Bio-C - DE

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SICHERHEITSDATENBLATT

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)

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Bio-C concentrate

ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens

1.1. Produktidentifikator

Handelsname/Bezeichnung: Bio-C concentrate

Artikel-Nr.:

56-1503, 56-1525, 56-1506

UFI:

A693-RNSC-C80F-DUN3

1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird

Verwendung des Stoffs/Gemischs:

Organisches Abbaumittel mit Geruchsneutralisator

Relevante identifizierte Verwendungen:

Lebenszyklusstadium [LCS]

PW: Breite Verwendung durch gewerbliche Anwender

Produktkategorien [PC]

PC 28: Parfüme, Duftstoffe

PC 37: Wasserbehandlungschemikalien

1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt

Lieferant (Hersteller/Importeur/Alleinvertreter/nachgeschalteter Anwender/Händler): Vaportek Europe Logistic Sarl

6 Route du Grand Lancy

1211 Genève 26 Switzerland

Telefon: +41 22 342 2145

E-Mail: vaportek@gmail.com

E-Mail (fachkundige Person): vaportek@gmail.com

1.4. Notrufnummer

24h: Informationszentrale gegen Vergiftungen Bonn +49 (0) 228 19240

ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren

2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]

Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien

Gewässergefährdend (Aquatic Chronic 3)

Gefahrenhinweise

H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

2.2. Kennzeichnungselemente

Einstufungsverfahren

Berechnungsmethode.

Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]

Das Produkt ist nach EG-Richtlinien oder den jeweiligen nationalen Gesetzen nicht kennzeichnungspflichtig.

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Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung:

Limonen, d-

Gefahrenhinweise für Umweltgefahren

H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Ergänzende Gefahrenmerkmale

EUH208 Enthält Limonen, d-. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

Sicherheitshinweise Prävention

P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

Sicherheitshinweise Entsorgung

P501 Inhalt/Behälter einer geeigneten Recycling- oder Entsorgungseinrichtung zuführen.

* 2.3. Sonstige Gefahren

Mögliche schädliche physikalisch-chemische Wirkungen:

Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

Mögliche schädliche Wirkungen auf den Menschen und mögliche Symptome:

Das Produkt enthält einen Stoff mit endokrinen Eigenschaften.

p-Menth-1-en-8-ol CAS: 98-55-5 ; EC: 202-680-6

Mögliche schädliche Wirkungen auf die Umwelt:

Das Produkt enthält einen Stoff mit endokrinen Eigenschaften.

p-Menth-1-en-8-ol CAS: 98-55-5 ; EC: 202-680-6

Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.

Andere schädliche Wirkungen: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen

3.2. Gemische

Beschreibung:

Organisches Abbaumittel mit Geruchsneutralisator Gefährliche Inhaltsstoffe / Gefährliche Verunreinigungen / Stabilisatoren:

Produktidentifikatoren Stoffname Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]

CAS-Nr.: 7732-18-5

EG-Nr.: 231-791-2 Wasser Der Stoff ist als nicht gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP].

CAS-Nr.: 68987-81-5

EG-Nr.: 691-266-2

CAS-Nr.: 5989-27-5

EG-Nr.: 227-813-5

Index-Nr.: 601-096-00-2

CAS-Nr.: 123-92-2

EG-Nr.: 204-662-3

Index-Nr.: 607-130-00-2

Alcohols, C6-10, ethoxylated propoxylated Aquatic Chronic 2 (H411), Eye Irrit. 2 (H319) Achtung

Limonen, dAquatic Acute 1 (H400), Aquatic Chronic 3 (H412), Asp. Tox. 1 (H304), Flam. Liq. 3 (H226), Skin Irrit. 2 (H315), Skin Sens. 1B (H317)

Gefahr

M-Faktor (akut): 1

Isoamylacetat

Flam. Liq. 3 (H226)

Achtung EUH066

Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16.

ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen

4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Angaben: Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, Betriebsanweisung oder Sicherheitsdatenblatt vorzeigen).

Verunglückten aus der Gefahrenzone entfernen. Beschmutzte, getränkte Kleidung ausziehen.

0 – < 0,1 Gew-%

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Konzentration
30
Gew-%
– ≤ 60
1 – ≤
Gew-%
5
0 – < 1 Gew-%

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Bei Bewusstlosigkeit und vorhandener Atmung in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen. Betroffenen nicht unbeaufsichtigt lassen.

