AgentNews 2/2018

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Ausgabe 2 | 2018

DAS INFOMAGAZIN FÃœR DIE WIENER VERSICHERUNGSAGENTEN / INNEN

AGENTENFEST AM 9. AUGUST AUSGEZEICHNETE AGENTEN

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DAS INFOMAGAZIN FÜR DIE WIENER VERSICHERUNGSAGENTEN / INNEN

Wir zeigen Ihnen WIE SIE in wenigen Schritten „AGENT NEWS“ online lesen können:

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1 | 2018

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Kraft O tritt in Mai: DSGV

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ISUU.COM 1. Schritt: Im App Store oder GooglePlay Store die App „Issuu“ herunterladen. 2. Schritt: Registrieren, entweder mit der E-mail Adresse oder einfach über Facebook 3. Schritt: In der Suchleiste „Agent News“ eingeben 4.Schritt: Auf dem Handy oder Tablet lesen!

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XENIA TRAMPUSCH

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EDITORIAL

KARL WEISZ

ANDREAS GURGHIANU

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INHALTSVERZEICHNIS Erfahrungen mit der DSGVO .................................... 04 Trainieren mit E-Learning .......................................... 06 Neuer Supportpartner ............................................... 08 Fit und Gesund ............................................................ 10 Allianz optimiert den Reiseservice .......................... 12 Ausgleichsanspruch ................................................... 14 Ehrungen verdienter Mitglieder................................ 18

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LIEBE KOLLEGINNEN, LIEBE KOLLEGEN. Es ist wieder soweit, eine neue Ausgabe der AgentNews sagt „Hallo“ zu den Wiener VA. Die Kinder haben die Zeugnisse erhalten und auch die Versicherer bekommen ihre Bewertung. Gemeint sind hierbei die momentan ausgesendeten Zusätze zu den bestehenden Courtagen. Wir lassen diese Schreiben rechtlich prüfen und geben in unseren per Mail versendeten Newslettern Auskunft auf welche Punkte Sie achten sollten. Die Grundlage dieser „ Erweiterungen“ bildet die DSGVO. Das Wiener Gremium tut was ... Hier bin ich besonders stolz, dass wir als einziges Gremium der VA in Österreich ein komplettes Werk erstellen konnten und bereits an Sie versendet haben. Sie, liebes Mitglied, müssen die Unterlagen lediglich an Ihr Unternehmen anpassen und haben sonst keine Arbeit mehr. Zu guter Letzt darf ich Ihnen noch ein „Save the Date“ ans Herz legen. Am 9.8.2018 gibt es wieder das beliebte Agentenfest. Ich hoffe, Sie dort begrüßen zu dürfen und wünsche Ihnen einen tollen Sommer, viel Sonne, gemütliche Grillfeste und gute Geschäfte. BLEIBEN SIE GESUND!

Karl Weisz Obmann

Andreas Gurghianu Geschäftsführer

IMPRESSUM:

Medieninhaber und Herausgeber: Wirtschaftskammer Wien – Sparte Handel, Landesgremium Wien der Versicherungsagenten, 1040 Wien, Schwarzenbergplatz 14, Redaktion & Layout: Chapter2 Medien GmbH, Herstellungsort: Wien

AGENT NEWS | 2018 | AUSGABE 2 | 3


ERFAHRUNGEN MIT DER DSGVO Die Datenschutzgrundverordnung ist auch noch Wochen nach dem Inkrafttreten in aller Munde und sorgt mitunter für Verwirrung.

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ie Fachgruppe hat Helmut Purker zur DSGVO-Schulung von TOGETHER CCA geschickt. Hier ein Erfahrungsbericht aus erster Hand: Da mich das Thema DSGVO seit längerem beschäftigt, besuchte ich eine Ganztagesschulung zu diesem Thema von TOGETHER CCA. Die Veranstaltung war speziell an die Bedürfnisse von Versicherungsmaklern und –agenten angepasst und setzte sich aus theoretischen und praktischen Inhalten zusammen. Insgesamt gab es 7 Vortragende, von einem Kommunikationsexperten, über Rechtsanwälte bis hin zu IT Verantwortlichen wurde an alles gedacht, um das Thema DSGVO von allen Seite zu beleuchten. Was muss ich in Bezug auf Kommunikation bedenken? Nach einer kurzen Einleitung durch Dr. Georg Steinort, COO bei TOGETHER CCA, beleuchtete Ing. Paul Prihoda, Generalsekräter ADV, das Thema DSGVO aus Kommunikationssicht. Er stellte einige Praxisbeispiele von Datenmissbrauch vor und verwies auf die signifikant höheren

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Strafen in Zukunft. Weiters ging er auf den Ablauf der Meldung und die Pflicht zur Verständigung von Betroffenen ein. Danach präsentierte er die wichtigsten Bereiche der Kommunikation. Dazu gehört die Datenberechtigung, beispielsweise die Zustimmung für den Erhalt von E-Mails, der Datenzugriff und damit die Verwendung der Daten, ebenso wie der einfache Widerruf und das Recht auf Vergessen sowie der Datenfokus, also die rechtliche Begründung für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Anschließend gab er Einblicke in das strategische Krisenmanagement und deren praktische Umsetzung mit der „3R“ Regel: „Regret“ (bedauern), „React“ (reagieren), „Reinform“ (wieder informieren) und gab Einblicke in die Pressearbeit während der Krise, sowie Dos und Don’ts. Dr. Axel Anderl, LL.M. und Mag. Nino Tlapak, LL. M., Rechtsanwälte und DSGVO Experten von der Kanzlei DORDA, stellten wichtige rechtliche und theoretische Aspekte der neuen Verordnung vor. Um noch rechtzeitig vor Inkrafttreten der DSGVO gut gerüstet zu sein, präsentierten Sie einen, gemeinsam mit TOGETHER

