BR Aufsichtsrat 2018

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VERSICHERUNGSSCHUTZ

FÜR ARBEITNEHMERVERTRETERiNNEN IN AUFSICHTSRÄTEN UND ANDEREN KONTROLLGREMIEN


IMPRESSUM: Herausgeber: Österreichischer Gewerkschaftsbund, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1 Tel.: 01 534 44 39, E-Mail: oegb@oegb.at, Web: www.oegb.at DVR-Nr. 0046655, ZVR 576 439 352 Verantwortlich: Romana Steininger ÖGB – Organisation, Koordination, Service/Betriebsarbeit Verleger und Hersteller: Verlag des Österreichischen Gewerkschaftsbundes GmbH A-1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1 Verlags- und Herstellungsort: Wien Grafik: Walter Schauer, Fotos: ÖGB Verlag/Paul Sturm Jänner 2018


DER VERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR ARBEITNEHMERVERTRETERiNNEN BetriebsrätInnen und PersonalvertreterInnen üben ihre Funktion oft unter schwierigsten Bedingungen aus. Eine besondere Herausforderung stellt sich ArbeitnehmervertreterInnen, die durch ihre Funktion in Aufsichtsräten, aber auch in Beiräten, Kuratorien oder sonstigen Kontrollgremien vertreten sind. Mitwirkung und Mitgestaltung von wirtschaftlichen Entscheidungen heißt auch Mitverantwortung. Mitglieder in solchen Gremien haften persönlich für ihr Verhalten in der Ausübung dieses Mandats. Um diese ArbeitnehmervertreterInnen gegen eventuelle Schadenersatzansprüche abzusichern, hat der ÖGB eine Gruppenversicherung mit der Wiener Städtischen Versicherung AG (Vienna Insurance Group) abgeschlossen. Der ÖGB hat damit für jene ArbeitnehmervertreterInnen, die Gewerkschaftsmitglieder sind, eine Maßnahme zur Absicherung der finanziellen Risiken gesetzt, die sich durch die Ausübung dieser wichtigen Kontrolltätigkeit in den Unternehmen ergeben könnten.

Die Skriptenreihe des VÖGB zum Thema Wirtschaft, Recht, Mitbestimmung bietet umfassende Informationen zur Mitwirkung im Aufsichtsrat. Downloaden oder bestellen auf www.voegb.at IFAM Seminare – Ausbildung für ArbeitnehmervertreterInnen im Aufsichtsrat. Seminaranmeldung auf www.voegb.at

WER FÄLLT UNTER DEN VERSICHERUNGSSCHUTZ? Sämtliche BelegschaftsvertreterInnen (z.B. BetriebsrätInnen, PersonalvertreterInnen, sonstige ArbeitnehmervertreterInnen einschließlich KonzernbelegschaftsvertreterInnen) in Aufsichtsräten, Beiräten und Kuratorien, sowie in sonstige Kontrollgremien entsandte Personen, unabhängig von Rechtsgrundlagen und Bestellungsmodalitäten, die

»» im Zeitpunkt der Inanspruchnahme eine mindestens 8 Monate durchgehende ÖGBMitgliedschaft vorweisen

»» und eine Meldung über die Entsendung in das betreffende Gremium bei der zuständigen Gewerkschaft oder beim ÖGB vorgenommen haben.

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DECKUNGSUMFANG AB 1.1.2017 »» Wenn ein Mitglied wegen eines Verstoßes für einen Vermögensschaden auf ­Schadenersatz in Anspruch genommen wird.

»» Personen- und Sachschäden sowie aus solchen entstehende Vermögensschäden. »» Gerichtliche/Außergerichtliche Kosten der Feststellung und Abwehr einer »»

behaupteten Schadenersatzpflicht, auch, wenn sich der Anspruch als unberechtigt erweist. Kosten der Verteidigung in einem Strafverfahren, das wegen eines Verstoßes eingeleitet wurde, der einen Versicherungsanspruch begründen könnte, sofern diese Kosten auf Weisung des Versicherers aufgewendet wurden.

