Dienstcharta der Stadtpolizei

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Dienstcharta der Stadtpolizei

EUROPÄISCHE UNION Europäischer Sozialfonds

Autonome Provinz Bozen - Südtirol

UNIONE EUROPEA Fondo sociale europeo

Provincia Autonoma di Bolzano - Alto Adige

Stadtpolizei �������������������������������������� ������������������������������������������


Dienstcharta der Stadtpolizei

Inhaltsverzeichnis

Einführung in die Dienstcharta der Stadtpolizei Bozen Vorwort des Bürgermeisters Dr. Luigi Spagnolli Vorwort des Generaldirektors Dr. Renzo Caramaschi Vorwort des Landeshauptmannes der Autonomen Provinz Bozen, Dr. Luis Durnwalder und der Verantwortlichen der ESF-Dienststelle, Dr. Barbara Repetto.

1. PRÄMISSE 1.1. Die Merkmale unserer „Dienstcharta“ 1.2. Die Grundsätze der „Dienstcharta“ 1.3. Unsere Ziele 2. PFLICHTEN UND GARANTIEN 2.1. Das Stadtpolizeikorps von Bozen 2.2. Unsere Dienste 2.3. Die Qualitätsstandards und die damit zusammenhängenden Pflichten 3. BÜRGERNÄHE 3.1. Information und Anhörung der Bürger 3.2. Die Bewertung des Dienstes 3.3. Beschwerden und Vorschläge 4. NÜTZLICHE INFORMATIONEN 4.1. Was tun wenn ... 4.2. Wichtige Adressen und Amtsstunden der Stadtpolizei 1


Einführung Einführung in die Dienstcharta der Bozner Stadtpolizei in die Dienstcharta Warum brauchen wir eine Dienstcharta der Bozner Stadtpolizei? In erster

Linie, weil die Aufgaben der Stadtpolizei immer komplexer werden: Längst verhängen die Polizistinnen und Polizisten nicht mehr bloß Strafen gegen Verkehrssünder, sondern übernehmen auch wichtige Funktionen etwa in den Bereichen Verkehrsinformation und -erziehung. In den Stadtvierteln sind die Polizisten inzwischen wichtige Bezugspersonen, die durch ihre konstante Anwesenheit helfen, schwierige Situationen zu vermeiden oder zu meistern. Kurzum, der Wirkungsbereich der Stadtpolizei ist mittlerweile so vielfältig, dass es sinnvoll erscheint, diesen im Rahmen einer Dienstcharta abzustecken. Die Charta ist ein nützliches Instrument, das allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung steht und nicht nur die Dienstleistungen der Stadtpolizei umreißt, sondern auch festlegt, welche Standards für die einzelnen Leistungen gelten. So informiert die Dienstcharta z.B. darüber, wie lange die Ausstellung einer Ermächtigung dauert, wo man eine provisorische Fahrgenehmigung erhält, wenn der Führerschein verloren gegangen ist, aber auch darüber, an wen man sich bei Lärmbelästigung wenden kann. Die Charta versteht sich nicht bloß als eine Liste guter Vorsätze, sondern als konkretes Versprechen, das die Stadtpolizei täglich neu einlösen will. Nur so kann es gelingen, in der Bevölkerung jene Vertrauensbasis zu schaffen, die für den nicht immer leichten Dienst an der Gemeinschaft unerlässlich ist. Der Bürgermeister der Stadtgemeinde Bozen Dr. Luigi Spagnolli

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Dienstcharta der Stadtpolizei

Die Dienstcharta fußt auf den Richtlinien des Präsidenten des Ministerrates, Vorwort die im Jänner 1994 erlassen wurden. Sie stellt eines der wichtigsten Instrumente dar, um innerhalb der Gemeinde eine qualitätsorientierte Verwaltung einführen zu können. Die Qualitätsstandards der Dienstleistungen sind festgeschrieben und müssen eingehalten werden bzw. können die Bürger, für die die vorliegende Dienstcharta ausgearbeitet wurde, über ihre Einhaltung wachen. Jeder Haushalt erhält eine Kopie dieser Dienstcharta zugestellt. Die Umsetzung von festgeschriebenen Standards, die Vereinfachung von Verfahren, die Information der Bürger, der Respekt, die Höflichkeit und die Hilfestellung bei der Ausübung der bürgerlichen Rechte und schließlich die Möglichkeit, Schadensersatz in unterschiedlichster Form beantragen zu können, wenn ‘Versprechen’ nicht gehalten werden, stellen einen bedeutenden Schritt dar in der Annäherung von Bürger und Stadtpolizei. Die Dienstcharta informiert über die angebotenen Dienstleistungen des Stadtpolizeikorps. Erwartungshaltung und erbrachte Dienstleistung sollen sich nach Möglichkeit decken und das Stadtpolizeikorps zu einer für die Gemeinschaft nützlichen Dienstleistungseinrichtung machen. Die Bürger sollen in Zukunft immer mehr im Mittelpunkt der Aktionen der öffentlichen Verwaltung stehen. Diesen Zweck verfolgt die hier vorliegende erste Dienstcharta der Gemeinde Bozen. Der Generaldirektor der Stadtgemeinde Bozen Dr. Renzo Caramaschi

