Burgenlands Wirtschaft

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BURGENLAND Nr. 12

Freitag, 13. Dezember 2013

Das Servicemagazin der Wirtschaftskammer Burgenland

EURO 1,20

P.b.b., Erscheinungsort, Verlagspostamt Eisenstadt, Aufgabepostamt Eisenstadt • GZ02Z031730M

Wie ernst nimmt uns die Politik? Aktuelle Fragen beim Wirtschaftsparlament Wie viel Politik verträgt die Wirtschaft und wie können Unternehmen in dieser politischen Arena bestehen? Ab Seite 3

Foto: thinkstockphotos.de



Die Politik muss unternehmerischer werden! Bei Regierungsverhandlungen hat man den Eindruck, dass es mehr um Personen und die Ressortaufteilung geht, als um Inhalte und die Lösung anstehender Probleme. Unternehmerisches Denken kommt leider meistens zu kurz. Wie anders ist zum Beispiel die Rechnungshof-Kritik zu erklären, der kritisiert, dass 2.800 Lehrer nach der Hacklerregelung in Frühpension geschickt wurden und man erst danach bemerkt hat, dass 6.700 Lehrer fehlen. Das Pikante dabei: Das neue Lehrerdienstrecht soll frühestens 2019 in Kraft treten, das heißt, diese Lehrkräfte werden noch nach dem alten (teuren) Dienstrecht eingestellt.

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Bleiben wir beim Thema Bildung. Österreich lässt sich, verglichen mit anderen Staaten, Bildung sehr viel kosten. Aber, jeder zweite Bildungseuro geht bei uns in die Verwaltung. So kostet uns die Neue Mittelschule pro Schüler und Jahr allein aufgrund des uneinheitlichen Lehrerdienstrechts um 2.000 Euro mehr als das klassische Gymnasium. Was mir in der Debatte fehlt, sind Anreize, die das Arbeiten in den Vordergrund stellen. Derzeit wird doch eher darüber nachgedacht, wie man Leistungsträger noch mehr besteuern kann. Dabei machen die hohen Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträge in Österreich bereits

48,4 Prozent der gesamten Lohnkosten aus. Der OECD-Durchschnitt liegt bei 35,2 Prozent. Oder etwa die Diskussion um eine eine Vermögenssteuer. Derartige Steuern führen zwangsläufig zur Kapitalflucht ins Ausland und das ist Gift für jede Volkswirtschaft. Schon jetzt wird dem Mittelstand über Gebühr in die Taschen gegriffen. Und eine Vermögenssteuer würde ganz sicher nicht nur einen Herrn Mateschitz oder eine Familie Porsche treffen. Vielmehr würde es all jene treffen, die Eigentum besitzen – in welcher Form auch immer – ob Sparbuch, Einfamilienhaus oder eben einen Betrieb.

Peter Nemeth, Präsident der Wirtschaftskammer Burgenland

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EDITORIAL

Mit Jahresbeginn haben wir einen neuen Verlagspartner. Der Oberwarter Tuba-Verlag löst die MEMA GmbH. ab, die uns vier Jahre erfolgreich begleitet hat. Danke dafür! Geplant ist auch ein grafischer Relaunch des Magazins. Natürlich freuen wir uns auch weiterhin über Ihre Anregungen, konstruktive Kritik und Wünsche. Das neue WK-Magazin 2014 gibt es wieder am 7. Februar. Bis dahin im Namen der gesamten Redaktion ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für 2014.

Harald Schermann Chefredakteur

Die Menschen vertragen die Wahrheit STATEMENT Politikberater Thomas Hofer war Gastredner beim Wirtschaftsparlament in Eisenstadt. Er analysierte das Spannungsfeld Wirtschaft und Politik.

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s muss nicht immer das Füllhorn sein, so das Credo von Politikberater Thomas Hofer in seinem Statement beim Wirtschaftsparlament in der Wirtschaftskammer in Eisenstadt. „Menschen vertragen zu 100 Prozent die Wahrheit“, führt Hofer aus. „Die

Bevölkerung hat Verständnis dafür, dass nicht alles eitel Sonnenschein ist. Es ist wichtig, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren und sich Ziele zu setzen.“ Er zeigte anschaulich Bespiele von Personenund Themen-Wahlkampfkampagnen der letzten Jahre in Österreich.

Aber, auch die Wahlkämpfe und politischen Botschaften aus dem englischsprachigen Raum bezog der Redner exemplarisch ein. Das Publikum lauschte den Kurzvideos, die er in seine Beispielsammlung einbaute. „Der Mensch denkt in Metaphern“, gab

Impressum Herausgeber: Wirtschaftskammer Burgenland, Robert Graf-Platz 1, 7000 Eisenstadt, Tel. 05/90 907-45 11, Fax: DW 45 15, redaktion@wkbgld.at Chefredakteur: Dkfm. Harald Schermann (DW 45 10) Chefredakteur-Stv.: Mag. Doris Granabetter (DW 46 10) Redaktion: Markus Treiber (DW 45 13) Abo-Verwaltung/Sekretariat: Dagmar Kaplan (DW 45 11) Verleger: MEMA Medien Marketing GmbH Tel. 0 38 62/28 202-12 Grafik/Layout: MEMA, Siegfried Soritz Anzeigenannahme: MEMA, Petra Dobay, Tel. 0 26 82/69 56 403, anzeigen@mema.at Druck: Wograndl-Druck GmbH Druckweg 1, 7210 Mattersburg Herstellungsort: Eisenstadt Auflage: 17.000 Stück

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Direktor Anton Bubits zog beim Wirtschaftsparlament Bilanz über das Jahr 2013 und gab einen Ausblick auf die vielfältigen Aktivitäten im nächsten Jahr.

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COVER

Thomas Hofer Tipps für alle, die sich in die öffentliche Kommunikation via Medien einbringen. „Ich bin nicht der Ansicht, dass Leute, die Visionen haben, einen Arzt brauchen. Es ist unabdingbar Visionen zu haben, um etwas weiterzuentwickeln. Besonders die Bildung ist

eine Investition in die Zukunft.“ Hart ins Gericht ging Thomas Hofer mit der derzeitigen politischen Situation in Österreich: „Der Leidensdruck in der Politik muss noch größer werden, um Änderungen hervorzurufen. Wenn die Situation so weiterbesteht, wird der Wähler den

einen oder anderen Politiker bald von seinem Druck erlösen.“

Präsident Peter Nemeth begrüßte den Politik- und Kommunikationsberater Thomas Hofer beim Wirtschaftsparlament. Fotos: WKB

Leistungsportfolio BILANZ Direktor Anton Bubits gab beim Wirtschaftsparlament einen umfassenden Überblick über das Jahr 2013 und einen Ausblick auf geplante Aktivitäten.

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er Kontrollgipfel, der Wirtschaftslandtag, der Anstoß für den Prozess „Marke Burgenland“ sowie die Geschäftskontaktemessen und Round Tables, die Unternehmer und die regionalen Vertreter in den Gemeinden an einen Tisch brachten, sowie der Tag der Lehre waren Meilensteine im Jahr 2013. „Neben den zahlreichen Veranstaltungen und Initiativen wurde Dezember 2013

aber auch das Serviceangebot weiter ausgebaut“, führte Direktor Anton Bubits aus. „Das Onlineangebot wurde erst kürzlich um den Vergabe-Ratgeber erweitert und bietet den Unternehmern eine wertvolle Unterstützung.“ Das Thema Wirtschaft in der Region und der Schwerpunkt Bildung werden auch 2014 weitergetragen. Am 15. Oktober 2014 laden

burgenländische Lehrbetriebe wieder die Volksschulen zum Tag der Lehre ein. Schon am 13. März findet ein Regionalkongress statt und auch die Geschäftskontaktemessen werden fortgeführt. „Ergänzend dazu werden Mitarbeiter und Funktionäre im Rahmen von WK on Tour Betriebe in den Bezirken besuchen“, so der Kammerdirektor.

„Das Angebot der Wirtschaftskammer Burgenland wurde 2013 sehr gut angenommen.“ Anton Bubits WK-Direktor

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Abstimmung POLITIK Die künftige Regierung, die aktuelle Budgetsituation und die Arbeitsbedingungen am Standort Österreich wurden beim Wirtschaftsparlament in Eisenstadt diskutiert.

KANALABGABE­ GESETZ Es wird im Kanalabgabegesetz berücksichtigt, dass Gastgewerbe- und Fleischerbetriebe mit Fettabscheideanlagen weniger Gebühren zahlen, andere Punkte der Wirtschaftskammer-Stellungnahme wurden jedoch nicht berücksichtigt. Dass dies lediglich bei Verwendung von Fettabscheidern beachtet wurde, nicht aber bei Ölabscheideanlagen, ist eine Ungerechtigkeit gegenüber diesen Branchen. Stefan Kneisz (WB) Regionalstellenobmann, fordert Fairness für die burgenländischen Betriebe und keine Novelle, die wieder mit zweierlei Maß misst.

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NACHT-60ER Derzeit wird die Straßenverkehrsordnung einer Novellierung unterzogen. Gemäß § 42 (8) StVO dürfen LKW mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t in der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr nicht schneller als 60 km/h fahren. Diese Regelung ist im Hinblick auf die Verkehrssicherheit fragwürdig! Gottfried Freismuth fordert (WB), dass der Bundesgesetzgeber im Zuge der Novellierung der Straßenverkehrsordnung die Abschaffung der 60 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung für LKW in der Nacht umsetzt.

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ALLERGENE STOFFE Gemäß EU-Verordnung sind spätestens ab 13. Dezember 2014 auch Gastronomiebetriebe verpflichtet, Inhaltsstoffe, die zu Allergien oder Unverträglichkeiten führen können, auszuweisen. Eine schriftliche Kennzeichnung aller in der Verordnung vorgesehenen Inhaltsstoffe ist in der Gastronomie nicht umsetzbar. Aus diesem Grund fordert Ernst Horvath (WB), dass in der Verordnung des BMG die besonderen Gegebenheiten der Gastronomiebranche Berücksichtigung finden.

WETTBEWERBS­ GLEICHHEIT Die nicht gemeinnützigen Vereine nutzen die unterschiedliche Definition von Gemeinnützigkeit im Vereins- und Steuergesetz aus, um unberechtigterweise Veranstaltungen auszurichten. Veranstaltungen werden, ohne Voraussetzungen zu erfüllen, abgehalten und es werden keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bezahlt. Um diese Wettbewerbsverzerrungen und Abgabenhinterziehungen zu verhindern, fordert Helmut Tury (WB) sowie die Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie, dass eine klare Definition der Gemeinnützigkeit festgelegt wird.

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DRINGLICHKEITS­ ANTRAG Die Wirtschaftskammer hat in ihrem Forderungsprogramm Punkte angeführt, die die besten Standortbedingungen und ein unternehmerfreundlicheres Klima schaffen, um Arbeitsplätze und Wohlstand zu sichern. Um diesen Weg zu unterstreichen, fordert Helmut Tury (WB) im Detail: Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter; keine Gebührenerhöhung auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene; Einkommenssteuer attraktivieren und Beseitigung der Vorsteuerabzugsbeschränkung.

GRENZÜBER­ SCHREITENDE DIENSTLEISTUNGEN Die Dienstleistungsfreiheit im EU-Binnenmarkt erlaubt ausländischen Unternehmern bei der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung selbständige Tätigkeiten in Österreich. Diese Öffnung des Marktes wird immer häufiger von unseren Nachbarländern genutzt und schafft sowohl für unsere Betriebe als auch für Konsumenten eine in Haftungsfragen nicht eindeutig geregelte Situation. Silvia Burian (RFW) fordert umfassende Aufklärungsarbeit zu leisten, um Unternehmer und Konsumenten über Risiken im Bereich der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung zu informieren und gleichzeitig schärfere Sanktionen zu fordern.

TABAKGESETZ Zum aktuellen Tabakgesetz betreffend die vorgegebene Trennung des Nichtraucher- und Raucherbereiches wurde ein Antrag von René Tauber (SWV) und Silvia Burian (RFW) eingebracht. Ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes zeigt jedoch, dass viele Investitionen nun wertlos geworden sind. Daher wurde von Josef Sagmeister (WB) ein Änderungsantrag gestellt, dass alle im Wirtschaftsparlament vertretenen Fraktionen sich bei ihren Nationalratsabgeordneten dafür einsetzen, dass das Tabakgesetz in seiner ursprünglichen Form wieder hergestellt wird.

VERKEHRS­ INFRASTRUKTUR Seit Jahren wird von Experten auf die sehr unterschiedliche Verkehrssituation im Burgenland hingewiesen. Da die Einsparungserfordernisse im höherrangigen Straßenbau bewusst sind, wird von Stefan Weiss (RFW) gefordert, zumindest die Streckenabschnitte zwischen den Ortschaften weiter auszubauen, um diese Strecken zu beschleunigen und auch die Unfallgefahren zu minimieren. Dies wäre möglich durch den Ausbau einer zusätzlichen „dritten Spur“ als Überholspur und weiterer zusätzlicher Begleitwege.