CCA ausgearbeiteten, 10 Punkte Notfallplan. Die wichtigsten To Dos in der Praxis sind: Erstellung einer Dokumentation der Verarbeitungsvorgänge, Durchführung einer Datenschutz-Folgeabschätzung, Vorbereitung eines Musters zur Meldung etwaiger Verstöße, Überarbeitung bestehender Verträge mit Auftragsverarbeitern, Anpassung von Einwilligungserklärungen, Erfüllung neuer Informationspflichten und Sicherstellung von Betroffenenrechten, Anpassung bestehender Sicherheitsmaßnahmen, Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, wenn die Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung sensibler Daten (z. B. Gesundheitsdaten) besteht. Im Idealfall wird zuerst eine umfassende Erhebung und Analyse durchgeführt und daraus Umsetzungsmaßnahmen getroffen, da die Zeit dafür nicht mehr reicht, ist es wichtig zu Priorisieren und Schwerpunkte zu setzen. Verarbeitungen mit hohem Risikopotential und sensiblen Daten sollen bevorzugt behandelt werden. Weiters ist die Benennung eines Verantwortlichen, ein Zeit- und Budgetplan sowie die Sicherung externer Unterstützung not-


wendig. Neben der Informationspflicht am Anfang einer Kundenbeziehung, ist es notwendig Einwilligungserklärungen für jede darüber hinausgehende Verarbeitungstätigkeit zu präzisieren - die Einholung im Rahmen von AGBs ist in Zukunft nicht mehr möglich. Weiters ist es notwendig DSGVO-konforme Auftragsverarbeitervereinbarungen abzuschließen, auch mit bestehenden Dienstleistern. Die Anpassung bestehender Policies, die Implementierung der Informationspflicht, die Erstellung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten ist ebenso notwendig, wie die Sicherstellung von Betroffenenrechten oder die Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen und die Schulung von Mitarbeitern. Abschließend ist es auch notwendig für einen möglichen Ernstfall eine Meldung an die Datenschutzbehörde sowie einen Notfallplan vorzubereiten. Was muss ich bei der internen IT bedenken? Ole Sorensen, Leitung Betrieb bei TOGETHER CCA, gab Tipps zum Thema IT Sicherheit und spannende Einblicke in die internen Umsetzungsmaßnahmen der Firma. Beispielsweise werden alle Daten der TOGETHER Plattform in einem der sichersten und modernsten Rechenzentren Österreichs gespeichert, auf das auch viele Banken und Versicherungen setzen. Nur eine eingeschränkte Gruppe an Mitarbeitern hat Zugriff, es werden laufend „Security Checks“ und periodisch „Penetration Tests“ durchgeführt. Damit die Reaktionszeit von 72 Stunden eingehalten werden kann, werden Informationen über Zugriffe zentral mitprotokolliert. Eine weitere Maßnahme war ein Security Awareness Training, das alle Mitarbeiter erfolgreich absolviert haben, um auf potentielle Gefahren gut vorbereitet zu sein.

Mag. Susanne Strießnig, LL.M., Prokuristin, Leitung Qualitätsmanagement & HR, TOGETHER CCA, und Christian Haas, MSc, Qualitätsmanagement bei TOGETHER CCA, stellten anhand des 10 Punkte Notfallplans, der gemeinsam mit Dr. Axel Anderl, LL.M. und Mag. Nino Tlapak, LL. M. ausgearbeitet wurde, aktuelle Werkzeuge für die DSGVOaus denr beiden Produktfamilien vor. CCA bietet ein vorbefülltes Verarbeitungsregister und Vorlagen für das Auskunftsrecht, sowie WKO-Vorlagen für Meldungen bei Verstößen. Auch Einwilligungserklärungen können als Vorlagen hinterlegt werden. Die Funktion „Abweichender User“ gewährleistet im Falle einer Cyberattacke, beispielsweise durch einen Verschlüsselungstrojaner, den Schutz von in CCA 9 hinterlegten Daten. Das funktioniert, weil die Berechtigungen des technischen Users gelten und nicht die des Anwenders selbst. Weiters werden neue Sperr-, Versteck- und Löschverfahren umgesetzt. Die Datenkommunikation zwischen TOGETHER und deren Versicherungspartnern erfolgt verschlüsselt und entspricht somit den gesetzlichen Sicherheitsstandards. Alle Bestandsdaten können per OMDS exportiert werden und sind jederzeit verfügbar. Offerte und Interessenten werden nach dem Prinzip der Datenminimierung fristgerecht gelöscht. Alle Systeme verfügen außerdem über umfangreiche rollenbasierte Berechtigungssysteme. Die Speicherung der Daten erfolgt in einem der größten und sichersten Rechenzentren Österreichs. Der Zugriff erfolgt mit personalisierten Zertifikaten, damit ist die Identität und Berechtigung jedes Users gewährleistet. Außerdem werden gerade Verträge vorbereitet, um DSGVO-konforme Auftragsverarbeitung vertraglich abzusichern.

Helmut Purker hat eine eine DSGVO-Schulung besucht und berichtet für die AgentNews aus erster Hand

Was sind die größten Datenfallen? Ing. Christian Dvorak, Geschäftsführer Specialis IT, erzählte über die größten Datenfallen in Bezug auf den Einsatz von IT. Dazu gehören mobile Geräte, nicht geschulte Mitarbeiter, Zugriffsrechte, unsichere Clouddienste und Datensicherungen. Um größtmögliche Sorgfalt beim Umgang mit Daten zu gewährleisten ist die Sensibilisierung aller Personen vor möglichen Gefahren notwendig, insbesondere bei personellen Änderungen oder dem Einsatz von Fremdpersonal. Auch eine Verpflichtungserklärung der Mitarbeiter in Bezug auf die Einhaltung des Datengeheimnisses ist sinnvoll. Bei der Nutzung einer Cloud ergeben sich viele Fragen- wo liegen die Daten, welche Daten werden gespeichert, wer kann darauf zugreifen, werden die Daten verschlüsselt etc., die geklärt werden müssen. Weiters sind mobile Geräte, Computer und Wechselmedien, wie USB-Sticks, Festplatten etc. potentielle Gefahrenquellen, insbesondere, wenn die Hard-oder Software nicht mehr up-to-date ist, keine Verschlüsselung vorliegt oder unberechtigte Zugriffe möglich sind. Eine IT-Sicherheitsstrategie und Sicherheitsrichtlinien helfen dabei ein einheitliches Vorgehen zu gewährleisten, beispielsweise bei der Erstellung von Backups oder bei physischen Zutrittskontrollen.

MEIN FAZIT Mir hat die Schulung sehr gut gefallen, da ich viele wertvolle Informationen mitnehmen konnte und auch den 10 Punkte Notfall Plan umsetzen werde bzw. teilweise schon umgesetzt habe. Besonders die Rechtsmeinung der beiden DSGVO-Experten war für mich sehr wichtig und ich konnte viele offene Fragen klären. Neu war für mich die Bedeutung der Auskunftspflicht nach Artikel 30, mit der ich mich vor Inkrafttreten der Verordnung noch einmal ausführlich beschäftigen werde. Nach dem Besuch der Schulung fühle ich mich besser auf die DSGVO vorbereitet und mir gefällt sehr gut, dass TOGETHER CCA sich diesbezüglich bereits viele Gedanken gemacht hat und viele nützliche Werkzeuge zur Verfügung stellt, um DSGVO-konformes Arbeiten einfacher zu gestalten.

