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an alle Haushalte

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Das Heimatmagazin aus Hauzenberg — mit Amtsblatt —


… Ihr starker Partner rund ums Thema Bildung.

Wir führen an unserem Standort in Passau zum 28.06.2021 eine

Teilqualifizierung zum Konstruktionsmechaniker (m/w/d) in Vollzeit (Dauer: 6 Monate) und eine Teilqualifizierung zum

Elektroniker für Betriebstechnik (m/w/d) in Vollzeit (Dauer: 6 Monate) durch. Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter ist über Bildungsgutscheine möglich.

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Fachpraktische berufliche Qualifizierung für Menschen mit Handicap in Vollzeit (Dauer: ca. 2 Jahre) Eignungsfeststellung und erste berufliche Orientierung Anschließende berufliche Bildung in den Bereichen – Fahrzeugpflege – Zweiradmechanik – Elektronik 6 gute Gründe für eine fachpraktische berufliche Qualifizierung bei der ebiz gmbh ▶ Betreuung und Begleitung durch unser qualifiziertes Personal ▶ Praxisbezogene Vermittlung von berufsrelevanten und allgemeinen Kenntnissen / Fertigkeiten ▶ An die Handicaps angepasste Kursgestaltung ▶ Entwicklung und Stabilisierung von Kompetenzen ▶ Möglichkeit des Erwerbs von zertifizierten Qualifizierungsbausteinen der Kammern ▶ Heranführung an die Ausbildungsreife und an den allgemeinen Arbeitsmarkt Voraussichtlicher Start am 01.10.2021 Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter ist über Bildungsgutscheine möglich.

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Wurzeln und Flügel –

der ui sei Dank

„Der Wert einer Idee liegt in ihrer Umsetzung“, heißt es in einem weisen Sprichwort. Die Idee, endlich ein eigenes Stadtmagazin für Grafenau haben zu wollen, war schon lange in den Köpfen, die Umsetzung stand anfangs aber in weiter Ferne. Bei der Recherche sammelten wir alle verfügbaren Gemeindeblätter und Magazine und blieben fasziniert an einem hängen: der ui aus Hauzenberg. Die ui vereinte alles, was wir uns für unser Magazin wünschten: Ein schönes, modernes Design, wunderbar und mit viel Herzblut aufbereitete Berichte über Brauchtum, Leben und Arbeiten in der Region, ein liebevoll gemachter Unterhaltungs- und Kinderteil und das Amtsblatt der Stadt. Eine Vielfalt ganz genau nach unserem Geschmack. Und so führte unsere Suche nach einem Anfang uns nach Hauzenberg und schon beim ersten Gespräch im Grafenauer Rathaus mit ui-Herausgeber Manfred Sommer wurde uns klar, dass die ui ein über viele Jahre gewachsenes Produkt ist, in dem sehr viel Idealismus, Ehrenamt und Talent steckt. Und weil es von Anfang an auch gleich so viel Entgegenkommen und Sympathie gab, startete unser Bürgermeister die vorsichtige Anfrage, ob man denn nicht zusammenarbeiten könne. Wie es so schön heißt, fängt jede Leistung mit der Entscheidung an, es zu versuchen und dass wir das Glück hatten, diese spontane Bereitschaft zur Zusammenarbeit zu erfahren, können wir heute noch gar nicht fassen. Wir einigten uns auf eine dreimonatige Probephase und was dann folgte war die Erfahrung, dass Arbeit zur Freude wird, wenn an erster Stelle Leidenschaft und Kreativität stehen.

ui | Editorial

von Karin Friedl

Wir durften die tiefen Wurzeln, die eure ui in 18 Jahren geschlagen hat, für unseren Ableger anzapfen und entstanden ist mit der iJA ein Grafenauer Stadtmagazin, das von Anfang an mit hoher Professionalität aufwarten kann – der ui und Manfred Sommer samt Team sei Dank! Großer Dank gebührt an dieser Stelle auch dem ausgewanderten Hauzenberger und heutigen Grafenauer Albert Lehner, der mit seinen Zeichnungen beiden Magazinen einen besonderen Charakter beschert und der auch sonst immer hilfsbereit mit Rat und Tat zur Seite steht. Die unkomplizierte und pragmatische Art der beiden Herren steht sinnbildlich für die ganze Zusammenarbeit, die wir in den vergangenen Monaten erleben durften. Mit einer Hand lässt sich kein Knoten knüpfen, mit so anpackenden Händen wie wir sie gereicht bekommen haben, ist in kurzer Zeit bereits ein Netzwerk entstanden, auf das wir in den kommenden Jahren zurückgreifen dürfen, wie in der jüngsten Stadtratssitzung jetzt mit einem festen Vertrag besiegelt wurde. Kindern soll man für ihre Entwicklung zwei Dinge mitgeben: Wurzeln und Flügel. Durch die Wurzeln, die wir von der ui bekommen haben, sind uns Flügel gewachsen. Dafür möchten wir uns von ganzem Herzen bedanken und der Stadt Hauzenberg zu einem Magazin gratulieren, das als Vorzeigebeispiel für gelungene und überparteiliche Berichterstattung deutlich hervorsticht!

Impressum »ui Hauzenberg« ist ein Magazin, das über Kultur, Leben und Wirtschaft in der Region berichtet. »ui« erscheint monatlich in der ui Verlag GmbH. Das Amtsblatt der Stadt Hauzenberg ist Teil der Ausgabe. Abdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers. herausgeber / anschrift der redaktion ui Verlag GmbH Danglmühle 19 • 94051 Hauzenberg Telefon (0 85 86) 97 94 23 Telefax (0 85 86) 97 94 27 redaktion@ui-hauzenberg.de www.ui-hauzenberg.de redaktion / inhalt für »ui« Manfred Sommer (redaktion@ui-hauzenberg.de) amtsblatt Stadt Hauzenberg (stadtinfo@hauzenberg.de) Titelbild bayeride text, fotos und illustration Centa Allmannsberger, Thomas Heindl, Reinhold Korbl, Albert Lehner, Daniel Anetzberger, Andreas Windpassinger, Josef Schmid, Manfred Sommer (sofern nicht anders angegeben) anzeigen Thomas Heindl werbung@ui-hauzenberg.de grafische gestaltung Thomas Heindl, H2 Design buero@h2design.bayern druck PASSAVIA, Passau www.passavia.de auflage 6.000 Stück verteilung Per Postzustellung an alle Haushalte. Außerdem liegt »ui« in allen teilnehmenden Geschäften und in folgenden Raiffeisenbanken und Sparkassen zur Mitnahme aus: Hauzenberg, Sonnen, Breitenberg, Wegscheid, Untergriesbach, Obernzell, Salzweg, Thyrnau, Büchlberg, Waldkirchen. erscheinungstermin nächste ausgabe 06. Juli 2021 anzeigenannahmeschluss 25. Juni 2021

Karin Friedl im Namen des gesamten iJA-Teams Grafenau

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„Kein schöner Land in dieser Zeit, als hier das unsre weit und breit ...“ 4

Auch wenn wir uns zur Zeit noch nicht finden unter Linden zur Abendzeit, so bietet doch unser naturnaher Wohn-und Lebensraum traumhafte Erholung- und Erlebnismomente von unschätzbarem Wert. Das ist zweifellos eine echte „Schöne-Heimat-Seite“!

ui | Schöne

Heimat Seite


ui | Ab

in den Sommer

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Foto: Daniel Anetzberger


Zukunftsdialog der Sparkase Passau

MutMACHER Nachhaltigkeit Die Sparkasse Passau lädt interessierte Privatpersonen und Unternehmer zum

digitalen Zukunftsdialog „MutMACHER Nachhaltigkeit“ am 16. Juni 2021 um 18.00 Uhr ein. Moderiert wird die Videokonferenz von Antenne Bayern Moderator Paul Johannes Baumgartner, an der Diskussionsrunde nehmen u.a. Passaus Oberbürgermeister Jürgen Dupper und der Passauer Landrat Raimund Kneidinger teil. Nachhaltigkeit gewinnt in allen Lebensbereichen und Branchen zunehmend an Bedeutung. Damit Nachhaltigkeit aber mehr als ein Wort ist, braucht es Menschen, die das Thema vorantreiben und fest in der Region verankern. Menschen, die den Weg für eine zukunftsfähige Wirtschaftsweise ebnen und dabei nicht nur reden, sondern auch handeln. Sicher ist: Wer tragfähige Lösungen finden will, muss anderen zuhören. Im Rahmen ihres Zukunftsdialogs Nachhaltigkeit möchte die Sparkasse Passau daher am 16. Juni Mutmacher vorstellen, die eine nachhaltige Entwicklung vorantreiben und Lösungen anbieten – auf privater, gewerblicher oder kommunaler Ebene. Die Beispiele bieten Anlass zum Erfahrungsaustausch und zur offenen Diskussion. Und sie machen Mut selbst aktiv zu werden. Programmpunkte:

Mobilität – Mit zukunftsfähigen Lösungen Fahrt aufnehmen Ernährung – Nachhaltigkeit durch regionale Vernetzung Wohnen – Energieeffizient bauen, sanieren und modernisieren MutMACHER:

BERUFSBEGLEITEND STUDIEREN AM STUDIENORT IN HAUZENBERG

STUDIERE WIRTSCHAFTSINGENIEURWESEN ENERGIE & LOGISTIK (B. ENG.) BERUFSBEGLEITENDER BACHELORSTUDIENGANG AM LERNORT HAUZENBERG

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Harald Praml, PRAML GmbH Stefan Würdinger, Zweirad Würdinger Joachim Zimmermann, Bayernhafen GmbH & Co. KG Ferdinand Wagner, Biobäckerei Wagner GmbH Julius Fischer, Landwirt Andreas Huber, Hofkäserei Haindl Michael Hasler, Smartricity Thomas Bily, ERLBAU

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Interessierte können sich bis 13.06.2021 unter www.sparkasse-passau.de/mutmacher zur Teilnahme anmelden.

