Südthüringische Wirtschaft - Ausgabe 3/2015.

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Werben um kluge Köpfe

Bildungsurlaub Wirtschaft bleibt beim Nein

Mindestlohn Was ist zu beachten?

Südthüringische Wirtschaft Zeitschrift der Industrie- und Handelskammer Südthüringen

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3 / 2015


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EDITORIAL

Die Wirtschaft bleibt beim Nein zur Bildungsfreistellung Ein Gesetz ohne Regelungsbedarf ist ein unnötiges Gesetz. Ein Gesetz ausschließlich zu Lasten Dritter ist ein schlechtes Gesetz. Ein Gesetz, das die Prioritätensetzung gesellschaftlicher Entwicklungen konterkariert, ist ein kontraproduktives Gesetz. Alle genannten Paradigmen treffen auf das geplante Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz zu. Wenn nach den teilweise jahrelangen Erfahrungen in anderen Bundesländern nur etwa ein Prozent der Arbeitnehmer den Anreiz der Politik zur Weiterbildung über ein Bildungsfreistellungsgesetz annehmen, dann ist ein solches Gesetz schlicht überflüssig. Der Aufwand zur Einführung und bürokratischen Absicherung des Gesetzes steht offenkundig in keinem Verhältnis zu dem zu erwartenden Nutzen. Besonders ärgerlich ist für die Wirtschaft der Umstand, dass zu Beginn der Diskussionen um ein Bildungsfreistellungsgesetz der Freistaat noch alle mit dessen Einführung und Durchführung verbundenen Kosten tragen wollte. Lohnzahlungen in der Zeit des Bildungsurlaubs sollte allen Unternehmen erstattet werden. Im Verlaufe der Entwicklung des Gesetzestextes mutierte dieser Ansatz über die Kostenerstattung des Landes für nur noch kleinere Unternehmen bis hin zum vollständigen Entfall jeglichen Erstattungsanspruchs und der Kostenübernahme durch die Thüringer Wirtschaft. Auch eine sinnvolle Zertifizierung von Bildungsmaßnahmen, die noch eine gewisse Steuerung der

Bildungsaktivitäten bedeutet hätte, soll nun mit Blick auf die Kosten für das Land nicht mehr stattfinden und einer schlichten Trägerzertifizierung weichen. Die sich breit machende politische Kultur, immer neue Standards zu setzen und aufgrund eigener schlechter Haushaltslage die Kosten auf Dritte zu überwälzen, stellt die berechtigte Frage nach dem Sinn der Steuerzahlungen, die Unternehmer und Arbeitnehmer brav und in immer größerem Ausmaß dem Staat zur Verfügung stellen. Politische Selbstverwirklichung auf dem Rücken der Gesellschaft ist zu einer Unkultur geworden. Der Politik ist längst bekannt, dass es den Unternehmen in Thüringen zunehmend schwerfällt, ihre Aufträge unter personellen Gesichtspunkten abzuarbeiten. Das Stichwort Fachkräftemangel ist in jede Politikerrede prominent eingeordnet. Das praktische Handeln spricht jedoch eine andere Sprache. Sowohl die Rente mit 63, die bis zu zehn Prozent erfahrene Fachkräfte aus den Thüringer Betrieben herausbricht, als auch der Bildungsurlaub von fünf Tagen für jeden Beschäftigten, verschärfen das von der Politik auf höchste Priorität gestufte Fachkräfteproblem. Nicht nur an diesem Beispiel zeigt sich, dass die Politik durchaus imstande ist, den gesellschaftlichen Status Quo zu analysieren. Allein das politische Handeln hat mit notwendigen Entscheidungen zur weiteren Entwicklung der Gesellschaft oft wenig zu tun.

Dr. Peter Traut Präsident der IHK Südthüringen

Dr. Ralf Pieterwas Hauptgeschäftsführer

Südthüringische Wirtschaft 3/2015

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WERBEN UM KLUGE KÖPFE 9 Azubi-Speed-Dating 5.0 10 Ehrenamtliches Engagement der IHK-Prüfer gewürdigt 11 Jugendwirtschaftskonferenz der IHK Südthüringen am 11. März 2015 im Congress Centrum Suhl 12 Meisterbrief als Lohn für Mühen

1 EDITORIAL

n AUS- UND WEITERBILDUNG

n STANDORTPOLITIK

24 Karriereanreize mit dem Weiterbildungsstipendium 26 Erfolgreiche Qualifizierung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik

© ice-karinkarin/pixabay

3 Bildungsurlaub ante portas 4 Reiseflughöhe erreicht – Konjunkturumfrage Jahresbeginn 2015 5 Skiarena Silbersattel in Steinach: Fachliches Konzept zur Versachlichung der Diskussion

6 Gutachten zeigt beträchtliches Potenzial für einen ICE-Systemhalt in Coburg

n INNOVATION UND UMWELT 28 28 28 28

Verpflichtende Energieaudits für Nicht-KMU bis 5. Dezember 2015 Reach: Unterstützung für KMU zur Registrierung von Stoffen Nachrüstung von Diesel-Kfz mit Partikelfiltern Anhörung zu Hochwasser- und Gewässerschutz gestartet

n REGIONALMARKETING

29 Kick-off für „INDUSTRIE INTOUCH Thüringer Wald“ 2015

8 Forum F – Flexibilisierung des Arbeitsmarktes

n EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG 15 Gründer des Monats: 5microns GmbH 17 Fahrplan Unternehmensnachfolge 19 Runder Tisch und Turn Around Beratung für Unternehmen in Schwierigkeiten

29 Thüringer Wald Firmenlauf am 26. August 2015

n INTERNATIONAL © w.r.wagner/pixelio.de, © Hiero/pixelio.de

30 Freihandelsabkommen TTIP vor dem Durchbruch!

IHK SETZT SICH EIN

© knipseline/pixelio.de

22 Berufsschulnetz: Diskussion wird fortgeführt 22 Bildungsurlaub: Aufgehalten – aber nicht verhindert 23 Erbschaftsteuer: Mittelstandsfreundliche Lösung erforderlich

n RECHT 23 Sonn- und Feiertagsarbeit: IHK regt Änderungen zum Kriterienkatalog an

31 Sachkundeprüfung „Geprüfte(r) Finanzanlagenfachmann/-frau (IHK)“ 32 PRAXIS-TIPP: Der gesetzliche Mindestlohn

33 Impressum


STANDORTPOLITIK

Bildungsurlaub ante portas Über einen Landeshaushalt verfügt Thüringen zwar noch nicht, dafür aber demnächst über einen gesetzlichen Bildungsurlaub, den die Unternehmen bezahlen müssen. „Die Koalition wird in den ersten 100 Tagen einer neuen Regierung ein Bildungsfreistellungsgesetz auf den Weg bringen.“ So steht es im Thüringer Koalitionsvertrag. gestaffelter Überlastungsschutz vorgesehen. Für Unternehmen mit fünf bis 25 Mitarbeitern wird die jährliche Freistellung auf fünf Tage begrenzt. Das heißt: Nimmt ein Arbeitnehmer den ihm zustehenden Bildungsurlaub von fünf Tagen, ist das Kontingent aufgebraucht. In Unternehmen mit 26 bis 50 Beschäftigten dürfen maximal zehn Prozent der Beschäftigten die Bildungsfreistellung beantragen. In Unternehmen mit 51 und mehr Beschäftigten dürfen maximal 20 Prozent der Beschäftigten die Bildungsfreistellung beantragen. Vor allem für Fortbildungen in Sachen Gesellschaftspolitik und Kultur soll der neue Bildungsurlaub genutzt werden. Zwar sieht der Gesetzentwurf vor, dass auch arbeitsweltbezogene innerbetriebliche Weiterbildungsmaßnahmen möglich sind. Letztere können von den Unternehmen jedoch nur dann einbezogen werden, wenn der Betriebsrat zustimmt. Im Vergleich zu anderen Bundesländern mit ähnlichen Gesetzen ergibt sich damit eine sehr mitarbeiterfreundliche Regelung. Lediglich Maßnahmen, die der Erholung und Unterhaltung der Mitarbeiter dienen, will der Gesetzgeber zum gegenwärtigen Stand (23. Februar 2015) ausschließen. Der Umfang der geplanten Bildungsfreistellung beträgt pro Mitarbeiter und Jahr fünf Arbeitstage. Betroffen sind alle Betriebe mit fünf und mehr Beschäftigten. Dies entspricht 55 Prozent der Thüringer Unternehmen, in denen 92 Prozent der Thüringer Beschäftigten ihren Arbeitsplatz haben. Anspruchsberechtigt sind Beschäftigte, Beamte und Auszubildende, letztere mit drei Arbeitstagen pro Jahr. Wird der Bildungsurlaub nicht genommen, so verfällt der Anspruch nicht, sondern kann ins darauf folgende Jahr übertragen werden. Die Finanzierung sollen die Unternehmen übernehmen, indem sie ihre Mitarbeiter für den Bildungsurlaub freistellen und ihnen in dieser Zeit das Gehalt fortzahlen. Ob Beschäftigte den Bildungsurlaub in Anspruch nehmen, werden die Unternehmen kurzfristig erfahren. Spätestens acht Wochen vor Beginn einer Maßnahme muss dem Arbeitgeber der Antrag vorliegen. Spätestens vier Wochen vor Beginn der Maßnahme muss der Arbeitgeber schriftlich entschieden haben. Ablehnungsgründe sind Auftragsspitzen und wirtschaftliche Not. Darüber hinaus ist ein nach Betriebsgröße

Würde es diese Begrenzung nicht geben, so käme es zu einem Ausfall von mehr als drei Millionen Arbeitstagen pro Jahr. Doch auch mit dem Überlastungsschutz ergeben sich nach einer Schätzung der IHK Südthüringen 530 000 Arbeitstage Bildungsurlaub für die Thüringer Wirtschaft. Das ist zu viel. Die Spitzenvertreter der Thüringer Wirtschaft treten daher für eine andere Ausgestaltung des Bildungsfreistellungsgesetzes ein. Ein Bildungsfreistellungsgesetz in Thüringen wäre dann akzeptabel, wenn das Land die aus dem Bildungsurlaub entstehenden Kosten übernimmt. Ein Recht auf Bildungsurlaub sollte außerdem nur in Betrieben mit 50 und mehr Beschäftigten gelten. Darüber hinaus müssten sich die Arbeitnehmer an der Bildungsfreistellung durch Einbringen einzelner Tage aus dem gesetzlichen Jahresurlaub beteiligen. Schließlich darf das Bildungsfreistellungsgesetz nur für Arbeitnehmer gelten. Die Idee der Landesregierung, auch Auszubildende einzubeziehen, wird abgelehnt. Wichtig wäre eine Regelung, die im Einvernehmen mit der Wirtschaft geschaffen wird. Setzt sich die Landesregierung jedoch mit ihren Plänen durch, sind steigende Lohnstückkosten die Folge. Der Standortattraktivität Thüringens würde erneut geschadet. Das ist für die betroffenen Unternehmen nicht verkraftbar. Nach der Rente mit 63 und der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns sind weitere Belastungen für die Wirtschaft nicht mehr akzeptabel. Ihr Ansprechpartner: Jan Scheftlein 03681 362-210 scheftlein@suhl.ihk.de

Bildungsurlaub gefährdet Thüringer Unternehmen Von Mark Hauptmann, MdB Als Südthüringer Bundestagsabgeordneter sehe ich das von der rot-rotgrünen Landesregierung geplante Bildungsfreistellungsgesetz kritisch. Das Gesetz beinhaltet die Regelung, wonach Unternehmen des Freistaates den Mitarbeitern pro Jahr fünf Tage Bildungsurlaub ermöglichen müssen. Im ungünstigsten Fall könnte diese Entscheidung der rot-rot-grünen Landesregierung bereits für Unternehmen ab fünf Mitarbeitern gelten. Selbst kleinste Betriebe würden damit vor personelle Herausforderungen gestellt. Eine solche Entscheidung wäre fatal für die Thüringische Wirtschaft. Der Bildungsurlaub umfasst zudem auch die Möglichkeit zur gesellschaftspolitischen Weiterbildung. Maßnahmen für die fachbezogene betriebliche Weiterbildung sind durchaus sinnvoll. Einen begrifflich weitgefassten Bildungsurlaub sehe ich jedoch gerade in Bezug auf kleinere und mittlere Unternehmen äußerst kritisch, da die Betriebe zusätzliche Kosten für den staatlich verordneten Bildungsurlaub tragen müssen. Ich kann deshalb vor einem solchen Gesetzesvorhaben nur warnen. Es ist unverständlich, dass die neue Landesregierung gleich in den ersten Regierungsmonaten die Thüringer Wirtschaft mit neuen bürokratischen Maßnahmen strapaziert. Das sind unnötige zusätzliche Belastungen auf Kosten der Betriebe, die bereits mit dem Mindestlohn und der Rente mit 63 zu kämpfen haben. Diese Maßnahmen haben bereits für erhebliche Verunsicherung in der Wirtschaft gesorgt. Daher ist es besonders wichtig, die Bedenken der Unternehmen ernst zu nehmen und solche Entscheidungen im Dialog zu treffen. In seiner jetzigen Form geht das geplante Bildungsfreistellungsgesetz an den betrieblichen Erfordernissen vorbei und bringt weitere Kosten sowie Planungsunsicherheiten mit sich. Die Ausweitung solcher Maßnahmen auch auf Auszubildende, die sich ohnehin bereits in einem Bildungssystem befinden, ist überflüssig. Hier sind Korrekturen dringend erforderlich. Man darf das Signal nicht unterschätzen, dass von solchen arbeitspolitischen Entscheidungen zu Ungunsten der Unternehmen ausgeht. Das ist Politik auf Kosten der Wirtschaft und schadet dem Thüringer Mittelstand als Rückgrat für Beschäftigung und Wohlstand.

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STANDORTPOLITIK

Reiseflughöhe erreicht Ergebnisse der Konjunkturumfrage zum Jahresbeginn 2015 Die deutsche Wirtschaft ist zu Beginn des Jahres 2015 in besserer Verfassung, als im Herbst des letzten Jahres zu erwarten war. Nach ersten Schätzungen ist das Bruttoinlandsprodukt 2014 um 1,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr gewachsen. Hauptwachstumsträger war der private Verbrauch; zusätzliche Impulse kamen von den Bruttoinvestitionen und aus dem Außenbeitrag. Im laufenden Jahr wird sich die Expansion fortsetzen. Weiterhin von hoher Bedeutung ist der private Verbrauch, der vom hohen Beschäftigungsstand, wachsenden Realeinkommen und dem niedrigen Zinsniveau profitiert. Daneben wirken die Abwertung des Euro gegenüber dem Dollar und dem Schweizer Franken sowie sinkende Energie- und Rohstoffpreise wie ein Konjunkturprogramm. Das wirtschaftliche Umfeld bleibt jedoch insgesamt fragil.

auf sich. 60 Prozent der Bruttowertschöpfung ergeben sich in den Dienstleistungsbranchen, die von der Entwicklung des privaten Verbrauchs profitieren. Dessen Potenzial ist gestiegen: Zwischen Juni 2013 und Juni 2014 ist die Zahl der Südthüringer Beschäftigten um 2 Prozent gestiegen. Zugleich nahmen die Einkommen in der Thüringer Privatwirtschaft zwischen dem zweiten Quartal 2013 und dem zweiten Quartal 2014 um 5 Prozent zu.

Im IHK-Bezirk Südthüringen zeichnet sich für das Jahr 2014 ebenfalls eine positive Entwicklung ab. In der Industrie und der Bauwirtschaft werden die insgesamt guten Ergebnisse durch die schwächere Entwicklung im Ilm-Kreis nach unten korrigiert. In den ersten elf Monaten stagnierte der Umsatz in den Industriebetrieben mit 50 und mehr Beschäftigten. Im Bauhauptgewerbe in Betrieben mit 20 und mehr Beschäftigten ergab sich im gleichen Zeitraum ein Rückgang um 11 Prozent. Beide Branchen vereinen 36 Prozent der Bruttowertschöpfung

Diese Daten spiegeln sich in einer guten Lagebeurteilung der Unternehmen wider. So bewerten 40 Prozent derzeit die Lage als gut und 46 Prozent als befriedigend. Die Geschäftserwartungen weisen eine große Stabilität auf. 12 Prozent der Unternehmen erwarten weitere Verbesserungen, weitere 62 Prozent keine Veränderung. Ähnlich verlief die Erwartungsbildung in den letzten vier Jahren. Der Konjunkturklimaindikator bleibt in dieser Situation nahezu stabil. Er erreicht 103,7 Punkte, 0,1 Punkte weniger als in der Umfrage Herbst 2014.

Weitere Indikatoren deuten auf eine Fortsetzung des Expansionskurses hin. So plant insbesondere die Industrie die Schaffung neuer Stellen. Zugleich ist die Investitionsneigung so hoch wie zuletzt vor zwei Jahren. Vor allem die Industrie (89 Prozent der Unternehmen) und die Bauwirtschaft (86 Prozent) planen Investitionen. Hauptgrund ist die Modernisierung. An zweiter Stelle stehen Kosten senkende Maßnahmen. Die Entwicklung der Kosten, insbesondere der Arbeitskosten, bereitet den Unternehmen zunehmend Sorge. Mit einem Anteil von 56 Prozent der Unternehmen stellt dieses Risiko die Hauptgefahr für die Entwicklung der Südthüringer Wirtschaft dar. Kostentreiber sind auf der einen Seite der gesetzliche Mindestlohn und auf der anderen Seite die wegen der Fachkräfteengpässe steigenden Lohnkosten. Ebenfalls als riskant werden die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen beschrieben. 52 Prozent der Unternehmen sehen sich durch den politischen Kurs im Bund und im Freistaat gefährdet. Nahezu von gleicher Bedeutung ist die Entwicklung der Binnennachfrage. Dieses Risiko zeigt sowohl die generell starke Abhängigkeit der Südthüringer Wirtschaft von der Nachfrage aus dem Inland als auch die Bedeutung des privaten Verbrauchs als Wachstumsträger.

Gesamtwirtschaft Vergleich Jahresbeginn 2014 – Jahresbeginn 2015 Arbeitskosten

36,2

Inlandsnachfrage

47,5

Wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen

41,3 39,7 40,6

Energie- und Rohstoffpreise

63,8 25,5

Krankenstand Auslandsnachfrage

11,3

Wechselkurs

3,0 0,0

Die IHK Südthüringen dankt allen Unternehmen, die sich an der Konjunkturumfrage beteiligt haben. Den Gesamtbericht finden Sie unter: www.suhl.ihk.de (Dok-Nr. 27169).

15,4

14,5 12,3

Finanzierung 7,8 10,0

20,0

30,0

40,0

Prozent

4 Südthüringische Wirtschaft 3/2015

52,5 52,4

36,7

steigender Fachkräftebedarf

Jahresbeginn 2015

Etwas Entspannung ergibt sich hingegen für das Risiko Energie- und Rohstoffpreise. Wie lange diese jedoch anhält, bleibt ungewiss.

55,5

Jahresbeginn 2014

50,0

60,0

70,0

Ihr Ansprechpartner: Dr. Jan Pieter Schulz 03681 362-406 schulz@suhl.ihk.de


STANDORTPOLITIK

Skiarena Silbersattel in Steinach: Fachliches Konzept zur Versachlichung der Diskussion

Die Skiarena Silbersattel ist das größte alpine Skigebiet in Thüringen. Seit der Eröffnung 1999 sind viele skibegeisterte Gäste nach Steinach gekommen und haben für Umsatz in der Region gesorgt. Nicht ohne Grund kann die Skiarena als das Gewerbegebiet der Stadt Steinach bezeichnet werden. Doch die Bilanzen zeigen, dass die Betreiberfirma, Skiarena Silbersattel Steinach GmbH, Verluste schreibt. Und diese steigen, umso weniger Schnee liegt. Jetzt soll die Skiarena zu einem Erlebnis- und Aktivpark erweitert werden. Dieses Investitionsvorhaben sorgt für intensive Auseinandersetzungen mit den Akteuren vor Ort.

zum Skigebiet fahren. In anderen Regionen können die Skigäste direkt an der Talstation parken. Ebenfalls bemängelt der Gutachter die geplante Beschneiungsanlage, die keinesfalls ausreicht, um in schneearmen Wintern wie 2013/2014 oder 2014/2015 das erforderliche Pistenangebot zu sichern.

