Holzschutz im Bauwesen, Empa/Lignum-Richtlinie

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Die technischen Holzinformationen der Lignum

Holz Holzwerkstoffe

Holzschutz im Bauwesen EMPA/LIGNUM-Richtlinie

1/1995

Dr. J端rgen Sell, EMPA, Abteilung Holz, D端bendorf Dr. Erwin Graf, EMPA, Abteilung Biologie, St. Gallen Dr. Siegfried Richter, IGH, Adliswil J端rg Fischer, Lignum Technik, Z端rich

Lignum


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Inhalt

Seite 2

Lignatec 1/95

1 1.1 1.2 1.3

Beanspruchungsverhältnisse bei Holzbauteilen Physikalische Beanspruchung und Wettereinwirkung Chemische Beanspruchung Biologische Beanspruchungen Gefährdungsklassen bei Holzbauteilen

4

2

5

3 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.5.1 3.5.2

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4

Kontrolle und Unterhalt

5

Sanierungsmassnahmen

Vorbeugende Massnahmen Massnahmen der baulichen Gestaltung Konstruktive Massnahmen Materialtechnische Massnahmen Verfahrenstechnische und organisatorische Massnahmen Vorbeugender chemischer Holzschutz Definitionen LIGNUM-Gütezeichen für Holzschutzmittel und wirkstofffreie Produkte zur Oberflächenbehandlung 3.5.3 Entscheidungskriterien für die Anwendung von Holzschutzmitteln 3.5.4 Anwendungsempfehlungen 3.6 Vorsichtsmassnahmen beim Einsatz von Holzschutzmitteln und Produkten zur Oberflächenbehandlung

6

Informationsstellen

15

7 7.1 7.2

Normen und Literatur Normen Literatur Autoren

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8

Anhang Impressum

Einleitung Die vorliegende Richtlinie Holzschutz im Bauwesen basiert auf der gleichnamigen Ausgabe von 1987. Sie hat zum Ziel, die Verwendung des Holzes im Bauwesen durch Hinweise für seinen fachgerechten Einsatz zu fördern. Dies bedingt ein integriertes Holzschutzkonzept [Graf 1993], das den Anwendungsbereich der Holzbauteile, die an ihre Lebensdauer gestellten Anforderungen und ihre biogene Gefährdung sowie ökonomische und ökologische Aspekte zu berücksichtigen hat. Generell sind chemische Massnahmen so wenig wie möglich, aber so viel wie notwendig einzusetzen. Zuerst sind sämtliche anderen Schutzmöglichkeiten auszuschöpfen und insbesondere materialtechnische und baulich/konstruktive Vorkehrungen zu treffen.

In dieser Richtlinie sind die Begriffe und Anforderungen der europäischen Holzschutznormen (Stand 1995) aufgenommen und für schweizerische Bauverhältnisse interpretiert. Sie nimmt Rücksicht auf die Qualitätsansprüche des Bauherrn, auf die spezifischen Anforderungen der schweizerischen Bauweise, auf die Klimabeanspruchung und biogene Gefährdung; aus ökologischen Gründen empfiehlt sie eine differenzierte Einstufung der Schutzmassnahmen. Die Richtlinie dient somit der Sicherheit von Mensch, Umwelt und Bauwerk.

1 Beanspruchungsverhältnisse bei Holzbauteilen 1.1 Physikalische Beanspruchung und Wettereinwirkung Den bedeutendsten Einfluss auf das Verhalten und die Eigenschaften von Holzbauteilen — und damit auf deren langfristige Funktionstüchtigkeit — hat die Holzfeuchte.

— Feuchteänderungen bewirken ein Schwinden oder Quellen des Holzes. Folgen sind Dimensionsänderungen und oft auch Verformungen wie Krümmen, Verdrehen usw. Rasche Feuchteänderungen, die vor allem bei intensiven Temperaturwechseln auftreten, fördern Rissbildungen. Risse, offene Fugen usw. begünstigen die Durchfeuchtung und die Eiablage durch Insekten.


3

Hohe stagnierende Holzfeuchtigkeit, die unter Einwirkung von Niederschlag, Kondenswasser, Erdbodenfeuchte auftritt, kann zu Holzverfärbung und Zerstörung durch Pilze führen (siehe 1.3). Die Lufttemperatur, insbesondere aber die Sonneneinstrahlung, beeinflussen die Holztemperatur und damit auch die Holzfeuchte und die Feuchteverteilung im Holz. Besonders intensiv wird das Holz durch direkte Wettereinwirkung beansprucht. Dies führt zu den erwähnten feuchtephysikalischen Vorgängen sowie zu Oberflächenverwitterung und Holzverfärbung. 1.2

Chemische Beanspruchung

Im Vergleich zu anderen Baumaterialien ist Holz, vor allem Nadelholz, gegen chemische Einflüsse (wie z.B. Säuren und Laugen, aggressive Luftfremdstoffe) sehr beständig. 1.3

Biologische Beanspruchungen

Unter bestimmten Bedingungen wird Holz durch Organismen abgebaut, insbesondere durch Pilze und Insekten.

Pilze Es werden unterschieden: — Holzzerstörende Pilze, die zu Braun-, Weiss- oder Moderfäule führen. — Holzverfärbende Pilze, die zu einer Verblauung resp. Vergrauung des Holzes führen, die das Holz praktisch nicht abbauen.

Mit zunehmender Holzfeuchte und ihrer Einwirkungsdauer steigt das Risiko eines Pilzbefalls. Eine Durchfeuchtungsgefahr besteht besonders bei Roh- und Neubauten, frei bewitterten Bauteilen mit grossem Querschnitt, die horizontal verbaut oder deren Stirnflächen ungeschützt sind, sowie in besonderem Masse bei Bauteilen, die in Kontakt mit Erde oder Wasser stehen: — Fäulnis am gelagerten Holz zwischen 30% und 120% Holzfeuchte. — Fäulnis am Holzbauteil über 20% Holzfeuchte. Schimmelpilze und holzverfärbende Pilze über 18% Holzfeuchte. — Bakterieller Angriff von Holz im ständigen Wasserkontakt (Wassersättigung). Keine Pilzgefährdung.

