Ja zur Asylgesetzrevision

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Stellungnahme des Netzwerks Schweizerisches Arbeiterhilfswerk SAH zur Asylgesetzrevision vom 5. Juni 2016

Das Netzwerk Schweizerisches Arbeiterhilfswerk SAH unterstützt Asylsuchende mit Rechtsberatung, interkulturellem Dolmetschen und Hilfswerkvertretung im Asylverfahren, bietet Flüchtlingen und vorläufig aufgenommene Personen Deutsch- und Alphabetisierungskurse und vermittelt sie in den ersten Arbeitsmarkt. Mit verschiedenen Aktionen sensibilisieren wir zudem die Bevölkerung für die Anliegen von Flüchtlingen (u.a. Flüchtlingstage, Frauenpalaver, Lauf gegen Rassismus). Vom Blickwinkel der sozialen und beruflichen Integration nimmt das SAH Netzwerk Stellung zur Asylgesetzrevision, über die wir am 5. Juni 2016 abstimmen. Obschon es auch bei dieser Revision wiederum Verschärfungen gibt, sagt das SAH Netzwerk klar JA ZUR ASYLGESETZREVISION. Rasche Integration Die lange Dauer der Asylverfahren ist eines der Hauptprobleme des heute geltenden Asylgesetzes. Lange Verfahren lassen Asylsuchende monate-, teils sogar jahrelang im Ungewissen. Für ihre berufliche und soziale Integration ist dies in keiner Weise förderlich. Zügige Verfahren helfen, dass die Asylsuchenden, die bleiben dürfen auch rasch von Sprach- und Integrationsangeboten profitieren können. Rechtsbeistand und Rechtsschutz Mit dieser Asylgesetzrevision werden die Verfahren stark beschleunigt. Das ist durch die Einführung zweier Neuerungen möglich. Erstens werden alle Akteure in den sogenannten Verfahrenszentren des Bundes zusammengebracht. Zweitens gelten nun zwar kürzere Verfahrens- und Beschwerdefristen, im Gegenzug erhalten die Asylsuchenden Rechtsbeistände im Asylverfahren und Rechtsschutz in den Bundeszentren. Besserer Schutz für Kinder und verletzliche Personen Allein reisende Kinder, Familien, Kranke und Alte werden mit dem neuen Gesetz besser geschützt. Die prioritäre Behandlung der Gesuche von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden wird dank der Zuweisung einer juristischen Vertrauensperson sichergestellt. Kinder, die in Bundeszentren untergebracht sind, müssen umgehend eingeschult werden. Die Vorlage genauer beleuchtet Das Parlament hat die Neustrukturierung des Asylbereichs in drei Schritten vollzogen. In einem ersten Schritt wurden dringliche Massnahmen in Kraft gesetzt. Die dringlichen Massnahmen haben eine begrenzte Gültigkeit. Die Massnahmen beinhalten unter anderem die Abschaffung des Botschaftsasyls, die Nichtanerkennung von Desertion als Asylgrund und die Schaffung von speziellen Zentren für sogenannte renitente Asylsuchende. Gegen diese Massnahmen


wurde das Referendum ergriffen, welches an der Urne leider mehr als deutlich scheiterte. Neben diesen dringlichen Massnahmen wurde eine ordentliche Gesetzesänderung in Kraft gesetzt. Diese beinhaltet unter anderem die Beschneidung des Flüchtlingsbegriffs und eine Einschränkung des Familiennachzugs, sowie bei den Härtefallbewilligungen. Das diese Gesetzesänderung bereits in Kraft getreten ist, ist sie vom Referendum unberührt. Das zweite ordentliche Gesetzgebungspaket wurde im September 2015 vom Parlament verabschiedet. Alle Parteien bis auf die SVP haben dem Gesetz zugestimmt. Letztere hat das Referendum ergriffen, weshalb wir nun am 5. Juni 2016 darüber abstimmen. Die Dringlichkeitsmassnahmen von 2012 sollen langfristig im Gesetz verankert werden und wurden deshalb in das vorliegende Gesetzgebungspaket integriert, über sie wird daher ebenfalls im Rahmen des Referendums abgestimmt. Ein Nein hätte fatale Folgen Ein Nein zum neuen Asylgesetz hätte fatale Folgen: Im Falle einer Ablehnung würden die Dringlichkeitsmassnahmen von 2012 trotzdem bis 2019 in Kraft bleiben. Das Asylgesetz käme nochmals vor das Parlament, wo das Gesetz erneut verabschieden werden müsste, jedoch ohne Aufnahme der positiven Elemente, die es derzeit enthält. Nach dem wuchtigen ja zu den dringlichen Massnahmen würde wohl niemand mehr das Referendum ergreifen. Fazit Mit der Überführung der Dringlichkeitsmassnahmen in das ordentliche Recht und den verkürzten Rechtsmittelfristen entspricht das Gesetz klar nicht der Idealvorstellung des SAH. Man darf das neue Gesetz jedoch nicht mit einem Wunschgesetz, welches im Parlament ohnehin keine Chancen hätte, vergleichen. Man muss das neue Gesetz mit dem heute geltenden Asylrecht vergleichen. Gegenüber dem geltenden Recht überwiegen die Vorteile des neuen Gesetzes dank dem Rechtsschutz, dem Schutz der vulnerablen Personen und den Neuerungen für die MNA. So kommt man unweigerlich zu Schluss, dass man das neue Asylgesetz annehmen muss. Das SAH sagt am 5. Juni 2016 deshalb klar: JA ZUR ASYLGESETZREVISION!

Weiterführende Informationen und wichtige Links:  Evaluation des Testbetriebs  Argumentarium von Amnesty International Schweiz  Asylgesetzrevision.ch


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