Die Studie bescheinigt dem Vorhaben, die wirtschaftliche Situation der Skiarena Silbersattel zu verbessern. Sie zeigt das Potenzial, welches diese sehr wichtige Destination für die Stadt Steinach und den Thüringer Wald hat. Mit dem Gutachten lässt sich feststellen, dass die Unzufriedenheit, die sich vor allem gegen die Skiarena Silbersattel Steinach GmbH richtet, falsch adressiert ist. Die GmbH, die eine 100-prozentige Tochter der Stadt Steinach ist, hat kaum operative Einflussmöglichkeiten. Es gibt in der GmbH einen bewussten Verzicht auf Nebengeschäfte wie Skiverleih, Skischule oder Gastronomie. Hier erwirtschaften private Unternehmen die Umsätze. Und das ist in diesem Fall so gewollt. Als öffentliche Infrastrukturmaßnahme unterstützt die GmbH richtigerweise die Ansiedlung und Entwicklung von Privatunternehmen.

Neben der kritischen Auseinandersetzung mit dem Projekt liefert die Studie sehr konkrete Handlungsempfehlungen für die Optimierung des Ausbauvorhabens. Allein durch eine Reduzierung der Trassenlänge des stark umstrittenen WiegandLiftes könnten ca. zwei Millionen Euro gespart werden. Der Ausbau der Beschneiungsanlage würde Schneesicherheit, ein erweitertes Pistenangebot sowie reduzierte Personalkosten mit sich bringen. Eine weitere Empfehlung besteht im Umbau des ohnehin kaum genutzten Beachvolleyballplatzes zu einem Parkplatz.

Weiterhin zeigt die Potenzialanalyse deutlichen Änderungsbedarf am Investitionskonzept. So würde zum Beispiel die Platzierung einer Gastronomie am Stadion für die Wintersportgäste keine Qualitätsverbesserung bringen. Auch müssten viele Besucher nach wie vor vom Marktplatz per Shuttle

© TTG, Fotograf Andreas Weise

Die IHK Südthüringen und die Stadt Steinach haben am 12. Februar 2015 im Rahmen einer Pressekonferenz die Ergebnisse einer Potenzialanalyse zur touristischen Wertschöpfung der geplanten Erweiterung der Skiarena Silbersattel in Steinach vorgestellt.

zum Ausbau der Skiarena Silbersattel ermöglicht wird. Ihr Ansprechpartner:

Die Potenzialanalyse gibt einen neutralen Blick auf das Großprojekt in Steinach. Ulrich Kurtz, Bürgermeister der Stadt Steinach, hofft, dass nunmehr eine sachliche Diskussion und Beschlussfassung

Gunda Liesegang 03681 362-205 liesegang@suhl.ihk.de

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Südthüringische Wirtschaft 3/2015

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STANDORTPOLITIK

Die Region Südthüringen und Nordwest-Oberfranken stemmt sich gegen die Pläne der Deutschen Bahn AG (DB AG), wonach ab 2017 statt bisher elf Fernverkehrs-Zugpaaren in Saalfeld und Lichtenfels nur noch zwei Zugpaare morgens und abends je Richtung in Coburg halten sollen. Nicht nur die Wirtschaft betrachtet eine solche Anbindung als völlig unzureichend, stellt eine attraktive Anbindung an das Fernverkehrsnetz der Bahn doch einen wichtigen Standortfaktor dar. Auf Initiative der IHK zu Coburg und der IHK Südthüringen ist es gelungen, zahlreiche Partner in der Region für ein gemeinsames Gutachten zur Erstellung eines kleinteiligen Verkehrsmodells und zu einer Analyse des Fahrgastpotenzials für einen ICESystemhalt in Coburg zu gewinnen. Ziel des Gutachtens ist es, der Bahn die Frage nach dem relevanten Potenzial für einen Fernverkehrs-Systemhalt in Coburg zu beantworten sowie Lösungen für dessen Integration in den Taktfahrplan aufzuzeigen. Am 4. Februar 2015 hat die GVS Gesellschaft für Verkehrsberatung und Systemplanung mbH Hannover den Endbericht des Gutachtens vorgelegt. Im Rahmen der Untersuchung wurden insgesamt vier Planfälle betrachtet, wonach der sogenannte Nullfall die von der DB AG angedachte Anbindung in Tagesrandlage beinhaltet. Im Gegensatz dazu wurde in Planfall 1 ein zweistündlicher ICE-Systemhalt in Coburg mit entsprechender Verknüpfung der Nahverkehrsangebote betrachtet. Die Planfälle 2a und 2b unterscheiden sich vom Planfall 1 durch eine bessere Anbindung Südthüringens mittels eines vernetzten Schnellbusses zwischen Eisfeld und Coburg (a) bzw. der Bahnanbindung nach Realisierung des Werrabahn-Lückenschlusses (b).

Im Falle eines zweistündlichen ICE-Systemhalts in Coburg wurde für alle Planfälle ein vergleichsweise hohes Fahrgastpotenzial prognostiziert. Es reicht von 1 140 Ein-, Aus- und Umsteigern am Tag im Planfall 1 bis 1 240 Fahrgästen im Planfall 2b und liegt damit deutlich höher als das von der DB AG bisher in den Raum gestellte Potenzial von 250 Fahrgästen. Das Ergebnis ist ein deutlicher Beleg für die Wirtschaftlichkeit eines ICE-Systemhalts in Coburg. Neben der Betrachtung des Fahrgastpotenzials ist die Integration des Coburger Systemhalts in den Taktfahrplan der Bahn ein entscheidendes Kriterium für eine mögliche Umsetzung. Grundsätzlich geben die Taktzeiten der Knoten Erfurt zur Minute :30 und Nürnberg zur Minute :00 den Rahmen vor und bilden somit die Basis aller Modelle. Aufgrund der Reisezeitverlängerung am Bahnhof Coburg sah die DB AG bisher keine Möglichkeit zur Realisierung eines Systemhalts in Coburg. Der Vorschlag der Gutachter sieht vor, dass ICE-Züge künftig abwechselnd in Coburg oder Erlangen halten. Mit Fertigstellung des viergleisigen Streckenabschnittes NürnbergForchheim bis 2017 kann eine Reisezeit zwischen Erfurt und Nürnberg (VDE 8.1) erreicht werden,

© ice-karinkarin/pixabay

Gutachten zeigt beträchtliches Potenzial für einen ICE-Systemhalt in Coburg

die die Einhaltung der erforderlichen Übergänge in Erfurt und Nürnberg ermöglicht. Die Gutachter weisen darauf hin, dass mit der vollständigen Fertigstellung der VDE 8.1 sowie der Ausschöpfung der Streckenhöchstgeschwindigkeiten zukünftig weitere Fahrzeitgewinne erreicht werden. Dann lassen sich innerhalb des verfügbaren Zeitrahmens zwischen Erfurt und Nürnberg ICE-Halte in Erlangen, Bamberg und Coburg realisieren. Für Südthüringen können durch einen ICESystemhalt in Coburg mit entsprechend gestalteter ÖPNV-Vernetzung im Vergleich zum Nullfall nochmals deutliche Reisezeitverkürzungen erreicht werden. Für den Raum zwischen Hildburghausen, Schleusegrund, Sonneberg und Eisfeld würde sich eine Verkürzung der durchschnittlichen Reisezeit um 60 bis 90 Minuten Richtung Berlin sowie München ergeben. Für den Raum Saalfeld ließe sich noch eine Verringerung der Reisezeit von rund 30 Minuten Richtung München erreichen. Dies unterstreicht die Bedeutung eines ICE-Systemhalts in Coburg für Südthüringen sowie dessen notwendige Anbindung durch entsprechende Nahverkehrsangebote über die Werrabahn bzw. über einen Schnellbus im Vorlauf des angestrebten Bahn-Lückenschlusses. Breites Unterstützerfeld: An der Finanzierung des aufwändigen Gutachtens beteiligten sich auf Thüringer Seite die IHK Südthüringen sowie die Landkreise Hildburghausen und Sonneberg. Auf Bayerischer Seite beteiligten sich der Freistaat Bayern, die IHK zu Coburg, die Stadt und der Landkreis Coburg, die Landkreise Kronach und Kulmbach, die IHK für Oberfranken Bayreuth, die HWK für Oberfranken sowie der Landesverband des Verkehrsclub Deutschland e. V. Die Zusammenfassung des Gutachtens finden Sie unter: www.suhl.ihk.de (Dok.-Nr. 33709). Ihr Ansprechpartner: Mario Dammköhler 03681 362-132 dammkoehler@suhl.ihk.de

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Wussten Sie schon…

© Gerd Altmann/pixelio.de

STANDORTPOLITIK

2 821 Personen betrug der Zuwachs an sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung am Arbeitsort Südthüringen zwischen dem 30. Juni 2013 und dem 30. Juni 2014. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wird jeweils zum Ende des Quartals gemessen. Besondere Bedeutung hat der 30. Juni, weil zu diesem Termin auch Betriebsdaten erhoben werden. Daher beziehen sich die Jahresstatistiken für die Zahl der Beschäftigten immer auf den 30. Juni. Mit dem Zuwachs im vergangenen Jahr erreichte die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten den höchsten Stand seit dem Jahr 2001. Insgesamt 137 297 Personen sind nun in Südthüringen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Den stärksten Zuwachs gab es mit 3 067 Beschäftigten in der Dienstleistungswirtschaft. An zweiter Stelle stand der Handel mit 190 neuen Beschäftigten. Den stärksten Rückgang gab es hingegen in der Industrie mit minus 229 Beschäftigten. Dieser Rückgang verblüfft, weil man die Industrie im Thüringer Wald als Jobmaschine betrachtet. Allerdings hat der Rückgang regionale Gründe und ist ausschließlich auf den Ilm-Kreis zurückzuführen. Sowohl die Industriestatistik als auch die IHK-Konjunkturumfrage lassen derzeit spezifische Probleme der Branche im Ilm-Kreis erkennen. Im Ilm-Kreis ging die Zahl der Industriebeschäftigten um 485 Personen zurück. Der stärkste Zuwachs ergab sich auch hier in der Dienstleistungswirtschaft mit 810 Personen. Insgesamt stieg die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Ilm-Kreis um 116 Personen. Dies war der kleinste Beschäftigungszuwachs in Südthüringen. Der größte Zuwachs ergab sich mit 1 185 im Landkreis Schmalkalden-Meiningen. Auch hier lag die Dienstleistungswirtschaft mit 639 neuen Beschäftigungsverhältnissen an der Spitze. Namhafte Verluste nach Branchen gab es nicht, sieht man von dem Minus von zwei Beschäftigten im Gastgewerbe ab.

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Forum F – Flexibilisierung des Arbeitsmarktes Zwischen 2003 und 2005 traten in Deutschland vier Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Kraft. Diese sogenannten „HartzGesetze“ leisteten einen wesentlichen Beitrag zur Flexibilisierung des Arbeitsmarktes. In der Folge verbesserte sich die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft spürbar. In der Bevölkerung blieben die Gesetze und weitere Deregulierungen des Arbeitsmarktes hingegen umstritten. Mit Bildung der großen Koalition auf Bundesebene und davor bereits auf Landesebene setzt nun in der Politik ein Umdenken ein. Unter der Überschrift „Gute Arbeit“ findet sich im Koalitionsvertrag der Bundesregierung nicht nur der kürzlich eingeführte gesetzliche Mindestlohn. Geplant sind außerdem die Regulierung von Werkverträgen und von Zeitarbeit sowie Veränderungen im Arbeitsschutz und im Teilzeitrecht.

Olaf Dreßen vom Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen über die aktuelle Rechtslage zu Zeitarbeit und Werkverträgen sowie die Planungen der Bundesregierung. Außerdem wurde die Situation der Branche in Südthüringen vorgestellt und diskutiert. Wesentliche Beiträge der Veranstaltung sind abrufbar unter: www.suhl.ihk.de.

Mit der Veranstaltungsreihe Forum F informiert die IHK Südthüringen über einzelne Aspekte der Flexibilisierung auf dem Arbeitsmarkt. Sie bietet eine Plattform zur Weiterbildung, Diskussion und zum Erfahrungsaustausch. Im ersten Forum F am 4. Februar 2015 informierte Rechtsanwalt

Die Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft der Thüringer IHKs findet am 24. März 2015, 17:00 bis 19:00 Uhr, im Bildungszentrum der IHK Südthüringen in Suhl-Mäbendorf statt. Um schriftliche Anmeldung unter schulz@suhl.ihk.de oder Fax: 03681 362-220 wird gebeten.

Sonn- und Feiertagsarbeit stehen im Mittelpunkt des zweiten Forum F. Nach Statements aus Politik und Wirtschaft besteht Gelegenheit zur Diskussion. Für die Veranstaltung haben zugesagt: – Heike Werner, Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, – Karl-Heinz Sladek, Geschäftsführer der HPT Hochwertige Pharmatechnik GmbH & Co. KG, – Henry Dressel, Betriebsratsvorsitzender NIDEC GPM GmbH.

Japanische NIDEC Corporation besuchte IHK Südthüringen Die NIDEC Corporation möchte ihre Vorreiterrolle in zukunftsweisenden Automobiltechnologien weiter ausbauen. Der japanische Konzern hat die Geräte- und Pumpenbau GmbH in Merbelsrod (GPM) übernommen, welche nun als NIDEC GPM GmbH firmiert. Die Kombination der NGPMPumpentechnologie mit der NIDEC-Motorentechnologie stellt große Potenziale in der Entwicklung elektrischer Pumpen heraus. Am 27. Januar 2015 besuchte Bunsei Kure (3. v. l.), Representative Director und Executive Vice President von NIDEC, gemeinsam mit dem ehemaligen Gesellschafter Geschäftsführer von GPM, Andreas Schmidt (2. v. r.), die IHK Südthüringen und informierte über die Ziele im Zuge des Ausbaus der NIDEC GPM GmbH. Am Gespräch nahmen Dr. Peter Traut (r.), Präsident, Dr. Ralf Pieterwas (l.), Hauptgeschäftsführer sowie Hartmuth Röser, Abteilungsleiter International der IHK Südthüringen teil.


TITEL

Azubi-Speed-Dating 5.0 Du hast genau zehn Minuten!

Du hast genau zehn Minuten, um mit deinem potenziellen Chef ins Gespräch zu kommen. Diese Möglichkeit nutzten am 19. Februar 2015 rund 110 Jugendliche aus der gesamten Thüringer Wald Region. Die IHK Südthüringen hatte bereits zum fünften Mal zum Azubi-Speed-Dating in das Congress Centrum Suhl eingeladen. Wie in den vergangenen Jahren wurde die Veranstaltung sowohl in der Vorbereitung als auch mit einem eigenen Stand durch die Agentur für Arbeit Suhl unterstützt. Das Konzept ist einfach: Zehn Minuten haben Bewerberinnen und Bewerber Zeit, sich im Gespräch mit den Unternehmensvertretern interessant zu machen und umgekehrt. Dann wird gewechselt für ein weiteres „Date“ mit dem nächsten Unternehmen. Im 10–Minuten-Takt nehmen potenzielle Bewerber Platz, reichen ihre Unterlagen über den Tisch, erzählen über sich selbst und beantworten Fragen der Betriebe. Stimmt die Chemie zwischen Bewerber und Betrieb? Das ist eine entscheidende Frage, wenn diese zwei Parteien auf dem Ausbildungsmarkt zusammenkommen wollen. Und wie kann man das schneller feststellen, als zum Azubi-Speed-Dating. Genau diese Möglichkeit nutzten in diesem Jahr rund 110 interessierte Jugendliche aus der gesamten Thüringer Wald Region.

So bot das Azubi-Speed-Dating auch in seiner fünften Auflage den Schülern sowie den teilnehmenden Unternehmen wieder die einmalige Chance, unverbindlich und unkompliziert persönlich in Kontakt zu kommen. Hierbei hatten die Schüler die Möglichkeit, unabhängig von Numerus Clausus und Vita die Verantwortlichen im Unternehmen direkt anzusprechen und von sich zu überzeugen. Auch für Unternehmen bot das Azubi-SpeedDating eine Plattform, eine höhere Anzahl an Bewerbern zu erreichen und geeignete Kandidaten direkt vor Ort aus dem Bewerberpool zu akquirieren. Von den 53 Unternehmen kamen 28 bereits

zum wiederholten Mal zum Azubi-Speed-Dating. Insgesamt wurden in diesem Jahr rund 300 Ausbildungsplätze aus den verschiedensten Bereichen angeboten. Die zahlenmäßigen TOP drei belegten die Ausbildungsberufe Zerspanungsmechaniker mit 26 freien Ausbildungsplätzen, Maschinen- und Anlagenführer sowie Elektroniker mit jeweils 21 freien Ausbildungsplätzen. Am Ende des Tages gab es viele zufriedene Gesichter, sowohl auf Unternehmerseite als auch bei den Jugendlichen. Die IHK Südthüringen dankt den teilnehmenden Unternehmen und allen Besuchern für die tolle Resonanz und freut sich, auch nächstes Jahr wieder viele interessierte Schüler sowie Unternehmen auf dem 6. Azubi-Speed-Dating begrüßen zu dürfen. Dann heißt es wieder... „Du hast genau zehn Minuten!“

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TITEL

Ehrenamtliches Engagement der IHK-Prüfer gewürdigt

Für ihr ehrenamtliches Engagement in den Prüfungsausschüssen der IHK Südthüringen wurden mehr als 50 Prüfer mit der Ehrennadel in Silber und Bronze ausgezeichnet.

Im Rahmen einer Festveranstaltung würdigte die IHK Südthüringen am 22. Januar 2015 im Congress Centrum Suhl die IHK-Prüfer für ihr ehrenamtliches Engagement. Höhepunkt des Abends war die Auszeichnung von 56 Prüfern in Anerkennung ihrer langjährigen ehrenamtlichen Tätigkeit in den IHK-Prüfungsausschüssen. © frankphoto.de

ablegen konnten. Dieses Engagement ist nicht selbstverständlich. Mit ihrer ehrenamtlichen Arbeit leisten sie einen ganz entscheidenden Beitrag zur Sicherung des qualifizierten Fachkräftenachwuchses im Bezirk der IHK Südthüringen, welcher gerade unter den aktuellen demografischen Veränderungen von den heimischen Unternehmen stark nachgefragt wird.

zur Entwicklung des Fachkräftenachwuchses in unserer Region. Für ihre geleistete, nicht selbstverständliche, ehrenamtliche Arbeit möchten wir uns bedanken.“ Ein besonderer Dank ging an diesem Abend an Gisela Reinhardt. Sie erhielt den Ehren-UHU, gewissermaßen für ihr ehrenamtliches Lebenswerk in der IHK Südthüringen. Die silberne IHK-Ehrennadel in Anerkennung 20-jähriger ehrenamtlicher Tätigkeit nahmen 20 Prüfer in Empfang. Die Ehrennadel in Bronze für 10 Jahre Mitarbeit in Prüfungskommissionen erhielten 35 Prüfer. Insgesamt verlieh die IHK Südthüringen in diesem Jahr 100 IHK-Ehrennadeln in Silber und Bronze an ehrenamtliche Prüfer.

IHK-Hauptgeschäftsführer, Dr. Ralf Pieterwas, überreichte Gisela Reinhardt den Ehren-UHU für ihr ehrenamtliches Lebenswerk. Seit vielen Jahren engagiert sie sich in verschiedenen Ehrenämtern der IHK Südthüringen.

