Ph.D. in a Nutshell Deutsch_2024

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Ph.D. in a Nutshell

Ph.D. Programme

Betriebswirtschaftslehre (PMA) pma.unisg.ch / pma@unisg.ch

Economics and Econometrics (PEcon) gpef.unisg.ch / gpef@unisg.ch

Finance (PiF) gpef.unisg.ch / gpef@unisg.ch

International Affairs and Political Economy (DIA) dia.unisg.ch / dia@unisg.ch

Organisation und Kultur (DOK) dok.unisg.ch / dok@unisg.ch

Rechtswissenschaft (DLS) dls.unisg.ch / dls@unisg.ch

Informatik (DCS) dcs.unisg.ch / dcs@unisg.ch

Akkreditierungen Inhaltsverzeichnis 11 Planung der Promotionszeit 23 Dissertationsphase 14 Kursphase 4 Bewerbung und Zulassung 3
Mitgliedschaften

Bewerbung und Zulassung

Wir freuen uns über Ihr Interesse an einem Doktoratsstudium an unserer Universität. HSG-Masterstudierende, welche anschliessend doktorieren möchten, melden sich während der Semestereinschreibung über Compass an. Ehemalige HSG-Studierende, welche vor maximal 12 Monaten den Master bei uns abgeschlossen haben, füllen das Reimmatrikulationsformular online aus. Alle andern sowie externe Bewerbende müssen sich mittels Online-Anmeldung anmelden.

Um den Zulassungsprozess für ein Ph.D. Studium an der Universität St.Gallen anzustossen, müssen Sie eine vollständige Bewerbung über das Online Anmeldeportal im Internet unter Studieren/Zulassung einreichen. Damit wir überprüfen können, inwieweit Sie die formalen Voraussetzungen für ein Ph.D. Studium erfüllen, machen wir gerne eine unverbindliche Vorabklärung. Senden Sie dazu sämtliche Notenauszüge, Diplome und einen CV per E-Mail an phd@unisg.ch. Für Absolventen/ Absolventinnen der Universität St.Gallen gilt dieser Nachweis als erbracht, wenn der Promotionsschnitt im Lizentiat oder Master erreicht wurde.

Zulassung ohne HSG-Master

Falls Sie nicht über einen HSG-Abschluss verfügen und kein Diploma supplement erhalten haben, müssen Sie in einem offiziellen Schreiben nachweisen, dass Sie an Ihrer Heimatuniversität zum Ph.D. Studium zugelassen würden. Können Sie diesen Nachweis – als Folge unterschiedlicher Zulassungsverfahren zum Promotionsstudium – nicht erbringen, müssen Sie mindestens zwei Empfehlungsschreiben von Professoren oder Professorinnen Ihrer bis-

herigen Universität einreichen. Diese Empfehlungsschreiben müssen darüber hinaus Auskunft geben, was Sie bisher geleistet haben und weshalb Sie sich für ein Ph.D. Studium besonders qualifizieren.

Die HSG wird ferner Ihren Ausbildungsgang mit dem HSG-Curriculum vergleichen und dabei insbesondere die Regelstudiendauer, die Qualität der Kurse und die universitären Abschlüsse als Vergleichskriterien heranziehen. Massgebend ist letztlich, dass Sie über einen anerkannten universitären und zum Ph.D. Programm fachgleichen oder fachähnlichen Masterabschluss verfügen. Grundlage für den Entscheid sind die «Promotionsordnung (PromO17) für das Doktorat der Universität St. Gallen vom 1. Februar 2024» sowie die aktuellen Studienordnungen des entsprechenden Programmes.

Nach Ihrer vollständigen Anmeldung findet durch uns die Prüfung im Hinblick auf die formalen Kriterien statt. Bei positiver Beurteilung können Sie - je nach Programm - mit der Suche nach einem Referenten oder einer Referentin beginnen.

Beachten Sie, dass bestimmte Abschlüsse die Voraussetzungen für ein Ph.D. Studium an der HSG nicht erfüllen. Dazu gehören Abschlüsse einer Fachhochschule (Hochschule ohne Promotionsrecht) oder MBA-Abschlüsse.

Die Zulassung zum Ph.D. Studium erfolgt «sur Dossier» durch die entsprechende Programmkommission.

Zulassung mit fachähnlichem Abschluss

In diesem Fall können mit der Zulassung zum Ph.D. Studium Zulassungsauflagen verlangt werden. Diese beinhalten Grundlagenkurse wie auch Kurse der Kerndisziplin. Die Zulassungsauflagen sind abhängig von der Vorbildung und werden gemeinsam von dem Referenten oder der Referentin und der Programmkommission festgelegt.

Diese Zulassungsauflagen bedeuten einen zusätzlichen Aufwand, welcher neben den regulären Kursen und Ihren sonstigen Verpflichtungen zu bewältigen ist und vor Einreichung der Vorstudie bestanden sein müssen. Beim Ph.D. Office kann eine einmalige Fristverlängerung für die Erbringung dieser Zulassungsauflagen beantragt werden. Maximal wird ein Semester gewährt.

Anmeldeprozess

Falls Sie an der HSG studieren und direkt anschliessend an den Master-Abschluss das Ph.D. Studium aufnehmen möchten, reichen Sie während der Semestereinschreibefrist über Compass einen Antrag um Stufenwechsel mit den entsprechenden Dokumenten ein.

Falls Sie bereits einmal ein Masterprogramm an der HSG erfolgreich abgeschlossen haben und maximal zwei Semester exmatrikuliert sind, füllen Sie das Reimmatrikulationsformular im Internet aus.