AGENT NEWS | 2018 | AUSGABE 2 | 5


IDD MIT E-LEARNING TRAINIEREN Die Einführung von IDD mit 15 Stunden verpflichtender Weiterbildung pro Jahr rückt näher. E-Learning als Ergänzung zu klassischem Training macht dabei eine gute Figur.

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Zeit und an jedem Ort praktiziert werden kann. Die größten österreichischen Versicherungsunternehmen setzen daher schon seit vielen Jahren erfolgreich auf die Unterstützung durch E-Learning und haben gemeinsam mit der Firma IMC die gesamten Versicherungsgrundlagen und dazugehörigen Beratungsmaßnahmen als E-Learning Inhalte umgesetzt. Agent News hatte die Gelegenheit mit Oliver Nussbaum, Geschäftsführer der IMC Österreich, darüber zu plaudern. KARL WEISZ: Lieber Oliver, wie kam es

dazu, dass ihr mehr als 35 Stunden IDD relevante E-Learning Kurse anbieten könnt? OLIVER NUSSBAUM: Wir haben schon 2003 gemeinsam mit Fachexperten aus den Versicherungen und unterstützt durch die Bildungsakademie der Ver-

sicherungswirtschaft mit der Aufbereitung der Versicherungsgrundlagen und den Beratungsansätzen dazu begonnen. Daraus entstand in den vergangenen 15 Jahren dann eine große Bibliothek an elektronischen Lerninhalten, die jährliche fachlich/inhaltlich und technisch auf den neuesten Stand gebracht wird. KARL WEISZ: Wer setzt diese Inhalte ein? OLIVER NUSSBAUM: Allianz, Donau,

ERGO, Generali, GRAWE, Helvetia, Merkur, NV, OÖV, UNIQA, Wiener Städtische, Wüstenrot – also praktisch alle namhaften Versicherer in Österreich.

KARL WEISZ: Wie können wir Versicherungsagenten davon profitieren? OLIVER NUSSBAUM: Das ist schnell erklärt. Wir haben mit unserem „IDD Ser-

CHAPTER2

I

mmer wenn man die Begriffe „IDD“ und „Weiterbildung“ zusammen hört, fallen einem sofort zwei Dinge ein: Erstens, ich muss künftig 15 Stunden IDD relevanter Weiterbildung im Jahr absolvieren und zweitens, ich muss diese Weiterbildung erfassen und dem Gesetzgeber jederzeit nachweisen können. Bei Weiterbildung gilt der erste Gedanke immer dem Besuch von geeigneten Veranstaltungen und Trainings. Eine sinnvolle, aber mitunter auch zeitintensive Variante des Bildungserwerbs. Ist Ihnen der Begriff „Blended Learning“ geläufig? Das sollte er. Darunter versteht man nämlich eine sinnvolle Mischung aus Präsenztrainings und elektronischen Bildungsmedien. Eine Kombination, die nicht nur die Nachhaltigkeit des Lernens deutlich steigert, sondern auch zu jeder


AUFTAKT

SAISON HAT

BEGONNEN

Alexander Müllner, Oliver Nussbaum, Karl Weisz und Helmut Purker (v.l.) anlässlich der Präsentation seines neuen E-Learning-Programms. vice“ die passende online Software am Start, mit der sich jeder Versicherungsagent und jede Versicherungsagentin den jährlichen IDD Weiterbildungsstatus erwerben, speichern und verwalten kann. Ich kann damit besuchte Präsenztrainings erfassen, aber auch IDD Stunden durch online-Lernen direkt am Computer erwerben. Und im Falle einer Prüfung durch die Behörde kann ich mit einem Knopfdruck den Nachweis über die besuchten Seminare und gelernten E-Learning Inhalte samt Prüfungen erbringen. Praktischer und einfacher geht es eigentlich nicht! KARL WEISZ: Das heißt also, ich kann mit dem „IDD Service“ meine IDD Weiterbildungsnachweise speichern, die besuchten Trainings speichern und online lernen. Geht das auch am Handy und Tablet von unterwegs aus? OLIVER NUSSBAUM: Natürlich. Einer der wesentlichen Vorteile von E-Learning ist ja das zeit- und ortsunabhängige Lernen. Diesen Vorzug kann ich mit dem „IDD Service“ voll ausnutzen. KARL WEISZ: Wird E-Learning in dieser

Form das klassische Training ersetzen?

OLIVER NUSSBAUM: Sicherlich nicht.

Die österreichischen Versicherer und auch ich gehen derzeit davon aus, dass ich nach deutschem Vorbild ca. 50% der jährlichen 15 Stunden mit E-Learning erwerben werden dürfe. Und das macht auch Sinn. Deshalb speichert das „IDD Service“ ja auch die mit E-Learning und klassischem Training erworbenen Stunden unterscheidbar ab.

KARL WEISZ: Das würde dann bedeuten,

dass ich mit euren mehr als 35 E-Learning Stunden 5 Jahre lang verschiedene E-Learning Inhalte durcharbeiten kann, ohne dass sich irgendetwas wiederholt. OLIVER NUSSBAUM: Ganz genau. Besonders empfehlenswert ist es natürlich komplexere Themenbereiche wie z.B. Haftpflicht und Rechtschutz immer wieder einmal durchzulernen. So bleibe ich auch in den schwierigsten Themen fit. KARL WEISZ: Apropos Themen. Welche

inhaltlichen Themen deckt ihr mit den E-Learning Kursen eigentlich ab? OLIVER NUSSBAUM: Im Grunde genommen alle Versicherungs-sparten wie z.B. Unfall, Leben, Sach, KfZ, aber auch Themen wie VersVG, Unternehmerisches Basiswissen, Betriebliches Vorsorgemanagement und Beratungsgrundlagen. Deshalb auch die gute Eignung für IDD.

