Urlaubslotse 2013

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urlaubslotse 2013 Ferien mit Gottes Wort Jungschar Jungenschaft M채dchen Erwachsene Mitarbeiter

Veranstalter: Fachausschuss f체r b체ndische Jugendarbeit im CVJM-Westbund CVJM-Westbund Rheinland-Saar CVJM-Kreisverband Oberberg CVJM Gohfeld


herzliche einladung

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„Wir haben hier keine bleibende Stadt, sondern die zukünftige suchen wir.“ Hebräer 13, 14 ( Jahreslosung 2013) Aufbruch – so könnte man den Urlaubslotsen 2013 auch überschreiben. Von den ersten Tagen des neuen Jahres bis zu den letzten Tagen im Dezember werden in allen Ferien Freizeiten, Lager, Schulungen und Seminare angeboten. Dort gibt es Gelegenheit sich zu treffen, sich kennen zu lernen oder sich wieder zu sehen. Auf – zu neuen Zielen und eine persönliche Herausforderung annehmen, das bedeutet es, sich zu unseren Angeboten anzumelden. 14 Tage zum ersten Mal alleine zur Jungscharfreizeit oder gar ins Zeltlager. Es ist nicht einfach Gewohntes und Liebgewonnenes hinter sich zu lassen. Und doch, wer es wagt und sich auf den Weg macht, kehrt bereichert und beschenkt nach Hause zurück. Aus dem Hebräerbrief stammt die Jahreslosung für das Jahr 2013. Sie passt gut zu unseren Freizeit- und Ferienangeboten. Wir lernen aufzubrechen, das Vergängliche hinter uns zu lassen und Zukunftsweisendes, Beständiges zu suchen. Dies tun wir in der großen Gemeinschaft Gleichgesinnter unter Begleitung und Anleitung von engagierten, ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen, dafür, dass Ihre Kinder und Jugendlichen oder Sie selbst mit uns auf diese Reisen und Abenteuer gehen. Denn wir dürfen dies wissen: Jesus Christus geht mit und ist dabei, wenn wir unterwegs sind. ER ist an unserer Seite und rüstet uns aus und zu, damit wir als Gesegnete nach Hause kommen dürfen. Die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freuen sich auf Ihre/ eure Kinder und Jugendlichen, sie freuen sich, wenn Sie und ihr dabei seid. Herzliche Einladung!

Christian Reifert Vorsitzender des Fachausschusses für bündische Jugendarbeit im CVJM-Westbund


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über den tag hinaus

Abenteuer ohne Ende Im Folgenden wird eingeladen zu Zeltlagern und Hausfreizeiten, Seminaren und Treffen. Jungen und Mädchen fahren gern mit anderen zusammen los, weil das Abenteuer, neue Freunde, Spaß und Gemeinschaft bedeutet. Aber dieses Heft ist mehr als ein Reiseprospekt, der für eine oder zwei Wochen großartige Ferien verspricht. Überall in Deutschland gibt es Gruppen von Jungen und Mädchen, die sich jede Woche treffen um zusammen auf Gottes Wort zu hören, zu spielen, zu singen und spannende Geschichten zu hören. Die überwiegende Zahl der Teilnehmer und Mitarbeiter der Freizeiten, zu denen wir im Folgenden einladen, gehört zu solchen CVJM-Gruppen. Unser Leben mit Jesus Christus und unsere Gemeinschaft im Glauben an ihn sind uns wertvoll. Sie sind kein vorübergehender Sommerspaß, der mit dem letzten Funken des Lagerfeuers verglüht. Und auch unsere Gäste möchten wir einladen, sich auf das Gruppenleben zu Hause und – vor allem – auf ein Leben mit Jesus einzulassen. Auf das Abenteuer ohne Ende.

Zu den Freizeiten finden Sie folgende Informationen: T:

Teilnehmer

Z:

Zeit (An- und Abreisetag)

O:

Ort, Anschrift des Hauses, Zeltplatzes etc.

P:

Gesamtpreis, fällig vier Wochen vor Freizeitbeginn

L:

Leistungen, die im Freizeitpreis enthalten sind

M:

Mitarbeiter für Leitung und Betreuung

A:

Anmeldungen; bitte Termin und Anschrift beachten!

K:

Konto für Ihre Überweisungen

G:

Anmeldegebühren, die mit der Anmeldung fällig werden (bitte bei der Restzahlung vom Gesamtpreis abziehen)


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biblisch-bündische jugendarbeit

Unsere Gruppen Wir unterscheiden Angebote für folgende Altersgruppen: Jungschar

für Jungen von 9 – 13 Jahren

Jungschar

für Mädchen von 9 – 13 Jahren

Jungenschaft

für Jungen von 14 – 16 Jahren

Mädchenschaft

für Mädchen von 14 – 16 Jahren Mitarbeiter Mitarbeiterinnen Junge Erwachsene

Absichtlich sind die Gruppen für Jungen und Mädchen getrennt, weil wir überzeugt sind, dass wir ihnen auf diese Weise besser gerecht werden können.

Häuptlinge ohne Adlerfedern Jungschar ist kein Programmangebot, das passiv wahrgenommen wird, sondern eine Gemeinschaft von Jungscharlern und Mitarbeitern. Ein Zeichen, an dem diese Gemeinschaft sichtbar wird, sind unsere Fahrtenhemden und Halstücher, die wir tragen, wenn wir uns treffen. Die Gruppe bietet den Jungen und Mädchen viele Möglichkeiten sich einzusetzen und selbst zum Gelingen beizutragen. Besonders deutlich wird dies bei den „Häuptlingen“, die für eine Kleingruppe verantwortlich sind. Diese Kleingruppen sind Teil der Jungschar, sie bilden während der Spiele eine Mannschaft und können auch nur gemeinsam den Gruppenwettkampf für die treuesten und besten Jungscharler gewinnen. Die Kleingruppen und ihre Häuptlinge sind es, die dafür sorgen, dass auch in einer großen Jungschar niemand „untergeht“. Die Häuptlinge tragen zwar keinen Federschmuck (eigentlich haben sie auch gar nichts mit Indianern zu tun, „Häuptlinge“ oder „Hauptleute“ gab es auch schon im alten Israel, bei den Germanen und eigentlich überall, wo Menschen zusammenleben), aber erkennen kann man sie trotzdem: An ihrem Halstuch tragen sie einen bunten Streifen. Und sie sind stolz auf ihre Aufgabe und auf ihre Gruppe (und die Gruppe auf sie).


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Wir werden immer besser Nach der Jungscharzeit kommt die Einladung in Jungenschaft oder Mädchenkreis. Jetzt ist mehr Verantwortung und mehr Erlebnis für alle möglich. Weil die Mitglieder der Gruppen selbstständiger werden, suchen sie Vorbilder für ihre Lebensplanung und ihren Alltag – und wollen es auch mit dem Glauben an Jesus Christus genauer wissen. Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des CVJM haben in ihrer eigenen Mädchenkreisoder Jungenschaftszeit begonnen in anderen Gruppen mitzuarbeiten.

Barfuß über die schönsten Wiesen des Jahres Höhepunkt des Jahres ist das Zeltlager im Sommer. Hier haben wir viel mehr Zeit für unsere Unternehmungen und erleben nicht nur Gruppenstunden, sondern auch „Alltag“ zusammen. Ziel ist die Glaubens- und Lebensgemeinschaft über den Tag hinaus. Deshalb sind Singen und Beten, das Lesen in der Bibel und das Fragen nach Gottes Willen das Erste und Letzte, was wir jeden Tag gemeinsam tun. Bei den Bibelarbeiten soll nicht nur Wissen über die biblischen Berichte angesammelt werden, sondern wir glauben, dass Jesus Christus auch Jungen und Mädchen im Jungscharalter in seine Nachfolge ruft. Wenn Jungscharler sich entschließen die Halstuchprüfung abzulegen (Fahrtenhemden werden verkauft, Halstücher werden im Lager feierlich verliehen), zeigen sie damit im Zeltlager und später zu Hause, dass sie zu dieser Gemeinschaft gehören wollen. Das Leben im Zeltlager ist bewusst einfach und frei: zwei Wochen lang unabhängig von Strom, Telefon, Kiosk, Cola und Fernseher! Den ganzen Tag findet das Programm im Freien statt und jeden Abend brennt ein Lagerfeuer. Vieles erleben die Jungen und Mädchen hier zum ersten Mal oder doch besonders intensiv: das Wetter und seine Vorzeichen, die Wiese und den Erdboden unter den Fußsohlen, den Abendtau, den Sternenhimmel, wie er in der Stadt nicht zu sehen ist, und die Geräusche im Wald, die den ganzen Tag nicht zu hören waren und während der Nachtwache plötzlich so nahe scheinen … Die Jungscharzeltlager folgen einer großen Spielidee: Edle Ritter, tapfere Mannen und kühne Knappen messen ihre Kräfte in Turnieren, halten Festmahle im Rittersaal und treffen sich zu nächtlichen Kapitelsitzungen bei Fackelschein.


