Pflege in Kassel - Kerstin Wedekind

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Pflege in Kassel und Umgebung

Das Magazin rund um das Thema Pflege

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Pflege in Kassel und Umgebung

Das Magazin rund um das Thema Pflege TOP-Thema: Kurzzeit- und Verhinderungspflege

um z s o l n Koste n! e m h e n Mit

Daheim statt Heim Titelfoto: fotolia © tina7si

Fürsorgliche und fachkundige 24-StundenBetreuung und Pflege für Senioren zu Hause

24-Stunden-Betreuung Diagnose Demenz MDK: Vorbereitung auf den Besuch Vorsorgevollmacht für den Ernstfall


Pflege in Kassel und Umgebung

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Ärzte und Patienten einig Betreuung daheim ist bevorzugtes Modell Wer im Alter so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden lebt, lebt besser: so lässt sich eine aktuelle Umfrage unter deutschen Ärzten zusammenfassen. Demnach gehen 84 Prozent der Allgemeinmediziner davon aus, dass Pflegebedürftige, die zu Hause betreut werden, seltener krank sind als Senioren, die in einem Heim wohnen. 77 Prozent der befragten Ärzte rechnen sogar mit einer höheren Lebenserwartung, verglichen mit einer Heimunterbringung. Zu den wesentlichen Vorteilen der Betreuung Zuhause zählen die Mediziner, dass ihre Patienten eine weit höhere Chance haben, selbstbestimmter leben zu können und dass das gewohnte Lebens- und Sozialumfeld erhalten bleibt. Die Umfrage des Ärztenachrichtendiensts (ÄND) im Auftrag von Promedica Plus unterstreicht, dass „eine Betreuung daheim“ das Wunschmodell von Betreuungsbedürftigen, Angehörigen und auch Ärzten ist. Rund-um-Betreuung schafft richtige Voraussetzung Dieser Wunsch lässt sich nur realisieren, wenn die Voraussetzungen stimmen. Betroffe-

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ne brauchen daher ein Modell, das ihnen jederzeit die passende Betreuung sichert und die Angehörigen zusätzlich entlastet. Immer mehr nutzen daher Angebote für die häusliche Betreuung und Pflege. Ein Markt, der wächst und durch die Vielzahl kleiner Betreuungsdienste oder Vermittler unübersichtlich wird. Das macht es schwer, Antworten auf wichtige Fragen zu finden: Welche Varianten der Rund-um-Betreuung gibt es? Zu welchen Kosten? Und sind alle Angebote wirklich rechtssicher bei Bezahlung und Beschäftigung? Seriöse Anbieter finden – auf Transparenz achten Für Experten gilt: „Es gibt wenige pauschale Aussagen, jeder Betreuungsbedürftige braucht eine individuell passende Lösung“, so Daniel Haberkorn, Geschäftsführer von Promedica Plus, deutscher Marktführer für die Vermittlung von Betreuungskräften aus Osteuropa. „Angehörige und Senioren sollten daher einige Regeln beachten. Zentral sind Transparenz und Know-how. Ein guter Anbieter vermittelt nicht nur, er erklärt und unterstützt, auch nach dem Vertragsabschluss.“

Checkliste: Wie Sie einen seriösen Anbieter für eine häusliche Betreuung finden • Beratung und Angebot sind kostenlos und unverbindlich • Transparenz: Der Kunde er hält einen Musterver- trag, sämtliche Leistungen und Kosten werden offengelegt • Rechtssicherheit: Nach- weis über Sozialver- sicherung der Betreu- ungskräfte und Bezah- lung nach Mindestlohn- gesetz liegt vor • Alles aus einer Hand: Anbieter übernimmt neben Vermittlung auch die Rekrutierung und Schulung der Betreuungskräfte


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Liebe Leserinnen und Leser, in Deutschland werden nach Angaben des Familienministeriums derzeit 2,63 Millionen Menschen zu Hause gepflegt zwei Drittel davon ausschließlich durch Angehörige.

Ob Verhinderungspflege, Antrag auf Pflegestufe oder die sehr wichtige Vorsorgevollmacht sind Themen, die nicht so leicht zu durchschauen sind. In Kassel und Umgebung gibt es derzeit ca. 6.000 Pflegebedürftige, wovon die meisten ebenfalls zu Hause gepflegt werden. Die staatlichen Unterstützungen, die sich seit 2015 verbessert haben, sind nach wie vor nur eine Teilunterstützung bei der Bewältigung dieser schwierigen Aufgabe, insbesondere,

Inhaltsverzeichnis Ärzte und Patienten einig

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Vorwort

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Vorsorgevollmacht

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Charta der Rechte

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Diagnose Demenz

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24-Stunden-Betreuung

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Barrierefrei wohnen

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Verhinderungspflege

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MDK: Antrag Pflegestufe 14

Das stellt für alle Beteiligten eine ganz besondere Belastung dar und die pflegenden Angehörigen kommen schnell an die Grenzen ihrer physischen und psychischen Belastung. Oftmals wissen sie nicht, welche Hilfen es gibt, die man in Anspruch nehmen kann. Wir wollen Ihnen mit dieser Ausgabe von „Pflege in Kassel und Umgebung“ etwas Hilfestellung geben, wie und wo man sich kompetenten Rat und Hilfe holen kann.