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Autobus-, Taxiund Mietwagengewerbe

Bäcker

Baumeister

Fußpfleger und Masseure

Gastgewerbe

Güterbeförderungsgewerbe

Kälte- und Klimatechnik

Karosseriebauer, -spengler und -lackierer

KFZ-Techniker

Massage

Mechatroniker

Metalltechniker


Elektrotechnik

Fremdenführer

Friseure

Meister-

Werke 366 MEISTER - davon 285 männlichen und 81 weib­ lichen Kandidaten wur­ den im Rahmen der großen burgenländischen Meis­ terfeier im Festsaal der Wirtschaftskammer Bur­ genland die Meister- oder Befähigungsurkunden an die stolzen Jungmeister überreicht. Ein neuer Re­ kord für das Burgenland! Die beliebtesten Bran­ chen sind Gastgewerbe, KFZ Technik, Friseure und Personenbeförderer.

Spengler

Heizungstechnik

Kosmetik

Maler

Taxi-Mietwagen

Tischler

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Europa wählen INFORMATIONSOFFENSIVE Die Sozialpartner und die Österreichische Gesellschaft für Europapolitik verstärken ihren Europa-Dialog im Hinblick auf die Europawahlen 2014.

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n knapp sechs Monaten sind über sechs Millionen Österreicherinnen und Österreicher aufgerufen, ihre Vertreterinnen und Vertreter im Europäischen Parlament für die kommenden fünf Jahre zu wählen. Österreich ist das einzige EULand, in dem Jugendliche bereits ab 16 Jahren wählen können. Daher haben hierzulande überdurchschnittlich viele Jung- und Erstwählerinnen und -wähler die Möglichkeit, bei den Wahlen ihre Stimme abzugeben. Vor diesem Hintergrund startet die Österreichische Gesellschaft für Europapolitik (ÖGfE) in Kooperation mit den Sozialpartnern die Informationsoffensive „EUROPA,

was ist jetzt?“. Ziel der Aktion ist es, mit der österreichischen Jugend offen und kritisch über europäische Entwicklungen zu diskutieren und sie über die Europawahl am 25. Mai 2014 zu informieren. Auf der Facebook-Plattform „EUROPA, was ist jetzt?“ soll ein lebendiger Dialog über die Europawahl gestartet werden. „Die europäische Integration lebt über den Wahltag hinaus vom Diskurs“, ist ÖGfE-General Paul Schmidt überzeugt. Ab Jänner 2014 wird zusätzlich ein Tourbus Berufsschulen, überbetriebliche Ausbildungsstätten und Betriebe in ganz Österreich besuchen, um Gespräche zu EU-Themen

insbesondere mit Lehrlingen zu führen. „Die Sozialpartner haben beschlossen, vor allem junge Menschen verstärkt anzusprechen. Sie sollen dazu ermutigt werden, sich kritisch und fundiert zu europapolitischen Themen zu äußern. Denn die Zukunftschancen der jüngeren Generation hängen maßgeblich davon ab, wie es in und mit Europa weitergeht, wo die Hälfte des österreichischen Wohlstandes erwirtschaftet wird“, betonten ÖGB-Vizepräsidentin Sabine Oberhauser, WKÖPräsident Christoph Leitl, AK-Präsident Rudolf Kaske und LK-Präsident Gerhard Wlodkowski unisono.

Tabakgesetz: Gesetzesreparatur WERTLOS Viele Investitionen – den Nichtraucher- und Raucherbereich betreffend – sind nun nutzlos. Die Wirtschafts fordert eine Gesetzreperatur.

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KÖ-Präsident Christoph Leitl und WKÖVizepräsident Christoph Matznetter sprechen in der Debatte um ein Rauchverbot in Gastronomiebetrieben klar für eine Reparatur des Gesetzes im Sinne der bisher geltenden Regelung aus. Einem dementsprechenden Antrag hat das Wirtschaftsparlament in

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seiner Sitzung vergangene Woche zugestimmt. Rund 12.000 Gastronomiebetriebe haben insgesamt 96 Millionen Euro in Raumabtrennungen für den Nichtraucherschutz investiert. Leitl: „Diese Betriebe haben im guten Glauben und korrekt nach Auskünften der Behörden gehandelt. Ihre

Investitionen wären nun mit einem Schlag verloren, zudem drohen auch noch Strafzahlungen, die zu untragbaren Kosten führen können. Wir fordern daher den Gesetzgeber auf, im Sinne von Investitionsund Vertrauensschutz klare Tatsachen zu schaffen und das Tabakgesetz zu reparieren.“ Dezember 2013


WIRTSCHAFT + POLITIK

Wirtschaft fordert Wachstumsimpulse DISKUSSION Ganz im Zeichen von notwendigen Wachstumsimpulsen für die Wirtschaft stand das Wirtschaftsparlament der WKÖ.

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ir brauchen intelligente Impulse statt milliardenschwerer Forderungen“, betonte WKÖPräsident Christoph Leitl. Die heimischen Unternehmen wünschten sich weniger Bürokratie und eine Senkung der Lohnnebenkosten, und die Wirtschaftskammer werde sich mit aller Kraft für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Betriebe einsetzen und alles tun, damit die Wirtschaftsentwicklung besser verläuft. Die Notwendigkeit von konjunkturellen Impulsen betonte auch WKÖ-Vizepräsident Christoph Matznetter: „Es gibt zu wenig Inlandskonsum, zu wenig Investitionen der Betriebe wie auch der öffentlichen Hand. Und die EU, unser Hauptexportmarkt, schwächelt.“ Matznetter plädierte dafür, Steuerausnahmen zu streichen und Konjunkturimpulse zu setzen. Im Hinblick auf das Pensionssystem forderte er, „die Dinge mit Maß und Ziel zu betreiben“. Dringlichkeit sieht hier hingegen WKÖ-Vizepräsident Fritz Amann: „Es muss heute gehandelt werden, nicht in ein paar Jahren. Im Hinblick auf die Lehrlingsförderung forderte Amann, die Ungleichbehandlung der betrieblichen Dezember 2013

> DI Franz Guszich, INVARIS Informationssysteme GmbH

„Wer für neue Steuern ist, gefährdet Investitionen und vertreibt Arbeitsplätze. Wir zahlen genug Steuern, der Staat muss nur ordentlich damit wirtschaften.“ WKÖ-Präsident Christoph Leitl

Lehre im Vergleich zu überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen, die den Staat um ein Vielfaches teurer komme, zu beenden. „Hier muss es zu einer fairen Verteilung kommen.“ WKÖ-Vizepräsident Richard Schenz, Vertreter der Liste Industrie, betonte die Notwendigkeit, den Produktionsstandort Österreich zu stärken. „Notwendig sind eine Standortattraktivierung und Investitionen in Bildung, etwa in Form von technischen Qualifikationen.“

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WIRTSCHAFT

Expertenwissen UNTERSTÜTZUNG Burgenländische Unternehmensberater haben sich in Expertenrunden zusammengeschlossen und unterstützen burgenländische Unternehmen mit ihrem Wissen.

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nternehmer stehen ständig vor neuen Herausforderungen: Sei es, dass sich im Familienbetrieb etwas verändert, dass man eine zündende Idee

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hat, aber nicht weiß, wie sie umzusetzen ist oder dass man sich bei wichtigen Entscheidungen gerne mit jemandem austauschen möchte. Die Experts

Groups (EG) der burgenländischen Unternehmensberater bieten qualitativ hochwertige Unterstützung in den einzelnen Bereichen an.

EG Wirtschaftsmediation

EG WirtschaftsTraining & Coaching

EG Innovation

Eine Scheidung kann einen bislang gut funktionierenden Familienbetrieb ins Wanken bringen. Dies ist eine der vielen Situationen, in denen die Experts Group „Wirtschaftsmediation“ dabei unterstützt, Interessen und Werte zu erkennen und zu klären. Während in einem gerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Ansprüche der Parteien geklärt und entschieden werden, ungeachtet der wirtschaftlichen Auswirkungen, geht es in der Mediation darum, die tatsächlichen Interessen und Werte zu erkennen. Es werden gemeinsame, tragfähige Lösungen erarbeitet. Mediatoren helfen durch ihre Neutralität und Allparteilichkeit, aber auch durch psychologisch fundierte Gesprächsführung, diesen Prozess voranzutreiben. Durch Wirtschaftsmediation können im besten Fall jahrelang dauernde Verfahren vermieden werden.

Die Experten der Gruppe WirtschaftsTraining & Coaching sind erste Ansprechpartner für Personalverantwortliche in Unternehmen. Als Akkreditierte WirtschaftsTrainerinnen bzw. WirtschaftsCoaches unterziehen sie sich freiwillig einer Höherqualifizierung durch Kundenbeurteilung. Sie stehen Unternehmen mit persönlicher und fachlicher Kompetenz bei der Personalentwicklung und -planung zur Seite und sind so der erste Ansprechpartner für Personalverantwortliche in puncto Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter. Führungskräfte finden durch professionelles Coaching Unterstützung bei Entscheidungssituationen und Begleitung in komplexen Veränderungsprozessen. Viele Anforderungen werden dadurch erfolgreich bewältigt. Coaching leistet damit einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Qualitätssicherung.

Sie haben eine Idee – nun wollen Sie daraus geschäftliches Kapital schlagen. Die Experts Group Innovation & Technologietransfer hat es sich zur Aufgabe gestellt, den Innovationsgedanken in allen Bereichen, vor allem bei den KMU, zu verbreiten. Die Mitglieder, Experten aus der Fachgruppe Unternehmensberatung, verstehen unter Innovation alle Veränderungen im Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen bzw. die Organisation betreffen und für das Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil generieren. Sie unterstützen die Unternehmen bei der Suche, Bewertung, Auswahl und Umsetzung von Innovationen ebenso wie bei den Themen Marktforschung, Projektimplementierung oder Patentierung und Förderungen. Die Experts Group ist eine Innovationsplattform für alle, die sich mit dem Thema Innovation professionell beschäftigen.

Ansprechpartner: Gerhard Konir, MBA, MSC

Ansprechpartner: Mag. Johannes Ernst, CMC

Ansprechpartner: DI Wolfgang Rupp

g.konir@konir.at

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Foto: fotolia.com/fotogestoeber

EG Bonitätsmanagement & Controlling Als Brücke zwischen Unternehmen und Kapitalgebern, aber auch als erste Adresse bei betriebswirtschaftlichen und finanziellen Themenstellungen, stehen die akkreditierten Berater für Bonitätsmanagement & Controlling. Sie unterstützen mit ihren Kontakten zu Kapitalgebern und ihrem Wissen über Finanzierungs- und

Controllingwerkzeuge sowie ihren guten Draht zu Förderstellen. Sie sind bei der Suche nach Finanzierungsalternativen und bei der Umsetzung von bonitätsverbessernden Maßnahmen behilflich. Aufgrund ihres Praxiswissens und ihrer Erfahrung sind sie erste Ansprechpartner bei Fragen zur zukunftsfähigen Gestaltung

der Unternehmensstrategie, umfassenden Unternehmenssteuerung, Optimierung von Ertrag und Cashflow, Ausbalancierung von Chancen und Risiken sowie Verbesserung der Kapital- und Liquiditätsstruktur.

In der Betrachtung des unternehmerischen Alltags sind diese Säulen gleichwertige Themenfelder. Die Nachhaltigkeits-Experten beziehen daher die Menschen im Unternehmen – vom Mitarbeiter bis zum Unternehmer und seiner Familie – ebenso ein wie das Thema der Rohstoffe und Vormaterialien. Sie stellen Überlegungen im

Bereich Beschaffung, Materialauswahl und Abfall- und Emissionsreduktion an. Sie bringen ihr Know-how ein und bereiten dadurch den Weg für langfristig lebenswerte Unternehmen.

Ansprechpartner: Mag. Michael Forstik office@mforstik.com

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EG CSR CSR bedeutet „Corporate-Social-Responsibility“, also gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen. Der Prozess zur nachhaltigen Orientierung des unternehmerischen Handelns ruht auf drei Säulen, die eine ausgewogene Entwicklung sicherstellen: „Mensch/Gesellschaft“, „Umwelt/RessourcenErhalt“ und „Ökonomie/Erfolg“.

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Ansprechpartner: Rudolf Exel beratung@exel.at

Allgemeine Informationen: Gerald Rammesmayer Fachgruppengeschäftsführer Fachgruppe UBIT Wirtschaftskammer Burgenland Robert Graf-Platz 1 7000 Eisenstadt Tel. 05 90 907-37 20 gerald.rammesmayer@wkbgld.at

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Innovation siegt AUSGEZEICHNET Im November wurde im Rahmen einer Gala der Innovationspreis der WiBAG und der Wirtschaftskammer Burgenland verliehen.

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er Innovationspreis 2013 brachte so viele Nominierungen wie nie zuvor. Im Mittelpunkt der

festlichen Preisverleihung im November im Restaurant Reisinger am Neufelder See standen jedoch

nicht nur die Sieger. Die Veranstaltung bot allen Geladenen die Möglichkeit zum Networking.

