Ergebnisdokumentation zu #CDUimDialog (Schule)

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#CDUimDialog

Sachsens Schulen von heute fit machen f체r morgen Ergebnisdokumentation der Gespr채chsforen


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STANDPUNKTE VORWORT

Deutschlands bestes Bildungssystem Zum zehnten Mal in Folge belegt Sachsen den ersten Platz im Vergleich der Bildungssysteme der deutschen Bundesländer. Dass wir weiter an der Spitze bleiben, ist Ziel unserer Bildungs­politik.

Gute Lehrer für Sachsen Mindestens 6 100 neue Lehrer werden in den nächsten fünf Jahren in Sachsen eingestellt. Damit halten wir das LehrerSchüler-Verhältnis bei steigenden Schülerzahlen stabil.

Gut gerüstet für die Zukunft Mit klugen Konzepten reagiert Sachsen auf schulische Heraus­forderungen. Die Integration von Schülern mit Migrationshintergrund und die Umsetzung der UNBehin­der ­ten­­rechtskonvention sind wichtige Schwerpunkte.

Freie Schulen sind gleich­ wertige Partner Schulen in freier Trägerschaft gestalten gemeinsam mit den öffentlichen Schulen das sächsische Schulsystem. Wir werden weiter­hin ihre Interessen vertreten und sie dabei finanziell unterstützen.

Mehr Zeit für unsere Kleinsten Durch die Verbesserung des Betreuungsschlüssels in den Kindertagesstätten können sich die Erzieherinnen und Erzieher stärker als bisher den Kindern widmen. Die Kosten dafür trägt der Freistaat.

LIEBE TEILNEHMERINNEN UND TEILNEHMER AN DEN DIALOGFOREN,

wie wir Sachsens Schulen von heute fit machen können für morgen – dazu baten wir um Ihre Meinung. Wir haben Schüler, Eltern und Lehrer zu drei Veranstaltungen in Bautzen, Meißen und Zwickau eingeladen. Dabei sind wir als Lernende gekommen, um Ideen und Anregungen zu erhalten. Wir haben Ihnen zugehört. Das Format der Veranstaltung war für viele – für Sie genauso wie für die CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages – neu, vielleicht sogar unerwartet. Die Reaktionen darauf waren erfreulicherweise überwiegend positiv und haben uns darin bestärkt, dieses Format auch in Zukunft fortzuführen. Sie halten nun die Zusammenfassung dessen in den Händen, was wir von den Veranstaltungen mitgenommen haben. Es zeigten sich in den Tischdialogen und den nachfolgenden Diskussionen über die drei Veranstaltungen hinweg große Gemeinsamkeiten. So wurde beispielsweise bei der Frage der Eigenverantwortung deutlich, dass man sich zwar mehr Mitsprache bei der Personalauswahl und eine größere Flexibilität bei der Verwendung von Ressourcen und bei der Schulorganisation wünscht, dass Schulen aber keine Unternehmen sind, in denen alles allein entschieden wird. Um Schulen im ländlichen Raum zu erhalten, wünschten sich viele „weichere“ Vorgaben mit Blick auf die Klassengrößen und die Zügigkeit und stärkere Anreize für junge Lehrkräfte – wobei Letzteres nicht im Gestaltungsspielraum des Sächsischen Schulgesetzes liegt. Außerdem zeigte sich, dass die Beibehaltung der Förderschulen eine deutliche Mehrheit findet. Wenn Inklusion gelingen soll, dann sollen nach Ihren Vorstellungen die Rahmenbedingungen beispielsweise zu den Klassengrößen im Schulgesetz festgeschrieben werden. Wir haben im Arbeitskreis für Schule und Sport Ihre Anregungen und Ideen ausgewertet und uns dazu positioniert. Wir werden weiterhin beraten, wie wir uns bei überzeugenden Anregungen für eine Umsetzung im Gesetzgebungsprozess einzusetzen können. Um den Dialog mit Ihnen fortzusetzen, werden wir Sie regelmäßig zu bestimmten Anlässen über den Fortgang der Diskussion zum Sächsischen Schulgesetz sowie das weitere Verfahren informieren. Wir bedanken uns herzlich für Ihre Teilnahme an den Dialogforen und freuen uns, wenn Sie den Gesetzgebungsprozess weiterhin begleiten.

cdu-fraktion-sachsen.de/standpunkte/ bildung-schule-und-sport/schule Frank Kupfer MdL

Lothar Bienst MdL

Vorsitzender der CDU-Fraktion

Vorsitzender des Arbeitskreises Schule und Sport der

des Sächsischen Landtages

CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages


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DER WEG ZUM NEUEN SÄCHSISCHEN SCHULGESETZ

Eine Aussprache in der ersten Lesung erfolgt, wenn das Landtagspräsidium dies empfiehlt.

WIE FUNKTIONIERT DAS GESETZGEBUNGSVERFAHREN ZUR NOVELLIERUNG DES SÄCHSISCHEN SCHULGESETZES?

VOLK

ABGEORDNETE

FRAKTION

WAS GESCHIEHT IN DEN AUSSCHÜSSEN?

