MODULØR #1 2009

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MODULØR

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nachbarn

Nachbarn li edelkoort über den reiz der nähe in der s5-Stadt nachbar werden – ein hürdenlauf der nachbarrekurs

www.modulor.ch

#1 2009 www.modulor.ch

MODULØR

Architektur, Immobilien, Recht

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EDITORIAL

LIEBE LESERINNEN UND LESER Nach der Freude über die Geburt des eigenen Kindes folgt unverzüglich das Verantwortungsbewusstsein und damit auch die Sorge um die Gesundheit des Neugeborenen. Ähnlich ist es uns auch mit dem Modulør getauften Neuling ergangen. Kaum hatte unser Zeitschriftenspross Ende Oktober letzten Jahres nach einer intensiven Konzept- und Realisierungsphase das Licht der Welt erblickt, spürten wir, dass unser Baby leicht erhöhte Temperatur hatte. Wir hatten in unserer Euphorie etwas gar viel in die 160-seitige Erstausgabe hineingepackt. Sie mögen uns unser Strebertum verzeihen. In dieser Ausgabe von Modulør haben wir uns bewusst zurückgehalten bezüglich Heftumfang und Dichte. Und wir hoffen natürlich, dass auch Ihnen, geschätzte Leserinnen und Leser, die auf reguläre Betriebstemperatur gefallene Fieberkurve bei der Lektüre positiv auffallen wird. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen viel Lesevergnügen auf den nächsten 128 Seiten.

Michael Hanak Chefredakteur michael.hanak@modulor.ch

MODULØR Magazin

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Thema Nachbarn Nachbarn sind für gewöhnlich die Menschen, die neben, über oder unter uns wohnen. Es können aber auch jene Leute sein, die im gleichen Quartier oder in derselben Gegend leben. Und Nachbarn sind längst nicht immer nur Individuen, sondern können durchaus auch ganze Kollektive sein. Wie zum Beispiel Nachbarstaaten. Der Begriff Nachbarschaft definiert sich also über die Eigenbereiche, die Nähe zum anderen und die dazwischenliegende Grenze. Jede nachbarschaftliche Beziehung bedingt eine gewisse Empathie. Fehlt diese, kann Nachbarschaft auch schnell einmal zum Albtraum werden. Denn seine Nachbarn kann man sich in aller Regel nicht aussuchen. Sie sind schon da oder kommen irgendwann dazu. Die einen bereichern das eigene Dasein, die anderen machen einem das Leben schwer. Und vielen gegenüber sind wir (leider) indifferent. Wie eine vor drei Jahren schweizweit durchgeführte Studie aufzeigte, begegnet nur gerade jede zweite Person ihren Nachbarn mit einem überwiegend positiven Gefühl. Fazit der Umfrage: Ein guter Nachbar sollte vor allem eines sein – tolerant. Neben Toleranz ist für die meisten von uns eine persönliche und aktive Beziehung zum Nachbarn wichtig. Damit diese funktioniert, sollte man sich mindestens kennen gelernt haben, regelmässig grüssen und bereit sein, sich gegenseitig zu helfen. Das ist allerdings einfacher gesagt als getan. Denn Kontakte zwischen verschiedenartigen Lebensauffassungen führen gelegentlich auch zu Konflikten. Und diese können schnell einmal eskalieren, wie uns die Medien praktisch täglich vorführen. Übermässige Beeinträchtigungen der eigenen Lebenswelt müssen jedoch nicht hingenommen werden. Im Bundesgesetz ist die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme festgehalten. In Modulør führt ein Jurist die rechtlichen Aspekte des Zusammenlebens auf Grund und Boden aus und zeigt, wo Probleme entstehen und wie sie gelöst werden könn(t)en. Doch Nachbarschaft ist nicht statisch, sie verändert sich ständig. Unsere erhöhte Mobilität und permanente Kommunikation haben beispielsweise dazu geführt, dass wir uns weniger mit den Personen hinter der Nachbartür auseinandersetzen als vielmehr mit solchen, deren Interessen mit unseren übereinstimmen. Nachbarn sind immer weniger örtlich gebunden, und der am nächsten Stehende wird neuerdings eher durch das gleiche Alter oder einen ähnlichen Lebensentwurf bestimmt. Modulør gibt Forschern das Wort, die identitätsstiftende Interessensgemeinschaften in der Agglomeration untersuchen. Nachbar-Sein hat viel mit Architektur, Immobilien und Baurecht zu tun. Modulør berichtet – natürlich ohne Anspruch auf Vollständigkeit – über Nachbarmieter, gelebte Nachbarschaften, Nachbarländer und über jene, die unsere Nachbarn werden wollen. pb/mh 00

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Powerplay.

Teamgeist. Sportprojekte werden dann erfolgreich, wenn der Rahmen stimmt. Als Projektentwickler, Totalunternehmer und Spezialist für Stadien kennen wir die wichtigsten Erfolgsstrategien: Teamwork und umsichtiges Handeln. So entsteht in Bern nicht nur die grösste Eis-Arena Europas, sondern auch ein überaus chancenreiches Gesamt-Areal mit zahlreichen Synergien. AFG ARENA St. Gallen

La Maladière, Neuchâtel

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INHALT

MODULØR Magazin

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MODULØR #1 2009

019 MAGAZIN

editorial

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FORUM

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Carte Blanche

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Thema nachbarn

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Kolumne Thomas Sevcik

047

Architektur 048 052 Bandra Worli Sea Link Project, Mumbai 058 Central Office SGAE, Santiago de Compostela 064 Richti-Areal, Wallisellen

Zentrum für Gehör und Sprache, Zürich

Immobilien

Bauarena, Volketswil

068 072 074

Recht

076

Erweiterung Kunsthaus, Zürich PostFinance-Arena, Bern

052

Vision Li Edelkoort

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INHALT

MODULĂ˜R Magazin

2009 01

124 Produkte

toolbox

Service

083

Spezial Office Fenster/TĂźren Fassade

084 094 098

ticker

118

literatur

122

Kritik

123

ortsbild

124

termine

126

vorschau

128

impressum

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FORUM

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Antwerpener Hafen erfährt aufwertung Ab dem Jahre 2013 soll ein imposanter Büroneubau mit Rücksicht auf den historischen Bestand dem Hafen von Antwerpen eine neue Identität als Welt-, Hafen- und Wirtschaftsstandort verleihen. Das Büro Zaha Hadid Architects hat den von der flämischen Regierung öffentlich ausgeschriebenen Wettbewerb gewonnen und wird mit der unverkennbaren Architektur das Erscheinungsbild des Hafenviertels von Antwerpen zukünftig massgebend prägen. au www.zaha-hadid.com

stadion nimmt weitere hürde Ende Januar nahm das Stadion Zürich, welches den inzwischen abgerissenen Hardturm ersetzen soll, eine weitere juristische Hürde: Die Trägerschaft des Stadions, mithin die Stadt Zürich sowie die Credit Suisse, nahm mit Genugtuung Kenntnis von der Erteilung der Ausnahmebewilligung durch den Regierungsrat des Kantons Zürich für den Einbau der Gebäudesohle bis leicht unter den mittleren Grundwasserspiegel. Gegen diesen Beschluss können zwar Rechtsmittel ergriffen werden, doch bezeichnete der Regierungsrat weitere Beschwerden als wenig aussichtsreich. Am grundsätzlichen Willen der Trägerschaft, das Projekt voranzutreiben, hat sich also nichts geändert. Ebenso gelten die seit dem Start des Projektes kommunizierten Voraussetzungen für die definitive Realisierung: Die Baubewilligung für den Neubau muss rechtskräftig sowie die anvisierte Wirtschaftlichkeit des bewilligten Projekts gegeben sein, damit verbindliche Zusagen von Investoren für die Realisierung erhältlich sind. Ist das Rechtsverfahren erst einmal beendet, muss das aus dem Jahr 2002 stammende Projekt auf die Wirtschaftlichkeit hin überprüft werden. pb www.stadion-zuerich.ch

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© Courtesy of Zaha Hadid Architects

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DAM Preis 2008 Brazil revisited

Sanaa-bau nimmt form an Am Eingang zum Campus der ETH Lausanne entsteht mit dem Rolex Learning Center zurzeit das wohl futuristischste Studiergebäude der Welt. Illustre Namen wie Jean Nouvel, Herzog & de Meuron, Rem Koolhaas und Zaha Hadid kamen in den Final beim Architekturwettbewerb der ETH Lausanne für den Bau dieses neuen Gebäudes. Gewonnen haben aber die Japaner Kazuyo Sejima und Ryue Nishizawa vom Büro SANAA in Tokio. Ihr Entwurf sah vor, dass das Learning Center als ein wellenförmiges, mit runden Innenhöfen durchsetztes Gebäude gestaltet sein und den Studierenden auf rund 15‘000 m2 (gut 6000 m2 für eine neue Bibliothek) zum Lernen nach den neusten soziologischen und arbeitspsychologischen Erkenntnissen Raum bieten sollte. Nachdem nun die Gebäudestruktur errichtet wurde – bestehend aus einer schmalen und einer grossen Betonmuschel sowie einer Stahlträgerkonstruktion für das Dach – werden nun die Bauarbeiten bis Juli abgeschlossen sein. Nach einer dreimonatigen Testphase soll das Gebäude dann bis Ende Jahr vollständig möbliert und ausgestattet sein und Anfang 2010 offiziell eröffnet werden. pb

Die Wiederentdeckung der „Brasilianischen Moderne“ macht auch vor Einrichtungsgegenständen nicht Halt. Zurzeit feiern die wegweisenden Sitzmöbelentwürfe von Sergio Rodrigues ein furioses Revival. Der 1927 in Rio de Janeiro geborene brasilianische Architekt hatte bereits als Student konstatiert, dass die Einrichtungen der von seinen Vorbildern wie Niemeyer, Costa und deren Weggefährten realisierten Bauten in qualitativer Hinsicht nicht genügten. So gründete er 1956 im hippen Rio-Viertel Ipanema mit „Oca Industries“ flugs eine neue Möbelmarke, die über Jahrzehnte zum Inbegriff modernen brasilianischen Designs avancieren sollte. 1968 verliess Rodrigues Oca, um sich fortan in seinem eigenen Studio dem Möbeldesign und der -produktion zu widmen. Seine früheren Entwürfe erzielen heute Spitzenpreise an internationalen Auktionen, und für jene, welche Vintage nicht mögen, legt ClassiCon nun eine Reihe von formschönen Klassikern wieder auf. pb

In diesem Jahr geht der vom Deutschen Architekturmuseum ausgelobte „DAM Preis für Architektur in Deutschland“ an die vom Schweizer Architekten Peter Zumthor entworfene Kolumba, das Kunstmuseum des Erzbistums Köln. Seit dem Jahr 1980 bilanziert das Jahrbuch des DAM jährlich die besten Bauten in oder aus Deutschland, und nach 2007 präsentiert das DAM nun zum zweiten Mal alle im Jahrbuch 2008 vorgestellten Bauten auch in einer Ausstellung. Die Schau kann noch bis 15. März 2009 in Frankfurt besucht werden. pb

www.classicon.com, www.sergiorodrigues.com www.dam-online.de

www.learningcenter.epfl.ch

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FORUM

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schrankenlos Beim 2008 zum dritten Mal durchgeführten Schindler Award waren die Studierenden aufgefordert, ein Brachland in Wien aufzuwerten und so auch älteren und behinderten Menschen zugänglich zu machen. Der erste Preis ging an Nils Krieger und Thorsten Stelter, zwei Studenten der Fachhochschule Koblenz in Deutschland. Insgesamt wurde der Wettbewerb um die prestigeträchtigen Auszeichnungen von 957 Studierenden bestritten. 369 Projekte aus 17 europäischen Ländern wurden fertiggestellt. Davon schafften es 125 Projekte bis ins Finale. pb

CO2 -freie Insel Auf Zira Island, einer 1’000’000 Quadratmeter kleinen Insel im Kaspischen Meer, soll Asiens erster CO2-freier Masterplan verwirklicht werden. In der Bucht vor Baku, der Hauptstadt von Aserbaidschan, ist eine grosse Wohn- und Ferienbebauung geplant. Entworfen hat den Masterplan das dänische Büro BIG um den umtriebigen Bjarke Ingels. Er sieht sieben Reisenbauten vor, deren Umrisse an die Form bekannter Berge in Aserbaidschan erinnern. Zira Zero Island soll ein autonomes Ökosystem sein, also unabhängig von externen Ressourcen, und zu einem Modell für urbane Neuplanungen werden. „Die sieben Berge von Aserbaidschan“, so Bjarke Ingels, „sind nicht nur Metaphern, sondern reale Lebensmodelle für die Ökosysteme im gebirgigen Land.“ mh www.big.dk/projects/zir/zir.html

www.schindleraward.com

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Modulare Einrichtung f체r B체ror채ume: strukturierte Gestaltungsfreiheit Design: Greutmann Bolzern Werkstoffe: Holz und Aluminium Farben und Oberfl채chen: exklusive Texturen und ganze NCS-Palette Referenzen: denz.ch

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FORUM

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modebewusstes berlin

Neues Zuhause für Zürichs elefanten Im Rahmen des Masterplans für den Zürcher Zoo waren in einem zweistufigen Wettbewerbsverfahren Ideen für einen neuen Elefantenpark gesucht. Das Projekt des Architekten Markus Schietsch zusammen mit dem Landschaftsarchitekten Lorenz Eugster, beide aus Zürich, überzeugte die Jury und wurde zur Weiterbearbeitung empfohlen. Die geplante Landschaftsanlage von beachtlichen 12‘000 Quadratmetern verspricht nebst guten Werten bezüglich Nachhaltigkeit auch eine verbesserte Tierhaltung und ermöglicht den Besuchern neuartige und faszinierende Einsichten in die Welt der Asiatischen Elefanten. In einer neu geschaffenen Waldlichtung unterhalb des afrikanischen Gebirges nimmt die geplante Architektur das Licht- und Schattenspiel der Bäume und Pflanzen auf und fügt sich harmonisch in das vorgesehene Landschaftsbild ein. Das Zentrum der typologisch klaren und kompakten Anlage bildet eine innovative und filigrane Holzdachkonstruktion, welche kuppelartig sämtliche Innenräume überspannt. Die Besucher erleben den Zoobereich von einer Loge zwischen dem Innen- und Aussengehege aus. Sie haben somit einen nahen und authentischen Eindruck. Die reizvolle Besonderheit des Projektes ist ein neues Wasserbecken, welches den Besuchern erlaubt, die schwimmenden Elefanten unter Wasser zu beobachten. Trotz einiger noch zu lösender Unstimmigkeiten bezüglich Besucherführung und betrieblichen Abläufen liegt ein Projekt vor, welches nicht zuletzt durch die Reduktion der eingesetzten Mittel und die schlichte und klare Szenografie überzeugt. Es soll bis im Jahr 2012 mit einer Bausumme von insgesamt 32 Millionen Franken realisiert werden. au

Die Architekten Tilo Herlach, Simon Hartmann and Simon Frommenwiler, die das Büro HHF in Basel leiten, bauen derzeit das Fashioncenter Labels 2 in Berlin. Ihr Projekt obsiegte in einem eingeladenen internationalen Wettbewerb. Das auf 25 Millionen Euro veranschlagte Gebäude vereinigt Showrooms für internationale Kleidermarken mit Eventhalle, Restaurant und Lounge. Im Osthafen direkt an der Spree gelegen, nimmt es Formen der benachbarten alten Lagerhäuser auf, insbesondere die Korbbogenfenster. Zwei Sinuskurven generieren die Geometrie der Fassadenöffnungen sowie der Tragstruktur im Innern. Folgen die Wellen dem Rhythmus des vorbeiziehenden Flusses, oder zeigen sie das Auf und Ab in der Modebranche an? Das Gestaltungsmotiv der mathematisch exakt definierten, doch formal eingesetzten Formen liegt im Trend. Auch die ökologiebewusste Bauweise: Die ganze Betonstruktur des Gebäudes ist mit Wasserleitungen durchdrungen und mit dem Spreewasser verbunden und wirkt damit kühlend oder wärmend. Ende letzten Jahres begannen die Bauarbeiten. Zurzeit nimmt die mit Bögen durchsetzte Sichtbetonstruktur Gestalt an. Ende Juni soll der Bau fertiggestellt sein. Die offizielle Eröffnung ist für Frühjahr 2010 vorgesehen. mh www.hhf.ch

www.markusschietsch.com

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Den Bestand weiterdenken „Wohnen und Arbeiten im Tucherpark“ nennt sich das spannende Umbauprojekt eines sechsgeschossigen Bürogebäudes am Rande des Englischen Gartens in München. Um das Haus geführte, grosszügige Terrassen versprechen luxuriöse Wohnungen und Gewerberäume. Errichtet wurde der terrassierte Bau 1973 als EDV-Zentrum der Landeszentralbank, inmitten einer Gruppe von Verwaltungsbauten des bekannten Architekten Sep Ruf. In einem Gutachterverfahren wurden die Architekten Hild und K ausgewählt, die bereits mit aussergewöhnlichen Umbaukonzepten aufgefallen sind. Beim Tucherpark sieht ihre Planung vor, Ausdruck und Volumetrie des bestehenden Gebäudes weitgehend zu erhalten. Die Architekten formen die Struktur, die auf einem regelmässigen Raster basiert, durch Wegnehmen und Hinzufügen einzelner „Bausteine“ um. Sie fassen jedes Rasterfeld als Volumen auf und kreieren einen vielfach gestuften und getreppten Baukörper, der die Gebäudetiefen – und damit die Wirtschaftlichkeit – verbessert. Es entstehen intime Terrassen, die stets von den Freibereichen anderer Wohnungen abgetrennt sind. Bestehende Infrastrukturen werden entfernt und neue Treppenhäuser eingefügt. mh www.hildundk.de

Rasten am Alpentransit Ein expressiv auf- und abgefaltetes Tankstellendach fordert seit Mitte letzten Jahres die Reisenden durch die Viamala zu einem Zwischenhalt auf. Seit Menschengedenken ist Thusis an dieser wichtigen NordSüd-Verbindung über die Alpen ein Ort der Rast. Die Idee zu einer neuen Raststätte an der Autobahn A13 stammt aus dem regionalen Entwicklungskonzept, das den Tourismusbau als „Fenster zur Region“ vorsah. 2005 lud die eigens gegründete Betriebsgesellschaft vier Architekturbüros zu einem Wettbewerb ein. Ivano Iseppi und Stefan Kurath entwarfen in ihrem Architekturbüro in Thusis den nun fertiggestellten, mit Trapezprofilblech umhüllten Bau. Das Zickzackdach weist den Weg ins Gebäude mit dem obligaten Shop und Restaurant. Vom zentralen Eingangsbereich greifen die Gebäudetrakte in unterschiedliche Richtungen aus. Fensterfronten an den Enden der Innenräume sind auf bestimmte Punkte in der Landschaft ausgerichtet – inszenierte Bildausschnitte der ebenfalls gezackten Berglandschaft. mh

Hotelhochhaus in Zürcher Boomquartier Gewonnen haben den Wettbewerb für ein Hotel mit Dienstleistungsgebäude in Zürich-Nord die Architektinnen Dalila Chebbi und Claudia Thomet. Ausgeschrieben hatte die Konkurrenz der schweizweit grösste Baudienstleistungskonzern Implenia. Der Standort des geplanten Ensembles liegt im Quartier Leutschenbach neben dem Fernsehstudio, nahe dem neu entstandenen Leutschenbachpark und der Glattalbahn. Das ehemalige Industriequartier entwickelt sich in den letzten Jahren in rasantem Tempo zu einem neuen Stadtquartier. Wegen des enormen Reservepotentials herrscht hier Aufbruchstimmung. Das Neubauprojekt sieht zwei kubisch modellierte Baukörper mit wechselnd grossen Rasterfeldern vor. Mit 19 respektive 7 Stockwerken nehmen der Hotelbau und das Büro-/Wohngebäude die unterschiedlichen Massstäbe und die Tendenz zu Hochhausbauten in diesem städtischen Randgebiet auf. In der differenzierten Anordnung der Bauvolumen sehen die Architektinnen eine Verbesserung der Aufenthaltsqualitäten: „Trotz sehr hoher Dichte entsteht eine Gesamtanlage von hoher, räumlicher Qualität, welche durch die Abfolge der unterschiedlichen Aussenräume verstärkt wird.“ mh www.chebtho.ch, www.implenia.com

www.viamala-raststaette.ch www.iseppi-kurath.ch

© Thomas Drexel

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FORUM

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der Schumitower Pilgerstätte für porschefreaks Für Fans von Ferrari und Maserati Seit 2003 baut die Stadt Modena gemeinsam mit Ferrari das Geburtshaus von Enzo Ferrari in ein Museum um. Für die Gestaltung und Realisierung der „Casa Enzo Ferrari“, an deren Kosten sich auch die Provinzverwaltung sowie die örtliche Handelskammer beteiligen, zeichnete der visionäre tschechisch-britische Architekt Jan Kaplicky (Gründer von Future Systems) verantwortlich, der völlig unerwartet Mitte Januar in Prag verschieden ist. Ob sich deshalb der noch für dieses Jahr geplante Eröffnungstermin einhalten lässt, ist ungewiss. pb

Ende Januar wurde in Stuttgart das neue Porsche-Museum eröffnet. Der markante Bau des Wiener Architekturbüros Delugan Meissl Associated Architects ruht auf nur drei Stützen und scheint deshalb zu schweben. Für das Ausstellungskonzept im Innern des Gebäudes zeichnete der lokal ansässige Museumsgestalter HG Merz verantwortlich. Auf 5600 Quadratmetern Ausstellungsfläche bietet das moderne Bauwerk Platz für rund 80 historische Fahrzeuge und mehr als 200 sorgfältig arrangierte Kleinexponate aus der Unternehmensgeschichte. Für Veranstaltungen stehen grosszügige Konferenzflächen mit Zugang zu einer imposanten Dachterrasse zur Verfügung. Das in die Ausstellung integrierte Exklusiv-Restaurant Christophorus erweitert das Angebot in Stuttgarts Spitzengastronomie. Darüber hinaus bündelt das Museum mit dem historischen Archiv von Porsche das gesamte geschichtliche Spektrum des Sportwagenherstellers an einem zentralen Ort. Porsche rechnet mit mindestens 200‘000 Besuchern im Jahr. Bereits im bisherigen Museum auf dem Werksgelände, das gerade einmal Platz für 20 Exponate bot, wurden jährlich rund 80‘000 Gäste gezählt. Insgesamt umfasst die historische Sammlung der Porsche AG eine Flotte von 400 Renn- und Sportwagen. Da nahezu alle Ausstellungsfahrzeuge noch an historischen Rennveranstaltungen teilnehmen, wechseln die im „rollenden Museum“ präsentierten Raritäten ständig. Das macht vor allem den mehrmaligen Besuch für Stammgäste noch reizvoller. Das neue Porsche-Museum ist täglich ausser montags von 9 bis 18 Uhr geöffnet. Kinder bis zum Alter von 14 Jahren haben in Begleitung eines Erwachsenen freien Eintritt. pb

www.future-systems.com

Branding-Gurus ist es zu verdanken, dass Formel-1-Rekordweltmeister Michael Schumacher seinen Namen nun auch einem 59-stöckigen Wolkenkratzer in Dubai leiht. Die Pläne für den „Schumacher Tower“ stammen aus der Feder des Architekturbüros LAVA (Laboratory for Visionary Architecture), Stuttgart und Sidney – in Zusammenarbeit mit Wenzel+Wenzel aus Abu Dhabi. Neben dem „Schumi-Wolkenkratzer“ soll offenbar noch ein weiteres, im wahrsten Sinne des Wortes „namhaftes“ Gebäude in Dubai hochgezogen werden, der 19-stöckige „Boris Becker Tower“ – im selben Stadtviertel übrigens, in welchem bereits die „Niki Lauda Twin Towers“ in die Höhe ragen. Dass das Naming aus marketingtechnischer Sicht funktionieren könnte, naja, das mag so sein. Bleibt allerdings die Frage, ob die beiden Deutsch-Power-SportProjekte angesichts der sich verdüsternden Investorenlage am Golf überhaupt je realisiert werden. pb

www.porsche.com/germany/aboutporsche/porschemuseum

Was halten Sie von solchen Marketing-Gags? Schreiben Sie uns Ihre Meinung an redaktion@modulor.ch.

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© Soren Aagaard

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FORUMBLANCHE CARTE

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Ein neues ufer für Zürich Meine Vision basiert auf einer Gesamtbetrachtung des Stadtzürcher Seeufers zwischen dem Mythenund dem Utoquai. Ich wünsche mir, dass ein neues, durchgehendes Quai realisiert wird, das im Dienste der Bevölkerung steht und öffentliche Räume schafft. Am Seeufer soll eine Fussgängerpromenade entstehen, die das Mythen- und das Utoquai fliessend verbindet. Ausserdem schwebt mir ein neues Kongresszentrum vor, das unterirdisch mit dem bestehenden Kongresshaus von Haefeli-Moser-Steiger verbunden wird und das bestehende Gebäude dadurch aufwertet und ergänzt. Das Programm des neuen Kongresszen­trums wird am Seeufer verteilt. So werden sich zum Beispiel die Ausstellungsräume in einem Kunstturm befinden. Dieser setzt die Folge der Kirchentürme der Altstadt fort, schafft einen neuen Orientierungspunkt am See und verbindet optisch die Stadtquartiere an der Limmat mit denjenigen am See. Am neuen Seeufer werden Hotels, Gastronomie, Geschäfte und Wohnen vereinigt. Auch die jetzt vorhandenen Strukturen wie der Yacht-Club oder die Verkaufsstellen der Zürcher Schifffahrtsgesellschaft werden ins neue Seeufer integriert. Ich möchte, dass sich die Zürcher und die zuständigen Behörden endlich der tragischen Situation an ihrem Seeufer bewusst werden. Dieser Ort sollte doch der schönste Ort Zürichs sein. Oder etwa nicht? Oscar Buson (26) studiert seit 2002 Architektur, bis 2004 an der EPF Lausanne, anschliessend als Austauschstudent an der TU Dresden und nach seinem BA an der EPFL seit 2006 an der ETH Zürich. busonoscar@googlemail.com

Senden auch Sie uns Ihre persönliche Vision zu, und zwar in Text und Bild. Sollten Sie die Redaktion überzeugen, wird Ihre Idee im Rahmen der Rubrik „Carte Blanche“ publiziert. Was wir dafür brauchen? Skizzen, Zeichnungen, Pläne – eine visuelle Umsetzung Ihrer Vision und eine Kurzbeschreibung davon (max. 1500 Zeichen). Ausserdem ein digitales Porträtbild von Ihnen (Auflösung mind. 300 dpi) und einen kurzen Lebenslauf (max. 400 Zeichen). In welcher Form? Vorzugsweise digitalisiert und in einer hohen Auflösung. Dateien in InDesign-, QuarkXpress-, Photoshop-, Illustrator-, PDF X3-Format; Bilder als .JPG- oder .TIFF-Dateien. Die Zusendung von Material berechtigt nicht zu einer Publikation. Das Material wird nicht retourniert. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. carteblanche@modulor.ch

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MODULØR

Architektur, Immobilien, Recht

www.modulor.ch

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MODULØR – Die hochwertige neue Architekturzeitschrift aus dem Boll Verlag. Jetzt im Abonnement erhältlich. ® Ja, ich bestelle ein Jahresabonnement von Modulør (6 Ausgaben) für CHF 69.– statt CHF 84.– (inkl. MwSt.)* im Einzelverkauf.

