Entwicklungsplanung Dreispitz

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Bau- und Verkehrsdepartement Basel-Stadt Bau- und Umweltschutzdirektion Basel-Landschaft Gemeinde M체nchenstein Christoph Merian Stiftung

ENTWICKLUNGSPLANUNG DREISPITZ Planungsstand 2010

M채rz 2010 Erarbeitung: Hochbau- und Planungsamt Basel-Stadt Verbindlichkeit: Orientierende Information


Zusammenfassung Planungsziele

Im Sinne einer städtebaulichen Innenentwicklung soll mit der Entwicklungsplanung Dreispitz der bisher als abgeschlossenes Gewerbe- und Industrieareal genutzte Dreispitz zu einem urbanen Agglomerationsteil transformiert werden. Mit der dazu vorgesehenen Nachverdichtung und Mischnutzung soll nicht nur Raum für Wohnmöglichkeiten, neue Arbeitsplätze im Bereich Dienstleistung oder für den künftigen Standort der Hochschule für Gestaltung und Kunst geschaffen werden. Zugleich soll den bestehenden Nutzungen Rechnung getragen und eine für alle Beteiligten wirtschaftlich tragbare Entwicklung ermöglicht werden. Eine funktionale Einbindung und Vernetzung mit den umliegenden Quartieren wird angestrebt. Ausgehend von der ‚Vision Dreispitz’ (Herzog & de Meuron, 2002/03) wurden die Ziele der Planung gemeinschaftlich erarbeitet und mittels eines städtebaulichen Rahmenvertrags festgehalten. In mischgenutzten ‚Entwicklungsgebieten’ soll Wohnraum für ca. 1’000 grössere Wohneinheiten entstehen. Die Entwicklungsgebiete dienen zudem schwerpunktmässig für die Nachverdichtung mit Dienstleistungsnutzungen, während in ‚Arbeitsgebieten’ Raum für gewerbliche Nutzungen verbleiben soll. Insgesamt soll ein Potenzial für ca. 12'000 Arbeitsplätze im Dreispitz geschaffen werden, heute bestehen ca. 4'000.

Organisation

Organisatorisch schlossen sich für die Entwicklungsplanung Dreispitz 2001 die Christoph Merian Stiftung als alleinige Grundeigentümerin, die Kantone BaselStadt und Basel-Landschaft sowie die Gemeinde Münchenstein zu einer Planungspartnerschaft zusammen. Basel-Stadt hat mit dem Bau- und Verkehrsdepartement die Steuerung des Prozesses inne. Die bisherige Finanzierung von Drittaufträgen erfolgt durch drei Viertel durch die Grundeigentümerin.

Nutzungsplanung

Zur Umsetzung der Planungsziele beabsichtigen der Kanton Basel-Stadt und die Gemeinde Münchenstein in Zusammenarbeit mit der CMS und dem Kanton Basel-Landschaft je für ihr Hoheitsgebiet aufeinander abgestimmte Nutzungsplanungen für den Dreispitz zu erarbeiten.

Inhalt Entwicklungsziele ................................................................................................ 4 Künftige Umsetzung ........................................................................................ 5 Organisation ........................................................................................................ 6 Historie und Eigentum ......................................................................................... 7 Planungsrecht ..................................................................................................... 7 Basel................................................................................................................ 7 Münchenstein .................................................................................................. 7 Vision Dreispitz.................................................................................................... 8 Entwicklungskonzeption Dreispitz ....................................................................... 9 Umwelt ................................................................................................................ 9 Städtebau und Freiraum.................................................................................... 10 Verkehr.............................................................................................................. 11 Initialprojekt: Hochschule für Gestaltung und Kunst......................................... 12 Quartierplan Kunstfreilager............................................................................ 12 Initialprojekt: Bernoulli - Walkeweg .................................................................. 13 Nutzungsplanung .............................................................................................. 14 Planungsablauf.................................................................................................. 14 Fazit: Zentrale Herausforderungen ................................................................... 15 Plan ................................................................................................................... 16

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Entwicklungsplanung Dreispitz


Lage Das 50 Hektar grosse Industrie- und Gewerbeareal des Dreispitz’ erstreckt sich in Nord-Süd-Richtung kantonsübergreifend zu gleichen Teilen auf baselstädtischem Grund und die Gemeinde Münchenstein im Kanton Basel-Landschaft. Seine Nordspitze ragt dabei bis auf einen Kilometer an den Basler Bahnhof SBB heran. In der Agglomeration Basel stellt der Dreispitz ein potenzielles Bindeglied zwischen dem Gundeldingerquartier und dem Siedlungsband des Birstals dar. Aufgrund seiner angestammten Nutzungsart trennt der Dreispitz als ein in sich geschlossenes Areal die umliegenden Quartiere und Grünräume heute jedoch eher voneinander ab.

grenzüberschreitend

Der Dreispitz in der Agglomeration Basel © Grundbuch- und Vermessungsamt Basel-Stadt 2005

Der Dreispitz aus der Luft © Dreispitzverwaltung 2005

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Entwicklungsziele Im März 2008 wurde zwischen der Christoph Merian Stiftung (CMS), dem Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt (BS), dem Gemeinderat der Gemeinde Münchenstein und dem Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft (BL) der ‚Städtebauliche Rahmenvertrag über die Entwicklung des Dreispitzareals’ geschlossen. Er definiert die aus der Richtplanung hervorgegangenen Entwicklungsziele sowie Vereinbarungen über Organisation, Aufgaben, Zuständigkeiten und das Vorgehen zur Finanzierung sinngemäss wie folgt: Öffnung und Transformation

Der heutige Dreispitz soll zu einem lebendigen und urbanen Agglomerationsteil transformiert und zur Verbesserung der Anbindung an die benachbarten Quartiere geöffnet werden.