Der Landtag überweist den Gesetzentwurf anschließend an einen oder mehrere Ausschüsse. Federführend wird dies der Ausschuss für Schule und Sport sein. Dort erfolgt die Beratung des Gesetzes unter Beteiligung externer Sachverständiger sowie gegebenenfalls die Abstimmung von Änderungsanträgen durch den Ausschuss. In dem Bericht des Ausschusses wird dem Landtag die unveränderte oder veränderte Annahme des Gesetzentwurfs oder dessen Ablehnung empfohlen.

STAATSREGIERUNG

Gesetzentwurf

Landtagspräsident

1. Beratung oder sogleich Ausschuss

WAS PASSIERT NACH DER MEHRHEITLICHEN ZUSTIMMUNG IM PLENUM?

In der zweiten Lesung erfolgen nach einer Aussprache im Plenum die Abstimmungen über das Gesetz. Im Falle der mehrheitlichen Annahme übermittelt der Landtagspräsident den Gesetzesbeschluss an den Ministerpräsidenten und die zuständigen Minister zur Gegenzeichnung. Daraufhin fertigt der Landtagspräsident das Gesetz aus und leitet es der Staatsregierung zur Verkündung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt zu.

Ausschuss

2. Beratung mit anschließender Schlussabstimmung

Gegenzeichnung durch Ministerpräsidenten und zuständige Staatsminister

Ausfertigung durch den Landtagspräsidenten

SCHRITTE ZUR NOVELLIERUNG DES SÄCHSISCHEN SCHULGESETZES

1. AUGUST 2017

BIS ENDE 2016

VERKÜNDUNG DES GESETZES

BIS HERBST 2016

Inkrafttreten des Gesetzes

Beschlussfassung im Sächsischen Landtag

Erste Lesung im Landtag und Anhörung im Fachausschuss für Schule und Sport ANSCHLIESSEND

WER BRINGT DAS GESETZ EIN?

Die Staatsregierung, in diesem Fall das Sächsische Staatsministerium für Kultus, bringt nach Abstimmungen innerhalb der Regierung, nach einem Anhörungsverfahren mit schriftlichen Stellungnahmen und nach Beschluss durch das Kabinett den Gesetzentwurf ins Parlament ein. Der Landtagspräsident veranlasst die Drucklegung und Zuleitung des Gesetzentwurfs an alle Abgeordneten und die Aufnahme in die Tagesordnung einer Plenarsitzung. Der Einbringer stellt den Gesetzentwurf vor.

BIS ENDE APRIL 2016

BIS ANFANG MÄRZ 2016

BIS ENDE 2015

Zuleitung an den Sächsischen Landtag und Beginn des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens

Eventuelle Überarbeitung des Referentenentwurfs und zweiter Kabinettsbeschluss

Anhörungsverfahren mit schriftlichen Stellungnahmen

Erstellung des Referentenentwurfs und erster Kabinettsbeschluss


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VERANSTALTUNGSFOLGE ➔➔ 22 BÜRGERINNEN UND BÜRGER ➔➔ MITGLIEDER DES ARBEITSKREISES

SCHULE UND SPORT:

Bautzen, 29. Oktober 2015

Lothar Bienst Stephan Hösl Steve Johannes Ittershagen Patrick Schreiber

➔➔ WEITERE MITGLIEDER DER

CDU-FRAKTION IM SÄCHSISCHEN LANDTAG:

Marko Schiemann

SORBISCHES SCHUL- UND BEGEGNUNGSZENTRUM

Meißen, 12. November 2015

➔➔ 35 BÜRGERINNEN UND BÜRGER

➔➔ WEITERE MITGLIEDER DER

➔➔ MITGLIEDER DES ARBEITSKREISES

SCHULE UND SPORT:

Lothar Bienst Iris Firmenich Ines Saborowski-Richter Steve Johannes Ittershagen

FREIE WERKSCHULE

CDU-FRAKTION IM SÄCHSISCHEN LANDTAG:

Georg-Ludwig von Breitenbuch Thomas Colditz Sebastian Fischer Frank Kupfer Daniela Kuge

➔➔ 18 BÜRGERINNEN UND BÜRGER ➔➔ MITGLIEDER DES ARBEITSKREISES

➔➔ WEITERE MITGLIEDER DER

SCHULE UND SPORT:

Zwickau, 26. November 2015

BERUFLICHES SCHULZENTRUM FÜR TECHNIK „AUGUST HORCH“

Lothar Bienst Sephan Hösl Kerstin Nicolaus

CDU-FRAKTION IM SÄCHSISCHEN LANDTAG: Ines Springer


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ERGEBNISSE DER GESPRÄCHSRUNDEN UND IHRE BEWERTUNG

Einzelne weitere Anregungen beschäftigen sich unter anderem mit dem Einsatz von Schulsozialarbeitern, einer notwendigen Qualifizierung von Schulleitungen für sozialwirtschaftliche Prozesse und der Verwendung von Projektgeldern von Schülern für die eigene Schule.

Bewertung des Arbeitskreises für Schule und Sport WIE LÄSST SICH DIE EIGENVERANTWORTUNG VON SCHULEN STÄRKEN?