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LÄRM

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Das Thema Nachbarn im Überblick 020

Grenzüberschreitungen Unsere Nachbarstaaten sind sehr nahe und doch ganz anders. Ein nicht ganz ernst gemeinter Quervergleich zeigt gewisse nationale Eigenheiten rund ums Bauen und Wohnen auf. von Philipp Bitzer und Michael Hanak

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Nachbar Sein – Rechtlich gesehen Wer wohnt, hat unweigerlich nachbarschaftliche (Rechts-) Beziehungen. Je nach Eigentumsform bestimmen andere Rechtsnormen das Zusammenleben auf Grund und Boden. von Dr. Daniel Thaler

032

S5-Stadt: Ein Mörtel ohne Kalk Traditionellerweise versteht man unter Nachbarschaft eine territorial gebundene, homogene Gemeinschaft in einer kleinräumigen Einheit. Das gilt heute nicht mehr überall. von Eva Lingg, Christian Reutlinger und Steve Stiehler

040 Titelbild: Gina Folly

Nachbar werden – ein Hürdenlauf Wie geht eigentlich die Schweiz mit denen um, die unsere Nachbarn werden und erst noch Grundeigentum in unserem Land erwerben wollen? von Andreas F. Vögeli

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THEMA Nachbarn

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grenzüberschreitungen von Philipp Bitzer und Michael Hanak

Selbst wer nicht zu denjenigen Schweizerinnen und Schweizern gehört, die sich durch eine ausgeprägte Weltoffenheit auszeichnen, kommt nicht umhin anzuerkennen, dass wir nicht alleine auf der Welt sind. Aber: Es existieren durchaus Unterschiede in den Befindlichkeiten. Um den nationalen Eigenheiten unserer Nachbarstaaten nachzugehen, hat Modulør einige – zugegebenermassen bedingt repräsentative – Meinungen, Zahlen und Fakten aus dem Architektur- und Wohnbereich zusammengetragen.

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© NASA


Schweiz

Deutschland

frankreich

„Gestaltung und mentalität gehören zusammen, irgendwie. Der Schweizer Architekt, Grafiker, Designer (und für Frauen gilt das genau so!) kann offenkundig nicht aus seiner Haut. Seine heimatlichen Gene – oder sein soziales Gepäck – verunmöglichen ihm oder ihr, zu gestalten wie ein Italiener oder eine Französin. (...) Es fällt schwer, im Land der Mitte Gestaltungsextreme aufzuspüren. Die helvetischen Bauordnungen verhindern das ebenso wie die Nutzer selbst.“

„Als Bart Lootsma (NL) und Dietmar Steiner (A) definierten, die deutsche Architektur sei mittelprächtig, sie liefere solide Alltagsbauten ohne Schnickschnack, DIN-gerecht und ökonomisch, funktionstüchtig und haltbar wie ein Mercedes – da erhob sich kein Sturm der Entrüstung. Wir waren schon froh, dass man uns im Ausland wahrgenommen hatte. Und dies ist unsere zweite Eigenschaft: Wir konkurrieren nicht mit politischen oder programmatischen Zielen, wir beweisen in einem liberalen Spektrum, auch unter ungünstigen Bedingungen, wie Bauen geht. Architektur entsteht in Deutschland immer trotzdem.“

„Die bedeutendsten bauten im Frankreich der 1970erund 80er-Jahre wurden ausschliesslich von ausländischen Architekten entworfen. Einheimische architekten traten erst wieder mit dem wirtschaftlichen Aufschwung der 90er-Jahre in Erscheinung. Im 21. Jahrhundert gehören französische Architekten – Jean nouvel, christian de portzamparc sowie Dominique Perrault und andere – erfreulicherweise wieder zu den bekanntesten und gefragtesten Architekten weltweit.“

Martin Heller in einem Vortrag mit dem Titel „Stilfragen der Heimat“, gehalten am 19. Dezember 2006 im Kornhausforum Bern (Begleitprogramm zur Ausstellung „Spielwitz und Klarheit, Schweizer Architektur, Grafik und Design 1950-2006“ von Claude Liechtenstein). www.hellerenter.ch

David A. Hanser, Architekturhistoriker, in: „Architecture of France“, Westport Conneticut / London 2006.

Wolfgang Bachmann Chefredakteur „Baumeister“. www.baumeister.de

Einwohner (2006) 7,46 Mio. Einwohner je km2 (2005) 180 Gesamtfläche (2006) 41‘000 km2 Wohngebäude (2000) 1,377 Mio. davon Einfamilienhäuser (2000) 59,6% Jährl. erstellte Wohnungen (2007) 42’900 Wohnfläche pro Person (2000) 44 m2 Bewohner pro Wohnung (2000) 2,3 Wohneigentumsquote (2000) 34,6% Leerwohnungsziffer (2008) 0,97% Durchschnittsmiete (2000) CHF 1060

Quelle Statistik Schweiz, Bundesamt für Statistik www.bfs.admin.ch.

Einwohner (2006) 82,44 Mio. Einwohner je km2 (2005) 231 Gesamtfläche (2006) 357‘000 km2 Wohngebäude (2006) 39,55 Mio. davon Einfamilienhäuser (2002) 28,4% Jährl. erstellte Wohnungen (2005) 239‘000 Wohnfläche pro Person (2006) 42,9 m2 Bewohner pro Wohnung (2006) 2.07 Wohneigentumsquote (2000) 40,9% Leerwohnungsziffer (2006) 7,5% Durchschnittsmiete (2000) Euro 410

Einwohner (2006) 62,89 Mio. Einwohner je km2 (2005) 110 Gesamtfläche (2006) 544‘000 km2 Wohngebäude (2005) 32,77 Mio. davon Einfamilienhäuser k. A. Jährl. erstellte Wohnungen (2008) 368’000 Wohnfläche pro Person (2006) 37,5 m2 Bewohner pro Wohnung (2005) 2,31 Wohneigentumsquote (2006) 55% Leerwohnungsziffer k. A. Durchschnittsmiete (2000) Euro 590

Quelle Statistisches Bundesamt Deutschland www.destatis.de; www.zeit.de

Quellen Institut national de la statistique et des études économiques, www.insee.fr Institut national d‘études démographiques www.ined.fr

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THEMA Nachbarn

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italien

österreich

lichtenstein

„Seit der Vereinigung italiens vor 140 Jahren veränderte sich die heimische architektur und damit deren Wahrnehmung ständig. Die erfindung neuer Bautechniken führte jeweils zu neuen architektonischen szenarien, die sich radikal von den vorhergehenden unterschieden. Diese Sprunghafte Entwicklung führte dazu, dass die italiener das vertrauen in ihre physische umgebung verloren und seither ihre materiellen und spirituellen bedürfnisse anderswo befriedigen. Die Kultur der architektur wurde so sukzessive zu einem begrenzten Feld, das unterdessen nur noch von spezialisten bestellt wird.“

„Die moderne Architektur in und aus Österreich hat im Laufe des vergangenen Jahrhunderts mehrere dramatische Entwicklungsschritte durchlebt, bei denen sich jedes Mal fast alle ihre Parameter grundlegend geändert haben. In allen Perioden, auch heute, sind jedoch der Glaube an die kulturelle Funktion des Bauens und der Wunsch nach starken, erlebbaren Beziehungen zum Ort wesentliche Planungskriterien. Unabhängig davon ist die Formensprache, die nicht selten internationale Akzeptanz findet – österreichische Architekten haben auch eine Gabe für die Formulierung des Zeitgeistes.“

„Top-Locations für Architekten in Liechtenstein/ Vaduz: – Wichtigste Architektur-Treffpunkte der Stadt: Liechtensteiner Museum; – Regelmässige Veranstaltungen von und für Architekten: an der Hochschule; – Treffpunkte der ArchitekturSzene abends: Pizzaria, Atelier.“

Leonardo Benevolo, Architekturhistoriker, in: „L‘architettura nell‘Italia contemporanea“, Roma-Bari 1998–2006.

Einwohner (2006) 58,75 Mio. Einwohner je km2 (2005) 192 Gesamtfläche (2006) 301‘000 km2 Wohngebäude (2001) 11,23 Mio. davon Einfamilienhäuser (2001) 61,4% Jährl. erstellte Wohnungen (2000) 76‘400 Wohnfläche pro Person (2001) 35,4 m2 Bewohner pro Wohnung (2001) 2.43 Wohneigentumsquote k. A. Leerwohnungsziffer (2008) k. A. Durchschnittsmiete (2000) Euro 440

Quelle Istituto nazionale di statistica www.istat.it

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Treffer bei Google-Suche nach „architektur in liechtenstein“ unter www.detailx.de/hs-liechtenstein

Matthias Boeckl, Chefredakteur „architektur.aktuell“. www.architektur-aktuell.at

Einwohner (2006) 8,27 Mio. Einwohner je km2 (2005) 98 Gesamtfläche (2006) 84‘000 km2 Wohngebäude (2001) 1,76 Mio. davon Einfamilienhäuser (2006) 43% Jährl. erstellte Wohnungen (2002) 41’900 Wohnfläche pro Person (2000) 42,3 m2 Bewohner pro Wohnung (2000) 2.4 Wohneigentumsquote (2007) 50,7% Leerwohnungsziffer k. A. Durchschnittsmiete (2006) Euro 455

Einwohner (2007) 35‘400 Einwohner je km2 (2007) 220 Gesamtfläche (2007) 160 km2 Wohngebäude (2000) 8‘341 davon Einfamilienhäuser (2000) 66,9% Jährl. erstellte Wohnungen (2007) 128 Wohnfläche pro Person k. A. Bewohner pro Wohnung (2000) 2.5 Wohneigentumsquote (2000) 50,7% Leerwohnungsziffer (2000) 2% Durchschnittsmiete (2000) CHF 1225

Quelle Statistik Austria www.statistik.at

Quellen Amt für Statistik, www.llv.li/amtsstellen; Interpellation vom 17.11.07 zum Mietrecht und zur aktuellen Situation der Mieterinnen und Mieter (FL); www.159-europa.s-cool.org


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THEMA Nachbarn

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Nachbarschaftlich Zusammenleben von Dr. Daniel Thaler (Text) und Gina Folly (Bild)

Über das längerfristige Wohlbefinden am Lebensort oder am Geschäftssitz entscheiden nicht nur Primärfaktoren wie Lage und Ausstattung, sondern die anfänglich meist nicht beachteten Verhältnisse zur unmittelbaren und mittelbaren Nachbarschaft. Die Rechtsformen des Zusammenlebens bieten hierfür unterschiedliche Ausgangslagen.

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Private wie Geschäftsleute fällen den Entscheid für eine bestimmte Rechtsform des Zusammenlebens meist objektbezogen und nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Dies gilt gleichermassen für den Wohn-, Ferien- oder Geschäftsort. Was ausschlaggebend interessiert, sind objektive Faktoren wie Lage, Grösse, Qualität, Art (Alt-, Neu- oder erst projektierter Bau) sowie Preis, Werthaltigkeit und Finanzierungsmöglichkeiten. Hierzu, ob für Kauf- oder Mietabsichten, bestehen grosse Informationsvielfalt und Beratungsaktivitäten. Wenig Beachtung finden hingegen Implikationen, welche die Nachbarschaft nach sich ziehen können. Gegenwärtigen Nachbarn kann oder will kaum eingehend nachgegangen werden, künftige Anstösser sind nicht vorauszusehen. Beachtung findet zwar die Abwägung, ob ein Objekt allein oder zusammen mit anderen erworben oder gemietet werden soll. Worin indes die Merkmale bei den jeweiligen Rechtsformen mit Bezug auf Rechte und Pflichten im Nachbarschaftsverhältnis liegen, ist meist zu wenig bekannt. Sie werden daher zum Leidwesen mancher oft erst im Nachhinein, im Streitfall, wahrgenommen. Bauwillige Grundeigentümer, Bauherren und Investoren ihrerseits legen den Fokus naturgemäss primär auf Zonen-, Bau- und Umweltvorschriften sowie auf die Finanzierbarkeit und Rentabilität. Dabei sollten auch sie bzw. die bei der Projektrealisierung beteiligten Architekten und Planer, Bauunternehmer, Makler und Juristen die nachbarlichen Gesichtspunkte nicht gänzlich vernachlässigen, damit eine Immobilie auch unter diesem Aspekt nachhaltigen Erfolg verspricht. Im Folgenden sollen einige in der nachbarrechtlichen Praxis wichtige Aspekte der Rechtsformen des Zusammenlebens erörtert werden. Beleuchtet werden zuerst das öffentlich-rechtliche und das privatrechtliche Instrumentarium bei Störungen, die von Nachbarparzellen ausgehen. In dieser Konstellation sind die Unterschiede zwischen den einzelnen

Rechtsformen des Zusammenlebens vor allem interessenbezogen bzw. faktischer Art. Anders verhält es sich im Verhältnis „untereinander“, also bei Störungen zwischen Nachbarn innerhalb derselben Liegenschaft. Für diese zweite Konstellation bestehen erhebliche rechtliche Unterschiede, die zu bedenken sind. Solche werden an den Beispielen der Miete, des Miteigentums und des Stockwerkeigentums aufgezeigt, mit Hinweisen auf „neuere Eigentumsformen“. Schliesslich werden noch weitere Rechtsbehelfe gegen Störungen erwähnt, die Nachbarn beanspruchen können. BENACHBARTE BAUPARZELLEN Bei sich abzeichnenden oder eingetretenen Störungen von Nachbarparzellen aus künftigen Bauvorhaben, erstellten Bauten oder Umbauvorhaben besteht bei Planungs- und Baubewilligungsverfahren umfangreicher öffentlichrechtlicher Rechtsschutz. Geltend gemacht werden können namentlich Verletzungen der Vorschriften kantonaler Bau- und Planungsgesetze sowie der Umweltschutzgesetzgebung des Bundes. Aus Nachbaroptik von Interesse ist, ob die Rechtsform des Zusammenlebens Einsprache-, Rekurs- oder Beschwerdemöglichkeiten tangiert, z. B. hinsichtlich beanstandeter Ausnutzungs-, Ästhetik- oder Lärmvorschriften. Im Zentrum steht die Frage der Beschwerdelegitimation (siehe dazu auch den Beitrag von Wetzel/Stettler auf Seite 76). Eine Nachbarbeschwerde setzt zusammengefasst voraus, dass bezüglich der konkreten Beanstandungen eine hinreichend enge örtliche Beziehung zum Bauobjekt bzw. zur Bauparzelle besteht und der Verfahrensausgang die eigenen Interessen tatsächlich beeinträchtigen kann. Die Beurteilung der Beschwerdelegitimation bedarf somit stets der konkreten Wertung im Einzelfall. Die Rechtsform des Zusammenlebens steht nicht im Vordergrund. Neben (Allein-)Eigentümern können Mit- oder Gesamteigentümer, mindestens sofern sie Abwehransprü-

che vorbringen, ebenso legitimiert sein wie Inhaber einer Nutzniessung oder eines Wohnrechts. Gleiches gilt für Mieter und Pächter, wenn sie über ein noch länger dauerndes oder unbefristetes Vertragsverhältnis verfügen. Der Mieter einer Einzimmerwohnung oder eines Reiheneinfamilienhauses ist grundsätzlich ebenso berechtigt wie der Alleineigentümer eines luxuriösen Anwesens, gegen eine geplante (und gegebenenfalls von der örtlichen Baubehörde bewilligte) Wohnüberbauung auf der anstossenden Nachbarparzelle mittels Einsprache, Rekurs oder Beschwerde vorzugehen. Umfangreich ist auch das Instrumentarium des privatrechtlichen Rechtsschutzes von Nachbarn, wobei aber Zivilprozesse in der Regel kostenaufwendiger sind. Die Kernnormen des Nachbarrechts finden sich in den Art. 679 und Art. 684–701 des Schweiz. Zivilgesetzbuches (ZGB). Ergänzende Normen statuieren kantonale Vorschriften (Einführungsgesetze zum ZGB), etwa betreffend Abstände und Höhen von Pflanzen (Bäume und Sträucher) und Einfriedungen (Grünhecken). Nachbarrechtliche Grundregel bildet der Art. 684 ZGB. Demnach dürfen bei der Ausübung des Grundeigentums von einem Grundstück keine übermässigen Einwirkungen auf Nachbarparzellen ausgehen. Mässige Immissionen sind hingegen zu dulden. Unzulässig sind nach Lage und Beschaffenheit der Grundstücke oder nach Ortsgebrauch schädliche bzw. lästige Einwirkungen, beispielsweise durch Rauch, Staub, flüssige oder gasförmige Stoffe, Gerüche und Dünste, Lärm (wie u. U. Veranstaltungslärm oder nächtliches Kuh- oder Kirchenglockengeläut) sowie durch Abwasser und Baustellen. Um bei Bautätigkeiten Schädigungen auf dem Nachbargrundstück zu vermeiden, sind geeignete Schutzmassnahmen unerlässlich (vgl. Art. 685 ZGB). Dazu gehört gegebenenfalls das Verlegen von Erdankern. Solche Schutzmassnahmen für bestehende Bauten und Anlagen hat der betroffene Eigentümer in der Regel, eventuell unter Entschädigung für

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THEMA Nachbarn eine Wertverminderung, hinzunehmen. Bei unzulässiger Grundeigentumsüberschreitung steht Nachbarn Art. 679 ZGB zur Verfügung mit den Möglichkeiten einer Beseitigungsoder Unterlassungs- bzw. Präventivklage sowie der Schadenersatz- und Feststellungsklage. Wer anspruchsberechtigter und wer verpflichteter Nachbar ist, bestimmt sich anhand der im konkreten Fall verletzten nachbarlichen Vorschrift. Berechtigter bzw. verpflichteter Nachbar können Eigentümer wie Besitzer sein, also auch Nutzniesser, Wohnrechts- und Baurechtsberechtigte, sodann Mieter und Pächter, sofern sie tatsächliche Herrschaft über das Grundstück haben, oder Bauunternehmer, die auf dem Grundstück Arbeiten verrichten. Diese nachbarrechtlichen Rechtsbehelfe stehen prinzipiell bei allen gängigen Rechtsformen des Zusammenlebens zur Verfügung. Erfahrungsgemäss nimmt die nachbarliche Empfindlichkeit und Streitbereitschaft mit dem

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MODULØR Magazin Grad der emotionalen Verbundenheit mit einer Immobilie und der damit verbundenen wirtschaftlichen Investition zu. Deshalb sind umfangreiche, mitunter belastende Rechtsstreite zwischen Nachbarn infolge Beschränkung oder Entzugs von Aussicht oder Besonnung durch Pflanzungen oder Pflanzenwachstum ein typisches Phänomen bei Villenbesitzern im dichten Siedlungsgebiet. Grundsätzlich bestehen der privatrechtliche und der öffentlichrechtliche Schutz vor übermässigen Nachbarimmissionen selbstständig nebeneinander. Die früheren erheblichen Systemunterschiede verflüchtigen sich aber zunehmend. Öffentlichrechtliche Zonenvorschriften üben bestimmenden Einfluss auf Lage und Beschaffenheit eines Grundstücks und damit auf die zivilrechtliche Beurteilungsgrundlage für erlaubte Einwirkungen auf Nachbarliegenschaften aus. Umgekehrt werden ideelle Immissionen, d. h. Verletzungen des seelischen Empfindens

2009 01 (z. B. durch Sterbebegleitungen, ErotikEtablissements oder eine skurrile Statue in der unmittelbaren Umgebung) nicht nur privatrechtlich erfasst, sondern zunehmend auch planungsrechtlich reguliert. Parallelitäten sind auch bei negativen Immissionen, d. h. beim Entzug von Licht, Luft und Aussicht oder bei der Behinderung des Zugangs durch Bauten oder Pflanzen, festzustellen. Unvermeidbare Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück, die an sich übermässig sind, begründen ausnahmsweise keinen zivilrechtlichen Abwehranspruch, sondern lediglich einen solchen auf Schadenersatz mit gewissen Analogien zur öffentlichrechtlichen Enteignung. Zivilrechtliche Vorschriften des Nachbarrechts bieten, anders als zwingende Umweltnormen und Baupolizeivorschriften, grundsätzlich keinen Schutz vor Einwirkungen, die von derselben Parzelle ausgehen. Ausnahmen sind innerhalb einer Stockwerkeigentumsgemeinschaft oder im Verhältnis zwi-


LÄRM Nachbarn schen Baurechtsnehmer und belastetem Eigentümer denkbar. interne nachbarschaft Ärger mit störenden oder aus persönlichen Gründen unverträglichen Nachbarn auf derselben Parzelle ist ein häufiges und höchst unangenehmes Problem. Soweit nicht zwingende öffentlichrechtliche Normen des Polizeirechts (insbesondere bei Ruhestörungen über Mittag, Nacht und an Sonn- und Feiertagen) oder der Bau- und Umweltgesetzgebung (vgl. etwa die Mindest-Schallschutzanforderungen an neue Gebäude gemäss Art. 32 Abs. 1 der Lärmschutzverordnung/SIA-Norm 181) weiter helfen, ist in der Regel auf die Rechtsansprüche der eigenen Rechtsform des Zusammenlebens zurückzugreifen. Im Verhältnis unter Gesamteigentümern etwa richten sich die gegenseitigen Rechte und Pflichten nach den Regeln, unter denen ihre gesetzliche oder vertrags-

MODULØR Magazin mässige Gemeinschaft steht (Art. 653 Abs. 1 ZGB). Das Nachbarschaftsverhältnis knüpft in dieser Konstellation beispielsweise an die Regulierung eines Konsortiums (einfache Gesellschaft), einer Erbengemeinschaft oder einer Kollektivgesellschaft an. klassische rechtsformen Mieter derselben Liegenschaft stehen untereinander nicht in einem direkten Vertragsverhältnis, sondern sie sind indirekt über einen gemeinsamen Vermieter verbunden. Das Mietrecht sieht daher vor, dass Immobilienmieter auf Hausbewohner und Nachbarn Rücksicht zu nehmen haben (Art. 257f Abs. 2 des Schweiz. Obligationenrechts, OR). Mieter dürfen keinen Lärm verursachen, den Hausfrieden nicht stören, sich weder sittenwidrig noch strafbar verhalten, und sie haben sich an die Hausordnung zu halten. Gleichzeitig werden sie zu einem gewissen Mass an Toleranz untereinander verpflichtet. In

2009 01 Analogie zum Nachbarrecht hat sich der Mieter nach Massgabe von Lage und Beschaffenheit der Mietsache übermässiger Einwirkungen auf Nachbarn und Mitmieter zu enthalten. Häufiger Streitpunkt ist etwa das Grillieren auf dem Balkon. Der Duldungspflicht unterliegen in der Regel die Wohngeräusche kinderreicher Familien oder das Klavierspielen zu regulierten Spielzeiten in moderater Lautstärke. Verstösst ein Mieter gegen die Pflicht zur Rücksichtnahme, so wird der davon betroffene Mitmieter sich primär an den Vermieter halten müssen, dem für solche Fälle ein ausserordentliches Kündigungsrecht gegenüber dem fehlbaren Mieter zusteht (Art. 257f Abs. 3 und 4 OR). Angesichts einer gegenüber Eigentumswohnungen gewöhnlich etwas minderen Bauqualität von Mietwohnungen und der Angewiesenheit auf die Unterstützung des Vermieters wird der Mieter in der Regel etwas höhere Nachbarimmissionen zu erdulden haben, als dies bei Besitzern von

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THEMA Nachbarn Eigenheimen der Fall ist. Zum Voroder zum Nachteil gereicht sodann je nach Mietobjekt und Marktlage der Umstand, dass Mieter und Vermieter grundsätzlich jederzeit, unter Vorbehalt der Kündigungsbestimmungen, das Mietverhältnis auflösen können, womit ein relativ flexibler Bestand im Nachbarschaftsmix gewährleistet wird. Heikel kann das Nebeneinander von verschiedenen Personen im gewöhnlichen Miteigentum von Liegenschaften werden. Werden unter diversen Miteigentümern einzelne Gebäudeteile wie Wohnungen, Kellerabteile und Garagen nicht zu Stockwerkeigentum oder, wo dies wie bei Gartenanteilen ausgeschlossen ist, nicht zu ausschliesslichem Benutzungsrecht ausgeschieden und zugewiesen, so können bei Uneinigkeit unter Nachbarn schwerwiegende Probleme entstehen, die mit den zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfen kaum befriedigend zu lösen sind. In solcher Konstellation besitzt keiner der Miteigentümer einen fundierten Exklusivanspruch auf bestimmte Teile der Liegenschaft, sondern lediglich einen ideellen Bruchteil am gesamten Objekt. Zwar sieht das Gesetz (Art. 647–647e ZGB) eine fein austarierte Regelung für Verwaltungshandlungen und bauliche Massnahmen vor, die indes im Streitfall kaum langfristige Lösungen gewährleistet. Eine erzwingbare Kündigung wie im Mietverhältnis zur relativ einfachen Bereinigung persönlicher Konflikte steht nicht zur Verfügung. Einigen sich die Miteigentümer nicht, etwa durch einvernehmlichen Auskauf Einzelner, so stehen im Wesentlichen lediglich zwei Optionen zur Disposition: der schwer durchsetzbare und aufwendige richterliche Ausschluss eines Miteigentümers aus der Gemeinschaft (Art. 649b ZGB) oder, sofern nicht ausgeschlossen, die Aufhebung des (gesamten) Miteigentums (Art. 650 f. ZGB). Die gesetzlichen Vorschriften der Miteigentumsaufteilung räumen aber keinen Zuweisungsanspruch auf bestimmte Bauteile ein, sodass hier eine richterliche Versteigerung droht.