Innenentwicklung

Der Dreispitz soll unter Berücksichtigung von umweltrechtlichen Vorgaben und Umsetzung von zukunftsweisenden Massnahmen, wie insbesondere bezüglich der Luftqualität, der Lärmentwicklung und des Energieverbrauchs gebietsspezifisch baulich verdichtet werden (insgesamt maximal 800'000 m2 Bruttogeschossfläche).

Grün- und Freiräume

Innerhalb des Dreispitz’ sollen mehr Grün- und Freiräumen von hoher Qualität und hoher ökologischer Wertigkeit geschaffen werden (Zielgrösse Pärke, Plätze, private Grün- und Freiflächen ca. 60'000 m2 sowie Vorbereiche, Gleisareale, Durchgänge ca. 10'000 m2). Mindestens 90% der Grün- und Freiflächen müssen öffentlich zugänglich sein.

Städtebau

Mit neuen Bauten soll im Dreispitz eine vorbildliche städtebauliche Qualität erreicht werden.

Umwelt

Die Entwicklung des Dreispitz’ soll umweltschonend umgesetzt werden, d.h. trotz intensiverer Nutzung des Gebiets bleibt die Umweltbelastung gleich oder ist abnehmend.

Verkehr

Im Dreispitz wird eine Gesamtverkehrsstrategie etabliert mit einer hohen Priorität des Langsam- und des öffentlichen Verkehrs. Die Einhaltung der umweltrechtlichen Rahmenbedingungen im Verkehrsbereich wird durch Massnahmen für den MIV, für den Langsamverkehr sowie zur Beeinflussung der Verkehrsnachfrage ermöglicht (tägliches Verkehrsaufkommen von max. 32'000 Personenwagen und maximal 2’500 Lastwagen).

Arbeiten

Im Dreispitz sollen zusätzliche Arbeitsplätze und höherwertige Nutzungen wie Dienstleistungen angesiedelt werden. Gleichzeit findet der Erhalt bestehender gewerbliche Nutzungen weitestgehend Berücksichtigung: wertschöpfungsextensive Nutzungen sollen auch in Zukunft ermöglicht werden.

Regionale Ausstrahlung

Nutzungen mit regionaler Ausstrahlung und von hohem öffentlichen Interesse, wie z.B. die Hochschule für Gestaltung und Kunst werden im Dreispitz angesiedelt.

Wohnen

In den Entwicklungsgebieten des Dreispitz’ soll ein deutlicher Wohnanteil etabliert werden (insgesamt min. 143'000 m2 Bruttogeschossfläche). Dabei sind begleitende Massnahmen zur Eindämmung erheblich störender Lärmemissionen vorgesehen.

Wirtschaftlichkeit

Die Umsetzung der Planung soll unter für alle Parteien wirtschaftlich tragbar sein, wobei die Finanzierung der Transformation vor allem durch neue Nutzungen und ausgeglichenen Entwicklungsvoraussetzungen zwischen Basel-Stadt und Münchenstein erfolgen soll.

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Entwicklungsplanung Dreispitz


Die Planung soll partnerschaftlich, grenzüberschreitend, interkommunal und interkantonal erfolgen. Sie stellt einen Prozess des gemeinsamen Lernens, Kommunizierens und Kooperierens dar.

Partnerschaftlichkeit

Die Öffentlichkeit wird über den Beirat Dreispitz eingebunden.

Beirat Dreispitz

Die Entwicklung des Dreispitz’ wird als langfristiger Transformationsprozess gestaltet und verstanden, wobei planerische Festsetzungen Gestaltungsspielräume für das Entwicklungsmanagement belassen. Der Prozess soll so gesteuert werden, dass einerseits die Chancen einer Weiterentwicklung gefördert und genutzt werden können, und andererseits die Entwicklung nicht zu schnell verläuft, um eine Verdrängung der bestehenden Nutzungen in den Arbeitsgebieten einzugrenzen.

Langfristigkeit

Künftige Umsetzung Zur Sicherung der langfristigen Umsetzung der Entwicklungsziele wird eine Delegation mit Vertretungen aller Entwicklungsträger aufgebaut. Unter anderem setzt sie inhaltliche Schwerpunkte, entscheidet bei Bedarf über neue Vorhaben, führt Varianzverfahren durch, erarbeitet Verträge, eine Gesamtverkehrsstrategie, projektspezifische Kostenteiler und kommuniziert gegenüber der Öffentlichkeit.

