DIE ERNÄHRUNG VOLUME 39 | 01. 2015

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UNSER TÄGLICHES KOFFEIN GIB UNS HEUTE Position zum Gutachtenentwurf der EFSA MAG. ANDREAS KADI MBA

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© OKEA

offein ist ein natürlich vorkommendes Alkaloid (1,3,7-Trimethylxanthin), das in den Blättern, Samen und Früchten von über 60 Pflanzen­arten zu finden ist. Weltweit genießen Menschen seit Jahrhunderten Lebensmittel, die Koffein enthalten. Dies sind vor allem Getränke wie Kaffee, Tee, Mate, Kakao, einige Erfrischungsgetränke wie Colalimonaden oder Energy Drinks, aber auch feste Lebens­mittel wie Schokolade oder Backwaren. Gesundheitsbezogene Angaben für Koffein Auf Grund seines bitteren Geschmacks wird Koffein einerseits als Aromastoff verwendet, z.B. in Erfrischungsgetränken in Mengen bis zu 150 mg/l. Da Koffein in höheren Mengen aber auch physiologische Wirkungen hat, wird es z.B. in Energy Drinks, Lebensmitteln für Sportler oder Nahrungsergänzungsmitteln als Zutat verwendet. Um diese physiologische Wirkung von Koffein auch bewerben zu können, wurden im Rahmen der Erstellung der Artikel 13-Liste1 mit allgemein zulässigen gesundheitsbezogenen Angaben einige Claims für Koffein eingereicht. Diese wurden von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) auf ihre wissenschaftliche Absicherung überprüft. In zwei Gutachten2, 3 hat die EFSA fünf gesundheitsbezogene Angaben für Koffein unter den genannten Bedingungen als wissenschaftlich gesichert bewertet (die Claims werden im englischen Originalwortlaut wiedergegeben, da eine verbindliche deutsche Übersetzung bis dato nicht vorliegt): • Caffeine helps to increase alertness (für Lebensmittel, die mindestens 75 mg Koffein pro Portion enthalten)

• Caffeine helps to improve concentra-

tion (für Lebensmittel, die mindestens 75 mg Koffein pro Portion enthalten) • Caffeine contributes to an increase in endurance performance (für Lebensmittel, die mindestens 210 mg Koffein pro Portion enthalten) • Caffeine contributes to an increase in endurance capacity (für Lebensmittel, die mindestens 210 mg Koffein pro Portion enthalten) • Caffeine contributes to a reduction in the rated perceived exertion during exercise (für Lebensmittel, die mindestens 280 mg Koffein pro Portion enthalten) Sicherheitsbewertung für Koffein durch die EFSA Da sich die Mitgliedstaaten der EU mit der Europäischen Kommission nicht auf verbindliche Verwendungsbedingungen für diese Angaben einigen konnten, beauftragte die Kommission Anfang 2013 die EFSA mit der Erstellung eines weiteren wissenschaftlichen Gutachtens4, diesmal über die Sicherheit von Koffein. Das Mandat an die EFSA bat insbesonders um die Beantwortung folgender Fragestellungen innerhalb von sechs Monaten: • Bewertung der wissenschaftlichen Literatur hinsichtlich eventueller Verbindungen zwischen dem Verzehr von Koffein aus allen Quellen und möglichen Gesundheitsrisiken für die Bevölkerung im Allge-

meinen und, soweit erforderlich, für Untergruppen wie z.B. Personen, die ­körper­liche Aktivitäten ver­schiedener Intensität ausüben, Frauen im gebärfähigen ­Alter, Schwangere, Stillende, Kinder und Jugendliche. • Festlegung einer tolerierbaren oberen Aufnahmemenge (UL) für Koffein aus allen Quellen für die Bevölkerung im Allgemeinen und, soweit erforderlich, für Untergruppen wie z.B. Personen, die körperliche


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