256 Stadtnachrichten Kolbermoor

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256. Ausgabe KW 07 17. Februar 2021

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Sonnenaufgang an der Mangfall

Die Stadtnachrichten als Mitteilungsblatt der Stadt Kolbermoor werden an sämtliche Haushalte verteilt, um alle Bürgerinnen und Bürger zu informieren.


Tanken und Heizen wird ab 2021 teurer:

Das müssen Sie wissen

Ab kommendem Jahr wird Heizen und Autofahren für viele teurer: Der deutsche Gesetzgeber erhebt einen CO2-Preis auf fossile Brennstoffe. Hier erhalten Sie einen Überblick, wer betroffen ist und welche Kosten auf Sie zukommen. Wozu das Ganze? Wenn wir fossile Brennstoffe verfeuern, entsteht Kohlenstoffdioxid, ein Klimagas, das den Treibhauseffekt verstärkt. Für ihren CO2-Ausstoß zahlen, mussten bisher nur Betreiber großer Industrieanlagen oder Fluggesellschaften, in dem sie dafür europäische Verschmutzungszertifikate kaufen. Leider reicht diese Vorschrift nicht aus, damit unser Kontinent bis 2050 klimaneutral wirtschaftet. Darum setzt das deutsche Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ab 2021 Preise für den CO2-Ausstoß im Straßenverkehr und beim Hausbrand fest. Wer ist betroffen? Zur Kasse gebeten werden Unternehmen, die Brenn- und Kraftstoffe verkaufen und in Verkehr bringen, etwa Gas- und Ölanbieter oder Tankstellenfirmen. Für jede ausgestoßene Tonne CO2 zahlen sie 25 Euro. Diese Gebühr steigt dann schrittweise auf 55 Euro im Jahr 2025. Doch die Brennstoffhändler müssen diese CO2-Gebühr auf ihre Kunden umlegen. Wer also mit Erdgas, Flüssiggas oder Heizöl heizt oder einen Benziner oder Diesel fährt, der muss ab 2021 für das dabei freigesetzte CO2 zahlen. Ab 2023 gilt das auch für das Heizen mit Kohle. Wie wirkt sich der CO2-Preis auf die Verbraucherpreise aus? Beim Benzin macht sich der CO2-Preis 2021 im Durchschnitt mit einem Plus von 5,6 Cent pro Liter bemerkbar. Zur Mitte des Jahrzehnts schlagen die Zusatzkosten dann schon mit 14,5 Cent zu Buche. Beim Heizen haben Kunden mit einer Ölheizung das Nachsehen. So wird Heizöl im ersten Jahr um 6,7 Cent pro Liter teurer. Bei einer Tankfüllung von 1800 Litern sind das 120 Euro. 2025 werden die staatlichen Zusatzkosten im Durchschnitt 14,7 Cent pro Liter betragen, also mehr als doppelt so viel wie 2021. Energieeffizientes Heizen lohnt sich Nutzer einer umweltfreundlicheren Gasheizung kommen besser weg: Bei Erdgaskunden steigt der Preis 2021 im Durchschnitt nur um 0,455 Cent pro Kilowattstunde. Das bedeutet für eine Wohnfläche von 120 Quadratmetern etwas mehr als 100 Euro pro Jahr. 2025 schlägt der CO2-Preis 1,00 Cent auf jede Kilowattstunde auf. Darum lohnt sich ab 2021 mehr denn je, in sparsame Motoren und energieeffiziente Heizungen zu investieren. Es wird Zeit, alte Heizkessel gegen neue Anlagen auszutauschen und von Öl auf Erdgas oder nachwachsende Energieträger oder die Kombination von Erdgaswärme und Solar umzusteigen. Frank Quaas, Geschäftsführer der INNergie

„Vollversorgung“ – „Alles aus einer Hand“

Wenden Sie sich an uns, wenn Sie oder für Ihren Angehörigen _ Laufend oder gelegentlich Essen auf Rädern haben möchten, _ ausprobieren möchten, wie Ihr Angehöriger mit der Situation zurechtkommen würde (Probewohnen) _ Sie selbst Entlastung brauchen oder in Urlaub fahren möchten (Kurzzeitpflege) _ Eine laufende dauerhafte Versorgung benötigen (Stationäre Pflege) Zur Abstimmung und Planung einer dieser Maßnahmen nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf: Caritas Altenheim St. Franziskus Kolbermoor Flurstraße 6, 83059 Kolbermoor (08031 29460). Wir freuen uns!


Stadtnachrichten K O L B ER M O O R

Die Stadt Kolbermoor sucht für das städt. Bauamt zum nächstmöglichen Zeitpunkt

1 Klimaschutzmanager (m/w/d) in Vollzeit, befristet bis Juli 2023 Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere • Umsetzung von Maßnahmen aus dem Energiekonzept der Stadt Kolbermoor • Unterstützung der Stadtverwaltung bei allen energierelevanten Themen • Fördermittelberatung sowie Akquirierung von Finanzmitteln zur Umsetzung von energieeffizienten Maßnahmen • Bildung und Pflege von Netzwerken zwischen allen wichtigen Klimaschutzakteuren innerhalb der Stadt und darüber hinaus • Öffentlichkeitsarbeit zum Energiekonzept • Akzeptanzförderung für erneuerbare Energien • Motivation privater und gewerblicher Energieverbraucher zur Durchführung klimarelevanter Maßnahmen • Organisation und Moderation von themenbezogenen Veranstaltungen und Schulungen in den Bereichen Energie-, Klima- und Umweltschutz • Aufbau und Pflege eines kommunalen Energie-ControllingSystems. Fachlich wird vorausgesetzt • ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Umwelt- oder Ingenieurswissenschaften mit dem Schwerpunkt Energie/ erneuerbare Energie oder einer gleichwertigen Studienrichtung (Energietechnik, Energiemanagement, Umweltmanagement, Ver- und Entsorgung etc.) möglichst mit einschlägiger Berufserfahrung • sehr gute Kenntnisse im Bereich der EDV (Office). Persönlich wird vorausgesetzt: • Erfahrungen im Projektmanagement • Kommunikationsvermögen sowie Dienstleistungsorientierung • sehr gute Organisations- und Koordinierungsfähigkeit sowie eine an strategischen Zielen ausgerichtete Arbeitsplanung, Eigeninitiative und selbständige Arbeitsweise • Bereitschaft, Arbeitszeit auch außerhalb der regelmäßigen Dienstzeit zu erbringen • Flexibilität, Teamfähigkeit, soziale Kompetenz sowie sicherer und freundlicher Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern. Die Stelle ist beim Technischen Bauamt angesiedelt. Die Vergütung erfolgt nach den Bestimmungen des TvöD. Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 26.02.2021 an die Stadt Kolbermoor, Personalamt, Rathausplatz 1, 83059 Kolbermoor oder per E-Mail an personalverwaltung@kolbermoor.de.

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Die Stadt Kolbermoor sucht für das städtische Freibad

1 Kassierer (m/w/d) Die Stadt Kolbermoor sucht für das Freibad eine/n zuverlässige/n Kassierer/in als Saisonkraft für die kommende Freibadsaison und die nachfolgenden Saisons. Sie dürfen sich zurecht als Aushängeschild des Kolbermoorer Freibades verstehen. Sie vermitteln unserem Badegast den ersten Eindruck und prägen damit das Gesicht unseres Freibades entscheidend mit. Auf Kundenorientierung und Freundlichkeit legen wir daher in besonderem Maße Wert. Neben dem Kassier-Dienst gehören auch zusätzliche Arbeiten zu Ihrem Aufgabengebiet, durch die unsere Bademeister bei Bedarf unterstützt werden. Die Arbeitszeit wird durch Dienstpläne geregelt und beinhaltet wechselnde Schichten (vormittags und nachmittags), natürlich auch an Wochenenden und an Feiertagen. Ein flexibler Einsatz wird vorausgesetzt. Die Einstellung erfolgt bereits in dieser Saison für die Dauer der Freibadsaison als Teilzeitkraft mit ca. 28 Wochenarbeitsstunden. Wir suchen eine/n Mitarbeiter/in, die/der auch in den kommenden Jahren unser Team verstärkt. Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD. Bitte richten Sie Ihre Bewerbung bis zum 26.02.2021 an die Stadt Kolbermoor, Rathausplatz 1, 83059 Kolbermoor, gerne auch per E-Mail an personalverwaltung@kolbermoor.de. Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Wittmann, Tel. 08031-2968126 oder Frau Niklas, Tel. 08031-2968-172 zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Hauptamt, Kolbermoor

Nächster Redaktionsschluss: Mo. 22. Februar, 9 Uhr!!! Nächster Erscheinungstermin: Mi. 3. März 2021

Bekanntmachung Der Stadtrat Kolbermoor hat am 27. Januar 2021 beschlossen, die Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe zu erlassen. Die Satzung tritt am 01. Februar 2021 in Kraft. Die Satzung liegt bis 26. Februar 2021 im Rathaus Kolbermoor, Rathausplatz 1, im Bürgerbüro, Zimmer 003/EG, zur Einsicht während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 07.3012.30 Uhr/Montag bis Mittwoch von 14.00-16.00 Uhr/Donnerstag von 14.00-18.00 Uhr) auf und wird auf der Homepage der Stadt Kolbermoor unter www.kolbermoor.de/rathaus/amtlichebekanntmachungen2/ortsrecht bekannt gemacht. Kolbermoor, im Januar 2021 – Peter Kloo, Erster Bürgermeister

Werkstatt/Verkauf Kolbermoor Am Anger 16 · Tel.: 08031 98098 · Fax: 91541 info@fischer-kolbermoor.de www.auto-fischer24.de


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Die Bauverwaltung informiert:

Bekanntmachungen A. 07. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Westlich der Carl-Jordan-

Straße“; Änderung der textlichen Festsetzung (Wandhöhe). Aufstellungsbeschlusses zur Durchführung des Verfahrens nach § 13 a des Baugesetzbuches (BauGB) sowie frühzeitige Information der Öffentlichkeit.

