Nr. 212 - Feber 2012

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finkenstein aktuell

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Sigmund Micelli der Eismeister vom Aichwaldsee Seit vielen Jahren erfreut sich der Aichwaldsee auf Grund seiner idealen Lage großer Beliebtheit bei allen Fans des Eislaufsportes und der Eisschützen. Der Aichwaldsee zählt zu jenen Seen die schon sehr früh im Winter die erforderliche Eisstärke von 13 cm erreichen. Die erforderlichen Messungen aber auch die Präparierung und Räumung des Eises wird von Sigmund Micelli verantwortungsvoll und genau wahrgenommen. Die freigegebenen Eisflächen benötigen eine tägliche Betreuung und Wartung und werden von ihm mit dem Eisfahrzeug, das der Eislaufverein Wörthersee zur Verfügung stellt, durchgeführt. Heuer gibt es ein Rondo über den ganzen See, 5 Eishockeyplätze und 10 Eisbahnen als Angebot an die Freizeitsportler! Für seine Tätigkeit erhält Sigmund Micelli von den Nutznießern seiner Arbeit viel Lob und Anerkennung! Tummeln sich doch zu den Wochenenden bis zu 1000 Menschen am zugefrorenen See. Sehr wünschenswert wäre allerdings ein verbessertes Umweltbewusstsein der Nutzer: viele bedenken nicht, dass achtlos weggeworfene Zigarettenkippen und auch andere Abfälle letztlich im See landen und dort das Wasser verunrei-

nigen. Dies ist umso bedauerlicher als es für die Abfälle sehr wohl Sammelbehälter gibt! Übrigens - viele Fundgegenstände wurden abgegeben und können bei Sigmund Micelli abgeholt werden. Dem Eismeister jedenfalls ein herzliches Dankeschön für seine Leistungen!!

Gesetzliche Pflichten eines Baumbesitzers die zum Schutze der Anrainer gedacht sind. Grenzen Bäume zu Nachbarn oder zu öffentlichen Flächen, sind besondere Maßnahmen zu treffen.

Werden Bäume so gekappt, ist das Sterben (Umfallen) eingeleitet.

Wir alle wissen um die Wichtigkeit und Schönheit eines großen Baumes! Ist er einmal über 8 m hoch, 30 Jahre alt, kann es aber auch zu ersten Problematiken durch falsche Pflegemaßnahmen, wie falsche Schnitte, Bodenverdichtung, mechanische Stammbeschädigungen, etc. oder naturbedingt Schäden durch Blitz und Sturm gekommen sein. Aber auch die natürliche Alterung bringt bei bestimmten Baumarten wie z.B. bei der Linde, eine verstärkte Totholzentwicklung, was natürlich auch Gefahren mit sich bringt. Nicht nur das wir durch umstürzende Bäume, herabfallende Äste selbst Schaden nehmen können, so sieht auch das Gesetz (AGBG) Maßnahmen vor,

Gesetzestext (Urteil vom Nov/2011): Die Haftung nach §1319 ABGB gilt nach der Rechtsprechung auch für Bäume. Das gilt für Schäden die durch das Umstürzen von Bäumen oder Astfall verursacht werden. Bei Bäumen liegt der Grund der verschärften Haftung nicht darin, dass sie als gefährlich angesehen werden, sondern darin, dass die erhöhte Gefährlichkeit auf einen Mangel beruht. Eine solche mangelnde Beschaffenheit liegt aber nur dann vor, wenn durch den Zustand eines Baumes von diesem eine besondere Gefahr ausgeht. Sie kann infolge mechanischer Verletzung des Baumes (z.B. durch Kappung, falsche Schnittmaßnahmen) oder einer Krankheit bestehen. TIPP: Ihren eigenen alten Baum kennen sie ja bestens, wenn sie bemerken das sich das Erscheinungsbild ändert - keine Austriebe, abgestorbene Astpartien, Einrisse am Stamm, etc. einen Baumgutachter um Besichtigung und Diagnose anfordern. Der gibt Ihnen die gesetzliche Garantie und entlastet Sie bei ev. Schäden. Bäume können fachmännisch saniert werden, nur in den wenigsten Fällen muss wirklich eine Rodung des Baumes durchgeführt werden. Gibt‘s Probleme, ist der Baum zu groß, erst den Fachmann fragen! Michael Ceron – FLL zertifizierter Baumkontrolleur, Sachverständiger, Baumpfleger

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