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biblisch-bündische jugendarbeit

Im Lauf dieses Spiels haben sich die Jungscharler und Mitarbeiter mit den Jahren einen Schatz von Erfahrungen, ritterlicher Ausrüstung, Wissen über die Ritterorden und ihre Geschichte, geheimnisvollen Besitzungen und wohlklingenden Titeln angesammelt.

Mitarbeiten kann man lernen Für Jungen und Mädchen, die im CVJM mitarbeiten möchten, gibt es das Angebot von Häuptlingsfreizeiten, Seminaren für junge Mitarbeiter und Mitarbeiterkursen. Das Programm reicht von Kirchengeschichte und Bibelkunde bis hin zur Orientierung in der Natur, Erster Hilfe und vielen praktischen Fähigkeiten, die beim großen Waldlauf unter Beweis gestellt werden müssen. Hier kann man viel lernen, um ein guter Mitarbeiter zu werden und zu bleiben, aber vor allem trifft sich hier die Gemeinschaft von Brüdern und Schwestern, die an verschiedenen Orten stehen und trotzdem gemeinsam am Reich Gottes bauen wollen.

Sz˝ oke és barna fiúk Mit der Öffnung des ehemaligen Ostblocks bekamen wir eine besondere Aufgabe und eine besondere Bereicherung: An vielen Zeltlagern und Seminaren nehmen Mädchen und Jungen aus Ungarn teil.

Das Abenteuer wartet schon Eigentlich müsste noch viel geschrieben werden über den Lageralltag mit Kakao, Ordnungswettkampf und Sängerwettstreit, über Lederhosen, Ordensmäntel und Kuscheltiere … Aber vielleicht haben wir unser Ziel schon erreicht: Neugierig zu machen auf die Freizeiten und Veranstaltungen in diesem Heft. Gäste sind uns herzlich willkommen. Das Abenteuer wartet schon.


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Die „normalen“ Lagertage sind so aufgebaut: morgens, nach der Bibelarbeit, Spiele auf dem Platz und nachmittags Unternehmungen im Wald oder unterwegs. Abends brennt das Lagerfeuer. Und dann gibt es noch den großen Waldlauf, die Tagesfahrt, die Tageswanderung, die Lagerbegegnung …

Ein Tag auf der Häuptlingsfreizeit In den verschiedenen Arbeitsgruppen gibt es jede Menge zu lernen. Abends ist Jungscharprogramm mit Singen, Spielen und einer spannenden Fortsetzungsgeschichte.


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tage echter freude

In 4 Tagen einmal um die Welt Du bist der Meinung, dass das nicht geht? Dann komm mit und erlebe eine spannende Weltreise in nur 4 Tagen. Wir wollen unsere Weltreise am Freitag starten und machen uns auf, ferne Länder und Sitten zu erkunden. Tagsüber spielen wir wie in Afrika, essen wie in Amerika und haben Sportwettkämpfe wie in Europa. Abends lauschen wir der spannenden Geschichte. Es erwarten dich viel Programm und eine Menge Spaß, so dass die Zeit wie im Flug vergehen wird. Natürlich werden wir auch in Bibelarbeiten und Andachten auf Gottes Wort hören und erfahren, wie Gott mit einem Menschen auf Reisen geht. Die „Tage echter Freude“ sind ideal für Jungscharler, die einen passenden Einstieg in unsere Freizeitwelt suchen – aber auch für alte Lagerhasen ein tolles Event.. Wir freuen uns auf die gemeinsame Zeit mit dir und grüßen: Mit Jesus Christus – mutig voran! T:

Mädchen und Jungen im Alter von 9 – 13 Jahren, Mindestteilnehmerzahl: 20 Personen

Z:

8. – 11. Februar 2013

O:

Kloster Schönau in Strüth (Mädchen) CVJM Freizeitheim Lindenmühle, 56368 Ergeshausen/Taunus ( Jungen)

P:

€ 50,– für CVJM-Mitglieder, € 55,– für Nicht-Mitglieder

L:

Unterkunft, Verpflegung, Programm

M:

Deborah Trapp (Mädchen), Martin Hamsch ( Jungen) und Mitarbeiterteam

A:

bis zum 31. Januar 2013 an: buendisch@cvjm-westbund.de

K:

Der Freizeitbeitrag wird an Ort und Stelle bezahlt (Kennziffer Mädchen 693007, Jungen 693008)

Veranstalter: CVJM-Westbund – Fachausschuss für bündische Jugendarbeit


JU über karneval

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Dreifelden? – Was ist das? – Wo ist das? – Was gibt es dort? Hier in dem genialen Freizeitheim mitten im Herzen von Deutschland (Westerwald) hast du die besondere Gelegenheit Karneval anders zu erleben. Du triffst auf Jungen in deinem Alter, welche echte Gemeinschaft erleben wollen. Diese Gemeinschaft ist geprägt von Action, Sport, Geländespiel und legendären Hallenbadbesuchen. Vor allem werden wir in Bibelarbeiten, Morgenwachen und Abendausklängen von Jesus hören, denn er ist der Mittelpunkt unserer Gemeinschaft. Wir werden uns unter anderem mit der wichtigen Frage beschäftigen: „Was ist Vergebung?“ und: „Was ist Vergebung nicht?“ Lass dir diese Freizeit nicht entgehen! T:

Jungen im Alter von 13 – 17 Jahren

Z:

8. – 11. Februar 2013

O:

Dreifelden, Westerwald

P:

€ 55,–

L:

Unterkunft, Verpflegung, Programm

M:

Hendrik Stein und ein bewährtes Team von Mitarbeitern

A:

an: buendisch@cvjm-westbund.de

K:

Der Freizeitbeitrag wird an Ort und Stelle bezahlt (Kennziffer 693009)

Veranstalter: CVJM-Westbund – Fachausschuss für bündische Jugendarbeit


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häuptlingsfreizeit

Häuptlingsfreizeiten sind so etwas wie die ersten Semester der »Hohen Schule« in der Mitarbeit im CVJM. Das Hören auf Gottes Wort in den täglichen Bibelarbeiten und Andachten pragt diese Freizeit. In den abendlichen Gebetsgemeinschaften bringen wir Lob und Dank gemeinsam vor unseren Herrn. Eifrig wird auch die Waldläuferkunst geübt. Auf dem Lehrplan stehen: Bibelkunde und Andacht, Karte und Kompass, Knoten und Seiltechnik, Lagerkunst und Feuerstelle, Waldläuferzeichen, Werkzeugkunde und Frühsport, Erzählen und Geheimschriften, Erste Hilfe und Heraldik, Gruppenbuch und Häuptling. Natürlich blicken wir auch in die Geschichte Gottes mit seiner Kirche und dem CVJM. Nachmittags wird draußen geübt, was wir gelernt haben. Beim Karten- oder Kompasslauf, dem Bau einer Feuerstelle oder dem Aufbau einer Kohte hat jeder die Gelegenheit, sein Konnen unter Beweis zu stellen. Die Abende verbringen wir im »Rittersaal« mit fröhlichem Singen und Spielen. Eine spannende Fortsetzungsgeschichte und einige Gedanken zum Tag beschließen jeden der erlebnisreichen Tage. T:

Jungen und Mädchen von 10 – 14 Jahren, Mindestteilnehmerzahl pro Freizeit: 10 Personen

Z:

29. 12. 2012 – 5. 1. 2013 (Lindenmühle, Jungen, Leitung Günter Reinschmidt, Kennziffer 693003) 23. 3. – 30. 3. 2013 (Lindenmühle, Mädchen, Max Hamsch, K. 693005) 23. 3. – 30. 3. 2013 (Häger, Jungen, Klaus Volmer, K. 693004) 5. – 12. 10. 2013 (Lindenmühle, Mädchen, Deborah Trapp, K. 693006) 12. – 19. 10. 2013 (Lindenmühle, Jungen, Christian Reifert, K. 693027) 29. 12. 2013 – 5. 1. 2014 (Lindenmühle, Jungen, Günter Reinschmidt, K. 694003)

O:

Lindenmühle; Häger

P:

Lindenmühle: € 90,– Häger: € 99,–

L:

Unterricht, Programm, Unterkunft, Verpflegung

A:

bis sieben Tage vor Beginn an: buendisch@cvjm-westbund.de. Erfolgt keine Absage, gilt die Anmeldung als angenommen.

