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CH Regionalmedien AG I Anzeiger aus dem Bezirk Affoltern I Obere Bahnhofstrasse 5 I 8910 Affoltern am Albis I Telefon 058 200 5700 I www.affolteranzeiger.ch I Auflage 27 313 I AZ 8910 Affoltern a. A. I Post CH AG

Wo kann ich mich mit anderen Haus- und Stockwerkeigentümern austauschen, etwas erleben und soziale Kontakte pflegen? hev-albis.ch

AUS DEM BEZIRK AFFOLTERN I Nr. 13 I 178. Jahrgang I Dienstag, 13. Februar 2024

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Keine DNA-Spur gefunden

Krach mit dem Kanton

Am Bezirksgericht ging es um einen möglichen Kokainhandel – aus Mangel an Beweisen wurde der Beschuldigte freigesprochen. Seite 3

Die Gemeinden müssen ihre Bau- und Zonenordnung revidieren – das führt zu Problemen bei Kleinsiedlungen. Seite 4

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Mitarbeitende bei der Raiffeisenbank Reuss-Lindenberg konnten Jubiläen feiern. Seite 7

Was die Gemeinden bewegt

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Gemeindeübergreifendes Denken Weniger Beizen, weniger Arztpraxen, fehlende Bankschalter und vieles mehr an Abbau von einst Gewohntem war ein anderes Thema am Workshop. Die Gefahr, dass in kleineren Orten einmal

Am 29. November 1979 wurde der private Verein Bauspielplatz Affoltern VBA gegründet. Und noch heute, 45 Jahre später, bietet er Kindern einen Ort, an dem sie sich naturnah austoben können: sei es beim Feuermachen, Hüttenbauen, Schifflischaukeln oder Wasserstauen. «Lärm und dreckige Kleider und der Geruch von Feuer gehören hier zum guten Ton», betont der Verein auf seiner Website. Bis vor der Pandemie war der Platz jeweils am Mittwoch und Samstag für die Öffentlichkeit zugänglich. Zuletzt noch an einem Nachmittag pro Woche. Über den Winter ist der Bauspielplatz geschlossen, doch ob er im Frühling wieder öffnet, ist aktuell ungewiss. Mehrere Mitglieder haben sich nach langjährigem Einsatz aus dem Vorstand verabschiedet, nun sucht der Verein neue Freiwillige, um die öffentlichen Baunachmittage weiterhin anbieten zu können. (lhä)

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Auf dieser Grafik sind sämtliche Personenwege im ÖV und motorisierten Individualverkehr an einem durchschnittlichen Werktag der Region dargestellt, darunter die Pendler, aber auch die Fahrten für die Zwecke Einkaufen und Freizeit. (Bild zvg) Preise. Diskutiert wurde in diesem Zusammenhang auch die Anpassung an neue Arbeitsformen wie Homeoffice. Man müsse sich vielleicht auch von herkömmlichen Vorstellungen der Arbeitswelt lösen und vor allem in Anbetracht von neuen Anwendungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz auch Chancen für das Knonauer Amt suchen, hiess es.

Wie weiter mit dem Bauspielplatz?

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Seite 9 Kathrin Altwegg, Astrophysikerin. (Bild Sandra Isabél Claus)

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Wie immer bei raumplanerischen Diskussionen zeigte sich auch bei dieser, dass die unterschiedlichen Vorstellungen nicht leicht unter einen Hut zu bringen sind. So zum Beispiel beim Thema Bevölkerungswachstum. Dies sollte eigentlich beschränkt sein, könne aber kaum von den Gemeinden gesteuert werden, stellte sich heraus. Zum einen ist auch in den vergangenen Jahren ein kräftiges Bevölkerungswachstum zu verzeichnen gewesen, zum anderen zeigte sich der Wunsch einiger Politiker, Rahmenbedingungen formulieren zu können, damit sich qualitativ hochwertiges Wachstum erreichen lasse. Ein Problem, welches das Bevölkerungswachstum mit sich bringt, ist die Teuerung im Bereich Wohnen. Der Druck nach neuem Wohnraum führe auch dazu, dass das Gewerbe teilweise nicht mehr mithalten kann wegen der

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Welche Entwicklungen und Ziele sind den Entscheidungsträgern bei den Kommunen im Knonauer Amt wichtig? Und wie können die Säuliämter Politiker ihre Botschaften beim Kanton platzieren und dafür sorgen, dass sie bestenfalls im Richtplan landen? Dafür gibt es eine Institution, die sich Zürcher Planungsgruppe Knonauer Amt (ZPK) nennt. In den vergangenen Jahren hat dieses Gremium, das seit November 2022 von der Ottenbacher Gemeindepräsidentin Gaby Noser präsidiert wird, unter anderem ein neues Gesamtverkehrskonzept und die Revision 2020 des regionalen Richtplans umgesetzt. Was trocken klingt, hat jedoch tatsächliche Auswirkungen auf die Entwicklung in der Region. Denn behördliche Entscheide müssen mit dem Richtplan übereinstimmen. Zudem muss der regionale Richtplan regelmässig überprüft werden Der aktuelle Workshop, der am Mittwoch im Kasinosaal in Affoltern über die Bühne gegangen ist, gestaltete sich dementsprechend also als gross angelegte Ideensammlung, die auf den bisherigen Entwicklungszielen aufbauend neue Aspekte in die Planung einbringen sollte.

Unterschiedliche Vorstellungen

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Florian HoFer

Die Zürcher Planungsgruppe Knonauer Amt hat über Themen der Region diskutiert

«Wir sind nichts weiter als ein Staubkorn.»

nichts mehr übrig sei an Grundversorgung sei gross, wurde gesagt. Möglichkeiten für Lösungen gab es aber auch: Gemeindeübergreifendes Denken müsse mehr gefördert werden.

Verbindungen nach Zug verbessern Angesichts von hohen Zahlen an Pendlern und anderen Personen, die täglich ins Säuliamt und aus ihm herausfahren, war auch der Verkehr ein grosses Thema. An sich ist die Lage seit der Eröffnung der Autobahn deutlich besser. Doch diese Entlastungswirkung müsse unbedingt beibehalten werden. Die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs

müsse also gesteigert werden, hiess es. Während die Verbindungen nach Zürich als gut eingestuft wurden, kam Kritik an der Zusammenarbeit zwischen den Kantonen Zug und Zürich auf. Verbesserungen der Anbindungen nach Zug, die stark frequentiert sind, scheinen derzeit kaum möglich. In diesem Zusammenhang wurde auch über Parkand-Ride-Plätze, überfüllte Velostände an einzelnen Orten oder Ladestationen für E-Bikes diskutiert. «Danke für all die wertvollen Diskussionsbeiträge», sagte zum Schluss Gaby Noser. Das Präsidium der ZPK wird das Input nun zusammentragen und analysieren.

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Nur noch mit Tempo 60

Neue Asylunterkunft

Mit dem Ziel, die Anwohnerinnen und Anwohner besser vor Motorenlärm zu schützen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen, hat die Kantonspolizei Zürich am 3. April 2023 auf der Strecke über den Albispass versuchsweise ein Tempolimit von 60 km/h statt 80 km/h eingeführt. «Die Ergebnisse zeigen, dass eine dauerhafte Geschwindigkeitsbeschränkung auf dieser Strecke angezeigt ist», schreibt die Kantonspolizei Zürich. Es habe sich gezeigt, dass die Geschwindigkeitsreduktion die Verkehrssicherheit erhöhe und

Ende Januar hat der Kanton Zürich die Aufnahmequote für Geflüchtete von 1,3 auf 1,6 Prozent erhöht. Die neuen Vorgaben gelten ab dem 1. Juli. «Dieser Entscheid stellt uns vor eine grosse Herausforderung, da wir aktuell nicht über ausreichend Unterkünfte verfügen, um diese zusätzlichen Flüchtlinge aufzunehmen. Wir sind daher dringend auf Unterstützung aus der Bevölkerung angewiesen», hielt die Gemeinde Mettmenstetten dazu auf ihrer Website fest. Die Mitteilung kam einem Hilferuf gleich. Im Vergleich

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Auf Passstrasse zwischen Hausen und Langnau Mettmenstetten mietet Gewerbeimmobilie die Lärmemissionen reduziere. Die Unfallzahlen nahmen während des nun laufenden Versuchsjahrs gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahrs ab, und auch die Unfallschwere hat sich reduziert. Zudem waren die Rückmeldungen aus der Bevölkerung entlang der Passstrecke durchwegs positiv. Die Kantonspolizei verfügt nun per 2. April unter Einbezug der Gemeinden die Höchstgeschwindigkeit ausserorts auf der Strecke zwischen Langnau am Albis und Hausen dauerhaft auf 60 km/h. (red)

zum Frühjahr 2022 muss Mettmenstetten für 64 zusätzliche Asylsuchende Unterkünfte bereitstellen. Nun scheint etwas Entlastung in Sicht: Die Gemeinde habe kürzlich einen Mietvertrag mit der Eigentümerin der Liegenschaft an der Erspachstrasse 1 unterschrieben, um diese temporär für zwei bis drei Jahre anzumieten, heisst es in einer neuen Meldung. Das Gebäude war bisher als Gewerbeimmobilie genutzt worden und soll ab Ende Februar 2024 zwölf bis vierzehn Flüchtlingen als Unterkunft dienen.

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Konkurseröffnung Schuldner: Nachlass von Ronald Wicki, geb. 14. April 1976, von Malters LU, gest. 6. November 2023, wohnhaft gewesen Im Wängli 17, 8910 Affoltern am Albis Datum der Konkurseröffnung: 18. Dezember 2023 Summarisches Verfahren, Art. 231 SchKG. Eingabefrist bis 14. März 2024. Vergleiche im Übrigen Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 13. Februar 2024.

Einladung zur ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 14. März 2024 Die Stimmberechtigten werden am Donnerstag, 14. März 2024, 19:30 Uhr, in den Singsaal der Schulanlage Chilefeld zur ausserordentlichen Gemeindeversammlung eingeladen. Zur Behandlung gelangen folgende Geschäfte: 1. Genehmigung Verpf lichtungskredit von brutto CHF 500'000.00, inkl. MWST, zuzüglich Teuerung, für den Ersatz der Kernanwendungen/Kernsoftware der Gemeinde und die Umsetzungder Cloudstrategie (Outsourcing der heutigen Infrastruktur in ein Rechenzentrum) der Gemeinde Obfelden 2. Genehmigung Verpf lichtungskredit von brutto CHF 795'000.00, inkl. MWST, zuzüglich Teuerung, für das Gesamtprojekt Gestaltung Bickwilerstrasse

Affoltern am Albis, 9. Februar 2024 Konkursamt Affoltern Sagistrasse 8b, Postfach 8910 Affoltern am Albis

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Der Beleuchtende Bericht kann ab Montag, 26. Februar 2024 auf der Webseite www.obfelden.ch wie folgt bezogen werden: Rubrik: Politik/aktuelle Gemeindeversammlung. Zudem liegt der Bericht während den Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf. Auf Wunsch werden die Anträge in Broschürenform den Stimmberechtigten zugestellt. Die Stimmberechtigung richtet sich nach dem Gesetz über die politischen Rechte vom 1. September 2003. Ebenfalls können nicht stimmberechtigte Personen die Gemeindeversammlung besuchen und sind somit herzlich eingeladen. Es werden für sie besondere Plätze zur Verfügung gestellt. Obfelden, 13. Februar 2024 Gemeinderat Obfelden

Bauprojekte

Planauflage: Die Pläne liegen auf den betreffenden Gemeindekanzleien zur Einsicht auf. Dauer der Planauflage: 20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Erfolgt die Ausschreibung im Amtsblatt des Kantons Zürich später, gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Rechtsbehelfe: Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich einzureichen; elektronische Zuschriften (EMails) erfüllen die Anforderungen der Schriftlichkeit in der Regel nicht. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314–316 PBG).

TODESANZEIGE Traurig nehmen wir Abschied von unserem Ehrenmitglied

Margrit Leidenix

26. Juli 1941 – 02. Februar 2024 In 53 Vereinsjahren schätzten wir Margrit als engagierte und pflichtbewusste Samariterin. 19 Jahren hat sie als Vorstandsmitglied in den verschiedensten Funktionen gewirkt. Wir werden ihr ein ehrendes Andenken bewahren. Den Angehörigen sprechen wir unser tief empfundenes Beileid aus. Die Abdankungsfeier findet am Dienstag, 13. Februar 2024, 14:15 in der katholischen Kirche Mettmenstetten statt. Vorstand und Mitglieder des Samaritervereins Mettmenstetten und Umgebung

Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide wird eine geringfügige Kanzleigebühr erhoben.

