Positionspapier Alkohol

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Positionspapier Alkohol

Zürich, September 2013

Erschwerter Zugang zu Alkohol ist effektiver Jugendschutz Im Parlament in Bern wird derzeit um die Totalrevision des Alkoholgesetzes gerungen. In der Detailberatung lehnt der Nationalrat einen Mindestpreis für Alkohol ab. Die grosse Kammer will auch nichts von einem nächtlichen Verkaufsverbot wissen und befürwortet sogenannte Happy Hours, also die vergünstigte Abgabe von alkoholischen Getränken. Aufgrund unserer täglichen Erfahrungen in der Arbeit mit Suchtkranken wissen wir, welche schädlichen Auswirkungen übermässiger Alkoholkonsum individuell aber auch gesamtgesellschaftlich hat. Wir fordern das Parlament deshalb auf, sich von Lobbyorganisationen nicht einlullen zu lassen und im Sinne eines griffigen Jugendschutzes von der Lockerung des Alkoholzugangs abzusehen. Die gesellschaftlichen Kosten des Alkohols werden laut einer Erhebung von Claude Jeanrenaud der Uni Neuchâtel auf mindestens 6,7 Mrd. Franken pro Jahr geschätzt. Darin sind die Kosten des Alkohols in Unternehmen (2011 = 1 Mrd.) und die Folgekosten von mit Alkohol verbundenen Delikten allerdings noch nicht enthalten bzw. vernachlässigt. Der Alkoholkonsum ist – nach Tabakkonsum und Bluthochdruck – zudem der drittgrösste Risikofaktor für Erkrankungen in Europa. Zusammengefasst ist der Alkohol weit davon entfernt, ein gewöhnliches Produkt zu sein und sein (übermässiger) Konsum führt zu zahlreichen negativen Folgen: Verkehrsunfälle, Gewalt, Krankheit oder sogar Tod. Langfristige Auswirkungen hat Alkohol, wenn er als Suchtmittel konsumiert wird. Alkoholsucht hat neben finanziellen auch soziale Folgen, die die Volkswirtschaft beeinträchtigen. Möglichkeiten für eine wirksame Gesundheitspolitik existieren und sind dank zahlreichen Studien bekannt: Erhöhung des Preises, Einschränkung der Erhältlichkeit, um den allgemeinen Konsum zu verringern, sowie Angebote von Präventions- und Behandlungsprogrammen. Diese Punkte müssen mit der Revision des Alkoholgesetzes gesetzlich verankert werden. Mindestpreise – einfach, wirksam und juristisch möglich Zahlreiche wissenschaftliche Studien zeigen, dass es keine andere präventive Massnahme zur Reduktion des Alkoholkonsums gibt, deren Wirksamkeit mit solcher Deutlichkeit und Konsistenz aufgezeigt werden konnte, als der Mindestpreis. Unter allen möglichen preislichen Massnahmen ist der Mindestpreis am wirksamsten. In Kanada bewährt sich der Mindestpreis seit Jahren: Eine Erhöhung des Mindestpreises um 10% führt zu einer Reduktion des Konsums um 8%, zu 9% weniger Spitaleinweisungen und zu 32% weniger Todesfällen, die auf den Alkoholkonsum zurück zu führen sind. 1 Wenn das Bier weniger kostet als das Wasser ist es einfach, sich zu betrinken, bevor man überhaupt eine Bar betritt. Diese Situation führt zu gefährlichem Risikoverhalten und darf daher nicht weiterbestehen. Deshalb schlug der Ständerat die Einführung eines Mindestpreises vor, welcher es 1

Stockwell, T., et al. (2012). The Raising of Minimum Alcohol Prices in Saskatchewan, Canada: Impacts on Consumption and Implications for Public Health. American Journal of Public Health 102.12 : e103-e110. Ebd. (2013) The relationship between changes to minimum alcohol prices, outlet densities and alcohol attributable deaths in British Columbia in 2002-2009. Addiction, 108. Ebd. (2013) Minimum alcohol prices and outlet densities in British Columbia, Canada: Estimated impact on alcohol attributable hospital admission. American Journal of Public Health.