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Informiere dich jetzt unter www.haw-landshut.de/weiterbildung Andreas Scholz, Tel.: +49(0)8586 3095 andreas.scholz@haw-landshut.de

ui | Dienstleistung

& Bildung


Sie

springen in den Sommer Text: Andreas Windpassinger, Fotos: Bayeride und RSC Waldkirchen

Rauf aufs Radl! In der Pandemie ist das Mountainbiken in der Heimat zur Trendsportart geworden. Das Glück auf zwei Rädern haben die Biker von „Bayeride“ schon viel früher entdeckt und 2014 einen Radsportverein gegründet, der in der Szene wertvolles Marketing für die Hauzenberger Heimat betreibt und die Strecke am Oberfrauenwald zum „Traumdomizil“ für die Radlfans gemacht hat, die es bergauf und bergab lieben.

ui | Vereine

& Freizeit

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sinnten teilen zu können. Fakt ist: Ein Abenteuersport macht gleich noch mehr Spass, wenn man ihn mit Freunden teilt, die beim Bergauf- und Bergabfahren mit von der Partie sind und zu Zuschauern der eigenen Sprünge werden.

Es geht im Sattel bergauf und bergab abenteuerlich zur Sache Tatsache ist: Die Mountainbike-Welt verändert sich schnell und erfährt, eben auch befeuert durch die Corona-Situation, derzeit einen enormen Zulauf. Immer mehr bewegungsfreudige junge Leute entdecken den Fun am Mountainbiken und an guten Trails. Wenn sie den Berg rauf- und runterradeln, dann erkunden sie auch die Natur, tanken Wald-Luft und bekommen den Kopf frei vom Schul-, Studien- oder Berufsalltag. In der Region mangelte es lange an einer geeigneten Plattform für Mountainbiker und an einer legalen Strecke, die nach eigenen Wünschen gestaltet werden kann, bis die Jungs von „Bayeride“ in die Pedale traten.

Was fehlte, waren eine Biker-Plattform und eine legale Strecke Sie gründeten 2014 einen Radsportverein, der sich vorrangig den „bergaborientierten“ Disziplinen Enduro und Downhill widmet. „Bayeride e. V.“ war unkompliziert geboren und hat sich auf die Fahne geschrieben, den Radsport gemeinnützig zu unterstützen und allen begeisterten Freizeit- und Leistungssportlern die Möglichkeit zu bieten, ihrer Leidenschaft in der Heimat, vor der Haustüre, nachgehen zu können, nicht immer weite Anfahrtswege bestreiten zu müssen. Die Vereinsgründer haben den Nerv der Zeit getroffen. Der stetige Mitgliederzuwachs der letzten Jahre zeigt, dass der Bedarf auf jeden Fall da ist, eine in Schuss gehaltene, gepflegte und gehegte abenteuerliche Strecke zuhause vorzufinden, und die Mountainbike-Passion mit Gleichge-

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Den Startpunkt setzte das gepachtete Vereinsgelände am Oberfrauenwald Mit der Vereinsstrecke am Oberfrauenwald (knapp 950 Meter hoch) begann alles. Das Glück und Leid nah beieinander liegen, haben auch die Mitglieder von „Bayeride“ erfahren müssen, da im August 2017 ihre Strecke durch den verheerenden Sturm „Kolle“ vollständig zerstört wurde. Aufgeben: Fehlanzeige! Zwei Jahre später begannen Markus Duschl und Jonas Lorenz erneut mit der Streckenplanung und erbauten bis dato fast zwei neue Strecken in mühsamer Handarbeit nach kanadischem Vorbild. Unterstützt werden die beiden von der achtköpfigen „Trailcrew“. „Wir verzichten beim Streckenbau gezielt auf Maschineneinsatz und achten auf eine nachhaltige Bauweise und natürliche Entwässerung“, betont Duschl. Und Lorenz ergänzt, dass versucht wird, die Natur um die Strecken zu schonen und die natürliche Wiederbewaldung nach den

Sturmwürfen zu unterstützen. „Unser Ziel ist es, als positives Beispiel voranzugehen und zu zeigen, wie ein faires Miteinander im Wald funktionieren kann. Wir sprechen uns klar gegen illegalen Streckenbau aus, und hoffen, dass durch unser Projekt zukünftig auch weniger illegale Strecken in der Region entstehen“, hofft das Gespann.

Illegale Strecken sollen weniger werden - faires Miteinander im Wald Den mittlerweile rund 90 aktiven Mitgliedern sollen gut gebaute, solide und vor allem legale Trails geboten werden. Immer im Blick hat der Verein die „Deutsche Initiative Mountainbike“ (DIMB), die sich für einen umweltverträglichen Sport einsetzt. Ein weiteres

ui | Vereine

& Freizeit


Die MTB-Vorstandschaft:

Foto: RSC Waldkirchen

Thomas Stemplinger 1. Vorsitzender Sponsor: MTB Athlete bei TREK Bikes

Anliegen des Radsportvereins ist es, Jugend- und Nachwuchsarbeit zu betreiben. „Wir wollen für die Kids eine Möglichkeit schaffen, dass sie dem MTBSport in der Region nachgehen können und ihnen dabei auch ein respektvoller Umgang mit Mensch und Natur vermittelt wird“, erzählt Markus Duschl. Junge Talente begleitet und unterstützt er mit seiner Crew auch gerne beim Schritt in den Profibereich, und zwar über gute Kontakte zur Fahrradbranche und der eigenen Erfahrung im Leistungssport im Gepäck.

Die Mitglieder kommen auch aus Regensburg, Fürth und Coburg Was nicht fehlen darf, ist der gesellige Aspekt. Ein Jahresprogramm mit Vereinsausflügen, gemeinsamen Bikeparktagen und wöchentlichen Trailrides rund

ui | MTB-Radsport

Markus Duschl 2. Vorsitzender Teamfahrer Egger-Radl Sponsor: SCOTT Sports DE AT

Jonas Lorenz Jugendsprecher

Melanie Kohl Schatzmeisterin Finanzen, Beiträge und Spenden

Christoph Schmid Mitgliederverwaltung und -kommunikation

Matthias Jungwirth Jugendwart

Sarah Meier Events und Veranstaltungen

um die Granitstadt runden das Vereinsleben ab, wenn nicht gerade Corona wäre. Übrigens: Als Mitglied der Landesverbände ist „Bayeride“ auch berechtigt, Lizenzen (Rennlizenz UCI) auszustellen, damit die Mitglieder auch an nationalen und internationalen Rennen teilnehmen können. Der MTB-Verein ist Mitglied beim „Bund Deutscher Radfahrer“ (BDR) und beim „Bayerischen Landessportverband“ (BLSV). Aus der Mitgliederliste des jungen Hauzenberger Vereins sind einige erfolgreiche Athleten hervorgegangen. „Herz des Vereins ist Hauzenberg, denn hier wurden auch die Grundsteine gelegt. Die Mitglieder verteilen sich aber mittlerweile überregional über den Regensburger Raum bis nach Fürth und Coburg“, so Duschl.

ZUR BEACHTUNG: Aus versicherungstechnischen Gründen ist das Befahren der Vereinsstrecken für Nicht-Mitglieder nur mit einem gültigen Gastfahrerantrag möglich. Beim Befahren der Strecken bitte die Streckenregeln, Beschilderungen sowie mögliche Absperrungen befolgen. Das Parken direkt an der Vereinsstrecke ist verboten. Als gemeinnütziger Verein ist „Bayeride“ auf Partner und Sponsoren angewiesen, die mit finanzieller, materieller, logistischer oder ideeller Unterstützung helfen. Bei Interesse E-Mail an: verein@bayeride.de. Ausführliche Informationen unter:

www.bayeride.de Instagram: bayerideev

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AUF DIE RÄDER, FERTIG, LOS!

13 Wege – 380 KM So unterschiedlich wie die Landschaft zwischen Donau und Moldau ist, so abwechslungsreich sind auch unsere Fahrradtouren. Entdecken Sie auf über 380 km Routennetz und 13 Radwegen die beeindruckenden Naturschätze: Von der Donau im milden Donauengtal über die immer höher werdenden Hügel des Bayerischen Waldes bis hin zur sanft dahin plätschernden Kalten Moldau. Radeln Sie auf ehemaligen Bahntrassen, ruhigen Nebenstraßen, Schotter- und Forstwegen durch kleine Weiler, vorbei an lauschigen Seen und genießen Sie atemberaubende Aussichtsmomente im Dreiländereck Deutschland, Österreich und Tschechien. Egal ob mit Cross-, Trekking-, Touren-, Gravelbike oder auf einem E-Bike: Im Radgebiet Donau-Moldau, mit Radtouren unterschiedlicher Schwierigkeitsgrade, kommen alle auf ihre Kosten, die unberührte Natur und malerische Landschaften lieben. Kartenmaterial ist in der Touristinfo in Hauzenberg und in allen ILE Gemeinden erhältlich.

Tipp Detailierte Infos, Kontaktdaten und Kartenmaterial finden Sie online!

www.radgebiet-donau-moldau.de

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ui | Freizeit

& Sport


Bayerischer Wald

Kalte Moldau Moldau

Nationalpark Ferienland Bayerischer Wald

CZ

Haidmühle

Moldaustausee Neureichenau Waldkirchen

Böhmerwald

Jandelsbrunn Breitenberg Sonnen

D Hauzenberg

Passauer Land

Thyrnau Wegscheid Untergriesbach

Dreiflüssestadt Passau

Obernzell

A

Donau

Radwege des Bayernnetz für Radler (Fernradroutennetz): Donau-Moldau-Radweg Adalbert-Stifter-Radweg Donau-Radweg

Donauregion

N W

O S

Regionale Radwege: Donau-Perlen-Radrundweg Auen-Radweg

Seen-Radrundweg Pferdebahn-Radweg

Granit-Radweg Stollen-Radweg

Panorma-Radweg Zwei-Länder-Radweg

Leinen-Radweg

Drei-Länder-Radweg

ui | Radwegenetz

im Abteiland

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Gewöhnliches

Hirtentäschel

auch Hirtentäschelkraut

Capsella bursa-pastoris

Seinen Namen, der fast in allen europäischen Sprachen die gleiche Bedeutung hat, ist auf die Form seiner Frucht zurückzuführen. Diese erinnert nämlich an die aus Fell gefertigten Umhängetaschen mittelalterlicher Hirten. Das Hirtentäschel gehört zu den unterschätzten Heilkräutern und gilt oft als „Unkraut“. Die Indianer Nordamerikas stellten aus dem Pulver der Pflanze einen Heiltrank gegen Kopfschmerzen her, und auch Sebastian Kneipp wusste das unscheinbare und anspruchslose Kraut sehr zu schätzen.

beschreibung Die ein- bis zweijährige, krautige Pflanze hat eine wenig verzweigte, weißliche Pfahlwurzel, die bis zu 90 Zentimeter tief in den Boden reichen kann. Das Hirtentäschel bildet nach den Keimblättern und einigen Basisblättern eine flache, grundständige Blattrosette. Später dann wächst ein aufrechter, wenig verzweigter Blütenstand heran. Je nach Standort und Klima wird die Pflanze zwischen zehn bis fünfzig Zentimeter groß. Die ganze Pflanze ist flaumig behaart. Die Blütezeit reicht vom zeitigen Frühjahr bis in den Herbst. Aus den befruchteten Blüten entstehen die namensgebenden mehrsamigen Schötchenfrüchte. Sie sind verkehrt herzförmig und im reifen Zustand bräunlich gefärbt. Die Größe ist etwa sechs mal acht Millimeter. Die große Verbreitung der Pflanze ist auch damit zu erklären, dass sie durch die lange Blütezeit eine Unmenge von Samen produzieren kann. Je Pflanze können dies bis zu 64.000 Stück sein.

