinden ist, 24 Wohneinheiten je Hektar spiegelt die Bebauung „Im Neuen Feld“ (Einfamilien- und Doppelhausbebauung) wider. Die Siedlungsdichten entsprechen Brutto-Werten, für die ein Ansatz etwa zwischen 10 und 30 Prozent für Grünflächen, Straßen und ähnlichen Flächen angenommen wird. Die errechneten Werte ergeben jeweils den Brutto-Gesamtbedarf bis zum Jahr 2035. Je dichter die Bebauung angesetzt wird, desto geringer ist der Flächenbedarf. Insgesamt ergibt sich ein Wohnbauflächenbedarf zwischen 85 und 382 Hektar bis zum Jahr 2035. Da sich gemäß den Ausführungen des Kapitels 2.3 Bisherige demographische Entwicklung, Prognose und Milieus in jüngster Zeit eine Entwicklung der Bevölkerungszahlen abzeichnet, die noch oberhalb der Werte in Variante 4 „Zuwanderung“ liegen, ist – sofern sich dieser Trend weiter verstetigt – von einem Bedarf zwischen diesen Varianten auszugehen. Demnach wäre ein Bedarf zwischen rund 184 und 291 Hektar im Mittel zu befriedigen. Hiervon sind die ermittelten Reserveflächen abzuziehen. Berücksichtigung der Reserveflächen Dem rechnerischen Gesamtbedarf bis zum Jahr 2035 stehen die vorhandenen Reserveflächen gegenüber (siehe Kapitel 5.1 Reserveflächen Wohnen). Die Reserven sind im wirksamen Flächennutzungsplan bereits als Wohnbaufläche dargestellt und werden in den neuen Flächennutzungsplan übernommen. Sie sind daher vom Bedarf abzuziehen.

142

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

- Entwurf -

Flächen aktuell

bis 2035

Reserven

Baulücken (< 0,2 ha)

48,5 ha

30 %

14,5 ha

Restflächen in Bebauungsplänen (> 0,2 ha)

27,0 ha

30 %

8,0 ha

15,7 ha

100 %

15,7 ha

8,2 ha

30 %

2,5 ha

Sonstige Flächen: Darstellung wird beibehalten Flächen am Siedlungsrand Flächen im Innenbereich Gesamtreserven

99,4 ha

40,7 ha

Tabelle 13: Zusammenstellung Reserveflächen Wohnen (eigene Berechnung)

Erforderliche Neudarstellung von Wohnbauland Insgesamt werden für Bergisch Gladbach 40,8 ha Reserven aus dem wirksamen Flächennutzungsplan ermittelt, die vom aktuell errechneten Flächenbedarf abgezogen werden. Zu den zum Zeitpunkt der Wohnbauflächenbedarfsprognose zum Vorentwurf ermittelten 50,5 ha Reserveflächen ergibt sich eine Differenz von 9,7 ha. Um die relevanten Flächenbedarfe für die Neudarstellung nicht zu verfälschen (und diese letztendlich aufgrund bereits erfüllter Bedarfe zu erhöhen), wird im folgenden Ansatz die Differenz von 9,7 ha vom Gesamtbedarf abgezogen. Je nach Variante der Haushaltsprognose und der angenommenen Siedlungsdichte ergeben sich nach Abzug dieser Reserveflächen die folgenden Flächenbedarfe zur Neudarstellung. IT.NRW Gesamtbedarf in Hektar Differenz Reserveflächen seit Erstellung der Prognose in Hektar Verbleibende Reserveflächen in Hektar

119 - 229

Variante 1 „Trend“ 111 – 213

Variante 2 “Bestand” 85 - 162

Variante 3 Variante 4 "Entwicklung” "Zuwanderung” 126 - 242

199 - 382

75,5 – 191,5

148,5 – 331,5

9,7 40,8

Flächen Neudarstellung in 68,5 – 178,5 60,5 – 162,5 34,5 – 111,5 Hektar Tabelle 14: Zusammenstellung Wohnbauflächenbedarf (eigene Berechnung)

Die Flächenbedarfe für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes müssen laut gesetzlichem Auftrag auf die absehbare Entwicklung der Stadt abgestellt sein. Aktuell vollzieht sich die Bevölkerungsentwicklung oberhalb der Variante 4, langfristig wird mit einer moderateren Zuwanderung entsprechend Variante 3 gerechnet. Im Rahmen der Erarbeitung des Flächennutzungsplanes wird dem folgend ein Zielwert der Wohnbauflächenbedarfe etwa in der Größenordnung zwischen der ermittelten Variante 3 „Entwicklung“ und der Variante 4 „Zuwanderung“ angenommen. Im Mittel liegen diese Varianten zwischen rund 133,5 und 240 ha, die noch bestehenden Reserveflächen bereits abgezogen. Aufgrund verschiedener Rahmenbedingungen kann nicht der gesamte ermittelte Bedarf durch entsprechende Siedlungsdarstellungen im Flächennutzungsplan gedeckt werden (vergleiche Kapitel 7.1 Wohnbauflächen). Vor dem Hintergrund der steigenden Immobilienpreise sowie der gesetzlichen Anforderung des Baugesetzbuches, sparsam mit Grund und Boden umzugehen und um dennoch einen möglichst großen Anteil der künftig entstehenden Nachfrage in Bergisch Gladbach zu befriedigen, sollte im Rahmen der Bebauungspläne für die neu dargestellten Flächen sowie im Rahmen der Nachverdichtung auf den identifizierten Reserveflächen daher ein möglichst hoher Ansatz für die Siedlungsdichte verfolgt werden. Dabei muss sich die Neubebauung jedoch auch noch in das jeweilige Bestandsumfeld einfügen. 143


Stadt Bergisch Gladbach 6.2 Gewerbeflächenbedarf Die Ermittlung und Bewertung von Gewerbeflächenpotenzialen stellt einen wichtigen Arbeitsschritt bei der Erarbeitung des Flächennutzungsplanes dar. Wie viele Gewerbeflächen bis in das Jahr 2035 benötigt werden, muss durch ein Prognosemodell abgeschätzt werden. Die Bedarfsermittlung für die gewerblichen Bauflächen im Rahmen der Flächennutzungsplan-Neuaufstellung stützt sich dabei auf die allgemein anerkannte wissenschaftliche Gewerbe- und Industrieflächenprognose (GIFPRO) und erfolgt in Abstimmung mit der Regionalplanungsbehörde (Bezirksregierung Köln). Das Ergebnis der Gewerbeflächen-Bedarfsprognose stellt einen Flächenbedarf dar, der auf der heutigen Zahl der Erwerbspersonen fußt. Mit dem GIFPRO-Modell werden unter Zuhilfenahme bestimmter Annahmen ausschließlich die künftig benötigten Flächen prognostiziert. Das bedeutet, dass weder eine künftige Bevölkerungsentwicklung, noch eine Entwicklung der Erwerbstätigkeit berücksichtigt werden. GIFPRO geht von einer gleichbleibenden Entwicklung der Zahl der Erwerbstätigen in Bergisch Gladbach auf heutigem Niveau aus. Zudem wird vorausgesetzt, dass frei werdende Gewerbeflächen auch wieder gewerblich genutzt werden. Für eine Umnutzung von gewerblichen Flächen etwa in Wohnbauflächen wäre demnach ein Gewerbeflächen-Ersatz vorzusehen. Die Berechnungen beruhen auf statistischen Ausgangsdaten, die in Kapitel 2.5 Gewerbegebiete und Beschäftigung zusammengefasst werden. Insgesamt werden drei Prognosevarianten erarbeitet, von denen die vorhandenen Reserven abgezogen werden müssen. Abschließend werden die Varianten diskutiert und Empfehlungen für den Flächennutzungsplan gegeben. Grundlage für die Bedarfsberechnung zum jetzigen Verfahrensstand sind die Daten der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus dem Jahr 2015, nicht wie beim Vorentwurf aus dem Jahr 2014, wodurch sich leicht andere Werte ergeben. Hinzu kommt, dass die Prognose bis 2035 jetzt nur noch 19 Jahre und nicht mehr 20 Jahre umfasst. Ermittlung der gewerbeflächen-beanspruchenden Erwerbstätigen Für die Ermittlung der Erwerbstätigen, die Gewerbeflächen beanspruchen, sind drei Faktoren wichtig. 1. Die Anzahl der Erwerbstätigen, von der ausgegangen wird. 2. Die Verteilung der Erwerbstätigen auf die Branchen Landwirtschaft, verarbeitendes Gewerbe, Handel/Verkehr und Dienstleistung/Verwaltung, sowie 3. die sich darauf ergebende Anzahl der Erwerbstätigen, die Gewerbeflächen beanspruchen. Verhältnis sozialversicherungspflichtig-Beschäftigen zu Erwerbstätigen Zunächst wird in drei Varianten die Anzahl gewerbeflächen-beanspruchender Erwerbstätiger ermittelt. Variante 1 und 2 gehen von einem Verhältnis von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zu Erwerbstätigen von 1 zu 1,1 aus (entspricht jeweils 35.060 Erwerbstätige (gerundet)), während Variante 3 von einem realistischeren Verhältnis von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zu Erwerbstätigen von 1 zu 1,4 ausgegangen (entspricht 44.600

144

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

- Entwurf -

Erwerbstätigen (gerundet)). Dies stimmt in etwa dem Bundesdurchschnitt überein (siehe auch Kapitel 2.5 Gewerbegebiete und Beschäftigung).31 Variante 1 angenommener Anteil

Branche

Variante 2

resultierende Erwerbstätige (gerundet auf 10)

angenommener Anteil

Variante 3

resultierende Erwerbstätige (gerundet auf 10)

angenommener Anteil

resultierende Erwerbstätige (gerundet auf 10)

Landwirtschaft

0,2 %

70

0,2 %

70

0,2 %

90

Verarbeitendes Gewerbe

20,3 %

7.100

22,3 %

7.800

22,3 %

9.950

Handel/Verkehr

22,9 %

8.050

22,9 %

8.050

22,9 %

10.200

Dienstleistung/ Verwaltung

56,6 %

19.850

54,6 %

19.150

54,6 %

24.350

Gesamtreserven

100,0 %

35.070

100,0 %

35.070

100,0 %

44.600

Tabelle 15: Verteilung der Erwerbstätigen nach Wirtschaftszweigen (eigene Berechnung)

Bei den einzelnen Branchen gehen Variante 2 und 3 von der heutigen Verteilung der Arbeitsplätze aus, in Variante 1 wird der Anteil für Dienstleistungen und Verwaltung um 2-%-Punkte erhöht, der Anteil für das verarbeitende Gewerbe um 2 Prozentpunkte gesenkt. Die Varianten sind vergleichend in der nachstehenden Tabelle dargestellt. Erwerbstätige, die eine Gewerbefläche beanspruchen Neben der Anzahl der Erwerbstätigen ist relevant, wie viele ihren Arbeitsplatz innerhalb eines Gewerbegebietes haben, da nicht alle Berufe eine Lage innerhalb eines Gewerbegebiets erfordern. Daher wird im nächsten Schritt die Zahlen der Erwerbstätigen in gewerbeflächen-beanspruchende Beschäftigte „übersetzt“. Dabei wird davon ausgegangen, dass Arbeitsplätze im verarbeitenden Gewerbe vollständig in Gewerbe- und Industriegebieten untergebracht werden. Arbeitsplätze im Bereich Handel/Verkehr sind dies zu 40 Prozent, solche im Bereich Dienstleistung/Verwaltung nur zu 10 Prozent, da sie auch in anderen Gebietskategorien (Mischgebiete, Kerngebiete, Wohngebiete und so weiter) zu finden sind. Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass die Beschäftigten in der Landwirtschaft keine Bedeutung für die Berechnung des Gewerbeflächenbedarfs besitzen. Die gewerbeflächen-beanspruchenden Erwerbstätigen errechnen sich entsprechend folgender Tabelle:

31 Wie in Kapitel 2.5 Gewerbegebiete und Beschäftigung dargestellt, liegt im Rheinisch-Bergischen Kreis ein Verhältnis von 1 sozialversicherungspflichtig Beschäftigtem zu 1,61 Erwerbstätigen vor. Da Beamtinnen und Beamte, Selbstständige, unbezahlt mithelfende Familienangehörige sowie Personen, die ausschließlich in so genannten Mini-Jobs arbeiten in der Regel nicht denselben Gewerbeflächenbedarf auslösen, wie sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, werden hier in Variante 3 die bundesdurchschnittlichen Werte sowie in den Varianten 1 und 2 ein geringeres Verhältnis angenommen. Durch diesen Ansatz wird ein verringerter Bedarf ausgelöst. 145


Stadt Bergisch Gladbach Branche

Erwerbstätige Bergisch Gladbach 2015

Anteil gewerbeflächen-beanspruchende Erwerbstätige in %

Gewerbeflächenbeanspruchende Erwerbstätige

Variante 1 Verarbeitendes Gewerbe

7.100

100

Handel/Verkehr

8.050

40

3.220

Dienstleistung/ Verwaltung

19.850

10

1.985

Summe Variante 1

35.000

7.100

5.205 12.305

Variante 2 Verarbeitendes Gewerbe

7.800

100

Handel/Verkehr

8.050

40

3.220

Dienstleistung/ Verwaltung

19.150

10

1.915

Summe Variante 2

7.800

35.000

5.135 12.935

Variante 3 Verarbeitendes Gewerbe

9.950

100

Handel/Verkehr

10.200

40

4.080

Dienstleistung/ Verwaltung

24.350

10

2.435

Summe Variante 3

44.500

9.950

6.515 16.465

Tabelle 16: Verteilung der Erwerbstätigen nach Wirtschaftszweigen (eigene Berechnung)

Für die drei Varianten werden demnach 12.305 (Variante 1), 12.935 (Variante 2) beziehungsweise 16.465 (Variante 3) gewerbeflächen-beanspruchende Erwerbstätige errechnet. Prognose des Gewerbeflächenbedarfes In diesem Schritt werden die Variablen „Verlagerungsbedarf“, „Ansiedlungsbedarf“ und „Flächenkennziffer“ beschrieben, die ebenfalls erforderlich sind für die Berechnung des Flächenbedarfes. Verlagerungsbedarf und Ansiedlungsbedarf Aufbauend auf den unterschiedlichen Ansätzen für die Anzahl der gewerbeflächen-beanspruchenden Erwerbstätigen werden der Verlagerungs- und der Ansiedlungsbedarf ermittelt. Die Verlagerungsquote gibt den Anteil der Beschäftigten in verlagerten Unternehmen innerhalb des Stadtgebiets bezogen auf 100 Beschäftigte an. Die Ansiedlungsquote steht für den Anteil der Beschäftigten in neu angesiedelten beziehungsweise gegründeten Unternehmen bezogen auf 100 Beschäftigte. Eine Ansiedlungsquote von 0,3 sowie eine Verlagerungsquote von 0,7 entsprechen den wissenschaftlichen Ansätzen. Die Quoten werden mit der Anzahl der Erwerbstätigen hochgerechnet, um die Anzahl der Arbeitsplätze zu ermitteln, die eine neue Gewerbefläche benötigen. 146

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

- Entwurf -

Flächenkennziffer Weiterhin wichtig für Berechnung des Bedarfs, ist die Bruttobaulandfläche, die je Beschäftigtem erforderlich ist. Je geringer die Flächenkennziffer ist, desto höher ist die Dichte der Arbeitsplätze. Die Arbeitsplatzdichte nimmt von landwirtschaftlichen Betrieben über industrielle Betriebe und Unternehmen aus dem verarbeitenden Gewerbe hin zu Handwerksbetrieben, Dienstleistungs- und Handelsunternehmen zu. In Bergisch Gladbach wird eine regionsspezifische Flächenkennziffer zugrunde gelegt, welche die folgenden Rahmenbedingungen berücksichtigt: Industrielle, stark automatisierte Arbeitsprozesse der industriellen Produktion sowie mit großen Lagerflächen agierende Unternehmen der Logistikbranche haben eine hohe Flächenkennziffer und benötigen große zusammenhängende, ebene und günstige Flächen. Diese Unternehmen haben in der Regel hohe Produktumsätze (Stückzahlen und Mengen), die über die Schiene oder über die Straße abgewickelt werden können beziehungsweise müssen. Unternehmen dieses Typs verursachen zahlreiche Gütertransporte und hohe Emissionen und kommen bei der Vergabe von städtischen Gewerbegrundstücken durch die Wirtschaftsförderung in Bergisch Gladbach in der Regel nicht zum Zuge. Die in Bergisch Gladbach heimischen beziehungsweise stark lokal verflochtenen hochspezialisierten gewerblichen Betriebe etwa der Biotechnik, der IT- und Systemtechnik oder der Werkzeug- und Maschinentechnik, die lokalen Handwerksbetriebe sowie die Dienstleistungsund Handelsunternehmen hingegen agieren auf verhältnismäßig kleiner Fläche. Eine mehrgeschossige gewerbliche Bebauung mit vergleichsweise kleinen Büros ist hier üblich. Dies führt zu einer geringen Flächenkennziffer. Derartige Unternehmen werden durch die lokale Wirtschaftsförderung gefördert. In der Literatur wird üblicherweise eine Flächenkennziffer von 250 qm je Beschäftiger/m zugrunde gelegt. Da Bergisch Gladbach bereits stark von Dienstleistungsbetrieben geprägt ist, wird diese Situation auch bei den drei Varianten für die Bedarfsermittlung berücksichtigt. Daher wird in allen Varianten ein geringerer Flächenansatz gewählt. Dieser wird vom niedrigsten Wert in Variante 1 mit 150 qm je Beschäftiger/m, über einen mittleren Wert von 210 qm in Variante 2 zu einem immer noch unterdurchschnittlichen Wert in Variante 3 von 225 qm je Beschäftigter/m gestaffelt. Aus dem Verlagerungs- und dem Neuansiedlungsbedarf sowie der Flächenkennziffer je Beschäftigter/m ergibt sich schließlich der jährliche Bedarf an Gewerbeflächen, der auf die Laufzeit des Flächennutzungsplans hochgerechnet wird. Als Ergebnis ergibt sich ein rechnerischer Gesamtbedarf an neuen Gewerbeflächen bis zum Jahr 2035 von 29,9 ha für Variante 1, 51,6 ha in der Variante 2 und 70,4 ha für die Variante 3.

147


Stadt Bergisch Gladbach Variante 1 Gewerbeflächen-beanspruchende Erwerbstätige

Variante 2

Variante 3

12.305

12.935

16.465

0,3

0,3

0,3

36,9

38,8

49,4

0,7

0,7

0,7

Verlagerte Erwerbstätige pro Jahr

86,1

90,5

115,3

Flächenkennziffer in Quadratmetern

150

210

225

5.550

8.150

11.120

Verlagerungsbedarf in Quadratmetern pro Jahr

10.200

19.000

25.950

Gewerbeflächenbedarf gesamt in Quadratmetern pro Jahr

15.750

27.150

37.070

Ansiedlungsquote (Neugründungen und Ansiedlung) je 100 Erwerbstätige Neu anzusiedelnde Erwerbstätige pro Jahr Verlagerungsquote je 100 Erwerbstätige

Neuansiedlungsbedarf in Quadratmetern pro Jahr

Gewerbeflächenbedarf gesamt in Hektar 29,9 51,6 70,4 bis 2035 Tabelle 17: Zusammenstellung Gewerbeflächenbedarf nach Gewerbe- und Industrieflächenprognose in drei Varianten (eigene Berechnung)

Auch Bezirksregierung Köln ermittelt in unregelmäßigen Abständen die Gewerbeflächenbedarfe der Stadt/der Region. Die aktuellen Berechnungen gehen dabei von einem Bedarf von 71 Hektar gewerbliche Baufläche für Bergisch Gladbach im Zeitraum bis 2035 aus. Berücksichtigung der Reserveflächen Dem rechnerischen Gesamtbedarf bis zum Jahr 2035 stehen die vorhandenen Reserveflächen gegenüber (siehe Kapitel 5.2 Reserveflächen Gewerbe). Die Reserven sind im wirksamen Flächennutzungsplan bereits als gewerbliche Bauflächen dargestellt und werden in den neuen Flächennutzungsplan übernommen. Sie sind daher vom Bedarf abzuziehen. Flächen aktuell

bis 2035

Reserven

Freie Flächen in Gewerbegebieten

7,2 ha

100 %

7,2 ha

Betriebsgebundene Reserven

6,4 ha

20-50 %

1,3 - 3,2 ha

Leerstand Gewerbe

2,7 ha

100 %

2,7 ha

Gewerbliche Brachen

0,6 ha

100 %

Gesamtreserven 16,9 ha Tabelle 18: Zusammenstellung Reserveflächen Gewerbe (eigene Berechnung)

0,6 ha 11,8 – 13,7 ha

Erforderliche Neudarstellung von Gewerbeflächen Insgesamt werden für Bergisch Gladbach 11,8 bis 13,7 ha Reserven aus dem wirksamen Flächennutzungsplan ermittelt, die vom aktuell errechneten Flächenbedarf abgezogen werden. Je nach Variante der Gewerbeflächenprognose ergeben sich nach Abzug dieser Reserveflächen die folgenden Flächenbedarfe zur Neudarstellung.

148

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

- Entwurf -

Variante 1 Gewerbeflächenbedarf gesamt in ha bis 2035 Reserven Flächen Neudarstellung

16,2 - 18,1

Variante 2

Variante 3

29,9

51,6

70,4

11,8 – 13,7

11,8 – 13,7

11,8 – 13,7

37,9 – 39,8

56,7 – 58,6

Tabelle 19: Zusammenstellung Gewerbeflächenbedarf (eigene Berechnung)

Zum Erhalt der Konkurrenzfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Bergisch Gladbach und zur Vermeidung der Abwanderung von Arbeitsplätzen aus der Stadt sind Neudarstellungen von gewerblichen Bauflächen erforderlich, je nach Variante in Höhe von 16,2 ha bis 58,6 ha. Variantendiskussion und Empfehlungen für die Neudarstellung Die Methode zur Ermittlung der Gewerbeflächenbedarfe wurde hinsichtlich der lokalen Bedingungen angepasst. Der methodische Ansatz der Gewerbe- und Industrieflächenprognose wurde in Variante 1 dabei stark, in Variante 2 leicht und in Variante 3 nur geringfügig modifiziert. Insgesamt wird in allen Varianten, etwa aufgrund der geringeren Flächenansätze je Beschäftigter/m, unterstellt, dass eine weitere Ausrichtung von Bergisch Gladbach hin zu einem Dienstleistungsstandort stattfinden wird. Da bei Variante 1 zahlreiche Abweichungen von dem GIFPRO-Modell angenommen werden und jeweils ein geringerer Wert zugrunde gelegt wird als in der Literatur empfohlen, ist davon auszugehen, dass eine Neudarstellung von 16,2 bis 18,1 ha bis 2035 für gewerbliche Bauflächen zwar einerseits zu geringen Leerständen beziehungsweise einer schnellen Umwandlung von brachgefallenen Flächen in bestehenden Gewerbegebieten führen würde. Dies kann jedoch andererseits auch zu künftigen Flächenengpässen und damit gegebenenfalls Betriebsverlagerungen sowie Arbeitsplatzverlusten führen (einhergehend mit steigenden Preisen, die mit akuten Flächenengpässen üblicherweise verbunden sind). Da in Bergisch Gladbach bereits ein erhöhter Anteil an Dienstleistungsarbeitsplätzen im Vergleich zum Landesdurchschnitt (NRW: 49,4 Prozent, Bergisch Gladbach 54,6 Prozent) existiert, stellt Variante 1 zudem einen hypothetische Perspektive dar, in der unterstellt wird, dass sich die Wirtschaftsstruktur der Stadt noch stärker wandelt. Eine Aktivierung von Bauflächen im vorgeschlagenen Umfang der Variante 3 wiederum erscheint nicht realistisch, insbesondere vor dem Hintergrund zahlreicher Einschränkungen für gewerbliche Bauflächen im Stadtgebiet, etwa der naturräumlichen Gegebenheiten oder aufgrund der Topographie der Stadt. Als Zielvorgabe für die Darstellungen des Flächennutzungsplanes wird daher ein Neudarstellungsbedarf im Bereich der Variante 2 als realistisch erachtet, das heißt von 37,9 bis 39,8 ha. Dies geschieht auch vor dem Hintergrund, dass durch die geringere Flächenkennziffer von 210 qm je Beschäftigter/m bei Variante 2 dem Dienstleistungssektor bereits ein hohes Gewicht eingeräumt wird. Gewerbliche Neudarstellungen sollen im Flächennutzungsplan erfolgen, um die Abwanderung von Unternehmen zu vermeiden, Flächen für den notwendigen Wandel in diesen Unternehmen vorhalten, sowie die finanzielle und arbeitsmarktpolitische Handlungsfähigkeit der Stadt zu bewahren. Dazu ist es insbesondere erforderlich, Gewerbeflächen unterschiedlicher Qualitäten (Lage, Erschließung, Größe, Emissionsniveau, Standortprofil…) vorzuhalten, um der hoch ausdifferenzierten Nachfrage gerecht zu werden.

149


Stadt Bergisch Gladbach

150

BegrĂźndung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

- Entwurf -

Teil D: Erläuterung der Inhalte des Flächennutzungsplanes

151


Stadt Bergisch Gladbach 7.

Erläuterung der Inhalte des Flächennutzungsplanes

In diesem Kapitel werden die auf den Erkenntnissen der vorherigen Aussagen basierenden Inhalte des Flächennutzungsplans erläutert. Zur besseren Übersicht über die Gliederung werden im Folgenden die einzelnen UnterKapitel aufgeführt. In den Darstellungen des Flächennutzungsplans kommt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung als vorbereitende Bauleitplanung zum Ausdruck. § 5 Absatz 2 Baugesetzbuch beschreibt, welche Darstellungen im Flächennutzungsplan insbesondere getroffen werden können. Auf dieser Grundlage werden für den Flächennutzungsplan Bergisch Gladbach folgende Darstellungen differenziert: • Wohnbauflächen (siehe Kapitel 7.1) • Gemischte Bauflächen (siehe Kapitel 7.2) • Gewerbliche Bauflächen (siehe Kapitel 7.3) • Sondergebiete (siehe Kapitel 7.4) • Flächen für den Gemeinbedarf (siehe Kapitel 7.5) • Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge (siehe Kapitel 7.6) • Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen (siehe Kapitel 7.7) • Grünflächen (siehe Kapitel 7.8) • Wasserflächen (siehe Kapitel 7.9) • Flächen für die Landwirtschaft und Wald (siehe Kapitel 7.10) • Flächen für Windenergieanlagen (siehe Kapitel 7.11) • Flächen für Abgrabung (siehe Kapitel 7.12) • Sonstige Darstellungen (siehe Kapitel 7.13) Bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans wurde eine Darstellungsschwelle von 0,5 ha gewählt, Flächen einer kleineren Größe werden daher nicht dargestellt. Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes sind zudem nicht parzellenscharf, so dass den späteren Bebauungsplänen genügend Interpretationsspielraum bleibt. Bevor eine Entwicklung von neu dargestellten Bauflächen jeglicher Art erfolgen kann, sind die Rahmenbedingungen insbesondere hinsichtlich der Erschließung und der immissionsschutzrechtlichen Verträglichkeit der geplanten Nutzungen zu überprüfen. Diese Aspekte können nicht abschließend im Rahmen des Flächennutzungsplanverfahrens gelöst werden, da die voraussichtlichen Nutzungen noch zu unkonkret sind. Hierfür sind in der Regel Fachgutachten im Rahmen der Bebauungsplanverfahren erforderlich. Im Rahmen der Bebauungsplanung näher zu untersuchende Aspekte sind in den jeweiligen Steckbriefen zu den neudargestellten Flächen (siehe Anhang 7: Flächensteckbriefe) benannt. In diesem Zusammenhang sind insbesondere die verschiedenen Schutzgüter gemäß § 1 Absatz 7 Baugesetzbuch zu überprüfen. Dies umfasst zum Beispiel. die Untersuchung von Auswirkungen auf Flora und Fauna einschließlich artenschutzrechtlichen Belangen, auf den Menschen einschließlich des Freizeitwertes und der immissionsschutzrechtlichen Fragestellungen, auf Klima, Boden und Gewässer oder auf das Orts- und Landschaftsbild. Im Rahmen der politischen Diskussionen zum Flächennutzungsplan-Entwurf wurde beschlossen, dass verkehrliche Auswirkungen grundsätzlich rechtzeitig vor der Entwicklung der Flächen geprüft und sich aus diesen Untersuchungen ergebende Maßnahmen vorab eingeleitet werden sollen. 152

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

- Entwurf -

Bestimmte Inhalte der räumlichen Planung entziehen sich der direkten Einflussnahme durch die Gemeinde. Daher sieht § 5 Absatz 4 Baugesetzbuch vor, dass Planungen anderer Planungsträger und Ebenen als Nachrichtliche Übernahmen und Vermerke in den Flächennutzungsplan übernommen werden sollen. Mit den Nachrichtlichen Übernahmen (siehe Kapitel 7.14) informiert die Stadt Bergisch Gladbach – im Sinne einer lückenlosen Nutzungsregelung im Plangebiet – über rechtsverbindliche Bodennutzungen, die nicht über Bebauungspläne geregelt werden. Dies umfasst in der Regel die Fachplanungen anderer Planungsträger gemäß § 38 Baugesetzbuch. Diese Planungen sind als Vermerk (siehe Kapitel 7.15) aufzunehmen, wenn sie noch nicht festgestellt, sondern erst beabsichtigt sind. Abschließend enthält Kapitel 7 eine Flächenbilanz (siehe Kapitel 7.16). Diese gibt einen Überblick über die Verteilung der Darstellungen des Flächennutzungsplanes in Bezug auf die Gesamtfläche von Bergisch Gladbach. Zudem zeigt die Flächenbilanz die Veränderungen der geplanten Flächennutzungen des neuen gegenüber denen des wirksamen Flächennutzungsplanes auf. Zur Veranschaulichung und zum besseren Verständnis der Inhalte des Flächennutzungsplanes ergänzen Themenkarten die inhaltlichen Erläuterungen. In diesen Themenkarten werden zum einen Darstellungen des Flächennutzungsplanes thematisch zusammengefasst und isoliert von den übrigen Darstellungen abgebildet. Zum anderen werden in den Themenkarten auch weitergehende Informationen graphisch aufbereitet, die zum Verständnis der Inhalte des Flächennutzungsplanes wichtig sind. Somit enthalten die Themenkarten keine zusätzlichen Darstellungen des Flächennutzungsplanes, sondern dienen ausschließlich als Ergänzung zu den schriftlichen Erläuterungen der Begründung.