K:

Beitrag bitte passend zur Freizeit mitbringen

Veranstalter: CVJM-Westbund – Fachausschuss für bündische Jugendarbeit


seminar junger mitarbeiter

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Trimm dich fit für die Mitarbeit! Wir wollen uns im Namen Jesu Christi einsetzen für die uns anvertrauten Jungen und Mädchen. Wir wollen fähig werden, in Gruppenstunden, Zeltlagern und Freizeiten mitzuarbeiten und Verantwortung zu übernehmen. Viele haben schon in den Häuptlingsfreizeiten gelernt, sich für die Gruppe einzusetzen. Im Seminar junger Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen geht es weiter. In Stichworten: Klärung von Fragen des Christseins und des persönlichen Lebens – Durchführung von Spielprogrammen, Geländespielen und spannenden Geschichten – Zeltlagerkenntnisse, Orientierung in der Natur – und vieles mehr. Man gönnt sich so wenig – gönne dir diese Zeit der Gemeinschaft unter Gottes Wort. Gründonnerstag und Karfreitag werden auch dieses Mal wieder ein Höhepunkt des Seminars sein, wo wir dem gekreuzigten und auferstandenen Herrn Jesus Christus neu begegnen wollen. Wir sehen uns! T:

Jungen und Mädchen im Alter von 14 – 16 Jahren Mindestteilnehmerzahl: 10 Teilnehmer für jedes Seminar

Z:

Mädchen: 24. – 30. März 2013, Jungen: 23. – 30. März 2013

O:

Unnau/Westerwald ( Jungen) und Urbach/Westerwald (Mädchen)

P:

€ 85,–

L:

Unterkunft und Vollverpflegung, Schulungsprogramm

A:

bis spätestens zum 23. Februar 2013 an: buendisch@cvjm-westbund.de

M:

Peter Meiners, Richard Klose, Germo Zimmermann, Mirjam Fauth, Nazli Römer u. a.

K:

Der Seminarbeitrag wird an Ort und Stelle bezahlt (Kennziffer Mädchen 693011, Jungen 693012)

Veranstalter: CVJM-Westbund – Fachausschuss für bündische Jugendarbeit


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osterfreizeit

Ahoi, ahoi, Ihr Freibeuter! In diesem Jahr treffen sich die tapferen königlichen Freibeuter, die im Namen Ihrer Majestät Jagd auf feindliche Galeonen machen und das Gold ihres Königs vor Piraten und Korsaren beschützen. Willst du als namenloser Seeräuber auf deiner einsamen Insel sitzenbleiben oder aber mit anderen mutigen Jungen als Freibeuter des Königs ein echtes Abenteuer erleben? In der Lindenmühle erlebst du abenteuerliche Spiele und Wettkämpfe, spannende Geschichten und die Botschaft des Königs aller Könige: Jesus Christus, der dein Leben entern will. Also: Leinen los zur großen Fahrt! T:

Jungen zwischen 9 und 14 Jahren Mindestteilnehmerzahl: 20 Jungen

Z:

1. April (Ostermontag) bis 6. April 2013

O:

CVJM-Freizeitheim Lindenmühle, 56368 Ergeshausen/Taunus

P:

€ 70,– für CVJM-Mitglieder; € 80,– für Nicht-Mitglieder

L:

Unterkunft, Verpflegung, Programm

M:

Martin Hamsch (Leitung) und bewährte Mitarbeiter

A:

Bis zum 15. März 2013 an: buendisch@cvjm-westbund.dem

K:

Der Freizeitbeitrag wird an Ort und Stelle bezahlt (Kennziffer 693010).

Veranstalter: CVJM-Westbund – Fachausschuss für bündische Jugendarbeit


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ritter im westfalenland

Eilt herbei aus euren Burgen, zäumt eure Rosse, nehmt Abschied von euren Lieben und ergreift eure Schilde! Große Abenteuer erwarten euch jeden Tag – und jeden Abend die spannenden Geschichten. Morgens geht es früh aus den Federn, damit wir genügend Zeit für Geländespiele, Sport, Ausflüge, Wanderungen und Rittertage haben. Natürlich haben wir auch Zeit, auf Gottes Wort zu hören: In der Stillen Zeit und Bibelarbeit. So mache dich auf zum Hofe der Fürsten und erlebe eine tolle Gemeinschaft mit anderen Jungscharlern. Es wird wieder eine unvergessliche Zeit werden. Bist du dabei? Bewährte Mitarbeitende freuen sich auf dein Kommen! T:

Jungen im Alter von 8 – 13 Jahren

Z:

17. – 21. Mai 2013

O:

T:

Mädchen und Jungen im Alter von 8 – 13 Jahren, (Mindestteilnehmerzahl: 10)

Extertal

Z:

26. Oktober – 2. November 2013

P:

€ 43,– für CVJM-Mitglieder, € 45,– für Nicht-Mitglieder

O:

Freizeitheim Häger, 33848 Werther

M:

Andreas Begemann, Søren Zeine & Team

P:

€ 115,– für CVJM-Mitglieder, € 120,– für Nicht-Mitglieder

A:

an: buendisch@cvjm-westbund.de

M:

Nathalie Jouteux, Richard Klose, Søren Zeine & Team

K:

CVJM Gohfeld e.V., Kto. 230 134 649, BLZ: 494 501 20, Sparkasse Herford

A:

an: buendisch@cvjm-westbund.de

K:

Der Freizeitbeitrag wird an Ort und Stelle bezahlt (Kennziffer 693026)

V:

CVJM-Westbund – Fachausschuss für bündische Jugendarbeit

Veranstalter: CVJM Gohfeld. Veranstalter ist nicht der CVJM-Westbund. Es gelten von den in diesem Prospekt genannten Reisebedingungen abweichende Bedingungen. Deshalb benutzen Sie bitte das Formular »Buchungsinteresse«. Eine Anmeldemöglichkeit mit den dazugehörigen Reisebedigungen wird Ihnen dann zugesandt.


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jungschar-ritterlager

Ein Abenteuer der besonderen Art wartet auf dich! Hast du schon mal ein echtes Zeltlager erlebt? Echtes Lagerleben in toller Jungengemeinschaft auf einer schönen Waldwiese? Bei uns kannst du das erleben! Unsere Zelte stehen diesmal hoch überm Tale in der wildromantischen Fränkischen Schweiz. Edle Ritter und tapfere Mannen messen dort ihre Kräfte bei spannenden Wettkämpfen. Ritterspiele, Wald- und Geländespiele, Indiaca und Völkerball um die Lagermeisterschaft, Ausflüge in die Umgebung, Tagesfahrt und Schwimmbadbesuche lassen es bestimmt nicht langweilig werden. Jeden Abend erklingen zur Gitarre unsere Lieder am Lagerfeuer, ziehen Spiele und spannende Geschichten unterm Sternenhimmel dich in ihren Bann. Eine Zeit, die sicher unvergesslich bleiben wird. In Bibelarbeiten hören wir von Männern der Bibel, die tolle Abenteuer mit Gott erlebt haben, und erfahren dabei, wie Jesus auch uns zu sich einlädt! Unvergessliche Ferientage in toller Gemeinschaft erwarten dich! Bewährte Mitarbeiter aus den vergangenen Lagern freuen sich auf dein Kommen! T:

Jungen im Alter von 9 – 13 Jahren

Z:

Lager 1: 7. – 20. Juli 2013, Leitung Ulrich Rink, Kennziffer 693017 Lager 2: 20. Juli – 2. August 2013, Peter Meiners, Kennziffer 693018 Lager 3: 2. – 15. August 2013, Christian Reifert, Kennziffer 693019

O:

Lager 1: Pottenstein, Fränkische Schweiz Lager 2 und 3: Waischenfeld

P:

€ 165,– für CVJM-Mitglieder, € 199,– für Nicht-Mitglieder

L:

Fahrt von zentralen Orten, Unterkunft in Zelten, Verpflegung, Programm, Tagesfahrt, Besichtigungen, Eintrittsgelder