Verwendung in der Küche … Hirtentäschelkraut wird aufgrund seines angenehmen Geschmacks auch als Wildgemüse oder Salatpflanze geschätzt. Es enthält viel Vitamin C und reichlich Mineralstoffe. Die reifen

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Samen enthalten Senföle und können zu einer Art Senf verarbeitet werden oder als Pfefferersatz dienen. Die Wurzeln enthalten ebenfalls Scharfstoffe. Getrocknet und gemahlen haben sie einen ingwerähnlichen Geschmack.

… als Heilmittel Traditionell wird dem Hirtentäschel aber eine Wirkung gegen unterschiedlichste Beschwerden zugesprochen. So soll die Heilpflanze die Verdauung fördern, gegen Rheuma und Gicht sowie gegen Nasenbluten und Ekzeme helfen. Das Hirtentäschelkraut hat die wundersame Eigenschaft, den Blutdruck regulieren zu können. Hoher Blutdruck wird also gesenkt und niedriger Blutdruck verstärkt. Diese Wirkungsweise hängt mit der Wirkung auf das Blutgefäss-System zusammen. Die bekannteste Wirkung der Heilpflanze ist aber ihre leicht blutstillende Wirkung. Daher wird sie gelegentlich gegen zu starke Regelblutungen, Magenblutungen und zur Blutungshemmung nach der Geburt eingesetzt. Schwangere sollten die Heilpflanze keinesfalls zu sich nehmen, da ihre Inhaltsstoffe die Muskeln der Gebärmutter zum Zusammenziehen anregen und daher wehenfördernd sind.

ui | ui

Botanik


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1 Blühendes Hirtentäschel 2 Blüte 3 Blüte, Längsschnitt, 4 Blumenblatt, 5 Staubblätter und Stempel 6 Staubblätter 7 Frucht 8 Frucht, Querschnitt 9 Schrötchen geöffnet 10 Scheidewand der Frucht 11 Samen

ui | Gewöhnliches

Hirtentäschl

BOTANIK

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Foto: Joe Mills Photo

65 Jahre Service

Sabo feiert Jubiläum

Das Team 2021:

Andrea Sabo und Firmeninhaber Andreas Sabo, Informationselektroniker Matthias Braun, Tina Sabo und Seniorchef Arnold Sabo, Auszubildende Maximilian Fuchs und Simon Unter

für den Kunden

Sechs Mark und dreißig Pfennige kostet die Gewerbeanmeldung mit der Nummer 4/1956 – ausgestellt von der Gemeinde Germannsdorf. Damit meldet Clothilde Sabo am 16. Mai 1956, zusammen mit ihrem Mann Eugen, die Gründung eines Radio-Elektrohandels an und legt den Grundstein für ein Familienunternehmen, das über die Jahre gewachsen ist und heute erfolgreich in der 3. Generation betrieben wird.

Es sind die Wirren des Krieges, die den in Ungarn geborenen Eugen Sabo nach Hauzenberg verschlagen, wo er Clothilde Simmel kennen und lieben lernt und heiratet. Eugen Sabo ist ein sehr geselliger und fleißiger Mann, er arbeitet bei Vogt in Erlau, macht nebenbei erfolgreich einen Fernlehrgang zum Industriemeister und installiert nach Feierabend schon mal bei Bekannten und Freunden eine Radioanlage - gelegentlich wohl auch

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eine der zu dieser Zeit noch sehr seltenen Fernsehempfangseinrichtungen. Was als Freundschaftsdienst beginnt, entwickelt sich im Laufe der Zeit zum arbeitsintensiven Nebenerwerb, der mit der Gewerbeanmeldung im Mai 1956 jetzt zum Hauptberuf wird. Es gibt noch kein Ladengeschäft. Man fährt mit den Kunden zum Großhandel Elektro Rosenberger nach Passau. Dort wird ausgesucht und bestellt, Sabo liefert und baut ein.

ui | Heimat

& Geschichten


Die Zeiten ändern sich, die Anforderungen werden größer und so wird 1965 ein eigenes Ladengeschäft in der Kusserstraße 27 (heute Bäckerei Mandl) eröffnet. „Radio Sabo“ – die mittlerweile weit über Hauzenbergs Grenzen hinaus bekannte Fachfirma – bleibt dort 10 Jahre, bevor sich im Herbst 1975 die Möglichkeit ergibt, das alte Sparkassengebäude im Tränental 8 zu erwerben. Gemeinsam mit Sohn Arnold, der in Ingolstadt erfolgreich eine Ausbildung zum Radio- und Fernsehtechniker gemacht hat und seit 1974 im elterlichen Betrieb mitarbeitet, wird das Haus umgebaut und im Erdgeschoß ein entsprechend großer Verkaufsraum geschaffen, der bis heute in den Grundzügen Bestand hat. Jetzt ist endlich Platz, um das gewachsene Warensortiment auch präsentieren zu können. Der erste Generationswechsel vollzieht sich 1985 – Arnold Sabo übernimmt von den Eltern das Geschäft und führt es,

„Radio Sabo“ in den 80er-Jahren mit den damals gängigen Verkaufsbereichen: HiFi-Studio- Fernsehen - Haushaltsgeräte - Auto/Car-HiFi (ein „must-have“ für jeden Autofan)

zusammen mit Ehefrau Tina die bereits seit 1978 in Büro und Verkauf mitarbeitet, weiter. In seine Zeit fällt eine der entscheidensten Veränderungen des Familienbetriebes. Nach erneuten Ladenumbauten und kleiner Probezeit schließt man sich dem EP-Einkaufsring an. Aus „Radio Sabo“ wird 1992 „EP: Sabo“, so wie wir ihn heute kennen.

Nach Umgestaltung des Verkaufsraumes 1992 feierliche Eröffnung als „EP:Sabo“ (v.l.: Pfarrer Spermann, Tina und Arnold Sabo, Bürgermeister Zechmann, Eugen und

Es ist der Beginn einer neuen Ära, neuen Anforderungen, geänderten Kundenwünschen an deren Ende heute eine breite Produktpalette von Consumer Elektronik über Weiße Ware bis hin zu Multimedia und Telekommunikation steht. Eine neue Zeit, für die Geschäftsnachfolger Andreas Sabo der – unterstützt von Ehefrau Andrea – seit Beginn dieses Jahres für den Betrieb verantwortlich ist, bestens gerüstet ist: 1990– 1994 Ausbildung zum Radio/Fernsehtechniker, dann bis 1997 Mitarbeit im elterlichen Betrieb. 1997/1998 Meisterschule und anschließend bis zur Geschäftsübernahme am 1. Januar Informationstechniker-Meister bei EP-Sabo. Bei allen Veränderungen, die seit der Geschäftsgründung 1956 notwendig waren, ist aber eines immer gleich wichtig geblieben: die Zufriedenheit der Kunden, der Service einer fachlichen Beratung im Verkauf, die Lieferung, Montage, Vernetzung von Geräten und Reparaturen. Dafür steht EP-Sabo seit 3 Generationen.

Clothilde Sabo) ui | 65

Jahre EP: Sabo

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Die Abenteuer

und Entdeckungen des

Maxi Scher

Gezeichnet: Albert Lehner | Erzählt: Manfred Sommer

Maxi und das Geheimnis der alten Scheune Wie alle Jahre in den Pfingstferien besucht Maxi auch

Schlaf geweckt, öffnet sich das Tor und Maxi tastet

dieses Jahr Onkel Fritz. Onkel Fritz wohnt in einem al-

sich im Lichtkegel seiner Taschenlampe vorsichtig

ten Bauernhof etwas außerhalb des Dorfes am Wald-

Richtung Schatzkiste. Plötzlich stolpert er über etwas

rand. Es ist sehr ruhig dort und Maxi würde sich be-

metallisches - ein Scheppern und Klirren hallt durch

stimmt langweilen und nach seinen Spielkameraden

die Scheune und als Maxi mit der Taschenlampe auf

sehnen, wenn da nicht die alte Scheune wäre. Es ist

den Boden leuchtet sieht er „ ... ein Fahrrad?!“ Es ist

eine geheimnisvolle alte Scheune, dunkel und voll mit

das Kinderfahrrad von Onkel Fritz, das der vor weni-

Überraschungen und Dingen aus früheren Zeiten. In

gen Tagen aus seiner Garage hier in die Scheune ge-

der hintersten Ecke der Scheune steht eine große alte

bracht hat. Nicht mehr ganz komplett, einige Teile wa-

Kiste. „Das ist die Schatzkiste von meinem Ur-Ur-Ur-

ren schon abmontiert, auch Helm, Knie-und Armschutz

Großvater Sir Archibald Scher von Schreckhausen, der

waren dabei gewesen. Jetzt, nachdem Maxi in der Dun-

war ein gefürchteter Freibeuter und Pirat auf den sie-

kelheit dagegen gerannt war, lag alles verstreut auf

ben Weltmeeren“ hatte Onkel Fritz gesagt und war-

dem Boden. „Ein Fahrrad!“ ruft Maxi erneut und

nend hinzugefügt „auf der Kiste liegt ein fürchterli-

schnappt sich begeistert das Fahrgerät um damit

cher Fluch und niemand, dem sein Leben lieb ist, darf

gleich einige Runden in der Scheune zu drehen ... die

sie öffnen“. Weil aber nichts mehr als ein Verbot Ma-

geheimnisvolle Schatzkiste von Sir Archibald Scher

xi`s Interesse weckt, schlich er sich jedes Jahr an die

von Schreckhausen war längst vergessen.