Das System der Aus- und Weiterbildung genießt in der Bundesrepublik Deutschland einen hohen Stellenwert und international ein großes Ansehen. Einen bedeutenden Anteil an diesem Erfolg haben die ehrenamtlichen IHK-Prüfer. Sie ermöglichen durch ihren persönlichen Einsatz, ihr überdurchschnittliches Engagement und ihre praxisorientierte Fachkompetenz ein leistungsfähiges Prüfungswesen.

Mehr als 750 Prüfer engagieren sich in einem Prüfungsausschuss für die IHK Südthüringen. Sie haben dazu beigetragen, dass allein im Jahr 2014 rund 1 700 Auszubildende in 93 Ausbildungsberufen ihre Zwischen- und Abschlussprüfungen

Bereits 2001 wurden erstmalig durch die IHK Südthüringen Prüfer für ihr ehrenamtliches Engagement geehrt. Im November 2010 fand eine weitere Würdigungsveranstaltung für das Ehrenamt statt.

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„In der öffentlichen Wahrnehmung ist viel zu lesen über das Engagement im Sport- oder Kulturverein, im Sozialwesen, für die Kirchen, für Parteien. Wenig ist dagegen über das Engagement für die Wirtschaft bekannt“, sagte IHK-Präsident, Dr. Peter Traut, in seinem Grußwort. „Dabei leisten die IHK-Prüfer einen wichtigen Beitrag


Am 11. März 2015 veranstaltet die IHK Südthüringen im Congress Centrum Suhl (CCS) eine Jugendwirtschaftskonferenz. Sie soll den rund 750 angemeldeten Schülern aus 20 Südthüringer Schulen einen Einblick geben, wie Unternehmen funktionieren. Die Jugendwirtschaftskonferenz richtet sich an die Jugendlichen, die kurz vor dem Start ins Berufsleben stehen. Sie werden sich schon bald um einen Ausbildungsplatz bewerben und mit einem eigenen Einkommen auf eigenen Füßen stehen. Es ist wichtig, dass die Jugendlichen gut vorbereitet in diesen bedeutenden Lebensabschnitt starten und bereits einen Einblick bekommen, was ihnen bevorsteht.

Wie funktioniert überhaupt eine Firma? Wie kommen gute Ideen zustande und wie macht man aus einer guten Idee ein erfolgreiches Produkt? Woher bekommen Unternehmen ihr Geld und wie geben sie es aus? Wie funktioniert Werbung? Was macht eine Marke erfolgreich? Was erwarten Unternehmer von ihren Mitarbeitern? Wie kann eine Gegenleistung für engagierte Arbeit aussehen? Auf der Jugendwirtschaftskonferenz werden

verschiedene Unternehmer auf diese Fragen antworten. Sie sprechen mit den jungen Erwachsenen darüber, wie es gelingt, im Beruf erfolgreich zu sein und zu bleiben. Die Veranstaltung ist eine Chance, zu verstehen, was ein gutes Unternehmen ausmacht und wie man dazu beiträgt, dass es den Unternehmen und seinen Mitarbeitern gut geht. Den Ablauf der Veranstaltung sowie Informationen zu Vortragsinhalten und zu den Referenten finden Interessierte unter www.suhl.ihk.de (Dok.-Nr. 33754). Über die Ergebnisse werden wir in der nächsten Ausgabe der „Südthüringische Wirtschaft“ berichten.

PR-Information

Südthüringische Wirtschaft 3/2015 11


TITEL

Meisterbrief als Lohn für Mühen Samstag ist er zweieinhalb Jahre lang 40 Kilometer nach Sonneberg gefahren, um den begehrten Kurs mitzunehmen. Nun kann er aufsatteln und Wirtschaftsingenieurwesen studieren. An den Fachhochschulen in Jena und Schmalkalden hat er sich schon umgeschaut, einen Studienvorbereitungskurs nimmt er bis zu seiner Immatrikulation im Oktober in Angriff. Der Bruder von Ralf Mann, Torsten, hat ebenfalls die Meisterurkunde in Empfang nehmen dürfen. Er arbeitet in der Kreußler Tor- und Antriebstechnik im Römhilder Ortsteil Sülzdorf.

IHK-Hauptgeschäftsführer, Dr. Ralf Pieterwas (re.), gratulierete den frisch gekürten Industriemeistern und lobte ihr Durchhaltevermögen.

Schon Wilhelm Busch hat gewusst: „Also lautet der Beschluss, dass der Mensch was lernen muss. Nicht allein das A-B-C bringt den Menschen in die Höh‘.“ So ähnlich dachten sich das auch die zwölf Teilnehmer des zweieinhalb Jahre andauernden berufsbegleitenden Meisterlehrgangs zum Industriemeister Mechatronik. Sie erhielten am 23. Januar 2015 in der IHK-Niederlassung Sonneberg den Lohn für ihre Mühen.

Hoher Bedarf in der Region Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen, überreichte den jungen Männern nach erfolgreich bestandener Prüfung den heiß begehrten Abschluss – die Meisterurkunde. „Die guten und sehr homogenen Ergebnisse, und dass alle Teilnehmer bis zum Ende durchgehalten haben – dafür zolle ich Ihnen Respekt“, sagte Dr. Pieterwas. Die Standortanalyse der IHK Südthüringen habe ergeben, dass der Bedarf im

Drei Fragen an: Daniel Rebel, Glaswerk Ernstthal GmbH

„Ich bin richtig zufrieden.“ Den Industriemeister Mechatronik hat der 36-jährige Daniel Rebel aus Neuhaus/Rwg. in der Tasche.

Facharbeitersegment und im Bereich produktionsnah einsetzbarer Führungskräfte besonders hoch sei. Schicht- und Produktionsleiter, Werkstattleiter und Leiter von Instandsetzungsabteilungen würden viel stärker nachgefragt als Entwicklungsingenieure oder Leiter von Forschungsabteilungen. Die Absolventen der Weiterbildung zum Geprüften Industriemeister Mechatronik hätten sich mit ihrem Abschluss optimal für das regionale Wirtschaftsprofil positioniert. Sogar die Chance auf ein weiterführendes Studium bestünde, denn mit ihrer Qualifikation sind die Industriemeister einem Bachelor gleichgestellt. Das hat beispielsweise auch Ralf Mann für sich im Auge. Der 26-Jährige ist momentan noch bei der Bundeswehr und für ihn geht es nach der IHK-Fortbildung nahtlos weiter: „Ich nutze das jetzt, um zu studieren“, sagt der frisch gebackene Industriemeister aus Steinbach im Schleusegrund (Landkreis Hildburghausen). Jeden Freitag und

Aus welchem Grund haben Sie sich für einen Meisterlehrgang entschieden? Ich wollte mich in meinem Job weiterentwickeln und finanziell besser aufstellen. Jeder hat doch ein Ziel in seinem Leben. Haben Sie damit Aufstiegsmöglichkeiten in ihrem Unternehmen? Der Job als Leiter der Kaltendwerkstatt im Glaswerk wurde frei, da hatte ich die Weiterbildung schon angefangen. Mir wurde die Nachfolge angeboten und jetzt habe ich 40 Leute unter mir. 2008 habe

Einer der sich schon verbessert hat in seinem Job ist Daniel Rebel aus Neuhaus am Rennweg, der mit dem Meister eine ganze Abteilung im Glaswerk Ernstthal übernehmen konnte. Er ist für 40 Mitarbeiter und auch für die Instandhaltung und Umrüstung von Prüfmaschinen in der Flaschenproduktion verantwortlich.

Positives Beispiel geben So wie das Beispiel Rebel stellt sich die IHK Südthüringen die Aufstiegsweiterbildung vor. Im eigenen Haus operative Führungskräfte gewinnen und sie in der Region zu halten, hat oberste Priorität. Aus IHK-Sicht kann nun sogar noch der Technische Betriebswirt aufgesattelt werden. In den Unternehmen ist die Bereitschaft gewachsen, Weiterbildungskurse zu fördern oder gar gezielt anzuregen, um gute Leute zu binden. Nach der offiziellen Feierstunde haben alle noch einmal in der IHK-Niederlassung Sonneberg mit ihren Ausbildern, den Organisatoren und natürlich untereinander angestoßen. Begleitet wurde der Festakt musikalisch von der Sonneberger MusikerFamilie Linß. „Spielen die noch eins?“, fragte der kleine Max, der mitgekommen war, um Papa Robin Rudolph, tätig in der NIDEC GPM GmbH in Auengrund, zu gratulieren.

ich als gelernter Kfz-Mechaniker ganz klein im Glaswerk als Einrichter angefangen. Was nehmen Sie als wertvollste Erfahrung aus dem Meisterkurs mit? Ich habe viel gelernt, was ich jetzt für meine Position gut gebrauchen kann, zum Beispiel Personalführung und Betriebswirtschaft. Ich bin richtig zufrieden.

Cindy Heinkel/www.wissensticker.de

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8. Ausbildungsmesse am Erfurter Kreuz Zuwachs an Ausstellern und Besuchern Es ist bereits eine Tradition im Ilm-Kreis: Am letzten Januarwochenende dreht sich am Erfurter Kreuz alles um das Thema Ausbildung. Am Samstag, 24. Januar 2015, fanden die 8. Berufsinformationsmesse der Unternehmen des Initiative Erfurter Kreuz e. V. und der Tag der offenen Tür an der Staatlichen Berufsbildenden Schule Arnstadt statt. Dabei organisierten die Unternehmen des Unternehmervereins in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit, dem Landeratsamt des Ilm-Kreises, dem Jobcenter, den Industrie- und Handelskammern sowie dem Stadtmarketing Arnstadt eine Berufsinformationsmesse, die auch in diesem Jahr wieder einen Zuwachs an Ausstellern und Besuchern aufweisen konnte. Mit über 850 Besuchern und 31 Unternehmen hat sich die „Berufsinformationsmesse am Erfurter Kreuz“ weiter zur erfolgreichen „Kontaktbörse“ etabliert. Zielgruppe der Veranstaltung waren Schüler der 6. und 7. Klassen sowie deren Eltern, die sich über

das vielfältige Ausbildungsangebot und auch Studienmöglichkeiten in der Region, vor allem in den Unternehmen des Erfurter Kreuzes, informieren konnten. Neben der Präsentation der Berufsbilder stand das Thema der zielgerichteten Bewerbung im Mittelpunkt. Hier informierten erfahrene Mitarbeiter der Personalabteilungen über allgemeine und spezielle Anforderungen an Bewerber und deren Unterlagen und gaben Tipps zur Berufswahl, zu Bewerbungsgesprächen, zu Auswahltests etc. Und auch der Termin für die Fortsetzung in der 9. Auflage steht bereits fest. Am 23. Januar 2016 wird die Veranstaltung wieder in der Staatlichen Berufsbildenden Schule Arnstadt stattfinden. Interessierte Unternehmen aus dem Ilm-Kreis sind eingeladen, im kommenden Jahr dabei zu sein, um ihre Firma und die Ausbildungsmöglichkeiten zu präsentieren.

Mehr Informationen finden Sie unter: www.initiative-erfurter-kreuz.de.

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Anstehende Straßenausbaumaßnahmen im Ilm-Kreis Straßenbaumaßnahmen in der Ichtershäuser Straße in Arnstadt Im Jahr 2015 sind wieder eine Reihe von Straßenbaumaßnahmen im Ilm-Kreis vorgesehen. So werden ab März 2015 die Bauarbeiten im Zuge der grundhaften Erneuerung der Landesstraße 3004 in einem 700 m langen Straßenabschnitt der Ichtershäuser Straße in Arnstadt wieder aufgenommen. Mit der Maßnahme werden auf der zweiten Straßenhälfte weiter die Fahrbahn grundhaft erneuert, Rad- und Gehwege hergestellt, eine neue Straßenbeleuchtung errichtet, Haltestellen für den ÖPNV angelegt sowie Versorgungsleitungen neu verlegt bzw. gesichert. Es handelt sich um eine Gemeinschaftsmaßnahme des Freistaates Thüringen in Verantwortung des Straßenbauamtes Mittelthüringen, der Stadt Arnstadt, des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Arnstadt und Umgebung, der Stadtwerke Arnstadt GmbH und der Deutschen Telekom AG, für die eine Arbeitsgemeinschaft beauftragt ist. Über den aktuellen Stand des Vorhabens informiert die Stadt Arnstadt auf ihrer Website unter: www.arnstadt.de (Bauarbeiten in der Ichtershäuser Straße).

Sanierung im Stadtzentrum Ilmenau – Kaufleute und Stadtverwaltung planen gemeinsame Marketingaktionen Wenn am 13. April 2015 die ersten Pflastersteine mit dem Bagger aus dem Boden geholt werden, Anzeige

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beginnt der erste von zwei Bauabschnitten, um die Ilmenauer Fußgängerzone zu sanieren. In der Zeit von jeweils Mitte April bis etwa Mitte September werden 2015 und 2016 die Straße des Friedens und Teile der Lindenstraße einer Frischzellenkur unterzogen. Mit der jetzigen Umsetzung der Maßnahme zieht die Stadtverwaltung die Sanierung um ein paar Jahre nach vorn, auch, um sie durch vorhandene Fördermittel für alle Beteiligten so verträglich wie möglich zu machen. Um die negativen Auswirkungen für die Kaufleute und Gewerbetreibende durch weniger Kundenbesuche so gering wie möglich zu halten, werden die beiden Bauabschnitte nicht nur in kleinere Baufelder unterteilt (bis zu vier Baufelder pro Bauabschnitt), sondern auch eine ganze Reihe von Marketing-Maßnahmen durchgeführt. Mit einer Baustellen-Zeitung, Flyern, informativen Bauzäunen sowie Schildern und Baufstellenfesten soll die Attraktivität der Innenstadt permanent hoch gehalten werden. Mehrere Baustellenführungen sollen zudem für Transparenz sorgen. Die Mittel hierzu gibt das Land Thüringen über die Stadt Ilmenau aus. Auf diesen bereitgestellten 36.000 Euro wollen sich die Kaufleute nicht ausruhen und betten eine Verlosungsaktion in die Werbemaßnahmen ein. Baustellen-Bonus heißt das Programm, mit dem jeder Kunde für seinen Einkauf in Form eines Stempels in das Bonus-Heft belohnt wird. Ist das Heft voller Stempel, kommt es als Los in die große Trommel. Am Ende warten eine Reise als Hauptgewinn sowie zahlreiche Sachpreise oder

der Ilmenau-Gutschein als Gewinn. Für Anfragen zur Sanierung der Ilmenauer Fußgängerzone steht koordinierend der Abteilungsleiter Stadtmarketing, Tourismus und Kultur, Nico Debertshäuser ( 03677 600-300) und der Verein Ilmenauer Kaufleute und Gewerbetreibende e. V. mit der Vorsitzenden Undine Göbel ( 03677 671645) den betroffenen Unternehmen zur Verfügung.

Beratungsangebot der IHK Südthüringen Auch das Beratungsangebot der IHK Südthüringen kann von den Unternehmen genutzt werden. Im Rahmen individueller betriebswirtschaftlicher Beratungen sowie Rechtsberatungen können Umsatz-, Ertrags- und Liquiditätsprobleme, die sich aus der Baumaßnahme für das Unternehmen ergeben, besprochen und nach Lösungen gesucht werden. Hier gilt der Grundsatz: Je früher ein Unternehmen reagiert, umso größer sind die Handlungsmöglichkeiten, die aus einer Beratung resultieren können.

Ihr Ansprechpartner: Tilo Werner 03681 362-203 werner@suhl.ihk.de


EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

© R_R/Fotolia.com

In unserer Serie „Gründer des Monats“ stellen wir Existenzgründer aus dem IHK-Bezirk Südthüringen vor, die sich durch eine besondere Geschäftsidee auszeichnen. Für diese Ausgabe haben wir ein Interview mit Lars Dittrich von 5microns geführt.

Alles aus einer Hand: Expertenwissen und Zugriff auf Mikrosystemtechnik

© 5microns GmbH

Gründer des Monats

Mitarbeiter der 5microns GmbH im Strategiegespräch mit ihrem Kooperationspartner Dr. Shi, CEO der GDnano Ltd. (li.)

5microns GmbH – Innovatives Start-up in Ilmenau Fünf Absolventen der Technischen Universität (TU) Ilmenau haben ihr eigenes Unternehmen gegründet – Nomen est omen? Lars Dittrich: Einerseits steht hinter einer Unternehmensgründung natürlich das Gründerteam. Vier Diplomingenieure und ein Diplomkaufmann decken alle erforderlichen Kompetenzen eines ingenieurtechnischen (Entwicklungs-)Dienstleisters im Bereich der Mikrosystemtechnik ab. In unserem Fall stand am Anfang aber die Geschäftsidee. Was war die Grundidee für die Gründung? Lars Dittrich: Mikrosystemtechnisches Knowhow ist hoch innovativ – aber auch mit hohem Forschungs-, Entwicklungs- und Investitionsbedarf verbunden. Viele, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, haben dieses Potenzial noch nicht erkannt bzw. können es auf Grund begrenzter eigener Ressourcen (noch) nicht nutzen. Das Interesse und der Bedarf sind aber eindeutig vorhanden.

