268 Stadtnachrichten Kolbermoor

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Foto: Wolfgang Zagst

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268. Ausgabe KW 38 22. September 2021

Das neue Feuerwehrgerätehaus Pullach

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Foto: W.FM Ingenieurdienstleistungen GmbH

ausführlicher Bericht auf Seite 7 bis 10

Die Stadtnachrichten als Mitteilungsblatt der Stadt Kolbermoor werden an sämtliche Haushalte verteilt, um alle Bürgerinnen und Bürger zu informieren.



Stadtnachrichten K O L B E R M O O R Rosenheimer Straße - II. Bauabschnitt:

Baubeginn Nordseite

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Aktuelle Infos zur Bundestagswahl 26.09.2021:

Mundschutz im Wahllokal Die überregionalen Vorgaben zur Abhaltung der Bundestagswahl geben vor, dass die Wähler*innen im Wahllokal einen Mundschutz tragen müssen. Das Wahlamt der Stadt Kolbermoor bittet um Einhaltung. Für die Einhaltung der Hygienevorschriften im Wahllokal sorgt die Stadt Kolbermoor und die jeweiligen Wahlvorstände in den Wahllokalen. Um Einhalten der geltenden Abstandsregeln im und vor dem Wahllokal wird gebeten. Es werden desinfizierte Stifte angeboten, jeder Wähler*in kann aber auch einen eigenen Stift mitbringen. Bisher wurden in Kolbermoor bereits über 5.000 Briefwahlunterlagen ausgegeben (bei insgesamt knapp 14.000 Wahlberechtigten). Wahlscheine können noch bis Freitag 24. September, 18.00 Uhr, ausgestellt werden. Nichtzugegangene Wahlscheine können noch bis Samstag, 25. September, 12.00 Uhr und bei nachgewiesener, plötzlicher Krankheit auch noch am Wahltag, 26. September, bis 15.00 Uhr beantragt werden. Wahlleiter, Stadt Kolbermoor

Nächster Redaktionsschluss: Mo. 27. September, 9 Uhr!!! Nächster Erscheinungstermin: Mi. 6. Oktober 2021 Die Bauarbeiten zum Umbau der Rosenheimer Straße am Rathausplatz sind aktuell sehr gut in der Zeit und deshalb kann es nun planmäßig in die Abwicklung des II. Bauabschnitts übergehen. Das bedeutet konkret, dass der Verkehr zwar weiterhin wie gehabt nur aus Richtung Rosenheim-Aicherpark kommend fließen kann, allerdings dann auf der bereits fertigen, neuen südlichen Fahrbahn auf der Rathausseite. Im II. Bauabschnitt wird die Nordseite der Rosenheimer Straße und der nördliche Teil des neuen Kreisels direkt am Rathaus hergestellt. Neu ist nun, dass nun die Einmündung der Flurstraße in die Rosenheimer Straße für alle Verkehrsteilnehmer leider nicht mehr nutzbar ist, auch nicht für Fußgänger. Dadurch ergeben sich folgende neue Verkehrsführungen: Der Straßenverkehr, der aus Richtung Großkarolinenfeld/Filzenstraße kommt fährt über die Bergstraße zur neuen Tonwerkunterführung und dann von dort weiter zum jeweiligen Ziel. Anwohner aus dem Bereich Karolinenstraße/Karolinenhöhe/Am Graben biegen an der Flurstraße rechts ab und fahren bis zur Bergstraße hoch. Fußgänger gehen von der Flurstraße über die Wiesenstraße bis zur Ottostraße und queren dann dort gesichert an der Ampel Bahnhofstraße/Bergmannplatz/Rosenheimer Straße. Die Wiesenstraße bleibt für Radfahrer, wie bisher auch, entgegen der Einbahnstraße geöffnet. Wer einmal an der Baustelle am Rathausplatz vorbeischaut, kann schon in etwa erkennen, wie sich die Rosenheimer Straße nach Fertigstellung präsentieren wird. Die südlichen Teile der Mittelinseln und des Kreisels sind schon sehr gut sichtbar. Wenn alles weiterhin so gut läuft ist mit Fertigstellung der Baumaßnahme Mitte Dezember zu rechnen. Stadtmarketing, Stadt Kolbermoor

Werkstatt/Verkauf Kolbermoor Am Anger 16 · Tel.: 08031 98098 · Fax: 91541 info@fischer-kolbermoor.de www.auto-fischer24.de


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Stadtnachrichten K O L B E R M O O R Die Bauverwaltung informiert:

Bekanntmachung

Autofreier Tag am 22.9. 1973 wurden wegen der Ölkrise in Deutschland die ersten vier autofreien Sonntage mit komplettem Fahrverbot verhängt. Seither gibt es jedes Jahr am 22. September den autofreien Tag in Europa. Dieser Aktionstag soll anregen, das eigene Mobilitätsverhalten zu überdenken und häufiger mal auf das „ach so bequeme“ Auto zu verzichten. Wenn das Auto öfter mal „frei“ hat, gibt es mehr Lebensqualität in den Städten durch weniger Staus, Abgase und Lärm. Bus und Bahn sind klimafreundlicher. Bewegung beim Radfahren oder Zufußgehen ist gesund und tut Mensch und Natur gut. Für eine zukunftsfähige Mobilität und mehr Lebensqualität in den Städten. Die Stadt Kolbermoor beteiligt sich aktiv an diesem Tag und appelliert deshalb an alle Bürgerinnen und Bürger, das Auto doch mal in der Garage zu lassen. Der STADTBUS KOLBERMOOR fährt dazu extra den ganzen Tag kostenlos – die beste Gelegenheit, ihn mal auszuprobieren. Stadt Kolbermoor, Hauptamt

Die Stadtnachrichten Kolbermoor informieren:

Kurz und bündig Nächste Energieberatungen Die nächsten Termine der Energieberatung der Verbraucherschutzzentrale Bayern in Kolbermoor ist am Montag, 11. Oktober. Die Beratungen können immer noch nicht in Präsenz vor Ort durchgeführt werden, sondern nur telefonisch oder online. Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich unter Telefon (08031) 2968-100 beim Bürgerbüro der Stadt Kolbermoor oder unter 0800-809 802 400 (kostenlos) bei der Verbraucherzentrale. Diese Energieberatung ist ein Bürgerservice, der von der Stadt Kolbermoor, Klimaschutz, in Kooperation mit der Verbraucherzentrale angeboten wird. Die telefonische Beratung erfolgt kostenlos. Stadt Kolbermoor, Klimaschutz/Stadtmarketing Neue Corona-Regeln in der Stadtbücherei Auch in der Bücherei gelten seit Anfang September neue Regeln. Das heißt, Zutritt nur noch für Personen, die geimpft, genesen oder die einen aktuellen Test haben. Ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren und Schüler*innen. Das Tragen einer medizinischen Maske ist für alle Besucher der Bücherei ab 6 Jahren Pflicht. Stadtbücherei Kolbermoor

Vollzug der Wassergesetze Erlass der Verordnung des Landratsamtes Rosenheim über das Wasserschutzgebiet für die öffentlichen Wasserversorgungen der Städte Kolbermoor, Bad Aibling und Rosenheim in der Willinger Au auf dem Gebiet der Städte Kolbermoor, Bad Aibling und des Marktes Bruckmühl (Landkreis Rosenheim) Das Landratsamt Rosenheim beabsichtigt, aufgrund des § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes -WHG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.07.2009 (BGBl I S. 2585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.08.2021 (BGBl I S. 3901), in Verbindung mit Art. 63 und 73 des Bayerischen Wassergesetzes -BayWG- (BayRS 753-1-UG), die Verordnung über das Wasserschutzgebiet in den Städten Kolbermoor und Bad Aibling sowie im Markt Bruckmühl (Landkreis Rosenheim) für die öffentlichen Wasserversorgungen der Städte Kolbermoor (Brunnen V und VI Willingerau), Bad Aibling (Brunnen I, II und III Willing) und Rosenheim (Brunnen I, II, II, V, VI und VII Willingerau) neu zu erlassen. Die Grenzen des Schutzgebietes sind aus dem als Anlage beigefügten Lageplan ersichtlich. Von der Absicht zum Erlass der Verordnung wird hiermit Kenntnis gegeben mit dem Hinweis, dass der Entwurf der Schutzgebietsverordnung mit Schutzgebietsplan und den zugehörigen Plänen und Erläuterungen, aus denen der Anlass und der Umfang des Schutzgebietes ersichtlich sind, ab dem 20.09.2021 auf die Dauer eines Monats, also bis zum 19.10.2021, im Rathaus der Stadt Kolbermoor, Rathausplatz 1, 83059 Kolbermoor, und im Landratsamt Rosenheim, Wittelsbacherstraße 53, Zi.-Nr. 04.017, Erdgeschoss, zu den üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme ausliegen. Aufgrund der Covid19-Pandemie ist vor der Einsichtnahme telefonisch ein Termin zu vereinbaren (Stadt Kolbermoor, 08031 2968-132; -137; -141 oder -168; Landratsamt Rosenheim, 08031 392 3400). Zudem können die Planunterlagen auf der Internetseite der Stadt Kolbermoor unter folgendem Link eingesehen werden: www.kolbermoor.de/rathaus/amtliche-bekanntmachungen2/bauleitplanung. Jeder, dessen Belange berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis zum 02.11.2021, schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Rosenheim oder bei der Stadt Kolbermoor Bedenken oder Anregungen zum Verordnungsentwurf mit vorbringen. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen, Bedenken und Anregungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Bei Ausbleiben eines Beteiligten bei einem gegebenenfalls erforderlichen Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können, b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind. Kolbermoor, im Spetember 2021 Peter Kloo, Erster Bürgermeister

