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raTgEBEr FÜr SkanDinaViEn

Alles, was Jedermannsrecht ist Jedermannsrecht – diese skandinavische Besonderheit klingt in Outdoorer­Ohren nach grenzenloser Freiheit in der Natur. Doch immer mehr Touristen missverstehen sie als Freibrief, sich wie die Axt im Walde zu benehmen. Die wichtigsten Regeln im Überblick.

immer erlaubt. In allen Ländern gilt: Feuer unbedingt vollständig löschen und Spuren komplett entfernen. … für Hundebesitzer: Vom 1. März (in Norwegen vom 1. April) bis 20. August müssen Hunde draussen immer an die Leine. In Finnland sind frei laufende Hunde nur mit Genehmigung des Grund­ besitzers erlaubt.

Foto: Marianne Reusch

… beim Sammeln von Beeren und Pflanzen: Pflanzen dürfen nur für den persönlichen Bedarf und auf nicht umzäuntem Land gepflückt werden. Geschützte Pflanzen dürfen nicht gepflückt werden. Für das Sammeln der Moltebeere gelten in Teilen Schwedisch Lapplands und Norwegens strenge Regeln. Das Holz lebender Bäume und Sträucher darf nicht beschädigt werden.

«lover» bedeutet «gesetze». Sie schützen auch das Jedermannsrecht.

Die Norweger nennen es «allemannsret­ ten», die Schweden «allemansrätten», die Finnen «jokamiehenoikeus». Gemeinsam ist diesen Spielarten des Jedermanns­ rechts, dass sie allen Menschen bestimmte Befugnisse bei der Nutzung der Wildnis und sogar gewissen privaten Landeigentums zugestehen. Dänemark und Island kennen kein formelles Jedermannsrecht. Um ein friedliches Miteinander zu gewährleisten, ist der Grundsatz «Nicht stören, nichts zerstören!» essenziell. Konkret heisst das … … in Feld, Wald und Flur: Pri­ vates Land darf betreten werden, zu Häusern muss aber ein Mindestabstand von 150 Metern eingehalten werden. An Wiesen, Gärten und Schonungen darf kein Schaden entstehen. Kultiviertes Land darf im Winter zu Fuss oder mit den Ski über­ quert werden. Gatter und Tore sind wieder zu schliessen. Auch auf Privatgrund darf

übernachtet werden. Wer länger als zwei Nächte zeltet, sollte die Erlaubnis des Besitzers einholen. In Norwegen ist das Übernachten während der Jagdzeit teil­ weise verboten. … mit dem Auto: Der motorisierte Verkehr an Land fällt nicht unter das Jedermannsrecht und ist nur auf ange­ legten Strassen und Wegen erlaubt. … am Lagerfeuer: In Norwegen und Schweden sind Lagerfeuer generell erlaubt. In Norwegen ist das Ent­ zünden eines offenen Feuers in Waldnähe zwischen dem 15. April und 15. Septem­ ber verboten. Auch können Regional­ gesetze die Freiheit einschränken. In Finnland sind offene Feuer nur an speziell angelegten Stellen oder mit Einwilligung des Grundbesitzers erlaubt. Die Benutzung von Campingkocher und Feuerschale ist

… auf dem Wasser: Meer, Seen und Flüsse dürfen mit Kanu oder Ruderboot befahren werden. Ausser an erkennbaren Privatgrundstücken oder Sperrflächen darf überall angelegt werden. Auch motorisierter Bootsverkehr ist gene­ rell erlaubt, in Norwegen allerdings nur auf Salzwasser oder Wasserflächen grösser als zwei Quadratkilometer. … beim Angeln: Im Salzwasser Norwegens mit Rute und Schnur keine Einschränkung. In Schweden ist im Meer und an den fünf grössten Seen Posen­ fischen erlaubt. In Finnland besteht für das Stippfischen keine Beschränkung. Für die meisten anderen Angelarten wird in Skan­ dinavien ein Schein benötigt (Ausnahmen für unter 18­ und über 64­Jährige). … bei der Jagd: Die Jagd ist nicht vom Jedermannsrecht abgedeckt. … in Naturschutzgebieten und Nationalparks: Hier ist das Jeder­ mannsrecht nur eingeschränkt oder sogar gar nicht gültig. Reisende sollten sich deshalb stets über die jeweiligen Bestim­ < mungen vor Ort informieren.


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