Wir möchten solchen Unternehmen mit unserem „Komplettangebot“ die Möglichkeiten dieser Technologie mit geringstmöglichem Aufwand und Risiko zugänglich machen. Diplomingenieure hätten bestimmt auch lukrative Anstellungen in Süddeutschland gefunden? Lars Dittrich: Die Gründungsgesellschafter waren vor der Unternehmensgründung mehrere Jahre in ihrem Beruf tätig, u. a. als wissenschaftliche Mitarbeiter an der TU. Mit der Gründung des eigenen Unternehmens haben wir die Freiheit und die Chance, unsere eigenen Ideen und die Rahmenbedingungen für deren Umsetzung weitreichend selbst zu gestalten und den eigenen Beruf unabhängiger von externen Einflüssen auszuüben. Zudem motiviert natürlich die Aussicht auf inhaltlichen und letztlich finanziellen Erfolg ungemein. Warum wurde der Standort Ilmenau gewählt? Lars Dittrich: Im Umfeld der TU Ilmenau bieten

sich vielfältige Möglichkeiten der Vernetzung und des Zugriffs auf kompetente Partner und Ressourcen. Dazu gehören zunächst die guten Startbedingungen im Technologie- und Gründerzentrum, die Fertigungsmöglichkeiten in den Reinraumlaboren des Zentrums für Mikro- und Nanotechnologien der TU – unserem vertraglichen Technologiepartner – und nicht zuletzt die gesamte Infrastruktur der Universität, z. B. die technische Bibliothek und das Landespatentzentrum PATON. Somit können wir die komplette Wertschöpfungskette abdecken und unseren Kunden einen One-Stop-Shop (alles aus einer Hand) für die Entwicklung und Fertigung von innovativen Mikrosystemen bieten. Von der Systemkomponente bis zum eigenständigen Produkt bieten wir unseren Kunden Lösungen für die Sensorik, Aktorik und Mikrofluidik. Ganz wichtig ist uns auch der Kontakt zu anderen Gründern, den wir über den auftakt e. V. pflegen. www.5microns.de

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Südthüringische Wirtschaft 3/2015 15


EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Schwankungen im Gründungsgeschehen Das Gründungsgeschehen im IHK-Bezirk Südthüringen wies in den vergangenen Jahren extreme Schwankungen auf und zeigt dabei einen ähnlichen Trend wie im bundesdeutschen Vergleich. hohe Beratungsbedarf durch die Nutzung der Förderinstrumente Existenzgründerpass und Existenzgründungshilfe durch die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung. Diese Förderinstrumente sind im Jahr 2014 ausgelaufen. Durch die IHK Südthüringen abgegebene Stellungnahmen für die Vergabe von Gründungszuschüssen sind äquivalent zu den IHK-Beratungsgesprächen auf dem

Und doch sind in den letzten zwei Jahren Abweichungen in diesem Vergleich, insbesondere mit Blick auf die Anzahl von Gesprächen mit Existenzgründern, zu erkennen. Der Einbruch an Gründungsberatungen in der Region Südthüringen wurde erst im Verlauf des Jahres 2014 spürbar. Das Jahr 2013 war sehr deutlich von Gründungen im Nebenerwerb charakterisiert. Auch entstand der unvermindert

Entwicklung der Gründungsberatung im IHK-Bezirk Südthüringen

2013

Anzahl der Beratungen

2014

350 300 250 200 150 100

IHK – Auswahl von Beratungsleistungen

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16 Südthüringische Wirtschaft 3/2015

0 Finanzierungsberatung

Gründungsberatung vor Konzepterstellung

vertiefende Gründungsberatung

GfAW Existenzgründerpass

Stellungn. Gründungszuschuss

Stellungn. Existenzgründungshilfe GfAW

Beratung zur Unternehmensnachfolge

50

gleichen Niveau zum Vorjahr. Ein positiver Trend ist in Bezug auf die Finanzierungsberatungen zu verzeichnen. Ungefähr 17 Prozent mehr Finanzierungsgespräche spiegeln einen gestiegenen Bedarf an Unternehmensfinanzierungen wider, um den Anforderungen des Marktes gerecht zu bleiben. Der Hauptgrund für die Ausschläge im Gründungsbereich liegt in der Situation am Arbeitsmarkt. Mit der guten konjunkturellen Lage in den letzten Jahren sind Beschäftigungs- und Karrieremöglichkeiten für Arbeitnehmer vergleichsweise gut, sodass der Weg in die Selbstständigkeit an Attraktivität verliert. Für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung sind Vollzeitgründungen von besonderer Bedeutung, schließlich generieren sie deutlich höhere Umsätze und schaffen mehr Arbeitsplätze. Von einer zukünftig nachhaltigen Belebung des Gründungsgeschehens kann nur ausgegangen werden, wenn es auch gelingt, Nebenerwerbsgründer so weit zu fördern, dass deren Geschäftstätigkeit ausgeweitet werden kann. Auch vor dem Hintergrund der zur Nachfolge anstehenden Unternehmen sollte das Thema Selbstständigkeit höhere Priorität erhalten, denn schließlich wirkt sich der Negativtrend auch auf die Unternehmensnachfolge aus. Mittlerweile melden sich in der IHK Südthüringen mehr Seniorunternehmen, die ihren Betrieb übergeben möchten, als übernahmebereite Gründer. Ihr Ansprechpartner: Antje Freund 03681 362-233 freund@suhl.ihk.de


EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Fahrplan Unternehmensnachfolge

Thematisch steht in diesem Jahr der „Fahrplan Unternehmensnachfolge“ im Fokus. Insbesondere die „Seniorunternehmer“ beschäftigen Fragestellungen, wie „Wann ist der richtige Zeitpunkt“, „Wo finde ich einen geeigneten Nachfolger“, „Welche Spielregeln sind im Nachfolgeprozess zu beachten“ oder „Womit beschäftige ich mich nach der Übergabe“. Einen zweiten Themenkreis bilden die zu erwartenden Folgen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer. Hier hatte sich die IHK Südthüringen ganz deutlich für rasche Lösungen zugunsten der kleinen und mittleren Unternehmen ausgesprochen, damit diese im Zuge des Generationswechsels Rechtssicherheit finden. Und schließlich werden in den Roadshows, die im IHK-Bezirk Südthüringen erneut an den Standorten Sonneberg, Rohr und Arnstadt/Ilmenau geplant sind, wieder Übergeber und Übernehmer aus ihren ganz persönlichen Erfahrungen berichten.

Erfolgreiche Übernahme Über ein erfolgreiches Beispiel berichteten die Medien Anfang 2015: Die Verlagsgruppe grünes herz® aus Ilmenau hat den Leipziger BuchVerlag für die Frau übernommen. „Für den Verlagsstandort und seine Mitarbeiter in Ilmenau sichert die Erweiterung der Verlagsgruppe grünes herz® auch

© Verlagsgruppe grünes herz®

Mit Experten, Vertretern der Förderinstitute und anhand praktischer Beispiele startet die Thüringenweite „Roadshow Unternehmensnachfolge“ des Thüringer Zentrums für Existenzgründungen und Unternehmertum (ThEx) im März 2015. Die Auftaktveranstaltung findet am 26. März 2015 in Arnstadt statt.

Der neue Verlagschef Dr. Lutz Gebhardt mit Vorgängerin Christa Winkelmann (li.) und der Landrätin des Ilm-Kreises, Petra Enders (re.).

in Thüringen zukünftiges Wachstumspotenzial und stärkt dadurch die Wirtschaft Mitteldeutschlands“, so Geschäftsführer Dr. Lutz Gebhardt. Der BuchVerlag für die Frau wird als eigenständiges Unternehmen mit Sitz im Haus des Buches in Leipzig weitergeführt und bleibt somit als Traditionsverlag erhalten. Die Firmengruppe, zu der neben dem Verlag grünes herz® seit langem auch der Demmler Verlag und der RhinoVerlag gehören, hat sich in den letzten 20 Jahren zu einem wesentlichen Bestandteil der Thüringer Verlagslandschaft entwickelt. Die Verlagsgruppe grünes herz® ist mit ihren Produkten deutschlandweit bekannt und hat einen hohen Stellenwert in der ostdeutschen Verlagsbranche. Als Teil der Unternehmensgruppe kann nun der

BuchVerlag für die Frau sein Know-how aus fast 70 erfolgreichen Jahren noch besser einsetzen und so den stetig steigenden Anforderungen des Buchmarktes auch in Zukunft gerecht werden. Zur langfristigen Sicherung des Generationswechsels stiegen bereits 2013 die beiden Söhne des Geschäftsführers, Dennis Gebhardt und Christoph Hoffmann, als Gesellschafter in das Unternehmen ein. Mit der Übernahme eines weiteren Verlages erfährt das stetige Wachstum der Firmengruppe einen deutlichen Schub. Ihr Ansprechpartner: Detlef Schmidt 03628 6130-515 schmidtd@suhl.ihk.de

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EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Risikomanagement beim Einkauf von Dieselkraftstoff – Preisrisiken im Griff

Eine aktive Steuerung von Zins- und Währungsrisiken ist längst gängige Praxis. Die anwendbaren Instrumente beim Rohstoff Dieselkraftstoff sind dieselben – nur die Schwankungsbreite und direkte Betroffenheit der Unternehmen sind ungleich höher. So ermittelte die Commerzbank, dass der Dieselkraftstoffpreis als einer der Kostenfaktoren für transportintensive Branchen zwischen Februar 2014 und Januar 2015 um 20,7 Prozent schwankte. Zum Vergleich: Im selben Zeitraum schwankte der Euro-Dollar-Wechselkurs lediglich um 7,4 Prozent. Das veranschaulicht, dass die starken Preisveränderungen bei Dieselkraftstoff seriösen Kalkulationen rasch die Grundlage entziehen. Ein systematisches und aktives Risikomanagement im Rohstoffbereich gewinnt immer mehr an Bedeutung und schafft belastbare Kalkulationsgrößen. Für jedes Unternehmen lässt sich nach den jeweils individuellen Anforderungsprofilen eine passgenaue Sicherungsstrategie entwickeln. Hierzu gibt es eine breite Palette an maßgeschneiderten Lösungen, die sich unternehmensspezifisch auf das entsprechende Grundgeschäft, die eigene Marktmeinung und die individuellen Anforderungen an die Sicherung abstimmen lassen.

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© Kurt F. Domnik/pixelio.de

Die aktive Steuerung von Preisrisiken beim Einkauf von Dieselkraftstoff wird immer mehr zu einem entscheidenden Erfolgsfaktor: Vorausschauendes Agieren und konsequente Preissicherung ersetzen bloßes Reagieren in einem volatilen Markt. Je größer der Anteil von Rohstoffen an der Wertschöpfungskette ist, desto stärker wirken sich Schwankungen der Rohstoffpreise auf den geschäftlichen Erfolg aus. Auch Transport- und Handelsunternehmen müssen im internationalen Wettbewerb schärfer denn je kalkulieren. Unsichere Faktoren wie schwankende Dieselkraftstoffpreise können dabei gravierende Folgen haben und aus einem lukrativen Auftrag schnell ein Verlustgeschäft machen.

Die finanzielle Sicherung führt zu einer Trennung von Preis und Warenstrom. Damit gewinnt das Unternehmen die Flexibilität, beide Elemente unabhängig voneinander zu steuern. Die Preisabsicherung bei günstigen Marktpreisen kann z. B. einen kapitalbindenden Lageraufbau ersetzen. Die Kalkulationsgrundlage wird damit gesichert. Darüber hinaus entfallen die Kosten der Lagerhaltung und Finanzierung des Dieselkraftstoffes. Im Sinne der Kunden- und Lieferantenpflege kann durch den Einsatz von Finanzinstrumenten auf Klauseln der Preisüberwälzung verzichtet und der Faktor Dieselkraftstoffpreis fixiert werden. Dies schützt die Geschäftspartner vor ungünstigen, nicht durchreichbaren Preisentwicklungen und erhöht die Transparenz für alle Beteiligten.

Roberto Kräupl, Spezialist Zins-, Devisen-, Rohstoff- Risikomanagement Commerzbank AG

Fachtagungen für Verkehrsunternehmen der IHK Südthüringen und des LTV e. V. Nutzen Sie die Möglichkeit und informieren Sie sich über Lösungsansätze des Risikomanagements beim Einkauf von Dieselkraftstoff auf der Fachtagung für Güterverkehrsunternehmen in der IHK Südthüringen in Suhl. Als weitere Themen stehen die Anforderungen des Mindestlohns an Verkehrsunternehmer sowie die Information zu aktuellen gewerbepolitischen Aspekten im Fokus der Veranstaltung. Möbel-, Güterverkehr und Logistik: Termin: 7. März 2015 Beginn: 10:00 Uhr Ort: Bildungszentrum der IHK Südthüringen, Hauptstr. 33, 98529 Suhl-Mäbendorf Taxen- und Mietwagenverkehr: Termin: 28. März 2015 Beginn: 10:00 Uhr Ort: IHK Erfurt Arnstädter Str. 34, 99096 Erfurt Anmeldungen unter: www.ihk-suhl.de oder dammkoehler@suhl.ihk.de. Ihr Ansprechpartner: Mario Dammköhler 03681 362-132 dammkoehler@suhl.ihk.de

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EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Runder Tisch und Turn Around Beratung für Unternehmen in Schwierigkeiten Wenn kleine und mittlere Unternehmen trotz guter Marktchancen in Schwierigkeiten geraten, kann auch in 2015 wieder die Beratungsförderung Runder Tisch und Turn Around der KfW genutzt werden. So findet im Rahmen der Beratung Runder Tisch eine kostenfreie und qualifizierte Unternehmensberatung statt, um folgende Leistungen durchzuführen: • Erstellen einer Stärken- und Schwachstellenanalyse • Einschätzung der Fortführungschancen • Erarbeitung möglicher Optimierungsmaßnahmen • Gesprächsrunden mit den Gläubigern (auch Hausbanken) Wie läuft die Förderung Runder Tisch ab? Über die Plattform der KfW (www.kfw.de/RT) kann der Antrag auf Beratungsförderung ausgefüllt und als PDF-Formular ausgedruckt werden. Dieser Antrag wird dann mit den wirtschaftlich relevanten Unterlagen bei einem Regionalpartner der KfW, beispielsweise der IHK Südthüringen, eingereicht. Die IHK Südthüringen ist langjähriger Regionalpartner der KfW und somit erster Ansprechpartner für die Beratungsförderung. Der Regionalpartner prüft, ob die Voraussetzungen für die Förderung erfüllt sind und sendet den Antrag mit seiner Empfehlung an die KfW. Ist das Votum positiv, erteilt die KfW dem Unternehmen eine schriftliche Zusage. Nach Erhalt der Zusage wählt das Unternehmen einen akkreditierten Berater aus der Beraterbörse der KfW (beraterboerse.kfw.de).

Ab Zusagedatum der KfW hat der Berater sechs Monate Zeit, um die Situation im Unternehmen zu analysieren, Vorschläge zu erarbeiten und falls Bedarf besteht, auch Gesprächsrunden mit den Gläubigern zu veranstalten. Wird ein Eigenanteil vom Unternehmen verlangt? Der Berater erhält eine Aufwandsentschädigung von netto 160 Euro pro Tagewerk à acht Stunden. Gefördert werden bis zu zehn Tagewerke. Der Eigenanteil für den Unternehmer besteht lediglich aus den Fahrtkosten des Beraters und der im Rechnungsbetrag enthaltenden Mehrwertsteuer. Kombination mit anderen Förderprodukten Das Förderprodukt Runder Tisch kann mit der Turn Around Beratung kombiniert werden. Die Schwachstellenanalyse, die im Rahmen des Förderprodukts Runder Tisch erstellt wird, ist die Voraussetzung für eine Antragstellung. Die Turn Around Beratung kann aber auch ohne eine im Vorfeld stattgefundene Beratung Runder Tisch durchgeführt werden. Unter www.kfw.de/TAB ist das Prozedere beschrieben und die Antragsplattform für den Onlineantrag auffindbar. Ähnlich wie zur Beratung Runder Tisch ist die IHK als Regionalpartner der KfW wieder der erste Ansprechpartner. Ein persönliches Gespräch zum Antrag, nun aber inklusive der Stärken- und Schwächenanalyse, findet mit dem Unternehmen statt.

Die Beratung ist aber tiefgehender als die Beratung Runder Tisch und widmet sich den wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit und wieder wird der Rat eines externen Beraters genutzt (siehe beraterboerse.kfw.de). Neben den Fahrtkosten und der Mehrwertsteuer aus dem Rechnungsbetrag wird nun aber bei einem maximalen Tageshonorar von 800 Euro netto nur ein Teil der Beratung bezuschusst: förderfähige Kosten

Zuschussmax. anteil Zuschuss

neue Bundesländer 8.000 Euro und Lüneburg

75 %

6.000 Euro

alte Bundesländer 8.000 Euro und Berlin

50 %

4.000 Euro

Mit Empfehlung der IHK Südthüringen als Regionalpartner und schriftlicher Zusage durch die KfW hat der Berater sechs Monate Zeit, Maßnahmen aus der Schwachstellenanalyse umzusetzen und Perspektiven aufzuzeigen. Ihre Ansprechpartner: Annegret Klein 03628 6130-513 klein@suhl.ihk.de Volker Hirsch 03675 7506-252 hirsch@suhl.ihk.de

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EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Kooperationsbörse Angebote Profitieren Sie vom professionellen Marktauftritt eines seit 15 Jahren erfolgreichen Dienstleisters mit über 100 Partner-Standorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Das Netzwerk selbstständiger Beratungs- und Bürodienstleistungsspezialisten sucht Sie als Existenzgründer oder erfahrenen Unternehmer (z. B. Berater, Buchhalter, IT-Berater bzw. Designer, Texter, Werbekaufleute etc.) zum Aufbau Ihres eigenen Kundenstammes – egal ob Sie sich haupt- oder nebenberuflich einbringen möchten. Es wird außer einer Werbeumlage keine Einstiegsgebühr erhoben und öffentliche Förderungen sind möglich. 186-1512 Produktionshalle (1 000 m²) mit Kranbahn, angrenzender Lagerhalle (360 m²), Bürokomplex (380 m²), drei Garagen mit dazugehörigem Grundstück (gesamt 5 600 m²) in Südthüringen zu vermieten (Kauf nicht ausgeschlossen). Geeignet für Neueinsteiger oder Produktionserweiterung. Maschinenpark und komplette Ausrüstung für Werkzeugbau und Kunststoffverarbeitung vorhanden. Dieser wäre mit zu vermieten, aber keine Bedingung. 186-1730 Herzlich Willkommen bei der Firma Schmidt Flexible Produktion – Ihrem Partner für Fertigung in Lohnarbeit. Sie möchten Ihre Fertigungskapazitäten erweitern, verfügen aber nicht über das notwendige Personal oder den zusätzlichen Platzbedarf? Sie suchen keine Leihkräfte – sondern einen kompletten Außer-Haus-Service? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Wir bieten Ihnen zusätzliche Fertigungs-kapazitäten ohne Ihren Fixkostenblock zu vergrößern. 186-2273 Ihr neuer Firmensitz in 99310 Arnstadt! Angeboten wird eine Gewerbeimmobilie im Gewerbegebiet Arnstadt/ Rudisleben – Erfurter Kreuz, bestehend aus Grundstück (ca. 2 800 m²), Bürogebäude (ca. 433 m²) mit angrenzender Werkstatt (ca. 200 m²) in erstklassiger Ausstattung (Schließanlage, Videoüberwachung). Im Außenbereich befinden sich noch eine Kaltlagerhalle, drei Garagen und 20 Stellplätze. Energieausweis vorhanden. 186-2462 Wir bieten freie Kapazitäten in der Fertigung von Einzelteilen nach Zeichnung für den Maschinenbau sowie auf dem Gebiet der Entwicklung, Fertigung und Montage von Sondermaschinen für die verschiedensten Branchen. Als Lieferant für Systemkomponenten im Bereich der Bearbeitungstechnologie (Mehrspindelbohrköpfe, Spannvorrichtungen, Bearbeitungseinheiten und Komplettmaschinen) realisieren wir insbesondere die Fertigung von Einzelteilen, sowohl in kleinen als auch großen Stückzahlen. Die Anfertigung erfolgt individuell nach kundenspezifischen Vorgaben. 186-2526

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Biete langfristige Kooperation und/oder kurzfristige freie Kapazitäten zur Konstruktion von Spritzgießwerkzeugen mit SolidWorks und Autocad. Langjährige Berufserfahrung vorhanden. 186-2579 Wir bieten freie Kapazitäten zum Lackieren von Metallteilen (auch Kleinmengen) an. Evtl. kann der Transport der Teile übernommen werden. 186-2658 Wir bieten moderne Büroräume (evtl. auch mit zusätzlichen Lagerflächen), Größe zwischen 20 m² und 250 m². Das Objekt ist direkt an der A 71 (Abfahrt Meiningen-Süd) gelegen. Im Gebäude befinden sich außerdem noch eine Kantine, ein Elektroladen, ein Frisör und ein Florist. 186-2671 Wir, die Firma Kappstein GmbH & Co. KG aus Gotha, bieten Ihnen freie Kapazitäten für die Fertigung in der Metallbearbeitung. Unser Hauptgeschäft ist die Fertigung von Premium-Bike-Komponenten. Wir verfügen über einen sehr modernen Maschinenpark, welcher sich beispielhaft vom Präzisionsdreh- und Fräszentrum, dem Fräsbearbeitungszentrum bis hin zum Präzisionslaser und einer Laserbeschriftungsmaschine erstreckt. 186-2739

Nachfragen Gesucht wird eine Spedition, welche die Belieferung von Einzelhändlern mit Zeitungen/Zeitschriften sowie die damit einhergehenden Speditionsdienstleistungen übernimmt. Das Einsatzgebiet ist Raum Südthüringen, die Auslieferung erfolgt nachts (Montag bis Samstag). Voraussetzung ist ein Kleintransporter mit einer Nutzlast ab 1,0 bis 1,3 t. 186-2015-1 Alle o. g. Angebote und Nachfragen werden von der IHK ohne Gewähr veröffentlicht!