Die Autonome Provinz Bozen verfolgt mit Interesse das Projekt „Dienstchar- Vorstellung ta der Stadtpolizei”, das von der Stadtgemeinde Bozen mit Beiträgen des Europäischen Sozialfonds vorangetrieben wird. Die Dienstcharta ist ein Dokument, mit dem sich die Stadtpolizei Bozen verpflichtet, das Qualitätsniveau ihrer Dienstleistungen beizubehalten bzw. fortlaufend zu verbessern. Damit soll der Übergang von einem nach Funktionsebenen strukturierten Betriebsmodell zu einem ergebnisorientierten Modell geschaffen und eine neue Form der öffentlichen Verwaltung eingeführt werden, in der der „Bürger“ Kunde ist, der für das Qualitätsniveau der erbrachten Dienstleistungen sensibilisiert wird. Der Landeshauptmann der Provinz Bozen Dr. Luis Durnwalder Die Verantwortliche der Dienststelle Dr. Barbara Repetto 3


Presentazione

Introduzione

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Dienstcharta der Stadtpolizei

1. PRÄMISSE 1.1 Die Merkmale unserer „Dienstcharta“ Die Dienstcharta In der vorliegenden Dienstcharta sind die Grundsätze des Stadtpolizeikorps von Bozen und die Garantien gegenüber der Stadtbevölkerung verankert. Die Dienstcharta ist auf freiwilliger Basis entstanden und fußt auf einer Richtlinie des Präsidenten des Ministerrates vom 27.01.1994, in der die Grundsätze enthalten sind, “an denen sich in progressiver Form die Dienstleistungen öffentlicher Körperschaften orientieren“. Die Dienstcharta hat eine Gültigkeit von mehreren Jahren. Sie wird dann erneuert, wenn alle Zielsetzungen umgesetzt worden sind, bzw. wenn die Inhalte der Dienstcharta in grundlegender Weise abgeändert werden müssen. Die Jahrestabellen Die Dienstcharta enthält einige Daten- und Informationstabellen, die Jahr für Jahr abgeändert werden. Daher gelten diese Jahrestabellen im Unterschied zur Dienstcharta insgesamt nur ein Jahr und werden jedes Jahr neu überarbeitet und verteilt. Die Jahrestabellen enthalten Informationen über: - Qualitätsstandards der “Dienstleistungen” und ihrer Werte, die sich von Jahr zu Jahr ändern; - Ergebnisse der jährlichen Erhebungen über die Kundenzufriedenheit; - Sonderprojekte; - Informationen und Ajourierungen.

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1.2 Die Grundsätze der „Dienstcharta“ Die Stadtpolizei Bozen erkennt an, dass alle Bürger die unten angeführten Rechte besitzen, und dass in einem gemeinschaftlichen Handeln der beste Dienst an der Stadt geleistet werden kann: Eine konstante Zusammenarbeit aller Beteiligten ermöglicht eine laufende Verbesserung der Dienste. Der Dienst der Stadtpolizei wird in Anlehnung an die Bestimmungen in der vorgenannten Richtlinie geleistet, u.z. nach folgenden Prinzipien: Gleichheit Dem Grundsatz der Gleichheit aller Bürger wird besondere Beachtung geschenkt, unabhängig von Geschlecht, Rasse, Sprache, Religion und politischen Ansichten. Personen mit Behinderung, Kinder, Minderjährige, Senioren und Personen, die sog. schwachen Kategorien angehören, genießen besonderen Schutz. Beteiligung Der Bürger hat das Recht, über die Projekte informiert zu werden, die die Stadtpolizei vorantreibt. Er kann sich an der Umsetzung der Projekte beteiligen und eigene Vorschläge einbringen. Die Stadtviertelpolizisten und das Stadtpolizeikommando nehmen Ihre Anregungen gerne entgegen. Unparteilichkeit Der Bürger hat das Anrecht, in jeglicher Situation, in der er sich befindet, unparteiisch behandelt zu werden. Die einzelnen Bestimmungen, die die Erbringung von Dienstleistungen regeln, müssen unter Berufung auf diese Auflage interpretiert werden. Klarheit und Transparenz Der Bürger hat das Recht, den Namen des Sachbearbeiters zu erfahren, der Verfahren zu seinen Lasten erlässt. Der Bürger muss weiters über die Bearbeitungszeiten informiert werden. Effizienz und Wirksamkeit Primäres Ziel der Stadtpolizei Bozen ist die laufende Verbesserung der Dienstleistung. Der Bürger hat das Recht, dass seine Ansprechpartner ausgebildete Beamte der Stadtpolizei sind, die in der Lage sind, korrekte Informationen zu erteilen. Kontinuität und Gewährleistung des Dienstes Der Bürger hat das Recht, dass der Dienst der Stadtpolizei kontinuierlich geleistet wird, d.h. die Beamten der Stadtpolizei versehen ihren Dienst auf dem Gemeindegebiet turnusweise die gesamte Woche. Eventuelle Ände6


