Schwerpunkte 2010

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Strengere Maßstäbe in der zweiten Handelsperiode Die EU bleibt bei dem Emissionsminderungsziel des Kyoto-Protokolls von 1997 nicht stehen. Damals hatten die Mitgliedstaaten acht Prozent weniger Treibhausgase für den Zeitraum 2008 bis 2012 gegenüber dem Jahr 1990 zugesagt. Deutschland verpflichtete sich sogar auf eine Minderung um 21 Prozent. Der ambitionierte Klimaschutz geht auch nach 2012 weiter: Ziel der EU ist die Reduktion der Treibhausgas-Emissionen um mindestens 20 Prozent bis 2020 gegenüber 1990 – und um 30 Prozent, falls es zu einem anspruchsvollen internationalen Kyoto-Nachfolgeabkommen ab 2013 kommt. Der Emissionshandel ist dabei ein wesentliches, wenn nicht das zentrale Politikinstrument der EU, um diese Ziele zu erreichen. Ambitionierte Zielvorgaben brauchen indes eine wirkungsvolle und resolute Umsetzung. Dem kam die EUKommission nach und legte bei der Prüfung der Nationalen Allokationspläne, also der Zuteilungspläne für die Emissionsberechtigungen der jeweiligen Mitgliedstaaten, für die zweite Handelsperiode einen strengeren Maßstab an. Dies betraf vor allem die Prüfung der nationalen Emissionsobergrenzen (Caps), die deutlich niedriger sind als in der ersten Handelsperiode. Zudem wurden die Zuteilungsregeln für kostenlose Zertifikate unter den Mitgliedstaaten stärker harmonisiert, das Verfahren vereinfacht und transparent gestaltet. In Deutschland sind das auf knapp 452 Mio. Emissionsberechtigungen gesunkene nationale Budget und die Regeln, wie die Emissionsberechtigungen an die am

Emissionshandel teilnehmenden Anlagenbetreiber zu verteilen sind, im Zuteilungsgesetz 2012 auf der Basis des Nationalen Allokationsplans für die zweite Handelsperiode 2008–2012 festgelegt. Weil ab 2008 insgesamt 40 Mio. Emissionsberechtigungen pro Jahr nicht mehr kostenlos ausgegeben werden und ein Teil des Budgets als nationale Reserve und für zusätzlich emissionshandelspflichtige Anlagen vorgesehen ist, beträgt das tatsächlich unter den bisher am Emissionshandel teilnehmenden Anlagen kostenlos aufzuteilende Budget rund 379 Mio. Emissionsberechtigungen pro Jahr.

Handlungsdruck auf Unternehmen wächst Anders als in der ersten Handelsperiode gelten ab 2008 unterschiedliche Regeln für die Zuteilung kostenloser Emissionsberechtigungen an die Energiewirtschaft und für die emissionsintensive Industrie. Die Industriebranchen unterliegen gemessen an ihren bisherigen (historischen) CO2-Emissionen einem moderaten Kürzungsfaktor von 1,25 Prozent, Kleinemittenten sind davon ganz befreit. Die Energiewirtschaft hingegen erhält deutlich weniger kostenlose Emissionsberechtigungen und muss dadurch den Hauptteil der Emissionsminderungskosten in der zweiten Handelsperiode tragen. Damit begegnet der Gesetzgeber den sogenannten Windfall Profits aus der ersten Handelsperiode, also den Mitnahmeeffekten in der Energiewirtschaft, die aus der kostenlosen Zuteilung der Emissionsberechtigungen bei gleichzeitiger Berücksichtigung ihres Wertes in den Strompreisen resultieren. Gerade für die Energiewirtschaft werden

ABB 11: VERTEILUNG DER EMISSIONSBUDGETS 2008–2012

973,6 Mio. t CO2-Äquivalente Kyoto-Emissionsbudget für Deutschland 2008-2012

Nicht-CO2 + Nicht-EH-Sektor 521,74 Mio. t CO2-Äquivalente *Emissionsberechtigungen

EH-Sektor 451,86 Mio t CO2

Bestandsanlagen Bestandsanlag gen 379,07 Mio. EB*

R Reserve 23 3 Mio. EB*

Verkauf/Versteigerung 40 Mio. EB*

zusätzl. ät l Täti Tätigkeiten k it 9,79 Mio. EB*

Quelle: Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt

SCHWERPUNKTE 2010

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