Ihr Ansprechpartner: Frances Büchner 03681 362-222 buechner@suhl.ihk.de

Nachfolgebörse Angebote Das Unternehmen (Brennstoffhandel) besteht seit 1932 in Thüringen und hat 1991 in einem Gewerbegebiet an der BAB 71 ein Gewerbegrundstück (ca. 4 700 m²) erworben. Das Grundstück ist voll erschlossen und flexibel nutzbar. Darauf errichtet wurden eine Halle, ca. 150 m² und eine oberirdische Tankanlage für Diesel (12 000 l). Technik: Tankfahrzeug (11 000 l), Kleintransporter, Radlader und Gabelstapler. A-SHL_13-012 Das glasverarbeitende Unternehmen besteht in dieser Form seit ca. zehn Jahren. Am Standort erfolgt die Produktion auf einer Fläche von ca. 1 000 m²; Grundstücksgesamtfläche ca. 2 000 m². Das Produktionsgebäude wurde 1990 neu errichtet, 2005 saniert und für die Produktionszwecke umgebaut. Die Flaschen (Nischenprodukte für Laboranwendungen) werden auf selbst entwickelten Maschinen produziert. Die Herstellung von Standardprodukten erfolgt auf Rund- bzw. Flachläufern. Der breit gestaffelte Maschinenpark ermöglicht ein umfangreiches Sortiment sowie Sonderanfertigungen. A-SHL_13-015 Die angebotene Textilreinigung befindet sich im Zentrumsbereich einer südthüringischen Kleinstadt mit guter Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel. Die Fläche für Reinigung und Annahme, inkl. Nebenräume, beträgt ca. 100 m². Der Nachfolger kann in den bestehenden Mietvertrag eintreten. Die Kundenstruktur setzt sich sowohl aus Laufkundschaft als auch über dezentrale Annahmestellen (Abholung und Lieferung) zusammen – mehrheitlich Privatkunden. A-SHL_14-001 Billardcafé & sky-Sportsbar (Landkreis SM) mit sehr angenehmem Ambiente sucht Nachfolger. Ausstattung: 4 Pool- und 2 Snookertische, 2 Dartautomaten, 1 Tischkicker, Full HD Beamer (mögliche Bildgröße 4 x 2,50 m) für Sportübertragungen. Barbetrieb mit Zapfanlage, Kühlschränke, Gläserspüler etc. Kann sofort mit dem vollen Warenbestand, komplett eingerichtet und betriebsfähig übernommen werden. Der Eintritt in den Mietvertrag zu sehr günstigen Konditionen ist ebenfalls möglich. A-SHL_14-004 Verkauf: Kleines Landhotel im Naturpark Thüringer Wald, direkt am Rennsteig und in Ortsrandlage. Das Objekt steht auf einem 6 000 m² Grundstück, ist komplett und modern ausgestattet, verfügt über 20 Betten, 60 Gastronomieplätze innen, 40 Plätze außen, Sauna, Parkplatz, Wintergarten. Alternativ wird für dieses Objekt ein Investor/Partner/Betreiber für die Umwandlung zur Seniorenwohnanlage oder Behindertenferienhotel gesucht. Auf dem 6 000 m² Grundstück ist ein Erweiterungsneubau möglich. A-SHL_14-005


EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG Traditionelles Gastronomieobjekt im Landkreis Schmalkalden-Meiningen; Grundstück 3 800 m², Nutzfläche 590 m² auf zwei Etagen, voll unterkellert mit Anbau; Gaststätte (35 Plätze), Saal (bis 130 Plätze), Biergarten und Wohnung (68 m²) steht zur Übergabe/zum Verkauf. Das Objekt erfreut sich großer Beliebtheit für Familien- und andere Feiern, ist auch für Kleinkunst nutzbar und bietet vielfältige Erweiterungsmöglichkeiten – Einarbeitung durch den Übergeber wird zugesichert. A-SHL_14-006 Kunststoffextrusionsbetrieb auf eigenem Grundstück, spezialisiert auf PVC-Verarbeitung mit sieben Produktionsstraßen für PVC-Weich- und PVC-Hartmaterialien, zu übergeben. Verarbeitung von Kunststoffen aus PE und PP zur Fertigung von Schläuchen und Profilen. Die Produktpalette wird von verschiedenen Industriezweigen genutzt, wie z. B. Maschinenbau, Elektro-, Bau-, Möbel- und Fahrzeugindustrie. Dabei werden flexible Abmessungen und Kundenwünsche berücksichtigt. A-SHL_14-007 Inhabergeführtes Textilveredelungsunternehmen – Textildruck (Flock-, Flex-, Colortransferdruck), Direktstickerei und Aufnäher – im Südwesten von Thüringen sucht Nachfolger. Die Kundenkartei umfasst über 700 Firmen, z. B. Agenturen für Arbeitsbekleidung, Vereine und Privatpersonen. Ausstattung: 2 Stickmaschinen Toyota, 2 Transferpressen, 1 SummaCut Plotter, 3 PCs, Materiallager. Programmierung mit Corel Draw X5 für Vektordateien und McStitch Pro und Wilcom Embroldery Stue 2.0 für Stickdateien. A-SHL_14-008

Verkauf eines Maklerbüros für Versicherungen und Finanzen und Verkauf des gesamten Kundenstammes, sowie Betreuung und Service der Kunden. Fast 20 Jahre am Markt und Zulassung nach § 34 f. Hilfe zum Kennenlernen der Betriebs- und Kundenphilosophie, sowie Einarbeitung wird gewährleistet. A-SHL_14-013 Zum Verkauf/Nachfolge steht ein inhabergeführtes Dienstleistungsunternehmen im Südthüringer Raum – Bereich mobiler Zeltaufbau mit entsprechendem Zubehör. Der Kundenstamm umfasst ca. 300 Einträge mit teils jährlich wiederkehrenden Folgeaufträgen (bereits für 2015). Verkaufsumfang: Alu/PVC-Zelte in verschiedenen Abmessungen, Zeltboden Holz/Alu, Zubehör und Lkw, Kundenstamm mit Aufträgen. A-SHL_14-014 Idyllisch gelegenes Drei-Sterne-Waldhotel am Rennsteig – eine Oase mitten im Thüringer Wald. Das Haus verfügt über drei großzügige Suiten (mit Minibar) und 22 komfortabel eingerichtete Einzel-/Doppelzimmer (teilweise mit Zusatzbett), mit Radio, TV, Telefon mit Durchwahlmöglichkeit, Dusche, WC, Fön, teilweise Balkon. Ein Gastraum, zwei Frühstücks- und Konferenzräume, welche auch für Familienfeiern genutzt werden können. Eine Bowlingbahn, Bar, Restaurant, Sauna und Fitnessraum runden das Angebot ab. A-SHL_14-015

Nachfolger für Möbelfachhandel gesucht. Landkreis Schmalkalden-Meiningen, ca. 700 m² Verkaufsfläche, Büro und Werkstatt vorhanden, weitere 600 m² stehen als Freifläche zur Verfügung. A-SHL_14-016

Nachfragen Die Frings Building Solutions GmbH mit Hauptsitz in Hilden ist Spezialist in den Bereichen Elektro-, Netzwerkund Sicherheitstechnik. Unsere Leistung umfasst die Beratung und die Umsetzung effizienter elektrotechnischer Anlagen für individuelle Konzepte. Als Teil der Frings Solutions Group bieten wir mit 120 Mitarbeitern die Realisierung moderner Verkaufs- und Dienstleistungsflächen sowie den verlässlichen Service für einen sicheren Betrieb. Zur Verstärkung und Unterstützung unserer bundesweiten Standorte sowie dem Ausbau unserer Unternehmensinfrastruktur suchen wir einen Elektroinstallationsbetrieb zur Übernahme bzw. zum Kauf. S-SHL_14-010 Alle o. g. Angebote und Nachfragen werden von der IHK ohne Gewähr veröffentlicht!

Ihr Ansprechpartner: Detlef Schmidt 03628 6130-515 schmidtd@suhl.ihk.de

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Südthüringische Wirtschaft 3/2015 21


SETZT SETZT SICH SICH EINEIN

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SETZT SETZT SICH SICH EINEIN

Europa-Service-Büros zu Welcome-Centern ausbauen

Das Berufsschulnetz in Thüringen

Eine Unternehmen Folge des Bevölkerungsrückgangs Thüringen Die regionalen Welcomebrauchen inPlanungssicherheit ist der steigende Bedarf an Fachkräften in der Center sollten nach dem Wirtschaft. Um diesem zu begegnen, organisierten Vorschlag der IHK Südthüsowohl als auch die IHK des Südthüringen sowohl EineUnternehmen der ersten Amtshandlungen Thüringer ringen derAnlaufstellen neuen Schulnetzplanung wieder ein Jahr Projekte zur Fachkräftegewinnung aus dem Ausland. für interessierte ausländische Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport verloren. Im Interesse aller am Prozess beteiligten für Unter(TMBJS) war am 17. Dezember 2014 der Widerruf Fachkräfte Akteureals hatauch deshalb die schnelle und konkrete nehmer sein, die sich für die Professionalität undder Nachhaltigkeit spielten leider des Bescheides alten Landesregierung zur Strukturentscheidung durch das TMBJS eine sehr Integration von Fachkräften bei einem Projekt einerder Personalvermittlung eine Schulnetzplanung staatlichen berufsbildenden große Bedeutung. Alle Beteiligten erwarten nun die Zudem Termine sollten für die vom Ministerium eherSchulen untergeordnete Rolle. In Folge dessenDamit nahmbleibtinteressieren. ab dem Schuljahr 2015/2016. ersten konkreten hier für Informationen über Fördas Image Thüringens vor allemSchulnetzplanung in Spanien nicht zunächst die ursprüngliche das erste Quartal 2015 angekündigten Auftaktzuständige unerheblich Schaden. 2015/2016 Die löblichen Bemühungen, für das Schuljahr bestehen. Es ist das dermöglichkeiten, veranstaltungen. Zur Diskussion und Entscheidung © Parris Cope/Fotolia.com die sogenannten Gestrandeten“mit nach Ziel der neuen„128 Landesregierung, demdem ersten Behörden, in den Ausbildungs-, kommenden Gesprächen stehen aus Sicht und JobmöglichkeiBekanntwerden Fallsbreiten möglichst schnell zu Quartal 2015des einen Dialog zu beginnen undPraktikader Unternehmen u. a. Themen wie die wohnortSprachlehrgänge vermitteln, machten für die IHKAnpassungen Südthüringenin der ten sowie die zweifellos notwendigen Fachkräfteentwicklung in der Region Südthüringen nahe Grundstufenbeschulung der Auszubildenden, abrufbar sein. Aber auch ganz deutlich, dass ein Welcome-Center Schulnetzstruktur abzustimmen.allein in Erfurt unterstützt und nicht durch rein mathematische die spezialisierte Fachstufenausbildung, die Unterpraktische Hilfe Integramittel- und langfristig nicht ausreichen wird. stützung derzur Auszubildenden durch die Einführung oder bürokratische Regeln hemmt. Die IHK Südvon Familienangehörigen Vielmehr, diese Idee hat die IHK zwischenFür dieund Unternehmen eröffnet diese Entscheidung tion eines thüringen bringt sich in diesem Kontext bereits Azubi-Tickets für Thüringen und die Bildung © www.bauwissen.at/pixelio.de bereits in Thüringen zeitlich an daseine Thüringer Wirtschaftsministerium einerseits neue Möglichkeit zur Darstellung von von aktuell in die ersten Podiumsdiskussionen mit möglichen Berufsschulverbünden. lebenden ausländischen kommuniziert, sollten die vier in Thüringen der Notwendigkeiten einer langfristigen, planungsunterschiedlichsten Akteuren ein. Fachkräften sollte angeboten werden. um bestehenden Europa-Service-Büros als regionale Ihr Ansprechpartner: sicheren und wenn möglich wohnortnahen Das Ziel neuer Entscheidungen zur Gerade SchulnetzPersonengruppe muss man sich besonders Welcome-Center ausgebaut werden. Hier Schulnetzplanung, die gleichzeitig die existiestruktur- dieseplanung Ihr Ansprechpartner: muss zwingend die Festigung und denn erstder wenn auch die Familien ren bereits Erfahrungen in Bezug europäische Kersten Mey Unterstützung dualen Berufsausbildung bestimmenden Branchen und auf Berufe im Rahmen bemühen, sind, ist die Fachkraft Integration undAusbildung es sind hohe Fremdsprachkompe 03681 362-223 Dr. Petra Kukuk sein. Der demografische Wandel tatsächlich fordert dabei der dualen stärkt. Andererseits geht nachgezogen Region gewonnen. tenzen vorhanden. mey@suhl.ihk.de 03681 362-151 kukuk@suhl.ihk.de zu flexiblen Lösungsansätzen auf, die die durch das relativ lange Zeitfenster zur Erarbeitung für die

Aufgehalten – aber nicht verhindert Das habenaufwir für Sie erreicht: Bildungsurlaub Kosten der Wirtschaft Vorgezogene Haushaltsfreigabe für ZIM! Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm mit großer Relevanz für die Südthüringer Wirtschaft. Da das Haushaltsgesetz für 2014 nicht fristgerecht verabschiedet wurde, konnten Fördermittelanträge nicht bearbeitet werden. Mit diesem Umstand konfrontierte die IHK Südthüringen den

Bundestagsabgeordneten (MdB), Mark Hauptmann, mit der Bitte, dies im Haushaltsausschuss zu thematisieren. Anfang April konnte uns Mark Hauptmann informieren, dass der Haushaltsauschuss weitere Finanzmittel für das ZIM bewilligte. Damit ist die Fortsetzung der besonders für den Mittelstand relevanten FuE-Förderung durch das ZIM für 2014 gesichert!

Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen, erneut gegen das geplante BildungsfreistellungsIhr Ansprechpartner: gesetz. In einem Treffen mit dem Thüringer Wirtschaftsminister, Wolfgang Tiefensee, sowie mit der Jan Scheftlein für das Bildungsfreistellungsgesetz federführend 03681 362-210 zuständigen Thüringer Bildungsministerin, Birgit scheftlein@suhl.ihk.de Klaubert, gab es jedoch kein Entgegenkommen der Landesregierung gegenüber dem Appell der Wirtschaft, wegen fehlenden Regelungsbedürfnisses auf das Gesetz zu verzichten.

Sollte es zu einer gesetzlichen Regelung kommen, so müsste dies im Einvernehmen mit der Wirtschaft geschehen. Die aktuell vorgesehenen Regelungen eines bis zu fünftägigen jährlichen beteiligt und Einwändeauf derKosten, Wirtschaft Südthüringen ab, da dies einen erheblichen Eingriff des DIHK Bildungsurlaubs fürdiejedermann aber die unbedingt Bundesregierung zu einem Einlenken in den darstellen Die nicht zum Nutzen der Unternehmen, DerBestandsschutz IHK Südthüringen gelangwürde. es, gemeinsam mit haben geplante Umlagehöhe für Neuanlagen wird kritisch den anderen Thüringer IHKs, den HWKs und Wirt- bewegt. wird dieses Einvernehmen nicht finden. gesehen. Allerdings wirddieanerkannt, dass auch schaftsverbänden, Verabschiedung des Gesetzes die Betreiber von Eigenversorgungsanlagen einen Ihr Ansprechpartner: Ihr Ansprechpartner: zu verhindern. Die Rot-Rot-Grüne Landesregierung angemessenen Versorgungssicherhat sich nunBeitrag erneutzudieihrer Einführung eines Bildungsheit freistellungsgesetzes leisten sollten, wenn sie an das öffentliche Nußbicker-Lux Jan Scheftlein vorgenommen. Am 21. JanuarDr. Janet Stromnetz angeschlossen sind. Die IHK Südthürin362-174 03681 362-210 2015 wendeten sich Spitzenvertreter der Thüringer 03681 gen Wirtschaft, hat sich an darunter der Erarbeitung derPräsident Stellungnahme scheftlein@suhl.ihk.de auch der und der nussbicker-lux@suhl.ihk.de

Erhalt des Anreizes zur Strom-Eigenversorgung auch im EEG 2.0 erforderlich Um den Kostenanstieg der Strompreise durch die Energiewende zu bremsen undThüringen die VersorgungsNoch in diesem Jahr wird vermutlich sicherheit zu gewährleisten, ist eine die in denlangfristig Kreis der Bundesländer aufschließen, Reform Erneuerbare-Energien-Gesetzes überdes einen gesetzlichen Bildungsurlaub (EEG) verfügen. zwingend Im Eckpunktepapier Bereitsnotwendig. im Koalitionsvertrag der großenzur Koalition Reform desim EEG vom Januar 2014 war vorgesehen, wurde Jahr 2009 für Thüringen die Einführung sowohl Neuals auch Bestandsanlagen mit einer eines Bildungsfreistellungsgesetzes festgehalten. Umlage aufGesetz die Eigenerzeugung zu belasten. Dieses sollte im Einvernehmen mitEine der Belastung der Bestandsanlagen lehnt die IHK Wirtschaft verabschiedet werden.

Südthüringische Wirtschaft 5/2014 17

22 Südthüringische Wirtschaft 3/2015


SETZT SICH EIN

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SETZT SICH EIN

Europa-Service-Büros zu Welcome-Centern ausbauen Erbschaftsteuer: Mittelstandsfreundliche Lösung

erforderlich

Eine Folge des Bevölkerungsrückgangs in Thüringen ist der steigende Bedarf an Fachkräften in der Wirtschaft. Um diesem zu begegnen, organisierten Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sowohl UnternehmenimalsDezember auch die 2014 IHK Südthüringen zur Erbschaftsteuer muss eine Projekte zur Fachkräftegewinnung ausBetriebsdem Ausland. neue Regelung zur Besteuerung von vermögen gefunden werden. Die Erbschaftsteuer Professionalität und Nachhaltigkeit spieltenum leider betrifft auch Schenkungen unter Lebenden, bei einem Projekt einer Personalvermittlung möglichen Steuergestaltungen vorzubeugen. eine Sie eher auf untergeordnete Rolle. In Folge dessen wird Basis einen Bundesgesetzes von dennahm Bundas Image Thüringens vorInallem in Spanien nicht desländern vereinnahmt. den vom Bundesverunerheblich Schaden. Die löblichen Bemühungen, fassungsgericht verworfenen Bestimmungen ist die die sogenannten „128 Gestrandeten“ nach dem steuerliche Verschonung des Betriebsvermögens Bekanntwerden des Falls schnell zu im geregelt. Das Gericht billigtmöglichst dessen Verschonung vermitteln, mahnt machten fürveränderte die IHK Südthüringen Grundsatz, aber Regelungen ein. deutlich, dass ein Welcome-Center allein in Erfurt mittelund nicht ausreichen wird. Der DIHK hatlangfristig sich gemeinsam mit anderen SpitzenVielmehr, und Idee hat die IHK am zwischenverbänden der diese deutschen Wirtschaft 28. Januar zeitlich an das Thüringer Wirtschaftsministerium 2015 schriftlich mit Vorschlägen zur Neuregelung kommuniziert, sollten die Wolfgang vier in Thüringen an Bundesfinanzminister, Schäuble, und bestehenden Europa-Service-Büros als In regionale die 16 Landesfinanzminister gewendet. dem Welcome-Center ausgebaut Hier existieSchreiben wird gefordert, fürwerden. kleine Unternehmen ren bereits Erfahrungen in Bezug auf europäische auch weiterhin das Kriterium der Mitarbeiterzahl Integration und es nicht sind hohe Fremdsprachkompezu verwenden und auf andere Kriterien, wie tenzen vorhanden.

