SV-Rechtshandbuch

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LSV NRW Landessch端lerInnenvertretung NRW

SV-Recht


Inhaltsverzeichnis Impressum............................................................. Vorwort.................................................................. Schulgesetzänderungen 2010/11......................... Schulgesetzänderungen 2006.............................. SV-Struktur in NRW.............................................. Die Apfelbäumchen Schule................................... Geschichte der Schulmitwirkung in NRW............ „Oma, ich will meine Schule besetzen“................. Schulrechts-ABC...................................................

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Impressum Herausgeberin: LSV NRW Kavalleriestraße 2-4 40213 Düsseldorf Telefon: 0211 330703 Telefax: 0211 330714 E-Mail: info@lsvnrw.de Internet: www.lsvnrw.de facebook.com/lsvnrw

Layout: Paula Klattenhoff Überarbeitung dieser Auflage:........ Marcel Bonsen Dank an die MitarbeiterInnen der vorherigen Ausgaben: Frami Baumann, Johannes Bock, Leonore Chowdry, Michael Gerber und all die weiteren nicht mehr namentlich bekannten


Vorwort Liebe SVlerinnen und SVler, tagtäglich bekommen wir als SVlerInnen von LehrerInnen oder SchulleiterInnen irgendwelche Paragraphen als Steine in den Weg gelegt, ob mensch sich nun beurlauben lassen oder eine SchülerInnenratssitzung einberufen will. Aber auch außerhalb der SV kann mensch in der Schule über einige Paragraphen stolpern: Wie lange dür-fen Hausaufgaben dauern? Darf der Direx den Vertrieb der SchülerInnenzeitung verbieten? Wie ist das mit Strafarbeiten? Wie genau setzt sich die Schulkonferenz zusammen? Damit euch nicht der Überblick verloren geht, haben wir dieses SV-Rechtshandbuch verfasst. Es soll dazu dienen, den §§-Dschungel an der Schule durchschaubar zu machen und zu zeigen, wie SVen sich diese Gesetze zunutze machen können. Ihr findet in dieser Broschüre eine nette Geschichte (Gesamtschule Apfelbäumchen), die konkret auf SV-Probleme eingeht und sieanhand alltäglicher Stichwörter behandelt. Daran schließt sich ein kurzer Abriss der SV-Geschichte in NRW an. Ein kleines Schulalltags-"Lexikon" soll euch zudem helfen, wenn ihr euch schnell über etwas informieren wollt. Die zugrundeliegenden Gesetze und Erlasse, v.a. das Schulgesetz (SchulG) und den Runderlass des Kultusministeriums vom 22.11.1979 „Die Mitwirkung der Schülervertretung in der Schule“ (SV-Erlass) solltet ihr euch vielleicht besorgen, zum Beispiel online oder in einer kommentierten Version – die es aber leider nicht kostenlos gibt; eure Schulleitung muss Euch aber auf Verlangen Einblick in ihr Exemplar nehmen lassen. Wir hoffen, mit dieser Broschüre die SV-Arbeit an den Schulen unterstützen zu können und den §§-Dschungel etwas zu lichten. In diesem Sinne, viel Spaß beim Lesen, viel Erfolg beim Durchsetzen von SchülerInnenrechten! Die Redaktion und der Landesvorstand

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Schulgesetzänderungen 2010/2011 1. Angaben zum Arbeits- und Sozialverhalten / Abschaffung der Kopfnoten (§ 49 SchulG) Die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens durch die sogenannten Kopfnoten, wurde durch Beschluss des Landtages vom 21. Dezember 2010 mit sofortiger Wirkung abgeschafft. Weiterhin möglich sind „Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten“ in Textform, wenn die Schulkonferenz „Grundsätze zu einer einheitlichen Handhabung“ aufgestellt hat. Gleichzeitig wurde ausdrücklich die Möglichkeit geschaffen, besondere Leistungen, außerunterrichtliche Tätigkeiten und, auf Wunsch der/des SchülerIn, auch außerschulisches, ehrenamtliches Engagement aufzunehmen. Auf Abschluss- und Abgangszeugnissen werden Angaben zu Fehlzeiten und dem Arbeits- und Sozialverhalten nicht mehr aufgeführt. Die Würdigung von oben beschriebenen besonderen Leistungen und Engagements soll sich in diesem Fall auf die gesamte Schullaufbahn beziehen. 2. Wiedereinführung der Drittelparität in der Schulkonferenz (§ 66 SchulG) Die Drittelparität in der Sitzverteilung der Schulkonferenz – also die gleichmäßige Verteilung der Sitzanteile von jeweils einem Drittel - ist wiedereingeführt, nachdem diese im Jahr 2006 durch eine Regelung ersetzt wurde, die vorsah, dass die LehrerInnen immer die Hälfte der Sitze stellt. Die zweite Hälfte der Sitze war je nach Schulform unterschiedlich unter SchülerInnen und Eltern verteilt. Mit der Veränderung im Jahr 2006 verbunden war die Einführung der Wahl der/des Schulleiters durch die Schulkonferenz, die nach der Wiedereinführung der Drittelparität erhalten bleibt. 3. Schuleinzugsbereiche (§§ 46, 76, 84 SchulG) Die Schulträger können, unabhängig von der Schulform, Schuleinzugsbereiche festlegen, d.h. die Aufnahme auf SchülerInnen beschränken, die in einem bestimmten Einzugsgebiet wohnen. Die Schulen müssen an dieser Entscheidung beteiligt werden. Ist ein Schuleinzugsgebiet festgelegt, können SchülerInnen, die nicht innerhalb des Einzugsgebiets wohnen, abgelehnt werden, wenn diese keinen „wichtigen Grund“ für den Besuch der betreffenden Schule angeben. 4. Grundschulempfehlung (§ 11 SchulG) Die von der Grundschule ausgesprochenen Empfehlungen für den Besuch der weiterführenden Schule sind nicht mehr bindend. Eltern können ihre Kinder nach Beratung durch die weiterführende Schule an allen Schulformen anmelden. Ein Prognoseunterricht findet ebenfalls nicht mehr statt.

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5. Vorverlegung des Einschulungsalters gestoppt (§ 35 SchulG) Die 2005 beschlossene schrittweise Verlegung des Stichtags für die Einschulung auf 31. Dezember wurde gestoppt. Stichtag ist nun der 30. September des Einschulungsjahrs. Die Beantragung der frühzeitigen Einschulung durch die Eltern ist weiterhin möglich.

Schulgesetzänderungen 2006 1. Schulkleidung Die Schulkonferenz eurer Schule kann in Zukunft eine „Empfehlung“ zum Tragen von Schuluniformen aussprechen, aber nur wenn alle in der Konferenz vertretenen SchülerInnen zustimmen! 2. Reform der Oberstufe, Schulzeitgliederung (§§ 16,18, 37 SchulG) In der Oberstufe soll der Schwerpunkt nun nicht mehr auf einer fachspezifischen Spezialisierung liegen, sondern auf einer sog. allgemeinen Grundbildung. Es gibt keine zwei fünfstündigen Leistungskurse mehr, sondern stattdessen fünf vierstündige Leistungskurse, in denen man fürs Abitur geprüft wird. Unter den Leistungskur-sen muss sowohl Mathe, Deutsch, eine Fremdsprache und eine Naturwissenschaft oder eine zweite Fremdspra-che sein. Im Rahmen der Schulzeitverkürzung von 13 auf 12 Jahre gelten nun die letzten drei Jahre als Oberstufe, wobei die 10. Klasse der bisherigen 11 als Angleichungsphase entspricht. Die Spezialisierung und Fachorientierung in der Oberstufe wird völlig zurückgenommen. Außerdem stellt das neue System auch die Geisteswissenschaften zurück. Es ist ab dem Schuljahr 07/08 möglich schon nach der 9. Klasse eine Ausbildung aufzunehmen. 3. SV in der Schulpflegschaft (§72 SchulG) Die SchülerInnenvertretung entsendet ab sofort zwei vom SchülerInnenrat gewählte SchülerInnen (ab der 7. Klasse) in die Schulpflegschaft. Dort nehmen diese mit beratender Stimme teil. Also eine Art Trostpflaster für die SV gegenüber dem nächsten Punkt. 4. Änderungen bzgl. der Grundschule (§§ 11, 82 SchulG) Es wurden Sprachtests für Vierjährige eingeführt, die die Deutschkenntnisse der Kinder vor der Einschulung feststellen sollen, um diese bei Bedarf zu fördern.

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Das 1x1 der SV-Struktur in Nordrhein-Westfalen

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Klassen- & JahrgangsstufensprecherInnen Jede Klasse ab dem 5. Schuljahr wählt bis spätestens zwei Wochen nach Unterrichtsbeginn eineN KlassensprecherIn und eineN StellvertreterIn. Wo es keine Klassen gibt, sondern eine Jahrgangsstufe, wird einE JahrgangsstufenvertreterIn gewählt. Bei mehr als 20 SchülerInnen pro Jahrgangsstufe wird für je zwanzig weitere SchülerInnen einE weitereR VertreterIn gewählt. KlassensprecherInnen und JahrgangsstufenverterInnen vertreten die Klasse im SchülerInnenrat und sollen bei Problemen in der Klasse, z. B. mit LehrerInnen, für eine schülerInnenfreundliche Lösung eintreten. Wichtig: Die/Der KlassensprecherIn ist kein Ordnungsdienst oder AufpasserIn, wenn die/der LehrerIn mal kurz weg ist.

SchülerInnenrat (SR) Der SchülerInnenrat ist das oberste beschlussfassende Organ einer SV. Er ist für alle Fragen zuständig, die nicht nur eine einzelne Klasse allein betreffen. Zusammen setzt sich der SR aus allen KlassensprecherInnen, bzw. JahrgangsstufenvertreterInnen sowie deren StellvertreterInnen mit beratender Stimme. Im SchülerInnenrat wird informiert, diskutiert und es werden Anträge an die Schulkonferenz oder zur Arbeitsweise der SV besprochen und beschlossen. Außerdem ist er eine Möglichkeit sich über die Probleme in den einzelnen Klassen auszutauschen. Es besteht das Recht, dass die Sitzungen in der Unterrichtszeit statt finden.

SchülerInnenversammlung (SchülerInnenvollversammlung) Eine SchülerInnenversammlung ist eine Veranstaltung für alle SchülerInnen einer Schule. Auf ihr kann nicht nur die/der SchülerInnensprecherIn gewählt werden, sondern es können auch Probleme diskutiert und Anträge gestellt werden. Ihr solltet eine SchülerInnenversammlung gründlich vorbereiten und nach Möglichkeit für die richtige Beschallung sorgen, damit das Ganze nicht im Chaos endet. Während der Unterrichtszeit sind pro Schuljahr zwei SchülerInnenversammlungen zugelassen. SchülerInnensprecherInnenwahl durch die SchülerInnenversammlung Wenn 20 Prozent der SchülerInnen es beantragen, wird die/der SchülerInnensprecherIn von allen SchülerInnen gewählt. Das hat seine Vor- und seine Nachteile; auf jeden Fall ist es der demokratischste Weg. Beantragen müsst ihr die Wahl der/des SchülerInnensprecherIn durch alle „Ich bin dafür, dass SchülerInnen in der SchülerInnenversammlung mit die/der SchülerInneneiner Unterschriftenliste (Bsp. siehe links) sprecherIn und ihre/seine „ StellvertreterInnen auf einer SchülerInnenversammlung gewählt werden. Name: Klasse: Unterschrift:“

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Fachkonferenzen In der Fachkonferenz entscheiden die LehrerInnen des jeweiligen Fachs über die Grundsätze der Notengebung und der Unterrichtsmethodik (z. B. ob Tests geschrieben werden sollen), über Anregungen zur Einführung von Lehrmitteln (z. B. Schulbüchern) und über Vorschläge zur Einrichtung von Sammlungen und Fachräumen. Zwei SchülerInnen dürfen an der jeweiligen Fachkonferenz beratend teilnehmen, haben jedoch kein Stimmrecht. Trotzdem ist die Beteiligung der SV an den Fachkonferenzen wichtig, um den Standpunkt der SchülerInnen zu vertreten und Informationen zu erhalten.

Schulpflegschaft Die Schulpflegschaft ist so zu sagen die „SV der Eltern“. Hier werden die Probleme der Eltern angerissen und die Themen der Schulkonferenz vorbesprochen. Der/die SchulleiterIn nimmt hier mit beratender Stimme teil. Außerdem dürft ihr als SV auch zwei SchülerInnen mit beratender Stimme an die Schulkonferenz entsenden.

Die Schulkonferenz Die Schulkonferenz ist das oberste Entscheidungsgremium der Schule. Sie setzt sich aus den VertreterInnen der Eltern, SchülerInnen und LehrerInnen zusammen. Das Stimmenverhältnis hängt vom Schultyp ab: Schulform Grundschule Haupt-, Real-, Gesamtschulen und Gymnasien Reine Oberstufenschulen Abendrealschulen, -gymnasien, Fachschulen, Kolleg

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LehrerInnen

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BezirksschülerInnenvertretung (BSV) In vielen Kreisen und kreisfreien Städten gibt es sie, in anderen noch nicht, eine BSV. Sie ist der Zusammenschluss der SVen im Kreisgebiet bzw. im Gebiet größerer Städte, die sich um Angelegenheiten kümmert, die mehrere oder alle Schulen des Kreises oder der kreisfreien Stadt betreffen. Sie vereint die SVen und gibt ihnen somit mehr „Schlagkraft" Dazu veranstaltet sie Bezirksdelegiertenkonferenzen, zu denen von jeder Schule VertreterInnen (Bezirksdelegierte) eingeladen werden. Diese bestimmen die Richtlinien der BSV-Arbeit, sprich, was gemacht werden soll, und wählen auch einen Vorstand und in den meisten Fällen eineN BezirksschülerInnensprecherIn. Wie viele Stimmberechtigte VertreterInnen ihr an die BSV entsenden könnt erfahrt ihr bei der jeweiligen BSV. BSVen sind wichtige Anlauf- und Informationsstellen für jede SV. Hört euch doch mal um, ob es nicht auch bei euch eine BSV gibt oder gründet kurzerhand eine. Infos gibt's bei LSV-Geschäftsstelle telefonisch, per E-Mail oder auch per Post. Oder kommt doch mal vorbei!

LandesschülerInnenvertretung Nordrhein-Westfalen (LSV NRW) Die LSV NRW ist der Zusammenschluss aller BezirksschülerInnenvertretungen (BSVen) in Nordrhein-Westfalen und somit auch aller SVen im Lande. Sie soll die Interessen der SchülerInnen vertreten, wenn es um Entscheidungen im Landtag oder Erlasse geht. Sie vereint die SVen und verschafft den SchülerInnen somit die Möglichkeit auch ein „Wörtchen" beim Ministerium für Schule und Weiterbildung mitzureden, wenn es neue Schulgesetze geben soll. Jede BSV entsendet Delegierte an die Landesdelegiertenkonferenz (LDK). Dort wird der Landesvorstand (LaVo) gewählt und werden die Richtlinien für die Landesarbeit festgelegt. Außerdem werden landesweite Aktionen geplant (z.B. gegen Sparmaßnahmen, etc.). Die LSV NRW unterhält ein Büro in Düsseldorf, wo ihr Informationen über das, was zurzeit im Land so läuft, bekommen könnt. Außerdem gibt es Materialien zu verschiedenen Themen, z.B. das Rechtshandbuch, das du gerade in der Hand hältst. Aber auch zu Schulpolitik („Eine Schule für Alle“, Kooperationen mit der Bundeswehr, ...) und anderen Dingen (Gewalt an Schulen, Rechtsextremismus) könnt ihr Sachen bekom-men. Außerdem veranstaltet die LSV NRW regelmäßig Seminare für SchülerInnen.

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Die Apfelbäumchen Schule Eine ganz alltägliche SV-Geschichte Kurz nach den großen Ferien in der Apfelbäumchenschule Drei Tage nach den Sommerferien kommt Hubi, genauer Huber Kremeyer, der Deutschlehrer der 10a, voller Schwung in die Klasse. "Guten Morgen! Wie geht's, wie steht's? Habt ihr schon alle Ferienneuigkeiten ausge-tauscht? Ihr habt euch doch nicht etwa gelangweilt?" Bei soviel Fragen steigt der Geräuschpegel in der Klasse deutlich - vor allem der neue Schüler Tim, der erst seit einigen Tagen im Ort wohnt, wird von allen neugierig befragt. Hubi mahnt zur Ruhe: "So, jetzt könnt ihr euch langsam mal wieder auf die Schule konzentrieren. Am besten wir wählen gleich den Klassensprecher oder die Klassensprecherin, damit wir morgen gleich mit dem Stoff anfangen können wir haben schließlich viel vor." Da meldet sich der neue zu Wort: "Ich kenne kaum die Namen von allen. Wie soll ich da sofort wissen, wer sich überhaupt für dieses Amt eignet? Ich wüsste nicht, wen ich wählen soll." Silke schließt sich an: "Wir haben bis Ende nächster Woche Zeit - ich glaube, solange sollten wir mit der Wahl noch warten." Nun stimmt auch Hubi zu: "Na gut - verschieben wir die Wahl auf nächsten Freitag. Aber überlegt euch bis dahin, ob ihr selbst kandidieren wollt und wie ihr euch dann den anderen vorstellt." Aufgaben der Hubi: "Kai, du warst doch letztes Jahr Klassensprecher, erzähl doch mal, was du letztes Jahr so gemacht hast." Kai: "Ja, also: Was ich als Klassensprecher gemacht habe, wisst ihr hoffentlich noch. Ich erinnere an die Aktion gegen den Müller, den wir mit den Eltern und den LehrerInnen so lange geknetet haben, bis er seine Anforderungen im Matheunterricht heruntergeschraubt hat, so dass mal wieder jemand auch 'ne Zwei schreiben konnte." Allgemeines Gekicher und Gejohle unterbrechen ihn für ein paar Momente. Kai fährt fort: "Dann haben wir noch 'ne Jahrgangsstufen-Fete angeleiert und den Erlös an amnesty international' gespendet.