Bonstetten Bauherrschaft: fuchs & Co. Gartenbau, Stockenweg 35, 8906 Bonstetten, Schweiz Projektverfasser: Der Bauherr ist Projektverfasser Projekt: Aufstellen von einem CondectaBürocontainer, 8906 Bonstetten Katasterinformationen: Grundstück-Nr.: 2302, Zone: Kantonale Landwirtschaftszone Lka

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Bonstetten Bauherrschaft: Daniela und Oliver Keller, Chüeweid 22, 8906 Bonstetten Projektverfasser: schnider solar AG, Dorfstrasse 14, 8906 Bonstetten Projekt: Installation Aufdach-PV-Anlage auf Carport, Chüeweid 22.1, 8906 Bonstetten Katasterinformationen: Grundstück-Nr.: 2978, Zone: Kernzone Unterdorf (KU)

Wir engagieren uns für eine belebte Bergwelt. Schweizerische Stiftung für das cerebral gelähmte Kind Spenden: IBAN CH53 0900 0000 8000 0048 4 www.cerebral.ch

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Bezirk Affoltern

Weniger Abfälle Heute landen rund 40 Prozent der Abfälle im Kanton Zürich in einer Kehrichtverwertungsanlage (KVA) oder auf einer Deponie. Mit dem Massnahmenplan Abfall- und Ressourcenwirtschaft 2024-2028 will die Baudirektion diesen Anteil weiter reduzieren. Dieses Ziel orientiert sich am neuen kantonalen Verfassungsartikel 106a zu Stoff kreisläufen, den über 89 Prozent der Zürcher Stimmberechtigten im Herbst 2022 angenommen haben. Die Pro-Kopf-Abfallmenge, die in der KVA landet, wird gemäss der aktualisierten kantonalen Abfallplanung weiter abnehmen. Grund dafür sind die zunehmende Separatsammlung von Bioabfall und Kunststoff, eine bessere Sortierung von Bauabfällen sowie laufende und geplante Bestrebungen zur Vermeidung von Food Waste und zur Förderung einer Kreislaufwirtschaft. Die für 2035 prognostizierte Jahresmenge in den KVA liegt bei 790 000 Tonnen statt wie bisher angenommen bei 830 000 Tonnen. Brennbare Abfälle aus dem Kanton sollen weiter in den fünf Anlagen in Zürich-Hagenholz, Winterthur, Dietikon, Hinwil und Horgen verwertet werden. Die KVA Horgen soll unbefristet weiterbetrieben werden. Definitiv über den Standort entscheidet der Kantonsrat. Baudirektion Kanton Zürich

WIR GRATULIEREN Zum 95. Geburtstag Hedwig Mäder in Affoltern darf am Donnerstag, 15. Februar, ihren besonderen 95. Geburtstag feiern. Wir gratulieren, wünschen gute Gesundheit und viel Gfreuts.

Zum 80. Geburtstag Heute Dienstag, 13. Februar, darf in Affoltern Monika Baumgartner ihren 80. Geburtstag feiern. Wir wünschen ein schönes Fest, viel Freude und Gesundheit für die kommenden Lebensjahre.

Herausgeberin: CH Regionalmedien AG Anzeiger aus dem Bezirk Affoltern Obere Bahnhofstrasse 5 8910 Affoltern a. A. Leiterin: Barbara Roth Chefredaktor: Florian Hofer redaktion@affolteranzeiger.ch Redaktion: Livia Häberling, Luc Müller, Dominik Stierli Copyright: Anzeiger aus dem Bezirk Affoltern Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für eingesandtes Material Gesamtauflage: 27 155 Beratung und Verkauf Inserate: Elisabeth Zipsin/Christine von Burg Telefon 058 200 57 00 inserat@affolteranzeiger.ch Spezial- und Sonderseiten: Kaspar Köchli Telefon 058 200 57 14, M 079 682 37 61 kaspar.koechli@chmedia.ch Tarife: www.affolteranzeiger.ch Annahmeschluss Inserate: Dienstagausgabe: Montag, 8.00 Uhr Freitagausgabe: Mittwoch, 16.00 Uhr Todesanzeigen: 11.00 Uhr am Tag vor Erscheinen Abonnementspreise: ¼ Jahr Fr. 79.– ½ Jahr Fr. 97.– 1 Jahr Fr. 170.– Aboservice: abo@affolteranzeiger.ch Telefon 058 200 55 86 Kontakt: Alle Mitarbeiter erreichen Sie unter vorname.name@chmedia.ch Druck: CH Media Print AG, Neumattstrasse 1, 5001 Aarau Ein Produkt der

Verleger: Peter Wanner, www.chmedia.ch Beteiligungen der CH Media AG auf www.chmedia.ch

Dienstag, 13. Februar 2024

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Wie weiter mit dem Bauspielplatz? Um die öffentlichen Bau-Nachmittage weiterhin anzubieten, sucht der Verein Freiwillige Livia häberLing Man darf es in Anbetracht des angespannten Immobilienmarkts durchaus mal hervorheben: Nirgends in Affoltern kommen junge Menschen derzeit so leicht zu einem eigenen Haus wie an der Alten Jonentalstrasse 1-3: Wer mindestens sieben Jahre alt ist, darf ohne Begleitung der Eltern vorbeikommen (davor mit), probiert sich zwei, vielleicht drei Nachmittage mit Hammer und Nägeln aus und erhält danach per Nummer eine eigene Hütte zugeteilt, an der nach Lust und Laune gezimmert werden darf. Wer möchte, wird für einen Jahresbeitrag von 50 Franken Mitglied im Verein und erhält den Zahlencode, womit sich das Tor zum Spielplatz auch ausserhalb der offiziellen Betriebszeiten öffnen lässt. Wer lieber nur während der begleiteten Zeiten vor Ort ist, darf auch das – und zwar kostenlos. So lautete der Deal an der Alten Jonentalstrasse 1-3 bisher. Vor der Pandemie gab es zwei Bau-Nachmittage pro Woche, seither noch einen. Die Zahl der Kinder, die das Angebot nutzen, variiert. An warmen, sonnigen Tagen sind es auch mal gegen 20, an kühleren weniger. Nun ist allerdings unklar, ob der Bauspielplatz im Frühling wieder aus seinem Winterschlaf erwacht. «Es wäre unser Wunsch, dass dieser tolle Ort weiterhin für die Bevölkerung zugänglich bleibt», sagt Dodo Weiss vom bisherigen Platzleiter-Team bei einem Augenschein. Und Jugendarbeiter Florian Frey, der neben ihr steht, ergänzt: «Auf dem Bauspielplatz können Kinder wertvolle Erfahrungen sammeln, hier sind ihrer Fantasie keine Grenzen gesetzt.»

Jugendarbeit hilft mit Zukunftskonzept Auf der Kippe steht das Angebot, weil es erwachsene Freiwillige braucht, die an den öffentlichen Bau-Nachmittagen vor Ort sind, um das Geschehen zu begleiten und den Kindern da und dort etwas Hilfestellung zu geben. Einen Leistungsauftrag der Stadt Affoltern gibt es nicht; in den vergangenen Jahren hatten vor allem Mitglieder des Vorstands für die nötige Präsenz gesorgt. Eine von ihnen ist Dodo Weiss. In die Welt des Bauspielplatzes «reingerutscht» ist sie vor zwölf Jahren und zwar als Unterstützung für das Robifest. Seither hat sie den Verein mit seinen rund 130 Mitglieder-Familien in verschiedenen Funktionen mitgetragen. Heute sind Dodo Weiss’ Kinder 16 und 19, dem Bauspielplatz-Alter also

Werken erwünscht: Dodo Weiss vom Verein Bauspielplatz und Florian Frey von der offenen Jugendarbeit Affoltern. (Bild lhä) längst entwachsen, und auch sie möchte nun kürzertreten und nur noch sporadisch im Hintergrund unterstützen. Aus dem Vorstand wird sie per 12. März austreten, gemeinsam mit drei weiteren Mit-

«Auf dem Bauspielplatz sind der Fantasie der Kinder keine Grenzen gesetzt.» Florian Frey, Jugendarbeiter in Affoltern

gliedern. Nachfolger für den Vereinsvorstand wurden gefunden. Doch jene, die sich engagieren, tun dies aus Idealismus nebenbei. Seit Längerem hat sich deshalb abgezeichnet, dass es mittelfristig nicht mehr möglich sein würde, die öffentlichen Bau-Nachmittage alleine zu stemmen. Mehrfach hatte der Verein mit der Stadt das Gespräch gesucht, um Unterstützung zu erhalten. Bewegung in die Sache kam nach den Gesamterneuerungswahlen 2022, wie Dodo Weiss erzählt. Insbesondere der neugewählte Stadtrat Felix Fürer (SP) habe sich stark

für die Anliegen des Vereins eingesetzt und nach Lösungen gesucht, um Hand zu bieten. Schliesslich sprach die Stadt einen Unterstützungsbeitrag von 13 000 Franken. Weitere 10 000 Franken steuerte der Verein Bauspielplatz selber bei. Sie stammen aus einem Förderbeitrag der Clientis Sparcassa. Insgesamt standen also 23 000 Franken zur Verfügung. Mit diesem Betrag konnte wiederum der Verein für Jugend und Freizeit (vjf) engagiert werden, um mit den Mitgliedern des Bauspielplatzes ein Konzept auszuarbeiten, damit der Verein in Zukunft wieder auf eigenen Beinen stehen kann. Jugendarbeiter Florian Frey hat dazu im Oktober ein befristetes 10-Prozent-Pensum erhalten. Seither laufen bei ihm die Fäden zusammen: Er klärt Haftungsfragen, damit potenzielle Freiwillige dadurch nicht abgeschreckt werden oder prüft Alternativen – etwa eine Kooperation mit einer Hochschule, wodurch eine Betreuung durch Studierende möglich würde. Zudem soll das Angebot des Vereins in der Öffentlichkeit wieder präsenter wahrgenommen werden. Sodass der Bauspielplatz mit Rückenwind aus der Bevölkerung seine Tore auch diesen Frühling wieder öffnen kann.

Freiwillige gesucht Der Verein Bauspielplatz sucht Freiwillige, die bereit sind, die öffentlichen Bau-Nachmittage mittwochs und samstags in einem regelmässigen Turnus zu begleiten (zur Vereinfachung der Koordination ist mindestens ein Einsatz pro Monat erwünscht, gerne auch mehr). Handwerkliche Vorkenntnisse sind ein Plus, aber nicht notwendig. Anfragen nimmt das Bauspielplatz-Team unter bauspielplatz.aaa@gmx.ch gerne entgegen. Wie bekannt ist das Angebot des Bauspielplatzes? Mit einer Umfrage mit Wettbewerb möchte der Verein seine Aussenwirkung besser verstehen. Helfen Sie mit. Hier entlang zur Teilnahme:

«Die Zweifel überwiegen» Bezirksgericht: Freispruch für 38-Jährigen wegen Kokainhandels Werner Schneiter Hat er einem Bekannten insgesamt sieben Gramm Kokain zum Preis von 100 Franken pro Portion à 0,7 Gramm verkauft – Drogen, die er sich zuvor von einem Lieferanten beschafft hatte? Ein 38-jähriger in der Schweiz aufgewachsener Mann mit kosovarischen Wurzeln stand Ende letzter Woche vor Bezirksgericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm mehrfache Verkäufe vor, namentlich an zwei Orten im Säuliamt: vor einem Restaurant und im Rahmen des sogenannten «Maisfeldfests». Vor dem Restaurant will die Polizei beobachtet haben, wie er in seine Tasche gegriffen und dem Abnehmer durchs offene Autofenster den Stoff übergeben hat. Wegen mehrfachen Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz fordert die Anklage eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 70 Franken und eine Busse von 3000 Franken – dies bei einer Probezeit von zwei Jahren. Vor der Einzelrichterin bestritt der Beschuldigte sämtliche Vorwürfe. Der

angebliche «Kunde» habe sich womöglich dafür rächen wollen, weil er ihm einmal 100 Franken «gepumpt» und er diese bei besagtem Treffen vor dem Restaurant «vielleicht etwas zu aggressiv» zurückgefordert habe, führte der Beschuldigte aus. «Ich habe noch nie etwas mit Kokain zu tun gehabt, und auch an diesem Maisfeldfest bin ich nicht gewesen, das kenne ich gar nicht», hielt er fest und wehrte sich auch gegen den Vorwurf, an einer Adresse Drogen gebunkert zu haben. «Dort wohnt meine Mutter.»

«Viel Rauch um nichts» Sein Verteidiger verlangte einen vollumfänglichen Freispruch und eine Genugtuung für seinen Mandanten von mindestens 7200 Franken für 34 Tage unrechtmässige U-Haft. Sämtliche Kosten seien auf die Staatskasse zu nehmen. Für den Anwalt gibt es schlicht zu wenig Beweise, kein komplettes Spurenbild und keine DNA-Spuren seines Mandaten auf den Minigrips des Käufers, der bei der Polizei mit diffusen Aussagen auf-

gewartet habe. Die Aktenlage sei äusserst dünn; Chatverläufe des Käufers seien gelöscht. Es handle sich hier um reine Behauptungen ohne Beweise, gar falsche Anschuldigungen. «Hier ist viel Rauch um nichts», so der Verteidiger.

Polizei-Arbeit mit Mängeln Die Einzelrichterin sieht die Sache ähnlich. Sie spricht den 38-Jährigen vom Vorwurf eines mehrfachen Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz frei. Die bei ihm eingezogene Barschaft von 300 Franken bekommt er zurück. Dazu erhält er für die U-Haft eine Genugtuung von 7200 Franken. Die Verfahrens- und Anwaltskosten werden auf die Staatskasse genommen. Vorliegend sei das Gericht auf polizeiliche Beobachtungen angewiesen. Was jedoch der Beschuldigte bei der Übergabe aus der Hosentasche gezogen habe, könne nicht eruiert werden. Auch DNA-Spuren fehlten, zudem sei ein Minigrip erwähnt, jedoch beim Konsumenten deren vier gefunden worden. Die Einzelrichterin spricht von

Mängeln bei der polizeilichen Arbeit, zu wenig Konkretes sei hier festgehalten worden, vieles unklar. «Ich bin zwar nicht restlos überzeugt von Ihrer Unschuld, aber die Zweifel überwiegen», sagte die Einzelrichterin und fügte abschliessend bei: «In dubio pro reo.» Urteil GG 230 009 vom 8. Februar 2024, noch nicht rechtskräftig

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FÜR EINE ATTRAKTIVE STADT AFFOLTERN AM ALBIS

JA zur Teilrevision der Personalverordnung am 3. März 2024


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Bezirk Affoltern

Dienstag, 13. Februar 2024

Differenzen zwischen Kanton und Gemeinde Revision der Bau- und Zonenordnung: Kleinsiedlungen erweisen sich als Knackpunkt Dominik Stierli Wie alle Gemeinden im Kanton Zürich muss auch Hedingen bis 2025 seine Bauund Zonenordnung (BZO) revidieren. Auch eine Gesamtrevision der kommunalen Nutzungsplanung war in Hedingen notwendig und wurde 2021 vom Gemeinderat initiiert. Dabei ging es etwa darum, schweizweit 29 Baubegriffe zu harmonisieren, ökologisch und energetisch sinnvolle Überbauungen zu fördern oder unnötige Freihaltezonen aufzuheben. Die Gemeindeversammlung setzte im Juni 2022 die Gesamtrevision der kommunalen Nutzungsplanung fest. Bei der Prüfung der Unterlagen kam es nun aber zu unterschiedlichen Ansichten zwischen Gemeinde und dem Kanton Zürich. Das Amt für Raumentwicklung hat die Revision als teilweise Nichtgenehmigung beurteilt. So wurden Artikel zur Bauweise und der Umgebungsgestaltung nicht genehmigt, da dazu keine gesetzlichen Grundlagen bestünden, wie der Kanton in seinen Dokumenten schreibt. Auch kleinere Zonenangleichungen von Zonengrenzen an Parzellengrenzen wurden aus verschiedenen Gründen nicht genehmigt.

