an alle Haushalte
220 / 12.23
Das Heimatmagazin aus Hauzenberg â mit Amtsblatt â
Landrefugium ObermĂŒller e.K. | Wolfgang ObermĂŒller Sonnenweg 12 âą 94107 Untergriesbach Telefon: +49 (0) 8593 / 900 5130 Fax: +49 (0) 8593 / 900 544 E-Mail: info@balancehotel-obermueller.de www.balancehotel-obermueller.de
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TICK â TACK âSTOP Jetzt, wo die Tage kĂŒrzer werden und das Jahr in den letzten TageszĂŒgen liegt, blicken wir oft zurĂŒck und verabschieden uns von dem scheidenden Jahr. JahresrĂŒckblicke lassen das Geschehene und Erlebte Revue passieren und verwundert stellen wir fest, wie schnell die dreihundertfĂŒnfundsechzig Tage an uns vorbeigerast sind. Zeit, wo bist du geblieben? Nur manchmal haben wir, oder hat uns das Leben, ein wenig abgebremst, zur Ruhe, oder, man könnte auch sagen, zur Besinnung gebracht. An diese Zeit, ob Freude oder Leid, erinnern wir uns, sie ist uns im GedĂ€chtnis geblieben. Und der Rest? Verflogen, verflĂŒchtigt, weg â war wohl auch nicht so wichtig. Es ist wie das RĂ€derwerk einer mechanischen Uhr, die Unruh, die unaufhörlich tickt, Sekunde um Sekunde vorantreibt und Stunden, Tage, Monate sammelt bis das Jahr vergangen ist. Was, schon wieder ein Jahr rum? Vielleicht sollten wir aufhören wie eine Uhr zu leben, nicht rastlos ticken, nur Stunden zĂ€hlen und Tage aneinanderreihen. Es geht darum die Zeit mit schönen und guten Lebensinhalten zu fĂŒllen und zu bereichern. Zeit, Lebenszeit ist, um im einsteinischen Vokabular zu bleiben, relativ. Man kann dem Leben nicht mehr Tage, aber man kann den Tagen mehr Leben geben. Das geschieht in den Stunden mit all den Menschen, die uns lieb und wert sind, in der Familie, mit Freunden und Kollegen.
ui | Editorial von Manfred Sommer
Impressum Nicht zu vergessen, in der Zeit fĂŒr uns selber. Eine Zeit um die Dinge zu tun, die uns Freude machen, kreativ und engagiert das Leben zu erfahren oder auch einmal nur, Zeit fĂŒr die Gelassenheit zum Innehalten. Gönnen Sie sich diese Gelassenheit und lassen Sie sich nicht durch die âStaade Zeitâ und die Wintertage hetzen â Sie werden spĂŒren, wie gut und schön es sein kann, die innere Unruhe einmal anzuhalten um den Tagen in dieser wundervollen Adventszeit mehr Leben zu geben. Wir wĂŒnschen allen unseren Leser:innen eine bewusste, wunderbare, und erlebnisreiche Advents- und Weihnachtszeit und fĂŒr das Neue Jahr GlĂŒck und Gesundheit. Wir bedanken uns fĂŒr das uns entgegengebrachte Vertrauen, die oft aufmunternden und lobenden Worte fĂŒr unser ui â Danke, das freut und motiviert uns sehr. Nicht zu vergessen und ganz besonderer Dank gilt den im Heimatmagazin werbenden Firmen, ohne deren finanzielle UnterstĂŒtzung dieses Heimatprojekt â Monat fĂŒr Monat kostenlos an alle Haushalte â niemals realisierbar wĂ€re. Daher auch ein kleiner ui-Weihnachtswunsch an unsere Leser: innen: âSchau mal wer da unterstĂŒtzt!â
»ui Hauzenberg« ist ein Magazin, das ĂŒber Kultur, Leben und Wirtschaft in der Region berichtet. »ui« erscheint monatlich in der ui Verlag GmbH. Das Amtsblatt der Stadt Hauzenberg ist Teil der Ausgabe. Abdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers. herausgeber / anschrift der redaktion ui Verlag GmbH DanglmĂŒhle 19 âą 94051 Hauzenberg Telefon (0 85 86) 97 94 23 Telefax (0 85 86) 97 94 27 redaktion@ui-hauzenberg.de www.ui-hauzenberg.de redaktion / inhalt fĂŒr »ui« Manfred Sommer (redaktion@ui-hauzenberg.de) amtsblatt Stadt Hauzenberg (stadtinfo@hauzenberg.de) text, fotos und illustration Centa Allmannsberger, Thomas Heindl, Reinhold Korbl, Albert Lehner, Daniel Anetzberger, Andreas Windpassinger, Josef Schmid, Manfred Sommer (sofern nicht anders angegeben) Titelfoto Daniel Anetzberger, anzeigen werbung@ui-hauzenberg.de Klara Windpassinger grafische gestaltung Thomas Heindl, H2 Design buero@h2design.bayern druck PASSAVIA, Passau www.passavia.de auflage 6.000 StĂŒck verteilung Per Postzustellung an alle Haushalte. AuĂerdem liegt »ui« in allen teilnehmenden GeschĂ€ften und in folgenden Raiffeisenbanken und Sparkassen zur Mitnahme aus: Hauzenberg, Sonnen, Breitenberg, Wegscheid, Untergriesbach, Obernzell, Salzweg, Thyrnau, BĂŒchlberg, Waldkirchen. erscheinungstermin nĂ€chste ausgabe 30. Januar 2024 anzeigenannahmeschluss 19. Januar 2024
DANKE â UND AUF WIEDERLESEN IM NEUEN JAHR IHR ui-REDAKTIONSTEAM
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Willkommen in der Granitweihnacht â entdecken Sie unseren zauberhaften
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Advent im Woid ist die staade Zeit mit beschaulichen und traditionellen Veranstaltungen. Wir laden Sie ganz herzlich ein zu einer ganz besonderen Veranstaltung bei uns in Hauzenberg, bei uns im Woid.
Ăffnungszeiten: Donnerstag bis Sonntag an den ersten drei Adventwochenenden, jeweils von 14 â 20 Uhr Eintritt: 4 Euro Kinder bis 14 Jahre haben freien Eintritt
Dezemberticket âEintrittsband (gĂŒltig fĂŒr beliebig viele Besuche, nicht ĂŒbertragbar): 8 Euro Der Eintritt beinhaltet den kostenlosen Parkplatz im BĂŒrgerpark sowie den kostenlosen Shuttlebus zum Christkindlmarkt.
ui | Advent im Woid
Entdecken Sie ... âž die wohl schwerste Christbaumkugel âž einzigartige Lichtkulisse um Stein & Fels âž ĂŒberlebensgroĂe Krippenfiguren âž tĂ€glich vorweihnachtliche Konzerte âž kulinarische SpezialitĂ€ten
Granitzentrum Bayerischer Wald, Passauer StraĂe 11, 94051 Hauzenberg, Telefon 08586 9769960 E-Mail: granitweihnacht@hauzenberg.de
www.advent-im-woid.de
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Das alte SteinbruchgelĂ€nde des Granitzentrums Bayerischer Wald bietet ein unvergleichliches Ambiente fĂŒr einen wunderbaren Weihnachtsmarkt. Weit ĂŒber die Grenzen der Region hinaus strahlt an den ersten drei Adventswochenenden das Licht der Granitweihnacht und lockt unzĂ€hlige Besucher in den ehemaligen Steinbruch. Wir wĂŒnschen allen Besuchern eine schöne Vorweihnachtszeit!
Graniterne Christbaumkugel â eine Leihgabe aus Polen
Mit ihren 9,5 Tonnen ist die groĂe, bunte Weihnachtskugel wohl die schwerste Christbaumkugel weltweit. Gestaltet wurde diese von der polnischen KĂŒnstlerin Ewa Solima aus Strzegom (ehemals Striegau, Schlesien). Einer der kĂŒnstlerischen Schwerpunkte von Ewa Solima ist die Darstellung von AlltagsgegenstĂ€nden als ĂŒberdimensionale Granitskulpturen. Mehr Infos: www. solima.pl.
Stoahauerkantine â
a g'miatliche Stubn zum Anmieten
So gemĂŒtlich war sie wohl noch nie â die Steinhauerkantine. Mit ca. 50 SitzplĂ€tzen bietet sie Platz fĂŒr eine Weihnachtsfeier, eine Verabredung mit Freunden oder ein kleines Familienfest. Sie können PlĂ€tze buchen mit einzelnen Tischen fĂŒr 6, 8, 10 oder mehr Personen. Gegen eine BuchungsgebĂŒhr von 2 Euro pro Person reservieren wir Ihnen die Zahl der gewĂŒnschten PlĂ€tze fĂŒr einen Tag (möglich jeweils Donnerstag â Sonntag, an den ersten drei Adventswochenenden). NĂ€here Infos, auch ĂŒber freie oder bereits gebuchte PlĂ€tze finden Sie auch unter www.advent.im-woid.de
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Buchungsanfragen richten Sie bitte direkt an Frau Julia Feucht, Telefon 08586-3030 oder per Mail an julia.feucht@hauzenberg.de oder granitweihnacht@hauzenberg.de
ui | Stadt Hauzenberg
Der Dezember, der Advent, die Zeit bis Weihnachten â keine andere Zeit wird so sehr von Traditionen bestimmt. Kein anderes Fest weckt so viele Erinnerungen, die tief verwurzelt einen festen Platz in unserem Herzen haben. Jedes Jahr freuen wir uns auf viele kleine Dinge, die diese Zeit prĂ€gen. Wir freuen uns auf die Lieder, die wir auswendig kennen und âalle Jahre wiederâ singen. Wir freuen uns auf besondere Stunden, auf Veranstaltungen, die eine Stunde zu einer besonderen machen.
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Ausgeschilderter FuĂweg zum Granitzentrum (ca. 400 m)
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Kostenloser Shuttlebus zum Parkplatz BĂŒrgerpark
Richtung Stadtzentrum
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Richtung Waldkirchen
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Richtung BĂŒchlberg/Hutthurm
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NĂHERE INFORMATIONEN ZUR HIRTENSTUND' UND DEM KINDERPROGRAMM AUF WWW.ADVENT-IM-WOID.DE ODER AUF DER HEIMAT-APP
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ui | Advent im Woid
Kostenloser Shuttlebus zur Granitweihnacht
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Kostenloser Parkplatz
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Stadtkapelle Hauzenberg KTBM-Knopf-, Tasten-, Blos-Musi Joe Mills, alias Josef Schmid Pockinger Zweigesang Maida Hundling, Jan Vacik BlĂ€sergruppe der Knappenkapelle KropfmĂŒhl Chorgemeinschaft St. Vitus âWhite Outâ, Kreismusikschule Pockinger Dreigesang
Richtung Untergriesbach
Anfahrt:
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âž Waldkirchener AlphornblĂ€ser âž Bayerischer Bauern- und Beamtengesang âž MĂ€nnerchor der Freudenseer âž BlĂ€sergruppe D'Freudenseer âž Trachtlermusi der Geschwister Möckl âž Franz Sommer âž Sie + Er â Anja Veicht + Tobias Ludwig âž Blaskapelle BĂŒchlberg âž BlĂ€serklasse Germannsdorf âž BlĂ€sergruppe der
Bitte beachten: Die Aufsichtspflicht liegt bei den Eltern!
