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Dr. Benjamin Monheim LL.M. Rechtsanwalt Innere Kanalstr. 15 50823 Köln T +49 (0) 221 5108 4178 E benjamin.monheim@osborneclarke.de

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Wahl der „richtigen“ Rechts- bzw Gesellschaftsform: Kurzer Vergleich von GmbH, UG (haftungsbeschränkt), Ltd. und AG

2.1

Einführung: Allgemeines

Wie bereits einführend in Kapitel 1 bemerkt, ist die Frage nach der „richtigen“ Rechts- oder Gesellschaftsform für das Start-up aus juristischer Sicht eine der zentralsten. Aus den in Kapitel 1 genannten Gründen empfehlen wir Euch möglichst frühzeitig – insbesondere aus Gründen der Begrenzung der persönlichen Haftung – , die für Euch und Euer Start-up wichtige Weichenstellung der Gründung der „richtigen“ Gesellschaft vorzunehmen. Bei der Frage, welche Rechtsform die „richtige“ für Euer Start-up ist, spielen natürlich individuelle Rahmenbedingungen eine große Rolle. Gleichwohl werden aber ganz regelmäßig und überwiegend (unter anderem) folgende Entscheidungsparameter im Hinblick auf die Anforderungen an die Start-up-Gesellschaft formuliert, die uns eine pauschale Empfehlung der richtigen Rechtsform ermöglichen: •

persönliche Haftungsbegrenzung der Gründer

Gründungsaufwand (insbesondere in finanzieller Hinsicht)

Reputation bzw. Image der Rechtsform im Geschäftsverkehr

administrativer Aufwand in der Führung des Unternehmens (z.B. Veröffentlichungspflichten im Hinblick auf den Jahresabschluss oder ähnliches) und

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