In allen Veranstaltungen wurde dafür plädiert, dass ein größerer Personenkreis als bisher in die Entscheidung eingebunden werden soll, welche Lehrkräfte an den Schulen unterrichten. Benannt wurden dabei in erster Linie die Schulleiter, aber auch die Eltern, falls es eine Auswahl an Kandidaten gibt, oder der Schulträger. Es wurde zudem vorgeschlagen zu ermöglichen, dass die Schulleiter Referendare für ihre Schulen anfordern können. Im Bereich der Schulorganisation konnten sich die Teilnehmenden in Meißen auch vorstellen, die organisatorische und die pädagogische Leitung einer Schule zu trennen (ähnlich wie an den Schulen in freier Trägerschaft). Ein weiterer Vorschlag befasste sich damit, dass die Schulen über die Besetzung von 50 Prozent ihrer Stellen selbst entscheiden können. Die Schulverwaltung könnte dann als Unterstützer und Auditor auftreten.

Wir teilen die Idee einer stärkeren Einbeziehung von Schulen in den Auswahlprozess von Lehrkräften. Man muss jedoch genau abwägen, wie groß man den Personenkreis machen möchte, um entscheidungsfähig zu bleiben. IRIS FIRMENICH, MdL: „Gerade für Schulen im ländlichen Raum, für die es im Zweifel wenig

Bewerbungen gibt, kann dies zum Bumerang werden, wenn ein Bewerber abgelehnt wird und es keine weiteren Interessenten gibt. Auch darf das Einstellungsverfahren durch einen möglicherweise längerfristigen Abstimmungsprozess nicht verzögert werden. Wir setzen uns aus diesen Gründen insbesondere für eine stärkere Beteiligung der Schulleitungen ein, denn sie können am besten beurteilen, ob eine Person ins Kollegium und zum Konzept der Schule passt.“ Auch den Vorschlag einer größeren Flexibilität der Schulen in Bezug auf die schulinterne Organisation unterstützen wir ausdrücklich. „Ich freue mich, dass die Möglichkeit einer Budgetierung von Lehrerperso­nalstunden im Schulgesetzentwurf verankert ist. Damit können Schulen, die dies wünschen, mit größerer Flexibilität ihre Klassen- und Gruppenbildung vornehmen und schuleigene Schwerpunkte setzen.“

ALINE FIEDLER, MdL:

Von großer Bedeutung ist zudem eine freiere und flexiblere Planung. Es wurde unter anderem eine flexiblere Handhabung der Stundentafel und des Lehrplans angeregt, ebenso die freie Verwendung des Ergänzungsbereichs oder die eigenständige Personal- und Finanzplanung im Rahmen eines feststehenden Budgets. Weiterhin wurde vorgeschlagen, den Austausch und die Kooperation zwischen den Schulen und außerschulischen Partnern wie Volkshochschulen oder Musikschulen zu stärken und zu verbessern.

Wichtige Hinweise, die außerhalb des Schulgesetzes relevant sind

Eine grundsätzlich freie Gestaltung der Stundentafel und die flexible Handhabung der Lehrpläne sehen wir hingegen skeptisch. Beide Elemente sollen sachsenweit gleichmäßige Rahmenbedingungen für die schulische Bildung sicherstellen, auch wenn uns bewusst ist, dass in Einzelfällen die Stundentafel nicht immer vollständig umgesetzt werden kann. Für eine stärkere Öffnung der Schule für weitere Akteure wie Schulsozialarbeiter, Musikschulen, Sportvereine etc. setzen wir uns ebenfalls ein.

Auf unterschiedliche Weise wurde betont, dass Schulen genügend und gut qualifiziertes Personal benötigen, um ihre Kompetenzen eigenverantwortlich wahrnehmen zu können. Für Lehrkräfte sollte es innerhalb des Berufsfeldes mehr Entwicklungsmöglichkeiten geben als bisher.

„Es ist mir ein persönliches Anliegen, die Zusammenarbeit und Kooperation mit allen am Schulleben beteiligten Akteuren zu verbessern. So gehören beispielsweise Schulsozialarbeiter zumindest mit beratender Stimme auch in die Schulkonferenz und auch die Zusammenarbeit zwischen Schule und Hort muss verbindlicher geregelt als bisher werden.“

In einer Veranstaltung wurde vorgeschlagen, an den Oberschulen angesichts der knappen Personalressourcen die Sinnhaftigkeit von Neigungskursen zu prüfen. Wichtiger sei die Absicherung des „Kerngeschäfts“ – etwa des Deutsch- und Mathematikunterrichts – auf einem hohen Niveau.

Grundsätzlich teilen wir den Tenor der Veranstaltungen, dass Schulen keine Wirtschaftsbetriebe sind und deshalb keine vollständige personelle und finanzielle Autonomie erhalten sollten. Sie müssen jedoch in die Lage versetzt werden, flexibler und individueller als bisher zu agieren.

PATRICK SCHREIBER, MdL:


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WEITERE IDEEN?