Traditionell trafen sich die Wiener Versicherungsagenten im April wieder zu ihrem Saisonauftakt im Schweizerhaus. Mehr als 200 Mitglieder waren der Einladung des Gremiums gefolgt und haben den Nachmittag und Abend zu ausgedehnten Gesprächen mit Kolleginnen und Kollegen und zum Netzwerken genutzt. Für das leibliche Wohl war ausreichend gesorgt. Viele haben den Branchentalk mit Obmann Karl Weisz und den Partnern aus der Versicherungswirtschaft genossen. „Der Saisonauftakt im Schweizerhaus ist mit dem Agentenfest eines der großen Highlights im Veranstaltungskalender der Wiener Versicherungsagenten. „Ich möchte mich daher auch recht herzlich bei unseren Supportpartnern und Sponsoren für den gelungenen Saisonauftakt bedanken und gleich zum Agentenfest am 9. August in die Donaustadt zum Napoleon einladen. (die Einladung liegt diesem Magazin bei)“, so Karl Weisz.

KARL WEISZ: Du weißt, wir AgentInnen sind sehr kostenbewusst...was muss ich jährlich investieren, um das „IDD Service“ zur Verwaltung inklusive 35 Stunden E-Learning Kurse nutzen zu können? OLIVER NUSSBAUM: 100,- Euro netto für eine Person. Ab der zweiten Person wird es dann noch günstiger. Das heißt, dass eine Lernstunde nicht einmal 3,- Euro kostet und die Verwaltung mit dem Nachweis der IDD Stunden ist ja auch gleich mit dabei. KARL WEISZ: Das hört sich sehr interes-

sant und vielversprechend an. Ich danke dir für das informative Gespräch!

K. Weisz mit TIS-GF G. Schuster und H. Mojescick (v.l.) Obmann der Versicherungsmakler.

AGENT NEWS | 2018 | AUSGABE 2 | 7


MIT SOCIAL AGENTS GUTES TUN Das Social Agents-Netzwerk ist ein national und international einzigartiges Projekt, das Amnesty International Österreich und der Umweltverband WWF Österreich im August 2018 gestartet haben.

D

as Ziel ist es, gemeinsam mit selbständigen Vertriebsprofis aus den Bereichen Versicherung, Vermögen und Immobilien neue Zielgruppen und damit einhergehend neue Unterstützer zu generieren. Auf den ersten Blick stellt sich natürlich die Frage, wie das zusammenpasst bzw. wo gemeinsame Schnittmengen zwischen Versicherungsvertrieb und Umweltschutz bzw. Menschenrechten zu finden sind. „Überall dort, wo Natur zerstört wird, wird massiv in unser aller Menschrechte eingegriffen und ohne öffentlichen Druck bzw. ohne Menschen, die die Bevölkerung Österreichs darüber informieren, kann es zu keiner positiven Veränderung kommen. Somit ist es für uns ein logischer Schritt, mit Kommunikationsprofis in Kontakt zu treten um gemeinsame Sache zu machen“, erklärt der Kooperations- und Vertriebsmanager des Social Agents Netzwerkes, Adem Ucar, im Gespräch mit den AgentNews. „Vertriebsprofis sind Kommunikationsprofis und hier liegt die Stärke bei den Versicherungsagenten Österreichs, ergänzt er. Da Agenten als Vertriebsprofis es gewohnt sind, abstrakte Produkte, die sich nicht einfach anfassen lassen, für ihre Kunden zu visualisieren waren sie natürlich für Adem Ucar die ersten Ansprechpartner. „Sie verstehen es, mit den Sorgen und Ängsten ihrer Kunden seriös umzugehen“, so Ucar weiter. Seriosität steht bei beiden Organisationen Amnesty International und dem Umweltverband WWF an oberster Stelle. Aus diesem Grund lassen sich beide Organisationen, von unabhängigen, staatlich geprüften Wirtschaftstreuhändern, jährlich prüfen, um das österreichische Spendengütesiegel führen zu dürfen. „In Zeiten in denen Menschen ohne fairen Prozess und ohne Zugang zu Rechtsmittel

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inhaftiert werden, gefoltert werden um Geständnisse zu erzwingen, Kinder hingerichtet werden und immer noch viele Staaten die allgemeine Erklärung der Menschrechte mit Füssen treten , müssen wir neue innovative Wege bestreiten um die Wichtigkeit der Arbeit von Amnesty International der Bevölkerung näher zu bringen und eben auch die entsprechenden finanziellen Mittel beschaffen, um weiterhin erfolgreich für eine menschrechtswürdige Lebenssituation aller Menschen einzustehen,“ erklärt Mag. Christian March, Fundraisingleiter Amnesty International Österreich. PRIVATE UNTERSTÜTZER Katharina Jungwirth, Abteilungsleiterin Fundraising WWF Österreich, fügt im Gespräch mit den AgentNews hinzu: „Wer nicht wirbt, der stirbt!“ - Die Entwicklung

am Spendenmarkt zeigt, dass es immer wichtiger wird direkt mit potenziellen Spender in Kontakt zu treten. Denn die Umweltzerstörung schreitet weiter voran und wichtige Projekte – sei es der Einsatz für heimische Arten, die Rettung der letzten Regenwälder oder der Kampf gegen den Klimawandel – können nur auch durch private Unterstützer finanziert werden. NEUES SYTEM Einen lukrativen Weg für alle Beteiligten stellt das innovative Social Agents-Netzwerk dar, denn das Neue und Einzigartige ist, dass die Social Agents, der WWF und Amnesty International, den erfolgreichen Einsatz der Vertriebsprofis des Social Agents-Netzwerkes honorieren. Für den Leiter des Social Agents Netzwerks, Alexander Obermayr sind die

Mit Adem Ucar darf Karl Weisz einen neuen Supportpartner begrüßen.