Nächster Redaktionsschluss: Mo. 27. September, 9 Uhr!!! Nächster Erscheinungstermin: Mi. 6. Oktober 2021


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Prüfungslehrgang zum/zur Gepr. Betriebswirt/-in:

Bekenntnis zu ehrgeizigem Klimaschutz:

Klima-Bündnis-Charta Als Mitglied des europäischen Städtenetzwerks Klima-Bündnis unterstützt die Stadt Kolbermoor die Verabschiedung der KlimaBündnis-Charta im Rahmen der Mitgliederversammlung am 8. September. Damit wird gemeinsam mit mehr als 1.800 Mitgliedsstädten und -gemeinden aus ganz Europa ein starkes Zeichen für einen ambitionierteren und gerechten Klimaschutz gesetzt. Kernziel der Charta ist die Anpassung des Reduktionspfades der Treibhausgas-Emissionen (THG), um im Jahr 2050 95% weniger CO2 zu emittieren als im Basisjahr 1990. Um dies zu erreichen, wird eine Reduktion der THG-Emissionen um 30 Prozent alle fünf Jahre angestrebt, statt wie bisher um zehn Prozent. „Dieses Ziel ist sehr ambitioniert, unterstreicht jedoch den Stellenwert jeder einzelnen Klimaschutzmaßnahme, welche uns diesem Ziel näher bringt“, kommentiert Kolbermoors Klimaschutzmanager Martin Roith. Die neue Charta des Klima-Bündnis ebnet den zukünftigen Weg des Netzwerks sowie seiner Mitglieder im kommunalen Klimaschutz. Die Charta zeigt auf, wie gerechter Klimaschutz lokal aussehen kann. Sie eröffnet zudem einen Zielkorridor, durch den Kommunen ehrgeizigere Emissionsziele anstreben können. Die Stadt Kolbermoor begrüßt als Mitglied dieses Netzwerkes die darin enthaltenen Handlungsempfehlungen für die lokale Ebene als Basis für einen nachhaltigen und gerechten Transformationsprozesses. Kolbermoor ist bereits seit 2017 Mitglied des Klima-Bündnis. Das Netzwerk engagiert sich seit mehr als 30 Jahren für lokalen Klimaschutz und ist das größte europäische Städtenetzwerk, das umfassende und gerechte Klimaschutzmaßnahmen fördert und einen lokalen Ansatz mit globaler Verantwortung verbindet. Mehr Infos zum Klimabündnis unter www.klimabuendnis.org. Klimaschutz, Stadt Kolbermoor/Pressemitteilung Klima-Bündnis

Hier geht’s zur Klima-Bündnis-Charta

Hier gibt’s die Antworten auf die häufigsten Fragen zur Charta

Wichtige Informationen Die Weiterbildung zum/zur Fachwirt/-in haben Sie schon in der Tasche und überlegen, wann Sie den Gepr. Betriebswirt starten? Jetzt ist der ideale Zeitpunkt! Die Weiterbildung zum/zur Gepr. Betriebswirt/-in startet ab 29. November 2021 in Vollzeit in Rosenheim. Letztmalig wird dieser Lehrgang nach der alten Rechtsform angeboten. Ab nächstem Jahr ändert sichderPrüfungsordnung maßgeblich. Nach der neuen Prüfungsordnung werden nicht wie bisher sieben Einzelfächer geprüft, sondern es sind drei große fächerübergreifende Prüfungen an drei Tagen abzulegen. Ein Teil der Prüfungsaufgaben wird auf Englisch gestellt und ist auch fachgerecht auf Englisch zu beantworten. Dadurch wird der zunehmenden Globalisierung Rechnung getragen. Sind Sie an der Weiterbildung interessiert? Einige Plätze sind noch frei. Weitere Informationen zu Inhalt, Fördermöglichkeiten und Terminen erfahren Sie auf unserer Homepage. Gerne beraten wir Sie auch telefonisch.. Das Besondere bei unseren Prüfungslehrgängen: Dank Aufstiegs-BAföG gibt es bis zu 75 % der Prüfungs- und Lehrgangsgebühren zurück! Kontakt: Manuel Stöckl manuel.stoeckl@ihk-akademie-muenchen.de Telefon: 08031 2308 490


Stadtnachrichten K O L B E R M O O R

Seite · Ausgabe 268 SV-DJK KO

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Außerordentliche Jahreshauptversammlung:

Neuwahlen beim SV-DJK Der SV-DJK Kolbermoor e.V. lädt zu einer Außerordentlichen Jahreshauptversammlung ein für Freitag, 01.10.2021, 19.00 Uhr, in die Turnhalle der Pauline-Thoma-Mittelschule. Einlass ab 18.30 Uhr. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totengedenken 2. Abberufung des Vorstandssprechers und der stellvertretenden Vorsitzenden 3. Entlastung Vorstand 4. Einberufung Wahlausschuss 5. Neuwahlen a. Vorstandsprecher b. Stellvertretende Vorsitzende c. Schriftführer 6. Anträge Satzungsänderung Änderung Einladungsverfahren Satzungsänderung Ergänzung Kandidatenvorschläge Antrag Umstellung Delegiertenversammlung 7. Sonstiges Die Satzungsänderungen sind in der Geschäftsstelle einsehbar. Wir bitten Kandidatenvorschläge für die Neuwahlen unter Angabe der jeweilig zu wählenden Position schriftlich bis spätestens 24.09.2021 bei der Geschäftsstelle, Aiblinger Straße 12, 83059 Kolbermoor oder per E-Mail an info@svdjk.de einzureichen. Die Versammlung findet nach den Bestimmungen der 14. Infektionsschutzverordnung Bayern (3-G-Regel) statt. SV-DJK Kolbermoor, Aiblinger Straße 12, 83059 Kolbermoor

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Angebote ab 22. September 2021 Aufgrund der noch bestehenden Corona-Krise sind die „AHA“-Vorschriften einzuhalten: Abstand halten! Hygienevorschriften beachten! Alltagsmaske tragen! Zu allen Veranstaltungen ist eine Anmeldung dringend erforderlich! Die Teilnehmerzahl ist begrenzt – Abstandsregelung 1,5 m! Ohne Anmeldung, keine Teilnahme! Dagmar Badura und Stephanie Weber 08031/231 92 57, mangfalltreff@sd-obb.de

Geselligkeit/offene Treffs

Montagstreff für psychisch beeinträchtigte Menschen (Caritas, SPDI) Montag, 04.10., 14.30-16.00 Uhr Yoga für Senioren dienstags, 10.00-11.00 Uhr, 10 € pro Stunde (bestehende Gruppe) Bürgerhauscafé + Büchertauschbörse dienstags, ab 14.00 Uhr Anmeldung unter Tel.: 08031/2319257

Beratung

Sozialpsychiatrischer Dienst (Caritas) dienstags, 08.00-16.00 Uhr, donnerstags, 13.00-16.00 Uhr Anmeldung 08031/20380 Flüchtlings- und Integrationsberatung mittwochs, 08.00-16.00, Anmeldung Tel.: 0151/21657674 Schwangerschafts- und Familienfragen (SkF) Anmeldung 08031/31412, Donnerstag, 07.10.2021, 09.00-12.00 Uhr Rentenberatung der Deutschen Rentenversicherung Anmeldung 08031/292250 Energieberatung Anmeldung Tel.: 0800/809 802 400 oder 08031/2968-100 Kosten: 7,50 € pro Beratung je 45 Minuten

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Kollektiv Feuerwehrgerätehaus Pullach

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Schlüsselübergabe Feuerwehrhaus Pullach:

Segnung im kleinen Kreis

Seit dem Frühjahr ist das neue Feuerwehrgerätehaus in Pullach fertig und in Betrieb. Corona bedingt konnte leider bis heute kein großes Einweihungsfest mit Tag der Offenen Tür stattfinden. Nun wollten die Verantwortlichen zumindest die offizielle Schlüsselübergabe mit Segnung der Räumlichkeiten nicht noch länger hinauszögern und so lud die Stadt Kolbermoor zu einer Eröffnungsfeier im äußerst kleinen, nicht öffentlichen Rahmen. Pater Balthasar Banda und der evangelische Aiblinger Pfarrer Pfarrer Markus Merz (Pullach gehört vom Kirchensprengel zu Bad Aibling) segneten die Räumlichkeiten. Sie hoben zudem die Bedeutung der Feuerwehr für die Gemeinschaft hervor. Sie helfe, Unglück oder noch größeres Unglück von den Menschen fern zu halten und stehe ihnen in schweren Zeiten zur Seite. Dieser Dienst an der Gemeinschaft sei ein großes Gut, das auch immer wieder Wertschätzung verdiene.