1. Aufstellungs- und Änderungsbeschluss Der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor hat in seiner Zuständigkeit sowie öffentlichen Sitzung am 19.01.2021 den Beschluss zur 07. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Westlich der Carl-Jordan-Straße“, Gemarkung Kolbermoor gefasst. Ziel und Zweck der Bauleitplanung ist die Anpassung der Festsetzung „Wand- und Firsthöhe“ zur geplanten Realisierung eines Bauvorhabens. Der Geltungsbereich der Änderung hinsichtlich der Überarbeitung der textlichen Festsetzungen umfasst die Grundstücke mit den Fl.Nrn. 1436 T und 1436/22 T Gem. Kolbermoor. Das Verfahren zur 07. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Westlich der Carl-Jordan-Straße“, Gemarkung Kolbermoor, wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB mit der Konsequenz durchgeführt, dass • von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, • von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach § 2a BauGB • sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird und es gelten in den Fällen des Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Eingriffe, die auf Grund der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 „Westlich der Carl-Jordan-Straße“, zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB als zulässig. Der Beschluss zur 07. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Westlich der Carl-Jordan-Straße“, Gemarkung Kolbermoor, wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekanntgemacht. Frühzeitige Information der Öffentlichkeit Der Planungsbereich wird in der Zeit vom 18.02.2021 bis einschließlich 05.03.2021 im Rathaus der Stadt Kolbermoor, Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 83059 Kolbermoor, II. Stock, Zimmer Nrs. 209-211 zur öffentlichen Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke und voraussichtlichen Auswirkungen gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Es ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Die Unterlagen sind zudem auf der Internetseite der Stadt Kolbermoor (www.kolbermoor.de), unter der Rubrik Rathaus/Amtliche Bekanntmachungen/Bauleitplanung öffentlich einsehbar. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift (Zimmer 209-211) vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Kolbermoor den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 07. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Westlich der Carl-JordanStraße“ nicht von Bedeutung ist. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und der zu ändernde Geltungsbereich mit Darstellung ist zudem auf der Internetseite der Stadt Kolbermoor (www.kolbermoor.de), unter der Rubrik Rathaus/Amtliche

Stadtnachrichten K O L B ER M O O R Bekanntmachungen/Bauleitplanung veröffentlicht. (www.kolbermoor.de/rathaus/amtliche-bekanntmachungen2/bauleitplanung) Hinweis: Die Internetbekanntmachung ersetzt zu Zeiten dieser Pandemie die öffentliche Auslegung und Einsehbarkeit der Unterlagen im Rathaus der Stadt Kolbermoor.

B. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 58a „Erwei-

terung Mischgebiet MI 2“. Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V. mit § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 und § 3 Abs. 2 BauGB. Der Stadtrat der Stadt Kolbermoor hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.11.2020 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 58a „Erweiterung Mischgebiet MI 2“ beschlossen. Ziele und Zweck der Bauleitplanung ist, die – Schaffung von qualifiziertem Baurecht im Eingangsbereich zur Innenstadt der Stadt Kolbermoor, – bauliche Aufwertung und städtebauliche Fassung der östlichen Zufahrt des Spinnereiparks – Sicherung von Flächen für eine zentrale Energieversorgung mit dem Ziel einer Wärmeversorgung über das Planungsgebiet hinaus, – Festsetzung eines Mischgebiets (MI) nach § 6 BauNVO Der Geltungsbereich des geplanten Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 193/29, 193/31, 193/42, 193/43, 193/45, 193/46, 193/47, 193/48, 193/49, 193/50, 216, 216/1, 216/3, 216/6, 216/9, 216/10, 216/11, 216/12, 216/13, 216/16, 216/20, 218 T, 218/1 T, 218/2 T und 218/4 je Gem. Kolbermoor

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 58a „Erweiterung Mischgebiet MI 2“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB mit der Konsequenz durchgeführt, dass • von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, • von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach § 2a BauGB • sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird und es gelten in den Fällen des Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 58a „Erweiterung Mischgebiet MI 2“zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB als zulässig. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 30.11.2020 amtlich bekannt gemacht. Die frühzeitige Information der Öffentlichkeit gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB erfolgte daraufhin in der Zeit vom 08.12.2020 bis 04.01.2021. Der Stadtrat der Stadt Kolbermoor hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.01.2021 die Entwurfsplanungen vorgestellt bekommen, diese gebilligt und den Aus‘legungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 58a Fortsetzung auf Seite 6


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Die Stadt Kolbermoor sucht für das städt. Bauamt zum nächstmöglichen Zeitpunkt

1 Mobilitätsmanager (m/w/d) in Teilzeit, unbefristet 19,5 Wochenarbeitsstunden Es handelt sich um eine befristete Projektstelle im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums, insbesondere mit folgenden Aufgaben: • Begleitung von Verkehrsplanungsprozessen • Koordination und begleitende Beratung zur Umsetzung von Radverkehrskonzepten • selbständiges Planen, Bewerben und Durchführen von Öffentlichkeitsveranstaltungen • selbständiges Durchführen von Förderprojekten (Beantragung bis Abrechnung/Berichtserstellung) • Durchführen von Ausschreibungs- und Vergabeprozessen Fachlich wird vorausgesetzt • ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Fachrichtung Verkehrsplanung, Stadt- und Regionalplanung, der Umweltoder Ingenieurswissenschaften oder einer gleichwertigen Studienrichtung, möglichst mit einschlägiger Berufserfahrung • sehr gute Kenntnisse im Bereich der EDV (Office). Persönlich wird vorausgesetzt: • Erfahrungen im Projektmanagement • Kommunikationsvermögen sowie Dienstleistungsorientierung • sehr gute Organisations- und Koordinierungsfähigkeit sowie eine an strategischen Zielen ausgerichtete Arbeitsplanung, Eigeninitiative und selbständige Arbeitsweise • Bereitschaft, Arbeitszeit auch außerhalb der regelmäßigen Dienstzeit zu erbringen • Flexibilität, Teamfähigkeit, soziale Kompetenz sowie sicherer und freundlicher Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern. Die Stelle ist beim Technischen Bauamt angesiedelt. Die Vergütung erfolgt nach den Bestimmungen des TvöD. Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 26.02.2021 an die Stadt Kolbermoor, Personalamt, Rathausplatz 1, 83059 Kolbermoor oder per E-Mail an personalverwaltung@kolbermoor.de.

