Übersicht | Änderungen im Sächsischen Abgeordnetengesetz

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ALTE REGELUNG

NEUE REGELUNG

Die derzeitige Höhe der steuerpflichtigen Diät beträgt

Die neue Höhe der steuerpflichtigen Diät

5212,54 EURO brutto.

beträgt

5212,54 EURO

brutto

Die Diäten werden jährlich an die

Die Diäten werden jährlich an die

Einkommensentwicklung im Freistaat angepasst.

Einkommensentwicklung im Freistaat angepasst.


ALTE REGELUNG

NEUE REGELUNG

Jedes Mitglied des Landtages erhält für die

Die Pauschale wird auf das 1,5-fache erhöht, um

Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

den Erwartungen an die Bürgerbüro-Arbeit zu

eine Pauschale entsprechend der Eingruppierung E11

entsprechen.

Stufe 3 des öffentlichen Dienstes

Die neue Höhe der Pauschale beträgt dann

(derzeit 3464,39

EURO brutto).

5196,59 EURO.


ALTE REGELUNG

NEUE REGELUNG

Zum Unterhalt von Büros und für Kosten, die durch

Die Pauschale wird um ca. 1000 Euro erhöht.

die Abgeordnetentätigkeit entstehen, erhalten Abgeordnete eine steuerfreie Pauschale in Höhe von

2135 EURO.

Sie beträgt dann

3135 EURO.

Je nach Entfernung erhöht sich diese dann entsprechend:

Je nach Entfernung von Dresden erhöht sich diese: bis

bis 50 km auf 3640 EURO

50 km 2640 EURO

51 bis 100 km 3869 EURO

51 bis 100 km 2869 EURO

über 100 km 4099 EURO

über 100 km 3099 EURO


ALTE REGELUNG

NEUE REGELUNG

Neu gewählte Mitglieder des Landtages erhalten

Im Jahr 2006 wurde durch ein Gutachten festgestellt,

auf Nachweis zur Einrichtung eines Büros einmalig

dass für 10 Jahre Ausstattungskosten in Höhe von

2863,23 EURO.

9000 Euro anfallen. Daraus ergibt sich, preisbereinigt, eine erhöhte Pauschale in Höhe von

5124 EURO.

Auch dieser Betrag wird künftig an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst.


ALTE REGELUNGEN

NEUE REGELUNG

Aus den vergangenen fünf Legislaturperioden

Auch weiterhin muss man mindestens 10 Jahre

existierten höchst unterschiedliche Regelungen.

dem Landtag angehören. Für jeden Monat der

Abgeordnete der ersten vier Legislaturperioden haben

Mitgliedschaft ab der 6. Legislaturperiode beträgt

einen Anspruch auf Altersentschädigung zwischen 53

die Altersentschädigung ab dem 67. Lebensjahr 0,3

(1. Legislatur) und 58 Jahren

Prozent der Grunddiät, nach 10 Jahren also 36 Prozent.

(4. Legislatur) mit einem Höchstsatz zwischen 70

Maximal sind es 70 Prozent. Mit jedem Jahr vom 12.

(4. Legislatur) und 75 Prozent (1. Legislatur). Ab der

bis zum 15. Jahr der Mitgliedschaft im Landtag

fünften Legislaturperiode bestand ein Anspruch ab 67

entsteht der Anspruch auf Altersentschädigung ein

Jahren mit einem Höchstsatz von 63 Prozent.

Lebensjahr früher.


ALTE REGELUNG

NEUE REGELUNG

Jedes Mitglied des Landtages muss seine Nebentätigkeiten angeben. Der Nebenverdienst wird dabei in drei Stufen veröffentlicht:

Es erfolgt eine Erweiterung auf 10 Stufen – wie beim Deutschen Bundestag. Damit wird die Transparenz bei höheren Nebeneinkünften erhöht.

Stufe 1: 1.000 BIS 3.500 EURO pro Monat Stufe 2: BIS 7.000 EURO pro Monat Stufe 3: AB 7.000 EURO pro Monat

Stufe 1: Stufe 2: Stufe 3: Stufe 4: Stufe 5: Stufe 6: Stufe 7: Stufe 8: Stufe 9: Stufe 10:

1.000 BIS 3.500 EURO pro Monat BIS 7.000 EURO pro Monat BIS 15.000 EURO pro Monat BIS 30.000 EURO pro Monat BIS 50.000 EURO pro Monat BIS 75.000 EURO pro Monat BIS 100.000 EURO pro Monat BIS 150.000 EURO pro Monat BIS 250.000 EURO pro Monat AB 250.000 EURO pro Monat


ALTE REGELUNG

NEUE REGELUNG

Für Besuchergruppen erhält jeder Abgeordnete ein

Dieses Budget wird auf

Budget von 750

EURO PRO JAHR.

1500 EURO PRO JAHR

erhöht, um so mehr

Menschen die Möglichkeit zu geben, die politische Arbeit des Landtages hautnah zu erleben.


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