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SchülerInnenvertretung Die SV vertritt die Interessen der SchülerInnen gegenüber Schulleitung, Eltern, LehrerInnen und der Öffentlichkeit. Außerdem soll sie SchülerInnen, die sich ungerecht behandelt fühlen oder denen Ordnungsmaßnahmen drohen, helfend zur Seite stehen. Die SV ist zugleich Informationszentrale, Beraterin, Anlaufstelle für Probleme in der Schule, "Unterhaltungsagentur" sowie ein Streitforum für politische Themen innerhalb und außerhalb der Schule. Sie sollte Aktionen gegen Missstände in Schule und Gesellschaft organisieren und durchführen, z. B. zu den verschiedenen Formen von Diskriminierung, also u.a. Rassismus, Sexismus und Homophobie, oder Umweltverschmutzung


Und schließlich haben wir da ja diese AG im SchülerInnenrat angeregt, die überlegen sollte, wie man den Schulhof etwas bunter machen könnte." "Was wären denn wohl die neuen Aufgaben für eineN KlassensprecherIn in der SchülerInnenvertretung diesem Jahr?", fragt Hubi Kremeyer.

SchülerInnenrat? Kai: "Ich habe mir überlegt, dass die Schulhofgestaltung endlich was werden muss. Die/Der neue KlassensprecherIn sollte dafür Sieh mal auf sorgen, dass im SchülerInnenrat dazu ein neues Konzept Seite 6 nach angefertigt wird. Wenn sich da ein paar Leute hinter klemmen, könnte dieses Jahr noch etwas herauskommen." Rike meldet sich: "Ich finde, dass dieses Konzept zur Schulhofgestaltung auch die Klassenräume mit einschließen muss. Nicht nur der Schulhof ist öde. Die Räume sind derartig kalt und widerlich gestrichen, dass einem schlecht wird. Ein von der Klasse selbst bemaltes und dekoriertes Klassenzimmer wäre doch optimal. Schließlich sind wir ja doch die, die es benutzen müssen." Rudi: "Richtig, Super Idee!" Jenny: "Klar! Den ganzen Raum in Pink." Ibrahim: "Oh no, Bloß nicht. Viel schöner wäre doch ein großes Wandbild!" Heike: "Ja klar, Vielleicht ein Sonnenuntergang über der Tafel." Eine ganze Reihe von Vorschlägen fliegen durcheinander. Einige würden am liebsten sofort mit dem Malen anfangen. Hubi, der Klassenlehrer: "Moment, nicht so schnell. Wir sollten lieber erst einmal eine Klassensprecherin oder einen Klassensprecher wählen. Kai, würdest Du bitte die Wahl leiten und das Ergebnis festhalten?" Kai: "O.K., dann schlagt mal jemanden vor." "Ben!" - "Ich schlage Kai vor!" - "Anna!" - "Wie wär's mit Rike?" Da keine weiteren Namen genannt werden, fragt Kai, ob die Kandidaten und Kandidatinnen zur Wahl zur Verfügung stehen. Er selbst möchte nicht mehr kandidieren. Wenn er doch kandidieren wollte, müsste er die Leitung der Wahl jemand anderem übertragen. Aber so gibt es kein Problem. Hubi teilt die Stimmzettel aus und nacheinander wird erst der/die KlassensprecherIn und dann, mit neuen Stimmzetteln und KandidatInnen der/die VertreterIn gewählt. Es gongt gerade, als die Stimmen ausgezählt sind und feststeht, dass Rike Klassensprecherin ist und Ben ihr Vertreter. Donnerstag, 3. Stunde: SchülerInnenratssitzung Jede Klasse hat mittlerweile ihre SprecherInnen und StellvertreterInnen gewählt. Wichtigster Tagesordnungspunkt nach den Ferien ist die Vorbereitung der SchülerInnensprecherInwahl. Kai, der im letzten Jahr ebenfalls SchülerInnensprecher war leitet die Sitzung: "Könnt ihr mal ruhig sein, dann können wir nämlich jetzt anfangen. Wir müssen heute die Wahl des/der neuen SchülerInnensprecherIn vorbereiten. Wie Ihr wohl schon mitbekommen habt, haben einige von uns in den letzten Wochen Unterschriften gesammelt,

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damit alle SchülerInnen die/den neueN SchülerInnensprecherIn wählen können. Dazu findet nächste Woche Freitag in der dritten und vierten Stunde eine SchülerInnenvollversammlung in der Aula statt, wo sich die KandidatInnen vorstellen und wo man ihnen Fragen stellen kann." "Was jetzt geschehen muss, ist Folgendes: Ihr seht Euch nach geeigneten Leuten um und fragt sie, ob sie nicht Lust haben SchülerInnensprecherIn zu werden." "Was sind denn geeignete Leute?" fragt eine der Teilnehmerinnen. "Das ist 'ne gute Frage; es ist gar nicht mal so einfach die/den SchülerInnensprecherIn in einer SchülerInnenversammlung wählen zu lassen. Das läuft nämlich oft darauf hinaus, dass die oder der mit der schönsten Nase gewählt wird. Um das zu verhindern, müssen wir uns überlegen, welche die wichtigsten Aufgaben für eineN SchülerInnensprecherIn sind und die KandidatInnen dann am Freitag danach befragen." Nachdem Kai zu Ende geredet hat, trägt Rike in aller Ausführlichkeit das Projekt der Schulhofumgestaltung und der Klassenraumverschönerung vor. Sie hat sich schon ziemlich genau überlegt, welche Schritte eingeleitet werden müssen. Ein Klassensprecher aus der Sieben bemängelt, dass er nie rechtzeitig erfährt, wann SchülerInnenratsitzung ist. Ein Mädchen aus der Acht bestätigt den miserablen Informationsfluss und meint, dass sich das im nächsten Jahr unbedingt verbessern müsse. Rike ergänzt daraufhin, dass viele UnterstufenschülerInnen noch nicht so ganz verstünden, worum es in den SchülerInnenratssitzungen eigentlich geht und dementsprechend Schwierigkeiten hätten, ihren MitschülerInnen zu erklären, was eigentlich laufe. Sie schlägt vor, dass sich je ein oder zwei ältere SchülerInnen um eine Unterstufenklasse kümmern sollten. Kai meint, dass auch gerade die jüngeren SchülerInnen bei der SV mitarbeiten sollten. Bevor die Stunde zu Ende ist, einigt man sich noch darauf, neben der/dem SchülerInnensprecherIn auch noch, die maximal möglichen drei StellvertreterInnen zu wählen. Alle sollen die anfallende Arbeit gemeinsam bewältigen. Auch sollen unbedingt jüngere SchülerInnen gewählt werden, damit es nicht so schwer wird, Leute zu finden, die auch in den kommenden Jahren aktiv in der SV mitwirken.

SchülerInnenVersammlung? Sieh mal auf Seite 6 nach

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Nach der SchülerInnenratssitzung Rike und Kai gehen zum Physik-Raum. Auf einmal fragt Kai, ob Rike nicht SchülerInnensprecherin werden wolle. "Du spinnst!", ist die erste Reaktion Rikes. "Ich bin gerade mal Klassensprecherin geworden und habe viel zu wenig Erfahrung. Das schaffe ich doch nie!" Kai versucht, Rike zu überzeugen: "Aber schau mal: Du willst dich doch um die Schulhofgestaltung und die Verschönerung der Klassenräume kümmern; das ist eventuell auch eine Aufgabe einer SchülerInnensprecherin. Und zudem hast du eben auch ziemlich gute Vorschläge zur Verbesserung der SV-Arbeit gemacht, oder nicht? Dir fehlt doch nicht der Durchblick, um das zu schaffen. Außerdem helfe ich Dir am Anfang. Du bist also nicht alleine." "Meinste? Ich weiß nicht so recht." "Klar, auf jeden Fall. Du bist echt fähig." "Ja aber, warte doch mal..." "Ach was, dann bis zur Wahl!", sagt Kai und geht weiter.

Der Tag der SchülerInnenversammlung Rike hat sich gestern noch einmal mit Kai getroffen und ist bereit zu kandidieren. Obwohl sie zusammen eine Rede für Rike geschrieben haben, ist sie doch sehr aufgeregt. Die Aula ist gerammelt voll mit Schülerinnen und Schülern. Manche suchen noch einen Platz, andere beißen genüsslich in ihr Butterbrot und drei spielen hinten in der Ecke Skat. Unter den UnterstufenschülerInnen gibt es eine kleine Prügelei um eine Federmappe. Kai geht an's Mikro: "So, Leute, dann woll'n wir mal. Hallo erstmal!" Während sich die Leute hinten weiter unterhalten, begrüßen die ersten Reihen Kai mit lautstarkem Gejohle. Kai fängt an zu schwitzen: "Hey, mal ein wenig ernsthafter bitte! Wir wollen hier heute unsere neue SchülerInnensprecherin oder unseren neuen SchülerInnensprecher wählen und ich glaube, dass das für jeden hier wichtig ist." Es wird ruhiger und Kai kann mit normaler Lautstärke fortfahren. "Wie gesagt, wird heute gewählt. Damit Ihr die KandidatInnen kennen lernen könnt, werden sie sich vorstellen und Ihr könnt ihnen ein paar Fragen stellen. Zuvor wollte ich aber noch von der Arbeit im letzten Jahr berichten." Kai beginnt seinen Rechenschaftsbericht, indem er darstellt, was die SV im letzten Jahr so alles gemacht hat und wie die Situation im Moment aussieht. Einige SchülerInnen äußern danach Kritik und machen Verbesserungsvorschläge. Dann kommt es zur KandidatInnenenvorstellung. Außer Rike haben sich acht weitere SchülerInnen von der siebten bis zur zehnten Klasse beworben. Zwei von ihnen kandidieren als SchülerInnensprecherIn, die anderen sechs als StellvertreterInnen. Rike hält ihre Wahlrede als dritte. Mit etwas weichen Knien steigt sie auf das Podium.

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Wahlverfahren Wie genau die Wahl abzulaufen hat ist nicht festgeschrieben. Es gibt verschiedene Wahlverfahren, die alle verschiedene Vor- und Nachteile haben. Wenn ihr bei der Kandidatur zwischen SprecherIn und StellvertreterIn unterscheidet, kann es dazu kommen, dass Personen, die sich als SprecherIn wählen lassen wollten, nicht einmal StellvertreterIn werden. Andersherum ist bei der Verteilung der Ämter in der Reihenfolge der Stimmenanzahl, ohne Unterscheidung bei der Kandidatur ausgeschlossen, dass eine Person ausschließlich als StellvertreterIn kandidiert.Um ein Wahlverfahren langfristig festzulegen ist es dem SchülerInnenrat möglich eine Wahlordnung zu verabschieden.

"Hallo! Ich bin die Rike Berkenbusch und Klassensprecherin in der 10a. Ich hatte bisher noch kein Amt in der SchülerInnenvertretung, habe aber vor einigen Monaten bei der AG zur Schulhofgestaltung mitgemacht. Anhand dieser Arbeit habe ich einen Einblick bekommen, wie die SV-Arbeit in Zukunft aussehen sollte, welche Verbesserungen ich notwendig finde und wo ich als SchülerInnensprecherin Schwerpunkte setzen würde. Auf jeden Fall muss meiner Meinung nach die Schulhofgestaltung vorangetrieben werden. Wir brauchen eine Schule in der wir uns wohlfühlen können und nicht einen anonymen Betonkasten." Die ZuhörerInnen reagieren mit spontanem Applaus. Rike ist ein wenig verdutzt. "Wir müssen gemeinsam ein Konzept aufstellen, das alle unsere Ideen und Wünsche zusammenfasst und das dann in konkrete Vorstellungen und Arbeitsschritte übertragen. Damit wir uns alle einsetzen können, halte ich es für besonders wichtig, dass der Informationsfluss zwischen der/dem SchülerInnensprecherIn, dem SchülerInnenrat und den einzelnen Klassen besser funktioniert. Das hat im letzten Jahr nicht so ganz geklappt. Deshalb sollten alle Einladungen und Protokolle kopiert und an die Klassenbücher geheftet werden. Das ist wohl der sicherste Weg, alle zu erreichen und gibt den KlassensprecherInnen die Möglichkeit, sich alles noch einmal in Ruhe durchzulesen und mit den SchülerInnen zu diskutieren. Wieder bekommt Rike Beifall. Mittlerweile ist es erstaunlich ruhig geworden. Alle hören ihr zu, weil sie genau die Probleme trifft, die auch die SchülerInnen interessieren.

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"Ich habe mir außerdem noch überlegt, dass die Schulhofgestaltung um die Verschönerung der Klassenräume erweitert werden muss. Jede Klasse sollte die Gelegenheit bekommen, ihren Raum so zu gestalten und zu be-malen, wie es ihr gefällt."

Der SV-Vorstand Ein erster Schritt zur Arbeitsaufteilung der SV ist der "SVVorstand". Das heißt, dass nicht nur einE SchülerInnensprecherIn, sondern mehrere SchülerInnen, (die VertreterInnen der/des SchülerInnensprecherIn) für die SV verantwortlich sind. Da die Leute die gewählt werden, nicht zwangsläufig die aktivsten sind, können während des Schuljahres SchülerInnen nach gewählt werden. Auf jeden Fall sollten die Vorstandstreffen offen für jedeN SchülerIn sein, der/die mitarbeiten möchte. Um die Arbeit noch besser zu verteilen, können sich einzelne Leute aus dem SV-Vorstand, aber auch ande-re, die mitarbeiten, bestimmte Aufgabengebiete suchen, in denen sie arbeiten möchten. Das wären zum Beispiel Beauftragte für: ! Unter-/Mittel-/Oberstufe ! SV-Recht ! Umwelt ! Öffentlichkeitsarbeit ! Organisation Projektwoche ! u.v.m. Sinnvoll ist auch, zu diesen Aufgabenbereichen dann Arbeitskreise einzurichten, an denen jedeR der/die sich für das Thema interessiert mitarbeiten kann. Oft entdeckt man so Aktive außerhalb der eigentlichen SVlerInnen

Und noch einmal Beifall - Rike fährt fort: "Mein drittes Ziel ist die Betreuung der Unterstufe. Viele KlassensprecherInnen aus den jüngeren Klassen begreifen viel zu wenig von dem, was im SchülerInnenrat besprochen wird. Um aber eine geschlossene SchülerInnenschaft für unsere Aktionen zu gewinnen, brauchen wir jede und jeden, egal ob alt oder jung. Erst wenn auch die jüngeren SchülerInnen wissen, was Sache ist, haben wir einen guten Ausgangspunkt für unsere Arbeit. Deshalb will ich ein System einführen, indem sich jeweils ein oder zwei ältere SchülerInnen um eine Unterstufenklasse kümmern. Dies soll zum „Sich-Einleben“ der neuen SchülerInnen in unserer Schule beitragen und ihr Mitwirken bei der SV-Arbeit erleichtern. So, das ist erstmal das, was mir so eingefallen ist. Wenn ihr noch Fragen oder Ideen habt, könnt ihr sie ja hier gleich einbringen. Vielen Dank und Tschüs!" Nachdem auch die sechs KandidatInnen für die /den stellvertretendeN SchülerInnensprecherIn sich kurz vorgestellt haben, erklärt Kai den Wahlgang: JedeR der anwesenden SchülerInnen bekommt zwei Stimmzettel. Der erste ist für die Wahl der/des SchülerInnensprecherIn, der zweite für die vier StellvertreterInnen. Auf den ersten Zettel könnt ihr natürlich nur einen Namen schreiben, auf den zweiten entweder einen, zwei oder drei Namen. Alles klar?" Es ist alles klar. Nachdem die vor der Vorstellung gewählte Wahlkommission die Zettel verteilt und wieder eingesammelt hat, steht das Ergebnis fest: Rike ist die neue SchülerInnensprecherin, ihre vier VertreterInnen heißen Verena, Brahim, Maria und Martin.