A:

an: buendisch@cvjm-westbund.de

M:

Ulrich Rink (Lager 1); Peter Meiners (Lager 2); Christian Reifert (Lager 3) & bewährte Mitarbeiter

K:

Fürstlich Castell’sche Bank, Konto-Nr.: 11 001 535, BLZ: 790 300 01

Veranstalter: CVJM-Westbund – Fachausschuss für bündische Jugendarbeit


mädchen-jungscharzeltlager

Es ist wieder so weit ... … die Sommerferien stehen an und damit auch das große Sommerzeltlager. Endlich wieder Zeit in der Natur verbringen – mit vielen Mädchen zusammen wollen wir zwei Wochen lang Gemeinschaft haben, Lieder singen, Wettkämpfe bestreiten, am Lagerfeuer sitzen und Gott loben. In diesen zwei Wochen werden wir auf den Spuren des Mittelalters wandeln. Wir werden in die Zeit des Mittelalters eintauchen und mit Rittern und Knappen vieles erleben. In den Bibelarbeiten werden wir vieles über Abraham und seinen Glauben zu Gott erfahren und sind gespannt, wie das auch für uns heute noch wichtig sein kann. Wir freuen uns, dass du dabei sein willst! Verbringe zwei wundervolle Wochen mit Gott und anderen Mädchen! Mit Jesus Christus – mutig voran! Deine Hannah Holka T:

Mädchen im Alter von 9 – 13 Jahren

Z:

20. Juli – 2. August 2013

O:

91278 Pottenstein

P:

€ 165,– für CVJM-Mitglieder € 199,– für Nicht-Mitglieder

L:

Fahrt von zentralen Orten, Unterkunft in Zelten, Verpflegung, Programm, Tagesfahrt, Besichtigungen, Eintrittsgelder

A:

Anmeldung an: buendisch@cvjm-westbund.de

M:

Hannah Holka und ein Team bewährter Mitarbeiterinnen

K:

Konto-Nr.: 11 001 535 Fürstlich Castell’sche Bank BLZ: 790 300 01, Kennziffer 693020

Veranstalter: CVJM-Westbund – Fachausschuss für bündische Jugendarbeit

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jungenschafts-kohtenlager

Volle Kraft voraus! Jetzt ist es wieder soweit! Der Sommer hat seinen Höhepunkt erreicht – und was könnte es Besseres geben, als diesen auf dem Jungenschafts-Kohtenlager zu erleben? Den Tag wirst du mit weiteren Jungen bei abwechslungsreichen Spielen, Fahrten und packenden Abenteuern in der sommerlichen Natur verbringen, während er dann abends am Lagerfeuer in Kohten (in denen wir auch übernachten), Jurten oder einfach unter freiem Himmel ausklingt. Langeweile ist auf dem Kohtenlager ein Fremdwort, denn bei diesem einfallsreichen Programm ist immer was los. Und da wir zu den Leuten gehören, die ihr Leben mit tiefem Sinn und Action leben möchten, lesen wir jeden Tag in Gottes Wort, um zu verstehen, wie ein sinnerfülltes Leben in der Praxis funktioniert und was das für konkrete Auswirkungen auf die eigene Zukunft hat. Du siehst, es handelt sich genau um die richtige Mischung, um zwei Wochen das zu erleben, wovon andere Leute nur träumen können: Auf dem Kohtenlager werden Träume wahr! T:

Jungen im Alter von 13 – 17 Jahren

Z:

20. Juli – 3. August 2013 (Leitung Malte Schilling, Kennziffer 693022) 3. – 17. August 2013 (Leitung Jonathan Lorenz, Kennziffer 693023)

O:

Gersfeld

P:

€ 210,– für CVJM-Mitglieder (sonst € 245,–)

A:

an: buendisch@cvjm-westbund.de

M:

Lager 1: Malte Schilling, Jörg Sorhage und Team; Lager 2: Jonathan Lorenz und Team

K:

Konto-Nr.: 11 001 535, Fürstlich Castell’sche Bank, BLZ 790 300 01

Veranstalter: CVJM-Westbund – Fachausschuss für bündische Jugendarbeit


mädchen-kohtenlager

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„Du zeigst mir den Weg, der zum Leben hinführt. Und wo du bist, hört die Freude nie auf. Aus deiner Hand kommt ewiges Glück.“ Psalm 16, 11

Der Sommer 2013 ruft! Endlich mal Zeit raus zu kommen. Zeit für neue Abenteuer und Außergewöhnliches. Zeit um neue Leute kennenzulernen. Zeit für Begegnungen mit Gott. Komm ins Mädchen-Kohtenlager! Dort erwarten dich nicht nur Abenteuer und neue Freundschaften. Sondern auch schwarze Zelte, Lagerfeuer, Gitarren, Singen, Natur pur und mittendrin Gott. Viel Zeit, um Gemeinschaft bei Bibelarbeiten, beim Singen, Spielen und Faulenzen zu erleben. Zwei Wochen Kohtenlager sind deine Chance, dein Leben zu bereichern. Lass dich überraschen, was im Sommer 2013 auf dem Programm steht. Zwei tolle Wochen erwarten dich! Also Anmelden, was sonst! Wir freuen uns auf dich! Deine Steffi & Team T:

Mädchen im Alter von 14 – 17 Jahren

Z:

20. Juli – 3. August 2013

O:

Hausen, Rhön

P:

€ 210,– für CVJM-Mitglieder € 245,– für Nicht-Mitglieder

A:

an: buendisch@cvjm-westbund.de

M:

Stefanie Punge, Jasmin Behrensmeier, Tanja Beschnitt und weitere bewährte Mitarbeiterinnen

K:

Konto-Nr.: 11 001 535, Fürstlich Castell’sche Bank, BLZ 790 300 01, Kennziffer 693021

Veranstalter: CVJM-Westbund – Fachausschuss für bündische Jugendarbeit


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freizeiten des cvjm oberbergisches land

Hallo Jungscharler! Wir laden dich herzlich zur Häuptlingsfreizeit und zum Ritterlager des CVJMKreisverband Oberberg ein. Zusammen mit vielen anderen Jungs in deinem Alter kannst du bei der Häuptlingsfreizeit spannende Dinge, wie Feuermachen, Knoten- und Seiltechnik, Schätzen und Messen, Bibelkunde und CVJM-Geschichte und noch vieles mehr lernen. Am Nachmittag probieren wir alles praktisch aus, was wir vormittags gelernt haben. In den Bibelarbeiten und bei leckerem Essen können wir uns für die Herausforderungen des Lebens stärken. Beim Ritterlager freuen sich jedes Jahr auf´s neue viele Jungen auf Abenteuer, Lagerfeuer, Wettkämpfe, gute Gemeinschaft und sportliche Herausforderungen. Alles das kannst du hier erleben! Hier kannst du dich mit anderen Mannen, tapferen Knappen, bewährten Edel- und Schildknappen fröhlich messen. Der Orden der Schwertbrüder, der Templer und der Deutsche Orden stehen in edlem Wettstreit miteinander: in ritterlichen Turnieren, im Ordnungswettkampf und im Schnelligkeitswettkampf. Häuptlingsfreizeit:

Ritterlager:

T:

Jungen von 10 – 14 Jahren

T:

Jungen von 9 – 13 Jahren

Z:

23. März – 30. März 2013

Z:

27. Juli – 10. August 2013

O:

Münchhausen

O:

Kirchendemenreuth

P:

€ 135,– €

P:

€ 190,– (bis 31. März 2013: € 175,–)

L:

Fahrt, Unterkunft, Verpflegung, Programm

L:

Fahrt, Unterkunft, Verpflegung, Programm

M:

Markus Bingel

M:

Torben Rogge

A:

bis 17. Februar 2013 an: buendisch@cvjm-westbund.de

A:

bis 5. Mai 2013 an: buendisch@cvjm-westbund.de

V:

CVJM Kreisverband Oberbergisches Land e.V. Veranstalter ist nicht der CVJM-Westbund. Es gelten von den in diesem Prospekt genannten Reisebedingungen abweichende Bedingungen. Beim jeweiligen Freizeitleiter können die ausführlichen Freizeitausschreibungen angefordert werden.