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rungen der Dienstzeiten werden in die Jahrestabellen eingefügt, die der Dienstcharta beiliegen.

1.3 Unsere Ziele Mit der Dienstcharta der Stadtpolizei möchten wir unseren Dienst auf eine globale, gemeinsame und dauerhafte Basis stellen und geben folgende „Absichtserklärung” ab: Höflicher und professioneller Umgang mit den Bürgern und Bürgernähe; Förderung der Lebensqualität und Sicherheit im Stadtgebiet; • Anhörung der Bürger und fortlaufende Verbesserung des angebote Dienstes; • •

Die Zielsetzungen für die nächsten Jahre sind: 1. mehr Sicherheit im Straßenverkehr; 2. Ausbau des Dienstes der Stadtviertelpolizisten; 3. Ausbau der Verkehrserziehung in den Schulen; 4. Intensivierung der Kontrollen in den Abend- und Nachtstunden, vor allem die Kontrollen in öffentlichen Betrieben; 5. Fortlaufende Aus- und Weiterbildung der Beamten mit Kontrollfunktionen.

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Presentazione

Introduzione

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Dienstcharta der Stadtpolizei

2. PFLICHTEN UND GARANTIEN 2.1 Das Stadtpolizeikorps von Bozen Der Personalstand des Stadtpolizeikorps von Bozen verzeichnet 131 Einheiten mit unterschiedlichen Funktionsebenen und Aufgabengebieten: • Kommandant:

Dr. Sergio Ronchetti; Major David Ortler;

• Vizekommandant: •3

Offiziere; Inspektoren; • 113 Beamte. Bei der Stadtpolizei arbeiten außerdem 6 Verwaltungsbeamte. • 13

Die Stadtpolizei verfügt über folgende Geräte und Fahrzeuge: a) 3 Telelaser b) 4 Alkoholmessgeräte c) Fahrzeuge: • 17 PKWs (1 Mazda, 2 Renault Laguna, 1 Renault Megane, 1 Renault Kangoo, 2 Opel Astra, 1 Opel Agila, 2 Fiat Doblò, 3 Fiat Punto, 2 Fiat Brava, 1 Fiat Ducato, 1 Fiat Panda 4x4, 1 Lieferwagen für die Aufnahme von Verkehrsunfällen Fiat Ducato) • 8 Motorräder (7 BMW, 1 Moto Guzzi); • 10 Elektrofahrräder • 7 Fahrräder

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2.2 Unsere Dienste Das Stadtpolizeikorps hat vielfältige Aufgaben und Funktionen. Einige institutionelle Aufgaben sind von beachtlichem Umfang und von grundlegender Bedeutung für die Gemeinschaft. Übersicht über die wichtigsten Aufgabengebiete der Stadtpolizei:

AMT

AUFGABEN

KOMMANDOSTELLE

- Ausgabe von Informationen und Entgegennahme von Hinweisen / Beschwerden / Vorschlägen - Zusammenarbeit mit den Gesunheitseinrichtungen (obligatorische Heilbehandlung)

VERKEHRSUNFÄLLE

- Aufnahme von Verkehrsunfällen und Abwicklung der damit zusammenhängenden Verwaltungs- und gerichtlichen Maßnahmen - Abwicklung von Rekursen im Rahmen von Verkehrsunfällen

GERICHTSPOLIZEI

- Erhebungen, die mit der institutionellen Tätigkeit der Stadtpolizei zusammenhängen