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Insekten Beim Nutzholz werden Frisch- und Trockenholzinsekten unterschieden: Werft- und Nutzholzborkenkäfer, Scheibenböcke sowie Holzwespen gehören zu den Frischholzinsekten, die kranke, stehende Bäume oder gefälltes, berindetes Holz befallen. In trockenes, bast- und rindenfreies Holz legen diese Insekten jedoch keine Eier ab; es besteht daher keine Gefahr ihrer Weiterentwicklung in trockenem, verbautem Holz. Die Larven der Trockenholzinsekten wie Hausbock, Nagekäfer (Anobiiden) und Splintholzkäfer (Lyctiden) bevorzugen dagegen leicht feuchtes bis trockenes, nahrungsreiches Holz. Die Larven des Hausbocks leben vor allem im Splint von Nadelhölzern. Am anfälligsten ist das Splintholz der Kiefer. Der Kern von Kiefer und Lärche wird nicht angegriffen. Die Larven der Nagekäfer ernähren sich sowohl von Laubholz als auch von Nadelholz. Die Splintholzkäfer schliesslich sind nur in stärkereichem, meist tropischem Laubholz sowie gelegentlich in Eichen- und Nussbaumholz aus südlichen Ländern anzutreffen. Sie können durch entsprechende Möbel, Bauteile, tropische Souvenirs und Brennholz von Reben eingeschleppt werden. Die Gefährdung des Holzes durch Insekten hängt von der Holzart und ihrer Nahrungsqualität ab, ferner vom Alter und der Feuchte des Holzes (vgl. auch Anhang 1) sowie von der Möglichkeit der Kontrolle und Bekämpfung. Wichtig sind auch Standort und Umgebung: Je mehr von Insekten befallenes Holz in der Umgebung lagert oder verbaut ist, desto grösser ist das Risiko eines Befalls von weiterem Holz. Die Verbreitung des Hausbocks ist regional verschieden. Das Risiko kann häufig durch ortsansässige Holzfachleute abgeschätzt werden. Die Wahrscheinlichkeit eines Befalls nimmt nach ca. 70 Jahren mit weiter zunehmendem Alter ab. Eine Holzfeuchte unter 9% (entsprechend etwa 40 bis 50% rel. Luftfeuchte bei 20°C) verhindert beim Hausbock eine Weiterentwicklung resp. die Bildung einer neuen Generation. Die entsprechende Grenze liegt für Nagekäfer bei ca. 13% Holzfeuchte. Die Käfer befallen bevorzugt Holz, das bereits von Pilzen besiedelt ist, also mindestens zeitweilig feucht war. In zentralbeheizten, gut isolierten Räumen, in denen die Holzfeuchte bei ca. 10% und darunter liegt (Gefährdungsklasse 0, Tabelle 1), ist keine vorbeugende Behandlung erforderlich.


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4

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en

Gefährdungsklassen be

\e% \;\, \\ %‘,V \\,° \°\\\Z Die europäische Norm EN 335 unterscheidet \\ %\\ ausserhalb des marinen Bereiches — der für \\ die Schweiz keine Bedeutung hat-4 Gefährdungsklassen. Massgebend für die Einteilung sind die Holzfeuchtigkeit und die Dauer ihrer Einwirkung (vgl. Tabelle 1).

Abbildung 1 Beispiele für Anwendungsbereiche und ihre Gefährdungsklassen.

0

11111111111111111111111

Gefährdungsklassen für verbautes Holz

Tabelle 1

Holzfeuchte.

Anwendungsbereich

Art der Gefährdung 1

Bauteile in zentral beheizten, bewohnten Räumen (Täfer, Böden, Möbel...)

keine

leicht kontrollierbare Konstruktionshölzer in Dach und Keller

Insekten

schwer kontrollierbare Konstruktionshölzer

Insekten

Nassräume

Holzteile in Badezimmern, Küchen, Hallenbädern mit geringer Belüftung, rel. Luftfeuchte teils über 70%

Befall durch Schimmelpilze und holzzerstörende Pilze nicht auszuschliessen

Im Freien unter Dach, kleine Querschnitte (Dicke < 25 mm)

geschützte Fassadentäfer, Dachuntersichten

Bläuepilze; keine Fäulnis

Im Freien unter Dach, mittlere bis grosse Querschnitte

Bläuepilze und SchimmelBalkonteile unter Vordach, Konstruktionsholz in offenen Hallen, pilze, aber keine Fäulnis; Insekten geschützte Fenster, evtl. Wandund Dachkonstruktionen 2

Nicht belüftete Keller

Tragkonstruktionen, Decken, Böden

Gefähr- Allgemeine dungsGebrauchsklasse bedingungen Wohn-/Werkräume, dauernd trocken

um 10%

O

O

Ohne Erdkontakt, abgedeckt (trocken)

10-18%

• •

Ohne Erdkontakt, abgedeckt gelegentlich (Risiko einer Befeuchtung) > 20%

ate

Ohne Erdkontakt, nicht abgedeckt

O

häufig > 20%

Fäulnis, Insekten

Wetterbeanspruchung oder hohe Holzfeuchte in Innenräumen

Kleine Querschnitte (Dicke < 25 mm)

ungeschützte Fassadentäfer, dünne Balkonteile und Zaunlatten

geringe Fäulnisgefahr, sofern Wasser ablaufen kann; Bläuepilze, Verwitterung

Mittlere bis grosse Querschnitte

Fenster, Fensterläden und Balkone ohne baulichen Schutz, Pergolen, Träger von Brücken, Lärm- und Sichtschutzwände

Fäulnis, Insekten, Verwitterung, Bläue

In Kontakt mit Erde oder Süsswasser

ständig > 20%

Fäulnis durch holzMasten, Schwellen, Pfähle, Holz zerstörende Pilze (inkl. in nicht belüfteten Fundationen, Moderfäule); Insekten in Halbkellern, Holz im Wasser; Uferverbauungen, Kühltürme (Gefahr im Grenzbereich Luft/Wasser) 1 Je nach Holzart, Bauteil, Klima und Verbauungsart kann die Gefährdung durch Insekten gering sein. 2 Bei unzureichend belüfteten Wand- und Dachkonstruktionen von Altbauten können als Folge einer Sanierung Durchfeuchtungsprobleme auftauchen


3

Vorbeugende Massnahmen Für einen umfassenden, ökonomisch und ökologisch sinnvollen Holzschutz sind die folgenden Massnahmen — mit Vorteil in der aufgeführten Reihenfolge — zu berücksichtigen. 3.1

Massnahmen der baulichen Gestaltung (Planung)

Sie zielen auf eine Vermeidung oder Verminderung kritischer Beanspruchungen des gesamten Gebäudes oder grösserer Gebäudebereiche ab, insbesondere bezüglich Wetterund Feuchteeinwirkung. Beispiele: Gebäudeschutz durch Vermeidung allzu exponierter Lagen und durch geeignete Anordnung des Gebäudes Berücksichtigung der Hauptwetterrichtung bei der Wahl der Bauweise und der baulichen Gestaltung, z.B. Fassadenschutz durch Vordächer und Vorsprünge Besondere Schutzmassnahmen für empfindliche Bauteile (wie Fenster) auf stark wetterbeanspruchten Fassaden Vermeiden von direktem Kontakt mit feuchten Bauteilen und mit Erdboden (einschliesslich Rückprallwasser)

Abbildung 2 Die Tragstruktur ist deutlich vom Erdbereich abgehoben und damit der Feuchteeinwirkung entzogen.

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3.2

Konstruktive Massnahmen (Planung und Ausführung)

Sie haben zum Ziel, die einzelnen Holzbauteile vor zu intensiver Feuchtebeanspruchung zu schützen oder deren Auswirkung zu beschränken. Beispiele: — Abdecken von Stirnholzflächen und konstruktiven Fugen Ableiten von Niederschlagswasser — Kleinhalten der wetterexponierten Aussenflächen von Rahmenhölzern (z.B. durch Innenanschlag) — Vermeiden der Wetterbeanspruchung von horizontal liegenden Bauteilen und Fugen Vermeiden von «verlorenen» Holzböden und Schalungen unter neuen Fussböden bzw. wenig luftdurchlässigen Bodenbelägen, z.B. wenn Wohnungen über nicht belüfteten, feuchten Räumen im Zuge einer Altbausanierung umgebaut werden — Gute Hinterlüftung feuchteexponierter Holzteile (z.B. bei Dächern und ebenerdig eingebauten Böden) — Richtige Planung und einwandfreie Ausführung von Dichtungsmassnahmen in bauphysikalisch kritischen Bereichen (Flächenkondensation und lokale Kondensation an Orten mit Luftdurchtritt, insbesondere in Räumen mit erhöhter Feuchtigkeit) Schützen von Holzbauteilen an den Kontaktstellen zu anderen Bauteilen mit erhöhter Feuchtigkeit


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Abbildung 3 Das auskragende Vordach sowie seitliche Verschalungen der Träger und Auflagerkonstruktionen schützen die tragenden Teile vor Witterungseinflüssen.