erlaubt, die Reduktion des problematischen Konsums und der damit verbundenen Schäden sowie den Jugendschutz als Ziele der Gesetzgebung zu erreichen. Ein alkoholgehaltabhängiger Mindestpreis ist eine geeignete Massnahme gegen das Angebot von Billigstalkohol und erreicht wirksam Personen mit risikoreichem oder problematischem Konsum, insbesondere Rauschtrinkende oder chronisch Konsumierende. Die Massnahme ist einfach, wirksam und juristisch möglich, wie dies ein vom Fachverband Sucht im Frühling 2013 in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten aufzeigt. 2 Die Resultate werden bei einer Evaluation des Gesetzes schnell sichtbar und überprüfbar: sinkende Anzahl der Todesfälle, weniger Gewalt sowie ein Rückgang der Spitaleinweisungen. Das Beispiel des Kantons Genf ist ein Beleg dafür. Der Mindestpreis hat zudem den Vorteil, dass er sich nicht negativ auf die moderaten Alkoholkonsumenten auswirkt. Die Einführung eines Mindestpreises hätte schliesslich einen positiven Effekt auf die inländische Industrie, da er auf Billigstalkoholika ausgerichtet ist, die häufig importiert werden. Keine Werbung für Kirsch auf Kosten des Alkoholzehntels Die Einführung einer Ausbeutebesteuerung ist weder vereinbar mit internationalem Recht, noch mit der Verfassung, wie dies ein durch die Bundesverwaltung in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zeigt. 3 Wir würden uns in einer Situation, wie derjenigen im Jahr 1999 wiederfinden, als die Schweiz aufgrund der Freihandelsabkommen gezwungen war, eine ähnliche protektionistische Massnahme aufzugeben und die Steuer auf ausländischen Spirituosen der tieferen Steuer anzugleichen, die auf Schweizer Produkten erhoben wurde. Dies führte neben dem Einbruch des Absatzes der einheimischen Spirituosen zu einem Anstieg des Konsums starker Alkoholika, und dies insbesondere bei Jugendlichen. 4 Die Ausbeutebesteuerung wird analoge Folgen haben und ist eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit. Und nicht zuletzt würde dieser Protektionismus die Staatseinnahmen schwer belasten: Man spricht von Fiskalausfällen von CHF 80 bis 130 Mio. pro Jahr. Diese Schätzungen von Bundesrätin Eveline WidmerSchlumpf scheinen verlässlich, da sie das internationale Recht berücksichtigen. Die Kosten für die Umsetzung werden von der Eidgenössischen Alkoholverwaltung auf mindestens CHF 6 bis 9 Mio. pro Jahr geschätzt. Die Ausbeutebesteuerung würde daher einen signifikanten Ausbau der Bürokratie bedeuten. Es handelt sich also um ein protektionistisches System, welches riskante Konsequenzen für die öffentliche Gesundheit, aber auch für die inländischen Produzenten und zudem einen hohen Verwaltungsaufwand mit sich bringt. Die Kumulation der Steuerausfälle, die im Gesetzesentwurf vorgesehen sind, führt zu Fiskalausfällen von insgesamt CHF 71 bis 186 Mio. pro Jahr und somit zu einer drastischen Reduktion der Präventionsmittel der Kantone um bis zu 60% der heutigen Mittel. Der in der Verfassung festgeschriebene Alkoholzehntel wäre nach der Gesetzesrevision und den dadurch entstandenen Schäden nur noch ein «Alkoholzwanzigstel», und das hätte direkte Auswirkungen auf das Angebot der Suchthilfe und Prävention in den Kantonen: Projekte, Therapie- und Beratungsangebote – wichtige Pfeiler des Gesundheitswesens – könnten nicht mehr finanziert werden. Aufgrund der schwierigen finanziellen Lage der Kantone und der drohenden Sparmassnahmen wird ausgeschlossen, dass die Kantone die ausfallenden Einnahmen aus Eigenmitteln kompensieren können. Die Erhältlichkeit: Einführung eines Nachtverkaufsverbots Alkohol ist heute günstig und rund um die Uhr erhältlich. Bei der Erhältlichkeit zu handeln, würde helfen, impulsives Verhalten zu vermeiden und den Alkoholkonsum auf passende Orte zu konzentrieren. Die billigsten Getränke sind aktuell im Detailhandel, der vielerorts auch nachts geöffnet hat, zu sehr tiefen Preisen erhältlich. Diese breite Erhältlichkeit des Alkohols führt dazu, dass problematische Konsumformen, wie das «Vorglühen» oder der «Botellón» unterstützt werden. Somit 2