indiacalehrgänge

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Indiaca war schon immer ein bündischer Sport! Zeit, dass wieder häufiger die roten Federn durch die Gruppen fliegen. Mit der richtigen Anleitung ist es auch gar nicht schwer, das schnelle Spiel zu beherrschen. In unserem Lehrgang werden von erfahrenen Trainern die grundlegenden Techniken des Sports beigebracht. Beim gemeinsamen Spielen und dem traditionellen Turnier könnt ihr den Spaß am Indiaca wieder entdecken. Der erste Lehrgang ist für alle, die schon Erfahrungen mit Indiaca haben. Der zweite Lehrgang richtet sich gezielt an ältere Jungscharler und Jungenschaftler, die noch wenig Erfahrung mit dem Indiaca gesammelt haben. T:

Lehrgang 1: ab 14 Jahren Lehrgang 2: Kinder und Jugendliche von 12 bis 18 Jahren

Z:

Lehrgang 1: 1. – 3. Februar 2013, Lehrgang 2: 13. – 15. September 2013

O:

Bundeshöhe Wuppertal

P:

€ 65,– von 12 – 16 Jahre € 75,– ab 17 Jahre € 12,– DU/WC-Zuschlag € 20,– Einzelzimmerzuschlag

L:

Vollverpflegung (Abendessen am Freitag bis Mittagessen am Sonntag), Training, Turnier und Programm

A:

an: buendisch@cvjm-westbund.de

M:

Denis Werth, Danny Thiele, Sebastian Hamsch

K:

Der Lehrgangsbeitrag wird vor Ort bezahlt. Oder man überweist das Geld an: Konto-Nr.: 1 010 257 057, BLZ: 350 601 90, Bank: KD-Bank Duisburg, Betreff: Indiaca-Lehrgang I / II

Veranstalter: CVJM-Westbund. Kontakt: CVJM-Westbund Sportbüro, Sandra Gramstat, E-Mail: s.gramstat@cvjm-westbund.de, Telefon: 0202 5742-31


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jungenschafts-hüttentrekking

„Wenn wir erklimmen schwindelnde Höhen, steigen dem Gipfelkreuz zu. In unsren Herzen brennt eine Sehnsucht …“ Verpasse auf keinen Fall das dritte Jungenschafts-Hüttentrekking! Pack’ deinen Rucksack und sei dabei, wenn wir zusammen im Kaisergebirge von Berghütte zu Berghütte wandern, viele Höhenmeter überwinden, eine wunderbare Gemeinschaft erleben, lustige Spieleabende haben, einsame Schneefelder überqueren, Gämse, Adler und Auerhahn treffen und Gottes wunderbare Schöpfung in der Natur und in den gemeinsamen Bibelarbeiten ganz neu erleben werden. T:

Jungen im Alter von 14 – 18 Jahren

Z:

30. Mai – 2. Juni 2013

O:

Kaisergebirge (Österreich)

P:

€ 100,–

A:

an: buendisch@cvjm-westbund.de

M:

Fabian Strunk, Jan-Philipp Platzen, Simon Stahl (King)

K:

Konto-Nr.: 1 100 153, BLZ 790 300 01, Fürstlich Castell’sche Bank, Kennziffer 693024 Fahrtkosten werden hinterher aufgeteilt!

Veranstalter: CVJM-Westbund – Fachausschuss für bündische Jugendarbeit


jungenschafts-silvesterfreizeit

Mutig voran! 2013 ist (nahezu) vorbei und wenn du auch das alte Jahr in Würde verabschieden und das neue Jahr mit Pauken und Trompeten begrüßen möchtest, dann bist du auf der Jungenschafts-Silvesterfreizeit goldrichtig. Denn im Gegensatz zu einem Großteil der Bevölkerung verbringen wir die letzten Tage des Jahres und den ersten Tag des neuen Jahres nicht träge hinter dem Kamin, sondern voller Energie, Action und Spannung auf dem ehrwürdigen Kloster Arnstein im malerischen Lahntal. Dort werden wir die gesamte Gegend unsicher machen, was sich u.a. in atemberaubenden Aktionen in Stadt und Wald äußert, denn: Hinter Klostermauern verziehen werden wir uns nicht. ☺ Vor allem aber beschäftigen wir uns intensiv mit dem Wort Gottes, denn nur er weiß, was die Zukunft bringt, und deshalb ist es nur logisch und folgerichtig mit ihm voller Schwung in ein neues Jahr 2014 zu starten. Die Jungenschafts-Silvesterfreizeit zeichnet sich also durch ein kurzweiliges und sinnerfülltes Programm aus, für alle, die einen abwechslungsreichen Jahreswechsel gebrauchen können. T:

Jungen im Alter von 13 – 18 Jahren

Z:

28. Dezember 2013 – 1. Januar 2014

O:

Obernhof (Lahn)

P:

€ 70,–

A:

an: buendisch@cvjm-westbund.de

M:

Fabian Strunk, Benedikt Scharfenberger und ein bewährtes Team von Mitarbeitern

K:

Der Freizeitbeitrag wird vor Ort in bar bezahlt, Kennziffer 694001

Veranstalter: CVJM-Westbund – Fachausschuss für bündische Jugendarbeit

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mädchenschafts-silvesterfreizeit

Es war einmal … … vor gar nicht langer Zeit, als eine Einladung an alle Königstöchter, Elfen und Feen erging, dass sie sich auf den Weg zum großen Märchentreffen in den Märchenwald aufmachen sollten, um dort den Jahreswechsel mit zu erleben. Dort erwartet alle ein abwechselungsreiches Programm. Die Märchengestalten messen ihre Kräfte und Fähigkeiten in Turnieren, erkunden die nahe und fernere Umgebung des Märchenschlosses und zeigen ihre Kreativität im Umgang mit verschiedenen Bau- und Bastelmaterialien. Dabei wird es auch Zeit zum Ausruhen und für persönliche Gespräche geben. Ein märchenhafter Silvesterabend wird das Highlight der Märchenreise sein. Neben all dem Spaß und der Action wollen wir natürlich auf Gottes Wort hören und ihm in Bibelarbeiten, Andachten und einem Gebetesabend neu begegnen. Wir würden uns freuen, wenn du mit dabei bist, wenn es heißt: Es war einmal vor langer, langer Zeit, als sich alle Märchengestalten im Kloster Strüth trafen … T:

Mädchen im Alter von 13 – 18 Jahren

Z:

28. Dezember 2013 – 2. Januar 2014

O:

Kloster Schönau, 56357 Strüth

P:

€ 75,– für CVJM-Mitglieder

A:

an: buendisch@cvjm-westbund.de

M:

Deborah Trapp und das Mitarbeiterteam, u.a. Johanna Krahl, Julia Metzdorf, Anne Störger

K:

Der Freizeitbeitrag wird an Ort und Stelle bezahlt.

Veranstalter: CVJM-Westbund – Fachausschuss für bündische Jugendarbeit


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mitarbeiterkurse Gelernt ist eben gelernt

Bei ehrenamtlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen ist es wie im Handwerk: Es gibt Fachkräfte mit einer guten, soliden Ausbildung und es gibt solche, die versuchen, sich ohne Grundlagen durchs Leben zu wurschteln. Auch die Arbeit im CVJM ist ein Handwerk, bei dem man Fertigkeiten lernen und erproben kann. Das ist unser Programm in den Seminaren für Männer und Frauen auf Lindenmühle und Elsenburg. In den Grundkursen A und B werden in zwei Jahren die praktischen Alltagsfertigkeiten der Jungschar vermittelt und selbst probiert: singen, spielen, erzählen, basteln, Andachten vorbereiten, Events planen und manches mehr. Im Aufbaukurs werden diese Grundkenntnisse vertieft und während zwei Jahren zur Reife gebracht. Es geht beispielsweise darum, wie du in der Gruppenarbeit und auf Freizeiten persönlich Verantwortung übernehmen kannst, Planungs- und Leitungskompetenzen entwickelst, die rechtlichen Rahmenbedingungen unserer Arbeit verstehst und persönlich wächst. Im Leiterkurs stehen dann die Arbeit in Vereinsvorständen oder Gemeinden, die Übernahme geistlicher und praktischer Verantwortung vor Ort, die eigene Rolle als Mitarbeiter und vieles mehr im Mittelpunkt. T:

MitarbeiterInnen ab 14 Jahren

Z:

Septembermühle: Jungen 10. – 11. 11. 2012 15. – 16. 12. 2012 19. – 20. 1. 2013 22. – 24. 2. 2013 16. – 17. 3. 2013

O:

CVJM-Freizeitheim Lindenmühle, 56368 Ergeshausen CVJM-Haus Elsenburg, 56349 Kaub/Rhein (nur gemeinsames Wochenende im Dezember)