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Die erste SchülerInnenratssitzung nach der Wahl Kurze Zeit später lädt Rike zur ersten SchülerInnenratssitzung ein. Eine Woche vor dem geplanten Termin heftet sie die Einladungen mit Büroklammern an die Klassenbücher. Außerdem hängt sie eine mit dem Kopierer vergrößerte Einladung am SV-Brett auf und macht einen Tag vorher noch eine Durchsage mit der Schullautsprecheranlage, um auf den Termin hinzuweisen.

Vorbereitung einer SchülerInnenratssitzung Eine SchülerInnenratssitzung sollte gut vorbereitet werden. Die Vorbereitung ist eine Aufgabe des SV-Vorstands. Nachdem Ihr die Tagesordnung aufgestellt habt, müsst ihr über die Sitzung informieren, und zwar: ! die SchülerInnenratsmitglieder (also die Klassen-/JahrgangsstufensprecherInnen und ihre StellvertreterInnen)

! die SchülerInnen ! die Schulleitung Die SchülerInnenratsmitglieder könnt ihr am besten mit einer schriftlichen Einladung erreichen, die ihr über die Klassen- bzw. Kursbücher verteilt. Die Einladung sollte aber nicht nur aus den Tagesordnungspunkten (TOPs) bestehen, sondern auch ein paar Erklärungen und Hintergründe (z. B. Gesetzestexte) enthalten. Eventuelle Anträge sollten mit der Einladung verteilt werden. Außerdem sollte mit ihr spätestens auch das Protokoll des letzten Treffens weitergegeben werden. Zudem könnt ihr über euer SV-Brett oder durch die Schullautsprecheranlage auf den Termin hinweisen. Da die KlassensprecherInnen erfahrungsgemäß nicht immer alle ihre Informationen weitergeben, ist es notwendig zu überlegen, wie Eure Arbeit den SchülerInnen vorgestellt wird. Dazu eignet sich z. B. die SchülerInnenzeitung oder Aushänge zu euren aktuellen Tätigkeiten am SV-Brett (auf ein SV-Brett habt ihr ein Anrecht). Auch die/der SchulleiterIn muss informiert werden, wann Ihr eine SchülerInnenratssitzung macht und was für Beschlüsse gefasst werden. Dazu reicht eine Kopie der Einladung und des Protokolls aus. Zudem sollte man sich rechtzeitig mit der/dem HausmeisterIn über den Raum abstimmen und darauf achten, dass keine Arbeiten oder Klausuren stattfinden oder einzelne Klassen einen Ausflug machen.

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Protokoll Sicherlich ist Protokollschreiben nicht die schönste Beschäftigung auf der Welt; trotzdem ist es notwendig, damit nachher jedeR weiß, was gelaufen ist. Folgendes muss im Protokoll enthalten sein: 1. Datum, Beginn und Ende 2. Anwesenheitsliste ......... 3. alle Anträge und............. Beschlüsse Die Richtigkeit des Protokolls wird zu Beginn der nächsten Sitzung durch Abstimmung bestätigt.

"Nun müssen es aber alle kapiert haben", denkt sich Rike. Und richtig! Zum Sitzungstermin sind - nach einiger Verspätung - alle KlassensprecherInnen da. Martin fertigt eine Anwesenheitsliste an und gibt sie herum. Rike übernimmt als SchülerInnensprecherin die Sitzungsleitung: "Also! Können wir jetzt anfangen?" Niemand scheint Rikes Frage gehört zu haben, denn das allgemeine Gemurmel ebbt nicht ab. Rike etwas energischer: "Hey wir fangen jetzt an!" Die Reaktion der anwesenden SchülerInnen ist SV-Wahlen immer noch nicht Wahlen im SchülerInnenrat umwerfend. Einige Im SchülerInnenrat werden in den ersten kramen in ihren fünf Wochen nach den Sommerferien die Taschen herum und VertreterInnen der SV in den rücken geräuschvoll Schulmitwirkungsorganen gewählt. Das die Stühle zurecht. sind die Delegierten für die "Also los geht's. Wir Schulkonferenz (Anzahl: siehe Seite 6) haben heute unheimlich viel zu tun und bei und die zwei VertreterInnen für die dem Krach geht das nun wirklich nicht. So, ich Fachkonferenzen. Hinzu die Bekomme zur Tagesordnung. Habt Ihr sie alle zirksdelegierten (Anzahl je nach Satzung vor Euch liegen?" der BSV), zwei VertreterInnen für die Schulpflegschaft außerdem die Sie haben, und sie haben auch das Protokoll VerbindungslehrerInnen gelesen, sodass darüber abgestimmt werden (Anzahl: bis 500 SchülerInnen eineR, bis kann. Rike: "Damit wir den Punkt Formalia 1000 SchülerInnen zwei, mehr als 1000 abschließen können, brauchen wir noch SchülerInnen drei Verbindungsjemanden, der das Protokoll für heute lehrerInnen) und einE KassenwartIn schreibt." Auf einmal ist es vollkommen still. nebst zweier PrüferInnen. "Na los, nicht so schüchtern, viel Arbeit ist es ja nicht." Die Wahlen von SchülerInnensprecher und ihrer/seiner VertreterInnen sind "Also, bevor wir die ganze Zeit hier ebenso wie die Wahl der Schulschweigend herumsitzen, mach' ich das konferenzvertreterInnen geheim. Alle Ding.", sagt Brahim. "Na prima", freut sich anderen Wahlen sind geheim, wenn 20% Rike. "Wir müssen nun die SchülerInnender Anwesenden das fordern vertreterInnen für Schulkonferenz und Fachkonferenzen wählen. Außerdem noch unsere VerbindungslehrerInnen und die Bezirksdelegierten.

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Es werden Vorschläge gesammelt, die KandidatInnen vorgestellt, gefragt, diskutiert, erklärt. Bis die gesamte Wahl abgeschlossen ist, vergehen viel Zeit, Lust, Aufmerksamkeit und Nerven. Aber Rike organisiert die Sache ganz gut und anschließend kommt der SchülerInnenrat noch zum Punkt "Schulhofgestaltung und Klassenraumverschönerung".

Effektivierung

Rike: "Es gibt jetzt seit einem der SV-Arbeit Jahr schon einen Arbeitskreis zur Ein Problem vieler SVen ist Schulhofgestaltung. Da ist es, dass die Arbeit nur von ein allerdings bisher nicht so viel paar wenigen geleistet wird. Mit der passiert. Es sind meiner Meinung Einstellung: "Lass das mal unsere nach für uns nun zwei Dinge zu SchülerInnenvertreterInnen machen" tun. Einmal muss in der muss Schluss gemacht werden. Aber Schü-lerInnenschaft verbreitet wie? werden, dass es diesen Auf SchülerInnenratssitzungen Arbeitskreis überhaupt gibt. können Arbeitskreise zu bestimmten JedeR, die/der möchte, kann in innerschulischen Themen (z. B. ihm mitarbeiten und zu den in Organisation einer Projektwoche), Zukunft regelmäßigen Treffen aber auch zu anderen Bereichen (z. erscheinen. Zweitens sollten wir B. Rassismus, Schulpolitik, Ökologie) mal bereden, wie wir uns gebildet werden. In diesen unseren Schulhof vorstellen und Arbeitskreisen kann jedeR was wie verändert werden mitarbeiten, und oftmals entdeckt man muss." so neue Aktive außerhalb der Ein Mädchen aus der sechsten eigentlichen SVlerInnen Klasse meldet sich: "Ja, wenn wir Fußball spielen, stellen wir immer unsere Ta-schen auf. Das sind dann die Tore. Ich finde, es sollten richtige Fußballtore aufgestellt werden." Ein Junge aus der 5b meint: "Wenn die SechstklässlerInnen aber immer soviel Fußball spielen, haben wir überhaupt gar kei-nen Platz zum Basketball spielen mehr. Die ärgern uns sowieso immer." "Ihr lauft ja auch immer durch das Feld und klaut uns den Ball!", entgegnet er. "Ist doch nicht wahr!", kommt es zurück. Nun geht's rund. Noch mehr SchülerInnen melden sich zu Wort und tragen immer wieder Wünsche vor. Es wird lebhaft darum gestritten, wer wen mehr ärgert. Rike schaut Verena genervt an und flüstert: "Ich will die ja wirklich nicht abwürgen, aber so kommen wir doch keinen Schritt weiter."

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"Also, ich glaube", sagt Verena laut zu allen, "es ist besser, wir überlassen dem Arbeitskreis diese Diskussion, denn so kommen wir ja nicht weiter. Jede Klasse kann eine Liste von Vorschlägen in einer SV-Stunde zusammenstellen und diese der Gruppe geben. SV-Stunde Die soll das dann auswerten und in ihrem Jede Klasse hat das Recht, einmal im Konzept verarbeiten. Monat eine so genannte SV-Stunde abzuhalten, die während der "Na gut", meint Rike, "dann lasst uns mal über allge-meinen Unterrichtszeit den Vorschlag von Verena abstimmen." Jemand stattfindet. Dort könnt ihr nicht nur will jedoch noch etwas anmerken: Probleme diskutieren, die in der "Ich finde es aber sehr wichtig, dass alle das Klasse existie-ren - die SV-Stunde ist sagen können, was ihnen dazu einfällt." Rike: auch eine ideale Gelegenheit über die "Eigentlich finde ich das auch, aber wir haben Aktivitäten im SchülerInnenrat zu dafür jetzt einfach nicht genug Zeit. Außerdem berichten. hat Verena die Idee mit den Listen vorgeschlagen, die die Diskussionen hier ersparen. Wenn jetzt niemand mehr etwas dazu sagen will, kommen wir zur Abstimmung. Wer für Verenas Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen." Rike zählt 23 JaStim-men. "Wer ist dagegen? - Keiner. Wer enthält sich? - Drei Enthaltungen. Damit ist der Antrag angenommen. So, dann bitte ich euch, in Euren Klassen von dem Arbeitskreis zu erzählen und mit ihnen die Schulhofgestaltung zu besprechen." Maria ist plötzlich noch etwas eingefallen: "Ich habe von einer Schule gehört, die zu diesem Thema eine Projektwoche gemacht hat. Eine ganze Woche lang haben SchülerInnen und LehrerInnen den Schulhof, ja eigent-lich auch die gesamte Schule verschönert." "Das ist ja eine super Idee!" ruft Rike begeistert, den gerade angenommenen Antrag vergessend. "Mensch, so etwas sollten wir auch machen!" und: "Wir sollten in dieser Woche aber nicht nur malen, sondern uns auch mit anderen Dingen auseinandersetzen, die interessieren!", hallt es durcheinander. "Man sollte große Papierbögen aufhängen, wo jedeR drauf schreiben kann, was er gerne mal machen möchte und wozu er sonst in der Schule nicht kommt. Zu jeder Idee können SchülerInnen und LehrerInnen gemeinsam etwas machen.", schlägt Rike vor. Sie blickt kurz auf die Uhr und stellt erschreckt fest, dass es in drei Minuten schellt. Eilig be-schließt der SchülerInnenrat noch, dass er eine Projektwoche machen will und dazu ein Ausschuss unter Rikes Leitung die Organisation übernehmen soll.

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Der Tag danach Rike erzählt der Verbindungslehrerin, Frau Schulze, von ihrem Vorhaben. Diese weist Rike darauf hin, dass Di-rektor Dehnerd demnächst eine Schulkonferenz einberufen wird. Die SV solle doch einen schriftlichen Antrag zur Projektwoche formulieren, der mit den Einladungen verschickt werden kann. Der/die SchülerInnensprecherIn ist automatisch stimmberechtigtes Mitglied der Schulkonferenz. Die übrigen SchülerInnenvertreterInnen werden dann im SchülerInnenrat gewählt. Vergesst nicht für jede SchülerIn wel-ches Mitglied der Schulkonferenz geworden ist eineN VertreterIn zu wählen.Die SchülerInnen stehen zu den LehrerInnen meist in einer ungünstigeren Position da, zumal bei Stimmengleichheit der/die SchulleiterIn ent-scheidet. In der Schulkonferenz werden Entscheidungen getroffen, die die gesamte Schule betreffen und nicht in den pädagogischen Freiraum der/des LehrerIn gehören. Die Schulkonferenz ist eine Institution, in der Informa-tionen zwischen LehrerInnen, Eltern und SchülerInnen ausgetauscht werden. Eine weitere Aufgabe der Schul-konferenz ist auch die Empfehlung von Grundsätzen; so kann sie z. B. empfehlen, dass eine Woche vor den Fe-rien keine Arbeiten oder Klausuren geschrieben werden sollen. Zudem werden aber auch feste Entscheidun-gen getroffen, wie zum Beispiel die Hausordnung der Schule oder die Durchführung einer Projektwoche.

Die Vorbereitungen Bei der nächsten SV-Vorstandsitzung, die regelmäßig einmal pro Woche stattfindet, fertigen Rike und ihre Ver-treterInnen den Antrag zur Projektwoche an. Den Antrag und seine Begründung geben sie sofort beim Schul-leiter ab. Die Arbeit des Ausschusses für die Projektwoche wird vorbereitet. Es wird überlegt, wie das Projekt organi-siert werden soll. Rikes Idee mit der Plakatwand und den daraus resultierenden Arbeitsgruppen steht im Mit-telpunkt. Der Ausschuss soll die Vorschläge der Gruppen auswerten und die Themen der Gruppen festlegen. JedeR SchülerIn soll dann eine Liste der angebotenen Projekte erhalten und sich für eines entscheiden. Das gleiche soll auch bei den LehrerInnen geschehen.

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Anträge an die Schulkonferenz Voraussetzung dafür, dass LehrerInnen und Eltern Anträge der SV in der Schulkonferenz annehmen, ist ein guter Kontakt zu Eltern und LehrerInnen. LehrerInnen- und ElternvertreterInnen müssen vor der Schulkonferenz über Sinn und Zweck der SV-Anträge informiert werden. Das kann dadurch geschehen, dass nicht nur die Anträge, sondern auch deren Begründungen vorher eingereicht und in der Tagesordnung abgedruckt werden. Wenn ihr Anträge erst in der Schulkonferenz einreicht, müssen Eltern und LehrerInnen einverstanden sein, sonst wird erst in der nächsten Schulkonferenz darüber diskutiert. Anträge sollten beginnen mit: "Die Schulkonferenz möge beschließen:“


So sollen durch den Ausschuss die Projektgruppen zusammengesetzt und einer/einem LehrerIn zugeordnet werden. Rike meint: "Die wichtigste Voraussetzung für die Projektwoche ist die Gleichberechtigung von LehrerInnen und SchülerInnen. Das herrschaftsbestimmte LehrerInnen-SchülerInnen Verhältnis soll für die Projektwoche auf keinen Fall gelten. Die Projektgruppen sollen selber bestimmen, wie sie arbeiten und welche Materialien sie verwenden wollen."

SV-Raum Der SV-Raum, den jede Schule der SV zur Verfügung stellen muss, sollte vor allem als Anlaufstelle und Treffpunkt verstanden werden. Das setzt voraus, dass er auch regelmäßig besetzt ist. Dazu könnt ihr einen "Sprechstundenplan" aushängen, aus dem hervorgeht, wer wann in welcher Pause oder welcher Freistunde zu erreichen ist und wann Eure regelmäßigen Treffen stattfinden. So könnt ihr Euch von den SchülerInnen wichtige Anregungen holen und die SchülerInnen können ihre Wünsche und Beschwerden loswerden. Der Kontakt zu den SchülerInnen ist sehr wichtig für jede SV-Arbeit

Schließlich einigen sich die SchülerInnenvertreterInnen noch auf das Oberthema für die Projektwoche: "SchülerInnen machen Schule!", soll es heißen. Zwei Tage später findet Rike im SV-Briefkasten die Einladung zur Schulkonferenz. Die Tagesordnung enthält außer dem Formalkram und den üblichen Bekundungen nur die Projektwoche. Rike hat das Gefühl, dass die Idee der SchülerInnen auf argen Widerstand bei Eltern und LehrerInnen stoßen wird. Dehnerd hat schon ein komisches Gesicht gemacht, als sie ihm den SVAntrag überreichte. Zudem vertraute ihr Frau Schulze an, dass es eine ganze Menge LehrerInnen gäbe, die einfach zu bequem seien, um mehr zu machen, als normalen Un-terricht. Sie hätten keine Lust, sich darüber hinaus zu engagieren. Auch die Eltern seien schwer zu gewinnen, da ihre Vorstellungen in punkto Schule über den "normalen" Unterricht oft nicht hinausgingen.

Kai jedenfalls meint: "Wenn wir sie erst auf unserer Seite haben, sind sie ziemlich zuverlässig."Rike denkt sich, dass es einzig und allein darauf ankommt, wie gut die SchülerInnen auf die Schulkonferenz vorbereitet sind. Deshalb verteilt sie die Einladungen an die einzelnen SchülerInnenvertreterInnen, die Mitglied in der Schulkonferenz sind und spricht gleichzeitig mit ihnen einen Zeitpunkt für ein Vorbereitungstreffen ab. Zu diesem Treffen sollen auch die beiden VerbindungslehrerInnen Schulze und Kordes kommen.