Abbildung 4 Baulicher Holzschutz durch Vordach.

Abbildung 5 Deckendes Anstrichsystem auf sägeroher Schalung führt zu einer guten Schutzwirkung und Wetterbeständigkeit.

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3.3

Materialtechnische Massnahmen (Planung und Ausführung)

Materialtechnische Massnahmen umfassen die Wahl der Holzart, die damit verbundene Behandlung des Holzes, den beanspruchungsgerechten Einsatz der Hilfsmaterialien (z.B. Dichtungen, Leime) sowie die Beachtung der zum Teil erhöhten Feuchteempfindlichkeit von Holzwerkstoffen. Je weniger eine Holzart schwindet und quillt sowie Wasser aufnimmt und je dauerhafter sie gegen biologischen Angriff ist (z.B. Kernholz von Eiche, Edelkastanie, Robinie, diverse Tropenhölzer), um so weniger chemischer L— kompirmi Holzschutz wird benötigt. Angaben zur natürWimonmmi lichen Dauerhaftigkeit und Tränkbarkeit der lisimmm in Europa gebräuchlichsten Holzarten bieten die Europäischen Normen EN 350.2 und prEN 351.1 (Auszug: siehe Anhang 1 und 2). Die Tabelle 4, Fussnote 2 und Anhang 1 sowie die Norm EN 460 geben Auskunft, in welchen Gefährdungsklassen die in Europa wichtigsten Holzarten verwendet werden können. Die Holzsortierungsanforderungen gemäss Norm SIA 164, später gemäss EN-Norm, sind zu beachten.

Abbildung 6 Die lamellenartig aufgebaute Konstruktion ermöglicht das schnelle Abtrocknen der Fassade. Zudem wurde Lärchenholz eingesetzt, das etwas pilzresistenter ist als Fichte/Tanne. Auf anstrich-technische Schutzmassnahmen gegen biogene Holzzerstörung wurde verzichtet und die Vergrauung der Holzoberfläche akzeptiert.

Abbildung 7 Der wasserabweisende Anstrich schützt die Brettschichtholz-Stäbe während der Bauphase vor Feuchteaufnahme.


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3.4

Verfahrenstechnische und organisatorische Massnahmen

Durch sorgfältige Ausführung sollen die bei der Planung vorgesehenen Schutzmassnahmen realisiert werden. Beispiele: — Rechtzeitige Bestellung des Bauholzes, damit eine fachgerechte Trocknung möglich ist. — Gewährleistung der geeigneten Holzfeuchte bei Verarbeitung und Einbau. — Überwachung der Montage, evtl. mit Anordnung provisorischer Schutzmassnahmen gegen zu hohe Feuchteeinwirkung. — Grundierung und erster Zwischenanstrich von masshaltigen Bauteilen (z.B. Fenster) sollen in der Werkstatt, bzw. vor Beginn der Wetterbeanspruchung ausgeführt werden. — Vereinbarung der Verantwortlichkeiten für die verschiedenen Arbeitsbereiche. — Durchführen von systematischen Kontrollen und Abnahme zur Sicherstellung der einwandfreien Ausführung, insbesondere jener Arbeiten, die später nicht mehr kontrollierbar sind (Isolationen, Dichtungen). — Spezifizierung der erforderlichen Schutzwirkungen und der vorgesehenen Massnahmen. — Abbund wenn immer möglich in der Werkstatt.

3.5

Vorbeugender chemischer Holzschutz

Generell sind chemische Massnahmen so wenig wie möglich, aber soviel wie nötig einzusetzen. Zuerst sind sämtliche anderen Schutzmöglichkeiten auszuschöpfen und insbesondere materialtechnische und konstruktive Vorkehrungen zu treffen (siehe 3.1 — 3.4).

deckend

lasierend

farblos

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3.5.1 Definitionen Holz Der Begriff 'Holz' umfasst in dieser Richtlinie das Rundholz sowie alle Bauteile aus Holz und Holzwerkstoffen. Holzschutzmittel und wirkstofffreie Produkte zur Oberflächenbehandlung Holzschutzmittel sind gemäss Stoffverordnung Produkte, die zum Schutz von Holz verwendet werden und zu diesem Zweck Wirkstoffe gegen holzzerstörende und/oder holzverfärbende Organismen enthalten. Mit wirkstofffrei werden Produkte bezeichnet, die das Holz gegen kapillare Feuchteaufnahme, Vergilbung, Verschmutzung sowie z.T. gegen mechanische Abnützung schützen, jedoch keine Wirkstoffe gegen holzverfärbende oder holzzerstörende Organismen enthalten. Produkte zur Oberflächenbehandlung von Holz (mit oder ohne Wirkstoffe) sind flüssige Beschichtungsstoffe, die aus Bindemitteln, Lösemitteln, Additiven und, je nach Funktion, zusätzlich aus Pigmenten sowie anderen Zusätzen bestehen. Es gibt Anstrichstoffe auf Wasser- und auf Lösemittelbasis. Grundierungen und Imprägnierungen sind als wasserverdünnbare oder lösemittelhaltige Produkte für die Vorbehandlung des Holzes formuliert. Sie können fungizide oder insektizide Wirkstoffe und Bindemittel enthalten. Je nach Einsatzgebiet können sie nicht, wenig oder stark pigmentiert sein. Klarlacke sind transparente Anstrichstoffe, die ihre Farbe der Eigenfarbe von Bindemitteln und Zusätzen verdanken; je nach Feststoffgehalt und Viskosität sind sie mehr oder minder filmbildend. Lasuren sind teiltransparente Anstrichstoffe, die ihre Farbe dem Zusatz von Pigmenten verdanken. In der Praxis unterscheidet man: Dünnschichtlasur, Imprägnierlasur; Produkte mit relativ geringem Feststoffgehalt; bilden auf Holz praktisch keinen Film; enthalten oft Wirkstoffe gegen holzzerstörende oder holzverfärbende Organismen, und Dickschichtlasur, Lacklasur: Produkte mit einem höheren Feststoffgehalt, auf Holz mässig filmbildend, oft ohne Wirkstoffe gegen Organismen.

Abbildung 8 Einfluss der Pigmentierung auf die Durchlässigkeit der Oberflächenbehandlung für UV- und sichtbares Licht.

Lackfarben sind deckend pigmentierte Anstrichstoffe mit hohem Feststoffgehalt und ausgeprägter Filmbildung.


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3.5.2 LIGNUM-Gütezeichen für Holzschutzmittel und wirkstofffreie Produkte zur Oberflächenbehandlung

Für Holzschutzmittel bestehen folgende Prüfzeichen (siehe auch Reglement des LIGNUMBewertungsverfahrens, Ausgabe 1995):

Die Stoffverordnung schreibt vor, dass nur vom BUWAL bewilligte Holzschutzmittel resp. bei importierten Hölzern mit zugelassenen Wirkstoffen behandelte Hölzer eingesetzt werden dürfen.