Verordnung als Übergangslösung Die grössten Differenzen bestehen dabei bei den Zonenzuteilungen der Kleinsiedlungen Fromoos und Ismatt. Im Laufe des vergangenen Jahres wurde die Gemeinde Hedingen zu den abweichenden Punkten angehört und konnte schriftlich Stellung dazu nehmen. In den meisten Bereichen fand die Gemeinde aber kein Gehör. Die Baudirektion des Kantons Zürich hat in ihrer Verfügung vom 21. November 2023 im Zusammenhang mit der Revision der kommunale Nutzungsplanung verschiedene Änderungen der BZO als nichtgenehmigungsfähig beurteilt. Gemäss Abteilungsleiter Bau & Immobilien, Andreas Gabler,

dem Grund, dass die Kleinsiedlungen die Anforderungen an eine Bauzone nicht erfüllen.» So wird unter anderem moniert, dass Fromoos lediglich sechs, bzw. Ismatt nur 14 bewohnte Gebäude aufweise. Weiter bestehe ein gewisser Anteil an landwirtschaftlicher Nutzung. Der Kanton schlussfolgert in seinem Bericht: «Aufgrund der somit erkennbaren Prägung als Weiler ist eine Zuteilung zu einer Bauzone bei diesen zwei Kleinsiedlungen nicht zu rechtfertigen.» Hedingen wollte nach diesen Rückmeldungen die beiden Weiler aus der Teilrevision ausschliessen und dies erst bei Inkraftsetzung der neuen Verordnung regeln. Dem entsprach der Kanton aber nicht, da die neuen Bestimmungen im Juni 2023 von der Gemeindeversammlung festgesetzt wurden. Der Gemeinderat habe keine Legitimation, diesen Beschluss zu missachten.

Geduld ist gefragt Der Weiler Fromoos: Auch hier bestehen Differenzen betreffend Zonenzuteilungen. (Bild Livia Häberling) wird die Thematik damit, dass der Schutz der Kleinsiedlungen eine Anpassung des kantonalen Richtplans sowie des Planungs- und Baugesetzes vorsieht. Da dieser Prozess noch nicht abgeschlossen ist und gemäss Kanton mehrere Jahre dauern kann, hat der Regierungsrat am 7. März 2023 als Übergangslösung eine Verordnung über die Kleinsiedlungen ausserhalb der Bauzonen (VKaB) erlassen. Aufgrund verschiedener Beschwerden konnte diese aber bisher nicht in Kraft treten. Durch die Publikation der Verordnung entstehe aber gemäss Kanton eine sogenannte negative Vorwirkung. Da die Verordnung Verschärfungen gegenüber heute geltenden Regelungen vorsieht, müssen diese auch noch vor dem rechtlichen Inkrafttreten der Verordnung für Anpassungen in der BZO berücksichtigt werden. Der Kanton Zürich hat für die Verordnung alle

stünde der Gemeinde bezüglich der nichtgenehmigten Teile der Verfügung eine Legitimierung zum Rekurs zu. Bezüglich der Kleinsiedlungen Fromoos und Ismatt gelten bis zur genehmigten Nachfolgeregelung die Anweisungen der Baudirektion beziehungsweise die Inkraftsetzung der kantonalen Verordnung über die Kleinsiedlungen. Die Probleme liegen hier vor allem bei der neuen, kantonalen Verordnung über Kleinsiedlungen ausserhalb der Bauzonen. Der Kanton Zürich schreibt dazu auf seiner Website: «Als Kleinsiedlungen gelten grössere aussen liegende Ortsteile, Weiler und andere Gebäudegruppen, die nicht oder nur noch teilweise landwirtschaftlich genutzt werden. Die historisch gewachsenen Kleinsiedlungen bilden einen wichtigen Bestandteil des Landschaftsbildes im Kanton Zürich und sollen in dieser Form erhalten bleiben.» Zusätzlich erschwert

459 Kleinsiedlungen anhand von zuvor festgelegten Kriterien überprüft. Die Überprüfung hat ergeben, dass etwas mehr als die Hälfte der heute in Kernzonen gelegenen Kleinsiedlungen neu einer Nichtbauzone zugewiesen werden müssen. Ansonsten würde gegen Bundesrecht verstossen. In Hedingen sind damit die Weiler Fromoos und Ismatt als provisorische Weilerzonen vorgesehen. Die Gemeinde Hedingen wollte die Kleinsiedlungen daher weiterhin in der Weiler-Kernzone belassen und somit einer Bauzone zuordnen. Zudem wären gemäss BZO im Weiler Fromoos weiterhin Neubauten zulässig. Der Kanton macht hier aber geltend, dass es sich dabei gemäss dem kantonalem Richtplan um Nichtbauzonen handle. Der Kanton schreibt weiter: «Die Zuteilung der beiden Kleinsiedlungen zur provisorischen Weilerzone erfolgt aus

Gemäss dem Leiter der Abteilung Bau & Immobilien in Hedingen, Andreas Gabler, müssten sämtliche Bauvorhaben während der Dauer der noch offenen Rechtsgültigkeit und PGB-Revision von der Gemeinde an den Kanton zur Prüfung eingereicht werden. «Da diese vermutlich kein Präjudiz vor dem Inkrafttreten der neuen Bestimmungen schaffen wollen, hätten es diese Gesuche wohl schwer.» Für den Moment bleibe wohl nur sich zu gedulden, bis die Verfahren durch sind. Noch bis Mitte Februar liegen in Hedingen die genehmigten Teile der Revision der kommunalen Nutzungsplanung auf. In dieser Zeit können Betroffene entsprechend Rekurs einreichen. Bis Bewegung in die Thematik mit den Kleinsiedlungen kommt, kann es noch dauern. Aktuell läuft auf kantonaler Ebene die öffentliche Auflage der Richtplanteilrevision 2022 sowie die Revision des Planungs- und Baugesetzes zu den Kleinsiedlungen ausserhalb der Bauzonen (Weiler).

FORUM

«Vertrauen nicht aufs Spiel setzen»

38-Stunden-Woche: Was kostet das?

SP für Guido Wild

Im Zusammenhang mit den kommenden Ersatzwahlen für den Gemeinderat in Bonstetten möchte ich an die Erneuerungswahlen für die Legislatur 2018 bis 2022 erinnern. Als Mitverantwortlicher der Machtkämpfe und der Missgunst, die zu diesem Zeitpunkt im Gemeinderat herrschten, wurde damals Claude Wuillemin richtigerweise abgewählt. Die Stimmbevölkerung setzte den nicht enden wollenden Streitereien und Indiskretionen ein Ende. Die Wähler wollten einen Neuanfang. Dem damals neu gewählten Gemeinderat (vier neue und zwei bisherige) gelang es, wieder Ruhe in das Gremium zu bringen. Es konnte wieder konstruktiv und respektvoll miteinander umgegangen werden. Das Tagesgeschäft trat wieder in den Vordergrund. Persönliche Interessen und das Parteibüchlein

Der Mehraufwand für die 38-StundenWoche zulasten der Steuerzahler beträgt mit 2,3 Millionen pro Jahr rund 9 Steuerprozente. Wie viel ist das für den einzelnen Steuerzahler oder für die einzelne Steuerzahlerin? Für einen Alleinstehenden mit einem steuerbaren Einkommen von 60 000 Franken macht das «nur» 254 Franken aus. Hat der Alleinstehende hingegen ein steuerbares Einkommen von 120 000 Franken kostet ihn das Geschenk an die Affoltemer Gemeindeangestellten bereits 742 Franken. Für eine Familie mit einem steuerbaren Einkommen von 100 000 Franken sind es doch schon jährlich 440. Bei einem steuerbaren Einkommen einer DoppelverdienerFamilie von 160 000 betragen die Mehrkosten 905 Franken. Bei einem steuerbaren Einkommen von 200 000 betragen

die Mehrkosten für ein Ehepaar 1257. Ob die vom Stadtrat erhofften positiven Wirkungen der Massnahme eintreffen werden, ist dabei höchst fraglich. Viel eher wird die 38-Stunden-Woche einfach als ein über das ganze städtische Personal ausgeschüttetes Geschenk betrachtet. Allerdings gilt es zu beachten, dass etwa die Lehrpersonen an den Schulen, die Mitarbeitenden der Zweckverbände oder die Angestellten im Spital und in der Langzeitpflege Sonnenberg keine solchen Geschenke erhalten. Sind wir bereit, diese zusätzlichen Geschenke für einen Teil des Personals mit unseren Steuern zu finanzieren? Die Antwort ist klar: Nein zur 38-Stunden-Woche bei gleichem Lohn.

Die SP-Bonstetten hat die vier Kandidaten für die Gemeinderats-Ersatzwahlen zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Die SP bedankt sich bei ihnen einerseits für deren Bereitschaft, in der Gemeinde ein Amt zu übernehmen, und andererseits für die angeregten Gespräche. Wen man sich von den vier Kandidierenden im Gemeinderat vorstellen kann und wünscht, wurde anschliessend aus verschiedenen Blickwinkeln sehr kontrovers diskutiert. Einen Konsens gab es dabei bezüglich der Kandidatur von Guido Wild. Seine bisherigen Tätigkeiten und Engagements sowie seine Präsentation haben überzeugt.

Orlando Rabaglio, Die Mitte Affoltern

SP Bonstetten

interessiert die Wählerschaft nicht im Geringsten. Das bringt höchsten Stimmen bei den Wahlen und bereitwillige Leserbriefschreiber. Auf Gemeindeebene ist eine fundierte und vorausschauende Sachpolitik gefragt. Der jetzige Gemeinderat (Legislatur 2022 bis 2026) machen einen sehr guten Job und hat das Vertrauen der Bevölkerung definitiv zurückgewonnen. Aus diesem Grund bitte ich Sie, die heute sehr gut funktionierende Verwaltung mit einem vertrauenswürdigen Gemeinderat bei den Ersatzwahlen nicht aufs Spiel zu setzten. Wählen Sie teamfähige und verschwiegene Köpfe und nicht Personen, bei denen Intrigen und Machtkämpfe vorprogrammiert sind. Heinz Schlüchter, alt Gemeinderat, Bonstetten

Parolenspiegel Politische Parteien Bezirk Affoltern (IPK) Eidgenössische Vorlagen vom 3. März 2024 1 Initiative für eine 13. AHV-Rente 2 Renteninitiative

SVP Nein Ja

Kantonale Vorlagen vom 3. März 2024 Änderung Kantonsverfassung Gerichte 1 "Anti-Chaoten-Initiative" 2 "Anti-Chaoten-Initiative" - Gegenvorschlag (GV) 3 4 Stichfrage 5 Uferwege 6 Pistenverlängerungen Flughafen Zürich

Ja Ja Ja Nein Ja Nein Initiative GV Nein Ja Ja Nein

SP Ja Nein

GLP Nein Nein

FDP Nein Ja

Mitte Nein Nein

GP Ja Nein

EVP Stimmfr. Nein

Aufrecht Ja Nein

EDU Nein Ja

Ja Nein Ja GV Ja Stimmfr.