Aus über 50 Einreichungen wurden in vier Kategorien Sieger gekürt. Hauptpreisträger ist Peter Nussbaumer von der I-New Unified Mobile Solutions AG aus Mattersburg (Mitte).

Die Vorstände der WiBAG, Franz Kast und Günter Perner, sowie Wirtschaftskammerpräsident Peter Nemeth diskutierten über die Innovationskraft im Burgenland.

DIESES PROJEKT WIRD VOM EUROPÄISCHEN FONDS FÜR REGIONALENTWICKLUNG, VOM BUND UND LAND BURGENLAND KOFINANZIERT.

– WERBUNG – Fotos: WiBAG/Peter Tuma

Mehr Infos zum Projekt „Gute Idee, Burgenland“ Technologiezentrum Marktstraße 3 7000 Eisenstadt Tel. 05/90 10-22 44 office@gute-idee-burgenland.at www.gute-idee-burgenland.at www.wibag.at

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Die weiteren Preisträger waren unter anderem Imprint Analytics GmbH (Dienstleistung), Familypark Neusiedlersee (Tourismus) und SET Software Engineering Tschürtz GmbH (KMU).

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Gastropläne für Burg Forchtenstein RESTAURANTBETRIEB Die Esterházy-Betriebe planen den Ausbau der Gastronomie auf Burg Forchtenstein.

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it dem Umbau der Bastei soll die positive Entwicklung von Burg Forchtenstein als Besuchermagnet fortgesetzt werden. „Bei den Besuchern besteht der Wunsch nach einem entsprechenden gastronomischen Angebot“, sagt Hans Christian Karall, Direktor und Leiter des Bereiches Historische

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Großanlagen bei Esterházy. Geplant sind ein Gastraum mit 60 Sitzplätzen und die Adaptierung des historischen Gewölberaumes mit 30 Sitzplätzen sowie 50 Sitzplätze im Freien. Die vorbereitenden Maßnahmen wurden bereits getroffen, als Baukosten sind 1,8 Millionen Euro veranschlagt. Ziel des

Projektes ist es, die Burg zu einem noch größeren Anziehungspunkt in der Region zu machen. Ein Betreiber für das Restaurant wird noch gesucht. In der unteren linken Bastei auf Burg Forchtenstein wird ein Aussichtsrestaurant errichtet. Foto: Tibor Csepregi

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kommentar

Online-Ratgeber SERVICE Das Angebot der Online-Ratgeber wurde um wichtige Informationen zum Vergabegesetz erweitert. Die Wirtschaftskammer bietet im Internet unter wko.at/onlineratgeber allen Unternehmern wertvolle Unterstützung.

Keine Steuertipps vom Christkind! Ist Ihnen schon einmal aufgefallen, dass regelmäßig am ende des Jahres in den medien tipps auftauchen, wie man noch schnell die Voraussetzungen für eine „günstigere Besteuerung“ des ablaufenden Geschäftsjahres schafft. Oft gehen diese tipps geradezu mit „appellen“ einher, dieses und jenes zu tun... Das kann ganz schön stressen und zu echter Unsicherheit führen, ob man alles richtig gemacht hat – und das gerade zum Weihnachtsfest! Daher geben wir Ihnen heute keIne tIPPS.

Wir sind da – das ganze Jahr! Unsere kunden wissen, dass sie das ganze Jahr über rundum bestens betreut sind und dass wir nicht nur am ende des Jahres mit guten tipps an sie herantreten. Ich nütze daher diesen Platz, um Ihnen im namen aller GCt-mitarbeiter ein ruhiges und entspanntes Weihnachtsfest und für das neue (Wirtschafts-) Jahr 2014 viel beruflichen Erfolg und privates Glück zu wünschen. WIr werden auch 2014 für unsere kunden mit aller kraft da sein und sie in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Belangen optimal unterstützen – und zwar das ganze Jahr über.

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er neue Ratgeber zum Vergaberecht unterstützt klassische öffentliche Auftraggeber, die das Bundesvergabegesetz (kurz BVergG) einhalten müssen, bei der Wahl des Vergabeverfahrens. Er führt Schritt für Schritt durch die gängigsten Vergabeverfahren und stellt auch Musterformulare für die Abwicklung von Verfahren zur Verfügung. Der Ratgeber bietet wertvolle Unterstützung für

öffentliche Auftraggeber, die nicht regelmäßig mit Beschaffungsvorgängen zu tun haben. Entscheidungshilfen für den Unternehmeralltag Derzeit stehen auf wko.at/ onlineratgeber Onlineratgeber zu folgenden Themen bereit: ■■Arbeitsrecht und Sozialrecht ■■Bildung und Lehre ■■Verkehr und Betriebsstandort

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Business News

Fotos: WKB

Dr. Johann Gneist, Gneist Consulting Team

OBERWART Martin

Ochsenhofer und sein Team vom Reisebüro Fox– Tours feierten das 22-jährige Firmenbestehen. Mehr als 600 Gäste folgten der Einladung. 22 Köstlichkeiten aus verschiedenen Ländern gab es beim „Round-the-world-Buffet“. Aktuelle Reisetipps, ein Gewinnspiel sowie ein Kabarett von Thomas Stipsits rundeten das Programm ab.

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WÖRTERBERG 2007

wurde die Firma Waffelmax von Astrid Aichholzer gegründet. Nunmehr erhielt sie für die Entwicklung einer innovativen Halbfertigmischung für Softwaffeln den Kooperationspreis der ACR–Austrian Cooperative Research.

GAAS  Stefan Mattis über-

gibt seine Tischlerei an Sohn Marcus und Tochter Romana. Für sein vielfältiges unternehmerisches und gesellschaftliches Engagement wurde Stefan Mattis mit dem Ehrenzeichen des Landes Burgenland ausgezeichnet.

ILLMITZ  Nicole Haider eröffnete nun offiziell ihre Bilanzbuchhaltungskanzlei. Im Bild mit Robert Frank und Harald Pokorny Dezember 2013


MENSCHEN + MÄRKTE

zur Unterstützung Unternehmer anonym die passenden Antworten für ihren speziellen Fall“, berichtet WK-Präsident Peter Nemeth. Themenvielfalt Das Angebot des Onlineratgebers umfasst das Kinderbetreuungsgeld für Selbständige, den Ratgeber für Lehrbetriebe, die Lehrbetriebsförderungen, die Überprüfung der KMUBonität sowie den KMUStresstest, elektronische

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Rechnungen, das Thema Social Media in Unterehmen, die Sicherheit von Eigentum und Unternehmen, die Lkw- und Bus-/ Fahrergrundqualifikation und -weiterbildung, LkwFahrverbote, das Vergaberecht und den TelefitOnline-Ratgeber.

7 Tage die Woche, 24 Stunden am Tag steht der Online-Ratgeber zu Verfügung. Foto: thinkstockphotos.de

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„Regulatorische „Der Konnex zur Wirtschaft darf nicht übersehen werden.“ Harald Berger Banken-Spartenobmann

ZUSATZBELASTUNG für Banken ist Hemmschuh für Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Österreich, befürchten Branchenexperten.

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ie österreichischen Banken werden durch Regulierungsmaßnahmen mit jährlich 6,7 Milliarden Euro zusätzlich belastet, so eine aktuelle Untersuchung der Wirtschaftskammer Österreich und der Managementberatung Oliver Wyman. Im internationalen Vergleich treffen die Regularien die österreichischen Banken besonders hart: So führt die Bankenregulierung in der EU zwar zu einer deutlichen Erhöhung der Kapital- und

Liquiditätskosten für Banken in allen Mitgliedsstaaten, zusätzliche Anforderungen belasten österreichische Institute stärker als Banken in anderen europäischen Ländern. Die Belastungen resultieren aus der Bankenabgabe in Österreich und osteuropäischen Ländern sowie den kurzen Aufbauperioden für die Einrichtung von Einlagensicherungs- und Abwicklungsfonds. Auch der hohe Kapitalaufschlag für österreichische Banken

und eine vergleichsweise starke Belastung durch überdurchschnittlich hohe Bankenabgaben tragen dazu ebenfalls bei. „Das heißt, die österreichischen Banken haben unterm Strich zusätzlich zu den europäischen Anforderungen noch schwerere Gewichte zu stemmen als europäische Mitbewerber. Dass das Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit des österreichischen Finanzplatzes haben muss, liegt auf der Hand“, erklärt dazu

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Aquatherm Aktuelle Informationen zur „Aquatherm“ findet man unter www.aquatherm.at, www.facebook.com/aquathermvienna Twitter @messe_at

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on 28. bis 31. Jänner 2014 findet die nächste Ausgabe der „Aquatherm“ in der Messe Wien statt. Die Fachmesse ist die heimische Branchenplattform für Neuheiten in den Bereichen Klima-, Heizungs-, Sanitärtechnik sowie Baddesign und Armaturen.

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Die „Aquatherm 2014“-Ausgabe fokussiert auf drei Inhalte. Zum Ersten wird den Themen erneuerbare Energie, Nachhaltigkeit und Umweltschutz noch mehr Platz eingeräumt. Zum Zweiten zeigt der Sanitär-, Bad- und Baddesignbereich der Fachmesse,

wie dem Wunsch der Kunden, die eigenen vier Wände mit anspruchsvollem Design und moderner Funktionalität auszustatten, nachgekommen werden kann. Zum Dritten rückt der Themenbereich Klima- und Lüftungstechnik stärker in den Fokus.

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– WERBUNG –

Biennale der SHK-Branche


MENSCHEN + MÄRKTE

Atempause“ der Geschäftsführer der Bundessparte Bank und Versicherung, Franz Rudorfer. Eine Meinung, die auch Burgenlands Spartenobmann, Kommerzialrat Harald Berger teil: „Niemand kann ernsthaft wollen, dass die österreichischen Banken schlechter gestellt werden als solche aus anderen Mitgliedsstaaten. Denn der Konnex zur Wirtschaft darf nicht übersehen werden. Es gibt nicht hier die Wirtschaft und dort die Banken. Wir sind

der Blutkreislauf der Wirtschaft und es wird von uns erwartet, dass wir ein verlässlicher Partner für die Wirtschaft sind und bleiben. Deshalb müssen die Rahmenbedingungen so sein, dass wir das auch erfüllen können“, so Berger.

Sekt-Spezialitäten

– WERBUNG – Foto: Sektkellerei Szigeti

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er neue Gols Prestige Brut ist der Vorbote der neuen Produkt-Linie „Terroir Exclusif “ der Sektkellerei Szigeti: Sekt-Spezialitäten aus ausgesuchten Einzellagen! Der Jahrgang 2011 wurde aus den Golser Lagen Altenberg, Breitenäcker, Goldberg und Zwickelacker mit ausgewählten Trauben der Sorten Blaufränkisch, Chardonnay, Pinot Noir und Zweigelt kreiert. Die Farbe erinnert an helles Blattgold mit einem zarten grünen Kern, die Nase ist frisch, komplex und delikat. Die mineralische Note reflektiert die Dezember 2013

Eigenheiten des Terroirs und die feinen Aromen des Chardonnays. Danach eröffnet sich der Nase ein Aromenspiel von Birne und Weingartenpfirsich, saftigen Marillen und zarten Rosennoten. Vom ersten Schluck an faszinieren die wunderbare Cremigkeit und das feine, lange und gleichmäßige Mousseux. Das Aroma des Pinot Noir verleiht dem Gols Prestige Brut eine elegante Struktur, die dem Gaumen schmeichelt. Die frische Säure harmoniert perfekt mit der fruchtigen, aber dennoch sehr komplexen Struktur. BURGENLÄNDISCHE WIRTSCHAFT

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Manfred Schweiger, WIFIKurator Friedrich Ebner und Landesrat Peter Rezar begrüßen die neuen Lehrlinge im WIFI Eisenstadt.

Zweite Chance ERFOLGSCHANCE Mit Dezember starteten im WIFI Burgenland fünf neue Schulungsmaßnahmen für Jugendliche ohne geeigneten Lehrplatz und für Jugendliche mit Defiziten.

I

m WIFI Burgenland laufen aktuell 17 Maßnahmen nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) für Jugendliche. „Insgesamt bekommen damit 195 Jugendliche, die keinen passenden, betrieblichen Lehrplatz finden konnten, an den WIFI-Standorten Eisenstadt, Oberwart und Neusiedl/See eine zweite Chance, um im Berufsleben Fuß zu fassen“,

erklärt WIFI-Kurator Friedrich Ebner. 22 verschiedene Berufsbilder werden im WIFI ausgebildet. Neben den Lehrgängen für Jugendliche ohne Lehrplatz gibt es auch Ausbildungsplätze speziell für Jugendliche ohne positiven Pflichtschulabschluss (Integrative Berufsausbildungs-lehrgänge, kurz IBA). Durch Teilqualifizierung bzw. Verlängerung der

Lehrzeit können die Teilnehmer hier ebenfalls zum Lehrabschluss kommen. Drei Lehrgänge starten in Eisenstadt, zwei in Oberwart und ein Lehrgang in Neusiedl. Die häufigsten Lehrberufe sind dabei: Einzelhandelskaufmann, Friseur, Blumenbinder, Mechatroniker, Koch, KFZTechniker, Holztechniker und Maurer.