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Falls Sie vor mehr als 12 Monaten den Master bei uns erworben oder einen

HSG-externen Master abgeschlossen haben, erstellen Sie im Online-Anmeldeportal im Internet ein Benutzerkonto. Danach werden Sie in vier Schritten durch die Online-Anmeldung geführt. Füllen Sie die Seiten von oben nach unten aus, da Abhängigkeiten zwischen den Eingabefeldern bestehen können.

Die Online-Anmeldung gibt Ihnen ebenfalls Anweisung, wie Sie die Gebühr von CHF 250 zu bezahlen haben. Beachten Sie, dass nur online bezahlt werden kann. Erst nach der Bezahlung können Sie die Anmeldung absenden.

Welche Unterlagen Sie zusammen mit Ihrer Bewerbung einreichen müssen, hängt davon ab, für welches Ph.D. Programm Sie sich anmelden möchten. Beachten Sie aber, dass alle erforderlichen Unterlagen in elektronischer Form zur Verfügung stehen. Bei Unsicherheiten hinsichtlich der Vollständigkeit Ihrer Bewerbung informieren Sie sich online auf https://www.unisg.ch/de/studium/zulassung/zulassung-doktorat/ oder kontaktieren das Ph.D. Office (phd@unisg.ch).

Neben zahlreichen anderen Dokumenten müssen Sie auf jeden Fall alle akademischen Abschlüsse, die Sie erworben haben, in einem File elektronisch hochladen. Nach der definitiven Zulassung

werden wir Sie auffordern, das Original Ihres Masterdiploms oder eine beglaubigte Kopie Ihres Abschlusses im Ph.D. Office einzureichen. Sofern Ihre Zeugnisse und andere Unterlagen nicht in Deutsch, Englisch, Französisch oder Italienisch abgefasst sind, müssen Sie zusätzlich eine deutsche oder englische amtlich beglaubigte Übersetzung des Dokumentes einreichen.

Für ausländische Abschlüsse ist eine offizielle Beschreibung der jeweils verwendeten Notenskala beizulegen. Sie können mithelfen, das Anmeldeverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, indem Sie sicherstellen, dass Ihre Unterlagen klar und unmissverständlich sind. Ist beispielsweise der Titel eines bestimmten Kurses, der für Ihre Bewerbung relevant ist, für Dritte nicht eindeutig verständlich oder gar irreführend, dann legen Sie eine offizielle Kursbeschreibung bei. Anhand von Prüfungsreglementen oder offiziellen Erlassen, welche über Notenskalen Auskunft geben, kann wesentlich schneller beurteilt werden, ob Sie für das gewählte Ph.D. Programm ausreichend qualifiziert sind. Versäumen Sie die rechtzeitige Eingabe wichtiger Dokumente, können diese später nicht mehr für die Entscheidung herangezogen werden.

Bitte beachten Sie, dass nur fristgerechte und vollständige Anmeldungen berücksichtigt werden können. Durch Einloggen

in Ihr Bewerbungsportal können Sie sich jederzeit über die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen informieren und den Stand der Bearbeitung verfolgen. Wir sichten Ihre Dokumente und geben Ihnen Bescheid, ob Sie die formalen Kriterien erfüllen.

Bei positiver Beurteilung müssen Sie nun mit einem Referenten oder einer Referentin Kontakt aufnehmen, Die definitive Zulassung ist abhängig vom Entscheid der Programmkommission und der Doktoratsvereinbarung.

Hierfür muss der Referent oder die Referentin die Doktoratsvereinbarung, welche im ResearchWeb zu finden ist, fristgerecht im Ph.D. Office einreichen. „Fristgerecht“ bedeutet: 30. April für einen Studienbeginn im Herbstsemester und 30. November für einen Studienbeginn im Frühjahrssemester.

Für wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie Reimmatrikulierte gelten andere Fristen: der 15. August für einen Studienbeginn im Herbst und der 15. Januar für einen Studienbeginn im Frühjahr.

«Nur vollständige Bewerbungen können berücksichtigt werden.»

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«Die Forschungsgebiete unserer Professor/innen erfahren Sie auf den Webseiten der einzelnen Institute, Abteilungen (Schools) und Forschungsstellen.»

Betreuung Ihrer Dissertation

Es ist Ihre persönliche Verantwortung, einen Referenten oder eine Referentin zu finden. Die Universitätsverwaltung und das Ph.D. Office können Ihnen dabei leider nicht behilflich sein. Rechnen Sie damit, dass die Suche zeitintensiv sein könnte. Er oder sie wird eine grobe Projektskizze mit Erläuterungen zu Ihrer Forschungsfrage verlangen und gegebenenfalls Interviews mit Ihnen durchführen.

Bitte bedenken Sie, dass Sie mit dieser Betreuungsperson mehrere Jahre zusammen arbeiten werden. Doktorierende sollten sich mindestens zweimal im Jahr mit der Betreuungsperson treffen, um Ihre Dissertation zu besprechen. Sie werden den Referenten oder die Referentin in der Rolle des Mentors und Lehrers während Ihres gesamten Ph.D. Studiums erleben. Viele Alumni stehen noch jahrelang im geschäftlichen und persönlichen Kontakt mit ihren ehemaligen Betreuungspersonen.

Neben der naheliegenden Suche nach einem Experten oder einer Expertin in Ihrem Fachgebiet sollten Sie noch andere Kriterien bei der Wahl hinzuziehen. Diese hängen von Ihrem eigenen Hintergrund ab oder bestimmen sich aus der Festlegung für eine akademische oder praxisorientierte Karriere. Insofern sollten Sie sich im Klaren sein, wo Sie sich am Ende der Dissertationszeit sehen. Legen Sie Ihre langfristigen Ziele und Ihre Erwartungen im Gespräche mit Ihrer potenziellen Referentin oder Ihrem potenziellen Referenten

offen und stellen Sie dar, was diese für Ihr Ph.D.Studiumbedeuten.