Ja Ja Ja GV Nein Ja

Ja Nein Ja GV Nein Ja

Ja Nein Nein GV Ja Nein

Ja Nein Ja GV Ja Nein

Ja Ja Ja GV Nein Nein

Ja Ja Ja GV Nein Ja


Forum

Dienstag, 13. Februar 2024

13. AHV-Rente: Nach uns die Sintflut

«Transparenz ist keine Stärke des Stadtrates»

Die Initiative für eine 13. AHV-Rente ist eine populistische Initiative der Gewerkschaften, welche keine Probleme löst und die AHV in den Bankrott treibt. Doch es ist nicht nur das. Es ist auch eine Zwängerei. Am 25. September 2016 lehnte das Schweizer Stimmvolk die Volksinitiative «AHVplus: für eine starke AHV» mit 59,4 Prozent der Stimmen ab. Inhaltlich ist diese Initiative mit der heutigen Initiative fast deckungsgleich. Damals wurde eine Erhöhung der Renten um 10 Prozent gefordert, nun wird eine 13. AHVRente (Renten plus 8.33 Prozent) gefordert. Und auch die Absender sind die Gleichen wie 2016. Es gilt wie 2016: Die Initiative kostet viel Geld – rund 5 Milliarden Franken pro Jahr – und weil das Geld an alle Rentner geht, löst es die Probleme der tiefen Renten nicht. Die Initiative wird die AHV an den Rand des Bankrotts treiben, denn wir wissen schon heute, dass die AHV auch ohne 13. AHVRente ein Finanzierungsproblem hat. Die Generation der Babyboomer und eine

In ihren diffusen und unbelegten Äusserungen erwähnt die Frau Stadtpräsidentin immer wieder, dass die hohe oder zu hohe Fluktuation für Affoltern ein grosses Problem sei. Auch im Bericht zur Urnenabstimmung ist dieses Thema erwähnt. Bisher hat der Stadtrat noch keinen Personalbericht oder Personalführungskennzahlen vorgestellt und lässt die Stimmberechtigten im Ungewissen. Ist das Vertrauen in den Stadtrat nicht mehr so gut, sind fehlende und gesicherte Kennzahlen natürlich nicht so toll. Es fragt sich auch, ob denn eine gewisse Fluktuation nicht sogar gewünscht ist und für eine Firma oder Verwaltung von Nutzen sein kann. Hat ein Mitarbei-

immer höhere Lebenserwartung belasten die Ausgaben der AHV schon heute massiv. In den nächsten Jahren wird die Zahl der Rentner in der Schweiz regelrecht explodieren und damit auch die Ausgaben der AHV. Wenn wir hier nun noch eine 13. AHV-Rente draufpacken, wird das System ohne massive Steuererhöhungen nicht weiter existieren können. Würde es den Initianten um die Sache und nicht um die Ideologie gehen, würden sie andere Wege beschreiten: Zum Beispiel eine Automatisierung und einen Ausbau der Ergänzungsleistungen, welche heute rund ähnlich viel kostet wie eine 13. AHVRente, jedoch mit jedem Franken ein x-faches mehr erreicht, weil es direkt bei den Betroffenen ankommt. Im Namen meiner und der nachfolgenden Generationen bitte ich Sie: Sagen Sie Nein zu dieser «Nach uns die Sintflut»-Politik, sagen Sie Nein zur 13. AHV-Rente. Alain Schwald, alt Präsident FDP Bezirk Affoltern

«Der AHV geht es gut» Milliardendefizite in der AHV prognostizierte der Bundesrat in den 2000er-Jahren. Die Angstszenarien haben sich nicht bewahrheitet. Der Bundesrat muss seine Berechnungsmodelle revidieren. Gemäss den offiziellen Finanzperspektiven wird die AHV im Jahr 2026 einen Überschuss von 3,5 Milliarden Franken schreiben. Und die Reserven der AHV steigen jährlich von Rekord zu Rekord, sie sind bei 50 Milliarden und erreichen am Ende des Jahrzehnts gegen 70 Milliarden. Warum

geht es der AHV gut, obwohl es immer mehr Rentnerinnen und Rentner gibt? Weil unsere Wirtschaft immer produktiver wird und die Löhne steigen. Gleichzeitig beteiligen sich immer mehr Frauen am Arbeitsmarkt. Entsprechend steigen die Beiträge an die AHV. Das solide Finanzierungsmodell der AHV hat sich bewährt. Ich werde jedenfalls die Vorlage der 13. AHV annehmen. Felix Keller, Hedingen

«Grossartiger solidarischer Gedanke» Die AHV ist ein kulturelles und ideelles Gut in unserem Land, zustande gekommen aus dem gemeinsamen Wollen, den älteren Menschen ein würdiges Leben zu ermöglichen. Dieses Gut ist derart ausgestaltet, dass wohlhabende Bewohner den wesentlichsten Teil zur Finanzierung beitragen, bei den Leistungen zu gleichen Teilen wie alle beteiligt sind. Dem Wesen der AHV liegt ein grossartiger, solidarischer Gedanke zugrunde. Dieser findet in der laufenden Debatte keine Würdigung. Sie artet in eine wirre Darlegung finanzieller Untergangsargumente aus. Aus dem ideellen Wert AHV wird eine seelenlose Ware. In der Schweiz, welche sich in allen Bereichen des gesellschaftlichen Daseins, wie Ressourcenverschleiss, wie Verschwendung, wie Individualitätsanspruch und Bereicherung, wie Perfektions- und Effizienzirrsinn und Absicherungspanik, in einem wahren Wahnrausch austobt als gäbe es kein Morgen,

ist eine Finanzierung der 13. AHV-Rente kein Problem. In diesem Land, welches es Einzelnen ermöglicht, sehr viel Vermögen und Eigentum anzuhäufen, andere an Existenzgrenzen verschiebt und entsorgt, ist es einfach, sich verschärfende Ungleichgewichte zu korrigieren. Die AHV ist ein gewolltes Vertragswerk, welches Verlässlichkeit für alle und Umverteilung von Reich zu Arm gewährleistet. Ändern sich Bedingungen, wie Bevölkerungsstruktur oder Einkommens- und Vermögensverteilung, so müssen diese berücksichtigt werden und dabei das Wesen der AHV gewahrt bleiben. Ausgerechnet eher wohlhabende Menschen machen sich lauthals Sorgen über die Finanzierung. Das ist beschämend. Eine 13. AHV Rente stärkt den Zusammenhalt, gleicht aus und unterstützt die eher weniger Privilegierten. Und das ist gut so. Adrian Meyer, AHV Rente von 2176 Franken, Bonstetten

GLP zur Renteninitiative Seit Jahren wissen wir, dass unsere AHV langsam auf den Abgrund zusteuert. Die Anzahl der Erwerbstätigen sinkt im Verhältnis zu den Pensionierten stetig. Einerseits weil die Lebenserwartung der Menschen in der Schweiz steigt und wir so immer länger Renten beziehen, andererseits weil die Geburtenrate gesunken ist. Diese beiden Tatsachen reissen ein riesiges Loch in die AHV-Kasse. Wenn sich nichts an der aktuellen Situation ändert und der Reformstau andauert, sprechen wir von einem Defizit von 80 Milliarden Franken bis 2050. Am 3. März wird unter anderem über eine Vorlage abgestimmt, die sich genau diesem Problem annimmt. Die Renteninitiative verlangt, dass das Rentenalter bis zum Jahr 2033 auf 66 erhöht und anschliessend an die durchschnittliche Lebenserwartung gekoppelt wird. Dass wir länger arbeiten müssen, ist unumgänglich, wenn wir die AHV, die wichtigste Sozialversicherung der Schweiz, langfristig erhalten möchten. Es gibt Menschen, denen es nicht möglich ist, länger zu arbeiten, zum Beispiel Perso-

nen, die auf dem Bau arbeiten. In solchen Branchen gibt es bereits heute Regelungen, dass diese Menschen früher in Rente gehen können. Diese Regelungen werden von der Initiative nicht tangiert. Selbstverständlich gibt es auch Branchen, in denen es noch keine solche Regelungen gibt, obwohl es dort sehr wichtig wäre. Die Initiative nimmt dieses Problem nicht explizit auf, das ist aber auch logisch, weil es nur eine Initiative ist, die nachher vom Parlament ausgearbeitet werden muss. Auch andere Länder, wie Dänemark, Schweden oder Finnland kennen heute bereits eine ähnliche Regelung. Diese Vorlage gewinnt für ihre Ausarbeitung bestimmt keinen Schönheitspreis, aber sie ist ein Schritt in die richtige Richtung – für eine zukunftsfähige AHV, von der auch die nächsten Generationen profitieren können. Deshalb empfiehlt die GLP Knonaueramt die Renteninitiative zur Annahme. Annette Schaudt, Vorstand GLP Knonaueramt

ter oder Mitarbeiterin einer kleinen Firma/Gemeinde die Chance zu einer grösseren Firma/Verwaltung zu wechseln, ist das ein ganz normaler Karriereschritt. Auch in der Stadtverwaltung Affoltern gibt es mehrere Angestellte, wie zum Beispiel der Stadtschreiber, der von einer anderen Verwaltung nach Affoltern wechselte und somit zur Fluktuation beigetragen hat. Es könnte ja sein, dass seine damalige Gemeinde den Wegzug auch nicht schätzte. Es würde viel zur Transparenz beitragen, wenn die Stadt aufzeigen würde, in welchen Abteilungen wie viele Wechsel waren und wie gross die Fluktuation war – zum Beispiel für das Jahr 2022 oder 2023. Interessant wären auch die

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Gründe der Wechsel. Übrigens, manchmal ist ein Verlust sogar ein Gewinn. Die Personalführungskennzahlen des Kantons Zürich weisen 2021 über alle Direktionen eine Nettofluktuation von 8,5 Prozent und für 2022 eine solche von 7,7 Prozent aus. Bemüht man Google so wird von einer «gesunden» Fluktuationsrate von etwa 8 bis 12 Prozent ausgegangen. Dass wir diese Kennzahlen in Affoltern nicht zur Verfügung haben, ist ein Führungsversagen. Der unbegründete Antrag des Stadtrates für die 38-Stunden-Woche muss dringend abgelehnt werden – mit einem Nein am 3. März. Otto Steinmann, Affoltern

«Die Rechnung zahlt die Allgemeinheit» Die Einführung einer 38-Stunden-Woche für das städtische Personal ist die zentrale Änderung der Personalverordnung der Stadt Affoltern. Gemäss beleuchtendem Bericht wird die Zunahme des Personalaufwands mit jährlich wiederkehrenden Kosten von rund 2,3 Millionen Franken geschätzt. Ebenso wird zusätzliches Personal von zirka 35 Vollzeitstellen benötigt. Aufgrund der höheren Fixkosten ist es naheliegend, dass eine Steuererhöhung mittelfristig notwendig ist. Der Gemeindesteuerfuss ist mit 124 Prozent bereits einer der höchsten im ganzen Kanton. Und woher sollen in einem ausgetrockneten Fachkräftemarkt die zusätzlich benötigten Arbeitskräfte rekrutiert werden? Diese fehlen an anderen Orten und führen zu personellen Wechselkosten. Die Stadt würde also den

generellen Arbeitskräftemangel noch weiter verschärfen.

Unklare Attraktivitätserhöhung Zwar stellt die tiefere Sollarbeitszeit ein Alleinstellungsmerkmal dar, doch es ist kein Garant für einen attraktiven Arbeitgeber. Arbeitgeberattraktivität sollte umfassend betrachtet werden. Folgende Faktoren gehören zu einem attraktiven Arbeitgeber: nicht-hierarchische Führungskultur, Flexibilität (Homeoffice), Entwicklungsmöglichkeiten, Teamdynamik, Innovations- und Unternehmenskultur sowie Mitbestimmungsmöglichkeiten. Aufgrund der Ausführungen des Stadtrates wurde zur Attraktivität noch keine umfassende Analyse gemacht. Mit der 38-Stunden-Woche wird die Verwaltung für private Arbeit-

geber zu einem noch grösseren Konkurrenten. Die Stadt Affoltern würde sich zusätzliche Wettbewerbsvorteile auf Kosten der Steuerzahlenden verschaffen. Notwendig ist dies nicht. In der Schweiz verdient man im öffentlichen Sektor jetzt schon viel besser als in der Privatwirtschaft. Der Durchschnittslohn beim Staat beträgt schweizweit rund 8000 Franken pro Monat. Angestellte im privaten Sektor verfehlen dieses Niveau deutlich. Sie erhalten im Schnitt knapp 6400 Franken. Für eine zukunftstaugliche Stadt Affoltern empfiehlt die glp Knonaueramt die neue städtische Personalverordnung am 3. März abzulehnen. Co-Präsidium der Grünliberalen Knonaueramt, Fabian Kraxner und Nicole BeckTaubenest

«Gefahr für die Seewadel-Patienten»

Bürgerliche alt Bundesräte und Der Affoltemer Stadtrat hat es seit dem Seewadel und den Patienten kein guter letzten Sommer bestens verstanden, Pro- Dienst erwiesen würde. Während im die 13. AHV-Rente bleme herbeizureden, die es gar nicht Stadthaus die Arbeitszeiten in einem gibt. Für den Pflegebereich im Seewadel ist es schwieriger, geeignetes Personal zu finden, als für die Verwaltung im Stadthaus. Das zeigen die ausgeschriebenen Stellen: eine unbedeutend kleine Zahl für Personal im Stadthaus, eine etwas grössere Zahl für den Pflegebereich. Da soll eine Arbeitszeitreduktion helfen, die automatisch zu einem zusätzlichen Bedarf an Arbeitskräften führt?

Auf Grund gelaufen Der Stadtrat ist mit seinen Vorstellungen mittlerweile auf Grund gelaufen. Da die geplante Reduktion der Wochenarbeitszeit nicht nur Stirnrunzeln, sondern eine breite Ablehnung bewirkt hat, «droht» der Stadtrat nun mit generellen Lohnerhöhungen. Was ist eigentlich los in unserer Demokratie? Die Mitte Affoltern hat sich letzten Herbst zu Gunsten der Pflegenden allein ausgesprochen. Unterdessen hat sich gezeigt, dass mit der Zustimmung zur Änderung der Personalverordnung PVO ausgerechnet den Pf legenden im

Bereich von neun bis zehn Stunden problemlos geregelt werden können, ist im Pflegeheim von einem 24-Stunden-Vollbetrieb auszugehen. Je kürzer hier die Wochenarbeitsstunden sind, desto mehr Ablösungen müssen geplant und umgesetzt werden. Die Qualität für die zu Pflegenden ändert sich. Mehr sich rascher ablösendes Personal am Pflegebett kann die Atmosphäre im Zimmer stören, Unruhe bringen, verunsichern, Angst machen: «Scho wider e nöi Pflägeri?!» Was wird der Stadtrat erzählen, wenn die notwendigen 10 Prozent Mehrstellen – trotz kürzerer Arbeitszeit! – doch nicht besetzt werden können?

«Unseriöse Planung»

Persönlicher Einsatz für Familien Ich war angenehm überrascht und erfreut darüber, wie er sich für die Belange der Kinder (Büchsenschiessen, Chlaustreffen und Kinderhilfe Sternschnuppe) engagiert. Sein Einsatz und seine Leidenschaft haben mich wirklich beeindruckt. Es ist ermutigend, einen

Für einen guten Zweck spenden

Wenn, neben dem Qualitätsabbau, sogar eine Seewadel-Etage geschlossen werden muss? Wenn neue Pflegebedürftige – trotz freien Betten – abgewiesen werden müssen? Unseriöse Planung des Stadtrats. Daher Nein zur PVO.