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➠Weihnachtsgeschichte ➠Geschichten & Basteln (Kinder ab 6 Jahre) ➠Der Nikolaus kommt ➠ErzÀhltheater ➠Zauberer Magic Giuseppe
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AN DEN ERSTEN DREI ADVENTSWOCHENENDEN
AB 15.30 UHR IST DIE ZEIT FĂR UNTERHALTSAME
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IMMER DONNERSTAG BIS SONNTAG UM 17 UHR
AN ALLEN VERANSTALTUNGSTAGEN IMMER
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Hier geht's zum Download der Heimat-App
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Perchtennacht ZEIT DER GEISTER, DĂMONEN UND PERCHTEN
04. Januar 2024 ab 18 Uhr Innenstadt MIT DEN W'OIDPERCHTEN UND PASSAUER HĂLLENGEISTERN
Winterzeit ist Perchtenzeit und das schon seit dem Mittelalter. Es ist ein urwĂŒchsiges und wildes Spektakel, das Jung und Alt fasziniert. In zottelige Tierfelle gehĂŒllt und angetan mit groĂen, schweren, Fratzen schneidenden Holzmasken verbreiten die Perchten vor allem zur abendlichen Stunde Angst und Schrecken. Mit ihren Glocken und Schellen veranstalten sie ein wahrhaft höllisches Getöse, das nach dem Volksglauben die DĂ€monen des Winters bannen soll. Mit Erscheinen der Perchten zur Zeit der Wintersonnenwende werden die Wiedergeburt des Lichtes und das Wiedererstarken der Wachstumsgeister der Erde gefeiert. Und eine kleine BerĂŒhrung wird auch Ihnen Gesundheit und GlĂŒck im nĂ€chsten Jahr bringen. Die Perchten bannen das Böse, wie Krankheit, Schaden und Missernten und stĂ€rken mit ihrem Wirken das Gute. Sie bringen Gesundheit, GlĂŒck und Segen fĂŒr WĂ€lder, Fluren sowie fĂŒr Haus und Hof und deren Bewohner.
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ui | Raunacht
Ein GelĂŒbde, eine Kapelle und die Geschichten darĂŒber! Text: Georg Schurm, Manfred Sommer; Bilder: Stadtarchiv Hauzenberg / Manfred Sommer; Illustrationen: Albert Lehner
Die Kapelle am Kriegerdenkmal im TrĂ€nental, frĂŒher der nordwestliche Ortseingang der HauptstraĂe von und nach Passau, ist eine der Ă€ltesten Kapellen im Hauzenberger Raum. Wann sie tatsĂ€chlich gebaut wurde, ist leider nicht ĂŒberliefert. In den Liquidationsprotokollen vom 10. Mai 1839 wird die Kapelle unter HNr. 67 1/2 und Plan Nr. 121 als Besitz der âMarktsgemeinde Hauzenbergâ aufgefĂŒhrt: âHNr. 67 1/2 : Marktsgemeinde: Kapelleâ. Unter der Rubrik Bemerkung zum Besitze wird dort erwĂ€hnt, dass der Grund auf der die Kapelle steht âunfĂŒrdenkliches Eigenthum der Marktsgemeindeâ
ui | Die Kapelle am Kriegerdenkmal
sei. âDie Kapelle aber gehört der Gemeinde Oberneureuth.â Es ist also belegt, dass die Kapelle wohl von Oberneureuther BĂŒrgern auf Hauzenberger Grund errichtet wurde. Warum das so ist, welchem Umstand und Anlass der Kapellenbau zu verdanken ist, darĂŒber ranken sich aber eine Reihe von Mythen und Legenden. Die bekannteste ist wohl die der drei verirrten KirchgĂ€nger nach Kellberg, die auch die Gedenktafel an der AuĂenwand der Kapelle heute noch aufgreift und den Kapellenbau als Grundstein fĂŒr die Hauzenberger OrtsgrĂŒndung sieht. Allerdings gibt es berechtigte Zweifel am siedlungsgeschichtlichen Inhalt dieser Sage.
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Im Wald verirrt Erstmalig erzĂ€hlt August Weidinger aus Wegscheid, Bruder des Hauzenberger BĂŒrgermeisters Fritz Weidinger und ab 1924 Inhaber des einzigen privaten Hauzenberger Bankhauses an der StraĂe im TrĂ€nental (spĂ€ter Sparkasse, heute EP Sabo), verfasste als Bankier zahlreiche heimatgeschichtliche Arbeiten â in der Hauzenberger Rundschau vom 17.05.1930 die Sage, nach der sich:
â3 Roder, Reuter aus der Gegend von Oberneureuth, die zur Kirche nach Kellberg gehen wollten, im undurchdringlichen Waldgebiet verirrt hatten. Erschöpft lagerten sie an einer Anhöhe und gelobten an dieser Stelle eine Kapelle zu errichten, wenn sie wieder glĂŒcklich aus dieser Wildnis herausfĂ€nden. Am nĂ€chsten Morgen hörten sie die Glocken der Kirche von Kellberg lĂ€uten. Dort stand damals nĂ€mlich das einzige Gotteshaus weit und breit. Sie fĂŒhlten sich gerettet und dankten Gott fĂŒr die Rettung aus der Not. Mit der Errichtung einer hölzernen Kapelle lösten sie ihr GelĂŒbde ein. Zur Kapelle sollen, wie Weidinger schreibt, bald auch HĂ€user gekommen sein.â Diese Sagenversion ĂŒbernimmt auch Karl Schlager in seinen beiden BildbĂ€nden âHauzenberg in alten Tagenâ und âZeichen der Frömmigkeitâ und fĂŒhrt den Begriff der âGrĂŒndungskapelleâ ein. âDer Sage nach hatten sich um 1.000 nach Christus drei 'Reuther' auf dem Weg von Oberneureuth nach Kellberg im Hochmoor verirrt. Zum Dank fĂŒr ihre Rettung stellten sie ein Marterl auf, das spĂ€ter in eine Kapelle umgewandelt wurde. Um diese Kapelle entwickelte sich dann der Ort Hauzenberg. DaĂ es drei Bewohner von Oberneureuth waren, die auf diese Weise Hauzenberg gegrĂŒndet hatten, scheint dadurch nachgewiesen, daĂ bis zum Jahr 1896 die Gemeinde Oberneureuth GrundstĂŒckseigner war.â Diese ErzĂ€hlung beruht auf der Annahme, dass Oberneurreuth Ă€lter sei als Hauzenberg. Siedlungsgeschichtlich ist jedoch eindeutig nachgewiesen, dass Hauzenberg und sein Umland deutlich Ă€lter sind, als das nördlich anschlieĂende, höher gelegene Gebiet um Oberneureuth. Siedlungsgeschichtlich also ein Unsinn und auch die im Text dargestellten EigentumsverhĂ€ltnisse rund um die Kapelle sind
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falsch, da, wie eingangs dargestellt, Oberneureuth nie den Grundbesitz, sondern lediglich den GebĂ€udebesitz ĂŒber die Kapelle hatte. Vermutlich bei der Anlage des Grundbuchs um 1900 hat die ehemalige Gemeinde Oberneureuth aber keinerlei Eigentumsrechte an der Kapelle mehr geltend gemacht, und so ging dann auch das GebĂ€ude in den Besitz der Gemeinde Hauzenberg ĂŒber. Auch Richard Miller kommentiert in seinem Buch âGeschichte des Marktes und der Pfarrei Hauzenbergâ von 1953 diese ErzĂ€hlung um die Entstehung der Kapelle und der OrtsgrĂŒndung Hauzenberg kritisch und bezweifelt deren Richtigkeit: âĂhnliche Sagen von verirrten Wanderern oder Rittern die durch das GelĂ€ute einer Glocke wieder auf den rechten Weg gefĂŒhrt wurden und zum Dank dafĂŒr eine Kapelle oder Kirche oder einen Ort grĂŒndeten, sind weit verbreitet. [âŠ]. FĂŒr die Entstehung Hauzenbergs bietet unsere Sage keine Handhabe. Es wĂ€re auch in hohem MaĂe verwunderlich, wenn Oberneureuth bereits vor der Gegend um Hauzenberg gerodet und besiedelt worden wĂ€re.â Eine fast identische Version zur Entstehungsgeschichte der Kapelle und Hauzenbergs, wurde von Emma Pauli aus RaĂreuth im Jahr 1979 erzĂ€hlt: âFrĂŒher, als dort, wo heute Hauzenberg steht, noch ĂŒberall Wildnis war, verirrten sich einmal 3 Kaufleute, die nach Böhmen wollten. Als sie nach lĂ€ngerem Suchen nicht aus dem unheimlichen Wald herausfanden, machten sie eine Weile Rast und gelobten der Muttergottes, an der Stelle, an der sie aus der Wildnis herausfĂ€nden, eine Kapelle errichten zu lassen.Wie sie nach ihrer Rast etwas Mut geschöpft hatten, machten sie sich wieder auf die Suche, um doch noch den richtigen Weg zu finden. Als sie in die NĂ€he des heutigen Friedhofs kamen, hörten sie plötzlich die Glocke von Kellberg lĂ€uten, die ihnen den richtigen Weg wies. SpĂ€ter lieĂen sie dort, wie versprochen, eine Kapelle errichten.â Diese Geschichte lĂ€Ăt allerdings die Tatsache, dass die Kapelle Jahrhunderte Eigentum der Gemeinde Oberneureuth war, völlig unberĂŒcksichtigt und beschrĂ€nkt sich allein auf die drei verirrten MĂ€nner. Wohl auch darum, weil eine frĂŒhere Darstellung an der AuĂenwand der Kapelle drei betende MĂ€nner zeigte. Auch um dieses WandgemĂ€lde rankt sich eine wundersame Geschichte: Immer, nach jedem Versuch, das ĂŒber die Jahre schon recht unansehnlich gewordene GemĂ€lde zu ĂŒbertĂŒnchen, blĂ€tterte der Anstrich ab und die drei betenden MĂ€nner kamen immer wieder zum Vorschein.
ui | Heimat & Geschichte
Der PestPilgerzug Diese Geschichte um die kleine Kapelle im TrĂ€nental ist wiedergegeben in der Pfarrbeschreibung von Pfarrer Joseph Breuherr, Pfarrer in Hauzenberg von 1910 - 1928, und nimmt Bezug auf die in der 1. HĂ€lfte des 14. Jahrhunderts in unserer Gegend nachgewiesene erste groĂe Pestepidemie, wo ganze Weiler und Siedlungen ausstarben. BĂŒchlberg war zu jener Zeit ein bekannter Wallfahrtsort. Breuherr schreibt: âEs war zur Pestzeit im Jahr 1348. Massenhaft starben die Menschen. Auch in unserer Gegend raffte der schwarze Tod zahlreiche Bewohner dahin. Im Gebet suchte man Hilfe und Rettung. Ein groĂer Wallfahrtszug aus der Thierhamer Gegend nach BĂŒchlberg kam zustande. Aber auf dem Weg dorthin ĂŒberfiel die furchtbare Krankheit auch viele der Betenden und schlieĂlich blieben die allermeisten sterbend am Wege liegen. Nur drei kamen wohlbehalten nach Hauzenberg zurĂŒck. Zum Dank erbauten sie am Nordwesteingang der Ortschaft eine Kapelle, an deren AuĂenseite noch heute das Bild der drei betenden Pilger zu sehen ist.â
ui | Die Kapelle am Kriegerdenkmal
Hier am Nordwesteingang von Hauzenberg, hier, wo man sich aus allen umliegenden Dörfern und Gemeinden gesammelt hatte und der Pilgerzug seinen Anfang nahm, sollte zum Dank der Errettung eine Kapelle errichtet werden. Mindestens einer, wenn nicht alle drei Ăberlebende des Pilgerzuges, kamen wohl aus Oberneureuth. So erklĂ€rt sich auch die Eigentumssituation der Kapelle ĂŒber fast 550 Jahre ganz logisch und einleuchtend. Diese Version scheint der RealitĂ€t am nĂ€chsten zu kommen. Die Kapelle ist demnach der Kategorie der sogenannten âPestkapellen" zuzuordnen und verweist die ErzĂ€hlungen, wonach die Kapelle in irgendeinem Zusammenhang mit der GrĂŒndung Hauzenbergs stehen soll, ins Reich der Sagen und Mythen. Auch Miller hĂ€lt es fĂŒr wahrscheinlich, âdass die Kapelle einem GelĂŒbde von MĂ€nnern aus Oberneureuth ihr Entstehen verdankt, einem GelĂŒbde, das mit irgendeiner Errettung aus Not und Gefahr zusammenhing. Sie und ihre Nachfahren sorgten dann nicht nur fĂŒr die Errichtung, sondern auch fĂŒr die Erhaltung des Bauwerksâ.