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Familienpflegezeit

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Hausnotruf

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Trauer nicht ausschließen 16

Impressum: Herausgeber: Kerstin Wedekind

wenn der zu Pflegende nicht mehr ohne Aufsicht zu Hause leben kann.

Redaktion: Jürgen Rahner, (V.i.S.d.P.), Dr. Andrea Becher, Daniel De Paola, Johannes Gorschlüter

Wir würden uns freuen, wenn Sie in dieser Ausgabe einige Informationen finden, die für Sie nützlich sind und freuen uns natürlich über Ihr Feedback und Anregungen.

Anzeigen und Vertrieb: Kerstin Wedekind Heinrich-Hertz-Straße 11 34123 Kassel Tel. 0561/491 956 01 kassel-sued@promedicaplus.de www.promedicaplus.de/kassel-sued

Gerne können Sie uns auch anrufen. Wir helfen im Rahmen unserer Möglichkeiten gerne weiter.

Druck: Druckerei Weidenstrass Konstantistraße 298 Mönchengladbach

Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund

Erscheinungsweise: alle 4 Monate Auflage 5.000 Exemplae Fotos: siehe Bildunterschriften

Kerstin Wedekind Herausgeberin

Die Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte vorbehalten.

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Vorsorgevollmacht für den Ernstfall Die Vorsorgevollmacht regelt die Vertretung Ihrer Interessen im Ernstfall. Jeden kann es treffen, auch plötzlich und unerwartet. Wenn ein Unfall, eine Behinderung oder eine ernste Erkrankung dazu führen, dass wir unsere Angelegenheiten und den Alltag nicht mehr selbst regeln können, dann stellt sich die Frage wer diese Aufgaben übernehmen kann.

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Fragen wie die Gesundheitsfürsorge, die Aufenthaltsbestimmung oder die Vermö-

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gensverwaltung müssen dann stellvertretend geklärt werden, wenn zum Beispiel die geistigen Kräfte im Alter nachlassen. Hier greift das Betreuungsrecht, das zum Schutze von Menschen geschaffen wurde, die ihre Selbständigkeit verloren haben. Es regelt die Bestellung eines Betreuers durch das Betreuungsgericht, der in einem genau festgelegten Rahmen handelt. Dabei bleibt das Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen gewahrt. Das bedeutet, dass kein Betreuer gegen den Willen einer

Person bestellt werden kann, sofern sie diesen Willen noch äußern kann, und ein Betreuer darf auch nicht über den Kopf des Betreuten hinweg entscheiden. Dennoch, die meisten Menschen würden lieber, wenn sie auf die Hilfe anderer angewiesen sind, selbst bestimmen wer ihnen zur Seite steht und wesentliche Entscheidungen für sie trifft, zum Beispiel die einer Heimunterbringung oder zu Vermögensangelegenheiten. Die Vollmacht zur Vorsorge bietet alle Möglichkeiten im Vorfeld festzulegen, wer im Bedarfsfall


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entscheidet. Das kann eine oder können mehrere Personen des Vertrauens sein wie zum Beispiel Angehörige oder Freunde. Wichtig ist sich über die eigenen Wünsche und Bedürfnisse klar zu werden, die dann in zusätzlichen Anweisungen in die Vollmacht eingebracht werden können. TIPP: Beziehen Sie die gewünschte bevollmächtigte Person mit ein, wenn Sie eine Vollmacht ausstellen. So können Ihre Vorstellungen bereits ausführlich besprochen und niedergeschrieben werden. Damit eine Vollmacht auch Gültigkeit besitzt, ist eine schriftliche Abfassung mit Unterschrift und Datum notwendig. Anwälte und Notare helfen dann, wenn größere Vermögen vorhanden sind und die Vollmacht weitreichende Handlungsfähigkeit er-

fordert wie die Veräußerung von Immobilien. Hilfe bei der Formulierung bieten auch Betreuungsvereine. Ist die Situation nicht so komplex, dann reicht oft ein Vordruckmuster. Der Bevollmächtigte kann dann handeln, ohne dass es weiterer Maßnahmen bedarf. Die Vorsorgevollmacht ermöglicht so auch für den Ernstfall vorzubeugen und die eigenen Wünsche selbst dann berücksichtigt zu wissen, wenn das eigene Handeln eingeschränkt ist. Ausführliche Informationen hierzu und entsprechende Vordrucke finden sich auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz:

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Charta der Rechte hilfe-

und pflegebedürftiger Menschen.