Ich werde deshalb am 3. März ein Ja für die 13. AHV-Rente in die Urne legen. Sollten Sie persönlich, sehr verehrte alt Bundesräte, dafür keinen Gebrauch haben, spenden Sie sie einfach für einen wohltätigen Zweck oder schicken Sie sie zurück.

Hans Rudolf Haegi, Die Mitte Affoltern

Rolf Fontana, Zwillikon

Überraschender Besuch an der Haustüre Als Mutter und Grossmutter möchte ich meine Erfahrung mit dem Kandidaten Claude Wuillemin für die Wahlkampagne teilen. Kürzlich hat er an der Haustüre geklingelt, um sich vorzustellen. Wir haben etwa zehn Minuten miteinander diskutiert.

Liebe ehemalige Bundesräte, offenbar ist es Ihnen langweilig, so in der Versenkung. Toll, dass Sie sich gegen die Ausrichtung einer 13. AHV-Rente zu so einer prominenten Fünfergruppe zusammengefunden haben und sich Sorgen um die Finanzen der AHV machen. Sie, die mit monatlich rund 18 500 Franken Bundesratsrente rechnen dürfen. Dass es heute in der reichen Schweiz immer noch Leute gibt, die mit 2000 Franken im Monat über die Runden kommen müssen, ist offensichtlich für Sie kein Nachdenken wert.

Kandidaten zu sehen, der sich nicht nur auf grosse politische Themen konzentriert, sondern sich auch persönlich für die Anliegen der Familien und Kinder einsetzt. In einer Zeit, in der die Bedürfnisse und Rechte von Kindern oft vernachlässigt werden, ist es wichtig, dass Politiker sich für ihre Belange einsetzen. Ich hoffe, dass andere Wählerinnen und Wähler ebenfalls die Gelegenheit haben, den Kandidaten kennenzulernen und sich von seinem Engagement überzeugen zu lassen. Meine Stimme hat er gewonnen. Uschi Humm, Bonstetten

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Christian Gräub ttswil

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Forum

Dienstag, 13. Februar 2024

Plädoyer für eine 13. AHV Rente Die Pro- und Contra-Werbung für oder gegen die 13. AHV-Rente nimmt so richtig Fahrt auf. Sogar Ex-Bundesräte haben mir heute geschrieben, ich solle doch ein Nein in die Urne werfen. Meiner Ansicht nach sollten Altbundesräte sich nicht mehr ins aktuelle Tagesgeschäft einmischen. Was viele vergessen; es gibt in der Schweiz viele Rentner, die noch nicht von den vollen Leistungen der Pensionskassen profitieren. Sei es, weil sie jahrgangsabhängig, oder wegen längerer Berufsbildung später in das BVG einzahlten. Dazu kommt eine beachtliche Anzahl Freiberufler, die sich (dummerweise oder aus Ignoranz) nicht einer Pensionskasse anschlossen und auch nicht in die AHV einzahlten. Weiter galt noch bis in die 90er-Jahre die Regel: Der Mann arbeitet und die Frau bleibt zu Hause und kümmert sich um Kinder und Haushalt. Es wird ins Feld geführt, dass viele Rentner auch Eigenheimbesitzer sind (etwa 45 Prozent in der Schweiz). Ein Eigenheim kostet aber auch Unterhalt, Erneuerung und Hypothekarzins. Die daraus resultierende Steuerreduktion ist

Ihre Meinung ist willkommen!

allerdings marginal. Dass eine Erhöhung der AHV-Beiträge Unmengen kosten würden (bei einem Einkommen von zirka 60 000 Franken sind das 300 Franken pro Jahr oder 25 Franken pro Monat. Auch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um ein Prozent sind für einen ZweiPersonen-Haushalt 500 bis 1000 Franken, so zumindest die Meinung der Altbundesräte. Der diesjährige Aufschlag meiner Krankenkasse für zwei Personen betrug 1200 Franken. Knapp die Hälfte einer 13. AHV-Rente. 75 Prozent meiner AHV-Rente gehen nur für Krankenkasse und Steuern weg. Auf der anderen Seite höre und lese ich immer mehr von jungen Erwerbstätigen, dass sie zu zweit nur noch 120 bis 150 Prozent arbeiten, das reiche für ihr Leben; auch mal ein Sabbatical-Jahr einschieben, wäre doch grossartig. Dass deren AHV-Beitrag dann auch fehlt, sollte allen klar sein. Die viel zitierten EL, Sozialbeiträge und Prämienverbilligungen, sie werden ebenfalls vom Staat bezahlt; also von uns Steuerzahlern, nicht aus der AHV. Thomas Denzler, Affoltern

Gerne können Sie der Redaktion des «Anzeigers» einen Leserinnen- oder Leserbrief schicken. Dazu gibt es ein paar wichtige Regeln: Ihre Meinungsäusserung muss mit Namen sowie vollständiger Adresse und Telefonnummer des Verfassers oder der Verfasserin versehen sein und soll in maximal 2000 Zeichen ein Thema aus der Region aufgreifen oder einen Beitrag im «Anzeiger» kommentieren. Wir achten darauf, dass nur Briefe in einem freundlichen Tonfall sowie ohne Verletzung von Persönlichkeitsrechten Dritter publiziert werden. Vermeiden Sie bitte Abkürzungen. Kürzungen sind vorbehalten

Nebelmeer über dem Amt

«Ideologische Zwängereien wegwerfen» Die Landschaftsaufnahme zeigt das Nebelmeer über dem Replik zum Beitrag «Ämtler Kantonsräte meinen» von Marc Bochsler (SVP, Wettswil) im «Anzeiger» vom 6. Februar. Lieber Marc Bochsler, Ihre Aussage vom 6. Februar ist politisch korrekt, greift aber für mich etwas sehr kurz. Über das Chaos, das der Bundesrat und das Parlament angerichtet haben, sowie deren willkürliche, unnötige Geldvernichtung müssen wir nicht sprechen. Das ist bekannt. Die Schweiz ist eine direkte Demokratie. Was wiederum heisst – was viele Politiker in Bern verdrängen –, dass der Souverän und nicht das Parlament oder der Bundesrat der Chef ist. Mit Ihrem Nein, Herr Bochsler, würden Sie diesen Personen, die in derselben Woche den Teuerungsausgleich für die AHV verworfen haben, aber ihrem Lohn einen grossen Teuerungsausgleich genehmigt haben, folgendes melden: Wir sind zufrieden mit euch. Ihr könnt so viel Geld

vernichten wie ihr wollt, und die AHV kann bleiben wie sie ist. Geld ist genügend vorhanden. Die Jammerei bezüglich der Kosten für die 13. AHV-Rente ist unnötig. Man müsste nur das Budget korrigieren. Ich weiss nicht, wie es bei Ihnen in der Firma ist? Bei uns wird das Budget von den Chefs erarbeitet. Nehmen wir diese Chance wahr und werfen ein grosses Ja in die Urne. Mit einem mehrheitlichen Ja zur 13. AHV-Rente wird eine andere Botschaft nach Bern gesendet: Fertig mit der Verschwendung der Steuergelder. Kürzt die Geschenke in alle Himmelsrichtungen und setzt die 13. AHV-Rente um. Eine moderne Reform der 1. und 2. Säule ist notwendig und nicht verboten. Parlamentarier werft eure ideologischen und parteipolitischen Zwängereien weg und erstellt einen mehrheitsfähigen Vorschlag. Kurt Ebner, Muri

Säuliamt mit Blick auf Aeugst und den Aeugsterberg. Fotografiert hat diese zauberhafte Landschaft Jacqueline Ott aus Affoltern. (red)

Bei Wahl- und Abstimmungsempfehlungen beenden wir die Publikation am Dienstag vor dem Urnengang. Wir bitten auch um Verständnis, wenn nicht alle Empfehlungen publiziert werden können. Ein Recht auf Publikation eines Leserbriefs besteht nicht. Die Redaktion entscheidet über die Titelsetzung und behält sich Kürzungen vor. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir über nicht publizierte Leserbriefe keine Korrespondenz führen. (red)

Zukunft der AHV – eine Lösung zu unbequemen Fakten Die AHV, unsere 1. Säule des Systems der Altersvorsorge, kann auf eine erfolgreiche, 75-jährige Geschichte zurückblicken. Nun gilt es, die Weichen richtig zu stellen, damit sich dieses Konzept auch künftig nachhaltig entwickeln kann. Im letzten Dreivierteljahrhundert haben sich die massgebenden Parameter für die Umlage der finanziellen Mittel von den Arbeitenden zu den Pensionierten verändert. Dies sind insbesondere die Lebenserwartung und das Verhältnis der beiden Gruppen. Vereinfacht: Weniger Einzahlende zahlen die Rente für mehr Bezüger und für einen längeren

Zeitraum. Selbstverständlich haben sich in dieser Zeit auch die absoluten Zahlen und die Produktivität im positiven Sinn zu Gunsten des Systems verändert – und hat die negativen Effekte übertüncht.

Länger im Berufsleben bleiben Da die letzte von inzwischen über einem Dutzend AHV-Reformen nur gerade das Nötigste korrigieren konnte, mit einem Zeithorizont bis 2030, müssen jetzt Nägel mit Köpfen gemacht werden. Die Renteninitiative hat zum Ziel, das Verhältnis von Einzahlern und Empfängern

nachhaltig zu verbessern. Es mag auf den ersten Blick nicht besonders attraktiv sein, einem längeren Arbeitsleben zuzustimmen. Der Gedanke, einen kleineren Teil des längeren Lebens weiterhin im Berufsleben zu verbringen, ist bei genauerer Betrachtung aber doch einleuchtend. Um unsere AHV für die Zukunft fit zu halten, gibt es am 3. März, nüchtern betrachtet, deshalb nur einen Weg: Ja zur Renteninitiative und Nein zur 13. AHV-Rente. Parteileitung FDP Bezirk Affoltern

38-Stunden-Woche: «Salamitaktik und Rosinenpickerei»

«Damit es Pflegenden besser geht»

Salamitaktik: Wer die Abstimmungsunterlagen genau studiert, sollte beim Art. 27 einen Halt einschalten. Dort heisst es: Die ordentliche Bruttoarbeitszeit beträgt in der Regel 38 Stunden pro Woche. Das heisst, wer der Teilrevision der Personalverordnung zustimmt, gibt gleichzeitig grünes Licht für die Einführung der 38-Stunden-Woche ab 1. Juli 2024. Frau Fenner hat am 29. Januar 2024 durchblicken lassen, dass, wenn die Teilrevision abgelehnt wird, der Stadtrat in eigener Kompetenz per 1. Juli eine Lohnerhöhung über 10 Prozent beschliessen werde. Eine Giesskannenlösung, die das Fass zum Überlaufen bringen würde. Die Folgen wären eine weitere Urnenabstimmung. Frau Fenner sollte endlich einsehen, dass sie mit ihrer Zwängerei keinen Erfolg haben

Die Stadt Affoltern diskutiert über die Einführung der 38-Stunden-Woche für die städtischen Angestellten – dies betrifft auch die Pflegenden der Spitex und des Alterszentrums Seewadel. An einer Informationsveranstaltung wurde kürzlich dazu orientiert und mit der anwesenden Bevölkerung diskutiert. Als Berufsverband der Pflegenden begrüssen wir Massnahmen zur Reduktion der hohen Arbeitsbelastung selbstverständlich sehr. Die Einführung der 38-Stunden-Woche bei gleichem Lohn hat sich andernorts bisher bewährt und führte zu einer Reduktion der Fluktuation und Kosten für Temporärmitarbeitende sowie Springer und Springerinnen. Monatlich verlassen über 300 Pflegende ihren Beruf: Ein Alarmzeichen. Es ist zu begrüssen, wenn politische Behörden wie

wird und das Personal damit unnötig belastet.