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Eine Kapelle im Wandel der Zeit So kennen wir sie heute â die kleine Kapelle am Kriegerdenkmal im TrĂ€nental. Oft wurde sie in den hunderten Jahren ihres Lebens verĂ€ndert, umgestaltet, versetzt â den âmodernenâ Planungs- und ErinnerungsbedĂŒrfnissen angepaĂt. Viel geschah ohne RĂŒcksicht auf ihre eigene Geschichte und selten war es zum Vorteil ihrer Erscheinung. Den letzten Umbau und Umzug â so wie wir sie heute kennen - widerfuhr der Kapelle 1957 mit dem Bau des Kriegerdenkmals, wo die Kapelle aus dem 18. Jahrhundert renoviert, und etwas versetzt als ErinnerungsstĂ€tte an die Gefallenen des Krieges und das Leid der MĂŒtter, neu gestaltet in das Denkmal eingefĂŒgt wurde. Die Lindenholz-Skulptur Marias die den Leichnam Jesu in ihrem SchoĂ hĂ€lt und jetzt die Kapelle schmĂŒckt, hat der Bildhauer Kurt SchĂŒrzinger geschnitzt. Die Kapelle wird ursprĂŒnglich wohl, wie meistens ĂŒblich, als hölzerne (Pest)Kapelle errichtet gewesen sein. Immer wieder wurde sie jedoch umgebaut und erneuert und hat im Laufe der Zeit, es ist anzunehmen insbesondere ab 1900 als das Bauwerk in den Hauzenberger Besitz kam, oftmals einen erstaunlichen Wandel durchlebt.
Bild links: Der letzte groĂe Umbau hat begonnen. Links neben der Kapelle, vor dem Anwesen Gindl mit seinen landwirtschaftlichen Anbauten, entsteht 1957 das Kriegerdenkmal. Der Abbruch der alten Mauer des âPfarrgartensâ hat bereits begonnen, die Kapelle wird abgebrochen und nach rechts an die Stelle des Holzschuppens versetzt.
In der im Bild dargestellten Form stammt die Kapelle aus dem 18. Jahrhundert. Es ist eine einfache Anlage, quadratisch, nach vorne offen mit geschindelten Walmdach. Ăber der EingangstĂŒre des Bildes aus den 1950er Jahren ist zu lesen, dass sie 1933 renoviert wurde.
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Das Foto stammt aus den 1930er Jahren und zeigt, dass sich in der Kapelle frĂŒher, neben mehreren wertlosen Bildern und Figuren, auch eine Holzfigur âMaria mit Kind auf der Mondsichel von zwei schwebenden Engeln flankiertâ, beschrieben als âlĂ€ndliche Schöpfung aus dem 17. Jahrhundertâ, von eigentlich unschĂ€tzbaren kulturhistorischen Wert befunden hat. In einem Glasschrein des Altartisches liegt eine lebensgroĂe, bekleidete Figur des heiligen Johannes von Nepomuk, an der besonders die schöne Klöppelspitze am Chorrock bemerkenswert ist. Die Entstehung der Figur wird in das 18. Jahrhundert datiert und wegen dieser liegenden Nepomuk Figur wurde die Kapelle frĂŒher auch als Nepomuk Kapelle bezeichnet. Als Schutzpatron von BrĂŒcken, und im erweiterten Sinne auch von Wegen und Reisenden durchaus verstĂ€ndlich hier am Ortsausgang von Hauzenberg. Wo diese alten und zum Teil auch sehr wertvollen AusstattungsgegenstĂ€nde abgeblieben sind, ist leider nicht bekannt.
ui | Die Kapelle am Kriegerdenkmal
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Maxi & BĂ€rtl feiern Weihnachten
ui | Maxi Scher & BĂ€rtl BĂ€r
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Die Abenteuer
und Entdeckungen des
Maxi Scher & BĂ€rtl BĂ€r
Gezeichnet: Albert Lehner | ErzÀhlt: Manfred Sommer
Das schönste Weihnachtsgeschenk Es ist Heilig Abend - eine sternklare, kalte Winternacht und Maxi und BĂ€rtl haben es sich in der neuen BĂ€renhöhle richtig gemĂŒtlich gemacht. Gerade noch rechtzeitig zum Weihnachtsfest ist Maxi mit dem Bau fĂŒr seinen Freund fertig geworden. âSo eine groĂe Höhle zu graben war mĂ€chtig viel Arbeit fĂŒr mich!â, resĂŒmiert Maxi selbstlobend sein Werk. âJa, vor allem, wenn man einen zweihundert Meter tiefen Umweg ĂŒber einen Graphitstollen machtâ, ergĂ€nzt BĂ€rtl schmunzelnd. Dann lachen beide und bekrĂ€ftigen mit einem âschön, dass es Dich gibt mein Freund!â und einer dampfend heiĂen Tasse Tee mit Honig ihre Freundschaft. âBĂ€rtl, ich bin ja so glĂŒcklich, dass Du jetzt endlich auch einmal ĂŒber Nacht bei mir bleiben kannstâ, meint Maxi und prostet dem Freund erneut zu. âPapperlapapp, eine Nachtâ, antwortet der BĂ€r. âSo schnell wirst Du mich jetzt nicht mehr los Maxi. Du weiĂt, ich bin der geborene WinterschlĂ€fer und eigentlich sind fĂŒr mich Weihnachten, Silvester oder Fasching kein Thema, da schlafe ich normalerweise tief und fest. Aberâ, und ein breites Grinsen
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macht sich von BĂ€renohr zu BĂ€renohr in seinem Gesicht breit, âjetzt kannst Du Dich ja ein wenig um mich kĂŒmmern, wenn ich schlafe und mich immer rechtzeitig aufwecken, sollte drauĂen vor der TĂŒr Aufregendes oder Interessantes passieren. Ich bleibe den ganzen Winter ĂŒber hier, wo es so schön und gemĂŒtlich ist!â âAha!â entfĂ€hrt es Maxi spontan, der von BĂ€rtls Daueraufenthaltswunsch völlig ĂŒberrascht wird. Dann herrscht Stille in der weihnachtlich dekorierten neuen BĂ€rtl-Stube, eine Stille in der man glaubt, selbst das Herabfallen der Schneeflocken auf das HĂŒgeldach hören zu können. âAhaâ, wiederholt Maxi nachdenklich BĂ€rtls Winter-Weihnachts-Wunsch. Auf BĂ€rtls Stirn machen sich erste KummerfĂ€ltchen breit. âDarf ich nicht hier bei Dir bleiben Maxi?â, fragt der den kleinen Maulwurf vorsichtig. âHmmhhâ, brummelt Maxi und versucht dabei ein möglichst ernstes und besorgtes Gesicht zu machen. (Ernst auf ernst, was macht da Maxi? A finsters G'sicht, wer locht, der kennt de G'schicht!) Nur mit Ă€uĂerster Anstrengung gelingt es Maxi, seine Begeisterung ĂŒber
ui | Kinderseite
BĂ€rtls Vorhaben zu verbergen. Das kleine Maulwurfherz rumpelt und pumpelt, als wĂŒrde es vor Freude gleich zerspringen. FĂŒnf ewig lange Sekunden kann Maxi seine Freude noch unterdrĂŒcken â dann platzt es aus ihm heraus: âJuhhuuuh â mein Freund bleibt den ganzen Winter bei mir!â, jubelt er und fĂ€llt dabei BĂ€rtl um den Hals. âAber natĂŒrlich darfst Du hier bleiben, ich wĂŒnsche es mir doch auch so sehr und freue mich wahnsinnig. So alleine ist mir im Winter ja auch oft langweilig und es ist schön, einen guten Freund zu haben, mit dem man immer wieder was unternehmen und erleben kann. Glaub aber ja nicht, dass Du hier bei mir recht zum Schlafen kommen wirst!â âKein Winterschlaf?â, vergewissert sich BĂ€rtl etwas irritiert ĂŒber die sich abzeichnende â fĂŒr den BĂ€ren maĂlos ĂŒbertriebene â Hektik der an-
ui | Maxi Scher & BĂ€rtl BĂ€r
stehenden Wintermonate. âKein Winterschlaf!â bekrĂ€ftigt Maxi sein winterliches Aktivprogramm âund jetzt, jetzt feiern wir einen wunderschönen Weihnachtsabend miteinander! Wenn Du hier bleibst BĂ€rtl, dann ist das das schönste Weihnachtsgeschenk, das ich jemals bekommen habe. â âMeins auchâ, brummelt der BĂ€r. Dann setzen sie sich wieder an den kleinen runden Tisch neben dem geschmĂŒckten Weihnachtsbaum, nehmen die dampfend heiĂe Tasse Tee mit Honig und wĂŒnschen sich frohe Weihnacht! âFrohe Weihnacht BĂ€rtl!â âFrohe Weinacht Maxi!â âFrohe Weihnacht liebe Kinder!â Wie ihr seht, braucht es manchmal gar nicht viel fĂŒr das allerschönste Geschenk, das man bekommen kann â einen wirklich guten Freund.
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Dezember
Veranstaltungen
ADVENTS- & WEIHNACHTSZEIT 2023
Dienstag
05. Dezember
Nikolausgilden
NikolauseinzĂŒge 16:00 Uhr Hauzenberg, Oberdiendorf, Germannsdorf
Freitag
stadt Hauzenberg Granitweihnacht an den Adventswochenenden Do 07.12. â So. 10.12.2023 Do 14.12. â So. 17.12.2023 jeweils von 14.00 â 20.00 Uhr Hirtenstund immer ab 17:00 Uhr Granitzentrum âą Hauzenberg www.advent-im-woid.de
08. Dezember
stadtbĂŒcherei hauzenberg
Vorlesestunde fĂŒr Kinder 16:00 Uhr | StadtbĂŒcherei Hauzenberg
Lustige & interessante Geschichten mit Peter Weska Weihnachtsferien: vom 27.12.2023 bis 05.01.202 ist die BĂŒcherei geschlossen. Letzter Ausleihtag: 23. Dezember 2023 Ab. 08.01. 2024 wieder geöffnet
Knappenchor KropfmĂŒhl Adventssingen Fr 08.12.2023 | 19:00 Uhr
Samstag
09. Dezember
Kirche Germannsdorf aktion lebenshilfe hauzenberg
Stadtkapelle Hauzenberg Adventskonzert
Adventsfeier 14:00 Uhr | Stemplinger Hans
So 10.12.2023 | 19:30 Uhr Pfarrkirche Hauzenberg
DJK Eintracht OberkĂŒmmering
Eintritt frei
Weihnachtsfeier
Gymnasium Untergriesbach Weihnachtskonzert
18:00 Uhr Gottesdienst in Wolkar
19:30 Uhr | Gasthaus Ritzer
Sa. 16.12.2023 | 19:00 Uhr Pfarrkirche St. Vitus âą Hauzenberg
stadt Hauzenberg Hauzenberger Weihnacht So. 17.12.2023 | 16:00 Uhr Pfarrkirche St. Vitus âą Hauzenberg
Mittwoch
13. Dezember
Förderverein grundschule haag-wolkar
Mitgliederversammlung 18:00 Uhr | Gasthof Waldbauer, Haag
FĂŒr alle Mitglieder und Interessierten frauenbund haag
Lichterrorate 19:00 Uhr | Pfarrkirche Haag
Kasperltheater
anschl. Weihnachtsfeier im Gasthof Waldbauer
So. 17.12.2023 | 16:00 Uhr
Kasperl feiert Weihnachten Original Bayerische PuppenbĂŒhne Elze, Adalbert-Stifter-Halle âą Hauzenberg
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frauenbund germannsdorf
Adventsfeier 19:00 Uhr | Pfarrsaal Germannsdorf
ui | Veranstaltungen
Samstag
16. Dezember
Siedlerbund Germannsdorf
Weihnachtsfeier 19:00 Uhr | Gasthaus Höfler
Sonntag
17. Dezember
heimat- u. volkstrachtenverein D'freudenseer e.V.