B

Für die chemische Behandlung von Holz werden wasserlösliche Schutzsalze, Produkte auf Basis organischer Lösemittel und Emulsionen sowie Teerölpräparate eingesetzt. Da die Produkte je nach Formulierung und Wirkstoff eine unterschiedliche Wasserlöslichkeit und Witterungsbeständigkeit aufweisen, muss die Beanspruchungssituation des Holzes berücksichtigt werden:

Abbildung 9 Das Signet des LignumGütezeichens für «Holzschutzmittel und wirkstofffreie Produkte zur Oberflächenbehandlung». Die damit ausgezeichneten Produkte garantieren unter Beachtung der Anwendungsvorschriften eine einwandfreie Wirkung.

Abbildung 10 Das Lignum-Gütezeichen für «Druckimprägniertes Holz» wird aufgrund regelmässiger Prüfungen durch die EMPA vergeben. Es garantiert einen ausreichenden Schutz von Holzbauteilen, welche hohen Beanspruchungen im Freien ausgesetzt sind.

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Eine reine Borsalzbehandlung ist nicht regenbeständig. Demgegenüber kann eine Emulsion, je nach Formulierung, auch nach einer Regenperiode (während der Bauphase) wirksam bleiben, sofern das Wasser der Emulsion vorher verdunsten konnte. Werden Holzbauteile mit Kombinationssalzen, mit witterungsbeständigen Wirkstoffen in organischen Lösemitteln oder mit Teeröl fachgerecht unter Druck imprägniert, werden sie auch im Freien lange Zeit ihre Funktion erfüllen. Wichtig ist dabei, dass das Schutzmittel in das Holz eindringt und gegen holzverfärbende und holzzerstörende Pilze sowie gegen Insekten dauerhaft wirksam ist. Für geeignete Produkte kann bei der Lignum ein Gütezeichen beantragt werden. Es wird erteilt, wenn alle gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Giftgesetzgebung, Lebensmittelverordnung (Bundesamt für Gesundheitswesen, BAG) und Stoffverordnung (Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, BUWAL) erfüllt sind und die angepriesene Wirksamkeit nachgewiesen ist. Das Bewertungsverfahren zur Erteilung des LignumGütezeichens erstreckt sich nicht auf humanund ökotoxikologische Aspekte. Im Hinblick auf die Art der Wirksamkeit und auf den Anwendungsbereich werden die Produkte dabei mit Symbolen für die Prüfung und die Gütebewertung gekennzeichnet:

Wirkt vorbeugend gegen Bläuepilze an Bauholz. B* Wirkt vorbeugend gegen Bläuepilze an Bauholz. Das behandelte Holz muss auch während Transport und Bauphase gegen Witterungseinflüsse durch Abdecken oder einen geeigneten Deckanstrich geschützt werden. Bs Wirkt vorbeugend gegen Primärbläue und andere Schimmelpilze auf sägefrischem, gegen Witterung geschütztem Schnittholz. E Wirkt vorbeugend gegen Braun-, Weiss- und Moderfäule erregende Pilze in und an Bauholz, welches extremer Feuchtebeanspruchung ausgesetzt ist (in ständigem Erd- oder Wasserkontakt). Wirkt schnell bekämpfend gegen holzIb zerstörende Insekten in Bauholz (Angabe der geprüften Insektenart: Hausbock, Nagekäfer, Splintholzkäfer). Iba Wirkt verzögert bekämpfend gegen holzzerstörende Insekten in Bauholz (Angabe der geprüften Insektenart: Hausbock, Nagekäfer). Iv Wirkt vorbeugend gegen holzzerstörende Insekten in Bauholz (Angabe der geprüften Insektenart: Hausbock, Nagekäfer, Splintholzkäfer). Ivr Wirkt vorbeugend gegen Werft- und Nutzholzborkenkäfer an berindetem Rund- und Schnittholz. P Wirkt vorbeugend gegen holzzerstörende, Braunfäule erregende Pilze auf Bauholz (Zusatzangabe, falls auch wirksam gegen Weissfäule erregende Pilze). Wirkt bekämpfend gegen den Echten Pb Hausschwamm im Mauerwerk. Für wirkstofffreie Oberflächenbehandlungen bestehen zur Zeit folgende LIGNUM-Prüfzeichen: 0

F

Schützt Bauholz gegen äussere, nicht biogene Einflüsse: Sonnenstrahlung, Niederschlag, Schmutz, Abnutzung. Schützt Holzbauteile vorbeugend gegen kapillare Durchfeuchtung und starke hygroskopische Feuchteschwankungen.

Für witterungsbeständige Produkte besteht folgendes Prüfzeichen: W

druckimprägniert

Geeignet für Bauholz, das dauernd der Witterung ausgesetzt ist, jedoch nicht in ständigem Erd- oder Wasserkontakt steht.


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3.5.3 Entscheidungskriterien für die Anwendung von Holzschutzmitteln Die Notwendigkeit einer Behandlung kann durch verschiedene Faktoren beeinflusst werden: Tragende Funktion des Bauteils — Zukünftige Reparatur, Ersatz (Wirtschaftlichkeit, Realisierbarkeit) Gewünschte Gebrauchsdauer — Folgen eines Ausfalls des Bauteils (Sicherheitsaspekte) Örtliches Risiko eines Befalls durch bestimmte Organismen — Bedeutung der örtlichen Klimafaktoren (z.B. Schlagregen) Konstruktiver Schutz des Bauteils (z.B. Abdecken der nach oben liegenden Flächen; Schutz der Stirnflächen) Lage des Bauteils (z.B. vertikal oder horizontal) — Querschnitt des Bauteils (klein oder gross) Vor einer Behandlung des Holzes mit Holzschutzmitteln oder wirkstofffreien Produkten ist daher zu entscheiden:

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— Aus welcher Holzart wird die Konstruktion gefertigt? — Welche Schutzmassnahmen der Kapitel 3.1 — 3.4 werden getroffen? Handelt es sich um tragende, masshaltige oder nicht tragende, nicht masshaltige Bauteile? Ist der Bauteil für spätere Kontrollen zugänglich? Ist er auswechselbar? — Ist eine Oberflächenbehandlung nur aus ästhetischen Gründen gefordert? Ist ein Schutz gegen Verwitterung, gegen Insekten und/oder Pilze notwendig? In Analogie zur EN 335-2 wird der Entscheidungsweg gemäss Abb. 11 vorgeschlagen. Kann oder will man die Leistungsanforderungen weder mit einer resistenten Holzart noch mit einem Holzschutzmittel erfüllen, so sind die Massnahmemöglichkeiten Kap. 3.1 — 3.4 nochmals zu überprüfen oder es muss ein anderes Material eingesetzt werden.

3.5.4 Anwendungsempfehlungen Schutzmittel können nach verschiedenen Oberflächenbehandlungs- oder Druckverfahren ins Holz eingebracht werden. Diese Verfahren unterscheiden sich im wesentlichen

Abbildung 11 Entscheidungsweg zur Festlegung, ob der Einsatz von Holzschutzmitteln erforderlich resp. nicht erforderlich ist.

Art des Bauwerkes

Gebrauchsbedingungen an den Bauteil, Gefährdungsklasse (Tabelle 1)

Bestimmen der Holzart und deren natürlicher Dauerhaftigkeit (Angang 1)

Festlegen der Konstruktion und Detailausbildung

Holzart u./od. Konstruktion ändern möglich?