Ergebnisse aus den Gesprächsrunden

WIE SOLL DIE MITSPRACHE DER SCHULEN BEI DER EINSTELLUNG VON LEHRKRÄFTEN GESTALTET WERDEN? ➔➔ BAUTZEN · Genau die Kombinationen einstellen, die an den Schulen gebraucht werden! · Forderung nach qualifizierten und pädagogisch ausgebildeten Lehrkräften · Wenn es Auswahl gibt, sollten Eltern beteiligt werden · Selbstverwaltung von Stellen (mind. 50 %) · Finanzielle Anreize (Prämien im ländlichen Raum)

➔➔ MEISSEN · Anforderung für Referen­dare durch Schulleiter · 100 % Budget für Grundund Ergänzungsbereich, freie Verfügbarkeit · Trennung organisatorische Leitung und pädagogische Leitung · SBA als Unterstützer und Auditor · Personalhoheit in den Schulen ➔ Personal nicht einfach zuweisen · Kommunaler Träger?

➔➔ ZWICKAU · Schulleiter stärker in die Personalauswahl einbinden, ohne generelle Personal­ verantwortung

WIE KÖNNEN SCHULEN DIE UNTERRICHTSORGANISATION IM RAHMEN DER ZUR VERFÜGUNG STEHENDEN RESSOURCEN FREIER PLANEN? ➔➔ BAUTZEN · Flexibilisierung der Stundentafel in Anpassung an vorhandene Ressourcen · NEIN. Derzeit werden Stundentafeln im Ergänzungsbereich massiv unterschritten

➔➔ MEISSEN · Freie Verwendung des Ergänzungsbereichs · Freie Gestaltung Stundentafel · Budget (Kriterien?)

➔➔ ZWICKAU · Lehrplan flexibler · Kernbereich (➔ Prüfungen zentral) + Ausbau Wahlpflichtbereich (z. B. je nach Neigung bzw. regionalen Angeboten) · Zusammenarbeit auch mit anderen Schulen bzw. Schularten verstärken: Schulkonten!!!

➔➔ BAUTZEN · Sinnhaftigkeit von Neigungskursen wie Kunst/Musik, Geografie/Geschichte aufgrund des Ressourceneinsatzes hinterfragen. Um Ziele und Niveau zu sichern, sind Fächer wie Mathematik und Deutsch notwendiger · Schulsozialarbeiter · attraktive Vergütung · Entwicklungsmöglichkeiten im Beruf erweitern · Es darf keine Verbote für die Verwendung des Ergänzungsbereichs geben! · Verwaltungsstruktur hinterfragen

➔➔ MEISSEN · Stärkere Kooperation von Schule mit Musikschule, VHS · Qualifizierung Schulleiter für sozialwirtschaftliche Prozesse · Poster Überschrift wurde geändert in: Wie lässt sich EigenKOMPETENZ von Schulen ändern? Inhalt – Lehrplan

➔➔ ZWICKAU · Schule ist kein Wirtschaftsunternehmen · Gelder aus Projekten von Schülern dürfen auch eigenverantwortlich an ihrer/für ihre Schule verwendet werden · Schulbudget für Projekte von Schülern zur Unter­stützung

ERGÄNZENDE HINWEISE AUS DER ERGEBNISVORSTELLUNG ➔➔ BAUTZEN ➔➔ MEISSEN ➔➔ ZWICKAU · Schulen sind mit mittel­ · Schule ist kein Wirtschafts· Volle Autonomie (finanziell, ständischen Unternehmen betrieb personell) ist nicht nötig, zu vergleichen, dann wird · Austausch/voneinander aber Schulen müssen auch klar, warum die Eigenlernen und Wettbewerb individuell und flexibel verantwortung gestärkt handeln können werden sollte · Die Lehrkräfte erhalten – im Bundesvergleich – keine attraktive Entlohnung, erbringen aber trotzdem gute Leistungen · Lehrkräfte in Sachsen haben außerdem wenig Entwicklungsmöglichkeiten · Werbeslogan „Lehrer werden aus Überzeugung“ sollte überdacht werden, wird als unpassend empfunden · Fächer, die Werte vermitteln (z. B. Ethik), sind vor dem Hintergrund der Flüchtlingsthematik dringend notwendig, hier werden die Stundentafeln jedoch unterschritten


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WIE KÖNNEN SCHULSTANDORTE IM LÄNDLICHEN RAUM AUCH KÜNFTIG GESICHERT BLEIBEN?

Hier reichten die Vorschläge vom (besseren) Ausnutzen der vorhandenen Möglichkeiten wie dem jahrgangsübergreifenden Unterricht bis zu einer weiteren Flexibilisierung der Rahmenbedingungen. Mit flexibleren Richtwerten für Mindestklassen- und Gruppengrößen, die Klassenteiler und die Zügigkeit der Schulen kann den Bedingungen im ländlichen Raum besser begegnet werden. Damit einher geht auch der Vorschlag zur Einrichtung von Bildungszentren (außerhalb der Oberzentren), in denen an einem Schulstandort verschiedene Schularten in räumlicher Nähe gebündelt sind. Auch der im „Konzept zur Sicherung von Schulen im ländlichen Raum“ genannte Vorschlag von Tandemlösungen zwischen zwei Oberschulstandorten fand Unterstützung. In diesem Zusammenhang wurde angeregt, dass auch Schultandems oder zumindest Kooperationen mit Schulen in freier Trägerschaft möglich sein sollten. Erwähnt wurde zudem, dass es für die berufsbildenden Schulen eine zentrale Steuerung bei der Festlegung der Standorte geben muss, die den Fokus auf den ländlichen Raum legt. „Gut finde ich auch, dass mit der Einführung einer Gesamtschülerzahl von 60 Schülern für eine Grundschule im Gesetzentwurf eine weitere Ausnahmeregelung geschaffen wurde. Damit können Schwankungen in den einzelnen Jahrgängen anders als bisher ausgeglichen werden. Das bedeutet mehr Flexibilität.“

STEPHAN HÖSL, MdL:

Wichtig für eine starke Einbindung einer Schule in die Kommune (oder, in größerem Maßstab betrachtet, in die Region) sind vielfältige Kooperationen mit außerschulischen Partnern im Rahmen von Ganztagsangeboten.