Weihnachtsfeier 16:00 Uhr | Trachtensaal RaĂreuth Wanderfreunde hauzenberg
Weihnachtsfeier 14:00 Uhr | Gasthaus Höfler
jeden Dienstag
jeden Donnerstag
jeden Donnerstag
auĂer in der Ferienzeit Seniorenheim St. Josef
Second-Hand-Laden fĂŒr Jedermann/-frau 09â13:00 Uhr | Seniorenheim
Kleiderspenden fĂŒr Erwachsene sind jederzeit erwĂŒnscht, Abgabe tagsĂŒber an der Rezeption im Seniorenheim.
jeden Mittwoch
Johannisverein Seniorenbeirat Hauzenberg
Vereinsabend | 18:00 Uhr
Internettreff von Senioren fĂŒr Senioren
07.12.23
14:00 Uhr | Rathaus, Kaiserareal
14.12.23
Piazza
21.12.23
Gut Lichtenau
28.12.23
Gasthaus Prager
04.01.24
Stemplinger Hansl
11.01.24
Charly
18.01.24
Gidibauer
Teilnahme auch online von zu Hause aus möglich. Computer kennenlernen; Datenverwaltung; im Internet surfen; E-Mails schreiben, versenden und empfangen;
Wolfis HĂŒtte
25.01.24 Brauliebe Hirz
stadt hauzenberg
Mittwochs-Wanderer 13:00 Uhr | BĂŒrgerpark
Gemeinsames Wandern rund um Hauzenberg. FĂŒhrung: Elisabeth Schopper und Loni Meisinger. Infos unter Tel. 08586/3153
ui | Dezember
Anmeldung: 08586-2072 oder per E-Mail an fx.sommer@web.de; Unkostenbeitrag: 2,00 ⏠/ Tag,
wanderfreunde Hauzenberg
Leiter: Franz Sommer
14:00 Uhr | ab BĂŒrgerpark
jeden Freitag Freitagswanderung
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04. Januar
Freitag
Stadt hauzenberg
Perchtennacht
Januar
Veranstaltungen
Donnerstag
stadtbĂŒcherei hauzenberg
Vorlesestunde fĂŒr Kinder
Do. 04.01.2024 | 18:00 Uhr Innenstadt âą Hauzenberg
Samstag
16:00 Uhr | StadtbĂŒcherei Hauzenberg
Lustige & interessante Geschichten mit Peter Weska
06. Januar
Samstag
faschingsgilde Germannsdorf
Faschingsfetz
12. Januar
20. Januar
aktion lebenshilfe hauzenberg
WohltÀtigkeitsball
19:30 Uhr | Gasthaus Höfler
20:00 Uhr | Gasthaus Gottinger
Kartenvorverkauf im Gasthof Höfler Weitere Termine: Fr. 12. Januar 2024 | 19:30 Uhr
Freitag
26. Januar
Sa. 13. Januar 2024 | 19:30 Uhr faschingsgilde Hauzenberg
Fr. 19. Januar 2024 | 19:30 Uhr Sa. 20. Januar 2024 | 19:30 Uhr
Faschingsgaudi 19:30 Uhr | Trachtensall RaĂreuth
Sonntag
07. Januar
faschingsgilde Germannsdorf
EinlaĂ 18:30 Uhr, Eintritt: 5,â ⏠Kartenvorverkauf: Stemplinger Hansl, Mariele's CafĂ©, Brauliebe, Nauert, Kai's Bistro, Intermezzo
Seniorennachmittag 14:00 Uhr | Gasthaus Höfler
Freier Eintritt fĂŒr Senioren GardetĂ€nze & Theater, Kaffee und Kuchen, Reservierung per E-Mail unter: info@fg-germannsdorf.de
Samstag
27. Januar
faschingsgilde germannsdorf
Kinderfasching 14:00 Uhr | Gasthaus Höfler
EinlaĂ: 13:00 Uhr, Eintritt: 3,â âŹ/Person Kartenvorverkauf: Gasthaus Höfler Eintritt nur mit Eintrittskarte
Vorschau / Vorverkauf Donnerstag
06. Juni 2024
Freiwillige Feuerwehr Furthweiher
Tom & Basti 20:00 Uhr | Feuerwehrzentrum Furthweiher
Im Rahmen des 125-jĂ€hrigen GrĂŒndungsfestes der FFW Jahrdorf und Germannsdorf vom 06. â 09. Juni 2024 Eintrittskarten ab sofort erhĂ€ltlich: Vorverkauf: 22,00 ⏠/ Abendkasse 24,00 ⏠Vorverkaufstellen: Elektro Hazod, Sterlwaid BĂ€ckerei Hagenbuchner, Germannsdorf Edeka Anzetzeder, Germannsdorf Gasthof Höfler, Germannsdorf oder per E-Mail: ff-furthweiher@t-online.de
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ui | Januar
Liebe GĂ€ste,
liebe Freunde, liebe GeschĂ€ftspartner, wir wĂŒnschen Euch eine schöne, genussvolle Vorweihnachtszeit und ein frohes Weihnachtsfest! Wir bedanken uns fĂŒr Eure Treue und UnterstĂŒtzung in diesem bewegenden Jahr und wĂŒnschen Euch vor allem Gesundheit und Zufriedenheit fĂŒr 2024. Wir freuen uns auf viele Begegnungen, Erlebnisse und Momente mit Euch im neuen Jahr! Herzlichst Familie Anetseder
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wird in Zukunft Zahnarztpraxis Hell Ich bedanke mich bei meinen Patienteninnen und Patienten sehr herzlich fĂŒr Ihre Treue. Ich habe mich sehr um eine kontinuierliche WeiterfĂŒhrung meiner Praxis bemĂŒht und kann Ihnen deshalb guten Gewissens meinen Nachfolger, Dr. med. dent. Christian Hell empfehlen. Er wird sich in Zukunft um Ihre Zahngesundheit kĂŒmmern.
Liebe Patientinnen und Patienten, mit groĂer Freude teile ich Ihnen mit, dass ich die Zahnarztpraxis von Dr. Ritt ĂŒbernehmen werde, der ĂŒber viele Jahre hinweg in Hauzenberg und Umgebung eine herausragende zahnĂ€rztliche Versorgung auf höchstem Niveau gewĂ€hrleistet hat. Unser Ziel ist es daher, die bewĂ€hrte Tradition exzellenter Zahnmedizin fortzusetzen und gleichzeitig innovative AnsĂ€tze in die Behandlung zu integrieren. Dabei legen wir höchsten Wert auf die persönliche Betreuung jedes einzelnen Patienten. In unserer modern ausgestatteten Praxis setzen wir auf fortschrittliche Technologien, um Ihnen stets die bestmögliche zahnĂ€rztliche Versorgung zu bieten. Ob Kinderzahnheilkunde, Ă€sthetische Zahnmedizin oder Implantologie â wir sind darauf fokus-
siert, Ihre individuellen BedĂŒrfnisse in den Mittelpunkt zu stellen und Ihnen eine angenehme Behandlungserfahrung zu ermöglichen. Wir danken Ihnen herzlich fĂŒr das uns entgegengebrachte Vertrauen und freuen uns darauf, Sie in unserer neuen Praxis am gewohnten Standort in Hauzenberg willkommen zu heiĂen. Dr. med. dent. Christian Hell und Team
KONTAKT Zahnarztpraxis Hell Dr. med. dent. Christian Hell Am Rathaus 7 94051 Hauzenberg Tel. 08586 1357
Wir suchen ab sofort: ZFA, Auszubildende/n zur ZFA 28
ui | Zahnarztpraxis Hell
der Stadt Hauzenberg und des Schulverbandes Hauzenberg
Amtsblatt
Das
Jahrgang 50.11 05. Dezember 2023
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Weihnachts- und NeujahrsgruĂ der BĂŒrgermeisterin
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Standesamt
Amtliche Bekanntmachungen 135
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Ănderung des FlĂ€chennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 115 (Solarpark OberkĂŒmmering-Oberfeld) Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes âSolarpark OberkĂŒmmering-Oberfeldâ Ănderung des FlĂ€chennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 120 (Solarpark Petzenberg-StocklĂ€nder) Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes âSolarpark Petzenberg-StocklĂ€nder 2. Erweiterung der Ortsabrundungssatzung âRenftingâ Ănderung des Bebauungsplanes âWA-Schröck Erweiterung IIâ mit Deckblatt Nr. 3 Freiwilliger Landtausch Nottau, Stadt Hauzenberg, Landkreis Passau Satzung zur 3. Ănderung der Beitrags- und GebĂŒhrensatzung zur EntwĂ€sserungssatzung der Stadt Hauzenberg Satzung zur 3. Ănderung der Beitrags- und GebĂŒhrensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Hauzenberg Satzung zur 2. Ănderung der Beitrags- und GebĂŒhrensatzung zur FĂ€kalschlammentsorgungssatzung der Stadt Hauzenberg
Informationen aus dem Sitzungsdienst 141 Stadtrat, Sitzung vom 06.11.2023 142 Bauausschuss, Sitzung vom 13.11.2023 Informationen 143
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Informationen aus dem BĂŒrgerbĂŒro Christbaumabfuhr Weihnachten 2023 SchlieĂtage des Rathauses Antragsfristen fĂŒr Sitzungen vhs Hauzenberg â Kurse Januar
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Adressen & Ăffnungszeiten
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Amtsblatt | 50.11
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Liebe Hauzenbergerinnen und Hauzenberger, Nach vielen Jahren zunehmenden Wohlstands fĂŒr viele und dem guten GefĂŒhl, in Frieden zu leben, spĂŒren wir alle eine Verunsicherung, wie es wohl im nĂ€chsten Jahr weitergeht, was sich alles verĂ€ndern könnte. Wir haben vor allem in Zeiten groĂer Herausforderungen schon so oft gezeigt, dass wir zusammenrĂŒcken können und fĂŒreinander da sind. Gerade gehen wir vermutlich auf eine solche Zeit zu. Kriege ganz in unserer NĂ€he, die Gesellschaft scheint auseinander zu driften. Wir können uns immer noch â und hoffentlich noch lange â damit beruhigen, dass wir nicht unmittelbar in Kriege verwickelt sind. Wir können uns glĂŒcklich schĂ€tzen, dass wir an keinem Tag fĂŒrchten mĂŒssen, uns in SchutzrĂ€ume oder Bunker zurĂŒckziehen zu mĂŒssen. DafĂŒr, und fĂŒr vieles mehr, haben wir Grund zur Dankbarkeit. DafĂŒr und fĂŒr vieles mehr lohnt es sich zu kĂ€mpfen â im guten Sinne des Wortes. Vergessen wir nicht, uns auch immer an das zu erinnern, was gelungen ist, was uns miteinander und jedem einzelnen Freude bereitet hat.
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Es gibt so viele Leute, die sich engagieren in der Wirtschaft, in der Sorge um Kranke und BedĂŒrftige, in Schulen und KindergĂ€rten, in den Familien, in Vereinen, in der Kirche. So viele Menschen setzen ihre Kraft fĂŒr diejenigen ein, denen die eigene Kraft nicht reicht. So viele Menschen sind Tag und Nacht bereit auszurĂŒcken, um zu helfen - das ist unsere StĂ€rke, das sind sie, die Muskeln unserer Stadt. Ab und zu schimpfen und sich Ă€rgern â auch dafĂŒr gibt es GrĂŒnde â und dann Ărmeln hochkrempeln, zusammenstehen, die beste Idee gewinnt, Allgemeinwohl vor Einzelinteressen und miteinander die Gesellschaft bilden, in der wir leben wollen, das ist doch ein guter Vorsatz fĂŒr das neue Jahr, oder? Packen wirâs an!