geheimnisvolle Kiste heran, betrachtete sie von allen Seiten, versuchte durch irgendeine kleine Ritze einen Blick ins Innere zu werfen, wagte es aber nicht, den Deckel anzuheben. „Man weiß ja nicht…“ murmelte er vor sich hin „ich mach das lieber erst nächstes Jahr!“ entschuldigte er immer wieder seinen feigen Rückzug. Dieses Jahr ist nächstes Jahr und Maxi's erster Weg führt ihn mutig und mit einer Taschenlampe ausgerüstet zum Scheunentor. Knarrend und mit einem tiefen Ächzen als würde sie aus einem hundertjährigen

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ui | Kinderseite


Halt Maxi

– nicht so schnell, so geht das nicht! Siehst Du denn nicht, dass das Fahrrad überhaupt nicht verkehrstüchtig ist und du weder Helm noch sonstige Schutzausrüstung hast? „Ohh – schade!“ sagt Maxi und „können wir das Fahrrad und mich denn nicht verkehrstüchtig machen? Bitte!“ Ja, ich denke das können wir. Also Kinder, macht das Licht in der Scheune an und malt Maxi und die ganzen Zubehörteile bunt! Baut die fehlenden Teile an das Kinderrad und verpaßt auch Maxi eine richtig tolle Radlerausrüstung. Alles klar? Was fehlt, was muss ran an den Drahtesel? Gesagt getan und wenn alles ordentlich erledigt ist, sind Radler und Rad perfekt ausgestattet. Na ja, Stützräder bräuchte Maxi eigentlich keine mehr und sind wohl eher ein Überbleibsel aus Onkel Fritz'ns Kindertagen, aber einen geübten Radfahrer wie Maxi macht auch das nichts. Der schwingt sich auf das Rad, dreht singend „Unser Maxi fährt in der Scheune mit 'nem Fahrrad, 'nem Fahrrad, 'nem Fahrrad – unser Maxi ist ein ganz moderner Scher!“ einige Runden bevor er durch das geöffnete Scheunentor nach draußen radelt und Richtung Wald verschwindet.

ui | Maxi

Scher

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Kreu deutscher Komponist (Carl)

Nachkomme

englischer Artikel

Metallbolzen

Fluss zur Aller (Oberharz)

Blattein werk Sternbild der Bäume

Behörde (Personalien)

australischer Beutelbär Pferdesportler

fliederblau, hellviolett

4

Brauch, Zeremoniell (lat.)

1 Europ. Weltraumorganisation (Abk.)

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2

Weinstock

weibliches Haustier

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flämischerMaler

Empfehlung

7

11 Fußballmannschaft

Grazie

Gebiet in Rumänien

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3 französisches Adelsprädikat

großartig, hervorragend

Hauptstadt von Aserbaidschan enthaltsam lebender Mensch

Sinnesorgan

Schubfach

langschwänziger Papagei

Brei aus Früchten, Schluss Kartoffeln eine der Nordfriesischen Inseln

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Fisch-, Vogelfanggerät

höchster Teil der Karpaten

kleines hirschartiges Waldtier

Trinkgefäß

Bundesstaat der USA

eingeschaltet, nicht aus

hügelig, holprig

Heimat des Odysseus

in Richtung, nach

Fragewort

franz. Herrscheranrede

Aufsehen, Skandal

veraltet: Schranke

Rettungshelfer (Kurzwort)

Geliebte des Zeus

sich am Gespräch beteiligen

Gerät zur Obstflüssigkeitsgewinnung

sich abmühen (ugs.)

japanische Insel

Stadt in Mittelitalien, am Arno

Lebensgrundsatz

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Tierhand, Tierfuß

Schiffsgroßes Gewässer zubehör

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Säugetierordnung

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Auflösung aus 190/5.2021 Sudoku: 966 318 181 Kreuzworträtsel: Marienmonat

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Die Gewinnerinnen der letzten Ausgabe: Alexandra Fink aus Hauzenberg Renate Fell aus Perling Judith Stephan. Die „Poesie für den Garten“ / Gartendekoration Fa. Räder können zu den üblichen Öffnungszeiten im Tourismusbüro der Stadt Hauzenberg abgeholt werden.

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& Gewerbe


der Stadt Hauzenberg und des Schulverbandes Hauzenberg

Amtsblatt

Das

Jahrgang 48.05 01. Juni 2021

54 Standesamt Amtliche Bekanntmachungen 55 Änderung des Bebauungsplanes „Kusserstraße -Freudenseestraße“

mit Deckblatt Nr. 1 55 Änderung des Bebauungsplanes „Kusserstraße -Freudenseestraße“ mit Deckblatt Nr. 1 56 Änderung des Bebauungsplans „GE Eben-Langfeld“ mit Deckblatt Nr. 1 56 Änderung des Bebauungsplanes „Fürsetzing“ mit Deckblatt Nr. 7 57 Änderung des Bebauungsplanes „MD Schröck II“ mit Deckblatt Nr. 4 57 Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 110

58

(Solarpark Oberkümmering-Ebenfeld) Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

„SO-Solarpark Oberkümmering-Ebenfeld“

59

Erweiterung des Bebauungsplanes „WA Haag-Kirchhofweg“

60

Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 109 (Solarpark Sicklinger Feld)

Vollzug Wassergesetze – Einleiten von Abwasser/Niederschlagswasser

61

aus KA Kaindlmühle in die Erlau

Haushaltssatzung der Stadt Hauzenberg (Landkreis Passau)

61

für das Haushaltsjahr 2021

Haushaltssatzung des Schulverbandes Hauzenberg

62

(Landkreis Passau) für das Haushaltsjahr 2021

Antragsfristen für Sitzungen

62

Informationen aus dem Sitzungsdienst

63

Bauausschuss, Sitzung vom 19.04.2021

63 Stadtrat, Sitzung vom 03.05.2021

Informationen 64 Neues Gesicht in der Bücherei 65 Oberkümmering – Unser Dorf hat Zukunft 65 Kommandantenwahl der FF Stadt Hauzenberg 65 Johannisstiftung 65 vhs-Kurse Juni

66 Adressen & Öffnungszeiten


Geburten

07.04.2021

13.04.2021

28.04.2021

28.04.2021

Fahriye Seltan Derya und Mustafa Seltan Hopfgartenweg 27 A, Hauzenberg

Hanna Zillner Verena und Christoph Zillner Eichendorffweg 4, Hauzenberg

Emily Anetzberger Bettina und Gerd Anetzberger Kussersiedlung 9, Hauzenberg

Fiona Lia Handerek Christina und David Handerek Petzenbergstraße 4, Hauzenberg

01.05.2021

04.05.2021

Elias Fabian Rosenberger Michaela Url und Florian Rosenberger Penzenstadl 8, Hauzenberg

Rosa Zoidl Kathrin und Stephan Zoidl Badweg 2, Hauzenberg

Bund fürs Leben

07.05.2021

08.05.2021

15.05.2021

15.05.2021

Michaela Altmannshofer und Johannes Atzesdorfer Felsenweg 2 A, Hauzenberg

Johanna Oberneder und Sebastian Knon Wolkar 32, Hauzenberg

Anna Stockinger und Matthias Fisch Brunnenweg 8, Hauzenberg

Silvia Thür Dorfplatz 11, Neureichenau und Robert Saxinger Niederbrünst 25, Hauzenberg

wir trauern

31.03.2021

08.04.2021

09.04.2021

18.04.2021

Anna Sexlinger Raßberg 22, Hauzenberg 81 Jahre

Wilhelmina Reichenberger Marktplatz 11 A, Hauzenberg 89 Jahre

Maria Pilsl Danglmühle 16, Hauzenberg 89 Jahre

Lothar Schranner Edwiese 7, Hauzenberg 54 Jahre

26.04.2021

01.05.2021

04.05.2021

12.05.2021

Eduard Angerer An der Bleiche 3, Hauzenberg 89 Jahre

Berta Weilnböck Peinkoferweg 4, Hauzenberg 87 Jahre

Horst Heidelberger Mühlstraße 7, Hauzenberg 57 Jahre

Anton Moser Rosenstraße 21, Hauzenberg 74 Jahre

15.05.2021

Anna Schwarz Zeppelinstraße 2, Hauzenberg 87 Jahre

hinweis Alle Eheschließungen, Geburten und Sterbefälle von Hauzenberger Bürgern können hier nur noch mit einer schriftlichen Einverständniserklärung veröffentlicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, Telefon: 08586/3062.

54

Amtsblatt | 48.05

Standesamt


Bekanntmachungen Änderung des Bebauungsplanes „Kusserstrasse Freudenseestrasse“ mit Deckblatt Nr. 1; hier: Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 BauGB

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Hauzenberg hat anstelle des Stadtrates am 18.03.2021 beschlossen, den Bebauungsplan „Kusserstraße – Freudenseestraße“ zu ändern. Die Änderung erfolgt mit Deckblatt Nr. 1. Der Änderungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt zu machen.

Verfahrensart:

Der Bebauungsplan wird im Verfahren nach § 3 und § 4 BauGB geändert. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt mit gesonderter Bekanntmachung. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:

Die Änderung betrifft den Bereich des Altenheimes zwischen Kusserstraße, Freudenseestraße und Fritz-Weidinger-Straße. In den Geltungsbereich soll eine Fläche an der Kusserstraße einbezogen werden. Innerhalb des Geltungsbereiches sind Änderungen für Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen vorgesehen. Stadt Hauzenberg, 11.05.2021 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

Geltungsbereich:

Der beigefügte Lageplan mit Kennzeichnung des geplanten Änderungsbereiches kann im Rathaus der Stadt Hauzenberg Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, Zimmer 1.12, während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Plan des Verfahrensgebietes:

halb des Geltungsbereiches sind Änderungen für Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen vorgesehen.