Nach Einatmen:

Für Frischluft sorgen.

Bei Hautkontakt:

Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife.

Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Nach Augenkontakt:

Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen.

Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.

Nach Verschlucken:

Mund ausspülen.

Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen

Keine Daten verfügbar

4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Symptomatische Behandlung.

ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung

5.1. Löschmittel

Geeignete Löschmittel: Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.

5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

Das Produkt selbst brennt nicht.

Gefährliche Verbrennungsprodukte: Bei Brand: Gase/Dämpfe, gesundheitsschädlich

5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen.

5.4. Zusätzliche Hinweise Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.

ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren

6.1.1. Nicht für Notfälle geschultes Personal

Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen:

Personen in Sicherheit bringen.

Schutzausrüstung:

Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.

6.1.2. Einsatzkräfte

Persönliche Schutzausrüstung:

Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8

6.2. Umweltschutzmaßnahmen

Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.

6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung

Für Rückhaltung:

Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen.

Für Reinigung: Wasser (mit Reinigungsmittel)

gemäß
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Verordnung

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6.4. Verweis auf andere Abschnitte

Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7 Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8 Entsorgung: siehe Abschnitt 13

6.5. Zusätzliche Hinweise

Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.

ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung

7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung

Schutzmaßnahmen

Hinweise zum sicheren Umgang:

Persönliche Schutzausrüstung tragen (siehe Abschnitt 8).

Brandschutzmaßnahmen:

Übliche Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes.

Maßnahmen zur Verhinderung von Aerosol- und Staubbildung:

Vermeiden von: Aerosol- oder Nebelbildung

Umweltschutzmaßnahmen:

Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)

Hinweise zur allgemeinen Industriehygiene

Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. Kontakt mit Augen und Haut ist zu vermeiden.

7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten

Technische Maßnahmen und Lagerbedingungen: Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.

Verpackungsmaterialien:

Nur im Originalbehälter aufbewahren/lagern.

Lagerklasse (TRGS 510, Deutschland): 10 – Brennbare Flüssigkeiten, die keiner der vorgenannten Lagerklassen zuzuordnen sind

7.3. Spezifische Endanwendungen

Keine Daten verfügbar

ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen

8.1. Zu überwachende Parameter

8.1.1. Arbeitsplatzgrenzwerte

Grenzwerttyp (Herkunftsland) Stoffname

① Langzeit-Arbeitsplatzgrenzwert

② Kurzzeit-Arbeitsplatzgrenzwert

③ Momentanwert

④ Überwachungs- bzw. Beobachtungsverfahren

⑤ Bemerkung

TRGS 900 (DE) ab 01.02.2013

TRGS 900 (DE)

IOELV (EU)

Limonen, d-

CAS-Nr.: 5989-27-5

EG-Nr.: 227-813-5

Isoamylacetat

CAS-Nr.: 123-92-2

EG-Nr.: 204-662-3

Isoamylacetat

CAS-Nr.: 123-92-2

EG-Nr.: 204-662-3

① 5 ppm (28 mg/m³)

② 20 ppm (112 mg/m³)

⑤ (kann über die Haut aufgenommen werden) DFG,

H, Sh, Y

① 50 ppm (270 mg/m³)

② 50 ppm (270 mg/m³)

⑤ DFG, EU

① 50 ppm (270 mg/m³)

② 100 ppm (540 mg/m³)

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Grenzwerttyp (Herkunftsland)

Stoffname ① Langzeit-Arbeitsplatzgrenzwert

② Kurzzeit-Arbeitsplatzgrenzwert

③ Momentanwert

④ Überwachungs- bzw. Beobachtungsverfahren

⑤ Bemerkung

TRGS 900 (DE) ab 01.02.2013

CITRUS AURANTIUM DULCIS OIL

CAS-Nr.: 8008-57-9

① 5 ppm (28 mg/m³)

② 20 ppm (112 mg/m³)

⑤ (kann über die Haut aufgenommen werden) DFG, H, Sh, Y

TRGS 900 (DE) Kohlenwasserstoffe, TRGS 900 ① 0 mg/m³

⑤ Massenanteil (Gew-%): 0

8.1.2. Biologische Grenzwerte

8.1.3. DNEL-/PNEC-Werte

8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition

8.2.1. Geeignete technische Steuerungseinrichtungen

Keine Daten verfügbar

8.2.2. Persönliche Schutzausrüstung

Augen-/Gesichtsschutz:

Gestellbrille mit Seitenschutz DIN EN 166

Hautschutz:

Geprüfte Schutzhandschuhe sind zu tragen EN ISO 374

Geeignetes Material: PVC (Polyvinylchlorid), NBR (Nitrilkautschuk), Butylkautschuk

Bei beabsichtigter Wiederverwendung Handschuhe vor dem Ausziehen reinigen und gut durchlüftet aufbewahren. Durchbruchszeiten und Quelleigenschaften des Materials sind zu berücksichtigen.