Kein Einsatz von Holzschutzmitteln erforderlich

Einsatz von Holzschutzmitteln erforderlich (Tabellen 2-4)


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in der Aufnahmemenge und der Eindringtiefe der Schutzmittel. Massgebend für die Wahl des Verfahrens sind die Beanspruchung des jeweiligen Holzbauteils an seinem Einsatzort (vgl. Tabelle 1 ) und die dadurch erforderliche Schutzwirkung (Schutzmittelmenge, Eindringtiefe); vgl. Tabelle 4. Bei der Behandlung ist die Holzfeuchte zu beachten. Wasserlösliche Produkte werden normalerweise bei Holzfeuchten von über 20%, ölige Schutzmittel bei solchen von unter 20% eingesetzt. Eine Beregnung der Bauteile, insbesondere unmittelbar nach der Behandlung, bewirkt ein Auswaschen des Schutzmittels und damit einen Verlust an Schutzwirkung und eine Belastung der Umwelt. Bauteile, die mit nicht fixierenden Schutzsalzen (z.B. reinen Bor- oder Fluorsalzen) behandelt sind, dürfen weder auf dem Transport, noch während der Bauphase, noch an ihrem Einsatzort beregnet werden. Oberflächenbehandlung Im Aussenbau schützt die Oberflächenbehandlung die Bauteiloberfläche gegen Wetterbeanspruchung (Niederschlag, Sonneneinstrahlung) sowie gegen zu grosse Feuchtigkeitsänderungen infolge Schwankungen des Umgebungsklimas (Lufttemperatur und -feuchte, Strahlungserwärmung). Diese Schutzaufgabe sollte der gestalterischen Funktion nicht untergeordnet werden.

Tabelle 2

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Sie wird um so wichtiger, je exponierter und empfindlicher ein Holzbauteil ist und je masshaltiger er sein muss. Bezüglich Masshaltigkeit stellen Fassadentäfer relativ geringe, Fenster dagegen hohe Anforderungen an die Oberflächenbehandlung. Bedeutend für die Dauerhaftigkeit des Wetterschutzes, insbesondere bei Imprägnierlasuren, ist die Auftragsmenge, die ihrerseits von der Oberflächenbeschaffenheit des Holzes abhängt. In Tabelle 2 sind geeignete Anstrichsysteme für Holz in der Aussenanwendung zusammengestellt. Holzbauteile in den Gefährdungsklassen 1 und 2 können durch eine Oberflächenbehandlung wie Spritzen, Streichen, Tauchen wirksam gegen biogene Schädigung geschützt werden. In der Gefährdungsklasse 3 hingegen sind Oberflächenbehandlungen nur geeignet bei dünnen Holzbauteilen (Dicke < 25 mm), die schnell wieder austrocknen können. Holzbauteile mit grossen Querschnitten, die dauernd der Witterung ausgesetzt sind, bedingen, sofern sie nicht druckimprägniert werden, ein Anstrichsystem, das langfristig nicht reisst, kein Wasser ins Holz eindringen lässt und biologisch nicht abgebaut wird. Dabei ist anzustreben, dass die Bauteile durch Beachten konstruktiver Schutzmassnahmen möglichst in eine niedrigere Gefährdungsklasse eingestuft werden können.

Geeignete Oberflächenbehandlung für Holz im Aussenbaus Hohe Anforderungen an die Masshaltigkeit 2 (Fenster, Fensterläden, exponiertes Brettschichtund Konstruktionsholz) Imprägnierung, farblos oder schwach pigmentiert, pilz- und bläuewidrig eingestellt (Lignum-Gütezeichen P, B) 2, besser 3 Dickschichtlasuranstriche 3, Gesamtschichtdicke 50 pm, wasserverdünnbare Produkte 60 pm oder — Imprägnierung, pilz- und bläuewidrig eingestellt (P, B) — 1 bis 2 kräftig pigmentierte Dünnschichtlasuranstriche — 2-mal Dickschichtlasur 3 oder

Geringe Anforderungen an die Masshaltigkeit 5 (Fassadentäfer, Dachuntersichten)

— 2, besser 3 Dünnschichtlasuranstriche, bläuewidrig eingestellt (Lignum-Gütezeichen B) oder bläuewidrige Imprägniergrundierung (B) 2 bis 3 bläuewidrig eingestellte Dünnschichtlasuranstriche (B) oder — bläuewidrige Imprägniergrundierung (B) — 2 Dickschichtlasuranstriche oder Grundierung, pigmentiert 2 Lack- oder Dispersionsfarbanstriche

— Grundierung, pigmentiert 4 2 bis 3 Lackfarbanstriche 3, Gesamtschichtdicke 80 pm, Wasserlacke 100 pm 1 Die zukünftige europäische Normung der Oberflächenbehandlung von Holz im Aussenbau wird die Beanspruchungen und anwendungstechnischen Anforderungen noch detaillierter klassieren. Zur Zeit besteht eine Vornorm pr EN 927-1(1992), in der die generellen Anforderungen an Holzaussenanstriche beschrieben sind. 2 Vgl. auch das Technische Merkblatt FFF/EMPA 05.01 «Oberflächenbehandlung von Schreinerarbeiten im Aussenbau» 11995) und «Brettschichtholz für den Innen- und Aussenbau»

(«Bois lamelläs-collas ä l'intarieur et exposäs aux intempäries»), Schweizer Baudokumentation i4 00200 119891. 3 Davon ein Zwischenanstrich bereits in der Werkstatt. 4 Bei starker Wetterbeanspruchung ist als Vorbehandlung vor wasserverdünnbaren Anstrichen eine pilzwidrige Grundierung empfohlen. 5 Der erste Anstrich ist allseitig aufzubringen, damit nach dem Schwinden des Holzes keine unbehandelten Streifen sichtbar werden.


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Für einen fachgerechten Schutz des Holzes muss die vom Schutzmittelhersteller vorgeschriebene Aufbringmenge appliziert werden. Nur so wird die je nach Holzart und Schutzmitteltyp erforderliche Wirkungstiefe (0.5 — 3mm) erreicht. Es wird empfohlen, Imprägniergrundierungen und Lasuranstrichstoffe zu verwenden, die das LIGNUM-Gütezeichen tragen.

Grundsatz Guter baulicher Schutz und eine richtige Detailkonstruktion erhöhen die Lebensdauer der Oberflächenbehandlung erheblich und senken damit den Unterhaltsaufwand. Auch in den Bereichen ohne direkte Wetterbeanspruchung (in Räumen und im Freien unter Dach) haben Oberflächenbehandlungen wichtige Schutzaufgaben: Schutz vor Verschmutzung, Vergilbung, zum Teil gegen mechanische Abnutzung. Tiefschutz

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schnitten und intensiver Wetterbeanspruchung bzw. mit Erd- oder Wasserkontakt (Gefährdungsklassen 3 und 4, Tab. 1) sind durch eine Druckimprägnierung gegen biogene Schädigung zu schützen (siehe Reglement Lignum-Gütezeichen 'Druckimprägniertes Holz'). Die Eindringtiefe der Wirkstoffe hängt dabei ab von der Holzart, der Holzfeuchte, dem Schutzmittel und dem Imprägnierdruckverfahren. Die Einbringmenge der Schutzmittel wird von der LIGNUM-Holzschutzkommission für die einzelnen Gefährdungsklassen festgelegt und kann dem Anhang 2 entnommen werden. Schutzmittel-Empfehlungen In der Tabelle 3 werden einige Schutzmittel-Empfehlungen für verschiedene Holzproduktegruppen aufgeführt. Da zur Zeit Holzschutzmittel mit dem bestens eingeführten LIGNUM-Gütezeichen verkauft und andererseits Produkte mit CE-Kennzeichen aus dem europäischen Markt eingeführt werden, wird auf beide Kennzeichnungsarten verwiesen.