Änderung des Bebauungsplanes „Kusserstrasse Freudenseestrasse“ mit Deckblatt Nr. 1 hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Hauzenberg hat anstelle des Stadtrates am 18.03.2021 beschlossen, den Bebauungsplan „Kusserstraße – Freudenseestraße“ zu ändern. Die Änderung erfolgt mit Deckblatt Nr. 1, die Öffentlichkeit ist nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen. Die Änderung betrifft den Bereich des Altenheimes zwischen Kusserstraße, Freudenseestraße und Fritz-WeidingerStraße. An der Kusserstraße soll eine Fläche in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen werden, inner-

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Die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele dieser Planung erfolgt ab Erscheinen des Juni-Amtsblattes in der Zeit bis 22.06.2021. Der Entwurf des Deckblattes zum Bebauungsplan kann bis zu diesem Tage im Rathaus Hauzenberg, Marktplatz 10, Bauamt, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Während dieser Zeit können Anregungen, Bedenken und Einwendungen vorgebracht werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Die Zugangsbeschränkungen auf Grund der Corona-Pandemie sind zu beachten. Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre

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Amtsblatt | 48.05 Amtliche

Bekanntmachungen

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Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt. Stadt Hauzenberg, 19.05.2021 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

Änderung des Bebauungsplans „GE Eben-Langfeld“ mit Deckblatt Nr. 1 Satzungsbeschluss und Inkrafttreten

Der Stadtrat hat am 14.12.2020 die Änderung des Bebauungsplanes „GE EbenLangfeld“ beschlossen. Die Änderung erfolgt mit Deckblatt Nr. 1. Mit der Änderung wird zur Klarstellung die Festsetzung einer maximalen Firsthöhe für den Geltungsbereich des Bebauungsplanesein geführt. Nach Durchführung der Beteiligung der berührten Öffentlichkeit und Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange sowie Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen, beschloss der Bauausschuss in der Sitzung vom 19.04.2021 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB das Deckblatt Nr. 1 zum Bebauungsplan „GE Eben-Langfeld“ als Satzung. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist der Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. Mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt die Bebauungsplanänderung in Kraft. Die Bekanntmachung

tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung. Das Deckblatt zum Bebauungsplan einschl. Begründung liegt ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Dies gilt auch für Vorschriften, auf die im Bebauungsplan verwiesen wird, die aber nicht allgemein zugänglich sind. Auf Wunsch wird Auskunft zur Planung gegeben. Die Zugangsbeschränkungen zum Rathaus während der Corona-Pandemie sind zu beachten. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrensund Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, 3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und 4. nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit

Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Stadt Hauzenberg, 19.05.2021 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

Änderung des Bebauungsplanes „Fürsetzing“ mit Deckblatt Nr. 7; hier: Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat hat am 03.05.2021 beschlossen, den Bebauungsplan „Fürsetzing“ zu ändern. Die Änderung erfolgt mit Deckblatt Nr. 7. Der Änderungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt zu machen. Geltungsbereich:

Der beigefügte Lageplan mit Kennzeichnung des geplanten Änderungsbereiches kann im Rathaus der Stadt Hauzenberg Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, Zimmer 1.12, während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

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Amtsblatt | 48.05 Amtliche

Bekanntmachungen


Änderung des Bebauungsplanes „MD Schröck II“ mit Deckblatt Nr. 4;

Plan des Verfahrensgebietes:

hier: Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1

Verfahrensart:

Der Bebauungsplan wird im Verfahren nach § 13 BauGB geändert. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt mit gesonderter Bekanntmachung.

BauGB

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Hauzenberg hat anstelle des Stadtrates am 18.03.2021 beschlossen, den Bebauungsplan „MD Schröck II“ zu ändern. Die Änderung erfolgt mit Deckblatt Nr. 4. Der Änderungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt zu machen.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:

Mit der Änderung des Bebauungsplanes soll die nach Nordosten nach der Wendemöglichkeit wegführende Stichstraße überwiegend entfallen. Stadt Hauzenberg, 11.05.2021 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

Geltungsbereich:

Der beigefügte Lageplan mit Kennzeichnung des geplanten Änderungsbereiches kann im Rathaus der Stadt Hauzenberg Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, Zimmer 1.12, während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Plan des Verfahrensgebietes:

Der Bebauungsplan wird im Verfahren nach § 13 BauGB geändert. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt mit gesonderter Bekanntmachung. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:

Der Kindergarten in Fürsetzing soll umgebaut und erweitert werden. Hierzu sind Festsetzungen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Fürsetzing anzupassen. Unmittelbar von den geplanten Änderungen betroffen sind die Grundstücke Flur-Nrn. 507/2 und 507/3 jeweils Gemarkung Wotzdorf zwischen Garhamstraße und Steinbergstraße. Stadt Hauzenberg, 11.05.2021 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

Der Stadtrat hat am 14.09.2020 beschlossen, zur Errichtung eines Solarparks in Oberkümmering den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen. Parallel erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 110. Mit der Bauleitplanung soll südöstlich von Oberkümmering die Voraussetzung für die Planung und Errichtung eines Solarparks geschaffen werden. Unmittelbar betroffen ist gemäß Antrag das Grundstück Flur-Nr. 2298 Gemarkung Raßberg. Der Flächenbedarf beträgt einschließlich Grünflächen und ökologischer Ausgleichsflächen insgesamt 3,19 ha.

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Amtsblatt | 48.05 Amtliche

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Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 110 (Solarpark Oberkümmering-Ebenfeld)

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Bekanntmachungen

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Nach Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange billigte der Stadtrat am 03.05.2021 das Deckblatt Nr. 110 nach Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen und beschloss die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB mit Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Anpassungen. Der Entwurf des Deckblattes zum Flächennutzungsplan liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ab 09.06.2021 für die Dauer eines Monats bis einschl. 10.07.2021 im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses

zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes wird auf diese Auslegung hingewiesen. Während dieser Zeit der Auslegung können Anregungen, Hinweise und Einwendungen schriftlich geltend gemacht werden. Die Zugangsbeschränkungen zum Rathaus während der Corona-Pandemie sind zu beachten. Eine persönliche Einsichtnahme mit rechtzeitiger Terminvereinbarung ist möglich. Die Verfahrensunterlagen können entsprechend § 4a Abs. 4 BauGB während der Dauer der Öffentlichen Auslegung auf der Homepage der Stadt in der Rubrik „Planen und Bauen und Wohnen / Bauleitplanung“ (https://www.hauzenberg. de/planen-bauen-wohnen#bauleitplanung) eingesehen bzw. zur Einsicht heruntergeladen werden. Umweltbezogene Stellungnahmen aus dem vorausgegangenen Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB liegen vor: —— zu Lichtemission, Lärmschutz und Luftreinhaltung —— zur Oberflächenentwässerung —— zu Naturschutz und Landschaft. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist. Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsver-

fahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt. Stadt Hauzenberg, 20.05.2021 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO-Solarpark Oberkümmering-Ebenfeld“ hier: Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat hat am 14.09.2020 beschlossen, zur Errichtung eines Solarparks in Oberkümmering den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen. Parallel erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 110. Mit der Bauleitplanung soll südöstlich von Oberkümmering die Vorausset-

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Bekanntmachungen


zung für die Planung und Errichtung eines Solarparks geschaffen werden. Unmittelbar betroffen ist gemäß Antrag das Grundstück Flur-Nr. 2298 Gemarkung Raßberg. Der Flächenbedarf beträgt einschließlich Grünflächen und ökologischer Ausgleichsflächen insgesamt 3,19 ha.

Nach Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange billigte der Bauausschuss am 17.05.2021 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „SO-Solarpark Oberkümmering-Ebenfeld“ nach Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen und beschloss die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB mit Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Anpassungen. Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ab 09.06.2021 für die Dauer eines Monats bis einschl. 10.07.2021 im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg,

während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes wird auf diese Auslegung hingewiesen. Während dieser Zeit der Auslegung können Anregungen, Hinweise und Einwendungen schriftlich geltend gemacht werden. Die Zugangsbeschränkungen zum Rathaus während der Corona-Pandemie sind zu beachten. Eine persönliche Einsichtnahme mit rechtzeitiger Terminvereinbarung ist möglich. Die Verfahrensunterlagen können entsprechend § 4a Abs. 4 BauGB während der Dauer der Öffentlichen Auslegung auf der Homepage der Stadt in der Rubrik „Planen und Bauen und Wohnen / Bauleitplanung“ (https://www.hauzenberg. de/planen-bauen-wohnen#bauleitplanung) eingesehen bzw. zur Einsicht heruntergeladen werden. Umweltbezogene Stellungnahmen aus dem vorausgegangenen Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB liegen vor: —— Landratsamt Passau, Technischer Umweltschutz:​ Maßnahmen zum Sachkomplex Lichtemission, Lärmschutz und Luftreinhaltung —— Wasserwirtschaftsamt Deggendorf und Landratsamt Passau:​ Oberflächenentwässerung —— Landratsamt Passau, Wasserrecht: Hinweis auf Altlastenverdachtsfläche —— Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Auswirkungen auf angrenzende

landwirtschaftliche Flächen —— Landratsamt Passau, Untere Naturschutzbehörde: Hinweis zu Eingrünungs- und Ausgleichsmaßnahmen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist. Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt. Stadt Hauzenberg, 19.05.2021 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

Erweiterung des Bebauungsplanes „WA Haag-Kirchhofweg“; hier: Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat hat am 29.03.2021 beschlossen, den Bebauungsplan „WA Haag-Kirchhofweg“ zu erweitern. Der Beschluss ist

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gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt zu machen. Geltungsbereich:

Der beigefügte Lageplan mit Kennzeichnung des geplanten Erweiterungsbereiches kann im Rathaus der Stadt Hauzenberg Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, Zimmer 1.12, während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Plan des Verfahrensgebietes:

Verfahrensart:

Der Bebauungsplan wird im Verfahren nach § 3 und § 4 BauGB geändert. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt mit gesonderter Bekanntmachung. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:

Der bestehende Bebauungsplan im unmittelbaren Anschluss an die Bebauung am Kirchhofweg bzw. der Hochhausstraße soll nach Westen erweitert werden. Der Flächennutzungsplan weist diese Fläche bereits entsprechend für Wohnbebauung aus. Stadt Hauzenberg, 11.05.2021 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 109 (Solarpark Sicklinger Feld) Erneute Beteiligung nach § 3 und § 4a BauGB

Der Stadtrat hat am 20.01.2020 beschlossen, zur Errichtung eines Solarparks nahe Sickling den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt mit Deckblatt Nr. 109.