Welcher Professor oder welche Professo-rin sich für welche Forschungsgebiete und Dissertationsthemen interessiert, erfahren Sie auf den Webseiten der einzelnen Institute, Abteilungen (Schools), Forschungs-stellen und der Ph.D. Programme. Auf der Forschungsplattform «Alexandria» finden Sie ausserdem ein Verzeichnis aller Projek-te, Vorhaben und Publikationen der Insti-tute.

Nutzen Sie Ihre Wahlmöglichkeit, vergleichen Sie existierende Dissertationsprojekte der Lehrstühle mit Themen, die Sie im Sinn haben, und erkundigen Sie sich bei Kom-militoninnen und Kommilitonen über die Ausgestaltung der Beziehung zwischen Doktorierenden und ihren Betreuungsper-sonen.

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Die Kandidatinnen und Kandidaten für ein Ph.D. Studium in "Finance (PiF)" bewerben sich direkt beim Programm. Das Programm bietet Stellen für Ph.D. Studierende bei Professorinnen und Professoren an, welche dann auch Betreuerin oder Betreuer sein werden. Die Bewerbenden werden auf der Grundlage ihres Forschungsinteresses den entsprechenden Stellen zugewiesen.

Zulassung

Wenn Sie eine Zulassungsverfügung zum Ph.D. Studium erhalten, werden Sie automatisch als Doktorierende an der Universität St.Gallen eingeschrieben. Mit diesem Schreiben können Sie auch – falls notwendig – ein Visum beantragen.

Planung und Promotionszeit

Alle Ph.D. Programme gliedern sich in eine Kurs- und eine Dissertationsphase. Manche Entscheidungen sollten Sie aber gleich zu Beginn treffen, darunter die Frage nach dem Schwerpunkt im Programm für «Betriebswirtschaftslehre (PMA)» und im Programm in «Economics and Econometrics (PEcon)» sowie der Dissertationsform: Monographie? Kumulative Dissertation? Nicht zuletzt müssen Sie Ihre Lebenshaltungskosten decken können.

Das Ph.D. Studium an der HSG wird in eine Kurs- und eine Dissertationsphase unterteilt. In der Kursphase belegen Sie Kurse, fertigen die Vorstudie an und stellen diese Ihrem Dissertationskomitee vor. Die daran anschliessende Dissertationsphase dient der Ausarbeitung der Dissertationsschrift. Während der Dissertationsphase besuchen Sie dissertationsbegleitende Seminare.

Zum Schluss ist die Dissertation öffentlich zu verteidigen und zu publizieren. Die meisten Doktorierenden benötigen insgesamt drei bis vier Jahre für ihre Promotion. Beansprucht man hingegen die maximalen Fristen, kann sich der Prozess exklusive Bewerbungsverfahren auf bis zu maximal fünf Jahre erstrecken. Wie lange Sie dafür tatsächlich brauchen werden, hängt davon ab, welche Prioritäten Sie setzen, welche persönlichen Verpflichtungen Sie haben und welche individuellen Entscheidungen Sie treffen werden.

Bevor Sie allerdings mit den ersten Kursen starten, sollten Sie sich bereits mit drei Fragen auseinandergesetzt haben:

(1)Welchen Schwerpunkt wählen Sie im Ph.D. Programm für «Betriebswirtschaftslehre (PMA)» oder im Ph.D. Programm in «Economics and Econometrics (PEcon)»?

(2)Möchten Sie Ihre Dissertation als Monographie oder in Form mehrerer Beiträge schreiben?

(3)Wie finanzieren Sie Ihre Lebenshaltungskosten?

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Schwerpunkt PMA/PEcon

Wenn Sie sich für das Ph.D. Programm in «Betriebswirtschaftslehre (PMA)» angemeldet haben, müssen Sie sich zusammen mit Ihrer Betreuungsperson entscheiden, welche Vertiefung Sie wählen möchten. Das Programm bietet fünf Schwerpunkte an: Accounting, Business Innovation, General Management, Marketing oder Behavioral Science. Im Ph.D. Programm in «Economics and Econometrics (PEcon)» können Sie zwischen Economic und Econometrics wählen.

Form der Dissertation

Neben der inhaltlichen Ausrichtung Ihrer Dissertation sollten Sie ebenfalls gleich zu Beginn bestimmen, ob Sie diese kumulativ in Form mehrerer Aufsätze oder als Monographie verfassen möchten.

Die Form wird im Rahmen der Programmvorgaben gemeinsam mit der Betreuungsperson festgelegt. Bei der Klärung dieser Frage orientieren Sie sich idealerweise zunächst an Ihrem spezifischen Forschungsthema. Ferner und nachgeordnet sollten Sie den daraus abgeleiteten Forschungsplan, die Methoden sowie die Natur Ihrer angestrebten Ergebnisse mit in Ihre Entscheidung einbeziehen.

Einige Doktorierende wählen für ihre Dissertation die klassische Monographie. Andere wählen die kumulative Dissertation. Beim PEF und PiF ist diese Form sogar vorgegeben. Die kumulative Dissertation besteht aus wenigstens drei Aufsätzen, die

für die Veröffentlichung in renommierten nationalen und internationalen Fachzeit-schriften, in Sammelwerken, Kommen-taren oder ähnlichen wissenschaftlichen Publikationen gedacht sind. Mindestens ein Beitrag ist als Einzelarbeit zu leisten. Dieser muss einen namhaften Anteil der gesamten Dissertation ausmachen. Die anderen Beiträge können in Ko-Auto-renschaft verfasst werden. Es gilt aber gemeinhin die Bestimmung, dass jene Beiträge, die vor der Aufnahme des Ph.D. Studiums bereits veröffentlicht wurden, nicht verwendet werden können. Je nach Ph.D. Programm sind unterschiedliche Vorgaben für die kumulative Dissertation zu beachten.