Menschen können in verschiedenen Lebenslagen hilfe- und pflegebedürftig sein. Die „Charta der Rechte hilfeund pflegebedürftiger Menschen“ beschreibt, welche Rechte diese Menschen und ihre Angehörigen in Deutschland haben und informiert wie der Hilfe- und Pflegeprozess konkret gestaltet werden kann. Weitere Information unter

www.pflege-charta.de

http://www.bmjv.de

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Diagnose Demenz

Eine Belastung für die ganze Familie

Sie haben schon lange bemerkt, dass da irgendwas nicht stimmt. Die ständigen Streitigkeiten wegen Kleinigkeiten, das war doch sonst alles gar kein Problem. Dann die Ablenkungsmanöver, wenn es um ganz normale Alltagsdinge geht. Aber wie sage ich es, wie kann ich erklären, dass ein Arztbesuch gut wäre, ohne dass es gleich wieder zur großen Grundsatzdiskussion kommt? So fängt es meistens an. Der Partner, die Mutter oder der Vater verändert sich plötzlich. Es fällt sofort auf und trotzdem sind alle bemüht, es zu verwischen, es zu übersehen. Streitigkeiten nehmen zu, Unverständnis und Überforderung auf allen Seiten. Wie gehe ich damit nur um? Jeder fragt sich das, ob betroffen oder als Angehöriger. Nicht selten steht nach 50 Jahren Ehe auf einmal alles auf dem Spiel. Alle haben Angst vor der gnadenlosen Diagnose – Demenz. Die Beziehung geht an ihre Belastungsgrenzen. Was ist nun zu tun? Wer kann helfen? An wen wende ich mich? Ich schäme mich!

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Demenz – eine oft schockierende Diagnose, obwohl die Vorzeichen dafür klar vorhanden waren.

In unserer Gesellschaft ist es schwer, zu gestehen, wenn man nicht mehr Leistungsfähig ist. Dieser Druck ist auch vorhanden, wenn es um das Anerkennen einer Krankheit geht, einer Schwäche, die möglichst niemand bemerken soll. Habe ich meinen Arm gebrochen, dann sehen alle, ach du bist verletzt, kann ich dir helfen? Habe ich aber äußerlich keine Anzeichen für eine Krankheit, wird das schon schwieriger, wenn ich mich anders verhalte. Burn out, wie oft wird es diagnostiziert, aber nur selten kommt der Krankenschein aus diesem Grund, man will ja nicht sein ganzes Leben damit verbauen.

Demenz ist daher eine Belastung für die ganze Familie, ja eigentlich wird sie nur innerhalb der Familie erlebt, weil man Angst hat, das nach außen zu lassen. Wir bekommen oft erst nach Jahren der internen Kämpfe mit, was da innerhalb der Familie geleistet wurde. Erst wenn es gar nicht mehr geht, kommen die Menschen zum Beispiel uns zu, und fragen vorsichtig und immer noch mit schlechtem Gewissen nach Hilfe. Wir wollen Ihnen zurufen! Es gibt Hilfeleistungen, sie sind da, quälen Sie sich nicht! Sie müssen nicht so mitleiden und das eigene Leben zeitweise komplett aufgeben. Das wird nicht von Ih-


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nen erwartet und schadet Ihnen mehr als es nutzt. Denken Sie an Ihren Partner, Ihre Kinder, auch die brauchen Sie!

mittelpunkt mensch • sanitätshaus

Man muss nur einmal anfangen, dann kommen immer weitere Ideen für Hilfen und Unterstützung im Alltag. Da geht man zum Gesprächskreis und lernt auf einmal Menschen kennen, die genau die gleichen Probleme haben wie ich selbst.

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Mein Partner akzeptiert ja nur MICH, wenn es ums Waschen geht. Ich kann später immer

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Wir sind für Sie da: Mo. 8.30 –13.00 & 14.30 –18.00 Uhr Di. 8.30 –13.00 & 14.30 –18.00 Uhr Mi. 8.30 –13.00 Uhr Do. 8.30 –13.00 & 14.30 –18.00 Uhr Fr. 8.30 –13.00 & 14.30 –16.00 Uhr

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DIN

EN ISO 1348

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Reg.-Nr.: MQ1 0114702

Da höre ich von Tagespflege, wie gut das tut, einmal einen ganzen Tag für sich zu haben und ich muss das noch nicht einmal bezahlen! Da gibt es Betreuerinnen aus Polen, die helfen mir zu Hause und ich kann mich mal wieder um mich kümmern, alles ganz legal und die Pflegekasse übernimmt sogar einen Teil der Kosten. Überall tun sich auf einmal neue Wege auf, man muss nur die ersten Schritte gehen und das fällt oft so schwer. Wie viele Ausreden findet man, wenn man etwas nicht möchte, wenn man sich nicht traut? „Ach, so gut wie ich kann das doch eh keiner.“

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michael molke medizinprodukte Vollmarshäuser Str. 38 A D-34253 Lohfelden Telefon (0 56 08) 94 80-0 Telefax (0 56 08) 9 51 89 Mobilfunk (01 72) 6 40 18 90 www.molke-medizinprodukte.de information@molke-medizinprodukte.de

noch an mich denken. Das wird von mir erwartet, und so weiter und so weiter. Wir möchten Sie ermuntern, angebotene Hilfen anzunehmen. Lassen Sie sich helfen! So kann es gelingen, die Belastung besser zu verteilen. Die Familie ist belastbar, das ist richtig, aber man muss die Grenzen nicht ausreizen. Wenn Sie stark sind, haben Ihr Partner, Ihre Familie, Kinder,

FILMTIPP

Vergiss mein Nicht David Sieveking

Wie meine Mutter Ihr Gedächtnis verlor und meine Eltern die Liebe neu entdeckten.