Entwicklungsträgerdelegation

Die Koordination der Umsetzung wird die CMS im Rahmen eines künftigen Entwicklungsmanagements übernehmen. Es ist unter anderem für die Erstellung von Grün- und Freiflächen sowie Erschliessungsanlagen im Dreispitz verantwortlich, wird die Gestaltungsqualität wahren, ein Kataster mit Bruttogeschossflächen, ökologischen Ausgleichsflächen, Parkplätzen und Lärmemissionen führen, sowie Parkplätze erstellen und bewirtschaften.

Entwicklungsmanagement

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Organisation Planungspartner

Seit 2001 bilden die Partner der öffentlichen Hand (Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft, Gemeinde Münchenstein) und die Eigentümerin (Christoph Merian Stiftung) die Projektorganisation Entwicklungsplanung Dreispitz. Bis zum Abschluss einer neuen nutzungsplanerischen Grundordnung für das Dreispitzareal ist für die Planungsphase das Bau- und Verkehrsdepartement Basel-Stadt für das Projekt federführend. An der Spitze der Projektorganisation steht die politische Projektsteuerung, die über die politischen Zielsetzungen und Richtungsentscheidungen befindet. In der fachlichen Projektsteuerung werden wichtige fachliche Entscheidungen innerhalb der Planung getroffen, die von der Projektleitung vorbereitet und im Rahmen des Planungsprozesses umgesetzt werden. Die Organisation der künftigen Umsetzung erfolgt gemäss den im Städtebaulichen Rahmenvertrag festgehaltenen Zuständigkeiten durch das Entwicklungsmanagement (bei der CMS), in Abstimmung mit der Entwicklungsträgerdelegation (alle Planungspartner). Dabei bleibt der Beirat Dreispitz weiterhin einbezogen.

Beirat Dreispitz

Um neben den unmittelbar in die Entwicklungsplanung eingebundenen Planungspartner auch eine breite gesellschaftliche Verankerung des Entwicklungsprozesses zu ermöglichen, wurde 2005 mit dem ‚Beirat Dreispitz’ eine Begleitgruppe mit konsultativer Funktion an der Seite der politischen Projektsteuerung einberufen. Dem Beirat gehören ca. zwei Dutzend Vertreterinnen und Vertreter aus den Bereichen Wirtschaft und Gewerbe, Verkehr, Umwelt, Kultur, Planung/ Bauen, Wohnen sowie aus Quartiervereinigungen an.

BASEL - STADT

Entwicklungsplanung Dreispitz Projektsteuerung/ -leitung

MÜNCHENSTEIN BASEL - LANDSCHAFT

ff BS

politisch/ fachlich

Entwicklungsträgerdelegation (künftig) ff CMS Beirat Dreispitz (konsultative Funktion)

ff BL

Gemeinsame Bearbeitung (Fachgruppen) > Städtebau/ Nutzungen > Recht/ Verträge > Verkehr/ Mobilität > Grün-/ Freiraum > Umwelt > Wirtschaft/ Finanzierung

Bebauungsplan Dreispitz/ Basel ff BS

BebauungsplanTeil

Wien-Strasse

Teil-Quartierplan

Rahmen-Quartierplan Dreispitz/ Münchenstein ff CMS

Entwicklungsmanagement (im Aufbau) ff CMS > Aktuariat, Koordination > Koordination Gesamtverkehrskonzept; interne Erschliessung > Grün-/ Freiräume > Begleitung Gestaltungsqualität > Katasterführung

CHRISTOPH MERIAN STIFTUNG 6

Entwicklungsplanung Dreispitz


Historie und Eigentum 1840 kaufte Christoph Merian das Land der landwirtschaftlich genutzten ‚Dreispitzfelder’ und übertrug es nach seinem Tod der nach ihm benannten Stiftung. Da ein Verkauf nicht dem Wunsch des Gründers entsprochen hätte, bot die Stiftung um 1900 das Gelände der Stadt für den Bau der Lagerplätze an. Diese übernahm die Erschliessung und Vermietung an Private und setzte dafür eine eigene Dreispitzverwaltung ein. Eine Intensivierung der Nutzung anstelle der früher typischen Holzschuppen erforderte 1955 die Absicherung mit Bau- und Unterbaurechtsverträgen auf 99 Jahre. Dies machte die Unterbaurechtnehmer zu Eigentümern auf Zeit und ermöglichte die Belastung der Parzellen mit Grundpfandrechten. Ab 2005, nicht zuletzt aufgrund der Entwicklungsplanung, sah die Stadt Basel die Verwaltung des Dreispitz’ nicht mehr als staatliche Aufgabe und hat sich daher mit der Christoph Merian Stiftung auf eine Rückgabe aller Baurechte auf Ende 2007 geeinigt. Alle heute bestehenden Unterbaurechtsverträge wurden dabei unverändert weitergeführt.

heutige Parzellierung © Herzog & de Meuron 2003

Die Baurechtsverträge im Dreispitz bilden eine wichtige Einnahmequelle der Christoph Merian Stiftung. Durch die Langfristigkeit der Verträge wird gleichzeitig eine Investitionssicherheit für die Nutzer gewährleistet.