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Vorbereitung auf die Schulkonferenz Sobald die Einladung zur Schulkonferenz vorliegt, was mindestens eine Woche vorher der Fall sein muss, soll-ten sich die SchülerInnenvertreterInnen, die Mitglieder in der Schulkonferenz sind, zusammensetzen. Dabei sollte vor allem die Tagesordnung, die Meinungen zu Anträgen, das gemeinsame Vorgehen und die Argumen-tation der SV besprochen werden. Um die zahlenmäßige Unterlegenheit der SchülerInnen etwas auszuglei-chen, heißt es zusammenzuhalten.

Das Vorbereitungstreffen "Ich hab' das Gefühl, dass es eine ganze Menge Schwierigkeiten in der Schulkonferenz geben wird", äußert Rike bedenklich. "Und die Projektwoche muss von der Schulkonferenz beschlossen werden, wir können uns also in keinem Fall um diese Leute drücken." Warum das denn?", will Rudi wissen. Kai :"Erstens, weil die Pro-jektwoche die ganze Schule betrifft, und zweitens, weil für diesen Zeitraum der Unterricht ausfallen soll." Herr Kordes: "Da bei der Projektwoche möglichst alle LehrerInnen aktiv mitmachen sollen, sollte noch in der Die LehrerInnenkonferenz LehrerInnenkonferenz darüber gesprochen werden. Auch Frau Schulze meint: "Ohne die LehrerInnen läuft In der LehrerInnenkonferenz in diesem Fall leider wenig. Die Projektwoche wird das Stundensoll der LehrerInnen überschreiten und jede fassen die LehrerInnen ihre Beschlüsse. Außerdem Menge zusätzliche Arbeit verlangen. Ihr solltet die Lehre-rInnen dazu nicht zwingen; sie werden die diskutieren sie dort über ihre Probleme. Die LehrerInnenProjektleiter sein. Das ist für die Genehmigung durch die Schulauf-sicht sehr wichtig." "Die LehrerInnen konferenz kann genauso wie z. B. der SchülerInnenrat Anträge dürfen sich durch ein Projektthema auch nicht überfordert fühlen, von dem sie keine Ahnung haben", an die Schulkonfe-renz stellen. SchülerInnen und Eltern dürfen sagt Herr Kordes. "Das bedeutet also, dass jedeR die Möglichkeit haben muss, sich gemäß ihrer/seiner an der LehrerInnenkonferenz nicht teilnehmen. Fähigkeiten und Interessen ein Thema aussuchen können", sagt Rike. "Dann kann man auch davon ausgehen, dass sich alle hinreichend dafür engagieren. Vor allen Dingen, was die Materialbeschaffung usw. betrifft." Rudis Philosophie-Toleranzgrenze scheint überschritten zu sein. "Aber das ist doch total unrealistisch!", sagt er in ungeduldigem Ton. "Ja, natürlich, aber auf jeden Fall erstrebenswert", meint Rike.

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Maria: "Ich könnte mir vorstellen, dass es unter den Eltern ein paar Fachkräfte' gibt. Die müssen wir mit einbeziehen. So kann man vielen Unsicherheiten vorbeugen." "Außerdem", meint Martin, "wäre damit das Pro-blem der Eltern auch schon fast gelöst. Wenn wir sie erst einbinden, werden sie uns sicherlich unterstützen." Kai will endlich vorwärts kommen: "Dann lasst uns mal abchecken, was uns in der Sitzung am Montag er-warten wird." Frau Schulze warnt die SchülerInnen vor Übereifer. "Ihr dürft nicht erwarten, dass in dieser Schulkonferenz die Entscheidung fällt. Man wird sich sicherlich vorbehalten, in der LehrerInnenkonferenz ge-sondert darüber zu beraten. Das heißt, die endgültige Zustimmung käme erst in der zweiten Sitzung der Schulkonferenz." "Aber die finden doch viel zu selten statt", sagt Rike. Einberufung einer

Schulkonferenz u. a. Mitwirkungsorgane Alle Mitwirkungsorgane, also auch die Schulkonferenz, müssen auf Antrag von einem Drittel der Mitglieder zum frühest möglichen Zeitpunkt von der/dem Vorsitzenden einberufen werden. Das gibt Euch die Möglich-keit, z.B. mit Hilfe der ElternvertreterInnen oder einigen LehrerInnen, eine Schulkonferenzsitzung zustande zu bringen

Herr Kordes entgegnet, dass es möglich ist, von SchülerInnenseite die Einberufung eine Schulkonferenz zu for-dern. "Ich finde es wichtiger, sich auf die Informationsarbeit zu konzentrieren, damit die Abstimmung in der zweiten Schulkonferenz für die Projektwoche ausgeht", rät Frau Schulze. Rike meint, dass man nicht von An-fang an klein beigeben sollte. "Die sollen ruhig merken, was sie an uns haben." "Ihr müsst jedoch darauf ach-ten", warnt Herr Kordes, „dass die Stimmung nicht zu aggressiv ist. Das würde viel Kooperationsbereitschaft zerstören." Kai: "Wir werden sehen!"

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Mittwoch, 19.30 Uhr. Die Schulkonferenz Die SchülerInnenvertreterInnen haben sich eine Viertelstunde vorher im SV-Raum getroffen und gehen ge-meinsam in den Sitzungsraum. Eltern und LehrerInnen trudeln langsam aber sicher ein. "Huch, wo ist denn diese viel gepriesene Pünktlichkeit?" wundert sich Martin. Die SchülerInnen suchen sich eine Ecke am Verhandlungstisch in der Nähe ihrer VerbindungslehrerInnen. Der Schulleiter erscheint, ordnet flüchtig ein paar Zettel und sagt: "Meine Damen und Herren, liebe Schüler! Ich darf Sie herzlich zu unserer ersten Schulkonferenz im neuen Schuljahr begrüßen. Sind wir vollständig?" Lächelnder Blick in die Runde. Geschmeicheltes Nicken einiger Eltern und LehrerInnen. Kai zu Rike: "Oh je! Er sorgt schon wieder für eine scheinbar gelockerte und freundliche Atmosphäre." "Damit er hinterher um so besser reinhauen kann", flüstert Rike ihm ins Ohr. Dehnerd: "Ich hoffe, alle hatten einen angenehmen Urlaub und haben sich hervorragend erholt. Dann können wir nämlich frisch und munter beginnen." "Dessen Gegrinse geht mir jetzt schon auf den Nerv", flüstert Martin Rike zu. "Das Protokoll der letzten Sitzung und die Einladungen mit der Tagesordnung sind Ihnen rechtzeitig zugegan-gen. Werden Abänderungen der Tagesordnung gewünscht?" Ein kurzer Aufblick, keine Zeit, um sich noch Gedanken zu machen, und er fährt fort: "Wie ich Tagesordnung sehe ist das nicht der Fall. Damit betrachte ich die Wenn ihr jetzt nicht aufzeigt Tagesordnung als genehmigt. Nun brauchen wir und Änderungen zur einen Protokollanten. Wie mich Herr Ullrich wissen Tagesordnung beantragt, dann ließ, wird er dies heute übernehmen.“ ist es zu spät. Themen die Rike will von Kai wissen, wer das ist. "Ein ultraEuch später noch einfallen, konservativer Elternvertreter", eröffnet ihr Kai. können nicht mehr "Wenn der heute schreibt, kann er wenigstens nicht berücksichtigt werden. Deshalb soviel Schwachsinn sabbeln!" ist es wichtig, sich vorher Der Schulleiter weiter: "Sind alle mit dem Protokoll Gedanken zu machen, ob man der letzten Schulkonferenz einverstanden, oder gibt TOPs ergänzen möchte, denn es ir-gendwelche Unstimmigkeiten? Das ist wohl in der Sitzung geht es dann nicht der Fall. Dann betrachte ich das Protokoll als sehr schnell. Sonst könnt ihr genehmigt." lediglich noch Mitteilungen "Das ist ja wohl eine miese Tour, um die Leute zu unter "Verschiedenes" übergehen", tuschelt Verena. "Klar, wenn du nicht machen. Beschlossen werden vorberei-tet bist, zersägt er dich", entgegnet Rike. können Eure Vorschläge dann Dehnerd: "So haben wir den ersten nicht. Tagesordnungspunkt abgeschlossen und können zum zweiten übergehen.

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Das Konzept zur Sicherung der Unterrichtsversorgung in NRW greift jetzt auch an unserer Schule. Das heißt, dass alle KollegInnen eine Stunde mehr arbeiten müssen, da sie aber an anderen Stellen entlastet werden, müsste dies zu verkraften sein. Die ReferendarInnen werden in Zukunft auch alleine zwei Wochenstunden unterrichten. Dadurch gelingt es uns, die Unterrichtsversorgung an unserer Schule zu gewährleisten, es gibt bei uns keinen LehrerInnenmangel." "Der spinnt ja wohl. Das ist doch gar nicht wahr." bevor Rike sich zu Wort melden kann, um die Aussage des Schulleiters zu widerlegen, redet dieser auch schon weiter. "Uns wurde dieses Jahr eine Lehrerin in den Fächern Chemie und Biologie zugewiesen. Damit können wir un-seren Bedarf in diesen Fächern decken.“ Rike reißt der Geduldsfaden. Da sie keine Hoffnung hat, dranzukommen, unterbricht sie Dehnerd einfach: "Und was ist mit den Fächern Musik und Erdkunde, von denen die meisten noch nie etwas gehört haben?" Der Schulleiter Dehnerd lässt sich in seiner Rede nicht stören. "Des Weiteren wird eine unserer Fachkräfte in Englisch und Deutsch im nächsten Jahr in Mutterschaftsurlaub gehen. Doch das haben wir auch schon organi-satorisch gelöst. Herr Schottig wird diesen Unterricht übernehmen." Dehnerd zieht seine Rede ohne Atempause durch. Widerspruch ist vorerst einmal nicht möglich. Die Schüle-rInnen fühlen sich nicht ganz wohl in ihrer Haut. Sie wissen, dass so manches nicht ganz richtig ist und mer-ken gleichzeitig, wie unfähig sie sind, dem "Chef" ins Wort zu fallen. Kai macht zwischendurch Anstalten, sich zu Wort zu melden, wird aber mit dem Hinweis, er solle warten, bis Dehnerd zu Ende geredet habe, dezent ge-stoppt. Die Stimmung wird dadurch sehr frostig und angespannt, da alle merken, dass die SchülerInnen murren. Ihre Unerfahrenheit wird schamlos ausgenutzt. Niemand kommt ihnen und ihrer Kritik entgegen. Rike denkt nur: "Wenn das bei unserem Antrag genauso läuft, sehe ich ganz schön schwarz." Sie ist ziemlich sauer. Schulleiter Dehnerd erzählt noch eine Menge unwichtige Dinge. Von irgendwelchen Wettkämpfen und Preisträgern. Schließlich gratuliert er Rike zu ihrer Wahl als SchülerInnensprecherin und weist auf Erlasse der Ministerin für Schule und Weiterbildung hin. Rike wird ungeduldig. Für sie ist einzig und allein der Tagesordnungspunkt über die vorgeschlagene Projektwoche wichtig. Zudem empfindet sie die Atmosphäre als kalt, unfreundlich und gegen die SchülerInnen gerichtet. Endlich ist Dehnerd fertig und leitet Tagesordnungspunkt drei ein. "Kommen wir zu TOP drei. Uns liegt ein Antrag der SV zur Durchführung einer Projektwoche vor. Will einer der SchülerInnenvertreterInnen diesen Antrag erläutern?" Rike meldet sich. "Ja bitte, Rike."

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Antrag „SchülerInnen machen Schule“ Antragsteller: Die SV der städtischen Gesamtschule Apfelbäumchen Die Schulkonferenz möge beschließen: 1. An der städtischen Gesamtschule Apfelbaum findet vom 7.6.2011 bis zum 11.6.2011 eine Projektwoche statt. 2. Die Projektwoche steht unter dem Motto: "SchülerInnen machen Schule". 3. Die Schulkonferenz würde es begrüßen, wenn eine gute Zusammenarbeit zwischen LehrerInnen, Eltern und SchülerInnen stattfinden könnte. Als erster Schritt dazu wird eine Planungsgruppe eingerichtet, an der alle interessierten LehrerInnen, Eltern und SchülerInnen teilnehmen können. 4. Die Schulkonferenz leitet diesen Beschluss an die obere Schulaufsichtsbehörde weiter und bittet diese um Genehmigung. Begründung: a) In einer Projektwoche werden Arbeitsgruppen gebildet, die die im Unterricht theoretisch erarbeiteten Stof-fe und Themen praktisch umsetzen bzw. erweitern. b) Eine Projektwoche ist sinnvoll, da praktisch durchgeführte bzw. erarbeitete Stoffe und Themen besser behalten werden. c) In einer Projektwoche kommen LehrerInnen und SchülerInnen auch außerhalb des Klassenzimmers in Kontakt, um ohne Leistungsdruck etwas Gemeinsames zu schaffen. d) In einer Projektwoche arbeiten SchülerInnen aus verschiedenen Stufen an bestimmten Themen. Dadurch wird der soziale Lernprozess gefördert. e) Weitere Begründungen erfolgen mündlich.

Rike ist ziemlich aufgeregt. "Im SchülerInnenrat hatte jemand die Idee, eine Projektwoche zu machen, äh, mit dem Thema ‚SchülerInnen machen Schule'. Der Vorschlag wurde von uns diskutiert und der Antrag schließlich einstimmig angenommen. Außerdem wurde ein Ausschuss beauftragt ein genaues Konzept zu erarbeiten." Da - fast - alle ihr aufmerksam zuhören, redet Rike etwas ruhiger weiter: "Während dieser Woche sollen alle SchülerInnen, LehrerInnen und, wenn es geht, auch Eltern gemeinsam an bestimmten Themen arbeiten.

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JedeR soll die Möglichkeit erhalten, das zu tun, was ihm am meisten Spaß macht oder interessiert. Die Teilnahme ist für die SchülerInnen natürlich Pflicht, da in diesem Zeitraum der reguläre Unterricht ausfällt. Die LehrerInnen leiten die jeweiligen Projektgruppen, doch ist es uns dabei sehr wichtig, dass in diesen Tagen von LehrerInnen und SchülerInnen gleichberechtigt gearbeitet wird. Die LehrerInnen sollen nicht alleine vorbereiten und das dann den SchülerInnen vorsetzen und die SchülerInnen sollen nicht lediglich konsumieren. Am letzten Tag soll ein Tag der ‚offenen Tür' stattfinden, wo alle Ergebnisse vor- und ausgestellt werden können. Ja, ich weiß nicht, was sie sonst noch wissen möchten. Vielleicht reden wir erstmal darüber." Dehnerd bedankt sich bei Rike für ihren Beitrag und fragt: "Wird dazu das Wort gewünscht?" Er erteilt einer Elternvertreterin das Wort. "Das ist ja alles gut und schön", beginnt sie, "aber was soll eigentlich das Ziel die-ses Unternehmens sein? Sie haben in ihrem Antrag zwar einiges dazu formuliert, aber mir ist noch nicht ganz klar, was eine Projektwoche vom normalen Unterricht unterscheidet. Ich sehe keinen Sinn darin, eine Woche lang zu tun, was einem Spaß macht und dadurch Unterricht ausfallen zu lassen." Kai: "Es muss sich ja nicht ausschließen, dass in der Schule etwas Spaß macht und trotzdem einen Sinn hat. Wir haben uns dafür extra den Termin vor den großen Ferien ausgesucht, da ja zu der Zeit erfahrungsgemäß nicht mehr sonderlich viel läuft." "Doch gerade die Zeit vor den großen Ferien ist für uns Lehrer immer sehr hektisch und mit viel Arbeit voll gepackt", wirft Herr Pauker ein. "Ich persönlich, und ich glaube ich spreche da im Namen vieler Kolleginnen und Kollegen, könnte diesen zusätzlichen Arbeitsaufwand nur schwer verkraften." "Nun ja", wirft Kai ein, "vielleicht ist der Termin dann doch nicht der glücklichste, aber das ist ja auch nicht das Hauptproblem. Wenn alle so eine Projektwoche durchführen wollen, gibt es bestimmt einen Zeitpunkt, mit dem alle zufrieden sind." Frau Schulze fragt die SchülerInnenvertreterInnen, wie sie sich die Einbeziehung der Eltern vorstellen. Maria entgegnet: "Wir haben uns überlegt, dass viele LehrerInnen Schwierigkeiten haben werden, Projekte zu leiten, die nicht zu ihrem Fach gehören. Natürlich sollen sie erst mal die Möglichkeit haben, das zu wählen bzw. vor-her dem Ausschuss als Wunsch zuzuleiten, was sie für wichtig halten und wovon sie finden, dass es behandelt werden sollte und dass es sie interessiert. Darüber hinaus haben wir uns vorgestellt, dass Eltern in bestimmten Bereichen ebenfalls kompetent sind. Sie könnten somit ihr Wissen in die Projekte einbringen. Außerdem sollen sie ebenfalls in einzelnen Gruppen mitarbeiten können. Ich stell' mir das ganz toll vor, wenn Eltern zusammen mit ihren Kindern und deren LehrerInnen etwas machen; ganz ohne Druck und trotzdem produktiv." Rudi fügt hinzu: "Das Problem ist an dieser Stelle natürlich, dass die meisten