153


Stadt Bergisch Gladbach 7.1

Wohnbauflächen

Wohnbauflächen dienen überwiegend dem Wohnen. Aus ihrer Darstellung können unterschiedliche Wohnformen und die dazugehörigen Flächen und Nutzungen entwickelt werden. So sind von der Darstellung nicht nur die „klassischen“ Ein- und Mehrfamilienhäuser betroffen, sondern auch sozial geförderte Wohnungen oder seniorengerechtes Wohnen. Weitere Präzisierungen, etwa in Form von Angaben über das Maß der baulichen Nutzung, bleiben den Festsetzungen in Bebauungsplänen vorbehalten. Grundsätzlich sind auch Grünflächen, Gemeinbedarfseinrichtungen und technische Infrastrukturen aus einer Wohnbauflächendarstellung entwickelbar. Für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wurde im Interesse von Lesbarkeit und planerischer Flexibilität festgelegt, dass diese nicht gesondert dargestellt werden, solange sie einzeln oder in Kombination eine Flächengröße von 0,5 ha nicht überschreiten. In Kapitel 6.1 Wohnbauflächenbedarfe wurde der künftige Bedarf an neuen Wohnbauflächen in Bergisch Gladbach aufgezeigt. Wichtige Grundlage für die Bewertung einzelner Flächen sind die „Steckbriefe“, die alle wesentlichen Informationen zur Bewertung von potenziellen Wohnbauflächen zusammenfassen. Die Steckbriefe – sowie Details zu den Bewertungskriterien – können dem Anhang dieser Begründung entnommen werden (siehe hierzu Anhang 7a Steckbriefe Wohnen). Im Folgenden werden die Übernahmen, Neudarstellungen sowie Rücknahmen weitergehend erläutert. Zum Abschluss wird noch auf die Siedlungsbereiche mit Satzungen gemäß § 34 Absatz 4 BauGB eingegangen. 7.1.1

Übernahmen aus dem wirksamen Flächennutzungsplan

Neben den bestehenden Wohngebieten der Stadt werden unbebaute Flächen am Siedlungsrand der Hauptsiedlungsbereiche weiterhin als Wohnbauflächen dargestellt, sofern eine positive Bewertung der Flächen erfolgt ist (im Vergleich zu Rücknahmen aus dem wirksamen Flächennutzungsplan; siehe unten). Eine Auflistung dieser überprüften Übernahmen befindet sich in Kapitel 5.1 Reserveflächen Wohnen, die Lage der Flächen kann aus der Themenkarte 3: Wohnbauflächen in der Übersicht entnommen werden. Summiert handelt es sich um 15,1 ha Flächen. Diese Flächen wurden im Rahmen der Ermittlung der Wohnbauflächenbedarfe berücksichtigt. 7.1.2 Flächennutzungsplan-Neudarstellungen Neudarstellungen umfassen alle Flächen, die zur Deckung des prognostizierten Bedarfs an Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan neu dargestellt werden. Die Auswahl dieser Flächen ist das Ergebnis eines umfangreichen Analyse- und Abwägungsprozesses. Zuerst wurden alle Flächen ermittelt, bei denen einer Bebauung keine grundsätzlichen Restriktionen (wie zum Beispiel Flora-Fauna-Habitat-/Natura 2000-Gebiete, Naturschutzgebiete, Fluglärmzone des Flughafen Köln/Bonn oder Überschwemmungsgebiete) entgegenstehen. Diese Flächen wurden anschließend einer fachlichen Prüfung unterzogen und bei positiver Bewertung als Neudarstellungen in den Vorentwurf des Flächennutzungsplanes aufgenommen. Mit diesem 154

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

- Entwurf -

Vorgehen wurde gewährleistet, dass verschiedene Planungsalternativen in Betracht gezogen werden, wie es im Rahmen der Umweltprüfung gemäß Anlage 1 Nummer 2 Buchstabe d Baugesetzbuch gefordert wird. Auf Grundlage der im Zuge der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen erfolgte eine erneute Überprüfung der Neudarstellungen. Nach dieser Überprüfung sowie den darauf folgenden politischen Beratungen verbleiben letztlich die dargestellten Wohnbauflächen. Zusammen umfassen sie eine Fläche von 64,9 ha (ausschließlich Flächen für die Eigenentwicklung – siehe unten). Die Verortung der Neudarstellungen kann der Themenkarte 3: Wohnbauflächen in der Übersicht entnommen werden. Die Neudarstellungen befinden sich in der Regel am Siedlungsrand der Hauptsiedlungsbereiche. Größere Entwicklungsbereiche sind in Nußbaum, Sand, Herkenrath und Asselborn vorgesehen. Neben den größeren Neudarstellungen handelt es sich hierbei um Kategorien, die im nachfolgenden Unterkapitel 7.1.3 erläutert werden: • Neudarstellungen zur Eigenentwicklung • Anpassungen der Darstellungen an tatsächliche Nutzung 7.1.3 Neudarstellungen zur Eigenentwicklung und Anpassungen der Darstellungen an die tatsächliche Nutzung Flächen zur Eigenentwicklung befinden sich in den ländlich geprägten Ortslagen Kalmünten (Sc2c), Romaney (Ro5a), Bärbroich (Bb1) und Mutzer Feld (He6) sowie - mit dem Kinderdorf im Königsforst im Bereich von Lustheide (Lu1). Diese Neudarstellungen in der Größenordnung von 3,5 ha sind nicht prioritär zur Deckung des prognostizierten Bedarfs von Wohnbauflächen gedacht, sondern sollen eine Eigenentwicklung der jeweiligen Ortsteile ermöglichen. Hiermit ist gemeint, dass der Bevölkerung in diesen Ortsteilen auch in Zukunft neue Wohngrundstücke in angemessenem Maß bereitstehen. Die Flächen sind bereits teilweise erschlossen und stellen so etwa die Ergänzung einer einseitigen Bebauung entlang von Straßen dar. Bei Fläche Lu1 handelt es sich um das Bethanien Kinder- und Jugenddorf, das sich siedlungsstrukturell isoliert im Königsforst befindet. An einigen Stellen des Stadtgebietes bestehen Differenzen zwischen den bisherigen Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes und der tatsächlichen Nutzung. Im Siedlungszusammenhang mit den vorhandenen Stadtteilen finden sich in Asselborn (östlicher Teil von As4), Katterbach (am Hoppersheider Weg sowie südlich Rotdorn- und Haselbusch), Sand (Dombach-Sander-Straße sowie Häuser Dombach) und Moitzfeld (Teilbereich von Mo7c) durch Wohnbebauung geprägte Flächen, die über die Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes bisher nicht gesichert sind. Zusammen umfassen diese eine Größe von 9,7 ha. Da die Flächen bereits bebaut sind oder lediglich einzelne Baugrundstücke verbleiben (für die Darstellungen des Flächennutzungsplanes aufgrund der parzellenunscharfen Darstellungen ohne weitere Relevanz), können sie nicht zur Deckung des Wohnbauflächenbedarfes herangezogen werden.

155


Stadt Bergisch Gladbach 7.1.4 Rücknahmen aus dem wirksamen Flächennutzungsplan Bisherige Wohnbauflächendarstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes, die nach eingehender Prüfung für eine Entwicklung als Wohnbauland ungeeignet erscheinen, werden zukünftig nicht mehr als Wohnbaufläche dargestellt. Die Vorgehensweise und Gründe der Rücknahmen sind in Kapitel 5.1 Reserveflächen Wohnen aufgeführt. Insgesamt werden im Rahmen der Neuaufstellung 21,3 ha bisherige Wohnbauflächendarstellungen zurückgenommen (siehe hierzu Themenkarte 2: Sonstige Reserveflächen des wirksamen Flächennutzungsplanes). Nummer

Name

Ar2a

Simonswiese

1,6 vernässte Gärten/Feuchtgebiet

Gr4

Am Strunder Bach

0,5 Überlagerung mit der Strunde

He3

Am Schützenberg

1,4

Hr1a

Kierdorf

2,5 Hanglage und Gewässer

Hr2b

Am Kierdorfer Wald

1,2 Hanglage und Gewässer

Kb4c

Hoppersheide

0,7

Mo3

Habichtweg

0,8 Bewaldete Hanglage und Gewässer

Mo11

Neuenhaus / Voislöhe

Nu1b

Im Weidenbusch

1,1 Überlagerung mit dem Mutzbach

Pa4

Goldbornstraße

0,3

Pa5

Im Weidenbusch

fehlende Erschließbarkeit der Fläche; eine un1,5 tergeordnete Teilfläche wird dem angrenzenden Sondergebiet (Gartenmarkt) zugeschlagen

Pa6b

Pannenberg

2,6 Flächen vollständig bewaldet

Re10

Zum Steinrutsch

0,8 Fläche bewaldet

Sa1a

Lohplatz

1,3 Topographie/Wald

Sc2a

Kalmünten

nur Flächenentwicklung für die Eigenentwicklung in 1,2 Kalmünten möglich, daher die Fläche Sc2c als besser geeignet ausgewählt

St2a

Margaretenhöhe

1,8

Erschließungsproblem, Überlastung Odenthaler Straße

St11a

Irlenfelder Weg

0,5

Erschließungsproblem, Überlastung Odenthaler Straße

St11b

Irlenfelder Weg

0,6

Erschließungsproblem, Überlastung Odenthaler Straße

Rommerscheid

Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange: einzuhaltender Abstand zum Wald und zum 0,9 Naturschutzgebiet verkleinert die Fläche, sodass kein Potenzial verbleibt

St14

Summe Rücknahme

Fläche in Hektar

Grund der Rücknahme

fehlende Erschließbarkeit der Fläche/Hebborner Flutgraben

Bebauung des Hinterlandes des Hoppersheider Weges heute durch Gärten und Wald bestimmt

Rücknahme Wohnbauliche Entwicklung auf einer einer Gemein- Gemeinbedarfsfläche nach politischer Abstimmung bedarfsfläche nicht gewünscht Immissionskonflikt mit einem landwirtschaftlichen Betrieb

21,3

Tabelle 20: Zusammenstellung der Rücknahmen von Wohnbauflächendarstellungen (eigene Darstellung)

156

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

- Entwurf -

7.1.5 Zusammenstellung der Wohnbauflächen Die Wohnbauflächen des Flächennutzungsplanes werden in Tabelle 21: Zusammenstellung der Neudarstellungen von Wohnbauflächen zusammengefasst. Die Flächen wurden – mit Ausnahmen bei kleinteiligen Übernahmen aus dem wirksamen Flächennutzungsplan – in Form von Steckbriefen untersucht. Fläche in Hektar

Nummer

Name

Kategorie

Ar2b

Simonswiese

1,7 Übernahme aus dem wirksamen Flächennutzungsplan

As2

Unterheide

8,4 Flächennutzungsplan-Neudarstellung

As4

Oberheide

Teilweise Flächennutzungsplan-Neudarstellung, 5,6 teilweise Anpassungen der Darstellung an die Bestandsnutzung (1,3 ha)

Bb1

Ottoherscheid

He6

Am Mutzerfeld

He7

Alte Wipperfürther Straße/ Odenthaler Straße

4,8 Flächennutzungsplan-Neudarstellung

He12

Schützenberg

7,5 Flächennutzungsplan-Neudarstellung

Hk3a

Am Oberheidkamp

3,5 Flächennutzungsplan-Neudarstellung

Hk4a

Lerbacher Weg

1,4 Flächennutzungsplan-Neudarstellung

Hr2a

Am Kierdorfer Wald

0,8 Übernahme aus dem wirksamen Flächennutzungsplan

Hr6a

Goethestraße

1,7 Flächennutzungsplan-Neudarstellung

Hr6b

Goethestraße

0,7 Übernahme aus dem wirksamen Flächennutzungsplan

Hr10a

In der Flade

3,8 Flächennutzungsplan-Neudarstellung

Hr12a

Am Volbach/Lucht

0,5 Übernahme aus dem wirksamen Flächennutzungsplan

Kb2

Katterbachaue

1

Kb4d

Hoppersheide

7 Anpassungen der Darstellung an die Bestandsnutzung

Kb7a

Herkenfelder Weg

0,5 Flächennutzungsplan-Neudarstellung

Kb8c

Lubusch

2,5 Flächennutzungsplan-Neudarstellung

Kb10

Kempener Straße

Anpassungen der Darstellung an die Bestandsnutzung 0,9 (einzelne unbebaute Grundstücke zwischen Bestandsgebäuden)

Lu1

Kinderdorf

1,2 Neudarstellungen zur Eigenentwicklung Neudarstellungen zur Eigenentwicklung 1,3 (0,3 ha als Übernahme aus dem wirksamen Flächennutzungsplan)*

Kleinteilig arrondierende FlächennutzungsplanNeudarstellung

1 Neudarstellungen zur Eigenentwicklung Teilweise Flächennutzungsplan-Neudarstellung, 0,3 ha als Anpassungen der Darstellung an die 1,6 Bestandsnutzung und 0,2 ha als Übernahme aus dem wirksamen Flächennutzungsplan* Flächennutzungsplan-Neudarstellung (als gemischte 2 Baufläche)

Mo7c

An der Grube

Mo7d

An der Grube

Nu1a

Im Weidenbusch

3,3 Übernahme aus wirksamen Flächennutzungsplan

Nu1c

Im Weidenbusch

3,2 Flächennutzungsplan-Neudarstellung

Nu7a

Peterskaule Nord

4,4 Flächennutzungsplan-Neudarstellung

Nu7b

Peterskaule Süd

Re2

Auf den Sechs Morgen

3 Flächennutzungsplan-Neudarstellung 3,4 Übernahme aus dem wirksamen Flächennutzungsplan 157


Stadt Bergisch Gladbach Fläche in Hektar

Nummer

Name

Re10

Zum Steinrutsch

Re8a

Im Buchenkamp

0,6 Flächennutzungsplan-Neudarstellung

Re8b

Im Buchenkamp

1,1 Flächennutzungsplan-Neudarstellung

Ro5a

Romaney

Neudarstellungen zur Eigenentwicklung 1,8 (0,8 ha als Übernahme aus dem wirksamen Flächennutzungsplan)*

Sa2a

Kirche Sand

2,7 Übernahme aus dem wirksamen Flächennutzungsplan

Sa3b Sa3c Sa3d

Am Kleifeld/HäuserDombach Am Kleifeld/HäuserDombach Am Kleifeld/HäuserDombach

Kategorie -

Bereits bebaut, daher Anpassungen der Darstellung an die Bestandsnutzung

0,2 Anpassungen der Darstellung an die Bestandsnutzung 2,9 Flächennutzungsplan-Neudarstellung 0,6 Flächennutzungsplan-Neudarstellung

Sc2c

Kalmünten

1,3 Neudarstellungen zur Eigenentwicklung

Sc5b

Zum Scheider Feld

1,5

Sc16a

Im Aehlemaar

0,7 Übernahme aus dem wirksamen Flächennutzungsplan

Sc16b

Im Aehlemaar

1,9 Flächennutzungsplan-Neudarstellung

Sc16d

Odenthaler Markweg

1,2 Flächennutzungsplan-Neudarstellung

Summe Wohnen

93,2 ha

davon Anpassung Bestand

9,7 ha

davon Übernahme

15,1 ha

davon Neudarstellungen davon Eigenentwicklung

Flächennutzungsplan-Neudarstellung (als gemischte Baufläche)

68,4 ha * Ohne Berücksichtigung bei der Summe 3,5 ha Eigenentwicklung bleiben 1,1 ha übernommene Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes

Tabelle 21: Zusammenstellung der Neudarstellungen Wohnbaufläche (eigene Darstellung)

7.1.6 Siedlungsbereiche mit Satzungen gemäß § 34 Absatz 4 BauGB Für kleinere Siedlungen im Außenbereich, für die Klarstellungs- und Ergänzungssatzungen nach § 34 Absatz 4 BauGB bestehen, werden keine Bauflächendarstellungen in den Flächennutzungsplan aufgenommen. Diese Siedlungsbereiche wären als Wohnbauflächen oder als Dorfgebiete darzustellen, umfassen in Bergisch Gladbach aber ausschließlich kleine Ortschaften unter 100 Einwohnerinnen und Einwohnern. Der Zielsetzung des Regionalplanes folgend, werden in diesen Bereichen keine neuen Siedlungsflächen dargestellt, es sei denn, sie waren im bisher wirksamen Flächennutzungsplan bereits enthalten. Eine Ausnahme stellt die bestehende Ortschaft Ehrenfeld dar, die in die Darstellungen als Wohnbauflächen aufgenommen wurde und im Bestand bereits zusammen mit Herweg und Löhe einen linearen Siedlungskörper bildet. Hier erfolgten zudem kleinteilige Anpassungen der Darstellungen an die tatsächlichen Nutzungen.

158

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Legende Wohnbaufläche

Sc2c**

Schildgen

Sc 16b

Katterbach Kb7a

Wohnbaufläche neu

Sc 16d He6**

Kb8c

Kb10

* Darstellung wird aus wirksamem Flächennutzungsplan übernommen

Nu1a* Nu1c Nu7a

Paffrath

**Darstellung zur Eigenentwicklung

Ro5a**

He7 He12

Hebborn

Nu7b

Hand

Stadtmitte

Sa3d Sa3b Sa3c

Sand

Sa 8

Gronau

Hr6a

Hr6b*

Hk3a

Heidkamp

Hk4a

Bensberg

As2

Herkenrath

As4

Hr10a Hr2a*

Moitzfeld

Bb1**

Hr12a*

Mo7c

As2b*

Re2*

Re8a

Refrath

Frankenforst Themenkarte Wohnbauflächen zum Flächennutzungsplanentwurf Planstand: 30. November 2017

Re8b

Freiraumplanung und GIS-Anwendungen Dr.-Ing. Wolfgang Kieslich Ingeborg-Bachmann-Straße 11 59174 Kamen

Lu1**

2D-Symbole: Allgemeines: Nordpfeile Nordpfeil 01

N

Nordpfeil 05

Themenkarte 3: Wohnbauflächen in der Übersicht (eigene Darstellung)

N

Nordpfeil 02

Nordpfeil 03

N

Nordpfeil 06

Nordpfeil 04

N

Nordpfeil 07

Maßstab 1 : 45.000

(C) Geobasisdaten: Rheinisch-Bergischer Kreis, Vermessungs- und Katasteramt

Nordpfeil 08

159



Flächennutzungsplan 2035 7.2

- Entwurf -

Gemischte Baufläche

Gemischte Bauflächen dienen neben dem Wohnen auch der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Mit Hilfe der Darstellungen von gemischten Bauflächen soll zudem auch die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung gesichert werden. Dabei wird nicht zwischen Kern-, Dorf- oder Mischgebieten unterschieden, da diese Differenzierung auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung erfolgen soll. Somit überlässt der Flächennutzungsplan den konkretisierenden Planungen eine gewisse Flexibilität zur weiteren Ausgestaltung der örtlichen Situation. Für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes werden die Darstellungen gemischter Bauflächen des bisher wirksamen Flächennutzungsplanes im Wesentlichen übernommen. Die Darstellungen enthalten Flächen in den acht zentralen Versorgungsbereichen Bergisch Gladbachs: Stadtmitte, Bensberg, Refrath, Schildgen, Paffrath, Hand, Heidkamp und Herkenrath. Die exakte Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche erfolgt weiterhin durch das Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept und wird daher hier nur durch ein Symbol verbildlicht. Die gemischten Bauflächen des Flächennutzungsplanes geben hierfür die räumlichen Maximalgrenzen vor, diese sind durch Bebauungspläne in Übereinstimmung mit dem Einzelhandelskonzept weiter zu konkretisieren. Darüber hinaus sichern die Darstellungen gemischter Bauflächen – etwa in Moitzfeld, Sand, Hebborn, Kaule, Lustheide und Gronau – Flächen, die für die Nahversorgung der Bevölkerung in den Stadtteilen eine hohe Bedeutung besitzen oder die eine gemischte Struktur im Bestand aufweisen. Zur Ordnung und zur Sicherung der Bestandsnutzungen innerhalb der vorhandenen Gemengelagen im Stadtgebiet dienen darüber hinaus insbesondere die dargestellten gemischten Bauflächen zwischen Bahntrasse und Mülheimer Straße/Hauptstraße sowie südlich des Bahnhofes. Hier gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Zudem werden gemischte Bauflächen entlang von Hauptverkehrsstraßen dargestellt, die im Bestand bereits gemischte Strukturen aufweisen. Großflächige Einzelhandelsbetriebe sind entweder über die Darstellungen der gemischten Bauflächen (hier: Konkretisierung der Darstellungen als Kerngebiet im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung erforderlich) oder durch die Darstellungen von Sondergebieten mit entsprechenden Zweckbestimmungen gesichert (siehe Kapitel 7.4 Sondergebiete). Neudarstellungen gemischter Bauflächen Neben kleinteiligen Anpassungen der Flächennutzungsplan-Darstellungen an die tatsächlich vorhandene Nutzung (auch unter Bezug auf rechtsverbindliche Bebauungspläne) nimmt der Flächennutzungsplan folgende neue Darstellungen gemischter Bauflächen auf: • Sc5b - Zum Scheider Feld: 1,5 ha neu dargestellte gemischte Baufläche (im Rahmen der Bilanzierung der Wohnbauflächen erfasst). Diese Fläche liegt an der Altenberger-Dom-Straße nördlich des Gewerbegebietes „Zum Scheider Feld“. Die Darstellung von gemischten Bauflächen für die bisher unbebaute Fläche an der Landesstraße L 101 erfolgt hier gemäß der Nutzungen im Umfeld. • Mo7d - An der Grube: Die von gewerblichen Bauflächen umgebene Neudarstellung einer gemischten Baufläche im Kreuzungsbereich der Friedrich-Ebert-Straße mit der Straße „Moitzfeld“ umfasst rund 3,5 ha Baufläche (im Rahmen der Bilanzierung der Wohnbauflächen erfasst). Hier ist eine Wohnnutzung, aber auch eine gewerbliche Nutzung, die das Wohnen nicht wesentlich stört, aufgrund der zentralen Lage in Moitzfeld Ziel der 161


Stadt Bergisch Gladbach Stadtentwicklung. Die verkehrlich gut erschlossene Fläche ergänzt bestehende gemischt genutzte Flächen im Stadtteil Moitzfeld und orientiert sich somit am Bestand. Änderungen der Darstellungen zu gemischten Bauflächen Für eine kleinteilige Fläche nördlich des Bahnhofes in der Innenstadt erfolgt gemäß der aktuellen städtebaulichen Zielsetzung die Änderung der Darstellung einer gewerblichen Baufläche zu einer gemischten Baufläche (Köttgen-Gelände). Des Weiteren wird eine Fläche umgewandelt, die bisher als Bahnanlage genutzt war und künftig für eine gemischte Baufläche zur Verfügung steht. Mit der Änderung in gemischte Bauflächen folgen die Darstellungen des Flächennutzungsplanes der gemischten Nutzungsstruktur im Bestand beziehungsweise in dessen Umfeld. Als weitere Änderung der Darstellungen ist das Gewerbegebiet Lochermühle aufzuführen, dass städtebaulichen Zielvorstellungen folgend künftig als gemischt genutztes Quartier entwickelt werden soll. Rücknahmen gemischter Bauflächen Rücknahmen von gemischten Bauflächen finden zur Anpassung der Darstellungen an bestehende Nutzungen statt. Diese Flächen werden künftig als Wohnbauflächen dargestellt. Kleinteilige Rücknahmen gemischter Bauflächen, beziehungsweise eine Änderung der Darstellungen in Wohnbauflächen finden sich etwa in Sand, Schildgen, zwischen Hebborn und Paffrath, im Norden von Refrath, südöstlich des Gewerbegebietes Gohrsmühle sowie südöstlich des Gewerbegebietes Zinkhütte. Bei den letzten beiden Flächen diente die Darstellung von gemischten Bauflächen ursprünglich als Trennung zwischen Wohn- und Gewerbegebieten. Die Sicherstellung der erforderlichen Abstände erfolgt hier nunmehr durch entsprechende Festsetzungen konkretisierender Bebauungspläne.

162

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Legende Sc5b

Gemischte Baufläche

Schildgen

Gemischte Baufläche neu Katterbach

Hebborn Paffrath

Hand

Stadtmitte

Sand

Herkenrath

Gronau Heidkamp

Bensberg Refrath

Moitzfeld Mo7d

Frankenforst Themenkarte gemischte Bauflächen zum Flächennutzungsplanentwurf Planstand: 30. November 2017 Freiraumplanung und GIS-Anwendungen Dr.-Ing. Wolfgang Kieslich Ingeborg-Bachmann-Straße 11 59174 Kamen

2D-Symbole: Allgemeines: Nordpfeile Nordpfeil 01

N

Nordpfeil 05

Themenkarte 4: Gemischte Bauflächen in der Übersicht (eigene Darstellung)

N

Nordpfeil 02

Nordpfeil 03

N

Nordpfeil 06

Nordpfeil 04

N

Nordpfeil 07

Maßstab 1 : 45.000

(C) Geobasisdaten: Rheinisch-Bergischer Kreis, Vermessungs- und Katasteramt

Nordpfeil 08

163



Flächennutzungsplan 2035 7.3

- Entwurf -

Gewerbliche Bauflächen

Die Darstellung der gewerblichen Bauflächen erfolgt unter Berücksichtigung der in Kapitel 5.2 Reserveflächen Gewerbe ermittelten gewerblichen Reserveflächen und dient der Deckung der unter Kapitel 6.2 Gewerbeflächenbedarf ermittelten Flächenbedarfe für die gewerbliche Entwicklung der Stadt. Gemäß Baunutzungsverordnung kann die Darstellung gewerblicher Bauflächen im Rahmen von Bebauungsplänen in Industrie- sowie in Gewerbegebiete ausdifferenziert werden. Insbesondere die neu dargestellten gewerblichen Bauflächen in Bergisch Gladbach eignen sich aufgrund der Abstände zu vorhandenen Siedlungsbereichen ausschließlich für Gewerbegebiete entsprechend § 8 Baunutzungsverordnung und sind im Rahmen der Bebauungsplanung gegebenenfalls hinsichtlich der zulässigen Emissionen von gewerblichen Betrieben weiter einzuschränken. 7.3.1 Übernahmen aus dem wirksamen Flächennutzungsplan Hinsichtlich der bestehenden Gewerbegebiete verfolgt der Flächennutzungsplan das Ziel, diese Flächen möglichst weitgehend zu erhalten. In Kapitel 5.2 Reserveflächen Gewerbe wurde die Übernahme von Reserveflächen aus dem wirksamen Flächennutzungsplan hergeleitet, die dort ermittelten Flächen wurden bei der Berechnung der Gewerbeflächenbedarfe berücksichtigt. Die bisherigen Gewerbeflächen-Darstellungen aus dem wirksamen Flächennutzungsplan werden, mit Ausnahme der unter Rücknahmen verzeichneten Flächen sowie kleinteiligen Anpassungen an die Bestandsnutzungen, weiterhin als gewerbliche Bauflächen dargestellt. Dem Vorrang der Innenentwicklung wird damit entsprochen. Als Darstellungen werden insbesondere großflächige gewerblichen Flächen wie das Gewerbegebiet West, das südlich der Innenstadt liegende Gewerbegebiet Gohrsmühle, das Gewerbegebiet Zinkhütte, das Gewerbegebiet Frankenforst sowie die gewerblichen Flächen südlich von Moitzfeld (TechnologiePark und Gewerbegebiet Obereschbach) übernommen. Kleinere Flächen finden sich zudem in Schildgen (Zum Scheider Feld), in Gronau (Gewerbegebiet Kradepohl und Gewerbegebiet Refrather Weg), nördlich von Refrath (Gewerbegebiet Auf der Kaule), nördlich der Kölner Straße in Kaule (Industrieweg), südlich von Moitzfeld (Porsche, Grube Weiß, westlich der Friedrich-Ebert-Straße) sowie in Herkenrath (Gewerbegebiet Herkenrath). Hinzu kommt das noch nicht realisierte Gewerbegebiet Vinzenz-Pallotti-Straße. Die Darstellungen als gewerbliche Bauflächen dienen der Sicherung der vorhandenen Gewerbebetriebe sowie auch zur Sicherung künftiger gewerblicher Nutzungen auf diesen Flächen. Somit verbleiben insbesondere auch die Darstellungen der großen zusammenhängenden Gewerbegebiete in der Stadtmitte. Es ist nicht erkennbar, dass dort – mit Ausnahme einzelner kleiner Immobilien im Rahmen der üblichen Fluktuation – im Planungszeitraum größere Flächen frei werden. Das Zanders-Gelände wird auch in Zukunft gewerblich genutzt und daher weiterhin als gewerbliche Baufläche im Flächennutzungsplan dargestellt. Zur aktuellen Situation siehe Kapitel 5.2.1 Methodik zur Untersuchung der Reserveflächen Gewerbe. Das Zanders-Gelände stellt für die Entwicklung Bergisch Gladbachs und insbesondere des Stadtzentrums eine interessante, aber auch hoch komplexe Potentialfläche dar, die zunächst unter der Prämisse 165


Stadt Bergisch Gladbach der Standortsicherung zu betrachten ist. Wie groß ein tatsächliches Potenzial werden könnte, und welche Nutzungen in den zur Disposition stehenden Bereichen untergebracht werden können, muss in weitergehenden Untersuchungen geklärt werden. Das Zanders-Gelände kann jedoch in keinem Fall einen kurz bis mittelfristigen Beitrag zu Deckung des Gewerbeflächenbedarfs leisten. 7.3.2 Neudarstellungen gewerblicher Bauflächen Die Darstellung von gewerblichen Bauflächen folgt dem § 1 Absatz 8 a) und c) Baugesetzbuch, wonach „die Belange der Wirtschaft, auch ihrer mittelständischen Struktur im Sinne einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung“ und „die Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen“ bei der Aufstellung von Bauleitplänen besonders zu berücksichtigen sind. Die Bereitstellung von Flächen für eine gewerbliche Entwicklung bietet die Möglichkeit zur aktiven Steuerung der künftigen Entwicklung. Zu den einzelnen dargestellten Flächen wurden Steckbriefe erstellt, die im Anhang der Begründung zu finden sind (siehe Anhang 7: Flächensteckbriefe). Die Steckbriefe enthalten weitergehende Hinweise und Erläuterungstexte. Die nach Baugesetzbuch vorgesehene Alternativenprüfung erfolgt im Rahmen des Umweltberichtes. Insgesamt werden 33,6 ha gewerbliche Bauflächen neu dargestellt. Diese Darstellungen verteilen sich auf eine große zusammenhängende Fläche von 11,2 ha in Spitze sowie auf verschiedene Flächen von 10,4 ha Gesamtumfang im Umfeld der L 289 und der Autobahnanschlussstelle Moitzfeld sowie 11,4 ha Flächen in Frankenforst, Lustheide und Hebborn. Neu dargestellte gewerbliche Flächen in der Nähe von Wohngebieten müssen gegebenenfalls aus Emissionsgründen in ihrer Nutzung eingeschränkt werden. Gegebenenfalls erforderliche Einschränkungen sind auf der Bebauungsplanebene festzusetzen. Dabei sollen die im Flächennutzungsplan dargestellten Gewerbegebiete abgestuft (Gewerbegebiete, eingeschränkte Gewerbegebiete) festgesetzt und immissionsschutzrechtliche Vorgaben zum Beispiel in Form einer Lärmkontingentierung fixiert werden. Für die Aufstellung der Bebauungspläne ist der Abstandserlass NRW vom 6. Juni 2007 des Landesministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz entsprechend zu berücksichtigen. Die Ansiedlung von industriellen Nutzungen oder Industriebetrieben ist für keine der neu dargestellten Flächen in Bergisch Gladbach sinnvoll. Zum Schutz der vorhandenen Wohnbebauung in Bergisch Gladbach sollen in den neu geplanten Gewerbegebieten neue Betriebe, die der Störfallverordnung (entsprechend der sogenannten Seveso III-Richtlinie32) unterliegen, nicht zulässig sein. Aktuell existieren in Bergisch Gladbach keine entsprechenden Betriebe. Im Rahmen der Bebauungsplanung zu den Gewerbegebieten soll dieser Ausschluss entsprechend festgesetzt werden.

