Migration und Integration. Aufenthaltsrecht, Integrations- und Migrationspolitik in Deutschland

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Asyl, flüchtlinge und subsidiärer schutz

Beim subsidiären Schutz ist nichtstaatliche Verfolgung stärker als bisher zu berücksichtigen, nämlich in gleichem Maße wie bei der Flüchtlingsanerkennung. Ferner kann jetzt auch die drohende Verhängung der Todesstrafe ein Abschiebungsverbot begründen, während zuvor auch deren Vollstreckung drohen musste. Subsidiärer Schutz ist zu gewähren, wenn der Ausländer einer erheblichen individuellen Gefahr für Leib oder Leben im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts ausgesetzt wäre. Eine wichtige Einschränkung gilt für sogenannte allgemeine Gefahren, das sind Gefahren in dem ausländischen Staat, denen die Bevölkerung oder die Bevölkerungsgruppe, der der Ausländer angehört, allgemein ausgesetzt ist. Hier wird grundsätzlich kein subsidiärer Schutz gewährt; es besteht nur die Möglichkeit, eine Duldung nach § 60a AufenthG zu erteilen (siehe auch 10.4). Falls subsidiärer Schutz nach der Qualifikationsrichtlinie gewährt wird, dann erhalten die Betroffenen grundsätzlich eine auf mindestens ein Jahr befristete Aufenthaltserlaubnis (§ 25 Abs. 3 AufenthG).

9.7 Aktuelle Situation in Deutschland Seit Mitte der 1990er-Jahre geht die Zahl neuer Asylanträge (Erstanträge) zurück. Im Jahr 2006 hat sie den niedrigsten Stand seit 1984 erreicht. Noch immer versuchen aber viele Ausländer, die nicht vor politischer Verfolgung fliehen, über den Weg des Asylverfahrens einen legalen Aufenthaltsstatus, Arbeitsmöglichkeiten oder staatliche Sozialleistungen in Deutschland zu erhalten. So wurden im Jahr 2006 zwar 0,8 Prozent der Asylbewerber als Asylberechtigte anerkannt und 3,6 Prozent erhielten Abschiebungsschutz, aber 59,8 Prozent der Asylanträge mussten abgelehnt werden. Die verbleibenden 35,8 Prozent der Anträge haben sich anderweitig – zum Beispiel durch Rücknahme – erledigt. Im Jahr 2006 haben insgesamt 21.029 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Gegenüber dem Vorjahr (28.914 Anträge) sank die Zahl der Asylanträge um 7.885 oder 27,3 Prozent. Die Anzahl der Asylbewerber ist damit auch im Jahr 2006 deutlich zurückgegangen.

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