Eltern, völlig egal, haben alle mehr von Ihnen und Sie haben auch wieder mehr Freude am Leben. Immer wieder höre ich den Satz: „Ach, dass wir nicht früher schon auf die Idee gekommen sind…“. Auf einmal müssen Sie nicht erst Saugen und Putzen und Waschen und so weiter, Sie können sich zu Ihrem Angehörigen setzen, einfach für ihn da sein und ihm Zeit schenken! Was interessiert es denn einen Demenzkranken, ob da Staub liegt, oder ob er einen Fleck auf der Hose hat – Null Komma nix. Zeit, Zuwendung, das ist es was gebraucht wird und wofür wir oft keine Zeit haben. Lassen Sie sich helfen! D.DP

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24-Stunden-Betreuung Hilfe aus Osteuropa mit

zuverlässigen Kräften 24-Stundenbetreuung ist die menschliche und bezahlbare Alternative zum Altenheim für ein würdiges Leben zuhause. PROMEDICA PLUS vermittelt die menschliche und bezahlbare Alternative: qualifizierte und fürsorgliche Betreuungsund Pflegekräfte aus Osteuropa. Zuverlässig, ohne Risiko und 100-prozentig legal. Die echte Alternative für hilfebedürftige Senioren Wird ein älterer Mensch hilfe- oder pflegebedürftig, stehen er und seine Angehörigen vor weitreichenden Entscheidungen: Muss der Pflegebedürftige

wirklich ins Altenheim oder in eine Einrichtung für Betreutes Wohnen? Oder gibt es eine menschliche – und zugleich sichere – Alternative?

gebedürftige in der Hauswirtschaft, bei alltäglichen Aktivitäten, bei der Körperpflege, bei der Ernährung und hinsichtlich ihrer Mobilität.

PROMEDICA PLUS hat es sich zur Aufgabe gemacht, älteren Menschen ein würdiges und selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen und gleichzeitig die hohen Kosten für ein Altenheim zu vermeiden – durch professionelle 24-Stunden-Betreuung zuhause.

Auf diese Weise lässt sich für viele Menschen der Weg ins Altenheim vermeiden!

Unsere sorgfältig ausgewählten und geschulten osteuropäischen Betreuungs- und Pflegekräfte unterstützen Hilfe- und Pfle-

Damit diese Alternative für Senioren und ihre Angehörigen auch wirklich menschlich, professionell und sicher funktioniert, setzen wir auf drei maßgebliche Unterschiede zu vielen anderen Betreuungsangeboten: Persönliche Beratung und individuelle Vermittlung. Engagierte Berater vor Ort ermitteln gemeinsam mit Ihnen Ihren in-

Immer an Ihrer Seite: Herzlich. Kompetent. Engagiert. Ich bin ch persönli für Sie vor Ort

Fürsorgliche Pflege und Betreuung im eigenen Zuhause.

Beratung und Information: Tel. 05 61/491 956 01 8

Kerstin Wedekind

Heinrich-Hertz-Straße 11, 34123 Kassel kassel-sued@promedicaplus.de www.promedicaplus.de/kassel-sued


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dividuellen Bedarf für Betreuung und Pflege und schlagen Ihnen Betreuungskräfte aus Polen oder anderen osteuropäischen Ländern vor, die den Anforderungen des hilfebedürftigen Menschen ideal entsprechen.

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Leistungen der Betreuungskraft

Professionelle und zertifizierte Qualität Unsere osteuropäischen Betreuungs- und Pflegekräfte für Senioren werden nach hohen internen Qualitätsstandards geschult. Neben fachlichen Kriterien legen wir dabei größten Wert auf charakterliche Eigenschaften wie Engagement, Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit. Die Qualität der Rekrutierung der Betreuungs- und Pflegekräfte von Promedica24 ist von der DEKRA zertifiziert.

Darüber hinaus sind die Bereiche Organisation der Ausführung von Pflegeleistungen, Information der Kunden und der Sicherstellung des geeigneten Personals durch den TÜV Rheinland Polen zertifiziert. 100-prozentige Legalität und Rechtssicherheit Viele Angebote im Bereich 24h Betreuung und Pflege zuhause sind rechtlich unsicher und schwer zu durchschauen. PROMEDICA PLUS arbeitet ausschließlich und ganz transparent mit seinem Mutterunternehmen, dem europäischen Marktführer PROMEDICA24 zusammen. Sämtliche Betreuungs- und Pflegekräfte sind legal beschäf-

tigt, bekommen den Mindestlohn, bezahlen ihre Sozialabgaben und arbeiten im Rahmen des europäischen Dienstleistungsrechts. Auf diese Weise helfen wir Ihnen, die Alternative zu Betreutem Wohnen, Pflege- oder Altenheim wirklich fachgerecht, menschlich und rechtlich sicher zu gestalten. Unsere Betreuungskräfte aus Polen bzw. Osteuropa unterstützen den Hilfebedürftigen rund um die Uhr im kompletten Alltagsleben. Sie fungieren dabei nicht nur als Haushaltshilfen, sondern kümmern sich auch um die Körperhygiene, um die Mobilität und um eine gesunde Ernährung. Oft fallen in diesem