Japan zu Gast EXKURSION Junge Köche und Konditoren der Hamamatsu-Kochschule in Japan erlebten im WIFI-Gastronomiezentrum in Eisenstadt österreichische Kochkunst.

E

ine Exkursion ins Burgenland ist seit Jahren beliebt bei ausländischen Gästen. 34 angehende Köche und Konditoren aus Japan waren zu Gast im WIFI-Gastrocenter. In Tages-Trainings versuchten sich die fernöstlichen Teilnehmer an Gerichten und Mehlspeisen aus der österreichischen Küche. „Die japanischen Gäste sind sehr interessiert und mit viel Eifer bei der Sache. Das Angebot ist bei den Schülern der Hamamatsu-Kochschule sehr begehrt“, freut man sich im WIFI in Eisenstadt.

20

BURGENLÄNDISCHE WIRTSCHAFT

Dezember 2013


GRUNDUMLAGEN

Grundumlagen 2014 Gemäß § 141 Abs. 5 Wirtschaftskammergesetz (WKG) in der geltenden Fassung wird verlautbart: I. Kammerumlage Das Wirtschaftsparlament der Wirtschaftskammer Burgenland hat in der Sitzung vom 26.11.2013 die Höhe der gemäß § 122 Abs. 7 WKG einzuhebenden Kammerumlage (Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag) für das Jahr 2014 mit 0,29 % der Beitragsgrundlage beschlossen. II. Grundumlage Die Grundumlagen für die nachstehend angeführten Fachgruppen wurden von den Fachgruppentagungen (FGT) gemäß § 123 Abs. 3 Wirtschaftskammergesetz (WKG) beschlossen. Die Beschlussfassung der Grundumlagen für die Fachvertretungen erfolgte gemäß § 123 Abs. 5 WKG durch die Fachverbandsausschüsse (FV-AS), die Genehmigung durch das Erweiterte Präsidium der Wirtschaftskammer Österreich erfolgte am 27.11.2013. III. Grundumlagen mit Wertsicherungsklausel Bei wertgesicherten Grundumlagen werden die tatsächlich zur Vorschreibung gelangenden Beträge ausgewiesen. Hinweise zur Grundumlage a) Grundumlagen, die mit einem festen Betrag gemäß § 123 Abs. 10 Z 2 WKG festgesetzt wurden, sind gemäß § 123 Abs. 12 WKG von physischen Personen, offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und eingetragenen Erwerbsgesellschaften (nunmehr nur mehr OG und KG) in einfacher Höhe, von juristischen Personen in doppelter Höhe zu entrichten. b) Die Grundumlage ist eine unteilbare Jahresumlage und ist grundsätzlich pro Berechtigung zu entrichten. Sie ist daher auch für das Kalenderjahr zu entrichten, in dem die Berechtigung erworben wird oder erlischt (§ 123 Abs. 9 WKG). Besteht die Mitgliedschaft zu einer Fachgruppe nicht länger als die Hälfte eines Kalenderjahres, so ist die Grundumlage für dieses Kalenderjahr nur in halber Höhe zu entrichten. Für ruhende Berechtigungen gilt, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr zutrifft und nichts anderes geregelt ist, die Grundumlage in halber Höhe festgesetzt (§ 123 Abs. 14 WKG). Bei verpachteten Berechtigungen ist die Grundumlage nur vom Pächter zu entrichten (§ 123 Abs. 7 WKG). Die Grundumlagen werden einen Monat nach Vorschreibung fällig (§ 127 (1) WKG).

Sparte Gewerbe und Handwerk Fachorganisation

Höhe

101 LI Bau Baumeister; Baumeister spezialisiert auf Planung, Berechnung und Leitung; Baumeister eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten; Baumeister eingeschränkt auf sonstige Gebiete; Maurermeister: Promillesatz der SV-Summe des zweitvorangegangenen Jahres Höchstbetrag Mindestbetrag Erdbeweger (Deichgräber); Erdbau; Betonbohren und –schneiden (Teilgewerbe): Promillesatz der SV-Summe des zweitvorangegangenen Jahres Höchstbetrag Mindestbetrag Die Grundumlage wird pro Berechtigung vorgeschrieben. Wenn auf einem Standort mehrere Berechtigungen in der gleichen Fachgruppe bestehen, kommt vorrangig die Grundumlage jenes Berufszweiges mit der höheren Grundumlage zur Vorschreibung. Für jede weitere Berechtigung am gleichen Standort wird jeweils 50 % des Grundumlagenmindestbetrages des betreffenden Berufszweiges vorgeschrieben. angepasste wertgesicherte Beträge *) 102 FV der Steinmetze - Grundbetrag pro Berechtigung - ein Anteil von der an die Gebietskrankenkasse zu leistenden entsprechenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen des vergangenen Jahres ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG

Dezember 2013

Beschluss FGT

15.10.2010

FV-AS

24.05.2013

2‰ € 4.172,00 € 464,00 2‰ € 4.172,00 € 423,00

355,00 0,4 %

177,50

BURGENLÄNDISCHE WIRTSCHAFT

21


GRUNDUMLAGEN

Fachorganisation 103 LI der Dachdecker, Glaser und Spengler Dachdecker (€ 188,-- Sockelbetrag, € 63,-- Normenbezug) Höchstbetrag + Promillesatz der SV-Summe des zweitvorangegangenen Jahres + Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied Schilfdecker (€ 188,-- Sockelbetrag) Höchstbetrag + Promillesatz der SV-Summe des zweitvorangegangenen Jahres + Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied Spengler (€ 188,-- Sockelbetrag, € 63,-- Normenbezug) Höchstbetrag + Promillesatz der SV-Summe des zweitvorangegangenen Jahres Glaser; Glasbeleger; Flachglasschleifer (€ 120,-- Sockelbetrag, € 63,-- Normenbezug) + Promillesatz der SV-Summe des zweitvorangegangenen Jahres + Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied Hohlglasschleifer und Hohlglasveredler, sonstige Berechtigungen im Bereich Glaser + Promillesatz der SV-Summe des zweitvorangegangenen Jahres + Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied Die Grundumlage wird pro Berechtigung vorgeschrieben. Wenn auf einem Standort mehrere Berechtigungen in der gleichen Fachgruppe bestehen, kommt vorrangig die Grundumlage jenes Berufszweiges mit der höheren Grundumlage zur Vorschreibung. Für jede weitere Berechtigung am gleichen Standort wird jeweils 50 % des Grundumlagensockelbetrages des betreffenden Berufszweiges vorgeschrieben. Ruhende Mitglieder sind vom Normenbezug ausgeschlossen angepasste wertgesicherte Beträge *) 104 LI der Hafner, Platten- und Fliesenleger und Keramiker Hafner (Ofensetzer); Platten- und Fliesenleger (pro Standort) + Promillesatz der SV-Summe des zweitvorangegangenen Jahres + Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied Keramiker (pro Standort) + Promillesatz der SV-Summe des zweitvorangegangenen Jahres + Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied Wenn auf einem Standort mehrere Berechtigungen in der gleichen Fachgruppe bestehen, kommt vorrangig die Grundumlage jenes Berufszweiges mit der höheren Grundumlage zur Vorschreibung. **) Wertsicherungsklausel (Ausgangsbasis März 2012) 105 LI der Maler und Tapezierer Maler (pro Standort) + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des zweitvorangegangenen Jahres + Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied Tapezierer und Dekorateure (pro Standort) + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des zweitvorangegangenen Jahres Sattler (pro Standort) angepasste wertgesicherte Beträge *) 106 LI der Bauhilfsgewerbe Pflasterer + Promillesatz der SV-Summe des zweitvorangegangenen Jahres Bodenleger (umfassend Bodenleger, Belagsverleger usw.); Estrichhersteller; Anbringung von Kunststoffbelägen auf Bauteilen aller Art + Promillesatz der SV-Summe des zweitvorangegangenen Jahres + Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied Alle anderen Berufszweige + Promillesatz der SV-Summe des zweitvorangegangenen Jahres Die Grundumlage wird pro Berechtigung vorgeschrieben. Wenn auf einem Standort mehrere Berechtigungen in der gleichen Fachgruppe bestehen, kommt vorrangig die Grundumlage jenes Berufszweiges mit der höheren Grundumlage zur Vorschreibung. Für jede weitere Berechtigung am gleichen Standort wird jeweils 50 % des Grundumlagensockelbetrages des betreffenden Berufszweiges vorgeschrieben. angepasste wertgesicherte Beträge *) 107 LI Holzbau Alle Berufszweige (€ 450,-- Sockelbetrag und € 80,-- Normenbezug) + Promillesatz der SV-Summe des zweitvorangegangenen Jahres Die Grundumlage wird pro Berechtigung vorgeschrieben. Für jede weitere Berechtigung am gleichen Standort wird jeweils 50 % des Grundumlagensockelbetrages vorgeschrieben. angepasste wertgesicherte Beträge *)

22

BURGENLÄNDISCHE WIRTSCHAFT

Höhe € € € € € € € € € € € €

€ € € €

€ € € €

251,00 689,00 2‰ 24,13 188,00 689,00 2‰ 24,13 251,00 689,00 2‰ 183,00 0,5 ‰ 24,71 120,00 0,5 ‰ 24,71

312,00 6‰ 32,00 200,00 6‰ 32,00

132,00 0,40 % 33,00 285,00 0,1 % 138,00

211,00 2‰

226,00 0‰ 62,06 231,00 2‰

€ €

553,00 2‰

Beschluss FGT

08.10.2010 09.03.2012

FGT

22.11.2012

FGT

23.10.2010

FGT

20.10.2010

FGT

10.04.2012

Dezember 2013


GRUNDUMLAGEN

Fachorganisation

Höhe

108 LI der Tischler und der Holzgestaltenden Gewerbe (pro Standort) + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des zweitvorangegangenen Jahres + Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied Höchstbetrag Sockelbetrag Binder Sockelbetrag Bildhauer, Bürsten- und Pinselmacher, Drechsler, Korb- und Möbelflechter, Spielzeughersteller Zuschlag vom SV-Beitrag angepasste wertgesicherte Beträge *) 109 FV der Karosseriebautechniker, Karosserielackierer und der Wagner 1. Alle Gewerbeberechtigungen außer Wagner: - Fixbetrag pro Berechtigung - Anteil von der an eine GKK zu leistende Sozialversicherungsbeitragssumme (Dienstnehmer- und Dienstgeberanteil) des vergangenen Jahres 2. Gewerbeberechtigung Wagner: - Fixbetrag pro Berechtigung 110 LI der Metalltechniker Schlosser; Schmiede; Fahrzeugbau (pro Standort) (€ 209,-- Sockelbetrag + € 40 Normenbezug) + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des zweitvorangegangenen Jahres + Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied Landmaschinentechniker (pro Standort) + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des zweitvorangegangenen Jahres + Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied Metalldesigner; Oberflächentechniker und Gießer (pro Standort) + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des zweitvorangegangenen Jahres angepasste wertgesicherte Beträge *)

€ € € € €

213,00 0,65 % 27,62 3.426,00 193,00 173,00

216,00 1%

185,00

249,00

€ €

12.10.2012

FV-AS

29.09.2010 01.06.2012

FGT

08.10.2010 19.10.2012

FGT

21.10.2010

FGT

02.10.2010

FV-AS

16.09.2010

0,15 % 23,62 209,00 0,15 % 23,62 116,00 0,1 %

111 LI der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker € 261,00 + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des zweitvorangegangenen Jahres 0% Der Sockelbetrag ist von physischen Personen, offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften sowie von eingetragenen Erwerbsgesellschaften in einfacher Höhe und von juristischen Personen in doppelter Höhe zu entrichten. Die Grundumlage wird pro Berechtigung vorgeschrieben. Wenn auf einem Standort mehrere Berechtigungen in der gleichen Fachgruppe bestehen (Gas- und Sanitärtechnik; Heizungs- und Lüftungstechnik), wird der Sockelbetrag nur einmal vorgeschrieben. angepasste wertgesicherte Beträge *) € €

113 FV der Kunststoffverarbeiter - Fixbetrag pro Berechtigung (inkl. Zeitungsbeitrag von € 26,07) - ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG - Anteil von der an eine GKK zu leistende Sozialversicherungsbeitragssumme (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) des vergangenen Jahres

FGT

0,5 %

€ €

112 LI der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker (pro Standort) + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des zweitvorangegangenen Jahres Blitzschutzbauer angepasste wertgesicherte Beträge *)

Beschluss

219,00 0,18 % 167,00

€ €

171,70 72,50 0,15 %

114 LI der Mechatroniker (pro Standort) + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des zweitvorangegangenen Jahres angepasste wertgesicherte Beträge *)