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Eltern berufstätig sind und deshalb kaum die Möglichkeit haben werden, in den Projektgruppen mitzuwirken. Sie können aber auf alle Fälle im Ausschuss mitarbeiten und vor allen Dingen ihre Ideen und ihr Wissen zur Verfügung stellen." Die Stimmung bessert sich. Die Eltern scheinen sehr interessiert. Schulleiter Dehnderd wiegelt mal wieder ab: "Um einen Beschluss mit einer derartigen Tragweite fassen zu können, müssten uns die Beschlüsse der entsprechenden Gremien vorliegen. Ihr habt uns zwar Euren Antrag eingereicht, doch haben sowohl die LehrerInnenkonferenz als auch die Schulpflegschaft sich vor der heutigen Sitzung nicht mehr zusammenfinden können, um darüber zu befinden. Ich würde daher vorschlagen, Euren Antrag zurückzustellen und stattdessen die LehrerInnen und Eltern erst einmal darüber reden zu lassen." Kai will einem endlosen Instanzenweg vorbeugen und sagt: "Wir möchten dann aber, dass im Protokoll vermerkt wird: ‚Die LehrerInnenkonferenz und die Schulpflegschaft befinden auf ihrer nächsten Sitzung über den Vor-schlag der SV, eine Projektwoche stattfinden zu lassen'." Dehnerd: "Wenn niemand mehr das Wort wünscht, würde ich gerne zur Abstimmung kommen." Es meldet sich niemand mehr. Der Vorschlag des Schulleiters wird mehrheitlich bei zwei Enthaltungen angenommen. Direktor Dehnerd: "Damit ist dieser Tagesordnungspunkt abgeschlossen. Wir kommen jetzt zu TOP vier: Ver-schiedenes. Möchte jemand etwas dazu sagen? Das ist nicht der Fall. Dann erkläre ich die heutige Sitzung für geschlossen. Es ist 21:30 Uhr. Ich danke Ihnen für Ihr Kommen und wünsche Ihnen noch einen schönen Abend." Die Versammlung löst sich auf. Die VerbindungslehrerInnen stellen sich noch zu den SchülerInnen, die gerade dabei sind, einzuschätzen, ob das ein viel versprechendes Ende war oder nicht. Rike: "Die halten uns nur hin. Keiner will die Projektwoche." "Das würde ich nicht so sagen", erwidert Maria, "es gibt bestimmt einige, die den Vorschlag gut fanden. Lasst uns erst mal abwarten." Herr Kordes meint: "Die Würfel sind noch nicht gefallen. Jetzt kommt es darauf an, was Ihr für eine Info-Arbeit macht. Ihr dürft die LehrerInnen und Eltern nicht so einfach in ihre Gremien zurückgehen lassen. Sie müssen genau wissen, wenn möglich schriftlich, was Ihr machen wollt. Dann habt Ihr gute Chancen. "Aber die Stimmung war unheimlich negativ geladen", sagt Rike etwas frustriert. "Das ist aber doch häufig so bei Vorstellungen, die wir SchülerInnen einbringen", meint Kai. "Die können sich meist nicht vorstellen, dass von uns auch positive Sachen kommen." Eine Schulkonferenz ist natürlich etwas anderes als ein SchülerInnenrat. Da herrscht eine besondere, gewichtige und vielleicht auch etwas spießige Atmosphäre. Für Rike ist das neu und allein deshalb auch ein wenig unangenehm.

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Es geht weiter Direkt am nächsten Schultag informiert sie am "Schwarzen Brett" über den neuen Stand der Projektwoche. Überhaupt stellt Rike immer häufiger fest, dass die SchülerInnen keine Ahnung von ihren Rechten haben. Sie wissen nicht, wann und wie oft Tests oder Klassenarbeiten geschrieben und wann keine Hausaufgaben aufge-geben werden dürfen, wie das mit den so genannten "Strafarbeiten" ist und wann man wegen Schummeln eine Sechs bekommen kann. Sie hat sich darüber vorher nie so richtig Gedanken gemacht, aber merkt, dass in die-sem Bereich eine Menge getan werden muss. Doch soviel Ahnung hat sie auch nicht, will sie sich aber be-schaffen. Deshalb beschließt sie für sich, doch noch einmal das LSV-Rechtshandbuch durchzulesen...

Das Schulgesetz Das Schulgesetz (SchulG) enthält viele wichtige Regelungen für das tägliche Schulleben. Es klärt, welche Gremien es an der Schule gibt, was die Schulkonferenz für Aufgaben hat, in welchem Rahmen die SV ar-beiten kann. Dieser Text ist gemeinsam mit dem sog. SVErlass für eure SV-Arbeit sehr wichtig. Im Internet könnt ihr euch das Schulgesetz als Gesamttext von der Seite des Schulministeriums herunterladen. SchülerInnenvertreterInnen sollten es unbedingt gelesen haben. Da der Gesetzestext oft unverständlich ist, hilft es meistens, ein Gesetz mit Kommentar anzuschaffen, in diesem Handbuch zu blättern oder bei der LSV nachzufragen.

„Schwarzes Brett“ Am schwarzen Brett, das allerdings auch rot oder grün sein darf, kann man Informationen aller Art gut vermitteln. Dabei ist es wichtig, dass man seine Mitteilungen auch entsprechend verpackt. Je größer und je bunter man das tut, desto höher sind die Chancen, die SchülerInnen zu erreichen. Ihr habt als SV das Recht, alles außer kommerzieller oder parteipolitischer Werbung aufzuhängen und braucht dazu auch nicht die Genehmigung der Schulleiterin oder des Schulleiters

Schließlich hatte sie noch die Idee, das sie und ihre SV mit Hilfe von „MentorInnenarbeit“ bekannter werden und ihre MitschülerInnen von Anfang an über ihre Rechte informieren könnten. Was unter „MentorInnenarbeit zu verstehen ist, hat sie dann noch schriftlich ausformuliert. Rike wird es fast schon ein bisschen mulmig, wenn sie sieht, was alles zu tun ist, aber sie ist ja nicht allein und ihre StellvertreterInnen helfen prima mit. Mit den gemütlichen Pausen ist es allerdings vorbei, immer wieder heißt es: "Du, Rike, kannst Du vielleicht 'mal..." Die Sache mit den MentorInnen hat Martin übernommen.

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MentorInnenArbeit Er will ein Treffen mit allen interessierten SchülerInnen durchführen und mit den KlassenlehrerInnen sprechen. Rike ist ganz froh, dass sich darum erst mal nicht zu kümmern braucht. Sie will sich voll und ganz auf die Durchführung der Projektwoche konzentrieren.

"MentorInnenarbeit", man kann sie auch "Unterstufenbetreuung" nennen, funktioniert wie folgt: Je zwei ältere SchülerInnen übernehmen die Betreuung einer Klasse des fünften oder sechsten Schuljahres. Sie gehen in "ihre" jeweilige Klasse, wenn diese ihre SV-Stunden hat, reden mit den UnterstufenschülerInnen über ihre Probleme, helfen beim Organisieren von Klassenfeten oder Wandertagen, etc. . Gleichzeitig erklären sie die Aufgaben der SV und die gerade laufenden Aktionen und vermitteln bei eventuellen Problemen mit den LehrerInnen. Durch diese konkrete Hilfe wird den neuen SchülerInnen die SV als ihre Interessenvertretung bewusst und sie werden vielleicht gegenüber der "Autorität" LehrerIn etwas kritischer. Eine weitere Mög-lichkeit ist die Einrichtung einer Junior-SV. Das ist im Prinzip eine SV nur für die Unterstufe. Sie entsendet eineN VertreterIn in den SV-Vorstand und wird auch von einer Person von dort betreut. Häufig fällt es den"Kleinen" leichter dort ihre Interessen zu vertreten als mit den Älteren zusammen. Damit sind die ersten Schritte getan, den eigenen "SV-Nachwuchs" zu sichern.

Der SchülerInnenausschuss arbeitet hierzu schließlich ein Konzept aus, welches konkrete Vorstellungen und Ideen enthält. Das gibt Rike den VerbindungslehrerInnen und dem Direktor zur Weiterleitung an die LehrerIn-nenkonferenz. In der Schulpflegschafgt stellen es die dort vertretenen SchülerInnen selbst vor. Als am Ende der Sitzung abgestimmt wird, sind über drei Viertel der Eltern für die Projektwoche. Rike und Kai sind glücklich. Wenn die Eltern- und SchülerInnenvertreterInnen sowie Herr Kordes und Frau Schulze alle für den Antrag stimmen, haben sie bereits die Mehrheit in der Schulkonferenz für sich gewonnen. Aber sie weiß auch, dass es nicht reicht, nur die Mehrheit zu haben. Wenn die LehrerInnen nicht geschlossen hinter der Projektwoche stehen, ist sie organisatorisch und inhaltlich schwer durchführbar. Gespannt wartet sie auf die LehrerInnenkonferenz. So schlecht wie sie nach der Schulkonferenz dachte, stehen die Dinge gar nicht. Die LehrerInnen waren wie die Eltern vom Konzept der SV sehr angetan und begrüßen die Projektwo-che ebenfalls. Nun muss nur noch die nächste Schulkonferenz einberufen werden. Doch Dehnerd lässt sich erstaunlich viel Zeit damit. Beim nächsten SV-Vorstandstreffen beschließen die SchülerInnenvertreterInnen selbst mit Hilfe der Eltern eine Schulkonferenz zu fordern.

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Flugblätter Informationen zu speziellen Themen könnt Ihr ergänzend zum Schwarzen Brett auch noch über Flugblätter verbreiten. Diese Flugblätter sollten möglichst gut mit Zeichnungen und Grafiken aufgemacht sein und nicht wie eine "Bleiwüste" (eine Seite nur voller Text) aussehen. Flugblätter könnt Ihr mit Hilfe der in der Schule zur Verfügung stehenden Geräte und Mittel drucken oder vervielfältigen. Diese sollte Euch die Schule kostenlos zur Verfügung stellen. Rechtlich gilt für Flugblätter der SV, da sie kein "allgemeinpolitisches Mandat" hat, dass nur schulische Themen behandelt werden können. Unbenommen dessen kann natürlich einE SchülerInnenvertreterIn als Privatperson ein Flugblatt verteilen. Für SchülerInnenzeitungen besteht diese Einschränkungen allerdings nicht. Eine Alternative wäre also entweder mit eurer SchülerInnenzeitungsredaktion zu kooperieren oder selbst eine solche Zeitung herauszugeben, um auch allgemeinpolitischen Anliegen zu veröffentlichen. Zwei Dinge sind weiterhin zu beachten: Das Flugblatt muss wie jede Druckschrift eineN V.i.S.d.P. (VerantwortlicheR im Sinne des Pressegesetzes) enthalten und der/dem SchulleiterIn ist vor der Verbreitung ein Exemplar zur Kenntnisnahme (und zu mehr auch nicht) zu überreichen.

Es geht los! Nach den positiven Ergebnissen in den einzelnen Gremien ist die Abstimmung innerhalb der Schulkonferenz praktisch schon im Vorhinein klar. Die einzelnen VertreterInnen äußern lediglich noch ihre Vorstellungen bezüglich der Durchführung. Von der Schulkonferenz wird ein Ausschuss mit der weiteren Organisation beauftragt, dem Eltern, LehrerInnen und SchülerInnen angehören. Der Ausschuss ist öffentlich, dass heißt jedeR die/der will, kann mitarbeiten. Es kann also losgehen. Rike informiert die SchülerInnen darüber, dass eine Projektwoche stattfinden soll und wie sie ablaufen wird: Zuerst werden an mehreren Stellen in der Schule - auch im LehrerInnenzimmer lange Tapetenstücke ausgehängt, mit dem Hinweis, dass hier Vorschläge zur Projektwoche gesammelt werden. Nach ungefähr vierzehn Tagen beginnt der Ausschuss diese auszuwerten. Danach werden an SchülerInnen und LehrerInnen Wahlzettel ausgeteilt, wo man das gewünschte Projekt und zwei Ausweichprojekte ankreuzen kann. Da gibt es zwar ein paar Problemchen mit der Verteilung, aber im Großen und Ganzen sind die Beteiligten zufrieden.

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Pressearbeit Um die außerschulische Öffentlichkeit über Aktionen von Euch zu informieren, ist Pressearbeit sehr wichtig. Ihr könnt zum Beispiel die Zeitungen vor Ort einladen, z. B. bei einer Projektwoche vorbeizuschauen. Dann ist es durchaus wahrscheinlich, dass einE LokalredakteurIn euch besucht und einen Artikel über die Sache schreibt. Oder ihr könnt die Redaktion bitten, einen Hinweis auf Eure Aktionen zu geben. Zudem könnt Ihr Euch als SV zu ver-schiedenen Themen mit einer Presseerklärung äußern, oder Leserbriefe schicken. Wichtig: Es muss erkennbar sein, dass eure Pressemitteilungen von der SV kommen und nicht von der Schule. Presse-mitteilungen im Namen der Schule darf nur die Schulleitung schreiben.

Städtische Gesamtschule Apfelbäumchen Die SchülerInnenvertretung Die SchülerInnensprecherin Rike Berkenbusch Apfelstr. 1 45678 Apfelbaum Tel.: 01234/56789 Apfelbaum, am 20.6.2020 An die Presse in Apfelbaum Pressenotiz zur Projektwoche der Gesamtschule Apfelbaum "SchülerInnen machen Schule". Unter diesem Motto veranstaltet die Städtische Gesamtschule Apfelbaum vom 7.6.20 bis 11.6.20 eine Projektwoche. Unter der Anleitung der LehrerInnen werden sich SchülerInnen in ungefähr 28 Projektgruppen wie "Schulhofgestaltung", "AusländerInnenfeindlichkeit", "Mädchen und Frauen in der Schule", "Frieden" und vielen anderen beschäftigen. Die Arbeitsergebnisse der Gruppen wer-den am Samstag, den 11.6.2020 von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr der Öffentlichkeit vorgestellt. Ein umfangrei-ches Kulturprogramm, in dessen Rahmen auch eine griechische Tanzgruppe auftreten wird, begleitet das Tagesgeschehen. Für das leibliche Wohl der BesucherInnen sorgt der Kochkurs der Gesamtschule Apfel-baum. Abends findet ab 18:00 Uhr eine Fete in der Aula der Schule statt, die von der SchülerInnenvertre-tung organisiert wird. Wir laden sie recht herzlich zu unserem "Tag der offenen Tür" ein. Mit freundlichen Grüßen Rike Berkenbusch (SchülerInnensprecherin)

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Vor der Projektwoche treffen sich die Gruppen noch einmal, um Fragen nach Material und Arbeitsweise zu klären, und dann geht es los...

... und was dabei herauskam: Viele interessante Dinge. Das Oberthema war so frei, das fast alles möglich war. Eine Woche lang ging es bunt, fröhlich und vor allen Dingen freundlicher als sonst in der städtischen Gesamtschule Apfelbaum zu. Eine Projektgruppe hat einen bis ins kleinste gehenden Arbeitsplan für die Gestaltung des Schulhofes gemacht und einen Klassenraum als riesige Urwaldlandschaft ausgemalt. Ein anderes Projekt beschäftigte sich mit dem Thema "Flüchtlinge in der Welt" und war danach schockiert, wie viele Vorurteile es gegen Personen mit Migrationshintergrund in Deutschland gibt und wie unbegründet sie sind. Des Weiteren beschäftigte sich eine Gruppe mit dem Thema Frieden und fertigte ein Wandbild auf dem Schulhof an. Daraus hat sich dann später eine Friedens-AG gegründet. Die Projektgruppe "Sparmaßnahmen im Bildungsbereich" hat erst mal alles gründlich unter die Lupe genommen und an vielen Stellen des Schulalltags Dinge gefunden, die in den letzten Jahren einfach so gekürzt wur-den. Die Klassen sind immer größer geworden, die LehrerInnen müssen immer mehr arbeiten und für die indi-viduelle Betreuung der SchülerInnen bleibt immer weniger Zeit. Als besonders schlimm wurde der Zustand des Mobiliars empfunden. "Tische und Stühle sind uralt und schlecht geflickt", meint eine Schülerin "und die Geräte im Physikraum sind aus den 80'er Jahren, wie sollen da aktuelle Sachen gelernt werden?" Sie schlug vor, mit an-deren Schulen in der Umgebung eine Demo aufzuziehen und den ganzen Schrott symbolisch dem Bürgermeister in sein neues Rathaus zu bringen und einen Tausch gegen die neuen Möbel im Rathaus zu verlangen. Dazu haben die SchülerInnen Kontakt zur BezirksschülerInnenvertretung aufgenommen und vorgeschlagen, gemeinsam darüber nachzudenken. Die Projektgruppe "Demokratische Schule" hat sich mit den Rechten der SchülerInnen beschäftigt. Dabei haben sie vieles gefunden, was sie gerne ändern würden. "Dass wir nicht wirklich selbst bestimmen können was wir lernen ist doch total ungerecht. Es geht doch um unsere Bildung und nicht um, die der LehrerInnen oder der PolitikerInnen", waren sie der Meinung. "Aber das sind doch alles Landesgesetze von denen da oben, da können wir ja eh nichts machen", bemerkte ein Schüler. Da fiel jemandem ein, dass es doch die LandesschülerInnenvertretung gibt und dass man sich bei "denen" mal melden könnte.