Zusammenhang auch Bezeichnungen wie „Altenpflegerin“ oder „Pflegerin“. Hier kann es zu Missverständnissen kommen. Deshalb eine kurze Begriffsklärung. „Pflege“ oder „Betreuung“? Wer für sich oder seinen Angehörigen eine häusliche Betreuung wünscht, sucht oftmals nach „Pflegekräften“. „Pflege“ schließt meist auch die medizinische Behandlungspflege mit ein. Diese wird ausschließlich durch die örtlich zugelassenen Pflegedienste erbracht, mit denen PROMEDICA PLUS zusammenarbeitet. DDP 9


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Barrierefrei wohnen Finanzierung der

Maßnahmen zur Verbesserung

Barrierefrei wohnen bedeutet, dass Räume, Terrassen oder Balkone sowie Alltagsgegenstände bequem erreichbar, begehbar, nutzbar und zugänglich sind. Insbesondere für Menschen mit körperlichen Einschränkungen, wie z.B. einer Gehbehinderung sind barrierefreie Wohnräume wichtig. Die Raumgestaltung stellt das jedoch nicht selten vor eine Herausforderung. Das barrierefreie Wohnen dient der Wahrung der Selbstständigkeit gepaart mit Bequemlichkeit und hohem Komfort. Wichtig ist daher, dass Räume nicht zu klein, verwinkelt oder zu eng sind. Nur so kann gewährleistet werden, dass man barrierefrei wohnen kann und beispielsweise ein Rollstuhl ausreichend Bewegungsfreiheit hat. Zumeist lässt sich schon mit einem Lift leicht Abhilfe schaffen, wenn sich die Wohnung nicht im Erdgeschoss befindet. Dabei muss dieser ausreichend Platz für einen Rollstuhl oder eine Gehhilfe bieten. Kleinere Stufen vor der Haustür lassen sich dagegen mit Rampen überbrücken. Um im eigenen Wohn10

haus barrierefrei wohnen zu können, sind Sessellifts, die von einem Stockwerk zum nächsten führen, ebenfalls eine gute Lösung. Barrierefrei wohnen heißt aber auch, sich entsprechend einzurichten – die Zimmer sollten nicht zu vollgestellt, und Alltagsgegenstände gut erreichbar sein. Ebenso gehören ebenerdige Duschkabinen zu barrierefreiem Wohnen, erleichtern sie doch den Einstieg. Entsprechende Haltegriffe oder Sitze, die zusätzliche Sicherheit geben, können schnell und einfach nachgerüstet werden. Erfordert es ein Rollstuhl von vornherein, dass man barrierefrei wohnen muss, sollte das Badezimmer so viel Platz bieten, dass man sich leicht aus einem Rollstuhl herausheben und gut auf die Toilette oder den Badewannenrand setzen kann. Handtuchhalter sollten dann in entsprechender Höhe angebracht werden. Auch die Küche lässt sich entsprechend gestalten, um das Kochen und Backen möglichst einfach zu machen. Hier sollte man darauf achten, dass sämtliche Küchengeräte

leicht zu bedienen und zu erreichen sind. Viele Hersteller greifen heute schon das Thema „barrierefrei wohnen“ auf und fertigen ihre Küchen dementsprechend. Voll ausziehbare Küchenfronten und tief angebrachte Küchenoberschränke bieten dabei nicht nur Luxus, sondern sind wichtiges Kaufkriterium für denjenigen, der barrierefrei wohnen will. Im technischen Bereich sind schnurlose Telefone oder Laptops mit WLAN-Anschluss ideale Hilfen. Mit ihnen liegt kein störendes Kabel im Weg. Sind Kabel jedoch unvermeidlich, lassen sie sich gut in Kabelschächten verstecken. So gibt es fast für jedes Problem eine Lösung, um im ganzen Haus barrierefrei wohnen zu können. Im Rahmen der Gebäudesystemtechnik können beispielsweise Jalousien, Markisen- oder Rollladenantriebe nachgerüstet werden, Alarm- und Störmeldesysteme mit Notruf eingebaut oder Gegensprechanlagen und Kommunikationsanlagen angeschlossen und miteinander vernetzt werden. Bewegungs- und Präsenzmelder vermeiden das Suchen nach dem Lichtschalter im Dunkeln und


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damit das Risiko eines Sturzes. Wichtig ist es außerdem, eine ausreichende Anzahl von barrierefreien Steckdosen zu schaffen. Diese sollten hoch genug angebracht werden, damit diese auch noch erreicht werden können, wenn das Bücken schwerer fällt oder man an einen Rollstuhl gebunden ist. Hier hat sich bei Schaltern eine Höhe von 85 Zentimetern und bei Steckdosen 40 Zentimeter Abstand zum Boden bewährt. Auf alle Bedürfnisse gleichzeitig einzugehen, bedeutet hohen Aufwand und hohe Kosten – und wird sich auch nicht immer umsetzen lassen. Kosten und Finanzierung Die Liste der Maßnahmen, die ergriffen werden kann, um das Wohnen in den eigenen vier