Die kumulative Dissertation bietet sowohl die Gelegenheit, Forschungsfragen zu erarbeiten, die aus Budget-, Kapazitäts- oder Komplexitätsgründen dem einzelnen Forscher nicht zugänglich sind, als auch die Chance, Ihre Ergebnisse zusammen mit Ihren Forschungspartnern extern zu präsentieren. Ausserdem sind Sie Teil einer Gruppe, die sich einem Thema und der damit verbundenen Fragestellung verschreibt. Die Kehrseite ist jedoch, dass sich der Koordinations- und Abstimmungsaufwand erheblich erhöht.

Wofür auch immer Sie sich entscheiden: Das Verfassen Ihrer Arbeit wird in jeder Form, sei es die Monografie oder die kumulative Dissertation, mit einem ähnlichen Gesamtaufwand verbunden sein.

Finanzierung des Ph.D. Studiums

Im Zusammenhang mit der Bewerbung sollten Sie sich gleichzeitig um die Finanzierung Ihres Doktorats kümmern. Der finanzielle Spielraum entscheidet oft massgeblich über den organisatorischen Anteil Ihres Doktorats. Viele Doktorierenden arbeiten als Assistent oder Assistentin an einem Lehrstuhl oder bei einem Institut; andere erhalten ein Stipendium von einer wissenschaftlichen Gemeinschaft oder Stiftung (insbesondere für die Finanzierung von Auslandaufenthalten); und manche finden eine Teilzeittätigkeit oder eine Projektarbeit ausserhalb der Universität, meistens in Firmen oder Organisationen. Informationen für Doktorierende und Betreuungspersonen in Bezug auf Beschäftigung, Forschungszeit und Drittmittel finden Sie im ResearchWeb.

Auf der Website der HSG werden die Lebenshaltungskosten der Studieren-den veröffentlicht. Diese Berechnungen stammen vom Bundesamt für Statis-tik, 2020. Gemäss diesen Berechnungen geben internationale Studierende auf Masterstufe rund CHF 2'500 pro Monat aus. Es ist aus verschiedenen Gründen sinnvoll, diesen Betrag als Minimalgrenze für Ihre monatlichen Lebenshaltungskosten zu nehmen. Es ist wahrscheinlich, dass Ihre persönlichen Ausgaben für Essen, Kleidung, Mobilität, Reisen und Freizeit höher sein werden, während gleichzeitig Prämienverbilligungen und andere Vergünstigungen wegfallen.

«Für die Deckung Ihrer Auslagen müssen Sie mit mindestens CHF 2'500 pro Monat rechnen.»

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Kursphase

In den ersten vier Semestern Ihres Studiums, der Kursphase, erfüllen Sie die Anforderungen Ihres Fachprogramms, fertigen die Vorstudie an und verteidigen diese. Wird die Vorstudie angenommen und sind alle erforderlichen Ph.D. Kurse bestanden, ist die Kursphase abgeschlossen und Sie kommen in die Dissertationsphase.

Die Kursphase dient der fachwissenschaftlichen Vertiefung und der Vermittlung von methodischen Fähigkeiten. Für diese Phase sind maximal vier Semester bzw. zwei Jahre vorgesehen. Jedes Ph.D. Programm hat seine eigenen Vorschriften bezüglich der Anzahl der zu belegenden Kurse und der dafür zu erwerbenden Credits. Bei der Kurswahl sollten Sie auch auf die Sprache achten, denn je nach Ph.D. Programm gibt es unterschiedliche Konventionen.

Kurswahl

Unabhängig vom Ph.D. Programm müssen Sie die Kurse bis zum Ende der viersemestrigen Kursphase bestanden haben. Auch wenn Sie Ihr Programm als externe Doktorierende absolvieren, wird keine Ausnahme gewährt. Beim Vorliegen wichtiger Gründe wie Krankheit, Schwangerschaft, Unfall oder Todesfall kann eine Fristverlängerung beantragt werden. Zum Ablegen von Zulassungsauflagen wird auf Antrag maximal ein zusätzliches Semester gewährt. Gemäss heutiger Regelung ist Berufstätigkeit allerdings kein wichtiger Grund für eine Fristverlängerung. Bei Gewährung einer Fristverlängerung in der Kursphase verkürzt sich die Dissertationsphase entsprechend, da die Gesamtstudienzeit von 10 Semestern nicht überschritten werden kann.

Die Anmeldung zu den jeweiligen Kursen ist verbindlich, bei Nichtantritt gilt der Kurs als nicht bestanden. Bei Nichtbestehen im zweiten Versuch, kann das Ph.D. Studium an der HSG nicht mehr fortgesetzt werden.

Compass

Sie sollten sich auf jeden Fall mit den verschiedenen Funktionen von Compass vertraut machen, denn Sie werden die meisten davon regelmässig brauchen, um administrative Angelegenheiten zu erledigen; zum Beispiel die Semestereinschreibung, die Kurseinschreibung («Bidding»), den Zugriff auf Ihre Immatrikulationsbestätigung, die Änderung Ihrer Korrespondenzadresse sowie Ihre persönliche Postbox, in welcher Ihnen sämtliche Dokumente als pdf Dokument zugestellt werden. Das Passwort für den Zugang zu Compass bekommen Sie nach der definitiven Zulassung direkt an Ihre private E-Mail-Adresse gesandt.