DER VERSICHERUNGSSCHUTZ BEI VERSTÖSSEN AB 1.1.2017 »» 200.000 Euro maximal pro versicherter Person »» 2 Mio Euro höchstens pro Versicherungsfall

(wenn mehrere Personen an einem Versicherungsfall beteiligt waren)

»» Kein Selbstbehalt

DER VERSICHERUNGSSCHUTZ BEI VERSTÖSSEN IM ZEITRAUM 1.1.2007 BIS 1.1.2017 »» 75.000 Euro maximal pro Person »» 2 Mio Euro höchstens pro Versicherungsfall

(wenn mehrere Personen an einem Versicherungsfall beteiligt waren)

»» Kein Selbstbehalt

DER VERSICHERUNGSSCHUTZ BEI VERSTÖSSEN IM ZEITRAUM 1.1.1978 BIS 1.1.2007 »» 75.000 Euro maximal pro Person »» Kein Selbstbehalt

RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG AB 1.1.2017 »» Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung im Strafverfahren vor Gerichten oder Verwal»»

tungsbehörden (wenn kein Schadenersatzanspruch zu erwarten ist, sonst Haftpflichtversicherung – siehe oben): maximal 50.000 Euro pro Versicherungsfall. Ermittlungs-Straf-Rechtsschutz für die Vertretung im Vorverfahren: Kostenzahlungen von maximal 25 % der obigen Versicherungssumme

Kein Versicherungsschutz besteht bei „Vorsatz“.

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DIE MELDUNG „AR 1“ Formular zur Meldung der Entsendung in das Gremium Die Meldung erfolgt mit dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen ­Formular, es ist an die zuständige Gewerkschaft oder an den ÖGB (Adressen auf Seite 8) zu senden. „AR 2“ Formular zur Meldung von Änderungen der Entsendung in das Gremium Eine Veränderung der Entsendung während der Funktionsperiode ist mit diesem Formular vorzunehmen, es ist ebenfalls vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die zuständige Gewerkschaft oder an den ÖGB (Adressen auf Seite 8) zu senden. Die Formulare sind über die Webseite www.betriebsraete.at downloadbar bzw. können per E-Mail über betriebsarbeit@oegb.at angefordert werden. Meldung und Änderungsmeldungen sind nur für die jeweilige Periode der Entsendung gültig! Wird wieder „NEU“ in ein Gremium entsandt, ist auch wieder eine „NEUE MELDUNG“ erforderlich!

DER VORGANG IM ERNSTFALL Bei gerichtlichem bzw. behördlichem Vorgehen gegen eine/n ArbeitnehmervertreterIn oder der Behauptung, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten von ihr/ihm verletzt wurden, ist umgehend (!) von ihr/ihm die zuständige Gewerkschaft und im Einvernehmen die Wiener Städtische Versicherung AG (Vienna Insurance Group) zu verständigen. Alles zur Aufklärung des Falles dienliche, wie zum Beispiel Gerichtsstücke und selbstverfasste Sachverhaltsdarstellungen, sind von dem/von der ArbeitnehmervertreterIn an die zuständige Gewerkschaft zu senden. Für den konkreten Fall ist jeweils eine Deckungszusage der Wiener Städtischen Versicherung AG (Vienna Insurance Group) notwendig!

ACHTUNG! »» Bei verzögertem Mitteilen droht der Verlust des Versicherungsschutzes. »» Zur Wahl eines Rechtsanwaltes hat die Wiener Städtische Versicherung AG (Vienna Insurance Group) im Vorhinein ihre Zustimmung zu geben!

Für allfällige weitere rechtliche Anfragen steht Kollegin Mag.a Martina Tommasini, Tel: 01 53 444 39142, E-Mail: martina.tommasini@oegb.at, zur Verfügung.

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DIE FORMULARE AUF WWW.BETRIEBSRAETE.AT

AR 2

Veränderung

der

Entsendung der ArbeitnehmervertreterInnen

in

Aufsichtsrat, Beirat, Kuratorium, sonstiges Kontrollgremium:* ................................................. *nicht Zutreffendes streichen

Veränderung

der

Entsendung

von

Firmenname .............................................................................................................................. Anschrift ..................................................................................................................................... ............ .......................................................................................... Gesellschaftsform ................ Postleitzahl

AR 1

Datum der Delegierung ..................................................................... Gesamtzahl ......................... der Gremiummitglieder

Entsendung Funktion

Zuname

Vorname

Geburtsdatum

ArbeitnehmervertreterInnen

von

in

Ort d. Betriebes/Untern.

Aufsichtsrat, Beirat, Kuratorium, sonstiges Kontrollgremium:* ................................................. *nicht Zutreffendes streichen

NachfolgerIn

ausgeschieden am

Funktion

Ausscheidungsgrund

Zuname

NachfolgerIn ab

Firmenname .............................................................................................................................. Vorname

Geburtsdatum

Ort d. Betriebes/Untern.