Planungsrecht Basel Gemäss dem Zonenplan ist der Dreispitz auf baselstädtischer Seite der Industrie- und Gewerbezone (Zone 7) zugeordnet. Diese ist insbesondere für jene Nutzungen bestimmt, die in Wohngebieten nicht erlaubt oder verträglich sind, sowie für Lagerbauten und Abstellplätze. Andere Nutzungen sind nur dann zulässig, wenn sie nicht mehr Verkehr erzeugen als bei den bestimmungsgemässen Nutzungen im Durchschnitt entsteht oder wenn sie der bestimmungsgemässen Nutzung dienen. Die Industrie- und Gewerbezone ist zwingend mit der Lärmempfindlichkeitsstufe ES-IV (stark störende Betriebe) verknüpft. Ausser Betriebswohnungen sind daher Wohnnutzungen gänzlich ausgeschlossen. Der Grosse Rat hat den Regierungsrat 1950 zum Erlass einer Verordnung über die Bauten und die Lagerungen auf den öffentlichen Materiallagerplätzen BaselDreispitz ermächtigt. Die Dreispitz-Verordnung hat damit die Rechtskraft eines Bebauungsplans. Sie wurde letztmals 1990 angepasst und bestimmt die möglichen Nutzungsarten, das Bauprofil (Höhen) sowie die Parkierung.

Münchenstein Auf der Münchensteiner Seite ist der Dreispitz gemäss dem geltenden Zonenplan der Industriezone J2 zugeordnet. Die zulässige Gebäudehöhe beträgt dort 20m; es sind nicht übermässig störende Betriebe wie Werkhöfe, Werkstätten, Lagerhäuser, Fabriken und Industrieanlagen zugelassen. Der Lärmempfindlichkeitsstufenplan von 1995 sieht für das Gebiet Dreispitz grundsätzlich die Lärmempfindlichkeitsstufe ES IV vor. Südlich des Schwertrains ist längs der Emil Frey-Strasse und längs der Wohnzone Ruchfeld ein 20 m breiter Streifen der ES III zugewiesen. Wohnnutzungen sind ausgeschlossen (Ausnahme: standortgebundenes Personal). Im Rahmen der von der Dreispitzverwaltung vergebenen Baurechte erlangte die Dreispitzverordnung zivilrechtlich auch im Münchensteiner Teil des Dreispitz’ Gültigkeit. Planungsstand 2010

heutige Bauzonen © Herzog & de Meuron 2003

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Vision Dreispitz Die Architekten Herzog & de Meuron legten 2002 im Auftrag der Planungspartner mit der ‚Vision Dreispitz’ ein Leitbild für die Entwicklung des Dreispitz’ vor. Dieses erfüllt die Funktion einer städtebaulichen Studie, mit der zugleich Entwicklungspotenziale der einzelnen Teilbereiche des Areals untersucht und offengelegt wurden. Übergeordnete Zielvorstellung ist die Öffnung und Transformation des bislang abgeschlossenen Areals hin zu einem lebendigen und vielfältig genutzten, urbanen Agglomerationsteil, mit dem nicht nur Verbindungen in die umgebenden Siedlungsbereiche geschaffen, sondern auch unterschiedliche Teilgebiete des Dreispitz’ ihrer Eigenart gemäss weiterentwickelt werden sollen. Dabei führen die Autoren einprägsame Begriffe ein, mit denen Gebiete sowie stadträumliche Elemente benannt werden: So verbindet der zentrale ‚Broadway’ als mögliche Grünachse die Teilgebiete ‚Manhattan’ (Nordspitze), mit ‚Soho’ (kleinteilige Struktur im mittleren Bereich) und die Industrie- und Lagerareale ‚Queens’ (Südspitze). Die Vision sieht Entwicklungsschwerpunkte an den beiden Spitzen vor, mit einem Hochhauscluster und einem Dienstleistungsschwerpunkt im Norden und der Möglichkeit grossteiliger Baustrukturen im Süden. Für den gesamten Dreispitz waren Mischnutzungen vorgesehen. Als neuer Verkehrsknotenpunkt stellt die mittlerweile realisierte S-Bahn-Station Dreispitz am künftigen Platz am Depot-Dreispitz den wichtigsten Verkehrsknoten dar. Im Bereich des Freilagers sahen die Architekten einen ‚Campus des Bildes’ als Schwerpunkt für kulturelle und Bildungseinrichtungen vor (heute ‚Kunstfreilager’). Die besondere Stärke der ‚Vision’ besteht vor allem darin, Möglichkeiten einer Entwicklung planerisch vorwegzunehmen und zu veranschaulichen und damit gedanklich erst verfügbar zu machen.