Bauteile aus wenig- oder nicht dauerhaften Holzarten (vgl. Anhang 1) mit grossen Quer-

Anwendung von Holzschutzmitteln mit Lignum-Gütezeichen oder CE-Kennzeichnung in den verschiedenen Gefährdungsklassen

Tabelle 3

LIGNUMGütezeichen 1s

CE-Kennzeichen prEN 599 4

Nicht einsehbar verbaute Konstruktionshölzer

lv

1, H

2.1

Holzteile in Badezimmern, Küchen, Hallenbädern mit geringer Belüftung, verdeckte Konstruktionen

B + evtl. P oder F

— evtl. 2, B

2.2

Geschützte Fassadentäfer, Dachuntersichten

evtl. B

2.3

Balkonteile unter Vordach, Konstruktionsholz in offenen Hallen, geschützte Fenster, Konstruktionsholz im Dach

B, lv

evtl. 2, B, H

2.4

Tragkonstruktionen, Decken, Böden in feuchten Kellern

P, lv

2,H

3.1

Ungeschützte Fassadentäfer, dünne Balkonteile und Zaunlatten (kleine Querschnitte)

B, VV W2

3.2

Konstruktionsbauteile: z.B. Pergolen Dimensionsstabile Bauteile: • Fenster • Gebäudekonstruktionen, Balkone, Träger von Brücken, Brettschichtholzkonstruktionen, Lärm- und Sichtschutzwände

P, P,VV W

3

P, B, W P, B, lv, W

3, B 3, B, H

Palisaden Konstruktionsbauteile; Leitungsmasten, Spielgeräte, Pergolen

P, VV, P, W, E E3 P, lv, lv,VV, W, E 3

4, F 4, F, H

Gefährdungsklasse

Anwendung von Schutzmitteln (Beispiele)

0

Bauteile in zentral beheizten, bewohnten Räumen

1.1

Einsehbare Konstruktionshölzer in Dach u. Keller

1.2

4

1 LIGNUM-Gütezeichen: vgl. Kap. 3.5.2 2 Sofern eine Oberflächenbehandlung erwünscht ist. 3 Der Pilzschutz muss auch einen Schutz gegen Moderfäule umfassen. LIGNUM-Gütezeichen LIGNUM-Gütezeichen «P, W (inkl. Moderfäule)»

4 CE-Produkte-Kennzeichnung: Vgl. prEN 599.2, ANNEX C: 1-4 = Gefährdungsklassen; ab Klasse 2 ist stets ein Schutz gegen holzzerstörende Pilze eingeschlossen. B = Bläue; H = Hausbock; F = im Feldtest geprüftes Produkt


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Holzprodukte-Empfehlungen Tabelle 4 gibt eine Übersicht über Anwendungsempfehlungen für verschiedene Produktegruppen aus natürlich dauerhaftem oder nicht dauerhaftem, unbehandeltem oder chemisch behandeltem Holz. Diese Tabelle kann zu Rate gezogen werden, wenn unbehandelte Hölzer oder aber importierte behandelte Hölzer mit dem CE-Kennzeichen eingesetzt werden sollen. Für in der Schweiz behandelte Hölzer wird die Schutzmittelwahl gemäss Tabelle 3 empfohlen.

3.6

Vorsichtsmassnahmen beim Einsatz von Holzschutzmitteln und Produkten zur Oberflächenbehandlung

Beim Einsatz von Holzschutzmitteln und Produkten zur Oberflächenbehandlung müssen anwendungstechnische und toxikologische Einschränkungen berücksichtigt werden.

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Es können: — wässrige Lösungen von Schutzsalzen mit tiefem pH-Wert sowie Produkte mit quarternären Ammoniumverbindungen Metallkorrosionen verursachen, — nicht fixierende Borate und Sulfate weissliche Ausblühungen und Anstrichsprobleme ergeben, — organische Lösemittel Gummi- und Kunststoffteile angreifen oder auflösen, ölige und angefärbte Produkte durch Gips oder Folgeanstriche durchschlagen, — Schutzmittel die Verleimungsqualität von Holzbauteilen beeinflussen, Schutzmittel die Dichtungsmittelhaftung beeinträchtigen (z.B. Teerölpräparate, Dispersionsfarben, stark wasserabweisende Behandlungen), Feuchteschutzmittel eine Nachbehandlung mit wasserverdünnbaren Lacken und Farben erschweren oder verunmöglichen.

Anwendungsempfehlungen für unbehandeltes und behandeltes Holz gemäss den europäischen Normen EN 460 und prEN 351.1

Tabelle 4

CE-Kennzeichnung des Holzes

Gefährdungsklasse

Holzproduktegruppe

0

Bauteile in zentral beheizten, bewohnten Räumen

1-5

1.1

Einsehbare Konstruktionshölzer in Dach und Keller

1-5

1.2

Nicht einsehbar verbaute Konstruktionshölzer

D

P1

2.1

Holzteile in Badezimmern, Küchen, Hallenbädern mit geringer Belüftung, verdeckte Konstruktionen

1-5 1-3/14-5)

P1; (P2)

2.2

Geschützte Fassadentäfer, Dachuntersichten

1-5

P1; (P2)

2.3

1-4 Tragende Balkonteile unter Vordach, Konstruktionsholz in offenen Hallen, geschützte Fenster, Konstruktionsholz im Dach

2.4

Tragkonstruktionen, Decken, Böden in feuchten Kellern

1-2 / (3) / {4,5}

P2

3.1

Fassadentäfer, Lärm- und Sichtschutzwände

1-2 / (3) / {4,5} 1-2 / (3)

P2; P3 P2 P3 (tragende Bauteile)

3.2

1-2 / (3) / {4,5} Konstruktionsbauteile: z.B. Pergolen Dimensionsstabile Bauteile: 1-2 • Fenster 1-2 • Gebäudekonstruktionen, Balkone, Träger von Brücken, Brettschichtholzkonstruktionen, Lärm- und Sichtschutzwände

4

unbehandeltes Holz EN 460/EN 350.2 1

Palisaden Schnittholz Leitungsmasten: über Erdhorizont unter Erdhorizont 1 Klassierung der natürlichen Dauerhaftigkeit von Holzarten: Vgl. Anhang 1 1 = Grösste bis 5 = geringste natürliche Dauerhaftigkeit (z.B. in der Gefährdungsklasse 1 können alle Holzarten eingesetzt werden, in Gefährdungsklasse 4 nur Eibe, Eiche, Edelkastanie und Robinie ( I = Natürliche Dauerhaftigkeit in der Regel ausreichend, aber unter bestimmten Gebrauchsbedingungen kann eine Behandlung empfehlenswert sein. { } = Abhängig vom Einsatzgebiet, den Anforderungen an Standdauer, dem Klima, der Exposition u.a. D = Dauerhaft gegen Insekten