188,00 0,03 %

FGT

14.10.2010

115 LI der Kraftfahrzeugtechniker (pro Standort) + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des zweitvorangegangenen Jahres + Werbebeitrag pro Mitglied Der Werbebeitrag unterliegt nicht der Staffelung nach der Rechtsform Der Sockelbetrag ist von physischen Personen, offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften sowie von eingetragenen Erwerbsgesellschaften in einfacher Höhe und von juristischen Personen in doppelter Höhe zu entrichten. angepasste wertgesicherte Beträge *)

226,00 0% 32,00

FGT

18.10.2010

FV-AS

23.05.2013

116 FV der Kunsthandwerke Gold- und Silberschmiede und Uhrmacher: - ein fester Betrag pro Berechtigung - ein fester Betrag für die Fachzeitung pro Mitglied (Jahresbezugskosten) - Anteil von der an eine Gebietskrankenkasse zu leistenden Sozialversicherungsbeitragssumme - ein Mitarbeiterzuschlag

Dezember 2013

€ €

117,30 15,00 1‰

0,00

BURGENLÄNDISCHE WIRTSCHAFT

23


GRUNDUMLAGEN

Fachorganisation Musikinstrumentenerzeuger: - ein fester Betrag pro Berechtigung - Anteil von der Sozialversicherungsbeitragssumme Buchbinder, Kartonagewaren- und Etuierzeuger: - ein fester Betrag pro Berechtigung - ein fixer Betrag nach einer Staffelung auf Basis der Sozialversicherungsbeiträge - Zuschlag pro Mitarbeiter Erzeuger kunstgewerblicher Gegenstände: - ein fester Betrag pro Berechtigung mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG 117 LI Mode und Bekleidungstechnik Kürschner; Präparatoren; Gerber und Lederfärber + Promillesatz der SV-Summe des zweitvorangegangenen Jahres Kleidermacher; Hersteller von graphischen Entwürfen; Kleider- und Kostümverleih; Änderungsschneiderei; Hutmacher; sonstige Berechtigungen im Bereich Bekleidungsgewerbe + Promillesatz der SV-Summe des zweitvorangegangenen Jahres Stricker; Maschinstricker; Wirker; Weber; Lampenschirmerzeuger aus textilem Material + Promillesatz der SV-Summe des zweitvorangegangenen Jahres Textilreiniger; Färber; Teppichreiniger und –aufbewahrer; Wäscher; Mietwaschküchen; sonstige Berechtigungen im Bereich Texilreiniger und Wäscher + Promillesatz der SV-Summe des zweitvorangegangenen Jahres Übernahmestellen für Textilreinigung + Promillesatz der SV-Summe des zweitvorangegangenen Jahres Die Grundumlage wird pro Berechtigung vorgeschrieben. Wenn auf einem Standort mehrere Berechtigungen in der gleichen Fachgruppe bestehen, kommt vorrangig die Grundumlage jenes Berufszweiges mit der höheren Grundumlage zur Vorschreibung. Für jede weitere Berechtigung am gleichen Standort wird jeweils 50 % des Grundumlagensockelbetrages des betreffenden Berufszweiges vorgeschrieben. angepasste wertgesicherte Beträge *) 118 LI der Gesundheitsberufe Augenoptiker, Kontaktlinsenoptiker, Hörgeräteakustiker pro Standort Bandagisten und Orthopädietechniker, Miederwarenerzeuger pro Standort Orthopädieschuhmacher pro Standort Schuhmacher und Reparaturen von Schuhen pro Standort Zahntechniker pro Standort Ein Mitglied, das am selben Standort mehrere Berechtigungen (ausgenommen Augenoptiker, Kontaktlinsenoptiker und Hörgeräteakustiker) besitzt, mit denen es der Landesinnung angehört, hat für diesen Standort höchstens den Betrag von 407,-- Euro zu entrichten, Augenoptiker, Kontaktlinsenoptiker und Hörgeräteakustiker höchstens den Betrag von 616,-- Euro. + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des zweitvorangegangenen Jahres angepasste wertgesicherte Beträge *)

Höhe €

172,00 0,0 %

€ € €

108,00 0,00 4,90

92,00

226,00 0‰

197,00 5‰ 181,00

€ €

€ € € € €

28.09.2010

FGT

15.10.2010

FGT

30.9.2010

FGT

08.10.2010

120,00 0‰ 47,00 0‰

616,00 407,00 407,00 204,00 407,00

0% € €

120 LI der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure (pro Standort) + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des zweitvorangegangenen Jahres angepasste wertgesicherte Beträge *)

BURGENLÄNDISCHE WIRTSCHAFT

FGT

2‰

119 LI der Lebensmittelgewerbe (pro Standort) Werbebeitrag (pro Standort) variabler Betrag mit Ausnahme der Mitglieder der Berufsgruppe Müller und Futtermittelerzeuger: Prozentsatz der SV-Summe des zweitvorangegangenen Jahres variabler Betrag für Mitglieder der Berufsgruppe der Müller: Der variable Betrag errechnet sich nach der Vermahlmenge laut Vermahlungsstatistik der AMA des zweitvorangegangenen Jahres, wobei sich der Zuschlag aus der Multiplikation der Jahrestonnen (einschließlich angefangene Tonne) mit dem festgesetzten Betrag ergibt. Variabler Betrag für Mitglieder der Berufsgruppe der Futtermittelerzeuger: Der variable Betrag errechnet sich nach der Produktionsmenge in den Produktionskategorien (F1/F2/F3) laut der Produktionsstatistik der Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe des zweitvorangegangenen Jahres, wobei sich der Zuschlag aus der Multiplikation der Jahrestonnen (einschließlich angefangene Tonne) mit dem von der Landesinnung festgesetzten Betrag ergibt. Höchstbetrag des Sockelbetrages plus Werbebeitrag plus variablen Betrag pro Mitglied angepasste wertgesicherte Beträge *)

24

Beschluss

209,00 105,00 0,30 %

0,12

F1 = € 0,12 F2 = € 0,12 F3 = € 0,12 € 18.168,00 181,00 0,15 %

Dezember 2013


GRUNDUMLAGEN

Fachorganisation

Höhe

121 LI der Gärtner und Floristen Landschaftsgärtner, Gärtner (einschließlich Friedhofsgärtner), Floristen (pro Standort) Werbebeitrag für Landschaftsgärtner, Gärtner (einschl.Friedhofsgärtner) (pro Standort) Werbebeitrag für Floristen (pro Standort) Kleinhandel mit Schnittblumen, Gartenpflege (pro Standort) Werbebeitrag für Kleinhandel mit Schnittblumen, Gartenpflege (pro Standort) + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des zweitvorangegangenen Jahres Der feste Betrag ist von physischen Personen, offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften sowie von eingetragenen Erwerbsgesellschaften in einfacher Höhe und von juristischen Personen in zweifacher Höhe zu entrichten angepasste wertgesicherte Beträge *) 122 FV der Berufsfotografen Fester Betrag mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG für folgende Berechtigungsarten: - Berufsfotografen, Pressefotografen und Fotodesigner - Kopieranstalten und sonstige Mitglieder - Fixer Beitrag der Sozialversicherungssumme - Fixer Betrag pro Mitarbeiter - Fixer Betrag pro außerhalb der Betriebsstätte aufgestellten, einschlägigen Automaten Unbefristete Wertsicherung aller in Euro festgesetzten Umlagenbeträge. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2005 oder ein an seine Stelle tretender Index. Für die Wertsicherungsberechnung sind die endgültigen Indexwerte heranzuziehen. Erstmalige Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Notierung für Jänner 2014. Ändert sich der Index, verglichen zur Ausgangsbasis, um 3,5 % oder mehr, so werden die Umlagenbeträge entsprechend der errechneten Änderung für das darauffolgende Kalenderjahr angepasst. Die Umlagenbeträge werden immer auf den nächsten, ganzen Euro-Betrag aufgerundet. Als neue Bezugsgröße bzw. Basis für die Berechnung des neuen Spielraums gilt jener Monat, in dem der Schwellenwert erstmals erreicht, bzw. überschritten wurde. Veränderungsraten sind auf eine Dezimale zu berechnen.

Beschluss FGT

08.09.2010

FV-AS

06.05.2013

FGT

27.10.2010

240,00 0,55 % 52,00

FGT

20.09.2010

FGT

20.10.2010

209,00

€ € € €

157,00 136,00 188,00 53,00 0%

€ € € € €

214,00 194,00 0,00 5,00 150,00

123 LI der Chemischen Gewerbe und der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger (pro Standort) + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des zweitvorangegangenen Jahres Der feste Betrag ist von physischen Personen, offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften sowie von eingetragenen Erwerbsgesellschaften in einfacher Höhe und von juristischen Personen in zweifacher Höhe zu entrichten angepasste wertgesicherte Beträge *)

126,00

124 LI der Friseure (pro Standort) + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des zweitvorangegangenen Jahres + Haftpflichtversicherung pro Standort angepasste wertgesicherte Beträge *)

125A LI der Rauchfangkehrer (pro Standort) + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des zweitvorangegangenen Jahres + Zuschlag pro Beschäftigten angepasste wertgesicherte Beträge *)

€ €

804,00 0% 31,00

125B LI der Bestatter (pro Standort) + Zuschlag pro Geschäftsfall des vorangegangenen Geschäftsjahres **) Wertsicherungsklausel

€ €

150,00 3,70

FGT

13.10.2010

126 FG der gewerblichen Dienstleister (pro Standort) **) Wertsicherungsklausel

92,00

FGT

21.09.2010

0,2 %

*) Angepasste wertgesicherte Beträge: Bei den ausgewiesenen Beträgen handelt es sich um die tatsächlich zur Vorschreibung gelangenden Beträge (unter Berücksichtigung der Anpassung aufgrund der Indexklausel). **) Wertsicherungsklausel Gewerbe und Handwerk: Es wird ausdrücklich die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge beschlossen (Sockelbetrag und Werbebeitrag, sofern beschlossen). Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2005 oder ein an seine Stelle tretender Index. Erstmalige Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Notierung für Jänner 2011. (für 104 Hafner, Platten- und Fliesenleger und Keramiker der März 2012, für 109 – Tischler der Jänner 2012). Wird der Index, verglichen zur Ausgangsbasis, in einem Monat um 3,5% oder mehr überschritten, werden die Umlagensätze entsprechend der errechneten Steigerung im darauffolgenden Kalenderjahr angehoben, wobei die Beträge auf den nächsten ganzen €-Betrag aufgerundet werden. Als neue Bezugsgröße bzw. Basis für die Berechnung des neuen Spielraums gilt jener Monat, in dem der Schwellenwert erstmals erreicht bzw. überschritten worden ist.

Dezember 2013

BURGENLÄNDISCHE WIRTSCHAFT

25


GRUNDUMLAGEN

Sparte Industrie Fachorganisation 201 FV Bergwerke und Stahl Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestbetrag Ruhende Berechtigungen 202 FV der Mineralölindustrie Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestbetrag Ruhende Berechtigungen 203 FV der Stein- und keramischen Industrie Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestbetrag Ruhende Berechtigungen 204 FV der Glasindustrie Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestbetrag Ruhende Berechtigungen 205 FV der Chemischen Industrie Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestbetrag Ruhende Berechtigungen 207 FV der Papierverarbeitenden Industrie Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestbetrag Ruhende Berechtigungen 208 FV der Film- und Musikindustrie Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestbetrag Ruhende Berechtigungen 209 FV der Bauindustrie 1. Mitgliedsfirmen, die dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz unterliegen: - Fixbetrag pro Stammfirma - Anteil von der Zuschlagsleistung (des Vorjahres) gemäß §§ 21 und 21 a BUAG (Sachbereich Urlaub) 2. Töchter von Mitgliedsfirmen, die dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz unterliegen: - Anteil von der Zuschlagsleistung (des Vorjahres) gemäß §§ 21 und 21 a BUAG (Sachbereich Urlaub) 3. Die Zuschlagssummen der ARGE-Beteiligungen werden auf folgende Art festgelegt: Die Zuschlagssumme bei Firmen setzt sich aus den Beträgen der Stammfirma und den Anteilen von den ARGEN jeweils eines Kalenderjahres zusammen. Die Aufteilung der Zuschlagssummen der ARGEN erfolgt nach den Beschäftigungsanteilen der ARGE-Partner im Monat Dezember. 4. Mitgliedsfirmen, die nicht dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz unterliegen: - Fixbetrag pro Stammfirma - Anteil von der kommunalsteuerpflichtigen Bruttolohn- und Gehaltssumme Mindestbetrag Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG 210 FV der Holzindustrie Grundumlage a: Holzverarbeitende Industrie und Sägeindustrie: kommunalsteuerpflichtige Bruttolohnund Gehaltssumme des Vorjahres Grundumlage b: - Holzverarbeitende Industrie: kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres - Sägeindustrie: pro fm Rundholzeinschnitt des Vorjahres Mindestbeitrag Ruhende Berechtigungen