DIE WIN-WIN SITUATION! Für Vertriebsprofis des Social Agents Netzwerkes: • Exklusivität • Unique Selling Point • Einzigartige Kundenbindung • Unkompliziertes Zusatzeinkommen • Umsatz optimierte Vertriebseinsätze • Zusätzliches stabiles Standbein • Geringer Ressourcenaufwand • Erweiterung des persönlichen & geschäftlichen Netzwerkes • Kostenlose Einschulung & persönlicher Support • Markenwert der größten Non Profit Organisationen in ihren Bereichen • Renommee Für Amnesty International Österreich & den Umweltverband WWF Österreich • Direkter persönlicher Kontakt zur Bevölkerung

• Zusätzliche finanzielle Mittel • Kalkulierbare Kosten • Vergrößerung der Reichweite • Steigerung der Wirkung • Absicherung der Unabhängigkeit • Personenbezogene flächendeckende Bearbeitung des Österreichischen Spendenmarktes • Erschließung neuer Zielgruppen INTERESSE GEWECKT! Unsere Einladung zu unserem Social Agents Netzwerk richtet sich an EPUs und KMUs der Versicherungsagent*innen Österreichs. Auf Grund der Limitierung der möglichen Vertriebskooperationen nehmen Sie am besten heute noch telefonisch oder per Mail mit dem engagierten Kooperations- und Vertriebsmanager Adem Ucar kontakt auf und vereinbaren einen Gesprächstermin, denn es ist an der Zeit jetzt die Welt ein kleinwenig besser zu machen! KONTAKT: adem.ucar@socialagents.at Mobilnummer: 0699 1 99 55 332

INFO Das Social Agents Netzwerk richtet sich vor allem an EPUs und KMUs der Versicherungsagenten Österreichs. Auf Grund der Limitierung der möglichen Vertriebskooperationen ist natürlich rasches Handeln angesagt. Kontaktieren Sie telefonisch oder per Mail den Kooperations- und Vertriebsmanager der Social Agents, Adem Ucar, und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Gesprächstermin. Adem Ucar adem.ucar@socialagents.at Mobilnummer: 0699 1 99 55 332

CHAPTER2

Wiener Versicherungsagenten als echte Vertriebsprofis daher natürlich die ersten Ansprechpartner. Gutes tun und dabei Geld verdienen kann eigentlich sehr einfach sein.

Die Social Agents wollen mit ihrem Netzwerk und den Versicherungsagenten die Welt ein wenig besser machen.

Wir suchen erfolgreiche Vertriebsprofis, AGENT NEWS | 2018 | AUSGABE 2 | 9 die zusätzlich zum Portfolio unsere Spendenprodukte anbieten.


FIT UND GESUND DURCHS LEBEN Gemeinsam mit der Fitfabrik und der SVA werden die Wiener Versicherungsagenten gesünder, ausgeglichener und fit wie ein Turnschuh. Nutzen Sie am besten gleich Ihre ganz speziellen Vorteile.

R

und um gesund mit Fitfabrik und SVA: Die Gesundheit ist unser höchstes Gut und da gerade Selbstständige viele Aufgaben des Alltags gleichzeitig und unter hohem Druck meistern müssen, kommt dabei immer öfter die eigene Gesundheit viel zu kurz. Um alles unter einen Hut bringen zu können, organisiert die Wirtschaftskammer Wien unter dem Motto „Geht’s mir gut - geht‘s meinem Unternehmen gut“ gemeinsam mit der SVA auch 2018 wieder ein Gesundheitsprogramm für Ein-Personen-Unternehmen (EPU) sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Angefeuert und motiviert durch ehemalige Spitzensportlerinnen wie Mirna Jukic, Beate Schrott und vielen anderen mehr können Interessierte, die an diesem Programm teilnehmen, aktiv etwas für ihre Gesundheit tun. „Gesund ist erfolgreich“ umfasst die Bereiche Bewegung, Ernährung, mentale Gesundheit sowie Lifestyle und wird von einem professionellen Trainerteam begleitet. Dieses Gesundheitsprogramm ist auf die Bedürfnisse der EPU´s zugeschnitten und sollen einen gesunden Lebensstil vermitteln. Dabei ist die Eigenverantwortung ein wesentlicher Punkt zu einem gesünderen Leben. Die SVA hat vor einigen Jahren bereits den Kurswechsel von der Krankenkasse zur Gesundheitsversicherung eingeschlagen und setzt seitdem verstärkt auf zielgruppenspezifische aber auch maßgeschneiderte Prävention. Auch dieses Gesundheitsprogramm wird mit dem SVA Gesundheitshunderter unterstützt und bei Erreichung der Gesundheitsziele erhalten die Versicherten die Halbierung ihres Selbstbehaltes.

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SO FUNKTIONIERT´S: Mit der Anmeldung zur Vorsorgeuntersuchung im SVA-Gesundheitszentrum melden Sie sich gleichzeitig für das „Gesundheitsprogramm: Gesund ist erfolgreich“ 2018 an. Eveline Hornak von der Wirtschaftskammer Wien steht Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung. Mail: eveline.hornak@wkw.at / Telefon: 01/51450/1115. Die Wiener Versicherungsagenten zählen bekanntlich zu den innovativsten Fachgruppen und setzen daher auch im Bereich der Gesundheitsvorsorge seit fast zwei Jahren Akzente. Gemeinsam mit der Fitfabrik haben Obmann Karl Weisz und das Gremium eine Kooperation ausgehandelt, die den Agenten in Sachen sportlicher Betätigung einige Vorteile bringt. Ein eigener Tarif und Gratismonate sollen dafür sorgen, dass die Wiener Versicherungsagenten fit und gesund die schwierigen Herausforderungen des Alltags meistern können.

GOOD TO KNOW FIT MACH MIT. Die Fitfabrik hat als Supportpartner für die Wiener Versicherungsagenten einen speziellen Tarif. Wer sich jetzt anmeldet kann überhaupt bis September gratis trainieren und die weiteren Annehmlichkeiten der Fitfabrik wie Sauna und Getränkeabo nutzen. Also raus aus dem Bussinessoutfit und rein ins Trainingsgewand und ab in die Fitfabrik. Näheres dazu auch unter www.fitfabrik.at

Gem Trai ria h an un Pr Age Fitfab


Gemeinsam mit Trainerin Viktoria haben Alexander Müllner und Bernhard Prokes für die AgentNews die Fitfabrik in Stadlau getestet.

Ich trainiere jetzt schon ein paar Jahre in der Fitfabrik Stadlau Ausdauer sowie Kraft und kann es nur jedem empfehlen. Alexander Müllner | Landesgremium Wien

AGENT NEWS | 2018 | AUSGABE 2 | 11


ALLIANZ OPTIMIERT DAS REISESERVICE Mit einem neuen, modernen Business-Modell geht die Reiseversicherung und Assistance-Sparte der Allianz dem Markt voran.