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MODULØR Magazin Stockwerkeigentümer haben, anders als gewöhnliche Miteigentümer und anders als in der Regel Mieter, eine gesicherte Rechtsposition hinsichtlich eines unbefristeten, exklusiven Nutzungsrechts an den für sie bestimmten Teilen einer Liegenschaft. Regelmässig wird die bereits relativ ausführliche gesetzliche Regelung von Art. 712a ff. ZGB durch ein individuelles Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft über die Verwaltung und Benutzung ergänzt und präzisiert, das auch im Grundbuch angemerkt und damit rechtsbeständig wird. Die Grundregel im nachbarschaftlichen Verhältnis untereinander statuiert Art. 712a Abs. 2 ZGB: „Der Stockwerkeigentümer ist in der Verwaltung, Benutzung und baulichen Ausgestaltung seiner eigenen Räume frei, darf jedoch keinem anderen Stockwerkeigentümer die Ausübung des gleichen Rechts erschweren und die gemeinschaftlichen Bauteile (…) in keiner Weise beschädigen oder (…) beeinträchtigen.“ Naturgemäss birgt die starke Rechtsposition des einzelnen Stockwerkeigentümers einerseits und die erforderliche Rücksichtnahme auf die Nachbarn im Rahmen der zugelassenen Nutzungen sowie der Zwang zur gemeinschaftlichen Verwaltung der Liegenschaft (über einen bestellten Verwalter) andererseits die Gefahr erheblicher Spannungen. Im Gegensatz zum Miteigentum ist eine zwangsweise Aufhebung des Stockwerkeigentums von vornherein ausgeschlossen, sodass im Extremfall nur der schwer durchsetzbare und aufwendige richterliche Ausschluss eines fehlbaren Stockwerkeigentümers in Frage kommt. Gut 40 Jahre nach Einführung des Stockwerkeigentumsrechts haben sich bei inzwischen „betagten“ Gemeinschaften mitunter erhebliche Schwierigkeiten gezeigt, sachgerechte bauliche Gesamtsanierungen der Liegenschaften durchzuführen. Findet sich beispielsweise mangels Investitionsbereitschaft, infolge Abneigung gegenüber Veränderungen, wegen Uneinigkeit über konkrete Massnahmen oder angesichts eines Generationenkonflikts

2009 01 keine ausreichende Mehrheit für eine (Gesamt-)Sanierung, so wird es kaum möglich sein, mehr als nur Ausbesserungen und Reparaturarbeiten durchzusetzen. Damit drohen nicht nur unheilvolle Unstimmigkeiten zwischen den einzelnen Eigentümern, sondern namentlich ein Wertzerfall der Überbauung. Solchen Entwicklungen rechtzeitig entgegenzutreten, ist wahrlich lebenswichtig. Neuere Eigentumsformen Im Bestreben, die notwendigen finanziellen Mittel für ein Eigenheim zu minimieren und damit quasi leicht erschwingliches Wohneigentum für alle zu fördern, haben Praxis und Wissenschaft diverse Modelle entwickelt. Bis heute haben solche Konzepte indes noch keine Breitenwirkung erzielt. So wurden unter dem sinnigen Begriff „pagameno“ (ital. für „zahle weniger“) in Bern Eigenheime (renovierte Wohnungen) quasi mit Verfalldatum (beschränkt auf 30 Jahre) angeboten und veräussert (siehe www.pagameno.ch). Motivation der Käufer bildeten namentlich die Eigentümerstellung ohne Kündigungsgefahr, das spezielle Finanzierungsmodell mit tiefem Eigenkapital und tiefen monatlichen Belastungen, Aspekte der Altersvorsorge sowie Steuervorteile (Abzugsfähigkeit der Hypothekarzinsen vom Einkommen und der Hypothekarschuld vom Vermögen sowie Wegfall der Eigenmietwertbesteuerung infolge zeitlicher Eigentumsbeschränkung). Rechtlich liegt bei diesem innovativen Modell ein Gesamthandverhältnis vor zwischen dem Käufer und einem Investor, wobei der Quotenanteil des Käufers am Gesamteigentum seines Eigenheims von anfänglich 30 Prozent jährlich um 1 Prozent sinkt, bis nach 30 Jahren die Wohnung zurückzugeben ist. Alsdann werden Käufer den anderthalbfachen Betrag des eingebrachten Eigenkapitals zurückerhalten. Der Investor lässt sich durch eine „Kapitaldienst- und Substanzerhaltungsgebühr“ entschädigen. Die Käufer untereinander bilden aus nachbarlicher Sicht eine Art


LÄRM Nachbarn Stockwerkeigentümergemeinschaft. Im Vergleich zu echten Stockwerkeigentümern fehlt es aber an der grundsätzlich unentziehbaren dauerhaften Berechtigung am Eigenheim. Dafür wird sich das vorerwähnte Problem betagter Gemeinschaften nicht stellen. Mit ähnlicher Stossrichtung und dem Konzept einer privatrechtlichen Wohneigentumsförderung versuchte bereits zuvor Privatrechtsprofessor David Dürr unter dem Terminus „Property Light“ bzw. „Kleines Wohnungseigentum“ (siehe www.propertylight.ch) beim Bundesamt für Wohnungswesen auf eine Gesetzesänderung hinzuarbeiten. Bis dato konnte immerhin ein Pilotprojekt in einer Zürcher Gemeinde realisiert werden. Eine Gesetzesrevision im Sinne des vorgeschlagenen „Raumrechts“ ähnlich eines Baurechts (Art. 779 ff. ZGB) an einem Stockwerk oder alternativ im Sinne eines „Raumeigentums“ als speziell ausgestaltete Miteigentumsanteile ähnlich eines Stockwerkeigentums (Art. 712 ZGB) ist indes vorderhand nicht zu erwarten. Die Idee beruht auf einer Unterteilung in ein „Nutzungseigentum“ an der Wohnung einerseits und ein „Verwaltungs- bzw. Anlageeigentum“ an den allgemeinen Teilen einer Liegenschaft andererseits. Käufer sollen dabei wirtschaftlich lediglich die exklusiv nutzbaren Wohnungen erwerben (und bewirtschaften) und damit weniger Eigenkapital aufwenden. Ein weiterer Partner tritt als Verwaltungseigentümer hinzu, erbringt das Kapitalinvestment für den allgemeinen Liegenschaftsteil (d. h. für die tragenden Gebäudeteile, Boden, Dach, Treppenhaus, Lift etc.) und besorgt die Verwaltung und Bewirtschaftung. Die Käufer erhalten das Benutzungsrecht an der gesamten Liegenschaft und leisten dem mitinvestierenden Partner „laufende Ausgleichszahlungen“ (für den Liegenschaftsaufwand und das Kapitalinvestment). Der hinzutretende Verwaltungseigentümer tätigt somit eine Vermögensanlage in Form eines Immobilieninvestments. Im Prinzip liegt (derzeit) auch hier ein (konventionelles)

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Rechtsgrundlagen des (Zusammen-)Lebens auf Grund und Boden Die Erlangung von rechtmässigem Besitz (Art. 919 ff. Zivilgesetzbuch [ZGB]) bzw. von „Hausgewalt“ an einem bestimmten (Wohn-, Geschäfts- oder Ferien-)Ort basiert im Wesentlichen auf folgenden Rechtsgrundlagen, die im Einzelnen ganz unterschiedliche Rechte und Pflichten begründen: • (Allein-)Eigentum (Art. 641 ff. ZGB): Der Eigentümer erlangt ein exklusives, sogenanntes dingliches Recht an der Liegenschaft und kann über sein Land und Gebäude in den Schranken der Rechtsordnung (vgl. Art. 667 ff. ZGB) nach seinem Belieben verfügen. • Miteigentum (Art. 646 ff. ZGB): Miteigentümer haben für ihren Anteil (Bruchteil) grundsätzlich die Rechte und Pflichten eines Eigentümers. Hinsichtlich Nutzung, Verwaltung und bauliche Massnahmen sind sie mitunter auf die Zustimmung und Mitwirkung der anderen Miteigentümer angewiesen. Zur Veräusserung, Belastung und Begründung von Rechten an der gesamten Liegenschaft bedarf es grundsätzlich der Übereinstimmung aller Miteigentümer. Hingegen kann jeder seinen Miteigentumsanteil veräussern oder belasten. Miteigentümer haben gegenüber Nichtmiteigentümern von Gesetzes wegen ein Vorkaufsrecht, sofern es nicht formgültig ausgeschlossen wird. • Gesamteigentum (Art. 652 ff. ZGB): Gesamteigentümer, z. B. aus Erbengemeinschaft, einfacher Gesellschaft (Konsorten) oder Kollektivgesellschaft haben je einzeln ein Recht auf die gesamte Sache. Grundsätzlich bedarf es zur Eigentumsausübung und zur Verfügung über Land und Gebäude des einstimmigen Beschlusses aller Gesamteigentümer, und die individuelle Verfügung über den eigenen Anteil (Quote) ist ausgeschlossen. Gesamteigentum wird aufgehoben durch Veräusserung an einen Dritten oder durch Beendigung des Gesamthandverhältnisses infolge Eintritts eines Auflösungsgrundes der Gemeinschaft. • Baurecht (Art. 675, 779 ff. ZGB): Baurechtsnehmer erwerben gegen Vergütung eines Baurechtszinses das Recht, Bauwerke (Wohn-, Gewerbe-, Industriebauten, Brücken etc.) auf oder unter der Bodenfläche zu errichten oder beizubehalten. Eine übertragbare, mindestens 30-jährige (maximal 100-jährige) Baurechtsdienstbarkeit kann selbstständig als Grundstück in das Grundbuch aufgenommen werden, womit Baurechtsnehmer Eigentümer am Bauwerk werden. Grundeigentümer bleibt der mit dem Baurecht Belastete. Beim selbstständigen und dauernden Baurecht hat der Baurechtsinhaber am belasteten Grundstück und der Grundeigentümer am Baurecht ein Vorkaufsrecht, sofern es nicht formgültig ausgeschlossen wird. • Stockwerkeigentum (Art. 712a ff. ZGB): Beim Stockwerkeigentum wird ein Miteigentumsanteil an einem Grundstück (d. h. an einer Liegenschaft oder einer selbstständigen und dauernden Baurechtsdienstbarkeit) erworben, der dem Miteigentümer das Sonderrecht gibt, bestimmte Teile eines Gebäudes ausschliesslich zu benutzen und innen auszubauen. In diesem Sinne sonderrechtsfähig sind Wohnungen („Eigentumswohnung“) und Geschäftsräume, aber auch etwa Kellerabteile, Garagen, Estriche, Loggias, Veranden, sofern sie eine wirtschaftlich und räumlich abgeschlossene Einheit bilden. Andere Flächen, wie etwa Gartenanteile oder Terrassen, können zu ausschliesslichem Nutzungsrecht zugewiesen werden. Beim Stockwerkeigentum besteht von Gesetzes wegen kein Vorkaufsrecht, es kann aber im Begründungsakt oder durch einstimmige schriftliche Vereinbarung der Stockwerkeigentümer begründet werden. • Miete (Art. 253 ff. Obligationenrecht [OR]): Der Immobilienvermieter (Eigentümer oder Untervermieter) verpflichtet sich gegen Erhalt eines Mietzinses gegenüber dem Mieter (oder Untermieter), ein Mietobjekt (namentlich Wohnung mit Nebenräumen, Haus, Geschäftsraum, Ferienwohnung) zum vorausgesetzten Gebrauch und in tauglichem Zustand zu überlassen und zu erhalten. • Pacht (Art. 275 ff. OR): Im Unterschied zur Miete betrifft die Immobilienpacht die entgeltliche Überlassung eines nutzbaren Grundstücks (namentlich eines Landwirtschafts- oder Gewerbebetriebs) oder eines nutzbaren Rechts zum Gebrauch und zur Nutzung auf Zeit. • Nutzniessung (Art. 745 ff. ZGB): Mit der Nutzniessung an einem Grundstück erwirbt die berechtigte (natürliche oder juristische) Person vom Grundeigentümer den vollen Genuss des Gegenstandes, wobei die Ausübung der Nutzniessung auf einen bestimmten Teil des Gebäudes oder Grundstückes beschränkt werden kann. Der Berechtigte erhält das unübertragbare und unvererbliche inhaltlich umfassende sogenannt dingliche Nutzungs- und Gebrauchsrecht, beschränkt auf maximal 100 Jahre. Übertragbar ist indes die Ausübung der Nutzniessung, was etwa eine volle Vermietung oder Verpachtung zulässt. • Wohnrecht (Art. 776 ff. ZGB): Im Unterschied zur Nutzniessung räumt das Wohnrecht als „dingliche Miete“ einer (natürlichen) Person die Befugnis ein, in einem Gebäude oder in einem Teil eines solchen Wohnung zu nehmen (ausschliessliches Wohnrecht oder Mitbenutzungsrecht). Die Nutzung als Geschäftsräumlichkeit ist ausgeschlossen. Das Wohnrecht ist wie die Nutzniessung unvererblich und unübertragbar. Im Unterschied zur Nutzniessung ist das Wohnrecht nicht pfändbar und ist die Übertragung an Dritte zur Ausübung ausgeschlossen. Eine Absprache, wonach der Berechtigte das Objekt an Dritte vermieten darf, gilt aber als zulässig. Aktuelle Gesetzestexte unter www.admin.ch.

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THEMA Nachbarn Stockwerkeigentumsverhältnis vor, wobei sich der Verwaltungs- und Bewirtschaftungsanspruch nicht an die Stockwerkeigentümergemeinschaft richtet, sondern an den investierenden Partner als Verwaltungseigentümer. Das bedeutet nachbarlich betrachtet u. a., dass der Verwaltungseigentümer im Rahmen reglementarischer Vorgaben Renovationsentscheide selbst trifft und treffen kann. Damit wird die Mitbestimmung und Eigentümerstellung der Stockwerkeigentümer zwar eingeschränkt, was umgekehrt aber bedeutet, dass das Konfliktpotenzial zwischen Stockwerkeigentümern verringert werden sollte. Ergänzend zum Nachbarrecht und zu den Ansprüchen aus der jeweiligen Rechtsform des Zusammenlebens steht Eigentümern, Mit- und Stockwerkeigentümern sowie am Grundstück dinglich Berechtigten bei unmittelbaren Einwirkungen auf die Liegenschaft, die einer Besitzesstörung gleichkommen, die so genannte Eigentumsfreiheitsklage

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MODULØR Magazin zu. Mit dieser kann von jedem Störer die Unterlassung oder Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verlangt werden, z. B. den Abbruch einer ungerechtfertigten Bauinstallation als Erstellungshilfe für eine Baute auf dem Nachbargrundstück. Jeder Besitzer (Grundstücksinhaber), also grundsätzlich auch der Mieter und Pächter, verfügt zudem über einen Anspruch auf Unterlassung, Beseitigung und Schadenersatz bei Besitzesstörung (Art. 928 ZGB), z. B. gegenüber dem Vermieter oder Dritten. Abgesehen von eigentlichen Notlagen ist hingegen von einer Selbsthilfe (vgl. Art. 701/926 f. ZGB, Art. 52 Abs. 3 OR) abzuraten, da Nachbarn sonst riskieren, straffällig (z. B. für Sachbeschädigung) und schadenersatzpflichtig zu werden. FAZIT Eine allgemeine Richtschnur dafür, welche Rechtsform des Zusammenlebens unter nachbarlicher Optik

2009 01 am besten abschneidet, gibt es nicht. Auch das bisweilen gehörte Bonmot, das Stockwerkeigentum sei die Kumulation der Nachteile aus Miete und Eigentum, wird der Sache nicht gerecht. Hilfreich ist demgegenüber der Ansatz, bestehende und neue Überbauungen einer dafür auch nachbarlich sachgerechten Regulierung zuzuordnen und im Weiteren zu fördern, dass grundsätzlich zueinander passende Gemeinschaften zusammen geführt werden können. Kenntnisnahme hinsichtlich der jeweils grundlegenden Rechtslage wäre (künftigen) Nachbarn ebenfalls zu wünschen. Für das Individuum bleibt die Empfehlung, sich im Voraus kundig zu machen und eine persönliche Auslegeordnung der eigenen Bedürfnisse vorzunehmen. Dr. Daniel Thaler ist Rechtsanwalt und Partner in der Zürcher Anwaltskanzlei Siegrist Baumgartner Thaler und gehört zu den ersten Fachanwälten SAV Bau- und Immobilienrecht der Schweiz. www.sbt-law.ch


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nachbarschaft – ein mörtel ohne kalk von Eva Lingg, Christian Reutlinger und Steve Stiehler (Text) sowie Berufsschule für Gestaltung Zürich / Raphael Bertschinger (Fotos)

Nahezu alle menschlichen Lebensbereiche sind von persönlichen Beziehungen durchzogen. Über diese erhalten und sichern Menschen ihre Sozialität und soziale Einbindung ein Leben lang. Persönliche Beziehungen garantieren Zugehörigkeit und ermöglichen Zugänge zu neuen sozialen Räumen.

Im Lebenslauf verändern sich unter anderem Qualität und Inhalte persönlicher Beziehungen in vielfältiger Art und Weise, ohne jedoch ihre existenzielle Notwendigkeit einzubüssen. Diese Beziehungen sind entsprechend facettenreich und können eine hilfreiche wie belastende Wirkung entfalten. Um dies auch für die persönliche Beziehungsform der Nachbarschaft zu erschliessen, müssen zunächst die Dimensionen von Nachbarschaft und Nachbarschaftsbeziehung unterschieden werden, die fälschlicherweise oft kongruent verwendet werden. Räumliche und soziale Dimension der Nachbarschaft(-sbeziehung) Traditionell fokussiert der Begriff Nachbarschaft eine Vorstellung territorial gebundener, homogener Gemeinschaft in einer kleinräumigen Einheit. Dies impliziert ein wohlgeordnetes, auf ein Gebiet bezogenes soziales Zusammenleben, welches es möglich macht, soziale Unterstützung und Integration im Nahraum zu finden. Kaum einer kann sich seiner Nachbarschaft entziehen: Jeder und jede

hat Nachbarn und Nachbarinnen und ist auch selbst Nachbarin oder Nachbar. Man hat sie sich nicht ausgesucht, lebt jedoch Tür an Tür oder Wand an Wand. Diese „Zwangsgemeinschaften“ beinhalten auch negative Dimensionen: Lärmbelästigung, Unfreundlichkeit, Grussverweigerung oder Auseinandersetzungen um gemeinsam genutzte Bereiche führen zu nachbarschaftlichen Konflikten. Der Begriff Nachbarschaftsbeziehung verweist auf die persönlichen und interaktiven Ausgestaltungsformen mit Personen, mit denen wir in einer wie auch immer gearteten regelmässigen räumlichen Nähe stehen bzw. standen. Dabei unterscheiden sich die „nachhaltigen“ Nachbarschaftsbeziehungen u. a. von Freundschaftsbeziehungen derart, dass in Letzteren die ganze Person als unabdingbare Beziehungsvoraussetzung gilt, wohingegen sich Nachbarschaftsbeziehungen vor allem auf sehr partielle Persönlichkeitsaspekte beschränken. Nachbarschaftsbeziehungen werden durch die Beteiligten selbst definiert und sind das Produkt ihrer Eigenleistung. Generell hängt das Nachbarschaftsverhalten

Wetzikon übernimmt im Zürcher Oberland Zentrumsfunktion und laviert zwischen Stadt und Land.

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26. Mai – Tag der Nachbarn

eng mit der allgemeinen Kontaktfreude zusammen: Personen, welche ausserhalb des Wohnquartiers vielfältige soziale Kontakte aufweisen, integrieren sich in der Regal auch stärker in nachbarschaftlichen Bezügen. Sichtbar wird die Nachbarschaftsbeziehung vor allem im alltäglichen Geschehen mit seinen unvorhergesehenen Situationen und daraus resultierenden (meist informativen und instrumentellen) Unterstützungsleistungen. So zum Beispiel die Frage an die Nachbarin, ob sie nicht eine verlässliche Putzkraft kenne oder die Bitte um Unterstützung durch den Nachbarn, wenn ein neuer Schrank gekauft wurde und dieser in die Wohnung transportiert werden muss. Diese Perspektiven von Nachbarschaftsbeziehung als Bindestoff und Nachbarschaft als Grundsubstanz bilden meist ein unbekanntes Mischungsverhältnis in den Wohnquartieren. Dabei sollte eine „gute Mischung“ die geforderte Festigkeit und damit Identifikation mit dem Quartier erzeugen. Entkopplung von Unterstützungsanliegen und Wohnort Durch eine veränderte Mobilität und eine gesteigerte Möglichkeit der (medialen) Vernetzung in modernen Gesellschaften differenzieren sich die örtlichen Bezüge sozialer Kontakte immer mehr aus. Heute ist vor allem die mobile, jüngere Generation nicht mehr an die sozialen Interaktionen vor Ort gebunden und strickt ihr Beziehungsnetz mittels neuer Medien wie Handy und Facebook. Daraus resultiert ein weit verteiltes Beziehungsnetzwerk, welches sich zunehmend von der direkten Umgebung löst. Selbst die der Nachbarschaftsbeziehung zuzuschreibende Funktion der alltäglichen Unterstützung ist durchdrungen von erweiterter räumlicher Ausgestaltung und ist immer weniger nur ausschliesslich im Wohnquartier verortet. Dies zeigt sich u. a. wenn man in den Urlaub fährt und einen Arbeitskollegen bittet, das Blumen-

giessen zu übernehmen, die Katze per Futterautomat versorgt und die Post per Mausklick an die Urlaubsadresse umleiten lässt. Auch vermindert das verbesserte Angebot an Dienstleistungen die Nachfrage nachbarschaftlicher Unterstützung in vielfältiger Art und Weise bzw. wird die Schlichtung selbst banaler Nachbarschaftskonflikte professionellen Personen übergeben. So werden die Eier für den spontanen Sonntagskuchen im Tankstellenshop geholt und Beschwerden der Nachbarschaft bezüglich des Haustieres heute durch Anwälte sogar bis vor das Bundesgericht gebracht. Wenn sich also das wesentliche Beziehungscharakteristikum eines örtlich begrenzten Wirkungsraumes zunehmend relativiert, wo bestehen dann für die „neuen Nachbarschaften“ Entwicklungspotenziale, gerade auch in jungen Siedlungsformen wie die der Agglomeration? Das Nebeneinander in der Agglomeration Agglomeration zeichnet sich durch die Gleichzeitigkeit oder Vielzeitigkeit von städtischen, vorstädtischen und dörflichen Merkmalen aus. Das Naherholungsgebiet ist in unmittelbarer Nähe, die Kernstadt ist per S-Bahn oder Auto problemlos erreichbar und die Boden- bzw. Mietpreise sind erschwinglich. Der ideal- typische Agglomerit oder die Agglomeritin wählt aufgrund dieses Spannungsverhältnisses die Peripherie als Wohnort. Durch veränderte Mobilitätsmuster kann dem Wunsch nach einer kleinen, überschaubaren Einheit mit Garten oder gar dem Traum des Eigenheims ohne Verlust der Anbindung zur Stadt nachgekommen werden. Es verwundert daher kaum, dass eine beschleunigte Entwicklung baulicher Tätigkeiten vor allem in jenen Gebieten beobachtet werden kann, die verkehrsgünstig an die städtischen Zentren angeschlossenen sind. In einer hohen Geschwindigkeit verdichtet sich dieser suburbane Raum nahezu ungestaltet und ungesteuert zu einem Geflecht

Der Grundgedanke des Tag der Nachbarn ist einfach: Die Bevölkerung wird dazu ermuntert, immer am letzten Dienstag im Mai, ihre Nachbarn zu treffen und sie bei einem geselligen Anlass besser kennen zu lernen. Sei es auf der Strasse, im Hof, im Treppenhaus oder im Garten. Alle sollen etwas zum Fest beitragen. Der Tag der Nachbarn schafft eine gesellige Stimmung, stärkt das Gefühl von Zusammengehörigkeit und Solidarität und trägt so dazu bei, die Lebensqualität in Quartieren oder Mehrfamilienhäusern zu verbessern. Der erste European Neighbours’ Day fand 1999 in Paris statt. Bereits im Jahr darauf verbreitete sich die Idee in ganz Frankreich, später in ganz Europa. Letztes Jahr beteiligten sich rund 8 Millionen Menschen in 29 Ländern. In der Schweiz findet der Tag der Nachbarn seit 2004 immer grösseren Anklang. Viele Städte beteiligen sich aktiv und stellen allen Interessierten gratis Info-Pakete zur Verfügung. In der deutschen Schweiz ist Zürich bisher die einzige Stadt, in der diese nachbarschaftsfördernde Idee offiziell durchgeführt wird. www.tagdernachbarn.ch www.european-neighboursday.com

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Von Tor zu Tor Ein Projekt zur Alltagspoesie zwischen Wohnungstür und Strasse

von vielfältigen Siedlungsstrukturen, welche sich durch das unvermittelte Nebeneinander aus flächenintensiven Ein- oder Zweifamilienhäusern, flachen Zeilenbauten als auch Punkt-Hochhäusern auszeichnet. Gleichzeitig entstehen in diesen Siedlungsräumen neue, vielfältige Formen von Nachbarschaftsverhältnissen, die weder dem Image des anonymen Nebeneinanders, den eher distanzierten Nachbarschaftsverhältnissen in der Stadt noch dem Bild der engen zwischenmenschlichen Beziehungen, des „man kennt und grüsst sich“ auf dem Land entsprechen. Häufig stehen diese „Siedlungsinseln“ räumlich isoliert irgendwo im Stadt-Land-Gefüge, eingeteilt in kleinere Einheiten und zugeschnitten auf spezifische soziale Bevölkerungsschichten. Nebeneinandergereiht und unverbunden erschweren solche Formen räumlicher Isolation das Gefühl eines gemeinsamen Miteinanders, eines gemeinsamen Lebensraumes. Agglomeration in der S5-Stadt Diese Spezifika sind auch in der „S5-Stadt“ zu beobachten: Wie erste Ergebnisse des Forschungsprojektes „Neue Nachbarschaften in der S5-Stadt – Persönliche Beziehungen unter den Aspekten neuer Mobilitäts- und Vernetzungsmöglichkeiten“ offenbaren, begreifen sich heute die Bewohner und Bewohnerinnen von Siedlungen und Quartieren in den seltensten Fällen als einheitlichen sozialen Zusammenhang. Homogenisierungsvorstellungen scheinen immer weniger adäquat, um Nachbarschaften zu definieren. Vielmehr muss von den gelebten persönlichen Beziehungen ausgegangen werden. Dabei zeigt sich, dass der Nahraum im Agglomerationsgebiet der S5-Stadt nur noch von bestimmten Personen- bzw. Altersgruppen als Nachbarschaft genutzt wird und nur noch diese dort auch vorwiegend in einer erhöhten Kontakt- und Kommunikationsdichte ihre persönlichen Beziehungen leben. Dies sind sozusagen „Gefangene“ in der Agglomeration, insbe-

sondere Kinder, Kids (d. h. im Alter von 10 bis 14 Jahren), alte Menschen sowie Menschen mit Behinderungen, wobei an dieser Stelle weiter hinsichtlich sozioökonomischem Hintergrund und Herkunft differenziert werden muss. Während mittel- und oberschichtorientierte Kinder und Jugendliche tendenziell ein Freizeitangebot wahrnehmen können, welches sich über das gesamte S5-Stadtgebiet erstreckt, indem sie bspw. zum Ballettunterricht nach Wetzikon, nach Zürich ins Kino oder zum Reiten in die Natur gefahren werden, halten sich Kinder aus benachteiligten Familien in ihrer Freizeit im öffentlichen Raum auf. Die erwähnten Alters- und Personengruppen sind in der Mobilität eher eingeschränkt und deshalb auf den zugänglichen Nahraum angewiesen. Sie sind es auch, die die klassische territorial gebundene Nachbarschaft leben. Hinzu kommen Hundehalter, welche am Morgen und Abend ihre Tiere ausführen, mit anderen Hundehaltern ins Gespräch kommen und bei ihren gemeinsamen Runden ein Netz spinnen. Die Grenzen traditioneller Nachbarschaftsaktivierung Neben dem „erzwungenen“ Nachbarschaftsbezug durch eingeschränkte Mobilität oder Armut gibt es jedoch auch Versuche, Nachbarschaftsbeziehungen von oben zu organisieren und die Bewohner und Bewohnerinnen zum eher formellen Engagement in der und für die Nachbarschaft zu bewegen. Exemplarisch wird dies aus den Erfahrungen des Vereins „benabita – Selbstbestimmtes Wohnen für ältere und behinderte Menschen“ im Quartier Rehbüel in Uster deutlich. Alle Aktivitäten und Projekte dieses sozialen Vereins zielen darauf ab, das Rehbüel-Quartier „benabita-gerecht“ zu gestalten – dies bedeutet, dass „alle Menschen, insbesondere auch ältere und behinderte, selbstbestimmter und sozial verantwortungsvoller wohnen und leben können“ (www.benabita.ch). Zentral hierfür ist die Stärkung der