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Auf Radwegen Räum- und Streu-Pflicht:

Streifen für Fußgänger Aus den Erfahrungen der zurückliegenden winterlichen Wochen möchte der Bauhof Kolbermoor nochmals auf das Thema Haftung der Anlieger im Winter hinweisen. Viele Grundstückseigentümer wissen nicht, so Michael Glas, der Kolbermoorer Bauhofleiter, dass innerorts nicht nur auf Straßen sondern auch auf Geh und Radwegen, die durch die Stadt geräumt werden, eine Räum- und Streupflicht gegenüber Fußgänger besteht. Bei Blitzeis oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen, ist es anzuraten vor Eintreffen des städtischen Räumdienstes entlang des Grundstücks einen Streifen für Fußgänger zu streuen. Wir versuchen natürlich möglichst schnell die Wege und Straßen zu streuen, die Räumfahrzeuge können aber auch nicht sofort an jedem Ort sein, so Glas weiter. Weitere Details sind in der „Reinigungs- und Sicherungsverordnung“ der Stadt Kolbermoor zu entnehmen, die auf der Homepage zu finden ist. Für die Räum- und Streupflichten gegenüber Radfahrern gelten sinngemäß die gleichen Voraussetzungen wie gegenüber dem Fahrzeugverkehr. Sie besteht daher nur an verkehrswichtigen und zugleich gefährlichen Stellen. Bauhof & Stadtmarketing, Stadt Kolbermoor

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„Erweiterung Mischgebiet MI 2“ gefasst. Der Bebauungsplanentwurf und die städtebauliche Begründung in der Fassung vom 27.01.2021, ausgearbeitet durch das Planungsbüro Helmut Breunig, Architekt + Stadtplaner, 80538 München; der Vorhaben- und Erschließungsplan (Stand 14./15.01.2021), ausgearbeitet vom Planungsbüro Behnisch Architekten, 80331 München sowie die nachfolgend genannten Unterlagen – Artenschutzrechtliche Vorprüfung zum Spinnereipark Kolbermoor mit Stand vom 23.03.2020 – Immissionstechnische Untersuchung Nr. 8581/20-01c vom 20.11.2020 – Verkehrsgutachten vom 08.01.2021 und das – Erschütterungstechnische Prognosegutachten (inkl. sek. Schallimmissionen) vom 26.01.2021 liegen nunmehr zu den allgemeinen Geschäftszeiten in der Zeit vom 12.02.2021 bis 19.03.2021 im Rathaus der Stadt Kolbermoor, Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 83059 Kolbermoor, II. Stock, Zimmer Nrs. 209-211 öffentlich aus. Gesonderte Termine außerhalb der Geschäftszeiten können vereinbart werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift (Zimmer 209-211) vorgebracht werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zudem auf der Internetseite der Stadt Kolbermoor (www.kolbermoor.de), unter der Rubrik Rathaus/Amtliche Bekanntmachungen/Bauleitplanung veröffentlicht. (www. kolbermoor.de/rathaus/amtliche-bekanntmachungen2/bauleitplanung) Hinweis: Die Internetbekanntmachung ersetzt zu Zeiten dieser Pandemie die öffentliche Auslegung und Einsehbarkeit der Unterlagen im Rathaus der Stadt Kolbermoor. Des Weiteren finden Sie die Unterlagen auf einem zentralen Landesportal für die Bauleitplanungen in Bayern unter folgendem Link www.bauleitplanung.bayern.de. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 58a „Erweiterung Mischgebiet MI 2“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Kolbermoor den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 58a „Erweiterung Mischgebiet MI 2“ nicht von Bedeutung ist.

Stadtnachrichten K O L B ER M O O R Der Stadtrat der Stadt Kolbermoor hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.01.2021 den Erlass der Veränderungssperre beschlossen und tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung und damit nachfolgender Ziele • Umsetzung der Ziele aus dem ISEK, • Festsetzung eines Urbanen Gebietes (MU) nach § 6a BauNVO, • bauliche Aufwertung und städtebauliche Fassung vorhandener Bebauung, • Schaffung von qualifiziertem Baurecht in der Innenstadt der Stadt Kolbermoor, • Sicherung des Mareissaals als Anlage für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke und • Sicherung von öffentlichen Verkehrsflächen. Für den räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre ist der Lageplan vom 11.01.2021 (Anlage) maßgebend. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre und zugleich des Bebauungsplans Nr. 92 „Zentrum West / Rainerstraße“ umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 117 T, 151 T, 153 T, 154, 154/2, 154/3, 155, 156, 157, 158, 158/1, 159, 160, 160/1, 161, 161/1, 162, 163, 164, 164/2, 164/3, 164/4 und 165 T je Gem. Kolbermoor.

C. Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 92 „Zentrum West/Rainerstra-

ße“; Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses (§ 2 Abs. 1 BauGB). Der Stadtrat Kolbermoor hat in öffentlicher Sitzung am 27.01.2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 92 „Zentrum West/Rainerstraße“ gefasst. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 92 „Zentrum West/Rainerstraße“ der Stadt Kolbermoor wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekanntgemacht. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 92 „Zentrum West/Rainerstraße“ umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 117 T, 151 T, 153 T, 154, 154/2, 154/3, 155, 156, 157, 158, 158/1, 159, 160, 160/1, 161, 161/1, 162, 163, 164, 164/2, 164/3, 164/4 und 165 T je Gem. Kolbermoor. Der räumliche Geltungsbereich, welcher von den Straßen Rosenheimer Straße im Norden, Försterstraße im Osten, Friedrich-Ebert-Straße im Süden und Rainerstraße im Westen begrenzt ist, kann im Rathaus der Stadt Kolbermoor eingesehen werden. Die Bekanntmachung erfolgt zudem auf der Homepage der Stadt Kolbermoor und Ersetzt die Möglichkeit der öffentlichen Auslegung und Einsichtnahme. Verfahrensart Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB aufgestellt. Ziel und Zweck der Bauleitplanung ist, die • Umsetzung der Ziele aus dem ISEK, • Festsetzung eines Urbanen Gebietes (MU) nach § 6a BauNVO, • bauliche Aufwertung und städtebauliche Fassung vorhandener Bebauung, • Schaffung von qualifiziertem Baurecht in der Innenstadt der Stadt Kolbermoor, • Sicherung des Mareissaals als Anlage für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke und • Sicherung von öffentlichen Verkehrsflächen.

D. Erlass einer Veränderungssperre für das Plangebiet des Bebauungsplanes

Nr. 92 „Zentrum West/Rainerstraße“. Die Stadt Kolbermoor erlässt aufgrund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i. d. F. der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 38 der Verordnung vom 26.03.2019 (GVBl. S. 98) die Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 92 „Zentrum West/Rainerstraße“.

Die Ausfertigung der Satzung (Veränderungssperre), ausgearbeitet durch die Verwaltung und der als Anlage beigefügte Lageplan vom 11.01.2021 liegen nunmehr zu den allgemeinen Geschäftszeiten in der Bauverwaltung der Stadt Kolbermoor ab Bekanntmachung dieser Satzung zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Kolbermoor, Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 83059 Kolbermoor, II. Stock, Zimmer Nr. 209-211 öffentlich aus. Gesonderte Termine außerhalb der Geschäftszeiten können vereinbart werden. Für die Dauer von mindestens 1 Monat sind die Unterlagen zudem auf der Internetseite der Stadt Kolbermoor (www.kolbermoor.de), unter der Rubrik Rathaus / Amtliche Bekanntmachungen / Bauleitplanung veröffentlicht. Die Internetbekanntmachung ersetzt aufgrund der momentanen Lage die öffentliche Auslegung und Einsehbarkeit der Unterlagen im Rathaus der Stadt Kolbermoor und ist unter folgendem Link zu finden. www.kolbermoor.de/rathaus/amtliche-bekanntmachungen2/bauleitplanung Datenschutz (Gilt für alle hier veröffentlichten Bekanntmachungen): Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich.

Kolbermoor, im Januar/Februar 2021 – Peter Kloo, 1. Bürgermeister

Nächster Redaktionsschluss: Mo. 22. Februar, 9 Uhr!!! Nächster Erscheinungstermin: Mi. 3. März 2021


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Mindestens einmal im Monat im Bahnhof:

Erste-Hilfe-Kurse beim BRK Im neu sanierten historischen Bahnhof von Kolbermoor ist auch das Rot Kreuz untergebracht. Im Seminarraum im Erdgeschoss gibt es einmal im Monat – immer an einem Samstag – eine Erste-Hilfe-Ausbildung im Umfang von neun Stunden. Trotz Corona dürfen diese Kurse weiterhin angeboten werden. Die Termine im Jahr 2021 sind: Samstag, 27.02.2021 Kurs-Nr. 2021-392 Samstag, 27.03.2021 Kurs-Nr. 2021-393 Samstag, 24.04.2021 Kurs-Nr. 2021-394 Samstag, 29.05.2021 Kurs-Nr. 2021-395 Samstag, 26.06.2021 Kurs-Nr. 2021-396 Samstag, 31.07.2021 Kurs-Nr. 2021-397 Samstag, 28.08.2021 Kurs-Nr. 2021-398 Samstag, 25.09.2021 Kurs-Nr. 2021-399 Samstag, 30.10.2021 Kurs-Nr. 2021-400 Samstag, 27.11.2021 Kurs-Nr. 2021-401 Samstag, 11.12.2021 Kurs-Nr. 2021-402 Die Kursgebühr beträgt 50 Euro. Anmeldung unter 08031/3019-53. Infos unter www.brk-rosenheim.de, E-Mail kurse@kvrosenheim.brk.de. Stadtmarketing, Stadt Kolbermoor

Neues Anmeldeverfahren wird angenommen:

Kita-Anmeldung läuft gut Aufgrund von Corona gibt es statt eines „zentralen Anmeldetags‘ für einen Platz in den Kolbermoorer Kindertagesstätten einen kontaktfreien Anmeldezeitraum. Der Voranmeldebogen wird seit dem 1. Februar 2021 auf der Homepage der Stadtverwaltung unter „Leben & Soziales“ => „Kindertagesstätten – Anmeldung“ zum Herunterladen bereitgestellt. Um eine kontaktlose Übergabe des Voranmeldebogens zu gewährleisten, haben die Eltern/Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, ihn von der städtischen Homepage herunterzuladen, auszufüllen und per Post (Stadtverwaltung Kolbermoor, Rathausplatz 1 in 83059 Kolbermoor) oder per Fax (08031)920625 oder per E-Mail (kitas-schulen-jugend@kolbermoor.de) an die Stadtverwaltung Kolbermoor zu schicken oder ihn persönlich in den Briefkasten der Stadtverwaltung (rechts neben dem Rathauseingang) zu werfen. Wichtig: Der Anmeldezeitraum läuft noch bis einschließlich 28.02.2021. Sollten Voranmeldebögen nach dem 28.02.2021 bei der Stadtverwaltung eingehen, werden diese sofort auf die Warteliste gesetzt und nachrangig bearbeitet. Eltern die für das Betreuungsjahr 2020/2021 noch keinen Platz erhalten haben und momentan auf der Warteliste stehen, müssen Ihr Kind für das Betreuungsjahr 2021/2022 unbedingt neu anmelden. Gewöhnlich boten die einzelnen Einrichtungen im Vorfeld des Anmeldetages jeweils einen „Tag der offenen Tür“ an. Da es nun seitens der Träger sehr unterschiedliche Regelungen gibt, was den „Tag der offenen Türe“ bzw. Informationen über die Einrichtung betrifft, bitten wir um direkte Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Einrichtung. Hauptamt, Stadt Kolbermoor

Service wird sehr gut angenommen:

Bestellen & Abholen Die Möglichkeit, Bücher zu bestellen und dann kontaktfrei abzuholen, wird von den Leser*innen der Kolbermoorer Stadtbücherei sehr gut angenommen. Dieser Service wird solange angeboten, wie die Bücherei geschlossen bleiben muss. Zudem werden die Medien bis zur Wiedereröffnung auch automatisch verlängert, ohne dass dafür Gebühren entstehen. Auch wenn die Stadtbücherei Kolbermoor leider weiterhin geschlossen bleibt, stehen die Rückgabekästen im Eingangs-Foyer zur Verfügung. Der Abhol-Service läuft folgendermaßen ab: Bitte sehen Sie zuerst im Medienkatalog unter www.stadtbuecherei-kolbermoor.de nach, ob die gewünschten Medien verfügbar sind. Schicken Sie uns dann eine E-Mail stadtbuecherei@kolbermoor. de oder rufen uns an unter Telefon (08031) 2968-280. Die Abholung erfolgt dann über die Bücherklappen kontaktlos. Bitte tragen Sie bei der Abholung eine FFP2-Maske. Abholung ist möglich von Montag bis Freitag, 9.00-12.00 Uhr. Ansonsten nutzen Sie das Angebot unserer Onleihe: Unter www.biblioload.de können unsere Leser*innen, mit gültigem Leseausweis, E-Books, E-Papers oder E-Audios kostenlos auf eBook-Reader, PC, Tablet oder Smartphone ausleihen. Wir wünschen Ihnen viel Spaß mit den ausgeliehenen Medien. Bleiben Sie gesund! Ihr Team der Stadtbücherei

Haus Wittelsbach moderne Pflege in alten Mauern

Unser Leitbild ist unser Auftrag: „Durch christliche Zuwendung und Herzlichkeit schaffen wir einen Ort des Friedens und der Geborgenheit. Wir geben Ihnen und uns das Gefühl der Wärme und des Angenommenseins. Dabei wird der Mensch in seiner Ganzheit mit all seinen seelischen, geistigen und körperlichen Fähigkeiten und Bedürfnissen wahrgenommen, geachtet und einbezogen.“ Fordern Sie unser Informationsmaterial an. Wir freuen uns auf Sie.

Haus Wittelsbach, Senioren- und Pflegeheim Rosenheimer Str. 49, 83043 Bad Aibling Tel. 08061 4900-0, Fax 08061 4900-777

E-Mail: info@seniorenheim-wittelsbach.de · www.seniorenheim-wittelsbach.de


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Stadtnachrichten K O L B ER M O O R

Seite · Ausgabe 256

Raumordnungsverfahren zum Brenner Nordzulauf abgeschlossen:

Blaue Trasse fällt raus Am Donnerstag, 28.01.2021, wurden im KuKo in Rosenheim die Ergebnisse des Raumordnungsverfahrens zum Brenner-Nordzulauf bekanntgegeben. Umfangreiche Informationen dazu finden Sie neben facebook und Instagram auf unserer Homepage unter dem Link: binzko.de/rov2021. Hier ist auch die landesplanerische Beurteilung als Ergebnis des Raumordnungsverfahrens abrufbar. Die Pressekonferenz wurde von spontanen und geplanten Aktionen der Bürgerinitiativen flankiert, an denen wir aus Kolbermoor und Bad Aibling natürlich beteiligt waren.

Die blaue Trasse ist als nicht raumverträglich klassifiziert worden. Dank der über 30.000 Stellungnahmen wurden alle verbleibenden Strecken nur mit Auflagen und Prüfaufträgen als raumverträglich eingestuft. Damit sind wir in Kolbermoor weiter von den drei Varianten Türkis, Gelb und Oliv betroffen. Die geforderten Auflagen betreffen hauptsächlich Lärmschutzmaßnahmen, bis hin zur Prüfung einer möglichen Teiluntertunnelung. Auf alle diese Maßnahmen haben

wir bereits in dem Dialogverfahren wiederholt hingewiesen, sie wurden von der Bahn nach deren fachmännischer Prüfung jedoch verworfen. Dies ist für uns nach wie vor nicht akzeptabel. Im Rahmen der Pressekonferenz konnte ich die Frage stellen, welche Konsequenz es für die Raumverträglichkeit hätte, wenn die geforderten Maßnahmen nicht umsetzbar sind. Darf die Bahn dies ignorieren oder ist die Variante dann nicht mehr raumverträglich? Dazu habe ich weder von Bauministerin Kerstin Schreyer noch von der Regierungspräsidentin Maria Els eine Antwort erhalten. Nach den Osterferien will die Bahn bereits ihre „Hausaufgaben“ gemacht haben und eine Vorzugstrasse vorstellen. Die Betrachtung der Bestandsstrecke ist weiterhin kein Thema für Bund und Bahn. Wir Vertreter der verschiedenen Bürgerinitiativen haben daher unserm Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger ein Schreiben (siehe unsere Homepage) sowie die Gutachten bezüglich der Bestandsstrecke von Vieregg und Rößler überreicht. Er möchte dies prüfen lassen und uns dann nach München zur weiteren Diskussion einladen. Wir hoffen er hält Wort. Wir müssen unsere Heimat weiter verteidigen und für die Ertüchtigung der Bestandsstrecke einstehen. Wir planen in der nächsten Zeit weitere Aktionen, die aufgrund der Corona-Regeln zwar nur im kleinen Kreis aber durchaus mit Öffentlichkeitswirkung stattfinden werden. Wir bleiben dran. Ralf Exler Für den Vorstand Bürgerinitiative Nordzulauf Kolbermoor

© DB www.brennernordzulauf.eu/newsreader/2020-01-28-raumordnung-abgeschlossen-vier-von-fuenf-trassen-sind-raumvertraeglich


Stadtnachrichten K O L B ER M O O R

Ausgabe 256 · Seite

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MANGFALLTREFF BÜRGERHAUS KOLBERMOOR Von-Bippen-Straße 21/Zugang Ludwigstraße

Angebote ab 17. Februar 2021 Alle Gruppenangebote im Bürgerhaus müssen leider bis auf weiteres entfallen! Telefonisch und per Mail sind wir erreichbar! Dagmar Badura und Stephanie Weber 08031/231 92 57 mangfalltreff@sd-obb.de

Beratung Aktion Dreikönigsingen 2021 war ein Erfolg:

Spendenergebnis war gut Die Sternsinger wurden heuer von den Kolbermoorer Bürgern sehr vermisst. Corona bedingt durften die Buben und Mädchen nicht von Haus zu Haus gehen. Einige Sternsinger ließen es sich dennoch nicht nehmen, sich in einem Auftaktgottesdienst in Wiederkunft Christi über das diesjährige Beispielland Ukraine zu informieren und Mitgefühl zu entwickeln mit vielen Kindern dort, deren Eltern ins Ausland zum Arbeiten gehen müssen. Als Alternative zum Hausbesuch packten die Kinder über 300 Segenskuverts mit Kohle und Weihrauch, Kreide und Segensaufkleber, Spendenaufruf und Segnungsvorschlag für die Hausweihe. Diese Kuverts fanden in der Weihnachtszeit reißenden Absatz bei den Kirchenbesuchern. Eine Sternsingergruppe hatte extra einen Film gedreht mit ihrem Lied und Segensspruch, den man sich auf der Homepage der Stadtkirche ansehen konnte. Jeweils eine Sternsingergruppe gestaltete den Neujahrsgottesdienst und den Festgottesdienst am Dreikönigstag mit. So konnten alle Hygieneauflagen eingehalten werden und die Mitfeiernden bekamen wenigstens auf diese Weise die Könige zu Gesicht. Mit den Geldspenden bei den Gottesdiensten und in den Pfarrbüros und durch Banküberweisungen kam nun bis Mariä Lichtmess doch noch eine Spendensumme in Höhe von 4 003 € zusammen. Im vergangenen Jahr hatten die Sternsinger noch 10.500 € gesammelt. Die Stadtkirche dankt den mitwirkenden Familien und allen Spendern und hofft, dass die größte Hilfsaktion von Kindern für Kindern im nächsten Jahr wieder in Präsenz stattfinden kann. Monika Langer, Stadtkirche

Aktuell können Termine nur telefonisch bzw. nach telefonischer Absprache stattfinden!!! Sozialpsychiatrischer Dienst (Caritas) dienstags, 08.00-16.00 Uhr, donnerstags, 13.00-16.00 Uhr Anmeldung 08031/20380 Flüchtlings- und Integrationsberatung mittwochs, 08.00-16.00, Anmeldung Tel.: 0151/21657674 Schwangerschafts- und Familienfragen (SkF) Anmeldung 08031/31412 Rentenberatung der Deutschen Rentenversicherung Anmeldung 08031/292250 Energieberatung Anmeldung Tel.: 0800/809 802 400 oder 08031/2968-100 Kosten: 7,50 € pro Beratung je 45 Minuten

Weitere Angebote

Müll-Mobil Freitag, 19.02.2021, 9.00-11.00 Uhr, Anmeld. Tel: 08031/2319257 Tafel Kolbermoor Öffnungszeit: 15.00-16.30 Uhr Einkaufsservice Möglichkeit der Nutzung besteht weiterhin für Senioren, Bedürftige und Angehörige von Risikogruppen! Anmeldung Tel.: 08031/2319257 Corona-Impfanmeldung Für Senioren, die kein Handy und keine Emailadresse haben, übernehmen wir im Bürgerhaus die Impfanmeldung beim Impfzentrum Rosenheim. Tel.: 08031/2319257

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Stadtnachrichten K O L B e r M O O r

Seite · Ausgabe 256

Die Stadtnachrichten Kolbermoor informieren:

Kurz und bündig Wir gratulieren Nach 255 Ausgaben müssen wir leider unsere beliebte Rubrik „Wir gratulieren“ einstellen. Aktuelle Auslegungen des Datenschutzes machen es uns ab sofort nicht mehr möglich, Geburtstags- und Hochzeitsgratulationen zu veröffentlichen. Das tut uns sehr leid. Peter Kloo 1. Bürgermeister

Christian Poitsch Kultur- & Stadtmarketing

Ausgabe an pflegende Angehörige:

noch Masken vorrätig Die Maskenausgabe für die Hauptpflegeperson einer pflegebedürftigen Bürgerin oder eines pflegebedürftigen Bürgers ist ohne Probleme angelaufen. Es sind immer noch viele Masken nicht abgeholt worden. Die Hauptpflegeperson erhält, wie von Gesundheitsminister Klaus Holetschek angekündigt, drei FFP2- bzw. vergleichbare Schutzmasken kostenlos. Vorzulegen ist bei der Abholung das Schreiben der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen als Nachweis der Bezugsberechtigung und der Personalausweis. Die Schutzmasken werden in Kolbermoor bis auf weiteres im Erdgeschoss des Rathauses am Empfang ausgegeben. Die Masken können grundsätzlich zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros abgeholt werden. Diese sind Montag bis Freitag 7.30-12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00-16.00 Uhr und Donnerstag 14.00-18.00 Uhr. Für den allgemeinen Publikumsverkehr bleibt das Rathaus allerdings weiterhin geschlossen. Termine nur gegen Voranmeldung unter 08031-2968-100. Stadtmarketing, Stadt Kolbermoor

Baumaßnahme Tonwerkunterführung:

Sperrung Bergstraße Aufgrund der mittlerweile begonnenen Baumaßnahmen auf der Nordseite der Tonwerkunterführung ist die Bergstraße komplett gesperrt. Dies betrifft auch Fußgänger. Die Sperrung wird voraussichtlich bis 30. Juni dieses Jahres dauern. Der Kreuzungsbereich von der Grillparzerstraße in die Straße Am Glasberg kann allerdings die meiste Zeit für den Verkehr offen gehalten werden. Die Umleitung für den PKW-Verkehr erfolgt über Flurstraße/ Rosenheimer Straße/Bahnhofstraße/Hasslerstraße/Am Glasberg und Grillparzerstraße. Die weiträumige LKW-Umleitung zur Firma Rieder beginnt bereits in Pullach und hat folgenden Verlauf: Pullach/Willing/Bad Aibling/Ellmosen/Großkarolinenfeld/Kolbermoor. Ordnungsamt, Stadt Kolbermoor

Sprechstunde Senioren und Inklusion Bei Redaktionsschluss der Stadtnachrichten Kolbermoor war noch nicht abzusehen, wie es mit dem Lockdown weitergehen wird. Darum ist auch nicht klar, ob die für Donnerstag, 4. März geplante Sprechstunde der Inklusionsbeauftragten Frau Vroni Gmeiner und des Seniorenbeauftragten Herrn Dr. Berthold Suldinger im Rathaus stattfinden kann. Für dringende Fälle stehen Ihnen die beiden Referenten aber auch telefonisch zur Verfügung: Vroni Gmeiner unter 015774360371 und Dr. Berthold Suldinger unter 0171-3002525. Stadtmarketing, Stadt Kolbermoor Streusplit kann im Bauhof abgeholt werden Wer Streumaterial für seine privaten Räum- und Streupflichten benötigt kann sich in der Winterzeit Streusplit im Kolbermoorer Bauhof kostenlos abholen. Bitte geeigneten Eimer mitnehmen. Stadtmarketing, Stadt Kolbermoor Morgenlob der kfd am 22. Februar Am Montag, 22. Februar, feiert die kfd Kolbermoor das nächste Morgenlob. Beginn ist wie immer um 8.30 Uhr in der Pfarrkirche Hl. Dreifaltigkeit. Nach dem gemeinsamen Beten gibt es Butterbrezen to go. Es gelten die bekannten Hygienevorgaben. Martina Mauder, kfd

Adolf-Rasp-Schule komplett LAN-verkabelt:

digitalisierung gefördert Die Stadt Kolbermoor hat aus dem Förderprogramm „Digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen“ einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 89.361,97 € für die Erneuerung und Erweiterung der EDV-Verkabelung in der Adolf-Rasp-Schule in Kolbermoor erhalten. Die Förderung stammt aus dem vom Bund im Rahmen des „Digitalpakts Schule 2019-2024“ bereitgestellten Sondervermögen. Für das gesamte Schulhaus wurde ein strukturiertes Datenleitungsnetz für die IT- und TK-Anwendungen eingebaut. Die Maßnahme wurde im Sommer 2020 durchgeführt und hat insgesamt rund 99.300 € gekostet. In der Schule ist nun jeder Raum LAN-verkabelt. Hauptamt Stadt Kolbermoor

Jeden Dienstag von 9.00 bis 13.00 Uhr vor dem neuen Rathaus!

Marktstand mit regionalem Gemüse, Kartoffeln, Obst, Eiern und Honig, davon Vieles aus eigenem Anbau. Olivenöl aus Italien. Parkmöglichkeit im Parkhaus 1 Std. kostenfrei nutzen!