Die regionalen WelcomeCenter sollten nach dem Vorschlag der IHK Südthüdie stark schwankende Lohnsumme, auszuweichen. ringenVerwaltungsvermögen, Anlaufstellen sowohl also z. B. vermieteten Beim für interessierte ausländische Immobilien, Wertpapieren und Kunstgegenständen, Fachkräfte als auch füreine Unterschlägt die Wirtschaft konsolidierte Ermittlung nehmer sein, die sich für die sollte nur das vor. Erbschaftsteuerlich relevant Integration von Fachkräften Verwaltungsvermögen nach Abzug der Verbindlichinteressieren. keiten sein. Zudem sollten hier Informationen über Fördermöglichkeiten, Schließlich tritt die zuständige Wirtschaft dafür ein, dem Behörden, Ausbildungs-, in seiner Einschätzung Bundesverfassungsgericht Praktikazu folgen, und dassJobmöglichkeiFamilienunternehmen eine große ten sowie Sprachlehrgänge Bedeutung für den Standort Deutschland haben abrufbar sein. Aber auch ganz über den Erhalt und dass deren Betriebsvermögen praktische Hilfe zurdem Integravon Arbeitsplätzen Gemeinwohl dient. Um tion von Familienangehörigen Familienunternehmen gegenüber Großunternehvon bereits in Thüringen men abzugrenzen, sollte der Gesetzgeber eine lebendenanhand ausländischen Prüfung von Merkmalen vorsehen. Hierzu Fachkräften sollte angeboten werden. Gerade um zählen die fehlende Kapitalmarktorientierung, diese Personengruppe muss man besonders die persönliche Verantwortung dessich Inhabers für bemühen, denn erst wenn die Familien die Geschäftsführung sowieauch die Entnahmeund nachgezogen sind, ist die Fachkraft tatsächlich Veräußerungsbeschränkungen. für die Region gewonnen.

© Rainer Sturm/pixelio.de

Über das Schreiben hinaus befindet sich der DIHK im Gespräch mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages und Vertretern des Bundesfinanzministeriums.

© www.bauwissen.at/pixelio.de

Ihr Ansprechpartner: Ihr Ansprechpartner: Dr. Jan Pieter Schulz Kersten 03681Mey 362-406 schulz@suhl.ihk.de 03681 362-223 mey@suhl.ihk.de

Genehmigungsverfahren zur Bewilligung von Sonn- und Feiertagsarbeit Das für Sie erreicht: IHK regthaben Änderungenwir zum Kriterienkatalog an Vorgezogene Haushaltsfreigabe für ZIM! Bundestagsabgeordneten (MdB), Mark Hauptmann, mit der Bitte, dies im Haushaltsausschuss zu thematisieren. Anfang April konnte uns Mark Hauptmann informieren, dass der Haushaltsauschuss weitere Finanzmittel für das ZIM bewilligte. Damit ist die Fortsetzung der besonders für den Mittelstand relevanten FuE-Förderung durch das ZIM für 2014 gesichert! dem Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV), bei Unternehmen mit einer Ausnahmebewilligung nach einem viertel Jahr, wird weiter kritisch gesehen. Diese Revision, die auf die Überprüfung sachfremder Inhalte ausgerichtet ist, erhöht Südthüringen da dies einen sowohl in den ab, Unternehmen alserheblichen auch im TLVEingriff den in den Bestandsschutz darstellen Diedie bürokratischen Aufwand erheblich,würde. obwohl geplante Umlagehöhe für Neuanlagen wird kritisch sonstigen Überwachungsund Kontrollmechanisgesehen. wirdsind. anerkannt, dass wurde auch die men völligAllerdings ausreichend Gleichzeitig die Betreiber von Eigenversorgungsanlagen einen Forderung verstärkt, begleitende Stellungnahmen angemessenen Beitrag zu IHK, ihrerdem Versorgungssichervon Institutionen wie der Verband der heit leistenThüringens sollten, wenn an das Wirtschaft e. V.sieoder der öffentliche BranchenStromnetz angeschlossen sind. Die Sachverhalt IHK Südthüringewerkschaft nach dem jeweiligen gen hat sich an derwieder Erarbeitung Stellungnahme und im Bedarfsfall in die der Entscheidung © knipseline/pixelio.de

Die Arbeitsgemeinschaft der Thüringer IHKs hat ihre Positionen und Forderungen der Thüringer Das Zentrale Mittelstand Wirtschaft zuInnovationsprogramm den Genehmigungsverfahren und (ZIM)Kriterienkatalog ist ein bundesweites, technologie- undnach dem zu Ausnahmeanträgen branchenoffenes Förderprogramm mit großer §§ 13 Abs. 5 und 15 Abs. 2 ArbZG (Arbeitszeitgesetz) Relevanz für die Südthüringer Wirtschaft.für DaArbeit, an das zuständige Thüringer Ministerium das Haushaltsgesetz 2014und nicht fristgerecht Soziales, Gesundheit, für Frauen Familie (TMASGFF) verabschiedet wurde, konnten Fördermittelerneuert: Die Möglichkeit der Nutzung von Sonnanträge nicht bearbeitet Mit diesem und Feiertagsarbeit nach werden. den gesetzlichen Vorgaben Umstand konfrontierte die IHK für Südthüringen den ist ein wichtiger Standortfaktor die Thüringer Wirtschaft und darf durch die neue Landesregierung nicht noch weiter eingeschränkt werden.

des TLV als Aufsichts-und Genehmigungsbehörde zu stellen. Die Erfahrungen sprechen klar gegen Ihr Verpflichtung Ansprechpartner: die der Antragsteller zum Einholen solcher Stellungnahmen. Insbesondere ist die Jan Scheftlein alleinige verpflichtend geforderte Einholung einer 03681 362-210 Stellungnahme von der Branchengewerkschaft scheftlein@suhl.ihk.de durch das Unternehmen nicht sachbegründet. Insgesamt sind alle beteiligten Partner in der Pflicht, die Anwendung der gesetzlichen Tatbestände zur Nutzung von Sonn- und Feiertagsarbeit im Sinne des Wirtschaftsstandortes auszulegen, um einen weiteren Nachteil Thüringens im nationalen und internationalen Standortwettbewerb zu vermeiden. Kritikpunkte, Erfahrungen und Anregungen der des DIHK beteiligt und die Unternehmen Einwände der möchte Wirtschaft betroffenen Südthüringer haben Bundesregierung einem Einlenken die IHKdie Südthüringen gern inzudie Gespräche mit bewegt. dem Ministerium und dem TLV einbringen und bittet Sie um entsprechende Informationen. Ihr Ansprechpartner: Ihr Ansprechpartner: Dr. Janet Nußbicker-Lux 03681 Tilo Werner362-174 03681 nussbicker-lux@suhl.ihk.de 362-203 werner@suhl.ihk.de

Erhalt des Anreizes zur Strom-Eigenversorgung auch im EEG 2.0 erforderlich

Im Rahmen der 2. Sitzung des Beirats für Arbeitsschutz des TMASGFF am 27. Januar 2015 wurden Um Belastungen den Kostenanstieg Strompreise durchinsbedie die für dieder Thüringer Wirtschaft Energiewende und die Versorgungssondere durch zu denbremsen hohen bürokratischen Aufwand sicherheit langfristigKriterienkatalog zu gewährleisten, ist eine aus dem geltenden nochmals Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) herausgestellt. Nach wie vor sehen die Antragszwingend notwendig. Im Eckpunktepapier zurdie voraussetzungen erhebliche Forderungen an Reform des EEG vom 2014 war vorgesehen, Nachweisführung derJanuar Unternehmen vor, die nicht sowohl als aucheine Bestandsanlagen mitAuch einerdie in jedemNeuAntragsfall Relevanz zeigen. Umlageden aufKriterienkatalog die Eigenerzeugung zu belasten. Einezur durch vorgegebene Pflicht Belastung der Bestandsanlagen die IHK Durchführung einer Revision derlehnt Aufsichtsbehörde,

Südthüringische Wirtschaft 5/2014 17 Südthüringische Wirtschaft 3/2015 23


AUS- UND WEITERBILDUNG

Karriereanreize mit dem Weiterbildungsstipendium Zwölf Neuaufnahmen 2015 Das Weiterbildungsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt besonders talentierte und motivierte Berufseinsteiger mit bis zu 6.000 Euro, sich in ihrem Beruf weiter zu qualifizieren und die Karriereleiter zu erklimmen.

(v. l. n. r.) Sandra Großmann aus Ilmenau (Sparkasse Arnstadt-Ilmenau), Natalie Fritz aus Arnstadt (Vivisol Deutschland GmbH, Amt Wachsenburg), Daniel Poppner aus Römhild (Mezger GmbH + Co. KG, Suhl), Isabell Baumbach aus Floh-Seligenthal (Viba sweets GmbH, Floh-Seligenthal), Regine Mühlig aus Arnstadt (N3 Engine Overhaul Services, Arnstadt), Felix Wendel und Kevin Drunsel, beide aus Sonneberg (beide Mann+Hummel GmbH, Sonneberg), Patrick Schaak aus Arnstadt (INWEBA GmbH, Ilmenau), Andreas Bienst aus Roßdorf (Stille Präzisionsmesstechnik GmbH, Schmalkalden), Josef Wagner aus Bermbach (Rennsteig Werkzeuge GmbH, Viernau).

Die IHK Südthüringen konnte zum 1. März 2015 zwölf neue Plätze für ein solches Weiterbildungsstipendium der Begabtenförderung berufliche Bildung vergeben. Am 11. Februar 2015 wurden diese Stipendiaten im IHK-Bildungszentrum in Suhl-Mäbendorf begrüßt.

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24 Südthüringische Wirtschaft 3/2015

Die jungen Fachkräfte erhielten Informationen, wie das Stipendium ausgereicht wird und welche Vorgaben für die Beantragung von Weiterbildungen zu beachten sind. Neben Aufstiegsfortbildungen, berufsbegleitenden Studiengängen und Lehrgängen können damit auch fachübergreifende

Seminare sowie Sprachkurse im Ausland finanziert werden. Die IHK Südthüringen ist eine von 284 beteiligten zuständigen Stellen im Bundesgebiet, die mit der Vergabe und Abrechnung des Weiterbildungsstipendiums beauftragt sind. Seit 1992 wurden 314 Stipendiaten durch die IHK Südthüringen betreut, darunter auch eine hohe Anzahl an Jugendlichen, die als Beste im Beruf mit dem Bildungsfuchs ausgezeichnet wurden. Die Stipendiaten können drei Jahre mit bis zu 2.000 Euro jährlich gefördert werden, wenn sie erfolgreich in ihrer zuständigen Kammer einen Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm gestellt haben, zu Beginn der Förderung jünger als 25 Jahre sind und besonders gute Leistungen erbracht haben. Einen Eigenanteil von zehn Prozent pro Weiterbildung trägt der Stipendiat. Der nächste Aufnahmezeitpunkt für einen Platz im Förderprogramm ist der 1. März 2016. Interessenten sollten ihre Unterlagen bis zum 30. November 2015 einreichen. Ihr Ansprechpartner: Antje da Silva Santos 03681 362-425 santos@suhl.ihk.de


AUS- UND WEITERBILDUNG

IHK-Weiterbildungsangebot

Energiebeauftragter (IHK)

Datum

Bezeichnung

Std

Ort

09.03.2015

Ausbildung der Ausbilder

96

SON

09.03.2015

Digitalisierung im Rechnungswesen: Trends und Chancen

09.03.2015

Existenzgründerlehrgang

10.03.2015

Betriebsverfassungsgesetz – Umgang mit dem Betriebsrat

10.03.2015

Rhetorik und Präsentationstechnik

12.03.2015

Qualitätsbeauftragter (IHK)

16.03.2015

Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen

16.03.2015

MS Word Grundkurs – Vollzeitlehrgang

16.03.2015

Unterjährige Erfolgskontrolle – Warum reicht die Standard-BWA dazu nicht aus?

16.03.2015

IHK-Fachkraft für Personalwesen

16.03.2015

Ausbildung der Ausbilder

18.03.2015

Unterrichtung von Spielgeräteaufstellern und deren Personal gemäß § 33c Gewerbeordnung (GewO)

19.03.2015

Das aktuelle Reise- und Bewirtungskostenrecht

20.03.2015

Windows Server 2012 R2/2008 R2 – Administration 1

20.03.2015

Geprüfter Industriemeister Metall

20.03.2015

IT-Netzwerkadministrator (IHK) – Windows Server Profi

20.03.2015

Geprüfter Industriemeister Mechatronik

23.03.2015

Datenschutzbeauftragter (IHK)

23.03.2015

Facebook für Einsteiger

23.03.2015

Dokumentenmanagement mit MS Word

23.03.2015

Workshop Projektmanagement

24.03.2015

Existenzgründerlehrgang

24.03.2015

Die Auswirkungen der Einführung des Mindestlohns

4

SHL

24.03.2015

Aktuelles für Ausbilder

16

SHL

24.03.2015

Grundlagen der Mitarbeiterführung – Basiswissen für Führungskräfte in neuen Führungssituationen

16

SHL

25.03.2015

Optimales Zeit- und Selbstmanagement

8

SON

01.04.2015

Prüfungsvorbereitung für Industriekaufleute

48

SHL

01.04.2015

Prüfungsvorbereitung für Kaufleute im Groß- und Außenhandel

48

SHL

13.04.2015

MS Excel für Controller I

16

SHL

13.04.2015

Geprüfter Industriemeister Metall

1 100

SHL

13.04.2015

Grundlagen der Buchführung

32

SHL

13.04.2015

Geprüfter Industriemeister Elektrotechnik

1 100

SHL

13.04.2015

Energiebeauftragter (IHK)

60

SHL

13.04.2015

Die optimale Präsentation mit MS PowerPoint

16

SHL

13.04.2015

Ausbildung der Ausbilder

96

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14.04.2015

Mitarbeitermotivation fördern

16.04.2015

Umweltbeauftragter (IHK)

16.04.2015

Projektmanager (IHK)

16.04.2015

Das aktuelle Reise- und Bewirtungskostenrecht

16.04.2015

Basiswissen und Planung im Projektmanagement

20.04.2015

4

SHL

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8

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16

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620

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Praxisworkshop Qualitätsmanagement

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20.04.2015

Unterrichtung für Bewachungspersonal

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20.04.2015

Die optimale Präsentation mit MS PowerPoint

16

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20.04.2015

Existenzgründerlehrgang

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20.04.2015

Angebotsanfragen erfolgreich in Aufträge wandeln – E-Mail-Coaching

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Messetraining

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21.04.2015

Rechtliche Besonderheiten beim Umgang mit erkrankten Arbeitnehmern

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23.04.2015

Intensivseminar – Marketingerfolge mit Facebook

16

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27.04.2015

Wettbewerbsvorteile gewinnen mit einer differenzierten Kalkulation

4

SON

Der Lehrgang bereitet die Teilnehmer - unabhängig von der Branche, in der sie tätig sind – auf die Einführung eines Energiemanagementsystems vor. Sie erwerben ein grundlegendes Verständnis für die Anforderungen der verschiedenen Managementnormen und allgemeine energietechnische Schwerpunktthemen, wie etwa Heizungs- und Beleuchtungstechnik sowie Gebäudeenergieeffizienz. Für die Inanspruchnahme von Expertenwissen, geplante Investitionen oder den Umstieg auf erneuerbare Energieträger erhalten sie wertvolle Hintergrundinformationen, z. B. zum Ablauf und zur Abwicklung von Beratungs- und Förderprogrammen. Beginn: Ort:

13.04.2015 IHK-Bildungszentrum, Suhl-Mäbendorf

Ihr Ansprechpartner: Sandro Schilling 03681 362-426 schilling@suhl.ihk.de

Lehrgangsangebote regionaler Anbieter, die auf IHK-Prüfungen vorbereiten, finden Sie unter www.qualiservice-thueringen.de oder www.suhl.ihk.de. Ihre Ansprechpartner im Bildungszentrum der IHK Südthüringen: Suhl Antje da Silva Santos Beate Rammelt Sandro Schilling Katrin Pertig

03681 362-425 03681 362-429 03681 362-426 03681 362-427

Sonneberg Heidi Leistner

03675 7506-255

Arnstadt Carmen Klotz

03628 6130-516

Südthüringische Wirtschaft 3/2015 25


AUS- UND WEITERBILDUNG

Fachkraft für Lebensmitteltechnik Feierliche Zeugnisübergabe für externe Absolventen

(v. l. n. r.) Holger Hoffmann, Caroline Grosser, Veronika Scheiding, Iris Schulz, Sabine Dötsch, Angela Koch, Peter Klause, Silvana Meißner und Manuela Pabst erhielten am 18. Februar 2015 ihre Zeugnisse für den Berufsabschluss als Fachkraft für Lebensmitteltechnik.

Nach erfolgreich bestandener Prüfung konnten am 18. Februar 2015 neun Mitarbeiter der Fuchs Gewürze GmbH, Schönbrunn, in der IHK Südthüringen ihre Zeugnisse in Empfang nehmen. Sie haben sich als „Fachkraft für Lebensmitteltechnik“ qualifiziert. Die Schulungsteilnehmer der Fuchs Gewürze GmbH eigneten sich die berufsspezifischen Inhalte in der Praxis sowie im Rahmen der individuell konzipierten Lehrgänge der IHK Südthüringen an und stellten sich im Dezember 2014 der Abschlussprüfung in diesem neu geordneten Ausbildungsberuf.

in insgesamt fünf Firmenlehrgängen. In Fortsetzung dieser erfolgreichen Personalentwicklung bot die Firma für die Mitarbeiter einen Prüfungsvorbereitungslehrgang mit dem Ziel an, einen Berufsabschluss als „Fachkraft für Lebensmitteltechnik“ zu erwerben.

Bereits seit 2011 qualifiziert die IHK Südthüringen langjährige Mitarbeiter der Fuchs Gewürze GmbH

Die Dozenten, Hartmut Lunau, Frank Ranft und Karin Wolf, haben mit viel Engagement und

Eigeninitiative eine optimale Prüfungsvorbereitung gewährleistet. Das Ergebnis der schriftlichen Prüfung kann als großer Erfolg gewertet werden. Mit einem Gesamtdurchschnitt von 88 Punkten (Note 2) im Endergebnis haben alle Beteiligten ein hervorragendes Resultat erzielt. Vier Prüflinge erlangten sogar das Gesamtergebnis „sehr gut“. Diese spezielle Qualifizierungsmaßnahme der Fuchs Gewürze GmbH in Zusammenarbeit mit der IHK Südthüringen ist ein durchaus nachahmenswertes Beispiel für die Sicherung des eigenen Fachkräftebedarfs und eine gelungene Personalentwicklung.

IHK-Fachkraft für Personalwesen Im Personalwesen laufen die Fäden für das wichtigste Kapital des Unternehmens zusammen: dem Personal. Von der Personalgewinnung über Führung und Entwicklung bis hin zur Verwaltung bietet der Lehrgang „IHK-Fachkraft Personalwesen“ das nötige Grundlagenwissen, um in diesem bedeutenden unternehmensstrategischen Bereich erfolgreich tätig sein zu können. Die Ausbildung ist eine perfekte Qualifizierung für Mitarbeiter aus dem Personalwesen, die ihre Kenntnisse im Personalbereich festigen und erweitern möchten.

Termine

Fortbildungsprüfungen Die bundeseinheitlichen Prüfungstermine für folgende Fortbildungsprüfungen für das Jahr 2015 finden Interessenten unter: www.suhl.ihk.de (Dok.-Nr. 14026)

26 Südthüringische Wirtschaft 3/2015

Der Lehrgang umfasst 140 Unterrichtsstunden und gliedert sich in drei Module: • Arbeitsrecht • Lohn- und Gehaltsabrechnung • Personalmanagement Beginn: 13.03.2015 Ort: IHK-Bildungszentrum, Suhl-Mäbendorf

Die Teilnehmer absolvieren am Ende des Lehrgangs einen lehrgangsinternen Test und erhalten mit erfolgreichem Bestehen ein Zertifikat der IHK Südthüringen.

Der Unterricht wird jeweils montags und mittwochs von 17:00 bis 20:15 Uhr und einmal im Monat samstags durchgeführt.