32 Richtlinie 2012/18/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates, in nationales Recht umgesetzt durch Gesetz vom Deutschen Bundestag vom 9. März 2017 (unter anderem Novelle des Baugesetzbuches) 166

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

- Entwurf -

7.3.3 Anpassungen der Darstellungen Die Anpassungen der Darstellungen an die tatsächlichen Nutzungen können nicht zur Bedarfsdeckung herangezogen werden. Die entsprechenden Flächen sind bereits mit gewerblichen Nutzungen bebaut. Der Flächennutzungsplan sichert lediglich die bestehenden Nutzungen auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung. In Bergisch Gladbach wird hier ein Betrieb im Siedlungszusammenhang südöstlich des Stadtteiles Hand gesichert. Bei dem an der Heinrich-Strünker-Straße (Stadtgrenze zu Köln) gelegenen Betriebsgelände handelt es sich um einen klassischen Bauhof zur Lager und Sortierung von Baumaterial. Das Unternehmen ist hier seit Jahrzehnten ansässig. Das Grundstück war im Flächennutzungsplan bisher als Grünfläche dargestellt. Die Stadt Bergisch Gladbach will diese Gewerbefläche sichern und dauerhaft erhalten. Bauhöfe werden auch auf lange Sicht gebraucht und sind aufgrund ihrer Immissionsproblematik nur schwer an neuen Standorten unterzubringen. Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen optimalen Standort am Siedlungsrand (integrierte Lage), sehr verkehrsgünstig an der B506 gelegen mit zugleich ausreichendem Abstand zur nächstgelegenen Wohnbebauung. Die hier bestehende Nutzung kann sich durch die Darstellung künftig am Standort entwickeln, jedoch lediglich innerhalb der bestehenden Flächen. Eine weitere Entwicklung ist durch die benachbarten Nutzungen und die Vorgaben des Planungs- und Immissionsschutzrechtes eingeschränkt. Die Grenze der Darstellung orientiert sich dabei an den bisher genutzten Flächen der Betriebe. Änderung der Darstellungen bisher andersartig genutzter Flächen zu gewerblichen Bauflächen Im Gegensatz zu den Anpassungen der Darstellungen an die tatsächlichen Nutzungen im Bestand stellen diese Änderungen der Darstellungen grundsätzlich eine Möglichkeit zur Deckung der gewerblichen Flächenbedarfe dar. Diese resultieren aus künftiger Konversion von Nutzungen oder einer intensiveren baulichen Nutzung von Flächen. Im Flächennutzungsplan Bergisch Gladbach werden künftig die folgenden Darstellungen zu gewerblichen Bauflächen geändert: Sondergebiet BASt Die im wirksamen Flächennutzungsplan als Sondergebiet gesicherten Flächen der Bundesanstalt für Straßenwesen sollen zukünftig als gewerbliche Bauflächen dargestellt werden. Diese Änderung ist mit der Zustimmung der Bundesanstalt möglich, die sich innerhalb der geänderten Darstellungen künftig auf ihrem eigenen Gelände neu organisieren möchte. Dabei werden bisher ungenutzte Flächen im Randbereich der Bundesanstalt künftig teilweise für eine anderweitige gewerbliche Entwicklung frei. Zwar können hierzu noch keine genauen Flächenangaben gemacht werden, jedoch ist aufgrund der Darstellungen davon auszugehen, dass voraussichtlich 2,6 ha für anderweitige gewerbliche Zwecke genutzt werden können. Flächen am Bahnhof Die nicht mehr genutzten Bahngleise und Flächen am Bahnhof Bergisch Gladbach entlang der Jakobstraße werden den benachbarten Nutzungen zugeschlagen, hier teils einer gemischten und teils einer gewerblichen Baufläche. Nach Aufarbeitung der Flächen stehen letztere auch aufgrund der bereits vorhandenen Erschließung einer Nutzung zur Verfügung. Dabei handelt es sich um eine Fläche von rund 0,6 ha Größe, die künftig als gewerbliche dargestellt werden. 167


Stadt Bergisch Gladbach Änderung der Darstellungen bisher gewerblicher Baufläche hin zu einer gemischten Baufläche Gewerbegebiet Lochermühle Das Gewerbegebiet Lochermühle soll künftig, entsprechend der städtebaulichen Zielvorstellungen als gemischt genutztes Quartier entwickelt werden und wird daher nicht mehr als gewerbliche Baufläche dargestellt. Köttgen-Gelände Die Fläche des Köttgen-Geländes war bereits im wirksamen Flächennutzungsplan teilweise als gemischte Baufläche dargestellt und soll künftig weitere, innenstadtergänzende Funktionen wahrnehmen. Daher wird die bisherige gewerbliche Baufläche teilweise zurückgenommen, zugunsten einer gemischten Baufläche. 7.3.4 Rücknahmen gewerblicher Bauflächen aus dem wirksamen Flächennutzungsplan Aus den Darstellungen des bisher wirksamen Flächennutzungsplanes werden künftig Flächen in Moitzfeld – die Flächen der Grube Weiß und Meisheide II – als gewerbliche Bauflächen zurückgenommen, sie werden also nicht weiter als gewerbliche Bauflächen dargestellt. Im wirksamen Flächennutzungsplan sind die Flächen der Grube Weiß mit insgesamt 14,5 ha sowie der nordwestlich davon angrenzenden Meisheide II mit 2,5 ha Fläche als gewerbliche Bauflächen dargestellt. Diese Flächen sind aufgrund der Vorkommen strenggeschützter Arten und aufgrund des Schutzes des Gebietes durch ein Netz-Natura2000-/Flora-Fauna-Habitat-Gebiet nicht mehr für eine gewerbliche Nutzung geeignet. Die Flächen werden künftig entsprechend der vorhandenen Nutzungen als Wald, Wasserfläche sowie als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Überlagernd sind die Flächen gekennzeichnet mit einem Naturschutzgebiet sowie einem Netz-Natura2000-/Flora-Fauna-Habitat-Gebiet. Die Rücknahmen umfassen zusammen 17 ha.

168

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

- Entwurf -

7.3.5 Zusammenstellung der gewerblichen Bauflächen Nummer

Name

Fläche in Hektar

Kategorie

G-As2

Spitze

G-Bo1

Overather Straße

G-Fr1a

Rennweg

G-Fr3

BASt (ungenutzt und neu)*

Neudarstellung zur freien gewerblichen Entwicklung Neudarstellung zur freien gewerblichen 3,3 Entwicklung Neudarstellung zur freien gewerblichen 4,1 Entwicklung Neudarstellung zur freien gewerblichen 2,6 Entwicklung

G-He2b

Schützenberg

0,8 Neudarstellung für Handwerkshof

G-Hk1

Zinkhütte

3

G-Lu1

Lustheide

0,9

G-Mo1

Bockenberg II

1,6

G-Mo4

Meisheide III

G-Mo6

Nördlich Grube Weiß

4,5

-

Am Bahnhof

0,6

Summe

Neudarstellungen

11,2

1

Neudarstellung zur Erweiterung eines Betriebes (Bürgerantrag 51-1) Neudarstellung zur Erweiterung eines Betriebes Neudarstellung zur Erweiterung eines Betriebes Neudarstellung zur freien gewerblichen Entwicklung Neudarstellung zur freien gewerblichen Entwicklung Geänderte Darstellung ehemals als Bahnfläche genutzter Flächen

33,6 ha

*Es wird angenommen, dass von den insgesamt 14,1 ha der Fläche G-Fr3 voraussichtlich 2,6 ha für gewerbliche Nutzungen frei werden. Tabelle 22: Zusammenstellung der gewerblichen Bauflächen (eigene Darstellung)

Bei der Gegenüberstellung der gewerblichen Bauflächenbedarfe und der neu dargestellten Flächen ergibt sich, dass die dargestellten gewerblichen Bauflächen nicht ausreichen, den in Kapitel 6.2 ermittelten Gewerbeflächenbedarf abzudecken. Unter Berücksichtigung der geänderten Darstellung am Bahnhof von 0,6 ha stehen den ermittelten 37,9 bis 39,8 ha Bedarf (Variante 2) somit 33,6 ha gewerbliche Entwicklungsreserven gegenüber. 5,5 ha Flächen sind an die Erweiterung eines bestehenden Betriebes gebunden, 0,8 ha stehen für einen Handwerkshof zur Verfügung. Lediglich 27,3 ha sind als freie gewerbliche Entwicklungsreserve zu verstehen. Variante 3 geht von 56,7 – 58,6 ha Flächenbedarf, die aktuellen Eigenberechnungen der Bezirksregierung Köln von einem Bedarf von 71 Hektar gewerbliche Baufläche (vor Abzug von Reserveflächen) für Bergisch Gladbach aus. Grundsätzlich ist mit den dargestellten gewerblichen Bauflächen sparsam umzugehen. Es empfiehlt sich, im Rahmen der Vergabe von Grundstücken an Unternehmen auch zukünftig restriktive Kriterien zugrunde zu legen, um eine möglichst optimale Ausnutzung der dargestellten Flächen zu erreichen. Die dargestellten gewerblichen Flächen sollten in erster dazu genutzt werden, den bestehenden Unternehmen in Bergisch Gladbach Entwicklungsreserve anzubieten. 7.3.6 Überprüfung der Nutzungseignung einzelner Darstellungen Zu folgenden Flächen wurde sowohl die Eignung für eine Wohnbauflächendarstellung als auch die Darstellung einer gewerblichen Baufläche geprüft: 169


Stadt Bergisch Gladbach G-Mo6 - Nördlich Grube Weiß in Moitzfeld und Mo7d – An der Grube Die Fläche südlich der Kreuzung Friedrich-Ebert-Straße/Moitzfeld wird zweigeteilt dargestellt, da ein hoher Bedarf an Gewerbeflächen besteht. Entlang der Straßen soll eine gemischte Baufläche (Mo7d) als Übergang zu den Wohnbauflächen im Norden dargestellt werden, in der sowohl gewerbliche als auch Wohnnutzungen entstehen können, die angrenzenden Flächen hingegen werden als gewerbliche Bauflächen (G-Mo6) dargestellt. He7 - Alte Wipperfürther Straße/Odenthaler Straße Hier wurde aufgrund zu großer Abstände der Flächen zur Autobahn eine gewerbliche Nutzung verworfen. Die Fläche wird daher als Wohnbaufläche He7 dargestellt. He12 - Schützenberg Bis auf die Teilfläche G-He2 für den geplanten Handwerkerhof an der Romaneyer Straße (mit lokaler Bedeutung für Hebborn) gilt hier, dass sich die Fläche aufgrund zu großer Abstände zur Autobahn besser für eine Wohnbauflächenentwicklung eignet. G-Bo1 - Overather Straße Die Fläche wurde sowohl als Wohnbaufläche als auch als gewerbliche Baufläche untersucht. Die Fläche wird aufgrund der schlechten Eignung für Wohnen (geringer Abstand zur A 4) als gewerbliche Baufläche G-Bo1 dargestellt, auch wenn die Fläche für Gewerbe nur bedingt geeignet ist. Sie stellt vor allem eine Entwicklungsoption für die Nutzungen in ihrem direkten Umfeld dar.

170

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Legende Gewerbliche Baufläche

Schildgen

Gewerbliche Baufläche neu Katterbach

Hebborn

G-He2b

Paffrath

Hand

Stadtmitte

G-As2

Sand

Herkenrath

Gronau Heidkamp

G-Hk1

Bensberg Refrath

Moitzfeld G-Mo6

Frankenforst

G-Mo1

G-Mo4

Themenkarte gewerbliche Bauflächen zum Flächennutzungsplanentwurf Planstand: 30. November 2017

G-Bo1 G-Fr3

Freiraumplanung und GIS-Anwendungen Dr.-Ing. Wolfgang Kieslich Ingeborg-Bachmann-Straße 11 59174 Kamen

G-Fr1a G-Lu1

2D-Symbole: Allgemeines: Nordpfeile Nordpfeil 01

N

Nordpfeil 05

Themenkarte 5: gewerbliche Bauflächen in der Übersicht (eigene Darstellung)

N

Nordpfeil 02

Nordpfeil 03

N

Nordpfeil 06

Nordpfeil 04

N

Nordpfeil 07

Maßstab 1 : 45.000

(C) Geobasisdaten: Rheinisch-Bergischer Kreis, Vermessungs- und Katasteramt

Nordpfeil 08

171



Flächennutzungsplan 2035 7.4

- Entwurf -

Sondergebiete

Die Sondergebiete in Bergisch Gladbach werden nach ihrer beabsichtigten Nutzungsart differenziert, um immissionsschutzrechtliche und landesplanerische Fragestellungen bereits auf der Ebene des Flächennutzungsplanes abschätzen zu können. Sie sind nach der Art der Nutzung entsprechend ihrer Zweckbestimmung zu kennzeichnen. Die Baunutzungsverordnung differenziert bei Sondergebieten zwischen „Sondergebieten, die der Erholung dienen“ gemäß § 10 Baunutzungsverordnung und „Sonstigen Sondergebieten“ gemäß § 11 Baunutzungsverordnung. Sondergebiete nach § 10 Baunutzungsverordnung sind dabei als Bereiche zu verstehen, die Erholungszwecken dienen, jedoch immer auch für ein zeitweiliges Freizeitwohnen bestimmt sind, wie zum Beispiel Wochenend- oder Ferienhausanlagen. Solche Gebiete werden im Flächennutzungsplan der Stadt Bergisch Gladbach nicht dargestellt. Die dargestellten Sondergebiete im Flächennutzungsplan Bergisch Gladbach sind demnach ausschließlich „Sonstige Sondergebiete“ im Sinne des § 11 Baugesetzbuch. Für eine zielgerichtete Steuerung der dargestellten Sondergebiete ist eine weitere Konkretisierung erforderlich, um mögliche Konflikte bereits auf Ebene des Flächennutzungsplanes eingrenzen zu können. Aus diesem Grund erhält jede Sondergebietsdarstellung eine Erläuterung zur Zweckbestimmung, die im Bebauungsplanverfahren durch verbindliche Festsetzungen weiter zu konkretisieren sind. Im Flächennutzungsplan werden Sondergebiete „Großflächiger Einzelhandel“ sowie Sonstige Sondergebiete (entsprechend der folgenden Ausführungen) dargestellt. 7.4.1 Sondergebiete Einzelhandel Die Darstellungen von sonstigen Sondergebieten mit einer konkretisierenden Zweckbestimmung „Einzelhandel“ nach § 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung sind überwiegend aus dem wirksamen Flächennutzungsplan abgeleitet. Sondergebiete für den Einzelhandel werden dort dargestellt, wo Einkaufszentren und großflächiger Einzelhandel außerhalb von Kerngebieten existieren, die gemäß dem Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept der Stadt als zentrenergänzende Standorte sowie der Nahversorgung dienen. Zudem werden durch die Darstellungen auch einige Standorte gesichert, die innerhalb der Zentren liegen. Hier werden städtische Absichten zur Erweiterung innerhalb der Zentren im Sinne des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes dokumentiert und entsprechende Standorte gestärkt. Für die Sondergebiete großflächiger Einzelhandel gibt der Flächennutzungsplan maximale Verkaufszahlen für das Bebauungsplanverfahren vor, die zur Steuerung des Einzelhandels in nicht-integrierten Lagen dienen. Folgende großflächige Einzelhandelsbetriebe sind in den Darstellungen des Flächennutzungsplanes enthalten: Großflächiger Lebensmittel-Vollsortimenter Herkenrather Straße in Sand EH-1: SO Einzelhandel, max. 1.400 qm Verkaufsfläche (VKF), Nahversorgung Aufgrund von Expansionsplänen siedelte sich ein bereits zuvor ortsansässiger Lebensmittel-Vollsortimenter südlich der Herkenrather Straße am Ortsausgang von Sand in Richtung Herkenrath an. Neben dem Lebensmittelmarkt wird ein Getränkemarkt betrieben. Zudem bestehen kleine Ladeneinheiten, die vermietet werden. Der rechtskräftige Bebauungsplan 173


Stadt Bergisch Gladbach Nummer 3333 sieht aufgrund der Betriebsgröße des Lebensmittel-Vollsortimenters ein sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung mit der Zweckbestimmung „großflächiger Einzelhandel“ vor. Die Gesamtverkaufsfläche für den Lebensmittelmarkt und den angeschlossenen Getränkemarkt wird auf 1.100 qm Verkaufsfläche begrenzt. Inklusive der kleinen Läden soll eine Verkaufsfläche von 1.400 qm nicht überschritten werden. Der bestehende Betrieb wird durch die Darstellung als Sondergebiet Einzelhandel auf Ebene des Flächennutzungsplanes planungsrechtlich abgesichert. Im Flächennutzungsplan werden max. 1.400 qm Verkaufsfläche und Nahversorgung festgeschrieben. Großflächiger Lebensmittel-Vollsortimenter an der Kempener Straße in Paffrath EH-2 SO Einzelhandel, max. 1.450 qm VKF, Nahversorgung An der Kempener Straße wird ein bestehender und großflächiger Lebensmittel-Vollsortimenter bestandsorientiert in die Darstellungen des Flächennutzungsplanes aufgenommen. Der Betrieb dient der Nahversorgung des Gebietes und ist durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1431 „Kempener Straße“ planungsrechtlich geregelt. Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind 950 qm Verkaufsfläche für einen Lebensmittelmarkt und 450 qm für einen Getränkefachmarkt zulässig. Weitere 50 qm dürfen durch einen Einzelhandelsbetrieb zum Verkauf von Backwaren genutzt werden. Im Flächennutzungsplan werden max. 1.450 qm Verkaufsfläche und Nahversorgung festgeschrieben. Großflächiger Lebensmittelmarkt an der Leverkusener Straße in Schildgen EH-3 SO Einzelhandel, Nahversorgung In zweiter Reihe mit Anschluss an die Leverkusener Straße zwischen gemischten Bauflächen und Wohnnutzung existiert ein großflächiger Lebensmittelmarkt im zentralen Versorgungsbereich von Schildgen. Es handelt sich dabei um einen Lebensmittel-Discounter, der für die Nahversorgung für Schildgen eine wesentliche Rolle übernimmt. Dieser wird durch die Darstellungen des Flächennutzungsplanes gesichert. Eine Verkaufsflächenobergrenze ist hier aufgrund der Lage im zentralen Versorgungsbereich nicht erforderlich. Erweiterung eines Lebensmittelmarktes zur Großflächigkeit in Schildgen EH-4 SO Einzelhandel, Nahversorgung Südlich der Leverkusener Straße befindet sich ein zweiter Lebensmittelmarkt innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches von Schildgen. Es handelt sich ebenfalls um einen, der Nahversorgung des Gebietes dienenden Lebensmittel-Discounter. Der Standort EH 4 SO Einzelhandel, Nahversorgung überplant den bestehenden Markt und sichert dessen zukünftige Entwicklung zu einem großflächigen Markt ab. Innerhalb des Nahversorgungszentrums Schildgen wird dadurch an einem vorhandenen Standort innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches ein zweiter großflächiger Markt gesichert, der an einem gut erreichbaren Standort liegt. Eine Verkaufsflächenobergrenze ist aufgrund der Lage im zentralen Versorgungsbereich hier nicht erforderlich. Neuer großflächiger Lebensmittel-Vollsortimenter in Herkenrath EH-5 SO Einzelhandel Auf den Flächen östlich der Hauptverkehrsachse durch Herkenrath (L 289) im Zentrum des Ortsteiles wird ein Standort für die Verlagerung eines Herkenrather Lebensmittelmarktes vorgesehen. Der Standort EH-5 SO Einzelhandel stellt somit eine Verlagerung eines bestehenden Marktes innerhalb des Stadtteiles Herkenrath dar, die aktuell durch den Bebauungsplan Nummer 4134 „Auf dem Langen Feld“ vorbereitet wird. Der Standort liegt innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches des Nahversorgungsstandortes Herkenrath und soll dauerhaft 174

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

- Entwurf -

die Nahversorgung im Stadtteil sichern. Dieser Bereich wird als Sondergebiet großflächiger Einzelhandel im Flächennutzungsplan dargestellt. Hinweis: Das Bebauungsplanverfahren mit der entsprechenden Flächennutzungsplanänderung erfolgt parallel. Die konkretisierenden Festsetzungen zum Einzelhandel werden in dem gesonderten Verfahren festgelegt. Neuer großflächiger Lebensmittelmarkt in Hand EH-6 SO Einzelhandel, max. 1.400 qm VKF, Nahversorgung Auf einer Fläche westlich der Dellbrücker Straße am Stadtrand zu Köln nimmt der Flächennutzungsplan für einen geplanten großflächigen Einzelhandelsmarkt ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Einzelhandel“ auf. Bei dem Standort EH-6 SO Einzelhandel, max. 1.400 qm Verkaufsfläche, Nahversorgung wird ein Standort überplant, der innerhalb des Nahversorgungszentrums Hand liegt. Dieser Standort wird im Einzelhandelskonzept als Potenzialstandort für die Ansiedlung eines Einzelhandelsbetriebes mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten identifiziert und daher in die Darstellungen des Flächennutzungsplans neu aufgenommen. Fachmarkt und Lebensmittel-Discounter an der Mülheimer Straße EH-7 SO Einzelhandel, max. 4.260 qm VKF, Nahversorgung, Baumarktsortiment, Fachmarkt mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten An der Mülheimer Straße befindet sich in rückwärtiger Lage ein Fachmarkt für Heimtextilien und Bodenbeläge sowie angrenzend ein Lebensmittel-Discounter. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nummer 2427 „Östlich Leibnizstraße“ setzt für diesen Bereich ein Sondergebiet mit Zweckbestimmung „großflächiger Einzelhandel“ fest. Der Lebensmittelmarkt weist eine Verkaufsfläche von 960 qm auf, der Bau- und Heimwerkermarkt umfasst 2.500 qm Verkaufsfläche. Zusätzlich ist eine weitere Fläche für einen Fachmarkt mit 800 qm Verkaufsfläche vorgesehen. Die bestehenden Betriebe werden durch die Darstellung als Sondergebiet Einzelhandel mit Übernahme der maximal zulässigen 4.260 qm Verkaufsfläche im Flächennutzungsplan planungsrechtlich abgesichert. Gartencenter an der Nußbaumer Straße EH-8 SO Einzelhandel, max. 8.700 qm VKF, Gartencenter An der Grenze zwischen Paffrath und Nußbaum besteht ein großflächiges Gartencenter mit Zoohandlung. Der Bebauungsplan Nummer 1441 „Gartencenter Nußbaumer Straße“ setzt ein in drei Teilbereiche gegliedertes Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel fest. Zulässig sind auf einer Gesamtverkaufsfläche von 8.700 qm zwei Fachmärkte sowie ein Lebensmittelmarkt, wobei letzterer eine maximale Verkaufsfläche 700 qm nicht überschreiten darf. Die Fachmärkte unterscheiden sich somit aufgrund ihrer Betriebsgröße sowie der vorgesehenen Nutzung wesentlich von den Baugebieten nach §§ 2 bis 9 Baunutzungsverordnung. Grundsätzlich war der Einzelhandelshandelsstandort bereits im wirksamen Flächennutzungsplan enthalten, nun wird die Darstellung um eine kleinteilige Fläche im Norden des Gartencenters erweitert, um dem Gartencenter weitere Entwicklungsoptionen zu eröffnen. Freizeitmarkt (Baumarkt- und Gartencenter) an der Overather Straße EH-9 SO Einzelhandel, max. 11.000 qm VKF, Bau- und Gartencenter Am Rande des TechnologieParkes Bergisch Gladbach befindet sich nördlich der Overather Straße ein großflächiger Freizeitmarkt (Baumarkt und Gartencenter). Der Bebauungsplan Nummer 5537 „Technologiepark - Teil 1“ setzt ein Sondergebiet mit Zweckbestimmung „Baumarkt und Gartencenter“ fest. Die höchstzulässige Gesamtverkaufsfläche beträgt 11.000 qm. Entsprechend der Nutzung und der Größe des Marktes wird der Bereich als Sondergebiet Einzelhandel im Flächennutzungsplan mit maximal 11.000 qm Verkaufsfläche dargestellt. 175


Stadt Bergisch Gladbach Baumarkt und Gartencenter in der Innenstadt EH-10 SO Einzelhandel, max. 12.000 qm VKF, Bau- und Gartencenter Zwischen Stadion und Jakobstraße existiert ein großflächiger Baumarkt inklusive Gartencenter, dem durch die Darstellung eines Sondergebiets geringfügige Entwicklungsoptionen gegeben werden sollen. 7.4.2