SICHERHEIT IM WOHNGEBIET

- Dienst der Stadtviertelpolizisten - Dienst der bürgernahen Polizeieinheit - Koordinierung der Stadtviertelpolizisten - Kontrolle von Parkanlagen und Gärten - Konstante Präsenz im Gemeindegebiet, um Bürgernähe zu gewährleisten - Konstante Zusammenarbeit zwischen Schülerlotsen und Stadtviertelpolizisten - Zusammenarbeit mit den Stadtviertelräten und andern Körperschaften, die auf Gemeindegebiet tätig sind - Vorbeugung und Kontrolle, auch in Zivil

VERKEHR

- Ausstellung von Ermächtigungen (Durchfahrtsgenehmigungen für verkehrsberuhigte Zonen, farbige Zonen, Parkscheine für Behindertenparkplätze, Ermächtigungen für Straßenkünstler) - Planung und Verwaltung von gezielten Kontrollen infolge von Hinweisen der Bevölkerung - Information über die Straßenverkehrsordnung (Verkehrsangelegenheiten) - Gutachten über Konzessionen zur Besetzung öffentlichen Grundes und Verkehrsverordnungen - Lokalaugenscheine und Kontrolle von Straßenbaustellen

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Zu den Aufgaben der Beamten der Stadtpolizei gehört auf Gemeindegebiet die Vorbeugung und Unterbindung von Straftaten, die die Sicherheit der Bürger gefährden. Bei Straftaten greifen die Beamten der Stadtpolizei sofort ein oder sie versehen ihren Dienst auf Vollmacht oder in Durchführung von Maßnahmen, die von der Gerichtspolizei erlassen wurden (Festnahmen, Beschlagnahmen, Verhöre usw.).

AMT

AUFGABEN

PROTOKOLLE

- Verwaltung der Übertretungen - Kassadienst für Zahlungen - Verwaltung der Steuerrolle (nicht bezahlte Strafmandate) - Verwaltung der Rekurse - Verwaltung der verwaltungsbehördlichen Beschlagnahmungen

MARKTPOLIZEI

- Kontrolle von öffentlichen und Handelsbetrieben - Organisation der Märkte - Ermächtigungen für die Besetzung öffentlicher Flächen zu Handelszwecken - Erhebungen bzgl. der Preise im Detailhandel für Obst und Gemüse für die Beobachtungsstelle der Preisentwicklung - Verbraucherschutz (z.B. Kontrolle der Verkäufe nach Gewicht) und Kontakt mit den Verbraucherschutzorganisationen

SICHERHEIT AM BAU

- Baustellenkontrolle - Lokalaugenscheine für die Ausstellung der Bewohnbarkeits- und Benutzbarkeitserklärungen - Vermessung von Wohnungen zwecks Wohnstandards und Feststellung von Überfüllungen - Feststellung von Verstößen gegen die Baubestimmungen - Lokalaugenscheine in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr

ANDERE DIENSTE

- Verkehrserziehung (Kurse) in Kindergärten und Schulen - Verkehrserziehung für Senioren (Kurse) - Zusammenarbeit mit Vereinen der Stadt bei der Organisation von Informationsveranstaltungen über Neuerungen in der Straßenverkehrsordnung

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2.3 Die Qualitätsstandards und die damit zusammenhängenden Pflichten Die Zielsetzungen hinsichtlich der Qualität der Dienstleistungen des Stadtpolizeikorps werden durch folgende Qualitätsstandards definiert. Unter Qualitätsstandard versteht man die Einhaltung der Grundsätze, die in vorliegender Dienstcharta enthalten sind, und die Beibehaltung des Qualitätsniveaus, wie in den vorliegenden Unterlagen festgeschrieben.

VERKEHRSWESEN

BESCHREIBUNG QUALITÄTSSTANDARD

Verstöße gegen Geschwindigkeitsbeschränkungen im Stadtgebiet (Kontrollen)

Kontrollposten/Tag

Fahren im alkoholisierten Zustand im Stadtgebiet (Kontrollen)

Regelmäßige Kontrollposten am Wochenende

Ausstellung einer befristeten Ermächtigung (Durchfahrt und Parken)

Maximale Wartezeit ab Formulierung des Antrages

Ausstellung von Ermächtigungen mit Gültigkeit 1 Jahr (Durchfahrt und Parken)

Maximale Wartezeit ab Formulierung des Antrages

Ausstellung einer Parkerlaubnis für farbige Zonen (Ausnahmebewilligung)

Maximale Wartezeit ab Formulierung des Antrages

Kontrolle Einhaltung der Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung

Anzahl Einsatzfahrzeuge / Tag (werktags)

Aufsicht in Schulzonen (mit Beamten der Stadtpolizei)

Anzahl der Einsatzeinheiten pro Tag

Aufsicht in Schulzonen (mit Schülerlotsen)

Anzahl der Einsatzeinheiten pro Tag

Aufsicht an wichtigen Verkehrsknotenpunkten (von September bis Juni)

Anzahl der Einsatzeinheiten pro Tag

Koordinierte Dienste (Kontrolle Stadtgebiet in Zusammenarbeit mit anderen Ordnungskräften)

Einsätze/Monat

Verkehrsaufsicht und –kontrolle bei Sportveranstaltungen

Aufsicht während der Veranstaltung

Verkehrsaufsicht und –kontrolle bei religiösen Veranstaltungen

Aufsicht während der Veranstaltung

Verkehrsaufsicht und –kontrolle bei verschiedenen Veranstaltungen (Feste, Stadtviertelfeste usw.)