Frohe Weihnachten und alles erdenklich Gute wĂŒnscht Ihnen und Euch
Gudrun Donaubauer BĂŒrgermeisterin
Amtsblatt | 50.11 Weihnachts- und NeujahrsgruĂ
Geburten
26.09.2023
20.10.2023
22.10.2023
31.10.2023
Lorabell Jakab Loretta Jakab und Istvan Jakab NeumĂŒhle 1, Hauzenberg
Isabel Jaksch Sonja Krinninger und Andreas Jaksch Innerhartsberg 29, Hauzenberg
Mona Kronawitter Anna und Stephan Kronawitter Am Steig 2, Hauzenberg
Maximilian SchÀtzl Stefanie und Stefan SchÀtzl Rothmahd 9, Hauzenberg
Bund fĂŒrs Leben
28.10.2023
wir trauern
9.10.2023
29.10.2023
31.10.2023
02.11.2023
Therese Bauer, Hauzenberg 88 Jahre
Regina Eichberger Hopfgartenweg 5, Hauzenberg 75 Jahre
Werner Holzhacker Ruhmannsdorf 4 A, Hauzenberg 49 Jahre
Anna Url Alte Waldkirchener StraĂe 40, Hauzenberg 89 Jahre
04.11.2023
06.11.2023
10.11.2023
11.11.2023
Theresia Schmid KusserstraĂe 14, Hauzenberg 81 Jahre
Anton Weidinger An der Bleiche 24, Hauzenberg 66 Jahre
Richard MĂŒck Pufferholzweg 20 B, Hauzenberg 69 Jahre
Rudolf Schauer Am Hang 6, Hauzenberg 63 Jahre
Katrin Sonnleitner und Daniel Kasberger HauptstraĂe 32, Hauzenberg
hinweis Alle EheschlieĂungen, Geburten und SterbefĂ€lle von Hauzenberger BĂŒrgern können hier nur noch mit einer schriftlichen EinverstĂ€ndniserklĂ€rung veröffentlicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie im BĂŒrgerbĂŒro der Stadtverwaltung Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, Telefon: 08586/3062. Amtsblatt | 50.11 Standesamt
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Bekanntmachungen Ănderung des FlĂ€chennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 115 (Solarpark OberkĂŒmmering-Oberfeld) Ăffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat hat am 30.05.2022 beschlossen, zur Errichtung eines Solarparks nördlich von OberkĂŒmmering den FlĂ€chennutzungsplan zu Ă€ndern und einen Bebauungsplan aufzustellen. Parallel erfolgt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes âSolarpark OberkĂŒmmering-Oberfeldâ. Mit der Bauleitplanung soll nördlich von OberkĂŒmmering die Vorausset-
zung fĂŒr die Planung und Errichtung eines Solarparks geschaffen werden. Unmittelbar betroffen ist gemÀà Antrag das GrundstĂŒck Flur-Nr. 2470 Gemarkung RaĂberg. Der FlĂ€chenbedarf betrĂ€gt einschlieĂlich GrĂŒnflĂ€chen und ökologischer AusgleichsflĂ€chen insgesamt 7,95 ha. Nach DurchfĂŒhrung der frĂŒhzeitigen Unterrichtung der Ăffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und Sonstigen TrĂ€gern Ăffentlicher Belange billigte der Stadtrat am 26.07.2023 das Deckblatt Nr. 116 nach Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen und beschloss die Ăffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB mit Beteiligung der TrĂ€ger Ăffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB unter BerĂŒcksichtigung der vorgeschlagenen Anpassungen. Der Entwurf des Deckblattes zum FlĂ€chennutzungsplan liegt gemÀà § 3 Abs. 2 BauGB ab 13.12.2023 fĂŒr die Dauer eines Monats bis einschl. 15.01.2024 im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, wĂ€hrend der ĂŒblichen Ăffnungszeiten des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes wird auf diese Auslegung hingewiesen. WĂ€hrend dieser Zeit der Auslegung können Anregungen, Hinweise und Einwendungen schriftlich geltend gemacht werden. Die Verfahrensunterlagen können entsprechend § 4a Abs. 4 BauGB wĂ€hrend der Dauer der Ăffentlichen Auslegung auf der Homepage der Stadt in der Rubrik âPlanen und Bauen und Wohnen / Bauleitplanungâ (https://www.hauzenberg. de/planen-bauen-wohnen#bauleitpla-
nung) eingesehen bzw. zur Einsicht heruntergeladen werden. Umweltbezogene Stellungnahmen aus dem vorausgegangenen Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB liegen vor: ââ Sprengbereich ââ Altlasten, Bodenrecht ââ EingrĂŒnungs- und AusgleichsmaĂnahmen ââ Bepflanzung und Artenvielfalt ââ Auswirkungen auf angrenzende landwirtschaftliche FlĂ€chen, Hinweis auf Baumfallzone ââ OberflĂ€chenentwĂ€sserung ââ Lichtemission, LĂ€rmauswirkung, Luftreinhaltung Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung ĂŒber die Ănderung des FlĂ€chennutzungsplans unberĂŒcksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hĂ€tte kennen mĂŒssen und deren Inhalt fĂŒr die RechtmĂ€Ăigkeit der FlĂ€chennutzungsplanĂ€nderung nicht von Bedeutung ist. Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hĂ€tte geltend machen können. Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6
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Amtsblatt | 50.11 Amtliche Bekanntmachungen
Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung ĂŒber das Ergebnis der PrĂŒfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt âDatenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahrenâ, das ebenfalls öffentlich ausliegt. Stadt Hauzenberg, 15.11.2023 Gudrun Donaubauer, 1. BĂŒrgermeisterin
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes âSolarpark OberkĂŒmmering-Oberfeldâ hier: Ăffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat hat am 30.05.2022 beschlossen, zur Errichtung eines Solarparks nördlich von OberkĂŒmmering den FlĂ€chennutzungsplan zu Ă€ndern und einen Bebauungsplan aufzustellen.
Parallel erfolgt die Ănderung des FlĂ€chennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 115. Mit der Bauleitplanung soll nördlich von OberkĂŒmmering die Voraussetzung fĂŒr die Planung und Errichtung eines Solarparks geschaffen werden. Unmittelbar betroffen ist gemÀà Antrag das GrundstĂŒck Flur-Nr. 2470 Gemarkung RaĂberg. Der FlĂ€chenbedarf betrĂ€gt einschlieĂlich GrĂŒnflĂ€chen und ökologischen AusgleichsflĂ€chen 7,95 ha. Nach DurchfĂŒhrung der frĂŒhzeitigen Unterrichtung der Ăffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und Sonstigen TrĂ€gern Ăffentlicher Belange billigte der Bauausschuss am 13.11.2023 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan âSolarpark OberkĂŒmmering-Oberfeldâ nach Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen und beschloss die Ăffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB mit Beteiligung der TrĂ€ger Ăffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB unter BerĂŒcksichtigung der vorgeschlagenen Anpassungen. Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt gemÀà § 3 Abs. 2 BauGB ab 13.12.2023 fĂŒr die Dauer eines Monats bis einschl. 15.01.2024 im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, wĂ€hrend der ĂŒblichen Ăffnungszeiten des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes wird auf diese Auslegung hingewiesen. WĂ€hrend dieser Zeit der Auslegung können Anregungen, Hinweise und Einwendungen schriftlich geltend gemacht werden.
Die Verfahrensunterlagen können entsprechend § 4a Abs. 4 BauGB wĂ€hrend der Dauer der Ăffentlichen Auslegung auf der Homepage der Stadt in der Rubrik âPlanen und Bauen und Wohnen / Bauleitplanungâ (https://www.hauzenberg. de/planen-bauen-wohnen#bauleitplanung) eingesehen bzw. zur Einsicht heruntergeladen werden. Umweltbezogene Stellungnahmen aus dem vorausgegangenen Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB liegen vor: ââ Sprengbereich ââ Altlasten, Bodenrecht ââ EingrĂŒnungs- und AusgleichsmaĂnahmen ââ Bepflanzung und Artenvielfalt ââ Auswirkungen auf angrenzende landwirtschaftliche FlĂ€chen, Hinweis auf Baumfallzone ââ OberflĂ€chenentwĂ€sserung ââ Lichtemission, LĂ€rmauswirkung, Luftreinhaltung Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung ĂŒber die Ănderung des Bebauungsplanes unberĂŒcksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hĂ€tte kennen mĂŒssen und deren Inhalt fĂŒr die RechtmĂ€Ăigkeit der BebauungsplanĂ€nderung nicht von Bedeutung ist. Datenschutz:
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abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung ĂŒber das Ergebnis der PrĂŒfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt âDatenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahrenâ, das ebenfalls öffentlich ausliegt. Stadt Hauzenberg, 15.11.2023 Gudrun Donaubauer, 1. BĂŒrgermeisterin
Ănderung des FlĂ€chennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 120 (Solarpark PetzenbergStocklĂ€nder) Ăffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat hat am 07.11.2022 beschlossen, zur Errichtung eines Solarparks nahe Petzenberg den FlĂ€chennutzungsplan zu Ă€ndern und einen Bebauungsplan aufzustellen. Parallel erfolgt die Ănderung des FlĂ€chennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 120. Mit der Bauleitplanung soll sĂŒdlich von Petzenberg die Voraussetzung fĂŒr die Planung und Errichtung eines Solarparks geschaffen werden. Unmittelbar betroffen ist gemÀà Antrag das GrundstĂŒcke Flur-Nrn. 1340 und 1341 Gemarkung Windpassing. Der GesamtflĂ€chenbedarf einschlieĂlich betrĂ€gt ca. 7,4 ha. Nach DurchfĂŒhrung der frĂŒhzeitigen Unterrichtung der Ăffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und Sonstigen TrĂ€gern Ăffentlicher Belange billigte der Stadtrat am 26.07.2023 das Deckblatt Nr. 120 nach Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen und beschloss die Ăffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB mit Beteiligung der TrĂ€ger Ăffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB unter BerĂŒcksichtigung der vorgeschlagenen Anpassungen. Der Entwurf des Deckblattes zum FlĂ€chennutzungsplan liegt gemÀà § 3 Abs. 2 BauGB ab 13.12.2023 fĂŒr die Dauer eines Monats bis einschl. 15.01.2024 im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, wĂ€hrend der ĂŒblichen Ăffnungszeiten des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes wird auf diese Auslegung hingewiesen. WĂ€hrend dieser Zeit der Auslegung können An-
regungen, Hinweise und Einwendungen schriftlich geltend gemacht werden. Die Verfahrensunterlagen können entsprechend § 4a Abs. 4 BauGB wĂ€hrend der Dauer der Ăffentlichen Auslegung auf der Homepage der Stadt in der Rubrik âPlanen und Bauen und Wohnen / Bauleitplanungâ (https://www.hauzenberg. de/planen-bauen-wohnen#bauleitplanung) eingesehen bzw. zur Einsicht heruntergeladen werden. Umweltbezogene Stellungnahmen aus dem vorausgegangenen Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB liegen vor: ââ Lichtemission, LĂ€rmschutz und Luftreinhaltung ââ Emissionen durch angrenzende landund forstwirtschaftliche Bewirtschaftung ââ OberflĂ€chenentwĂ€sserung ââ Naturschutz und Landschaft. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung ĂŒber die Ănderung des FlĂ€chennutzungsplans unberĂŒcksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hĂ€tte kennen mĂŒssen und deren Inhalt fĂŒr die RechtmĂ€Ăigkeit der FlĂ€chennutzungsplanĂ€nderung nicht von Bedeutung ist. Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht
wĂŒnscht die Sparkasse Passau
âEs kommt nicht darauf an, die Zukunft vorauszusagen, sondern darauf, auf die Zukunft vorbereitet zu sein.â Perikles
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Amtsblatt | 50.11 Amtliche Bekanntmachungen
rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hÀtte geltend machen können. Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung ĂŒber das Ergebnis der PrĂŒfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt âDatenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahrenâ, das ebenfalls öffentlich ausliegt. Stadt Hauzenberg, 15.11.2023 Gudrun Donaubauer, 1. BĂŒrgermeisterin
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes âSolarpark PetzenbergStocklĂ€nderâ hier: Ăffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat hat am 07.11.2022 beschlossen, zur Errichtung eines Solarparks in Petzenberg den FlĂ€chennutzungsplan zu Ă€ndern und einen Bebauungsplan aufzustellen. Parallel erfolgt die Ănderung des FlĂ€chennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 120. Mit der Bauleitplanung soll sĂŒdlich von Petzenberg die Voraussetzung fĂŒr die Planung und Errichtung eines Solarparks geschaffen werden. Unmittelbar betroffen sind die GrundstĂŒcke Flur-Nrn. 1340 und 1341 jeweils Gemarkung Petzenberg. Der FlĂ€chenbedarf betrĂ€gt einschlieĂlich GrĂŒnflĂ€chen betrĂ€gt ca. 7,4 ha, die SolarflĂ€che voraussichtlich ca. 5,8 ha. Nach DurchfĂŒhrung der frĂŒhzeitigen Unterrichtung der Ăffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und Sonstigen TrĂ€gern Ăffentlicher Belange billigte der Bauausschuss am 13.11.2023 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan âSolarpark Petzenberg-StocklĂ€nderâ nach Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen und beschloss die Ăffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB mit Beteiligung der TrĂ€ger Ăffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB unter BerĂŒcksichtigung der vorgeschlagenen Anpassungen. Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt gemÀà § 3 Abs. 2 BauGB ab 13.12.2023 fĂŒr die Dauer eines Monats bis einschl. 15.01.2024 im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, wĂ€hrend der ĂŒblichen Ăffnungszeiten des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Mit Erscheinen des Amtsblat-
tes wird auf diese Auslegung hingewiesen. WĂ€hrend dieser Zeit der Auslegung können Anregungen, Hinweise und Einwendungen schriftlich geltend gemacht werden. Die Verfahrensunterlagen können entsprechend § 4a Abs. 4 BauGB wĂ€hrend der Dauer der Ăffentlichen Auslegung auf der Homepage der Stadt in der Rubrik âPlanen und Bauen und Wohnen / Bauleitplanungâ (https://www.hauzenberg. de/planen-bauen-wohnen#bauleitplanung) eingesehen bzw. zur Einsicht heruntergeladen werden. Umweltbezogene Stellungnahmen aus dem vorausgegangenen Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB liegen vor: ââ Lichtemission, LĂ€rmschutz und Luftreinhaltung4 ââ Altlasten, Bodenrecht ââ Emissionen durch angrenzende landund forstwirtschaftliche Bewirtschaftung ââ OberflĂ€chenentwĂ€sserung ââ Naturschutz und Landschaft. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung ĂŒber die Ănderung des Bebauungsplanes unberĂŒcksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hĂ€tte kennen mĂŒssen und deren Inhalt fĂŒr die RechtmĂ€Ăigkeit der BebauungsplanĂ€nderung nicht von Bedeutung ist. Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.