Weitere Sonstige Sondergebiete

GAST: Sondergebiet Gastronomie Als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Gastronomie“ werden zwei Standorte im Außenbereich der Stadt Bergisch Gladbach dargestellt. Neben der Diepeschrather Mühle wird so das alte Freibad in Herrenstrunden gesichert. Die Darstellungen entsprechen dem wirksamen Flächennutzungsplan und den vorhandenen Nutzungen. GESU: Sondergebiet Gesundheitsdienstleistung Als Sondergebiete Gesundheitsdienstleistungen werden die vorhandenen Krankenhäuser in Bergisch Gladbach in die Darstellungen des Flächennutzungsplanes aufgenommen. Die Darstellungen der Sondergebiete Gesundheitsdienstleistung leiten sich überwiegend aus dem bisher wirksamen Flächennutzungsplan ab. Die künftig geplanten Darstellungen sind bisher entweder als Sondergebiete mit entsprechenden Zweckbestimmungen oder als Gemeinbedarfseinrichtungen mit der Zweckbestimmung „Gesundheitlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ enthalten. Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes werden diese Flächen nun einheitlich als Sondergebiete mit der Zweckbestimmung „Gesundheitsdienstleistungen“ dargestellt. Dabei werden neben der heutigen flächenhaften Ausdehnung der Einrichtungen für einige Standorte auch Entwicklungsflächen aufgenommen. Als Sondergebiete mit der Zweckbestimmung „Gesundheitsdienstleistung“ werden die Rehabilitationsklinik Bensberg, das Vinzenz-Pallotti-Krankenhaus (auch Palliativ- und Hospizstation) einschließlich Erweiterungsflächen in Bensberg, die Psychosomatische Klinik einschließlich Erweiterungsflächen in Schlodderdich/Gronau, die Suchthilfeeinrichtung Schlosspark-Klinik an der Paffrather Straße/im Haus Blegge, das Marien-Krankenhaus am Marienberg nördlich des historischen Rathauses sowie das evangelische Krankenhaus Bergisch Gladbach an der Ferrenbergstraße dargestellt. GOLF: Sondergebiet Golfplatz Um die baulichen Anlagen des Golfplatzes zwischen Gronau, Heidkamp, Lückerath und Alt Refrath planungsrechtlich zu sichern, stellt der Flächennutzungsplan im Südosten der ansonsten als Grünfläche dargestellten Anlage ein Sondergebiet Golfplatz dar. Durch die Differenzierung der Darstellung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Golfplatz“ und dem Sondergebiet Golfplatz wird eine künftige bauliche Entwicklung von - mit Golfplätzen einhergehenden - baulichen Anlagen (etwa Betriebsgebäude, Stellplätze, Clubheim, Gastronomie sowie vergleichbare, mit der Golf-Nutzung zusammenhängende Gebäude) innerhalb des Sondergebietes gesichert. Zugleich werden die Grünflächen vor baulichen Einflüssen geschützt. Der Flächennutzungsplan übernimmt für die Darstellung der Grünfläche mit Zweckbestimmung „Golfplatz“ die Außengrenzen entsprechend der Darstellungen des bisher wirksamen 176

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

- Entwurf -

Flächennutzungsplanes. Das Sondergebiet Golfplatz umfasst die im Bestand existierenden baulichen Anlagen. HOT: Sondergebiet Hotel Die Sondergebiete Hotel im Flächennutzungsplan der Stadt Bergisch Gladbach umfassen die großen Hotels sowie Konferenz- und Tagungshäuser (mit Übernachtungsmöglichkeiten und Verpflegung), die nicht über eine Darstellung einer gemischten Baufläche in Verbindung mit einer Kerngebietsfestsetzung im Bebauungsplan realisiert werden könnten. Die dargestellten Standorte sind aufgrund ihrer Lage im Außenbereich, der schutzwürdigen Wohnnutzungen in ihrer Umgebung oder aufgrund ihrer Größe planungsrechtlich zu sichern. Aus dem wirksamen Flächennutzungsplan wird die Darstellung der Hotelanlage an der Saaler Mühle übernommen. Neu dargestellt wird der Standort der Thomas-Morus-Akademie in Bensberg. PFL: Sondergebiete Pflegeheim Seniorenwohnanlagen dienen, wie der Name es schon andeutet, dem Wohnen. Diese Standorte sind demnach grundsätzlich über die Wohnbauflächendarstellungen des Flächennutzungsplanes abgedeckt. In Abhängigkeit von dem Anteil der krankenhausähnlichen Betreuung von Pflegebedürftigen in Seniorenwohneinrichtungen stellt die Darstellung von Wohnbauflächen (auch je nach Festsetzung in den nachgelagerten verbindlichen Bauleitplänen) jedoch nicht in jedem Fall die Zulässigkeit der Einrichtungen sicher. Sobald der Wohnzweck nicht mehr im Vordergrund steht, werden Pflegeeinrichtungen im Flächennutzungsplan über entsprechende Darstellungen gesichert. Der Flächennutzungsplan sieht daher für Standorte mit einem Anteil pflegebedürftiger Heimbewohnerinnen und Heimbewohner von mehr als 50 Prozent der Bewohnerschaft, bei Einrichtungen, die eine Fläche von 0,5 ha überschreiten sowie Einrichtungen, die mehr als 80 Pflegeplätze anbieten, die Darstellung von Sondergebieten mit der Zweckbestimmung „Pflegeheim“ vor. Entscheidend für die Darstellung ist, dass die Nutzungen in einem Konflikt mit den benachbarten Nutzungen stehen oder stehen könnten und in den Einrichtungen eine krankenhausähnliche Betreuung existiert oder existieren könnte. Sie grenzen sich von den Sondergebieten Gesundheitsdienstleistungen dadurch ab, dass sie sich nicht an akut Erkrankte wenden. Die Standorte werden in der Planzeichnung mit „PFL“ gekennzeichnet. Sondergebiete mit der Zweckbestimmung „Pflegeheim“ finden sich: • in Hand an der Dellbrücker Straße, • in Rommerscheid an der Margaretenhöhe, • in Refrath an der Straße Zum Steinrutsch, • in Refrath an der Pestalozzistraße, • An der Jüch in Stadtmitte, • in Lückerath nördlich der Saaler Straße, • in Lückerath an der Besnberger Straße • sowie in Bensberg an der Overather Straße. Für das Gelände der ehemaligen Papierfabrik Wachendorff (Wachendorff-Gelände) am Kradepohlsmühlenweg in Gronau/Duckterath übernimmt der Flächennutzungsplan die Darstellung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „PFL“ aus dem bisher wirksamen Flächennutzungsplan.

177


Stadt Bergisch Gladbach REIT: Sondergebiet Reitanlage Der Reitsport findet im Bergischen Land günstige Bedingungen vor. Durch die Nähe zur bevölkerungsreichen Rheinschiene haben sich in Bergisch Gladbach viele Betriebe und Vereine entwickelt, die Dienstleistungen rund um Pferdesport, -haltung und -zucht anbieten. Im Flächennutzungsplan werden vier große Anlagen als Sonderbaufläche Reiten (SO Reit) dargestellt. Dabei beschränkt sich die Darstellung jeweils auf den Bestand der Betriebsgebäude und der zu ihrer Erschließung erforderlichen Flächen. Freianlagen (Reitplätze, Führanlagen, Weideflächen) werden, auch wenn sie baugenehmigungspflichtig sind, nicht dargestellt. Die vier Standorte verteilen sich über das Stadtgebiet: „Diepeschrath“ im Westen, „Hippos“ im Osten, „Werheid“ im Nordosten und „Hebborner Hof“ im Norden. Nicht dargestellt werden kleinere Anlagen und solche, die bereits heute im Siedlungszusammenhang liegen. Hierzu zählen insbesondere die Anlagen „Gut Beningsfeld“ in Refrath (Westen), „Gut Horst“ in Herkenrath (Osten) und „Ländlicher Reit- und Fahrverein“ in Paffrath (Mitte) sowie weitere im Rahmen landwirtschaftlicher Betriebe. Die Reitanlage „Landgut Diepeschrath“ in Hand ist seit Jahrzehnten durch einen Bebauungsplan gesichert. Die Darstellung orientiert sich an dessen Festsetzungen. Die Reitanlage „Hippos“ in Herkenrath wurde erst vor wenigen Jahren als privilegierter landwirtschaftlicher Betrieb der Pferdehaltung errichtet. Durch die Siedlungsentwicklung im Osten der Stadt können für die Privilegierung bedeutsame Flächen entfallen. Daher wird der Standort zur dauerhaften Sicherung als SO Reit dargestellt. Die Reitanlage „Werheid“ in Asselborn hat sich aus einem landwirtschaftlichen Betrieb entwickelt, der noch besteht. Auch hier ist dem langfristigen Siedlungsdruck Rechnung zu tragen, der die umliegenden landwirtschaftlichen Flächen betrifft. Die Reitanlage „Hebborner Hof“ in Hebborn ist ebenfalls aus einem landwirtschaftlichen Betrieb entstanden. Der Betrieb hat sich allerdings seit vielen Jahren spezialisiert. Er ist in hohem Umfang von Pachtflächen abhängig, die durch den neuen Flächennutzungsplan teilweise in Anspruch genommen werden. SPO: Sondergebiet Sport Als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Sport“ werden das Thermal- und Vitalquellen-Bad Mediterana an der Saaler Mühle sowie die nördlich angrenzende Eissporthalle dargestellt. Sowohl das privat betriebene Sauna-, Wellness- und Thermen-Center als auch die Eissportarena werden bestandssichernd in die Darstellungen des Flächennutzungsplanes aus dem wirksamen Flächennutzungsplan übernommen. SST: Sondergebiet Schießstand Als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Schießstand“ wird eine vorhandene Anlage nördlich der Autobahn-Ausfahrt Moitzfeld in die Darstellungen des Flächennutzungsplanes aufgenommen und die bestehende Nutzung damit gesichert. Aus Darstellungsgründen (benachbarter geschützter Landschaftsbestandteil, Böttcher Bach, geplante Trasse der Stadtbahnlinie 1 sowie gewerbliche Bauflächen) wird im Flächennutzungsplan der Standort lediglich durch ein Symbol gesichert. TÜV: Sondergebiet TÜV Als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „TÜV“ wird die bestehende Prüfstelle des TÜV Rheinland in die Darstellungen des Flächennutzungsplanes übernommen. Die Darstellung des Standortes in nördlicher Nachbarschaft der Kreisverwaltung beziehungsweise des Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasiums am Lerbacher Weg entspricht dabei den Darstellungen des bisher wirksamen Flächennutzungsplanes. 178

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Legende Sondergebiete Schildgen

SPO GOLF REIT HOT GAST

EH-3 EH-4

Katterbach REIT EH-2

Paffrath

REIT

GAST

GESU Sondergebiete Gesundheitsdienstleistung PFL Sondergebiet Pflegeheim TÜV Sondergebiet TÜV SST Sondergebiet Schießstand

GAST

Hebborn

EH-8

GESU

GESU

PFL

GESU

EH-10

Hand

Stadtmitte

EH-6

PFL

GESU PFL

Sand

Herkenrath PFL

Gronau

EH-5

EH-7 PFL

REIT

Heidkamp

TÜV

GESU

PFL

GOLF GOLF

PFL

Refrath

EH-1 SO Einzelhandel, max. 1.400 qm VKF, Nahversorgung EH-2 SO Einzelhandel, max 1.450 qm VKF, Nahversorgung EH-3 SO Einzelhandel, Nahversorgung EH-4 SO Einzelhandel, Nahversorgung EH-5 SO Einzelhandel EH-6 SO Einzelhandel, max. 1.400 qm VKF, Nahversorgung EH-7 SO Einzelhandel, max. 4.260 qm VKF, Nahversorgung, Baumarktsortiment, Fachmarkt mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten EH-8 SO Einzelhandel, max. 8.700 qm VKF, Gartencenter EH-9 SO Einzelhandel, max. 11.000 qm VKF, Bau- und Gartencenter EH-10 SO Einzelhandel, max. 12.000 qm VKF, Bau- und Gartencenter

REIT

EH-1

SPO PFL

PFL

Bensberg

Moitzfeld

HOT HOT

Frankenforst PFL

GESU

Sondergebiet Sport Sondergebiet Golfplatz Sondergebiet Reitanlage/Reitstall Sondergebiet Hotel Sondergebiet Gastronomie

GESU

SST

Themenkarte Sondergebiete zum Flächennutzungsplanentwurf Planstand: 30. November 2017

EH-9

Freiraumplanung und GIS-Anwendungen Dr.-Ing. Wolfgang Kieslich Ingeborg-Bachmann-Straße 11 59174 Kamen

2D-Symbole: Allgemeines: Nordpfeile Nordpfeil 01

N

Nordpfeil 05

Themenkarte 6: Sondergebiete in der Übersicht (eigene Darstellung)

N

Nordpfeil 02

Nordpfeil 03

N

Nordpfeil 06

Nordpfeil 04

N

Nordpfeil 07

Maßstab 1 : 45.000

(C) Geobasisdaten: Rheinisch-Bergischer Kreis, Vermessungs- und Katasteramt

Nordpfeil 08

179



Flächennutzungsplan 2035 7.5

- Entwurf -

Flächen für den Gemeinbedarf

Die Flächen für den Gemeinbedarf enthalten Einrichtungen zur Versorgung mit Dienstleistungen des öffentlichen und privaten Bereiches wie Schulen, Kindergärten, Behörden- und Verwaltungsstandorte, Kirchen und Museen. Auch sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen sowie Spielanlagen/Bolzplätze werden als Flächen für den Gemeinbedarf oder mit einem entsprechenden Symbol dargestellt. Einrichtungen der Post und der Telekommunikation gehören nicht mehr dazu. Letztere werden, soweit sie als technische Anlagen zur Versorgung der Bevölkerung dienen, als Ver- und Entsorgungsflächen dargestellt. Kleinere Gemeinbedarfseinrichtungen bis 0,5 ha können auch aus Wohnbauflächen entwickelt werden, wenn sie grundsätzlich wohnverträglich sind. Um die Versorgung der Bevölkerung mit infrastrukturellen Einrichtungen zu gewährleisten, sind im Rahmen der Flächennutzungsplanung die vorhandenen öffentlichen und privaten Einrichtungen zu berücksichtigen und darüber hinaus Flächen für den zu erwartenden Bedarf darzustellen. Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes ersetzen nicht die in den jeweiligen Fachdienststellen fortzuschreibenden Fachplanungen zu den jeweiligen Einrichtungen. Auf eine hohe aktuelle Auslastung etwa in Kindertagesstätten oder einzelnen Schulformen ist entsprechend durch die Fortschreibung der Kita-Planungen oder der Schulbedarfsplanung zu reagieren. Speziell in den Bereichen Kindertagesstätten und Schulen ist von einem nachhaltigen Bedarf auszugehen. Neue Wohnbauflächendarstellungen können dennoch dabei helfen, die Auslastung entsprechender Einrichtungen auch in der langfristigen Perspektive zu sichern. In aller Regel ist eine beständig hohe und gleichbleibende Auslastung der Einrichtungen sinnvoll. Nur über die Darstellung und gesteuerte Bereitstellung der neuen Siedlungsflächen kann dies erreicht werden. Die insgesamt hohe Auslastung der genannten Einrichtungen steht der Ausweisung von neuen Bau- und Infrastrukturflächen nicht prinzipiell entgegen. Allerdings muss der Flächennutzungsplan, soweit erforderlich, Flächenvorsorge treffen. Dabei können die meisten der hier angesprochenen Nutzungen auch in Wohnbauflächen entwickelt werden. Im Gegensatz zur ungesteuerten Zuwanderung und Verdichtung in bestehenden Wohngebieten, wird im Rahmen der Neudarstellungen von Wohnbauflächen sichergestellt, dass die Infrastruktureinrichtungen entsprechend des tatsächlichen Bedarfes bedacht werden. Neue Baugebiete ermöglichen die Anwendung bodenpolitischer Instrumente und damit zum Beispiel Einnahmen für die Stadt, die bei der Finanzierung neuer, aber auch bestehender Einrichtungen helfen können. Erst im Rahmen der Bebauungspläne kann abgeschätzt werden, wie viele Bewohner in eine neue Siedlung ziehen und in welchem Maße sich diese auf welche Einrichtungen verteilen werden. Die vorhandenen Kapazitäten sind dabei ebenso zu berücksichtigen, wie die dann vorhandene Auslastung der Einrichtungen. Soweit statistisch belegbar, können die zukünftigen Auslastungsgrade der Einrichtungen bei der Priorisierung der Bebauungspläne berücksichtigt werden. Dies zählt zu den fortlaufenden Aufgaben des Monitorings. Sollte sich im Rahmen der dann anstehenden Konkretisierung herausstellen, dass fehlende Kapazitäten in Infrastruktureinrichtungen der wohnbaulichen Entwicklung entgegenstehen, ist entweder die Entwicklung zurück zu stellen oder alternativ die jeweilige Einrichtung auszubauen. 181


Stadt Bergisch Gladbach Dies ist unter anderem Bestandteil der verwaltungsinternen Prüfung im Rahmen der Bebauungsplanverfahren. Durch die Darstellungen der Flächen im Flächennutzungsplan wird noch keine Investition in Infrastrukturen ausgelöst. Die Darstellungen dienen aber dazu, verwaltungsintern die bestehenden und zukünftigen Investitionsbedarfe planen zu können. Die konkreten Investitionsbedarfe werden im Rahmen der Bebauungspläne geprüft. Größere, flächenintensive Einrichtungen ab rund 0,5 ha Fläche werden flächenhaft sowie durch ein Symbol dargestellt, Einrichtungen auf kleineren Flächen nur mit einem Symbol. Bei einer Häufung von Gemeinbedarfseinrichtungen werden ähnliche Einrichtungen durch ein Symbol zusammengefasst. Flächen für den Gemeinbedarf werden als Darstellungen in den Flächennutzungsplan aufgenommen. Kindertageseinrichtungen In Bergisch Gladbach existieren 64 Kindertageseinrichtungen. Wichtige Träger sind dabei die Arbeiterwohlfahrt (AWO), Vereine sowie kirchliche Organisationen. Die Kindertageseinrichtungen bieten aktuell Betreuungsplätze für 3.799 Kinder. Dabei können alle Kindertagesstätten seit dem Kindergartenjahr2015/16 Kinder mit Behinderungen aufnehmen. Räumlich betrachtet verteilen sich die Kindertageseinrichtungen gleichmäßig auf den gesamten besiedelten Bereich der Stadt. Lediglich in den ländlich geprägten östlichen Stadtteilen werden – unter anderem aufgrund der geringen Nachfrage nach entsprechenden Einrichtungen in diesen Stadtteilen – keine Kindertageseinrichtungen betrieben. Insbesondere kleinere Einrichtungen lassen sich auch aus Wohnbauflächen-Darstellungen ableiten beziehungsweise entwickeln. Die Darstellungen im Flächennutzungsplan sichern im Wesentlichen die bestehenden Einrichtungen. Die Darstellung der Standorte erfolgt in der Regel in Form eines entsprechenden Symboles. Der Flächennutzungsplan enthält folgende Standorte: Kindertageseinrichtung

Ortsteil

Straße

Katholische Kindertagesstätte Herz Jesu

Schildgen

Altenberger-DomStraße 136

62

Evangelische Kindertagesstätte "Schneckenhaus"

Schildgen

Schüllenbusch 4

61

AWO-Kindertagesstätte "Fahner Kamp"

Schildgen

Altenberger-DomStraße 210

63

Caritas-Kindertagesstätte Katterbach

Katterbach

Im Scheurenfeld 8

83

Kindergarten "Klutstein"

Katterbach

Klutstein 41

27

Kindertagesstätte Dreckspatz

Katterbach

Hoppersheider Weg 24a

65

Montessori Kita Nußbaum

Nußbaum

Reuterstraße 237

60

Katholische Kindertagesstätte St. Clemens

Paffrath

Pannenberg 25

80

DRK-Kindertagesstätte Paffrath

Paffrath

Franz-Heider-Straße 58

75

AWO-Kindertagesstätte Paffrath

Paffrath

Pannenberg 134

70

Montessori-Kinderhaus "Rabauken"

Paffrath

Drecker Wiese 26

62

AWO-Waldkindergarten Nußbaum

Paffrath

Pannenberg 134

15

Kindertagesstätte "Rasselbande"

Hand

St.-Konrad-Straße 14

60

182

Plätze Nov. 2017

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

- Entwurf -

Kindertageseinrichtung

Ortsteil

Straße

Plätze Nov. 2017

Evangelische Kindertagesstätte der Heilig-GeistKirche

Hand

Theodor-Fliedner-Straße 2

66

Kindertagesstätte Tausendfüßler

Hand

Thorner Straße 23

60

Katholische Kindertagesstätte St. Laurentius

Stadtmitte

Dr.-Robert-Koch-Straße 17

60

Evangelische Kindertagesstätte "Quirl"

Stadtmitte

Quirlsberg 6

63

AWO-Kindertagesstätte "Kunterbunt"

Stadtmitte

Hans-Zanders-Straße 26

75

Waldorfkinderhaus Stadtmitte

Stadtmitte

Paffrather Straße 38

35

Kindertagesstätte "Flic Flac"

Stadtmitte

Langemarckweg 24

75

Caritas-Kindertagesstätte Ferrenbergstraße

Stadtmitte

Ferrenbergstraße 96

71*

Integrative Kindertagesstätte Caritas-Haus

Stadtmitte

Cederwaldstraße 22

42

AWO-Kindergarten "Margerite"

Stadtmitte

Margaretenhöhe 24

38

Katholische Kindertagesstätte Heilige Drei Könige

Hebborn

Hebborner Kirchweg 1

64

Kindertagesstätte "Wilde Wiese"

Hebborn

Jägerstraße 50

76

Evangelische Kindertagesstätte "Heilsbrunner Hosenmätze"

Hebborn

Olpensgut 20

60

Kath. Montessori-Kindertagesstätte St. Josef

Heidkamp

Lerbacher Weg 6

59

Evangelische Kindertagesstätte Zum Frieden Gottes

Heidkamp

Martin-Luther-Straße 11

49

AWO Familienzentrum "Haus der Kinder"

Heidkamp

Ahornweg 70a

80

Familienzentrum St. Marien Gronau

Gronau

Mülheimer Straße 217

80

AWO Familienzentrum Gronau-Hand

Gronau

Damaschkestraße 21

63

Kindergarten "Am Golfplatz"

Gronau

Robert-Schuman-Straße 6

50

Evangelisches Familienzentrum "Kradepohl"

Gronau

Kradepohlsmühlenweg 4

96

AWO-Kindertagesstätte Herrenstrunden

Herrenstrunden

Herrenstrunden 24

40

Katholische Montessori Kindertagesstätte St. Severin

Sand

Herkenrather Straße 10

44

AWO-Kindertagesstätte Rheinhöhenweg

Sand

Rheinhöhenweg 9

60

Katholische Kindertagesstätte St. Antonius Abbas

Herkenrath

Ball 15

64

Kindertagesstätte des Bensberger Kindergartenverein

Herkenrath

Straßen 50

55

Kindertagesstätte "Farbkleckse"

Herkenrath

Asselborner Weg 44

80

Kindertagesstätte "Robin-Hood"

Lückerath

Am Fürstenbrünnchen 5

59

Montessori-Kindertagesstätte "Lehmpöhle"

Lückerath

Karl-Philipp-Straße 18

63

Katholische Kindertagesstätte St. Nikolaus

Bensberg

Friedhofsweg 11

63

AWO-Kindertagesstätte "Villa Wichtel"

Bensberg

Kardinal-SchulteStraße 27

41

Montessori-Kindertagesstätte "Wohnpark"

Bockenberg

Reginharstraße 13

53

FRÖBEL Familienzentrum ZAK

Bockenberg

Reginharstraße 40

75

Evangelische Kindertagesstätte Bensberg

Kaule

Dariusstraße 5

64

Caritas-Kindertagesstätte Bensberg

Kaule

Kaule 60

64

Katholische Kindertagesstätte St. Joseph

Moitzfeld

Am Winkel 1b

55 183


Stadt Bergisch Gladbach Kindertageseinrichtung

Ortsteil

Straße

Kindertagesstätte des Bensberger Kindergartenvereins in Moitzfeld

Moitzfeld

Diakonissenweg 35

75

Kindertagesstätte "Moitzfelder Tausendfüßler"

Moitzfeld

Max-Baermann-Straße 48

38

Educcare Kindertagesstätte "MiniMäx"

Moitzfeld

Friedrich-Ebert-Str. 68

30

Katholische Kindertagesstätte St. Elisabeth

Refrath

Im Feld 21

72

Katholische Kindertagesstätte St. Johann Baptist

Refrath

Kirchplatz 18

68

Kindertagesstätte "Giraffenbären"

Refrath

Iddelsfeld 4

43

AWO- Kindertagesstätte Wittenbergstraße Refrath

Refrath

Wittenbergstraße 1a

63

Katholische Kindertagesstätte St. Josef

Alt Refrath

Pestalozzistraße 2b

83

Kindertagesstätte "Bollerwagen"

Alt Refrath

Halbenmorgen 5

62

Waldorfkindergarten Refrath

Alt Refrath

An der Wolfsmaar 9

45

Evangelische Kindertagesstätte "Arche Noah"

Kippekausen

An der Wallburg 1a

70

Kindergarten "Maulwurf"

Kippekausen

An der Wallburg 22a

22

Katholische Kindertagesstätte St. Maria Königin

Frankenforst

Im Hain 31

62

FRÖBEL Kindertagesstätte "Pusteblume"

Frankenforst

Beethovenstraße 21

62

AWO-Waldkindergarten Frankenforst

Frankenforst

Brüderstraße 53

16

AWO-Kindertagesstätte Krebsweg Lustheide

Lustheide

Krebsweg 12

63

Summe

Plätze Nov. 2017

3.799

*: 8 Plätze sind einer heilpädagogischen Gruppe zugeordnet Der Waldkindergarten Dombach wird nicht dargestellt und umfasst 18 Plätze Tabelle 23: Standorte der Kindertageseinrichtungen in Bergisch Gladbach (eigene Darstellung auf Basis der Daten der Stadt Bergisch Gladbach)

184

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

- Entwurf -

Schulen und Bildungseinrichtungen Bergisch Gladbach verfügt über ein vielfältiges Angebot an Schulen. Insgesamt 22 Grundschulen und 14 weiterführende Schulen - zwei Hauptschulen, fünf Realschulen, fünf Gymnasien und zwei Gesamtschulen - prägen die Schullandschaft. Haupt- und Realschule am Ahornweg laufen aus und werden durch die Nelson-Mandela-Gesamtschule am Ahornweg ersetzt. Darüber hinaus bietet die Stadt zwei Förderschulen, eine freie Walddorfschule sowie eine städtische Musikschule. Im Sekundarbereich ergänzen zwei Berufskollege das Bildungsangebot. Mit der Fachhochschule der Wirtschaft und dem b.i.b. International College Bergisch Gladbach befinden sich zudem zwei Hochschulen in Bergisch Gladbach. Der Flächennutzungsplan stellt die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Schulstandorte dar: Grundschulen

Stadtteil

Straße

GGS Schildgen

Schildgen

Concordiaweg 20

GGS Katterbach

Katterbach

Kempener Straße 187

GGS Paffrath

Paffrath

Paffrather Straße 296

KGS Hand

Hand

Sankt-Konrad-Straße 1

GGS Hand

Hand

Sankt-Konrad-Straße 5

GGS An der Strunde

Stadtmitte

Am Broich 8

GGS Hebborn

Hebborn

Odenthaler Straße 197

GGS Heidkamp

Heidkamp

Oberheidkamper Straße 92

GGS Gronau

Gronau

Mülheimer Straße 254

KGS Sand

Sand

Schulstraße 87

GGS Herkenrath

Herkenrath

Sankt-Antonius-Straße 22

GGS Bensberg

Lückerath

Karl-Philipp-Straße 16

EGS Bensberg

Bensberg

Gartenstraße 15

KGS Bensberg

Bensberg

Eichelstraße 9

GGS Moitzfeld

Moitzfeld

Diakonissenweg 44

GGS Refrath

Refrath

Wittenbergstraße 3

KGS In der Auen

Refrath

Schwerfelstraße 8

KGS An der Steinbreche

Refrath

Mohnweg 11

GGS Kippekausen

Kippekausen

Burgstraße 2

KGS Frankenforst

Frankenforst

Taubenstraße 11

Haupt-, Real- und Gesamtschulen

Stadtteil

Straße

Integrierte Gesamtschule Paffrath

Paffrath

Borngasse 86

Gemeinschaftshauptschule "Im Kleefeld" (SchZ)

Hebborn

Im Kleefeld 19

Realschule "Im Kleefeld" (SchZ)

Hebborn

Im Kleefeld 19

Gemeinschaftshauptschule Ahornweg (SchZ)

Heidkamp

Ahornweg 70

Marie-Curie-Realschule (SchZ)

Heidkamp

Ahornweg 70

Nelson-Mandela-Gesamtschule (SchZ)

Heidkamp

Ahornweg 70

Realschule Herkenrath (SchZ)

Herkenrath

Sankt-Antonius-Straße 17

Johannes-Gutenberg-Realschule

Kaule

Kaule 21

185


Stadt Bergisch Gladbach Otto-Hahn-Realschule (SchZ)

Kippekausen

Saaler Mühle 8

Gymnasien

Stadtteil

Straße

Nikolaus-Cusanus-Gymnasium

Stadtmitte

Reuterstraße 51

Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium

Heidkamp

Am Rübezahlwald 5

Gymnasium Herkenrath (SchZ)

Herkenrath

Sankt-Antonius-Straße 22

Albertus-Magnus-Gymnasium

Kaule

Kaule 15

Otto-Hahn-Gymnasium (SchZ)

Kippekausen

Saaler Mühle 8

Förderschulen/Sonstige Schulen und Bildungseinrichtungen

Stadtteil

Straße

Friedrich-Fröbel-Schule

Moitzfeld

Fröbelstraße 15

Wilhelm-Wagener-Schule (Verbundschule der Stadt Bergisch Gladbach)

Refrath

Ginsterweg 9

Freie Waldorfschule

Refrath

Mohnweg 13

VHS Bergisch Gladbach

Stadtmitte

Buchmühlenstraße 12

Städtische Max-Bruch-Musikschule

Stadtmitte

Langemarckweg 14

Fachhochschulen/Berufsschulen

Stadtteil

Straße

Fachhochschule der Wirtschaft

Stadtmitte

Hauptstraße 2

b.i.b. International College Bergisch Gladbach

Stadtmitte

Hauptstraße 2

Berufskolleg Bergisch Gladbach für Ernährung und Hauswirtschaft, Gestaltung, Sozial- und Gesundheitswesen und Technik

Heidkamp

Bensberger Str. 134 - 146

Berufskolleg - Kaufmännische Schulen

Heidkamp

Oberheidkamper Str. 21

GGS = Gemeinschaftsgrundschule

EGS = Evangelische Grundschule

KGS = Katholische Grundschule

SchZ = Schulzentrum

Tabelle 24: Gladbach)

Schulstandorte in Bergisch Gladbach (eigene Darstellung auf Basis der Daten der Stadt Bergisch

Religiösen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen Folgende Kirchen und Moscheen liegen im Stadtgebiet von Bergisch Gladbach und sind im Flächennutzungsplan dargestellt: Kirchen

Ortsteil

Straße

Herz-Jesu-Kirche Schildgen

Schildgen

Altenberger-Dom-Straße 140

Evangelische Andreaskirche

Schildgen

Schüllenbusch 2

St. Clemens

Paffrath

Kempener Straße 4

St. Konrad

Hand

An der Kittelburg 11

Heilig-Geist-Kirche

Hand

Schneppruthe 3

Gnadenkirche

Stadtmitte

Hauptstraße 256a

St. Laurentius

Stadtmitte

Laurentiusstraße 4

St. Engelbert

Stadtmitte

Rommerscheider Höhe 83

Yeni Camii Moschee

Stadtmitte

Refrather Weg 24

Evangelische Kirche zum Heilsbrunnen

Hebborn

Im Kleefeld 23

Hl. Drei Könige

Hebborn

Odenthaler Straße 259

St. Joseph Heidkamp

Heidkamp

Lerbacher Weg 1

Zum Frieden Gottes

Heidkamp

Martin-Luther-Straße 13

186

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

- Entwurf -

Abu Bakr Moschee

Heidkamp

Hüttenstraße 40

St. Marien

Gronau

Mülheimer Straße 213

St. Johannes der Täufer

Herrenstrunden

Herrenstrunden 32

St. Severin

Sand

Herkenrather Straße 8

Evangelische Kirche

Herkenrath

Straßen 54

St. Antonius Abbas

Herkenrath

Im Fronhof 28

St. Maria Empfängnis

Bärbroich

Bärbroich 13

Baptisten

Lückerath

Berzeliusstraße 1

St. Nikolaus

Bensberg

Nikolausstraße 7

Evangelische Kirche Bensberg

Bensberg

Friedhofsweg 9

St. Joseph

Moitzfeld

Moitzfeld 65

Evangelische Kirche

Refrath

Wittenbergstraße 1

St. Johann Baptist

Refrath

Kirchplatz 16

Freikirche "Christliche Versammlung Refrath"

Refrath

Im Letsch 31

St. Elisabeth

Refrath

In der Auen 59

Alte Kirche St. Johann Baptist

Alt Refrath

Stachelsgut

Evangelische Kirchengemeinde Bensberg

Kippekausen

Am Rittersteg 1

Tabelle 25: Religiösen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen in Bergisch Gladbach (eigene Darstellung)

Für die Kirche St. Maria Königin in Frankenforst ist eine Profanierung (Entweihung) geplant. Dementsprechend wird das Gelände als Wohnbaufläche und nicht als Fläche für den Gemeinbedarf dargestellt. Gemeindehäuser, die räumlich religiösen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen ergänzen, sind unter dem entsprechenden Symbol zusammengefasst. Ansonsten sind Gemeindehäuser mit einem Symbol für Gebäude und Einrichtungen für soziale Zwecke dargestellt.