Wichtige Hinweise, die außerhalb des Schulgesetzes relevant sind Für die Schulen im ländlichen Raum spielt naturgemäß die Schülerbeförderung eine große Rolle. Diese sollte ausgebaut werden und so gestaltet sein, dass die Wegezeiten für die Schülerinnen und Schüler nicht zu lang sind. Darüber hinaus wurde vielfach gefordert, dass mehr Personal für Schulen im ländlichen Raum gewonnen werde müsse, beispielsweise durch finanzielle Zuschläge, aber auch durch Anstrengungen der Kommunen und lokaler Unternehmen beziehungsweise Vereine in Bezug auf Arbeitsplätze, Freizeitangebote etc.

Bewertung des Arbeitskreises für Schule und Sport Wir sind ebenfalls der Meinung, dass Schulen im ländlichen Raum andere Rahmenbedingungen benötigen als Schulen in den Mittel- und Oberzentren. Eine Übernahme der Maßnahmen des „Konzepts zur Sicherung von Schulen im ländlichen Raum“, etwa des jahrgangsübergreifenden Unterrichts, von Tandemlösungen für Oberschulen sowie der Möglichkeit einzügiger Oberschulen, in das neue Schulgesetz sind für uns unabdingbar.

Für eine zentrale Steuerung des Schulnetzes im berufsbildenden Bereich setzen wir uns ebenfalls ein. „Dieses Anliegen ist auch seitens der Handwerkskammer und der Industrie- und Handelskammer formuliert worden und wird von den Landräten unterstützt. Ich erhoffe mir, dass dadurch ein besserer Interessensausgleich zwischen Stadt und Land gelingt. Wir werden den Vorschlag des Kultusministeriums, die Schulnetzplanung durch die Regionalen Planungsverbünde gestalten zu lassen, sehr genau daraufhin prüfen, ob sich dieses Ziel damit erreichen lässt.“ LOTHAR BIENST, MdL:

Die Ganztagsangebote haben sich zu einem Markenzeichen der Schulen entwickelt, denn durch sie können spezielle programmatische Schwerpunkte zum Ausdruck gebracht werden. Sie führen zudem zu einer stärkeren Identifikation von außerschulischen Partnern mit einer Schule und binden die Schule in das Umfeld ein. „Diese positiven Effekte gibt es aber nicht nur bei Schulen im ländlichen Raum, sondern genauso bei Schulen in den Städten. Wir werden deshalb im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens darüber diskutieren, ob man eine verbindliche Regelung ins Schulgesetz aufnehmen kann, dass Ganztagsangebote an Schulen bereitgestellt werden.“ WOLF-DIETRICH ROST, MdL:


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WEITERE IDEEN?

Ergebnisse aus den Gesprächsrunden

WELCHE LÖSUNGEN KÖNNEN SIE SICH ZUSÄTZLICH ZU DEN BEREITS VORHANDENEN VORSTELLEN? ➔➔ BAUTZEN · Das Vorhandene ausnutzen! · Internate anbinden an BSZ und Gymnasien („Fahrschüler“ sind benachteiligt) · Doppelstrukturen in den Oberzentren vermeiden. Landkreise stärken! (durch Bildung von Zentren)

➔➔ MEISSEN · Leistungskennziffer im ländlichen Raum außer Kraft setzen · Schaffung von Bildungs­zentren · Jahrgangsübergreifender Profilunterricht · Über neue Schulstandorte im ländlichen Raum muss nachgedacht werden ➔ kurze Wege, soziale Netzwerke, lokale Identifikation = Heimat

➔➔ ZWICKAU · Flexible Richtwerte für Klas­ sen­teiler und Gruppengrößen · Gemeinsamer Fonds von Kultus- und Umwelt­minis­ terium zur Beseitigung des Sanierungsstaus · Nicht jede Schule muss Inklusion anbieten · Erhalt der Schulen auch bei Unterschreitung der Zügigkeit · Investitionen der Schulträger müssen zukunftssicher sein

WELCHE BEDINGUNGEN BENÖTIGEN SCHULEN AUF DEM LAND? ➔➔ BAUTZEN · Ganztagsangebote stärken!! (weil Einbindung von Vereinen, Kirchen etc.) · Keine Horte ab Klasse 6, vgl. Sächsische LV

➔➔ MEISSEN · Geringere Zügigkeit der Schulen (keine dreizügigen Gymnasien) · ÖPNV und Schülerverkehr verbessern · Attraktivität erhöhen im ländlichen Raum (z. B. Arbeitsplätze) · Lehrerversorgung (Erhöhung der Attraktivität für Lehrer) · Jahrgangsübergreifendes Lernen erfordert qualifizierte Pädagogen und neue Konzepte ➔ Weiterbildungsangebote · Förderkonzepte · Mehr flexible Gestaltungsmöglichkeiten · Anschlusskonzepte GS ➔ OS