Gesegnete Weihnachten
Wir wĂŒnschen allen frohe Weihnachten, zum neuen Jahr GlĂŒck und Gesundheit. Danke fĂŒr Ihr langjĂ€hriges Vertrauen. Helga Stemplinger & Martina Heidary mit Team ⊠Modische Haarschnitte
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6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung ĂŒber das Ergebnis der PrĂŒfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt âDatenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahrenâ, das ebenfalls öffentlich ausliegt. Stadt Hauzenberg, 15.11.2023 Gudrun Donaubauer, 1. BĂŒrgermeisterin
2. Erweiterung der Ortsabrundungssatzung âRenftingâ; Hier: Erneute Beteiligung nach § 13 i. V. m. § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Hauzenberg hat am 19.09.2022 beschlossen, die Ortsabrundungssatzung Renfting zu erweitern. Der Bauausschuss hat sich mit den eingegangenen Stellungnahmen und Ein-
wendungen in der Sitzung am 13.11.2023 befasst und beschlossen, die Planung in Teilen anzupassen und eine erneute Beteiligung der Ăffentlichkeit und der berĂŒhrten Fachstellen gem. § 13 i.V.m. §4 a Abs. 3 BauGB. Die Planung wurde nochmals abgeĂ€ndert hinsichtlich der Wandhöhen, Dachform und Nebenanlagen. Umweltbezogene Belange liegen vor zu: ââ OrtsrandeingrĂŒnung ââ LĂ€rmschutz ââ Niederschlagswasser Der Entwurf der Satzung liegt gemÀà § 13 Abs. 2, § 4 a Abs. 3 BauGB ab 13.12.2023 fĂŒr die Dauer eines Monats bis einschl. 15.01.2024 im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Zi-Nr. 1.12, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes am 05.12.2023 wird auf diese Auslegung hingewiesen. WĂ€hrend der Zeit der Auslegung können Anregungen, Hinweise und Einwendungen schriftlich geltend gemacht werden. ZusĂ€tzlich werden die Verfahrensunterlagen gemÀà § 4 a Abs. 4 BauGB auf der Homepage der Stadt Hauzenberg, www.hauzenberg.de, im Bereich âPlanen und Bauen, Bauleitplanungâ zur Einsicht bereitgestellt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung ĂŒber die Ănderung des Bebauungsplanes unberĂŒcksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hĂ€tte kennen mĂŒssen und de-
Fröhliche Weihnachten
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ren Inhalt fĂŒr die RechtmĂ€Ăigkeit der BebauungsplanĂ€nderung nicht von Bedeutung ist. Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung ĂŒber das Ergebnis der PrĂŒfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt âDatenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahrenâ, das ebenfalls öffentlich ausliegt. Stadt Hauzenberg, 15.11.2023 Gudrun Donaubauer, 1. BĂŒrgermeisterin
Ănderung des Bebauungsplanes âWA-Schröck Erweiterung IIâ mit Deckblatt Nr. 3; hier: Beteiligung der Ăffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest sowie Gesundheit, GlĂŒck und Erfolg fĂŒr das kommende Jahr.
Amtsblatt | 50.11 Amtliche Bekanntmachungen
Der Stadtrat hat am 26.07.2023 beschlossen, den Bebauungsplan âWA-Schröck Erweiterung IIâ mit Deckblatt Nr. 3 zu Ă€ndern. Der Ănderungsbeschluss wurde bereits bekanntgemacht gemÀà § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB). Geplant ist, die zwei östlichen GrundstĂŒcke Flur-Nrn. 713/5 und 713/7 jeweils Gemarkung Jahrdorf innerhalb des Bebauungsplanes zu verschmelzen, dadurch sollen die zwei Bauparzellen zu einer verbunden werden (kĂŒnftige Bauparzelle Nr. 4). Dies soll Erweiterungsmöglichkeiten des bestehenden Wohnhauses zulassen. Auf den kĂŒnftigen Parzellen Nr. 2 und 3 (Flurnummer 713/4 Gemarkung Jahrdorf) sollen zwei Bauparzellen realisiert werden. HierfĂŒr werden Anpassungen der Festsetzungen im Bebauungsplan insbesondere hinsichtlich Wandhöhen, Dachformen und Baugrenzen vorgenommen. Das Verfahren zur Ănderung des Bebauungsplanes erfolgt nach § 13 BauGB, die Beteiligung der Ăffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB. Der Entwurf der BebauungsplanĂ€nderung liegt gemÀà § 3 Abs. 2 BauGB ab 13.12.2023 fĂŒr die Dauer eines Monats bis einschlieĂlich 15.01.2024 im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Zi-Nr. 1.12, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, wĂ€hrend der ĂŒblichen Ăffnungszeiten des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes am 05.12.2023 wird auf diese Auslegung hingewiesen. WĂ€hrend der Zeit der Ausle-
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gung können Anregungen, Hinweise und Einwendungen schriftlich geltend gemacht werden. Die Verfahrensunterlagen können zusĂ€tzlich wĂ€hrend der Auslegungsfrist gemÀà § 4 a Abs. 4 BauGB auf der Homepage der Stadt Hauzenberg âwww.hauzenberg.deâ in der Rubrik âPlanen und Bauen und Wohnen â Bauleitplanungâ eingesehen bzw. zur Einsichtnahme heruntergeladen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung ĂŒber die Ănderung des Bebauungsplanes unberĂŒcksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hĂ€tte kennen mĂŒssen und deren Inhalt fĂŒr die RechtmĂ€Ăigkeit der BebauungsplanĂ€nderung nicht von Bedeutung ist. Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung ĂŒber das Ergebnis der PrĂŒfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt âDatenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahrenâ, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Freiwilliger Landtausch Nottau Stadt Hauzenberg, Landkreis Passau Anordnungsbeschluss
Das Amt fĂŒr LĂ€ndliche Entwicklung Niederbayern hat mit Anordnungsbeschluss vom 14.11.2023 das Verfahren Nottau â Freiwilliger Landtausch â angeordnet. Der Anordnungsbeschluss und eine Gebietskarte sind in der Verwaltung der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, vom 12.12.2023 mit 12.01.2024 ausgelegt und können dort wĂ€hrend der Dienststunden eingesehen werden. Der Anordnungsbeschluss und die Gebietskarte können innerhalb von vier Monaten nach dem Zeitpunkt dieser öffentlichen Bekanntmachung auch auf der Internetseite des Amtes fĂŒr LĂ€ndliche Entwicklung Niederbayern unter dem Link âEinleitung und Ănderung des Verfahrensgebietesâ eingesehen werden (https://www.ale-niederbayern. bayern.de/132623/index.php/).
Stadt Hauzenberg, 22.11.2023
Stadt Hauzenberg, 21.11.2023
Gudrun Donaubauer, 1. BĂŒrgermeisterin
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16.11.23 11:30
SATZUNG zur 3. Ănderung der Beitrags- und GebĂŒhrensatzung zur EntwĂ€sserungssatzung der Stadt Hauzenberg (BGS-EWS) vom 15.11.2023 Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlĂ€sst die Stadt Hauzenberg folgende Satzung zur Ănderung der Beitrags- und GebĂŒhrensatzung zur EntwĂ€sserungssatzung der Stadt Hauzenberg:
§1 Die Beitrags- und GebĂŒhrensatzung zur EntwĂ€sserungssatzung vom 05.12.2017 i. d. F. der 2. Ănderungssatzung vom 11.11.2021 wird wie folgt geĂ€ndert: 1. § 5 Abs. 2 Satz 5 entfĂ€llt ersatzlos. 2. 2. § 10 Abs. 1 Satz 2 erhĂ€lt folgende Fassung: âDie GebĂŒhr betrĂ€gt 2,01 ⏠pro Kubikmeter Schmutzwasser.â 3. § 10a Abs. 9 erhĂ€lt folgende Fassung: â Die NiederschlagswassergebĂŒhr betrĂ€gt 0,49 ⏠pro Quadratmeter/ Veranlagungsjahr.â
§2 Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.
Fassung: ie GebĂŒhr betrĂ€gt: D 1,43 ⏠ohne MwSt. pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
informationen aus dem sitzungsdienst Stadtrat, Sitzung vom 06.11.2023
§2 Die Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.
Bauleitplanung zur Errichtung einer FreiflÀchenphotovoltaikanlage
Stadt Hauzenberg, den 15.11.2023 Gudrun Donaubauer, 1. BĂŒrgermeisterin
sĂŒdlich von Renfting; Aufstellungs-/ Ănderungsbeschluss â Abstimmung 17:4
SATZUNG zur 2. Ănderung der Beitrags- und GebĂŒhren-satzung zur FĂ€kalschlammentsorgung der Stadt Hauzenberg (BGS-FES) vom 15.11.2023 Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlĂ€sst die Stadt Hauzenberg folgende Satzung zur Ănderung der Beitrags- und GebĂŒhrensatzung zur FĂ€kalschlammentsorgungssatzung der Stadt Hauzenberg:
§1 Die Beitrags- und GebĂŒhrensatzung zur FĂ€kalschlammentsorgungssatzung vom 14.11.2016 i. d. F. der 1. Ănderungssatzung vom 11.11.2020 wird wie folgt geĂ€ndert:
FĂŒr die FlNr. 1521 Gemarkung Jahrdorf wurde die Errichtung einer FreiflĂ€chenPV-Anlage beantragt. Die ModulflĂ€chen wĂŒrden ca. 2,5 ha betragen mit einer voraussichtlichen Leistung von ca. 3MWp. Eine grobe Bewertung entsprechend der beschlossenen Zulassungskriterien erfolgte. Der Korridor fĂŒr die SĂŒdumfahrung, die grenzwertige Konzentration an Anlagen in diesem Bereich sowie auch die etwas exponiertere Lage geben Anlass fĂŒr eine kritische Bewertung des Vorhabens. Es wurde beschlossen, dem Antrag auf Errichtung einer FreiflĂ€chenPV-Anlage in der vorgelegten Konzeption nicht zu entsprechen. Ănderung des FlĂ€chennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 121 âSO Solarpark Jahrdorferschachtâ; Billigung und öffentliche Auslegung
Stadt Hauzenberg, den 15.11.2023 Gudrun Donaubauer, 1. BĂŒrgermeisterin
SATZUNG zur 3. Ănderung der Beitrags- und GebĂŒhren-satzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Stadt Hauzenberg vom 15.11.2023 Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlĂ€sst die Stadt Hauzenberg folgende Satzung zur Ănderung der Beitrags- und GebĂŒhrensatzung zur Wasserabgabesatzung:
§1 Die Beitrags- und GebĂŒhrensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 05.12.2017 i. d. F. der 2. Ănderungssatzung vom 23.11.2021 wird wie folgt geĂ€ndert: 1. § 5 Abs. 2 Satz 5 entfĂ€llt ersatzlos. 2. § 10 Abs. 1 Satz 2 erhĂ€lt folgende
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1. § 9 Abs. 2 Buchstabe a erhĂ€lt folgende Fassung: âDie GebĂŒhr betrĂ€gt 63,75 ⏠pro mÂł Abwasser (FĂ€kalschlamm) aus einer HausklĂ€ranlage.â 2. § 9 Abs. 2 Buchstabe b erhĂ€lt folgende Fassung: âDie GebĂŒhr betrĂ€gt 104,72 ⏠pro mÂł Abwasser (FĂ€kalschlamm) zusĂ€tzlich zu a), wenn die Abfuhr durch einen von der Stadt beauftragten Abfuhrunternehmer erfolgt.â
§2 Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.