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Dies war jedoch nicht alles, was in der Projektwoche gelaufen ist. Überall war ein buntes Treiben, viel Gelächter und viel Spaß. Es lag eine ansteckend gute Laune in der Luft und selten waren so wenige krank oder wollten krank sein wie in dieser Woche. Einige Spontis malten am "Tag der offenen Tür" ein riesiges Plakat mit der Aufschrift "So bunt kann Schule sein!" und hängten es über dem Eingang auf. Die Party der SV dauerte anschließend bis spät in die Nacht, zumal Kai den Hausmeister mit einem kleinen Geschenk flüssiger Natur versöhnlich gestimmt hatte. Durch den Verkauf der Eintrittskarten und der Getränke hat die SV außerdem noch eine ordentliche Stange Geld gemacht. Spaß gemacht hat die Projektwoche fast allen und das kommt in der Schule selten genug vor. Rike ist allerdings auch ein bisschen froh, dass alles überstanden ist. Aber andererseits überlegt sie: "Da war doch letztens die Sache mit... Da könnten wir doch mal..." Außerdem lädt sie zu einem Treffen des Ausschusses ein. Daneben hängt sie das Protokoll der letzten SchülerInnenratssitzung, welches Martin schon fertig geschrieben hat, und noch eine Übersicht, wie viele Wandertage jeder einzelnen Klasse zustehen. Sie wurde während den Pausenberatungen der SV so oft danach gefragt, dass sie sich kurzerhand entschlossen hat, es auszuhängen.

Finanzen Schulträger: Einige Städte und Gemeinden zahlen den SVen einen Etat, der bei 25 Cent bis 75 Cent pro SchülerIn liegt, denn eine SV muss ja irgendwie arbeiten können. Dazu sind sie leider nicht verpflichtet. Sollte Eure Stadt oder Gemeinde nichts dergleichen tun, solltet ihr dagegen, am besten mit Hilfe der BSV, etwas unternehmen. Eigenfinanzierung: Da gibt es zwei effektive Möglichkeiten. Entweder ihr fordert die SchülerInnen auf, jährlich einen gewis-sen Betrag zu entrichten (vielleicht einen Euro) oder ihr organisiert z. B. eine SV-Party. Da kommt mit Ein-tritt und Getränken oftmals ganz schön was zusammen.

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Geschichte der Schulmitwirkung in NRW Über Generationen sahen die Juristen die Schule als einen Raum, in dem der Staat die Schul-„Hoheit“, ein besonderes „Gewaltverhältnis“ über die Untergebenen, also vor allem die Schülerinnen und Schüler, ausübt. Mitbestimmung gab es nicht, Gehorchen war angesagt. „Schüler waren den Insassen von Strafvollzugsanstalten insoweit rechtlich gleichgeordnet. Ein Wandel erfolgte zunächst in der Rechtsprechung zugunsten der Strafgefangenen.“ Erst als es Ende der 60er Jahre auf Bundes- und Landesebene zu sozialliberalen Regierungen gekommen war, die unter dem Motto „Mehr Demokratie wagen“ einige Erstarrungen über Bord warfen, und als gleichzeitig der Druck der SchülerInnenbewegung auf die Regierungen zunahm, kam der Gedanke auf, auch Schülerinnen und Schülern Mitsprachemöglichkeiten einzuräumen, wobei manche Juristen schon eine Durchbrechung des Prinzips der westlichen, parlamentarischen Demokratie zugunsten eines Sowjetsystems befürchteten, wenn die Betroffenen Mitspracherechte erhielten. Die Eltern an Entscheidungen zu beteiligen, da kam man sowieso nicht dran vorbei, denn den Eltern sind umfassende Rechte über die Erziehung ihrer Kinder im Grundgesetz und in der Landesverfassung garantiert. Der Schulmitwirkungserlass von 1968/69 institutionalisierte erstmals eine SchülerInnenvertretung, die z.B. durch das Teilnahmerecht an LehrerInnenkonferenzen und das Stimmrecht in Fachkonferenzen weitergehende Rechte hatte als heute. In den schulpolitischen Auseinandersetzungen der Folgejahre konnten zum Teil zusätzliche Rechte erkämpft werden, andererseits kam es recht häufig zu Repressalien gegenüber aktiven SchülerInnen. Ein Entwurf zu einem Schulmitwirkungsgesetz von Kultusminister Girgensohn von 1971 sah sogar das politische Mandat, sehr umfangreiche Mitwirkungsrechte und günstige Mehrheitsverhältnisse in den Gremien vor, auch wenn er nicht so weit ging, wirkliche Parität in den Gremien zu fordern. Leider ist dieser Entwurf nie Gesetz geworden. Als am 13.12.1977 das Schulmitwirkungsgesetz verabschiedet wurde, war der Reformeifer der Anfangsjahre bei der SPD bereits weitgehend im Sande verlaufen, die SchülerInnenbewegung hatte erheblich an Kraft verloren und im Zuge der allgemeinen Terroristenpanik hatten konservative Juristen Hochkonjunktur. Dies zeigt, vor welchem geistigen Hintergrund das Schulmitwirkungsgesetz verabschiedet wurde; kein Wunder, dass die Mitbestimmungsmöglichkeiten so dürftig ausfielen und einen deutlichen Rückschritt gegenüber den früheren Regelungen darstellten.

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Grund für die Einräumung von Mitsprachemöglichkeiten war mittlerweile weniger, dass man Schülerinnen und Schüler als Persönlichkeiten mit eigenen Ideen, Interessen und Rechten erkannt hatte, vielmehr erhoffte man sich bei Beteiligung aller Betroffenen eine „Verbesserung der Entscheidungsqualität“ und mehr Zustimmung und „bereitwillige Hinnahme“ von Einzelentscheidungen. Der Gedanke, dass in der Schule die Staatshoheit den Betroffenen gegenübertritt, erlebte seine Renaissance. Ein Verständnis, das unverkennbar noch aus vordemokratischen Zeiten stammt. Es schien klar, dass Lehrerin-nen und Lehrer als VertreterInnen des Staates in allen Gremien mindestens die Hälfte der Stimmen haben mussten. Auch wurde die Position des Schulleiters gestärkt, und alle Sitzungen wurden nicht öffentlich, um unliebsame Demonstrationen gleich im Voraus auszuschließen. 2005 wurden die verschieden Gesetze, die den Schulalltag regelten durch ein neues Schulgesetz, das alle Vorschriften bündelt, ersetzt. Seitdem gibt es Schulmitwirkungsgesetz und Allgemeine Schulordnung nicht mehr. Nachdem die drittelparitätische Sitzverteilung in der Schulkonferenz kurzzeitig eingeführt war, erklärte die neue schwarz-gelbe Landesregierung mit Schulministerin Barbara Sommer, noch vor der ersten Sitzung einer drittelparitätischen Konferenz, die Drittelparität sei „gescheitert“ und schaffte sie 2006 kurzerhand wieder ab. Gleichzeitig wurden die Kopfnoten installiert. Nach langem Protest und zahlreichen Aktionen der LSV, wurden diese Änderungen mit dem erneuten Wechsel der Landesregierung fünf Jahre später rückgängig gemacht. Die Kopfnoten sind nun wieder Geschichte und die Drittelparität Gegenwart. Im SV-Erlass von 1979, der auch heute noch die wichtigste Arbeitsgrundlage für SVen darstellt, wurde den SVen der Maulkorb verpasst, sich nur noch zu Vorgängen an der eigenen Schule äußern zu dürfen - von einem allgemeinpolitischen Mandat ganz zu schweigen. Die SVen sollten „unparteilich“ arbeiten, was in der Folge häufig Anlass zu Konflikten mit Schulleitungen wurde: Wie soll man auch Interessen von SchülerInnen vertreten, ohne Partei zu ergreifen? Man sieht: Die Schulmitwirkung bedarf dringend einer Reform - hin zur Schulmitbestimmung. Ein entsprechender Gesetzentwurf, den die LSV mit dem Bündnis demokratische Schule erarbeitet hat, über die Grünen in den Landtag gebracht. Mittlerweile scheint auch die SPD zu sehen, dass die gegenwärtigen Regelungen einem demokratischen Staat nicht entsprechen, so dass auch von dieser Seite her Neuregelungen geplant werden. Wir sollten nicht nur gespannt abwarten, was sich daraus ergibt, sondern uns mit unseren Vorstellungen in die Diskussionen einbringen - und das unüberhörbar.

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“Oma, ich will meine Schule besetzen” Ihr wisst jetzt, was die SV ist, welche Möglichkeiten und Rechte ihr habt. Euch fallen tausende Situationen ein, wo ihr jetzt etwas unternehmen, wo ihr eingreifen könnt. Ihr kennt Punkte, die ihr am liebsten der ganzen Welt mitteilen wollt. - Doch wie?? Auf den nächsten Seiten führen wir verschiedene Aktionen auf, die ihr durchführen, mit denen ihr euren Protest kundtun, mit denen ihr auf Euch aufmerksam machen könnt. Doch meist ist es so: Mensch kennt tausend Aktionen, aber weiß nicht, wie mensch sie ordnungsgemäß organisiert. Denn um zum Beispiel eine ordentliche Demo durchführen zu können, muss mensch ja erst einmal den bürokratischen Weg beschreiten, so unschön dies auch ist. Aus diesen Gründen geben wir euch zu den wich-tigsten Veranstaltungen Tipps und vor allem Tricks, damit euch bösgesinnte Menschen nicht hinterhältig überraschen können. Allgemein ist noch zu sagen: Für jede Aktion, bei der ihr einen Antrag stellen müsst oder eine Verantwortungsperson braucht, muss dies jemand übernehmen, der/die mindestens 18 Jahre alt ist. Des Weiteren kann es sein, dass in manchen Kommunen bestimmte Gebühren gezahlt werden müssen. Doch das ist von Ort zu Ort anders. Ich hoffe, ihr könnt unsere Informationen sinnvoll verwenden, ansonsten steht euch natürlich immer unsere Geschäftsstelle zur Verfügung.

Plakat-Aktion Plakatieren könnt ihr in der Stadt und in der Schule. In der Schule dürft ihr es grundsätzlich, solange auf den Plakaten keinerlei parteipolitische oder kommerzielle Werbung zu finden ist. Bevor ihr die Plakate nun anklebt, solltet ihr sie erst der Schulleitung zeigen, um nicht Gefahr zu laufen, dass die Plakate gleich wieder abgerissen werden. In der Stadt müsst ihr die Aktion vier bis fünf Tage vorher beim Ordnungsamt ankündigen (also nichts für spontane Aktionen). Unangemeldet dürft ihr mit Tesafilm agieren (da dieser leicht entfernbar ist). Falls ihr al-lerdings doch illegal plakatiert (was wir gar nicht unterstützen), solltet ihr Stromkästen schonen (es sei denn, ihr überklebt ein anderes Plakat), da es sonst aufgrund von Sachbeschädigung sehr teuer werden kann.

Stellwände Hier dürften eigentlich keine großen Komplikationen auftreten. Berichtet eurer Schulleitung am besten vier Wochen vorher von eurem Vorhaben. Dort nennt ihr Thema, Ort (z.B. Pausenhalle), Anzahl der Stellwände, Dauer der Ausstellung etc.

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Flyer verteilen In der Schule gilt das gleiche wie für Plakate. In der Stadt muss das Verteilen von Flugblättern offiziell beim Ordnungsamt angemeldet werden. Real ist uns in den letzten 1000 Jahren niemand begegnet, der für’s unangemeldete Verteilen bestraft wurde.

Unterschriften sammeln Wenn ihr bei euch einen Klassenrundgang starten wollt, um die SchülerInnen persönlich anzusprechen, meldet das bei der Schulleitung am Tag vorher an, um zu erfahren, welche Klassen wann Arbeiten schreiben, damit ihr dort nicht stört.

Straßentheater Als erstes müsst ihr für eure Essen-, Spiel-, Verkauf-, Musik- und Infostände einen geeigneten Ort finden (Markt- oder Rathausplatz). Dann meldet die ganze Aktion beim Ordnungsamt an, indem ihr den Platz, die Anzahl der Stände, Zeit etc. angebt. Zur Anmeldung braucht ihr eineN 18-JährigeN, der/die auch die Verantwortung gegenüber der Polizei übernimmt. Auf Nachfragen der Polizei muss er/sie die Genehmigung des Ordnungsamts vorzeigen. Damit ihr gegenüber der Polizei auch beweisen könnt, dass ihr den Stand angemeldet habt, ist es wichtig den Personalausweis nicht zu vergessen!

Kulturabend Was ihr unter Kulturabend versteht, ist euch relativ selbst überlassen. Hier könnt ihr entweder einen Film vorführen, eine Kabarett-Gruppe engagieren, einen Autor sein Buch mit anschließender Diskussion vorstellen las-sen oder eine Theateraufführung organisieren. All das kann in der Schule (Aula) oder in einem anderen öffent-lichen Gebäude (Jugendzentrum) veranstaltet werden. Falls ihr euch für die Schule entschieden habt, so müsst ihr über die Schulleitung rechtzeitig einen Antrag an die Stadt zur Nutzung des Raums stellen. Das gleiche gilt beim Jugendzentrum. Das sprecht ihr alles am besten mit dem/der SchulleiterIn ab. Die übernehmen meistens das mit dem Antrag.

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Konzert Hier stehen euch wieder mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Als erstes muss geklärt werden, ob Closed- oder Open-Air. Open-Airs sind gut auf dem Schulhof durchzuführen. Beachten solltet ihr hierbei, dass ihr euch mit den Nachbarn kurzschließt - wegen der Lautstärke. Des Weiteren müsst ihr wieder über die Schulleitung einen Antrag an die Stadt stellen. Beim Preis solltet ihr nicht zu hoch ansetzen, denn wenn ihr zu viel verlangt, kann es sein, dass ihr Steuern und Abgaben an die GEMA zahlen müsst. All das gilt natürlich auch, wenn ihr ein ClosedAir in der Schule (Pausen-halle, Aula) stattfinden lasst. Natürlich könnt ihr auch in ein Jugendzentrum usw. ausweichen. Erkundigt euch da nach den Vorschriften.

Projekttage/-wochen Das ist eine Sache, die viel Vororganisation verlangt. Mindestens ein Jahr vorher solltet ihr mit einem groben Konzept in der Hand einen Antrag an die Schulkonferenz stellen. Aufgeführt sein muss das Datum, das Motto etc. Rechtlich gesehen ist das alles. Ansonsten viel Spaß beim Vorbereiten.

Mahnwache Mahnwachen könnt ihr zu allgemeinpolitischen Themen durchführen, z.B. Abschiebungen oder 9. November. Am besten ihr besorgt euch einen guten Veranstaltungsort, wie Rathausplatz oder sonst wo in der Stadt. Für diesen Fall müsst ihr wieder rechtzeitig zum Ordnungsamt laufen und das Ganze beantragen. Podiumsdiskussion Eine Podiumsdiskussion könnt ihr in der Schule oder in einem öffentlichen Gebäude stattfinden lassen. Zieht ihr die Schule vor, so müsst ihr nur rechtzeitig wieder einen Antrag über die Schulleitung an die Stadt zur Raumnutzung stellen. In einem öffentlichen Raum (Jugendzentrum) müsst ihr die rechtlichen Sachen rechtzei-tig mit dem/der SchulleiterIn abklären.

Infostände Falls ihr einen Infostand innerhalb der Schule organisieren wollt, kommen auf euch nur die Probleme zu, die auch auf euch zukommen, wenn ihr eine Podiumsdiskussion durchführt. In der Stadt ist es da schon etwas komplizierter: Als erstes müsst ihr einen Antrag an das Ordnungsamt zur Sondernutzung eines bestimmten Platzes stellen. Angeben müsst ihr genau den Ort, benötigte Fläche (in m!), die Zeit, ob ihr Infos verteilt und wer den Stand organisiert. Dann erst könnt ihr agieren.

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Demonstration Um es gleich zu Anfang klarzustellen: Als SV ist es kritisch, zu einer Demonstration aufzurufen (lasst das die BSV übernehmen), ihr müsst dafür nicht beurlaubt werden. Falls ihr zu einer Demonstration aufruft oder geht, die während der Schulzeit stattfindet und nicht beurlaubt seid, kann das zu Schwierigkeiten mit euren Lehrern führen. Deshalb kümmert euch frühzeitig um eine Beurlaubung (es ist möglich für „politische Veranstaltungen“ beurlaubt zu werden). Obwohl ihr nicht aufrufen dürft, dürft ihr über eine Demo informieren – etwa so: „Am … findet eine Demo zu Demokratie in der Schule statt.“ Zum Organisatorischen: Hier gelten die gleichen Vorschriften wie bei Infoständen. Des Weiteren benötigt ihr pro 50 TeilnehmerInnen eineN OrdnerIn (muss 18 Jahre sein). Die Zahl, die ihr erwartet, müsst ihr vorher der Polizei bekannt geben. Und nun auf zur Demo!