26

BURGENLÄNDISCHE WIRTSCHAFT

Höhe

€ €

1,69 ‰ 145,00 72,50

€ €

2,3 ‰ 145,00 14,5

€ €

4,2 ‰ 145,00 72,50

€ €

2,44 ‰ 145,00 72,50

€ €

2,6 ‰ 145,00 72,50

€ €

3,5 ‰ 145,00 72,50

€ €

5,4 ‰ 165,00 82,50

Beschluss FV-AS

03.06.2013

FV-AS

06.06.2013

FV-AS

20.08.2013

FV-AS

23.05.2013

FV-AS

25.04.2013

FV-AS

18.06.2013

FV-AS

03.06.2013

FV-AS

12.06.2012

FV-AS

16.06.2011

€ 2.180,19 0,40 %

0,40 %

€ 2.180,19 0,40 ‰ € 0,00 € 0,00

2,6 ‰ 1,29 ‰ € € €

0,30 145,00 72,50

Dezember 2013


GRUNDUMLAGEN

Fachorganisation

Höhe

211 FV der Nahrungs- und Genussmittelindustrie (Lebensmittelindustrie) Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestbetrag Ruhende Berechtigungen 212 FV der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie Berufsgruppe Bekleidungsindustrie Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme Mindestbetrag Ruhende Berechtigungen Berufsgruppe Textilindustrie Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme Mindestbetrag Ruhende Berechtigungen Berufsgruppe Schuh- und Lederwarenindustrie Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme Mindestbetrag Ruhende Berechtigungen Berufsgruppe Ledererzeugende Industrie Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme Mindestbetrag Ruhende Berechtigungen

des Vorjahres

des Vorjahres

des Vorjahres

des Vorjahres

213 FV der Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestbetrag Ruhende Berechtigungen 215 FV der NE-Metallindustrie Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestbetrag Ruhende Berechtigungen 216 FV Maschinen & Metallwaren Industrie Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestbetrag Ruhende Berechtigungen 217 FV der Fahrzeugindustrie Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestbetrag Ruhende Berechtigungen 218 FV der Elektro- und Elektronikindustrie Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestbetrag Ruhende Berechtigungen

€ €

4,3 ‰ 145,00 72,50

€ €

4,04 ‰ 240,00 120,00

€ €

2,87 ‰ 150,00 75,00

€ €

3,49 ‰ 200,00 100,00

€ €

1,96 ‰ 145,00 72,50

€ €

6,37 ‰ 150,00 75,00

€ €

3,27 ‰ 145,00 72,50

€ €

1,2 ‰ 145,00 72,50

€ €

0,85 ‰ 145,00 72,50

€ €

1,61 ‰ 145,00 72,50

Beschluss FV-AS

04.06.2013

FV-AS

05.06.2013

FV-AS

15.05.2013

FV-AS

07.06.2013

FV-AS

12.09.2013

FV-AS

12.09.2013

FV-AS

21.06.2013

Sparte Handel Fachorganisation 301 LG des Lebensmittelhandels Fester Betrag Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften 302 LG der Tabaktrafikanten Bis € 30.000,00 Bis € 300.000,00 - Tabakwarenbruttoumsatz des Vorjahres (gerundet auf € 1,00) Ab € 300.000,00 Ab € 500.000,00 Ab € 700.000,00 Lottokollektur – Fester Betrag, gestaffelt nach der Rechtsform Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften

Dezember 2013

Höhe €

106,00

34,00 0,13% 400,00 450,00 480,00 34,00

€ € € €

Beschluss FGT

21.10.2010

FGT

22.04.2012

BURGENLÄNDISCHE WIRTSCHAFT

27


GRUNDUMLAGEN

Fachorganisation 303 LG des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben Fester Betrag Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften angepasster wertgesicherter Betrag *) 304A LG des Weinhandels Fester Betrag Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften angepasster wertgesicherter Betrag *) 304B LG des Agrarhandels Fester Betrag Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften angepasster wertgesicherter Betrag *) 305 LG des Energiehandels Fester Betrag Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften angepasster wertgesicherter Betrag *) 306 LG des Markt-, Straßen- und Wanderhandels Fester Betrag Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften angepasster wertgesicherter Betrag *) 307 LG des Außenhandels Fester Betrag Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften angepasster wertgesicherter Betrag *) 308 LG des Handels mit Mode und Freizeitartikeln Fester Betrag Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften angepasster wertgesicherter Betrag *) 309 LG des Direktvertriebes Fester Betrag Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften angepasster wertgesicherter Betrag *) 310 LG des Papier- und Spielwarenhandels Fester Betrag Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften 311 LG der Handelsagenten Fester Betrag Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften angepasster wertgesicherter Betrag *) 312 FV des Juwelen-, Uhren-, Kunst-, Antiquitäten-und Briefmarkenhandels Fester Betrag Keine Unterscheidung nach Gewerbeberechtigung, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften. Keine Umsatzstaffelung.

Höhe

120,00

219,00

146,00

203,00

136,00

113,00

146,00

125,00

110,00

136,00

147,00

313 LG des Baustoff-, Eisen-, Hartwaren- und Holzhandels Fester Betrag € 135,00 Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften Handel mit pyrotechnischen Artikeln (keine Rechtsformstaffelung) € 81,00 Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften angepasster wertgesicherter Betrag *)

28

BURGENLÄNDISCHE WIRTSCHAFT

Beschluss FGT

29.09.2010

FGT

16.08.2010

FGT

19.10.2010

FGT

19.10.2010

FGT

23.09.2010

FGT

28.10.2010

FGT

14.10.2010

FGT

18.10.2010

FGT

13.10.2010

FGT

04.10.2010

FV-AS

14.06.2013

FGT

30.09.2010

Dezember 2013


GRUNDUMLAGEN

Fachorganisation

Höhe

314 LG des Handels mit Maschinen, Computersystemen, technischem und industriellem Bedarf Fester Betrag Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften angepasster wertgesicherter Betrag *) 315 LG des Fahrzeughandels Fester Betrag Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften angepasster wertgesicherter Betrag *) 316 FV des Foto-, Optik- und Medizinproduktehandels Fester Betrag Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften 317 LG des Elektro- und Einrichtungsfachhandels Fester Betrag Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften angepasster wertgesicherter Betrag *) 318 LG des Versand-, Internet- und allgemeinen Handels Fester Betrag Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften angepasster wertgesicherter Betrag *) 319 FV des Sekundärrohstoff- und Altwarenhandels Sekundärrohstoffhandel Altwarenhandel Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften 320 LG der Versicherungsagenten Fester Betrag Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften

128,00

173,00

111,00

177,00

115,00

€ €

120,00 110,00

123,00

Beschluss FGT

22.09.2010

FGT

18.10.2010

FV-AS

12.06.2013

FGT

22.10.2010

FGT

30.09.2010

FV-AS

29.05.2013

FGT

15.09.2010

*) Angepasste wertgesicherte Beträge: Bei den ausgewiesenen Beträgen handelt es sich um die tatsächlich zur Vorschreibung gelangenden Beträge (unter Berücksichtigung der Anpassung aufgrund der Indexklausel). Wertsicherungsklausel Handel: Es wird ausdrücklich die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge beschlossen. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2005 oder ein an seine Stelle tretender Index. Erstmalige Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Notierung für Jänner 2011. Wird der Index, verglichen zur Ausgangsbasis, in einem Monat um 3,5 % oder mehr überschritten, werden die Umlagensätze entsprechend der errechneten Steigerung im darauffolgenden Kalenderjahr angehoben, wobei die Beträge auf den nächsten ganzen €-Betrag aufgerundet werden. Als neue Bezugsgröße bzw. Basis für die Berechnung des neuen Spielraums gilt jener Monat, in dem der Schwellenwert erstmals erreicht bzw. überschritten worden ist.

Sparte Bank und Versicherung Fachorganisation

Höhe

401 FV der Banken und Bankiers Berufszweig Banken: Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestbetrag Ruhende Berechtigung Berufszweig Casinos Austria und Lotterien: a) Klassenlotteriegeschäftsstellen: Der von der Österreichischen Lotterien GmbH pro Klassenlotteriegeschäftsstelle bekannt gegebene Gesamtumsatz der 174. und 175. Klassenlotterie: b) Österreichische Lotterien GmbH: Der Umsatz aller Ausspielungen, ausgenommen Klassenlotterie und Zahlenlotto, des der Grundumlagenvorschreibung zweitvorangegangenen Jahres (2012):

Dezember 2013

Beschluss FV-AS

€ €

09.10.2013

1,194 ‰ 60,00 30,00

0,140 ‰ 0,047 ‰

BURGENLÄNDISCHE WIRTSCHAFT

29


GRUNDUMLAGEN

Fachorganisation

Höhe

c) Casinos Austria AG: der inländische Gesamtumsatz des der Grundumlagenvorschreibung zweitvorangegangenen Jahres (2012): Mindestbetrag Ruhende Berechtigung 402 FV der Sparkassen Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestbetrag Ruhende Berechtigung 403 FV der Volksbanken Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestbetrag Ruhende Berechtigung 404 FV der Raiffeisenbanken Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestbetrag Ruhende Berechtigung 405 FV der Landes-Hypothekenbanken Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestbetrag Ruhende Berechtigung 406 FV der Versicherungsunternehmen 1. Versicherungsunternehmen: kommunalsteuerpflichtige Brutto- Lohn- und Gehaltssumme des Vorjahres exkl. Provisionen Mindestbetrag Ruhende Berechtigung 2. Kleine Versicherungsvereine: Gesamtvermögen (Summe aus Sicherheits-, Risiko- und freien Rücklagen) zum Geschäftsjahresende in dem der Grundumlagenvorschreibung zweitvorangegangenen Jahr für: 2.1. Sach-/Rückversicherer: - Mindestbetrag - Maximalbetrag - Ruhende Berechtigungen 2.2. Viehversicherer: - Mindestbetrag - Maximalbetrag - Ruhende Berechtigungen

€ €

0,302 ‰ 7,27 3,64

€ €

1,141 ‰ 60,00 30,00

€ €

1,325 ‰ 60,00 30,00

€ €

1,341 ‰ 60,00 30,00

€ €

1,10 ‰ 60,00 30,00

€ €

Beschluss

FV-AS

02.09.2013

FV-AS

11.09.2013

FV-AS

04.06.2013

FV-AS

07.06.2013

FV-AS

03.10.2013

1,15 ‰ 60,00 30,00

4,60 ‰ € 25,44 € 7.000,00 € 12,00 3,80 ‰ € 25,44 € 4.542,05 € 12,00

Sparte Transport und Verkehr Fachorganisation 501 FV der Schienenbahnen Für die Berechtigungen Hauptbahnen, Nebenbahnen, Straßenbahnen, Oberleitungsomnibus, Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie alle übrigen Berechtigungsarten, einschließlich Waggonverleiher und nicht öffentliche Eisenbahnen gilt Folgendes pro Berechtigung: a) ein fester Betrag von € b) ein Anteil v.T. der sozialversicherungspflichtigen Lohn- und Gehaltssumme des vorangegangenen Jahres auf Basis folgender Staffelung: -) Lohn-Gehaltssumme von € 1 bis € 30 Mio. ein Anteil von -) Lohn- und Gehaltssumme von mehr als € 30 Mio. ein Anteil von c) ein Zuschlag pro Beschäftigten gemäß Personalstand zum 01.01. des Jahres sowie einen Mindestbetrag von Der feste Betrag unterliegt der Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG.