â einstimmig beschlossen
Zur Errichtung eines Solarparks sĂŒdöstlich des IG Jahrdorf wurde 2022 beschlossen, den FlĂ€chennutzungsplan zu Ă€ndern und einen Bebauungsplan aufzustellen. Damit soll die Voraussetzung fĂŒr die Planung und Errichtung eines Solarparks geschaffen werden. Der FlĂ€chenbedarf betrĂ€gt insgesamt 1,53 ha. Der Stadtrat schloss sich den AbwĂ€gungsempfehlungen der Verwaltung an, billigt den Entwurf zur Ănderung des FlĂ€chennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 121 mit den vorgeschlagenen Anpassungen und beschloss die Ăffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der TrĂ€ger öffentlicher Belange.
Stadt Hauzenberg, den 15.11.2023 Gudrun Donaubauer, 1. BĂŒrgermeisterin
Neukalkulation der AbwassergebĂŒhren fĂŒr die Jahre 2024 bis 2026 und SatzungsĂ€nderung
Ende der Amtlichen Bekanntmachungen
Bei den AbwassergebĂŒhren der Stadt Hauzenberg ist ein 3-jĂ€hriger Kalkulationszeitraum zugrunde gelegt. Nachdem die
Amtsblatt | 50.11 Informationen aus dem Sitzungsdienst
letzte Anpassung zum 01.01.2021 erfolgte, wurde eine Nach- sowie Vorauskalkulation erstellt. Mit Wirkung zum 01.01.2024 wurden folgende Ănderungen beschlossen. Die SchmutzwassergebĂŒhr betrĂ€gt 2,01 âŹ/mÂł, die NiederschlagswassergebĂŒhr 0,49 âŹ/mÂČm, die GrundgebĂŒhren bleiben gleich. Abstimmung 21:0. Die 3. Ănderung der Beitrags- und GebĂŒhrensatzung zur EntwĂ€sserungssatzung wurde beschlossen. Abstimmung 20:1. Neukalkulation der WassergebĂŒhren fĂŒr die Jahre 2024 bis 2026 und SatzungsĂ€nderung â
gramms âSturm Kolleâ wird 2024 die Fahrbahn von Hofacker bis Sterlwaid erneuert. Im Zuge dessen soll eine Wasserverbindungsleitung von der Druckerhöhungsanlage Guppenberg zum HochbehĂ€lter Jahrdorf verlegt werden. Durch die Neuverlegung der Wasserleitung in den HB Jahrdorf ist die Aufhebung der Druckerhöhungsanlage angedacht. Der Leitungsneubau wurde auf 810.000 ⏠netto geschĂ€tzt. Der Stadtrat beschloss die DurchfĂŒhrung der MaĂnahme sowie die Vergabe der Planungsleistungen Ingenieurbauwerke an das Ing.BĂŒro Arndörfer GmbH aus Thyrnau in Höhe von 82.100 ⏠netto.
einstimmig beschlossen
Bei den WassergebĂŒhren der Stadt Hauzenberg ist ein 3-jĂ€hriger Kalkulationszeitraum zugrunde gelegt. Nachdem die letzte Anpassung zum 01.01.2021 erfolgte, wurde eine Nach- sowie Vorauskalkulation erstellt. Mit Wirkung zum 01.01.2024 wurde folgende Ănderung beschlossen. Die WasserbenutzungsgebĂŒhr betrĂ€gt 1,43 âŹ/mÂł netto, die GrundgebĂŒhren bleiben gleich. Die 2. Ănderung der Beitrags- und GebĂŒhrensatzung zur Wasserabgabesatzung wurde beschlossen. Neukalkulation der GebĂŒhren fĂŒr die FĂ€kalschlammentsorgung und SatzungsĂ€nderung â einstimmig beschlossen
Mit der Neukalkulation der AbwassergebĂŒhren waren auch die GebĂŒhren fĂŒr die FĂ€kalschlammentsorgung neu zu kalkulieren. Es wurde beschlossen, die GebĂŒhren mit Wirkung zum 01.01.2024 wie folgt zu Ă€ndern. a) 63,75 âŹ/mÂł Abwasser (FĂ€kalschlamm) aus einer HausklĂ€ranlage, b) 104,72 âŹ/mÂł Abwasser (FĂ€kalschlamm) zusĂ€tzlich zu a, wenn die Abfuhr durch einen von der Stadt beauftragten Abfuhrunternehmer erfolgt. Die 2. Ănderung der Beitrags- und GebĂŒhrensatzung zur FĂ€kalschlammentsorgungssatzung wurde beschlossen. Neubau Wasserverbindungsleitung von Druckerhöhungsanlage Guppenberg nach HB Jahrdorf; DurchfĂŒhrung und Vergabe der Planung â einstimmig bechlossen
Im Rahmen des StraĂensanierungspro-
Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG); Betrauung des Landratsamtes Passau mit der Aufgabe â Abstimmung 20:1
Am 2. Juli 2023 ist auf Bundesebene das Gesetz fĂŒr einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (HinSchG) in Kraft getreten. Es dient der Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die VerstöĂe melden (sog. Whistleblower-Richtlinie). Der Bayerische Landtag hat am 19. Juli 2023 zur Umsetzung der Vorgaben des HinSchG ErgĂ€nzungen fĂŒr den kommunalen Bereich beschlossen. Die Stadt Hauzenberg betraut das Landratsamt Passau nach Art. 56 Abs. 4 Satz 3 der Gemeindeordnung fĂŒr den Freistaat Bayern mit den Aufgaben der internen Meldestelle im Sinne von § 14 des HinSchG.
Bauausschuss, Sitzung vom 13.11.2023 2. Erweiterung der Ortsabrundungssatzung âRenftingâ; AbwĂ€gung und erneute Beteiligung â Abstimmung 11:1
2022 wurde beschlossen, die Ortsabrundungssatzung âRenftingâ zu erweitern. Dies betrifft die FlNrn. 1500/1 und 1500 Gemarkung Jahrdorf im SĂŒden von Renfting. Die Beteiligung der Ăffentlichkeit und der Fachstellen erfolgte. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und deren AbwĂ€gungen ist die Planung zu ĂŒberarbeiten. Der Bauausschuss schloss sich den AbwĂ€gungsempfehlungen der Verwaltung an
Amtsblatt | 50.11 Informationen aus dem Sitzungsdienst
und beschloss die Anpassung der Planung und die erneute Beteiligung der Ăffentlichkeit und der berĂŒhrten Fachstellen. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes âSolarpark Petzenberg-StocklĂ€nderâ; AbwĂ€gung und Ăffentliche Auslegung â einstimmig beschlossen
Zur Errichtung eines Solarparks nahe Petzenberg wurde im November 2022 beschlossen den FlĂ€chennutzungsplan zu Ă€ndern und einen Bebauungsplan aufzustellen. Mit der Bauleitplanung sollen sĂŒdlich von Petzenberg die Voraussetzungen fĂŒr einen Solarpark geschaffen werden. Betroffen sind die FlNrn. 1340 und 1341 der Gemarkung Windpassing. Die Beteiligung der Ăffentlichkeit und der Fachstellen erfolgte. Die vorgeschlagenen AbwĂ€gungen der Fachstellen sind einzuarbeiten. Der Bauausschuss schloss sich den AbwĂ€gungsempfehlungen der Verwaltung an, billigte den Entwurf mit den beschriebenen Anpassungen und beschloss die Ăffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der TrĂ€ger Ăffentlicher Belange. Bebauungsplan âSO Solarpark Glotzing-Rohrfeldâ; AbwĂ€gung und Ăffentliche Auslegung â einstimmig beschlossen
Zur Errichtung eines Solarparks sĂŒdwestllich von Glotzing wurde im Mai 2022 beschlossen den FlĂ€chennutzungsplan zu Ă€ndern und einen Bebauungsplan aufzustellen. Die Beteiligung der Ăffentlichkeit und der Fachstellen erfolgte. Die Planung ist entsprechend den Empfehlungen anzupassen. Der Bauausschuss schloss sich den AbwĂ€gungsempfehlungen an und beschloss die Ăffentliche Auslegung und die Beteiligung der TrĂ€ger Ăffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen BPl âSolarpark Glotzing-Rohrfeldâ. Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes âSolarpark OberkĂŒmmering-Oberfeldâ; AbwĂ€gung und Ăffentliche Auslegung â einstimmig beschlossen
Zur Errichtung eines Solarparks nördlich von OberkĂŒmmering wurde im Mai 2022 beschlossen den FlĂ€chennutzungsplan zu
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Ă€ndern und einen Bebauungsplan aufzustellen. Mit der Bauleitplanung soll die Voraussetzung fĂŒr die Planung und Errichtung eines Solarparks geschaffen werden. Unmittelbar betroffen ist die FlNr. 2470 Gemarkung RaĂberg. Der FlĂ€chenbedarf betrĂ€gt insgesamt 7,95 ha. Die Beteiligung der Ăffentlichkeit und der Fachstellen erfolgte. Die Planung ist entsprechend den Empfehlungen anzupassen. Der Bauausschuss schloss sich den AbwĂ€gungsempfehlungen der Verwaltung an und beschloss die Ăffentliche Auslegung und die Beteiligung der TrĂ€ger Ăffentlicher Belange. Sanierung der PfarrstraĂe; NachtrĂ€ge Schlosserarbeiten â einstimmig beschlossen
Im Zuge der baulichen Umsetzung der PfarrstraĂe sind NachtrĂ€ge fĂŒr die Schlosserarbeiten zu verzeichnen. Die beantragten NachtrĂ€ge der Fa. KĂŒhberger betragen 23.415,63 âŹ, sodass sich der Gesamtbetrag auf insgesamt 72.181,83 ⏠erhöht. Der Nachtrag wurde wie beantragt genehmigt.
informationen Informationen aus dem BĂŒrgerbĂŒro Passwesen:
Ab dem 01.01.2024 betrĂ€gt die GebĂŒhr fĂŒr einen Reisepass fĂŒr Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, statt bisher 60,00 ⏠nun 70,00 âŹ. Die Preisanpassung muss aufgrund der Ănderung in der Passverordnung erfolgen. Ebenso dĂŒrfen ab 01.01.2024 keine KinderreisepĂ€sse ausgestellt oder verlĂ€ngert werden. Alternativ dafĂŒr können fĂŒr Kinder ein Personalausweis (22,80 âŹ) oder Reisepass (37,50 âŹ) beantragt werden. Beide Dokumente haben eine GĂŒltigkeit von 6 Jahren. Gewerbe- und GaststĂ€ttenrecht:
Die GebĂŒhren fĂŒr die verschiedenen Gewerbemeldungen mĂŒssen ab dem 01.01.2024 angepasst werden.