Wänden im Alter komfortabler zu gestalten, scheint zunächst endlos und die Kosten für die Umsetzung immens. Doch kann die Finanzierung der Umbaumaßnahmen aus verschiedenen Förderquellen unterstützt werden. Beispielsweise kann die Pflegekasse auf Antrag bis zu 4.000 Euro als Zuschuss zahlen, wenn die Umbaumaßnahmen dazu dienen, die häusliche Pflege zu ermöglichen oder – gerade auch für die Pflegepersonen – erheblich zu erleichtern oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflege- oder Betreuungsbedürftigen wieder herzustellen. Ein Zuschuss zur Wohnungsanpassung kann auch ein zweites Mal gewährt werden, wenn die Pflegesituation sich so gravierend verändert hat, dass erneu-

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te Maßnahmen nötig werden. Auch die KfW-Bank fördert Modernisierungsmaßnahmen, mit denen Barrieren reduziert und Wohnkomfort erhöht werden. Dazu gehören z.B. Wege zu Gebäuden und Wohn-umfeldmaßnahmen, Eingangsbereich und Wohnungszugang, Überwindung von Treppen und Stufen, Umgestaltung der Raumaufteilung und Schwellenabbau sowie Badumbau. Einzelmaßnahmen können hier mit bis zu 10% der förderfähigen Kosten (max. 5.000 Euro pro Wohneinheit) bezuschusst werden. Redakteurin: Corina Viohl Quelle: Das Senioren- und Pflegemagazin „LebensWerte“

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Verhinderungspflege: Neue Regelungen ab 2015 In der häuslichen Pflege von Angehörigen ist es unmöglich, 24 Stunden rund um die Uhr präsent sein zu können. Die Pflegenden müssen selbst persönliche Dinge erledigen oder einfach nur einmal zum Ausspannen in den Urlaub. Damit die pflegebedürftige Person auch trotz Verhinderung des Pflegenden gut und optimal versorgt wird, kann die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Gründe für die Inanspruchnahme können sein: Urlaub, Krankheit, Rehamaßnahmen, aber auch die Teilnahme an einem Pflegekurses usw. Allerdings müssen die pflegenden Angehörigen nicht zwingend einen Grund für die Inanspruchnahme einer Verhinderungspflege angeben. Ansonsten gelten folgende Voraussetzungen: Es muss eine Pflegestufe vorliegen (Mindestens 0 mit eingeschränkter Alltagskompetenz) Der zu Pflegende muss durch eine private Pflegeperson (Angehörige, Freunde) mindestens 12

6 Monate zuvor betreut worden sein. Der Beginn der Pflegezeit wird meist mit dem Zeitpunkt der Genehmigung der Pflegestufe gleichgesetzt. Wird der zu Pflegende ausschließlich über einen Pflegedienst betreut und nicht von den Angehörigen, können die Angehörigen keine Verhinderungspflege beantragen. Wird die Verhinderungspflege durch eine verwandte Person (einschließlich 2. Verwandtschaftsgrad) oder eine in häuslicher Gemeinschaft des Pflegebedürftigen lebenden Person durchgeführt, ist die Kostenerstattung auf den Betrag des Pflegegeldes beschränkt. Für alle anderen Personen und gewerblichen Dienstleister zahlt die Pflegekasse mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz ab 2015 1.612 Euro. Den Pflegekassen sind zur Abrechnung der Verhinderungspflege die Belege vorzulegen. Ab 2015 kann für die Verhinderungspflege auch noch 50 % der Kurzzeitpflege angerechnet (kombiniert) werden, sofern für diesen Betrag im laufenden Kalenderjahr noch keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wurde. Somit erhöht sich

dann der bereitgestellte Betrag für die Verhinderungspflege auf 2.418 Euro. Da die Verhinderungspflege nicht nur von einem ambulanten Pflegedienst oder einer stationären Pflegeeinrichtung, sondern auch von Nachbarn, Freunden usw. ausgeübt werden kann, können auch folgende Kosten erstattet werden: • Kosten für den ambu lanten Pflegedienst • Kosten für eine statio näre Pflegeeinrichtung • Fahrtkosten für Privat personen • Verdienstausfall von Privatpersonen Ab Januar 2015 kann die Verhinderungspflege maximal 6 Wochen (42 Tage) genommen werden. Ab 2015 kann die Verhinderungspflege mit der Kurzzeitpflege kombiniert werden. Die zustehenden Zeiten der Verhinderungspflege von 28 Tagen bzw. 42 Tagen (ab 2015) können sowohl komplett am Stück als auch in Teilabschnitten von Tagen, Wochen oder auch nur Stunden in Anspruch genommen werden. In der Regel wird die Verhinderungs-


pflege von einem ambulanten Pflegedienst übernommen. Es ist aber auch eine vollstationäre Unterbringung in einer von der Pflegekasse anerkannten Pflegeeinrichtung möglich. Außerdem kann die Verhinderungspflege von Freunden, Nachbarn, Verwandten usw. übernommen werden. Bei den Personen, welche die Verhinderungspflege ausführen, muss es sich nicht um gelernte Pflegekräfte handeln. Was ist der Unterschied zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege Innerhalb eines Kalenderjahres kann sowohl Kurzzeitpflege als auch Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.