Höhe

200,00

€ €

0,9 ‰ 0,3 ‰ 0,00 0,00

502 FG der Autobus-, Luftfahrt- und Schifffahrtunternehmungen Autobusunternehmungen 1. Gelegenheitsverkehr: a) Fester Betrag gestaffelt nach Anzahl der Berechtigungen: Gruppe 1: erste Berechtigung Gruppe 2: ab der zweiten Berechtigung und für jede weitere b) zusätzlich Zuschlag je Fahrzeug laut der Summe aller Konzessionsumfänge: 2. Kraftfahrlinienverkehr:

30

BURGENLÄNDISCHE WIRTSCHAFT

€ € €

Beschluss FV-AS

26.05.2011

FGT

13.10.2010

96,00 96,00 83,00

Dezember 2013


GRUNDUMLAGEN

Fachorganisation

Höhe

a) Fester Betrag gestaffelt nach Anzahl der Berechtigungen: Gruppe 1: erste Berechtigung Gruppe 2: ab der zweiten Berechtigung und für jede weitere b) zusätzlich Zuschlag je gemeldetem Autobus Luftfahrtunternehmungen Gruppe A: Luftverkehrsunternehmungen mit Genehmigung gem. VO (EWG) 2407/92 bzw. 1008/08 Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag von und einem Zuschlag pro Berechtigung je Betriebsmittel (z.B. Flugzeug) Gruppe B: Luftverkehrsunternehmungen mit Genehmigung gem. § 102 LFG Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag von Gruppe C: Luftfahrzeug-Vermietungsunternehmungen (motorisierte Luftfahrzeuge) Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag von und einem Zuschlag pro Berechtigung je Betriebsmittel (z.B. Flugzeug) Gruppe D: Flugplatzunternehmungen Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag für Flughäfen Flugfelder Gruppe E: Stadtbüros von Linienluftfahrtunternehmungen Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag von Gruppe F: Andere Luftfahrtunternehmungen (z.B. Vermietung nichtmotorisierter Luftfahrzeuge) Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag von

€ € €

96,00 96,00 83,00

199,00

11,00

199,00

199,00

11,00

€ €

199,00 199,00

199,00

199,00

€ € €

136,00 32,00 0,00

€ €

136,00 32,00

€ € €

136,00 32,00 0,00

€ €

136,00 32,00

Beschluss

Der feste Betrag ist bei allen Gruppen der Luftfahrt von physischen Personen, offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften sowie von eingetragenen Erwerbsgesellschaften in einfacher Höhe, von juristischen Personen in doppelter Höhe zu entrichten. Die Grundumlage ist pro Berechtigung zu entrichten. Schifffahrtunternehmungen Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag sowie weiteren Berechnungsgrundlagen 1. Personenschifffahrt auf anderen Binnengewässern als der Donau a) Fester Betrag pro Berechtigung (Konzession): b) Zuschlag pro Betriebsmittel: c) Zuschlag je nach Beförderungskapazität pro Fahrzeug: 2. Überfuhren/Rollfähren, Segelschulen, Schiffsführerschulen/Motorbootschulen, Vermietung von Schiffen aller Art, Rafter, Hafenbetriebe, andere Schifffahrtsunternehmungen, Hochseeschifffahrtsunternehmungen a) Fester Betrag pro Berechtigung (Konzession): b) Zuschlag pro Betriebsmittel: 3. Konzessionierte Donausschifffahrtsunternehmungen 3.1 Personenschifffahrt a) Fester Betrag pro Berechtigung (Konzession): b) Zuschlag pro Betriebsmittel: c) Zuschlag je Beförderungskapazität pro Fahrzeug: 3.2 Frachtenschifffahrt a) Fester Betrag pro Berechtigung (Konzession): b) Zuschlag pro Betriebsmittel: *) angepasste wertgesicherte Beträge (gilt für alle Berufsgruppen) 503 FV der Seilbahnen Fester Betrag mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG für alle Berechtigungsarten: 1. Kabinenbahnen und Kombilifte 2. Sesselbahnen/-lifte mit 2 Kategorien - 1er und 2er - ab 3er 3. Schlepplifte mit 2 Kategorien: - bis 300 m - ab 300 m 4. Bandförderer und Sonstige 504 FV der Spediteure Fester Betrag mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs 12 WKG pro Berechtigung

Dezember 2013

0,00

€ €

0,00 0,00

€ € €

90,00 0,00 0,00

207,00

FV-AS

28.05.2013

FV-AS

30.08.2013

BURGENLÄNDISCHE WIRTSCHAFT

31


GRUNDUMLAGEN

Fachorganisation 505 FG für die Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen Klasse 1: Gelegenheitsverkehr a) Fester Betrag je Berechtigung b) Zuschlag je Fahrzeug im Taxigewerbe laut Konzessionsumfang c) Zuschlag je Fahrzeug im Mietwagengewerbe laut Konzessionsumfang d) Zuschlag je Fahrzeug im Gästewagengewerbe laut Konzessionsumfang Klasse 2: Vermieten von KFZ ohne Beistellung eines Lenkers a) Fester Betrag je Berechtigung b) Zuschlag je Fahrzeug Der feste Betrag ist von physischen Personen, offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften sowie von eingetragenen Erwerbsgesellschaften in einfacher Höhe, von juristischen Personen in doppelter Höhe zu entrichten. Klasse 3: Fiaker und Pferde-Mietwagengewerbe a) Fester Betrag je Berechtigung b) Zuschlag je Fuhrwerk Klasse 4: Alle anderen Betriebe a) Fester Betrag je Berechtigung b) Zuschlag je Betriebsmittel 506 FG für das Güterbeförderungsgewerbe Klasse 1: konzessionierte Unternehmungen a) Grundbetrag pro Berechtigung b) Variabler Betrag (abhängig vom Konzessionsumfang) pro LKW im innerstaatlichen Verkehr pro LKW im grenzüberschreitenden Verkehr pro Anhänger Klasse 2: Kleintransportgewerbe a) Grundbetrag pro Berechtigung Variabler Betrag pro Kraftfahrzeug b) Grundbetrag pro freiwillig eingeschränkter Berechtigung Variabler Betrag pro Kraftfahrzeug Klasse 3: Traktorfrächter: wie Klasse 1 Klasse 4: Pferdefrächter a) Grundbetrag pro Berechtigung b) Variabler Betrag pro Fahrzeug Klasse 5: Fahrradbotendienst a) Grundbetrag pro Berechtigung b) Variabler Betrag pro Fahrzeug Klasse 6: Motorradbotendienst: wie Klasse 2 Klasse 7: Sonstige Berechtigungen Grundbetrag pro Berechtigung Der Grundbetrag in allen Klassen ist von physischen Personen, offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften sowie von eingetragenen Erwerbsgesellschaften in einfacher Höhe, von juristischen Personen in doppelter Höhe zu entrichten. *) angepasste wertgesicherte Beträge (gilt für alle Klassen) 507 FV der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs Fahrschulen - Pro Prüfungsantritt Theorie des zweitvergangenen Jahres - Pro Prüfungsantritt Praxis des vergangenen Jahres - Fester Betrag mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG pro genehmigtem Standort - Pro genehmigtem Außenkurs im vergangenen Jahr Allgemeiner Verkehr - Grundbetrag mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG pro Berechtigung - Für Unternehmungen, die Dienstnehmer beschäftigen: Anteil von der Gesamtsumme der Sozialversicherungsbeiträge des vorangegangenen Jahres. 508 FG der Garagen-, Tankstellen- und Servicestationsunternehmungen Klasse 1: Servicestationen Die Grundumlage besteht aus einem festen Betrag Klasse 2: Tankstellen a) Fester Betrag b) Variabler Betrag: nach Anzahl der Zapfauslässe laut Gewerbeberechtigung Klasse 3: Garagen a) Fester Betrag b) Variabler Betrag: nach Gesamteinstellfläche in m2 laut Gewerbeberechtigung Klasse 4: Parkplatzvermietung a) Fester Betrag

32

BURGENLÄNDISCHE WIRTSCHAFT

Höhe

€ € € €

100,00 40,00 40,00 40,00

€ €

190,00 0,00

€ €

100,00 40,00

€ €

100,00 40,00

147,00

€ € €

22,00 22,00 0,00

€ € € €

168,00 0,00 168,00 0,00

€ €

168,00 0,00

€ €

168,00 0,00

168,00

€ € €

0,00 0,00 910,00

0,00

250,00

Beschluss FGT

11.05.2011

FGT

23.10.2010

FV-AS

02.10.2013

FGT

21.10.2010

0,00 ‰

216,00

€ €

255,00 0,00

€ €

328,00 0,00

216,00

Dezember 2013


GRUNDUMLAGEN

Fachorganisation

Höhe

b) Variabler Betrag: pro m2 Kombinierte Betriebe (Betriebe mit den Gewerbeberechtigungen „Tankstelle“ und „Servicestation“ am selben Standort) werden in die Klasse 2 eingestuft. Der feste Betrag in allen Klassen ist von physischen Personen, offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften sowie von eingetragenen Erwerbsgesellschaften in einfacher Höhe, von juristischen Personen in doppelter Höhe zu entrichten. *) angepasste wertgesicherte Beträge (gilt für alle Klassen)

Beschluss

0,00

*) Angepasste wertgesicherte Beträge: Bei den ausgewiesenen Beträgen handelt es sich um die tatsächlich zur Vorschreibung gelangenden Beträge (unter Berücksichtigung der Anpassung aufgrund der Indexklausel). Wertsicherungsklausel Transport und Verkehr: Es wird ausdrücklich die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge beschlossen. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex Jänner 2005 oder ein an seine Stelle tretender Index. Erstmalige Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Notierung für Jänner 2011. Wird der Index in einem Monat um 3,5 Prozent oder mehr überschritten, werden die Umlagensätze entsprechend der errechneten Steigerung im darauffolgenden Kalenderjahr angehoben, wobei die Beträge auf den nächsten ganzen Euro-Betrag aufgerundet werden. Als neue Bezugsgröße bzw. Basis für die Berechnung des neuen Spielraums gilt jener Monat, in dem der Schwellenwert erstmals erreicht bzw. überschritten worden ist.

Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft Fachorganisation

Höhe

601 FG Gastronomie Gem. § 111 Abs. 1 GewO 1994 – pro gastgewerbliche Berechtigung, ohne Berücksichtigung des Berechtigungsumfanges Angepasste wertgesicherte Beträge *) 602 FG Hotellerie a) Fester Betrag je Betriebsart gemäß Betriebsartenkatalog b) Zuschlag gemäß Bettenklasse c) Zuschlag nach Klassifizierung 5* pro Bett 4*S pro Bett 4* pro Bett 3*S pro Bett 3* pro Bett 2*S pro Bett 2* pro Bett 1*S pro Bett 1* pro Bett Nicht klassifiziert Mindestumlage Höchstgrenze der Grundumlage Angepasste wertgesicherte Beträge *)

178,00

€ €

0,00 0,00

FGT

05.10.2010

FGT

05.10.2010

FGT

28.09.2010

€ 13,00 € 12,00 € 11,00 € 10,00 € 10,00 € 8,00 € 8,00 € 7,00 € 7,00 € 9,00 € 193,00 € 3.992,00

603 FG der Gesundheitsbetriebe 1.) Privatspitäler, Sanatorien (bettenführend) Zuschlag – PRIKRAF Abrechnungssumme 2.) Kurbetriebe Zuschlag – Größenklasse a) bis 20 Betten b) bis 40 Betten c) bis 60 Betten d) bis 80 Betten e) über 80 Betten 3.) Reha-Betriebe Zuschlag – PRIKRAF Abrechnungssumme 4.) Ambulatorien für bildgebende Diagnostik (CT/MR/NUK) Zuschlag CT Zuschlag MR 5.) Ambulatorien für physikalische Therapie (Physiotherapie, Rheumatischer Formkreis, Wirbelsäulenerkrankungen) 6.) Sonstige Ambulatorien 7.) Altenheime und Pflegeeinrichtungen (Darunter sind sowohl solche nach dem KAG als auch solche nach landesrechtlichen Bestimmungen sowie nach der Gewerbeordnung zu verstehen)

Dezember 2013

Beschluss

277,00 1‰ € 277,00 Zuschlagsbetrag € 50,00 € 70,00 € 90,00 € 100,00 € 120,00 € 277,00 1‰ € 178,00 € 111,00 € 222,00 € 178,00 € €

178,00 277,00

BURGENLÄNDISCHE WIRTSCHAFT

33


GRUNDUMLAGEN

Fachorganisation Zuschlag – Größenklasse a) bis 20 Betten b) bis 40 Betten c) bis 60 Betten d) bis 80 Betten e) über 80 Betten 8.) Sonstige Gesundheitsbetriebe (sonstige bettenführende Krankenanstalten, Nutzer von Heilvorkommen, etc.) Zuschlag – Größenklasse a) bis 20 Betten b) bis 40 Betten c) bis 60 Betten d) bis 80 Betten e) über 80 Betten 9.) Bäder a) Freibad b) Naturbad/Seebad/Strandbad c) Hallenbad d) Freibad/Hallenbad e) Thermalbad/Mineralbad f) Erlebnisbad g) Wannebad/Brausebad/Dampfbad h) Sauna Angepasste wertgesicherte Beträge *)

Höhe

Zuschlagsbetrag € 50,00 € 70,00 € 90,00 € 100,00 € 120,00 € € € € € € € €

166,00 166,00 166,00 166,00 166,00 166,00 166,00 106,00 FV-AS

604 FV der Reisebüros Fester Betrag mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs 12 WKG für folgende Berechtigungsarten: 1. Vollkonzession 2. Teilkonzession 3. Privatzimmervermittler **Die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge basiert auf dem Verbraucherpreisindex mit der Basis 2000 = 100 (VPI 2000) oder, sollte dieser nicht mehr verlautbart werden, auf einem an seine Stelle tretenden Index. Erstmalige Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Notierung für September 2006. Liegt die Dezembernotierung des der Vorschreibung vorangehenden Jahres um 5 % oder mehr über der Ausgangsnotierung, werden die Umlagensätze in €-Beträgen entsprechend der errechneten Steigerung angehoben, wobei die Beiträge auf den nächsten ganzen €-Betrag aufgerundet werden. Die für die Valorisierung berücksichtigte Dezembernotierung des VPI ist die Ausgangsnotierung für die Wertanpassung gemäß der oben angeführten 5 % Klausel. Angepasste wertgesicherte Beträge *)

€ € €

241,00 137,00 66,00

34

BURGENLÄNDISCHE WIRTSCHAFT

10.06.2013

Beschlusswerte** (Ausgangsbasis September 2006)