Plan: Struktur Dreispitz © Herzog & de Meuron 2003

Bild rechts: Nordspitze und Platz am DepotDreispitz © Herzog & de Meuron 2003

Bild rechts: ‚Broadway’ © Herzog & de Meuron 2003

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Entwicklungsplanung Dreispitz


Entwicklungskonzeption Dreispitz Das Büro Ernst Basler + Partner erarbeitete bis 2003 die ‚Entwicklungskonzeption Dreispitz’, um die Machbarkeit der ‚Vision’ zu überprüfen und weitere Planungsschritte in Form einer Umsetzungsstrategie aufzuzeigen. Dabei wurden zwei Szenarien ‚Lego’ und ‚Duplo’ geprüft, die mit unterschiedlichen Entwicklungsdynamiken das Spektrum einer Umsetzung der ‚Vision’ darstellen. Beide wurden dabei in rechtlicher, organisatorischer, städtebaulicher, wirtschaftlicher, umweltbezogener und technischer Hinsicht als im Wesentlichen für realisierbar erachtet. Aufgrund der Beurteilung wurde empfohlen die Zusammenarbeit der Planungspartner zu institutionalisieren, die Öffentlichkeitsarbeit zu verstetigen, das bestehende Recht anzupassen, Instrumente zum Schutz von wertschöpfungsextensiven Nutzungen einzuführen, sowie den Finanzierung inkl. Vorteilsund Lastenausgleich zu regeln. Zudem sollten Fragen des Städtebaus wie der Freiräume, sowie Verkehrsaspekte hinsichtlich Strassenkapazitäten und lokaler Umweltbelastung eingehend bearbeitet werden. Kompensationen von Verkehrsbelastungen wurden dabei auch im Bereich ressourcensparenden Bauens und Betreibens von Gebäuden als möglich befunden.

Umwelt Um Umweltthemen im Rahmen der Entwicklungsplanung frühzeitig und im Sinne einer Gesamtabwägung angemessen berücksichtigen zu können, wurden bereits 2005 mit der ‚Projektbeurteilung Umwelt’ verschiedene Entwicklungsszenarien untersucht. Dabei wurde ein Fokus auf die Themen Luftqualität, Lärm und Störfall gelegt. Wie weite Teile des Agglomerationsraumes liegt der Dreispitz in einem Luftsanierungsgebiet. Das raumplanerische Ziel der Nachverdichtung im Innern (Nutzung bereits versiegelter Flächen, weitgehend vorhandene Erschliessung, kürzere Wege durch höhere Dichte, Städtebau) steht dabei dem umweltrechtlichen Ziel der Einhaltung der Luftgrenzwerte entgegen. Auf Basis des Gesamtverkehrsmodells wurden verschiedene Verdichtungsszenarien in Abhängigkeit ihrer Verkehrserzeugung und bezüglich einer Obergrenze hinsichtlich der Emissionen verschiedener Luftschadstoffe beurteilt. Eine Verdichtung des heutigen Bestands auf künftig ca. 800'000 m2 BGF wurde als möglich erachtet, sofern die Gesamtfahrtenzahl auf einem Niveau begrenzt werden kann, das bedeutend unter einem proportionalem Anwachsen der heutigen Verkehrserzeugung liegt. Daraus wurde die Zielsetzung abgeleitet, dem öffentlichen sowie dem Fuss- und Veloverkehr eine hohe Priorität zuzukommen zu lassen. Zugleich sind im Bereich Luftreinhaltung kompensatorische Massnahmen auch hinsichtlich der Gebäude-Emissionen festzusetzen.

Luftqualität (Nachverdichtung und Energie)

Die verschiedenen Szenarien sind aus Sicht des Störfallrisikos realisierbar.

Störfall

Lärmsensiblere Nutzungen wie Wohnen sollen aufgrund der Mitwirkungen zur ‚Vision Dreispitz’ und der ‚Entwicklungskonzeption’ zur Reduktion von Konflikten und gegenüber den Zielen der ‚Vision Dreispitz’ nur noch in den Entwicklungsgebieten möglich sein. Mit detaillierten Festsetzungen ist der Umgang mit der Thematik situationsbezogen und in enger Zusammenarbeit der behördlichen Fachstellen sowie der Grundeigentümerin zu untersuchen.

Lärm

Als weitere Themen sind einerseits der Umgang mit Altlasten, Gewässerschutz, Meteorwasser im Rahmen eines generellen Entwässerungsplans (GEP) zu behandeln und andererseits Fragen des ökologischen Ausgleichs mit der Nutzungsplanung umzusetzen.

Weitere Themen

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Städtebau und Freiraum Um eine hochwertige Gestaltqualität der gebauten Umwelt zu erreichen, wurden in bisherigen Studien städtebauliche wie freiraumplanerische Fragen behandelt. Dabei gilt es im Dreispitz besonders zu würdigen, dass hinsichtlich räumlichgestalterischer Fragen sowohl auf die Prozesshaftigkeit und Offenheit der Transformation, als auch auf die Dauerhaftigkeit bestehender Strukturen reagiert werden muss. Grundsätzlich wurde ein Anknüpfen an die vorgefundenen Raumstrukturen als sinnvoll erachtet. Dies soll künftig durch neue Festsetzungen im Sinne von Regelwerken berücksichtigt werden. Gleichzeitig ist mit einer Öffnung des Areals eine bessere räumlich-funktionelle Integration des Dreispitz’ in die ihn umgebende Siedlungsstruktur vorgesehen. Städtebau