➔➔ ZWICKAU · Lehrer ➔ Verbeamtung · Schüler · Infrastruktur (Schülerbeförderung; zumutbare Wegezeiten) · Viele Schüler (Attraktivität des ländlichen Raums steigern, Verkehrsanbindung, kleinere Klassen, …) · Flexibilität im pädagogischen Bereich

➔➔ BAUTZEN · Tandem: JA!! · Bedenken: Rückübertragung von Privatschulen an Landkreis etc. · Pädagogische Unterstützungskräfte (PU) + DaZ (Deutsch als Zweitsprache) · Sozialarbeiter und sonder­ pädagogische Fachkräfte in Verantwortung der Schul­ leitung, finanziert vom Land; keine Zeitverträge · Förderschullehrer + EH je Regionalschulamtsbereich mit klaren Regeln

➔➔ MEISSEN · Geldmittel im ländlichen Raum erhöhen · Anreize für „Junglehrer“ · „Kopfgeld“ für das Bleiben auf dem Lande · Bewusstsein für Schule bei Unternehmern, Kommunen unter dem Motto „Kinder sind und sichern unsere Zukunft“ ➔ lokale Akteure sensibilisieren

➔➔ ZWICKAU · Kreative Tandemlösungen · Zentrale Planung für BSZ-Standorte ➔ Fokus: ländlicher Raum · Modell zur Qualifizierung von Seiteneinsteigern · Personalausstattung großzügiger (nicht alles „auf Kante“) · Junge Lehrer auf das Land bringen

ERGÄNZENDE HINWEISE AUS DER ERGEBNISVORSTELLUNG ➔➔ BAUTZEN · § 4 eröffnet genügend Spielraum, diesen gilt es auszunutzen · Aber: Zentrenbildung zur Stärkung der Landkreise ist Sache der Schulverwaltungsordnung, nicht Schulgesetz · Verbindungen zur Region/ zur Kommune stärken durch Einbindung von außerschulischen Partnern in die Schule (Ganztagsangebote) · Tandems/Kooperation zwischen privaten und staatlichen Schulen sollen ermöglicht werden · Stellung des Sozialarbeiters in der Schule verbessern. Es handelt sich um eine sonderpädagogische Fachkraft!

➔➔ MEISSEN · Anreize schaffen wie Verbeamtung oder Zuschläge für Nichtbeamte · Wegezeiten im ländlichen Raum zu lang – Kinder kommen so auf mehr Wochenstunden als Vollzeitbeschäftigte · Weiterbildung, Coaching und Erfahrungsaustausch notwendig

➔➔ ZWICKAU · Lehrkräfte für Schulen im ländlichen Raum zu gewinnen, muss ein zentrales Anliegen sein · Die Sicherung von Schul­ standorten bedeutet auch, Attraktivität des ländlichen Raumes zu steigern; hier gibt es viele Zusammenhänge


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Daran anknüpfend wurde zudem angeregt, die Lehramtsausbildung besser auf Fragen der Inklusion auszurichten. Lehrerfort- und -weiterbildungen, so wichtig diese auch sind, reichen nicht aus. Auch eine Änderung der Lehrpläne wurde vorgeschlagen. Sie sollen „an das Leben“ angepasst werden und eine bestmögliche individuelle Förderung aller Kinder ermöglichen.

Bewertung des Arbeitskreises für Schule und Sport Wir wollen den Weg der Inklusion Schritt für Schritt gehen und freuen uns über die Unterstützung, dass Förderschulen erhalten bleiben sollen. Dafür treten wir ebenfalls ein. „Der Freistaat Sachsen verfügt über ein gut ausgebautes und über viele Jahre professionalisiertes Förderschulsystem mit viel Sachverstand. Hier werden Kinder speziell auf ihren Förderbedarf hin unterrichtet. Diese Strukturen müssen erhalten bleiben, denn auch der Besuch einer Förderschule kann dem Elternwillen entsprechen und für ein Kind den bestmöglichen Lernort bedeuten.“

STEVE JOHANNES ITTERSHAGEN, MdL:

WIE GEHEN WIR MIT DEM LEITBILD „INKLUSION“ AN SACHSENS SCHULEN UM?

Wiederholt wurde in den Veranstaltungen angeregt, dass trotz fortschreitender Bemühungen zur Inklusion die Förderschulen nicht abgeschafft werden sollen. Sie sollen im Gegenteil gestärkt und zu Kompetenzzentren ausgebaut werden. Gleichzeitig kann durch eine verstärkte Kooperation mit Regelschulen die Durchlässigkeit im Schulsystem erhöht werden. Des Weiteren wurde angemahnt, die Bedingungen für inklusiven Unterricht im Schulgesetz festzulegen. Dies betrifft insbesondere die Klassengröße, die möglichst bei 20 beziehungsweise 21 Schülern (beide Werte wurden genannt) liegen sollte. Es wurde der Vorschlag gemacht, die bisherige Förderschulpflicht abzuschaffen. In diesem Zusammenhang sind auch weitere Vorschläge zu sehen, die die Möglichkeit individueller Lernorte beinhalten: Internetschulen oder die Lockerung der Schulpflicht. Immer wieder ging es auch um die Öffnung von Schulen gegenüber den Eltern, aber auch dem Umfeld (Vereine, Sozialpädagogen); Eltern wiederum sollen sich gegenüber Lehrern, Therapeuten und Schulbegleitern öffnen.