Aufsicht während der Veranstaltung


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Sollte der Fall eintreten, dass der vorgegebene Qualitätsstandard nicht eingehalten wird, besteht die Möglichkeit, dass der Bürger Schadenersatz geltend machen kann. Aufstellung der Dienste der Stadtpolizei mit Angabe der garantierten Qualitätsstandards. Die Qualitätsstandards und die Werte können in den kommenden Jahren ajouriert und verbessert werden.

WERT FÜR 2006

SCHADENERSATZ

mind. 4

nein

100% am Wochenende

nein

binnen 2 Arbeitstagen

ja

binnen 20 Arbeitstagen

ja

binnen 2 Arbeitstagen

ja

mind. 6

nein

10

nein

75

nein

10 (insg. 34 Std./Tag)

nein

3 (insg. 15 Std./Monat)

nein

100% Einsatz bei 90 Veranstaltungen jährlich

nein

100% Einsatz bei 30 Veranstaltungen jährlich

nein

100% Einsatz bei 40 Veranstaltungen jährlich

nein


MARKTPOLIZEI

BESCHREIBUNG QUALITÄTSSTANDARD

Kontrolle der Handelsbetriebe mit festem Anzahl Kontrollen/Jahr Handelssitz u. Handel auf öffentlichen Flächen Kontrolle von öffentlichen Betrieben

Anzahl Kontrollen/Jahr

Aufsicht und Kontrolle auf Märkten und Messen

Anwesenheit während Veranstaltung

STREITFÄLLE

BESCHREIBUNG QUALITÄTSSTANDARD

Zustellung von Verwaltungsstrafen an Bürger

Maximaler Zeitraum ab Feststellung des Verstoßes

VERKEHRSUNFÄLLE UND GERICHTSPOLIZEI

BESCHREIBUNG QUALITÄTSSTANDARD

Aufnahme von Verkehrsunfällen im Stadtgebiet mit Verletzten

Anzahl der Unfälle mit Verletzten: Unfallaufnahme binnen 10 Minuten ab Meldung in interner Einsatzzentrale

SICHERHEIT IM WOHNGEBIET

BESCHREIBUNG QUALITÄTSSTANDARD

Kontrolle der Straßenbaustellen im Stadtgebiet

kontrollierte Baustellen (in %)

Kontrolle von Nomadenlagern und widerrechtlichen Niederlassungen

Kontrollen/Woche

Anwesenheit des Stadtviertelpolizisten in Zone seiner Zuständigkeit

Tage/Woche

Aufsicht in Parks und Gärten der Stadt (von April bis Oktober)

Stunde/Woche

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WERT FÜR 2006

SCHADENERSATZ

3.000

nein

530

nein

100 % Einsatz bei 400 Märkten/Messen im Jahr

nein

WERT FÜR 2006 binnen 150 Tagen (gesetzliche Frist)

WERT FÜR 2006 90% der Verkehrsunfälle im Stadtgebiet

WERT FÜR 2006

SCHADENERSATZ nein

SCHADENERSATZ nein

SCHADENERSATZ

100%

nein

mind. 4

nein

mind. 5

nein

30 Stunden

nein

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SICHERHEIT AM BAU

BESCHREIBUNG QUALITÄTSSTANDARD

Kontrolle von Baustellen nach schriftl. Hinweis (Brief oder e-mail)

Maximale Wartezeit ab Eingang des Hinweises beim zuständigen Amt

Kontrolle von Privatgebäuden mit Baumängeln (Brief oder e-mail)

Maximale Wartezeit ab Eingang des Hinweises beim zuständigen Amt

VERKEHRSERZIEHUNG

BESCHREIBUNG QUALITÄTSSTANDARD

Verkehrserziehung im Kindergarten

Stunden/Jahr

Verkehrserziehung in Grundschulen

Stunden/Jahr

Verkehrserziehung in Mittelschulen

Stunden/Jahr

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Dienstcharta der Stadtpolizei