Atemschutz:

Normalerweise kein persönlicher Atemschutz notwendig.

8.2.3. Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition

Keine Daten verfügbar

ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften

9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften

Aussehen

Aggregatzustand: Flüssig

Geruch: nicht bestimmt

Farbe: gelb

Geruchsschwelle: nicht bestimmt

Nr. 2020/878
de / DE GeSi.de
gemäß Verordnung (EG)
(REACH)
Keine Daten verfügbar
Stoffname DNEL Wert ① DNEL Typ ② Expositionsweg 1,2-Propylenglycol CAS-Nr.: 57-55-6 EG-Nr.: 200-338-0 168 mg/m³ ① DNEL Arbeitnehmer ② Langzeit – Inhalation, systemische Effekte 1,2-Propylenglycol CAS-Nr.: 57-55-6 EG-Nr.: 200-338-0 50 mg/m³ ① DNEL Verbraucher ② Langzeit – Inhalation, systemische Effekte Stoffname PNEC Wert ① PNEC Typ 1,2-Propylenglycol CAS-Nr.: 57-55-6 EG-Nr.: 200-338-0 260 mg/L ① PNEC Gewässer, Süßwasser

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Sicherheitsrelevante Basisdaten

pH-Wert 5 – 8

Schmelzpunkt nicht bestimmt

Gefrierpunkt nicht bestimmt

Siedebeginn und Siedebereich nicht bestimmt

Zersetzungstemperatur nicht bestimmt

Flammpunkt > 100 °C

Verdampfungsgeschwindigkeit nicht bestimmt

Zündtemperatur nicht bestimmt

Obere/untere Entzündbarkeits- oder

Explosionsgrenzen nicht bestimmt

Dampfdruck nicht bestimmt

Dampfdichte nicht bestimmt

Dichte nicht bestimmt

Relative Dichte nicht bestimmt

Schüttdichte nicht bestimmt

Wasserlöslichkeit vollständig mischbar

Verteilungskoeffizient n-Octanol/

Wasser nicht bestimmt

Viskosität, dynamisch nicht bestimmt

Viskosität, kinematisch nicht bestimmt

9.2. Sonstige Angaben

Keine Daten verfügbar

ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität

10.1. Reaktivität

Dieses Material wird unter normalen Verwendungsbedingungen als nicht reaktiv angesehen. Das Produkt selbst brennt nicht.

10.2. Chemische Stabilität

Das Produkt ist unter den empfohlenen Lagerungs-, Verwendungs- und Temperaturbedingungen chemisch stabil.

10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

Es sind keine gefährlichen Reaktionen bekannt.

10.4. Zu vermeidende Bedingungen

Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

10.5. Unverträgliche Materialien

Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte

Es sind keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.

Zersetzungsprodukte im Brandfall: siehe Abschnitt 5.

ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben

11.1. Angaben zu den Gefahrenklassen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Alcohols, C6-10, ethoxylated propoxylated CAS-Nr.: 68987-81-5 EG-Nr.: 691-266-2

LD50 oral: >2.380 mg/kg

LD50 dermal: >2.000 mg/kg

LC50 Akute inhalative Toxizität (Dampf): >50 mg/L 4 h

Limonen, d- CAS-Nr.: 5989-27-5 EG-Nr.: 227-813-5

LD50 oral: >2.000 mg/kg (Ratte) OECD 423

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gemäß
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Verordnung
Parameter Wert ① Methode ② Bemerkung

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Isoamylacetat CAS-Nr.: 123-92-2 EG-Nr.: 204-662-3

LD50 oral: >7.400 mg/kg

Akute orale Toxizität:

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Akute dermale Toxizität:

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Akute inhalative Toxizität:

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Ätz-/Reizwirkung auf die Haut:

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Schwere Augenschädigung/-reizung:

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Sensibilisierung von Atemwegen oder Haut:

Enthält Limonen, d-. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

Keimzellmutagenität:

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Karzinogenität:

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Reproduktionstoxizität:

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition:

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition:

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Aspirationsgefahr:

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Zusätzliche Angaben:

Keine Daten verfügbar

11.2. Angaben über sonstige Gefahren

Endokrinschädliche Eigenschaften: Das Produkt enthält einen Stoff mit endokrinen Eigenschaften.

p-Menth-1-en-8-ol CAS: 98-55-5 ; EC: 202-680-6

ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben

12.1. Toxizität

Alcohols, C6-10, ethoxylated propoxylated CAS-Nr.: 68987-81-5 EG-Nr.: 691-266-2

LC50: 1 – 10 mg/L 4 d (Fisch)

EC50: 1 – 10 mg/L 2 d (Krebstiere)

EC50: 1 – 10 mg/L 4 d (Alge/Wasserpflanze) 120h

Limonen, d- CAS-Nr.: 5989-27-5 EG-Nr.: 227-813-5

LC50: 0,72 mg/L 4 d (Fisch, Pimephales promelas (Dickkopfelritze)) OECD 203

Isoamylacetat CAS-Nr.: 123-92-2 EG-Nr.: 204-662-3

LC50: >22 mg/L (Fisch)

Aquatische Toxizität:

Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Abschätzung/Einstufung: Es sind keine Daten für die Mischung verfügbar.

12.2. Persistenz und Abbaubarkeit

Alcohols, C6-10, ethoxylated propoxylated CAS-Nr.: 68987-81-5 EG-Nr.: 691-266-2

Biologischer Abbau: Ja, langsam

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Limonen, d- CAS-Nr.: 5989-27-5 EG-Nr.: 227-813-5

Biologischer Abbau: Ja, schnell

Isoamylacetat CAS-Nr.: 123-92-2 EG-Nr.: 204-662-3

Biologischer Abbau: Ja, schnell

Biologischer Abbau:

Es sind keine Daten für die Mischung verfügbar.

12.3. Bioakkumulationspotenzial

Limonen, d- CAS-Nr.: 5989-27-5 EG-Nr.: 227-813-5

Log KOW: 4,83

Akkumulation / Bewertung:

Es sind keine Daten für die Mischung verfügbar.

12.4. Mobilität im Boden

Es sind keine Daten für die Mischung verfügbar.

12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

Alcohols, C6-10, ethoxylated propoxylated CAS-Nr.: 68987-81-5 EG-Nr.: 691-266-2

Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung: Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII.

Limonen, d- CAS-Nr.: 5989-27-5 EG-Nr.: 227-813-5

Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung: Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII.

Isoamylacetat CAS-Nr.: 123-92-2 EG-Nr.: 204-662-3

Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung: Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII.

Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.

12.6. Endokrinschädliche Eigenschaften

Das Produkt enthält einen Stoff mit endokrinen Eigenschaften.

p-Menth-1-en-8-ol CAS: 98-55-5 ; EC: 202-680-6

12.7. Andere schädliche Wirkungen

Keine Daten verfügbar

ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung

13.1. Verfahren der Abfallbehandlung

Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern/Abfallbezeichnungen ist entsprechend EAKV branchen- und prozessspezifisch durchzuführen.

13.1.1. Entsorgung des Produkts/der Verpackung

Abfallschlüssel/Abfallbezeichnungen gemäß EAK/AVV

Abfallschlüssel Produkt

16 03 05 * organische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten

*: Die Entsorgung ist nachweispflichtig.

Abfallbehandlungslösungen

Sachgerechte Entsorgung / Produkt:

Wegen einer Abfallentsorgung den zuständigen zugelassenen Entsorger ansprechen.

Sachgerechte Entsorgung / Verpackung:

Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden.

13.2. Zusätzliche Angaben

Bio-C concentrate gemäß

* = "S" Gewerbliche Sonderabfälle sind in der Schweiz einem Entsorgungsunternehmen zu übergeben.