Kolbermoors Erster Bürgermeister Peter Kloo betonte in seiner Rede die großen Schwierigkeiten, die es bereits bei der Genehmigung durch das Landratsamt Rosenheim gab, das die Genehmigung lange Zeit nicht erteilte, „da es sich um eine Baumaßnahme im Außenbereich handle und eine Splittersiedlung zu befürchten sei.“ Dies habe zu einer Verzögerung des Baubeginns um drei Jahre geführt. Der Bürgermeister hob die Bedeutung der Pullacher Wehr hervor, die mit einer Vielzahl an Einsätzen einen großen Beitrag zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kolbermoor liefere.


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Kollektiv Feuerwehrgerätehaus Pullach

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Wir bedanken uns für den Auftrag

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Aber auch im gesellschaftlichen Leben Pullachs sei die Feuerwehr eine große, tragende Stütze. Derzeit liefen auch bereits die Gespräche für die Nutzung des alten Feuerwehrhauses im Dorfzentrum, das allen Pullacher Vereinen weiterhin offen steht. Die Feuerwehr wird auch hier weiterhin der verlässliche Partner für die Stadt Kolbermoor sein, was den Betrieb des Hauses betrifft. Fachplaner Franz Wudy, der als Kommandant der Kolbermoorer Wehr natürlich extrem hohe Fachkompetenz in die Planung einbringen konnte, ging in seiner kurzen Ansprache auf die baulichen und technischen Aspekte ein (siehe dazu Kasten). Als ein extremes Problem erwies sich der Untergrund, für den ein normales Fundament nicht die ausreichende Tragfähigkeit er-

bringen konnte. So wurde das gesamte Gebäude auf 668 tragende Betonpfähle gesetzt. (siehe auch Kasten mit den weiteren Daten zum Neubau Seite 10). Kommandant Josef Hofmann ging in seiner Festrede kurz auf die Geschichte der FFW Pullach ein, die bereits 1888 gegründet wurde. Seitdem habe es ein stetiges Wachstum und eine kontinuierliche Weiterentwicklung in der Feuerwehr gegeben. In den letzten Jahren habe die vorhandene bauliche Situation nicht mehr ausgereicht, eine Erweiterung am bisherigen Standort war aus Platzgründen nicht möglich, wodurch ein kompletter Neubau des Feuerwehr-Gerätehauses notwendig wurde „Wir freuen uns sehr, dass der Stadtrat Kolbermoor einstimmig für ein neues, modernes und funktionales Gerätehaus gestimmt hat und wissen dies auch sehr zu schätzen. Wir verstehen diese Unterstützung seitens der Stadt als Wertschätzung für die von uns geleistete Arbeit in den vergangenen 133 Jahren und gleichzeitig als Signal für eine weiterhin starke Zukunft der Feuerwehr Pullach. Für unsere Stadträte war es selbstverständlich, uns dieses Feuerwehr Gerätehaus, ganz ohne Einforderung von Eigenleistung, zur Verfügung zu stellen, damit wir weiterhin 365 Tage


Kollektiv Feuerwehrgerätehaus Pullach

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Hochbau Schlüsselfertigbau Tiefbau Holzleimbau Wir bedanken uns für den Auftrag zur Ausführung der Erd- und Asphaltierungsarbeiten und wünschen dem Bauherrn viel Erfolg für die Zukunft.

im Jahr für die Stadt Kolbermoor und das Umland mit unserem Know How zur Verfügung stehen können. Daher möchten wir uns bei allen Stadträten und dem Bürgermeister herzlich für die Unterstützung und die Ermöglichung dieses schönen und vor allem funktionalen Gerätehauses bedanken. Im Jahr 2015 haben die Planungen für das neue Feuerwehrgerätehaus begonnen, 2019 war endlich der langersehnte Baubeginn, am 20.03.2021 konnten die neuen Räume von der Aktiven Mannschaft der Feuerwehr bezogen werden. Seitdem wurden bereits 111 Übungen mit insgesamt 1.709 Übungsstunden in den neuen Räumlichkeiten abgehalten. Durch die regelmäßigen Übungen und Fortbildungen verfügen wir über eine sehr gut

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ausgebildete Mannschaft und sind für die immer breiter gestreuten und unterschiedlichen Anforderungen an das Können und Wissen der Einsatzkräfte bestens gerüstet. Durch den Neubau erhoffen wir uns weiteren Zuwachs für die Aktive und die Jugend Mannschaft.“ Zum Thema Einweihungsfest gab sich der Bürgermeister zuversichtlich, dass im Jahr 2022, wenn die Weihe eines neuen Fahrzeugs in Pullach ansteht, auch die gebührende Feier mit Tag der Offenen Tür in gewohnter Weise nachgeholt werden kann. Fotos: W.FM Ingenieurdienstleistungen GmbH, Wolfgang Zagst, Stadtmarketing, Text: Stadtmarketing W. FM Ingenieurdienstleistungen GmbH

MEISTERBETRIEB HEIZUNG UND SANITÄR

Wir gratulieren zum gelungenen Neubau und bedanken uns für den Auftrag zur Ausführung der Heizungs- und Sanitärarbeiten! Filzenstraße 40A, 83059 Kolbermoor Tel.: 08031 299900, Fax: 08031 299800 info@seethaler-sanitaer.de


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Kollektiv Feuerwehrgerätehaus Pullach

Quelle: W.FM Ingenieurdienstleistungen GmbH

Wir gratulieren zum gelungenen Neubau!


Stadtnachrichten K O L B E R M O O R Kostenlos aufs Handy – Infos aus Kolbermoor:

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Jederzeit und sofort wissen, was „dahoam“ passiert Hier in Kolbermoor ist immer jede Menge los, alles Wichtige veröffentlicht die Gemeinde über ihre eigene Internetseite und die „Stadtnachrichten Kolbermoor“. Das sind wirksame und langjährig erfolgreich eingesetzte Informationskanäle. Ein schnelles Reagieren auf eine veränderte Situation ist hier jedoch nur bedingt möglich. Die letzten Monate haben aber gezeigt, wie wertvoll der tagesechte Informationsfluss sein kann. Daher gibt es in Kolbermoor ab sofort einen ergänzenden, kostenlosen Service, der kurze und informative Mitteilungen aus dem Gemeindebereich aktiv auf das Handy der Bürgerinnen und Bürger schickt. Dies sind zum Beispiel hochaktuelle Ereignisse, wie pandemiebedingte, kurzfristig geänderte Öffnungszeiten von Schulen, Kindergärten oder anderen öffentlichen Einrichtungen. Auch Unwetterwarnungen oder gar notwendige Handlungsempfehlungen, die den eigenen Ort betreffen, werden den Nutzern sofort auf das Handy „serviert“, ohne, dass man selbst aktiv danach suchen muss. Selbstverständlich hilft der Service aber auch im ganz „normalen“ Alltag weiter.

So werden die Kolbermoorer Nutzer direkt angeschrieben, wenn Gemeindefeste und andere Veranstaltungen z.B. wetterbedingt verschoben werden müssen, oder wenn es im Gemeindebereich zu baustellenbedingten Verkehrsbehinderungen kommt. „Die aktive Information war uns mit der Entwicklung unserer App immer schon ein großes Anliegen. In diesen Zeiten hat sich gezeigt, wie entscheidend die schnelle Mitteilung sein kann. Um diese einer möglichst breiten Nutzerschaft bereitstellen zu können, möchten wir den Gemeinden unserer Heimat das Wissen und die Technik dieser Benachrichtigungs-App kostenfrei zur Verfügung stellen. Wir sind froh, dass die Heimat24 App so auch in bestimmten Ausnahmesituationen hilfreich zum Einsatz kommen kann“, erklärt Irmgard Jäger (Online Marketing Managerin). Das Herunterladen der App ist kinderleicht: entweder über diesen QR Code oder über das Anklicken im Appoder Google Play Store. Wer Hilfe dabei braucht, kann sich unter www.heimat24.de eine kleine Anleitung ansehen.


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Die Bauverwaltung informiert:

Bekanntmachung

A. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Südlich der Staatsstraße“ im Be-

reich des Grund-stücks Fl.Nr. 1522/2 Gem. Kolbermoor; Formelle Beteiligung der Öffentlichkeit §13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB i. V. mit § 3 Abs. 2 BauGB. Der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor hat in öffentlicher Sitzung am 13.04.2021 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens zur Änderung des Bebauungsplans 5 „Südlich der Staatsstraße“, im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1522/2 Gem. Kolbermoor beschlossen. In seiner öffentlichen Sitzung am 07.09.2021 wurde nun die vorgestellte Entwurfsplanung einschließlich der Begründung vom 24.08.2021 (jeweils i. d. Fassung vom 07.09.2021) gebilligt und die Verwaltung beauftrag, das weitere Verfahren einzuleiten. Ziel der Bauleitplanung ist die städtebauliche Neuordnung des Baurechts im Hinblick auf seine Entwicklungsmöglichkeit, um diese der bestehenden Umgebungsbebauung auf ein innerstädtisches, verträgliches Maß anzupassen. Auf die Ziele, welche bereits Bestand der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit waren und Inhalt der Begründung zum Bebauungsplan sind, wird verwiesen. Die überalterte Urplanung im Änderungsbereich soll insgesamt durch die Änderungsplanung ersetzt werden, um Querbezüge auszuschließen. Der Planinhalt soll auf ein erforderliches Mindestmaß zurückgeführt werden, das die städtebauliche Qualität sichert ohne die Umsetzung zu sehr einzuschränken (schlanker Bebauungsplan). Die Darstellungen des Planinhaltes sollen ggf. durch ergänzende Hinweise auch für Laien verständlich gemacht werden. Der Geltungsbereich für die Änderung umfasst alleine das Grundstück Fl.Nr. 1522/2 der Gem. Kolbermoor Der Bebauungsplanentwurf und die städtebauliche Begründung vom 24.08.2021