Architektur und Wohnräume geniessen in der Öffentlichkeit reges Interesse. Die Zonen um den privaten Wohnraum und um das Haus – Treppenhaus, Hauseingang, Vorgarten, Innenhof, der Weg zur Strasse – werden dagegen wenig diskutiert. Doch diese halb öffentlichen und halb privaten Lebensräume von der Wohnungstür bis zur Strasse bestimmen unseren Alltag wesentlich mit. Sie sind architektonisch, sozial, ökonomisch und kulturell bedingt. Sie werden auf unterschiedlichste Art benutzt und in Anspruch genommen. Mit deren bewussten Wahrnehmung und dem Wissen darüber können sie besser gelesen und verstanden und gezielter gestaltet werden. Ein Ausstellungs- und Buchprojekt beabsichtigt, die nachbarschaftlichen „Zwischenräume“ zu untersuchen und zur Auseinandersetzung damit anzuregen. Das Team bestehend aus der Innenarchitektin Verena Huber, der Architektin Susanne Rock und der Fotografin Silvia Voser, wollen Geschichten von Menschen und ihre alltäglichen Räumen erzählen. Wie sie, ob in der Schweiz oder in Russland, mit dem sozialen Raum vor der Wohnungstür umgehen, wie sie ihn nutzen und gestalten. Nachbarschaft wird verstanden als ein Begegnungsraum, der die Lebensqualität fördert, und als ein Ort der Alltagspoesie. Ein Dazwischen / wo Menschen kommen und gehen / zwischen dem Zuhause und der Welt / zwischen dem Drinnen und dem Draussen / zwischen dem Privaten und dem Öffentlichen / das die Identität einer Kultur widerspiegelt. verena.huber@dplanet.ch

Letztes Projekt:

www.tuerenauf.ch

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Projekt S5-Stadt Einsichten und Aussichten zur Agglomerationsentwicklung Im Fokus des interdisziplinär angelegten Projekts „Stand der Dinge – Leben in der S5Stadt“ steht die Region entlang der S-Bahn-Linie 5 von ZürichStadelhofen durch das Zürcher Oberland bis an den oberen Zürichsee. Dieses heterogene Siedlungsgebiet ist in den vergangenen Jahren immer stärker in den Agglomerationssog des Wirtschaftszentrums Zürich geraten. Diese „S5Stadt“ steht für Dynamik und Wandel und repräsentiert einen Lebensraum von morgen. Das Forschungsprojekt versucht, diesen Lebens- und Wirtschaftsraum und seine Veränderungen zu erfassen und zu verstehen. Es umfasst einen Forschungsteil mit zwölf einzelnen Vorhaben und einen Transferbereich. In dessen Rahmen werden die Forschungsresultate zu einer „interaktiven Gesamtschau“ verknüpft und weiter verdichtet. Dadurch entsteht der eigentliche Mehrwert des Projekts gegenüber konventionellen Ansätzen. Die so erarbeiteten Erkenntnisse geben Impulse an die Akteure der untersuchten Region zurück. Dies soll im Frühjahr 2010 über eine Ausstellung, eine Veranstaltungsreihe und diverse Publikationen geschehen. Das Ineinandergreifen von Forschung und Praxis ist ein Kernelement des Projekts und macht es einzigartig. Die Forscher nähern sich der Region entlang der S5 in verschiedenen Themenfeldern, von Bildung über Mobilität, Politik und Raumplanung bis hin zu soziologischen Gesichtspunkten. Der Schwerpunkt der Forschungsarbeiten liegt bei den vor Ort lebenden und arbeitenden Menschen. Perspektiven für eine nachhaltige Gesellschafts- und Siedlungsentwicklung bilden den übergreifenden Leitfaden. Initiantin und Trägerin des Projekts ist das zum Departement Architektur der ETH Zürich gehörende ETH Wohnforum. Beteiligt sind: ETH Zürich, Universität Zürich, Hochschule Rapperswil, WSL Birmensdorf, Pädagogische Hochschule Zürich. www.s5-stadt.ch

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Als Untersuchungsgebiet wählte das Forscherteam das Siedlungsband entlang der Bahnlinie S5.

Quartierbevölkerung bzw. des Nachbarschaftsnetzes. Im Herbst 2008 wurde ein Quartierbüro als Informationsdrehscheibe und Kontaktstelle für die Quartierbevölkerung eingerichtet. Eine Sozialarbeiterin sollte die Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers als „eine Nachbarschaft“ ansprechen und sie gezielt durch Aktivitäten zum nachbarschaftlichen Engagement aktivieren. Schon nach kurzer Zeit wurde jedoch deutlich, dass dieses Vorhaben deshalb weitgehend scheiterte, da die Bewohnerinnen und Bewohner des Rehbüels sich gar nicht als eine homogene Gemeinschaft, als Nachbarschaft, verstehen. Genau an diesem Bruch zwischen einer romantisierenden Vorstellung des nahräumlichen Unterstützungs- und Integrationsgedankens sowie einer sich scheinbar durch eine erhöhte Mobilität und der damit verbundenen veränderten, gelebten persönlichen Beziehungen setzt das Forschungsprojekt «Neue Nachbarschaften in der S5-Stadt» an. Ins Zentrum wird dabei die Frage gerückt, welche unter den heutigen gesellschaftlichen Bedingungen überhaupt die adäquaten Einheiten sind, die das soziale Zusammenleben ordnen bzw. regeln. Fazit Das Bedürfnis nach nachbarschaftlichem Zusammenleben ändert sich mit den gesamtgesellschaftlichen Veränderungen.

Folglich ist für die Planung neuer Siedlungen im Agglomerationsgebiet eine aktualisierte Vorstellung des Miteinanders erforderlich. Unumstritten ist, dass persönliche Beziehungen (ob familiär, verwandtschaftlich, freundschaftlich, beruflich oder nachbarschaftlich) nach wie vor eine hohe Relevanz für die Bewältigung der Herausforderungen des Alltags besitzen. Es gilt, räumliche Voraussetzungen zu schaffen, die den Aufbau und Erhalt persönlicher Beziehungen ermöglichen, die informelle Unterstützung leisten und somit zum Wohlbefinden beitragen. Dies lässt sich jedoch nicht erzwingen, sondern bedarf eines „Mischungsverhältnisses“, welches die geforderten Eigenschaften der Flexibilität und Zähigkeit erfüllt. Anzunehmen ist weiter, dass das gute Mischverhältnis noch nicht genügt für die benötigte Festigkeit im Quartier und die Identifikation damit. Vielmehr ist die interdisziplinäre Suche nach anderen, flexibleren Formen von „Bindemitteln“ nötig, welche den veränderten sozialen und räumlichen Bedingungen gleichermassen gerecht wird. Eva Lingg (Dipl. Ing.) ist Architektin und beschäftigt sich mit der sozialen Dimension von Architektur. eva.lingg@fhsg.ch Christian Reutlinger (Prof. Dr.) ist Sozialgeograf und Erziehungswissenschaftler mit den Schwerpunkten „Vernetzung, Netzwerke und Raum“, „Gemeinwesenarbeit“ und „Sozialraumforschung und Sozialraumarbeit“. christian.reutlinger@fhsg.ch Steve Stiehler (Prof. Dr.) ist Erziehungswissenschaftler und beschäftigt sich mit den Schwerpunkten „Freundschaften“, „Geschlecht“ und „Persönliche Beziehungen“. steve.stiehler@fhsg.ch Alle drei AutorInnen sind am Kompetenzzentrum Soziale Räume der FHS St. Gallen, Hochschule für Angewandte Wissenschaften, beschäftigt und bearbeiten das Forschungsprojekt „Neue Nachbarschaften in der S5Stadt“. www.ifsa.ch


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Hürdenlauf von Andreas F. Vögeli

Wie die Schweiz mit jenen (rechtlich) umgeht, die unsere Nachbarn werden und Grundeigentum erwerben wollen.

Nicht jede Ausländerin und jeder Ausländer kann in die Schweiz einreisen, sich hier aufhalten oder niederlassen und damit unsere Nachbarin oder unser Nachbar werden. Auch der Erwerb von Grundeigentum in der Schweiz ist für Personen aus dem Ausland nur eingeschränkt möglich. Im Folgenden soll ähnlich einem sportlichen Hürdenlauf dargestellt werden, welche Hindernisse Personen aus dem Ausland zu überwinden haben, wenn sie in die Schweiz kommen und hier ansässig werden möchten. Zu berücksichtigen ist insbesondere, dass für EU-/EFTAStaatsangehörige andere Bestimmungen gelten als für andere Staatsangehörige (sogenannte „Drittstaatsangehörige“).

des Schengen-Abkommens erfüllt, welches für die Schweiz seit 12. Dezember 2008 gilt. Für eine Einreise und einen nicht bewilligungspflichtigen Aufenthalt von bis zu drei Monaten benötigen ausländische Staatsangehörige ein gültiges und von der Schweiz anerkanntes Identitäts- papier (z. B. Reisepass) und – je nach Staatsangehörigkeit – zudem ein Visum, welches für den Schengen-Raum gilt. Sodann müs-sen Einreisende aus visumpflichtigen Ländern über genügend finanzielle Mittel verfügen, um den Lebensunterhalt während der Durchreise oder des Aufenthalts in der Schweiz bestreiten zu können.

Hürde 1: Die Einreise

Für einen länger als drei Monate andauernden Aufenthalt brauchen alle Personen aus dem Ausland eine ausländerrechtliche Bewilligung. Diese muss vor der Einreise in die Schweiz beantragt werden, es sei

Diese Hürde schafft die Person aus dem Ausland noch relativ leicht unter der Voraussetzung, dass sie die Anforderungen

Hürde 2: Der Aufenthalt

„Ouverture au Monde“ heisst die Stahlplastik von Angelo Duarte am Seeufer in Lausanne-Ouchy, die der Stadt Lausanne von Rotary International geschenkt wurde. (Foto: Schweiz Tourismus)

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denn, es handelt sich bei den Einreisenden um EU-/EFTA-Bürger. Der Ausländer oder die Ausländerin hat sich nach der Einreise am neuen Schweizer Wohnort anzumelden. Dabei ist diejenige Gemeinde (oder andere Behörde gemäss kantonaler Regelung) zuständig, in der sich der Mittelpunkt der Lebensverhältnisse der oder des einreisenden Ausländers befindet (Schwerpunkt der familiären, sozialen und privaten Beziehungen). Die meisten eingereisten EU-/EFTA-Bürger haben aufgrund der Personenfreizügigkeit das Recht, sich in der Schweiz länger aufzuhalten, vorausgesetzt, dass sie über eine Schweizer Arbeitsstelle oder ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Aufgrund der Übergangsfristen gilt dieser Rechtsanspruch aber noch nicht für alle EU-Länder. Je nach Zweck des Aufenthalts bekommen die EU-/EFTA-Bürger eine Kurzaufenthaltsbewilligung (L-Bewilligung), eine Grenzgängerbewilligung (G Bewilligung) oder eine auf fünf Jahre befristete Aufenthaltsbewilligung (B-Bewilligung). Drittstaatsangehörige bekommen nur dann eine B-Bewilligung, welche zudem auf ein Jahr befristet ist, wenn sie im Rahmen des jährlich zulässigen Kontingents für qualifizierte Arbeitskräfte aufgenommen werden oder älter als 55 Jahre sind und als „wohlhabende Privatiers“ in die Schweiz kommen. Hürde 3: Die Arbeit Eine B-Bewilligung wird also in erster Linie ausgestellt für die Arbeitnehmer, die im Besitz eines überjährigen oder eines unbefristeten Arbeitsvertrags sind. Die Bewilligung wird nach dem Ablauf ohne weiteres erneuert, wenn die für den Erhalt notwendigen Voraussetzungen noch gegeben sind. Nachbar kann daher grundsätzlich nur der Ausländer werden, der auch über eine Arbeit in der Schweiz verfügt, 042

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wobei die EU-/EFTA-Bürger wie oben bereits dargelegt vom Personenfreizügigkeitsabkommen profitieren. Drittstaatsangehörige werden nur in beschränktem Ausmass zugelassen. Voraussetzung ist, dass es sich um Führungskräfte, Spezialistinnen und Spezialisten, also qualifizierte Arbeitskräfte handelt, deren Arbeit nicht von einem Schweizer oder einem EU-/EFTA- Bürger ausgeführt werden kann (Vorrangsprinzip). Es ist aber auch möglich, dass Ausländer ohne Erwerbstätigkeit unsere Nachbarn werden. EU-/EFTABürger müssen dann aber den Nachweis erbringen, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel zur Deckung der Lebenshaltungskosten ihres Aufenthalts in der Schweiz und über eine alle Risiken abdeckende Kranken- und Unfallversicherung verfügen. Drittstaatsangehörige müssen noch strengere Voraussetzungen erfüllen, damit sie als Erwerbslose in der Schweiz bleiben können. Hürde 4: Die Niederlassung Nach Ablauf von fünf (Bürger der alten EU-/EFTA-Staaten sowie von Kanada und den USA) resp. von zehn Jahren (grundsätzlich alle anderen Bürger) können die sich in der Schweiz aufhaltenden Personen um eine Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung) ersuchen. An den letztgenannten Personenkreis kann die C-Bewilligung neuerdings bei erfolgreicher Integration, namentlich wenn die betroffene Person über gute Kenntnisse einer Landessprache verfügt, nach einem ununterbrochenen Aufenthalt mit Aufenthaltsbewilligung während der letzten fünf Jahre, erteilt werden. Mit der C-Bewilligung ist der Wechsel des Wohn- und Arbeitsortes frei wählbar, und die Nachbarn sind, mit Ausnahme von politischen Rechten und militärischen Pflichten, den Schweizern gleichgestellt.

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Hürde 5: Die Staatsbürgerschaft Eine Vollintegration unter Erhalt sämtlicher Rechte eines Schweizers ist im Normalfall nach einem Aufenthalt von insgesamt 12 Jahren in der Schweiz möglich. Nach erfolgreichem Durchlaufen des dreistufigen Einbürgerungsverfahrens (Bund, Kanton und Gemeinde) und unter der Voraussetzung, dass sämtliche diesbezüglichen Voraussetzungen erfüllt werden, kann ein Ausländer das Schweizer Bürgerrecht und das Bürgerrecht der Wohngemeinde und des Wohnkantons erhalten. Der ausländische Nachbar wird damit zum Schweizer Nachbarn. Hürde 6: Der Grundstückserwerb Seit 1961 ist der Erwerb von Grundstücken durch Ausländer in der Schweiz eingeschränkt. Der Bundesrat wollte in den Nachkriegsjahren verhindern, dass ausländische Unternehmen Bauland kaufen, sich niederlassen und damit die wirtschaftliche Eigenständigkeit der Schweiz schwächen. Zur Abwehr der Überfremdung und aus Sorge, dass der Erwerb von Grundstücken für Schweizer unerschwinglich werden könnte, wurden vorerst befristete Bundesbeschlüsse erlassen. Letztere wurden mehrmals verlängert und 1983 durch das Parlament in ein unbefristetes Bundesgesetz (Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland, BewG) überführt. Seit Inkrafttreten des BewG am 1. Januar 1985 wurde dieses mehrmals revidiert und in weiten Teilen gelockert. Die wichtigste Revision fand im Jahre 1997 unter der Federführung von Bundesrat Arnold Koller (daher der Name „Lex Koller“) statt. Seit dieser Revision ist es Ausländern möglich, ausschliesslich für wirtschaftliche Zwecke genutzte Immo-


bilien bewilligungsfrei zu erwerben. Alle sogenannten „Betriebsstättegrundstücke“, d. h. Immobilien, welche vollumfänglich und ausschliesslich für eine wirtschaftliche Tätigkeit genutzt werden (z. B. Industrie-, Büro- oder Gewerbeimmobilien), können von Ausländern ohne Einschränkungen erworben werden, unabhängig davon, ob diese Immobilien zur Eigennutzung dienen oder an Dritte vermietet sind und damit reine Kapitalanlagen darstellen. Ferner können Ausländer bewilligungsfrei Aktien von börsenkotierten Immobiliengesellschaften oder Anteile an regelmässig gehandelten Immobilienanlagefonds erwerben, auch wenn diese teilweise in Wohnimmobilien investiert sind. Hingegen ist es Ausländern gemäss den restriktiven Bestimmungen der Lex Koller nicht möglich, eine einzige Aktie an einer nicht börsenkotierten Immobiliengesellschaft zu erwerben, wenn diese in ihrem Portfolio Wohnimmobilien hält. Aufgrund dieser über die Jahre erfolgten Aufweichung des BewG beschränkt sich die Lex Koller daher heute grundsätzlich nur noch auf den Erwerb von Wohn- immobilien durch Ausländer. Aber auch beim Erwerb von Wohn- immobilien muss differenziert werden, da unter der Lex Koller nicht alle Ausländer gleich behandelt werden. Vorab zu erwähnen sind die Ausnahmen von der Bewilligungspflicht. EU-/EFTA-Bürger, welche über eine B- oder C-Bewilligung (in Ausnahmefällen über eine L-Bewilligung) verfügen, sind gemäss der Lex Koller keine Personen im Ausland und können daher im gleichen Umfang wie ihre Schweizer Nachbarn Wohnimmobilien erwerben. Drittstaatsangehörige, welche über eine C-Bewilligung verfügen und ihren tatsächlichen Wohnsitz in der Schweiz haben, werden ebenfalls nicht als Personen im Ausland betrachtet. Einmal erworbene Wohnimmobilien können

diese Ausländer auch nach einem Wegzug behalten. Der Erwerb von Ferienwohnungen ist ebenfalls bewilligungspflichtig. Im Rahmen der jährlichen Kontingente, über welche die Kantone mit den Tourismusorten verfügen, können aber auch Ausländer ohne Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung Ferienwohnungen erwerben. Eine Ferienwohnung, welche ein Ausländer aufgrund eines Kontingentsplatzes rechtmässig erworben hat, kann er ferner an einen neuen ausländischen Käufer weiter veräussern, ohne dass es eine neue Bewilligung braucht. Solange also kein Kontingentsplatz erhältlich ist, kann ein Ausländer, unter Vorbehalt der oben umschriebenen Ausnahme der EU-/EFTA-Bürger in der Schweiz, keine Ferienwohnung kaufen. Die Lex Kol-ler regelt aber nicht nur den eigentlichen Erwerb von Grundeigentum durch Ausländer, sondern verbietet grundsätzlich alles, was es dem Ausländer ermöglichen würde, im Zusammenhang mit einer Wohnimmobilie eine eigentümerähnliche Stellung einzunehmen. So verstösst es gegen die Lex Koller, wenn ein Ausländer eine Wohnung treuhänderisch durch einen Schweizer erwerben lässt. Ebenfalls nicht zulässig ist es, wenn ein Ausländer mittels einer Aufenthaltsbewilligung vorgibt, es handle sich bei seiner Wohnung im Tourismusort um eine nichtbewilligungspflichtige Hauptwohnung, wenn er seinen Lebensmittelpunkt nicht dort hat. Auch von der öffentlichen Beurkundung eines Kaufvertrages bei einem Notar ohne anschliessende Eigentumsübertragung durch Anmeldung der Handänderung im Grundbuch aufgrund nicht möglicher Bewilligung (z. B. fehlendes Kontingent) sollten Ausländer die Hände lassen. Solche Umwege werden kaufwilligen Ausländern oft als Lösungen angepriesen, da es für die zuständigen Grundbuchämter und Bewilligungsbehörden nicht immer

Gesetzgebung für EU-/EFTAStaatsangehörige Das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedsstaaten andererseits über die Freizügigkeit (Personenfreizügigkeitsabkommen, SR 0.142.112.681) kommt bei EU-/EFTA-Staatsangehörigen zur Anwendung, welche in der Schweiz wohnen und/oder arbeiten möchten. Die Verordnung über die schrittweise Einführung des freien Personenverkehrs zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft und deren Mitgliedsstaaten sowie unter den Mitgliedsstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs, VEP, SR 142.203) enthält Ausführungsbestimmungen zum Personenfreizügigkeitsabkommen.

Gesetzgebung für Drittstaatsangehörige Das Bundesgesetz vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG, SR 142.20) regelt die Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern (Drittstaatsangehörige) in der Schweiz. Die Verordnung vom 24. Oktober 2007 über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE, SR 142.201) kommt zur Anwendung, soweit die Schengen-Assoziierungsabkommen keine abweichenden Bestimmungen enthalten. Weitere Informationen finden Sie unter www.bfm.admin.ch.

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GrundstückSerwerb durch Personen im Ausland Das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG, SR 211.412.41) enthält eine Reihe von Einschränkungen des Erwerbs von Eigentum und ähnlichen Rechten an Grundstücken durch Personen im Ausland, d. h. durch Personen, die nicht das Recht haben, sich in der Schweiz niederzulassen, oder durch EU-/EFTA-Bürger, welche ihren rechtmässigen und tatsächlichen Wohnsitz nicht in der Schweiz haben. Wohnungen, welche keine Hauptwohnungen, d. h. Ferienwohnungen, sind, können nur im Rahmen der in den Tourismusorten vorhandenen jährlichen Kontingente erworben werden. Weitergehende Informationen sind aus dem Merkblatt „Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland“ ersichtlich (erhältlich beim Bundesamt für Justiz: www.bj.admin.ch ).

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einfach sein dürfte, die tatsächlichen Absichten zu erkennen. Diese Umgehungstatbestände können zivil- als auch strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen. Unsere ausländischen Nachbarn haben also einen anstrengenden Hürdenlauf zu absolvieren, bevor sie Tür an Tür mit uns leben können. Viele können diesen Lauf aber aus persönlichen und/oder finanziellen Gründen nicht antreten – oder sie beenden ihn auf halber Strecke. Fällt die Hürde 6? Der Bundesrat hat entschieden, dass er die Lex Koller abschaffen will. Verbunden mit dieser Zielsetzung hat die Regierung flankierende Massnahmen durch eine gleichzeitige Änderung der Raumplanungsgesetzgebung vorgeschlagen. Um die „kalten Betten“ in den Tourismusorten einzudämmen, sollen die Kantone Gebiete bezeichnen, in denen besondere Massnahmen ergriffen werden müssen, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Erst- und Zweitwohnungen sicherzustellen. Der Ansatz des Bundesrates ist richtig, da das Problem unserer Ferienwohnungsnachbarn nicht darin beruht, dass diese Ausländer sind – vertraut man der Statistik, gehören weniger als 20 Prozent der Ferienwohnungen Ausländern – als dass sie sich meistens nur wenige Tage bzw. Wochen in ihren Ferienwohnungen aufhalten und diese oft auch nicht vermieten. Es geht also nicht um die Frage Inländer- und Ausländerwohnungen, sondern um diejenige von Erstund Zweitwohnungen. Das Parlament ist dem Vorschlag des Bundesrates aber nicht gefolgt und hat die Botschaft zur Abschaffung der Lex Koller an ihn zur Überarbeitung zurückgewiesen. Hauptargument waren die Befürchtungen von steigenden Miet- und Immobilienpreisen durch einen uneingeschränkten Erwerb von Wohneigentum durch Personen im Ausland. Dies

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obwohl die Lex Koller keine Garantie für die Eindämmung von Preistreibern ist. Solange die Verkäufer – welche zum grössten Teil Schweizer sind – nach Preismaximierung streben, werden Immobilien ungeachtet der Nationalität der Käufer an den Meistbietenden verkauft. Letztere sind – glaubt man den Gegnern der Abschaffung der Lex Koller – vor allem unsere reichen Nachbarn aus nördlichen bzw. östlichen Landen. Das beunruhigt, da wir dann keine erschwinglichen Immobilien an begehrenswerten Wohnlagen für unsere Hauptwohnsitze mehr finden und wir übersehen dabei gerne, dass es unseren Nachbarn in den Bergen seit Jahren gleich ergeht, da wir durch den Kauf von Ferienwohnungen die Verdrängung fördern und an der Preisspirale drehen. Die Bereitschaft, für eine Immobilie einen hohen Kaufpreis zu bezahlen, hängt schliesslich bei allen Käufern von den individuellen Vorteilen ab, welche sie sich durch den Immobilienerwerb erhoffen. Bei den oben genannten ausländischen Nachbarn sind dies oft die tiefen oder fehlenden Steuern und Abgaben sowie die Sicherheit und Sauberkeit. Werte, welche auch uns Schweizern zugutekommen. Die Abschaffung der Lex Koller hätte für die Schweiz durchaus viele Vorteile und würde insbesondere einen bisher nur Schweizern zugänglichen Teil des Immobilienmarkts, die Mehrfamilienhäuser, auch ausländischen Investoren zugänglich machen, wovon sowohl Planer als auch Bauunternehmer – gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten – profitieren könnten. Andreas F. Vögeli ist Rechtsanwalt und Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht, hat einen Master of Science in Real Estate (CUREM) und ist Chartered Surveyor (MRICS). Er arbeitet bei Niederer Kraft & Frey, Rechtsanwälte in Zürich.

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bitte mehr nachbarn! Als Alpenland hat sich die Schweiz schon immer schwergetan, viele Nachbarn zu akzeptieren. Dies ist hier nicht im politischen oder geografischen Sinne gemeint (immerhin ist Architektur ja unpolitisch), sondern im wahren Sinne des Wortes. Denn unser Land ist geprägt von einer niedrigen Siedlungsdichte (Einwohnerzahl pro Siedlungsfläche). Irgendwie haben wir Schweizer Angst vor der Dichte. Und dies beileibe nicht nur im urbanen Raum. Wir erschrecken, wenn in einem Dorf die Bahnhofssituation neu gemacht wird und grössere Gebäude mit mehr Dichte entstehen sollen. Oder in der Agglomeration dichter gebaut werden soll, damit sich ÖV-Haltestellen lohnen. Woher kommt diese Angst vor der Dichte? Vermutlich gibt es dafür historische Gründe. Im Alpenraum sind nicht sehr grosse Städte entstanden. Gewisse Entwicklungen (wie z. B. Stadtumbauten in Paris oder Berlin) haben hier nicht oder nur ansatzweise stattgefunden. Der wichtigste Grund mag aber im Ideal einer ländlichen Gesellschaft liegen. Noch heute glauben viele Menschen in einwohnerstarken Agglomerationsgemeinden, dass sie eigentlich in einem gross gewordenen Dorf leben. Dieses Ideal wird vehement verteidigt, obwohl die Realität inzwischen eine völlig andere ist. Doch eine höhere Dichte ist gut. Sie ist gut für die Umwelt, da sie weniger Land verbraucht und in vielen Fällen den öffentlichen Verkehr erst ermöglicht oder begünstigt. Sie ist gut, weil dann oft unterschiedliche, flexiblere Funktionen nah beieinander möglich sind. Die gesamten

Brachflächen in der Schweiz – also nicht mehr genutzte Industrieanlagen, Zwischenräume, Umnutzungen etc. – sind zusammengezählt so gross wie der Kanton Genf! Rein theoretisch hiesse dies, dass wir die Fläche des Kantons Genf neu bebauen könnten, ohne auch nur einen neuen Quadratmeter wertvolles Kultur- oder Naturland opfern zu müssen. Bereits eine höhere Dichte existiert im ersten Agglomerationsgürtel (also in den „alten“ Vororten bzw. Aussenbezirken wie Zürich-West, Bern-Bümpliz, Baar oder Muttenz). Wachsende Dichte bedeutet viele neue Nachbarn. Neue Nachbarn heisst mehr Leben, mehr Interaktion, potenziell mehr Geschäft. Was geht denn bei einer höheren Dichte verloren? Nun, in vielen Fällen unrentable, kleine,

ungepflegte Rasen- und Wiesenstreifen. Eine Zürcher Seegemeinde hat sich neulich gegen eine neue Überbauung beim Bahnhof gewehrt mit dem Argument, dass dann ein Stück wichtige Wiese verloren ginge. Verloren gingen in erster Linie 200 potenzielle Arbeitsplätze, die Wiese, welche vor allem als Hunde-WC genutzt wird, blieb. Noch nie hat jemand diese Wiese genutzt. Nun liegt sie brach. Pikanterweise hat neben anderen auch die Grüne Partei gegen höhere Dichte gewettert, obwohl Verdichtung als ein Instrument zur Nachhaltigkeit im eigenen Parteiprogramm angepriesen wird! Sind wir also offen für neue Nachbarn, und versuchen wir, dass jeder möglichst viele von ihnen bekommt. Stehen wir zu einer urbanen, dicht besiedelten Schweiz. Dann können wir uns ohne Probleme weite, unbebaute Freiräume in allen Landesteilen leisten und sie sogar vor jeglicher Bebauung oder (Um-) Nutzung schützen, ob nun im Jura, im Mittelland oder in den Alpen. Dichte, wo Dichte nötig ist, Freiraum, wo Freiraum sinnvoll ist. Und jede Menge neuer Nachbarn.