Wir wünschen euch viel Spaß und Erfolg, lasst euch nicht vom Bürokratismus und „Vorgesetzten“ unterbuttern, sondern sagt eure Meinung laut heraus! Wer weitere Informationen braucht, kann sich jederzeit an die LSV NRW wenden, die auch Aktionsseminare durchführt, auf denen neue Aktionen ersponnen werden, die rechtliche Seite geklärt und gelernt wird, wie mensch eine Aktion ordentlich durchführt.

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Schulrechts-ABC A Abschreiben siehe Täuschungsversuch Arbeitsgemeinschaften der SV Nr. 2.2.1, Nr. 3.4.3 SV-Erlass Die SV kann Arbeitsgemeinschaften (AGen) zu fachlichen, kulturellen, sportlichen, politischen und sozialen Fragen bilden, sodass ihr den Kreis der Aktiven etwas erweitern könnt und nicht nur im eigenen Saft herumbrutzeln müsst. Diese AGen haben selbstverständlich das Recht auf freie Meinungsäußerung. Attest § 43 Abs. 2 SchulG Wenn die Schule Zweifel hat, dass ihr aus gesundheitlichen Gründen fehlt, kann sie ein Attest verlangen. Das wird insbesondere gerne getan bei den Tagen vor und nach Ferien. Wenn ihr vom Sportunterricht für mehr als eine Woche befreit werden wollt, müsst ihr in der Regel auch ein Attest vorlegen, es sei denn, der Grund ist offensichtlich. In besonderen Fällen kann die Schule eine schuloder amtsärztliche Untersuchung anordnen. Aufsichtsbeschwerde Wenn ihr euch beschweren wollt, ist euerE AnsprechpartnerIn immer zunächst der/die Schulleite-rIn. Wenn dieseR untätig bleibt, können volljährige SchülerInnen oder Eltern verlangen, dass eine Aufsichtsbeschwerde an die Schulaufsichtsbehörde gelei-tet wird.

B

BeratungslehrerInnen BeratungslehrerInnen gibt es leider nicht überall. Sie sollen euch einerseits über eure Schullaufbahn beraten können, andererseits bei Lernschwierigkeiten oder Verhaltensauffälligkeiten beraten und Hilfe vermitteln. Berufsberatung Schule und Arbeitsamt sollen bei der Berufsberatung zusammenarbeiten. Die Schule stellt für die Beratungsveranstaltungen des Arbeitsamtes in der Schule Unterrichtszeit zur Verfügung. Für individuelle Termine in diesem Zusammenhang (Einzelberatung beim Arbeitsamt, Vorstellungsgespräche) habt ihr zwar keinen Anspruch, frei zu bekommen, die meisten Schulen werden sich aber wohl nicht querstellen. Beschwerde Willst du dich über jemanden beschweren, solltest du erst persönlich mit ihm/ihr reden. Nützt dies nichts, kannst du mit deinem Problem zu einer/m LehrerIn deines Vertrauens oder auch zur Schulleitung gehen. Wenn das ohne Erfolg bleibt, ist die letzte Instanz meist die Bezirksregierung. Natürlich kannst du dich auch über andere Dinge als Personen beschweren, teilweise sogar Widerspruch einlegen. Das Verfahren bei Widersprüchen und Beschwerden ist das gleiche, mit dem Unterschied, dass auch minderjährige SchülerInnen Beschwerde einreichen können und im Falle der Ablehnung es nicht möglich ist vor Gericht zu Klagen. Beschweren kannst du dich immer, wenn du dich in deinen Rechten beeinträchtigt fühlst.

BSK Die Bundesschülerkonferenz ist ein Zusammenschluss einiger Landes-schülerInnenvertretungen und Lan-desschülerInnenräte auf Bundeseben. Beschlüsse erfolgen nach dem Konsensprinzip.

Befreiung vom Unterricht . . . . . . . . . . . . . . . . . § 74 Abs. 5, §43 Abs. 3 SchulG, ErlassBeurlaubung Für SV-Veranstaltungen, egal welcher Art, müssen die SchülerInnen vom Unterricht befreit werden. Wird allerdings eine Arbeit geschrieben, ist dies fragwürdig. Veranstaltet die SV selber etwas, braucht ihr keine Entschuldigung.

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Bestrafung § 53 SchulG Ein schwieriges Thema, wenn es sich nicht um die im Schulgesetz festgelegten Ordnungsmaßnahmen handelt. So sind “Strafarbeiten” zwar verboten, “erzieherische Einwirkungen“ aber sind ebenso erlaubt wie gesonderte Hausaufgaben zur “individuellen Förderung”, bzw. zum Ausgleich von Lerndefiziten. Eine Ordnungsmaßnahme darf erst verhängt werden, wenn die erzieherischen Einwirkungen nicht ausreichen. Zu den erzieherischen Einwirkungen gehören u.a. das erzieherische Gespräch, die Ermahnung, ein Gruppengespräch mit den Eltern und den SchülerInnen, der Ausschluss vom laufenden Unterricht, die zeitweise Wegnahme von Gegenständen usw. In den meisten Fällen wird bei Diskussionen über die Abgrenzung wenig herauskommen. Anders wird es, wenn der/die LehrerIn den Grundsatz verletzt, dass die Maßnahmen angemessen und zumutbar sein müssen. Dann sollte mensch sich beschweren. Kollektivstrafen sind verboten. Beurlaubung § 43 Abs. 3 SchG, Erlass Beurlaubung Beurlaubungen können aus wichtigem Grund nach Antrag durch die Eltern, oder bei volljährigen SchülerInnen durch die SchülerInnen von der Schulleitung ausgesprochen werden. Du kannst aus folgenden Gründen beurlaubt werden: 1.) persönlich Anlässe in der Familie 2.) Teilnahme an Veranstaltungen, die für SchülerInnen eine besondere Bedeutung haben, .z.B. religiöse Feiern, politische Veranstaltungen (z. B. Seminare von Parteien oder Gewerkschaften), kulturelle Veranstaltungen, an denen aktiv mitgearbeitet wird (z. B. Laienspielschar), Sportveranstal-tungen, internationale Jugendbegegnungen und, bei ausländischen SchülerInnen, nationale Feiertage. Dabei gilt, dass die Dauer der Beur-laubung eine Woche pro Schuljahr nicht überschreiten soll. Ausnahmen gibt es natürlich immer 3.) Schüleraustauschmaßnahmen, wenn im Gastland eine Schule besucht wird. 4.) Erholungsmaßnahmen, z.B. Kuraufenthalte nach einer Krankheit 5.) Haushaltsschließungen ein anderes Wort für Umzug)

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BezirksschülerInnenvertretung (BSV). ................ Eine BSV ist der Zusammenschluss der SVen in einem Bezirk, der in der Regel den kreisfreien Städten bzw. den Kreisen entspricht. Als BSV könnt ihr z. B. überschulische Aktionen planen und bezirksspezifische Belange behandeln. Auch schulund sonstige politische Fragen sollten in den Bezirken diskutiert werden. Die BSVen entsenden Delegierte an die Landesdelegiertenkonferenzen (LDKen), die die Arbeit der LSV festlegen und den Landesvorstand, die LandesverbindungslehrerInnen sowie die Bundesdelegierten wählen. Sollte es in eurem Bezirk noch keine BSV geben, so könnt ihr das natürlich ändern. Die LSV hat zur Gründung von BSVen eine eigene Publikation erstellt, das BSV-Handbuch, das ihr euch von der LSV-Homepage herunterladen oder bei der LSV bestellen könnt. Blauer Brief.... ..................................................... § 50 Abs. 4 SchulG, § 7 Abs. 4 APO-S I In der Regel werden Blaue Briefe 10 Wochen vor dem Versetzungstermin verschickt, in Ausnahmefällen ist dies auch später möglich. Einen Blauen Brief gibt es, wenn mensch in zwei Fächern schlechter als “ausreichend” ist, also auch schon bei einer “4 –”. Wenn gemahnt wurde, gelten Fünfen für die Versetzung, wenn nicht gilt: Die erste nicht angemahnte Fünf zählt nicht für die Versetzung, wenn noch welche dazu kommen, zählen diese allerdings voll.

C D Demonstrationen Dazu findet ihr auf Seite 39 im Rechtshandbuch Hinweise. Die Schulverwaltungen gehen davon aus, dass die Teilnahme an Demonstrationen während der Schulzeit eine Verletzung der Schulpflicht darstellt. Verfassungsrechtler sind da ganz anderer Meinung. Gerichtsurteile, die das klären könnten, gibt es bisher nicht. Unabhängig davon habt ihr die Möglichkeit euch beurlauben zu lassen (siehe Beurlaubung).


Deutschlandlied RdErl. d. KM v. 2.1.1979 Das Deutschlandlied soll Unterrichtsgegenstand sein. Dabei sollen seine Entstehungsbedingungen und sein Missbrauch aufgezeigt werden. Wenn gesungen oder auswendig gelernt wird, dann darf nur die 3. Strophe verlangt werden! Drittelparität in der Schulkonferenz § 66 Abs. 2 SchulG Die paritätische, also gleichmäßige Sitzverteilung (1/3 SchülerInnen, 1/3 LehrerInnen, 1/3 Eltern) in der Schulkonferenz Die Drittelparität wurde 2005 eingeführt, 2006 abgeschafft und 2011 wiedereingeführt.

E Einsicht in Gesetze Nr. 3.4.6 SV-Erlass Eure Schulleitung ist verpflichtet, euch in alle Gesetze Einsicht zu gewähren. Ihr könnt also jederzeit ins Sekretariat marschieren und bitten, euch die entsprechenden Unterlagen vorzulegen.

F Fachkonferenzen § 70 SchulG Eine Fachkonferenz bespricht Themen die nur ein bestimmtes Fach betreffen. Dort sind alle LehrerInnen die dieses Fach unterrichten, sowie jeweils zwei SchülerInnen und Eltern anwesend. Nur die LehrerInnen haben eine Stimmberechtigung. Finanzen Nr. 8 SV-Erlass Die SVen können zum einen durch freiwillige Spenden der SchülerInnen, aber auch von Schulträger (meistens ist das die Stadt) Geld bekommen. Bekommt ihr von der Stadt nichts, so würde ich dort einfach mal anklingeln. Spenden, die dem Zweck der Schule zuwiderlaufen (bestimmte kommerzielle Werbung, Spenden von bestimmten Firmen usw.), müssen abgelehnt werden. Was aber nun dem Zweck der Schulen zuwiderläuft, entscheidet im Zweifelsfall die Schulleitung. Wichtig ist, dass Ihr auf der SchülerInnenratssitzung eineN KassenwartIn wählt, die/der ein Kassenbuch führt und keine Einnahmen und Ausgaben ohne Belege verbucht. Die/der VerbindungslehrerInnen sollen die SV dabei unterstützen.

G H Hausaufgaben RdErl. d. KM. v. 2.3.1974 Hausaufgaben sollen den Unterricht sinnvoll ergänzen, d.h. sie sollen den Stoff vertiefen und den folgenden Unterricht vorbereiten. Dabei muss ein Zusammenhang zum Unterricht erkennbar sein. Insbesondere ist darauf zu achten, dass Hausaufgaben dem Leistungsstand der einzelnen SchülerInnen entsprechen. Hausaufgaben müssen selbständig lösbar sein. Unter Umständen können Hausaufgaben innerhalb der Klasse differenziert werden. Hausaufgaben sollen nur dann zensiert werden, wenn eindeutig ist, dass es sich um eine eigene Leistung (oder Fehlleistung!) der/s SchülerIn handelt. Hausaufgaben können jederzeit schriftlich abgefragt werden; die “beliebteste” Form ist der so genannte “Vokabeltest”. Zudem sind für die verschiedenen Jahrgangsstufen von Klasse 1 bis 10 Zeiten festgelegt, die die Hausaufgaben maximal in Anspruch nehmen dürfen. An Tagen mit Ganztagsunterricht dürfen zum Folgetag keine Hausaufgaben aufgegeben werden.

I Information über den Leistungsstand § 44 Abs. 2 SchulG SchülerInnen sind jederzeit über ihre mündlichen Leistungen und ihren derzeitigen Leistungsstand zu informieren, wenn sie dies wünschen. Dies beinhaltet auch die Erläuterung der einzelnen Beurteilungen. Das heißt jedoch nicht, dass eine exakte Note gesagt werden muss, es geht z. B.: „Zwischen 3 und 4.“

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Klassenarbeiten § 48 SchulG, § 6 APO-S I Klassenarbeiten müssen angekündigt und über das Schuljahr verteilt werden. Es darf nicht mehr als eine Arbeit pro Tag und nur in absoluten Ausnahmesituationen mehr als zwei Arbeiten pro Woche geschrieben werden. Die Korrektur sollte in max. drei Wochen erfolgen. Erst nach der Rückgabe darf eine neue Klassenarbeit im gleichen Fach geschrieben werden.

LandesschülerInnenvertretung Die LandesschülerInnenvertretung NRW ist der Zusammenschluss der BezirksschülerInnenvertretungen in NRW. Sie koordiniert die Aktivitäten der BSVen, berät diese und vertritt die SchülerInnen gegenüber den Landesbehörden und der Öffentlichkeit. Sie trägt zur politischen Bildung bei und liefert ein Angebot an Broschüren (zum Beispiel diese hier) und Seminaren. Organe der LSV sind a) die Landesdelegiertenkonferenz (LDK) und b) der Landesvorstand. Die LDK wählt und kontrolliert den Landesvorstand und bestimmt die inhaltliche Arbeit der LSV. Die LSV unterhält eine Geschäftsstelle in Düsseldorf, an die ihr Euch bei Problemen wenden könnt.

Klausuren in der Oberstufe § 48 SchulG, §§ 13, 14 APO-GOSt Die/der LehrerIn muss euch zu Beginn eines Kurses, also jeweils in der ersten Unterrichtsstunde des Schulhalbjahres „über die Zahl und Art der geforderten Klausuren“ informieren. Klausuren sind anzukündigen, in der Regel darf nur eine Klausur am Tag und maximal drei Klausuren pro Woche geschrieben werden. Vor der Rückgabe der Klausur darf keine weitere im selben Fach geschrieben werden. Habt ihr eine Klausur, bspw. auf Grund von Krankheit verpasst, muss euch die Gelegenheit gegeben werden diese nachzuholen. Kopfnoten Kopfnoten waren umgangssprachlich die Bewertungen für das Arbeits und Sozialverhalten. Sie sind seit dem Schuljahr 2010/2011 abgeschafft. Es gab sie seit dem Schuljahr 2007/2008. Die Bewertung erfolgte durch die Noten „sehr gut“, „gut“ „befriedigend“ und „unbefriedigend“.Auf Beschluss der jeweiligen Schulkonferenz können einzelne Schulen jedoch weiterhin das Arbeits- und Sozialverhalten in Textform nach einheitlichen Maßstäben bewerten.

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M Mandat, politisches (Äußerungen zu außerschulischen Problemen) Nr. 1.7 SV-Erlass Laut SV-Erlass haben SVen kein allgemeinpolitisches Mandat. Das heißt, sie dürfen sich nur zu schulpolitischen Fragen äußern. Andere politische Fragen (Finanzkrise, Kriege) sind also nicht Sache der SV. Inwieweit die Einhaltung des Mandats kontrolliert wird hängt von der/dem jeweiligen SchulleiterIn ab. Meinungsäußerungen § 45 SchulG JedeR SchülerIn das Recht, ihre/seine Meinung in jeder Form frei zu äußern. Meinungsäußerungen der LehrerInnen müssen als solche gekennzeichnet sein und dürfen nicht Bewertungsgrundlage z.B. in einer Klausur sein. KeinE SchülerIn darf wegen einer Meinungsäußerung von LehrerInnen benachteiligt werden. Persönlichkeitsrechte anderer Personen dürfen nicht verletzt werden (z. B. keine Beleidigungen).


Mitarbeit, sonstige §§ 13, 14 APO-GOSt Die sonstige Mitarbeit setzt sich in der Oberstufe aus allen schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungen mit Ausnahme der Klausuren zusammen, das sind u.a.: ! mündliche Beteiligung (Qualität/ Quantität) ! Hausaufgaben ! Referate ! sonstige Mitarbeit Die ”SoMi”-Note wird einmal pro Quartal erteilt und fließt zu 50 Prozent in die Gesamtnote ein, bei mündlichen Fächern zu 100 Prozent.