187


Stadt Bergisch Gladbach Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen Gebäude und Einrichtungen für soziale Zwecke werden durch ein Plansymbol dargestellt. Die Darstellungen umfassen folgende Einrichtungen: Standorte von sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen

Stadtteil

Straße

Jugend- und Kulturzentrum Q1

Stadtmitte

Quirlsberg 1

St. Josef Gemeindehaus Heidkamp

Heidkamp

Lerbacher Weg 2

Gemeindezentrum Gronau

Gronau

Kradepohlsmühlenweg 4

GWK gemeinnützigen Werkstätten

Gronau

Schlodderdicher Weg 59

St. Nikolaus Gemeindehaus

Bensberg

Bungert 1

Jugendkulturhaus der AWO »UFO«

Kaule

Kölner Straße 68

CROSS

Gronau

Mülheimer Straße 211

Kreativschule/Krea-Jugendclub

Alt Refrath

An der Wolfsmaar 11

Cafe Leichtsinn

Stadtmitte

Dr.-Robert-Koch-Straße 8

Q1 Jugend - Kulturzentrum

Stadtmitte

Quirlsberg 1

FrESch

Schildgen

Am Schild 33

Werkstatt für Behinderte der Lebenshilfe

Refrath

Flehbachmühlenweg 8

Gemeindehaus St. Johann Babtist

Refrath

Kirchplatz 16

Tabelle 26: Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen in Bergisch Gladbach (eigene Darstellung)

Kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen Gebäude und Einrichtungen für kulturelle Zwecke werden durch ein Plansymbol dargestellt. Die Darstellungen umfassen folgende Einrichtungen: Standorte von kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen

Stadtteil

Straße

Bergisches Museum für Bergbau, Handwerk und Gewerbe

Bensberg

Burggraben 9-21

LVR-Industriemuseum Papiermühle Alte Dombach

Dombach

Alte Dombach 1

Kunstmuseum Villa Zanders

Stadtmitte

Konrad-Adenauer-Platz 8

Stadtbücherei

Stadtmitte

Hauptstraße 250

Schulmuseum

Paffrath

Kempener Straße 187a

Kindergartenmuseum

Stadtmitte

Quirlsberg 1

Tabelle 27: Kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen in Bergisch Gladbach (eigene Darstellung)

188

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

- Entwurf -

Öffentliche Verwaltung In Bergisch Gladbach befinden sich mehrere Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung, die im Flächennutzungsplan dargestellt werden. Diese umfassen: Standorte Behörden/öffentliche Verwaltung

Stadtteil

Straße

Rathaus Bergisch Gladbach

Stadtmitte

Konrad-Adenauer-Platz 1

Stadthaus Bergisch Gladbach

Stadtmitte

Konrad-Adenauer-Platz 9

Neues Verwaltungsgebäude Bergisch Gladbach

Stadtmitte

Bahnhof

Agentur für Arbeit

Stadtmitte

Bensberger Str. 85

Finanzamt Bergisch Gladbach

Gronau

Refrather Weg 35

Kreisverwaltung / Landratsamt Rheinisch-Bergischer-Kreis

Heidkamp

Am Rübezahlwald 7

Amtsgericht Bergisch Gladbach

Bensberg

Schloßstraße 21

Rathaus

Bensberg

Wilhelm-Wagener-Platz 1

Städtischer Bauhof

Gronau

Ferdinandstraße 1

Betriebshof Obereschbach: Abfallwirtschaftsbetrieb und Fuhrpark

Moitzfeld

Obereschbach 1

Verwaltungsstandort Gustav-Lübbe-Haus

Heidkamp

Scheidtbachstraße 23

Tabelle 28: Standorte Behörden/öffentliche Verwaltung in Bergisch Gladbach (eigene Darstellung)

Das „Kreishaus Gronau“ am Refrather Weg 30 wird in die Darstellungen des Flächennutzungsplanes als gemischte Baufläche aufgenommen, da die Kreisverwaltung ihren Verwaltungsstandort an die Straße „Am Rübezahlwald“ verlegt. Die bestehenden Nutzungen sind auch über diese Darstellung gesichert. Die in Bergisch Gladbach ansässige Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) (als Einrichtung des Bundes auch Darstellung einer Gemeinbedarfseinrichtung mit der Zweckbestimmung „Öffentliche Verwaltung“) wird im Flächennutzungsplan künftig als gewerbliche Baufläche dargestellt (siehe Kapitel 7.3.3 Anpassungen der Darstellungen). Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen/Sportanlagen Eigenständige Sportanlagen, die nicht Teil einer Grünfläche sind, sowie Sportanlagen oder sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen an Schulstandorten werden als Gemeinbedarfseinrichtungen mit der Zweckbestimmung „Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen/Sportanlagen“ dargestellt. Die Darstellung dieser Standorte als Gemeinbedarfsflächen erfolgt vor dem Hintergrund, dass im Rahmen der Bebauungsplanung auch bei Sportplätzen mit Rasenflächen auch bauliche Anlagen, wie Umkleiden, Tribünen und so weiter realisiert werden können. Spielanlagen/Bolzplätze Die existierenden Spiel- und Bolzplätze der Typen A (für alle Altersstufen) und B (für schulpflichtige Kinder), die innerhalb gemischter Bauflächen sowie Wohnbauflächen oder im baulichen Kontext mit anderen Gemeinbedarfseinrichtungen errichtet wurden, sind durch ein Symbol gesichert. Nach dem 2017 beschlossenen Konzept zur Spielflächenplanung sollen keine weiteren ausschließlich für Kleinkinder vorgesehenen Spielplätze (Kategorie C) angelegt werden, weshalb 189


Stadt Bergisch Gladbach diese Plätze im Flächennutzungsplan auch nicht dargestellt werden. Ziel ist es generationenübergreifendes Spielen auf allen Spielplätzen zu fördern. Standorte außerhalb des Siedlungszusammenhanges sowie Spiel- und Bolzplätze, die innerhalb von Grünflächen liegen, nimmt der Flächennutzungsplan als Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Spielplätze/Bolzplätze“ auf. Weitere Informationen zu allen dargestellten Standorten sind daher dem Kapitel 7.8 Grünflächen zu entnehmen. Feuerwehr Darüber hinaus stellt der Flächennutzungsplan Standorte der Feuerwehr inklusive Feuerwehrgerätehäusern dar. Als Bestand dargestellt werden die Feuerwachen in Stadtmitte, Bensberg und Refrath. Die Darstellungen berücksichtigen zusätzlich eine neue Fläche in Schildgen, die der Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses dienen soll.

190

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Legende Schule

Schildgen

Kita Katterbach

Hebborn Paffrath

Hand

Stadtmitte

Sand

Herkenrath

Gronau Heidkamp

Bensberg Refrath

Moitzfeld

Frankenforst Themenkarte Schulen und Kitas zum Flächennutzungsplanentwurf Planstand: 30. November 2017 Freiraumplanung und GIS-Anwendungen Dr.-Ing. Wolfgang Kieslich Ingeborg-Bachmann-Straße 11 59174 Kamen

2D-Symbole: Allgemeines: Nordpfeile Nordpfeil 01

N

Nordpfeil 05

Themenkarte 7: Schulen und Kitas in der Übersicht (eigene Darstellung)

N

Nordpfeil 02

Nordpfeil 03

N

Nordpfeil 06

Nordpfeil 04

N

Nordpfeil 07

Maßstab 1 : 45.000

(C) Geobasisdaten: Rheinisch-Bergischer Kreis, Vermessungs- und Katasteramt

Nordpfeil 08

191


Legende Hauptverkehrsstraße

Schildgen

Straßenplanung Ortsumgehung Bergisch Gladbach Refrath (L286n)

Katterbach

Straßenplanung kommunal Bahnanlage

Hebborn Paffrath

Bahnanlage unterirdisch Stadtbahn geplant

Hand

Stadtmitte

Sand

Herkenrath

Regionale Radwegeverbindung

Gronau

Park + Ride Parkplatz Heidkamp

Haltestelle S-Bahn/Stadtbahn Haltestelle mit Mobilpunkt

Bensberg Refrath

Zentraler Busbahnhof

Moitzfeld

Frankenforst Themenkarte Verkehr zum Flächennutzungsplanentwurf Planstand: 30. November 2017 Freiraumplanung und GIS-Anwendungen Dr.-Ing. Wolfgang Kieslich Ingeborg-Bachmann-Straße 11 59174 Kamen

2D-Symbole: Allgemeines: Nordpfeile Nordpfeil 01

N

Nordpfeil 05

192

N

Nordpfeil 02

Nordpfeil 03

N

Nordpfeil 06

Nordpfeil 04

N

Nordpfeil 07

Maßstab 1 : 45.000

(C) Geobasisdaten: Rheinisch-Bergischer Kreis, Vermessungs- und Katasteramt

Nordpfeil 08

Themenkarte 8: Verkehr in der Übersicht (eigene Darstellung)


Flächennutzungsplan 2035 7.6

- Entwurf -

Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge

Die Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge bilden die Grundlage für die Mobilität der Bevölkerung in Bergisch Gladbach. Dargestellt werden jedoch nur solche Verkehrsflächen, die durch die Stadt Bergisch Gladbach geplant werden. Die als Kreis-, Landes- und Bundesstraßen klassifizierten Hauptstraßen sind aus den entsprechenden Fachplanungen nachrichtlich zu übernehmen. Davon abweichend ist bei der Planung von Verkehrsflächen zu unterscheiden zwischen Trassen, bei denen das Trassenfindungsverfahren seitens der übergeordneten Behörden abgeschlossen ist (zum Beispiel L286n), und Trassen, die noch geplant werden (zum Beispiel die Erweiterung der A4) sowie von der Gemeinde geplante Hauptverkehrszüge. Nur die letzteren sind als Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge im Flächennutzungsplan darzustellen. Die Feinerschließung ist nicht Gegenstand der Flächennutzungsplanung. Auch Bahnanlagen werden in Bergisch Gladbach entsprechend dieser Systematik als nachrichtliche Übernahmen in den Flächennutzungsplan aufgenommen. Zusätzlich werden Vorhaben im Straßen- und Schienennetz im Flächennutzungsplan dargestellt, die sich insbesondere aus dem Mobilitätskonzept ergeben. So werden größere Stellplatzanlagen sowie geplante Mobilpunkte und vorhandene beziehungsweise geplante Park + Ride Anlagen als Darstellungen aufgenommen. 7.6.1 Straßenverkehr Klassifiziertes Straßennetz Das klassifizierte Straßennetz, also Kreis-, Landes- und Bundesstraßen sowie Bundesautobahnen, wird nachrichtlich in die Darstellungen des Flächennutzungsplanes übernommen. Geplante Straßenverkehrsflächen Die geplanten Straßen werden teilweise als Darstellungen und teilweise als Vermerke in den Flächennutzungsplan aufgenommen. Die zur Umsetzung der Planung erforderlichen Flächen sollen durch die Darstellungen und Vermerke vor einer (weiteren) konkurrierenden Nutzung/ Bebauung geschützt werden. Folgende Straßenplanungen im Stadtgebiet von Bergisch Gladbach sind für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes relevant: Ausbau der A 4 Der 6-spurige Ausbau der A 4 zwischen dem Autobahnkreuz Köln/Ost und der Anschlussstelle Moitzfeld ist auf einer Strecke von 9,1 km als Maßnahme des vordringlichen Bedarfes mit dem Zusatz „Engpassbeseitigung“ im Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes 2030 enthalten. Dieses Trassenstück ist daher gemäß § 5 Absatz 4 Baugesetzbuch im Flächennutzungsplan zu vermerken, lässt sich jedoch (nach derzeitigem Kenntnisstand) aus den bisherigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickeln. Bahndammtrasse Der erste Bauabschnitt der sogenannten Bahndammtrasse (L 286n) von der Stadtmitte bis zur Kölner/Frankenforster Straße ist als Maßnahme „OU Bergisch Gladbach/Refrath (1. BA, L 286 – L 136)“ im „Landesstraßenbedarfsplan Stufe 1 Priorisierungsliste Planung NRW vom 25. Oktober 2011“ enthalten. Der Landesstraßenbedarfsplan gibt dem Projekt den Planungsstand 193


Stadt Bergisch Gladbach „Vorbereitende Untersuchung zur Linien-Abstimmung“ mit der Priorität „vorrangig planen“. Dieses Trassenstück ist daher gemäß § 5 Absatz 4 Baugesetzbuch im Flächennutzungsplan zu vermerken (siehe auch unter Kapitel 7.15 Vermerke). Auch der südliche Anschluss der geplanten Trasse an die A 4 ist als Projekt des Landes NRW (hier als Maßnahme „OU Bergisch Gladbach/Refrath (2. BA, L 136 - A 4)“ in der Fortschreibung des Landesstraßenbedarfsplans vom 12. Dezember 2006 mit der raumordnerisch, bedeutsamen Dringlichkeitsstufe 2 enthalten und gemäß § 5 Absatz 4 Baugesetzbuch im Flächennutzungsplan zu vermerken (siehe unter Kapitel 7.15 Vermerke)). Die Trasse ist auch im Mobilitätskonzept, Beschluss im Juni 2016, festgehalten. Die Bahndammtrasse soll insgesamt zur Entlastung der vorhandenen Verkehrsstrukturen beitragen beziehungsweise insbesondere die vorhandenen überörtlichen (Gewerbe-, Durchgangs- und Pendel‑)Verkehre aufnehmen, die heute überwiegend über die Bensberger/ Gladbacher Straße sowie die Dolmanstraße abgewickelt werden. Künftig sollen durch die Bahndammtrasse die Stadtmitte, die nördlichen Stadtteile und damit auch die dortigen gewerblichen Standorte durch eine leistungsfähige Strecke unmittelbar an das übergeordnete Straßennetz angebunden werden. Zwar verfügen einige Standorte auch über einen Bahnanschluss der jedoch für den Gütertransport aktuell keine Bedeutung mehr besitzt. Daher werden die oben genannten klassifizierten Straßen im Bergisch Gladbacher Stadtgebiet intensiv für Gütertransporte genutzt. Mit der Umsetzung der Bahndammtrasse ist das Ziel einer besseren Straßenerschließung sowohl für die gewerblichen Betriebe als auch für die Wohnbevölkerung in Bergisch Gladbach verbunden. Die gewerblichen Flächen in der Stadtmitte können somit auch künftig gewerblich genutzt und zusätzliche gewerbliche Flächenneuausweisung vermieden werden. Bei Umsetzung der Bahndammtrasse wird eine unmittelbare Anbindung der Trasse an die Autobahn gegenüber einem Ausbau der Frankenforster Straße präferiert. Querspange Im Zuge der Trassenführung über den Bahndamm wird auch die Einrichtung der sogenannten „Querspange“ als Ziel formuliert. Die Querspange soll eine Querverbindung zwischen dem Refrather Weg und der Bensberger Straße durch die Gewerbegebiete Zinkhütte und Refrather Weg schaffen. Dadurch würde der Zubringerverkehr in das Gewerbegebiet nicht mehr über die empfindlichen Bereiche mit Wohnbebauung entlang der Richard-Zanders Straße geführt werden, weshalb die Planung im Zusammenhang mit dem langfristig empfohlenen Ausbau der Trasse über den Bahndamm steht. Die Fläche ist auch in den bisherigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes als Verkehrsfläche enthalten und entspricht dem Mobilitätskonzept. Planungsrechtlich ist die Querspange zudem über den Bebauungsplan Nummer 2396 gesichert. Anbindung Brüderstraße Um einen südlichen Anschluss des 2. Bauabschnittes der „Bahndammtrasse“ (Maßnahme „OU Bergisch Gladbach/Refrath (2. BA, L 136 - A 4)“) an die A 4 Anschlussstelle Bensberg herzustellen, der den Verkehr nicht über die Kölner- und/oder Frankenforster Straße führt, wird in den Darstellungen des Flächennutzungsplanes eine städtische Verkehrstrasse dargestellt, die eine Verlegung und Erweiterung der Brüderstraße vorsieht. Diese soll künftig vom Knotenpunkt Rather Weg/Frankenforster Straße/Brüderstraße (in der heutigen Abzweigung Brüderstraße) entlang der A 4 bis zum südlichen Anschluss des 2. Bauabschnittes der „Bahndammtrasse“ 194

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

- Entwurf -

geführt werden und somit zugleich den Verkehr der neuen Landesstraße sowie zudem auch der künftig anliegenden gewerblichen Verkehre aufnehmen. Es ist zu prüfen, inwiefern der Straßenneubau innerhalb der anbaufreien Zone von 40 m zur A 4 gemäß Fernstraßengesetz realisiert werden kann. Hierzu ist die Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW insbesondere auch hinsichtlich des geplanten Ausbaus der A 4 erforderlich. Im Bereich der heutigen Brüderstraße verbleibt eine Straße, die zur Erschließung der nördlich angrenzenden Wohnbebauung dienen soll. Nördliche Anbindung Die Darstellung der städtischen Straßenplanung im nördlichen Abschluss der „Bahndammtrasse“ dient der Sicherung der Anbindung der Bahndammtrasse an das nördliche Stadtgebiet, die L 288 und an die L 286n. Dies entlastet das vorhandene Straßennetz in der Stadtmitte. Dabei wird im Flächennutzungsplan eine östliche sowie eine westliche Anbindung innerhalb des ehemaligen Gleisdreieckes gesichert. Rücknahme von Verkehrstrassen Die folgenden Straßenplanungen des wirksamen Flächennutzungsplanes werden im Rahmen der Neuaufstellung verworfen: • Entlastungstrasse Stadtmitte Süd von Köln-Dellbrück bis Kürten-Spitze/ehemalige L 286n (wird bis auf ein Teilstück im Gewerbegebiet Zinkhütte/Heidkamp „Querspange“ nicht mehr weiterverfolgt) • Nordöstliche Ortsumgehung Schildgen bis Hufer Weg (entfällt vollständig) • Anbindung Hufer Weg an die Paffrather Mühle/ehemals L288n (durch den regionalen Grünzug, entfällt vollständig), • Nordöstliche Ortsumgehung Paffrath von Hufer Weg bis in die Innenstadt/ehemals L288n (entfällt vollständig) • Anbindung Hombach an Breite/Entlastungstrasse Stadtmitte Süd (entfällt vollständig) • Anbindung von Spitze nach Brombach (entfällt vollständig) • Anbindung Forsbach an die Anschlussstelle Moitzfeld (durch den Königsforst - wird nicht mehr weiterverfolgt und entfällt vollständig) • Nördliche Anbindung Alt Refrath an Saaler Mühle (Naturschutzgebiet wäre betroffen Trasse wird nicht mehr weiterverfolgt). Die Trassen werden aus unterschiedlichen Gründen verworfen. Ein wesentlicher Aspekt bei dem Verzicht auf die Trassen ist die heutige naturschutzfachliche Bewertung der betroffenen Flächen. Dabei wird insbesondere auf eine Trasse zwischen Köln-Merheim und Spitze verzichtet. Diese ist in einem Teilstück auch unter der Bezeichnung „Ortsumgehung Herkenrath“ bekannt. Diese Trasse verlief weitgehend durch wertvolle Naturgebiete, deren Erhalt aus heutiger Sicht geboten erscheint. Lediglich das Teilstück „Querspange“ der ehemals geplanten L286n nach Kürten-Spitze verbleibt in den Darstellungen des Flächennutzungsplanes, um das anliegende Gewerbegebiet an die künftige „Bahndammtrasse“ anzuschließen. Diesem Teilstück der Trasse stehen keinen naturschutzrechtlich geschützten Flächen entgegen.

195


Stadt Bergisch Gladbach 7.6.2 Bahnen Vorhandene Bahnanlagen Ein Großteil der vorhandenen Bahntrassen und Eisenbahnstrecken werden nachrichtlich in die Darstellungen des Flächennutzungsplanes übernommen (siehe Kapitel 7.15 Nachrichtliche Übernahmen). Dabei handelt es sich einerseits um die S-Bahn-Strecke S 11 vom Kölner Hauptbahnhof zum Bahnhof Bergisch Gladbach, andererseits um die Stadtbahnlinie 1 der Kölner Verkehrsbetriebe, die die südlichen Stadtteile Bergisch Gladbachs an die Innenstadt von Köln anbindet. Geplante Bahnanlagen Verlängerung der Stadtbahnlinie 1, 3 und 18 Die Verlängerung der Stadtbahnlinie 1 wird in den Darstellungen des Flächennutzungsplanes vermerkt. Die Verlängerung der Linie ist seitens der Verkehrsbetriebe und des Regionalrates Köln als Maßnahme des Vordringlichen Bedarfes für die Fortschreibung des ÖPNV-Bedarfsplans 2017 mit Beschluss vom 1. Juli 2016 an das Land NRW gemeldet worden. Da für den Trassenverlauf nur eine Vorstudie besteht, konkretisierende Untersuchungen hierzu jedoch noch nicht durchgeführt wurden, wird die Strecke in abstrahierter Form in die Darstellungen des Flächennutzungsplanes aufgenommen. Durch die abstrakte Darstellung der Trasse wird die künftige Festlegung einer konkreten Trasse vorbereitet. Bei der Entwicklung von Bauflächen, die als Neu-Darstellungen mit der Trasse möglicherweise in einem Konflikt stehen, sind im Rahmen der Bebauungsplanung Lösungen zu finden. Bis zum Betrieb der Stadtbahnlinie soll eine Schnellbusverbindung von Spitze nach Bensberg mit Anschluss an die Stadtbahnlinie 1 eingerichtet werden. Ein erster Schritt erfolgt mit Linienverlängerungen und Taktverbesserungen zum Fahrplanwechsel Ende 2017. Die geplanten P&R-Anlagen berücksichtigen bereits die künftige Bahntrasse/Schnellbus-Linie. Die Verlängerung der Stadtbahn ist aufgrund des bisherigen Planungsstatus als Vermerk in den Flächennutzungsplan aufzunehmen. Hingegen wird die Verlängerung der Linien 3/18, die ebenfalls Beratungsgegenstand im Vorfeld zum ÖPNV-Bedarfsplan NRW war, nicht dargestellt. Diese Maßnahme erhielt anders als die Linie 1 weder eine regionale Priorität, noch wurde eine Linienführung zu geeigneten Verknüpfungspunkten mit dem bestehenden ÖPNV-Netz festgelegt. Rücknahmen von Bahnanlagen Im Vergleich zum wirksamen Flächennutzungsplan werden Darstellungen von Bahnanlagen, die nicht mehr genutzt werden, aus dem Flächennutzungsplan herausgenommen. Dies betrifft: • Die Bahndammtrasse zwischen Abzweigung Gewerbegebiet Zinkhütte bis zum (und einschließlich des) ehemaligen Bahnhof Bensberg. Diese Flächen werden nunmehr in zwei Bauabschnitten als Verkehrsprojekt des Landes NRW (sogenannte „Bahndammtrasse“) in den Darstellungen des Flächennutzungsplanes vermerkt. • Die Bahndammtrasse zwischen Bahnhof Bergisch Gladbach und Gewerbegebiet Zinkhütte einschließlich Güterterminal und Anschluss der Zinkhütte. • Die Darstellungen der bisher gewerblich genutzten Bahnabschnitte vom Bahnhof Bergisch Gladbach. • Teile der nicht mehr benötigten Gleisanlagen im Bahnhof Bergisch Gladbach, die künftig als gemischte Bauflächen dargestellt werden. • nicht mehr benötigte Gleisanlagen des ehemaligen Bahnhofes Bergisch Gladbach/Gronau etwa zwischen Hauptstraße und Refrather Weg, die künftig als gemischte Bauflächen und 196

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

- Entwurf -

als Flächen für die Ver- und Entsorgung mit der Zweckbestimmung „Abfall“ (geplanter Wertstoffhof) dargestellt werden. Für die nicht mehr verwendeten Bahnanlagen soll ein entsprechendes Freistellungsverfahren seitens der Stadt Bergisch Gladbach bei den verantwortlichen Stellen angestoßen werden. 7.6.3 Weitere Verkehrliche Darstellungen Die folgenden planerischen Darstellungen zur weiteren Ertüchtigung und Entlastung des Verkehrsnetzes der Stadt im Sinne des Mobilitätskonzeptes werden in die Darstellungen des Flächennutzungsplanes aufgenommen: Mobilpunkte, S-/Stadtbahn-Haltestellen Mobilpunkte sind Orte der systematischen Vernetzung verschiedener Verkehrsmittel. Sie ermöglichen das komfortable und effiziente Wechseln zwischen Verkehrsmitteln und sind somit Schnittstellen regionaler und lokaler Verkehrsströme. Insgesamt vier Mobilpunkte sind im Flächennutzungsplan dargestellt. Sie befinden sich an Haltestellen der S-Bahn beziehungsweise Stadtbahn in Stadtmitte, Duckterath, Refrath und Bensberg. Die Mobilpunkte sind im Mobilitätskonzept 2030 der Stadt Bergisch Gladbach festgehalten und funktional beschrieben. Die übrigen Stadtbahn-Haltestellen werden entsprechend in die Darstellungen des Flächennutzungsplanes übernommen. Zentrale Busbahnhöfe (ZOB), Park & Ride Stellplatzanlagen und öffentliche Parkplätze Weitere verkehrliche Darstellungen sind die zentralen Busbahnhöfe (ZOB) in Stadtmitte und Bensberg. Auch Park & Ride Anlagen sowie große, öffentliche Stellplatzanlagen werden als Darstellungen in den Flächennutzungsplan aufgenommen. Neben den bestehenden Park & Ride Standorten (an Stadtbahnhaltestellen: Lustheide, Kölner Straße, Bensberg; S-Bahnhaltestelle Duckterath) werden fünf weitere Standorte aufgenommen: Zwei Standorte in Hebborn, einer in Moitzfeld, einer in Schildgen/Rothbroich und einer in Spitze. Radverkehr und Themenkarte Verkehr In die folgende Themenkarte aufgenommen, jedoch nicht als Darstellung im Flächennutzungsplan enthalten, sind die überregionalen Radwegerouten der Stadt Bergisch Gladbach. Hier werden regionale Radwege, Einstiegs- und Vernetzungspunkte sowie bestehende, noch auszubauende und künftige Verbindungen aufgenommen.