Anschrift .....................................................................................................................................

Privatanschrift

E-Mail

............ .......................................................................................... Gesellschaftsform ................ Postleitzahl

Tel. Erreichbarkeit

Gewerkschaft

Mitgliedsnummer

Fraktion/Liste

Ang. Arb.

Datum der Delegierung ..................................................................... Gesamtzahl ......................... der Gremiummitglieder

Funktion

Zuname

NachfolgerIn

ausgeschieden am

Funktion

Vorname

Funktion

Ausscheidungsgrund

Zuname

Geburtsdatum Zuname

Ort d. Betriebes/Untern. Vorname NachfolgerIn ab

Privatanschrift Vorname

Geburtsdatum Tel. Erreichbarkeit

Privatanschrift

Tel. Erreichbarkeit

Gewerkschaft

Zuname

ausgeschieden am

NachfolgerIn

Ort d. Betriebes/Untern.

E-Mail

Ort d. Betriebes/Untern. Gewerkschaft Mitgliedsnummer

Zuname

Fraktion/Liste

Mitgliedsnummer

Vorname Fraktion/Liste

Ang. Arb.

Zuname

Ausscheidungsgrund

Funktion Vorname

Tel. Erreichbarkeit

Gewerkschaft Mitgliedsnummer Ort d. Betriebes/Untern.

NachfolgerIn ab

Zuname

Geburtsdatum Privatanschrift

Privatanschrift

Gewerkschaft

Mitgliedsnummer

Fraktion/Liste Funktion

Zuname

Fraktion/Liste

Vorname

Ort d. Betriebes/Untern.

E-Mail Tel. Erreichbarkeit Gewerkschaft

Geburtsdatum

Ang. Arb.

Ort d. Betriebes/Untern.

E-Mail

Mitgliedsnummer

Fraktion/Liste

Ang. Arb.

Ang. Arb. Vorname

Privatanschrift

Geburtsdatum

Ort d. Betriebes/Untern.

E-Mail

Tel. Erreichbarkeit

Gewerkschaft

Mitgliedsnummer

Fraktion/Liste

Ort, Datum: ................................................................Funktion Unterschrift: ............................................. Zuname Vorname

Geburtsdatum

delegierendes Organ

Interner Vermerk

Ort d. Betriebes/Untern.

E-Mail

Tel. Erreichbarkeit Geburtsdatum

Vorname

Geburtsdatum

Ang. Arb.

Privatanschrift

Funktion

Geburtsdatum

E-Mail Funktion

Funktion

Privatanschrift

Tel. Erreichbarkeit

Original verbleibt bei der ArbeitnehmerInnenvertretung, Kopien ergehen an die zuständige Gewerkschaft oder an die ÖGB-Betriebsarbeit, Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien (betriebsarbeit@oegb.at) Funktion Zuname

Tel. Erreichbarkeit

Ang. Arb.

Ort d. Betriebes/Untern.

E-Mail

Gewerkschaft

Mitgliedsnummer

Fraktion/Liste

Ang. Arb.

01/2018 Vorname

Privatanschrift

Geburtsdatum

Ort d. Betriebes/Untern.

E-Mail

Gewerkschaft

Mitgliedsnummer

Fraktion/Liste

Ang. Arb.

Ort, Datum: ................................................................ Unterschrift: ............................................. delegierendes Organ

Interner Vermerk

Original verbleibt bei der ArbeitnehmerInnenvertretung, Kopien ergehen an die zuständige Gewerkschaft oder an die ÖGB-Betriebsarbeit, Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien (betriebsarbeit@oegb.at)

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Arbeitnehmervertr

Aufsichtsrat, Beirat, Kuratorium, sonstiges Kontrollgremium*

01/2018

......................


DIE WICHTIGSTEN GESETZE UND LINKS ZUM NACHLESEN: ArbVG – Arbeitsverfassungsgesetz ARV – Aufsichtsratsverordnung AktG – Aktiengesetz GmbHG – GmbH-Gesetz

UGB – Unternehmensgesetzbuch SpaltG – Spaltungsgesetz SEG – SE-Gesetz EU-VerschG – EU-Verschmelzungsgesetz

EUROPARECHT: RL 2009/38/EG RL 2001/23/EG RL 2001/86/EG VO 2157/2001 RL 2002/14/EG VO 139/2004/EG VO 802/2004/EG RL 2005/56/EG