P:

55,– € für den ganzen Mitarbeiterkurs; Langes Wochenende je € 26,– Wochenende Kaub 2012: € 35,– Wochenenden Samstag / Sonntag: € 16,–

L:

Unterkunft, Verpflegung, Programm

M:

CVJM-Bundessekretärin Marika Kürten, Thomas Köhl und weitere bewährte Mitarbeitende

A:

an: buendisch@cvjm-westbund.de

K:

CVJM-Westbund Rheinland-Saar, Konto-Nr.: 1 010 257 073, KD-Bank (BLZ: 350 601 90)

7. – 8. 9. 2013 Mädchen 16. – 18. 11. 2012 15. – 16. 12. 2012 11. – 13. 1. 2013 2. – 3. 2. 2013

Veranstalter: CVJM-Westbund Geschäftsführender Verein e. V. Region Rheinland-Saar

Vorschau: Winter 13/14 Jungen 9. – 10. 11. 2013 14. – 15. 12. 2013, Kaub 18. – 19. 1. 2014 14. – 16. 2. 2014 15. – 16. 3. 2014 Mädchen 15. – 17. 11. 2013 14. – 15. 12. 2013, Kaub 10. – 12. 1. 2014 8. – 9. 2. 2014


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hüttentrekking

„Wenn wir erklimmen schwindelnde Höhen, steigen dem Gipfelkreuz zu. In unsren Herzen brennt eine Sehnsucht, die lässt uns nimmermehr in Ruh’ …“ So heißt es im bekannten Vagabundenlied und dies wollen wir gemeinsam mit dir erleben. Wir wollen hoch hinaus. Gemeinsam die Berge erklimmen und uns an der Schöpfung des Herrn erfreuen. Uns erwarten intensive Tage in der Natur, Gespräche um unser Glaubensleben und die Ruhe der Berge. Du hast eine gute Kondition, bist bereit 4 Tage lang einen Rucksack mit deinem ganzen Gepäck zu tragen von Hütte zu Hütte und das 4 bis 8 Stunden täglich? Die Berge hoch und runter? Und dies bis zu 500 bis 1000 Höhenmeter am Tag! Die Wege sind nicht immer einfach zu begehen! Du hast Wanderstiefel und keine Höhenangst, wagst es durch Schneefelder und über schmale Wege zu gehen sowie bei Schnee, Wind, Regen und Sonne unterwegs zu sein? Bist bereit körperliche Grenzen kennenzulernen? Dann sind die Berge das richtige Abenteuer für dich! Melde dich an und komm mit uns in die Alpen. Wir freuen uns auf dich! T:

Männer und Frauen ab 18 Jahren

Z:

30. Mai – 2. Juni 2013

O:

Berchtesgardener Alpen

P:

€ 110,–

A:

an: buendisch@cvjm-westbund.de

M:

Stefanie Punge, Nils Hofemann

K:

Der Freizeitbetrag wird an Ort und Stelle bezahlt. (Kennziffer 693025)

Veranstalter: CVJM-Westbund – Fachausschuss für bündische Jugendarbeit


vater-kind

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Ein Wochenende lang „Väterzeit“ für die Kinder – ein Wochenende lang „Kinderzeit“ für Väter So heißt die Werbung für die Vater-Kind-Freizeit. Ich möchte euch einladen, mit euren Kindern dieses mal an einem Wochenende auszuprobieren. Wieder an einer „Jungscharfreizeit“ teilnehmen, ausprobieren was „Mann“ beim Spielen so alles kann. Mit den eigenen Kindern Zeit in einer Gemeinschaft unter Gottes Wort erleben. Abenteuer auf einer Nachtwanderung erleben. Testen, ob es uns bei dieser Freizeit gelingt, den Ellerbach aufzustauen? Das ist die Möglichkeit für jeden, der mal Jungscharler war und mittlerweile eigene Kinder hat, mit seinen Kinder in ein Jungscharprogramm einzutauchen! Ich lade euch dazu herzlich ein. Begonnen wird die Zeit in Herbstein nach dem Beziehen der Blockhütten mit einen Spieleabend. Vom Funkerspiel über Topfschlagen bis hin zu Rätseln wird alles ausprobiert. Nach dem Abendausklang und nachdem die Kinder in die Hütten gegangen sind, folgt noch eine Väterrunde am Kamin. Am nächsten Morgen steht nach Bibelarbeiten für Väter und Kinder Kreatives oder ein Abenteuer im Wald auf dem Programm. Gestärkt durch ein leckeres Mittagessen wartet ein Waldspiel, die Sommerrodelbahn, der Minigolfplatz oder der Ellerbach auf uns. Zum Abend hin versammeln wir uns um ein Lagerfeuer zu Fleisch, Stockbrot, Liedern, Geschichten und mehr, oder der Pizzaofen wartet darauf angeheizt und gefüllt zu werden. Vor der Nachtruhe folgt dann die Erkundung der Umgebung in der Dunkelheit. Am nächsten Morgen feiern wir zusammen einen Gottesdienst. Nach dem Mittagessen ist dann auch schon die Zeit in Herbstein vorüber. Neugierig geworden? Für weitere Fragen stehe ich euch gerne zur Verfügung. T:

Väter mit Kindern im Alter von 6 – 17 Jahren

Z:

20. – 23. September 2013

O:

im CVJM-Feriendorf Herbstein

P:

€ 85,– für Väter, € 45,– für das 1. Kind, € 29,– für jedes weitere Kind

M:

Klaus Volmer

K:

Der Freizeitbetrag wird an Ort und Stelle bezahlt.

A:

Anmeldung an: buendisch@cvjm-westbund.de

Veranstalter: CVJM-Westbund – Fachausschuss für bündische Jugendarbeit


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reisebedingungen Liebe Teilnehmerin, lieber Teilnehmer, zu einem optimalen Verlauf Ihrer Reise und einer reibungslosen Abwicklung Ihrer Buchung tragen klare Vereinbarungen über die gegenseitigen Rechte und Pflichten bei. Diese wollen wir mit Ihnen in Form der nachfolgenden Reisebedingungen treffen. Diese Reisebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen – nachstehend „Reiseteilnehmer“ genannt und „TN“ abgekürzt – und uns, dem CVJM-Westbund als Reiseveranstalter, nachstehend „RV“ abgekürzt – im Buchungsfall zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a bis m Bürgerliches Gesetzbuch über den Pauschalreisevertrag und die Bestimmungen der §§ 4 bis 13 der Verordnung über die Informations- und Nachweispflichten für RV und führen diese Bestimmungen aus. Lesen Sie diese Reisebedingungen daher bitte vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.

1. Abschluss des Reisevertrages / Verpflichtung des Buchenden / Stellung der gesetzlichen Vertreter 1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der TN dem RV den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des RV für die jeweilige Reise, soweit diese dem TN vorliegen. 1.2. Bei Minderjährigen stellt die Buchung sowohl das Vertragsangebot des Minderjährigen, dieser vertreten durch den/die gesetzlichen Vertreter, wie auch des/der gesetzlichen Vertreter selbst dar. 1.3. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt der RV den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar. 1.4. Es entspricht nicht nur den gesetzlichen Vorgaben, sondern auch den Grundsätzen des RV, TN mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Behinderungen die Teilnahme an den Reisen und Freizeiten zu ermöglichen. Hierzu ist es jedoch uner-

lässlich, dass der TN in der Anmeldung genauen Angaben über Art und Umfang bestehender Behinderungen oder gesundheitlicher Beeinträchtigungen macht, damit der RV prüfen kann, ob eine Teilnahme und Buchungsbestätigung möglich ist. Sollten dem RV solche Angaben nicht gemacht werden, kann keine Buchungsbestätigung erfolgen, also kein Reisevertrag abgeschlossen werden. Erfolgt durch den RV eine Buchungsbestätigung, weil ihm über eine solche gesundheitliche Beeinträchtigung nichts mitgeteilt wurde, so behält sich der RV vor, aus diesem Grund den Reisevertrag mit dem TN zu kündigen, falls eine Teilnahme nach dem pflichtgemäßen Ermessen des RV aufgrund der besonderen Umstände der Freizeit nicht möglich oder zumutbar ist. 1.5. Der TN hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 1.6. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des RV zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der RV dem TN eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist er nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den TN weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt. 1.7. Bei Minderjährigen kommt der Reisevertrag sowohl mit dem minderjährigen TN, als auch mit dessen gesetzliche(n) Vertreter(n) zu Stande. 1.8. Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des RV vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des RV vor, an das er für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der TN innerhalb der Bindungsfrist dem RV die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.