Thomas Sevcik (39) ist Mitgründer und Partner der KommunikationsDenkfabrik arthesia mit Büros in Zürich und Los Angeles. Ausserdem lehrt er am Central Saint Martins College of Arts in London. www.arthesia.com

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Architektur Richti-Areal, Wallisellen Investor Allreal-Gruppe, Zürich investitionsvolumen ca. CHF 500 Mio. Projektentwicklung Allreal Generalunternehmung AG, Zürich Richtprojekt Prof. Vittorio M. Lampugnani, ETH, Zürich www.richti.ch

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megaBlockrand Richti-Areal, Wallisellen

Die Gebietsentwicklung im Glattal geht voran. Zwischen dem Bahnhof Wallisellen und dem Einkaufszentrum Glatt liegt seit rund 20 Jahren ein riesiges, ehemals industriell genutztes Stück Land brach. Diese Lücke soll nun geschlossen werden. von Michael Hanak (Text) und Allreal (Bilder)

Beim Richti-Areal in Wallisellen handelt sich um ein sowohl für den motorisierten Individualverkehr als auch ein mit öffentlichen Verkehrsmitteln bestens erschlossenes Grundstück mit einer Grundfläche von 72’000 Quadratmetern nahe der Zürcher Stadtgrenze. Hier plant das Immobilienunternehmen Allreal ein neues Quartier mit Wohnraum für rund 1200 Personen und zirka 2500 Arbeitsplätzen. Damit zusätzlich zu den bereits heute zulässigen Nutzungen – Industrie, Dienstleistung, Gewerbe – künftig auch gewohnt werden kann, musste ein privater Gestaltungsplan erarbeitet werden. Aus der jurierten Testplanung ging der Vorschlag von Professor Vittorio M. Lampugnani als weitere Planungsgrundlage hervor. Sein städtebauliches Konzept sieht eine Blockrandbebauung sowie ein Hochhaus vor und teilt das Areal in sieben Baufelder unterschiedlicher Grösse auf. Sechs davon sind durch grossräumige Blockrandbauten mit fünf Vollgeschossen und einem Attikageschoss besetzt. 049


ARCHITEKTUR Richti-Areal, Wallisellen

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Von Allreal in Auftrag gegebene Projektstudien belegen die Realisierbarkeit des geplanten Quartiers unter Einhaltung der rechtlichen, planerischen und wirtschaftlichen Vorgaben (Variante Wiel Arets Architects, Maastricht und Amsterdam).

Dieses altbewährte Bebauungsmuster ergibt lärmgeschützte Innenhofe, die mehrheitlich als öffentlich zugängliche Pärke gestaltet werden sollen. Darüber hinaus sieht der Bebauungsplan eine qualitativ hochstehende Ausgestaltung des öffentlichen Raums mit Plätzen, Alleen, Arkaden und Wohnstrassen vor. Zusätzlich zu den rund 20 Meter hohen Blockrandbauten ist gegenüber dem Einkaufszentrum Glatt ein 68 Meter hohes Bürogebäude geplant. Fast ein Drittel des Areals künftig Grünfläche Eine Ringstrasse, die alle Tiefgaragen erschliesst, hilft den Autoverkehr im Innern des Quartiers zu reduzieren. Für den Langsamverkehr und die Fussgänger steht ein gut ausgebautes Strassen- und Wegnetz zur Verfügung. Der zentral gelegene, vielseitig nutzbare Quartierplatz sowie oberirdisch angelegte Kurzzeitparkplätze tragen zur Belebung des öffentlichen Raumes und zur Attraktivität insbesondere der Nutzungen in den Erdgeschossen bei. Von der bebaubaren Fläche werden nur 43 Prozent in Anspruch genommen. Auf Grünflächen entfallen 30, der Anteil von Strassen und öffentlichen Plätzen liegt bei 27 Prozent. Für die Nutzfläche von insgesamt 125’000 Quadratmetern ist eine gemischte Nutzung vorgesehen: Wohnen zu etwa 35, Dienstleistung 55 und Gewerbe/Verkauf 10 Prozent. Abstimmung der Gemeinde im Juni

Bis 1989 wurde das Areal neben dem Glattzentrum von verschiedenen Firmen insbesondere für die Herstellung von Zement- und Betonprodukten industriell genutzt.

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Um das Potenzial und die Möglichkeiten des Gestaltungsplanes mit den teils dreieckigen, teils polygonalen Blockrändern auszuloten, beauftragte der Areal-Entwickler fünf renommierte Architekten mit dem Entwurf von Projektstudien für die einzelnen Baufelder: Wiel Arets, Diener & Diener, Max Dudler, Vittorio M. Lampugnani und SAM. Ihre Projekte bestätigten die Brauchbarkeit des eingeschlagenen Konzepts für den vorgesehenen Nutzungsmix. Falls die Gemeindeversammlung von Wallisellen am 23. Juni 2009 dem privaten Gestaltungsplan zustimmt, kann Allreal die Realisierung des Projektes Ende 2009 / Anfang 2010 in Angriff nehmen.


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ARCHITEKTUR Zentrum für Gehör und Sprache ZGSZ, Zürich ARCHITEKTen e2a eckert eckert architekten ag, Zürich www.e2a.ch Bauherrschaft Baudirektion Kanton Zürich, Hochbauamt Volksschulamt Kanton Zürich Zentrum für Gehör und Sprache Zürich ZGSZ BauZeit 2006–2007

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introvertiert und diskret Zentrum für Gehör und Sprache ZGSZ, Zürich

Entlang der Frohalpstrasse, an der Hangkante des Entlisbergs in ZürichWollishofen, eingebettet in eine typische Wohnquartieratmosphäre schimmert durch die filigrane Verästelung von Birkenbäumen eine geheimnisvolle Metallhaut hindurch. von Anca Ungureanu (Text) und Dominique Marc Wehrli (Fotos)

Perforiertes Aluminium umschliesst den Schultrakt, der eingeschossige Vorbau ist in seiner ganzen Breite zum Park hin verglast.

Das Spiel der Fassade mit der Umgebung und den wechselnden Lichtverhältnissen fasziniert. Die präzise Platzierung des solitären Neubauvolumens durch das Architekturbüro e2a eckert eckert architekten in Bezug zum ursprünglichen Altbau überzeugt. Die neue volumetrische Konstellation definiert auf spannende Weise die Aussenbereiche des Parks und bewahrt gleichzeitig dessen räumliche Kontinuität. Der prägnante, klare Kubus erstreckt sich über vier Geschosse in die Höhe und beherbergt schulische Räume des Zentrums für Gehör und Sprache. An der eingeschossigen, gegen den Hauptbau gerichteten Seite wird durch einen Knick in der Fassadenfront der Haupteingang signalisiert. Im eingeschossigen Vorbau befinden sich die grossen, lichtdurchfluteten Therapieräume. Die Klassenzimmer mit den entsprechenden Vorbereitungs- und Nebenräumen sind über vier Geschosse verteilt und zur Talseite hin über eine breite Fensterfront geöffnet. Erst aus einer bestimmten Höhe 053


ARCHITEKTUR Zentrum für Gehör und Sprache, Zürich

Der Korridor mit dem schlichten und hochwertigen Innenausbau.

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eröffnet sich eine reizvolle Fernsicht ins Sihltal. Aussen ist eine fein perforierte Aluminiumhaut in vertikalen Falten über drei Seiten des Gebäudes gespannt und lässt lediglich die Schulräume auf allen Geschossen sichtbar werden. Dieses gestalterische Element am Gebäudeäusseren reagiert in einem reizvollen Wechselspiel auf die Umgebung und filtert in den Innenräumen, besonders in den Korridoren, das Licht und damit auch die Aussicht. In den Erschliessungszonen weist die Innenausführung neben roh belassenen Betonwänden schlichte und hochwertige Ausbau-, Möblierungs- und Beleuchtungselemente auf. Die Metallbauarbeiten sind in einem schwarzen Grundton mit unterschiedlichen Sättigungen gehalten. Komplementärfarben zum jeweiligen Grundton akzentuieren die Nebenräume auf jedem Geschoss in unterschiedlicher Weise. Im Treppenhaus führt eine filigrane Stahlbrüstung und ein roter, schalldämpfender Teppichläufer zu den einzelnen Geschossen. Das durchgehende Eichenparkett in den Schulzimmern hat mit seiner roh geölten Oberfläche seinen optischen Reiz, ist aber bei einer starken Beanspruchung etwas delikat. Eine praktische als auch ästhetische Lösung für das Aufhängen und Gestalten von Bildern ist die raumtiefe, wiederum schwarze magnetische Wand in jedem Klassenzimmer. Wollfilzvorhänge ermöglichen bei Bedarf eine komplette Verdunkelung des Raumes. Akustikdecken und eine gute Abdichtung der Türen und Fenster erlauben eine durchgehend optimale Lärmisolation. Die Rücksicht des Planerteams e2a eckert eckert architekten auf die Akustik und Beleuchtung ist am Projekt deutlich erkennbar. Für die Nutzer des ergänzenden Neubaus waren dies bestimmt die wesentlichen Anforderungen. Hör- und sprachbeeinträchtigte Kinder verfügen über eine differenzierte Wahrnehmung und Erlebniswelt. Sie orientieren sich räumlich anders und benötigen dabei besonders visuelle Elemente. Aus architektonischer und städtebaulicher Sicht ist dieser Neubau unbestritten eine gelungene Ergänzung zur bestehenden Struktur. Die Frage drängt sich jedoch auf, ob der Umgang mit den ver-


ARCHITEKTUR Zentrum für Gehör und Sprache, Zürich

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Schulzimmer und Situation

Der rote Teppichläufer führt im Treppenhaus entlang einer filigranen Stahlbrüstung.

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Grundriss 2. Obergeschoss

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Grundriss Erdgeschoss

Die perforierte, gefaltete Aluminiumhaut filtert Licht und Sicht.

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wendeten Materialien, aussen wie innen, nicht auf einer zu abstrakten architektonischen Ebene verstanden und umgesetzt wurde. Das Farbkonzept ist durchaus subtil und raffiniert. Ist es aber auch genug einprägsam und unterstützend für die anwesenden Kinder eines solchen Schulbetriebes? Etwa ein Jahr nach Inbetriebnahme der neuen Räume stellen sich laut Aussagen der Schulleitung – neben aller Akzeptanz und Sympathie für den Ergänzungsbau – auch einige Fragen bezüglich Benutzerfreundlichkeit für die Zielgruppe der 4- bis 18-jährigen Schülerinnen und Schüler. Unter Beachtung der genehmig-ten, vergleichsweise sehr bescheidenen Baukosten von knapp drei Millionen Schweizer Franken ist trotz allem ein unverkennbarer Bau entstanden, welcher dem bestehenden Ort eine neue, selbstbewusste Identität verleiht.


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ARCHITEKTUR Bandra Worli Sea Link Project, Mumbai, Indien Ingenieur Dar Al-Handasah, Indien/ Klein Engineering, Zürich www.dargroup.com, www.klein-engineering.ch Bauherrschaft Maharashtra State Road Development Corporation (MSRDC) BauZeit 1999–März 2009

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UNTER HOCHSPANNUNG BAnDRA WORLI sEA LInK PROJECT, MUMBAI-InDIEn

Schweizer Brückenbaukunst hat international einen hervorragenden Ruf. Dieses Renommee wird untermauert durch eine noch im Bau befindliche Schrägseilbrücke in Indien, unter Mitwirkung von Klein Engineering, Zürich. von Gerald Brandstätter (Text), DAR Consultans Ltd. (Renderings), Bridgelab (Fotos)

Der 126 Meter hohe Pylon wird bereits vor der Fertigstellung für das Anhängen der 170 Fahrbahnsegmente genutzt.

Brücken haben von jeher eine grosse Symbolkraft. Sie dokumentieren intellektuelle und ingenieurtechnische Höchstleistung. Im indischen Mumbai wird zurzeit eine Autobrücke fertiggestellt, an der der Schweizer Ingenieur Pascal Klein massgeblich beteiligt ist. Mumbai, eine Metropole mit 21 Millionen Einwohnern in der Mumbai Metropolitan Region, liegt auf der Halbinsel Salsette vor der Westküste Maharashtras. Das Zentrum der Stadt befi ndet sich auf einem schmalen Landstreifen, der von der sumpfigen Küste ins Arabische Meer hineinragt. Die immense und rasche

Ausbreitung der Stadt von der Insel aufs Festland löste bereits vor rund 20 Jahren die Diskussion über den dringenden Bedarf einer schnellen Verbindung aus, die durch die Mahim-Bucht getrennten Stadtteile Bandra und Worli verbinden soll. Ende 1999 wurde mit dem Bau der achtspurigen Autobrücke, dem Bandra Worli Sea Link Project, begonnen. Zwei parallel geführte, je 21 Meter breite Brücken mit insgesamt acht Spuren waren projektiert worden. Für die Bauarbeiten wurden ursprünglich 30 Monate veranschlagt, bei einem Budget von 120 Millionen Dollar. 059


ARCHITEKTUR Bandra-Worli-Brücke, Mumbai

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Aerodynamisch geformte Pylonpfeiler wurden erst dank einer selbstkletternden Schalung möglicht.

Um den regen Schiffsverkehr beibehalten zu können, musste für stützenfreie Bereiche mit grosser Spannweite innerhalb der Brücke gesorgt werden. Schrägseilbrücken haben sich durch ihre hohe Steifigkeit mit Stützweiten bis maximal 1000 Meter als technisch besonders geeignet erwiesen. Sie werden meist im Freivorbau errichtet, so auch die Bandra-Worli-Meeresbrücke. Die 5,6 Kilometer lange Brücke ist mit zwei Teilstücken von 600 beziehungsweise 350 Metern jeweils als Schrägseilbrücken ausgebildet. Hier können auch grosse Schiffe passieren, da die Höhe über dem Wasserspiegel bei rund 25 Metern liegt. Aufwendiges Kernstück des Branda Worli Sea Link Projects ist die längere der beiden Schrägseilbrücken. Ein Pylonenpaar ragt dabei 126 Meter von der Meeresoberfläche in die Höhe und trägt das Gewicht von 20‘000 Tonnen. Dabei wurden galvanisierte Stahlkabel mit einem Durchmesser von rund 20 Zentimetern mit einer Gesamtlänge von 2250 Kilometern verarbeitet. Die technische Herausforderung liegt nicht nur in den Dimensionen: Der Bandra Worli Sea Link ist auch die erste Meeresbrücke dieser Art überhaupt. Verschiedene klimatische und topografische Besonderheiten mussten in der Planung sowie vor und während des Baus berücksichtigt werden. So muss die Brücke Monsunstürmen mit Windgeschwindigkeiten von bis zu 125 km/h standhalten. Aus diesem Grund sind die Querschnitte der Pylonenkonstruktion und der Fahrbahnträger aerodynamisch ausgebildet. Das enorme Gewicht des Pylonen und der gesamten Brücke wird auf riesige Fundamente geleitet, die der zeitweise starken Meereströmung zu trotzen haben. Während den Bauarbeiten mussten auch die hohen Tempera-

turen berücksichtigt werden, liegen doch die durchschnittlichen Höchstwerte sogar in den Wintermonaten deutlich über 30 Grad. Am Beispiel der 600 Meter langen Schrägseilbrücke sollen hier die Dimensionen des Projekts verdeutlicht werden: Das Fundament des Pylonen besteht aus einer 6 Meter starken, massiven Betonplatte. Diese Pfahlkopfplatte ist mit 52 Grossbohrpfählen mit je einem Durchmesser von 1,20 Meter im Untergrund verankert. Alle lotrechten Kräfte der Brücke werden über die Seile in den Pylon eingebracht, der diese dann

senkrecht als reine Druckkräfte (Gesamtgewicht: 340‘000 Tonnen) in den Untergrund leitet. Der Meeresboden besteht hier aus Basalt – an der sonst sumpfigen Küste. Wie ein Stativ ragt vom Fundament der Brückenturm 138 Meter in die Höhe. Mittels einer aussergewöhnlichen Kletterschalung wurde die achtbeinige Pylonstruktur betoniert. Aussergewöhnlich, da sich die Pylonen nach oben verjüngen und weil die Oberfläche des Betons mit markanten Rillen versehen ist. Durch die Verwendung einer hydraulischen, selbstkletternden Schalung konnten jeweils 3 Meter 061


ARCHITEKTUR Bandra-Worli-Brücke, Mumbai

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Das Rendering zeigt, wie die Brücke nach mehrjähriger Verspätung Ende März im fertigen Zustand aussehen soll.

hohe Teilabschnitte betoniert werden. Für den vollständigen Pylon wurden 80 Elemente à 125 Tonnen verbaut. Durch eine in die Schalung eingelegte Gummimatte konnte die spezielle, gerillte Oberfläche geschaffen werden. Wegen der Verjüngung mussten die Dimensionen der Schalung sowie der Verlauf der Rillen ständig neu kalkuliert werden. Vom Pylon aus werden die Stahlseile zu den einzelnen Brückenelementen gespannt. Das längste Kabel ist dabei mit 250 Metern Länge rund 9 Tonnen schwer! Auf dem bereits erbauten Brückenteil werden Schienen verlegt, in denen riesige Kranwagen installiert werden, mit weit übers Brückenende auskragenden Auslegern. Schiffe bringen die einzelnen Segmente unter das Brückenende, von wo sie mit dem Schienenkran auf die Brücke hochgehievt werden. Jedes der Segmente verlängert die Brücke um 3 Meter, bei einem Gewicht von 120 bis 140 Tonnen. Insgesamt wurden 2400 Segmente für die beiden Farbahnen verbaut. Die Schrägseilbrücke entspricht im Prinzip einer Auslegerbrücke, die Fahrbahntafel bildet den druckbeanspruchten Untergurt, die Seile sind Auslegerzuggurte, welche die vertikalen Lasten an die Pylone abtragen und in der Fahrbahntafel rückverankert sind. Während des Baus ragt die Fahrbahn einseitig aufgehängt weit über den Pylon aus. Massabweichungen addieren sich, was zu einer Überhöhung von rund 35 Zentimeter auf 250 Meter Auskragung führt. Bei jedem Element muss dementsprechend entgegengewirkt und das Kriechen des Betons vorkalkuliert werden. Für den Zürcher Ingenieur Pascal Klein ist gerade die Bauzustandsberechnung mit grösster Sorgfalt zu behandeln. Alle Fak062

toren mussten während des Baus kontinuierlich kontrolliert und neu berechnet werden, um jede Abweichung und damit verbundene Risiken zu minimieren. Ende März wird der Bauherr, die Maharashtra State Road Development Corporation (MSRDC) die Brücke für den Verkehr freigeben können, nach einer rund fünfjährigen Verspätung. Durch das Bandra Worli Sea Link Project wird die Strassen- und Busverbindung für die zu erwartenden 120’000 täglichen Fahrten von Central Mumbai mit den Suburbs um rund eine Stunde verkürzt. Und die Skyline der Millionenstadt um eine Attraktion grösser sein.

Klein Engineering ist seit 2001 im Bereich des allgemeinen Hoch- und Tiefbaus tätig. Das Büro mit Sitz in Zürich hat sich im Besonderen auf die Projektierung und das Bauverfahren für Brücken- und Hochbauten in Spannbeton und abgespannten Konstruktionen ausgerichtet. Unter den Referenzen findet man beispielsweise internationale Brückenprojekte in Indien, Vietnam, Saudiarabien, Malaysia oder Polen, wie auch Hochbauprojekte in der Schweiz. Mit drei weiteren Fachingenieuren tritt Pascal Klein unter dem Namen Bridgelab auf. www.klein-engineering.ch www.bridgelab.ch www.bandraworlisealink.com


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ARCHITEKTUR SGAE Central Office, Santiago de Compostela ARCHITEKTen Antón García-Abril and Ensamble Studio, Madrid www.ensamble.info Bauherrschaft Sociedad General de Autores y Editores (SGAE), Madrid BAUZEIT 2007–2008

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steinerne transparenz SGAE Central Office, santiago de compostela

Das Zentralbüro des SGAE (des Generalverbandes der Autoren und Verleger) in Santiago de Compostela ruht an privilegierter Lage nordwestlich des Stadtzentrums. In der von Arata Isozaki konzipierten Parkanlage befinden sich drei weitere akademischen Zwecken gewidmete Bauten. Am westlichen Rand der Parzelle gelegen, öffnet sich der Neubau des Architekten Antón García-Abril zum Garten und zur sich im Hintergrund abzeichnenden historischen Altstadt hin. Das riegelförmige Gebäude schliesst die Anlage damit sowohl konzeptionell als auch räumlich ab. von Patrick Zamarian (Text) und Roland Halbe (Fotos)

Auf insgesamt dreitausend Quadratmetern dient der Bau nicht nur den Bedürfnissen der Autoren und Verleger, sondern bietet ebenso Raum für öffentliche kulturelle Aktivitäten unterschiedlichster Art. Die Funktionen sind dabei auf vier Stockwerke verteilt. Der öffentliche Zugang führt von der Rua das Salvadas ins erste Untergeschoss, wo sich neben Empfang und Informationsbereich die Klassenräume befinden. Die Etage darunter ist demgegenüber der kulturellen Kommunikation im weitesten Sinne vorbehalten. Neben Aufnahmestudios sind hier die geschossübergreifenden audio-visuellen Laboratorien

und das Auditorium untergebracht. Das Erdgeschoss auf der Ebene des Gartens dient dem Empfang und Aufenthalt der Mitglieder, und im Obergeschoss sind die Büros der Verwaltung untergebracht. Das Gebäude erhebt einen hohen Anspruch. So soll es dem Willen seines Erbauers nach nicht nur den funktionalen Anforderungen gerecht werden, sondern ausserdem eine einzigartige Identität entwickeln, die den Geist der Stadt Santiago aufnimmt und – unter Verwendung einer zeitgenössischen Formensprache – in einen Dialog mit der Geschichte des Ortes tritt. Dabei verfolgt der Architekt den typologischen Ansatz der raumhaltigen

Wand in einer extremen Ausformung. Das Gebäude folgt dem gebogenen Rand der Parzelle und wird so formal Teil der vorhandenen Begrenzungsmauer. Strukturell eine auf Streifenfundamenten errichtete Stahlkonstruktion ist der Bau in Längsrichtung durch drei verschiedenartige, nicht-tragende Wandelemente geschichtet. Strassenseitig wird er durch eine transluzente Glasfassade begrenzt, zum Garten hin durch eine massive Steinwand. Zwischen diesen beiden gebogenen Wänden verläuft eine ebenflächige Wand aus zusammengeklebten CD-Hüllen und trennt Innen- und Aussenraum. Der Bereich zwischen CD-Wand und Steinwall

Die rohen Granitblöcke wurden bereits im Steinbruch zu einer offenen Wandstruktur komponiert.

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ARCHITEKTUR SGAE Central Office, Santiago de Compostela

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Grundriss Erdgeschoss

wird somit zum – höchst ungewöhnlich interpretierten – Kolonnadengang, der sich zur Mitte hin, wo sich der Zugang zum Innenraum befindet, verengt und sich entsprechend zu den Rändern hin weitet und den Blick auf den Park und die Stadt öffnet. Diese räumliche Dramatik wird noch gesteigert durch den Kontrast zwischen den Materialien: dem rohen, naturbelassenen Granitstein auf der einen und der unterschiedlich transparenten Polykarbonatfläche, die in ihrer Farbigkeit und Leuchtkraft eine beinahe sakrale Wirkung entfaltet, auf der anderen Seite. Blickfang und Markenzeichen des Gebäudes ist die aufsehenerregende garten-

seitige Steinfassade. García-Abril spricht von der „Überlagerung und Wiederholung prähistorischer Ordnungen im Rahmen einer durchbrochenen RenaissanceKomposition“. In der Tat weckt die Wand Assoziationen an die jungsteinzeitliche Megalithstruktur von Stonehenge (beziehungsweise an deren Relikte). Für das Zentralbüro der SGAE wurden im Steinbruch des galicischen Mondariz unbearbeitete, graue Granitquader unterschiedlicher Grösse und Geometrie zu einer trotz oder gerade wegen der Wucht und Schwere der Steinbrocken fragil erscheinenden, imposanten Skulptur aufgeschichtet, die in der Folge als Fassade in

Santiago wiederaufgerichtet wurde. Seinen durchaus gewollten monumentalen Charakter bringt der Steinwall auch als Fassade des SGAE zum Ausdruck. Allerdings wird diese Monumentalität durch die Absicht des Architekten, gleichzeitig einen repräsentativen Hintergrund für die bestehenden Bauten zu schaffen, und die dementsprechende periphere Lage des Gebäudes innerhalb der Gartenparzelle bis zu einem bestimmten Grade infrage gestellt.

Die Wand aus CD-Hüllen trennt den Innen- vom Aussenbereich ab.

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IMMOBILIEN Kunsthaus Zürich

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Der Direktor des Kunsthauses Zürich, Christoph Becker, kann dem Erweiterungsbau nur Positives abgewinnen.

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IMMOBILIEN Kunsthaus Zürich

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Stararchitekten haben es schwer in Zürich. Ob es David Chipperfields Siegerprojekt in die Umsetzungsphase schafft, wird auch vom Stimmvolk abhängen (alle Visualisierungen: unverbindliche Wettbewerbs-Renderings von David Chipperfield Architects Ltd/Imaging Atelier für die Realisierung der Erweiterung des Kunsthauses Zürich).