(jeweils i. d. Fassung vom 07.09.2021), ausgearbeitet durch das Architektenbüro Fuchs Architekten in Kolbermoor, liegen zu den allgemeinen Geschäftszeiten in der Zeit vom 23.09.2021 bis einschließlich 25.10.2021 im Rathaus der Stadt Kolbermoor, Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 83059 Kolbermoor, II. Stock, Zimmer Nr. 209 - 211 öffentlich aus. Gesonderte Termine außerhalb der Geschäftszeiten können vereinbart werden. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. mit §13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Um-weltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB, abgesehen wird. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift (Zimmer 209-211) vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Kolbermoor den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung zum Bebauungsplan nicht von Bedeutung ist. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zudem auf der Internetseite der Stadt Kolbermoor (www. kolbermoor.de), unter der Rubrik „Rathaus/Amtliche Bekanntmachungen/Bauleitplanung“ veröffentlicht. www.kolbermoor.de/rathaus/amtliche-bekanntmachungen2/bauleitplanung.html. Des Weiteren finden Sie Hinweise und Informationen zu dem Bauleitplanverfahren auf einem zentralen Landesportal für die Bauleitplanungen in Bayern unter folgendem Link: www.bauleitplanung.bayern.de. Hinweis: Gemäß § 2 Abs. 1 PlanSiG wird darauf hingewiesen, dass der Anschlag an der Amtstafel und die Veröffentlichung des Inhalts der Bekanntmachung auf der Homepage der Stadt Kolbermoor die Auslegung und öffentliche Einsichtnahme ersetzt.

Stadtnachrichten K O L B E R M O O R B. Satzungsbeschluss über die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Südlich der Staatsstraße“ im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1505/5 der Gem. Kolbermoor einschließlich der städtebaulichen Begründung. I. Der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor hat mit Beschluss vom 07.09.2021 die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Südlich der Staatsstraße“ im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1505/5 der Gem. Kolbermoor als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

II. Jedermann kann die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Südlich der Staatsstraße“ im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1505/5 der Gem. Kolbermoor mit der Begründung in der jeweiligen Fassung vom 07.09.2021, ausgearbeitet durch das Architektenbüro Fuchs Architekten in Kolbermoor ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus Kolbermoor, Rathausplatz 1, 83059 Kolbermoor, II Stock, Zimmer 209 - 211 einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen. Das Absehen einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB i. V. mit § 13a Abs. 1 Satz 2 und § 13 Abs. 3 Satz 1, wurde form- und fristgerecht im Rahmen des Aufstellungs- und Änderungsverfahrens bekannt gegeben. Die Unterlagen, – der Bebauungsplan vom 23.04.2021 in der Fassung vom 07.09.2021 und – die städtebauliche Begründung zum Bebauungsplan vom 23.04.2021 in der Fassung vom 07.09.21 liegen zudem für die die Dauer von mind. 30 Tagen, ab Bekanntmachung nochmals öffentlich aus und können auf der Internetseite der Stadt Kolbermoor unter der Rubrik Rathaus/Amtliche Bekanntmachungen / Bauleitplanung (www.kolbermoor.de) zudem eingesehen werden. Außerdem können der Bebauungsplan und die Begründung auf einem zentralen Landesport für die Bauleitplanungen in Bayern unter dem Link: www.bauleitplanung.bayern.de abgerufen werden. Hinweis: Gemäß § 2 Abs. 1 PlanSiG wird darauf hingewiesen, dass der Anschlag an der Amtstafel und die Veröffentlichung des Inhalts der Bekanntmachung auf der Homepage der Stadt Kolbermoor die Auslegung und öffentliche Einsichtnahme ersetzt. III. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Südlich der Staatsstraße“ und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsnachfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes, 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, 4. nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Änderung zum Bebauungsplan Nr. 5 „Südlich der Staatsstraße“ schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.


Stadtnachrichten K O L B E R M O O R C. Satzungsbeschluss über die 04. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70

„Nördlich des Werkskanals“ im Bereich des WA 11; Gem. Kolbermoor. I. Der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor hat in öffentlicher Sitzung mit Beschluss vom 07.09.2021 insgesamt 04. Änderung des Bebauungsplans Nr. 70 „Nördlich des Werkskanals“ Gemarkung Kolbermoor als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Lage des Änderungsbereiches (rot) ohne Maßstab

II. Jedermann kann die Unterlagen, – den Bebauungsplan in der Fassung vom 07.09.2021 – die städtebauliche Begründung zum Bebauungsplan in der Fassung vom 07.09.2021 und – der geotechnische Bericht des Büros f. Geologie Bertlein GmbH in der Fassung vom 19.08.2019 zur insgesamt 04. Änderung des Bebauungsplans Nr. 70 „Nördlich des Werkskanals“, Gemarkung Kolbermoor, ausgearbeitet durch das Büro Wüstinger Rickert (Architekten und Stadtplaner PartGmbB), Nußbaumstraße 3, 83112 Frasdorf, ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Stadt Kolbermoor, Rathausplatz 1, 83059 Kolbermoor, II Stock, Zimmer 209 - 211 einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen. Das Absehen einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB wurde form- und fristgerecht im Rahmen des Änderungsverfahrens bekannt gegeben. Die Unterlagen zum Bebauungsplan liegen zudem für die die Dauer von mind. 30 Tagen ab Bekanntmachung öffentlich aus und können auf der Internetseite der Stadt Kolbermoor unter der Rubrik Rathaus/Amtliche Bekanntmachungen/Bauleitplanung (www.kolbermoor.de) eingesehen werden. Außerdem können der Bebauungsplan und die Begründung auf einem zentralen Landesport für die Bauleitplanungen in Bayern unter dem Link: www.bauleitplanung.bayern.de abgerufen werden. Hinweis: Gemäß § 2 Abs. 1 PlanSiG wird darauf hingewiesen, dass der Anschlag an der Amtstafel und die Veröffentlichung des Inhalts der Bekanntmachung auf der Homepage der Stadt Kolbermoor die Auslegung und öffentliche Einsichtnahme ersetzt. III. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung zur 04. Änderung des Bebauungsplans Nr. 70 „Nördlich des Werkskanals“, sowie die Rechtsnachfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes, 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der 04. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 70 „Nördlich des Werkskanals“ schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. D. Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2 h „Alte und Neue Siedlung - Ganghoferstraße“, Gem. Kolbermoor; Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB zur Durchführung des Verfahrens nach § 13 a des Baugesetzbuches (BauGB).

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Der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor hat in der öffentlichen Sitzung vom 07.09.2021 gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2 h „Alte und Neue Siedlung - Ganghoferstraße“, Gemarkung Kolbermoor beschlossen. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2 h „Alte und Neue Siedlung - Ganghoferstraße“, Gemarkung Kolbermoor wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekanntgemacht. Betroffen von den Planungsabsichten sind die Grundstücke, welche über die Ganghoferstraße hauptsächlich erschlossen sind. Der Lageplan der Stadt Kolbermoor vom 31.08.2021 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügten Lageplan). Dieser grenzt sich wie folgt ab: Fl.Nrn. 748/1 Tfl., 749/9, 749/25,749/53, 749/77, 749/81, 749/82, 749/95, 749/96, 749/97, 749/98, 749/99, 749/104, 749/112, 749/114, 749/115, 749/122, 749/123, 749/124, 749/129, 749/133, 749/149, 749/150, 749/151, 749/156, 749/157, 749/158, 749/159, 749/161, 749/170, 749/171, 749/173, 749/189, 749/191 Tfl., 749/248, 749/249, 749/253, 749/307, 749/343, 751/2, 751/9, 751/10, 751/40 Tfl., 751/50, 751/51, 751/52, 751/53, 751/54, 751/55, 751/56, 751/57, 751/58, 751/59, 751/60, 751/63, 751/64, 751/65, 751/66, 751/67, 751/68, 751/69, 751/70, 751/71, 751/72, 751/73, 751/74 Tfl., 751/77, 751/80, 751/143, 751/154 Tfl., 751/158, 751/160, 751/163, 751/165, 751/172, 751/173, 751/174, 751/175, 751/188, 751/190, 751/191, 751/192, 751/193 Tfl., 751/201, 751/212, 751/213 und 753/26 Tfl. je Gem. Kolbermoor

Der räumliche Geltungsbereich der Bauleitplanung kann im Rathaus der Stadt Kolbermoor, Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 83059 Kolbermoor, II. Stock, Zimmer Nr. 209 bis 211 zu den allgemeinen Geschäftszeiten und auf der Internetseite der Stadt Kolbermoor eingesehen werden. Die Bekanntmachung und der Räumliche Geltungsbereich (Lageplan) sind auf der Internetseite der Stadt Kolbermoor (www.kolbermoor.de), unter der Rubrik „Rathaus/Amtliche Bekanntmachungen/Bauleitplanung“ veröffentlicht. www.kolbermoor.de/rathaus/ amtliche-bekanntmachungen2/bauleitplanung Hinweis: Gemäß § 2 Abs. 1 PlanSiG wird darauf hingewiesen, dass der Anschlag an der Amtstafel und die Veröffentlichung des Inhalts der Bekanntmachung auf der Homepage der Stadt Kolbermoor die Auslegung und öffentliche Einsichtnahme ersetzt. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2 h „Alte und Neue Siedlung – Ganghoferstraße“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB mit der Konsequenz durchgeführt, dass • von der Umweltprüfung und dem Umweltbericht abgesehen wird und • Eingriffe, die aufgrund des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als zulässig gelten. Ziele und Zwecke der Bauleitplanung sind: – die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) gem. § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO).