197


Stadt Bergisch Gladbach 7.7

Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen

Nur Ver- und Entsorgungsanlagen mit einer Größe von mehr als 0,5 ha, werden auch als solche in im Flächennutzungsplanes dargestellt. Dabei wird differenziert zwischen Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen. Weitere Anlagen der technischen Infrastruktur werden als Symbol dargestellt, sofern sie eine besondere Bedeutung für die technische Infrastruktur der Stadt besitzen und größer als 0,2 ha sind. Folgende Darstellungen sind im Flächennutzungsplan der Stadt Bergisch Gladbach enthalten: Abwasserbeseitigung Die Behandlung von anfallendem Abwasser von Privathaushalten und aus gewerblicher Nutzung erfolgt zentral in Refrath durch das Klärwerk Beningsfeld am westlichen Stadtrand zu Köln. Der Standort der Kläranlage wird im Flächennutzungsplan als Ver- und Entsorgungsfläche mit der Zweckbestimmung „Abwasser“ dargestellt und ist aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan übernommen worden. Einige Ortschaften, die am Rand des Stadtgebietes liegen, entwässern teilweise auch in die Nachbarstädte. Die Abwässer der Ortschaft Ehrenfeld werden nach Overath geleitet, die aus Schildgen teilweise nach Leverkusen. Abfall Nordöstlich von Moitzfeld wird die städtische Kompostieranlage und Umladestation Birkerhof in die Darstellungen des Flächennutzungsplanes als Fläche für Entsorgung mit der Zweckbestimmung „Abfall“ aufgenommen. Hier werden gewerbliche Grünabfälle kompostiert sowie private Grünabfälle zur Weiterleitung an die AVEA entgegengenommen. Auch der AVEA-Betrieb, der zur Aufbereitung von Abfällen errichtet wurde und am westlichen Rand des Gewerbegebietes Obereschbach liegt, wird als Entsorgungsfläche mit der entsprechenden Zweckbestimmung dargestellt. Darüber hinaus wird der Standort des zentralen Wertstoffhofes am Refrather Weg 30 zwischen Stadtmitte und Gronau als Fläche für Entsorgung mit der Zweckbestimmung „Abfall“ in die Darstellungen zur planungsrechtlichen Sicherung neu aufgenommen. Weitere Standorte für die Sammlung und den Transport von Abfall sind in Bergisch Gladbach aufgrund ihrer geringen Größe oder der hier vorhandenen und vorwiegenden Nutzung durch Teile der Verwaltung im Flächennutzungsplan als Gemeinbedarfsflächen mit der Zweckbestimmung „öffentliche Verwaltung“ (etwa der Bauhof in Gronau oder der Betriebshof in Obereschbach) dargestellt. Umspannwerke und sonstige Anlagen der Elektrizität und Telekommunikation Im Flächennutzungsplan werden Umspannwerke sowie sonstige weitere Anlagen der Elektrizität und Telekommunikation als Versorgungsflächen mit der Zweckbestimmung „Elektrizität/ Telekommunikation“ dargestellt. Diese Flächen befinden sich in: • Heidkamp zwischen Richard-Zanders-Straße und Scheidtbachstraße, • Refrath nördlich der Wendeschleife der Stadtbahnlinie 1, • im Gewerbegebiet in Frankenforst, • im Telekom-Gebäude in der Stadtmitte (an der Gohrsmühle, nur als Symbol dargestellt), • sowie in Moitzfeld westlich des Platzer Höhenweges. 198

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

- Entwurf -

Regenrückhaltebecken Regenrückhaltebecken existieren an mehreren Stellen im Stadtgebiet von Bergisch Gladbach. Im Flächennutzungsplan werden jedoch nur oberirdische Regenrückhaltebecken mit einer Größe von mehr als 0,5 ha als Entsorgungsfläche mit der Zweckbestimmung „RR“ dargestellt. Die Darstellungen umfassen das: • Regenrückhaltebecken und Überschwemmungsgebiet am Diepeschrather Weg, Nähe Mutzbach, • Regenrückhaltebecken in Gierath an der Stadtgrenze zu Köln, • Regenrückhaltebecken und Überschwemmungsgebiet am Strunder Bach in Gronau, • Regenrückhaltebecken östlich der Odenthaler Straße und westlich der Abgrabungsfläche in Hebborn, • neu geplante Regenrückhaltebecken westlich der Odenthaler Straße und südlich der neu dargestellten Park & Ride Stellplatzanlage in Hebborn, • Regenrückhaltebecken nördlich der Straße Weizenfeld in Hebborn, • neu geplantes Regenrückhaltebecken westlich von Hecken in Herkenrath, • Regenrückhaltebecken westlich der L 289 am Braunsberg, • Regenrückhaltebecken nördlich der Hauptstraße in Stadtmitte, • Regenrückhaltebecken östlich der Bahndammtrasse im Gewerbegebiet Zinkhütte, • Regenrückhaltebecken am Frankenforstbach in Bensberg an der Grenze zu Kaule, • Regenrückhaltebecken nördlich der Straße Im Lerchenfeld und westlich des Friedhofes in Moitzfeld, • Regenrückhaltebecken nördlich von Moitzfeld innerhalb des Naturschutzgebietes „Hardt“ sowie • Regenrückhaltebecken südlich von Ehrenfeld. Pumpwerke und sonstige Anlagen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Mehrere Gebäude und Anlagen wie etwa Pumpwerke oder Wasserhochbehälter werden aufgrund ihrer Bedeutung für die städtische Versorgung in den Flächennutzungsplan als Versorgungsflächen mit der Zweckbestimmung „Wasser“ dargestellt. Dabei wurden ausschließlich die öffentlichen Anlagen in die Darstellungen des Flächennutzungsplanes übernommen. Die dargestellten Flächen befinden sich: • südlich der Schlebuscher Straße in Schildgen an der Stadtgrenze zu Leverkusen, • in Hand nördlich der Heinrich-Strünker-Straße, • nördlich des Diepeschrather Weges in Hand, • am Mutzbach in Hand, • nördlich der Marienburger Straße in Hand, • nördlich „Auf'm Büchel“ in Hand, • in Sand südlich der Sander Straße, • nordöstlich der Reitanlage Hebborner Hof, • in Moitzfeld „Am Hügel“, • am Milchbornbach in Lückerath, • in Bensberg an der Wipperfürther Straße, • südwestlich des Klärwerkes Beningsfeld in Refrath • sowie im K önigsforst in der Nähe zur Overather Stadtgrenze. Fernwärme Ein vorhandenes Heizkraftwerk, das große Teile von Kippekausen mit Wärme versorgt, wird in den Darstellungen des Flächennutzungsplanes als Symbol für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung „Fernwärme“ aufgenommen. Darüber hinaus wird das Heizkraftwerk der 199


Stadt Bergisch Gladbach Bergische Licht-, Kraft- und Wasserwerke (BELKAW) nördlich der Hermann-Löns-Straße, das die gleichnamige Siedlung versorgt, ebenfalls durch ein entsprechendes Symbol dargestellt. Gas Eine vorhandene Gas-Übergabestation an der Waldsiedlung Heidgen wird durch das Symbol einer Versorgungsanlage mit der Zweckbestimmung „Gas“ in die Darstellungen des Flächennutzungsplanes aufgenommen. Hochspannungsfreileitungen und Gastrassen Um eine ausreichende Versorgung des Stadtgebietes mit Energie zu gewährleisten, existieren folgende Leitungstrassen, die im Flächennutzungsplan gemäß § 5 Absatz 2 Nummer 4 Baugesetzbuch dargestellt werden: • Elektrizitätsfernleitung der Hochspannungsebene 110 kV: Die nachrichtlich übernommene Leitung verläuft von Westen aus Köln-Dellbrück kommend nach Südosten Richtung Overath-Untereschbach. Innerhalb von Bergisch Gladbach verläuft die Trasse südlich entlang der Stadtteile Gronau und Stadtmitte durch den Gewerbestandort Zinkhütte und dann nördlich entlang des Milchborntales. Die Trasse knickt östlich von Bensberg Richtung Süden ab und verläuft dann südlich von Moitzfeld entlang des Eschbaches. • Gastrassen: Die Gastrassen konzentrieren sich im (nord-) westlichen Teil der Stadt. Eine Gastrasse führt von Leverkusen Edelrath kommend östlich an Schildgen und Katterbach entlang in Richtung Süden. Weiter führt sie durch das Siedlungsgebiet in Hand, wo die Trasse südlich der August-Kierspel-Straße mit einer weiteren Gastrasse zusammengeführt wird und von dort Richtung Nordosten durch Paffrath südlich an Nußbaum vorbei in Richtung Odenthal Voiswinkel verläuft. • Eine weitere Trasse verläuft nördlich von Nußbaum entlang der Alten Wipperfürther Straße Richtung Romaney, von dort führt sie in Richtung Herkenrath, dort nördlich entlang weiter in Richtung Bärbroich/Voiskühlheim. • Von der Innenstadt verläuft entlang der „Bahndammtrasse“ eine weitere Leitungstrasse in Richtung Süden, die letztlich bei Kaule im Frankenforst abknickt und von dort in Richtung Osten weiterverläuft. • Eine von Süden kommende Trasse verläuft aus Köln-Brück kommend über die Kläranlage östlich von Refrath teilweise auf Kölner und teilweise auf Bergisch Gladbacher Stadtgebiet. Von hier verläuft entlang der S-Bahntrasse eine dritte Leitungstrasse, die in den Gewerbegebieten westlich der Stadtmitte endet. • Eine letzte Trasse verläuft aus Köln-Dellbrück kommend durch den regionalen Grünzug nördlich von Hand und Paffrarth ebenfalls in Richtung Odenthal Voiswinkel.

200

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Legende Hochspannungsfreileitung

Schildgen

Erdgasleitung Katterbach

Rechtsrheinischer Kölner Randkanal Hebborn

Oberirdische Wasserfläche / Fließgewässer

Paffrath

Hand

Stadtmitte

Sand

Herkenrath

Gronau Heidkamp

Bensberg Refrath

Moitzfeld

Frankenforst Themenkarte Ver- und Entsorgung zum Flächennutzungsplanentwurf Planstand: 30. November 2017 Freiraumplanung und GIS-Anwendungen Dr.-Ing. Wolfgang Kieslich Ingeborg-Bachmann-Straße 11 59174 Kamen

2D-Symbole: Allgemeines: Nordpfeile Nordpfeil 01

N

Nordpfeil 05

Themenkarte 9: Ver- und Entsorgungstrassen in der Übersicht (eigene Darstellung)

N

Nordpfeil 02

Nordpfeil 03

N

Nordpfeil 06

Nordpfeil 04

N

Nordpfeil 07

Maßstab 1 : 45.000

(C) Geobasisdaten: Rheinisch-Bergischer Kreis, Vermessungs- und Katasteramt

Nordpfeil 08

201


Legende Grünfläche

Schildgen

Oberirdische Wasserfläche / Fließgewässer Katterbach Geht Wasser aus dem Gewerbegebiet Obereschbach nach Overath?

Hebborn Paffrath

Hand

Stadtmitte

Sand

Herkenrath

Gronau Heidkamp

Bensberg Refrath

Moitzfeld

Frankenforst Themenkarte Grünflächen zum Flächennutzungsplanentwurf Planstand: 30. November 2017 Freiraumplanung und GIS-Anwendungen Dr.-Ing. Wolfgang Kieslich Ingeborg-Bachmann-Straße 11 59174 Kamen

2D-Symbole: Allgemeines: Nordpfeile Nordpfeil 01

N

Nordpfeil 05

202

N

Nordpfeil 02

Nordpfeil 03

N

Nordpfeil 06

Nordpfeil 04

N

Nordpfeil 07

Maßstab 1 : 45.000

(C) Geobasisdaten: Rheinisch-Bergischer Kreis, Vermessungs- und Katasteramt

Nordpfeil 08

Themenkarte 10: Grünflächen in der Übersicht (eigene Darstellung)


Flächennutzungsplan 2035 7.8

- Entwurf -

Grünflächen

Die im Flächennutzungsplan dargestellten Grünflächen besitzen entsprechend ihrer Nutzung verschiedene Zweckbestimmungen, die – mit Ausnahme der „Innerstädtischen Freiflächen, z.T. mit Funktionen zur Vernetzung von Biotopen“ – jeweils durch ein Symbol verdeutlicht werden. Bei Mehrfachnutzungen sind mehrere Symbole zugeordnet. Zur Darstellung von Grünflächen sei nochmals daraufhin gewiesen, dass der Flächennutzungsplan erst Flächen darstellt, die einzeln oder in Verbindung mit anderen Flächen größer als 0,5 ha sind. Daher werden kleinteilige Grünflächen, die zweifelsfrei wichtig für die Wohnumfeldqualität sind, als bebaubare Fläche dargestellt, obwohl in den meisten Fällen eine Bebauung nicht gewünscht ist. Dies ist dem großem Maßstab und der Parzellenunschärfe des Flächennutzungsplans geschuldet. Grünflächen kleiner als 0,5 ha sind in den Bebauungsplänen zu sichern und weiterzuentwickeln. Siedlungsbereiche, in denen eine Entwicklung gegenüber dem Außenbereich durch neu geplante oder bestehende Siedlungsflächen als abgeschlossen angesehen werden, beziehungsweise in denen der Siedlungsrand an regionale Grünzüge grenzt, können in den Bebauungsplänen zum Außenbereich hin Grünflächen oder Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt werden. Bei bestehenden Bebauungsplänen und in bereits bebauten Bereichen der Stadt kann die Umsetzung im Rahmen einer Überplanung geprüft werden. Bei neu dargestellten Bauflächen, die an Flächen für Wald grenzen, ist die Ausbildung einer ausreichenden Waldrandzone als Teil der neu dargestellten, künftig besiedelten Flächen im Bebauungsplan sicherzustellen. Innerstädtische Freiflächen, z.T. mit Funktionen zur Vernetzung von Biotopen Im Flächennutzungsplan werden an verschiedenen Stellen Flächen als Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Innerstädtische Freiflächen, zum Teil mit Funktionen zur Vernetzung von Biotopen“ dargestellt (hier gemäß Plan-Legende: alle Flächen ohne Plansymbol). Neben Flächen mit einer Bedeutung für den Ausgleich sind hierdurch insbesondere bestehende Flächen gesichert, die der Grünvernetzung und/oder der Frischluftversorgung der Stadt dienen oder die entlang von Gewässern liegen (etwa entlang der Strunde oder dem Milchbornbach) und demnach keine Parkanlagen im engeren Sinne sind. Hier sind exemplarisch der Stadtgarten Bensberg oder Teilflächen der Margaretenhöhe in Rommerscheid zu nennen. Durch die Darstellungen wird der jeweils eigene Charakter der Flächen und deren Bedeutung für Ökologie, Frischluftversorgung oder auch für die Naherholung der Bevölkerung gesichert. Auch größere private Grünflächen (etwa Gärten) zum Beispiel in Hand, die als zusammenhängende Blockinnenbereiche auch für eine Nachverdichtung untersucht, jedoch verworfen wurden, werden durch diese Darstellung gesichert. Durch ihre Nähe zu Siedlungskörpern stellen die dargestellten Grünflächen wichtige Orte der Naherholung dar. Sie besitzen einen deutlichen Bezug zur Natur und erfordern beziehungsweise erlauben daher nur geringe bauliche Eingriffe: Die Flächen haben eine Vernetzungsfunktion für Biotopstrukturen, insbesondere innerhalb des Siedlungszusammenhanges und haben positive Effekte auf das Mikroklima der Umgebung. Eingriffe sind demnach nur im Rahmen einer konkretisierenden Planung durch verbindliche Bauleitpläne möglich/zulässig. Parkanlagen Als Parkanlagen sind im Wesentlichen bestehende Grünflächen in den Flächennutzungsplan aufgenommen worden, die bereits in den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungs203


Stadt Bergisch Gladbach planes als Grünflächen (jedoch meist ohne Zweckbestimmung) enthalten waren. Für die Neuaufstellung wurden diese an die bestehende Situation entsprechend der tatsächlichen Nutzung angepasst.Als größte Neudarstellung einer entsprechend angepassten Grünfläche wird der Schlosspark des Schlosshotels Lerbach als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ in die Darstellungen des Flächennutzungsplanes aufgenommen. Der Park befindet sich südlich des Siedlungsbereiches von Sand und ist einem englischen Landschaftspark nachempfunden. Er schließt an das als Hotel genutzte Schloss Lerbach an. In Lückerath wird der Bereich Am Fürstenbrünnchen als Parkanlage in die Darstellungen des Flächennutzungsplanes aufgenommen. Zudem werden zwei Parkanlagen im Zentrum von Refrath an der Dolmanstraße, die bereits in den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans enthalten waren, entsprechend ihrer heutigen Ausdehnung als Grünflächen mit Zweckbestimmung „Parkanlage“ dargestellt. Dauerkleingärten Als Dauerkleingärten werden zwei bestehende Kleingartenanlagen in die Darstellungen des Flächennutzungsplanes aufgenommen. Dargestellt werden die Kleingartenanlage Birkerhof und die Anlage am Herkenfelder Weg. Diese Flächen waren auch bereits im bisher wirksamen Flächennutzungsplan enthalten. Die weiteren, im bisher wirksamen Flächennutzungsplan enthaltenen Standorte (Am Eichenkamp, Am Rodenbach, Lerbacher Weg und Oberheidkamper Straße) werden entweder nicht (mehr) betrieben oder aufgrund ihrer geringen Größe nicht mehr in die Darstellungen des Flächennutzungsplanes aufgenommen. Golfplatz Zwischen Gronau und Alt Refrath befinden sich zwischen Bahntrasse und Refrather Weg die weitläufigen Anlagen des Golfplatzes. Während die Hauptgebäude des Golfclubs als Sondergebiet Golf dargestellt werden (siehe Kapitel 7.4), wird der dazugehörige Golfplatz als Grünfläche mit entsprechender Zweckbestimmung dargestellt. Friedhöfe Folgende Friedhöfe bestehen in Bergisch Gladbach und werden in die Darstellungen des Flächennutzungsplanes aufgenommen: • Waldfriedhof Schildgen, Voiswinkeler Straße, • Friedhof St. Clemens Paffrath, Nußbaumer Straße, • Friedhof St. Laurentius Stadtmitte, Dr.-Robert-Koch-Straße, • Friedhof Gnadenkirche Stadtmitte, Am Quirlsberg, • Begräbniswald „Gärten der Bestattung“, Kürtener Straße 10, • Friedhof St. Josef Heidkamp, Am Rübezahlwald, • Städtischer Begräbniswald Hebborn, Reuterstraße, • Friedhof Hl. Drei Könige Hebborn, Am Heidetor, • Städtischer Friedhof und Waldfriedhof St. Marien Gronau, Refrather Weg, • Städtischer Friedhof Refrath, Kippekausen, • Städtischer Friedhof Bensberg, Friedhofsweg, • Städtischer Friedhof Moitzfeld, Am Winkel, • Städtischer Friedhof Herkenrath, Im Wiedenhof, • Friedhof St. Severin Sand, Schulstraße, • Friedhof St. J. Baptist Herrenstrunden, Rosenthaler Weg. Die Flächen werden in die Darstellungen des Flächennutzungsplans als Grünflächen mit Zweckbestimmung „Friedhof“ aufgenommen. 204

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

- Entwurf -

Sportplätze Die bestehenden Sportplätze in Bergisch Gladbach sind in die Darstellungen des Flächennutzungsplanes bereits überwiegend als Gemeinbedarfseinrichtungen mit der Zweckbestimmung „Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen/Sportanlagen“ aufgenommen worden (siehe Kapitel 7.5 Flächen für den Gemeinbedarf). Diese Standorte stehen entweder in einem baulichen Zusammenhang mit weiteren Gemeinbedarfseinrichtungen (etwa als Schulsportanlagen) oder sind beziehungsweise sollen als eigenständige Anlagen mit entsprechenden baulichen Anlagen versehen (werden), die innerhalb von dargestellten Grünflächen teilweise nicht umgesetzt werden dürften. Daher verbleibt als einziger Standort der Hockey-Kunstrasenplatz an der Gustav-Stresemann-Straße in den Darstellungen als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“. Spiel- und Bolzplätze Im Stadtgebiet von Bergisch Gladbach gibt es über 100 Spiel- und Bolzplätze, die als Grünfläche oder als Gemeinbedarfsflächen (siehe Kapitel 7.5 Flächen für den Gemeinbedarf) mit einem entsprechenden Symbol in die Darstellungen des Flächennutzungsplanes aufgenommen werden. Spiel- und Bolzplätze, die auf dem Gelände von Schulen, Kindertagesstätten oder anderen Gemeinbedarfseinrichtungen liegen, werden dabei als Bestandteil der Gemeinbedarfsflächen mit einem Symbol auf schwarzem Grund gekennzeichnet. Um die Darstellung im Umfeld der infrastrukturellen Einrichtungen nicht zu überfrachten, wird im Zweifel auf die Darstellung des Symboles der Spiel- und Bolzplätze verzichtet, da sich auch bereits aus der Zweckbestimmung der Flächen für den Gemeinbedarf Spiel- und Bolzplätze ableiten lassen. Spiel- und Bolzplätze, die innerhalb von Grünflächen liegen und somit den Charakter der Grünfläche prägen, sind mit einem Symbol auf weißem Grund gekennzeichnet. Spielplätze, die im Zusammenhang mit Flächen für Wald oder mit Flächen für die Landwirtschaft errichtet wurden und somit im Außenbereich liegen, sind ebenfalls mit dem Symbol einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Spielplatz/Bolzplatz“ aufgenommen worden. In den Darstellungen enthalten sind alle Spielplätze der Typen A und B (siehe Kapitel 7.5 Flächen für den Gemeinbedarf), da sie aufgrund ihrer Größe und üblichen Nutzungen ein erhöhtes Konfliktpotenzial besitzen. Sie werden daher in den Darstellungen gesichert. Als Neuplanung wird der geplante Spielplatz in der Nähe der Straße „Im Urnenfeld“ (Hebborn) in die Darstellung des Flächennutzungsplanes mit aufgenommen. Nähere Informationen zu den einzelnen Flächen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14

Spielplatz - Name

Ortsteil

Max-Planck-Str. Concordiaweg Concordiaweg/ Schule Erlenweg Schüllenbusch Karl-Giesen-Str. Kirche Schildgen Bolzplatz Dorfplatz Schildgen prov. Staren-/Schwalbenweg Rotdornbusch Im Scheurenfeld Im Neuen Feld/Am Vorend Grundschule Katterbach Nußbaumer Winkel

Schildgen Schildgen Schildgen Schildgen Schildgen Schildgen Schildgen Schildgen Schildgen Katterbach Katterbach Katterbach Katterbach Nußbaum

Spielbereich Typ B C B B B B B B B C B B B B

Größe in qm 782 15 94 1.552 500 277 600 400 726 241 1.616 471 235 1.475 205


Stadt Bergisch Gladbach 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 206

Nußbaumer Kamp Goldbornstr. Josef-Römer-Str. Schilfweg Goldbornstr./Steinkipppen/ Rispenweg Dählchen Steinenkamp Grundschule Paffrath Kolpingstr. Franz-Heider-Str. Diepeschrather Mühle St. Konradstr./ August-Kierspel-Str./ Peter-Walterscheid-Str. Theodor-Fliedner-Str. Gutenbergstr. Grundschule Hand Willy-Brandt-Str. Hermann-Löns-Viertel (Bolzplatz) Grundschule Am Broich Sander Aue/Fauthstr. Fußgängerzone Quirlsberg/Hans-Zanders-Str. Quirlsberg/Wasserturm Paul-Ehrlich-Str./Ferrenbergstr. Forumpark Tannenbergstr./ Dechant-Müller-Str. Fußgängerzone/ Obere Hauptstr. Hannenbusch Mutzer Str./Mutzer Feld Reuterstr. Bolzplatz Grundschule Hebborn An der Engelsfuhr Haferbusch Weizenfeld Engelsgut/Weizenfeld Olpensgut Mutzer Heide St.-Josef-Str. Bensberger Str./Oberheidkamper Str. (Dorfplatz Heidkamp) Ahornweg Richard-Zanders-Str. Richard-Zanders-Str. Hüttenstr. Grundschule Heidkamp Abenteuerspielplatz Grundschule Gronau Refrather Weg Robert-Schuman-Str. Schlodderdicher Weg/Bolzplatz (privat) Kradepohlsmühlenweg/Bolzplatz Großer Busch In der Schlade Bolzplatz Portzenbusch/Strunder Delle Bücheler Weg/Mühlenteich Grundschule Sand Wilhelmshöhe Uhlandstr. Goethestr. Basketballanlage Braunsberg

Nußbaum Paffrath Paffrath Paffrath Paffrath Paffrath Paffrath Paffrath Paffrath Hand Hand Hand

A B C C C B B B A B A A

1.400 1.575 504 744 484 1.000 774 1.800 7.707 2.176 4.173 1.221

Hand Hand Hand Hand Hand Stadtmitte Stadtmitte Stadtmitte Stadtmitte Stadtmitte Stadtmitte Stadtmitte Stadtmitte Stadtmitte Hebborn Hebborn Hebborn Hebborn Hebborn Hebborn Hebborn Hebborn Hebborn Hebborn Heidkamp Heidkamp

B C B B

1.031 275 1.288 2.597 400 146 1.624 5 1.713 200 404 307 195 10 756 1.639 3.925 1.867 308 400 3.442 139 1.359 187 2.841 113

Heidkamp Heidkamp Heidkamp Heidkamp Heidkamp Gronau Gronau Gronau Gronau Gronau Gronau Romaney Romaney Herrenstrunden Herrenstrunden Sand Sand Herkenrath Herkenrath Herkenrath

B B B B B B B B A B

A C A B C B B C B B B B C B B B B C B B

B B B B B B B B B

1.020 2.090 3.635 1.112 151 5.046 632 3.541 3.770 1.853 457 1.357 210 170 679 820 451 596 250

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

- Entwurf -

73 74 75 76 77 78 79

Ball Bolzplatz Herkenrath B 1.682 Ball Herkenrath B 1.161 Grundschule Herkenrath Herkenrath B 200 Naturfreundehaus Hardt Herkenrath Am Rothfeld Bärbroich 3.667 Kettnerweg Lückerath B 545 Steinenberg/Saaler Str./ Karl-TheodorLückerath A 2.538 Str. 80 Am Zubusch/Im Luchsfeld Lückerath B 4.484 81 Neuenweg/Opladenstr. Lückerath B 1.216 82 Grundschule Lehmpöhle Lückerath B 500 83 Engelbertstr. Bensberg B 677 84 Kadettenstr./Schloßstr. Bensberg B 20 85 Fußgängerzone/Schloßstr. Bensberg C 30 86 Deutscher Platz Bensberg B 594 87 Grundschule Eichelstr. Bensberg B 500 88 Grundschule Gartenstr. Bensberg B 825 89 Rosenhecke/Fliederweg Bensberg A 3.125 90 Gerberweg Bockenberg A 1.788 91 Friedrich-Offermann-Str. Bockenberg B 1.200 92 Jugendzentrum Neuenweg Kaule B 1613 93 Johannes-Gutenberg-Realschule Kaule B 350 94 AMG Bolzplatz Kaule B 200 95 Reiser/Mondsröttchen Kaule A 4.081 96 Rotdornweg Moitzfeld B 6.298 97 Diakonissenweg Moitzfeld B 800 98 Auf der Höhe Moitzfeld B 669 99 Max-Baermann-Str. Moitzfeld B 800 100 Terrassenstadt/Enrico-Fermi-Str. Moitzfeld B 1691 101 Klafterweg Refrath B 348 102 Zum Steinrutsch Refrath B 800 103 Grundschule Wittenbergstr. Refrath B 450 104 Kahnweiher Refrath C 800 105 Kopernikusstr. Refrath B 831 106 Peter-Bürling-Platz Refrath B 184 107 Grundschule Mohnweg Alt Refrath B 3800 108 Halbenmorgen Alt Refrath B 1.129 109 Zaubersee Alt Refrath B 7.264 110 An der Wolfsmaar Alt Refrath 744 111 Schule Ginsterweg Alt Refrath B 120 112 Am Rittersteg (Bolzplatz) Kippekausen B 2.236 113 Burgstr./Am Rittersteg, OGS Kippekausen B 564 114 Saaler Mühle/Golfplatzstr. Kippekausen B 980 115 Saaler Mühle (Skateboardanlage) Kippekausen B 1.100 116 An der Wallburg Kippekausen A 11.342 117 Ottostr./Waidmannstr. Kippekausen B 1.347 118 Siedlerstr. Kippekausen B 862 119 Burgherrenweg Kippekausen B 1.136 120 Taubenstr./Im Schlagenhöfchen Frankenforst B 1.050 121 Hummelsbroich Frankenforst B 1.200 122 Frankenstr. Frankenforst B 547 123 Chlodwigstr. Frankenforst B 186 124 Buchweizenweg Lustheide B 1.497 125 Im Hilgersfeld Lustheide B 1.227 126 Pippelstein (Bolzplatz) Lustheide B 986 127 Wickenpfädchen/Grometstr. Lustheide C 15 Summe 171.552 Tabelle 29: Spiel- und Bolzplätze in Bergisch Gladbach - Spielplätze des Types C werden im Flächennutzungsplan nicht dargestellt (eigene Darstellung auf Basis der Daten der Stadt Bergisch Gladbach)

207


Stadt Bergisch Gladbach Campingplatz In Katterbach befindet sich zwischen den Straßen Neuenhauser Weg, Eichen und Sträßchen Siefen der einzige Campingplatz der Stadt. Der Campingplatz wird bestandssichernd als Grünfläche mit Zweckbestimmung „Campingplatz“ im Flächennutzungsplan dargestellt. Freibad Das bestehende und bereits im wirksamen Flächennutzungsplan enthaltene Freibad im Milchborntal wird als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Freibad“ in den neuen Flächennutzungsplan übernommen. Zudem wird das Freibad des Kombibads in Paffrath als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Freibad“ dargestellt. Das Hallenbad des Kombibads ist im wirksamen Flächennutzungsplan als Gemeinbedarfsfläche dargestellt. Minigolfplatz Die bestehende Anlage am Kombibad Paffrath wird als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Minigolfplatz“ in die Darstellungen des Flächennutzungsplanes aufgenommen.