Stadtnachrichten K O L B ER M O O R

Ausgabe 256 · Seite

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Feuerwehrhaus Pullach – Neubau

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger von Kolbermoor! Nachdem es Corona-bedingt nicht möglich war, die für den 16. November geplante Bürgerversammlung abzuhalten, präsentiere ich Ihnen einige Schwerpunkte und Kernthemen meines – nicht gehaltenen – Vortrages hier in den Stadtnachrichten. Im fünften und letzten Teil geht es um die

Aktuell laufenden Projekte Über die städtischen Initiativen und Investitionen in den Bereichen Digitalisierung (Verwaltung und Schulen) und Klimaschutz hatte wir ja an dieser Stelle schon in den zurückliegenden Ausgaben der Stadtnachrichten ausführlich berichtet. Im Folgenden nun die derzeit laufenden und in Planung befindlichen Projekte in den Bereichen Hoch- und Tiefbau der Stadt:

Der Neubau eines Feuerwehrhauses in Pullach ist mittlerweile fast abgeschlossen und alle Beteiligten hoffen, dass es uns im Frühsommer 2021 möglich sein wird, dies auch mit einem schönen Fest und einem Tag der offenen Tür zu feiern. In den kommenden Monaten soll auch das Thema Pullacher Fußballplatz angegangen werden. Musikschulgebäude Die Musikschule wird zur Verbesserung des Fluchtweges einen weiteren Ausgang mit Außentreppe im ersten Stock bekommen. Parallel damit wird das ehemalige BRK-Gebäude neu errichtet und einer neuen Nutzung für die Musikschule zugeführt. Ob diese Maßnahme 2021 beginnen wird, ist im Moment nicht sicher. König-Ludwig-Denkmal

Tonwerkunterführung

Kaum ein Projekt in Kolbermoor hatte eine längere Vorlaufzeit als der Neubau der Tonwerkunterführung. Doch im Frühjahr 2020 konnten wir endlich mit den Bauarbeiten beginnen und im Sommer dieses Jahres werden die ersten Autos durch die Unterführung fahren können. Für Fußgänger und Radfahrer wird es dann eigene sichere Wege durch die Unterführung geben. Die Bahn hat mittlerweile zugesagt, die Erneuerung der Bahnsteige im Jahr 2023 zu machen. Dann wären die Baumaßnahmen im engsten Umfeld des Kolbermoorer Bahnhofs abgeschlossen und die Gestaltung des Bahnhofsvorplatzes mit Radlständer etc. kann in Angriff genommen werden. Feuerwehrhaus Kolbermoor – Sanierung Die größte Investition seit dem Rathausneubau ist die Sanierung des Feuerwehrhauses samt der im Gebäude integrierten Schulturnhalle. Immerhin werden dafür etwa 8,3 Millionen Euro ausgegeben. Auch hier hoffen wir auf die Möglichkeit einer offiziellen Einweihung samt Tag der offenen Tür.

Nachdem mittlerweile sämtliche Fragen des Denkmalschutzes geklärt werden konnten wird 2021 die Renovierung der Statue angepackt. Der Stadtrat hat zwischenzeitlich auch beschlossen, das Denkmal wieder an seinem bisherigen Standort an der Hasslerstraße zu belassen. Wohn- und Geschäftshaus Rathausplatz Mit der Fertigstellung des Wohn- und Geschäftshauses am Rathausplatz Ende dieses Jahres sind die Hochbaumaßnehmen auf dem Rathausareal abgeschlossen.


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Seite · Ausgabe 256

Noch heuer werden wir den Umbau der Rosenheimer Straße zwischen Kreuzung Ludwigstraße und Möbel Krug angehen. Als letztes kann dann die Umgestaltung und Erweiterung des Rathausparks erfolgen. Werksiedlung Von-Bippen-Straße 10 +11 bis 11b

Mit diesem Sanierungsabschnitt ist nach 28 Jahren die Sanierung der gesamten historischen Siedlung abgeschlossen, die vor knapp drei Jahrzehnten mit der Renovierung der „Sechs Häuser“, Kolbermoors erste Wohnhäuser, begann. Mit der Fertigstellung dieses letzten Abschnitts ist, wenn alles planmäßig läuft, Ende dieses Jahres zu rechnen. Kitas Hölderlinstraße und Grubholzer Straße Der Bedarf an Kindergartenplätzen wächst weiterhin konstant und unvermindert an. Deswegen wird die Stadt Kolbermoor in diesem Jahr zwei Projekte in diesem Bereich fertigstellen. An der Hölderlinstraße entsteht ein Naturkindergarten und an der Grubholzer Straße eine zeitlich befristete Übergangslösung, in der auch die Gruppen der Kinderkrippe „Holzwürmchen“ unterkommen. Diese Einrichtung wird dann in etwa fünf Jahren ihren festen Platz im Spinnereipark beziehen können. Umsetzung Radwegekonzept In diesem Jahr werden einige größere Projekte aus dem Radkonzept geplant. Darum wird sich vorrangig der/die neue Mobilitätsmanager*in kümmern, die wir aktuell ausgeschrieben haben. Die von der Bundesregierung geförderte Stelle soll so schnell wie möglich besetzt werden. Nordzulauf Brenner-Basis-Tunnel BNZ Die Ergebnisse des Raumordnungsverfahrens wurden am 28. Januar 2021 auf einer Pressekonferenz in Rosenheim bekannt gegeben. Eine Trassenvariante („blaue“ Variante) wurde gestrichen, die Trasse durch Kolbermoor, die etwa auf der Linie Schlarbhofen-Aiblinger Au-Lohholz verläuft, ist aber weiter ‚im Rennen‘. Die Stadt hat sich im Stadtrat klar zu diesen Planungen positioniert und wird diese Vorstellungen auch weiterhin in den relevanten Gremien und Besprechungen einbringen. Weitere wichtige Infrastrukturprojekte für Kolbermoor stehen für die kommenden Jahre an. Ihre Realisierung hängt auch ganz stark von der Entwicklung der Finanzsituation der Stadt Kolbermoor ab. Noch ist nicht abzusehen, in welchem Ausmaß sich Corona auf unsere Einnahmen auswirken wird. Wir hoffen, Ende dieses Jahres hier klarer zu sehen und belastbare Zahlen zu haben. Peter Kloo, Erster Bürgermeister der Stadt Kolbermoor

Stadtnachrichten K O L B ER M O O R Erleichterung für Pflegebedürftige:

Entlastungsbetrag flexibler Ab dem 01.01.2021 können nun Menschen ab Pflegegrad 1, die zu Hause leben, betreut oder gepflegt werden, die Kosten für Unterstützungen im Alltag über den Entlastungsbetrag auch für sogenannte „Ehrenamtlich tätige Einzelpersonen“ (nach § 82 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 AVSG) mit der Pflegeversicherung abrechnen. Dabei handelt es sich zum Beispiel um niederschwellige Entlastungs- und Betreuungsangebote wie etwa um Unterstützung im Haushalt, Einkäufe oder Betreuungsleistungen, Beaufsichtigung oder Betreuung zur Entlastung von pflegenden Angehörigen sowie Anregung und Unterstützung bei sozialen Kontakten. Bislang musste es sich um anerkannte Angebote von Trägern handeln, es war nicht möglich den Betrag für Hilfe aus der Nachtbarschaft oder von Bekannten zu nutzen. Da insbesondere im hauswirtschaftlichen Bereich das bestehende Angebot die steigende Nachfrage bislang nicht decken kann, wurde eine Vereinfachung geschaffen, damit der Entlastungsbetrag von möglichst vielen Anspruchsberechtigten genutzt werden kann. Folgende Voraussetzungen muss die unterstützende „ehrenamtlich tätige Einzelperson“ erfüllen: – Sie muss mind. 16 Jahre alte sein – bei Minderjährigkeit muss eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten vorliegen. – Sie darf weder verwandt noch verschwägert bis zum 2. Grad mit der Person sein, die sie unterstützt, noch in häuslicher Gemeinschaft lebend – somit kommen z.B. Bekannte, Freunde oder Verwandte ab 3. Grad (z.B. Neffe/Nichte) in Betracht. – Die Einzelperson darf nicht mehr als 3 Menschen mit Pflegegrad pro Monat unterstützen. – Die Aufwandsentschädigung der Einzelperson für die geleistete Unterstützung liegt deutlich unter dem gesetzlichen Mindestlohn. Vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2021 beträgt der gesetzliche Mindestlohn: 9,50 €. Vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2021 beträgt der gesetzliche Mindestlohn: 9,60 €. – Die Einzelperson hat einen ausreichenden Versicherungsschutz (empfohlen wird eine private Haftpflicht- und Unfallversicherung, subsidiär greift ggf. auch die Bayerische Ehrenamtsversicherung). – Die Einzelperson muss eine IK-Nr bei der ARGE beantragen (www.dguv.de/arge-ik/antrag/index.jsp) – diese ist kostenfrei. – Die Einzelperson muss sich zwingend in der Fachstelle für Demenz und Pflege des Regierungsbezirkes registrieren (online oder telefonisch), in der sie Hilfe leistet. Online Registrierung: www.demenz-pflege-bayern.de/angebote-zur-unterstuetzung-im-alltag/einzelpersonen/anmeldung-einzelpersonen. – Sie muss, wenn sie keine einschlägige Fachkraft ist, eine kostenfreie Tagesschulung in einer Fachstelle für Demenz und Pflege in Bayern absolvieren. Weitere Informationen können Sie gerne in den Fachstellen für Demenz und Pflege in Bayern erfragen: www.demenz-pflege-bayern.de/ueber-uns/regionale-fachstellen/ Oder sich auf unserer Homepage informieren: www.demenz-pflege-bayern.de/angebote-zur-unterstuetzungim-alltag/einzelpersonen/ Quelle: Fachstelle für Demenz und Pflege Irene Oberst, Beauftragte des Landkreises Rosenheim für die Belange von Menschen mit Behinderungen