WERT FÜR 2006

SCHADENERSATZ

binnen 7 Arbeitstagen

ja

binnen 7 Arbeitstagen

ja

WERT FÜR 2006

SCHADENERSATZ

30 Stunden

nein

340 Stunden

nein

60 Stunden

nein

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Dienstcharta der Stadtpolizei

3. BÜRGERNÄHE 3.1 Information und Anhörung der Bürger In Übereinstimmung mit der Richtlinie des Ministers für öffentlichen Dienst vom 24.03.2004 über die Erhebung des Qualitätsgrades des geleisteten Dienstes bei den Bürgerinnen und Bürgern ist die Anhörung derselben vorrangiges Ziel der Gemeindeverwaltung. Um die Qualität ständig zu verbessern und den Dialog und das Verhältnis zwischen den Dienstleistern und den Dienstempfängern zu unterstützen, greift die Stadtpolizei daher auf verschiedene Formen der Einbindung der Bevölkerung zurück: 1) Erhebung der Kundenzufriedenheit. Jedes Jahr wird eine Erhebung durchgeführt, um in Erfahrung zu bringen, ob die Bürger mit den erbrachten Dienstleistungen zufrieden waren; 2) Analyse der beim Stadtpolizeikorps eingegangenen Hinweise und Bemerkungen; 3) Überprüfung der Schwachstellen, um zu verstehen, in welchen Fällen und wie oft gegen die Pflichten der Dienstcharta verstoßen wurde.

3.2 Die Bewertung des Dienstes Die Erhebungsdaten werden veröffentlicht und dienen dazu, Pläne für die Verbesserung des Dienstes auszuarbeiten. Die Ergebnisse der Erhebung, die 2006 durchgeführt wurde, sind in der Tabelle im Folder enthalten.

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3.3 Beschwerden und Vorschläge Die Ämter nehmen eventuelle Beschwerden oder Hinweise auf Missstände des Dienstes oder die Nichterfüllung der Pflichten der Dienstcharta entgegen. Jede Meldung wird registriert (vgl. Richtlinien des Präsidenten des Ministerrates vom 27/1/1994). Die Beschwerden müssen schriftlich verfasst und genaue Angaben, sowie alle Informationen enthalten, die zur Erkennung des Problems und zur Überprüfung des Sachgehalts dienen. Meldungen können insbesondere Folgendes betreffen: - das Verhalten des Personals (Namen des Beamten angeben) - die Qualität des erbrachten Dienstes - die Nichteinhaltung des versprochenen Standards. Beschwerden können per Post oder e-mail an folgende Adresse weitergeleitet werden : Kommandostelle der Stadtpolizei Galileistraße 23 39100 BOZEN e-mail: stadtpolizei@gemeinde.bozen.it oder an folgende Gemeindeämter: • Bürgerzentren • Bürgerschalter (Amt für Beziehungen zur Öffentlichkeit). Die Adressen und Telefonnummern finden Sie im Kapitel “Wichtige Adressen und Amtsstunden der Gemeindeämter” im Anhang der Dienstcharta. Beschwerden und Ratschläge können auch über den Link „Schalter für Beschwerden und Tipps” auf den Internetseiten der Stadt Bozen (www.gemeinde.bozen.it) weitergeleitet werden. Binnen 8 Tagen wird schriftlich zur Beschwerde Stellung genommen. Im Falle von besonderen Anfragen, die einer eingehenden Analyse bedürfen, werden dem Bürger binnen 8 Tagen schriftlich die Gründe mitgeteilt, warum die Behandlung seines Antrages mehr Zeit in Anspruch nimmt. Sollten Qualitätsstandards nicht eingehalten werden und ist in diesen Fällen ein Schadenersatz vorgesehen, wird ein Schadenersatz in folgender Form geleistet: 2 Fahrscheine mit je 8 Fahrten mit städtischen Verkehrsmitteln (SASA). 20


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Dienstcharta der Stadtpolizei

4. NÜTZLICHE INFORMATIONEN 4.1 Was tun wenn... Hinweise für die Inanspruchnahme der Dienste des Stadtpolizeikorps von Bozen: a. Was tun bei Diebstahl: Bei Diebstahl rufen Sie die Polizei oder wenden Sie sich an ein Polizeiorgan. Bei Diebstahl in der Wohnung oder bei einem Handtaschenraub muss der Bestohlene den Vorfall unverzüglich der Gerichtspolizei melden (Carabinieri, Staatspolizei).

b. Anzeige erstatten: Bei Diebstahl oder Unauffindbarkeit des Ausweises oder der Dokumente muss bei einer der unten angeführten Dienststellen Anzeige erstattet werden: • Carabinieri, Dantestraße 30 (rund um die Uhr) • Staatspolizei, Marconistraße 33 (rund um die Uhr). Senioren oder Personen mit Gehbehinderung können von zu Hause aus Anzeige erstatten: Tel.-Nr. 113 wählen und erklären, was passiert ist, und den Einsatz einer Polizeistreife beantragen.