Städtebaulich wurden die unterschiedlichen Teilgebiete ihrer heutigen und künftig möglichen Charakteristik nach separat betrachtet: für die Entwicklungsgebiete sind durch deren hohen Bedeutung für den Entwicklungsprozess qualitätssichernde Verfahren vorgesehen. So ist das Kunstfreilager das Ergebnis eines zweistufigen Wettbewerbs (2006/07). Den Dreispitz arrondierend wurde ausserdem ein Wettbewerb zur Gestaltung des Platzes am Depot Dreispitz durchgeführt (2008/09). Anders als in den Entwicklungsgebieten sollen die baulichen Vorgaben für die Arbeitsgebiete aus den bestehenden Bebauungsregeln der Dreispitz-Verordnung weiterentwickelt werden.

Freiraum

Freiraumplanerisch ist mit einem ‚Freiraumkonzept’ (2005) durch die Metron AG aufgezeigt worden, wie der Bestand so transformiert werden kann, dass Grünraum- und ökologische Qualitäten im Dreispitz deutlich verbessert werden können. Die Freiräume sollen in engem Zusammenhang mit der Baustruktur der jeweiligen Teilgebiete stehen, eine überdurchschnittliche Gestaltqualität haben und grundsätzlich öffentlich zugänglich sein. Sie dienen der Erholung, als Basis für den ökologischen Ausgleich und zur Biotopvernetzung sowie für eine bessere Durchgängigkeit für Fussgängerinnen und Fussgänger. Es ist beabsichtigt, die bisherigen Erkenntnisse im Rahmen der Nutzungsplanung mit allen anderen relevanten Themen zu einer Synthese zu bringen.

Plan rechts: Idealentwicklung Freiräume © Metron 2005

Bilder: Testmodelle unterschiedlicher Bebauungsstrukturen © Hochbau- und Planungsamt 2006

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Verkehr Es ist vorgesehen, im Rahmen einer Gesamtverkehrsstrategie Dreispitz alle Aspekte der Mobilität zusammenzuführen. Zentraler Baustein hierfür ist das Gesamtverkehrskonzept Dreispitz (GVK), das verschiedene Grundlagen und Untersuchungen zu den einzelnen Verkehrsarten systematisch zusammenführt. Dabei wurde ein Massnahmenkatalog mit 32 Massnahmen entwickelt, die für die Umsetzung des GVK im Rahmen der angestrebten Transformation des Dreispitz’ erforderlich werden. Die Koordination aller Arbeiten wird die Grundeigentümerin CMS übernehmen, die Federführung der einzelnen Massnahmen wird durch jeweils einen der Entwicklungsträger übernommen. Mit dem GVK erfolgte eine Abstimmung der Zielsetzungen zwischen den einzelnen Verkehrsträgern und Anspruchsgruppen: Der öffentliche Verkehr spielt für die Erschliessung des transformierten Dreispitz’ eine zentrale Rolle, da eine massgebliche Verringerung des Anteils des motorisierten Individualverkehrs am Modal-Split eine zentrale Voraussetzung für die erwünschten Dichten und Nutzungen gemäss der Entwicklungsplanung ist (siehe ‚Projektbeurteilung Umwelt’). Die Tramlinie im Bereich der Wien-Strasse (‚mittlerer Broadway’) ist das Rückgrat dieser ÖV-Erschliessung. Dem Trambetrieb kommt dabei die Funktion eines wichtigen Impulsgebers für den Transformationsprozess zu. Ohne eine frühzeitige Einführung einer Tramlinie würde erhebliches Potenzial zur Förderung des Transformationsprozesses vergeben werden.

Öffentlicher Verkehr

Der Fussverkehr wird im künftigen Dreispitz ebenfalls eine wichtige Rolle spielen. Er ist auf möglichst direkte Verbindungen zwischen wichtigen Zielen angewiesen, weshalb neue Querverbindungen durch die heutige Bebauungsstruktur einen hohen Stellenwert erhalten.

Fussverkehr

Dem hohen Stellenwert des Veloverkehrs wird unter anderem dadurch Rechnung getragen, dass Velo-Haupterschliessungsachsen vorgesehen sind: neben der zentralen Frankfurt-Strasse sind das parallel zum ‚mittleren Broadway’ Mailand-, Florenz- und Venedig-Strasse. Auch im Bereich Veloverkehr sollen Querverbindungen zur Vermeidung von Umwegen berücksichtigt werden.

Veloverkehr

Der motorisierte Verkehr soll den Dreispitz künftig möglichst wenig belasten. Die Zufahrten zum Areal sollen weitgehend über das übergeordnete Netz erfolgen, mit peripheren Lagen von Einstellhallen. Innerhalb des Dreispitz’ sollen die Wien-Strasse (‚mittlerer Broadway’) für den motorisierten Verkehr gesperrt, die Frankfurt-Strasse im Bereich der Kreuzung mit der Wien-Strasse unterbrochen und die Tempo 30-Zone beibehalten werden. Für den schweren Nutzverkehr ist im Nordteil des Dreispitz’ ein Einrichtungsverkehr zu schaffen. Mit diesen Massnahmen können sowohl eine gute Erschliessung des Dreispitz’ für den motorisierten Verkehr gewährleistet, als auch eine möglichst grosse Entlastung der Strassenräume im Dreispitz zu Gunsten der Aufenthaltsqualität und des Langsamverkehrs erreicht werden.

