Getting Started – Kostenloses E-Book für deutsche Startups

Page 169

www.osborneclarke.de

depflichtig, so dass unter bestimmten Umständen schon kein Verstoß gegen das Vollzugsverbot vorliegt. Eine Anzeige gegenüber der Kartellbehörde ist dann nicht erforderlich. Soweit allerdings ein Verstoß gegen das Vollzugsverbot feststeht, ist eine Anzeige in der Regel auch sinnvoll, weil das Bundeskartellamt das „Nachtatverhalten“ der Beteiligten auch bei der Bemessung eines etwaigen Bußgeldes berücksichtigt. Aus dem gleichen Grund sollte der Anzeigepflicht nach Entdeckung des Verstoßes möglichst schnell nachgekommen werden. Zudem ist auch der Verstoß gegen die Anzeigepflicht selbst bußgeldbewehrt. Und nicht zuletzt kann nur so die Unwirksamkeit der betroffenen Rechtsgeschäfte vermieden werden. 10.10

Fazit

Das Erfordernis einer kartellrechtlichen Anmeldung wird gerade im Bereich der VCFinanzierung häufig übersehen oder erst spät berücksichtigt. Um die beschriebenen rechtlichen Schwierigkeiten zu vermeiden, solltet Ihr zusammen mit den Investoren bereits zu Beginn der Verhandlungen klären, ob eine Anmeldepflicht in Deutschland oder weiteren Staaten besteht. Je frühzeitiger diese Prüfung erfolgt, desto schneller kann das Vorhaben letztlich vollzogen werden. Soweit jedoch bereits gegen das Vollzugsverbot verstoßen wurde, empfiehlt sich regelmäßig die Anzeige des Verstoßes gegenüber dem Bundeskartellamt. Eine unverzügliche Kooperation kann wesentlich dazu beitragen, dass die Kartellbehörde gerade bei Seed- und Early-Stage-Investitionen von der Verhängung eines Bußgeldes absieht. Zudem werden die Beteiligten nur so ihrer Pflicht zu Anzeige des Vollzugs von Zusammenschlussvorhaben gerecht.

168


Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.