Diebstahl der Identitätskarte: Anzeige bei einer Dienststelle der Carabinieri oder der Staatspolizei. Innerhalb von 30 Tagen nach Meldung kann eine Kopie des Ausweises beim Meldeamt abgeholt werden; in der Zwischenzeit gilt die Anzeige als Ausweis. Diebstahl des Führerscheines und des Fahrzeugscheines: Anzeige binnen 48 Stunden nach Diebstahl bei einer Dienststelle der Staatspolizei oder der Carabinieri. Es wird eine provisorische Fahrermächtigung oder ein provisorischer Fahrschein ausgestellt. Die Anzeige wird an das Motorisierungsamt in Rom weitergeleitet, das eine Kopie der gestohlenen Dokumente zustellen wird. Diebstahl des Scheckbüchleins und der Kreditkarten: So schnell als möglich die eigene Bank verständigen und das Scheckbüch23


lein sperren lassen bzw. die Grüne Nummer wählen, um die Kreditkarten sperren zu lassen, und so bald als möglich bei der Staatspolizei oder den Carabinieri Anzeige erstatten.

c. Was tun bei störendem Lärm: Wird die Ruhestörung von einem öffentlichen Lokal verursacht oder durch Schreie auf der Straße, kann in der Einsatzzentrale des Stadtpolizeikommandos Meldung erstattet werden. Es müssen genaue Angaben über den Ort oder die Straße gemacht werden, wo der störende Lärm auftritt und der Anrufer muss auch seinen Namen angeben, damit eine Rückmeldung möglich ist.

d. Was tun bei einem Verkehrsunfall: Bei Verkehrsunfällen auf öffentlichen Flächen, in die der Verkehrsteilnehmer mitverwickelt ist, muss er stehen bleiben und Erste Hilfe leisten. Die Beteiligten eines Verkehrsunfalles müssen bis zum Eintreffen der Straßenpolizei die notwendigen Maßnahmen ergreifen, damit die Verkehrssicherheit gewährleistet wird, und gleichzeitig darauf achten, dass der Unfallort nicht verändert wird und keine wichtigen Hinweise und Spuren verloren gehen, die für die Ermittlung der Schuld notwendig sind. Ist beim Verkehrsunfall nur Sachschaden entstanden, müssen die in den Unfall verwickelten Verkehrsteilnehmer sämtliche Maßnahmen treffen, damit keine Verkehrsbehinderungen auftreten. Die Verkehrsteilnehmer müssen den Personen, die Schaden erlitten haben, ihre Daten geben und Angaben machen, die für eventuelle Schadensmeldungen notwendig sind. Sollten die Personen, die durch den Unfall Schaden erlitten haben, nicht anwesend sein, müssen die Verkehrsteilnehmer diese Angaben den Verunfallten in einer anderen Form übermitteln. Weiters dürfen die Verkehrsteilnehmer die Arbeiten der Einsatzfahrzeuge in keiner Weise behindern. Sofern möglich, sollte der Vordruck für den im gegenseitigen Einvernehmen erfassten Unfallbericht für die Schadensmeldung verwendet werden soll, der jenen der Straßenpolizei in jeglicher zivil- und versicherungsrechtlichen Hinsicht ersetzt und die Verfahren für den Schadenersatz beschleunigt.

e. Wer erhält eine Ermächtigung? Die Stadtpolizei stellt folgende Ermächtigungen aus: 24


Dienstcharta der Stadtpolizei

ERMÄCHTIGUNG

ZUSTÄNDIGE STELLE

Durchfahrtsgenehmigung verkehrsberuhigte Zone von weniger als 2 Tagen

Polizisten im sofortige Straßendienst Ausstellung Wachstuben Amt für Verkehr und Genehmigungen

Durchfahrtsgenehmigung verkehrsberuhigte Zone von über 2 Tagen

Amt für Verkehr und Genehmigungen

Durchfahrtsgenehmigung verkehrsberuhigte Zone von 1 Jahr oder dauerhaft

Parkerlaubnis für farbige Zone (Ausnahmebewilligung)

BEARBEIVORZULEGENDE TUNGSZEITEN UNTERLAGEN

SPESEN

Vorzeigen des Kraftfahrzeugscheins und eines Personalausweises

kostenlos

2 Arbeitstage

- Fotokopie des Kraftfahrzeugscheins und eines Personalausweises

Stempelmarke zu 14,62 €

Amt für Verkehr und Genehmigungen

20 Arbeitstage

- Fotokopie des Kraftfahrzeugscheins und eines Personalausweises

Stempelmarke zu 14,62 €

Amt für Verkehr und Genehmigungen

2 Arbeitstage

- Gesuch auf stempel- Kostenfrei freiem Papier - Kraftfahrzeugschein - Ausweis - Bescheinigung der Handelskammer (bei Betrieben) - Verschiedene Bescheinigungen je nach Ausnamebewilligung (z.B. Kaufvertrag, Ansässigkeit usw.)