Beate Rammelt 03681 362-429 rammelt@suhl.ihk.de

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Ausbildereignung (AEVO) Betriebswirt Bilanzbuchhalter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen Handelsfachwirt Industriemeister Elektrotechnik Industriemeister Mechatronik

Ihr Ansprechpartner:

Industriemeister Metall Industriemeister, Teil 1 (Kunststoff, Glas) Polier Technischer Betriebswirt Technischer Fachwirt Wirtschaftsfachwirt


AUS- UND WEITERBILDUNG

Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen Geprüfte Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen arbeiten in verschiedenen Bereichen und Einrichtungen der Branche, insbesondere in ambulanten, stationären und teilstationären Einrichtungen, Organisationen, Institutionen und Verbänden oder sind selbstständig tätig. Sie lösen dabei eigenständig umfassende und verantwortliche Aufgaben der Planung, Führung, Organisation und Kontrolle unter Nutzung betriebswirtschaftlicher und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente. Die Qualifikation umfasst die Befähigung, den Dienstleistungsprozess auch als Wertschöpfungsprozess zu verstehen und eigenverantwortlich personal- und betriebswirtschaftliche Problemstellungen unter Beachtung umfassender Qualitäts-managementmaßnahmen einer zielgerichteten Lösung zuzuführen. Neue Strategien, Strukturen, Systeme, Prozesse oder Verhaltensweisen sind in der Organisation umzusetzen. Auszubildende, Mitarbeiter und Teams sollen motiviert und geleitet werden. Ferner ist nachzuweisen,

dass zur Gestaltung eines anforderungsgerechten Dienstleistungsprozesses die Möglichkeiten von interdisziplinärer Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sowie multiprofessioneller Teamarbeit erkannt und genutzt werden. Zur Steuerung und Optimierung aller betrieblichen Vorgänge sind ethische, soziale, wirtschaftliche, rechtliche und ökologische Grundsätze zu beachten sowie regionale, nationale und internationale Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.

• Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen, • Führen und Entwickeln von Personal, • Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen Zur Vorbereitung auf die anspruchsvolle IHKPrüfung bietet das Bildungszentrum der IHK Südthüringen ab 20. April 2015 einen Vorbereitungslehrgang an.

Geprüfte Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen verfügen über Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und Berufserfahrung erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über Kompetenzen in folgenden Bereichen: Ihr Ansprechpartner: • Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse, • Steuern von Qualitätsmanagementprozessen, • Gestalten von Schnittstellen und Projekten,

Katrin Pertig 03681 362-427 pertig@suhl.ihk.de

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Südthüringische Wirtschaft 3/2015 27


INNOVATION UND UMWELT

Auch Handel, Banken und Versicherungen betroffen! Die europäische Energieeffizienz-Richtlinie (RL 2012/27/EU, EED) schreibt für alle Unternehmen, die nicht der KMU-Definition unterliegen, verpflichtende Energieaudits vor. Mit einer Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) sollen die Pflichten aus der europäischen EED ins deutsche Recht übertragen werden. Nach dem Inkrafttreten des geänderten EDL-G, das im Frühjahr 2015 zu erwarten ist, müssen bis zum 5. Dezember 2015 alle Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern, einem Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro, regelmäßige Energieaudits durchführen. Für die Ermittlung des KMU-Status sind auch die Regelungen zu Partner- und verbundenen Unternehmen zu beachten. Die KMU-Definition und eine Anleitung zur Ermittlung des KMU-Status sind unter www.kfw.de (Formularnummer 600 000 0196) zu finden. Die Verpflichtung zu Energieaudits betrifft nicht nur das produzierende Gewerbe, sondern beispielsweise auch Handel, Banken und private Krankenhäuser. Die Energieaudits müssen die Anforderungen der DIN EN 16247-1 erfüllen, von qualifizierten Experten abgenommen werden und mindestens alle vier Jahre wiederholt werden. Energiemanagementsysteme nach DIN EN ISO 50001 und Umweltmanagementsysteme nach EMAS werden anerkannt, sodass Unternehmen, welche bereits die Möglichkeiten zur Steuerentlastung nach dem Energie- und Stromsteuergesetz (Spitzenausgleich) oder die Besondere Ausgleichsregelung des EEG in Anspruch genommen haben, von der Pflicht zur Durchführung von Energieaudits freigestellt werden.

Ihr Ansprechpartner: Dr. Janet Nußbicker-Lux 03681 362-174 nussbicker-lux@suhl.ihk.de

28 Südthüringische Wirtschaft 3/2015

Reach: Unterstützung für KMU zur Registrierung von Stoffen Bis zum 31. Mai 2018 läuft die Vorregistrierungsfrist für Stoffe, die in einer Menge von mindestens einer Tonne bis 100 Tonnen pro Jahr hergestellt oder importiert werden. Unternehmen wird empfohlen zu prüfen, ob sie von der nächsten Registrierungsfrist betroffen sind und die entsprechenden Vorbereitungen für Reach 2018 beginnen. Da die Verfahren erheblicher Vorlaufzeiten bedürfen, sollten diese bereits jetzt angegangen werden. Hilfe können insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) von der Europäischen Chemikalienagentur (Echa) erhalten, die eine Schritt-fürSchritt-Anleitung für das Registrierungsverfahren anbietet. Auch Unternehmen, die einen chemischen Stoff produzieren, importieren oder verarbeiten, sollten

prüfen, ob sie von Reach betroffen sind. Hilfestellung dazu wird beispielsweise auf der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin angeboten. Eine zeitnahe Prüfung ist zu empfehlen, denn registrierungspflichtige, aber nicht vorregistrierte, Stoffe dürfen nach Ablauf der Vorregistrierungspflicht nicht mehr hergestellt bzw. importiert werden. Als verarbeitendes Unternehmen fragen Sie deshalb Ihren Zulieferer bzw. Hersteller, ob der Stoff (vor-)registriert oder von der Registrierungspflicht ausgenommen ist. Weitere Informationen unter: echa.europa.eu/de/reach-2018 www.baua.de www.reach-clp-biozid-helpdesk.de

Nachrüstung von Diesel-Kfz mit Partikelfiltern Jetzt Förderung beantragen! Die Nachrüstung von Diesel-Pkw und DieselKraftfahrzeugen zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen mit Partikelfiltern wird vom Bundesumweltministerium mit 260 Euro gefördert. Die Anträge können seit 1. Februar 2015 gestellt werden. Es ist zu beachten, dass nachgerüstete Fahrzeuge einer besseren Schadstoffgruppe zugeordnet werden und entsprechend eine bessere Umweltplakette erhalten. Dies ist besonders relevant, wenn die höhere

Umweltplakette zur Einfahrt in die Umweltzone einer (Innen-)Stadt erforderlich ist. Die Anträge können an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. In elektronischer Form stehen die Antragsformulare unter www.bafa.de zur Verfügung. Schnell sein lohnt sich, denn die Anzahl der geförderten Nachrüstungen ist durch die bereitgestellten Fördermittel in Höhe von 30 Millionen Euro begrenzt.

Anhörung zu Hochwasser- und Gewässerschutz gestartet

© Manfred Schimmel/pixelio.de

Verpflichtende Energieaudits für Nicht-KMU bis 5. Dezember 2015

Ab sofort liegen die Entwürfe der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie für die Flussgebiete Elbe, Weser und Rhein u. a. in der Regionalstelle

der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) in Suhl aus und können im Internet unter www.thueringen.de/wrrl eingesehen werden. Außerdem wurden die Entwürfe der Hochwasserrisikomanagementpläne ausgelegt, die Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes beinhalten. Diese sind unter www.thueringen.de/hwrm einsehbar. Unternehmen in den aufgeführten Flussgebieten wird empfohlen, die eigene Betroffenheit zu prüfen und gegebenenfalls bis zum 22. Juni 2015 schriftlich Stellung zu nehmen. Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich gern an die IHK Südthüringen wenden.


Regionalmarketing

Das neuefür Veranstaltungsformat zur Thüringer Fachkräftegewinnung Kick-off „INDUSTRIE INTOUCH Wald“ 2015 und Imagepflege – Melden Sie Ihr Unternehmen jetzt an! Unternehmen können sich jetzt anmelden! Das im letzten Jahr erstmalig durchgeführte Veranstaltungsformat INDUSTRIE INTOUCH Thüringer Wald geht in die nächste Runde. Die sehr gute Resonanz und vor allem die ausgezeichneten Bewertungsnoten der Besucher und beteiligten Unternehmen für die Premiere gaben den Ausschlag für diese Entscheidung. Seit dem 16. Februar 2015 können sich Industrieunternehmen und industrienahe Dienstleister für die zweite Auflage anmelden. Die Teilnehmerzahl ist auf 30 limitiert. Die Firmen werden am 4. November 2015 unter dem Motto „Industrie zum Anfassen“ ihre Tore für interessierte Besucher öffnen und sich als zukunftsfähige Unternehmen und attraktive Arbeitgeber präsentieren. 1 195 Unternehmensbesuche in 24 Unternehmen und eine Weiterempfehlungsrate der Veranstaltung in Höhe von 99 Prozent der Besucher – das war die erfolgreiche Bilanz der Premiere von INDUSTRIE INTOUCH Thüringer Wald am 29. Oktober 2014.

Unternehmen für ihre Präsentation Ort hat Wald unterstützt die Gewinnung und Sicherung von Das Event INDUSTRIE INTOUCHvor Thüringer sichFachkräften im vergangenen Jahr bewährt. So steht und bietet für alle Industrieunternehmen und industrienahen Dienstleister im Thüres inger den Firmen offen, die Veranstaltung Wald wieder die ideale Plattform, sich als zukunftsfähiges Unternehmen und attraktiver Arbeitentsprechend ihrer Ziele als Tag der offenen in der Region Thüringer Wald zu erhöhen und sich mit geber zu präsentieren, die Bekanntheit Tür,anderen für Produkteinführungen, die EinweiUnternehmen zu für vernetzen. Begleitet von einer breit angelegten Marketingkampagne hung neuer Technik oder beispielsweise auch öffnen am 29. Oktober 2014 die teilnehmenden Firmen von 17:00 bis 22:00 Uhr ihre Türen und fürgewähren Azubi-Speed-Datings zu nutzen. Weise der Öffentlichkeit exklusive Einblicke hinter die Kulissen, auf ganz individuelle die Produktion oder in verschiedenste Berufe. Eine Neuerung, die auf vielseitigen Wunsch aufgenommen wurde, ist derINDUSTRIE auf 16:00 Uhr Die neue Veranstaltung INTOUCH vorgezogene Beginn der Veranstaltung. berücksichtigt die regionalen Bedürfnisse Dies insbesondere im Schülern, jungen dersollUnternehmen Thüringer Wald und AusbildungsPraktikumsplatzsuchenden bietet vieleund Vorteile: sowie deren Eltern entgegenkommen. Gerade • Direkte Kontakte zu potenziellen Fach- und für sieNachwuchskräften ist INDUSTRIE INTOUCH eine ideale Möglichkeit, sich live im Unternehmen über • Networking, Stakeholder-und Imagepflege Berufsbilder zu informieren und „Industrie • Vertiefung von Kontakten, z. B. nach zum Anfassen“ zu erleben. Berufsinformationsmessen • Individuelle Gestaltungsfreiheit bei der Der Anmeldezeitraum für Unternehmen Unternehmenspräsentation läuft bis 31. Mai 2015. Für Anmel• Koordinierung der Veranstaltung mit dungen bis zum 17. April Ansprechpartnern vor 2015 Ort gilt ein Frühbucherrabatt.

• Attraktives Leistungspaket mit geringem Organisationsaufwand • Starke öffentliche Wahrnehmung und hohe Präsenz in den Medien Wenn Sie Ihr Unternehmen bis zum 15. Mai 2014 anmelden, können Sie sich attraktive Konditionen sichern. Der endgültige Anmeldeschluss für Unternehmen ist der 30. Juni 2014. Weitere Informationen finden Sie unter: www.industrie-intouch.de.

Auch in diesem Jahr können die Unternehmen von einer breit angelegten Öffentlichkeitskampagne profitieren und haben so die Möglichkeit, ihre Bekanntheit in der Region Thüringer Wald zu HPT Hochwertige Pharmatechnik erhöhen und sich mit anderen Unternehmen zu GmbH Co.individuelle KG, Neuhaus/Rwg. vernetzen.&Die Gestaltungsfreiheit der

Schon der ständig ersten Anmeldewoche haben und wirinsind auf der Suche nach engagierWir sind uns einerseits unserer Verantwortung zur sich 13 Unternehmenfür eine Teilnahme ten Fachkräften. Zudem verfügt unser Unternehmen Sicherung der Arbeitsplätze bewusst und andererentschieden. Traut, Präsident der IHK Südthüringen und Vorsitzender über eine Produktion, die nicht nur für unsere Dr. Peterseits haben wir erkannt, dass dies nur mit guten

„Die HPT Hochwertige Pharmatechnik GmbH & Co. KG ist ein mittelständischer konzernunabhängiger Systemlieferant für Primärpackmittel aus Kunststoff, der unter kontrollierten ReinraumbeZeigen dass Ihre Firma läuft! dingungenSie, Komplettverpackungen für Pharmazie, Diagnostik sowie Einzelteile und Baugruppen für die Medizintechnik herstellt.

technisierten Umfeld gemäß den Grundsätzen einer guten Herstellungspraxis (GMP) produziert. Uns ist sehr daran gelegen, unser außergewöhnliches Werk auch in INDUSTRIE INTOUCH vorzustellen.“

und ihren Menschen zeigen. Wir bieten sowohl im technischen als auch im kaufmännischen Bereich über Aus- und Weiterbildung interessante Alternativen für potenzielle Interessenten.

Weitere Infos: www.hpt.info

Als einen der größten Arbeitgeber in Neuhaus am Rennweg ist INDUSTRIE INTOUCH Thüringer Wald ein ausgezeichnetes Format, um uns als attraktives und innovatives Unternehmen zu präsentieren. Qualifizierte Mitarbeiter sind unser größtes Kapital

SonnPlast GmbH, Sonneberg

Für uns ist die Teilnahme an diesem Projekt sehr wichtig und wir wünschen allen Beteiligten einen erfolgreichen Verlauf. Wir freuen uns auf Ihr Interesse und einen interessanten Erfahrungsaustausch mit Ihnen getreu unserem Motto: Start your career with plastics and more!“

WIR SIND DABEI:

des veranstaltenden forum Thüringer Wald e. V., gibt den Anstoß Region etwas ganz besonderes darstellt, denn hier Fachleuten und Mitarbeitern gelingen kann. Ferner Weitere Informationen unter: Reinraumbedin- für INDUSTRIE INTOUCH Thüringer Wald 2015 und lädt die regiowird unter streng kontrollierten möchten wir über dieses Veranstaltungsformat www.industrie-intouch.de nalen Unternehmen ein, dabei zu sein. gungen auf modernsten Anlagen und in einem hoch natürlich auch unsere Nähe zur Region Sonneberg

Thüringer Wald Firmenlauf am 26. August 2015

Der Trend zum Laufen ist auch in den Unternehmen unserer Region als gesundheitsfördernde Maßnahme angekommen. Fitte Mitarbeiter und ein motiviertes Team bringen der Firma neuen Schwung, steigern die Produktivität sowie Qualität und stärken die eigene Wettbewerbsfähigkeit. Da ist es nicht verwunderlich, dass der Thüringer Wald Firmenlauf seit seinem Start im Jahr 2010

„Die Sonnplast GmbH ist ein kunststoffverarbeitendes Unternehmen in Sonneberg, das mit fast 300 Mitarbeitern durch technologische führende Prozesse Teile und Baugruppen für namhafte Kunden der Automobilbranche produziert. Unser Unternehmen ist sehr gut bei unseren Kunden platziert und wird diese erfolgreiche Position weiter ausbauen. jährlich Teilnahmerekorde und hohe Zuwachsraten verbuchen konnte.der Iminsolventen letzten JahrNS-Kunststoffwaren 3 329 Nach Übernahme Teilnehmer aus 250 Unternehmen am Start.am technik im März 2013, die seit ca. 20 Jahren Am 26. August 2015 geht der Thüringer Wald Standort präsent war, möchten wir die Gelegenheit Firmenlauf in die sechste Runde. In bewährter nutzen, unser „junges“ Unternehmen als wieder Weise fällt und um potenziellen 18:00 Uhr der Startschuss der erstarkten Arbeitgeber in in SüdDKB-Ski-ARENA in Oberhof. Die ca. 4,5 km lange thüringen zu präsentieren. Im März 2014 haben wir Strecke den Läufern Nordic Walkern unserenverspricht ersten Geburtstag feiernund können.

Weitere Infos: www.sonnplast.de

wieder ein außergewöhnliches Lauferlebnis im Kreise der Kollegen. Neu in diesem Jahr ist das mit Blick auf die Streckenkapazität festgelegte Teilnehmerlimit von 4 000 Firmenläufern. Melden Sie sich rechtzeitig an. Weitere Informationen unter: www.thueringer-wald-firmenlauf.de.

Geschäftsführer Karl-Heinz Sladek Geschäftsführer Christoph Müller Ihr Ansprechpartner: Cornelia Grimm Regionalmanagerin 03681 362-231 grimm@forum-thueringer-wald.de

26 Südthüringische Wirtschaft 5/2014


INTERNATIONAL

Freihandelsabkommen TTIP vor dem Durchbruch!

© w.r.wagner/pixelio.de © Hiero/pixelio.de

Gemeinsamer Markt mit den USA nutzt vor allem dem Mittelstand

Seit Juli 2013 verhandeln die EU und die USA über eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (Transatlantic Trade and Investment Partnership, kurz: TTIP). Zwei Teile der Welt, die historisch, kulturell und wirtschaftlich viel gemeinsam haben, wollen enger zusammengehen – die USA und die EU. Eine Freihandelszone von San Francisco bis Bukarest ist geplant: ein offenerer Markt für über 800 Millionen Menschen, die mehr als ein Drittel der Weltwirtschaftsleistung verkörpern.

Dienstleistungsverkehr tiefgreifend dereguliert und liberalisiert werden soll. Auch eine Harmonisierung und gegenseitige Anerkennung von Normen und Standards soll erfolgen. Verstärken die USA und EU im Rahmen des TTIP ihre Zusammenarbeit hinsichtlich Normen, Regeln und Standards, ist dies wegweisend für den Welthandel. Andere Länder hätten einen starken Anreiz, diese Standards zu übernehmen und somit den Handel weltweit zu vereinfachen.

Dabei geht es nicht „nur“ um Ökonomie sondern auch um ein neues Wir-Gefühl, nicht zuletzt angesichts der zunehmenden Stärke Asiens. Es wird eine Wirtschaftspartnerschaft auf Augenhöhe, die große Chancen für mehr Investitionen, Innovationen und Arbeitsplätze eröffnet. Bereits heute sind die beiden größten Volkswirtschaften der Welt wirtschaftlich eng miteinander verflochten. So tauschen die EU und die USA jährlich Waren im Wert von knapp 500 Milliarden Euro aus. Die größten Anteile daran haben – auf beiden Seiten – Maschinen, Chemie-Produkte und Autos.

Doch wenn es um TTIP geht, kochen sofort die Emotionen hoch. Woran liegt das? Durch das Abkommen der EU mit den Amerikanern wird der größte Wirtschaftsraum der Welt entstehen. Kritiker des TTIP fürchten, Europa wäre der schwächere Partner, dessen Interessen zu kurz kommen könnten.