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Pflegegeld - wieder abgelehnt? Was tun wenn …? Verschenken Sie kein Geld.

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Immer wieder hören wir die Aussage von dankbaren Kunden: „Comitor“, ohne euch hätten wir kein Pflegegeld erhalten!“ Das zeigt uns ganz deutlich, dass viele Menschen beim Thema Pflegegeld alleine nicht mehr weiter wissen – sie brauchen Hilfe. Und zwar Hilfe von einem Profi, einem ausgebildeten Pflegesachverständigen, der es versteht, Ihre Probleme in Sachen Pflegegeld zu lösen. Comitor – Pflegegeldhilfe von A - Z Seit nunmehr 30 Jahren arbeiten wir in der Alten- und Krankenpflege, sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich. Als Gutachter für den MDK (Med. Dienst der Krankenkassen) haben wir dabei im Rahmen von Neuantrags-, Höherstufungs- bzw. Widerspruchsverfahren ca. 3500 Gutachten erstellt. Seit 1999 begleitet und betreut Comitor nun pflegefachlich Privatpersonen und Pflegeeinrichtungen. Sollten auch Sie Fragen rund ums Thema Pflegegeld haben oder Hilfe benötigen, vereinbaren Sie ein persönliches Informationsgespräch mit uns. Gerne kommen wir zu Ihnen nach Hause und helfen Ihnen weiter! Unser Tipp: Setzen Sie sich schon vor Antragsstellung mit uns in Verbindung – so lassen sich mögliche Probleme von Anfang an vermeiden. Eddy Utesch – Pflegesachverständiger Weinstr. 13 · 36251 Bad Hersfeld Tel.: 06621/798622 · Fax: 06621/798623 · Mobil: 0151/40172263 E-Mail: e.utesch@comitor.org · www.pflegegeld-hilfe.de

Der gravierendste Unterschied zwischen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege ist jedoch der, dass eine Verhinderungspflege nur in Anspruch genommen werden kann, wenn der zu Pflegende mindestens sechs Monate zuvor durch eine Pflegeperson im häuslichen Umfeld betreut wurde. Verhinderungspflege erfolgt in der Regel nicht in einem Pflegeheim sondern ambulant. Wie muss die Verhinderungspflege beantragt werden

meisten Pflegekassen haben das Antragsformular online zum Download bereitgestellt.

Der Antrag wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt. Die

Im Allgemeinen empfehlen die Pflegekassen, vor Antritt der

Verhinderungspflege sich mit der Kasse in Verbindung zu setzen, um sich über die Höhe und Dauer der Leistungen umfassend beraten zu lassen. AB 13


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Das MDK Pflegegutachten

Gut vorbereitet zum Termin

Innerhalb von fünf Wochen nach Antragstellung kündigt der MDK seinen Besuch zur Begutachtung schriftlich an. Da dieser Termin entscheidend ist für die Einteilung in eine Pflegestufe und die daraus resultierenden Pflegeleistungen ist es ratsam gut vorbereitet zu sein. Der MDK prüft den Pflegeaufwand sehr genau und begutachtet Einschränkungen durch Alter, Behinderung oder Erkrankung. Zur Vorbereitung auf den Termin mit dem MDK bietet sich das Führen eines Pflegetagebuchs an. Hier können Angehörige den tatsächlichen Pflegeaufwand über einen längeren Zeitraum dokumentieren. Die minutengenaue Darstellung der Pflegezeiten in den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Hauswirtschaftliche Versorgung bildet eine gute Grundlage für die Argumentation im Gespräch mit dem Gutachter des MDK. 14

© bluedesign · fotolia.com

Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten ist ein Antrag auf Einstufung in eine Pflegestufe notwendig. Gestellt wird der Antrag bei der Pflegekasse. Die Pflegekasse beauftragt ihrerseits den Medizinischen Dienst der Krankenkassen, kurz MDK, mit der Erstellung eines Gutachtens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. TIPP: Auf der Interneteite www.wohnen-im-alter.de unter dem Suchbegriff Pflegetagebuch findet sich eine Vorlage zum Download. Auch Krankenkassen bieten auf Ihren Webseiten einen entsprechenden Service. Wollen Sie sich vor dem Termin mit dem MDK intensiv beraten lassen, so können Pflegeberater helfen. Pflegeberatung wird angeboten von verschiedenen Organisationen wie den Pflegekassen selbst, Pflegediensten, gemeinnützigen Organisationen, Krankenhäusern oder privaten Unternehmen. Achten Sie auf die Unabhängigkeit Ihrer Berater. Eine Zertifizierung verweist auf umfassendes Pflegefachwissen. Gute Hilfestellung bieten auch die Pflegestützpunkte, die in vielen Städten und Gemeinden tätig sind. Kündigt sich der Beauftragte des