„ein sehr lebendiger Kasten“ von Philipp Bitzer (Text und Interview), Gina Folly (Porträt Christoph Becker) und Kunsthaus Zürich (Pläne und Visualisierungen Erweiterungsbau)

Viel ist bereits geschrieben worden über die geplante Erweiterung des Kunsthauses Zürich durch den englischen Stararchitekten David Chipperfield. Modulør hat Museumsdirektor Christoph Becker zu seiner Meinung über das gekürte Projekt befragt – aus Sicht des direkt betroffenen Ausstellungsmachers und Museumsleiters, der die Immobilie publikumswirksam nutzen muss.

Christoph Becker, 1964 war der Heimplatz schon einmal Schauplatz eines herausragenden Architekturwettbewerbs. Damals ging Jørn Utzon als Sieger aus dem Wettbewerb für ein neues Schauspielhaus hervor. Sechs Jahre später wurde das Projekt vom Stadtrat sang- und klanglos beerdigt. Fürchten Sie nicht, dass sich diese Geschichte beim Kunsthaus wiederholen könnte? Als das Utzon-Projekt aus der Taufe gehoben wurde – und wieder verschwand – war die Situation in einem entscheidenden Punkt anders: Das Nutzungskonzept war damals zu vage, oder anders gesagt, man hatte nicht viel mehr als eine schöne Vision. Immerhin war es ein Anlauf für eine städtebauliche Lösung am Heimplatz. Der Kunsthaus-Erweiterung liegt ein differenziertes, langfristig vorbereitetes Nutzungskonzept zugrunde, das eine Zukunftsperspektive auf einer soliden Basis schafft.

Max Frisch, der beim damaligen Wettbewerb als Juror wirkte, führte aus, dass es in einem Wettbewerb nicht darum gehe, das Projekt zu finden, das man baue, sondern die Persönlichkeit, die der Aufgabe gewachsen sei. Wenn man die heutige Kommunikation rund um den Erweiterungsbau verfolgt, kommt man nicht umhin, gewisse Parallelen zu damals zu ziehen (vor allem die schiere Grösse des Chipperfield-Projektes wird ja von manchen Fachleuten heftig kritisiert). Jede städtebauliche Massnahme in einer Stadt sollte auch die Option eines Massstabssprungs enthalten. Das war in Zürich seit dem 19. Jahrhundert auch immer der Fall, man denke an den Hauptbahnhof, die Amtshäuser an der Limmat, den Sechse-läutenplatz mit dem damals grossen Stadttheaterbau (heute die Oper) oder am Heimplatz die städtebaulich markante Einfügung des 069


IMMOBILIEN Kunsthaus Zürich

Die Erweiterung des Kunsthauses Zürich Mit grosser Mehrheit wurde Anfang November 2008 das Projekt des renommierten Architekten David Chipperfield zum Sieger des Wettbewerbs für die KunsthausErweiterung gekürt. Die international zusammengesetzte Jury befand, dass der puristisch-elegante Entwurf des britischen Architekten die im Wettbewerbsprogramm vorgegebenen inhaltlichen und städtebaulichen Anforderungen am besten erfülle. In der Öffentlichkeit, vorab in den lokalen Medien, stiess das Siegerprojekt jedoch zum Teil auf heftigen Widerstand. Es sei aus einem Wettbewerb hervorgegangen, der nicht offen genug gewesen sei, wurde kritisiert. Es sei zu gross für die Stadt Zürich, und die alten Turnhallen der benachbarten Kantonsschule, welche dem Projekt zu weichen hätten, seien aus denkmalschützerischen Gründen zu erhalten. Wohl nicht zuletzt aufgrund des Debakels rund um das neue Kongresshaus einerseits und des bereits begonnenen Wahlkampfes um das Stadtpräsidium Zürich andererseits gab man sich von Seiten der Partner der Kunsthaus-Erweiterung (Zürcher Kunstgesellschaft, Stadt Zürich und Stiftung Zürcher Kunsthaus) in kommunikativer Hinsicht von Anfang an betont zurückhaltend. Das Projekt werde nun auf Empfehlungen der Jury hin weiter entwickelt, hiess es bereits während der Verkündung des Siegerprojektes. Doch man sei guten Mutes, sowohl finanziell als auch bezüglich einer fristgerechten Realisierung der Baute.

Die nächsten Schritte • Projektbearbeitung und Ausarbeitung eines Gestaltungsplans zur Genehmigung durch das Parlament: Mit Vorliegen des Bauprojekts wird dem Parlament voraussichtlich 2010/2011 ein Objektkredit beantragt, der auch bei der Zürcher Stimmbevölkerung Zustimmung finden muss. • Projektfinanzierung: Die Gesamtkosten werden auf 150 Millionen Franken veranschlagt (Stand 2006, ohne Teuerung und Reserven). Diese werden hälftig aus öffentlichen und privaten Mitteln gedeckt. Für das Fundraising der privaten Gelder zeichnet die Zürcher Kunstgesellschaft verantwortlich. • Realisierung: 2011 bis 2015 • Bezug: geplant 2015 Weitere Informationen zum Erweiterungsbau finden Sie unter www.kunsthaus.ch www.stadt-zuerich.ch/hochbau

Näheres zu David Chipperfield Architects unter www.davidchipperfield.co.uk

MODULØR Magazin

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Ausstellungsflügels der Gebrüder Pfister. Die Kunsthaus-Erweiterung ist auch im Kontext des Masterplans für das Hochschulquartier zu sehen. Darüber hinaus braucht es ein grosses Gebäude, um den Platz zu fassen und zu einem urbanen Raum zu machen. Von anderer Seite wurde moniert, dass der Wettbewerb für den Erweiterungsbau nicht offen geführt worden sei. Was sagen Sie diesen Kritikern? Man hat sich für ein Verfahren entschieden, das nach international geltendem Recht abläuft. Die Teilnahme am Wettbewerb war dahingehend reglementiert, dass die Architekturbüros nachweisen mussten, dass sie ein derart grosses Projekt zu realisieren vermögen, dafür gibt es klare Regeln. Wir hatten über 200 Bewerber in der ersten Runde aus der Schweiz, Europa und Amerika. Ein renommierter Fachmann lobte das Projekt von Chipperfield anlässlich einer Tagung an der ETH dahingehend, dass es nicht dem gängigen Trend nach Selbstinszenierung heutiger Architekten folge und mit marktschreierischer Fassade daherkomme, sondern dass es die Kunstwerke gut rahmen und so deren Bedeutung unterstreichen würde. Die Rede war sogar von einer „dienenden Rolle“ der Architektur, die das Projekt gut erfülle. Wie sehen Sie das als Kunsthaus-Direktor? Blickt man auf die Museumsarchitektur des 20. Jahrhunderts zurück, so stellt man fest, dass es zwei Richtungen gibt: Die spektakuläre Hülle, die primär ein architektonisches Zeichen ist, oder die architektonisch funktionale bauliche Umhüllung eines kulturellen Schatzes. Man sehe sich die Bauten auf der Museumsinsel in Berlin an vom Alten Museum über die Nationalgalerie, dem Bode-Museum, dem Pergamon-Museum bis zu den Bauten, die David Chipperfield nun einfügt. Das heisst nicht, dass ein gut funktionierendes Museum keine ausdrucksvolle Fassade hat oder auf architektonische Gestaltung verzichtet – der Entwurf von Chipperfield mag ein Kasten sein, aber er ist ein sehr lebendiger! Was muss der Erweiterungsbau für Sie funktional erfüllen, oder anders gefragt, was muss ein musealer Bau können, damit Sie als Museumsdirektor damit wirklich zufrieden sein können? Für uns steht der Inhalt im Vordergrund, und der ist in Zürich von stattlicher Qualität. Die Besucher kommen von jeher wegen der Kunst zu uns, die in Zürich gesammelt wurde. Im Inneren muss ein Museum aber heute mehr sein als ein Schatzhaus, denn die Vermittlung der Kunst ist ein wesentlicher, vielleicht der wichtigste Auftrag geworden. Und das muss funktionieren, sonst baut man nicht für die Gegenwart und die Zukunft. Und, erfüllt das Chipperfield-Projekt diese Kriterien? Das Chipperfield-Projekt erfüllt diese Anforderungen bereits im jetzigen Stadium des Entwurfes, an dem wir weiter arbeiten

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IMMOBILIEN Kunsthaus Zürich

werden. Alle Abläufe sind genau durchdacht und geplant, das Museum ist in seiner Grösse und Komplexität übersichtlich für die Besucher, die technische Infrastruktur und die energetischen Anforderungen sind erfüllt - und darüber hinaus bietet der Bau beispielsweise in der Abfolge von Platz, grosser Eingangshalle, Garten der Kunst, in den vielfältigen Ein- und Ausblicken, durchaus architektonische Sensationen, die jedoch nicht vom eigentlichen Inhalt ablenken, sondern auf ihn hinweisen. Zusammen mit dem bestehenden Ensemble am Heimplatz, das übrigens die Entwicklung des Museumsbaus im 20. Jahrhundert exemplarisch widerspiegelt, wird die Erweiterung das Kunsthaus zum grössten Kunstmuseum der Schweiz wachsen lassen, das weit über die Grenzen ausstrahlt. Das Museum von Chipperfield geht behutsam mit dem Bestehenden um. In seiner Grösse und Erscheinung behauptet es sich zugleich selbstbewusst, passt gut

2009 01 Projekt Erweiterung des Kunsthauses Zürich Bauherrschaft Zürcher Kunstgesellschaft, Stadt Zürich, Stiftung Zürcher Kunsthaus Investitionsvolumen CHF 150‘000‘000 Architektur David Chipperfield Architects

Für die Museumsverantwortlichen steht die Funktion des Gebäudes im Vordergrund. Der Museumsdirektor Christoph Becker lobt am Projekt explizit die gelungene bauliche Umhüllung des im Kunsthaus präsentierten kulturellen Schatzes.

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an den Heimplatz und nach Zürich. Diese Architektur ist nicht modisch, und das braucht Zürich auch nicht unbedingt, um modern zu sein. Die Zürcherinnen und Zürcher werden diesen Bau über den Tag der Eröffnung hinaus gerne besuchen, und auf das neue Kunsthaus wird man lange stolz sein können, da sind wir uns sicher. Christoph Becker, wir danken Ihnen für das Gespräch.

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IMMOBILIEN PostFinance-Arena, Bern

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von Philipp Bitzer (Interview), HRS und Trilux (Fotos und Renderings PostFinance-Arena)

Seit August 2007 wird auf der Berner Allmend das Stadion des SC Bern umgebaut. Ende April finden nun in der total sanierten PostFinance-Arena die Eishockey-Weltmeisterschaften statt. Ein Zwischenbericht.

Während des Stadionumbaus spielte das Fanion-Team des SC Bern die reguläre Schweizer EishockeyMeisterschaft.

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Projekt PostFinance-Arena, Bern Investor Swiss Prime Site AG, Zürich Investitionsvolumen CHF 105‘000‘000.– Totalunternehmer HRS Hauser Rutishauser Suter AG, Bern Architekten Asp Architekten Schwaar & Partner AG, Bern Naming-Partner Die Schweizerische Post / PostFinance AG, Bern

ready made

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IMMOBILIEN PostFinance-Arena, Bern

Das 1967 erbaute Eisstadion auf der Berner Allmend genügte schon länger nicht mehr den Infrastruktur- und Sicherheitsanforderungen. Das Stadion wird daher bis zum Start der Martin Kull CEO und Eishockey-WM 09 Mitinhaber HRS Hauser am 24. April 2009 Rutishauser Suter AG komplett saniert. Zusätzlich wird ein Mantelbau mit Büround Dienstleistungsflächen erstellt, die von der Schweizerischen Post genutzt werden. Die Immobilieninvestment-Gesellschaft Swiss Prime Site AG investiert gut 100 Millionen Schweizer Franken in den Umbau und die Erweiterung der PostFinance-Arena. Für die Sanierung ist als Totalunternehmer die Firma HRS verantwortlich. Modulør hat Martin Kull, CEO und Mitinhaber von HRS, getroffen und sich mit ihm über die PostFinanceArena unterhalten: Martin Kull, das Projekt PostFinanceArena muss es in sich gehabt haben... Das kann man so sagen. Das Projekt umfasst eine Totalsanierung des Eisstadions mit Verbesserung der gesamten Infrastruktur und Sicherheit, eine Neugestaltung der Fassaden, der Restaurant- und VIP-Bereiche sowie der Garderoben, den Einbau eines ebenerdigen Ausseneisfeldes und einer unterirdischen Trainingshalle. Erweitert wird das Gebäude zudem noch mit Büro- und Dienstleistungsflächen für die Schweizerische Post. Und wo wurden Sie richtig gefordert? Die Herausforderung lag für uns vor allem darin, dass der SC Bern mitten in den Bauarbeiten seine Saison 08/09 spielen musste. Und deshalb hatten wir vom

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Die Innenräume wurden auf den neusten Stand der Technik und des Designs gebracht. Die modernen Deckenleuchten sind von Trilux.

Zeitpunkt des Abbruchs des alten VIPBereichs im Frühjahr 08 bis zur Fertigstellung des Innenbereichs des neuen Stadions Anfang September 08 nur gerade fünf Monate Zeit. Das war ziemlich sportlich. Nun steht Ende April noch zusätzlich die Hockey-WM an. Bis dahin muss auch die Aussensanierung der Gebäudehülle abgeschlossen sein. Und erst nach diesem Grossereignis können wir die Immobilie vollenden. Es ist geplant, dass der Büro- und Dienstleistungstrakt im Herbst in Betrieb genommen werden kann. Gab es kritische Momente beim Bau? Dank unseres Know-hows konnten wir garantieren, dass die WM ohne Wenn und Aber durchgeführt werden kann. Und so wurde dieser prestigeträchtige Event an Bern vergeben, was für den Wirtschaftsstandort Bern und die Region toll ist. Auch für uns hat das einen positiven PR-Effekt. Ganz generell ist die PostFinance-Arena für uns punkto Image sehr wichtig. Sie ist die Hockeyarena in der Schweiz und hat wegen ihres speziellen Feelings einen

sensationellen Zuschauerschnitt von 17‘000 Besuchern pro Spiel. Das schlägt nur gerade der FC Basel hierzulande. Und dieses Feeling gilt es zu erhalten und auch zu geniessen. Geniessen? Ja genau, denn dafür haben wir als Firma eine der 24 VIP-Logen übernommen. Aber zuerst kam natürlich die Arbeit, und erst dann folgt das Vergnügen. Dieses besteht allerdings auch etwas in der Genugtuung: Die PostFinance-Arena ist ein Projekt, bei dem wir in kürzester Zeit sehr viel realisiert haben. Und diese Kraft, so viele Millionen in so kurzer Zeit gut zu verbauen, das ist einfach Know-how. Und das zeigt die Stärke unseres Systems. Weitere Informationen zur PostFinanceArena Bern finden Sie unter www.postfinancearena.ch

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IMMOBILIEN Bauarena, Volketswil

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Die Arena nimmt gestalt an von Gerald Brandstätter (Interview) und Bauarena (Baustellenfoto und Rendering)

Projekt Bauarena, Volketswil bauherrschaft Allreal Generalunternehmung AG, Zürich Investitionsvolumen CHF 70‘000‘000.– (ohne Landkauf) Architekten Nüesch & Partner Architekten, Volketswil Center Management psm Center Management AG, Zürich AUSFÜHRUNG Nussbaumer Bauunternehmung AG, Wallisellen

Ab Oktober sollen die 25‘000 m2 Ausstellungsfläche der Bauarena dem Publikum zugänglich sein. Modulør hat sich mit Markus Nussbaumer von der ausführenden Nussbaumer Bauunternehmung AG über den Stand der Arbeiten unterhalten.

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Herr Nussbaumer, wie ist der Stand der Arbeiten beim Grossprojekt Bauarena? Die Arbeiten kommen entsprechend der Planung gut voran. Die anfänglichen Probleme mit der Fundation und die dadurch entstandene zeitliche Verzögerung haben wir wieder aufgeholt. Alles läuft also nach Plan. Das Gebäude zeigt bereits eindrücklich seine riesigen Dimensionen. Welche Bilanz ziehen Sie nach den bisherigen Arbeiten? Die Bauarena ist unser bisher grösstes Projekt. Die ganze Logistik, die fünf Kräne, die Betonpumpen etc. waren in der Planung – und sind jetzt auch während der Ausführung – für uns eine riesige Herausforderung. Diese haben wir mit grosser Motivation angenommen. Bisher durften wir feststellen, dass wir alle unsere Aufgaben planmässig ausführen konnten. Nach Abschluss dieses Riesenprojektes können wir eine schöne Referenz vorweisen und auf unsere Kompetenz für Betonbauten verweisen. In Ihrem Firmenleitbild ist zu lesen, dass Sie vornehmlich den regionalen Markt bearbeiten. War dies der Grund, weshalb Sie bei diesem Projekt zum Zug gekommen sind? Für die koordinierende Allreal AG waren sicher unsere bisherigen Referenzen und unser Preisangebot ausschlaggebend. Wir haben zwar bei der Allreal bereits mehrfach Offerten eingereicht, sind aber bisher noch nie zum Auftrag gekommen. In diesem Sinne ist dies unser Erstauftrag für die GU. In unserer Region sind wir aber bestens bekannt: Vielleicht hat auch die eine oder andere positive Äusserung über uns einen Einfluss auf die Entscheidung gehabt... Schränkt das Arbeiten für einen regionalen Markt nicht sehr ein? Diese Ausrichtung gründet in unserer Firmentradition. Mittlerweile haben wir uns in der Region einen Namen gemacht, die Nussbaumer Bauunternehmung AG wurde bereits 1907 gegründet. Behörden, Ämter und besonders Handwerker und Zulieferanten kennen wir teilweise seit vielen Jahren. Das bildet ein Vertrauensverhältnis. Bei Bauten ausserhalb unserer Region arbeiten wir auch meistens mit dortigen Handwerkern. Ebenfalls Ihrem Leitbild ist zu entnehmen, sie seien der „Lösungsanbieter“: Was verstehen Sie darunter? Für unsere Kunden möchten wir deren Probleme entgegennehmen und Varianten aufzeigen, wie gezielt konkrete Lösungen gefunden werden können. Mit Checklisten können wir auf Kunden zugehen und gemeinsam die geeignetste Lösung finden. So sehen wir uns als „Baufamilie“, die als eine TU für den Kunden immer die beste Lösung sucht. Die Nussbaumer Bauunternehmung AG mit Domizil in Wallisellen ist seit mehr als 100 Jahren der regionale Lösungsanbieter für Industrie- und Gewerbebauten, Wohnbauten, Umbauten, Sanierungen und Kundenarbeiten im Grossraum Zürich Nord. Seit 2006 hat Markus Nussbaumer den Vorsitz der Geschäftsleitung inne und ist somit als Vertreter der vierten Generation – zusammen mit Andreas Ruckstuhl und Stefan Jucker – verantwortlich für die operative Führung. Der Hochbau und hier insbesondere der Betonbau gilt als eigentliches Kerngeschäft. Aufträge, die mehrere Arbeitsgattungen oder Bausparten umfassen, werden als Arbeitsgemeinschaften oder mittels Subunternehmern ausgeführt. Mit einem Personalbestand von rund 100 Mitarbeitern zählt die Nussbaumer Bauunternehmung AG zu den mittelgrossen Betrieben der Branche. Seit 1995 ist das Unternehmen nach ISO Norm 9001 zertifiziert. www.nussbaumerbau.ch

Die Bauarena im ModulØr Hinter dem Projekt Bauarena stehen drei unterschiedliche Akteure: Als Bauherrschaft fungiert die Allreal Generalunternehmung AG, Zürich, die das Projekt entwickelte und vorfinanzierte. Für die Architektur zeichnen die im Ort ansässigen Nüesch & Partner Architekten verantwortlich. Und für die Vermietung und den künftigen Betrieb ist die psm Center Management AG mit Sitz in Zürich zuständig. Die Zeitschrift Modulør wird das Projekt Bauarena bis zur Eröffnung im Oktober 2009 im Auge behalten. Die Redaktion wird in den nächsten Ausgaben die Fortschritte auf dem Bau in Text und Bild dokumentieren sowie über die weitere Entwicklung im „Projektinnern“ berichten – und News bezüglich der Auslastung und der eingemieteten Unternehmen nachliefern. pb www.bauarena.ch

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RECHT

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Chancen und risiken von nachbarrekursen von Dr. Thomas Wetzel und Martina Stettler, LL.M.

Immer wieder geben Rekurse, welche von Nachbarn gegen Bauvorhaben erhoben werden, zu Diskussionen und vor allem zu Unmut bei den Betroffenen Anlass. Besonders diskutiert wurde die Legitimation der Umweltverbände, welche vom Volk inzwischen mit deutlichem Mehr bejaht wurde. Nachstehend wird aber nur auf die Problematik solcher Rekurse im nachbarlichen Verhältnis eingegangen.

Auch gegen das Stadion Zürich wurde aufgrund seines Schattenwurfs ein Nachbarrekurs eingereicht. Dieser ist vom Bundesgericht inzwischen abgewiesen worden (Visualisierung: Credit Suisse und Hochbaudepartement Stadt Zürich).

In der täglichen Berichterstattung ist häufig von den Bedrohungen durch Einsprachen die Rede. Dies gibt Anlass zu einer kurzen Begriffsklärung: Die Einsprache im juristischen Sinn ist im Normalfall kein eigentliches Rechtsmittel. Sie wird (vor dem Erlass einer Verfügung) bei derjenigen Behörde eingereicht, welche anschliessend über das Baugesuch zu entscheiden hat. Bei einem Rekurs handelt es sich dagegen um ein eigentliches Rechtsmittel, welches an einen Entscheid (in unserem Fall gegen eine dem Nachbarn erteilte Baubewilligung) anschliesst. Der Einfachheit halber wird nachstehend nur noch von Rekursen gesprochen. Ein weiterer wichtiger Begriff ist derjenige der Legitimation: Um zu vermeiden, dass ein zu grosser Kreis von Personen Rekurs erheben kann, setzt die Ergreifung eines solchen Rechtsmittels die sogenannte Legitimation voraus: Nur wer durch den Ent076

scheid, den er anfechten will, besonders (oder eben mehr als die Allgemeinheit) betroffen ist, hat ein „schutzwürdiges Interesse“ an diesem Verfahren. Ist diese Voraussetzung erfüllt, kann der Rekurrent alle Argumente vorbringen. Aus dem Legitimationserfordernis des Betroffenseins und damit des schutzwürdigen Interesses folgt jedoch, dass der Rekurrent die Überprüfung einer (nachbarlichen) Baubewilligung nur im Licht jener Rechtssätze verlangen kann, die sich auf seine Stellung auswirken. Dies ist beispielsweise nicht der Fall bei Normen über die innere Ausgestaltung der Baute auf dem Nachbargrundstück, die keinerlei Auswirkungen auf die Stellung des Nachbarn haben. Rekurse Privater, mit denen ein bloss allgemeines öffentliches Interesse an der richtigen Anwendung des Baurechts verfolgt wird, ohne dass dem Rekurrenten im Falle des Obsiegens ein praktischer Nutzen erwächst, sind ebenfalls unzulässig. Illus-


trativ ist in diesem Zusammenhang das Verfahren, welches von Nachbarn gegen den Neubau eines Fussballstadions mit Mantelnutzung (das frühere Hardturm-Stadion und heutige Stadion Zürich; siehe Bild links) in Zürich angestrengt worden ist. Vor Bundesgericht rügten verschiedene Nachbarn, die Beschattung der sogenannten Bernoulli-Häuser sei übermässig. Da jedoch keiner der Beschwerdeführer selber in den Bernoulli-Häusern wohnte, verneinte das Bundesgericht die Legitimation und trat auf die Beschwerde in diesem Punkt nicht ein. chAncen nAchBArlicher reKUrSe

vollständige Gutheissungen 109 teilweise Gutheissungen 81

Abschreibungsentscheid infolge Rückzug oder Gegenstandslosigkeit 542

Abweisungen 214

Nicht Eintreten 66

Bevor zum Mittel des Rekurses gegen ein nachbarliches Bauvorhaben gegriffen wird, sollte man sich bewusst werden, dass dieses Bauvorhaben bereits ein behördliches Bewilligungsverfahren durchlaufen hat. Die örtliche Baubehörde prüft (dort, wo gesetzlich vorgeschrieben, in Zusammenarbeit mit kantonalen Stellen) nach den Erfahrungen der Verfasser die ihnen eingereichten Baugesuche in den weitaus überwiegenden Fällen sehr genau. Entsprechend führen die Gerichte in ihren Rekursentscheiden auch immer wieder aus, die Erteilung der Baubewilligung erbringe mindestens fürs Erste den Beweis dafür, dass das Bauvorhaben keine baurechtlichen Mängel aufweise. Trotzdem kann es natürlich vorkommen (wie die nachfolgende Statistik beweist), dass die Baubehörde Punkte übersieht, welche dann von betroffenen Nachbarn im Rekursverfahren erfolgreich vorgebracht werden und zur Korrektur oder gar Aufhebung der Baubewilligung führen. Statistisch präsentiert sich die Situation im Kanton Zürich wie folgt:

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rekurseingänge 2000–2008

2004

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2006

2007

2008

erledigung von Rekursen im Jahr 2007

riSiKen eineS nAchBArlichen reKUrSVerfAhrenS Diesen (eher beschränkten) Erfolgsaussichten sind die Risiken eines Rekursverfahrens gegenüberzustellen. Diese bestehen in erster Linie aus den durch das Verfahren verursachten Verfahrens- bzw. Anwaltskosten, können aber auch zivilrechtlicher oder strafrechtlicher Natur sein. ZiVilrechtliche frAgen Nachbarrekurse können für den Bauherrn aufgrund ihrer aufschiebenden Wirkung und Verfahrensdauer fi nanziell belastend sein. Grundsätzlich trägt der Bauherr den fi nanziellen Verzögerungsschaden, der aufgrund eines Rekursverfahrens entsteht (z. B. Verteuerung des gesamten Baus, zusätzliche Kosten der Kapitalverzinsung, Verlust an Mietzinsen, Kosten für Ersatzobjekte oder Konventionalstrafen etc.). Für solche Kosten kann der Bauherr im Normalfall auch keinen Schadenersatz verlangen. Dem Rekursrecht des Nachbarn steht aber die Pfl icht gegenüber, dieses (nur) nach Treu und Glauben auszuüben. Wer jemandem widerrechtlich und schuldhaft Schaden zufügt, wird schadenersatzpfl ichtig (Art. 41 des Schweiz. Obligationenrechtes, OR). Dieser Haftungstatbestand kann auch durch missbräuchliche, böswillige oder gegen Treu und Glauben verstossende Ausübung von Verfahrensrechten erfüllt werden (BGE 117 II 394 E. 4). Das Bundesgericht stuft Nachbarrekurse dann als missbräuchlich ein, wenn der Rekurs seinem eigentlichen Zweck entfremdet wird und offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat (BGE 123 III 101 ff.). Der Verzögerungsschaden, welcher dem Bauherrn aufgrund eines Rekurses entstehen kann, kann diesen dazu bewegen, mit dem Nachbarn eine Verzichtsvereinbarung zu schliessen. Darin verspricht der Bauherr dem Nachbarn eine Entschädigung für die zu erwartenden Inkonvenienzen (z. B. für Wert077


RECHT

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verminderungen, welche das Nachbargrundstück durch das Bauvorhaben erfährt). Der Nachbar verspricht im Gegenzug, keinen Rekurs einzureichen oder einen bereits eingereichten Rekurs zurückzuziehen. Solche Vereinbarungen sind nach der Rechtsprechung zulässig, sofern der Rekurs, auf den der Nachbar verzichtet, nicht von vornherein aussichtslos ist. Eine Verzichtsvereinbarung ist aber dann nichtig, wenn sich der Bauherr darauf einlässt, weil der Nachbar mit Rekurs droht, obwohl dieser keine Chancen auf Erfolg hat (BGE 115 II 232; Art. 20 OR). Denkbar ist auch, dass der Nachbar sich vom Bauherrn für den Verzicht auf einen Rekurs bezahlen lassen will, welcher nicht aussichtslos ist, aber eine Entschädigung verlangt, die „gänzlich ausserhalb dessen steht, was vernünftigerweise noch als – wenn auch sehr grosszügig bemessene – Entschädigung für nachbarrechtliche Inkonvenienzen bezeichnet werden kann“ (BGE 115 II 232 E. 7.2). Das Bundesgericht hat dazu festgehalten, dass Verzichtsvereinbarungen dann eine „verpönte Kommerzialisierung“ der Rechtsposition des Nachbarn darstellen, welche sittenwidrig und nichtig ist, wenn das Rekursrecht weder für die Verhinderung eines dem Nachbarn rechtswidrig erscheinenden Bauvorhabens eingesetzt wird noch für den Ausgleich nachbarrechtlicher Nachteile, sondern als blosses Vehikel zur Erlangung von Geldleistungen (BGE 123 III 101).