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Mit der Bauleitplanung soll südlich von Sickling Richtung Staffelbachtal die Voraussetzung für die Planung und Errichtung eines Solarparks geschaffen werden. Nach Durchführung der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschloss der Stadtrat am 29.03.2021 nach Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen die Anpassung der Planung und die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange. Im Verfahren zur erneuten Beteiligung werden gemäß § 4a Abs. 3 BauGB Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen zugelassen. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme werden verkürzt. Mit der Anpassung der Planung wird das Grundstück Flur-Nr. 1473 Gemarkung Oberneureuth aus dem Änderungsbereich herausgenommen, da hier ohnehin keine PV-Anlagen errichtet werden sollen. Der Entwurf des Deckblattes zum Flächennutzungsplan liegt gemäß § 3 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB ab 09.06.2021 bis einschl. 28.06.2021 im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes wird auf diese Auslegung hingewiesen. Während dieser Zeit der Auslegung können Anregungen, Hinweise und Einwendungen schriftlich geltend gemacht werden. Ergänzend werden die Verfahrensunterlagen während der Auslegungsfrist nach § 4a Abs. 4 BauGB auch auf der Homepage der Stadt Hauzenberg „www.hauzenberg.de“ in der Rubrik „Planen und Bauen / Bauleitplanung“ zur Einsichtnahme bereitgestellt. Die Zugangsbeschränkungen zum Rathaus während der Corona-Pandemie sind zu beachten. Umweltbezogene Stellungnahmen aus dem vorausgegangenen Verfahren liegen vor: —— zu Naturschutz und Landschaft (Herausnahme einer Fläche) Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfas-

sung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist. Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmweltRechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt. Stadt Hauzenberg, 19.05.2021 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

Amtsblatt | 48.05 Amtliche

Bekanntmachungen


Vollzug Wassergesetze – Einleiten von Abwasser/Niederschlagswasser aus KA Kaindlmühle in die Erlau

§2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§3

Bekanntmachung Vollzug der Wassergesetze; Erlaubnis zum Einleiten von Abwasser und Niederschlagswasser aus der sanierten/erweiterten Kläranlage Kaindlmühle in die Erlau durch die Stadt Hauzenberg und Anlagengenehmigung für Leitungstrasse Aubach-Kaindlmühle Mit Bescheid vom 07.04.2021 erteilte das Landratsamt Passau die gehobene Erlaubnis für folgende Einleitung(en): —— in der Kläranlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 302 und Fl.-Nr. 304, Gemarkung Oberdiendorf, behandeltes Abwasser in die Erlau, Fl.-Nr. 1974/2, Gmkg Thyrnau —— im Bereich des Kläranlagengeländes anfallendes Niederschlagswasser Der Erlaubnisbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung sowie eine Fertigung der genehmigten Planunterlagen liegen gem. Art. 74 Abs. 4 Satz 2 des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) i. V. m. Art. 69 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) 2 Wochen in der Zeit vom 15.06.2021 bis 28.06.2021

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 340 v. H. b) für die Grundstücke (B) 325 v. H. 2. Gewerbesteuer 325 v. H.

§5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.800.000 € festgesetzt.

§6 Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

im Rathaus der Stadt Hauzenberg, Bauamt, Markt-

§7

platz 10, 94051 Hauzenberg

während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Bescheid auch gegenüber denjenigen Beteiligten als zugestellt, die im Verlauf des Verfahrens keine Einwendungen erhoben haben. Stadt Hauzenberg, 11.05.2021 Gudrun Donaubauer , 1. Bürgermeisterin

Haushaltssatzung der Stadt Hauzenberg (Landkreis Passau)

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Stadt Hauzenberg, 18.05.2021 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

II. Das Landratsamt Passau als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 12.05.2021, Az.: 941, mitgeteilt, dass die Haushaltssatzung der Stadt Hauzenberg für das Haushaltsjahr 2021 keine nach Art. 71 Abs. 2 und Art. 67 Abs. 3 und 4 GO genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält.

für das Haushaltsjahr 2021 III. Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Hauzenberg folgende Haushaltssatzung:

§1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 25.701.805 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 19.620.035 € Amtsblatt | 48.05 Amtliche

Bekanntmachungen

Die Haushaltssatzung der Stadt Hauzenberg für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit gemäß Art. 26 Abs. 2 i.V.m. Art. 65 Abs. 3 GO amtlich bekannt gemacht. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung 2021 samt ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus Hauzenberg, Marktplatz 10, Zimmer-Nr. 1.15, zur Einsicht bereitgehalten wird. Stadt Hauzenberg, 18.05.2021 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

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Haushaltssatzung des Schulverbandes Hauzenberg (Landkreis Passau)

§7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft.

für das Haushaltsjahr 2021 Aufgrund der Art. 9 des Bayer. Schulfinanzierungsgesetzes - BaySchFG -, Art. 40 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Schulverband Hauzenberg folgende Haushaltssatzung:

§1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.661.650 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.062.800 € ab.

§2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 454.300 € festgesetzt.

§3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

Hauzenberg, 18.05.2021 SCHULVERBAND HAUZENBERG Gudrun Donaubauer, Vorsitzende der Schulverbandsversammlung

II. Das Landratsamt Passau als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 12.05.2021, Az: 941, die nach Art. 9 Abs. 1 Satz 2 BaySchFG, Art. 40 KommZG i.V. m. Art. 71 Abs. 2 GO erforderliche Genehmigung für den Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 454.300 € genehmigt.

III. Die Haushaltssatzung des Schulverbandes Hauzenberg für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit gemäß Art. 24 KommZG i.V. m. Art. 65 Abs. 3 GO amtlich bekannt gemacht. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung 2021 samt ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus Hauzenberg, Marktplatz 10, Zimmer-Nr. 1.15, zur Einsicht bereitgehalten wird. Hauzenberg, 18.05.2021

§4 Schulverbandsumlage

SCHULVERBAND HAUZENBERG Gudrun Donaubauer, Vorsitzende der Schulverbandsversammlung

1. D er durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben wird für das Haushaltsjahr 2021 auf 1.112.190 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt. 2. Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2020 auf 377 Verbandsschüler festgesetzt. 3. Die Umlage wird je Verbandsschüler auf 2.950,11 € festgesetzt.

§5 Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.

Antragsfristen für Sitzungen Am 02.06. für die Sitzung des Bauausschusses am 14. Juni 2021 Am 23.06. für die Sitzung des Stadtrates am 05. Juli 2021 Am 30.06. für die Sitzung des Bauausschusses am 12. Juli 2021

Ende der Amtlichen Bekanntmachungen

§6 Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

62

Amtsblatt | 48.05 Amtliche

Bekanntmachungen


Informationen aus dem Sitzungdienst

Generalsanierung Grundschule Hauzenberg; Vergabe Trockenbauarbeiten Decken BA 2 – einstimmig beschlossen

Bauausschuss, Sitzung vom 19.04.2021 Änderung des Bebauungsplanes „GE Eben-Langfeld“; Abwägung und Satzungsbeschluss – einstimmig beschlossen

Der Stadtrat hatte beschlossen, den Bebauungsplan „GE Eben-Langfeld“ zu ändern. In die Festsetzungen wurden eine Begrenzung der Firsthöhe sowie die Ausrichtung des Firstes mit aufgenommen. Der Bauausschuss schloss sich den Abwägungsempfehlungen der Verwaltung an und beschloss das Deckblatt Nr. 1 zum Bebauungsplan „GE Eben-Langfeld“ als Satzung. Sanierung und Erweiterung Kindergarten Fürsetzing; Vergabe der Fachplanungen für die Leistungsphasen 3 – 9 – einstimmig beschlossen

Die Vergabe der Fachplanungen zur Sanierung und Erweiterung des Kindergartens Fürsetzing mit den Leistungsphasen 3 – 9 erfolgte an die wirtschaftlichsten Anbieter. Den Zuschlag für die HLS-Planung erhielt das Ingenierbüro IB Reischl, Hauzenberg, die Elektro-Planung wurde an das IB Schwankl aus Fürstenzell vergeben. Widmung der „Zufahrt SO Ferienanlage Rosenberger, Penzenstadl“ als Ortsstraße – einstimmig beschlossen

Der Bebauungsplan „SO Ferienanlage Rosenberger Penzenstadl“ soll geändert werden. Die Widmung der Teilfläche ist notwendig für die beantragten Deckblattänderungen des Bebauungsplanes „SO Ferienanlage Rosenberger Penzenstadl“. Ohne die Widmung kann das Verfahren nicht weitergeführt werden, da das Grundstück nicht an einer öffentlichen Verkehrsfläche anliegt. Die Widmung wurde für die Fl.Nr. 826/1 Gmk. Raßreuth (Teilfläche) mit einer Länge von 0,175 km beschlossen. Die Einteilung erfolgte als Gemeindestraße (Ortsstraße), die Benutzung ist nur für Anlieger (kein Durchgangsverkehr).

Die Trockenbauarbeiten für die Decken im BA 2 zur Generalsanierung der Grundschule Hauzenberg wurden beschränkt ausgeschrieben, 3 Firmen haben sich daran beteiligt. Die Vergabe erfolgte an den wirtschaftlichsten Anbieter, die Firma Kosak aus Neureichenau, zur Angebotssumme von brutto 49.938,95 €. Deckenerneuerungen; Vergabe

Änderung des Flächennutzungspla-

Bachhäusl –

nes mit Deckblatt Nr. 110 (Solarpark

einstimmig beschlossen

Oberkümmering-Ebenfeld); Billigung

Die Sanierung der Gemeindestraße Staffelberg, von Bachhäusl nach St 2128 wird in diesem Jahr umgesetzt. Im Zuge der Deckenerneuerung werden Breitbandleerrohre mit verlegt. Die Maßnahme wurden beschränkt ausgeschrieben. 4 Firmen beteiligten sich an der Ausschreibung. Die Deckenerneuerungsmaßnahme wurde an den wirtschaftlichsten Anbieter, die Fa. Karl Bachl GmbH aus Deching zur Angebotssumme von 81.352,53 € vergeben. Kamerabefahrung der Abwasserleitungen 2021; Vergabe – einstimmig beschlossen

Im Jahr 2021 ist eine TV-Befahrung des Kanalnetzes, für die Bereiche Germannsdorf, Staffelhof, Duscherpoint, Guppenberg, Fürhaupt, Kinatöd, Wehrberg und Bachhäusl vorgesehen. Mit der Befahrung der Hauptleitung sollen auch die Kanalhausanschlüsse aufgenommen werden. Die Daten der Hausanschlüsse werden für die Einarbeitung ins Geographische Informationssystem (Kanalkataster) entsprechend aufbereitet. Die Vergabe der Kamerabefahrung erfolgte an die Fa. Pfaffinger GmbH aus Passau als wirtschaftlichster Bieter zur Angebotssumme von 99.731,71 € brutto.