Nach Lösungen suchen Rosinenpickerei: Der beleuchtende Bericht bestätigt, dass es dem Stadtrat primär um das Alleinstellungsmerkmal geht. Wir haben eine Personalverordnung, die gegenüber dem kantonalen Reglement bereits bessergestellt ist. Trotzdem ist dem Bericht zu entnehmen, dass der Stadtrat aus dem kantonalen Reglement weitere Punkte übernehmen möchte, um seine Kompetenzen im Personalreglement weiter ausbauen zu können. Er sollte vielmehr zusammen mit dem Personal nach Lösungen suchen, die ebenfalls zielführend sind. Das Personal sollte wieder zur

Tagesordnung übergehen können und nicht die Visionen einer momentanen Gemeindepräsidentin ausbaden müssen. Es sieht so aus, dass der Stadtrat mit der heutigen Situation überfordert ist. Es wäre sinnvoller, das Personal – wie weitere 150 Gemeinden im Kanton – dem kantonalen Reglement zu unterstellen, damit wieder Ruhe einkehrt. Finanzausgleich: Der Stadtrat verspricht uns eine 38-Stunden-Woche ohne Steuererhöhung. Wenn die reichen Gemeinden und der Kanton sehen, dass wir das Geld aus dem Fenster werfen, werden diese Einnahmen bald ausbleiben und eine Steuererhöhung ist unausweichlich. Gute Steuerzahler werden ebenfalls fernbleiben. Peter Ackermann, Affoltern

in Affoltern ihre Verantwortung wahrnehmen und Lösungsvorschläge aufzeigen. Umso mehr, wenn dadurch die Arbeitsbedingungen verbessert, die Fluktuation reduziert und auch offene Stellen besser besetzt werden können. Selbstverständlich müssen auch Löhne und vor allem die Schichtzulagen den aktuellen Gegebenheiten entsprechen. Eine Reduktion der Arbeitszeit darf hingegen keinesfalls eine Arbeitsverdichtung für die Angestellten in der Pflege zur Folge haben. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben es in der Hand, einen zukunftsorientierten Entscheid zu fällen: Sorgen Sie für Ihr Pflegepersonal – denn dies kommt letztlich allen zugute. Kuno Betschart, Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner

«Jetzt isch gnuäg» – Ja zur 13. AHV-Rente «Wir Babyboomer haben die AHV-Kasse prall gefüllt» Die Gegner argumentieren mit den Kosten. Prominente Gegner wie Christoph Blocher, Adolf Ogi, Joseph Deiss, Pascal Couchepin bekommen seit vielen Jahren 20 000 Franken Rente von Steuergeldern. In der Schweiz haben wir noch über 15 lebende alt Bundesräte mit dieser Rente. Der Bundesrat will die Frauen EM mit 4 Millionen unterstützen und der Zürcher Regierungsrat mit 3,5 Millionen. Der Kanton Zürich will den ÖV um rund 4 Milliarden ausbauen. Die Parlamentarier bekommen 388 Franken Kinderzulage. Laut Professor Christoph Schaltegger haben Bund, Kantone, Gemeinden und Sozialversicherungen im Jahr 1995

139 Milliarden ausgegeben. Im Jahr 2020 waren es 267 Milliarden. Es werden jährlich Milliarden für die Prämienverbilligung ausgegeben. Und eine 13. AHVRente ist nicht finanzierbar? Ok, wenn keine 13. AHV, wieso keine Steuerbefreiung der Rente, wieso kein kostenloses GA für Rentner? Die 13. AHV-Rente ist finanzierbar. Ich hoffe sehr, dass die Schweiz am 3. März Ja sagt zu dieser Vorlage. Alle, die ein Nein einlegen, sollten bei einer Annahme auch Grösse zeigen und freiwillig auf eine 13. AHV-Rente verzichten. Eduardo Beltrami, Knonau

Die Behauptung, dass die Jungen für uns Babyboomer zahlen müssen, ist absurd. 1948 wurde die AHV in die Verfassung geschrieben. Mit der AHV müsse man den Lebensabend bestreiten können. Die ersten Jahrgänge, die 1993 die Rente bezogen und voll eingezahlt hatten, waren die Jahrgänge 1928. Dazu wurde noch für die ältere Generation zusätzlich gezahlt (Tabaksteuer), denn die ersten Bezüger hatten gar nichts eingezahlt, jedoch die Kriegszeit bestritten. Also meine Eltern und die Babyboomer inklusive deren Arbeitgeber haben die gegenwärtige AHV-Kasse (70 Milliarden plus 9 Milliarden, die entwendet wurden) prall gefüllt. Meine Generation

sagte auch, dass wir ja eh keine AHV mehr kriegen werden. Damals schon die Schwarzmalerei trotz der schwarzen Zahlen. Aber wir haben uns zusammengenommen und erst recht zu 100 Prozent mit vollem Einsatz gearbeitet, um wenigstens selbst sparen zu können.

Die Entnahmen öffentlich machen Heute hört man von vielen Jungen, dass sie nur noch 70, 80 Prozent arbeiten wollen. Dies führt jedoch dazu, dass die AHV-Kasse nicht mehr voll nachgefüllt wird und am Schluss auch die Rechnung mit einer kleineren Rente folgt. Wie bei Frau Holle die Pechmarie. Am

ehrlichsten von unserem Bundesrat und Parlament wäre, dem Volk alle Jahreszahlen und Guthaben, sowie Entnahmen der AHV-Kasse, seit Beginn öffentlich zu machen. Dann erst könnte die sogenannte Demokratie gewährleistet werden. Denn ohne genaue Fakten kann man in einer Demokratie nicht wirklich seine Meinung bilden und kundtun. Zum Schluss noch die Ergänzungsleistungen, die ja stets abgebaut werden; die sollten automatisch gemäss der Steuererklärung erfolgen, wie auch die Krankenkassen-Prämienverbilligung. Bruno Pfister, Stallikon


Gewerbe

Dienstag, 13. Februar 2024

Jetzt mit neuer Website!

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Das spezielle Kino

Poor things Zurück ins Leben

Bier als Nahrung

www.affolteranzeiger.ch

Am Aschermittwoch beginnt die Fastenzeit. Pfarrer Stefan Becker sinniert darüber. Seite 9

Vier Frauen an Podium An GV gewählt Am Donnerstag diskutieren in Bonstetten Politikerinnen über die Abstimmungen vom 3. März. Seite 11

Der Frauenturnverein Affoltern hat eine neue Präsidentin an der Spitze. Seite 11

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Das Gift der jungen Jahre Serie Arbeitswelt: Wie frei ist die Berufswahl in der Realität? regula zellweger Wenn Jugendliche in die Berufswahlphase kommen, erklären die meisten Eltern: «Er kann erlernen, was ihm Spass macht.» Oder: «Egal, wofür sie sich entscheidet, wir unterstützen sie beim Übertritt von der Schule ins Berufsleben.» Omnipräsent ist die Frage: «Was willst du denn werden?» Ein staunendes Heben der Augenbrauen der Erwachsenen oder eine entsprechende Reaktion mit Körpersprache spricht klarer als Worte. Oft sind es dieselben Erwachsenen, die vor den Kindern über ihre Arbeit und insbesondere den Chef gewettert haben. Solche, die hundert Mal jammernd gesagt haben: «Schon wieder Montag.» Diejenige, die mit arbeiten immer das Hilfsverb «müssen» benützen und nie «wollen». Diejenigen, die ab der Lebensmitte auf die Pensionierung hoffen: «Ich muss noch 15 Jahre arbeiten!» Und genau diejenigen wundern sich dann, wenn junge Menschen null Bock auf Berufswahl haben. Über viele Jahre wirken solche negativen Äusserungen über die Erwerbsarbeit wie stetig verabreichte kleine Gifttröpfchen. Arbeit wird permanent negativ konnotiert – und nun sollen sich Jugendliche auf die Arbeitswelt freuen.

Frühe Berufswahl Das duale System in der Schweiz wird vielerorts im Ausland bewundert. Eine Berufslehre, die Praxis und Theorie vereint, ist für viele eine gute Lösung. Vor allem solche, die genau wissen, wie sie dereinst ihr Berufsleben gestalten wollen. Doch bedingt dies eine Entscheidung für einen Beruf mit 14 Jahren. Aus entwicklungspsychologischer Sicht sind Jugendliche aber erst ab 18 Jahren berufswahlreif. Denn der Bereich des Hirns, der für Planung, Priorisierung und Verarbeitung zuständig ist, ist einer der Spätentwickler des Hirns. Der Frontallappen ist erst mit Ende 20 voll ausgebildet. In den meisten Ländern müssen sich Jugendliche erst ab

präsentieren oft die Berufs- oder Ausbildungswahl ihrer Kinder wie eine Visitenkarte für ihre eigene gesellschaftliche Stellung. Der Vergleich mit anderen Eltern geschieht fast automatisch – und man will doch stolz sein können auf die Gene, die man weitergegeben hat.

Akademisierung der Berufswelt

An Berufsinfomessen, wie hier in Bonstetten, gibt es für zukünftige Lernende Einblicke in die Berufswelt. (Archivbild zvg) 18 Jahren für eine Berufs- oder Studienrichtung entscheiden. Wenn Jugendliche auf die Frage «Was willst Du werden?» keine Antwort haben, lautet der Rat oft: «Dann mach doch das KV.» Dieser Rat ist nicht generell schlecht, öffnet er doch viele Türen, aber kann man noch von freier Berufswahl sprechen, wenn Jugendliche resigniert meinen: «Dann mache ich eben das KV.» Noch immer wählen junge Männer und Frauen am meisten einen kaufmännischen Lehrberuf.

Unterschiedliche Interessen Das Bundesamt für Statistik formuliert: «Junge Männer wählen oft und häufiger als junge Frauen technische Berufe und Studiengänge wie beispielsweise Ingenieurwesen, verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe. Junge Frauen treten hingegen oft und häufiger als junge

Männer in Berufsausbildungen und Studiengänge des Gesundheits- und Sozialwesens ein.» Theoretisch können junge Menschen aus rund 180 EFZ-Berufen wählen. In den verschiedenen Berufsfeldern gibt es zudem ungefähr 60 EBA-Berufe. Das Berufswahlspektrum junger Männer ist breit. So berücksichtigen rund 75 Prozent der Männer bei der Lehrstellensuche 26 unterschiedliche Ausbildungsmöglichkeiten der meistgewählten Berufe. Anders die jungen Frauen: Dreiviertel der Frauen berücksichtigen bei der Lehrstellensuche lediglich die ersten elf der meistgewählten Berufe.

Prestigedenken entscheidet mit Bekannt ist das Phänomen der Lehrer-, Ärzte-, Juristen-, Polizisten- oder Bauernfamilien. Da sich die Familie und Freunde wenig mit anderen Berufen auseinandergesetzt haben, lernen die Kinder

oftmals ähnliche Berufe wie ihre Eltern. Darauf sind viele Eltern stolz. Das kann die Berufswahl erleichtern, aber führt es zur beruflichen Zufriedenheit? Wie kleine Gifttröpfchen wirkt auch das Prestigedenken. Wird man bei einer Party gefragt, was man sei, antwortet niemand mit «zufrieden» oder «müde». Man nennt seine berufliche Funktion. Und schon läuft im Kopf des Gegenübers ein Film ab. Wer ehrlich mit sich selbst ist, gibt zu, dass diese inneren Filme anders ablaufen bei der Nennung der Berufe Pizzaiolo, Generaldirektorin, Arzt, Schauspielerin, Coiffeur, Zollbeamtin oder Metzger. Jeder hat, bewusst oder unbewusst, eine innere Berufe-Hierarchie im Hirn. Noch immer fest verankert – bewusst oder unbewusst – ist die Meinung, dass ein akademischer Beruf glücklicher mache als ein Handwerk. Oder mindestens mehr Ansehen und Lohn bringt. Eltern sind Meinungsmacher. Sie

«Mein Kind muss ins Gymnasium», diesen Satz von Eltern kennen die meisten Lehrpersonen. In den letzten beiden Jahrzehnten sind die Hochschulabschlüsse von 10 auf mehr als 40 Prozent gestiegen, während die Berufslehre als höchster Abschluss von 52 auf 36 Prozent gesunken ist. Die Bildungspolitik konzentriert sich auf die Akademisierung der Bildungsgänge. Wenn schon Lehre, dann mit Berufsmatur und anschliessendem Studium. Meinungsmacher für Jugendliche sind ganz besonders Gleichaltrige. Prestigedenken ist auch ihnen nicht fremd, denkt man etwa an die Modelabels, die sie tragen. Viele Jugendliche oszillieren zwischen dazugehören wollen und einzigartig sein. Dabei spielen auch Einflüsse durch die sozialen Medien eine grosse Rolle. Elternhaus und Schule können Jugendlichen die Berufswahl erleichtern, indem sie generell ein positives Bild der Arbeitswelt spiegeln. Sie können betreffend Laufbahngestaltung Vorbildfunktion übernehmen, vorleben, dass eine erste Berufswahl jederzeit korrigiert werden kann und damit die Angst vor einer «falschen Wahl» und Druck nehmen. Sie können sich positiv über zufriedene Menschen mit Berufslehren äussern und Jugendlichen Einblicke in auch weniger prestigeträchtige Berufe ermöglichen. Sie können gut zuhören, wenn Jugendliche von ihren Berufswünschen erzählen, ohne bewertende Kommentare abzugeben. Vor allem aber können sie für ihre eigene berufliche Zufriedenheit sorgen und diese auch ausstrahlen.

Jahresgewinn bei der Raiffeisenbank Reuss-Lindenberg steigt Die Bank ist im Knonauer Amt mit einer Filiale in Obfelden vertreten Die Raiffeisenbank Reuss-Lindenberg, die in Obfelden eine Filiale betreibt, blickt trotz wirtschaftlichen Herausforderungen auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr zurück. Das Hypothekarvolumen ist von 892,1 Millionen auf 910,1 Millionen Franken (+2,0 Prozent) gestiegen. Insbesondere dank den höheren Erträgen im Zinsengeschäft und beim Kommissions- und Dienstleistungsgeschäft konnte ein Jahresgewinn in Höhe von 1,03 Millionen Franken (+10,3 Prozent) erwirtschaftet werden. Dieser wird mehrheitlich zur Stärkung der Eigenkapitalbasis verwendet. Dadurch ist die Raiffeisenbank Reuss-Lindenberg langfristig sicher und stabil aufgestellt.