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– Anpassung des Maßes der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Bauräume unter Berücksichtigung der Raumordnung (Innenentwicklung vor Außenentwicklung), der städtebaulichen Ziele der Stadt Kolbermoor und der baulichen Verträglichkeit mit der Nachbarbebauung – Aktualisierung von Festsetzungen zu Garagen, Carports, Stellplätzen und Nebenanlagen – Integration einer schlanken Grünordnung (hauptsächlich der Übergang zum Tonwerkweiher-Gelände) – Aktualisierung der örtlichen Bauvorschriften (Stellplatzsatzung, Abstandsflächenrecht) – Aufnahme von Sichtdreiecken in Kreuzungsbereichen – Aufnahme und Festsetzung von Erschließungsstraßen und – Aktualisierung von Hinweisen Hinweis: Zur Sicherung der Bauleitplanung und der damit verbundenen städtebaulichen Zielsetzung während der Auf-stellung des Bebauungsplans Nr. 2 h NEU „Alte und Neue Siedlung – Ganghoferstraße“ hat sich die Stadt Kolbermoor ebenfalls zum Erlass einer Veränderungssperre nach § 14 ff BauGB entschieden. 1. Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen somit: a. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden; b. Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. 2. Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Stadt nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungs-sperre nicht berührt. 3. In Anwendung von § 14 Abs. 2 BauGB kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn keine überwiegend öffentliche Belange entgegenstehen. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Stadt Kolbermoor. Die Veränderungssperre tritt außer Kraft, sobald und soweit für ihren Geltungsbereich ein Bebauungsplan in Kraft getreten ist, spätestens jedoch nach Ablauf von zwei Jahren. Die Stadt Kolbermoor kann die Satzung um ein Jahr und, wenn besondere Umstände es erfordern, nochmals um ein weiteres Jahr gem. § 17 Abs. 1 und 2 BauGB verlängern. E. Bekanntmachung über den Erlass einer Veränderungssperre für das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 2 h „Alte und Neue Siedlung – Ganghoferstraße“. Die Stadt Kolbermoor erlässt aufgrund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.07.2017 (BGBl. I S. 2939) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i. d. F. der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 1 der Verordnung vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74) die Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 h „Alte und Neue Siedlung – Ganghoferstraße“. § 1 Anordnung der Veränderungssperre Zur Sicherung der Planung für die Grundstücke Fl.Nrn. 748/1 Tfl., 749/9, 749/25,749/53, 749/77, 749/81, 749/82, 749/95, 749/96, 749/97, 749/98, 749/99, 749/104, 749/112, 749/114, 749/115, 749/122, 749/123, 749/124, 749/129, 749/133, 749/149, 749/150, 749/151, 749/156, 749/157, 749/158, 749/159, 749/161, 749/170, 749/171, 749/173, 749/189, 749/191 Tfl., 749/248, 749/249, 749/253, 749/307, 749/343, 751/2, 751/9, 751/10, 751/40 Tfl., 751/50, 751/51, 751/52, 751/53, 751/54, 751/55, 751/56, 751/57, 751/58, 751/59, 751/60, 751/63, 751/64, 751/65, 751/66, 751/67, 751/68, 751/69, 751/70, 751/71, 751/72, 751/73, 751/74 Tfl., 751/77, 751/80, 751/143, 751/154 Tfl., 751/158, 751/160, 751/163, 751/165, 751/172, 751/173, 751/174, 751/175, 751/188, 751/190, 751/191, 751/192, 751/193 Tfl., 751/201, 751/212, 751/213 und 753/26 Tfl. der Gemarkung Kolbermoor wird eine Veränderungssperre erlassen. § 2 Räumlicher Geltungsbereich der Veränderungssperre Für den räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre ist der Lageplan vom 31.08.2021 (Anlage) maßgebend. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung. Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst folgende Flurstücke: Fl.Nrn. 748/1 Tfl., 749/9, 749/25,749/53, 749/77, 749/81, 749/82, 749/95, 749/96, 749/97, 749/98, 749/99, 749/104, 749/112, 749/114, 749/115, 749/122, 749/123, 749/124, 749/129, 749/133, 749/149, 749/150, 749/151, 749/156, 749/157, 749/158, 749/159, 749/161, 749/170, 749/171, 749/173, 749/189, 749/191 Tfl., 749/248, 749/249, 749/253, 749/307, 749/343, 751/2, 751/9, 751/10, 751/40 Tfl., 751/50, 751/51, 751/52, 751/53, 751/54, 751/55, 751/56, 751/57, 751/58, 751/59, 751/60, 751/63, 751/64, 751/65, 751/66, 751/67, 751/68, 751/69, 751/70, 751/71, 751/72, 751/73, 751/74 Tfl., 751/77, 751/80, 751/143, 751/154 Tfl., 751/158, 751/160, 751/163, 751/165, 751/172, 751/173, 751/174, 751/175, 751/188, 751/190, 751/191, 751/192, 751/193 Tfl., 751/201, 751/212, 751/213 und 753/26 Tfl. der Gemarkung Kolbermoor § 3 Inhalt und Rechtswirkung der Veränderungssperre 1. Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen: a) Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden;

Stadtnachrichten K O L B E R M O O R b) Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden; c) erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. 2. Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Stadt nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt. 3. In Anwendung von § 14 Abs. 2 BauGB kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn keine überwiegend öffentliche Belange entgegenstehen. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Stadt Kolbermoor. § 4 Inkrafttreten der Veränderungssperre Die Satzung über die Anordnung der Veränderungssperre tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft. § 5 Geltungsdauer der Veränderungssperre Die Veränderungssperre tritt außer Kraft, sobald und soweit für ihren Geltungsbereich ein Bebauungsplan in Kraft getreten ist, spätestens jedoch nach Ablauf von zwei Jahren. Die Stadt Kolbermoor kann die Satzung um ein Jahr und, wenn besondere Umstände es erfordern, nochmals um ein weiteres Jahr gem. § 17 Abs. 1 und 2 BauGB verlängern. Der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor hat die vorliegende Satzung am 07. September 2021 beschlossen. Hinweis gem. § 18 Abs. 3 BauGB: Dauert die Veränderungssperre länger als vier Jahre über den Zeitpunkt ihres Beginns oder der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 BauGB hinaus, ist den Betroffenen für die dadurch entstandenen Vermögensnachteile eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten (§ 18 Abs. 1 Satz 1 BauGB). Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei der Stadt Kolbermoor beantragt (§ 18 Abs. 2 Satz 3 BauGB). Kommt eine Einigung über die Entschädigung nicht zustande, entscheidet die höhere Verwaltungsbehörde (§ 18 Abs. 2 Satz 4 BauGB). Das Erlöschen eines Entschädigungsanspruches richtet sich nach § 18 Abs. 3 BauGB. Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSG-VO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Stadt Kolbermoor, im September 2021 Peter Kloo, 1. Bürgermeister

SV-DJK KO

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Abteilung Leichtathletik sucht

Übungsleiter (m/w/d) und/oder Übungsleiterassistenten (m/w/d) Du bist oder warst aktive(r) Leichtathlet(in) und möchtest gerne weiterhin bzw. wieder in deiner Sportart tätig sein? Vielleicht hast du aber auch einfach nur Lust Kinderund Jugendgruppen sportlich zu betreuen? Dann bist du bei uns genau richtig. Wir sind die Leichtathletik-Abteilung des SV–DJK Kolbermoor und suchen interessierte und engagierte Übungsleiter und/oder Übungsleiterassistenten. Neben einer entsprechenden Vergütung, können wir auch eventuelle Fort- und Weiterbildungen anbieten. Falls wir dein Interesse geweckt haben, kannst du dich gerne unter folgender E-Mail Adresse bei uns melden: marion.holzbauer@hotmail.de


Stadtnachrichten K O L B E R M O O R

Ausgabe 268 · Seite

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einem Trauerfall und welche Dinge man zu Lebzeiten bereits regeln kann. Präsenz-Vortrag, Donnerstag, 07.10., 19.00 Uhr, Rathaus Kolbermoor, mit Anmeldung. Kartoffel-Gerichte aus heimischer und internationaler Küche

Neue Wege gehen:

Das vhs-Programm Herbst/Winter ist da Die ersten Veranstaltungen der vhs Kolbermoor im Herbst 2021 starten am 27. September. Deshalb heißt es: Jetzt anmelden und Platz sichern. Führung durch die Historische Arbeitersiedlung Christian Poitsch erläutert bei einem Spaziergang durch die Historische Werksiedlung der Baumwollspinnerei Kolbermoor deren Besonderheiten und Entstehungsgeschichte. Mit Christian Poitsch, Donnerstag, 30.09., 17.30 Uhr „Die Goldenen Jahre des Moorbads“ Führung durch Bad Aibling Auch wenn schon 1845 in Bad Aibling das erste Moorbad verabreicht wurde, so richtig in Schwung kam das Kurwesen erst mit der Eröffnung der Maximiliansbahn im Jahr 1857. Bad Aibling entwickelte sich zum berühmten Kurort. Wohlhabende Bürger bauten sich imposante Villen und Bürgerhäuser, die in einer großen Zahl noch heute existieren. Christian Poitsch nimmt Sie mit in die ‚Goldenen Jahre‘ und bietet Fakten zur Geschichte des Moorbads, typische Beispiele für die um die Jahrhundertwende modernen Architekturstile. Sonntag, 10.10., 14.00 Uhr. Besichtigung Baustelle Westtangente Bei einem Vortrag wird zunächst das gesamte Projekt und vor allem die Baumaßnahme Überquerung Aicher-Park zwischen Rosenheim und Kolbermoor vorgestellt. Danach geht es auf die Baustelle. Montag, 04.10., 14.30 Uhr, gebührenfrei, Anmeldung erforderlich Führung durch den Bauhof Kolbermoor Michael Glas, Leiter des Bauhof Kolbermoor, stellt eingangs den Betrieb vor. Auf dem Rundgang sehen Sie dann z.B. in Metallund Holzwerkstatt oder anhand des umfangreichen Fuhrparks, wie die vielfältigen Aufgaben umgesetzt werden. Freitag, 08.10., 15.00 Uhr, gebührenfrei, Anmeldung erforderlich Boule: Einführung und Spielpraxis

Beim Boule (französisch) oder Boccia (italienisch) wetteifern zwei Parteien um Treffsicherheit und Präzision. Einzelne Spieler oder Teams müssen dabei gegeneinander zwei oder drei Kugeln möglichst dicht an eine kleinere Zielkugel werfen. Mit Erich Vorac. Dienstag, 05.10., 14.00 Uhr, gebührenfrei, Anmeldung erforderlich Tod und Trauer: Welche Möglichkeiten gibt es für eine würdige Verabschiedung? Welche pflegefreien Alternativen gibt es zum sogenannten „Anonymen Grab“? Welche Dokumente sollte man vorbereiten? Der Bestattermeister Georg Hartl informiert über klassische und alternative Bestattungsformen wie z.B. den Gedenkwaldgarten in Au in Bad Feilnbach sowie alle bürokratischen Abläufe bei

Von Vorspeise bis Dessert, ob gedämpft, gebacken, gekocht, gebraten, gehobelt, gerieben, ob klassisch oder trendig – die Zubereitungsarten sind schier unerschöpflich Zudem werden wir eine Degustation von verschiedensten Kartoffelsorten genießen. Bei Claudia Zäch, Freitag, 08.10., 18.00 Uhr Wildkräuterexkursion am Samerberg Eine große Vielfalt an heimischen Wildkräutern, ihre Früchte und Samen, sind auch im Herbst noch im Wanderparadies Samerberg zu entdecken. Wir lernen sie sicher zu bestimmen und wie sie für Gesundheit und Ernährung verwendet werden, mit zahlreichen Tipps zur Verarbeitung. Mit Irmengard Linder, Freitag, 01.10., 14.00 Uhr Waldbaden zum Schnuppern

Lernen Sie in einem 2-stündigen Waldbad die japanische Entspannungsmethode des Shinrin Yoku kennen. Genießen Sie verschiedene Sinnes- und Achtsamkeitsübungen sowie sanfte Bewegungen in der heilsamen Waldluft. Erfahren Sie, welche Wirkung die Waldatmosphäre auf Ihren Körper und Ihr Wohlbefinden hat. Mit Brigitte Petzinger, Sonntag, 03.10., 13.00 Uhr Grundkurs Kunstschmieden Dieser Kurs bietet eine einmalige Gelegenheit, die Grundlagen dieser alten Technik zu erlernen und kreativ zu werden! Das harte, starre Eisen wird im Feuer weich und formbar und kann so in völlig neue Formen gebracht werden. Ob kleine Gebrauchsgegenstände, Gartenobjekte oder ein Schmuckstück alles ist machbar. Die Kursleiter begleiten Sie – egal, ob Mann oder Frau - von der Idee bis zum fertigen Kunstwerk. Bei Michael Ertlmeier und Johann Reif, Freitag, 08.10., 15.0018.00 Uhr und Samstag, 09.10., 9.30-16.00 Uhr Aus dem aktuellen Kursprogramm Marburger Konzentrationstraining für Schulkinder Dieses Training richtet sich an Kinder, die in der Schule leicht ablenkbar sind und bei den Hausaufgaben Probleme haben. Das MKT trainiert vor allem das instabile Leistungsverhalten, die Aufmerksamkeit aufrecht zu erhalten, Aufgabenstellungen zu beachten und Aufgaben erfolgreich zu lösen.


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Jennifer Mittl, 7x, ab Samstag, 02.10., 10.30-12.15 Uhr sowie ein Elternabend am Freitag, 08.10., 18.30 Uhr. Windows 10 – Grundlagen bei Sabine Mutschke, ab Montag, 04.10., ab 09.00 Uhr Excel 2013 – Einstiegskurs bei Stefan Wengert, ab Freitag, 08.10., ab 16.30 Uhr iPad Tablet und iPhone Grundkurs bei Sabine Mutschke, ab Montag, 04.10., ab 15.30 Uhr Englisch mit Zeit und Muße (B1) bei Uta Sandbach-Lorenz, ab Dienstag, 05.10., ab 18.00 Uhr Englisch – ganz ohne Vorkenntnisse bei Andrea Euler, ab Mittwoch, 29.09., ab 18.00 Uhr Back to basics – Englisch für Wiedereinsteiger bei Pat Lloyd, ab Dienstag, 28.09., ab 19.45 Uhr English Conversation Intermediate (B1) bei Pat Lloyd, ab Mittwoch, 29.09., ab 08.30 Uhr und bei Christina Lux, ab Montag, 04.10., ab 18.15 Uhr Französisch für Urlaub und Reise bei Andrea Euler, ab Montag, 27.09., ab 18.00 Uhr Italienisch für Anfänger bei Christina Lux, ab Mittwoch, 29.09., ab 19.30 Uhr Italienisch mit Grundkenntnissen bei Giulia Tranquilli, ab Montag, 27.09., ab 18.00 Uhr Italienisch mit Vorkenntnissen bei Sonia Trentani-Rupp, ab Mittwoch, 06.10., ab 08.15 Uhr Parliamo e ci divertiamo! (B1) bei Giulia Tranquilli, ab Donnerstag, 30.09., ab 19.45 Uhr Spanisch für Anfänger; Hola y Bienvenidos! bei Prykxy Becker Chenet, ab Donnerstag, 30.09., ab 19.30 Uhr Spanisch für Anfänger mit leichten Gesprächsübungen und Auffrischung bei Prykxy Becker Chenet, ab Donnerstag, 30.09., ab 17.45 Uhr und ab Mittwoch, 29.09., ab 10.15 Uhr Yoga für Anfänger bei Patricia Schroeder, ab Mittwoch, 29.09., ab 19.45 Uhr Dynamisches Faszienyoga bei Christine Fußstetter, ab Montag, 27.09., ab 17.35 Uhr Feldenkrais-Methode: Beweglich bleiben, beweglicher werden – ein Leben lang bei Peter Linke, ab Mittwoch, 29.09., ab 16.00 Uhr und ab 17.15 Uhr Feldenkrais – Atem und Bewegung bei Simone Conen, ab Mittwoch, 29.09., ab 11.30 Uhr Feldenkrais-Methode: Entspannung für den Rücken bei Hannelore Kronen, ab Donnerstag, 07.10., ab 16.45 Uhr und ab 18.15 Uhr Rückenfit & Entspannung bei Sonja Frohne, ab Donnerstag, 07.10., ab 09.45 Uhr Pilates: leichte Übungen und 50+ bei Dörte Krüger, ab Donnerstag, 30.09., ab 08.30 Uhr Body-Feeling bei Birgit Panovsky, ab Mittwoch, 29.09., ab 08.30 Uhr Abnehmen durch Bewegung bei Sonja Frohne, ab Donnerstag, 07.10., ab 11.00 Uhr Happy 60 – gesund und beweglich bei Marie-Luise Kaiser, ab Dienstag, 28.09., ab 09.45 Uhr Seniorenfitness & Entspannung bei Sonja Frohne, ab Montag, 04.10., ab 09.45 Uhr Für alle Indoor-Präsenz-Kurse der vhs gilt gemäß der 14. BayInfSMV die 3G-Regel. Information und Anmeldung unter www.vhs-kolbermoor.de sowie zu den Geschäftszeiten beim Team der vhs unter 08031 98338. vhs Kolbermoor, Rathausplatz 1, Telefon (08031) 98338, Fax 97473, info@vhs-kolbermoor.de Anmeldung jederzeit auch im Internet: Stöbern Sie unter www.vhs-kolbermoor.de

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Von der Sparkassen-Stiftung unterstützt:

Deutsch für alle!