Wechsel des Studiengangs

Es mögen während eines laufenden Ph.D. Studiums Umstände auftreten, welche einen Wechsel des Ph.D. Programms oder

des Schwerpunktes notwendig machen. Gründe für einen solchen Wechsel können beispielsweise sein: Neuausrichtung der Dissertation, objektive Unmöglichkeit der Weiterbearbeitung des ursprünglichen Themas oder ähnliche schwerwiegende Szenarien.

Falls Sie einen Wechsel erwägen, stimmen Sie den Zeitpunkt und das Vorgehen mit dem Referenten oder der Referentin sowie demPh.D. Office ab. Faktisch ist ein Wechsel bis zum Ende der Kursphase – allerdings vor der Einreichung der Vorstudie – möglich. Ein möglichst früher Zeitpunkt wirdIhnenjedochbezüglichAufwandund Kosten zugutekommen. Auf jeden Fall wird Ihre Zulassung erneut nach den für das neue Programm geltenden Richtlinien geprüft. Das bedeutet für Sie, dass Sie allenfalls zusätzliche Kursleistungen erbringen müssen.

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Bei einem Wechsel in ein komplett anderes Programm werden Ihnen unter Umständen Zulassungsauflagen auferlegt und nur wenige Leistungen angerechnet. BeieinemSchwerpunktwechselinnerhalb eines Ph.D. Programms hingegen werden sichdieAuflagenaufdiePflichtkursekonzentrieren.

Dissertationskomitee

Für Doktorierende, die im Herbstsemester 2024 beginnen, besteht ein Dissertationskomitee aus drei bis vier Personen: dem/ der Vorsitzenden, dem/der Referent/ in, dem/der Korreferenten/in (extern oder von der HSG) und einem/r Koexaminator/in (extern). Diese Personen sollten voneinander unabhängig sein. Der Programmkommission kann die Mitglieder bei Bedarf ernennen. In der Regel legen Sie mit Ihrer Betreuungsperson fest, wer als Korreferent/in benannt werden soll. Für die Besetzung des Korreferats gelten andere Bestimmungen als für die Suche nach einer Referentin oder einem Referenten; es können beispielsweise auch Professoren/innen anderer Universitäten benannt werden. Das vierte Mitglied des Dissertationskomitees ist in der Regel ein externer Professor/in, der als Koexaminator/in amtet. Wenn der Korreferent/in von einer anderen Universität stammt, ist einem/r Koexaminator/in (extern) nicht notwendig. DasDissertationskomitee mussspätestens mit der Einreichung der Vorstudie feststehen. Doktorierende mit Studienbeginn vor Herbstsemester 2024 beachten bitte das Übergangsrecht (Art. 68 der Promotionsordnung).

Vorbereitung der Dissertationsphase

Viele Dissertationen erfordern die Erhebung empirischer Daten. Diskutieren Sie diesenPunktsehrausführlichundsofrüh wie möglich mit Ihrer Betreuungsperson. Beginnen Sie mit der Suche nach möglichen Datenquellen und eventuellen Finanzierungsmöglichkeiten für die Datensammlung früh genug, am besten schon im Rahmen Ihrer Vorstudie. Seien Sie sich bewusst, dass nicht nur die eigentliche Datenerhebung und Datenauswertung mehrere Monate in Anspruch nimmt. Oft dauert es allein mehrere Monate, bevor Sie im Feld überhaupt Zugang zu Datenquellen (Unternehmen, Institutionen, Datenbanken) erhalten, welche die Durchführung von empirischen Studien erstermöglichen. Sobald Sie auf sensiblere Daten angewiesen sind, ist es sinnvoll, ein Forschungsabkommen mit der jeweiligen Institution abzuschliessen. Dadurch mindert man das Risiko, nach erfolgter theoretischer Vorarbeit am Feldzugang zu scheitern.

Ferner, und darauf wird in vielen Fällen Ihr Vorstudienfeedback hinauslaufen, sollten Sie sich eine gründliche, realistische und pragmatische Forschungsstrategie zurechtlegen. Mit anderen Worten heisst das, die Forschungsfrage sollte erforschbar,dieMethodik beherrschbarund die Erwartungen realistisch sein.

Ethische Aspekte müssen berücksichtigt sowie die Standards guter wissenschaftlicher Praxis jederzeit eingehalten werden.

Ihre wichtigsten Ansprechspartner

Ph.D. Office ¦ doktorat@unisg.ch

Zulassung ¦ zulassung@unisg.ch

Studienfinanzierung ¦ studienfinanzierung@unisg.ch

Forschungskommission ¦ research@unisg.ch

Early Career Programme ¦ fd@unisg.ch

Grants Office ¦ research@unisg.ch

Behavioral Lab ¦ behaviorlab@unisg.ch

Wissenschaftliche Integrität & Forschungsethik ¦ ek@unisg.ch

Allgemeine Informationen ¦ unisg.ch

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Behavoiral Lab

Das Behavioral Lab bietet Forschungsdienstleistungen für Experimente an, die allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie den Doktorierenden der Universität St.Gallen zur Verfügung stehen. Ausgestattet mit modernster Technologie ermöglicht das Labor Experimente, welche in-house, vor Ort und neuerdings auch online durchgeführt werden. An der Tellstrasse 2 gelegen, verfügen wir über ein PC-Labor mit 20 Arbeitsplätzen, einen eigenen Raum für neurophysiologische Messungen und Einrichtungen für AR/ VR-Setups. Es steht ein umfassendes Instrumentarium für neurophysiologische Messungen zur Verfügung, darunter Eye-Tracking, Mimikanalyse, galvanische

«Die HSG unterstützt die Forschenden durch verschiedene Forschungsinstrumente.»