Stadtrat, Sitzung vom 03.05.2021

und Öffentliche Auslegung – einstimmig beschlossen

Der Stadtrat beschloss am 14.09.2020, zur Errichtung eines Solarparks in Oberkümmering den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen. Mit der Bauleitplanung soll südöstlich von Oberkümmering die Voraussetzung für die Planung und Errichtung eines Solarparks geschaffen werden. Der Stadtrat schloss sich den Abwägungsempfehlungen der Verwaltung an, billigte nach Ergänzung der Verfahrensunterlagen das Deckblatt Nr. 110 zum Flächennutzungsplan (Solarpark Oberkümmering-Ebenfeld) und beschloss die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange. Änderung des Bebauungsplanes „Fürsetzing“; Änderungsbeschluss – einstimmig beschlossen

Der Stadtrat hat am 29.03.2021 den Umund Neubau des Kindergartens Fürsetzing beschlossen. Hier bestehen größere Abweichungen zum rechtskräftigen Bebauungsplan „Fürsetzing“. Wegen des Umfanges der Abweichungen sind Befreiungen von den Festsetzungen nicht möglich. Der Stadtrat beschloss die Änderung des Bebauungsplanes „Fürsetzing“ für die geplanten Baumaßnahmen am Kindergarten Fürsetzing. Grundschule Germannsdorf – Erneuerung der Heiz- und Lüftungsan-

Bestätigung des Feuerwehrkomman-

lage; Durchführungsbeschluss –

danten und stellvertretenden

einstimmig beschlossen

Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Hauzenberg – einstimmig beschlossen

Die FF Hauzenberg wählte am 27.03.2021 Amtsblatt | 48.05

Herrn Josef Hartl für die Dauer von 6 Jahren zum Feuerwehrkommandanten sowie Ernst Anetzeder zum stellvertretenden Feuerwehrkommandanten. Die Gewählten besitzen die fachliche und persönliche Voraussetzung für diese Funktion. Der Stadtrat bestätigt gemäß Feuerwehrgesetz die Ernennung von Herrn Hartl zum Kommandanten und Herrn Anetzberger zum stellvertretenden Kommandanten.

Informationen aus dem Sitzungsdienst

Die Heizungsanlage der Grundschule Germannsdorf ist altersbedingt in einem schlechten Zustand und sollte dringend erneuert werden. Aus wirtschaftlicher

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Sicht ist ein Umbau nicht sinnvoll, auch technisch wäre dieser schwer bzw. nicht umsetzbar. Der jährliche Heizbetrieb verursacht Kosten von ca. 15.000 €, Tendenz steigend. Eine Heizungserneuerung würde die laufenden Kosten um ca. 1/3 senken. Geplant ist eine Gas-Hybridheizung kombiniert mit einer Luft-Wärmepumpe. Eine Förderung, Beantragung bereits erfolgt, wäre mit 40 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 103.160 € möglich. Im Zuge der Heizungserneuerung der Schule soll die ebenfalls veraltete Lüftungsanlage der Turnhalle gewechselt werden. Fördermittel in Höhe von 18.671 € wurden hierfür bereits beantragt. Die Kostenschätzung liegt insgesamt bei ca. 285.000 € brutto. Die Möglichkeiten einer Nahwärmeversorgung sollen im Vorfeld geprüft werden. Die Durchführung wurde beschlossen. Deckenerneuerung 2021 – Bereich Pufferholzweg; Vergabe – einstimmig beschlossen

Die Sanierung der Gemeindestraße Pufferholzweg mit Erneuerung der Wasserleitung und Verlegung von Breitbandleerrohren wird in diesem Jahr im Rahmen der Deckenerneuerungen umgesetzt. Die Baumaßnahme wurde beschränkt ausgeschrieben, 4 Firmen gaben ihr Angebot frist- und formgerecht ab. Die grobe Kostenschätzung lag bei ca. 205.600 € brutto. Die beengten Verhältnisse und die vielen Zufahrten führten zu deutlich höheren Angebotssummen. Die Vergabe erfolgte an die Fa. Wundsam Bau GmbH zur Angebotssumme von 260.304,69 € brutto als wirtschaftlichsten Bieter und lag damit 26,60% über der Kostenschätzung.   Herstellung von Parkplätzen am ehem. Riesgelände – Florianstraße; Vergabe – einstimmig beschlossen

Die Herstellung der Parkplätze wurde beschränkt ausgeschrieben, 6 Firmen gaben ein Angebot frist- und formgerecht ab. Die Vergabe erfolgte an die Fa. Wundsam Bau GmbH, Jahrdorf als wirtschaftlichster Bieter zu einer Angebotssumme in Höhe von 112.448,46 € und lag somit 28,2 % unter der Kostenschätzung.

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Antrag der Fraktion Pro Hauzenberg

Informationen

auf kommunale Auflagen für Betreiber bzw. Betreibergesellschaften von künftigen PV-Freiflächen zur ökologischen Aufwertung dieser in Bezug auf Biodiversitätsverbesserung – Abstimmung 23:1

Zur ökologischen Aufwertung in Bezug auf Biodiversitätsverbesserung beantragte die „Liste Pro Hauzenberg“ verpflichtende Auflagen der Stadt gegenüber von Investoren und Betreibern bei Errichtung und Betrieb von Freiflächen-PV-Anlagen um der Gesetzesvorlage des Freistaates (§ 1 Abs. 2 BNatschG) zur Sicherung und Entwicklung der Artenvielfalt gerecht zu werden. Ziel soll auch sein, Ausgleichsflächen außerhalb des Plangebietes zu reduzieren. Es wurde beschlossen, Vergabekriterien und Auswahlverfahren für die Planung von Freilandphotovoltaikanlagen zu erarbeiten und den künftigen Beschlüssen zur Bauleitplanung zugrunde zu legen. FF Hauzenberg – Beschaffung eines Gerätewagens Logistik GW-L1; Vergabe – einstimmig beschlossen

Die Beschaffung eines GW-L1 für die FF Hauzenberg wurde bereits im Jahr 2020 beschlossen. Der Kauf wird seitens der Regierung von Niederbayern und des Landkreises Passau mit insgesamt 48.600 € bezuschusst. Die Ausschreibung und Bewertung erfolgte durch das Feuerwehrfachbüro Dittlmann aus Passau. Der Auftrag wurde in 4 Losen ausgeschrieben. Die Vergabe des GW-L1 erfolgte mit einem Gesamtwert von 154.333,48 € wie folgt: Los 1: Fahrgestell mit 67.651,50 € a n MAN Truck & Bus Deutschland GmbH, Regensburg Los 2: A ufbau mit 71.441,65 € an Junghanns Fahrzeugbau GmbH & Co. KG, Hof/Saale Los 3: Beladung mit 3.165,40 € an Sturm Feuerschutz GmbH, Regen Los 4: R ollcontainer mit 12.074,93 € an Sturm Feuerschutz GmbH, Regen

Neues Gesicht in der Bücherei Seit 15. März 2021 gibt es ein neues Gesicht in der Stadtbücherei Hauzenberg. Mit der 39-jährigen Sibylle Diry-Falkner konnte eine junge, freundliche und sehr motivierte Mitarbeiterin für das Büchereiteam gefunden werden. Aktuell wäre Frau Diry-Falkner eigentlich noch in Elternzeit, aber die ausgeschriebene Stelle in der Bücherei sprach sie sofort an und so nutzte sie die Gelegenheit mit kleinen Schritten wieder in das Berufsleben einzusteigen. Frau Sibylle Diry-Falkner ist verheiratet und Mutter von zwei Söhnen. „Sie passt perfekt ins Team“, das waren die erste Worte der Büchereimitarbeiterinnen Brigitte Lang und Claudia Sammer. Beide freuen sich schon auf die Zusammenarbeit mit Frau Diry-Falkner. Und auch Frau Diry-Falkner äußert sich nur positiv über die ersten Wochen in der Bücherei. „Es macht mir richtig Spaß, die Arbeit mit den Kindern und Eltern gefällt mir ausgesprochen gut. Auch die Kolleginnen sind absolut nett und hilfsbereit. Ich habe mich sofort wohl gefühlt“. Herzlich Willkommen im Rathaus Frau Diry-Falkner an dieser Stelle von allen Kolleginnen und Kollegen aus der Verwaltung! Notwendig wurde die Neubesetzung in der Bücherei, da Büchereileiterin Mathilde Rauch in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet wurde. Ihr gilt großer Dank für Ihre langjährige Arbeit in der Bücherei. Sie war mit größter Leidenschaft Leiterin der Bücherei. Ganz verabschieden von „ihrer Bücherei“ kann und will sich Frau Mathilde Rauch aber noch nicht. Sie wird der Bücherei ehrenamtlich weiterhin mit Rat und Tat zur Seite stehen. Amtsblatt | 48.05

Informationen


Es macht mir einfach Freude – ich möchte damit einfach einen kleinen Beitrag leisten, damit auch in Zukunft die Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen ihre Liebe zu den Büchern beibehalten. Lesen ist immer eine kleine Reise in die Welt der Träume und Phantasie – egal in welchem Lebensabschnitt man sich befindet. Dabei will ich unterstützen.