Motorisierter Verkehr

Dem Güterverkehr auf der Schiene kommt auch heute noch eine wichtige Erschliessungsfunktion zu. Mögliche Konflikte mit neuen Verkehrsträgern ergeben sich insbesondere bei einem Nebeneinander von Gütergleis und Tramlinie in der Wien-Strasse. Mit der Inbetriebnahme der Tramlinie ist dort eine Ersatzlösung für die Gütergleisverbindung erforderlich. Langfristig soll die Option Güterverkehr auf der Schiene durch Freihaltung der Lichtraumprofile gewahrt bleiben.

Güterbahnverkehr

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Initialprojekt: Hochschule für Gestaltung und Kunst Durch den Beschluss der Trägerkantone der Fachhochschule Nordwestschweiz obliegt dem Kanton Basel-Stadt die Realisierung der Hochschule für Gestaltung und Kunst (HGK). Für deren Projektierung wurde ein zweistufiger Projektwettbewerb ‚Entwicklung Kunstfreilager/ Dreispitz Hochschule für Gestaltung und Kunst (HGK FHNW)’ ausgelobt und 2007 abgeschlossen. Im Herbst 2013 soll der Betrieb der HGK im Dreispitz aufgenommen werden. Bis dahin sind neben den neuen Hochbauten im Perimeter Kunstfreilager unter anderem verschiedene Anpassungen am Verkehrsregime vorzunehmen. Parallel will die Grundeigentümerin weitere Bauvorhaben im Bereich Kultur, Arbeiten und Wohnen sowie hinsichtlich der Freiraumgestaltung umsetzen bzw. koordinieren. Die Entwicklung des Kunstfreilagers wird dem Transformationsprozess wesentliche Impulse geben. Alleine durch die HGK wird der Perimeter von ca. 1’000 Student/innen und Dozent/innen belebt werden.

Wettbewerb HGK: 1. Preis, Überarbeitung Neubau © Morger Dettli Arch. 2008

Quartierplan Kunstfreilager Um die Hochschule im Münchensteiner Kunstfreilager ansiedeln zu können, wurde der Quartierplan ‚Kunstfreilager’ ausgearbeitet. Mit ihm wurde die bisherige Industriezone J2 ersetzt. Mit einstimmigem Beschluss der Gemeindeversammlung (18. September 2008) und der Genehmigung durch den Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft (17. März 2009) ist der Quartierplan rechtskräftig geworden. Er wird durch einen Quartierplanvertrag zwischen der Gemeinde Münchenstein und der Christoph Merian Stiftung ergänzt, der Aufgaben und Zuständigkeiten der Umsetzung definiert. Unter anderem werden darin die Führung eines Flächen- und Lärmkatasters, die Einsetzung eines Ausschusses für Gestaltungsfragen, die Umsetzung von Freiräumen und ökologischem Ausgleich sowie die Parkplatzthematik geregelt. 12

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Initialprojekt: Bernoulli - Walkeweg Zum Areal um die S-Bahn-Station Dreispitz wurde 2008/09 unter Federführung des Kantons Basel-Stadt gemeinsam mit der CMS und den SBB ein gekoppelter Projekt- und Ideenwettbewerb durchgeführt. Mit dem Wettbewerb wurde primär das Ziel verfolgt, die Anbindung des Dreispitz’ an den öffentlichen Verkehr zu verbessern. Mit einem Projektteil war aufzuzeigen, wie der Knoten des öffentlichen Verkehrs um die Linien der S-Bahn, der beiden den Dreispitz östlich flankierenden Tramlinien 10 und 11 sowie den Buslinien 36 und 37 besser an den Dreispitz angebunden und dabei räumlich gestaltet werden kann. Ein mischgenutzter Hochbau soll zur Verdichtung und Belebung beitragen, und dabei einen städtebaulichen Akzent an der für den Dreispitz bedeutenden Punkt setzen. Die hochfrequentierte Dreispitz-Kreuzung (Münchensteinerstrasse/ Leimgrubenweg) wird dabei den Verkehrsanforderungen anzupassen sein, wobei sicherheitsrelevante Verbesserungen für die Nutzbarkeit der Trams sowie für Fussgänger/innen und Velofahrer/innen zu berücksichtigen sind.