Stadtnachrichten K O L B ER M O O R

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Frühjahr/Sommer-Semester 2021:

„Nur Mut“ – vhs im Frühjahr Der Start des Frühjahr/Sommer-Semester 2021 der Volkshochschule ist für den 22. Februar geplant. Aufgrund der weiterhin bestehenden Lockdown-Maßnahmen können allerdings Präsenzkurse zu diesem Zeitpunkt nicht starten. Für aktuelle Informationen werden alle Interessenten gebeten, die Website www.vhs-kolbermoor.de zu besuchen. Individuelle Benachrichtigungen können ausschließlich per Mail oder per SMS (Handy) geschehen – hinterlassen Sie uns dazu Ihre Kontaktdaten. Service der vhs für Interessenten an Präsenz-Kursen: Interessieren Sie sich für einen Kurs oder eine Veranstaltung mit persönlichen Treffen, melden Sie sich einfach regulär bei der vhs dafür an. Sie werden dann persönlich über den neuen Kursbeginn oder Veranstaltungstermin informiert. Präsenz-Kurse mit Online-Phasen: Einige Kurse werden in Zeiten des Lockdowns im Online-Format durchgeführt. Sobald Präsenz-Veranstaltungen wieder möglich sind, wechseln diese in den gewohnten Rhythmus mit gewohnten persönlichen Treffen. Einstweilen starten diese aber als digitale-Veranstaltung als Zoom-Videokonferenz. Digitale Kurse sind für die meisten nicht das, was sie sich wünschen – aber unter den gegebenen Umständen doch eine Möglichkeit, andere Menschen zu sehen und in Bewegung oder Sprache am Ball zu bleiben. Präsenz-Kurse mit Online-Phasen sind im Programmheft und auch im Folgenden mit einem „@-Zeichen“ versehen. @ Französisch für Anfänger mit sehr leichten Vorkenntnissen Sie lernen von Grund auf Französisch, um Alltagssituationen in Frankreich sprachlich zu meistern bei Françoise Bonnays-Grünewald, 13x, ab Mittwoch, 24.02., 08.30 Uhr @ ¡BIENVENIDO A CHARLAMOS! – “ACTUALIDAD Y CULTURA“ Konversation Spanisch Bei Prykxy Becker Chenet, 15x, ab Dienstag, 23.02., 17.45 Uhr @ Spanisch am Vormittag mit leichten Gesprächsübungen und Auffrischung Mit Ihren Grundlagenkenntnissen sind Sie herzlich willkommen. Bei Prykxy Becker Chenet, 15x, ab Mittwoch, 24.02., 10.15 Uhr @ Spanisch mit Vorkenntnissen (A2) Bei Prykxy Becker Chenet, 15x, ab Dienstag, 23.02., 19.30 Uhr @ Italienisch: Conversazione facile online (A2/B1) Sie möchten Italienisch Sprechen üben – einfach und bequem von zu Hause aus? Bei Roberta Bisi, 8x, ab Mittwoch, 24.02., 10.00 Uhr @ Italienisch – Grammatica e conversazione livello intermedio (B2) Sie möchten Land und Leute besser verstehen, dabei Ihren Wortschatz erweitern, das freie Sprechen üben und zwischendurch wichtige Strukturen wiederholen? Dann kommen Sie mit auf unsere Italienreise Bei Roberta Bisi, 15x, ab Montag, 22.02., 19.30 Uhr @ Italienisch mit Grundkenntnissen Bei Sonia Trentani-Rupp, 13x, ab Mittwoch, 24.02., 10.15 Uhr @ Italienisch mit Grundkenntnissen Lernen Sie jetzt Italienisch schnell, effektiv und mit viel Spaß mit einer aus der Neurodidaktik abgeleiteten Methode. Bei Marie-Laure Di Gilio, 13x, ab Donnerstag, 25.02., 18.00 Uhr @ Italienisch mit leichten Vorkenntnissen (Sem. 5) Sie haben schon leichte Vorkenntnisse und wollen nun weiter lernen? Steigen Sie in den Kurs ein und erweitern Sie Ihre Möglichkeiten. Bei Sabine Stuffer, 13x, ab Donnerstag, 25.02., 19.00 Uhr

@ Italienisch Konversation: Parliamo e ci divertiamo! (B1) Konversationskurs mit viel Spaß. Bei Marie-Laure Di Gilio, 13x, ab Donnerstag, 25.02., 19.45 Uhr @ Russisch mit leichten Vorkenntnissen (A1) Russisch ist eine Fremdsprache mit hohem Anspruch, aber sie zu lernen macht Spaß. Bei Tatjana Rotar, 13x, ab Dienstag, 23.02., 18.00 Uhr @ Bodyweight-Training Erfolgreiches und effizientes Fitnesstraining. Bei Alexandra Stadler, 15x, ab Mittwoch, 24.02., 19.15 Uhr @ Ein starker Rücken – mit Feldenkrais Bei Simone Conen, 5x, ab Mittwoch, 24.02., 8.45 Uhr @ Pilates: Fortgeschrittene Bei Martina Wenzel, 17x, ab Dienstag, 23.02., 18.15 Uhr @ Pilates: leichte Übungen und 50+ Bei Dörte Krüger, 14x, ab Donnerstag, 25.02., 08.30 Uhr @ Yoga Basics Yoga ist in erster Linie eine Lebenskunst – und Kunst entsteht immer von innen heraus. Bei Dörte Krüger, 14x, ab Montag, 22.02., 08.30 @Yoga für Anfänger Dieser Kurs ist besonders für Anfänger geeignet oder auch für Menschen, die Yoga einfach einmal kennen lernen wollen. Patricia Schroeder kombiniert klassische Yoga-Asanas mit Elementen aus der Rückenschulung in einer bewussten und achtsamen Übungspraxis. Bei Patricia Schröder, 13x ab Mittwoch, 24.02.2021 Auswahl von Veranstaltungen im März Über eventuell verschobene und neu angesetzte Termine werden alle angemeldeten Interessenten unterrichtet – ansonsten bitten wir, die Hinweise auf www.vhs-kolbermoor.de zu verfolgen. Philosophie-Seminar: Was ist Gerechtigkeit? Was ist Gerechtigkeit? Ist sie dasselbe wie Gleichheit, zum Beispiel Gleichheit der Würde oder Gleichheit der Chancen oder Gleichheit vor dem Gesetz? Und woher kommt die Idee einer „sozialen Gerechtigkeit“? Wie steht es mit der Solidarität, ist sie dasselbe wie Gerechtigkeit? Mit Dr. Giovanni Russo, Samstag, 06.03., 10.00 Uhr Filmvorführung: Gandhi Der zum Klassiker gewordene Film aus dem Jahr 1981 beschreibt das Leben einer der größten Persönlichkeiten des 20. Jahrhunderts. Montag, 15.03., 18.00 Uhr


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Hannah Arendt: Die Liebe zur Welt Kommentierte Lesung zur Biographie von Hannah Arendt (1906-1975), der wohl bedeutendsten Frau in der Geschichte der Philosophie. Dr. Alois Prinz ist Schriftsteller. Er studierte Philosophie, Germanistik, Politologie und Kommunikationswissenschaften und verfasste eine gelobte Biographie über Hannah Arendt. Donnerstag, 25.03., 19.30 Uhr Burgen und Wallanlagen im Mangfall- und Inntal In einer Zeitreise von den Kelten bis zur Neuzeit werden Schanzen, Burgställe und Festungen aufgesucht und ihre Geschichte beschrieben. Mit Horst Barnikel, Donnerstag, 18.03., 19:30 Uhr Lichtbildervortrag: Oman – eine arabische Radreise Bei Wolfgang Büttner, Dienstag, 02.03., 19.30 Uhr

Wie umgehen mit der eigenen Sterblichkeit?

Der Tatsache, der eigenen Endlichkeit ins Auge zu blicken, ist alles andere als einfach. Obwohl das ganze Leben letztlich darauf hinaus läuft, wurde und wird diese schwierigste Frage des Menschseins oftmals verdrängt, verschwiegen oder tabuisiert. Mit dem Psychologen, Psychoonkologen und Kulturwissenschaftler Gregor Luks. Dienstag, 23.03., 19.30 Uhr Vortrag: Tod und Trauer Der Bestattermeister Georg Hartl informiert umfangreich über die Abläufe und Riten, alternative Bestattungsformen wie z.B. den Gedenkwaldgarten in Au in Bad Feilnbach sowie alle bürokratischen Abläufe bei einem Trauerfall und welche Dinge mensch zu Lebzeiten bereits regeln kann. Mit Georg Hartl, Mittwoch, 17.03., 19.00 Uhr Die Hospizidee und die Arbeit des Jakobus Hospizvereins im Landkreis Rosenheim Mit Barbara Noichl, Donnerstag, 11.03., 19.30 Uhr Das komplette Programm ist unter www.vhs-kolbermoor.de einzusehen und zu buchen. Das gedruckte Programmheft liegt in vielen Geschäften und Banken im Stadtgebiet sowie im Rathaus zur kostenlosen Mitnahme aus. vhs Kolbermoor, Rathausplatz 1, Telefon (08031) 98338, Fax 97473, info@vhs-kolbermoor.de Anmeldung jederzeit auch im Internet: Stöbern Sie unter www.vhs-kolbermoor.de

Stadtnachrichten K O L B ER M O O R SV-DJK .

