Die Wiederaufbauleistungen der Altösterreicher in der Zweiten Republik

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49 rücken des Beirates von dieser Forderung ergaben. Die entsprechenden Text­ stellen lauten: I. Als Ergebnis gewissenhafter Überlegungen hat das Zentralkomitee den österreichischen Regierungsstellen vor langer Zeit die Bitte um Schaffung eines Statutes unterbreitet, wodurch prinzipiell die tatsächliche Gleichstellung der Volksdeutschen in Rechten und Pflichten mit den österreichischen Staatsbürgern ausgesprochen werden soll. Es geschah dies unter besonderer Beobachtung der Bundesrepublik und unter Bedachtnahme darauf, dass der Staatsvertrag noch aussteht. Es geschah dieses, weil durch das Südtiroler und Canaletaler Statut bereits ein Präzedenzfall für das österreichische Rechtsleben durch Anlehnung an diese Bestimmungen geboten ist. Es geschah dieses im Hinblick darauf, dass in dem benachbarten Deutschland infolge des noch ausstehenden Friedensvertrages die Gleichstellung ohne Anschauung des Besitzes der Staatsbürgerschaft erklärt wurde. Es geschah dieses, weil aus politischen Gründen ein Provisorium endgültigen Bindungen, sei es seitens der Bundesrepublik, sei es seitens der volksdeutschen Gruppen, vorzuziehen ist; dadurch also die größtmögliche Elastizität, die Anpassungsmöglichkeit an jede politische Entwicklung garantiert erscheint. Es geschah dieses, weil durch Schaffung eines Rechtsstatuts das gärende Problem der Volksdeutschen in Österreich zu einer allgemeinen Beruhigung führen würde. Es geschah dieses, weil infolgedessen eine Vereinfachung der Verwaltung die vervielfältigte Sonderbehandlung der Volksdeutschen mit einer einzigen Maßnahme ersparen würde. Dieses sind die hauptsächlichen Vorteile der vorgeschlagenen Regelung. Vorteile hingegen, die gewissen Kreisen in Österreich aus einer Teillösung der volksdeutschen Frage entspringen könnten, sollen hier absichtlich nicht einmal angedeutet werden, weil sie mit einer höheren Staatsethik unvereinbar und unhaltbar sind. II. Die Art der Erstellung des Volksdeutschen Beirates und dessen Abrücken von der Forderung nach dem Statut legt nunmehr die Befürchtung nahe, dass ein Stückwerk geschaffen wird oder eine zufriedenstellende Lösung zeitlich nicht abzusehen ist. Unsere Befürchtung entspringt aus der Kenntnis der kompromissbereiten Einstellung von Menschen, die von den Parteien als Verhandlungspartner berufen werden. Bei letzteren wird Parteiinteresse mit volksdeutschem Interesse in Konflikt geraten. Verständlicherweise wird dabei das Parteiinteresse die Oberhand gewinnen, während die Ansprüche der


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