€ € €

FV-AS

605 FV der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe - Fester Betrag mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG für folgende Berechtigungsarten: 1. Schausteller 2. Freizeitparks 3. Theater, Varietees, Kabaretts 4. Peepshows 5. Schaubergwerke 6. Sportveranstaltungen 7. Veranstaltungszentren 8. Zirkusse - Zuschläge zu 1. - Schausteller a) Kindergeschäft b) Schieß- und Spielgeschäft c) Kleinfahrgeschäft bis 20 Personen d) Großfahrgeschäft über 20 Personen - Zuschläge zu 3. - Theater, Varietees, Kabaretts 6. - Sportveranstaltungen 7. - Veranstaltungszentren 8. - Zirkusse a) Fassungsraum 0 bis 100 Personen b) Fassungsraum 101 bis 350 Personen c) Fassungsraum 351 bis 500 Personen d) Fassungsraum 501 bis 1000 Personen

Beschluss

Zuschlagsbetrag € 50,00 € 70,00 € 90,00 € 100,00 € 120,00 € 277,00

220,00 125,00 60,00

16.05.2013

Beschlusswerte** (Ausgangsbasis September 2006)

€ 55,00 € 165,00 € 165,00 € 165,00 € 165,00 € 165,00 € 165,00 € 165,00 Zuschlagsbetrag € 39,00 € 55,00 € 83,00 € 121,00 Zuschlagsbetrag

€ 50,00 € 150,00 € 150,00 € 150,00 € 150,00 € 150,00 € 150,00 € 150,00 Zuschlagsbetrag € 35,00 € 50,00 € 75,00 € 110,00 Zuschlagsbetrag

€ € € €

€ € € €

55,00 77,00 99,00 121,00

50,00 70,00 90,00 110,00

Dezember 2013


GRUNDUMLAGEN

Fachorganisation e) Fassungsraum 1001 bis 2000 Personen f) Fassungsraum über 2000 Personen **Die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge basiert auf dem Verbraucherpreisindex mit der Basis 2000 = 100 (VPI 2000) oder, sollte dieser nicht mehr verlautbart werden, auf einem an seine Stelle tretenden Index. Erstmalige Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Notierung für September 2006. Liegt die Dezembernotierung des der Vorschreibung vorangehenden Jahres um 5 % oder mehr über der Ausgangsnotierung, werden die Umlagensätze in €-Beträgen entsprechend der errechneten Steigerung angehoben, wobei die Beiträge auf den nächsten ganzen €-Betrag aufgerundet werden. Die für die Valorisierung berücksichtigte Dezembernotierung des VPI ist die Ausgangsnotierung für die Wertanpassung gemäß der oben angeführten 5 % Klausel. Angepasste wertgesicherte Beträge *) 9. Lichtspieltheater: Fester Betrag pro Berechtigung a) für Betriebe, die den Filmbezugsbedingungen unterliegen b) für Betriebe, die nicht den Filmbezugsbedingungen unterliegen zusätzlich zu a) - Betriebe, die den Filmbezugsbedingungen unterliegen 1,8 ‰ (Promille) des Kinobruttoumsatzes des Vorjahres. (Wenn ein solcher nicht vorliegt – bei Neugründung des Betriebes bzw. wenn die Meldung des Vorjahresumsatzes nicht ordnungsgemäß erfolgte – wird ein durchschnittlicher Jahresbruttoumsatz geschätzt.) 606 FG der Freizeit- und Sportbetriebe Automatenverleiher Buchmacher - Stammberechtigung - jede weitere Berechtigung Alle übrigen Angepasste wertgesicherte Beträge *)

Höhe

Beschluss

€ €

143,00 165,00

€ €

€ €

150,00 150,00 1,8 ‰

199,00

€ € €

63,00 37,00 126,00

FGT

130,00 150,00

06.10.2010

*) Angepasste wertgesicherte Beträge: Bei den ausgewiesenen Beträgen handelt es sich um die tatsächlich zur Vorschreibung gelangenden Beträge (unter Berücksichtigung der Anpassung aufgrund der Indexklausel). Wertsicherungsklausel Tourismus und Freizeitwirtschaft: Es wurde ausdrücklich die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge für alle Fachgruppen der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft beschlossen. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2005 oder ein an seine Stelle tretender Index. Erstmalige Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Notierung für Jänner 2011. Wird der Index verglichen zur Ausgangsbasis, in einem Monat um 3,5% oder mehr überschritten (Jahresdurchschnitt), werden die Umlagensätze entsprechend der errechneten Steigerung im darauffolgenden Kalenderjahr angehoben, wobei die Beträge auf den nächsten ganzen €-Betrag aufgerundet werden. Als neue Bezugsgröße bzw. Basis für die Berechnung des neuen Spielraums gilt jener Monat, in dem der Schwellenwert erstmals erreicht bzw. überschritten worden ist.

Sparte Information und Consulting Fachorganisation

Höhe

701 FV Abfall- und Abwasserwirtschaft Fester Betrag mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Absatz 12 WKG 702 FG Finanzdienstleister Für jede weitere Berechtigung am gleichen Standort wird die Grundumlage mit Euro 0,festgesetzt. Die Grundumlage unterliegt der Staffelung nach der Rechtsform. angepasster wertgesicherter Betrag *) 703 FG Werbung und Marktkommunikation Werbeagentur (Werbeberater und Werbungsmittler) alle übrigen als Stammberechtigung je als 1. Zusatzberechtigung als 2. Zusatzberechtigung als 3. Zusatzberechtigung als 4. Zusatzberechtigung Die Grundumlage unterliegt der Staffelung nach der Rechtsform. 704 FG Unternehmensberatung und Informationstechnologie Die Grundumlage unterliegt der Staffelung nach der Rechtsform. Für jede weitere Berechtigung am gleichen Standort wird die Grundumlage mit Euro 0,- festgesetzt. angepasster wertgesicherter Betrag *)

Dezember 2013

150,00

209,00

€ € € € € €

247,00 154,00 61,00 49,00 37,00 24,00

157,00

Beschluss FV-AS

31.05.2012

FGT

28.09.2010

FGT

29.09.2010

FGT

18.10.2010

BURGENLÄNDISCHE WIRTSCHAFT

35


GRUNDUMLAGEN

Fachorganisation

Höhe

705 FG Ingenieurbüros € Für jede weitere Berechtigung am gleichen Standort wird die Grundumlage mit Euro 0,festgesetzt. Die Grundumlage unterliegt ab 1.01.2011 der Staffelung nach der Rechtsform. angepasster wertgesicherter Betrag *) 706 FV Druck - Fester Betrag pro Berechtigung - Anteil von den Sozialversicherungsbeiträgen des zweitvorangegangen Jahres

235,00

138,90 0,6 ‰

707 FG der Immobilien- und Vermögenstreuhänder € Für jede weitere Berechtigung am gleichen Standort wird die Grundumlage mit Euro 0,festgesetzt. Die Grundumlage unterliegt auch weiterhin der Staffelung nach der Rechtsform. angepasster wertgesicherter Betrag *)

209,00

708 FV der Buch- und Medienwirtschaft Fester Betrag pro Berechtigung mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs 12 WKG

144,00

709 FG der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten 1. Fester Satz: Der feste Satz der Grundumlage wird mit null Euro festgelegt.

0,00

Beschluss FGT

01.10.2010

FV-AS

10.05.2013

FGT

06.10.2010

FV-AS

07.06.2013

FGT

07.10.2010

FV-AS

26.09.2013

2. Variable Grundumlage: a) Die Bemessungsgrundlage für die variable Grundumlage sind die von den Mitgliedern jährlich an die GKK geleisteten Sozialversicherungsbeiträge gemäß den nachstehend angeführten Klassen (herangezogen werden die Sozialversicherungsbeiträge des dem Jahr der Vorschreibung zweitvorangegangenen Kalenderjahres). Die sich daraus ergebende Grundumlage beträgt: Klasse 1: Nichtbetrieb (ruhende Gewerbeberechtigung) € 150,00 Klasse 2: SV-Beiträge € 0 bis € 1.500,€ 300,00 Klasse 3: SV-Beiträge € 1.501,- bis 3.500,€ 350,00 Klasse 4: SV-Beiträge € 3.501,- bis 7.000,€ 400,00 Klasse 5: SV-Beiträge € 7.001,- bis 14.000,€ 500,00 Klasse 6: SV-Beiträge € 14.001,- bis 21.000,€ 600,00 Klasse 7: SV-Beiträge € 21.001,- bis 29.000,€ 800,00 Klasse 8: SV-Beiträge € 29.001,- bis 36.000,€ 1.000,00 Klasse 9: SV-Beiträge € 36.001,- bis 50.000,€ 1.200,00 Klasse 10: SV-Beiträge € 50.001,- bis 70.000,€ 1.400,00 Klasse 11: SV-Beiträge € 70.001,- bis 90.000,€ 1.600,00 Klasse 12: SV-Beiträge € 90.001,- bis 120.000,€ 2.000,00 Klasse 13: SV-Beiträge € 120.001,- bis 160.000,€ 2.500,00 Klasse 14: SV-Beiträge € 160.001,- bis 210.000,€ 3.000,00 Klasse 15: SV-Beiträge € 210.001,- bis 290.000,€ 4.000,00 Klasse 16: SV-Beiträge € 290.001,- bis 450.000,€ 5.000,00 Klasse 17: SV-Beiträge € 450.001,- bis 650.000,€ 6.000,00 Klasse 18: SV-Beiträge € 650.001,- bis 1.000.000,€ 6.500,00 b) Für jene Mitglieder, die dem Finanzamt eine Meldung gem. § 109 a EStG zu erstatten haben, wird dem sich aus lit. a ergebenden Betrag pro Mitarbeiter ein Betrag in der Höhe von EUR 37,-zugeschlagen. 710 FV der Telekommunikations-und Rundfunkunternehmungen Gruppe 1: Hörfunk- und Fernsehunternehmungen: - Promillesatz der Sozialversicherungsbeiträge des vorangegangenen Jahres (für Unternehmungen, die Dienstnehmer beschäftigen) - Fixbetrag in Euro (einschließlich der Unternehmungen, die keine Dienstnehmer beschäftigen) mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG Gruppe 2: andere Unternehmungen: a) Betrag pro zum Ende des vorangegangenen Jahres bestehendem Teilnehmerverhältnis in Euro (für Unternehmungen, die selbst ein Kommunikationsnetz betreiben) Fixbetrag in Euro mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG b) Betrag in Euro für Unternehmungen, die kein Kommunikationsnetz betreiben mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG

0,0 ‰ €

308,00

0,00

€ €

308,00 308,00

*) Angepasste wertgesicherte Beträge: Bei den ausgewiesenen Beträgen handelt es sich um die tatsächlich zur Vorschreibung gelangenden Beträge (unter Berücksichtigung der Anpassung aufgrund der Indexklausel). Wertsicherungsklausel Information und Consulting: Es wird ausdrücklich die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge beschlossen. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2005 oder ein an seine Stelle tretender Index. Erstmalige Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Notierung für Jänner 2011. Wird der Index, verglichen zur Ausgangsbasis, in einem Monat um 3,5 Prozent oder mehr überschritten, werden die Umlagensätze entsprechend der errechneten Steigerung im darauffolgenden Kalenderjahr angehoben, wobei die Beträge auf den nächsten ganzen Euro-Betrag aufgerundet werden. Als neue Bezugsgröße beziehungsweise Basis für die Berechnung des neuen Spielraums gilt jener Monat, in dem der Schwellenwert erstmals erreicht beziehungsweise überschritten worden ist.

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BURGENLÄNDISCHE WIRTSCHAFT

Dezember 2013


MENSCHEN + MÄRKTE

Forderungen D

ie so genannte LKWMaut betrifft nicht nur LKW, sondern auch die Omnibusse. Es ist nicht akzeptabel, dass Autobusse hier den gleichen Regeln wie LKW unterliegen, macht Martin Horvath, Obmann der Autobusunternehmen, seinem Ärger Luft. „Für Busse gelten völlig andere Rahmenbedingungen und verkehrspolitische Zielsetzungen. Wir wollen unseren Beitrag zur Aufrechterhaltung der

Verkehrsinfrastruktur leisten, aber wir brauchen eine Entkoppelung vom LKW-Tarif “, so Horvath weiter. Im Durchschnitt ersetzt ein einziger Bus eine PKWKolonne von 30 Fahrzeugen. Busse sorgen damit für enorme CO2-Einsparungen, wichtige Verkehrsentlastung und Ressourcenschonung. „Der verkehrspolitische Nutzen der Busbranche muss endlich von der Politik honoriert werden“, fordert Horvath.

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MAUTERHÖHUNG Die Anhebung der Mauttarife 2014 auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen um durchschnittlich acht bis neun Prozent erregt auch die Gemüter der Busunternehmer.

FV-Geschäftsführer Paul Blachnik, Spartenobmann Klaus Sagmeister, Edith Hanel-Schmidt und Obmann Martin Horvath

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BURGENLÄNDISCHE WIRTSCHAFT

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