Die GebĂŒhren betragen fĂŒr Gewerbeanmeldung: 45,00 ⏠Gewerbeummeldung: 35,00 ⏠Gewerbeabmeldung: 25,00 ⏠Die Zweitschrift einer Gewerbemeldung kostet 15,00 âŹ. Ănderungen GaststĂ€ttenrecht:
Bei MĂ€rkten muss ab 01.01.2024 jede Verkaufsstelle, die alkoholische GetrĂ€nke ausschenkt, eine eigene vorĂŒbergehende gaststĂ€ttenrechtliche Erlaubnis im BĂŒrgerbĂŒro beantragen. Die GebĂŒhr betrĂ€gt pro Tag 40,00 âŹ, bei eingetragenen Vereinen 25,00 âŹ. Die Gestattung soll mindestens 2 Wochen vor Beginn beantragt werden! Den Antrag hierfĂŒr finden Sie auf unserer Homepage unter www.hauzenberg.de - Rathaus & BĂŒrgerservice - Download-Center
Christbaumabfuhr Weihnachten 2023 Auch dieses Jahr bietet der Zweckverband Abfallwirtschaft Donau-Wald wieder allen Verbandskommunen die kostenfreie Abholung und Verwertung von ChristbĂ€umen an. Die BĂŒrgerinnen und BĂŒrger können die vollstĂ€ndig abgeschmĂŒckten ChristbĂ€ume in der Zeit ab
NACHTEULEN AUFGEPASST WIR SUCHEN ZEITUNGSZUSTELLER/INNEN
Hauzenberg Mo.-Sa., Zustellung bis 6:00 Uhr Sie sind mindestens 18 Jahre alt, mobil und zeigen Interesse? Dann besuchen Sie uns auf zusteller.pnp.de, senden Sie uns eine E-Mail an zusteller@pnp.de, rufen Sie uns an unter 0851/802-385, 0851/802-380 oder scannen Sie folgenden QR-Code.
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Dienstag, 02.01.2024 bis Samstag, 13.01.2024
zu den ĂŒblichen Ăffnungszeiten am Recyclinghof abgeben.
Schliesstage des rathauses Von Mittwoch 27.12. â Freitag 29.12.2023 ist das Rathaus geschlossen. Informationen fĂŒr GĂ€ste und Besucher sind im Granitzentrum erhĂ€ltlich
Amtsblatt | 50.11 Informationen
Antragsfristen fĂŒr Sitzungen ââ Am 09.01. fĂŒr die Sitzung des Stadtrates am 22.01.24 ââ Am 10.01. fĂŒr die Sitzung des Bauausschusses am 23.01.24 ââ Am 17.01. fĂŒr die Sitzung des Wirtschafts-, Struktur- und Umweltausschusses am 30.01.24
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Amtsblatt | 50.11 Informationen
Ăberweisungen zu Weihnachten Diese Fristen sollten Sie kennen
Auch ĂŒber die Feiertage gibt es Rechnungen oder GehĂ€lter, die pĂŒnktlich gezahlt werden mĂŒssen. Oder vielleicht möchten Sie Geld schenken und dieses direkt auf das entsprechende Konto ĂŒberweisen. Aber wann sollte man eine Ăberweisung beauftragen, damit das Geld rechtzeitig beim EmpfĂ€nger ist? Weihnachten und Jahreswechsel: So kommt Ihre Ăberweisung pĂŒnktlich an
ïź Die Weihnachtstage 25. und 26. Dezember sind gesetzliche Feiertage. Hier erfolgen also keine Ăberweisungen. Das gilt auch fĂŒr Heiligabend. Denn der 24. Dezember ist ein sogenannter Bankfeiertag, 2023 zudem ein Sonntag. ïź Damit Ihr Geld pĂŒnktlich zu Weihnachten auf dem Konto des EmpfĂ€ngers ist, muss es daher am 22. Dezember ankommen. ïź Mit einer Online-Ăberweisung an dieselbe Sparkasse funktioniert das in der Regel noch am selben Tag. Schicken Sie Geld an eine andere Bank, sollten Sie die Ăberweisung spĂ€testens am 21. Dezember â vor dem Annahmeschluss â beauftragen. ïź Da die PapierĂŒberweisung einen Tag lĂ€nger dauert, mĂŒssen Sie diese spĂ€testens am 20. Dezember beauftragen. ïź Geld, das Sie am 24., 25. oder 26. Dezember ĂŒberweisen, bearbeitet Ihr Geldinstitut am Tag nach den Feiertagen. Auf dem Konto des EmpfĂ€ngers sollte der Betrag dann am 28. Dezember eingehen. ïź Auch der 31. Dezember ist ein Bankfeiertag, 2023 zudem ein Sonntag. An Silvester sowie am Neujahrstag, der 2024 ein Montag ist, werden daher keine Zahlungen gebucht. Haben Sie am Freitag, 29.12.2023, vor Annahmeschluss eine Online-Ăberweisung beauftragt, erhĂ€lt der EmpfĂ€nger am 2.1.2024 sein Geld. So schnell geht es mit einer Echtzeit-Ăberweisung
Sie haben Ihre Ăberweisung nicht rechtzeitig eingereicht? Dann können Sie eine Echtzeit-Ăberweisung nutzen. Der EmpfĂ€nger hat den Betrag unmittelbar auf seinem Konto. Das gilt rund um die Uhr und nicht nur zur Weihnachtszeit, sondern an allen Kalendertagen des Jahres. Voraussetzung ist, dass der Zahlungsdienstleister des EmpfĂ€ngers an dem Verfahren teilnimmt und der Betrag unter 100.000 Euro liegt. Der maximale Betrag kann durch vereinbarte VerfĂŒgungslimits zusĂ€tzlich begrenzt sein.
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A AOK
f LĂ€ndlicher Familiendienst
t
TĂV-PrĂŒfstelle
Posthalterweg 7
Diözese Passau
Telefon: 08586/9687-18
Leitung Maria Eder
Do: 08:00â12:00 Uhr u. 13:00â17:00 Uhr
Mo+Di: 8:30 â 16:30 Uhr
Tel. 08592/1888
Fr: 08:00â12:00 Uhr u. 13:00â16.00 Uhr
Mi+ Fr:
8:30 â 13:00 Uhr
Mobil: 0160/4532412
Telefon: 08586/91557
Do:
8.30 â 17.30 Uhr
b Bauhof Jahrdorf
h
Fritz-Weidinger-StraĂe 38
w Waldbauerngenossenschaft
Hallenbad Hauzenberg (EckmĂŒhlstr. 28)
Steinberg
IndustriestraĂe 9
Di + Fr: 17:00 â 20:00 Uhr
Erwin Pauli, IGZ â Am Steinfeld 12,
Telefon: 08586/3055
Sa
94065 Waldkirchen, Tel. 08581/97 11 95
Telefax: 08586/30-155 Wasserwart: 0171/7374332
k
Bayerisches Rotes Kreuz
14:00 â 17:00 Uhr
Mobil +49 (0)151-20 16 09 73
Kfz-Zulassungstelle/ BahnhofstraĂe 18
Wertstoffhof
MoâDo: 07:30 â 12:00 Uhr
SteinmetzstraĂe 6, Tel: 08586/6408
âą Ambulante Pflege âą Hilfe fĂŒr Angehö-
13:00 â 15:30 Uhr
Ăffnungszeiten:
07:30 â 11:30 Uhr
Di, Mi + Fr 09:00 â 16:00 Uhr,
rige âą Essen auf RĂ€dern âą Hausnotruf
Fr:
âą Seniorenreisen âą Erste Hilfe-Kurse
Tel: Vorwahl Passau 0851/397-722
Sa:
FlorianstraĂe 5
Kreismusikschule
Wochenmarkt
Telefon: 08586/970-93
Telefon: 08586/9 10 47
Jeden Dienstag, 8:00 â 12:00 Uhr
09:00 â 12:00 Uhr
jeden letzten Samstag im Monat
Mobil: 0176/10222044
p
Zentrum Hauzenberg
Polizeiinspektion
Beratungs- und Begegnungstermin der Bayer. Blinden- und Sehbehindertenbundes e.V.
Langfeld 1
Jeden letzten Samstag im Monat ab 14:00 Uhr, Gasthaus Falkner
Postagentur â Filiale Hauzenberg
Leitung: Egid MĂŒhlberger
Pfarrer-Zellbeck-Weg 4
Sprechtage im Rathaus, (1. Stock Zi-Nr. 1.08)
Telefon: 08584/638
MoâFr: 08:00 â 18.00 Uhr
Bis auf weiteres finden keine Sprech-
Sa:
07:30 â 13:00 Uhr
tage im Rathaus statt. In dringenden
Telefon: 08586/97626614
FÀllen können Sie folgende Einrichtun-
Brennpunkt â offener Jugendtreff PfarrstraĂe 3
(Gewerbegebiet Eben) Telefon: 08586/96050
r
gen telefonisch erreichen:
Rathaus Hauzenberg
Leitung: Jugendpflegerin
Marktplatz 10
Martina Schwarz, Tel. 0171-9713707
Tel.: 08586/30-0,
Gesundheitsamt Passau â Sozialer Beratungsdienst
Di: offener MĂ€dchentreff ab 11 Jahre
Fax: 08586/30-120
Tel. 0851/397-800 oder -841
von 15:30 â 19:00 Uhr
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vdK-Sprechstunde
Mi: offener Jugendtreff fĂŒr alle Jugendliche ab 12 Jahre
Ăffnungszeiten:
von 15:30 â 20:00 Uhr
Mo â Fr 8.00 â 12.00 Uhr
c Caritas
Tel. 0851/955280 | Fax 0851/9552828
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Beratung fĂŒr Waldbesitzer
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Mobil: +49 (0)162/1316070
Ambulante Pflege âą Hausnotruf âą Essen
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s
StadtbĂŒcherei Hauzenberg
Telefon: 0 85 86/976033-31
Marktplatz 10, Tel.: 08586/3080
Fachstelle fĂŒr pflegende Angehörige:
Mo
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Beratung und Entlastung Pflegender
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Sa
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Tagesbetreuung
E-Mail: buecherei@hauzenberg.de
Florian.Hofinger@aelf-pa.bayern.de
Beratungsstelle der Lebenshilfe Passau fĂŒr Menschen mit Behinderung e.V. Telefon: 08 51/949ââ94-710
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Es ist ein Lobenswerter Brauch, wer Gutes bekommt, der bedankt sich auch. Wilhelm Busch
Zum Weihnachtsfest und Jahresausklang âDANKEâ zu sagen, ist fĂŒr uns weit mehr als ein lobenswerter Brauch â es ist in dieser oftmals hektischen Arbeitswelt unser aufrichtiger Wunsch, allen Kunden und Freunden fĂŒr die gute, verstĂ€ndnisvolle und treue Verbundenheit, aus ganzem Herzen zu danken. Wir wĂŒnschen allen eine frohe Weihnachtszeit, besinnliche und erholsame Feiertage und alles Gute, GlĂŒck und Gesundheit im Neuen Jahr. Familie Sabo
Sabo Elektro-HausgerÀte | Kaffeevollautomaten | TV & Hifi Satelliten-Technik | PC & Multimedia | Telekommunikation Inh. Andreas Sabo, 94051 Hauzenberg, Im TrÀnental 8 Telefon: 08586 9795480, E-Mail: info@ep-sabo.com
www.ep-sabo.de
Ăffnungszeiten: Mo â Do 8:30 â 13:00 Uhr, Fr 8:30 â 18:00 Uhr, Sa 9:00 â 12:00 Uhr
3. Adventssonntag
17. Dezember 16 Uhr Pfarrkirche Hauzenberg Eintritt frei! Musikalische Leitung: Klaus Wegerbauer Veranstalter: Stadt Hauzenberg ui | Auszubildende Corina CsevenĂĄk
Krippe Msgr. Hannes Rott 147im ui | Advent Woid
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