2. Leistungsverpflichtung des RV, Ergänzende Vereinbarungen, Zusicherungen Dritter, Fremdprospekte 2.1. Die Leistungsverpflichtung des RV ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Reiseausschreibung und nach Maßgabe sämtlicher in der Buchungsgrundlage


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(Prospekt, Internet) erhaltenen Hinweise und Erläuterungen, insbesondere in den „Wichtigen Hinweisen“ im Prospekt sowie eventueller ergänzender Informationsbriefe für die einzelnen Reisen oder Freizeitmaßnahmen, die den TN zur Verfügung gestellt wurden.

gung der vollständigen Reiseunterlagen und Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne des § 651k BGB.

2.2. Reisevermittler (z.B. Reisebüros, Kooperationspartner des RV), Reise- und Freizeitleiter sowie Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind vom RV nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des RV hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.

a) die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, sie keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis pro TN 75,– € nicht übersteigt,

2.3. Orts- und Hotelprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht vom RV herausgegeben werden, sind für den RV und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem TN zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht des RV gemacht wurden. 2.4. Ergänzende oder ändernde Vereinbarungen zu den in der Reiseausschreibung und der Buchungsgrundlage beschriebenen Leistungen sowie zu den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem RV. Sie sollten aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden.

3. Bezahlung 3.1. Nach Abschluss des Reisevertrages (Zugang der Buchungsbestätigung) und Aushändigung eines Sicherungsscheins gemäß § 651k BGB ist eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises (soweit eine Pflicht zur Kundengeldabsicherung besteht), jedoch maximal 255,– € pro TN, zu leisten. 3.2. Die Restzahlung ist (falls eine Pflicht zur Kundengeldabsicherung besteht, soweit der Sicherungsschein übergeben ist) bis spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn zu bezahlen, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 8. genannten Gründen abgesagt werden kann. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto des RV an. 3.3. Vertragsabschlüsse kürzer als 2 Wochen vor Reisebeginn verpflichten den TN zur sofortigen Zahlung des Teilnehmerbeitrages gegen Aushändi-

3.4. Abweichend von den vorstehenden Bestimmungen ist ein Sicherungsschein gemäß § 651k BGB nicht zu übergeben, wenn

b) der RV Reisen nur gelegentlich und außerhalb einer gewerblichen Tätigkeit veranstaltet. 3.5. Soweit der RV zur Erbringung der Reiseleistung bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des TN gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch des TN auf Inanspruchnahme der Reiseleistung und keine Leistungsverpflichtung des RV. 3.6. Leistet der TN die vereinbarten Zahlungen trotz Vorliegen der Fälligkeitsvoraussetzungen und trotz Mahnung und Fristsetzung des RV nicht fristgemäß innerhalb der vereinbarten Fristen, so kann der RV vom Reisevertrag zurücktreten und den TN mit Rücktrittskosten nach Ziffer 5. dieser Reisebedingungen belasten.

4. Preiserhöhung 4.1. Der RV behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zu ändern: 4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für den RV nicht vorhersehbar waren. 4.3. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der RV den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: 4.4. Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhö-


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reisebedingungen

hung kann der RV vom TN den Erhöhungsbetrag verlangen. 4.5. Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der RV vom TN verlangen. 4.6. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem RV erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. 4.7. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den RV verteuert hat. 4.8. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der RV den TN unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn eingehend beim TN zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der TN berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der RV in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den TN aus seinem Angebot anzubieten. Der TN hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung des RV über die Preiserhöhung gegenüber dem RV geltend zu machen.

5. Rücktritt der/des TN 5.1. Der TN kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem RV unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Dem TN wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 5.2. Tritt der TN vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der RV den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der RV, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

5.3. Der RV hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn, in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des TN wie folgt berechnet:

Eigenanreise Bis 45 Tage vor Reiseantritt (max. 21 €) vom 44. – 35 Tag vor Reiseantritt ab dem 34. Tag vor Reiseantritt

15 % 50 % 80 %

Flugreisen Bis 30 Tage vor Reiseantritt vom 29. – 22. Tag vor Reiseantritt vom 21. – 15. Tag vor Reiseantritt vom 14. – 7. Tag vor Reiseantritt ab dem 6. Tag vor Reiseantritt am Anreisetag und bei Nichtantritt

15 % 20 % 30 % 45 % 60 % 90 %

Bus- und Bahnreisen Bis 95 Tage vor Reiseantritt vom 94. – 45. Tag vor Reiseantritt vom 44. – 22. Tag vor Reiseantritt vom 21. – 15. Tag vor Reiseantritt vom 14. – 7. Tag vor Reiseantritt ab 6 Tage vor Reiseantritt

3% 6% 30 % 50 % 75 % 90 %

Schiffsreisen und kombinierte Flug-/Schiffsreisen Bis zum 91. Tag vor Reiseantritt: 4% (mind. 60 € p. Person) vom 90. – 50. Tag vor Reiseantritt 10 % vom 49. – 30. Tag vor Reiseantritt 20 % vom 29. – 22. Tag vor Reiseantritt 30 % vom 21. – 15. Tag vor Reiseantritt 50 % ab 14. Tag vor Reiseantritt 80 % jeweils pro TN. Berechnungsgrundlage ist der dem TN in Rechnung gestellte Gesamtpreis. 5.4. Dem TN ist es gestattet, dem RV nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder wesentlich


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geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der TN nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet. 5.5. Der RV behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der RV nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht der RV einen solchen Anspruch geltend, so ist der RV verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 5.6. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt das Recht des TN, gem. § 651b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, unberührt. 5.7. Dem TN wird der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit ausdrücklich empfohlen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der TN einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der RV wird

sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. Kündigung durch den RV aus Gründen des Verhaltens des TN 7.1. Der RV kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der TN ungeachtet einer Abmahnung des RV oder der von ihm eingesetzten Reise-/Freizeitleitung die Durchführung der Reise/Freizeit nachhaltig stört oder gegen die Grundsätze des RV oder gegen die Weisung der verantwortlichen Leitung verstößt. Die Reise-/Freizeitleiterin/der Reise-/Freizeitleiter ist zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen vom RV bevollmächtigt und berechtigt. 7.2. Bei Minderjährigen ist der RV, nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten, berechtigt, die vorzeitige Rückreise zu veranlassen, bei Volljährigen den Reisevertrag zu kündigen. Der RV wird, soweit dies unter Berücksichtigung der Besonderheiten der vertraglich vereinbarten Beförderung möglich ist (demnach z. B. nicht bei Busreisen mit gemeinsamer An- und Abreise), die vertraglich vorgesehene Rückbeförderung erbringen. Ist dies nicht möglich oder entstehen im Rahmen der vertraglichen Rückbeförderung Mehrkosten, gehen diese zu Lasten des TN bzw. seiner gesetzlichen Vertreter.


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reisebedingungen 7.3. Im Falle der Kündigung behält der RV den vollen Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.

8. Rücktritt des RV wegen Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl 8.1. Der RV kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten: a) Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Teilnahmebestätigung anzugeben oder es ist dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung Bezug zu nehmen. b) Der RV ist verpflichtet, dem TN gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. c) Ein Rücktritt des RV später als 2 Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der RV unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. 8.2. Der TN kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der RV in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den TN aus seinem Angebot anzubieten. Der TN hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung des RV über die Absage der Reise gegenüber dem RV geltend zu machen. 8.3. Im Falle eines Rücktritts des RV wird der Reisepreis unverzüglich und ohne Abzüge an den TN zurückbezahlt.

9. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen 9.1. Der RV informiert in der Reiseausschreibung/der Buchungsgrundlage über die obigen Bestimmungen, die für das jeweilige Reiseland gültig sind. Diese Informationen gelten für deutsche

Staatsbürger, bei denen keine besonderen Verhältnisse gegeben sind. In der Person des TN begründete persönliche Verhältnisse (z. B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Personalausweis/Pass, Flüchtlingsausweis usw.) können dabei nicht berücksichtigt werden, soweit sie dem RV nicht ausdrücklich vom TN mitgeteilt worden sind. 9.2. Soweit der RV seiner Hinweispflicht entsprechend der vorstehenden Bestimmungen nachkommt, ist der TN zur Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verpflichtet, es sei denn, dass sich der RV ausdrücklich zur Beschaffung etwaiger Visa, Bescheinigungen usw. verpflichtet hat. Der RV haftet nicht, auch dann, wenn er im Einzelfall die Beschaffung übernommen hat, für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang solcher Unterlagen. 9.3. Soweit dem TN aus den genannten Vorschriften Schwierigkeiten entstehen, die seine Teilnahme an der Reise verhindern oder beeinträchtigen, berechtigen ihn diese nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag. Dies gilt jedoch nur, wenn der RV seinerseits zur Leistungserbringung in der Lage ist und die genannten Schwierigkeiten nicht von ihm zu vertreten sind. Etwaige Ansprüche des TN im Falle schuldhaften Verhaltens des RV bleiben unberührt.

10. Informationen zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen bei Flugreisen 10.1. Der RV informiert den TN entsprechend der „EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens“ vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen. 10.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist der RV verpflichtet, dem TN die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald der RV weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird er den TN informieren. 10.3. Wechselt die dem TN als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird der


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RV den TN unverzüglich, und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren. 10.4. Die Mitteilung über die ausführenden Fluggesellschaften im Rahmen der Informationspflicht des RV begründet keinen vertraglichen Anspruch auf die Durchführung der Luftbeförderung mit der/den genannten Fluggesellschaft(en), soweit sich ein solcher Anspruch nicht aus einer vertraglichen oder gesetzlichen Leistungspflicht des RV ergibt. Soweit dies demnach vertraglich in zulässiger Weise vereinbart ist, bleibt dem RV ein Wechsel der Fluggesellschaft ausdrücklich vorbehalten.

Agentur) eine ihnen vom TN bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, oder vom RV oder seinen Beauftragten verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des TN gerechtfertigt wird. 11.4. Leistungsträger, örtliche Agenturen, Reise/Freizeitleiter und sonstige Beauftragte des RV sind von diesem nicht bevollmächtigt, Reisemängel oder Zahlungsansprüche namens des RV anzuerkennen.

10.5. Durch die vorstehenden Bestimmungen und die Unterrichtungen des RV über einen Wechsel einer Fluggesellschaft bleiben die Ansprüche des TN nach der in Ziff. 10.1 bezeichneten Verordnung aus sonstigen anwendbaren EG-Verordnungen sowie sonstigen vertraglichen oder gesetzlichen Rechten unberührt.

11.5. Die gesetzliche Obliegenheit des TN nach § 651g Abs.1 BGB, reisevertragsrechtliche Gewährleistungsansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem RV geltend zu machen, wird in Bezug auf den mit dem RV abgeschlossenen Reisevertrag wie folgt konkretisiert:

10.6. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte Liste der Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedsstaaten untersagt ist, ist auf der Internet-Seite des RV abrufbar und in den Geschäftsräumen des RV einzusehen.

a) Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der TN nach Reiseende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber dem RV geltend zu machen. b) Die Geltendmachung kann fristwahrend und nur gegenüber dem RV unter dessen Anschrift erfolgen.

11. Obliegenheiten des TN, Kündigung durch den TN, Ausschlussfrist

c) Die Ausschlussfrist gilt nicht für deliktische Ansprüche und für Ansprüche aus Körperschäden des TN.

11.1. Der TN ist zur Beachtung der Hinweise, die ihm vom RV in Form der Informationsbriefe vor Reiseantritt zugehen, verpflichtet.

12. Beschränkung der Haftung 12.1. Die vertragliche Haftung des RVs für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

11.2. Der gesetzlichen Verpflichtung zur Mängelanzeige (§ 651d Abs. 2 BGB) hat der TN bei Reisen mit dem RV dadurch zu entsprechen, dass er verpflichtet ist, auftretende Störungen und Mängel sofort der/dem vom RV eingesetzten Reise-/Freizeitleiter/in anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des TN entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt.

b) soweit der RV für einen dem TN entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

11.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der TN den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem RV erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der RV oder seine Beauftragten (Reise-/Freizeitleiter/in, örtliche

12.2. Die deliktische Haftung des RVs für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je TN und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen

a) soweit ein Schaden des TN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder


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reisebedingungen bleiben von der Beschränkung unberührt. 12.3. Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den TN erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des RVs sind. Der RV haftet jedoch a) für Leistungen, welche die Beförderung des TN vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, die Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, b) wenn und insoweit für einen Schaden des TN die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des RV ursächlich geworden ist.

13. Verjährung, Datenschutz 13.1. Ansprüche des TN nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des RV oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des RV oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen. 13.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr. 13.3. Die Verjährung nach Ziffer 13.1 und 13.2 beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte. 13.4. Schweben zwischen dem TN und dem RV Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der TN oder der RV die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjäh-

rung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 13.5. Die vorstehenden Vorschriften gelten entsprechend für die Ansprüche der gesetzlichen Vertreter des TN als Vertragspartner des Reisevertrages. 13.6. Die für die Verwaltung der Freizeiten benötigten Personaldaten des TN werden mittels EDV erfasst und nur vom RV verwendet und nicht weitergegeben.

14. Rechtswahl und Gerichtsstand 14.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem RV und dem TN findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 14.2. Soweit bei Klagen des TN gegen den RV im Ausland für die Haftung des RV dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des TN, ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 14.3. Der TN kann den RV nur an dessen Sitz verklagen. 14.4. Für Klagen des RV gegen den TN ist der Wohnsitz des TN maßgebend. Für Klagen gegen TN bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des RV vereinbart. 14.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem TN und dem RV anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des TN ergibt oder b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedsstaat der EU, dem der TN angehört, für den TN günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. © Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart 2000–2009


Anmeldung zu Freizeiten des CVJM-Westbund (Bitte im Umschlag an die angegebene Adresse schicken) Hiermit melde ich meinen Sohn/meine Tochter/mich verbindlich zur Freizeit (Kennziffer ___________) vom _________________ bis ___________________ in ______________________________________________________________________________ an. Name: ________________________________ Vorname: ____________________________________ geb. am: _______________________________ PLZ, Wohnort: _____________________________________________ Telefon: __________________ E-Mail: ______________________________________________________________________________ Straße: _____________________________________________________________________________ Er/sie wird sich willig in die Freizeitgemeinschaft einordnen. Das Baden/Schwimmen ist ihm/ihr unter Aufsicht erlaubt. Ich habe die Teilnahmebedingungen zur Kenntnis genommen und stimme ihnen zu. Es ist sein/ihr ____. Freizeit/Lager. Er/sie ist O Mitglied des CVJM

O nicht Mitglied des CVJM

______________________________________ ____________________________________________ Unterschrift d. Teiln. Unterschrift d. Erz.ber. Bitte dieses untere Formular bei Interesse an einer Freizeit, die nicht vom CVJM-Westbund veranstaltet wird, benutzen.

Buchungsinteresse

(Bitte im Umschlag an die angegebene Adresse schicken)

Für meinen Sohn/meine Tochter/mich habe ich Interesse an der Freizeit vom __________ bis ________________ in ______________________________________________________________________________ an. Name: ________________________________ Vorname: ____________________________________ geb. am: _______________________________ PLZ, Wohnort: _____________________________________________ Telefon: __________________ E-Mail: ______________________________________________________________________________ Straße: _____________________________________________________________________________ Es ist sein/ihr ____. Freizeit/Lager. Er/sie ist O Mitglied des CVJM

O nicht Mitglied des CVJM

______________________________________ ____________________________________________ Unterschrift d. Teiln. Unterschrift d. Erz.ber.


veranstaltungen

4. Mai

41. Gau-Waldlaufmeisterschaft, Jugendbildungsstätte Wilgersdorf

24. – 26. Mai

Häuptlingsprüfung Jungen, Lindenmühle

7. – 9. Juni

Mädchen-Jungschar-Tage, Häger

14. – 16. Juni

Jungen-Jungschar-Tage, Häger

14. Juni

CVJM-Schiffstour mit dem Team Rheinland-Saar

21. September

Jungschartag Rheinland/Saar, Emmelshausen

21. – 22. September

Jungschar-Westbundmeisterschaft / Sportfest KV-Siegerland

11. – 13. Oktober

Häuptlingsprüfung Mädchen, Lindenmühle

Man findet uns auch im Netz! www.cvjm-buendisch.de · www.facebook.de/CVJMBuendisch

mn 11/12 Druckerei M. Hoffmann, 54673 Neuerburg/Eifel

2013


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