Um den Handel noch weiter zu intensivieren, sollen im Rahmen von TTIP Handelshemmnisse auf beiden Seiten des Atlantiks abgebaut werden. Da die Zölle im transatlantischen Handel bereits heute schon sehr niedrig sind – die Einfuhrzölle auf Industriegüter liegen in beiden Wirtschaftsräumen im Durchschnitt unter vier Prozent – richtet sich das Augenmerk auf einen umfangreichen Abbau der sogenannten nicht-tarifären Handelshemmnisse (non-tariff barriers, kurz: NTBs). Im Klartext bedeutet dies, dass der transatlantische Güter- und

30 Südthüringische Wirtschaft 3/2015

Wir sollten aber vielmehr darauf schauen, wer eigentlich besonders von freierem Handel profitieren würde. In Deutschland sind das ganz klar vor allem die kleinen und mittleren Unternehmen, die ihre Produkte dann ohne zusätzliche teure Zulassungsverfahren auch in den USA verkaufen können. Und es sind die Verbraucher, die mit einer besseren und günstigeren Auswahl rechnen könnten. Zu beachten ist auch, dass in vielen Regionen die Wirtschaft stärker zusammenwächst. Regionale Abkommen im pazifischen Raum verändern die handelspolitische Weltkarte. Ein transatlantischer Wirtschaftsraum wäre eine natürliche Antwort auf die Integration im Pazifik. Besonders heftig kritisiert wird der geplante Investitionsschutz. Der erlaubt es Firmen, im Fall von

Vertragsverletzungen im Ausland, vor ein internationales Schiedsgericht zu ziehen. Dazu sollte man wissen, dass der weltweit erste Vertrag dieser Art 1959 zwischen Deutschland und Pakistan unterzeichnet wurde und seitdem noch gut 130 solcher Abkommen unterschrieben worden sind. So ist es im Gegenteil eine historische Chance, einen hohen internationalen Standard in Bezug auf den Investitionsschutz zu „etablieren“. Und nicht nur beim Investitionsschutz kann TTIP, wenn es gut gemacht wird, global zu höheren Standards für Umwelt, Arbeitnehmer und Verbraucher führen – nämlich genau dann, wenn sich andere Staaten den neuen Regeln anschließen, die die USA und die EU vereinbart haben. Das geplante Freihandelsabkommen TTIP mit den USA nimmt Formen an. Interessierte können sich im Netz informieren. Die EU-Kommission hat im Januar 2015 etliche Verhandlungspapiere online gestellt unter: ec.europa.eu/trade.

Ihr Ansprechpartner: Hartmuth Röser 03681 362-223 roeser@suhl.ihk.de


RECHT

Sachkundeprüfung „Geprüfte(r) Finanzanlagenfachmann/-frau (IHK)“ Termine 2015 Um gewerbsmäßig Finanzanlagen gemäß § 34 f und h GewO vermitteln bzw. diesbezüglich beraten zu dürfen, ist im Rahmen des Erlaubnisantrags die erforderliche Sachkunde nachzuweisen. Dafür dient die Sachkundeprüfung zum Finanzanlagenfachmann/-frau (IHK). Auch 2015 führt die IHK Südthüringen die Sachkundeprüfung „Geprüfte(r) Finanzanlagen-fachmann/-frau (IHK) durch. Folgende Prüfungstermine sind geplant (vorbehaltlich ausreichender Anmeldungen): • 17. Juni 2015 • 16. September 2015 • 21. Oktober 2015 Bitte beachten Sie unbedingt den Anmeldeschluss! Dieser ist jeweils 30 Kalendertage vor dem Prüfungstermin. Der schriftliche Prüfungsteil findet bundesweit einheitlich jeweils mittwochs statt. Den praktischen Prüfungsteil führt die IHK Südthüringen voraussichtlich eine Woche nach der schriftlichen

Prüfung, abhängig von der Teilnehmerzahl, jeweils mittwochs und donnerstags durch. Bitte nutzen Sie für Ihre Anmeldung das Formular Anmeldung zur Sachkundeprüfung „Geprüfte(r) Finanzanlagenfachmann/-frau (IHK)“, welches unter www.suhl.ihk.de für Sie als Download zur Verfügung steht. Welche Möglichkeiten der Prüfungsvorbereitung gibt es?

Sachverständigengremium aktualisiert. Integriert wurden neue Lernziele und -inhalte bedingt durch die Vorgaben des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz – AIFM-UmsG). Dieser soll Ihnen als „Navigationssystem“ dienen, um ermitteln zu können, welche Lerninhalte zugrunde gelegt und in beiden Prüfungsteilen beherrscht werden müssen. Den DIHK-Rahmenstoffplan 2015 finden Sie ebenfalls unter www.suhl.ihk.de zum Download.

Die Vorbereitung auf die Prüfung ist grundsätzlich freigestellt. Sie kann durch Schulungsmaßnahmen, die von Weiterbildungseinrichtungen oder im Unternehmen angeboten werden, aber auch durch selbstständiges Lernen erfolgen. Die Lerninhalte der Sachkundeprüfung sind in einem Rahmenplan zusammengefasst. Der Rahmenplan für die Sachkundeprüfung „Geprüfte(r) Finanzanlagenfachmann/frau (IHK)“ wurde von dem zuständigen

Ihre Ansprechpartner: Kerstin Lippmann 03681 362-321 lippmann@suhl.ihk.de Christine Zohles 03681 362-412 zohles@suhl.ihk.de

Berufung von ehrenamtlichen Richtern © Thorben Wengert/pixelio.de

Für die Zeit vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2019 wurden auf Vorschlag der IHK Südthüringen vom Thüringer Landesarbeitsgericht nachstehende Arbeitgebervertreter als ehrenamtliche Richter am Arbeitsgericht Suhl berufen: • Johanna Büttner BestLabels GmbH, Meiningen

• Ulrike Kücker (Sozialgericht Gotha) OLYMPIA Personalleasing GmbH, Arnstadt Für die Zeit vom 1. März 2015 bis zum 29. Februar 2020

• Viktor Palamaryuk Thuringia Dental Chemie GmbH, Schmalkalden

• Sandro Krieg (Sozialgericht Meiningen) SK-Bau Sandro Krieg, Obermaßfeld

• Maik Peters BARMER GEK Suhl, Suhl

Haben Sie auch Interesse an der ehrenamtlichen Richtertätigkeit? Wir suchen permanent geeignete Persönlichkeiten für das Sozialgericht Meiningen. Melden Sie sich, wir informieren Sie gern.

• Andrea Volkmar Fuchs Gewürze Produktion GmbH, Schönbrunn Auf Vorschlag der IHK Südthüringen wurden vom Thüringer Landessozialgericht nachstehende Arbeitgebervertreter als ehrenamtliche Richter berufen:

• Thomas Kassner (Sozialgericht Meiningen) KOMMUNAL CONSULT DR. DOMMISCH UND KASSNER Steuerberatungsgesellschaft mbH, Schmalkalden

Für die Zeit vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2019 • Marlies Brenn (Sozialgericht Meiningen) Brenn-Blech GmbH, Breitungen

Ihre Ansprechpartner: Kerstin Lippmann 03681 362-321 lippmann@suhl.ihk.de

Cindy Funk 03681 362-202 funk@suhl.ihk.de

Südthüringische Wirtschaft 3/2015 31


RECHT

Die IHK Südthüringen führt monatlich eine Sprechstunde zu Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes durch. Hier erhalten interessierte IHK-Mitglieder eine kostenlose Erstberatung zu Fragen in Verbindung mit Marken, Patenten, Gebrauchs- und Geschmacksmustern, zum Verfahren und zu Kosten einschließlich Fördermöglichkeiten. Die Termine werden in der „Südthüringische Wirtschaft“ und auf der Internetseite der IHK Südthüringen unter www.suhl.ihk.de/ Veranstaltungen jeweils rechtzeitig bekannt gegeben. Im IHK-Bezirk ansässige Patent- bzw. Rechtsanwälte stellen sich dankenswerterweise für diese Tätigkeit zur Verfügung. Die Anmeldung zu den einzelnen Beratungsterminen ist erforderlich.

Die Termine für 2015 sind wie folgt geplant: 19.03. 16.04. 21.05. 18.06. 20.08. 17.09. 15.10. 19.11. 10.12.

Rechtsanwalt Dr. Frank Weihrauch Patentanwalt Dr. Hans-Dieter Schmalz Rechtsanwalt Dr. Frank Weihrauch Patentanwalt Dr. Hans-Dieter Schmalz Rechtsanwalt Dr. Frank Weihrauch Patentanwalt Dr. Hans-Dieter Schmalz Rechtsanwalt Dr. Frank Weihrauch Patentanwalt Dr. Hans-Dieter Schmalz Rechtsanwalt Dr. Frank Weihrauch

Ihr Ansprechpartner: Kerstin Lippmann 03681 362-321 lippmann@suhl.ihk.de

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PRAXIS-TIPP Der gesetzliche Mindestlohn © Andreas Hermsdorf/pixelio.de

Erfinderberatung in der IHK Südthüringen

Seit dem 1. Januar 2015 gilt bundesweit, bis auf wenige Ausnahmen, der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro brutto. Nach der Einführung sind praktische Fragen zur Umsetzung entstanden, die wir hier beantworten wollen:

Auftraggeberhaftung Was ist die Auftraggeberhaftung/ Generalunternehmerhaftung? Die Auftraggeberhaftung aus § 13 MiLoG soll die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns auch dort sicherstellen, wo ein beauftragter Unternehmer zur Erledigung seiner Aufgabe weitere Unternehmer einschaltet. Die Anwendung der Vorschrift setzt nach der bisherigen Rechtsprechung zur Parallelvorschrift im Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG) voraus, dass ein Unternehmer eine eigene vertragliche Pflicht zur Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen übernommen hat und zur Erfüllung dieser Pflicht einen zusätzlichen Unternehmer beauftragt. Ist dies gegeben, ordnet § 13 MiLoG die Haftung des ursprünglich beauftragten Unternehmers für die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns an. Der ursprüngliche Unternehmer hat auch dann für die Auszahlung des gesetzlichen Mindestlohns einzustehen, wenn der von ihm beauftragte Unternehmer wiederum noch einen Unternehmer zur Erledigung des Auftrages einsetzt. Damit trägt auch der Unternehmer am Anfang der Leistungskette das Risiko der gesetzlichen Mindestlohnvergütung für alle nachfolgend in dieses Verhältnis eingebundenen Unternehmer. § 13 MiLoG verweist auf § 14 des ArbeitnehmerEntsendegesetzes. Dieser hat folgenden Wortlaut: „Ein Unternehmer, der einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen beauftragt, haftet für die Verpflichtungen dieses Unternehmers, eines Nachunternehmers oder eines von dem Unternehmer oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleihers zur Zahlung des Mindestentgelts an Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer zur Zahlung von Beiträgen an eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien nach § 8 wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat.“

Das heißt, durch den Verweis auf § 14 AEntG wird allgemein eine Einstandspflicht für alle Unternehmen (Auftraggeber) begründet, die sich bei der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen Dritter (Auftragnehmer) bedienen. Konkret heißt das, dass ein Unternehmer, der einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen beauftragt, wie ein Bürge haftet, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat – und das für die Zahlung des Mindestlohnes durch: • die von ihm beauftragten Werk- und Dienstleistungsunternehmer (Auftragnehmer), • eines vom Auftragnehmer beauftragten weiteren Auftragnehmers (Nachunternehmer) oder • eines vom Auftragnehmer oder Nachauftragnehmer beauftragten Verleihers. Für die Haftung kommt es nicht auf Verschulden an. Überträgt man die Rechtsprechung zum AEntG in der Baubranche auf das MiLoG, dürfte diese Haftung dann greifen, wenn Sub- bzw. Nachunternehmer Leistungspflichten des General-/ Hauptunternehmers erfüllen. Das gilt, wenn also eine Werk- oder Dienstleistung nicht mit eigenen Arbeitskräften erledigt wird, sondern sich der Unternehmer zur Erfüllung seiner Verpflichtung eines oder mehrerer Subunternehmer bedient. Der Einsatz des Subunternehmers müsste dann für die eigene wirtschaftliche Tätigkeit genutzt werden. Um das Risiko der Inanspruchnahme zu minimieren empfiehlt sich Folgendes: • sorgfältige Auswahl des Auftragnehmers auf möglichst seriöse und/oder bekannte Anbieter, • Plausibilitätsprüfung des Angebots des Auftragnehmers: Kann die angefragte Leistung bei Zahlung des Mindestlohns vom Auftragnehmer gewinnbringend erbracht werden?


RECHT • Aufnahme einer Garantie des Auftragnehmers über die stetige und fristgerechte Zahlung des Mindestlohns im Vertrag, ggf. zusätzlich versehen mit einer Vertragsstrafe, • Verpflichtung des Auftragnehmers, bei Einsatz von Nachunternehmern dafür zu sorgen, dass diese sich ebenfalls zur Zahlung des Mindestlohns vertraglich verpflichten und ihrerseits bei Einsatz weiterer Nachunternehmer die Verpflichtung ebenfalls vertraglich aufnehmen, • Vereinbarung einer Verpflichtung des Auftragnehmers zum regelmäßigen (monatlichen) Nachweis über die Zahlung des Mindestlohns und Überprüfung der Nachweise durch den Auftraggeber; diese ggf. zusätzlich versehen mit einer Vertragsstrafe, • Vereinbarung eines Informations- oder sogar Zustimmungserfordernisses für den Einsatz von Nachunternehmern durch den Auftragnehmer, • Verpflichtung des Auftragnehmers, seinerseits nur seriöse oder bekannte Nachunternehmer einzusetzen – hier könnten dem Auftragnehmer in Form eines Kriterienkataloges detaillierte Vorgaben gemacht werden, wie die Auswahl zu erfolgen hat, • Stellung einer verwertbaren Sicherheitsleistung für das Haftungsrisiko durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber, • Vereinbarung, dass der Auftragnehmer zu Gunsten des Auftraggebers für jede Inanspruchnahme nach § 13 MiLoG alle damit zusammenhängenden Kosten als Garantie übernimmt, • Vereinbarung eines Sonderkündigungsrechts zu Gunsten des Auftraggebers für den Fall des Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz und/oder die in diesem Zusammenhang vereinbarten Pflichten des Auftragnehmers. Formulierungsvorschlag: „Der Auftragnehmer/Subunternehmer erklärt, dass er die jeweils gültigen Bestimmungen des Mindestlohngesetzes beachtet und während der Vertragsdauer beachten wird. Auf Verlangen des Auftraggebers ist der Auftragnehmer verpflichtet, hierüber jederzeit aktuelle Nachweise, insbesondere im Hinblick auf die Zahlung der Mindestlöhne, dem Auftraggeber zu übergeben. Der Auftraggeber ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung bis zur Vorlage entsprechender Nachweise auf Verlangen einzubehalten. Der Auftragnehmer hat die Leistung grundsätzlich selbst auszuführen. Eine Übertragung auf Nachunternehmer ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Nachunternehmer ist in keinem Fall berechtigt, die ihm übertragenen Leistungen oder Teilleistungen auf weitere Nachunternehmer zu übertragen. Darüber hat der Auftragnehmer aufzuklären.“

Aufzeichnungspflicht Wer muss die Arbeitszeiten (Aufzeichnungspflicht) nachweisen? Bei der Beschäftigung von Minijobbern im Sinne von § 8 Absatz 1 SGB IV – aber nicht in Privathaushalten, die von der Nachweispflicht ausgenommen wurden (§ 8a SGB IV) – sind die Arbeitszeiten vom Arbeitgeber aufzuzeichnen

und auf Verlangen der Zollbehörden im Rahmen einer Prüfung nachzuweisen. Ebenso müssen Arbeitgeber in den Wirtschaftssektoren des § 2 a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz die Arbeitszeiten nachweisen.

Südthüringische Wirtschaft Herausgeber:

Reicht es aus, wenn sämtliche Unterlagen beim Steuerberater, Lohnbuchhalter usw. aufbewahrt werden? Ja. Nach § 16 MiLoG kann der Arbeitgeber grundsätzlich bestimmen, an welchem Ort im Inland die erforderlichen Unterlagen bereitgehalten werden. Als Bereithaltungsort wird häufig der Steuerberater bestimmt. Das Verlangen der Prüfbehörde, die Unterlagen auch am Ort der Beschäftigung bereitzuhalten, ist die Ausnahme.

Industrie- und Handelskammer Südthüringen, Hauptstraße 33, 98529 Suhl-Mäbendorf Telefon: 03681 362-0 Telefax: 03681 362-100 Internet: www.suhl.ihk.de E-Mail: info@suhl.ihk.de

Kontrollen

Redaktion:

Wer kontrolliert die Einhaltung der Mindestlöhne? Die Kontrolle liegt, wie bereits bei den Branchenmindestlöhnen, bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Bundeszollverwaltung. Vor Ort werden die Betriebsprüfungen durch die Hauptzollämter durchgeführt. Unterstützt werden die Prüfer insbesondere durch die Agenturen für Arbeit, die Rentenversicherungsträger, die Arbeitsschutzbehörden und die Finanzbehörden. Erkennbar sind die Prüfer meist an der Dienstkleidung. Allerdings weisen sie sich auch durch eine Dienstmarke oder einen Dienstausweis aus. Die Prüfer sind berechtigt, Geschäftsräume und Grundstücke des Arbeitgebers, des Auftraggebers oder eines Entleihers zu betreten und Einsicht in Arbeitsverträge und Geschäftsunterlagen zu nehmen sowie Auskünfte zu verlangen. In puncto Mindestlohn möchte der Zoll dann vom Unternehmen Arbeitsverträge, Arbeitszeitnachweise, Stundenaufzeichnungen, Lohnabrechnungen und Nachweise über erfolgte Lohnzahlungen sehen. Sollte das wegen Abwesenheit der zuständigen Personen nicht möglich sein und erweckt das Unternehmen nicht den Anschein einer Verdunklungsgefahr, setzt der Zoll auch Fristen zur Nachlieferung der Unterlagen. Wer nicht liefern kann und keinen nachweisbaren Mindestlohn zahlt, riskiert Bußgelder bis zu einer Höhe von 500.000 Euro – und gegebenenfalls ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Straftat. Um die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns wirksam kontrollieren zu können, sollen bei der FKS 1 600 neue Stellen geschaffen werden. Erfolgen die Kontrollen anlass- bzw. hinweisbezogen? Der Zoll wird im Rahmen eines risikoorientierten Prüfansatzes verstärkt Ballungszentren und Schwerpunktbranchen kontrollieren. Bei der Entscheidung über Schwerpunktprüfungen werden auch die Anzeigen von Bürgern oder Unternehmen berücksichtigt. Die Häufigkeit einer Prüfung hängt davon ab, wie wahrscheinlich eine Mindestlohnverletzung ist.

Ihr Ansprechpartner: Holger Fischer 03681 362-114 fischerh@suhl.ihk.de

Druckauflage: 11150 Exemplare (IVW geprüft) Erscheinungsweise: Neunmal jährlich Herausgabedatum: 06.03.2015

Dipl.-Medienwiss. Jana Kummer E-Mail: kummer@suhl.ihk.de Dipl.-Ök.-Päd. Birgit Hartwig E-Mail: hartwig@suhl.ihk.de Titelbild: © IHK Südthüringen Anzeigen und Verlag: Prüfer Medienmarketing Endriß & Rosenberger GmbH Schlösserstr. 39, 99084 Erfurt Tel. 0361 5668194, Fax 5668196 Anzeigenverwaltung: Gudrun Wenske Anzeigenleiter: Achim Hartkopf medienmarketing.erfurt@pruefer.com www.pruefer.com Anzeigenschluss: Am 10. des Vormonats Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 1 ab August 2014 Beihefterhinweis: Fa. LEXWARE Layout/Druck: Druckhaus Gera GmbH Jacob-A.-Morand-Straße 16 07552 Gera Mit Namen oder Signum gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der IHK Südthüringen wieder. Zur sprachlichen Vereinfachung und besseren Lesbarkeit wird bei Formulierungen, die sich auf Personen beziehen, auf die ausdrückliche Nennung der weiblichen Form verzichtet. „Südthüringische Wirtschaft" ist das offizielle Mitteilungsblatt der IHK Südthüringen. Der Bezug der IHK-Zeitschrift erfolgt im Rahmen der grundsätzlichen Beitragspflicht als Mitglied der IHK.

Haftung und Urheberrecht: Der Inhalt dieses Heftes wurde sorgfältig erarbeitet. Herausgeber, Redaktion, Autoren und Verlag übernehmen dennoch keine Haftung für die Richtigkeit von Angaben und Hinweisen sowie für mögliche Druckfehler. Nachdruck nur mit Genehmigung und Quellenangabe.

Südthüringische Wirtschaft 3/2015 33



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