MDK an, so ist es sinnvoll alle wichtigen Unterlagen wie Krankenhaus- oder Arztberichte, den Medikamentenplan oder einen Pflegebericht des Pflegedienstes bereitzuhalten. Empfehlenswert ist auch im Vorfeld mit dem Pflegebedürftigen über den anstehenden Besuch zu sprechen. Aus Scham versuchen viele ihre Hilflosigkeit zu verschleiern. Übertreibungen mit dem Ziel mehr Leistungen zu erlangen sind ebenfalls nicht sinnvoll, da die Mitarbeiter des MDK darauf geschult sind. Ein Bescheid zur Pflegestufe wird erstellt wenn die Pflegekasse das Gutachten erhält und eine Einstufung der Pflegestufe vornimmt. Die Leistungen durch die Pflegeversicherung gelten dann rückwirkend ab dem Datum der Antragstellung. Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden. AB


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Familienpflegezeit Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf Seit dem 1.1.2015 gelten im Bereich der Pflege neue gesetzliche Regelungen. Die meisten pflegenden Angehörigen brauchen in der Phase, in der sie Familie, Pflege und Beruf vereinbaren müssen, vor allem mehr zeitliche Flexibilität. Das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf berücksichtigt die Individualität jeder Pflegesituation. Kurzzeitige Arbeitsverhinderung von bis zu 10 Arbeitstagen. Wenn Sie Zeit für die Organisation einer akuten Pflegesituation benötigen, können Sie bis zu zehn Arbeitstage ohne Ankündigungsfrist der Arbeit fernbleiben. Angehörige haben die Möglichkeit, bis zu zehn

Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben, um in einer akuten Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen. Seit dem 1.1.2015 ist für diese Zeit eine Lohnersatzleistung – das Pflegeunterstützungsgeld – vorgesehen. Um einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase zu begleiten, können Sie eine bis zu dreimonatige vollständige oder teilweise Auszeit nehmen. Sie können so

Hausnotrufsystem Ein Hausnotrufsystem bietet Ihnen zusätzliche Sicherheit. Es besteht aus einer Basisstation, die an das Telefon angeschlossen ist, und einem Notrufsender (auch „Funkfinger“ genannt), der an einer Kette um den Hals oder wie eine Uhr getragen wird. Über diesen löst man im Notfall Alarm aus. Die Teilnehmersta-

tion wählt nun automatisch die Notrufzentrale an. Über die Freisprechanlage können Hilfebedürftige mit der Notrufzentrale Kontakt aufnehmen. Dort erscheinen auf einem Computerbildschirm sämtliche Daten der Anruferin oder des Anrufers, wie Hausärztin bzw. Hausarzt, Medikamente, Krankheiten und

für ihre Angehörigen auf ihrem letzten Weg dasein, auch wenn sich der pflegebedürftige nahe Angehörige in einem Hospiz befindet. Ein zinsloses Darlehen kann für diese Zeit ebenso in Anspruch genommen werden. Weitere Infos zum Thema unter www.wege-zur-pflege.de

Personen, die zu benachrichtigen sind, sowie die Adresse. Über die Freisprecheinrichtung können zudem die Situation und die näheren Umstände der Notrufteilnehmenden erfragt werden und eine Entscheidung über die erforderliche Hilfeleistung getroffen werden. Weitere Informationen finden Sie hier: www.initiative-hausnotruf.de 15


Trauer nicht ausschließen Die „Unheilvolle Verbannung der Trauer“, so benennt der Psychotherapeut und Trauerforscher Jorgos Canakakis ein Problem unserer Zeit. Es ist aber notwendig, also Not wendend, der Trauer Raum zu geben, sich mit ihr auseinander zu setzen und sie fließen zu lassen, damit die Seele gesund bleibt, der Mensch wachsen kann und neue Kraft findet. Jeder Einzelne muss sich mit seinen Möglichkeiten dieser Traueraufgabe stellen. Rituale helfen Dabei helfen feste Rituale, Menschen, die da sind, verinnerlichte Gebete, Besuche auf dem Friedhof und Gespräche mit „Seelsorgern“. Wenn all dies wegbricht, bleibt unter Umständen nur noch Leere und Unsicherheit. Auch die immer größer werdenden Veränderungen in der Bestattungskultur und eine immer größere Zahl der „kirchenfernen“ Menschen fordern den Trauernden und die ihn begleitenden Menschen auf, sich auf die Suche nach neuen Ausdrucksformen zu begeben. Wer Trauernde begleitet, muss deshalb vor allem ein Zuhörer sein. Nicht so sehr die Antworten sind gefragt; sondern das Dasein, die Nähe und das Aushalten.

LANGHUTH Bestattungen Wir stehen Ihren Wünschen offen gegenüber

Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen Bestattungsangelegenheiten. Ob im Trauerfall, in Vorsorgeangelegenheiten oder zur Beratung. Sprechen Sie uns an. Wir geben Ihnen unsere Kompetenz und Unterstützung an die Hand und begleiten Sie bei allen Schritten. In einem persönlichen Gespräch bei uns oder bei Ihnen zu Hause. Alle im Zusammenhang mit einer Bestattung stehenden notwendigen Formalitäten und Dienstleistungen, werden individuell mit Ihnen und für Sie abgestimmt und erledigt.

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