208

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035 7.9

- Entwurf -

Wasserflächen

Als Wasserflächen werden in den Darstellungen des Flächennutzungsplanes Bäche und Fließgewässer sowie stehende Gewässer aufgenommen. Diese werden hellblau dargestellt. Bergisch Gladbach wird von einer Vielzahl von Bachläufen durchzogen. Viele der Fließgewässer entspringen in den Höhenlagen der Stadt und fließen anschließend in Richtung Rhein. Die Strunde mündet kanalisiert oberhalb der Mülheimer Brücke in den Rhein, der Mutzbach in Leverkusen in die Dhünn. Saaler Mühlenbach und Frankenforstbach, die in Refrath zusammenfließen, verlaufen auf Kölner Stadtgebiet weiter als Eggerbach/Bruchbach, später als Faulbach. Der Faulbach, der sich am Autobahnkreuz Köln Ost mit der Strunde kreuzt, mündet unterhalb der Mülheimer Brücke in den Rhein. Teile der Wassermengen werden vom rechtsrheinischen Kölner Randkanal aufgenommen und in den Rhein geleitet (zum Randkanal siehe Kapitel 7.14). Insbesondere die Strunde hatte großen Einfluss auf die Entwicklung der Stadt. Aufgrund der Fließkraft siedelten sich mehrere (Papier-)Mühlen entlang des Gewässers an, die eine wesentliche Grundlage für die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt darstellen. Aktuell wird die Offenlegung und Renaturierung - angestoßen durch die Regionale 2010 - im Innenstadtbereich verwirklicht, um die Strunde wieder erlebbar und vor allem sichtbar zu machen. Diese Entwicklung nehmen auch die Darstellungen des Flächennutzungsplanes auf. Neben der Strunde werden die folgenden Fließgewässer im Flächennutzungsplan als Wasserflächen dargestellt: • Mutzbach, • Lerbach (mündet in der südlichen Innenstadt in die Strunde), • Volbach (mündet in die Sülz in Overath), • Asselborner Bach (mündet bei Herrenstrunden in die Strunde), • Dombach (mündet in Nähe des Papiermuseums/Alte Dombach in die Strunde), • Hombach (mündet zwischen Asselborner Bach und Dombach bei Gut Schiff in die Strunde), • Saaler Mühlenbach, • Frankenforstbach, • Böttcher Bach sowie • einzelne kleinere Zuläufe/Nebenläufe zu diesen Gewässern. Viele dieser Bachläufe sind im östlichen Teil der Stadt als sogenannte Siefen, also schluchtenartige Waldtäler, ausgeprägt. Zudem existieren folgende stehende Gewässer in Bergisch Gladbach, die hier ab einer Größe von rund 0,5 ha in die Darstellungen aufgenommen werden. Die Darstellungen umfassen: • Bensberger See (auch: Saaler Mühlenteich), • Paffrather Mühlenteich und Teiche am Paffrather Kombibad, • Diepeschrather Mühlenteiche, • Kahnweiher in Refrath, • Kettners Weiher im Königsforst, • Teiche im Umfeld der Strundequelle in Herrenstrunden, • Fischteiche in Unterselbach, • Teiche südlich Bockenberg/Bensberg, • Kadettenweiher und Gewässer in der Grube Cox (beide in der Hardt), • mehrere Teiche/stehende Gewässer der ehemaligen Grube Weiß. Die genannten stehenden Gewässer sind überwiegend im Zuge von Bergbauaktivitäten entstanden oder anderweitig von Menschenhand geformte Gewässer. 209


Stadt Bergisch Gladbach 7.10

Flächen für Landwirtschaft und Wald

Die Flächen im planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch werden zum großen Teil als Flächen für Wald oder für die Landwirtschaft dargestellt. Die landwirtschaftliche Fläche hat hierbei einen Anteil von rund 21,2 % an der Gesamtfläche der Stadt, die Waldfläche von rund 38,5 %. Im bisher wirksamen Flächennutzungsplan sind rund 24,1 % der Gesamtfläche als Flächen für die Landwirtschaft und 38,8 % als Flächen für Wald dargestellt. Dabei wurden die Darstellungen an die tatsächlich vorgefundenen Nutzungen angepasst und abstrahiert beziehungsweise generalisiert. Somit ergeben sich im Plan kleinteilige Verschiebungen zwischen Siedlungsrand, Grünflächen sowie land- und forstwirtschaftlichen Flächen. Flächen für die Landwirtschaft werden im neuen Flächennutzungsplan - mit Ausnahme von kleinen Restflächen in Schlodderdich und in Refrath - außerhalb der besiedelten Flächen nördlich des Mutzbaches sowie östlich von Bensberg, Kippekausen, Sand, Innenstadt und Hebborn dargestellt. Große zusammenhängende Areale sind im Umfeld von Romaney, Herkenrath und Bärbroich dargestellt. Flächen für Wald sind demgegenüber nahezu im gesamten Stadtgebiet dargestellt. Neben kleineren Flächen, die die Grünflächen im Siedlungszusammenhang ergänzen (etwa Katterbachaue, Marienhöhe, Margaretenhöhe oder im Grüngürtel nordwestlich der Innenstadt), sind hier insbesondere der Königsforst, die Hardt und die Schluchter Heide (Naturschutzgebiet Gierather Wald) zu nennen. Weitere zusammenhängende Flächen finden sich entlang des Strundetales, halbkreisförmig südlich bis östlich von Bärbroich sowie zwischen Hand/Paffrath und Katterbach/Schildgen. Die landwirtschaftliche Fläche hat bereits in den vergangenen Jahrzehnten abgenommen. Hauptgrund für diese Entwicklung ist die Zunahme der Siedlungsfläche, insbesondere der Wohnbauflächen, die meist auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen ausgewiesen wurden. Aufgrund des weiterhin bestehenden Bedarfes nach zusätzlichen Wohnbauflächen wird sich diese Entwicklung auch in den nächsten Jahren fortsetzen müssen. In Folge des Ausschlusskriteriums einer Inanspruchnahme von Wald für künftige Wohnnutzungen ist der Eingriff in Flächen für Wald sehr gering. Hier greifen lediglich untergeordnete (Teil-)Flächen in Lustheide (Lu1), Refrath (Re8b) und Nußbaum (Nu7b) in bestehende Flächen für Wald ein. Zudem sind die neu dargestellten gewerblichen Bauflächen entlang der A 4 als Eingriff in die Flächen für Wald aufzuführen. Neu dargestellt werden solche Flächen für den Wald, die nach Abstimmung des Landesbetriebes Wald und Holz NRW neu aufgeforstet wurden. Hier sind eine Neudarstellung südlich Asselborner Hof sowie weitere kleinteiligere Änderungen zu nennen. Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass erforderliche Abstände zwischen festgelegten Flächen für den Wald und überbaubaren Flächen einzuhalten sind. Entsprechende Regelungen erfolgen auf Ebene der Bebauungspläne.

210

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Legende Oberirdische Wasserfläche / Fließgewässer

Schildgen

Rechtsrheinischer Kölner Randkanal Katterbach

Hebborn Paffrath

Hand

Stadtmitte

Sand

Herkenrath

Gronau Heidkamp

Bensberg Refrath

Moitzfeld

Frankenforst Themenkarte Wasserflächen zum Flächennutzungsplanentwurf Planstand: 30. November 2017 Freiraumplanung und GIS-Anwendungen Dr.-Ing. Wolfgang Kieslich Ingeborg-Bachmann-Straße 11 59174 Kamen

2D-Symbole: Allgemeines: Nordpfeile Nordpfeil 01

N

Nordpfeil 05

Themenkarte 11: Wasserflächen in der Übersicht (eigene Darstellung)

N

Nordpfeil 02

Nordpfeil 03

N

Nordpfeil 06

Nordpfeil 04

N

Nordpfeil 07

Maßstab 1 : 45.000

(C) Geobasisdaten: Rheinisch-Bergischer Kreis, Vermessungs- und Katasteramt

Nordpfeil 08

211


Legende Landwirtschaft

Schildgen

Wald Katterbach

Potenzialfläche W bzw. M Hebborn

Potenzialfläche G

Paffrath

Hand

Stadtmitte

Oberirdische Wasserfläche / Fließgewässer Sand

Herkenrath

Gronau Heidkamp

Bensberg Refrath

Moitzfeld

Frankenforst Themenkarte Landwirtschaft und Wald zum Flächennutzungsplanentwurf Planstand: 30. November 2017 Freiraumplanung und GIS-Anwendungen Dr.-Ing. Wolfgang Kieslich Ingeborg-Bachmann-Straße 11 59174 Kamen

2D-Symbole: Allgemeines: Nordpfeile Nordpfeil 01

N

Nordpfeil 05

212

Nordpfeil 02

Nordpfeil 03

N

Nordpfeil 06

Nordpfeil 04

N

Nordpfeil 07

Maßstab 1 : 45.000

(C) Geobasisdaten: Rheinisch-Bergischer Kreis, Vermessungs- und Katasteramt

Nordpfeil 08

Themenkarte 12: Flächen für Landwirtschaft und Wald und geplante Siedlungsflächen in der Übersicht (eigene Darstellung) N


Flächennutzungsplan 2035 7.11

- Entwurf -

Flächen für Windenergieanlagen

Grundsätzlich greift gemäß „Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass)“33 vom 04. November 2015 entweder eine einzelfallbezogene Prüfung der Zulässigkeit/Genehmigungsfähigkeit von Standorten für Windenergieanlagen, oder die Gemeinde steuert durch die Darstellung von Konzentrationszonen für die Windenergie im Flächennutzungsplan. Für Bergisch Gladbach ergibt eine Vorabschätzung, dass keine Konzentrationszonen für heute marktgängige Windenergieanlagen dargestellt werden können. Selbst bei Zugrundelegung kleinerer Referenzanlagen kann der Windenergie in Bergisch Gladbach nicht in substantieller Weise Raum geschaffen werden. Laut aktuellem Entwurf des „Erlasses zur Änderung des Erlasses für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass)“ vom 12. September 2017 werden die folgenden Ausführungen voraussichtlich auch weiterhin im Einklang mit dem künftigen Windenergie-Erlass stehen: Für die Windenergienutzung kommen aus technischen und ökonomischen Gründen vor allem Standorte im Außenbereich in Frage. Nach § 35 Baugesetzbuch gehören Windenergieanlagen zu den privilegierten Anlagen, die im Außenbereich errichtet werden sollen und können. Die Errichtung der Anlagen kann jedoch auch dort zu einer Reihe von Konflikten führen. Dabei sind vor allem die Konflikte mit den Belangen: • des Wohnens als Folge von Schattenwurf, Lichteffekten und Geräuschen, • des Artenschutzes, • des Naturschutzes und der Landschaftspflege • von Bedeutung. Flächen außerhalb von Konzentrationszonen können für die Errichtung von Windenergieanlagen grundsätzlich ausgeschlossen werden, innerhalb der Konzentrationszonen muss der (wirtschaftliche) Betrieb von Anlagen tatsächlich möglich sein. Ein grundsätzlicher Ausschluss von Standorten für Windenergieanlagen durch eine sogenannte „Negativplanung“ lässt aktuell die Rechtsprechung ebenso wenig zu wie die Darstellung von Konzentrationszonen für die Windenergie, die sich aufgrund der geringen mittleren Windgeschwindigkeiten/-energiedichten nicht für die Nutzung eigenen (Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 13. März 2003, Aktenzeichen 4 C 4/02). Unter Kapitel 4.3.1 Allgemeine Anforderungen an die Darstellung von Konzentrationszonen definiert der Windenergie-Erlass die Voraussetzungen, unter denen eine Gemeinde Flächen für Windenergie darstellen soll/kann: Nach § 5 in Verbindung mit § 35 Absatz 3 Satz 3 Baugesetzbuch können die Gemeinden im Flächennutzungsplan „Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“ darstellen. Eine solche Darstellung hat das Gewicht eines öffentlichen Belanges, der einer Windenergieanlage an anderer Stelle in der Regel entgegensteht, sofern die Gemeinde die Absicht im Flächennutzungsplan oder seiner Begründung zum Ausdruck bringt. Demgegenüber kann die Gemeinde auch eine reine Positivplanung vorsehen und lediglich die dargestellten Flächen für die Windenergienutzung vorhalten und gegen konkurrierende Nutzungen sichern. In einem 33 Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft Natur- und Verbraucherschutz, des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr und der Staatskanzlei 213


Stadt Bergisch Gladbach solchen Fall entfallen sowohl die spezifischen Rechtfertigungsanforderungen als auch die Rechtswirkungen des § 35 Absatz 3 Satz 3 BauGB. Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, von dem Planvorbehalt des § 35 Absatz 3 Satz 3 Baugesetzbuch Gebrauch zu machen, wenn geeignete Flächen vorhanden sind. Die Gemeinde wäre dann darauf beschränkt, im Rahmen des § 36 Baugesetzbuch geltend zu machen, dass einem bestimmten Vorhaben öffentliche Belange im Sinne des § 35 Absatz 3 Sätze 1 und 2 Baugesetzbuch entgegenstehen. Bei der Versagung des gemeindlichen Einvernehmens ist die Gemeinde an städtebauliche Gründe gebunden. Bei rechtswidriger Versagung muss sie mit der Ersetzung ihres Einvernehmens durch die Genehmigungsbehörde rechnen. Ist hingegen im gesamten Gemeindegebiet keine geeignete Fläche zu finden, darf die Gemeinde keine Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan vorsehen, weil mit der Darstellung von für die Windenergienutzung ungeeigneten Flächen der Gesetzeszweck des § 35 Absatz 3 Satz 3 Baugesetzbuch verfehlt würde. Auch in diesem Fall bleibt es beim allgemeinen Zulässigkeitstatbestand des § 35 Absatz 1 Nummer 5 BauGB. Es gibt keine „negative“ Darstellung im Flächennutzungsplan, die Windenergieanlagen im Gemeindegebiet gänzlich verhindern. Voraussetzung für die Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergienutzung ist ein schlüssiges Plankonzept für den gesamten Außenbereich. Zudem sind nach dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 15.September 2009 Abgrenzungskriterien der Konzentrationszonen sowohl für die positive als auch für negative Standortausweisung darzustellen und zu begründen (vergleiche Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 15.09.2009 – 4 BN 25.09): Der Regionalplan Teilabschnitt Region Köln in seiner aktuellen Fassung34 definiert in den zeichnerischen Darstellungen keine Vorrangstandorte, entsprechend lassen sich hieraus keine Standorte in Bergisch Gladbach ableiten. Aus den textlichen Darstellungen zum Regionalplan lassen sich als Ziele der Raumordnung für Windkraftanlagen folgende Aspekte festhalten. Planungen für Windkraftanlagen sind: ...in den Teilen des Freiraumes, die aufgrund - ihrer natürlichen und technischen Voraussetzungen (Windhöffigkeit, geeignete Möglichkeit für die Stromeinspeisung ins Leitungsnetz) und - der Verträglichkeit mit den zeichnerisch und/oder textlich dargestellten Bereichen und Raumfunktionen für die gebündelte Errichtung von Windkraftanlagen („Windparks“) in Betracht kommen, umzusetzen. Soweit sich nicht aus den nachfolgenden Zielen Einschränkungen ergeben, sollen in erster Linie die Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereiche für Windparkplanungen zur Verfügung gestellt werden. In geeigneten Fällen können sich Windparkplanungen auch über Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) erstrecken. Nach Auswertung der Karten des Energieatlas NRW (Abrufbar unter http://www.energieatlasnrw.de, zugegriffen am 19. Juli 2016) ergeben sich für Bergisch Gladbach potenziell wirtschaftlich tragfähige Standorte mit hohen Windenergiedichten (in einer Höhe von 150 m) in einem etwa nord-südlich verlaufenden Streifen, der insbesondere die besiedelten Flächen von Schildgen, der Innenstadt, Kippekausen, Lückerath und Kaule überspannt sowie weiter 34 Der damals noch als Gebietsentwicklungsplan bezeichnete Regionalplan wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr.15 vom 21. Mai 2001, S.196 bekanntgemacht. In der Zwischenzeit wurde der Regionalplan mehrmals geändert. Die letzte Planänderung (22. Planänderung) wurde mit Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen vom 07.02.2014 rechtskräftig. 214

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

- Entwurf -

über den Frankenforst verläuft. Für niedrigere Anlagen von 100 m Höhe verläuft dieser Streifen etwa an der östlichen Siedlungsgrenze dieser Stadtteile. Diese Flächen sind jedoch bebaut beziehungsweise Flora-Fauna-Habitat-/Netz Natura 2000 Gebiet und kommen daher für Windkraftanlagen nicht in Frage. Zudem finden sich bei Anlagen von 100 m Höhe auf den Höhenrücken im östlichen Teil der Stadt, der weniger durch besiedelte Gebiete geprägt ist, weitere potenziell für eine Windenergienutzung wirtschaftlich geeignete Standorte. Diese weisen jedoch eine zu geringe Größe für die Darstellung einer Konzentrationszone auf. Als Ausschlusskriterien für Standorte sind gemäß Regionalplan die Allgemeinen Siedlungsflächen zu definieren. Weitere „harte Tabukriterien“ sind aus dem Fachrecht abzuleiten: Für die Naturschutzgebiete sowie Natura 2000/Flora-Fauna-Habitat-Gebiete wird seitens des Verfassers des Windenergieerlasses ebenfalls ein genereller Ausschluss empfohlen. Die nach diesen Kriterien ausgeschlossenen Bereiche der Stadt Bergisch Gladbach entziehen sich einer Abwägung gemäß § 1 Absatz 7 Baugesetzbuch. Daraus ergibt sich, das innerhalb des Stadtgebietes von Bergisch Gladbach kein Planerfordernis zur Darstellung von Windenergiekonzentrationszonen besteht. 7.12

Flächen für Abgrabung

Abgrabungsfläche mit zu rekultivierenden Wald Nordöstlich von Hebborn befindet sich an der Romaneyer Straße eine Abgrabungsfläche zur Gewinnung von Steinen, die gemäß § 5 Absatz 2 Nummer 8 Baugesetzbuch im Flächennutzungsplan darzustellen ist. Für diese Fläche ist im Landschaftsplan des Rheinisch-Bergischen Kreises (Rheinisch-Bergischer Kreis: Landschaftsplan „Südkreis“ - Bergisch Gladbach, Overath, Rösrath, Bergisch Gladbach, 2007.) eine Rekultivierung auf der Grundlage landschaftspflegerischer Begleitpläne festgesetzt (gemäß Entwicklungsziel 3 „Wiederherstellung einer in ihrem Wirkungsgefüge, ihrem Erscheinungsbild oder ihrer Oberflächenstruktur geschädigten oder stark vernachlässigten Landschaft.“). Dies wird entsprechend berücksichtigt indem die Fläche als „Abgrabungsfläche mit zu rekultivierendem Wald“ dargestellt wird. 7.13

Sonstige Darstellungen

Zentrale Versorgungsbereiche Die zentralen Versorgungsbereiche werden als sonstige Darstellung im Flächennutzungsplan durch ein Symbol gekennzeichnet. Mit der flächenmäßig unkonkreten Darstellung der zentralen Versorgungsbereiche wird sichergestellt, dass die im Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept der Stadt Bergisch Gladbach abgegrenzten zentralen Versorgungsbereiche weiterhin als zentrales Steuerungsinstrument dienen und unabhängig von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes geändert und beschlossen werden können.

215


Stadt Bergisch Gladbach 7.14

Nachrichtliche Übernahmen

Nachrichtliche Übernahmen erfolgen gemäß § 5 Absatz 4 Baugesetzbuch. Demnach gilt: Planungen und sonstige Nutzungsregelungen, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften festgesetzt sind, sowie nach Landesrecht denkmalgeschützte Mehrheiten von baulichen Anlagen sollen nachrichtlich übernommen werden. Durch die nachrichtliche Übernahme werden zur Umsetzung der Maßnahme erforderliche Flächen von übergeordneten Planungs- oder Fachbehörden vor einer Überplanung mit anderweitigen Nutzungen geschützt. Folgende Planungen werden als nachrichtliche Übernahmen aus den Themenbereichen Wasser, Energie/Kommunikation, Natur/Landschaft sowie Denkmalschutz in den Flächennutzungsplan übernommen. Themenbereich: Wasser und Energie Die nachrichtlichen Übernahmen zu den Themenbereichen Wasser und Energie werden in den Flächennutzungsplan aufgenommen. Wasserschutzgebiete Für folgende Flächen bestehen durch Verordnung festgesetzte Wasserschutzgebiete: • Wasserschutzgebiet der Wasserschutzzone III B in Gronau, Alt Refrath und Kippekausen sowie auf den dazwischen liegenden Flächen für Wald und Grünflächen. • Wasserschutzgebiet der Wasserschutzzone III B für Flächen beiderseits entlang der A 4 zwischen Kippekausen und Bockenberg sowie auf überwiegenden Teilflächen des Frankenforstes. • Wasserschutzgebiet der Wasserschutzzone III A für Flächen beiderseits entlang der A 4 zwischen Kippekausen und südlichen Teilflächen von Lustheide bis zur Stadtgrenze mit der Stadt Köln. • Wasserschutzgebiet der Wasserschutzzone III A für verbleibende Flächen in Refrath, Lustheide, Kippekausen und Alt Refrath bis zur Stadtgrenze mit Köln. • Wasserschutzgebiet der Wasserschutzzone III A und B in Köln-Höhenhaus. • Wasserschutzgebiet der Wasserschutzzone II und I für die Flächen westlichen von Refrath rund um das Wasserwerk an der Stadtgrenze zu Köln (Wasserschutzzone I liegt auf den Flächen des Wasserwerkes, das als „Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerung“ mit der Zweckbestimmung „Wasser“ in den Darstellungen des Flächennutzungsplanes enthalten ist). Die festgesetzten Wasserschutzgebiete werden als nachrichtliche Übernahme in den Flächennutzungsplan aufgenommen, hier gelten festgelegte Genehmigungs- und Verbotstatbestände. Im Wasserschutzgebiet dürfen durch die Festlegungen des Flächennutzungsplanes die Ziele der Trinkwassergewinnung nicht gefährdet werden. Aus Sicht des Trinkwasserschutzes kann es erforderlich sein, an bestimmte Nutzungen und die hiermit verbundenen baulichen Anlagen (z.B. Abwasseranlagen, Verkehrsflächen) erhöhte Anforderungen zu stellen.

216

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

- Entwurf -

Überschwemmungsgebiete Als Überschwemmungsgebiete werden Flächen entlang der Strunde, des Mutzbaches, des Saaler Mühlenbaches und des Frankenforstbaches nachrichtlich in den Flächennutzungsplan der Stadt Bergisch Gladbach übernommen. Die Überschwemmungsgebiete betreffen gemäß den entsprechenden ordnungsbehördlichen Verordnungen der Bezirksregierung Köln die Flächen beiderseits dieser Gewässer, die bei einem 100-jährlichen Hochwasser überschwemmt oder durchflossen oder die für Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden beziehungsweise würden. Für den Flächennutzungsplan Bergisch Gladbach sind dies folgende Flächen: • Flächen entlang der Strunde, die von Herrenstrunden kommend durch Sand, die Innenstadt und Gronau fließt und in Schlodderdich die Stadt in Richtung Köln-Mülheim verlässt. • Flächen entlang des Mutzbaches, der von Odenthal-Voiswinkel kommend zunächst entlang der nördlichen Stadtgrenze bei Hebborn/Mutzerfeld und anschließend durch Nußbaum und Paffrath fließt und bei der Diepeschrather Mühle das Stadtgebiet in Richtung Köln beziehungsweise Leverkusen verlässt. • Flächen entlang des Milchbornbaches/Saaler Mühlenbaches, der von Moitzfeld kommend nördlich von Bensberg durch Lückerath, Kippekausen und Refrath fließt und dort in den Frankenforstbach mündet. • Flächen entlang des Frankenforstbaches, der im Stadtgarten Bensberg entspringt, durch Kaule und den südlichen Teil des Stadtteiles Frankenforst sowie durch Refrath fließt und dort das Stadtgebiet Richtung Köln verlässt. • Flächen südlich der Dhünn im nördlichen Abschluss von Schildgen. Die Flächen entlang der Gewässer sind dabei nur teilweise als Überschwemmungsgebiete gekennzeichnet. Die gekennzeichneten Flächen umfassen zudem stehende Gewässer entlang der genannten Bäche, wie den Kahnweiher in Refrath, den Saaler Mühlenteich und den Paffrather Mühlenteich sowie die Hochwasserrückhaltebecken am Diepeschrather Weg und an der Straße Rodemich, einen Sportplatz (Sportplatz Milchborntal) und Teile des Freibades Milchborntal in Bensberg. Für die festgesetzten Überschwemmungsgebiete sind besondere Schutzvorschriften zu berücksichtigen. Für Maßnahmen und Handlungen im festgesetzten Überschwemmungsgebiet sind die Regelungen der § 78 Wasserhaushaltsgesetz und § 84 Landeswassergesetz zu beachten. In Überschwemmungsgebieten ist laut Gesetz insbesondere untersagt35: • die Ausweisung von neuen Baugebieten in Bauleitplänen oder sonstigen Satzungen nach dem Baugesetzbuch, ausgenommen Bauleitpläne für Häfen und Werften, • die Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen nach den §§ 30, 33, 34 und 35 des Baugesetzbuches, • die Errichtung von Mauern, Wällen oder ähnlichen Anlagen quer zur Fließrichtung des Wassers bei Überschwemmungen, • das Aufbringen oder Ablagern von wassergefährdenden Stoffen auf dem Boden, es sei denn, die Stoffe dürfen im Rahmen einer ordnungsgemäßen Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden, • die nicht nur kurzfristige Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt werden können, • das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche, 35 Dies gilt nicht für Maßnahmen des Gewässerausbaus, des Baus von Deichen und Dämmen, der Gewässer- und Deichunterhaltung, des Hochwasserschutzes sowie für Handlungen, die für den Betrieb von zugelassenen Anlagen oder im Rahmen zugelassener Gewässerbenutzungen erforderlich sind. 217


Stadt Bergisch Gladbach • das Anlegen von Baum- und Strauchpflanzungen, soweit diese den Zielen des vorsorgenden Hochwasserschutzes gemäß § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 Wasserhaushaltsgesetz und § 75 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz entgegenstehen, • die Umwandlung von Grünland in Ackerland und • die Umwandlung von Auwald in eine andere Nutzungsart. Unter den in § 78 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz genannten Voraussetzungen kann die zuständige Behörde die Ausweisung neuer Baugebiete zulassen. Die zuständige Behörde kann die Errichtung und Erweiterung einer baulichen Anlage genehmigen, wenn die Voraussetzungen des § 78 Absatz 3 Wasserhaushaltsgesetzes vorliegen. Im Einzelfall können unter den Voraussetzungen des § 78 Absatz 4 Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit § 84 Landeswassergesetz auch Handlungen im Sinne des Absatz 1 Nummer 3-9 des Verordnungstextes genehmigt werden. Die wasserrechtliche Genehmigung ersetzt nicht nach anderen gesetzlichen Bestimmungen erforderliche Zulassungen, Erlaubnisse oder Genehmigungen, sondern tritt grundsätzlich selbständig neben sie. Baurechtliche Bestimmungen bleiben unberührt. Diese Vorgaben werden bei der Ausweisung von Bauflächen sowie der weiteren Flächen im Flächennutzungsplan der Stadt Bergisch Gladbach berücksichtigt. Betroffene Flächen werden für eine Neubebauung ausgeschlossen. Zudem werden einige bisherige Flächendarstellungen, die mit den Überschwemmungsgebieten in Konflikt stehen und bisher nicht bebaut wurden, aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes zurück genommen. Diese werden künftig als Grünflächen, Flächen für die Landwirtschaft oder für Wald dargestellt. Betroffen sind Bereiche in Nußbaum, Paffrath sowie in der Innenstadt und Gronau sowie weiteren kleinteilige Rücknahmen, im Zufluss der Strunde in die Innenstadt. Oberirdische Hochwasserrückhaltebecken Die Hochwasserrückhaltebecken am Diepeschrather Weg und an der Straße Rodemich werden zusätzlich zur nachrichtlichen Übernahme eines Überschwemmungsgebietes mit einem planeigenem Symbol „Oberirdisches Hochwasserrückhaltebecken“ gekennzeichnet. Ein weiteres Hochwasserrückhaltebecken befindet sich südlich des Hebborner Hofes (Odenthaler Straße, Romaneyer Straße). Zusätzlich ist ein Becken westlich der Odenthaler Straße geplant. Rechtsrheinischer Kölner Randkanal Der unterirdisch geführte rechtsrheinische Kölner Randkanal wird nachrichtlich in den Flächennutzungsplan übernommen. Er liegt am westlichen Rand der Stadt und verläuft westlich von Refrath und Schlodderdich teilweise auf Bergisch Gladbacher und teilweise auf Kölner Stadtgebiet. Das Bauwerk dient als Entlastungskanal für die Bäche aus Bergisch Gladbach, die in Richtung Rhein fließen und bindet auch die Kläranlage Beningsfeld, die Zanders-Kläranlage (Bauwerk innerhalb einer gewerblichen Baufläche) sowie das Hochwasserrückhaltebecken Diepeschrather Weg an.