Nach wie vor ist die deutsche Sprache der wichtigste Schlüssel zu unserer Gesellschaft. Und nach wie vor gibt es viele Menschen, die aus den verschiedensten Gründen von den staatlichen Angeboten nicht profitieren können. Die Kurse der vhs Kolbermoor unter dem Motto „Deutsch für alle“ fangen Menschen auf, die in Kolbermoor und im Landkreis Rosenheim leben und den Wunsch haben, ihre Sprachfertigkeiten zu verbessern. „Es sind alle Bürger willkommen, die ihre Deutschkenntnisse verbessern wollen“, sagt Ulrike Sinzinger, Leiterin der Kolbermoorer vhs. „Das Angebot verstehen wir als aktive Hilfe zur Eingliederung ins soziale Leben“. Drei Kurstypen auf verschiedenen Niveaustufen gibt es: „Deutsch für Anfänger mit leichten Vorkenntnissen“ bewegt sich auf einfachem Niveau. Hier werden die wichtigsten Themen eingeübt: Begegnen und Begrüßen, Sprechen über Herkunft, Familie, Beruf, Einkaufen, Essen und Trinken und natürlich das Wichtigste für den Arztbesuch. Der Kurs beginnt am 27. September und findet montags von 14.30-16.30 Uhr, mittwochs von 14.00-16.30 Uhr sowie freitags von 8.45-11.00 Uhr statt. „Deutsch mit Vorkenntnissen“ ist ein Angebot am Vormittag, Montag, Dienstag und Donnerstag jeweils von 9.00-12.15 Uhr. Damit die Kurse wirklich für alle offen stehen, werden sie von der Sparkassenstiftung Zukunft des Landkreis Rosenheim und von der Stadt Kolbermoor gefördert. Dank dieser finanziellen Unterstützung kann der Eigenbeitrag für die Teilnehmenden auf 30 Euro für ein Modul, das entspricht drei bis vier Monaten Unterricht, gehalten werden. Für viele Teilnehmenden ist das Angebot, bei dem es um Grammatik und Kulturverständnis, um gemeinsames Lachen und gegenseitige Unterstützung geht, ein wichtiger Schritt in die Zukunft – in die eigene oder die der Kinder. Höhere Kursgebühren könnten viele nicht stemmen. Noch offener ist der „Treffpunkt Deutsch“, ein ebenfalls von der Sparkassen Stiftung Zukunft im Landkreis Rosenheim gefördertes Projekt. ‚Treffpunkt Deutsch‘ richtet sich an alle, die schon Vorkenntnisse in der deutschen Sprache haben, aber zu wenig Möglichkeit, die Sprache auch anzuwenden. Willkommen sind Menschen aus aller Welt, die Interesse an einem freundschaftlichen und entspannten Austausch mit anderen haben - auch Deutsche! Man kommt ohne Voranmeldung zu den Treffpunkt-Abenden im Bahnhof Kolbermoor; das erste HerbstTreffen findet am 29. September um 17:45 Uhr statt. Für die Kurse ist eine vorherige persönliche Anmeldung im Büro der vhs nötig. vhs Kolbermoor, Rathausplatz 1, Telefon (08031) 98338, Fax 97473, info@vhs-kolbermoor.de Anmeldung jederzeit auch im Internet: Stöbern Sie unter www.vhs-kolbermoor.de


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Am Bundestagswahlsonntag:

„Striezel to go“ in Pullach Sommerferien-Leseclub :

Preisverlosung am 22.09. Danke fürs Mitmachen beim diesjährigen Sommerferien-Leseclub! Mehr als 100 Kinder und Jugendliche im Alter von 8 bis 15 Jahren haben in diesen Sommerferien wieder am Leseclub der Stadtbücherei teilgenommen. Viele der jungen Bücherliebhaber*innen kamen mehrmals die Woche zum Stöbern, holten sich neuen Lesestoff und sammelten ganz viele Stempel in ihrem Sommer-Journal. Nun warten alle gespannt auf die Verlosung der Preise, die leider schon zum zweiten Mal ohne Party und Publikum stattfindet. Am Mittwoch, 22.09., wird Erster Bürgermeister Peter Kloo die Hauptgewinner ziehen. Sie werden dann umgehend von den Büchereimitarbeiterinnen telefonisch informiert. Wir drücken die Daumen und sind gespannt, wer sich über den Hauptpreis (Büchergutschein im Wert von 50 €) freuen darf. Alle Leseclub-Mitglieder, die nicht extra angerufen werden, können sich ab 22. September einen Trostpreis und ihre Urkunde an der Info-Theke in der Bücherei abholen. Corona-Info: Schülerinnen und Schüler brauchen für den Besuch der Bücherei keinen Test- oder Impfnachweis. Bitte ab 6 Jahren medizinische Maske tragen. Das Team der Stadtbücherei Kolbermoor

Aufnahme vom Leseclub-Eröffnungstag Ende Juli. Es zeigt die ersten Leseclub-Mitglieder, die im abgetrennten Bereich stöbern. Von links nach rechts: Lilly, Leonie, Simon, Lias und Alexander sowie Stadtbücherei-Mitarbeiterin Tatjana Feuerer.

Auf Grund der aktuellen Situation konnte u. a. das Kolbermoorer Bürgerfest mit dem beliebten Kaffee- und Kuchenstand schon länger nicht mehr stattfinden. Dort werden auch unsere über die Region hinaus beliebten und bekannten „Pullacher Striezel“ angeboten. Da der Genuss unserer hausgemachten Striezel schon so lange nicht mehr möglich war und unsere Stammkunden diese bereits schwer vermissen, bieten wir am Wahlsonntag, 26. September, von 09.00-15.00 Uhr am Feuerwehrhaus in Pullach unsere Striezel und Kaffee „to go“ an. Für die Bürgerinnen und Bürger mit ganz großer Sehnsucht haben wir auf unserer Homepage: ffw-pullach.de eine Bestellmöglichkeit hinterlegt. Der Erlös dieser Aktion kommt unserer Feuerwehrjugend zu Gute. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und Ihre Unterstützung! Agnes Langer, FFW Pullach


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Tischtennis-Heimspiel: Nur 5:5 Unentschieden:

„Abgezockter werden“ Die Kolbermoorer Tischtennis-Damen konnten im zweiten Heimspiel in der laufenden Bundesliga-Saison ihrem Ziel nicht nachkommen und müssen sich mit dem 5:5-Unentschieden gegen den TTC Weilheim zufrieden geben. Als die Begegnung in der Tischtennis-Bundesliga der Damen zwischen dem SV DJK Kolbermoor und dem TTC Weinheim nach fast vier Stunden ein Ende fand, konnten sich die Gastgeberinnen nicht unbedingt freuen. Das erhoffte Erfolgserlebnis, der zweite Heimsieg in Folge, trat mit dem 5:5-Unentschieden nicht ein. Man wusste, dass Weinheims Quartett auf alle Fälle eine ausgeglichene Mannschaft besitzt und man kannte auch das Ergebnis des Aufsteigers, der am Vortag mit viel Pech beim TSV Schwabhausen unterlag. Dass man aber bereits in den beiden Eingangsdoppeln nicht so richtig ins Spiel kam und beide Begegnungen abgeben musste, war ein Nackenschlag für die Kolbermoorerinnen. Dabei hätte das Duo Svetlana Ganina und Yuan Wan durchaus die Möglichkeit gehabt, zumindest ihr Duell gegen Daria Trigolos und Sophia Klee zu gewinnen. Im ersten Durchgang vergaben sie – nachdem sie bis in die Schlussphase führten – drei Satzbälle und unterlagen noch mit 11:13 in der Verlängerung. Auch wenn sie die beiden nächsten Sätze gewannen, so ging man doch in den Entscheidungssatz und da lief dann fast nichts mehr zusammen, was der Rückstand von 2:5 beim Seitenwechsel deutlich bestätigte. „Es wäre gut gewesen, wenn Svetlana und Yuan gewonnen hätten. Aber zum Schluss sind ein paar kleine Fehler passiert, die das Spiel ausgemacht haben“, so Günther Lodes, stellvertretender Abteilungsleiter. Das heimische Quartett riss sich dann doch am Riemen und hatte auch vorübergehend Erfolg. So gelang es beispielsweise Kristin Lang Weinheims weißrussische Spielerin Daria Trigolos im Entscheidungssatz mit 11:7 niederzuringen. Auch Yuan Wan hatte das notwendige Glück, die Brasilianerin Caroline Kumahara in insgesamt vier Durchgängen in die Schranken zu weisen. Als dann Svetlana Ganina einen klaren 3:0-Sieg gegen Jennie Wolf landete und die Hausherrinnen mit 3:2 in Führung gingen, schien doch noch alles seinen geregelten Weg zu gehen. Aber man hatte die Rechnung ohne den Gegner gemacht, was besonders Naomi Pranjkovic zu spüren bekam. Gegen Weinheims 18-jährigen Neuzugang Sophia Klee musste sie die ersten beiden Sätze abgeben. Als sie im dritten Durchgang in der Mitte des Satzes ein Timeout nahm und am Ende beim 11:6-Sieg ihre Satzbälle nutzen konnte, dachte auch sie, auf dem richtigen Weg zu sein. Von diesem kam sie aber im vierten Durchgang trotz einer zwischenzeitlichen 5:2-Führung ab, verlor mit 9:11 und sorgte dafür, dass die Begegnung mit dem Punkt zum 3:3 wieder ausgeglichen verlief. Der zweite Einzeldurchgang war zunächst durch eine herausragende Leistung von Lang, besonders im ersten Satz gegen Caroline Kumahara geprägt. Als dann auch noch Ganina im Schnelldurchgang Klee in drei Sätzen abfertigte benötigte man nach der 5:3-Führung eigentlich nur noch einen Punkt. Doch weder Wan gelang dies – sie verlor im Entscheidungssatz gegen Daria Trigolos mit 8:11 – noch Pranjkovic. Die 16-jährige vergab dabei gegen Jennie Wolf nach einem 1:1-Satzgleichstand in Durchgang Nummer drei beim Stand von 10:5 bis zur 14:16-Niederlage sieben Satzbälle. Im vierten Satz musste sie nach dem Punkt zum 9:11 ihrer Gegnerin zum Sieg gratulieren. „Nach den Doppeln sind wir eigentlich recht gut zurückgekommen. Bei Yuan habe ich im zweiten Spiel gedacht, sie könnte zumachen. Weinheim hat sich den Punkt sicherlich verdient. Wir müssen vielleicht noch etwas abgezockter werden.