Tischtennis-Damen siegen zwei Mal:

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Tabellenführung ausgebaut Die Bundesliga-Damen des SV-DJK Kolbermoor haben mit zwei Erfolgen gegen den ESV Weil am Rhein und gegen den TTG Bingen/Münster-Sarmsheim die Tabellenführung ausbauen können. Mit dem 7:1 Sieg im Auswärtsspiel in Weil boten die Kolbermoorer eine starke Mannschaftsleistung und zeigten einmal mehr auf, dass in der Liga mit ihnen zu rechnen ist, wenn es um die Meisterschaftsentscheidung gehen wird. Eine Woche später folgte der 6:2 Heimerfolg gegen Bingen. Der Spielverlauf verlief jedoch enger, als das reine Ergebnis vermuten lässt. So gelang es den Gastgeberinnen vier der fünf Fünfsatzspiele zu gewinnen. Das Spiel begann mit einem hart erkämpften 3:2 von Kristin Lang gegen eine hingebungsvoll kämpfende Giorgia Piccolin. Dem gegenüber stand eine überraschende 0:3 Niederlage von Yuan Wan gegen Chantal Mantz, wobei sich Wan in den ersten beiden Sätzen nur knapp geschlagen geben musste. Im hinteren Paarkreuz zeigte Yuan Wan Anastasia Bondareva eine Spitzenleistung und bezwang Katerina Tomanovska in einem engen Spiel nach fünf Sätzen. Währenddessen feierte Svetlana Ganina einen ungefährdeten 3:0 Erfolg gegen Karolina Mynarova. Nach der 3:1 Halbzeitführung schnupperte Bingens Chantal Mantz gegen Kristin Lang an einem Sieg und führte im Entscheidungssatz eines sehenswerten Matchs bereits mit 7:1, doch Kolbermoors Spitzenspielerin ließ danach nur noch zwei Gegenpunkte zu und riss das Ruder noch herum. Am Nebentisch musste sich Yuan Wan in einer umkämpften Partie gegen Giorgia Piccolin nach fünf Durchgängen geschlagen geben. Etwas ärgerlich war diese Niederlage für die Kolbermoorer schon, hatte Wan im vierten Satz bereits mehrere Matchbälle und eine deutliche Führung im fünften Satz verspielt. Allerdings machten ihre Teamkameradinnen im Anschluss den Sack zu. Svetlana Ganina gewann erneut mit 3:0, diesmal gegen Katerina Tomanovska, während Anastasia Bondareva zum zweiten Mal an diesem Tag nach fünf Sätzen gegen Karolina Mynarova den Tisch als Siegerin verließ. Coach Michael Fuchs bilanzierte „ein nicht einfaches Spiel, besonders im vorderen Paarkreuz“ und hob anschließend das untere Paarkreuz hervor, „welches heute den Unterschied ausgemacht hat“. Mit dem Rückenwind aus den beiden Erfolgen kann die Mannschaft nun positiv gestärkt in die nächsten Spiele gehen. Fotos: Erik Thomas Text: Florian Wiesener

Anastasia Bondareva


Stadtnachrichten K O L B ER M O O R In den Monaten Februar und März:

Kreuzwegandachten Die Stadtkirche Kolbermoor lädt herzlich ein zu den Kreuzwegandachten in der Fastenzeit. Die Termine sind: Freitag, 19.02., 18.30 Uhr Kreuzweg Wiederkunft Christi Freitag, 26.02., 18.30 Uhr Kreuzweg Hl. Dreifaltigkeit Freitag, 12.03., 18.30 Uhr Kreuzweg Hl. Dreifaltigkeit Freitag, 19.03., 18.30 Uhr Hl. Messe Hl. Dreifaltigkeit (Josefiamt, kein Kreuzweg an diesem Tag) Freitag, 26.03., 18.30 Uhr Kreuzweg Hl. Dreifaltigkeit Monika Langer, Stadtkirche

Gemeinsame Besinnungs- und Gebetsabende:

Ökumenische Exerzitien Die evangelische Kirchengemeinde und die katholische Stadtkirche laden in der Fastenzeit zu einem gemeinsamen geistlichen Weg auf Ostern ein. Alle können mitmachen, die mit kurzen biblischen, poetischen oder Bild-Impulsen im Alltag zur Ruhe kommen möchten und wieder in einen engeren Kontakt mit sich und Gott treten wollen. Ein schön gestaltetes Büchlein begleitet die Teilnehmer dabei, das Thema lautet: „zwischenRÄUME“. Gemeinsame Gebets- und Besinnungsabende finden an den fünf Mittwochen nach Aschermittwoch immer um 19.30 Uhr in der evangelischen Kreuzkirche statt: Am 24. Februar, 3., 10., 17. und 24. März. Es ist auch möglich, nur mit dem Buch die eigene persönliche Besinnungszeit zu gestalten. Die gemeinsamen Gebetsabende sind nicht verpflichtend. Anmeldung und Buchbestellung bitte bei Monika Langer oder Birgit Molnar. Die Teilnehmer werden begleitet von Birgit Molnar, evang. Pfarrerin, Barbara Huber, kath. Pastoralassistentin, Monika Langer, kath. Pastoralreferentin. Monika Langer

Für die Fastenzeit:

Impulskalender Schon seit vielen Jahren schreibt eine Gruppe hauptsächlich junger Theologinnen und Theologen aus unserem Erzbistum München-Freising Impulse für die Advents- und Fastenzeit. Die Impulse werden per Mail oder App verschickt und sind kostenlos. In der Fastenzeit 2021 dreht sich alles um das Stichwort WELTWEIT. Die Texte und Bilder laden ein, sich gedanklich auf eine Reise um die Welt zu machen. Anmeldung zum Impulskalender unter www.impuls-ao.de Elisabeth Maier

Ausgabe 256 · Seite

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Apotheken-Notdienst Kolbermoor 17.02.2021 Salin-Apotheke Tel.: 08031/34113, Salinstr. 10, 83022 Rosenheim 18.02.2021 Kur-Apotheke Tel.: 08061/2304, Bahnhofstr. 8, 83043 Bad Aibling 19.02.2021 Optymed-Apotheke im Hertopark Tel.: 08031/4095250, Carl-Jordan-Str. 16, 83059 Kolbermoo 20.02.2021 Optymed-Apotheke im Kaufland Tel.: 08031/4095270, Äußere Münchener Str. 100, 83026 Rosenheim 21.02.2021 Mangfall-Apotheke Tel.: 08031/93232, Bahnhofstr. 3, 83059 Kolbermoor 22.02.2021 Frühlings-Apotheke Tel.: 08061/4597, Münchner Str. 17a, 83043 Bad Aibling 23.02.2021 St. Urban-Apotheke Tel.: 08031/88220, Georg-Staber-Ring 7, 83022 Rosenheim 24.02.2021 Wendelstein-Apotheke Tel.: 08031/91236, Rosenheimer Str. 16, 83059 Kolbermoor 25.02.2021 Linden-Apotheke Tel.: 08061/1066, Lindenstr. 4, 83043 Bad Aibling 26.02.2021 Sebastian-Apotheke Tel.: 08061/7908, Kirchzeile 6, 83043 Bad Aibling 27.02.2021 Optymed-Apotheke an der alten Spinnerei 8 Tel.: 08031/409520, 83059 Kolbermoor 28.02.2021 Marien-Apotheke Tel.: 08031/15585, Max-Josefs-Platz 21, 83022 Rosenheim 01.03.2021 Marien-Apotheke Tel.: 08061/1770, Marienplatz 9, 83043 Bad Aibling 02.03.2021 Rosen-Apotheke Tel.: 08031/9416969, Happingerstr. 77b, 83026 Rosenheim 03.03.2021 Kur-Apotheke Tel.: 08061/2304, Bahnhofstr. 8, 83043 Bad Aibling 04.03.2021 Optymed-Apotheke im Hertopark Tel.: 08031/4095250, Carl-Jordan-Str. 16, 83059 Kolbermoor Jeweils von 08.00 bis 08.00 Uhr

Störungsdienst der Stadt: 0173-8644444

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