N O Ordnungsamt Wenn eure SV-Veranstaltungen laut werden (Konzerte) oder länger als bis 22 Uhr dauern sollen und die AnwohnerInnen sich gestört fühlen könnten, gilt folgendes: NachbarInnen informieren, Genehmigung beim Ordnungsamt holen. Die Genehmigung braucht meist etwas mehr Zeit: Zwischen einer Woche und vierzehn Tagen müsst ihr schon veranschlagen. Eine Genehmigung braucht ihr offiziell auch, wenn ihr Speisen und Getränke verkaufen wollt.

P Pressemitteilungen Nr. 2.2.4 SV-Erlass Pressemitteilungen eurer SV sind bei ungewöhnlichen Aktionen immer sehr wirkungsvoll. Um eine Pressemitteilung herauszugeben, muss der SchülerInnenrat dies beschlossen haben, Ihr dürft euch ausschließlich zu schulpolitschen Themen äußern (auch nicht zu innerschulischen Konflikten) und müsst kenntlich machen, dass die Pressemitteilung von der SV und nicht von der Schule ist. Denn im Namen der Schule darf nur die Schulleitung oder eine von ihr beauftragte Person Mitteilungen herausgeben.

Q R S SchülerInnenrat § 74 Abs. 3 SchulG Der SchülerInnenrat setzt sich aus den Klassenund StufensprecherInnen sowie aus den übrigen gewählten VertreterInnen der Jahrgangsstufen zusammen. Der SchülerInnenrat wählt die Schülersprecherin/den Schülersprecher und ihre/seine VertreterInnen. Es werden auch die Delegierten für die Bezirks-SV gewählt. Von der Schulleitung muss der SchülerInnenrat über alle für Schüler wichtigen Gesetze informiert werden. Der Schulleitung muss aber wiederum die Tagesordnung sowie Zeit und Ort der SchülerInnenratssitzung bekannt gegeben werden, ebenso wie das Protokoll. SchülerInnensprecherIn § 74 Abs. 3 SchulG Die/Der SchülerInnensprecherIn wird vom SchülerInnenrat oder der SchülerInnenversammlung gewählt. Was sie/er für Aufgaben hat, lest Ihr am besten im ersten Teil dieses Handbuchs. SchülerInnenversammlung § 74 Abs. 4 SchulG Die SchülerInnenversammlung besteht aus allen SchülerInnen einer Schule und kann von der SV zweimal pro Jahr während der Unterrichtszeit zusammengerufen werden. LehrerInnen und SchulleiterIn haben Teilnahme- und Rederecht. Neben einer Vollversammlung aller SchülerInnen sind auch Teilversammlungen möglich, wenn nur einzelne Stufen oder Klassen von einem Problem betroffen sind oder wenn die Räumlichkeiten einer Schule eine Versammlung aller SchülerInnen unmöglich machen.

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SchülerInnenvertretung Nr. 3 SV-Erlass Grundsätzlich gehören erst einmal alle SchülerInnen (einer Schule) zur SV. Es gibt aber noch unterschiedliche Gremien und Funktionen innerhalb der SV: 1.

KlassensprecherInnen

2.

JahrgangstufensprecherInnen

3.

der SchülerInnenrat

4.

die SchülerInnenvollversammlung

5.

weitere Delegierte und Funktionen

Die Aufgaben der SV sowie deren rechtliche Grundlagen könnt ihr im ersten Teil dieses Handbuchs oder im Erlass nachlesen. SchülerInnenzeitung § 45 Abs. 3 SchulG, Schülerzeitungserlass Alles, was mit SchülerInnenzeitungen zusammenhängt, ist im Schülerzeitungserlass (RdErl. d. Kultusministeriums v. 20.8.1981) genauestens festgelegt. Daher sind hier jetzt nur die wichtigsten juristischen Probleme, die rund um eine SchülerInnenzeitung entstehen können, angeschnitten. Für alle Fragen, die SchülerInnenpresse betreffen, könnt ihr euch auch an die Jugendpresse Deutschland wenden. (www.jugendpresse.de) Die Jugendpresse Deutschland bietet jede Menge Material sowie Seminare an und stellt Presseausweise aus, die SchülerInnenzeitungsredakteurInnen unter Umständen sehr nützlich werden können. Alle SchülerInnen haben das Recht, eine SchülerInnenzeitung herauszugeben und auf dem Schulgrundstück zu vertreiben. Dabei gelten als SchülerInnenzeitungen alle Druckschriften, die von SchülerInnen einer oder mehrerer Schulen periodisch (mindestens zweimal im Jahr) herausgegeben werden. Für alle Veröffentlichungen tragen die RedakteurInnen der SchülerInnenzeitung selbst die Verantwortung. Schülerzeitungen dürfen nicht zensiert werden.

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Schulkonferenz §§ 65, 66, 67 SchulG Die Schulkonferenz ist so ziemlich das wichtigste Entscheidungsgremium einer Schule. Dort geht es um die Bildungs- und Erziehungsarbeit einer Schule. Meist wird über Klassenfahrten, neue Bücher, Schulveranstaltungen, die Schulordnung und die Organisation der Kurse beraten. Die/der SchulleiterIn leitet die Sitzung, hat aber kein Stimmrecht. Bei Stimmgleichheit entscheidet sie/er jedoch alleine. Für dringende Entscheidungen wird ein Eilausschuss gebildet, der aus je einer/m LehrerIn, SchülerIn und ElternvertreterIn sowie der Schulleitung besteht. Die Schulkonferenz kann diese Entscheidungen aber auch rückgängig machen. Die Sitzverteilung könnt ihr auf Seite 7 nachschlagen Die Anzahl der Mitglieder hängt von der SchülerInnenmenge ab. Bei Schulen bis zu 200 SchülerInnen besteht die Schulkonferenz aus 6, bis zu 500 SchülerInnen aus 12, bei mehr als 500 SchülerInnen aus 18 Mitgliedern. Schulleitung, Kontakt zur Die/Der DirektorIn ist verpflichtet, mit Euch mindestens einmal im Monat ein Gespräch zu führen. Am besten vereinbart ihr einen festen Termin, damit das auch klappt. Schulpflegschaft § 72 SchulG Die Schulpflegschaft ist so etwas, wie die SV für die Eltern. Mitglieder sind hier die Vorsitzenden Eltern der Klassenpflegschaften. Hier besprechen die Eltern die einzelnen Probleme in den Klassen und bereiten die Schulkonferenz vor. Der die SchulleiterIn ist bei den Sitzungen anwesend. Der SchülerInnenrat wählt zwei VertreterInnen, die zum Informationszweck an den Schulpflegschaftssitzungen teilnehmen können.


Schulversäumnis § 43 Abs. 2 SchulG; RdErl. d KM v. 17.7.80 Da die meisten Schulen mittlerweile individuelle Entschuldigungskriterien gefunden haben (das gilt zumindest für die Oberstufe), sei hier nur gesagt, dass im Krankheitsfall die Schule spätestens amzweiten Tag zu benachrichtigen ist und dass ihr bzw. eure Eltern nach zwei Wochen eine Zwischenmitteilung schicken müsst, wenn vorhersehbar ist, dass ihr länger fehlen werdet. Im Zweifelsfall kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen oder ein Attest vom Amtsarzt (Gesundheitsamt). Wichtig zu wissen ist, dass die Krankheit selbst eure LehrerInnen nichts angeht, die Tatsache, dass ihr krank wart, reicht aus. Wenn Sonderregelungen zutreffen, z.B. Hausunterricht, informiert Euch der RdErl. d. KM vom 17.7.80 ausführlicher, als wir dies an dieser Stelle tun können.

SV-Raum Nr. 6.6 SV-Erlass Den SVen soll ein eigener Raum zur Verfügung gestellt werden. Solltet ihr den noch nicht haben, könnt ihr in der Schulkonferenz einen entsprechenden Antrag stellen. Habt ihr schon einen, raten wir euch, dort regelmäßige Sprechstunden für SchülerInnen abzuhalten

Sexuelle Gewalt gegen Schülerinnen Es gibt für SchülerInnen kaum rechtliche Handhabe, sich gegen belästigende Lehrer und Mitschüler zur Wehr zu setzen. Um auf rechtlichem Weg etwas zu erreichen, müssen schon sehr heftige Beschuldigungen vorliegen und meistens müssen sich Eltern, Schulleitung, etc. einschalten. Bei schwierigen Situationen solltet ihr euch an eine Frauen-/Mädchenberatungsstele wie ProFamilia oder Wildwasser e.V. wenden. Solche Beratungsstellen findet ihr in jeder größeren Stadt.

SV-Veranstaltungen § 74 Abs. 5 SchulG, Nr. 6 SV-Erlass Als SV-Veranstaltungen gelten zum einen SchülerInnratssitzugen, SV-Vorstandssitzungen, Veranstaltungen der SV während der Schulzeit, die von der Schulleitung genehmigt werden müssen, zum anderen auch Bezirks-, Landesdelegiertekonferenzen und andere Veranstaltungen der BSVen und der LSV, die vom Regierungspräsidenten in Düsseldorf als förderungswürdig anerkannt worden sind. Hierunter fallen unter anderem Seminare der LSV bzw. BSVen. Für die Beaufsichtigung dieser Veranstaltung sollen euch Lehrkräfte zur Verfügung gestellt werden, insofern ihr die Aufsicht nicht selbst übernehmen könnt. In allen Fällen handelt es sich um Schulveranstaltungen, für die ihr beurlaubt werden müsst.

SV-Brett / „schwarzes Brett“ Nr. 1.9 SV-Erlass Jede Schulleitung ist verpflichtet, der SV die Möglichkeit zu geben, etwas Schülern und Schülerinnen mitzuteilen. Dazu gehört unter anderem ein SV-Brett. An diese für alle sichtbar hängende Tafel könnt ihr Bekanntmachungen und Notizen aller Art anpinnen.

SV-Stunde § 74 Abs. 2 SchulG, Nr. 5 SV-Erlass Jeder Klasse oder Jahrgangsstufe steht eine SV-Stunde im Monat während der normalen Unterrichtszeit zur Verfügung. Ab Klasse 7 braucht der Klassenlehrer nicht mehr dabei zu sein. In Teilzeit-Berufsschulen ist diese Zeit auf eine Stunde pro Vierteljahr beschränkt.

SV-Post § 10 GG Ist die Post ausdrücklich an die SV adressiert, darf auch niemand sonst sie öffnen. Manche Direktoren halten sogar Briefe absichtlich zurück. Besteht also unbedingt darauf, dass euch die Post sofort und ungeöffnet erreicht. Denn auch in der Schule gilt das Briefgeheimnis. Die Verletzung ist strafbar!

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SV-Wahlen § 74 Abs. 3 SchulG, Nr. 3 SV-Erlass Es gibt zwei Arten von SV-Wahlen: 1. Auf jeder SchülerInnenratssitzung können Wahlen stattfinden. Dabei hat jeder Klassensprecher/ jede Klassensprecherin sowie die StufensprecherInnen jeweils eine Stimme. Vertreter sind also nur Gäste. 2. Auf einer SchülerInnenvollversammlung treffen sich alle SchülerInnen während der Schulzeit (meistens in der Aula). Um eine Solche einzuberufen, muss mensch entweder einen guten Draht zur Schulleitung haben, oder man sammelt Unterschriften von 20% der SchülerInnen an der Schule. Es ist vorteilhaft, den/die SchülerInnensprecherIn von allen gemeinsam wählen zu lassen. Streik Runderlasse Teilnahme am Unterricht, Beurlaubung Nach Runderlass des Kultusministeriums vom 26.03.1980 gilt das verfassungsmäßige Recht auf Streik nur für "Arbeitskämpfe tarifvertragsfähiger Parteien"; ein SchülerInnenstreik sei daher unzulässig. Allerdings ist ein SchülerInnenstreik rechtlich nichts anderes als eine Demonstration für die als politische Veranstaltung eine Beurlaubung beantragt werden kann (siehe Beurlaubung).

T Täuschungsversuch § 6 Abs. 7 APO-S I, § 13 Abs. 6 APO-GOSt „Bei einem Täuschungsversuch 1.

kann der Schülerin oder dem Schüler aufgegeben werden, den Leistungsnachweis zu wiederholen, (wenn der Umfang der Täu schung nicht feststellbar ist,)

2.

können einzelne Leistungen, auf die sich der Täuschungsversuch bezieht, für ungenügend erklärt werden,

3.

kann bei einem umfangreichen Täuschungsversuch die gesamte Leistung für ungenügend erklärt werden.“

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Teilnahme am Unterricht § 43 Abs. 1 SchulG SchülerInnen sind verpflichtet, regelmäßig und pünktlich zum Unterricht zu erscheinen, mitzuarbeiten, Hausaufgaben zu erledigen und die erforderlichen Materialien mitzubringen. Neben dem Recht auf Unterricht (§ 1 SchulG) haben die SchülerInnen das Recht, an der inhaltlichen Unterrichtsplanung beteiligt zu werden (§ 42 Abs. 2 SchulG), also mitzubestimmen, was im Unterricht gemacht wird, die Intensität bemisst sich am Alter der SchülerInnen.

U Überörtliche SV-Arbeit § 74 Abs. 8 SchulG, Nr. 9 SV-Erlass Damit ist im Amtsdeutsch jede Arbeit in der Bezirks-SV, auf der Regionalebene und in der Landes-SV gemeint Auch für Veranstaltungen dieser Gremien müssen SVlerInnen beurlaubt werden. Unparteilichkeit § 2 Abs. 7, § 57 Abs. 4 SchulG Die Schule ist laut § 2 Abs. 7 SchulG zur Neutralität verpflichtet. LehrerInnen und SchulleiterInnen müssen ihre Arbeit unparteilich, d.h. politisch neutral auslegen. Das gleiche gilt für Schulveranstaltungen. Der Besuch der Bundeswehr in der Schule ist unserer Auffassung nach als Verletzung dieser Unparteilichkeit anzusehen, wenn nicht gleichzeitig auch friedenspolitische Gruppen eingeladen werden. Für SVen trifft das in so weit zu, als sie im Rahmen ihres schulpolitisches Mandates für alle SchülerInnen sprechen sollen. Unparteilichkeit schließt aber nicht die Mitgliedschaft in einer Partei oder Jugendorganisation aus, sie schließt wohl aber die Benachteiligung oder Bevorzugung aufgrund einer solchen Mitgliedschaft aus bzw. verbietet eine solche Benachteiligung.


V VerbindungslehrerIn § 74 Abs. 7 SchulG , Nr. 4 SV-Erlass An Schulen mit bis zu 500 SchülerInnen wählt der SchülerInnrat eine Person, bis 1000 SchülerInnen zwei, an Schulen mit mehr 1000 SchülerInnen drei Personen als VerbindungslehrerInnen. Die VerbindungslehrerInnen haben die Aufgabe, die SV bei ihrer Arbeit zu unterstützen und diese zu beraten. Das heißt aber nicht, dass die SV sich von den VerbindungslehrerInnen in ihrer Arbeit hineinreden lassen muss. Während des Schuljahres kann der SchülerInnenrat mit 2/3 Mehrheit die Abwahl von VerbindungslehrerInnen beschließen. VerbindungslehrerInnen müssen hauptberuflich LehrerInnen sein (ReferendarInnen können nicht VerbindungslehrerInnen werden). JedeR VerbindungslehrerIn bekommt für ihre/seine Tätigkeit eine Entlastungsstunde pro Woche. VertrauenslehrerIn Den Vertrauenslehrer gibt es schon seit 1977 nicht mehr, auch wenn der Begriff noch überall herumgeistert. Für die Zusammenarbeit der SV mit anderen (schulischen) Instanzen ist der/die VerbindungslehrerIn zuständig. Wenn ihr Probleme habt, ist es aber Dienstaufgabe jeder/s LehrerIn zu vermitteln! LehrerIn eures Vertrauens kann ja nie irgendeine dazu gewählte Person sein, sondern nur die, der ihr wirklich selber vertraut. Leider wissen das auch die meisten Schulleitungen nicht …

W Widerspruch Gegen schulische Entscheidungen, die Verwaltungsakte sind, können sowohl Eltern als auch volljährige SchülerInnen Widerspruch einlegen. Als Verwaltungsakte werden im JuristInnendeutsch Entscheidungen bezeichnet, die die Regelung eines Einzelfalles betreffen und deren Auswirkungen unmittelbare Konsequenzen für die Betroffen haben. So ist zum Beispiel die Entscheidung über die Aufnahme in eine Schule ein Verwaltungsakt. Die Widerspruchsfrist beträgt, auch bei Widerspruch gegen ein bestimmte Note, einen Monat, wenn eine entsprechende Rechtsbehelfsbelehrung vorliegt. Der Widerspruch muss schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Wird der Widerspruch abgelehnt muss er an die Schulaufsichtsbehörde weitergeleitet werden, die erneut darüber entscheidet. Sollte diese den Widerspruch ebenfalls ablehnen ist es sogar möglich vor Gericht zu klagen. Die Schule darf einen Widerspruch also nicht ohne weiteres von sich aus zurückweisen. Außerdem gibt es ein spezielles Gesetz zum Thema ”Widerspruch”, welches sich ganz genau dem rechtlichen Verfahren widmet.

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51 www.lsvnrw.de


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