Die Fragen – eine Auswahl
2
n = 27
1
1,3 bis 1,5 1,51 bis 1,7 1,71 bis 1,9 1,91 bis 2,1 2,11 bis 2,3 2,31 bis 2,5 2,51 bis 2,7
2,71 bis 2,9 2,91 bis 3,1 3,11 bis 3,3 3,31 bis 3,5 3,51 bis 3,7 3,71 bis 3,9 3,91 bis 4,17
Mittelwerte
Lediglich Stiftungen, die erst nach 1990 gegründet worden sind, wurden in diesen Teil der Auswertung einbezogen.
Landesverwaltungsamt Thüringen
3
n = 20
4
n = 23 Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
5
Senatsverwaltung für Justiz Berlin
6
n = 76
Benotung
Naturgemäß ist der Gründungsprozess, in dem die Stifterinnen oder Stifter zum ersten Mal in Kontakt mit der zuständigen Aufsichtsbehörde treten, ausschlaggebend für den künftigen Umgang miteinander. In vielen Fällen wurde die Unterstützung der staatlichen Behörden in der Gründungsphase als verbesserungsbedürftig eingeschätzt. Ein Grund dafür könnte sein, dass während der Gründung neben der Stiftungsaufsicht auch das Finanzamt invol-
Stein auf Stein, die Stiftung wird bald fertig sein
Regierung der Oberpfalz
Meine Stiftungsaufsicht hat mich/uns im Gründungsprozess gut unterstützt. „Die ,MA‘ der Bezirksregierung Arnsberg, insbesondere die Sachbearbeitung, ist in außergewöhnlicher Weise kooperativ und kompetent. Diese Erfahrung wurde nicht nur in Bezug auf die eigene Stiftung gemacht, sondern aus persönlicher Erfahrung des Unterzeichners auch bei der Gründung der Bürgerstiftung (…), die der Unterzeichner (…) begleitet hat.“ (Offene Nennung über die Bezirksregierung Arnsberg.)
n = 92 Senat der Freien u. Hansestadt Hamburg
Gute oder schlechte Noten? So verteilen sich die Antworten der Stiftungen (n) auf die einzelnen Kategorien (Auswahl).
Wie gut sind Deutschlands Stiftungsaufsichten?
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