1 / (2) / {3}, D 1 / (2)/ {3} 1 / (2), D

behandeltes Holz prEN 351.12

P1

P4; (P2/3) P2 P4; (P2/3)

P5 P8 P4 P6

2 Charakterisierung der Schutzklassen P 1- P 8 bezüglich Wirkstoff-Eindringtiefe: Vgl. Anhang 2 P = Schutzklasse mit Anforderungen an Eindringtiefe Die Schutzklasse P 7 ist in der Tabelle nicht erwähnt, da es sich hier bezüglich Eindringtiefe nicht um eine definierte Schutzklasse handelt. Ab Schutzklasse P2 sind die geforderten Eindringtiefen nur noch bei Behandlung nach Druckverfahren und nur hei bestimmten Holzarten noch durch mehrtägiges Tauchen erreichbar. Schutzmittelaufnahme entsprechend der Gefährdungsklasse: Die Anforderungen an die Schutzmittel-Aufnahme sind für die Oberflächenbehandlung auf der Etikette resp. dem technischen Merkblatt des Schutzmittels in g oder ml/m 2 definiert.


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Vor dem Einsatz eines Schutzmittels sind daher eventuelle Unverträglichkeiten festzustellen. Da Schutzmittel giftig sind, müssen besonders bei ihrer Verarbeitung Massnahmen zum Schutz des Anwenders, aber auch von Pflanzen, Tieren und Gewässern ergriffen werden. Dabei sind die Vorschriften des Bundesamtes für Gesundheitswesen (BAG) und des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) zu beachten. Für die gewerbsmässige Schutzbehandlung muss im ausführenden Betrieb mindestens eine Person mit einer kantonalen 'Fachbewilligung Holzschutz' beschäftigt sein. Bei der Behandlung von Holzbauteilen, die für Futter- und Lebensmittelräume bestimmt sind, dürfen nur Produkte verwendet werden, die von der Eidg. Forschungsanstalt in

4

Über den Umgang mit Schutzmitteln und ihren Resten, mit Gebinden sowie mit behandelten Holzrest- und Holzabfallstoffen gibt die EMPA/LIGNUM-Richtlinie 'Umgang mit Holzschutzmitteln, Gebinden und behandeltem Holz' Auskunft. Schutzmittelreste sind gemäss Verordnung über den Verkehr von Sonderabfällen (VVS) bei den vom Kanton als zuständig bezeichneten Stellen zu entsorgen. Frisch behandelte Holzreste, bei denen das Holzschutzmittel durch Streichen oder Spritzen aufgebracht wurde, müssen in geeigneten Verbrennungsanlagen verbrannt werden. Druckimprägniertes und langzeitgetauchtes Holz darf nur in einer Kehrichtverbrennungsanlage oder in der Zementindustrie verbrannt werden.

setzt sind, erfordern in der Regel alle 2 bis 3 Jahre eine Kontrolle. Es empfiehlt sich, auch Dachkonstruktionen periodisch (etwa alle 5 Jahre) auf Schädlingsbefall zu untersuchen und bei befallenem Holz entsprechende Sanierungsmassnahmen zu ergreifen.

Sanierungsmassnahmen Sie werden dort durchgeführt, wo ein aktiver Pilz- oder Insektenbefall vorliegt. Zu diesem Thema liegen die EMPA/LIGNUMRichtlinien «Der Echte Hausschwamm und seine Bekämpfung» sowie «Holzzerstörende

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Tänikon (FAT) für den jeweiligen Anwendungsbereich bewilligt wurden (FAT-Liste konsultieren).

Kontrolle und Unterhalt Kontrollen sollen je nach der Beanspruchung des Holzbauwerks hinsichtlich mechanischer, biologischer sowie feuchtigkeits- und witterungsbedingter Einwirkungen in unterschiedlichen Zeitabständen durchgeführt werden. Bauteile, die der Witterung ausge-

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Insekten und ihre Bekämpfung» vor. Im übrigen wird empfohlen, Sanierungsarbeiten von Holzschutzfachleuten mit dem Fähigkeitsausweis der LIGNUM durchführen zu lassen. Eine entsprechende Adressliste ist bei der LIGNUM erhältlich.

Informationsstellen Weitere Informationen erhalten Sie bei: — LIGNUM, Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für das Holz Falkenstrasse 26, 8008 Zürich

— EMPA Abteilung Holz Überlandstrasse 129, 8600 Dübendorf — EMPA Abteilung Biologie Lerchenfeldstrasse 5, 9014 St. Gallen


7

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7.2

Literatur

Normen und Literatur 7.1

Normen'

EN 335

EN 350

prEN 351

prEN 460

prEN 599

Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Definition der Gefährdungsklassen für einen biologischen Befall Teil 1 Allgemeines Teil 2 Anwendung bei Vollholz Teil 3 Anwendung bei Holzwerkstoffplatten Natürliche Dauerhaftigkeit von Holz Teil 1 Grundsätze für die Prüfung und Klassifikation der natürlichen Dauerhaftigkeit von Holz Teil 2 Natürliche Dauerhaftigkeit und Tränkbarkeit von ausgewählten Holzarten von besonderer Bedeutung in Europa Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Mit Holzschutzmitteln behandeltes Vollholz Teil 1 Klassifizierung der SchutzmittelEindringung und -Aufnahme Teil 2 Leitfaden zur Probenahme für die Untersuchung des mit Holzschutzmitteln behandelten Holzes Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Leitfaden für die Anforderungen an die Dauerhaftigkeit von Holz für die Anwendung in den Gefährdungsklassen Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten -Anforderungen an Holzschutzmittel, wie sie durch biologische Prüfungen ermittelt werden Teil 1 Spezifikationen entsprechend den Gefährdungsklassen Teil 2 Klassifikation und Kennzeichnung

prEN 927.1 Lacke und Anstrichstoffe: Beschichtungsstoffe und Beschichtungssysteme für Holz im Aussenbau. Teil 1 Einteilung und Auswahl. SIA 164

Holzbaunorm, 1981

Alle Normen sind beim SNV, Mühlebachstrasse 54, 8008 Zürich erhältlich.