U

nter dem aktuellen Markendach Allianz Partners gibt es bei der ehemaligen Allianz Global Assistance einige Neuerungen: eine vereinfachte, übersichtliche Produktlandschaft, eine Online Express-Schadenbearbeitung und ein neues Buchungstool für die Geschäftspartner, begleitet von der neuen Reiseversicherungsmarke Allianz Travel. „2018 ist für uns das Jahr der Reise. Modernisierung, Benutzerfreundlichkeit und Transparenz spielen aktuell eine große Rolle“, betont Allianz Partners Österreich-Geschäftsführer Dipl.-Kfm. Erik Heusel. Die Service-Optimierung stehe im Fokus. Dem veränderten Kundenverhalten, sowie dem neuem technischen Environment und neuen rechtlichen Anforderungen werde in vollem Umfang Rechnung getragen. Verändert wird begleitend auch die Markenstruktur des Unternehmens: Im Rahmen der neuen Unternehmensmarke

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Allianz Partners gibt es eine Gliederung in vier „Commercial Brands“ für die einzelnen Business-Linien: Allianz Travel, Allianz Assistance, Allianz Care und Allianz Automotive. In diesem Sommer liegt der Fokus auf dem Reisebereich, wo in den kommenden Monaten die derzeitige Produktmarke Allianz Global Assistance durch die neue Allianz Travel Produktmarke ersetzt wird. EXPRESS-SPEED „Der Versicherungskunde wünscht sich heute Geschwindigkeit, Convenience und die Nutzung der digitalen Welt, wie er es auch aus anderen Bereichen kennt“, so Heusel. Dementsprechend bietet Allianz Partners zum Start der neuen Allianz Travel Produktmarke ein Online-Schadenportal, über das die Kunden schon im Urlaub ihre Schadenmeldung einreichen können, wenn sie wollen. Unter www.allianz-travel.at/schadenmeldung können Kunden Dokumente wie Fotos oder Arzt-

rechnungen uploaden und rund um die Uhr den Status der Schadenbearbeitung abfragen. Ziel sei eine „Express Schadenbearbeitung“: Mindestens 80 Prozent aller online gemeldeten Schäden sollen innerhalb von nur zwei Tagen abgewickelt werden. Einfacher und übersichtlicher wird auch die modular aufgebaute Allianz Travel Produktwelt. Bei der Neugestaltung des Angebots wurden Wünsche und Rückmeldungen der Kunden und Geschäftspartner in hohem Maße berücksichtigt und besonders nachgefragte Leistungen hinzugefügt. So wird es beispielsweise eine Fahrrad-Assistance geben, vereinfachte Gruppentarife (Gruppen ab 8 Personen statt wie bisher 10) und einen verbesserten Familientarif (Anhebung des Alterslimits von Kindern von 18 auf 21 Jahre). BUCHUNGSTOOL Den Geschäftspartnern bietet Allianz Partners ein neues Buchungstool, das


Eine einfachere und vor allem übersichtlichere Produktlandschaft, ein neues Buchungstool sowie die Online-Express-Schadensmeldung sind nur ein Teil der Neuerungen bei Allianz Travel. Erik Heusel | Geschäftsführer führer im Bereich Assistance und Versicherungslösungen ist das Unternehmen weltweiter Spezialist für folgende Bereiche: Assistance-Einsätze, Reiseversicherung, Gesundheit & Leben sowie KFZ. All diese Lösungen, die eine Kombination aus Versicherung, Service und Technologie darstellen, stehen Geschäftspartnern und Kunden über direkte sowie digitale Kanäle unter vier international anerkannten Marken zur Verfügung: Allianz Travel, Allianz Assistance, Allianz Care und Allianz Automotive. Mehr als 19.000 Mitarbeiter in 78 Ländern sprechen 70 Sprachen und wickeln in Summe jährlich 54 Millionen Fälle auf allen 5 Kontinenten ab. In Österreich koordinieren die Mitarbeiter von Allianz Partners Österreich (AWP P&C S.A., Niederlassung für Österreich) über die eigene Wiener 24h Telefonzentrale weltweite Hilfe rund um die Uhr in 14 Sprachen. Im vergangenen Jahr wurden 283.843 Anrufe entgegen genommen, und das Team konnte in 118.272 Assistance- und Schadenfällen Hilfe leisten.

ÜBER ALLIANZ PARTNERS Allianz Partners ist auf Schutz und Hilfeleistungen spezialisiert. Als B2B2C-Markt-

FÜR WEITERE INFORMATIONEN BESUCHEN SIE BITTE: WWW. ALLIANZ-PARTNERS.COM

CHAPTER2, THINKSTOCK

selbsterklärend und in seiner Nutzerfreundlichkeit State of the Art ist: Agent Max ersetzt das bisher gebräuchliche Buchungsportal Poleasy2.0. „Die Umstellung der Systeme erfolgt Schritt für Schritt, immer in Abstimmung mit dem einzelnen Geschäftspartner, und natürlich mit der gebotenen Qualität und Aufmerksamkeit sowie abgestimmt auf alle neuen datenschutzrechtlichen Anforderungen“, versichert Heusel. Bis zum

Herbst soll der Umstieg in die neue Buchungswelt in Österreich erfolgreich abgeschlossen sein. Neuer Markenauftritt, modernes Design. Begleitet wird der umfassende Modernisierungsschritt durch eine optische Neuausrichtung, und mit explizit starkem Markenbekenntnis zur Reiseversicherung (Allianz Travel). Mit neuem Logo, neuen Designs und neuen Bilderwelten wird die Klarheit und Modernität der Marke deutlich unterstrichen und soll eine nachhaltig positive Wirkung am Markt erzielt werden. „Unser Ziel ist es, Kundenwünsche noch besser zu bedienen und darin die Besten am Markt zu sein“, betont Heusel. Die „neue Einfachheit“, die Kunden und Geschäftspartner erwarten, ergebe sich dabei aus einer Kombination neuer Produkte und Serviceleistungen mit neuer Technik und konsequent kundenorientiertem Verkaufsprozess. Auch innerhalb der Allianz geht man damit einen Schritt voraus, bei diesem Erneuerungsprozess übernimmt Österreich die Rolle des weltweiten Vorreiters.

Allianz Partners Österreich Geschäftsführer Erik Heusel mit Obmann Karl Weisz bei der Präsentation der Neuerungen und Service Optimierungen auf der Messe Wien.

AGENT NEWS | 2018 | AUSGABE 2 | 13


CHAPTER2, NEUMAYER, THINKSTOCK

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AUSGLEICHSANSPRUCH HANDELSVERTRETER(4) In der vierten Ausgabe zum Ausgleichsanspruch gem. § 24 Handelsvertretergesetz widmen wir uns der letzten, in Absatz 1 normierten Voraussetzung, welche für einen Anspruch erfüllt sein muss.