Nr. 2020/878
de / DE GeSi.de
Verordnung (EG)
(REACH)

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ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport

14.1. UN-Nummer oder ID-Nummer

Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung

Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

14.3. Transportgefahrenklassen

14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender

14.7. Massengutbeförderung auf dem Seeweg gemäß IMO-Instrumenten

Keine Daten verfügbar

ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften

15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch

15.1.1. EU-Vorschriften

Verwendungsbeschränkungen:

Jugendliche dürfen nach der Richtlinie 94/33/EG mit dem Produkt nur umgehen, soweit schädliche Einwirkungen von Gefahrstoffen vermieden werden. Beschäftigungsbeschränkungen nach der Mutterschutzrichtlinie (92/85/EWG) für werdende oder stillende Mütter beachten.

Sonstige EU-Vorschriften:

Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen [SevesoIII-Richtlinie]: Dieses Produkt ist keiner Gefahrenkategorie zugeordnet.

15.1.2. Nationale Vorschriften

[DE] Nationale Vorschriften

Störfallverordnung (12. BImschV)

für im Produkt enthaltene Stoffe: Dieses Produkt ist keiner Gefahrenkategorie zugeordnet.

Wassergefährdungsklasse

WGK:

2 - deutlich wassergefährdend

15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung

Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Mischung wurden nicht durchgeführt.

ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben

16.1. Änderungshinweise

2.3. Sonstige Gefahren

16.2. Abkürzungen und Akronyme

ACGIH Rat für Arbeitsschutz und Gefahrstoffe, Amerika

ADN Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen

ADR Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße

Verordnung
Nr.
de / DE GeSi.de
gemäß
(EG)
2020/878 (REACH)
Landtransport (ADR/RID) Binnenschiffstransport (ADN) Seeschiffstransport (IMDG) Lufttransport (ICAO-TI / IATA-DGR)
nicht relevant nicht relevant nicht relevant nicht relevant
nicht relevant nicht relevant nicht relevant nicht relevant
nicht relevant nicht relevant nicht relevant nicht relevant
14.4. Verpackungsgruppe
14.5. Umweltgefahren
nicht relevant nicht relevant nicht relevant nicht relevant

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CAS Chemical Abstracts Service

CLP Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung

DIN Deutsches Institut für Normung / Deutsche Industrienorm

DNEL abgeleitete Nicht-Effekt-Konzentration

EC50 effektive Konzentration 50%

EN Europäische Norm

ES Exposure scenario

EWC Europäischer Abfallartenkatalog

ICAO International Civil Aviation Organization

IMDG Gefahrgut im internationalen Seetransport

IMO International Maritime Organization

LC50 Letale (Tödliche) Konzentration 50%

LD50 Letale (Tödliche) Dosis 50%

MAK Maximale Arbeitsplatzkonzentration (CH)

NFPA Nationale Brandschutzbehörde

NIOSH Nationales Institut für Arbeits- und Gesundheitsschutz

OECD Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

OSHA Arbeits- und Gesudheitsschutzbehörde

PBT persistent und bioakkumlierbar und giftig

PC Produktkategorie

PNEC Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration

REACH Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien

RID Gefahrgutvorschriften für den Transport mit der Eisenbahn

TRGS Technische Regeln für Gefahrstoffe

UN United Nations

VOC Flüchtige organische Verbindungen

16.3. Wichtige Literaturangaben und Datenquellen

REACH Dissemination Portal

https://echa.europa.eu/de/information-on-chemicals/registered-substances

16.4. Einstufung von Gemischen und verwendete Bewertungsmethode gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]

Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien

Gewässergefährdend (Aquatic Chronic 3)

Gefahrenhinweise

H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Einstufungsverfahren

Berechnungsmethode.

16.5. Wortlaut der R-, H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext)

Gefahrenhinweise

H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.

H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.

H315 Verursacht Hautreizungen.

H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

H319 Verursacht schwere Augenreizung.

H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.

H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Ergänzende Gefahrenmerkmale

EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.

16.6. Schulungshinweise

Keine Daten verfügbar

16.7. Zusätzliche Hinweise

Keine Daten verfügbar

Nr.
de / DE GeSi.de
gemäß Verordnung (EG)
2020/878 (REACH)

SICHERHEITSDATENBLATT

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)

Bearbeitungsdatum: 19.12.2022

Druckdatum: 16.03.2023

Version: 2

Seite 11/11

Bio-C concentrate

* Daten gegenüber der Vorversion geändert.

gemäß Verordnung (EG) Nr. 2020/878 (REACH)

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