«Vereinbarkeit von Mindestpreisen für alkoholische Getränke mit dem Freihandelsabkommen und der Bundesverfassung» Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ZHAW. www.fachverbandsucht.ch. 3 Eidgenössiche Alkoholverwaltung EAV, Wissenschaftliche Grundlagen, Gutachten von René Matteoti, August 2013, online erhältlich unter: http://www.eav.admin.ch/dienstleistungen/00676/00764/index.html?lang=de. 4 Heeb, J-L., Gmel, G. (2003): Veränderungen des Konsums und Kaufs von Spirituosen zwischen Frühling 1999 und Herbst 2001. Begleitforschung zur Einführung eines Einheitssteuersatzes für Spirituosen in der Schweiz am 1. Juli 1999. Lausanne : Sucht Schweiz.


ist es einfach, sich grosse Mengen Alkohol zu Tiefstpreisen und rund um die Uhr zu beschaffen. Die Einführung eines Nachtverkaufsverbots auf nationaler Ebene wäre eine wirksame Präventionsmassnahme. Der Kanton Genf hat mit dem Nachtregime sehr gute Erfahrungen gemacht. So konnte dadurch die Anzahl der Jugendlichen, die hospitalisiert werden mussten, sowie weitere mit dem Alkohol verbundene Probleme, wie Gewalt, Littering und Lärm, reduziert werden. 5 Rückweisung einer Vorlage, die mehr Probleme schafft als löst Der Gesetzesentwurf ist im Moment weit davon entfernt, sein Ziel gemäss Zweckartikel, die Reduktion des problematischen Konsums und den Jugendschutz, zu erreichen. Die Version, welche die WAK-N dem Nationalrat vorschlägt, ist alles andere als wirksam: Abgesehen von den Testkäufen enthält sie keine Massnahme, die der öffentlichen Gesundheit dient. Im Gegenteil: Die Ausbeutebesteuerung gefährdet die Existenz von Behandlungs- und Präventionsprogrammen. Für ein modernes und effizientes Alkoholgesetz muss daher die Ausbeutebesteuerung gestrichen werden, welche die Präventions- und Behandlungsprogramme in den Kantonen direkt gefährdet. Um die Ausfälle zu kompensieren, gilt es, neben der Streichung der Ausbeutebesteuerung die Spirituosensteuer um zusätzliche CHF 6.00 pro Liter Reinalkohol auf CHF 35.00 zu erhöhen und den Steuerbetrag automatisch an den Landesindex der Konsumentenpreise zu binden. Das Nachtverkaufsverbot ist eine wirksame Präventionsmassnahme, da sie die Erhältlichkeit von Billigstalkoholika rund um die Uhr einschränkt. Weitere Massnahmen sind wünschenswert, um die Erhältlichkeit von Alkohol einzuschränken. Das Verbot der «Happy Hours» würde einen gesunderen Konsum erlauben. Schliesslich ist im Bereich der Werbung die Unterscheidung zwischen Spirituosen und anderen alkoholischen Getränken nicht gerechtfertigt und müsste gestrichen würden, um die Sichtbarkeit des Alkohols einzuschränken. Die Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat erlaubt es, eine solidere und kohärentere Vorlage zu erarbeiten, die den Jugendschutz stärker in den Mittelpunkt stellt und damit finanzielle wie auch soziale Folgen des übermässigen Alkoholkonsums zu reduzieren sucht.

Die Sozialwerke Pfarrer Sieber (SWS) bieten Menschen in Not – wie Suchtkranken, Obdachlosen, psychisch und physisch Leidenden, Mittellosen und Heimatlosen – seelsorgerliche, soziale, medizinische und materielle Hilfe an. Dazu gehören die Schaffung von Einrichtungen, die Durchführung wie auch die Unterstützung von Projekten, die es Betroffenen ermöglichen, menschenwürdig zu leben und sich selbst als vollwertige Mitglieder unserer Gesellschaft zu erfahren. Die SWS werden dort aktiv, wo andere Netze fehlen. Gegenwärtig arbeiten 170 Mitarbeitende für die SWS. Gegründet wurde die Stiftung 1988. Die SWS sind Mitglied im Fachverband Sucht. Kontakt/Rückfragen: Christoph Zingg, Gesamtleiter SWS, Hohlstrasse 192, 8004 Zürich, 043 336 50 80, christoph.zingg@swsieber.ch Walter von Arburg, Kommunikationsbeauftragter SWS, 079 624 47 02, walter.vonarburg@swsieber.ch

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Gmel, G., & Wicki, M. (2010). Evaluation des effets sur les intoxications alcooliques suite aux mesures visant à réduire le degré d’accessibilité à l’alcool dans le canton de Genève (Rapport de recherche No 54-B). Lausanne: Addiction Info Suisse.


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