EBR-Richtlinie Betriebsübergangs-Richtlinie Beteiligung der Arbeitnehmer an der SE SE-Verordnung Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer EG-Fusionskontrollverordnung Durchführungsverordnung zur EG-Fusionskontrollverordnung Verschmelzungs-Richtlinie

www.oegbverlag.at oder www.betriebsraete.at ArbeitnehmervertreterInnen, die Gewerkschaftsmitglieder sind, sind zum kostenlosen Zugriff der Gesetze auf „SARA online“ berechtigt. www.oegb.at Mitglied werden auf der Webseite des ÖGB. www.betriebsraete.at Allgemeine Informationen, Hilfsmittel zum Thema Betriebsrat, Infos und Formulare zur Versicherung für ArbeitnehmervertreterInnen in Aufsichtsräten und anderen Kontroll­ gremien, Gesetze uvm. www.voegb.at Der VÖGB - Verband Österreichischer Gewerkschaftlicher Bildung bietet spezielle Seminare für BetriebsrätInnen im Aufsichtsrat sowie Skripten zu Wirtschaft-Recht-Mitbestimmung wie Mitwirkung im Aufsichtsrat, Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, Bilanzen, Jahresabschluss u.v.m. www.arbeiterkammer.at oder www.voegb.at Seminarangebot des IFAM, Institut für Aufsichtsrats-Mitbestimmung. www.oegbverlag.at Büchereiservice und Gesetze www.oegb-eu.at Informationen zu Europa-AG, Europäische BetriebsrätInnen www.boeckler.de Informationen zu Europäischen Aktiengesellschaften (SE) und Mitbestimmung www.corporate-governance.at Österreichischer Arbeitskreis für Corporate Governance   7


ADRESSEN DES ÖSTERREICHISCHEN ­GEWERKSCHAFTSBUNDES UND DER IHM ANGEHÖRENDEN GEWERKSCHAFTEN ÖSTERREICHISCHER ­GEWERKSCHAFTSBUND 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1 Telefon: (01) 534 44 39 E-Mail: oegb@oegb.at www.oegb.at

GEWERKSCHAFT DER PRIVATANGESTELLTEN, DRUCK, ­JOURNALISMUS, PAPIER 1034 Wien, Alfred-Dallinger-Platz 1 Telefon: 05 03 01 301 E-Mail: service@gpa-djp.at www.gpa-djp.at

GEWERKSCHAFT ÖFFENTLICHER DIENST 1010 Wien, Teinfaltstraße 7 Telefon: (01) 534 54 E-Mail: goed@goed.at www.goed.at

YOUNION_DIE DASEINSGEWERKSCHAFT 1090 Wien, Maria-Theresien-Straße 11 Telefon: (01) 313 16 8300 E-Mail: info@younion.at www.younion.at

GEWERKSCHAFT BAU-HOLZ 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1 Telefon: (01) 534 44 59 E-Mail: bau-holz@gbh.at www.bau-holz.at

DIE VERKEHRS- UND DIENST­ LEISTUNGSGEWERKSCHAFT VIDA 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1 Telefon: (01) 534 44 79 E-Mail: info@vida.at www.vida.at

GEWERKSCHAFT DER POSTUND FERNMELDEBEDIENSTETEN 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1 Telefon: (01) 534 44 49 E-Mail: gpf@gpf.at www.gpf.at

DIE PRODUKTIONSGEWERKSCHAFT PRO-GE 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1 Telefon: (01) 534 44 69 E-Mail: proge@proge.at www.proge.at

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ADRESSEN DER LANDESORGANISATIONEN DES ÖSTERREICHISCHEN GEWERKSCHAFTSBUNDES BURGENLAND

SALZBURG

7000 Eisenstadt, Wiener Straße 7 Telefon: (02682) 770 Fax: (02682) 770 62 E-Mail: burgenland@oegb.at www.oegb.at/burgenland

5020 Salzburg, Markus-Sittikus-Straße 10 Telefon: (0662) 88 16 46 Fax: (0662) 88 19 03 E-Mail: salzburg@oegb.at www.oegb.at/salzburg

KÄRNTEN

STEIERMARK

9020 Klagenfurt, Bahnhofstraße 44 Telefon: (0463) 5870 Fax: (0463) 5870 330 E-Mail: kaernten@oegb.at www.oegb.at/kaernten

8020 Graz, Karl-Morre-Straße 32 Telefon: (0316) 70 71 Fax: (0316) 70 71 341 E-Mail: steiermark@oegb.at www.oegb.at/steiermark