Hautreaktion (GSR), Elektrokardiogramm (EKG) und Elektroenzephalogramm (EEG).

Das Labor unterhält einen aktiven Pool von etwa 2'000 Studierenden, die sich für die Durchführung von Experimenten zur Verfügung stellen. Unser Team bietet umfassende Unterstützung für Ihr Forschungsprojekt - von der Planung bis zur Veröffentlichung. Darüber hinaus bietet das Labor Schulungen in Form von Doktoratskursen und -seminaren an. Der Zugang zu den Dienstleistungen des Labors ist kostenlos für Projekte, an denen mindestens eine Forscherin oder ein Forscher der Universität St.Gallen beteiligt ist. Für weitere Informationen wenden Sie sich an behaviorlab@unisg.ch.

Forschungsförderung

Die HSG unterstützt die Forschenden – und insbesondere den Forschungsnachwuchs –durch persönliche Beratung und Veranstaltungen zu den verschiedenen Möglichkeiten der Forschungsförderung, aber auch durch eigene Förderinstrumente. Das Team des Grants Office bietet Unterstützung während des gesamten Projektzyklus: Wir helfen bei der Suche nach geeigneten Förderinstrumenten, bei der Vorbereitung und Einreichung von Gesuchen bei der Verwaltung der zugesprochenen Forschungsgelder. Die Forschungsförderung umfasst Förderinstrumente der HSG-Forschungskommission, des Schweizerischen Nationalfonds (SNF), der Innosuisse, der europäischen Forschung, von Stiftungen und vielen mehr. Das Grants Office bietet verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten für Ihre Forschung und Ihre akademische Karriere.

Forschungsstipendien

Wenn Sie an einem Forschungsstipendium interessiert sind, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig vom Grants Office beraten zu lassen.

Mobilitätsstipendien

Mit dem «Mobilitätsstipendium für Doktorierende der Universität St.Gallen» (Mobi.Doc) unterstützen wir Nachwuchsforschende, die nicht im Rahmen eines SNF-Projektes angestellt sind, um ihr wissenschaftliches Profil im Ausland zu stärken. Die Stipendien werden in der Regel

für 9-12 Monate vergeben und umfassen einen Beitrag an die Lebenshaltungskosten, eine Pauschale für Reisespesen und einen allfälligen Beitrag an die Forschungs- und Kongresskosten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website oder wenden Sie sich direkt an research@unisg.ch.

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Vorstudie

Die Vorstudie zur Dissertation beschreibt das generelle Dissertationsvorhaben sowie die methodische Vorgehensweise. Zudem müssen Sie bereits erste Forschungsergebnisse nachweisen. Als Konsequenz dieser Vorgaben variiert die Vorstudie von Person zu Person. Die einen entwickeln ein detailliertes Modell jener Theorie, die sie überprüfen werden, und beschreiben den Forschungsansatz, den sie dabei anwenden wollen; die anderen schreiben das erste Kapitel oder den ersten Artikel ihrer Dissertation.

Nutzen Sie die Gelegenheit, sich im Rahmen der Vorstudie darüber klar zu werden, was Sie genau erforschen (Forschungsfrage) und wie Sie dabei vorgehen möchten (Forschungsplan). Führen Sie einen Erwartungsabgleich durch und legen Sie Umfang und Inhalt Ihrer Vorstudie zusammen mit Ihrer Referentin oder Ihrem Referenten fest. Sie müssen die Vorstudie bis Ende des vierten Semesters einreichen.

Für die Einreichung wird eine Prüfungsgebühr von CHF 300 erhoben. Seien Sie sich darüber im Klaren, dass eine nicht rechtzeitig eingereichte Vorstudie in einer Nachfrist von 6 Monaten nachgereicht werden muss. Diese kann dann nur noch angenommen oder abgelehnt werden. Eine Überarbeitung der Vorstudie entfällt in diesem Fall.

Kolloquium zur Vorstudie

Die eingereichte Vorstudie wird vom Dissertationskomitee begutachtet. Anschliessend wird das Kolloquium durchgeführt.

Das Kolloquium findet innerhalb von acht Wochen nach Einreichung der Vorstudie statt.

Am Kolloquiumstermin präsentieren Sie

Ihre Vorstudie vor dem Dissertationskomitee. Das Kolloquium ist nicht öffentlich. Danach trifft das Dissertationskomitee die Entscheidung über die gesamte Vorstudie. Ziel des Kolloquiums ist es, Ihnen ein sicheres Gespür dafür zu geben, was Ihr Dissertationskomitee konkret von Ihnen und Ihrer Dissertation erwartet. Es soll Ihnen aufzeigen, wie Sie Ihre weitere Forschungsarbeit strukturieren können und welche Änderungen gegebenenfalls nötig werden.

Annahme der Vorstudie

Nach dem Kolloquium entscheidet das Dissertationskomitee darüber, ob die Vorstudie

• angenommen,

• zur Ü berarbeitung zurückgegeben,

• oder abgelehnt werden soll.

Wird Ihre Vorstudie beim ersten Versuch angenommen und Sie haben alle Kurse der Kursphase sowie allfällige Zulassungsauflagen bestanden, ist die Kursphase abgeschlossen und die Dissertationsphase beginnt. Erscheint dem Komitee ein Teil der Vorstudie allerdings noch unklar (z.B. wegen zu unpräziser Forschungsfragen oder unbestimmtem Forschungsdesign), wird die Vorstudie zur Überarbeitung zurückgegeben. Für die Überarbeitung der Vorstudie gilt eine Frist von 12 Monaten.