Eine Vielzahl an Jubiläen Sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durften im Berichtsjahr 2023 auf ein stolzes Jubiläum zurückblicken: Anina

Die Geehrten (von links): Reto Hübscher (25 Jahre), Roger Schleiss (20 Jahre), Cornelia Schlegel (20 Jahre) und Anina Hanke (5 Jahre). (Bild zvg) Hanke (Kundenberaterin) mit 5 Jahren, Aline Wyss (Mitarbeiterin Front-Support) mit 10 Jahren, Cornelia Schlegel (Privatkundenberaterin) und Roger Schleiss (Leiter Firmenkunden/Mitglied der Bankleitung) mit 20 Jahren sowie Reto Hübscher (Vorsitzender der Bank-

leitung) mit 25 Jahren. Der Verwaltungsrat und alle Mitarbeitenden gratulieren zu diesen Jubiläen und freuen sich auf viele weitere Jahre wertvolle Zusammenarbeit. Bei der Raiffeisenbank Reuss-Lindenberg wurden letztes Jahr Nadja Steiger (Privatkundenberaterin),

Sofia Can (Kundenberaterin), Myriam Schurtenberger (Assistentin der Bankleitung), Marius Küng (Trainee) sowie Leana Keca (Lernende) willkommen geheissen. Ebenso konnten im August 2023 die Lehrabgängerin Noée Burkard als Kundenberaterin und der Lehrabgänger Manuele Pasquarelli als Assistent Vermögensberatung/Kundenberater weiterbeschäftigt werden. Seit der im Jahr 2021 erfolgten Fusion zur Raiffeisenbank Reuss-Lindenberg zählt die Bank 43 Mitarbeitende. Da die Bank seitdem über keine geeigneten Räumlichkeiten für Sitzungen, Weiterbildungen oder Events verfügt, lancierte sie den Ausbau des rohen Dachstocks am Hauptsitz in Merenschwand. Von August bis Dezember 2023 wurde das komplette Dachgeschoss zu einem modernen und hellen Event- und Sitzungsraum mit neuem Aufenthaltsraum ausgebaut. Dieser

erfüllt alle Voraussetzungen, um inskünftig auch Kundenveranstaltungen in den eigenen Räumen durchführen zu können. Im gleichen Zuge wurden auch diverse Sanierungsarbeiten des bald 30-jährigen Gebäudes vorgenommen und zusätzliche Büroräumlichkeiten geschaffen. Die Raiffeisenbank Reuss-Lindenberg lädt ihre Genossenschafterinnen und Genossenschafter in diesem Jahr wieder zu einem stimmungsvollen und geselligen Mitglieder-Event ein. Am Freitagabend, 22. März, findet der Anlass neu in der Dreifachturnhalle in Merenschwand statt. Die Schweizer A-Cappella-Formation «The Singing Pinguins» wird für beste Unterhaltung sorgen und Michèle Schönbächler führt mit ihrer charmanten und spontanen Art durch den Abend. Raiffeisenbank Reuss-Lindenberg


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Vermischtes

Dienstag, 13. Februar 2024

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Mit dem Postauto ins Weltall Wie Astrophysikerin Kathrin Altwegg in Knonau die Illusion über die Wichtigkeit des eigenen Seins schrumpfen liess Sandra ISabél ClauS Am Abend vor dem Schmutzigen Donnerstag, also kurz vor dem alljährlich spektakulär inszenierten Urknall in Luzern, referierte Kathrin Altwegg, emeritierte Professorin und Astrophysikerin, unterhaltsam über den anderen Urknall – über nichts weniger als Beginn und Ende des Universums. «Anregend, inspirierend, keine Verpflichtung, kein Grund zu Hause zu bleiben.» Dies das Motto des Vereins «Männersache Knonau». Und die Leute kamen denn auch völlig freiwillig und liessen sich auf anregende Weise inspirieren. Es wurden um die 120 Teilnehmende gezählt. Ein Rekord! Üblicherweise würden an ihren Veranstaltungen ein, zwei Dutzend Männer teilnehmen, meint Mirko Windisch, einer der zwei Organisatoren der Veranstaltungsreihe für Männer. Dieser Anlass war erstmals offen für beide Geschlechter. (Ganz) Jung und Alt folgten der Verlockung, von Kathrin Altwegg, Astrophysikerin und Kometenforscherin, in das Geheimnis des Weltalls eingeführt zu werden. Denn sie muss es wissen. Sie lehrt als Professorin an der Universität Bern. Nun fand sie den Weg nach Knonau in die Stampfi.

«Fake-Bilder» mit dem Teleskop Kathrin Altwegg lud die Gäste auf eine Reise ins All ein, bis an die Grenze von Raum und Zeit. Der Kurztrip sollte nicht etwa mit einer herkömmlichen Rakete, auch nicht mit den SBB, sondern mit dem verlässlichen Postauto gelingen. Zu Beginn desillusionierte sie das Publikum, indem sie aufzeigte, dass die meist spektakulären Bilder von Planeten, Sternen und Galaxien, die beispielsweise vom James Webb Weltraumteleskop übermittelt werden, schlichtweg Fake seien. Denn dieses Teleskop beobachtet den Weltraum im Infrarotlicht. Damit werden zwar Details erkennbar, die sonst nicht sichtbar wären, aber sie erscheinen im Infrarotlicht anders als sie tatsächlich sind. «Es sind wunderschöne Bilder, doch sie sind alle falsch», erklärt Kathrin Altwegg. Richtig zu liegen, meint die Wissenschaft bei der Frage

Die Männer hinter «Männersache Knonau», Peter Hergesell (links) und Mirko Windisch, machten das augenzwinkernde Referat von Kathrin Altwegg in Knonau möglich. (Bild Sandra Isabél Claus) nach dem Alter des Universums. 13,8 Milliarden alt soll es sein. Sich dies gedanklich auszumalen, sprengt jedoch die Vorstellungskraft. Damit die zeitli-

«Wir sind nichts weiter als ein Augenblick in der Ewigkeit.» Kathrin Altwegg, Astrophysikerin chen Dimensionen für Laien besser verständlich werden, quetschte die Forscherin die 13,8 Milliarden Jahre zusammen auf ein einziges Kalenderjahr und veranschaulichte dies mithilfe einer Darstellung von Carl Sagan. Am 1. Januar, kurz nach Mitternacht: der Big Bang. Im Februar existierten die ersten Sterne. Und gemäss den neusten Erkenntnissen wurden dann auch bereits die ersten

Galaxien gebildet. Im März wurde die Milchstrasse geboren. Dann passierte einige Monate nichts, zumindest weiss die Wissenschaft davon nichts. Erst Mitte August entstand das Sonnensystem mit den Planeten, Monden, Kometen und Asteroiden. Im September gab es Einzeller, die Mehrzeller im November. Der Dezember wurde aus der Sicht der Menschheit ereignisreich. Am 17. Dezember entstand das erste Wirbeltier, einen Tag später die erste Landpflanze und am 20. Dezember der erste Vierbeiner, eine Echse, gefolgt von den Insekten einen Tag darauf. Heiligabend begannen die Dinosaurier die Erde zu besiedeln, an Weihnachten die Säugetiere. Und am 27. Dezember lernte der erste Vogel fliegen. Am 29. Dezember starben die Dinosaurier wieder aus. Fünf Tage überlebten sie. Wie wird es dem Mensch wohl ergehen? Von dem gab es noch keine Spur. Am 31. Dezember treten um 10.15 Uhr die Affen in

Erscheinung. Um 21.45 Uhr lernten sie, auf zwei Beinen aufrecht zu gehen. Das erste menschenähnliche Lebewesen erblickte um 22.48 Uhr die Welt, starb sogleich wieder aus. Sechs Minuten später – endlich! – der Homo sapiens, wir. Die wichtigsten Errungenschaften, wie das Schreiben, erlernten wir 15 Sekunden vor Mitternacht, fünf Sekunden später bauten wir Pyramiden und 1 Sekunde vor dem mitternächtlichen Glockenschlag entdeckte Kolumbus Amerika. «Jetzt» ist wieder Mitternacht, ein Jahr ist vergangen. Wir existieren gerade mal sechs Minuten. Mit dieser Vorstellung wird schnell klar, dass wir Menschen eine Fussnote der Geschichte sind.

Nichts als Sternenstaub Zurück zu Big Bang. Er war, wenn man ihn von aussen hätte betrachten können, dunkel und ganz still. Denn um Töne, Schallwellen zu übermitteln,

braucht es Materie und die gab es noch nicht. Was war denn davor? Vor Einsteins aufsehenerregenden Einsichten hatte man geglaubt, wenn Dinge aus der Welt verschwinden, so blieben noch Raum und Zeit übrig. Gemäss seiner Relativitätstheorie war dem nicht so. Mit den Dingen würden auch Raum und Zeit verschwinden, also: Ohne Materie, keine Zeit und kein Raum. Die erste Materie nach dem grossen Knall war fast ausschliesslich Wasserstoff, das leichteste bekannte Element. Umgekehrt bedeutet das, dass jedes Wasserstoffmolekül im gesamten heutigen Universum aus dem Urknall vor 13.8 Milliarden Jahren stammt. Eine zweite Quelle für Wasserstoff gibt es nicht! Die Materie dehnte sich aus, Raum und Zeit wurden geschaffen. Es dauerte nicht lange, da formten sich Sterne, eigentliche Bälle aus Gas. Durch das enorme Volumen entstand Anziehungskraft. Die Gasteilchen fusionierten untereinander und bildeten neue Elemente. Bis das ganze Periodensystem geboren war. Aus welchen Elementen bestehen wir Menschen? Etwas mehr als 60 Prozent ist Sauerstoff, 20 Prozent Kohlenstoff, 10 Prozent Wasserstoff und der Rest machen übrige Elemente aus. Nichts als Sternenstaub also. So weit so bekannt. Grosse Rätsel hingegen gibt die bislang unbekannte, dunkle Materieform auf, welche sich durch eine enorme Schwerkraft auszeichnet und damit das Universum zusammenhält. Gleichzeitig scheint eine unergründliche Kraft, die sogenannte dunkle Energie, das Universum immer schneller auseinanderzutreiben. Planeten, Sterne, Galaxien und alles bisher entdeckte machen nur einen Bruchteil des Kosmos aus, gerade mal 4,5 Prozent. Demnach weiss die Wissenschaft bis heute nicht, woraus der grösste Teil des Universums besteht. Wohl auch angesichts dessen, weist Kathrin Altwegg zum Schluss darauf hin: «Wir sind nichts weiter als ein Staubkorn in der Wüste oder ein Augenblick in der Ewigkeit.» Und für das Ego bleibt nach diesem Abend nichts als die Gewissheit, dass alles relativ ist – mit und ohne Einsteins Theorie.

Knonau: Neuer Grill Bierselige Anekdote zur Fastenzeit

Zwei Baustellen

Seit einigen Tagen steht beim Räbhüsli Uttenberg ein neuer Grill. Installiert hat ihn der Werkdienst. «Dieser soll der Bevölkerung wieder viele schöne Stunden beim gemeinsamen Bräteln und Plaudern ermöglichen», schreibt die Gemeinde auf ihrer Website. Weitere Grillstellen in der Nähe befinden sich beim Räbhüsli Baaregg, auf dem Bollet oder in Cham, oberhalb des Sportplatzes Eizmoos. An allen Orten gelten die altbekannten Regeln: Der Abfall soll weder verbrannt noch liegen gelassen, sondern wieder mit nach Hause genommen oder im Abfallkübel entsorgt werden. Das Holz sollte nach Möglichkeit mitgebracht werden, um den Eingriff in die Natur zu reduzieren. Zum Anzünden dürfen niemals Benzin oder andere flüssige Brennstoffe benutzen werden. Und: Bei Trockenheit herrscht Waldbrandgefahr. Feuerverbote sind unbedingt zu befolgen. (red)

Aufgrund von Strassenbauarbeiten ist die Durchfahrt auf der Büelstrasse zwischen dem Kafimüliweg und der Hübscherenstrasse unterbrochen, wie die Gemeinde Aeugst auf ihrer Website mitteilt. Die Zufahrt bis zum Kafimüliweg ist über die Dorfstrasse gewährleistet. Die Zufahrt auf der Büelstrasse bis zur Hübscherenstrasse ist über den Grossacherkreisel möglich. Die Verkehrseinschränkungen bestehen seit dem 7. Februar und bis längstens 16. Februar. Saniert wird auch in Mettmenstetten: Dort ist die Bolletstrasse betroffen. «Aufgrund des fortgeschrittenen Alters und lokalen Senkungen werden die Betonverbundsteine auf der Gesamtlänge von zirka 165 Metern abgebrochen und der Strassenoberbau erneuert», teilt die Gemeinde auf ihrer Website mit. Die Sanierungsarbeiten betreffen den Abschnitt zwischen der Ottenloostrasse und dem Freibad Mettmenstetten. Der Start der Arbeiten ist auf Montag, 19. Februar, angesetzt. Die Sanierung soll bis Anfang Mai abgeschlossen sein. (red)

Sonderabfall entsorgen Am kommenden Donnerstag, 15. Februar, von 8 bis 11.30 Uhr macht das Sonderabfallmobil Halt in Knonau. Auf dem Stampfiplatz beim Gemeindehaus werden dann Sonderabfälle wie Chemikalien, Spraydosen, Farben, Lacke, Gifte, Lösungsmittel, Medikamente, Abflussreiniger und weiteres entgegengenommen. Pro Haushalt können bis maximal 20 Kilogramm abgegeben werden. Die Dienstleistung ist kostenlos. (red)

Ein Beitrag des Pfarrers von Ottenbach zum Aschermittwoch Fasten verbinden die meisten mit Verzicht, um sich ganz auf Gott zu konzentrieren und wohl kaum mit dem Genuss von Bier. Bier und Gebet? So unglaublich das tönt – früher gehörten sie zusammen. Ob jedoch mit klarem Verstand gebetet wurde, steht freilich auf einem anderen Blatt.