Wettbewerb Bernoulli-Walkeweg 1. Preis © Bachelard Wagner Architekten, Berchtold Lenzin Landschaftsarchitekten 2009

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Nutzungsplanung Bebauungsplan/ RahmenQuartierplan

Die bestehenden Industriezonen im Dreispitz sind für die vorgesehenen Mischnutzungen und Nachverdichtungen nicht geeignet. Grundsätzlich sind heute lärmempfindliche Nutzungen wie z.B. Wohn- oder Schulnutzungen nicht zugelassen. Auf Basis des ‚Städtebaulichen Rahmenvertrags’ verfolgen die Planungspartner daher das Ziel einer neuen Nutzungsordnung. Diese soll mit Rahmen-Nutzungsplänen für den gesamten Dreispitz umgesetzt werden, welche die Ziele der Entwicklungsplanung für alle Eigentümer, inklusive den (Unter-) Baurechtnehmern, verbindlich machen. Sie sind durch die Legislative zu beschliessen. Neben dem bereits rechtskräftigen Quartierplan ‚Kunstfreilager’ in Münchenstein, sind ein Bebauungsplan auf baselstädtischer und ein Rahmen-Quartierplan auf Münchensteiner Seite vorgesehen. Weitere projektbezogene Sondernutzungspläne sollen – wo notwendig und sinnvoll – die städtebauliche Gestaltung für einzelne Teilbereiche präzisieren.

Ergänzende Verträge

Die Nutzungspläne sollen durch Verträge mit Regelungen zur Umsetzung der Planungen sowie zu Verpflichtungen der Grundeigentümerschaft und der öffentlichen Hand ergänzt werden. Im Rahmen der Nutzungsplanung ist vorgesehen, mit flexiblen Regelmechanismen auf die Langfristigkeit des Transformationsprozesses zu reagieren.

Planungsablauf Jahr

bisher

Planungsschritt

2002/03 Vision Dreispitz 2003 2005

Entwicklungskonzeption Freiraumkonzept Projektbeurteilung Umwelt

2005 Entwurf Richtplan Dreispitz 2005/06 Mitwirkung 2006 Entwurf Richtplan Dreispitz (überarbeitet) 2007 Wettbewerb Kunstfreilager 2008 Städtebaulicher Rahmenvertrag Quartierplan Kunstfreilager

künftig

2009 2010

Gesamtverkehrskonzept Grundlagenerarbeitung Nutzungsplanung

2011

Entwurf Nutzungsplanung (Planauflage BS/ Mitwirkung M’stein) Mitwirkung Ratschlag BS/ M’stein Gemeindeversammlung M’stein Grossrat BS Regierung BL

Dokument(e)

Buch Herzog & de Meuron (Christoph Merian Verlag) Bericht Ernst Basler + Partner * Bericht Metron* Bericht Amt für Raumplanung BL* Bericht BS/ M’stein Bericht BS/ M’stein* Bericht BS/ M’stein* Jurybericht CMS/ BS* Vertrag BS/ BL/ M’stein/ CMS* Reglement, Pläne, Bericht M’stein* Bericht EBP* --

Reglemente, Pläne, Berichte BS/ M’stein Bericht BS/ M’stein Bericht BS/ M’stein Beschluss Beschluss Genehmigung

* Die mit Stern gekennzeichneten Berichte können im Internet heruntergeladen werden: http://www.bvd.bs.ch/hpa/planung/hpa-p-projekte/hpa_p_dreispitz.htm 14

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Fazit: Zentrale Herausforderungen Die Entwicklungsplanung stellt mit den dargestellten Zielen an alle Beteiligten verschiedene Herausforderungen, anhand derer die Entwicklungsplanung zusammenfassend charakterisiert werden kann: Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung im Spannungsfeld zwischen einer ressourcenschonenden Innenentwicklung (Raumplanungsrecht) und den aufgrund der Vorbelastung sehr hohen Anforderungen an eine Entwicklung im Bestand (Umweltrecht).

Innenentwicklung

Planung als vorausschauendes Handeln im Hinblick auf eine gewünschte Entwicklung, um künftige Gestaltungsoptionen offen zu halten.

Vorausschauendes Handeln

Entwicklung von Strategien der Offenheit, um den Transformationsprozess über den Zeitraum einer Generation begleitend zu gestalten, ohne über zuverlässige Prognosen des künftigen wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Strukturwandels zu verfügen.

Strategien der Offenheit

Behutsame Transformation des Bestands zu (teilweise) neuen Strukturen unter Aufrechterhaltung von funktionalen Abläufen, bestehenden Baurechten und unterschiedlichen Nutzeransprüchen. Insbesondere Umgang mit der grossen Bandbreite an Ansprüchen an eine Entwicklung, insbesondere mit dem Wunsch nach einer wertsteigernden Entwicklung sowie dem Ermöglichen bestehender und wertschöpfungsextensiver Nutzungen.

Behutsame Transformation

Interkantonale und interkommunale Planung mit erhöhtem organisatorischen Aufwand, unterschiedlichen Zuständigkeiten und einer Vielzahl von Akteuren.

Grenzen überschreiten

Kunstkredit, ‚5 Parks’ © Beat Brogle 2006

Bearbeitung und Layout: Bau- und Verkehrsdepartement Basel-Stadt, Hochbau- und Planungsamt, Abteilung Städtebau- und Nutzungsplanung, Axel Schubert/ Ivan Rosenbusch Rittergasse 4, Postfach, 4001 Basel Planungsstand 2010

Impressum

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Plan

Arbeits- und Entwicklungsgebiete; „Broadway“ © Hochbau- und Planungsamt 2010

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