Sobald Sie die überarbeitete Version vorgelegt haben, müssen Sie diese nochmals mündlich in einem zweiten Kolloquium präsentieren. Im zweiten Versuch ist nur noch die Annahme oder die Ablehnung möglich.

Wird die Vorstudie abgelehnt, kann das Ph.D. Studium nicht mehr fortgesetzt werden. Ebenso ist die Zulassung zu einem anderen Ph.D. Programm an der Universität St.Gallen nicht mehr möglich.

Notengebung

In allen Ph.D. Programmen werden die Kursleistungen während der Kursphase sowie die Seminare während der Dissertationsphase mit «bestanden» oder «nicht bestanden» bewertet. Die so bewerteten Kurse und Seminare müssen einzeln bestanden sein.

Jede ungenügende Leistung kann einmal wiederholt werden. Die Ergebnisse werden in der vorlesungsfreien Zeit des betreffenden Semesters schriftlich verfügt. Werden Kurse oder Seminare im zweiten Versuch nicht bestanden, kann das Ph.D. Studium an der HSG nicht mehr fortgesetzt werden.

«Die Vorstudie beschreibt das generelle Dissertationsvorhaben sowie die methodische Vorgehensweise.»

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GSERM

Die GSERM Global School in Empirical Research Methods ist ein an der HSG integriertes Programm, welches Methodenkurse für Ph.D. Studierende und PostDocs aus der ganzen Welt anbietet. Immatrikulierte Doktorierende können je nach Programm einen oder mehrere Kurse der GSERM gegen eine ermässigte Kursgebühr besuchen, welche ihnen an ihr Curriculum angerechnet werden. Bei Fragen besuchen Sie unsere Webseite oder kontaktieren Sie uns gerne via gserm@unisg.ch.

«Die GSERM bietet Methodenkurse für Ph.D. Studierende und PostDocs aus der ganzen Welt an.»

Early Career Programme

Wir unterstützen Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler auf ihrem Weg zur Promotion. Das Early Career Programme offeriert Trainings und Workshops sowie Grants und andere Ressourcen. Zu den Inhalten der Workshops gehören beispielsweise, wie Sie Ihre Arbeit erfolgreich schreiben, wie Sie effizient verhandeln oder Aufschieberitis meistern, professionelle Forschungsvideos erstellen oder Ihre Forschung auf Konferenzen präsentieren. Gemeinsam mit anderen Doktorandinnen und Doktoranden können Sie Mittel für eine Schreibklausur einwerben, um sich gemeinsam mit Gleichgesinnten auf das Schreiben Ihrer Dissertation zu konzentrieren. Zudem bieten wir individuelle Beratung sowie die Möglichkeit der Begleitung durch Mentoren an. Details finden Sie auf unserer Webseite. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne: fd@unisg.ch

Dissertationsphase

Die Dissertationsphase dient der Ausarbeitung Ihrer Dissertation. Wird die Dissertation angenommen und sind alle formalen Anforderungen erfüllt, wird Ihnen die Urkunde an der Promotionsfeier überreicht. Danach dürfen Sie den Doktortitel tragen. Die Teilnahme an der Promotionsfeier ist obligatorisch.

Die Dissertationsphase rückt den wissenschaftlich ausführenden und methodischen Teil Ihres Ph.D. Studiums in den Vordergrund. Sie werden sich intensiv mit Ihrer Arbeit auseinandersetzen und den Forschungsplan, den Sie in der Vorstudie aufgestellt haben, ausführen. Viele Doktorierende gehen während dieser Phase zu Forschungszwecken ins Ausland oder stellen ihre Erwerbstätigkeit ein, um sich vollständig auf die Dissertation konzentrieren zu können.

Seminare

Einen zusätzlichen Arbeitsaufwand bedeuten die in den meisten Ph.D. Programmen obligatorischen Literatur- und Essay-Seminare, Dissertationskolloquien und ähnliches In diesen Seminaren wird Ihnen eine besondere Förderung zuteil, die auch darin besteht, vor dem Plenum des Seminars Ihren aktuellen Forschungsstand zu präsentieren und zu diskutieren. Ferner werden Sie je nach Lehrstuhl und Programm auch an wissenschaftlichen Konferenzen teilnehmenoderWorkshopsmitProjektpartnernausrichten.BeiderEinhaltung Ihrer Zeitplanung hilft Ihnen eine besonnene Kalkulation der theoretischen und empirischen Teilbereiche Ihrer Arbeit.

Abgabeprozess

AuchwennSiebiszurAbgabeschondieHauptarbeitIhrerDissertation erledigt haben, verbleiben noch einige wichtige Aufgaben, die Sie nicht unterschätzen sollten. Sowohl die Einreichung als auch die Disputation sind an administrative Vorgaben geknüpft, an die Sie sich halten müssen. Informationen hierzu finden Sie im ResearchWeb.

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Einreichen der Dissertation

Die Dissertation ist spätestens zehn Semester nach Aufnahme des Ph.D. Studiums einzureichen. Der genaue Zeitpunkt wird Ihnen nach Abschluss der Kursphase schriftlich mitgeteilt.

Eine nicht rechtszeitig eingereichte Dissertation gilt als abgelehnt. Fristverlängerungen werden wiederum nur gewährt, wenn wichtige Gründe geltend gemacht werden können. Beantragen Sie eine allfällige Terminverschiebung in jedem Fall so früh wie möglich. Bedenken Sie, dass dem Ph.D. Office vor dem ursprünglichen Abgabetermin noch genügend Zeit bleibt, um Ihr Gesuch zu prüfen. Für die Einreichung der Dissertation wird eine Prüfungsgebühr von CHF 600 erhoben.