Oberkümmering – Unser Dorf hat Zukunft „Unser Dorf hat Zukunft“ – in diesen Dorfwettbewerb 2019 - 2022 starteten Oberkümmering (Stadt Hauzenberg) und Jägerwirth (Markt Fürstenzell) auf Landkreisebene in der Gruppe A bis 600 Einwohner. Mit dem Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ wollen die Dörfer zeigen, welches Zukunftspotenzial in ihnen steckt. In 5 ganz unterschiedlichen Bereichen, Entwicklungskonzepte – wirtschaftliche Initiativen, soziale und kulturelle Aktivitäten, Baugestaltung und –entwicklung, Grüngestaltung und –entwicklung sowie das Dorf in der Landschaft, versuchten die beiden Dörfer mit großem Engagement und äußerst motiviert die 5-köpfige Jury zu begeistern und von sich zu überzeugen.

Stellvertretend für Oberkümmering nahm Josef Kinateder vom Gartenbauverein RaßbergOberkümmering den Preis entgegen (Foto: LRA Passau)

finitiv als Sieger fühlen und stolz auf sich sein. Der Wettbewerb zeigte viele Entwicklungsmöglichkeiten im Dorf auf, schweißte die Dorfgemeinschaft noch enger zusammen und zeigte, wie liebensund lebenswert es im ländlichen Raum, speziell hier in Oberkümmering, ist. Am 27. April 2021 fand nun im Landratsamt Passau im Beisein von Landrat Raimund Kneidinger, Bürgermeisterin Gudrun Donaubauer (Hauzenberg), Bürgermeister Manfred Hammer (Fürstenzell) sowie der Jury die Abschlussveranstaltung und Siegerehrung statt. Herzlichen Glückwunsch an dieser Stelle an alle Beteiligten der Dorfgemeinschaft Oberkümmering und natürlich an den Sieger des Kreisentscheides Jägerwirth.

Vereinsabende der Johannisstifung Bis auf Weiteres finden keine Vereinsabende statt!

vhs hauzenberg kurse Juni 08.06. Step-Aerobic Powertraining

Di, 18:30 - 19:30 Uhr, 6 x

09.06. Nähen am Mittwoch

Kommandantenwahl der FF Stadt Hauzenberg Die freiwillige Feuerwehr Stadt Hauzenberg hat seit 03.05.2021 eine neue Führung. Als 1. Kommandant und somit als Nachfolger von Michael Weilnböck wurde der bisherige 2. Kommandant Josef Hartl gewählt. Der neue Stellvertreter ist Ernst Anetzeder.

Mi, 19:00 - 22:00 Uhr, 5 x

10.06. Android-Smartphone

Do, 09:00 - 12:00 Uhr, 1 x

16.06. Bauch - Beine - Po

Mi, 19:10 - 20:10 Uhr, 6 x

17.06. WhatsApp für Senioren

Do, 09:30 - 11:00 Uhr, 2 x

17.06. Word - Grundlagen

Do, 18:30 - 21:30 Uhr, 4 x

17.06. Erste Schritte am PC –

Windows 10 und Word 2013

Do, 19:00 - 21:15 Uhr, 4 x

26.06. Word - Grundlagen

Sa, 09:30 - 12:30 Uhr, 4 x

05.07. Excel - Grundlagen

Rundgang am 02.10.2019 der Dorfbewohner*innen gemeinsam mit der Jury (Foto:PNP Frau Brunner)

Oberkümmering erreichte dabei sehr gute 82 von 100 möglichen Punkten und musste sich Jägerwirth (89 Punkte) dabei nur denkbar knapp geschlagen geben. Trotzdem kann sich Oberkümmering deAmtsblatt | 48.05

Informationen

Mo, 18:30 - 21:30 Uhr, 4 x

Die genaue Kursbeschreibung entnehmen Sie bitte dem Programmheft oder dem Internet: www.vhs-passau.de

von links: Josef Hartl und Ernst Anetzeder

Info und Anmeldung 0 85 86/57 98 oder per E-mail: info-hauzenberg@vhs-passau.de

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A

h

Posthalterweg 7

Hallenbad Hauzenberg (Eckmühlstr. 28)

Telefon: 08586/9687-18

Bis auf Weiteres geschlossen!

AOK

Mo–Di: 8:30 – 16:30 Uhr

b

k

w

Erwin Pauli, IGZ – Am Steinfeld 12, 94065 Waldkirchen, Tel. 08581/97 11 95

Kfz-Zulassungstelle/

Mi:

8:30 – 13:00 Uhr

Do:

8.30 – 17.30 Uhr

Bahnhofstraße 18

Fr:

8:30 – 13:00 Uhr

Mo–Do: 07:30 – 12:00 Uhr

Wertstoffhof

Mobil +49 (0)151-20 16 09 73

13:00 – 15:30 Uhr

Steinmetzstraße 6, Tel: 08586/6408

Bauhof Jahrdorf

Fr:

07:30 – 11:30 Uhr

Öffnungszeiten während der

Industriestraße 9

Tel: Vorwahl Passau 0851/397-722

Sommermonate

Telefon: 08586/3055

Di, Mi + Fr 09:00 – 17:00 Uhr,

Telefax: 08586/30-155

Kreismusikschule

Wasserwart: 0171/7374332

Telefon: 08586/9 10 47

Bayerisches Rotes Kreuz

n

Sa:

Amtliche Naturschutzwacht

• Essen auf Rädern

Georg Wandl

• Hausnotruf

Eidenberg 1a | 94110 Wegscheid

• Seniorenreisen

Telefon: 08592/8500

Sprechtage im Rathaus, (1. Stock Zi-Nr. 1.09)

• Erste Hilfe-Kurse

p

Polizeiinspektion

Bis auf weiteres finden keine Sprechtage im

Florianstraße 5

Florianstraße 8

Rathaus statt. In dringenden Fällen können

Telefon: 08586/970-93

Telefon: 08586/96050

Sie folgende Einrichtungen telefonisch er-

jeden letzten Samstag im Monat

Mobil: 0176/10222044

reichen:

Postagentur – Filiale Hauzenberg

Beratungs- und Begegnungstermin Bayer. Blinden- und Sehbehindertenbundes e.V. Telefon: 08584/638

Pfarrer-Zellbeck-Weg 4

Gesundheitsamt Passau – Sozialer Beratungsdienst

Mo–Fr: 08:00–18.00 ,

Tel. 0851/397-800 oder -841

Sa:

07:30–13:00 Uhr

vdK-Sprechstunde

Telefon: 08586/97626614

Leitung: Egid Mühlberger

r

Tel. 0851/95528 | Fax 0851/9552828

Rathaus Hauzenberg

Caritas

Marktplatz 10

BKK ZF + Partner

Eckhofkeller 6

Tel.: 08586/30-0,

Tel. 0851/213733-2010

• Ambulante Pflege

Fax: 08586/30-120

Fax 0851/213733-222010

• Hausnotruf

E-Mail: stadtinfo@hauzenberg.de

• Essen auf Rädern

s

Beratung für Waldbesitzer Stadtbücherei Hauzenberg

Telefon: 08586/3090

Telefon: 0 85 86/976033-31

Marktplatz 10, Tel.: 08586/3080

Mobil: +49 (0)162/1316070

Fachstelle für pflegende Angehörige:

Mo

per E-Mail:

Beratung und Entlastung Pflegender

Mi + Fr 14.30-17.00 Uhr

Telefon: 08586/976033-35

Sa

Tagesbetreuung

E-Mail: buecherei@hauzenberg.de

• Kranken-Pflegekurse

Telefon 08586/976033-60 Sozialberatung Telefon 0851/5018-762

f

09:00 – 14:00 Uhr

• Hilfe für Angehörige

• Ambulante Pflege

c

Waldbauerngenossenschaft Steinberg

t

16.00-18.30 Uhr

Florian.Hofinger@aelf-pa.bayern.de

10.00-11.30 Uhr

TÜV-Prüfstelle

Beratungsstelle der Lebenshilfe Passau für Menschen mit Behinderung e.V.

Fritz-Weidinger-Straße 38

Telefon: 08 51/949  94-710

Do: 08:00–12:00 Uhr u. 13:00–17:00 Uhr

Ländlicher Familiendienst Diözese Passau

Fr: 08:00–12:00 Uhr u. 13:00–16.00 Uhr

Sprechtag des Seniorenbeirat

Telefon: 08586/91557

Telefon 08586/4644 oder 4286

Leitung Maria Eder Tel. 08592/1888 Mobil: 0160/4532412

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Amtsblatt | 48.05 Adressen

& Öffnungszeiten


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Öffnungszeiten: Nur nach telefonischer Vereinbarung (siehe Hinweise rechts)

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Bitte beachten Sie die Informationen und Ankündigungen der Hauzenberger Gastwirte

Kurkonzerte 2021 ab 07.07.2021 jeden Mittwoch | 18.00 Uhr

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Hannes Ringelstetter

Mittwoch, 16.06.2021 | 19.30 Uhr

Nachholtermin von Schicht-im-Schacht Donnerstag, 17.06.2021 | 19.30 Uhr

Tickets über Eulenspiegel Flying Circus jeweils am Klimapavillon

Auch wenn jetzt zunehmend Veranstaltungen erlaubt sind, Einzelhandel, Außengastronomie und Sportveranstaltungen möglich werden, sind weiterhin die allgemeinen Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu beachten. Alles hängt letztendlich von den jeweils aktuellen Bestimmungen zum Infektionsschutz ab. Bitte informieren Sie sich deshalb immer vorab, ob eine Veranstaltung oder Angebot stattfindet und beachten Sie unbedingt die dann geltenden Verhaltensregeln. Für einen Besuch im Granitzentrum/Steinwelten gilt bis auf weiteres: Besuch nur mit Vorbuchung eines Zeitfensters. Schnelltest/PCR-Test nicht notwendig. Es gelten auch weiterhin strenge Hygiene- und Schutzmaßnahmen, damit der Besuch sowohl für Sie als auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter risikolos möglich ist. Dies bringt leider einige Einschränkungen für den Besuch mit sich. So gelten wie bereits im vergangenen Sommer Beschränkungen der Besuchszeit und der Gesamtzahl der Besucherinnen und Besucher im Haus. Es wird vorläufig keine Gastronomie und keinen Pausenbereich im Museum geben. Auch besteht im Museum die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske für alle Besucherinnen und Besucher ab 15 Jahren. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren müssen einen Mund-Nase-Schutz tragen.

Geimpft Getestet Genesen


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