D

ie Billigkeit der Gewährung eines Ausgleichsanspruches in Bezug auf die bereits bezahlten Provisionen. Unter einem wird die Berechnung des Ausgleichsanspruches unter Erörterung des § 24 Abs. 4 Handelsvertretergesetz unter gleichzeitiger Betrachtung des zweistufigen Berechnungsmodels in Grundzügen dargelegt, um ein Gefühl für dessen Zusammensetzung und Höhe zu vermitteln. Unter dem Begriff der Billigkeit ist die dem Einzelfall entsprechende, sachgerechte Lösung einer Rechtsfrage zu verstehen . Die Festsetzung der Ausgleichszahlung nach § 24 Abs 1 Z 3 HVertrG ist daher geradezu ein Musterbeispiel für eine nach dem jeweiligen Einzelfall zu treffende Billigkeitsentscheidung . Diese Billigkeitserwägungen finden Eingang in eine zweistufige Berechnung des Ausgleichsanspruches. JAHRESVERGÜTUNG Im ersten Schritt wird der sogenannte Rohausgleich ermittelt; hierbei sind die Unternehmensvorteile, sowie die Billigkeitsgesichtspunkte, insbesondere die Provisionsverluste des Handelsvertreters zu berücksichtigen. In weiterer Folge ist die Höchstgrenze des Ausgleichsanspruches zu berechnen. Hierzu wird § 24 Abs. 4 Handelsvertretergesetzes und das hierin normierte Berechnungsmodel herangezogen, außer es existiert eine, für den Handelsvertreter günstigere Regelung. Konkret wird aus dem Durchschnitt der letzten 5 Jahren eine Jahresvergütung errechnet; sollte das zugrundeliegende Vertragsverhältnis kürzer gedauert haben, so ist für die

Berechnung dieser einen „Jahresvergütung“ die gesamte Vertragsdauer maßgebend. ZWISCHENTITEL Grundlage der Bemessung des Ausgleichsanspruchs eines Handelsvertreters nach § 24 Handelsvertretergesetz sind daher allein die in Abs 1 Z 1 bis 3 angeführten Kriterien, welche bereits bzw. gerade deshalb so ausführlich behandelt wurden. § 24 Abs. 4 Handelsvertretergesetz normiert lediglich einen Höchstbetrag des Ausgleichsanspruches. Dieser Höchstbetrag des Abs 4 dient ausschließlich der Begrenzung des zunächst nach Abs 1 zu ermittelnden und ziffern-

onen“ die Rede ist, ist davon auszugehen, dass dem Ausgleichsanspruch nur die Abschluss- und Vermittlungsprovisionen zu Grunde zu legen sind. Auch die an den Untervertreter in diesem Zusammenhang weiterzugebende Provision ist ausgleichsfähig, da der Handelsvertreter seinerseits wiederum gegenüber dem Untervertreter ausgleichspflichtig ist. Geltende Meinung und Übung ist, dass dem Ausgleichsanspruch die Bruttoprovision - dh unter Berücksichtigung der gesetzlichen Mehrwertsteuer - zu Grunde zu legen ist. Delcredere-Provisionen oder Verwaltungsprovisionen, wie beispielsweise Bestandspflegeprovisionen und

Unsere vierteilige Serie zum Handelsvertreterausgleichsanspruch hat Ihnen Hintergrundwissen vermittelt. Karl Weisz | Obmann mäßig zu bestimmenden Ausgleichsbetrages, wenn dieser höher sein sollte . Die Provisionsverluste des Handelsvertreters sind grundsätzlich den Unternehmensvorteilen gleichzusetzen; der Unternehmer erspart sich Aufwendungen in Höhe nicht mehr zu leistender Provisionen, sodass in der Praxis einfach die Provisionsverluste des Handelsvertreters berechnet werden. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass nicht alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses bezogenen Provisionen ausgleichsfähig sind. Da in der Zif. 3 des §24 Abs. 1 HVertrG ausdrücklich von „betreffend Kunden entgehende Provisi-

Inkassoprovisionen sind daher einem Ausgleichsanspruch nicht zu Grunde zu legen. Ebensowenig sind Bezirksprovisionen ausgleichsfähig und daher bei der konkreten Berechnung außer Acht zu lassen. Zur Berechnung dieser Provisionsverluste wird den hypothetischen Provisionseinnahmen eine allfällige, jährliche Abwanderungsquote entgegengesetzt, sollte im Rahmen des Kundenstockes eine allfällige Fluktuation bestehen. Diese, um eine allfällige Abwanderungsquote bereinigten, fiktiven Provisionseinnahmen sind sodann auf den Barwert abzuzinsen und ist der sodann verbleibende Betrag unter dem

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Gesichtspunkt der Billigkeit im Rahmen einer Einzelfallentscheidung zu überprüfen. Dem hierfür herangezogenen Prognosezeitraum kommt größte Bedeutung zu, ist doch der Ausgleichsanspruch um so höher, je länger der Zeitraum gewählt wird. Der Prognosezeitraum bestimmt sich danach, wie lange sich die vom Handelsvertreter hergestellten Geschäftsverbindungen weiterentwickelt hätten, wenn der Vertretervertrag fortbestanden hätte. Es muss sich um einen überschaubaren, in seiner Entwicklung einschätzbaren Zeitraum handeln . Üblicherweise wird von einer Prognosezeit von bis zu 5 Jahren ausgegangen. Langlebige Waren rechtfertigen einen längeren Prognosezeitraum, so wie bei einer kürzeren Lebensdauer eines Produktes auch ein kürzerer Prognosezeitraum herangezogen werden kann . Bemessungsgrundlage (Prognosebasis) sind die Provisionen des Handelsvertreters im letzten Jahr vor Beendigung seiner Tätigkeit mit Neukunden und „intensivierten“ Altkunden („relevante Kunden“) . Sie ist durch folgende Abzugsposten zu korrigieren: Provisionen für verwaltende Tätigkeiten (die kein Entgelt für die Schaffung eines Kundenstamms sind), Provisionen für die Zuführung jener Kunden, die keine „Mehr-