Wenn inklusive Beschulung gelingen soll, ist es unabdingbar, dass ausreichend Personal vorhanden ist, um die im Gesetz festgelegten Rahmenbedingungen schaffen zu können. Ob dazu auch Klassengrößen im Schulgesetz festgelegt werden sollen – und vor allem welche –, das wollen wir in den nächsten Monaten noch diskutieren. „Die Festlegung einer Klassenobergrenze im Gesetz hat natürlich eine deutlich höhere Verbindlichkeit als in einer Verordnung. Man muss die Konsequenzen dieser Festlegung in Bezug auf die Klassenbildung und die damit verbundenen notwendigen Ressourcen genau prüfen. Ich bin jedoch skeptisch, dass ein Klassenteiler von 20 oder 21 Schülern leistbar ist.“

INES SABOROWSKI-RICHTER, MdL:

„Es ist notwendig, dass die Schulen unterstützendes Personal erhalten. Mit der Einstellung von Inklusionsassistenten an den Schulen über ein ESF-Programm machen wir einen wichtigen Schritt, um die Lehrer zu entlasten. Gleichzeitig müssen die Schulträger mit Unterstützung des Freistaates auch die notwendigen baulichen Voraussetzungen schaffen.“

HOLGER GASSE, MdL:

Dass die Förderschulpflicht abgeschafft werden soll, finden wir richtig. Sie ist im Licht der UNBehindertenrechtskonvention weder zeitgemäß noch haltbar.

Wichtige Hinweise, die außerhalb des Schulgesetzes Beachtung finden müssen KERSTIN NICOLAUS, MdL: „Sachsen ist eines der letzten Bundesländer, das diesen Weg geht.

Bei diesem Thema wurde als besonders wichtig die Ausstattung der Schulen mit genügend Personal benannt. Dies bezieht sich nicht nur auf ausgebildete Lehrkräfte, sondern auch auf unterstützendes Personal wie Sozialarbeiter, Inklusionsassistenten oder Schulbegleiter. Neben dem Personal spielte aber auch die materielle Ausstattung der Schulen eine Rolle.

Ich finde die Idee im Gesetzesentwurf richtig, dass alle Schüler möglichst in die erste Klasse der örtlichen Grundschule eingeschult werden und eine Diagnostik erst bei Auffälligkeiten im Schuljahr durchgeführt wird. Damit geben wir allen Kindern die gleichen Startchancen.“


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Ergebnisse aus den Gesprächsrunden

WELCHE ROLLE SPIELEN FÖRDERSCHULEN IN ZUKUNFT? ➔➔ BAUTZEN · Sie sind weiterhin als Kompetenzzentren not­ wendig ➔ mehr Personal erforderlich ➔ mehr Anerkennung für Förderschulen

➔➔ MEISSEN · Sind zu erhalten und zu stärken ➔ personell, materiell · Eigenverantwortung?! · Bestmögliche individuelle Förderung aller Kinder ➔ Lehrpläne überarbeiten · Stützpunktschulen mit Alternativen (mit Eltern­ mitwirkung, Therapeuten, praktischer Lebenshilfe) · Ganztagsangebote für alle Schulen in Vernetzung der Schularten/Trägervielfalt (z. B. Kita) · Inklusion: Kinder in Gesellschaft einführen/ermöglichen im gesetzlichen Rahmen (Lebensräume/Lernarten anpassen) · Mindestraumprogramm || FÖ-Festbeträge anpassen · Schützenswerter Raum für Kinder, die diesen Raum benötigen · Notwendige personelle Ausstattung!!! · Studienpläne für die zukünftigen Lehrer überarbeiten · Bessere Ausstattungen aller Schulen (Geld, Personal) · Kooperation Schule/Wirtschaft

➔➔ ZWICKAU · Wichtige Rolle in der Vielfältigkeit; Kompetenz der Schullandschaft · Durchlässigkeit der Schul­ formen ist zu gewährleisten · Zentren und Ansprech­ partner als Kompetenzpaten

WIE KANN DIE MÖGLICHKEIT DER DURCHSETZUNG DES ELTERNWILLENS VERBESSERT WERDEN? ➔➔ BAUTZEN · Schulgesetz und Sozialgesetz müssen konform sein · Inklusion muss Anliegen der Gesamtgesellschaft werden · Eindeutige Festlegung der Unterrichtsbedingungen im Gesetz

➔➔ MEISSEN · Bildungsberatung ab Kita · Durchlässigkeit erhalten · Eltern in „Inhalte“ integrieren, nicht nur Elternwille · Eltern öffnen sich  Therapeut  Lehrer ➔ Paten/ Schulbegleiter (Sozialpädagogen, Kirchengemeinden) · Hort · Abschaffung des Zwanges zur Förderschule, sondern Akzeptanz des Willens der Eltern zur Inklusion (Inklusion nicht nur auf dem Klageweg) · Jedes Kind muss sich wohlfühlen · Klassenstärke bei inklusiver Beschulung (25 sind zu viel – runter auf 21!!) · Individuelle Lernorte (Internetschule) · Respekt im Umgang mit den Eltern!