Aber grundsätzlich können wir mit dem Unentschieden leben“, erläuterte Kolbermoors Trainer und Abteilungsleiter Michael Fuchs. Für den SV-DJK Kolbermoor punkteten: Doppel: Fehlanzeige; Einzel: Lang, Ganina (je 2), Wan. Foto: Gerhard: Ehrlich, Text: Gerhard Ehrlich & Michael Fuchs, SV-DJK Abteilung Tischtennis

Svetlana Ganina (links), hier im Spiel gegen Jenny Wolf, brachte die Gastgeberinnen zweimal in Führung.

Bei Deutscher Meisterschaft in München:

Erfolg für Lena-Sophie Weigl

Endlich kann der Schützengau Rosenheim wieder ein Talent im Bereich Dreistellungskampf hervorbringen: Lena-Sophie Weigl hat für die Schützengesellschaft Bavaria & Wendelstein Kolbermoor an der Deutschen Meisterschaft in München-Hochbrück teilgenommen. Unter den 78 besten Schützinnen Deutschlands, in der Luftgewehr-Schülerklasse hat die 14-jährige den 28. Platz belegt. Von den 17 bayrischen Starterinnen war sie die 8.-beste. Lena hat erst im Jahr 2019 mit dem Sport begonnen und bis dato wegen der Pandemie noch nie an Meisterschaften teilgenommen. Unter schwierigen Trainingsbedingungen während der Coronazeit konnte sich Lena in dieser Disziplin, die an den Kleinkaliber Dreistellungskampf heranführen soll (olympisch), für die nationalen Titelkämpfe qualifizieren. Weder im Jugendnoch im Erwachsenenbereich hat sich in den letzten Jahren im Rosenheimer Gau jemand an dieser sehr trainingsintensiven Disziplin versucht. Der Kolbermoorer Verein ist deshalb sehr stolz auf seine Lena. Werner Gmeiner, Schützengesellschaft Bavaria & Wendelstein Kolbermoor e.V.


Stadtnachrichten K O L B E R M O O R Christliche Frauen Kolbermoor:

Fahrt zum Kirchwald Die neue Frauengemeinschaft Kolbermoor „Christliche Frauen Kolbermoor“ geht am Samstag, 2. Oktober, zum Goldenen Oktober im Kirchwald zur 8.00 Uhr Messe. Wir fahren in Fahrgemeinschaften ab dem Parkplatz Rothbachl. Abfahrt ist spätestens um 6.45 Uhr. Anschließend ist eine Frühstückseinkehr im Gasthaus Schinkensepp am Samerberg geplant. Eine Anmeldung ist notwendig bei Marianne Mayer, per Telefon unter 0160-99334548 oder per E-Mail mayer.mm@web.de. Wir freuen uns über eine rege Beteiligung. Marianne Mayer, Christliche Frauen Kolbermoor

Mit Gottesdienst an der Katharinenkapelle:

Kapellenjahrtag in Lohholz Am Sonntag, 26. September, feiert die Stadtkirche Kolbermoor den Sonntagsgottesdienst um 9.00 Uhr als Kapellenjahrtag an der Katharinenkapelle in Lohholz. In der Kirche Hl. Dreifaltigkeit wird gleichzeitig keine Messe gefeiert. Bei Regen wird der Jahrtag allerdings in die Kirche verlegt. Außerdem wird an diesem Sonntag die Kirchenkollekte für die Caritas gesammelt, auch um 10.30 Uhr in Wiederkunft Christi. Monika Langer, Stadtkirche Kolbermoor

Heuer wieder Aktion „Minibrot“ der KLJB:

Erntedankfest Am 2. und 3. Okober wird in diesem Jahr wieder das Erntedankfest in der Stadtkirche Kolbermoor gefeiert. Die KLJB (Kath. Landjugendbewegung Bayern) des Landkreises Rosenheim führt an Erntedank wieder die Aktion „Minibrot“ durch. Jugendliche aus der Stadtkirche bieten in Kolbermoor nach den Gottesdiensten zum Erntedankfest am 2. und 3. Oktober kleine Brote gegen eine Spende an. Der Erlös kommt in diesem Jahr zwei Hilfsprojekten für Kinder und Jugendliche zugute: Das Projekt „Ein Herz für Kinder“ bittet um Spenden für die Renovierung der Kindertagesstätte „Tigerente“ in Hagen in Westfalen und für die Wiederbeschaffung von Spielgeräten. Das Erdgeschoss der von Eltern getragenen Einrichtung wurde im Sommer von den Regenfluten komplett zerstört. Der in Reit im Winkl ansässige Verein „Kinder in Sicherheit e.V.“ betreibt Kinderheime in verschiedenen Ländern. Dieses Jahr sollen Projekte in Indien unterstützt werden, weil die CoronaPandemie dort besonders stark zugeschlagen hat. Mit den Spenden sollen Schulen und Arbeitsstellen nach langer Schließung wieder geöffnet werden für die Kinder und Schüler. Die Gottesdienste um 9.00 Uhr und um 10.30 Uhr am Erntedanksonntag werden als Familiengottesdienste gefeiert. Außerdem wird in beiden Gottesdiensten Herr Matthias Mitlöhner als neuer Diakon für die Stadtkirche eingeführt. Am Vorabend ist die Wortgottesfeier mit Kommunionausteilung um 18:30 Uhr in Wiederkunft Christi. In den Gottesdiensten müssen immer noch die Abstände eingehalten werden, am Platz darf die medizinische Maske abgenommen werden, Gesang ist wieder erlaubt. Es wird darauf geachtet, dass die erlaubte Zahl von Mitfeiernden nicht überschritten wird. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Monika Langer, Stadtkirche Kolbermoor

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Apotheken-Notdienst Kolbermoor 22.09.2021 Linden-Apotheke Tel.: 08061/1066, Lindenstr. 4, 83043 Bad Aibling 23.09.2021 Sebastian-Apotheke Tel.: 08061/7908, Kirchzeile 6, 83043 Bad Aibling 24.09.2021 Optymed-Apotheke an der alten Spinnerei 8 Tel.: 08031/409520, 83059 Kolbermoor 25.09.2021 Kur-Apotheke Tel.: 08066/242, Gartenstr. 2, 83075 Bad Feilnbach 26.09.2021 Marien-Apotheke Tel.: 08061/1770, Marienplatz 9, 83043 Bad Aibling 27.09.2021 Bavaria-Apotheke Tel.: 08035/2450, Friedrich-Fuckel-Str. 2a, 83064 Raubling 28.09.2021 Kur-Apotheke Tel.: 08061/2304, Bahnhofstr. 8, 83043 Bad Aibling 29.09.2021 Optymed-Apotheke im Hertopark Tel.: 08031/4095250, Carl-Jordan-Str. 16, 83059 Kolbermoor 30.09.2021 St. Georg Apotheke Tel.: 08061/3459711, Rosenheimerstraße 5, 83043 Bad Aibling 01.10.2021 Mangfall-Apotheke Tel.: 08031/93232, Bahnhofstr. 3, 83059 Kolbermoor 02.10.2021 Frühlings-Apotheke Tel.: 08061/4597, Münchner Str. 17a, 83043 Bad Aibling 03.10.2021 Christkönig-Apotheke Tel.: 08031/39890, Kardinal-Faulhaber-Platz 6, 83022 Rosenheim 04.10.2021 Apotheke Buchner Tel.: 08031/67905, Panger Str. 30, 83026 Rosenheim 05.10.2021 Linden-Apotheke Tel.: 08061/1066, Lindenstr. 4, 83043 Bad Aibling 06.10.2021 Sebastian-Apotheke Tel.: 08061/7908, Kirchzeile 6, 83043 Bad Aibling 07.10.2021 Optymed-Apotheke an der alten Spinnerei 8 Tel.: 08031/409520, 83059 Kolbermoor Jeweils von 08.00 bis 08.00 Uhr

Störungsdienst der Stadt: 0173-8644444

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