218

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Legende Wasserschutzzone I

Schildgen

Wasserschutzzone II Katterbach

Wasserschutzzone III A Hebborn

Wasserschutzzone III B

Paffrath

Überschwemmungsgebiet Hand

Stadtmitte

Sand

Herkenrath

Regenrückhaltebecken

Gronau

Rechtsrheinischer Kölner Randkanal

Heidkamp

Bensberg Refrath

Moitzfeld

Frankenforst Themenkarte Wasserschutz und Überschwemmungsgebiete zum Flächennutzungsplanentwurf Planstand: 30. November 2017 Freiraumplanung und GIS-Anwendungen Dr.-Ing. Wolfgang Kieslich Ingeborg-Bachmann-Straße 11 59174 Kamen

2D-Symbole: Allgemeines: Nordpfeile Nordpfeil 01

N

Nordpfeil 05

Themenkarte 13: Wasserschutzgebiete und Überschwemmungsgebiete in der Übersicht (eigene Darstellung)

N

Nordpfeil 02

Nordpfeil 03

N

Nordpfeil 06

Nordpfeil 04

N

Nordpfeil 07

Maßstab 1 : 45.000

(C) Geobasisdaten: Rheinisch-Bergischer Kreis, Vermessungs- und Katasteramt

Nordpfeil 08

219


Legende Naturschutzgebiet

Schildgen

Landschaftsschutzgebiet Katterbach

Flora-Fauna-Habitat Hebborn

Naturdenkmal

Paffrath

Geschützer Landschaftsbestandteil

Hand

Stadtmitte

Sand

Herkenrath

Oberirdische Wasserfläche / Fließgewässer

Gronau Heidkamp

Bensberg Refrath

Moitzfeld

Frankenforst Themenkarte Natur- und Landschaftsschutz zum Flächennutzungsplanentwurf Planstand: 30. November 2017 Freiraumplanung und GIS-Anwendungen Dr.-Ing. Wolfgang Kieslich Ingeborg-Bachmann-Straße 11 59174 Kamen

2D-Symbole: Allgemeines: Nordpfeile Nordpfeil 01

N

Nordpfeil 05

220

N

Nordpfeil 02

Nordpfeil 03

N

Nordpfeil 06

Nordpfeil 04

N

Nordpfeil 07

Maßstab 1 : 45.000

(C) Geobasisdaten: Rheinisch-Bergischer Kreis, Vermessungs- und Katasteramt

Nordpfeil 08

Themenkarte 14: Nationale und internationale Schutzgebiete in der Übersicht (eigene Darstellung)


Flächennutzungsplan 2035

- Entwurf -

Themenbereich: Natur und Landschaft Weitere Details zum Themenbereich Natur und Landschaft sind dem Umweltbericht zu entnehmen. Hier werden lediglich die dargestellten unterschiedlichen Schutzgebiete benannt. Für die Festsetzung von Natur- oder Landschaftsschutzgebieten, geschützten Landschaftsbestandteilen und Naturdenkmalen ist die Untere Naturschutzbehörde beim Rheinisch-Bergischen Kreis zuständig, die hierzu den Landschaftsplan erstellt. Naturschutzgebiete Naturschutzgebiete (im Plan abgegrenzt und mit einem Symbol „N“ gekennzeichnet) im Sinne des § 23 Bundesnaturschutzgesetz werden insbesondere aus ökologischen, wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Gründen sowie wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder Schönheit einer Fläche oder eines Landschaftsbestandteils festgesetzt. In Bergisch Gladbach gibt es aktuell 20 Naturschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von rund 1.700 ha. Die Abgrenzungen der Naturschutzgebiete werden nachrichtlich in den Flächennutzungsplan übernommen. Dabei handelt es sich um die folgenden Flächen: • Dhünnaue • Thielenbruch • Bechsiefen und Hundberger Siefen • Kradepohlsmühle • Nittum-Hoppersheider Bruch • Gierather Wald • Diepeschrather Wald • Grube Cox • Fronnenbroich/Buschhorner Bruch • Hardt • Die Schlade • Grube Weiß • Strundetal • Volbachtal (auch in Overath) • Hombachtal • Krebsbachtal • Feuchtwiese bei Keller (nördlich Unter• Grube Oberauel steinbach) • Königsforst • Mutzbach • Am Dickholz (Hand) Naturdenkmale Als Naturdenkmale werden gemäß § 28 Bundesnaturschutzgesetz Einzelschöpfungen der Natur festgesetzt, soweit ihr besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen beziehungsweise wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit notwendig ist. Sie sind entweder im Landschaftsplan Südkreis oder durch ordnungsbehördliche Verordnung festgesetzt bzw. geschützt. In Bergisch Gladbach werden die folgenden neunzehn Objekte von besonderer natur- oder kulturhistorischer Bedeutung als Naturdenkmal (im Plan mit einem Symbol mit einem „ND“ gekennzeichnet) als nachrichtliche Übernahme im Flächennutzungsplan aufgenommen: • • • • • • • • •

Linde bei Oberthal Steinbruch Steinkaule Steinbruch bei Großbüchel Steinbruch bei Herrenstrunden Strundequelle Steinbruch im Lohsiefen Eschen bei Breite Baumreihe am Klausenberg Karstquelle in Kaltenbroich

• 1 Stieleiche auf dem Platz „An der Eiche“ in Gronau • 1 Rotbuche im Gronauer Waldweg • 1 Blutbuche vor dem Anwesen Kölner Straße 52 • 1 Hängebuche in der Grünanlage Kölner Straße 34 • 1 Platane und 1 Rotbuche auf dem Grundstück Gladbacher Straße 8 221


Stadt Bergisch Gladbach • 2 Rosskastanien vor der Katholischen Kirche Herkenrath • Ehemaliger Steinbruch im Oberen Plattenkalk, Wilhelmshöhe • 1 Mammutbaum im Vorgarten des Anwesens Waldgürtel 7

• 1 Blutbuche auf dem Spielplatz an der Lochermühle • 1 Esskastanie auf dem Grundstück Kauler Straße 18

Geschützte Landschaftsbestandteile Als geschützte Landschaftsbestandteile (im Plan mit einem Symbol mit einem „LB“ gekennzeichnet) werden gemäß § 29 Bundesnaturschutzgesetz Teile von Natur und Landschaft festgesetzt, soweit ihr besonderer Schutz zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes, zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten erforderlich ist. Die geschützten Landschaftsbestandsteile werden im Flächennutzungsplan nachrichtlich dargestellt. Geschützte Landschaftsbestandteile sind in Bergisch Gladbach folgende Flächen: • Unterscheider Bachtal • Quirlsberg • Peterskaule • Trockenmauer und Hecke (östlich Sand) • Hohlweg am Strunderberg • Hohlweg bei Oberlerbach • Hohlweg bei Asselborn • Quellbereich am Klausenberg • Verlandeter Teich bei Silberkaule • Amphibienteich am Bockenberg • Talabschnitt bei Hasselheide • Röhricht und Auenwald im Eschbachtal Schutzgebiete europäischer Bedeutung Neben den Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten finden sich in Bergisch Gladbach folgende Flächen mit Schutzgebietsausweisungen des europäischen Naturschutzrechtes. Die hier nachrichtlich übernommenen Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (kurz auch FFH-Gebiete, im Plan abgegrenzt und mit einem Symbol mit einem „FFH“ gekennzeichnet) zeichnen sich durch ihre besondere Wertigkeit im Sinne des Naturschutzrechtes auf internationaler Ebene aus. Die Gebiete decken sich zum großen Teil mit den nationalen Schutzkategorien der Naturschutzgebiete. Dabei handelt es sich um die folgenden Flächen: • Thielenbruch • Tongrube Weiß • Dhünn- und Eifgenbach • Königsforst (auch Vogelschutzgebiet • Tongrube Oberauel besonderer Bedeutung (FFH-Gebiet)) Themenbereich: Denkmalschutz Einen Überblick über die denkmalgeschützten baulichen Anlagen nach Denkmalschutzgesetz sowie ortsfeste Bodendenkmäler im Stadtgebiet von Bergisch Gladbach geben die Denkmallisten im Anhang der Begründung zum Flächennutzungsplan (siehe Anhang 2-5 Denkmallisten). Die Denkmallisten werden als eigenständiges Planungsinstrument laufend fortgeschrieben. Sie dienen (im Sinne einer nachrichtlichen Übernahme) als Ansatzpunkt für eine nähere Untersuchung im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung, werden jedoch nicht als formeller Bestandteil des Flächennutzungsplanes fortgeschrieben. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass Denkmallisten für alle Arten von Denkmälern stets der Veränderung unterworfen sind, weil beispielsweise Bodendenkmäler entdeckt oder der Denkmalwert bestehender Gebäude neu eingeschätzt wird. 222

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

- Entwurf -

Denkmalbereiche Gesamtanlagen, die dem Denkmalschutz unterliegen (Denkmalbereichssatzungen) werden als nachrichtliche Übernahme gemäß § 5 Absatz 4 Baugesetzbuch in die Darstellungen des Flächennutzungsplanes übernommen. Denkmalbereiche sind für einen Teil der Gartensiedlung Gronauerwald (um den Platz An der Eiche und den Gronauer Waldweg) sowie die Siedlung Alt-Frankenforst festgesetzt. Themenbereich: Altlastenverdachtsflächen und Altablagerungen Einen Überblick über die registrierten Altlastenverdachtsflächen in Bergisch Gladbach gibt der Umweltbericht in Teil B, Kapitel 2. Die Aktualisierung der Daten liegt in der Zuständigkeit des Rheinisch-Bergischen Kreises. Themenbereich: Verkehr Das Hauptverkehrsstraßennetz der Stadt Bergisch Gladbach besteht aus klassifizierten Straßen und wird in den Flächennutzungsplan nachrichtlich übernommen. Die wichtigste überörtliche Verbindung stellt die im südlichen Stadtgebiet verlaufende A 4 dar. Die Bundesautobahn bietet eine leistungsfähige Verbindung in Richtung Köln und hat dort Anschluss an weitere Bundesautobahnen. In der Gegenrichtung führt die A 4 durch das Bergische Land in Richtung Olpe/Siegen. Die Stadt Bergisch Gladbach wird dabei primär durch die drei Anschlussstellen Refrath, Bensberg und Moitzfeld erschlossen. Zudem besteht in Overath-Untereschbach, unmittelbar hinter der Stadtgrenze, eine weitere Anschlussstelle. Im nördlichen Stadtgebiet verläuft die Bundestraße 506, die von Wipperfürth nach Köln-Mülheim führt und Anschluss an die A 3 (Anschlussstelle Köln-Dellbrück) bietet. Darüber hinaus wird das Stadtgebiet von mehreren Land- und Kreisstraßen erschlossen. Klassifizierte Hauptverkehrsstraßen Die im Stadtgebiet liegenden Abschnitte der folgenden klassifizierten Hauptverkehrsstraßen werden nachrichtlich übernommen. Autobahn und Bundesstraße • A 4 von Kreuz-Köln Ost, südlich entlang Refrath und Bensberg bis zum Kreuz Olpe Süd mit den Anschlussstellen Bensberg und Moitzfeld auf Bergisch Gladbacher Stadtgebiet, • B 506 von Köln-Mülheim (über A 3 Anschlussstelle Köln-Dellbrück) über die Paffrather Straße, die Handstraße, die alte Wipperfürther Straße und die Romaneyer Straße nach Wipperfürth Landesstraßen • L 101 von Köln Stammheim (Anschluss an die B 8) über Schildgen (Altenberger-Dom-Straße) bis nach Hückeswagen (Anschluss an B 237), • L 136 von B 55/A 4 Anschlussstelle Refrath (auf Kölner Stadtgebiet) über Lustheide, Frankenforster, Kölner, Stein- und Overather Straße mit den A 4-Anschlussstellen Bensberg und Moitzfeld nach Untereschbach/Overath (hier Anschluss an B 484 und A 4-Anschlusstelle Untereschbach) • L 195 von Moitzfeld (Anschluss an L 289) bis A 4-Anschlussstelle Moitzfeld 223


Stadt Bergisch Gladbach • L 270 von Odenthal (Anschluss an L 101) über Hebborn in die Bergisch Gladbacher Stadtmitte (Anschluss an L 286) • L 286 von Köln-Dellbrück (Anschluss an B 506) über Gronau, Stadtmitte und Herrenstrunden nach Wipperfürth (Anschluss an B 506) • L 288 von Leverkusen-Opladen (Anschluss an die A3 und die B 8) über Schildgen (Schlebuscher Straße), Paffrath (Kempener und Paffrather Straße), Stadtmitte (Jakobstraße, An der Gohrsmühle und Bensberger Straße) und Bensberg (Buddestraße, Friedrich-Offermann-Straße) nach Rösrath und Lohmar (Anschluss an die A 3-Anschlussstellen Lohmar-Nord beziehungsweise Rösrath) • L 289 von Bensberg (Wipperfürther Straße - Anschluss an L 136 und L 288) über Moitzfeld und Herkenrath nach Kürten Schanze (Anschluss an B 506) • L 298 von Overath-Brombach (hier Anschluss an L 284) nach Kürten-Dürscheid (tangiert das Stadtgebiet bei Oberselbach) • L 329 von Oberselbach (Anschluss an L 298) über Bärbroich und Herkenrath (L 289) nach Sand/Stadtmitte (dort Anschluss an L 286) • L 358 von Köln Rath-Heumar (Anschluss an L 284) über den Rather Weg bis zur A 4-Anschlussstelle Bensberg Kreisstraßen • K 5 von Schildgen (Anschluss an L 101/288) nach Leverkusen-Schlebusch (Anschluss an L 188/im Weiteren A 3-Anschlussstelle Leverkusen) • K 27 von Refrath (hier Anschluss an L 358 und L 136) in die Stadtmitte (L 286) • K 33 von Odenthal-Eikamp nach Herrenstrunden • K 41 von Moitzfeld (Anschluss an L 195 und L 289) nach Overath-Immekeppel (Anschluss an L 284) Bahnen - Vorhandene Bahnanlagen Bahntrassen und Eisenbahnstrecken werden nachrichtlich in die Darstellungen des Flächennutzungsplanes übernommen. Dabei handelt es sich einerseits um die S-Bahn-Strecke vom Kölner Hauptbahnhof zum Bahnhof Bergisch Gladbach. Des Weiteren wird in den Stadtteilen Refrath und Bensberg die Stadtbahnlinie 1 in die Darstellungen des Flächennutzungsplanes nachrichtlich übernommen. Diese Linie der Kölner Verkehrsbetriebe bindet die südlichen Stadtteile Bergisch Gladbachs an die Innenstadt von Köln an.

224

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035 7.15

- Entwurf -

Vermerke

Vermerke erfolgen ebenfalls gemäß § 5 Absatz 4 Baugesetzbuch. Demnach gilt: Planungen und sonstige Nutzungsregelungen, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften festgesetzt sind (…) sollen nachrichtlich übernommen werden. Sind derartige Festsetzungen in Aussicht genommen, sollen sie im Flächennutzungsplan vermerkt werden. Durch einen Vermerk werden zur Umsetzung der Maßnahme erforderliche Flächen vor einer Überplanung mit anderweitigen Nutzungen geschützt. Die Vermerke sichern die Interessen und Vorgaben der übergeordneten Planungs- und Fachbehörden. Ausbau der A 4 Der 6-spurige Ausbau der A 4 zwischen dem Autobahnkreuz Köln/Ost und der Anschlussstelle Moitzfeld ist auf einer Strecke von 9,1 km als Maßnahme des vordringlichen Bedarfes mit dem Zusatz „Engpassbeseitigung“ im Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes 2030 enthalten. Dieses Trassenstück ist daher gemäß § 5 Absatz 4 Baugesetzbuch im Flächennutzungsplan zu vermerken, lässt sich jedoch (nach derzeitigem Kenntnisstand) aus den bisherigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickeln. Bahndammtrasse Der erste Bauabschnitt der Bahndammtrasse (L 286n) von der Innenstadt bis zur Kölner/ Frankenforster Straße sowie der zweite Bauabschnitt von der Kölner/Frankenforster Straße bis zur A 4 sind gemäß § 5 Absatz 4 Baugesetzbuch im Flächennutzungsplan zu vermerken. Beide Bauabschnitte wurden bisher nicht in das Planfeststellungsverfahren aufgenommen, für die Maßnahmen kann jedoch die Planung bis zum Abschluss des Linienbestimmungsverfahrens betrieben werden. Der erste Bauabschnitt ist als Maßnahme »OU Bergisch Gladbach/Refrath (1.BA, L 286 - L 136) in dem „Landesstraßenbedarfsplan Stufe 1 Priorisierungsliste Planung NRW vom 25.Oktober 2011“ enthalten. Der Landesstraßenbedarfsplan gibt dem Projekt den Planungsstand „Vorbereitende Untersuchung zur Linien-Abstimmung“ mit der Priorität „vorrangig planen“. Der zweite Bauabschnitt ist als Maßnahme „OU Bergisch Gladbach/Refrath (2. BA, L 136 - A 4)“ in der Fortschreibung des Landesstraßenbedarfsplans vom 12. Dezember 2006 mit der raumordnerisch bedeutsamen Dringlichkeitsstufe 2 enthalten. Stadtbahnlinie 1 Die Verlängerung der Stadtbahnlinie 1 ist seitens der Verkehrsbetriebe und des Regionalrates Köln als Maßnahme des Vordringlichen Bedarfes in die Fortschreibung des ÖPNV-Bedarfsplans 2017 mit Beschluss vom 1. Juli 2016 an das Land NRW gemeldet worden. Die Trasse ist demnach als Vermerk in die Darstellungen des Flächennutzungsplanes aufzunehmen.

225


Stadt Bergisch Gladbach 7.16

Flächenbilanz

Ein Vergleich zwischen dem bisher wirksamen Flächennutzungsplan von 1978 und dem Flächennutzungsplan 2035 in Form einer gegenüberstehenden Flächenbilanz ist nicht zielführend, da die Planinhalte aufgrund der jeweils unterschiedlichen Plankonzeption nicht uneingeschränkt vergleichbar sind. Während der rechtswirksame Flächennutzungsplan von 1978 sehr genaue Abgrenzungen trifft und nahezu parzellenscharf interpretiert werden kann, folgt der Flächennutzungsplan 2035 einer mehr generalisierten Darstellung. Flurstücksbezogene (parzellenscharfe) Plandarstellungen im rechtswirksamen Flächennutzungsplan werden in der neuen Darstellung abstrahiert und arrondiert. In der Vergangenheit hat der rechtswirksame Flächennutzungsplan bezüglich seines Detailierungsgrades und seiner Auslegung in der Praxis viele Schwierigkeiten bereitet. Der neue Flächennutzungsplan konzentriert sich daher durch seine generalisierte Darstellung bewusst auf seine Kernaufgabe, eine bauliche Nutzung von Grundstücken vorzubereiten und überlässt die genaue Abgrenzung von Flächen der verbindlichen Bauleitplanung, die diese im Rahmen von konkreten Planungen viel begründeter treffen kann. Im Zuge dieser generalisierten Plandarstellung werden auch Nutzungen an die Realnutzungen angepasst dargestellt, um eine aktuelle Planungsgrundlage vorliegen zu haben. Beispiele sind: • Grünflächen ohne nähere Zweckbestimmung, die in der Realität landwirtschaftlich genutzt werden, werden als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt (Beispiel: Flächen westlich der Diepeschrather Mühle) • Flächen für die Landwirtschaft, die bewaldet sind, werden als Flächen für Wald dargestellt und umgekeht (Beispiel: Flächen nördlich von Romaney) • landwirtschaftliche Darstellungen, die besiedelt sind, werden als Wohnbauflächen dargestellt (Beispiel: Flächen in Herweg, Ehrenfeld und Löhe). Des Weiteren werden, wie bereits mehrfach erläutert, Flächen erst ab einer Größe von 0,5 ha dargestellt, was dazu führt, dass z.B. Grünflächen, Wasserflächen, etc. unter 0,5 ha im Sinne der generalisierten Darstellung als Baufläche gezeigt werden. Dies bedeutet nicht, dass diese zu überplanen sind, führt jedoch insgesamt zu einer veränderten Flächenbilanz. Insgesamt wird durch die generalisierte Darstellung mehr Baufläche dargestellt, obwohl sich die reale Nutzung nicht verändert hat. Abschließend lässt sich diesbezüglich festhalten, dass eine vergleichende Flächenbilanz zwischen dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan von 1978 und dem Flächennutzungsplan 2035 inhaltlich wenig aussagekräftig wäre. Daher werden an dieser Stelle nur die Flächenneudarstellungen aufgelistet.

226

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035 Nutzung

- Entwurf Fläche FNP neu (in ha)

Wohnbauflächen

1.843,1

Gemischte Bauflächen

273,5

Gewerbliche Bauflächen

291,9

Sondergebiete

60,0

Flächen für den Gemeinbedarf

147,9

Grünflächen

323,8

Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen

27,1

Wasserflächen

22,5

Flächen für die Landwirtschaft

1.900,6

Flächen für Wald (einschließlich zu rekultivierenden Flächen für Wald)

3.219,5

Bahnanlagen Hauptverkehrsstraßen

11,8 163,1

Planung Hauptverkehrsstraße

5,4

Vermerkte Straßenplanung ("Bahndammtrasse")

8,8

Örtliche Verkehrsflächen

7,0

Summe

8.305,8

Tabelle 30: Flächenbilanz Flächennutzungsplan Bergisch Gladbach (eigene Berechnung)

Summe neu dargestellter Wohnbauflächen einschließlich gemischter Bauflächen

93,2 ha

davon Anpassung der Darstellungen an die Nutzungen im Bestand

9,7 ha

davon Übernahme aus wirksamem Flächennutzungsplan

15,1 ha

davon Neudarstellungen

68,4 ha

Summe Rücknahme Wohnbauflächen

21,3 ha

Summe neu dargestellter gewerblicher Bauflächen

33,6 ha

davon freie gewerbliche Entwicklungsreserve

27,3 ha

Summe Rücknahme gewerbliche Bauflächen

17,0 ha

Tabelle 31: Flächenbilanz Neudarstellungen und Rücknahmen (eigene Berechnung)

227


Stadt Bergisch Gladbach Quellenverzeichnis Gesetze, Erlasse und Verordnungen Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634). Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722). Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung -BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057). Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichnenverordnung – PlanZV) vom 18. Dezember 1990 (BGBI. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057). Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GONW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S.666/SGV.NW.2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 966). Landesplanungsgesetz (LPlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Mai 2005 (GV. NRW. S. 430) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Oktober 2016 (GV. NRW. S. 868). Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) in der Fassung der Veröffentlichung vom 8. Februar 2017. Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung - BekanntmVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 1999 (GV.NRW. S. 516) geändert durch Verordnung vom 5. November 2015 (GV. NRW. S. 741). Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juli 1987 (GV.NRW. S. 220) zuletzt geändert durch 6. ÄndVO vom 18. Juli 2013 (GV. NRW. S. 493). Hauptsatzung der Stadt Bergisch Gladbach vom 18. Dezember 2008, zuletzt geändert durch die IV. Nachtragssatzung vom 22.02.2017. Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV.NRW. 1995 S. 1028), zuletzt geändert durch Artikel 27 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 934). Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. November 2016 (GV. NRW. 2016 S. 934) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2193).

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Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

- Entwurf -

Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - Landeswassergesetz (LWG NRW) vom 25. Juni 1995 (GV. NW. 1995 S. 926), neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Juli 2016 (GV. NRW. S. 559), in Kraft getreten am 16. Juli 2016. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2193). Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen – Denkmalschutzgesetz (DSchG) vom 11. März 1980 (GV. NW. 1980 S. 226), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 934), in Kraft getreten am 25. November 2016. Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502), zuletzt geändert durch Art. 14 des Gesetzes vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966). Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie - Erlass) vom 04. November 2015 Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur - und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (Az. VII-3–02.21 WEA-Erl. 15) und des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (Az. VI A 1–901.3/202) und der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen (Az. III B 4–30.55.03.01) Entwurf des Erlasses zur Änderung des Erlasses für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) vom September 2017

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Stadt Bergisch Gladbach Verzeichnis verwandter Quellen und Gutachten Die folgenden Quellen wurden bei der Erarbeitung des Flächennutzungsplanes für die Stadt Bergisch Gladbach ausgewertet: Gutachen/Expertisen Ingenieurbüro Feldwisch: Bodenfunktionskarten für den Rheinisch-Bergischen Kreis. Bergisch Gladbach, 2011. Ingenieurbüro BVS Rödel & Bachan: Mobilitätskonzept Bergisch Gladbach 2030. Bergisch Gladbach, 2016. SSR - Schulten Stadt- und Raumentwicklung: Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) 2030. Dortmund, 2012. Büro SSR – Schulten Stadt- und Raumentwicklung: Bevölkerungs- und Haushaltsprognose für die Stadt Bergisch Gladbach. Dortmund, Oktober 2015. Prognose zur Entwicklung der Milieus in der Stadt Bergisch Gladbach( vhw Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V., Berlin, 2015) Stadt Bergisch Gladbach, Abteilung II-2 Stadtentwicklung | Kommunale Verkehrsplanung: Wohnbaulandkonzept 2011 - Bericht und Empfehlungen. Bergisch Gladbach, Mai 2011. Büro für Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH: Brachflächenanalyse 2014. Bergisch Gladbach, 2014. Büro Planquadrat - Büro für Raumplanung, Städtebau und Architektur: Gewerbeflächenkonzept. Dortmund, 2011. Stadtentwicklungsbetriebes Bergisch Gladbach AöR: Fachbeitrag der Wirtschaftsförderung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans. Bergisch Gladbach, April/Mai 2016. Planungsbüro VIA eG: Verkehrsnetzuntersuchung der Stadt Bergisch Gladbach. Bergisch Gladbach/Köln, 2017. Büro Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH: Ergebnisauszüge aus dem Gewerbeflächenkonzept für den Rheinisch-Bergischen Kreis, Bergisch Gladbach. 2016. Sonstige Quellen Geoinformationen der Stadt Bergisch Gladbach (etwa Baulückenkataster) vhw Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V.: Expertise Bevölkerungsstruktur. Berlin, 2015. 230

Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017


Flächennutzungsplan 2035

- Entwurf -

Rheinische NETZGesellschaft mbH: Leerstandserfassung anhand des Strombezugs. Köln, 2016/2017. Stadt Bergisch Gladbach, Abteilung 2-64 Wohnungswesen: Daten zu belegungsgebundenen Wohnungen. Bergisch Gladbach, 08.02.2017. Stadt Bergisch Gladbach, Städtisches Einwohnermelderegister: Daten zur Bevölkerung. Bergisch Gladbach, 2015 bis 2017. Internetquellen Internetseiten des Landesbetriebes Information und Technik Nordrhein-Westfalen (Landesdatenbank Statistik), Zugriffe im Zeitraum Februar 2016 bis November 2017. Internetseiten des Rheinisch-Bergischen-Kreises (zum Stichwort Landschaftsplan Südkreis zugegriffen im Juni 2016) Internetseiten des Energieatlas NRW www.energieatlasnrw.de zugegriffen am 19. Juli 2016 Internetseite des Pendleratlas NRW (www.pendleratlas.nrw.de), Stand 2015 zugegriffen am 24.01.2017. Internetseiten des Deutschen Wetterdienstes zu Klima- und Wetterdaten Bergisch Gladbach. zugegriffen im April 2016. Veröffentlichungen mit Rechtscharakter Regierungsbezirk Köln: Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Köln, Köln, 2001. Rheinisch-Bergischer Kreis: Landschaftsplan „Südkreis“ - Bergisch Gladbach, Overath, Rösrath, Bergisch Gladbach, 2007, am 06. März 2008 als Satzung beschlossen. Gutachterausschuss Stadt Bergisch Gladbach: Grundstücksmarktbericht 2017 des Gutachterausschusses in der Stadt Bergisch Gladbach, Bergisch Gladbach, 2017. Planungsbüro Richter-Richard: Lärmaktionsplan Stadt Bergisch Gladbach, Bergisch Gladbach, 3. November 2015. Stadt Bergisch Gladbach II-2 Stadtentwicklung | Strategische Verkehrsentwicklung: Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept Stadt Bergisch Gladbach, Bergisch Gladbach, November 2015. dt Bergisch Gladbach: Fachbeitrag Denkmalschutz und Denkmalpflege zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2035, Bergisch Gladbach, 2017. Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung: Freiraumkonzept der Stadt Bergisch Gladbach, Bergisch Gladbach, August/Oktober 2011. 231


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