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fachkunden“ sind (mit denen in Zukunft keine weitere Geschäftsverbindung erwartet wird) und Umsatzminderung infolge Abwanderung relevanter Kunden. Der derart ermittelte Betrag ist sodann - wie zuvor schon ausgeführt auf den Barwert abzuzinsen und einer Prognosebetrachtung zu unterziehen. BERECHNUNGSMETHODE Nach einer Billigkeitskorrektur (§ 24 Abs 1 Z 3 HVertrG) ist dem Rohausgleich die Höchstgrenze des § 24 Abs 4 HVertrG gegenüberzustellen; liegt der Rohausgleich über dieser Grenze, wird der darüber liegende Betrag nicht geschuldet. Weitere Billigkeitsgesichtspunkte, die zu einer Verringerung dieses verminderten Rohausgleiches führen können sind beispielsweise: Sogwirkung der Marke, Standort, Verwaltungsanteil und ähnliches, Besondere Vergünstigten während dem laufenden Vertragsverhältnis, Umsatzrückgang wegen Vernachlässigung der Altkunden trotz Zuführung von Neukunden, Abwerben von Kunden, Anteile der (un)echten Untersetzter an den Kundengewinnen bzw. Provisionen. Diese, sehr starr wirkenden Berechnungsgrundsätze dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Berechnung immer einzelfallbezogen erfolgt, sodass sich keine allgemein gültigen

Prozentsätze für einzelne, anspruchsmindernde Faktoren festsetzen lassen . Abschliessend möchte ich diesen Satz meines Beitrages nochmals hervorheben: „Grundlage der Bemessung des Ausgleichsanspruchs eines Handelsvertreters nach § 24 Handelsvertretergesetz sind daher allein die in Abs 1 Z 1 bis 3 angeführten Kriterien.“ Grund hierfür ist, dass diese ausführlich erörterten Voraussetzung von Ihnen aktiv beeinflusst werden können, was betreffend der zuvor erörterten Berechnungsmethode kaum bzw. nur sehr eingeschränkt der Fall ist. Hier können Sie im laufenden Vertragsverhältnis nur darauf achten, für Sie sprechende Billigkeitsmomente entsprecht zu dokumentieren. Achten Sie hingegen aktiv und nachhaltig auf die Erfüllung der Voraussetzungen des §24 Abs. 1 Z1 bis 3 Handelsvertretergesetz, so schaffen Sie eine nachhaltige Basis für den Ihnen zustehenden Ausgleichsanspruch.


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Für mich ist es selbstverständlich, dass wir vom Gremium nicht auf unsere langjährigen Mitglieder vergessen und Danke sagen. Karl Weisz | Obmann

Thomas Karl Benes

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Harald Beck


Josef Dögl

Christian Hofer

Alexandra Jordan

Oliver Nastasijevic

AUSGEZEICHNETE AGENTEN In einer schnelllebigen Zeit in der sehr vieles als selbstverständlich angesehen wird, kommt ein ehrlich gemeintes „Dankeschön“ viel zu selten über die Lippen. Doch das ist bei den Wiener Versicherungsagenten anders.

Valentin Rupic

Christian Mikysek Herbert Schipits

Siegfried Simmerl

Mario Stauffer

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Otto Zeitlberger Rudolf Valek

Peter Bäumel

Die Auszeichnung verdienter Kolleginnen und Kollegen ist für das Landesgremium Wien schon zur lieben Tradition geworden. „Als aktive Interessenvertretung und starker Servicepartner setzen wir uns jederzeit für unsere Mitglieder ein. Unser Ziel ist es, dass Sie für Ihre unternehmerische Tätigkeit gute Rahmenbedingungen vorfinden, auf denen Sie Ihren Erfolg aufbauen können. Daher möchten wir unseren langjährigen Mitgliedern für ihre Tätigkeit und ihren Erfolg Danke sagen“, so Obmann Karl Weisz bei der Feier anlässlich der Mitglieder-Ehrung. Für die Ausgezeichneten – ab einer Mitgliedschaft von zehn Jahren darf man sich dazuzählen – gab es neben einer Urkunde noch ein schönes Erinnerungsstück aus Glas, spannende Gespräche im Kreise der Kollegenschaft sowie das eine oder andere Glaserl Wein.

Otto Eberl

Peter Donner

Erika Braun

Klaus Peter Zimmermann

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Leopold Jambor


Anneliese Kempf

Dimitrios Kurupis

Veronika Medlitsch

GĂźnter Seefried Alfred Steinhauer

Ingeborg Michenthaler Andreas Osanger

Ich freue mich sehr, dass unsere Arbeit in der Versicherungsbranche auch von der Fachgruppe anerkannt wird. Herbert Schipits | Agent

Herbert Riha

Othmar Polacsek

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WIR SIND FÜR SIE DA KARL WEISZ GREMIALOBMANN

• Jahrgang 1973 • erfolgreich aktiv seit dem Jahr 1994 • Funktionär seit 2000 MEINE AUFGABE IM GREMIUM: die optimale Vertretung der Mitglieder/Kollegen

BERNHARD PROKES • Jahrgang 1990 • erfolgreich aktiv seit dem Jahr 2010 • Funktionär seit 2015 MEINE AUFGABE IM GREMIUM: Vorsitzender des Geschäftsordnungsausschusses „Junge Versicherungsagenten“

HEINZ NEUMAYER • Jahrgang 1966 • erfolgreich aktiv seit dem Jahr 1988 • Funktionär seit 2010 MEINE AUFGABE IM GREMIUM: Vorsitzender des Geschäftsordnungsausschusses „Aus- und Weiterbildung“


ROBERT FLETSCHBERGER • Jahrgang 1979 • erfolgreich aktiv seit dem Jahr 2000 • Funktionär in Wien seit 2010 MEINE AUFGABE IM GREMIUM: Vorsitzender des Geschäftsordnungsausschusses „Recht“

HELMUT PURKER • Jahrgang 1961 • erfolgreich aktiv seit dem Jahr 1981 • Funktionär seit 2000 MEINE AUFGABE IM GREMIUM: Obmann-Stv., Koordination der Ausschüsse und Unterstützung der Supportpartner

ALEXANDER MÜLLNER • Jahrgang 1975 • erfolgreich aktiv seit dem Jahr 2000 • Funktionär seit 2010 MEINE AUFGABE IM GREMIUM: Vorsitzender des Geschäftsordnungsausschusses „Öffentlichkeitsarbeit““

MANUEL PUDSCHEDL • Jahrgang 1988 • erfolgreich aktiv seit dem Jahr 2010 • Funktionär seit 2015 MEINE AUFGABE IM GREMIUM: Vorsitzender des Geschäftsordnungsausschusses „Veranstaltung“


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