Bauherr nicht ein und erstattete Strafanzeige gegen den Nachbarn und dessen Anwalt. Nachbar und Anwalt wurden wegen versuchter Erpressung (Art. 156 Ziff. 1t i. V. m. Art. 22 Abs. 1 des Schweiz. Strafgesetzbuches, StGB) zu fünf bzw. sieben Monaten Gefängnis bedingt verurteilt. Ausschlaggebend für diesen Urteilsspruch war, dass der Nachbar die Absicht hatte, „für den Rechtsmittelverzicht eine finanzielle Abfindung erhältlich zu machen und die Bauherrschaft unter dem Eindruck der angedrohten Bauverzögerung zu einer exorbitanten finanziellen Leistung zu zwingen, die keinerlei Bezug zu allfälligen nachbarrechtlichen Nachteilen hatte. Die Verfahrensposition des Nachbarn im Bauverfahren wurde dadurch in einer Weise missbraucht, die als blosse zweckwidrige Kommerzialisierung der Rechtsposition und damit als sittenwidrig zu betrachten ist.“

Strafrechtliche Fragen Der Versuch des Nachbarn, den Bauherrn unter Androhung von Bauverzögerungen zu Geldleistungen zu zwingen, kann aber auch (einschneidende) strafrechtliche Konsequenzen haben: In einem Fall aus dem Kanton Aargau hat das Bundesgericht die Forderung eines Nachbarn und dessen Anwalt auf eine Verzichtsentschädigung als versuchte Erpressung beurteilt (Urteile des Bundesgerichts vom 12. Juni 2006, 6S.8/2006 und 6P.5/2006 sowie 6S.7/2006 und 6P.11/2007). Dem Bauherrn war eine Baubewilligung für die Errichtung eines „Medical Center“ in der Altstadt von Aarau erteilt worden. Der Bauherr reichte ein Gesuch ein, um nachträglich eine Nutzungsänderung bewilligen zu lassen. Dagegen erhob der Nachbar Einsprache. Der Bauherr suchte in der Folge mit dem Nachbarn mehrfach das Gespräch, um dessen Einwände rasch bereinigen zu können. Der Bauherr bot dem Nachbarn für den Rückzug der Einsprache eine Verzichtsentschädigung von CHF 15‘000 an. Der Anwalt des Nachbarn liess den Bauherrn daraufhin wissen, dass dieses Angebot mindestens um das Zehnfache erhöht werden müsse. Später verlangte der Anwalt telefonisch, der Bauherr müsse als angemessene Entschädigung CHF 820‘000 zahlen (was 4% der Bausumme entsprach). Dabei gab er zu verstehen, dass, falls der Bauherr nicht zahle, mit einer Beschwerde gegen die Baubewilligung und einer erheblichen Verzögerung des Bauvorhabens zu rechnen sei. Auf diese Forderung ging der 078

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Fazit Nachbarn haben ihr Rekursrecht nach Treu und Glauben auszuüben, das heisst, nur in Fällen, in welchen konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Bauvorhaben gegen die Vorschriften verstösst. Wenn ein Rekurs aber offensichtlich keine Erfolgschancen hat und dies für den Rekurrenten objektiv erkennbar ist, kann er für den Schaden haftbar werden, den er dem Bauherrn damit verursacht. Wenn zudem der Nachbar mit einem Rekurs oder dessen Androhung allein den Zweck verfolgt, den Bauherrn dazu zu bewegen, ihn für den Verzicht auf den Rekurs zu entschädigen, so ist eine Verzichtsvereinbarung sittenwidrig und nichtig. Neben den zivilrechtlichen Haftungsfolgen kann dem Nachbarn eine strafrechtliche Verfolgung wegen Nötigung oder sogar Erpressung drohen.

Dr. Thomas Wetzel ist Rechtsanwalt und Partner in der Küsnachter Anwaltskanzlei Wenger Plattner und gehört zu den ersten Fachanwälten SAV Bau- und Immobilienrecht der Schweiz. Martina Stettler, LL.M. ist gleichfalls bei Wenger Plattner in Küsnacht als Rechtsanwältin im Bereich Bau- und Immobilienrecht tätig. www.wenger-plattner.ch


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VISION Li Edelkoort

2006 zeigte Mike Meiré an der Mailänder Möbelmesse sein mit Dornbracht entwickeltes „The Farm Project”. Er inszenierte damals die Küche als Bühne des Lebens und meinte dazu: „Es ist keine dekorative Idee, sondern eine Geisteshaltung – ein Aufruf zur Alternative.”

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grüne perspektiven von Li Edelkoort (Text) und The Farm Project (Foto)

Nachdem die Menschen aufgewacht sind und langsam den verwüstenden Einfluss ihrer Handlungen auf die Erde erkannt haben, entwickelt sich ein zunehmend ländlich geprägter, intelligenter Lifestyle. Auch das Zuhause wird sich verändern und sich vom derzeitigen Tempel der Individualität in eine offene Scheune verwandeln, die zunehmend eine vermittelnde Funktion zwischen dem Menschen und seiner Umwelt übernimmt.

Die Architektur als grundsolide und fest auf dem Boden der Realität verankerte Disziplin wird im Kontext des Bauernhofs resp. der Farm ein neues Kraftfeld für das Zelebrieren des Lebens finden. Dieser vor einigen Jahren bereits in der Mode und dem Gastrobereich aufgetauchte Wunsch, zurück zum Wesentlichen, zum Unverfälschten und zu den Wurzeln zurückzukehren, wird auch im Alltag dazu führen, dass bislang typische Elemente aus dem Landleben Eingang in die Lebenswelten der grossen Städte finden werden und umgekehrt. Die Fusion dieser zwei gegensätzlichen Lebensstile wird neue Landschaften generieren, die vermehrt utopische und sozialkritische Dimensionen aufweisen werden. Der Trend weist also ganz klar wieder zurück zur Natur, aber in einem neuen, futuristischen Sinn. Das sogenannte Low-tech-Living wird unterstützt durch fortschrittlichste Technologien, und konträre Begriffspaare wie „schnell” und „langsam” werden sich zu einem einheitlichen Ganzen verbinden. Die Stadt wird zunehmend „verländlicht”, während das Dorf zeitgemässer wird und dabei verstädtert. So werden die herkömmlichen Rollen der beiden Akteure vertauscht, wodurch vor allem in unseren Städten neuartige Nachbarschaften entstehen

werden, die wie unabhängige Landwirtschaftskooperativen funktionieren werden und in feinen Nischen organische Produkte frischer und in einer besseren Qualität anbauen können, als dies zurzeit auf dem Land getan wird! Auf der entgegengesetzten Seite dieser Entwicklung steht die Herausbildung von kleineren Städten ausserhalb der grossen Ballungszentren, die sich zu qualitativ hochstehenden Wohngegenden entwickeln werden, von denen aus viele Menschen schnell und einfach in die (Gross-)Stadt zum Arbeiten pendeln werden. Materialmässig werden beim Bauen in Zukunft verstärkt rezyklierbare und nachhaltige Materialien, wie zum Beispiel Nutzholz oder Stroh, verwendet. Auch hier findet ein „back to the brute matter” statt, ein „Zurück zum Rohmaterial”. Durch die zunehmende Verwendung von lokal (nach-)wachsenden Materialien drückt sich der Wunsch aus, nicht nur in Bezug auf den eigenen Wohnraum nachhaltig zu sein, sondern seiner Vision einer umweltverträglichen Gesellschaft Nachachtung zu verschaffen. Ganz generell wird eine neue Generation das Ruder übernehmen, die sich mit derselben Kraft zurücklehnt, wie sie vorwärtsdrängt, sodass sich Folklore und Hightech innerhalb desselben Lebens-

entwurfs harmonisch verbinden können. Dieses neue Miteinander von Kontrasten wird zum innovativen Entwurf für verantwortliches Handeln, und der früher oft verpönte Lokalkolorit wird wieder zum höchsten Gut einer jeden Gemeinresp. Nachbarschaft. Genauso wie wir das Tier in uns und den Nachbarn an unserer Seite wiederentdecken, werden wir wieder lernen, in intelligenten, grünen Häusern aufzuwachsen. Besser angepasst an die Natur, werden wir die von uns verwendeten Materialien, Muster und Farben in der unmittelbaren Umgebung ernten resp. auftreiben können. Oder um es in einem Bild zu sagen: Wir trachten ganz allgemein danach, nur das Beste aus der Scheune mitzunehmen und in unsere unmittelbaren Lebensbereiche eindringen zu lassen. So werden wir beispielsweise dafür sorgen, dass das natürliche Licht besser genutzt wird, um unsere Lebensräume zu erhellen und durch intelligente Lichtführung positive Zonen in unseren Häusern entstehen zu lassen. All diese einfachen und direkten Elemente werden, sei es nun in der Stadt oder auf dem Land, sehr moderne Wohnumgebungen und -atmospähren kreieren, die ich in meiner Sprache auch gerne „Barnalows” nenne (abgeleitet von Barn = Scheune und Bungalows, die Red.).

Li Edelkoort ist Trendforscherin und Publizistin und lebt in Paris. Die Ausstellung „Archeology of the Future”, eine Retrospektive über ihre Trendprognosen der letzten 20 Jahre, ist bis 8. März am Institut Néerlandais in Paris zu sehen. Ihre Architektur-Trendbücher für die Jahre 2010 und 2011 mit dem Titel „Greening Perspectives” sind in der Schweiz bei Trend Information erhältlich (Tel. +41 56 222 66 22 oder welcome@trendinformation.com).

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VERPASSEN SIE NICHT DIE STARS DER WOHNREVUE

Seit fast vier Jahren schreiben die Top-Stars der internationalen Designszene von Hand den Titelschriftzug der Wohnrevue. Wir danken Vico Magistretti, Alfredo Häberli, Patricia Urquiola, Philippe Starck, Erwan Bouroullec, Konstantin Grcic, Jasper Morrison, Matteo Thun, Antonio Citterio, Piero Lissoni, Jean-Marie Massaud, Rodolfo Dordoni, Matali Crasset, Hannes Wettstein, Jaime Hayon, Ross Lovegrove, Ora Ïto, Stefan Diez, Arik Levy, Sebastian Wrong, Arik Levy, Maarten Baas u. v. a., die das bereits getan haben, und freuen uns auf alle weiteren, die unsere Zeitschrift in Zukunft mit ihrer persönlichen Handschrift adeln.

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Die wohlsortierte werkzeugkiste für kunden und architekten

Produkte aus der welt der Architektur.

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weniger rahmen, mehr ausblick Die berger metallbau ag hat sich auf die Produktion und Montage von filigranen Rahmen aus Edelstahl spezialisiert und setzt diese millimetergenau mit Isolierverglasungen ein. Zukunftsorientierte Architektur und grossflächige Verglasungen mit minimalen Rahmen machen ein solches Wellnessbad erst möglich. info@berger.ag, www.berger-metallbau.ch

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Multifunktional, ergonomisch, rentabel! von Gerald Brandstätter

Das zeitgemässe Büro muss komplexen Ansprüchen genügen. Als multifunktionaler Ort für die Nutzung multimedialer Gerätschaften muss es flexibel auf sich ständig wechselnde Organisations- und Arbeitsformen reagieren, muss den rasanten technischen Wandel berücksichtigen und sich den vielfältigen Bedürfnissen seiner Nutzer anpassen können.

Neue Massstäbe setzt Hag in Sachen Stil und Ästhetik. Paradebeispiel ist das Avantgarde-Modell „Capisco“, das ein ergonomisch korrektes Rundumsitzen ermöglicht.

r.baumann@hag-sitzsysteme.ch www.hag.no 084

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SPEZIAL Office

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Generell verursachen zeitgemässe Arbeitsplätze weniger als ein Prozent der jährlichen Personalkosten! Neuanschaffungen von modernem Mobiliar und eine angenehme Arbeitsumgebung sind also eine lohnende Investition. Besonders wenn man zusätzlich berücksichtigt, dass die ausschlaggebenden Impulse für wachsende Produktivität aus dem Büro kommen. Denn hier werden innovative Ideen geboren, Pläne erarbeitet und die entscheidenden Gespräche geführt. Eine optimal nutzbare Fläche schafft hierfür Spielraum für Bestleistungen, und ein positives Raumgefühl stärkt die Identifikation mit dem Unternehmen. So verkündet es jedenfalls die alle zwei Jahre stattfindende Orgatec, die grösste Bürofachmesse. 673 Anbieter aus 39 Ländern präsentierten vergangenen Oktober auf der Orgatec ihre Neuheiten. Einige dieser inspirierende Ideen für die Objekteinrichtung, die Arbeitsplatzgestaltung und die effiziente Einrichtung von Arbeitsplätzen präsentieren wir auf den nachfolgenden Seiten. Die Auswertung einer umfassenden Besucherumfrage auf der Orgatec ergab, dass das gewünschte Traumbüro der Zukunft einen flexiblen und mobilen Arbeitsort darstellen soll, der dennoch eine gewisse Planbarkeit der Arbeitszeiten und -tätigkeiten ermöglicht. Für das Büro der Zukunft bedeutet dies, dass ein höherer Bedarf für Mehrfachnutzungen von Arbeitsplätzen entsteht, Rückzugsräume zur Stressbewältigung erforderlich sind und die Individualisierung des Arbeitsplatzes durch modulare Lösungen ermöglicht werden sollte. Für das Büro der Zukunft formulieren sich aus der Befragung vier Thesen: • Das Büro der Zukunft muss neben der körperlichen Gesundheit auch verstärkt die mentale Gesundheit im Blick behalten. • Gerade ältere Menschen sind in hohem Masse kooperationsfreudig. Sie wissen Räume für Kommunikation und Austausch im gleichen Masse zu schätzen wie die jüngeren. • Das Büro der Zukunft bietet Lösungen für neue Tätigkeitsprofile. Es nimmt dabei auch die verschwimmenden Grenzen zwischen traditionell männlichen und weiblichen Berufen in den Blick. • Das Büro der Zukunft hat Stil und übernimmt Verantwortung: Es besteht aus wieder verwertbaren Materialien, ist zu 100 Prozent rezyklierbar und setzt bei Designfragen auf regionale Präferenzen.

folgten Ziele und die Auswahlkriterien für Büromöbel. Befragt wurden Personen, die massgeblich an der Auswahl von Büromöbeln beteiligt sind. Die am häufigsten berücksichtigten Auswahlkriterien für Büromöbel sind die Qualität, die Ergonomie, die Langlebigkeit, der Preis und die Flexibilität. Letztere ist insbesondere für grössere Unternehmen wichtig. Dort haben organisatorische Veränderungen oft weitreichende Folgen für die Gestaltung der Büroarbeitsplätze. Flexibel einsetzbares und leicht veränderbares Mobiliar kann daher erheblich zur Reduzierung von Folgekosten beitragen. Auffällig ist, dass Qualitätslabels und Designauszeichnungen gerade für grosse Unternehmen interessant sind. Dies obwohl oder gerade wegen ihrer komplexer besetzten Entscheidungsgremien, der Häufigkeit des Büromöbeleinkaufs und der Erfahrung bei der Auswahl von Möbeln. Auch in Bezug auf ökologische Eigenschaften von Büromöbeln gilt wiederum: Je grösser das Unternehmen, desto stärker wird besonders auf diesen Aspekt geachtet. Durchschnittlich bewerteten die befragten Unternehmen die Bedeutung präventiver Massnahmen bei der Anschaffung von Büromöbeln als sehr wichtig. Ähnlich wichtig war den befragten Unternehmen die Stärkung der Mitarbeitermotivation. Die Hälfte aller Unternehmen verfolgte zudem das Ziel,

Kriterien für den Kauf Eine letzten Sommer vom bso, Verband für Büro-, Sitz- und Objektmöbel e. V., veröffentlichte Studie untersuchte das Entscheidungsverhalten beim Kauf von Büromöbeln, die ver-

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Störfaktoren im Büro Anlässlich einer Ausstellung im Gewerbezentrum Winterthur hat das Kompetenzzentrum Typologie & Planung in Architektur CCTP der Hochschule für Gestaltung Luzern das dort ausgestellte Grossraum-BüromöbelKonzept analysiert. Gleichzeitig wurden 220 Männer und 219 Frauen zu Störfaktoren im Büroalltag befragt. Der Spitzenplatz bei den Störfaktoren belegt für die Befragten beiden Geschlechts das Raumklima, dass bei Grossraumbüros nicht individuell regulierbar ist. Als störend werden auch Lärm, Platzmangel, schlechte Luft und mangelnde persönliche Sphäre befunden. Erst auf Platz 5 und 6 kommen Faktoren, die auf die falsche Möblierung zurückzuführen sind: schlechtes Licht und zu wenig Ablageflächen. Ein Blick auf den Fragebogen zeigt, dass gerade Flexibilität und Kommunikation für im Büro Arbeitende wichtige Faktoren für die Arbeitsplatzzufriedenheit sind, wie auch für deren Performance. Die meisten Befragten stellen einen Trend zur Verschlechterung der Arbeitsqualität fest und wünschten sich besseres Licht, gefolgt von besseren Möbeln, mehr Individualität, angenehmerem Arbeitsklima sowie einem Arbeitsplatz mit Tageslicht.

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Büroflächen besser zu nutzen. Hier gilt: Je grösser die genutzten Räume, desto mehr Chancen sehen die Entscheidungsträger, ihre Flächennutzung zu optimieren oder gar Flächen einzusparen. Überraschend viele Unternehmen setzen die Gestaltung ihrer Büros bereits bewusst als Argument bei der Gewinnung neuer Mitarbeiter ein. Besonders mittlere Unternehmen mit 50 bis 500 Büroarbeitsplätzen sehen diese als Chance zur Profilierung. Die Schaffung einer besseren Arbeitsatmosphäre – natürlich auch unter dem Gesichtspunkt der Effektivitätssteigerung – steht also bei der Planung und Einrichtung von Büroarbeitsplätzen im Vordergrund. Dynamischer sitzen, eleganter warten, intelligenter konferieren und schöner verstauen heissen die Schlagworte für das Büro der Zukunft.

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Der Sitz-Steh-Arbeitsplatz Mindestens 80 Prozent der Büroarbeit an Bildschirmen erfolgt im Sitzen. Dabei wird der Stütz- und Bewegungsapparat durch dauerhaftes Sitzen, einseitige Bewegungen und so genannte Zwangshaltungen im Nacken-, Schulter- und Rückenbereich erheblich belastet. Für die SUVA gilt 60 Prozent dynamisches Sitzen, 30 Prozent Arbeiten im Stehen und 10 Prozent gezieltes Umhergehen (Wege zu Besprechungen, zum Kopierer, Botengänge) als ideal. Deshalb setzen Unternehmen und öffentliche Verwaltungen zunehmend auf den von Arbeitsmedizinern geforderten Sitz-Steh-Arbeitsplatz. Das neue Möbel besteht aus einem Schreibtisch, der sich mit einem einfachen Handgriff oder per Knopfdruck auf Stehhöhe bringen lässt. Üblich ist derzeit ein Verstellbereich zwischen 68 cm bis 118 cm. Dieser neue Arbeitsplatz aktiviert das Herz-Kreislauf-System, stimuliert das Gehirn und steigert somit massgebend die Arbeitseffizienz. Das wiederum führt zu einer produktiveren Arbeit. Der etwas höhere finanzielle Aufwand für Sitz-Steh-Arbeitstische im Vergleich zu konventionellen Arbeitstischen amortisiert sich bereits, wenn Mitarbeiter aufgrund der positiven Effekte des Sitz-Steh-Arbeitsplatzes ein bis zwei Tage wegen der typischen Bürokrankheiten weniger ausfallen. Wenn es mit präventiven Massnahmen gelingt, diese Fehlzeiten wenigstens teilweise zu reduzieren, amortisieren sich die Aufwendungen für ergonomisch bessere Möbel innerhalb kürzester Zeit.

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1 Als markanter Zeitschriftenständer oder als Garderobe gibt es „Focus“, ein modulares System von Cascando.

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marc.geiger@bluewin.ch www.cascando.nl 2 Mehr Freude am Beruf, höheres Leistungspotenzial, mehr Motivation, und größerer Aktionsradius verspricht joma mit „i1“.

info@joma.ch www.joma.ch 3 „Ixo“ von mobimex ist ein Management-Programm der Extraklasse, geprägt von den Materialien Massivholz, Chrom und Leder.

info@mobimex.ch www.mobimex.ch 4 bigla steht für Schweizer Qualität, Modularität und Vielfalt. Abgebildet ist das umfangreiche „BMBox“-KorpusSystem.

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info@bigla-office.ch www.bigla-office.ch 5 Das System von montana ist ein vielbewährter Klassiker, einsetzbar im Wohn- wie auch im repräsentativen Officebereich.

montana@montana.dk www.montana.dk 6

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6 Mit der neuen „Aero II Hybrid“ stellt zumtobel die neue Generation der Bürobeleuchtung vor. Dabei werden zwei effiziente Leuchtmittel kombiniert, die als System bei Lichtqualität und Bedienkomfort Massstäbe setzen.

info@zumtobel.info www.zumtobel.com 7 Die Tisch- und Stauraumsysteme von ergodata umfassen ein komplettes Angebot, das für ausgesprochene Langlebigkeit, hohe Funktionalität und zeitloses Design steht.

info@ergodata.ch www.ergodata.ch

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unseren umfassenden Dienstleistungen die ganzheitliche Büroeffizienz, mit der die Produktivität gesteigert werden kann. Unser Geschäftsmodell ist so ziemlich einzigartig. Wir sind nicht nur Büroplaner und Einrichter, wir sind eine GU, die sich mit dem Konzept, der Realisation und schliesslich auch mit dem Betrieb eines Arbeitsplatzes befasst.

8 Der „Ortswechsel“ – und damit der Rückzug – soll durch eine blosse Höhenverstellung der einzelnen Tische möglich sein, die auf Knopfdruck schnell und unkompliziert zu handhaben ist. vitra

info@vitra.com www.vitra.com 9 „Aline“ gibt es vom Stapelstuhl bis zur verkettbaren Bank in unzähligen Versionen. Die semitransparente Netzbespannung ist allen Ausführungen gemein. wilkhahn

info@wilkhahn.ch www.wilkhahn.ch 10 Das modulare Schweizer Möbelsystem artmodul: Es richtet sich an Kunden, die hohe Ansprüche an Ästhetik und Exklusivität stellen. Die riesige Auswahl an Modulen, Zubehörteilen, Materialien und Farben eröffnet unbegrenzte Möglichkeiten.

info@artmodul.com www.artmodul.com 11 Für den repräsentativen Wartebereich hat de sede das frei kombinierbare Objekt-Sitzsystem „DS-160“ entwickelt.

info@desede.ch www.desede.ch 12 zurbuchen präsentiert den Klapptisch „KLT-40“ mit seitlich klappbarer Tischplatte. Dieser wird überall dort eingesetzt, wo Räume flexibel genutzt werden.

info@zurbuchen.com www.zurbuchen.com 13 Dieses aussergewöhnliche Regiepult für Verantwortungsträger zeigt sich in klarer Formensprache und bester handwerklicher Ausführung. IGN

info@ign-design.ch www.ign-design.ch

Interview mit Martin Witzig, CEO von Witzig The Office Company Witzig The Office Company zählt zu den führenden unabhängigen Anbietern von Produkten und Dienstleistungen für das professionelle Büro. Durch die Übernahme der Büro Fürrer AG hat sich das Unternehmen als Gesamtanbieter in der Bürobranche rund um Büroplanung, Büroeinrichtung, Bürobetrieb und Bürobedarf seinen Spitzenplatz im Markt gesichert. Mit fünf verschiedenen Stauraumsystemen im Produktportfolio kann Witzig The Office Company jeden Kundenwunsch erfüllen. Modulør hat mit Martin Witzig, CEO der Witzig The Office Company, gesprochen. Herr Witzig, im Zug der technologischen Entwicklung fragt man sich: Brauchen wir in 10 Jahren überhaupt noch Büromöbel? Bereits vor zehn Jahren wurde das papierlose Büro prognostiziert. Mittlerweile hat sich ein starker Wandel vollzogen, doch werden alle wichtigen Dokumente auch heute auf Papier gedruckt und archiviert. So bleibt ein Bedarf an Stauraum und stationären Möbeln immer erhalten. Doch der Laufmeter an Stauraum pro Arbeitsplatz nimmt laufend ab, die Effizienz nimmt zu. Gerade hier zeigt sich die Stärke der Witzig The Office Company, die neben der eigentlichen Büroplanung auch die ganze Ausstattung mit Media- und Konferenztechnik, die Bewirtschaftung mit Büromaterial wie auch die begleitenden Serviceund Supportleistungen anbietet. Was sind die Argumente für eine umfassende Büroeinrichtung von Witzig The Office Company? Unsere Gruppe versteht den Arbeitsplatz als wichtigen Erfolgsfaktor eines Unternehmens. Wir unterstützen mit

Welchen Stellenwert hat das eigene Möbelsystem Ergodata innerhalb der Gruppe? Der Geschäftsbereich Büroeinrichtung ist innerhalb der Gruppe der grösste. Dank dem tiefen Sortiment von Ergodata können wir fünf verschiedene Stauraumsysteme und drei Tischsysteme anbieten, mit welchen wir 90 Prozent der Kundenbedürfnisse befriedigen. Auf veränderte Marktsituationen oder Kundenwünsche können wir somit umgehend reagieren. Was ist die Lebensdauer eines durchschnittlichen Büromöbelsystems? Unsere Möbel, im Speziellen die Programme aus der Ergodata-Gruppe, überdauern die meisten Mitarbeiter, oft sogar die Firma. Durch technologische Neuerungen oder noch eher durch Neustrukturierung und Neuorganisation eines Unternehmens werden Mitarbeiter, Teams und deren Arbeitsplätze regelmässig neu organisiert. So passen wir mit unserem Unternehmensbereich Büroumzüge seit Jahren in Unternehmen wie Novartis in Basel, die kantonale Verwaltung in Zürich oder das Universitätsspital in Zürich das Möblierungslayout an. Witzig The Office Company hat die Büro Fürrer AG übernommen. Was sind die Vorteile für den Kunden? Im Gegensatz zu allen anderen Anbietern erhält der Kunde bei uns alles aus einer Hand! So führen wir folgende Geschäftsbereiche, die schweizweit dem Kunden Nachhaltigkeit garantieren: Büroplanung, Büromöblierung, Copy- und Printsysteme, Media- und Konferenztechnik, Büromaterial und Schulbedarf, Büroumzüge sowie Service- und Supportleistungen. Der Kunde erhält auf Wunsch seine ausgestatteten Büros schlüsselfertig, inkl. Radiergummi, Beamer, Stühle oder Zimmerpflanze... www.witzig.ch 089