Bellmann H. u.a. 1992: Holzschutz - Vorbeugender Holzschutz. Eine ausführliche Erläuterung zu DIN 68800 Teil 3. Beuth Verlag GmbH, Berlin u. Köln, 46 S. und Anhang BUWAL 1994: Anwendung von Holzschutzmitteln, Leitfaden Umwelt Nr. 4, 75 S. BUWAL Verzeichnis der bewilligten Holzschutzmittel, jährlich neue Auflage EMPA/LIGNUM-Richtlinien 1985: Der Echte Hausschwamm und seine Bekämpfung 1986: Holzzerstörende Insekten und ihre Bekämpfung 1988: Umgang mit Holzschutzmitteln und Gebinden (in Revision) EMPA/LIGNUM 1990: Qualitätssicherung von Schallschutzwänden aus Holz, Merkblatt EMPA+VSSM/FFF 1992: Oberflächenbehandlung von Holzfenstern. Informationsblatt 80.02 EMPA+SHIV/SIA/SZV/LIGNUM 1988: Trocknung von Konstruktionsholz, Merkblatt FFF/EMPA u.a. 1995: Oberflächenbehandlung von Schreinerarbeiten im Aussenbau Graf E. 1993: Integrierter Holzschutz als Bestandteil der Planung. Schweizer Baublatt 104, Nr. 44. Fachbeilage Nr. 2, S. 37-44 IP-Holz/LIGNUM 1988: Aktuelle Entwicklung des technischen Holzschutzes, 91 S. 1991: Äussere Bauteile in Holz, 132 S. 1989: Holzkonstruktionen im Landschaftsbau: Sicht- und Schallschutzwände, 85 S. LIGNUM-Reglemente 1995: Gütezeichen für Holzschutzmittel und wirkstofffreie Produkte zur Oberflächenbehandlung 1984: Gütezeichen für druckimprägniertes Holz, (in Revision) LIGNUM-Verzeichnisse Verzeichnis bewerteter Holzschutzmittel und wirkstofffreier Produkte zur Oberflächenbehandlung, jährlich neue Auflage Gütezeichen für druckimprägniertes Holz, jährlich neue Auflage LIGNUM Dokumentation Holz, Bände Holzschutz und Oberflächenbehandlung STEP/LIGNUM 1995: STEP 1 'Bemessung und Baustoffe nach Eurocode 5' Sutter H.P. 1986: Holzschädlinge an Kulturgütern erkennen und bekämpfen. Verlag R Haupt, Bern/Stuttgart, 166 S. Willeitner H., Schwab E. 1981: Holz-Aussenverwendung im Hochbau. Verlagsanstalt Alexander Koch GmbH, Stuttgart, 148 S.

Autoren

Die Richtlinie Holzschutz im Bauwesen wurde erarbeitet durch: Dr. Jürgen Sell, EMPA, Abteilung Holz, Dübendorf Dr. Erwin Graf, EMPA, Abteilung Biologie, St. Gallen Dr. Siegfried Richter, IGH, Adliswil Jürg Fischer, Lignum Technik, Zürich Als Autorkollektiv zeichnet die Holzschutzkommission der Lignum: Dr. Erwin Graf, EMPA, Abt. Biologie, St. Gallen (Präsident) Sales Affentranger, dipl. Zimmermeister, Wohlen Erich Baumann, Bosshard & Co. AG (VSLF), Rümlang

Peter Contich, SMGV, Wallisellen Dr. Olivier Depallens, BAG, Bern Jürg Fischer, Lignum Technik, Zürich Dr. Balz Gfeller, SISH, Biel Peter Hofer, Direktor der Lignum, Zürich Marc Jeannet, Lignum Technik, Le Mont-sur-Lausanne Dr. Panteley Kisseloff, St. Margrethen Peter Kräuchi, Arbezol AG (IGH), Rümlang Renä Lang, SZV, Zürich Ulrich Leisi, Imprägnierwerk AG (VSI), Willisau Dr. Christoph Rentsch, BUWAL, Bern Dr. Siegfried Richter, Schmid Rhyner AG (IGH), Adliswil Dr. Jürgen Sell, EMPA, Abt. Holz, Dübendorf


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8 Anhang 1

Anhang Natürliche Dauerhaftigkeit Dauerhaftigkeit ausgewählter ausgewählter Holzarten Holzarten (Auszug (Auszug aus aus EN EN 350.2) Natürliche Dauerhaftigkeitl

Holzart Handelsname

Wissenschaftlicher Name

Holzzerstörende Pilze

Hausbock

Anobium

Douglasie Eibe Fichte Kiefer Lärche Weisstanne

Pseudotsuga menziesii Taxus baccata Picea abies Pinus silvestris Larix decidua Abies alba

3-4 2 4 3-4 3-4 4

S S SH S

S S SH S

S SH

SH

Ahorn (Bergahorn) (Spitzahorn) Buche (Rotbuche) Edelkastanie Eiche Esche Nussbaum Robinie Ulme

Acer pseudoplatanus Acer platanoides Fagus silvatica Castanea sativa Quercus robur Fraxinus excelsior Juglans regina Robinia pseudoacacia Ulmus carpinifolia

D 5 D 5 D 5 D2 D2 2 D 2 D 5 D 3 1 2 D 1-2 4D

1 Natürliche Dauerhaftigkeit: gegen Pilze: 1 = sehr dauerhaft bis 5 = nicht dauerhaft Das Splintholz aller Holzarten wird der Dauerhaftigkeitsklasse 5 zugeteilt gegen Insekten: D = Dauerhaft; SH = Kernholz anfällig; S = anfällig

Anhang 2

Impressum

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S S S

2 anfällig auf den Bockkäfer Hesperophanes cinereus

Charakterisierung der Schutzklassen von behandeltem Holz bezüglich Eindringtiefe der Wirkstoffe gemäss der Europäischen Norm EN 351.1 (siehe dazu auch Tabelle 4) Schutzklasse

Anforderungen an an die die Eindringtiefe Eindringtiefell Anforderungen

P1 P2 P3 P4 P5 P6 P7 P8

keine Minimal 3 mm seitlich und 40 mm axial Minimal 6 mm seitlich Minimal 6 mm seitlich und 50 mm axial Minimal 12 mm seitlich Minimum 20 mm in Rundholz Splintholz vollständig durchtränkte durchtränkt 2 Splintholz vollständig durchtränkt und minimal 6 mm in angeschnittenes Kernholz

1 Die seitliche Eindringung bezieht sich: — bei Hölzern, bei denen Kern- und Splintholz (z.B.Kiefer, Lärche) unterscheidbar sind, nur auf die Splintseite, — bei Hölzern, bei denen Kern- und Splintholz nicht unterscheidbar sind (z.B. Fichte und Tanne), auf alle Seiten.

2 Die Schutzklasse P7 ist in der Schweiz nicht zulässsig, da keine Spezifikation über die minimal geforderte Splintdicke und damit keine minimale Eindringtiefe vorgeschrieben ist.

Lignatec Die technischen Holzinformationen der Lignum

Lignatec erscheint ein- bis dreimal jährlich iährlich und informiert zu Fachfragen bezüglich der Verwendung von Holz als Bau- und Werkstoff.

Herausgeber LIGNUM Holzwirtschaft Schweiz Christoph Starck, Direktor Redaktion Themenwahl, Fachredaktion: Jürg Fischer, Lignum Technik Lektorat: Charles von Büren, Lignum Kommunikation Grafisches Konzept: Albert Gomm SGD, Graphic Design, Basel Administration Administration/Versand /Versand Andreas Hartmann Druck Kalt-Zehnder-Druck AG, Zug 3. Auflage deutsch: 1000 Exemplare

Lignatec richtet sich an Planer, Ingenieure, Architekten sowie an die Ver- und Bearbeiter von Holz. Mitglieder der Lignum erhalten Lignatec gratis. Einzelexemplar Fr. 20.— Sammelordner mit Register Fr.10.— Preisänderungen vorbehalten LIGNUM Holzwirtschaft Schweiz Falkenstrasse 26, 8008 Zürich Telefon 01 267 47 77, Fax 01 267 47 87, E-Mail: info@lignum.ch Lignatec Holzschutz im Bauwesen Nr. 1/1995 Erschienen im Juni 1995 3. unveränderte Auflage August 2004

Das Copyright dieser Dokumentation liegt bei Lignum, Zürich. Eine Vervielfältigung ist nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung des Herausgebers zulässig. Rechtsansprüche aus der Benützung der vermittelten Daten sind ausgeschlossen.

ISSN 1421-0320


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