Gebetsfreude nach fünf Litern Bier? Mönche haben schon vor langem herausgefunden, dass das Bier nicht nur den Durst löscht. Wenn man es dick und kräftig braute, konnte man davon sogar satt werden. Das war wichtig, denn in vielen Orden gab es strenge Fastenregeln. Tagelang, manchmal sogar wochenlang, durfte nichts gegessen werden. Nur trinken durfte man. Denn als alter kirchlicher Grundsatz galt: «Flüssiges bricht Fasten nicht.» Die deutschen Mönche kamen schnell darauf, was sie am Bier hatten. Damals nannten sie es «flüssiges Brot». Allerdings nur, wenn es nahrhaft gebraut wurde. Und das konnte man von den Getränken, die als Abgabe in die Klöster kamen, nur selten behaupten. Es war dünnes Haferbier, mit oder ohne Honig. So blieb den Mönchen nichts anderes übrig, als selbst zu brauen. Sie bauten vermehrt Gerste an. Schnell war das Bier der Mönche besser als das der Brauer. Grund dafür war die Qualität des

Massvolles Biertrinken kann heute auch Zeichen einer erlesenen Genusskultur sein. (Archivbild Manuela Jans-Koch) Braugetreides. Zudem konnten sich die Mönche in den Klöstern voll auf das Brauen konzentrieren. Ein Mönch bekam früher etwa fünf Zumessungen täglich. Aus der «Zumessung» wurde übrigens die «Mass». Damals schwankte die Mass zwischen eins und zwei Liter. Also hat ein Mönch nach dieser Rechnung täglich mindestens fünf Liter Bier getrunken. Damit liess sich notfalls auch eine längere Fastenzeit durchstehen, wohl eher

bierselig als gebetsfreudig. Heute finden wir bei uns in der Region zahlreiche Brauereien, Zeichen einer erlesenen Genusskultur. Das ist weit davon entfernt, sich mit strengen Regeln arrangieren zu müssen. Die ursprüngliche Frage, welche die Fastenzeit aber stellt, bleibt: Wie können wir dem Ewigen in unserer verplanten Zeit mehr Raum geben? Stefan P. Becker, Pfarrer in Ottenbach

Blut spenden Morgen Mittwoch, 14. Februar, von 17 bis 20 Uhr, führt Blutspende Zürich unter Mitarbeit des Samaritervereins Mettmenstetten und Umgebung in der Mehrzweckhalle Wygarten in Mettmenstetten eine Blutspenden-Aktion durch. Eine Voranmeldung ist nicht nötig. (red)


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Veranstaltungen

Dienstag, 13. Februar 2024

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Frauenpower beim Podium der SVP Prominent besetzte Diskussionsveranstaltung in Bonstetten Das nächste Podium steht vor der Tür. Das Themenfeld ist derzeit sehr vielfältig. Wir haben uns für die Renteninitiative und die Anti-Chaoten-Initiative entschieden.

Ausgelassene Stimmung herrschte im vergangenen Jahr am legendären Maskenball in Maschwanden. (Archivbild Dominik Stierli)

«Wasser marsch»

Maskenball in Maschwanden am 17. Februar Am Samstag, 17. Februar, finden in Maschwanden Maskenball- und Kinderfasnacht unter dem Motto «Wasser marsch!» statt. Feuerwehrmänner, Taucherinnen, Matrosen, Badmeisterinnen, Sanitäre. Sie alle treffen unter dem Motto «Wasser marsch!» an den beiden Maschwander Fasnachts-Events aufeinander. Das Organisationskomitee und zahlreiche fleissige Helfer schleppen, bohren, basteln und dekorieren bereits fleissig, um den Besuchern ein unvergessliches Fasnachtserlebnis zu bieten. Seit einigen Jahren ist die Kinderfasnacht am Nachmittag sehr beliebt und beschert heuer einen farbenfrohen Auftakt zu den Sportferien. Sie beginnt um 16 Uhr. Auf die Kinder warten eine Kostümprämierung, diverse Spiele und Berliner. Auch für die weitere Verpflegung ist gesorgt. Der Eintritt ist frei, somit können Gross und Klein vorbeikommen und bereits die Dekoration bestaunen.

Bar in der Unterwasserwelt Um 20 Uhr öffnet dann die Tür zum traditionellen Maschwander Maskenball in der Turnhalle Maschwanden. Mottogerecht kann man sich in der Unterwasserwelt an der Bar bedienen lassen, in der «Krosse Krabbe» verköstigen, in

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der Kafistube «Beach Bar» ausspannen und plaudern oder mittels «Brandlöscher» eine Verstärkung gönnen. Die Guggenmusik der Väntilwörger aus Sins oder der Straccer aus Steinhausen lässt die Herzen der Fasnachtsfans höher schlagen. Das Tanzbein kann natürlich die ganze Nacht geschwungen werden, dafür sorgt die Partymusik des DJs. In der Kafistube gehört die musikalische Bühne natürlich den Ländlerklängen. Der Eintritt ist für alle 10 Franken. Zusätzlich besteht für die Kreativen die Chance, an der Maskenprämierung um Mitternacht einen Zustupf fürs Portemonnaie zu holen. Man darf gespannt sein, was sie sich dieses Jahr einfallen lassen. Hereingelassen werden alle ab 16 Jahren (Ausweiskontrolle). Auch die älteren Generationen fühlen sich in Maschwanden stets wohl und willkommen. Sei es beim Tanz in der Halle, an der Bar oder etwas ruhiger in der gemütlichen Kafistube, wo es sich angenehm plaudern lässt. Gefeiert wird bis tief in die Nacht oder sogar bis in die Morgenstunden. Wer sich dann gerne sicher nach Hause chauffieren lassen will, kann im Umkreis von zehn Kilometern vom Gratis-Heimbringservice Gebrauch machen. OK Fasnacht Maschwanden

National bekannte Politikerinnen Nach den letzten Ereignissen in der Stadt Zürich kommt diese Debatte zum richtigen Zeitpunkt. Camille Lothe (Präsidentin der SVP Stadt Zürich) wird versuchen, dem Publikum mit Zahlen und Fakten aufzuzeigen, was diese zum Teil unbewilligten Demonstrationen (oft mit Sachschaden verbunden) den Steuerzahler kosten. Beatrix Stüssi (Kantonsrätin, SP) wird sicher einige Argumente auf Lager haben, welche dagegensprechen. Zur Renteninitiative ist es Präsident Claude Wuillemin wieder gelungen, zwei national sehr bekannte Politikerinnen nach Bonstetten einzuladen. Alt

Vier Frauen auf dem Podium (von links): Christa Markwalder, Min Li Marti, Camille Lothe und Beatrix Stüssi. (Bild zvg) Nationalrätin Christa Markwalder (FDP) wird die Klingen mit Nationalrätin Min Li Marti (SP) kreuzen. Ist das Rezept der Jungen FDP die Lösung für die Sicherung der AHV nach 2030? Oder ist es unsozial, Menschen, die sich eine Frühpensionierung nicht leisten können, zu zwingen länger zu arbeiten? Am Ende der Diskussion werden beide Kontrahentinnen ein kurzes Plädoyer zur 13. AHV halten. Unterdessen sind die Wahlunterlagen zu

den Gemeinderats-Ersatzwahlen eingetroffen. Infos und Details zur Kandidatur von Claude Wuillemin sind unter www. svp-bonstetten.ch zu finden. Die Partei dankt für die Unterstützung. Die Veranstaltung im Gemeindesaal beginnt am 15. Februar um 19.30 Uhr. Die SVP Bonstetten freut sich, ein breites Publikum im Gemeindesaal begrüssen zu dürfen. SVP Bonstetten, Primus Kaiser

Ufer, Flughafen und Chaoten

FDP-Infoabend in Bonstetten zu den Abstimmungen vom 3. März Neben den wichtigen nationalen Fragen zur Zukunft der 1. Säule ist auf kantonaler Ebene am Abstimmungssonntag vom 3. März über nicht minder wichtige Vorlagen zu befinden. Am Donnerstag informiert die FDP in Bonstetten über die Vorlagen. Dort werden die Kantonsrätin Tamara Fakhreddine (FDP) und der Kantonsrat Thomas Schweizer (Grüne) die Vorlagen kurz aus ihrer Sicht vorstellen – und dann haben die Anwesenden die Möglichkeit, Fragen zu stellen, um sich ihre Meinung zu bilden. Die Uferinitiative möchte vollständige öffentliche Ufer an allen Gewässern im Kanton Zürich, insbesondere am Zürichsee. Der Flughafen möchte zwei der

Die Beiträge wurden von Werbekunden eingereicht. Interessiert? Tel. 058 200 57 00

Dank eines zufriedenen Kunden Rita Graf-Engel von Engel Coiffeur hat seit zehn Jahren ihr eigenes Geschäft Hin und wieder scheint es so, als hätte das Universum seine Finger im Spiel. Als sich Rita Graf-Engel vor ziemlich genau 10 Jahren um eine Anstellung bewarb, lief sie am Schluss mit einem Mietvertrag für ein Ladenlokal im Untergeschoss des Lindenmoosareals in der Nähe des Abfall- und Entsorgungscenters Schmid AG nach Hause. Die ausgebildete Coiffeuse konnte ihr Glück kaum fassen. Sie machte sich frohen Mutes umgehend an die Einrichtung ihres Coiffeure-Geschäftes. Und schon wieder hatte das Universum die Finger im Spiel. Noch bevor sie fertig eingerichtet war, kamen schon die ersten Kundinnen und Kunden.

drei Pisten verlängern können, um die Sicherheit zu erhöhen und Organisatoren von Demonstrationen sollen für Schäden haftbar gemacht werden können. «Das sind sehr unterschiedliche Themen, aber unsere Kantonsrätinnen und -räte sind mit allen bestens ver-

traut», wirbt die FDP Bonstetten für den Anlass. FDP Knonaueramt Infoabend, am Donnerstag, 15. Februar, um 20 Uhr im Rigelhüsli am Dorfplatz in Bonstetten

Über Pistenverlängerungen am Flughafen Zürich wird am 3. März auch abgestimmt. (Archivbild ch media, Severin Bigler)

Wechsel in der Führung

Neue Präsidentin beim Frauenturnverein An der diesjährigen 96. Generalversammlung im Büelsaal Affoltern hat der Frauenturnverein Affoltern eine neue Präsidentin gewählt. Melanie Kuster stellte sich für das Amt zur Verfügung und wurde einstimmig von den Turnerinnen gewählt. Nach zwölf Jahren hatte sich Eveline Fenner entschieden, das PräsidentinnenAmt weiterzugeben. In ihren Jahren als Präsidentin hat sie den Verein stets mit viel Hingabe und Engagement geleitet. Mit grossem Applaus wurde sie am Freitag, 2. Februar, von der Versammlung aus ihrem Amt verabschiedet. Trotz der unsicheren Zeiten während der CoronaPandemie und immer mehr alternativen Fitness-Angeboten schafft es der Verein, seine Mitgliederzahlen stabil zu halten

und sogar zu steigern. Der Frauenturnverein Affoltern am Albis (Ftva) bietet neben einem sehr attraktiven Angebot an Turnstunden auch zahlreiche Gelegenheiten für Geselliges. Melanie Kuster tritt nun ihr neues Amt an. Sie turnt seit 2018 als aktives Mitglied im Ftva und wohnt mit ihrer Familie in Ottenbach. Sie freut sich auf ihre neue Aufgabe und möchte, dass viele weitere Frauen Spass an Fitness, Kraft und Ausdauer haben und dass der Verein auch weiterhin Begegnungen, Austausch und Freundschaften ermöglicht. Gabi Adam Vereinshomepage: www.ftva.ch

Stammkundschaft hält treu zu ihr Ich hatte zu jener Zeit meine Praxis ebenfalls im Lindenmoosareal und ich freute mich sehr, dass bei uns ein Coiffeur-Geschäft eröffnet hatte. Zu jener Zeit war ich nämlich einmal mehr auf der Suche nach einem Coiffeur. Und da ich Wert darauf legte – und immer noch lege –, dass ich mich beim Haareschneiden mit der immer gleichen Person unterhalten konnte, meldete ich mich umgehend bei Rita Graf-Engel zum Haareschneiden an. Das war vor knapp zehn Jahren. Und ich bin seitdem ein grosser Freund ihrer Arbeit und bei Weitem nicht der einzige Kunde. In kurzer Zeit entstand eine tolle Stammkundschaft, die ihr bis heute die

Rita Graf betreibt ihr Coiffeur-Geschäft bereits seit zehn Jahren. (Bild zvg)

Treue hält. Die meisten davon sind, wie ich, nicht mehr die Jüngsten. Rita GrafEngel meinte dazu: «Es hilft, dass ich viel Verständnis für meine Kundschaft habe. Wäre ich jetzt noch die junge Rita, sähe das vielleicht anders aus.» Und dann erklärt sie mir noch, was ihr besonders am Herzen liegt: «Mein Schritt in die Selbstständigkeit, noch dazu an dieser sehr versteckten Lage, war ein grosses Risiko. Dass ich meinen Traum vom eigenen Geschäft realisie-

ren konnte, und dass ich ihn bis heute mit Erfolg und grosser Zufriedenheit leben kann, das verdanke ich einzig und allein meiner treuen Kundschaft. Deshalb ist es mir ein grosses Anliegen, mich bei allen meinen Kundinnen und Kunden von Herzen zu bedanken. Danke, danke für alles!» Hermann Brütsch, für meine tolle Coiffeuse Rita Graf-Engel von Engel Coiffeur

Der Vorstand des Ftva (von links): Gabi Adam, Priska Roth, Melanie Kuster, Maja Baumgartner und Karin Steck. (Bild zvg)


Politische Gemeinde Rifferswil Rifferswil ist eine kleine, attraktive Gemeinde im Bezirk Affoltern am Albis mit rund 1100 Einwohnern. Wir verstärken unser Verwaltungsteam. Deshalb suchen wir mit Eintritt nach Vereinbarung eine/n

Assistent(in) und Stv. der Gemeindeschreiberin, Teilzeit 40– 50 % Zu Ihren Hauptaufgaben gehören: • Mitwirkung bei der Vor- und Nachbearbeitung der Gemeinderatssitzungen und der Gemeindeversammlungen • Stellvertretung der Gemeindeschreiberin • Verantwortlich für spezifische Geschäftsfelder (z.B. Einbürgerungen, Wahlbüro, Kultur & Sport, Polizeibewilligungen o.a.) • Organisation von Abstimmungen & Wahlen und Mithilfe im Wahlbüro • Bearbeiten von Kundenanfragen und Erteilen von Auskünften • Betreuung der Homepage • Organisation von Anlässen • Weitere allgemeine Verwaltungsarbeiten

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