Behindertenpark- Amt für Verkehr 7 schein und Genehmi- Arbeitstage

- Gesuch auf stempel- Kostenfrei freiem Papier - Ärztliches Zeugnis der zuständigen lokalen Ärztekommission

Ausgabe von Kopien des Unfallberichts

- Gesuch auf Rückerstempelfreiem Papier stattung Reproduktionskosten

gungen

Amt für Verkehrsunfälle

binnen 30 Tagen ab Abschluss des Aktes

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4.2 Wichtige Adressen und Amtsstunden der Stadtpolizei Der Amtssitz des Stadtpolizeikorps befindet sich in der Galileistraße 23. Amtsstunden der verschiedenen Dienststellen : • Dienststelle für Streitfälle - Kassa: Montag bis Mittwoch: 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.30 bis 16.30 Uhr Donnerstag: 8.30 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 17.30 Uhr Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr • Amt für Verkehr und Ermächtigungen: Montag bis Mittwoch: 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.30 bis 16.30 Uhr Donnerstag: 8.30 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 17.30 Uhr Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr • Verkehrsunfälle: Montag bis Mittwoch: 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.30 bis 16.30 Uhr Donnerstag: 8.30 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 17.30 Uhr Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr • Kommandostelle: Montag bis Mittwoch: 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.30 bis 16.30 Uhr Donnerstag: 8.30 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 17.30 Uhr Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr • Marktpolizei: Montag bis Mittwoch: 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.30 bis 16.30 Uhr Donnerstag: 8.30 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 17.30 Uhr Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr 26


Dienstcharta der Stadtpolizei

Wichtige Telefonnummern: Einsatzzentrale Wachstube

Tel.-Nr. 0471 / 99 77 88 Tel.-Nr. 0471 / 99 77 22 stadtpolizei@gemeinde.bozen.it

Bürgerzentren: • Zentrum

- Bozner Boden - Rentsch Rosengartenstraße 5/A Tel.-Nr. 0471 / 97 87 28, Fax 0471 / 97 75 49 e-mail: zentrum@gemeinde.bozen.it

• Oberau

- Haslach Claudia-Augusta-Straße 52 (Gebäude der Grundschule „Tambosi“) Tel.-Nr. 0471 / 28 25 47, Fax 0471 / 40 82 82 e-mail: oberau@gemeinde.bozen.it

• Europa

- Neustift Dalmatienstraße 30/C Tel.-Nr. 0471 / 93 52 09, Fax 0471 / 50 55 89 e-mail: europa@gemeinde.bozen.it

• Don

Bosco Don-Bosco-Platz 17 Tel.-Nr. 0471 / 92 09 61, Fax 0471 / 92 09 62 e-mail: donbosco@gemeinde.bozen.it

• Gries

- Quirein Grieserplatz 18 Tel.-Nr. 0471 / 28 58 36, Fax 0471 / 28 57 13 e-mail: gries@gemeinde.bozen.it

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Öffnungszeiten der Bürgerzentren: Montag bis Mittwoch: 8.30 bis 12.30 Uhr und 15.00 bis 16.30 Uhr Donnerstag: 8.30 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 17.30 Uhr Freitag: 8.30 bis 12.30 Uhr Die Bürgerzentren bleiben am ersten Montag Nachmittag des Monats geschlossen. Bürgerschalter im ABÖ (Amt für Beziehungen zur Öffentlichkeit): ABÖ, Gumergasse 7 Tel.-Nr. 0471 / 99 76 21 - 99 76 16, Fax 0471 / 99 76 22 e-mail: aboe@gemeinde.bozen.it Internet: www.gemeinde.bozen.it

Ansprechspartner sind von 8.30 bis 17.00 Uhr das A.B.Ö. (Amt für Beziehungen zur Öffentlichkeit) der Stadtgemeinde Bozen und von 17.00 bis 24.00 Uhr die Stadtpolizei.

Andere nützliche Telefonnummern CARABINIERI STRASSENPOLIZEI FEUERWEHR RETTUNG ZIVILSCHUTZ WASSER UND GAS – Schadensmeldung

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112 113 115 118 115 0471/541742


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