Migration und Integration. Aufenthaltsrecht, Integrations- und Migrationspolitik in Deutschland

Page 62

Europäisierung der Migr ationspolitik

Drittstaatsangehörige ohne legalen Aufenthalt beschäftigen KOM (2007) 249 endg.; Ratsdokument 9871/07). Der Vorschlag wird zurzeit in den Ratsgremien beraten. Er enthält ein Verbot der Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen ohne legalen Aufenthalt und sieht vor, dass in allen Mitgliedstaaten vergleichbare Maßnahmen zur Durchsetzung dieses Verbots ergriffen werden. Ansatzpunkt dabei ist nicht die illegal aufhältige Person, sondern der Arbeitgeber, der sie beschäftigt. Die Maßnahmenvorschläge reichen von Präventivmaßnahmen, wie Kontroll- und Meldepflichten, bis zu Sanktionen administrativer oder strafrechtlicher Art.

2.4 Europäische Visumpolitik Zu den Ausgleichsmaßnahmen für den Wegfall der Binnengrenzkontrollen nach dem Schengener Übereinkommen und dem Schengener Durchführungsübereinkommen gehört eine gemeinsame Visumpolitik. Ihr Kernstück ist das einheitliche Schengenvisum, mit dem sich der Inhaber während des Gültigkeitszeitraums, längstens jedoch drei Monate pro Halbjahr, im Schengenraum aufhalten darf. Zu der gemeinschaftlich geregelten europäischen Visumpolitik gehören vor allem eine gemeinsame Liste von Drittstaaten, deren Staatsangehörige der Visum­pflicht unterliegen beziehungsweise deren Staatsangehörige visumfrei sind gemäß Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates vom 15. März 2001 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im

61


Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.