➔➔ ZWICKAU · Sachkompetente Beratung im Schulvorfeld und Schul­ alltag · Befähigung der Eltern im Realbild auf ihr Kind (Schulpsychologe)


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FEEDBACK ➔➔ ZWICKAU · Bildung und Weiterbildung im Schulbereich (verpflichtend) · Handeln ohne Ressourcenvorbehalt

Die Teilnehmenden hatten zu jedem Dialogforum die Möglichkeit, ihr Feedback auf vorbereiteten Bögen zu hinterlassen. Von insgesamt 75 Teilnehmenden haben 36 einen Feedbackbogen ausgefüllt. Das entspricht einer Rücklaufquote von knapp 50 Prozent. Wie zufrieden waren Sie

8 % 17 %

mit der Veranstaltung? sehr zufrieden zufrieden

MEISSEN

teils – teils unzufrieden sehr unzufrieden

ZWICKAU

Wie hat Ihnen diese Form

3 3  %

sehr gut

3 %

BAUTZEN

%

gut

MEISSEN

teils – teils weniger gut überhaupt nicht

Die zur Verfügung gestellten In­for­

ZWICKAU

gut verständlich

3 %

BAUTZEN

6

% 4

%

mationsmaterialien fand ich:

33

➔➔ ZWICKAU · Förderschulen können eine Chance sein · Regelschulen sind teilweise mit Inklusion überfordert

8 %

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➔➔ MEISSEN · Integration ist ungleich Inklusion; bisher wird an Beispielschulen überwiegend integriert, nicht inkludiert (lernzielgleicher Unterricht) ➔ Inklusion = Fernziel · Integrationshelfer sollten Bedingung/Voraussetzung sein · Ziel ist eine erfolgreiche Inklusion, aber Rahmenbedingungen sind nicht vorhanden (z. B. bei Sehschwäche) · Lehrerausbildung muss auf Inklusion hin ausgerichtet werden – Weiterbildungen reichen nicht aus · Herausforderung für die nähere Zukunft: Integration von Flüchtlingskindern

des Austauschs gefallen?

ERGÄNZENDE HINWEISE AUS DER ERGEBNISVORSTELLUNG ➔➔ BAUTZEN · Durchschnittsalter der Lehrkräfte relativ hoch · Lehrerjob muss attraktiver werden, um ausreichend Nachwuchs zu bekommen · Lehrende benötigen mehr Anerkennung für ihre Leistungen. Bisher: Dumping! · Bei Themen wie Inklusion und Integration müssen Sozial- und Schulgesetz zusammengedacht werden · Übersetzung des (Schul-) Gesetzes in Verwaltungsvorschriften ist wichtig! Größerer Handlungsbedarf, um z. B. die Zahl der Förderstunden pro Kind bedarfsgerecht realisieren zu können (bisher 0,25 h pro Woche pro Kind)

BAUTZEN

verständlich

MEISSEN

unverständlich

➔➔ MEISSEN · Keine lernzieldifferenzierte Unterrichtung an Gymnasien · Klassenteiler 20 · Integration Flüchtlinge: max. 3 pro Klasse? · Privatinitiativen fördern/zulassen, betroffene Eltern fachkundig unterstützen · Stärkung der Elternrolle · Lehrpläne anpassen für das Leben!! · Kopplung Förderschulen/Regelschulen, mehr Kooperation · Entschärfung Schulanwesenheitspflicht (Bundesgesetz)

➔➔ BAUTZEN · Rahmenbedingungen für Integration/Inklusion: · Räumlich, materiell · Schülerzahlen · Lehrerausbildung und -begleitung ➔ Schul­beg­leiter, die qualifiziert sind und von Freistaat finanziert · Plus Sozialarbeiter und Integrationslehrer/Stunden für Integration erhöhen · Schlüssel definieren/Teiler bei Inklusion 20

75 %

WEITERE IDEEN?

ZWICKAU


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DOKUMENTATIONSPOSTER

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PRÄSENTATION


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Arbeitskreis für Schule und Sport der CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages

IMPRESSIONEN ARBEITSKREISVORSITZENDER

STELLVERTRETENDE

Lothar Bienst

ARBEITSKREISVORSITZENDE

Ines Saborowski-Richter

Aline Fiedler Mitglied

Steve Johannes Ittershagen Mitglied

Iris Firmenich Mitglied

Kerstin Nicolaus Mitglied

Holger Gasse Mitglied

Wolf-Dietrich Rost Sportpolitischer Sprecher

Stephan Hösl Mitglied

Patrick Schreiber Vorsitzender des Ausschusses für Schule und Sport

PARLAMENTARISCHE BERATERIN

SEKRETARIAT

Tina Mager

Annett Kimmer

TELEFON 0351 493-5616

TELEFON 0351 493-5624

TELEFAX 0351 493-5440

TELEFAX 0351 493-5440

tina.mager@slt.sachsen.de

annett.kimmer@slt.sachsen.de

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