NIEDERÖSTERREICH

TIROL

3100 St. Pölten, AK-Platz 1 Telefon: (02742) 266 55 Fax: (01) 534 44 104 400 E-Mail: niederoesterreich@oegb.at www.oegb.at/niederoesterreich

6020 Innsbruck, Südtiroler Platz 14–16 Telefon: (0512) 597 77 Fax: (01) 534 44 104 710 E-Mail: tirol@oegb.at www.oegb.at/tirol

OBERÖSTERREICH

VORARLBERG

4020 Linz, Weingartshofstraße 2 Telefon: (0732) 66 53 91 Fax: (01) 534 44 104 211 E-Mail: oberoesterreich@oegb.at www.oegb.at/oberoesterreich

6800 Feldkirch, Steingasse 2 Telefon: (05522) 3553 Fax: (01) 534 44 104 813 E-Mail: vorarlberg@oegb.at www.oegb.at/vorarlberg

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www.oegbverlag.at

Arbeitsverfassungsrecht Band 1 Dr.in Sieglinde Gahleitner, Rechtsanwältin in Wien Univ.-Prof. Dr. Rudolf Mosler, Fachbereich Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität Salzburg Gesetze und Kommentare 155 / 12. Auflage 2015 Hardcover / 432 Seiten / EUR 39,00 ISBN 978-3-99046-100-6 Neben dem kompletten Text des Arbeitsverfassungsgesetzes enthält das Buch sämtliche relevanten Verordnungen – Betriebsrats-Wahlordnung, Bundeseinigungsamts-Geschäftsordnung, Schlichtungsstellen-Geschäftsordnung, Betriebsrats-Geschäftsordnung, Aufsichtsrats-Verordnung, Betriebsratsfonds-Verordnung – sowie das Post-Betriebsverfassungsgesetz und das Bundesbahnstrukturgesetz 2003 (Auszug).

www.arbeitsverfassung.at

Verlag des Österreichischen Gewerkschaftsbundes GmbH | Fachbuchhandlung T +43 1 405 49 98-132 | F +43 1 405 49 98-136 1010 Wien, Rathausstraße 21 www.arbeit-recht-soziales.at | kontakt@arbeit-recht-soziales.at

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WIR VERTRETEN IHRE INTERESSEN ALS ­A RBEITNEHMERiN. Die Gewerkschaftsbewegung hat viel erreicht. Je stärker sie ist, desto ­besser kann sie die Interessen der ArbeitnehmerInnen vertreten – für den einzelnen Menschen und für alle zusammen.

DIE TOP-GRÜNDE, DABEI ZU SEIN ▶▶ Eine starke Gemeinschaft mit über 1,2 Mio. ­Mitgliedern ▶▶ Voller Einsatz für faire Arbeitsbedingungen ▶▶ Jährliche Lohn- und Gehaltserhöhungen ▶▶ Verteidigung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld ▶▶ Kostenloser Rechtsschutz in arbeitsrechtlichen Streitfällen ▶▶ Vergünstigungen bei Einkauf, Freizeit und Kultur

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WIR STEHEN FÜR SOZIALE GERECHTIGKEIT. Wir arbeiten mit aller Kraft dafür, dass ALLE MENSCHEN auf soziale Sicherheit vertrauen können; dass der vorhandene WOHLSTAND GERECHT VERTEILT wird; und dass alle Menschen – alt oder jung, Männer oder Frauen, ­beschäftigt oder arbeitslos, krank oder gesund, in Österreich ­geboren oder nicht – DIE GLEICHEN CHANCEN HABEN. Wir wenden uns kompromisslos gegen jede Art von Diskriminierung, Rassismus, Faschismus und Diktatur.

UNSERE MITGLIEDER MACHEN UNS STARK. Mit ihnen gemeinsam kämpfen wir für eine GERECHTE ARBEITSWELT mit GUTEN ARBEITSBEDINGUNGEN und FAIREN EINKOMMEN; für gesetzlich und kollektivvertraglich geregelte und rechtlich VERBINDLICHE ARBEITSBEZIEHUNGEN und für starke Mitbestimmung; und für eine nachhaltig POSITIVE WIRTSCHAFTLICHE UND GESELLSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG. Wir sorgen in den Betrieben und Dienststellen, in den Branchen, in der Sozialpartnerschaft, der Sozialversicherung und gegenüber der Politik dafür, dass die INTERESSEN DER ARBEITNEHMERINNEN EINE STARKE VERTRETUNG HABEN.

Österreichischer Gewerkschaftsbund 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1 E-Mail: betriebsarbeit@oegb.at

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