Formale Anforderungen

Die Dissertation muss zur Bewertung und für die Plagiatsüberprüfung elektronisch in Compass hochgeladen werden. Hierzu stellt die Universität St.Gallen formale Anforderungen, welche im ResearchWeb beschrieben werden.

Begutachtung und Disputation

Ihre Dissertation wird vom Dissertationskomitee begutachtet. Dafür stehen insgesamt vier Monate zur Verfügung, wovon drei für die Begutachtungsphase vorgesehen sind sowie ein weiterer Monat für die Disputation im Falle der Annahme der Dissertation. Während der Begutachtungsphase wird sich Ihr Dissertationskomitee abstimmen und eine gemeinsame Position

erarbeiten, ob eine Einladung zur Disputation erfolgen soll.

Das Komitee kann beantragen, dass die Dissertation

• angenommen,

• zur Überarbeitung zurückgegeben,

• oder abgelehnt werden soll. Die Annahme kann mit zu erfüllenden Auflagen im Sinne kleinerer Änderungen verknüpft werden. Wird die Dissertation zur Annahme empfohlen, muss die Disputation innerhalb eines Monats durchgeführt werden. In dieser müssen Sie nachweisen, dass Sie die an die Dissertation gestellten Anforderungen erfüllen. Die Disputation wird vom Dissertationskomitee abgenommen; sie erfolgt in den Räumen der Universität St.Gallen, dauert mindestens eine Stunde und ist öffentlich.

Einreichen der
dient der
Ihrer
25 24
«Die Dissertationsphase
Ausarbeitung
Dissertation.»

Nach der Disputation leitet das Dissertationskomitee die Gutachten mit den Notenempfehlungen und der Disputationsnote an das Ph.D. Office. Die Programmkommission wird die Anträge final genehmigen. Falls die Programmkommission der Empfehlung des Dissertationskomitees folgt, gilt Ihre Dissertation definitiv als angenommen und die endgültige Note wird festgelegt.

Keine Disputation ist vorgesehen, wenn die Dissertation entweder zur Überarbeitung zurückgegeben oder gänzlich abgelehnt wird. Bei einer Rückgabe zur Überarbeitung gilt eine Frist von 12 Monaten. In allen Fällen werden Sie eine entsprechende Verfügung erhalten.

Wie bei der Vorstudie ist eine zweite Rückgabe zur Überarbeitung nicht möglich. Bei einer Ablehnung der Dissertation kann das Ph.D. Programm nicht mehr fortgesetzt werden. Ebenso ist die Zulassung zu einem anderen Ph.D. Programm an der Universität St.Gallen nicht mehr möglich.

Gesamtnote

Bei allen Ph.D. Programmen fliesst die Dissertation mit einem Anteil von 80% und die Disputation mit 20% in die Gesamtnote ein. Aufgrund der Gesamtnote werden folgende Prädikate vergeben:

• Bei ei nem Durchschnitt von 5,75 bis 6,00: «Mit höchster Auszeichnung» (summa cum laude)

• Bei ei nem Durchschnitt von 5,50 bis 5,74: «Sehr gut» (magna cum laude)

• Bei ei nem Durchschnitt von 5,00 bis 5,49: «Gut» (cum laude)

• Bei ei nem Durchschnitt unter 5,00 w ird kein Prädikat vergeben.

Mit der Abgabe der Dissertation ist das Verfahren noch nicht beendet. Sobald Ihre Gesamtnote schriftlich verfügt wurde, haben Sie maximal 1 Jahr Zeit, Ihre Dissertation in 7 Pflichtexemplaren drucken zu lassen und die elektronische Publikation in Compass vorzunehmen. Für die elektronische Publikation Ihrer Dissertation erheben wir eine Pauschale von CHF 450 zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Doktoratsurkunde in A3 Format kostet CHF 210 und kann auf Wunsch via unser Zahlungsportal bestellt werden.

Die 7 Pflichtexemplare (gemäss Druckvorschriften) werden in der Bibliothek eingereicht. Für diese sollten Sie folglich genügend zeitliche (Nachkorrektur, Formatierung, Administration) und finanzielle Ressourcen (Herstellungskosten) einplanen. Die Erfahrung zeigt, dass die meisten Doktorierenden hierfür mehr Zeit aufwenden müssen, als sie ursprünglich geplant hatten.

Den letzten Schritt auf dem Weg zum Doktortitel stellt die Teilnahme an der Promotionsfeier dar. Die HSG-Feier lehnt sich an eine alte akademische Tradition an, an der die Doktorwürde vom Rektor persönlich erteilt wird. Die Anwesenheit an der Promotionsfeier ist obligatorisch. Beachten Sie, dass Ihr Studium erst mit der Übergabe der Doktoratsurkunde abgeschlossen ist. Es ist Ihnen vorher nicht gestattet, den Doktortitel zu führen.

Neben diesem formalen Aspekt ist die Promotionsfeier eine Gelegenheit mit Familie und Freunden, aber auch mit Ihren Kolleginnen und Kollegen sowie der Universitätsfakultät zu feiern. Sie sind nun gut gerüstet für eine Zukunft innerhalb undausserhalb der akademischen Welt.

«Den letzten Schritt zum Doktortitel stellt die Teilnahme an der Promotionsfeier dar.»
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University of St.Gallen (HSG)

Ph.D. Office

Tellstrasse 2

CH-9000 St.Gallen +41 71 224 22 20 doktorat@unisg.ch unisg.ch

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