www.osborneclarke.de
Dr. Benjamin Monheim LL.M. Rechtsanwalt Innere Kanalstr. 15 50823 Köln T +49 (0) 221 5108 4178 E benjamin.monheim@osborneclarke.de
2
Wahl der „richtigen“ Rechts- bzw Gesellschaftsform: Kurzer Vergleich von GmbH, UG (haftungsbeschränkt), Ltd. und AG
2.1
Einführung: Allgemeines
Wie bereits einführend in Kapitel 1 bemerkt, ist die Frage nach der „richtigen“ Rechts- oder Gesellschaftsform für das Start-up aus juristischer Sicht eine der zentralsten. Aus den in Kapitel 1 genannten Gründen empfehlen wir Euch möglichst frühzeitig – insbesondere aus Gründen der Begrenzung der persönlichen Haftung – , die für Euch und Euer Start-up wichtige Weichenstellung der Gründung der „richtigen“ Gesellschaft vorzunehmen. Bei der Frage, welche Rechtsform die „richtige“ für Euer Start-up ist, spielen natürlich individuelle Rahmenbedingungen eine große Rolle. Gleichwohl werden aber ganz regelmäßig und überwiegend (unter anderem) folgende Entscheidungsparameter im Hinblick auf die Anforderungen an die Start-up-Gesellschaft formuliert, die uns eine pauschale Empfehlung der richtigen Rechtsform ermöglichen: •
persönliche Haftungsbegrenzung der Gründer
•
Gründungsaufwand (insbesondere in finanzieller Hinsicht)
•
Reputation bzw. Image der Rechtsform im Geschäftsverkehr
•
administrativer Aufwand in der Führung des Unternehmens (z.B. Veröffentlichungspflichten im Hinblick auf den Jahresabschluss oder ähnliches) und
18