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Werden durch das Bedürfnis nach ergonomisch korrektem Sitzen, Komfort und Wohnlichkeit die Sitzmöbel entsprechend voluminöser? Roland Zünd: Voluminöser und selbstverständlich mit einem Optimum an Ergonomie. Also weg von der sichtbaren Technik zu Lösungen, die grösstmöglichen Komfort mit Funktions- und Bewegungselementen verbinden. 14 Ob Doppel- oder Gruppenarbeitsplatz, Projektplattform oder Konferenztisch – als Multioptionstisch eröffnet „Motion XXL“ neue Dimensionen flexiblen Arbeitens. lista

info@lista-office.com www.lista-office.ch 15 Eine konzeptionell neuartige Sitzmöbelfamilie, die insbesondere auf die Bedürfnisse von Architekten eingeht, präsentiert züco mit „4+“.

mail@zueco.com www.zueco.ch 16 Für höchste Design- und Qualitätsansprüche: denz bietet umfangreiche Korpussprogramme und passende Tischsysteme für Individualisten an.

info@denz.ch www.denz.ch 17 Einladend, kompakt in den Dimensionen und formal unaufdringlich ist „Posa“, das neue Objektpolstermöbelprogramm von B&B Italia.

pur_stegemann@bluewin.ch www.bebitalia.com 18 Dietiker stellt „Lamina“ vor: ein neuer Stapel-, Armlehn- oder Drehstuhl mit perfekt modellierter Formsperrholz-Sitzschale.

mail@dietiker-switzerland.ch www.dietiker-switzerland.ch 19 Die neuen Konferenztische fügen sich nahtlos in das „Silver“-Stuhlprogramm ein. Formal und statisch sind Fussgestell von Tisch und Stuhl identisch. interstuhl

info@interstuhl.ch www.interstuhl.ch

Interview mit Claude Frey und Roland Zünd Die Dauphin HumanDesign Group ist anerkanntermassen einer der kompetentesten Anbieter im Bereich Sitzen. Durch die Zusammenführung der Vertriebsorganisation der Züco Bürositzmöbel AG und der Dauphin(Schweiz) AG tritt das Unternehmen seit Januar 2007 auf dem Schweizer Markt unter dem Dach der Züco-Dauphin HumanDesign AG auf. Die drei Stuhlmarken Züco, Dauphin und TrendOffice sowie die Möbelmarke Bosse machen die Gruppe zum kompetenten Ansprechpartner. Modulør hat mit Roland Zünd, Designer und Geschäftsführer der Züco Bürositzmöbel AG in Rebstein, und Claude Frey, Vertriebsleiter der Züco-Dauphin HumanDesign AG, gesprochen. Herr Zünd, das Büro wird immer technologischer, die Arbeitsabläufe immer effizienter. Arbeitnehmer äussern vermehrt den Wunsch nach mehr Wohnlichkeit im Büro. Wie reagiert ein führender Sitzmöbelhersteller auf diesen Wandel? Roland Zünd: Dem Wunsch nach mehr Wohnlichkeit im Büro wird seit einigen Jahren schon vermehrt Rechnung getragen. Erreicht wird dies jedoch nicht primär über Tisch und Stuhl, sondern mit der entsprechenden Raumgestaltung wie der Bildung von speziellen Rückzugsräumlichkeiten (Thinktanks), Kommunikationsflächen oder sogenannten Relaxzonen, welche über die Farbgebung und Materialisierung den wohnlichen Touch erhalten. Züco mit der Historie der Polstermöbelfertigung ist prädestiniert auch diesen Bereich der modernen Officewelt zu bedienen, und verwendet immer mehr Materialien, die aus dem Wohnen kommen.

Durch einseitige Arbeit im Sitzen sind chronische Schmerzen im Rückenund Schulterbereich und folgedessen Arbeitsausfälle weit verbreitet. Wie reagiert die Dauphin HumanDesign Group darauf? Claude Frey: Die Dauphin HumanDesign Group ist führender Anbieter von ergonomischen Sitzlösungen. Mit einem flexibel einsetzbaren Ergonomielabor – kurz Ergolab – bieten wir auch in der Schweiz verschiedene Messgeräte zur Veranschaulichung des Sitzverhaltens an. Zusammen mit unseren Fachhandelspartnern präsentieren wir dieses zusätzliche Dienstleistungspaket in Zusammenarbeit mit Arbeitsmedizinern, Werkärzten oder Arbeitsplatzergonomen vor Endkunden. Die Züco Bürositzmöbel AG hat vor zwei Jahren mit der Dauphin (Schweiz) AG fusioniert: Welche Vorteile entstehen dadurch für den Kunden? Claude Frey: Durch die Zusammenführung erhalten unsere Kunden eine Angebotspalette die ihresgleichen sucht im Schweizer Markt. Mit den drei Stuhlmarken können wir sowohl den klassischen Büroarbeitsplatz inklusive Besprechungs-, Lounge-, Warte-, Auditorium- und Kantinenbereich, wie auch den gesamten Arbeitsdrehstuhlbereich, inklusive Labor- und Reinraumdrehstühlen, ESD-Arbeitsdrehstühlen oder Kassenboxen-Drehstühlen, kompetent und variantenreich abdecken. Ergänzend zu diesen Sitzlösungen bieten wir auch das modulare Büromöbelsystem Bosse an. Empfangstheken, Schränke, Sideboards, Regale, Tische sowie komplette Lounge- und Konferenzlösungen werden so zum Statement. mail@zueco-dauphin.ch www.zueco-dauphin.ch

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2009 01 moderieren Prozesse, optimieren Abläufe und steigern die Effizienz; Also Total Office Management!

Interview mit Markus Meili, CEO der Lienhard Office Group AG

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21 „AL3“ ist ein ungewöhnlicher Bürodrehstuhl mit markanter Aluminiumstruktur, verborgener Mechanik und 360-Grad-Ästhetik. girsberger

mail@girsberger.ch www.girsberger.com 22 „Wogg 48“ entspricht der aktuellen Nachfrage nach einem markanten Arbeitstisch, der bis 50cm in der Höhe flexibel verstellbar ist. wogg

info@wogg.ch www.wogg.ch

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Die Lienhard Office Group kann mit einem umfassenden Produkt- und Dienstleistungsangebot mit differenzierten Büromöbelsystemen Kunden aller Segmente bedienen. Die Gruppe verfügt mit der Lista Office Holding, der Denz AG und der Zuger InterOffice Holding AG über mehrere eigene Produktionsstätten und schweizweit über das stärkste Vertriebsnetz im Officebereich. Modulør hat mit Markus Meili, CEO der Gruppe, gesprochen. Herr Meili, Laptops boomen, die multimediale und somit papierlose Kommunikation wird immer stärker, riesige Datenmengen können heute verschickt und auf kleinstem Raum gespeichert werden: Brauchen wir in 10 Jahren überhaupt noch Büromöbel? Der technologische Wandel hat einen enormen Einfluss auf die Arbeitsabläufe, weniger aber auf den Arbeitsplatz selbst. Dieser wurde durch die Steigerung der Arbeitsplatzeffizienz mit den Jahren kleiner. Trotz aller Veränderungen ist und bleibt der Tisch aber der Kern des Arbeitsplatzes. Dieser ist jedoch nachrüstbar, voll elektrifizierbar, oft sogar zum Stehtisch verstellbar! Tische und Korpusse von Lista oder Denz sind immer zukunftgerichtet entwickelt worden und sind somit auf alle Fälle vorbereitet. Was sind die wichtigsten Argumente für Büromöbel von Lista oder Denz? Die Lienhard Office Group bietet ein umfassendes Dienstleistungspaket an. Als Erstes werden Unternehmensprozesse und Managementstile analysiert, dann erst mit den richtigen Produkten auf die Bedürfnisse eingegangen. Wir bieten mehr als nur reine Layout-Planung: Wir

Was ist die Lebensdauer eines durchschnittlichen Büromöbelsystems? Materialtechnisch überlebt ein Tisch mindestens 10–15 Jahre, was also länger ist, als die meisten Mitarbeiter in einem Unternehmen verbleiben. Die Möbel bleiben und die Mitarbeiter wechseln oder werden innerhalb eines Unternehmens zu neuen Teams zusammengestellt. Die bestehenden Arbeitsplätze werden also immer wieder neu zusammengestellt, angepasst und mit neuen Produkten ergänzt. Mit der Übernahme von Interoffice hat sich die Lienhard Office Group einen flächendeckenden Vertrieb gesichert. Was sind die weiteren Vorteile für den einrichtenden Architekten? Nach aussen zeigen sich die Vorteile durch eine optimierte Logistik, eine gestiegene Kompetenz und neue Dienstleistungen. So haben wir ein dichteres Berater- und Vertriebsnetz oder auch neu ein eigenes Akustik-Kompetenz-Zentrum! Unser Vierregionenkonzept bietet für jeden Schweizer Landesteil ein Multibranding-Angebot. So haben wir mit InterOffice ein Full-Service-Produktsortiment zu einem top PreisLeistungs-Verhältnis. Bei Lista Office haben wir mit den grosszügigen Showrooms beste Schnittstellen zum Kunden. Diese profitieren von einem professionellen Service in Beratung, Konzeption, Planung, Montage, Projektleitung und Unterhalt. Die Lösungen von Lista Office werden über zehn eigene Niederlassungen in der Schweiz und in Vorarlberg sowie rund 20 autorisierten Fachhändlern vertrieben. Spitzenprodukt der Lienhard Office Group ist Denz. Seit der Gründung 1968 hat sich Denz einen erstklassigen Namen für intelligente Systeme erworben. Wer Wert auf vorbildliche Arbeitsplatzgestaltung legt, findet bei Denz eigenständige Lösungen für höchste Ansprüche. www.lista-office.com www.lienhard-office.com www.denz.ch


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energie-leck fenster von Gerald Brandstätter

Von der Schiessscharten-artigen Öffnung im Mittelalter bis zur rahmenlosen Glasfläche von heute hat die Maueröffnung namens Fenster eine glorreiche Entwicklung hinter sich. Im Hinblick auf restriktive Forderungen hinsichtlich Sicherheit und Wärmedämmung behält das Fenster auch in Zukunft ein hohes Entwicklungspotenzial. Eine Marktübersicht.

Seit Jahrzehnten entwickelt und baut 4B Fenster Fenster aus Holz, Aluminium und Glas. Zum Angebot gehören auch Pfosten-Riegel-Systeme aus Holz oder Aluminium für Wohn- und Geschäftsbauten.

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Die Aufgabe eines Fensters ist es, die absolute Trennung der Gebäudehülle zwischen innen und aussen punktuell aufzuheben: Die Fensteröffnung begrenzt einerseits den Innenraum und soll andererseits den Kontakt mit der Aussenwelt ermöglichen. Anforderungen wie natürliche Belichtung, natürliche Belüftung, Schutz vor klimatischen Einflüssen, Einbruchschutz und Schallschutz müssen erfüllt werden. Insbesondere der Schutz vor Auskühlung des Gebäudes ist in den letzten Jahren durch erhöhte Energiepreise und strengere gesetzliche Anforderungen in den Fokus gerückt. Rund ein Drittel des Energieverlustes an einem Haus sind auf alte Fenster zurückzuführen. Betroffen sind besonders bis Mitte der 90er-Jahre errichtete Gebäude, in denen vorrangig unbeschichtetes Zweischeibenisolierglas oder sogar noch Einscheibenverglasungen eingebaut wurden. riesiges sparpotenzial Veraltete Fensterausführungen verursachen einen hohen Wärmeverlust und in Zeiten stetig steigender Rohstoffpreise enorme Heizkostenrechnungen. Welches Einsparpotenzial bei der Nutzung moderner Verglasungen besteht, verdeutlicht folgende Faustregel: Eine Absenkung des U-Wertes (früher k-Wert) um 0,1 W/m²K bedeutet eine jährliche Einsparung von etwa 1,2 Liter Heizöl pro Quadratmeter Fensterfläche. Und mit jedem Liter Heizöl werden ca. 3 Kilogramm CO2 eingespart. Zum Vergleich: Eine Einscheiben-

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verglasung aus normalem Floatglas weist einen U-Wert von etwa 5,8 W/m²K auf. Ein typisches unbeschichtetes Zweischeibenisolierglas besitzt einen etwa halb so grossen Wert von ca. 3,0 W/m²K. Mit einer Wärmedämmbeschichtung versehene Isoliergläser, die den heutigen Standard darstellen, sind sogar U-Werte von bis zu 1,0 W/m²K möglich. dreifach-isolierverglasung Schon in naher Zukunft werden Dreifachisolierverglasungen den Standard darstellen. Von den drei Scheiben dieses sogenannten Klimaschutzglases weisen zwei eine Oberflächenbeschichtung mit Sonnenschutz- bzw. Wärmedämmfunktion auf. Getrennt werden die drei Gläser durch zwei gasgefüllte Scheibenzwischenräume, die mit besonderen, thermisch isolierenden Abstandhaltern ausgeführt sind. Die für die Wärmedämmeigenschaften bestimmenden Aspekte, Beschichtung und gasgefüllter Scheibenzwischenraum, sind beim Klimaschutzglas somit gegenüber dem Zweifachisolierglas doppelt vorhanden und der Wärmeverlust um bis zu 50 Prozent reduziert. Klimaschutzglas weist je nach Ausführung einen U-Wert zwischen 0,5 W/m²K und 0,7 W/m²K auf und kann auch mit zusätzlichen Funktionen wie Selbstreinigung oder Schallschutz ausgestattet werden.

1 Mit „Insulight Therm G (P) Triple“ bietet die Pilkington Gruppe Schweiz ein neues dreifaches Wärmedämmisolierglas mit optimaler Energiebilanz. Pilkington „Insulight Therm G (P) Triple“ wurde speziell für energieoptimierte 3-fach-Wärmedämm-Isolierglasscheiben entwickelt. pilkington

info@pilkington.ch www.pilkington.com 2 Pflegeleicht und hoch wärmegedämmt ist „Eiger Pollux“. Die glatte Aussenscheibe gibt dem Fenster das besondere Aussehen und erleichtert die Reinigung. wenger

info@wenger-fenster.ch www.wenger-fenster.ch 3 Der umlaufende Rahmen dieses einzigartigen Systems für grossflächige Schiebefenster kann bündig in Wand, Decke und Boden eingelassen werden. sky frame

info@rg-metallbau.ch www.rg-metallbau.ch

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unfallverhütung bei Türen und Toren Jedes Jahr ereignen sich Unfälle mit Toren und Türen, insbesondere mit automatisierten Anlagen. Tore und Türen dürfen gemäss dem Bundesgesetz über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten (STEG) nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie bei ihrer bestimmungsgemässen und sorgfältigen Verwendung Leben und Gesundheit der Benutzer und Dritter nicht gefährden. Automatische Toranlagen mit Motorantrieb müssen den in der Maschinenrichtlinie (EG-Richtlinie Nr. 98/37 vom 22. Juni 1998) aufgeführten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entsprechen. Die Anforderungen an Lifttüren sind in den Europäischen Aufzugsnormen EN 81-1 und EN 81-2 festgelegt. Tore und Türen, für die der Bundesrat keine grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen festgelegt hat, müssen nach den anerkannten Regeln der Technik hergestellt werden. Dazu zählen insbesondere folgende Richtlinien und Normen: • SIA-Norm 343.112, November 2000, Tore – Mechanische Aspekte – Anforderungen (SN EN 12604:2000) • SIA-Norm 343.110, Juni 2001, Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore – Anforderungen (EN 12453) • Europäische Norm EN 12635:2002, Tore Einbau und Nutzung • EKAS-Richtlinie 1511 Türen, Tore und Fenster (EKAS = Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit) Gemäss Art. 58 OR haftet der Eigentümer eines Gebäudes für den Schaden, den dieses infolge fehlerhafter Anlage oder Herstellung oder mangelhaften Unterhaltes verursacht. Deshalb ist es sinnvoll, in der Bestellung von Türen und Toren schriftlich festzuhalten: «Die Produkte müssen den geltenden technischen Richtlinien und Normen entsprechen.» (Quelle: Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu)

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4 Mit modernster Technik und höchstem Qualitätsstandard entsteht bei elkuch eisenring ein Stahltürensortiment, das alle Anforderung an Gestaltung, Funktion und Ausführungsvarianten erfüllt – ausgefallene Sonderwünsche inklusive.

elkuch-eisenring@elkuch.com www.elkuch.com 5 Hebeschiebetüren von finstral bestechen durch ihre auffallend schmalen Rahmen. Dabei sind sie wesentlich belastbarer als Dreh-KippTüren und eignen sich besonders für grossflächige Öffnungen bis zu 2500 mm × 2500 mm.

finstral@finstral.com www.finstral.com 6 ego kiefer präsentiert ein neuartiges Fenster mit Dreifachverglasung. Resultat ist ein Wärmedämmwert von rekordverdächtigen 0,4 W/m2K!

zentrale@egokiefer.ch www.egokiefer.ch 7 Der Name dörig steht für Qualität. Mit hochpräzisen Produktionsanlagen erfüllt das Unternehmen alle erdenklichen Fensterwünsche zu einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis.

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Renggli ist der Partner für energieeffiziente Holzbauprojekte. Wir realisieren Ihre Architekturidee inklusive Machbarkeit, Statikkonzept, Vorprüfung Minergie/ Minergie-P, Vordimensionierung, Kostenermittlung und Ausführung. Von Profi zu Profi.

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«Conference. Excellence.» steht für eine hochwertige Konferenzkultur, deren Haltung durch Gestaltung sichtbar wird. Zum Beispiel mit dem neuen Tischprogramm Travis, das hochwertige Reduktion mit verblüffender Variabilität verbindet. Und mit dem bewährten Konferenzsessel Modus, dessen ästhetische Klasse ebenso überzeugt wie der perfekte Sitzkomfort. Interessiert? Mehr auf www.wilkhahn.ch

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Die geschwungene Fassade des Hallenstadions in Linz wurde mit „VISS“, einer Konstruktion aus Stahlpfosten und -riegeln von jansen, errichtet.

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Als Aussenhaut und sichtbare Schutzhülle hat die Fassade mehrfache Funktionen zu erfüllen. Sie bestimmt die optische Wirkung des Gebäudes ebenso wie dessen Energiehaushalt. Unsere Übersicht zeigt bewährte Systeme und Neuheiten führender Anbieter.

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Eine moderne Fassade aus Verblendmauerwerk, Sichtbeton, Putz, Naturstein, Aluminium, Glas oder anderweitigen Baustoffen ist ein fester Bestandteil der Aussenhülle eines Gebäudes. Neben der Funktion als Gestaltungselement der Architektur hat die Fassade besonders bauphysikalische Aufgaben zu erfüllen. Wichtig bei einer Fassade ist, dass nicht nur die bauphysikalischen Belange, sondern auch die Witterungsbeständigkeit und die Langlebigkeit der Fassadenkonstruktion von dem jeweiligen verwendeten Material erfüllt wird. Die Fassade dient zur Abwehr und Dämpfung unterschiedlichster Einflüsse. Aus der Umwelt wirken auf die Fassade vor allem Temperaturen mit maximalen Schwankungen ein, unterschiedlichste Niederschläge wie Regen, Hagel oder Schnee und zeitweise extremer Winddruck. Repräsentativer Schutzschild Um unterschiedlichste Aufgaben erfüllen zu können, muss die Fassadenkonstruktion entsprechend den verwendeten Materialien und Anforderungen konstruktiv ausreichend ausgebildet und bemessen werden. Unabhängig davon, ob die Konstruktion als vorgehängte Fassade, als Aussenwand-Wärmedämmung-Verbundsystem oder hinterlüftete und vorgehängte Fassadenbekleidungen ausgebildet ist. Mit der richtigen Wahl der Fassade wird das bauphysikalische Konzept eines Gebäudes abgerundet. Vor allem der Witterungsschutz und der Wärmeschutz werden durch dieses Bauelement massgebend bestimmt. In der Architekturgeschichte finden sich zahlreiche Beispiele, wie sich die Fassade als repräsentative Schauseite eines Bauwerks präsentiert. Nicht nur bei Sakralbauten überragte die meist westwärts

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orientierte Zugangsseite in ihrer Pracht das übrige Gebäude. Neben- oder Rückseiten waren weit schlichter ausgeführt. Besonders bei freistehenden Bauwerken mussten jedoch auch mehrere oder alle Seiten des Gebäudes als gestaltete Fassaden ausgeführt sein. Auch heute unterscheidet man die Ausführung der Fassaden nach der Zugangsseite und der Himmelsrichtung. Wirtschaftlichkeit und Sicherheit Die Fassade ist der Schlüssel zur Energieeffizienz eines Gebäudes. Der Technik steht bei einem Fassadensystem die Gestaltung gegenüber, die meist das Ideal einer hoch transparenten, grossflächigen und durchgängig symmetrischen Fassadenstruktur anstrebt. Will man beide Welten ohne Kompromisse miteinander verbinden, so müssen Technikfunktionen weitgehend unsichtbar in die Systemtechnik für die Fassade integriert werden. Wirtschaftlichkeit im Neubau darf jedoch nicht zulasten einer bauphysikalisch und ästhetisch optimalen Fassade gehen. Gerade in jüngster Zeit, da Gebäude im Innern durch einen hohen Grad an Flexibilität und der Fähigkeit zum Nutzungswandel überzeugen müssen, gewinnt die Fassade ein hohes Mass an eigenständiger Bedeutung. Zur Gewährleistung einer ausreichenden Sicherheit müssen Fassadenkonstruktionen entsprechend dimensioniert und bemessen werden. Dabei sollen die angestellten Überlegungen zur Sicherheit, wenn immer möglich, nachvollziehbar dokumentiert werden. Vor allem im Gebiet des Fassadenbaus aber reichen die vorhandenen Normen und Richtlinien nicht immer aus. Um eindeutige Aussagen bezüglich des Tragverhaltens, der Tragsicherheit und der Gebrauchstauglichkeit

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zu treffen, sind Bauteilversuche unumgänglich. Denn auf Normen basierende, durch systematische Bauteilversuche überprüfte Bemessung – wie man es im Stahl- und Stahlbetonbau kennt – gibt es im Fassaden- und konstruktiven Glasbau nur teilweise. Erschwerend kommt hinzu, dass im Fassadenbau Werkstoffe und Verbundwerkstoffe verwendet werden, die unvorhersehbares Verhalten aufweisen können. Diese Effekte sind nur schwer erfassbar. So existieren beispielsweise im Bereich des konstruktiven Glasbaus kaum Richtlinien oder Normen, die der Komplexität der Bauteile sowie des Materials gerecht werden. Bis zur Etablierung systematisch verifizierter Bemessungskonzepte sind Bauteilversuche eine effiziente Massnahme zur Reduzierung oder Eliminierung der vorhandenen Risiken. Werden solche Tatsachen übersehen oder auch missachtet, gehen Bauherren, Architekten, Fachplaner und Unternehmer ein erhebliches Haftungs- wie auch strafrechtliches Risiko ein.

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Lebensdauer von Fassaden-Bauteilen Eine wichtige Grundlage zur Erhöhung der Eigentumsquote von Wohnimmobilien war in den 1990er-Jahren das „kostengünstige Bauen“. Baustoffe und Bauteile wurden primär nach Kostengesichtspunkten ausgewählt und eingebaut. Dem Zusammenwirken und dem Zusammenhang hinsichtlich der Lebensdauer der einzelnen Komponenten der Baustoffe und Bauteile wurde wenig Beachtung geschenkt. Die Risiken für Mängel und Bauschäden wurden im Wohnungswesen falsch eingeschätzt. Für die Baustoffe, Bauteile und Ausstattungsgegenstände von Bauten aller Art und deren technische Ausrüstung ist die Nutzungszeit von grosser Bedeutung. Die Lebensdauer von Immobilien hat heute einen anderen Stellenwert eingenommen. Die Gesamtwirtschaftlichkeit bekommt eine grössere Bedeutung im Rahmen der Nachhaltigkeit. Wirtschaftlichkeit muss insbesondere durch die Reduzierung der Lebenszykluskosten im Wohnungsbau zum Ausdruck kommen. Die technischen Qualitäten und die Nutzungsqualitäten sind darauf abzustimmen, die Instandhaltung muss geplant werden. Der Abnutzungshorizont der Baustoffe und Bauteile ist unter Berücksichtigung der Einflüsse auf die Lebensdauer mit relativ geringen Schwankungen voraussehbar. Zielsetzung ist: • den Nutzen des Objekts zu erhalten • die Nutzungszeit zu verlängern • den Mieter/Nutzer/ Eigentümer zufriedenzustellen • die Bereitstellung der Finanzmittel vorzubereiten • die Wirtschaftlichkeit sicherzustellen.

Richtwerte für die Lebensdauer von Fassadenteilen: Bauteil

Lebensdauer

Intervalle für Unterhalt

Aussentüren Aussenanstriche auf Holz Naturstein bei Fassaden Fassade verputzt Fassade gestrichen Fassade mit Eternitschindeln Fassade mit Holz, unbehandelt

50 Jahre 5 Jahre 50 Jahre 30–40 Jahre 20–30 Jahre 40 Jahre 25–30 Jahre

Fensterrahmen in Holz Fensterrahmen in Holz- Metall Fensterrahmen in Kunststoff

20–30 Jahre alle 10 Jahre streichen 20–30 Jahre alle 5–8 Jahre 20–30 Jahre alle 5–8 Jahre

nach Bedarf nach Bedarf alle 20–30 Jahre alle 20–30 Jahre nach Bedarf nach Bedarf

Fensterladen in Holz 30–40 Jahre jährlich einölen, alle 10 Jahre streichen Rolladen in Aluminium Lamellenstoren Aluminium

25 Jahre Kurbel alle 7–8 Jahre 25 Jahre Kurbel alle 7–8 Jahre

Spenglerarbeiten Stahlblech verzinkt 20 Jahre nach Bedarf Schrägdach mit Ziegeldeckung 50 Jahre nach Bedarf Flachdach mit Kies 30–40 Jahre jährlich Kontrolle (Quelle: Schweizerischer Mieterverband, IP-Bau, CS Wohnen)

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1 „Thermfix vario“ ist ein hochwärmegedämmtes Profilsystem. Die tragende Funktion übernehmen raumseitig angeordnete Pfosten- und Riegelprofile in verschiedenen Bautiefen mit Ansichtsbreiten von 45 und 60 mm. forster

forster.profile@afg.ch www.forster-profile.ch 2 swissfiber bietet eine grosse Anzahl von Fassadenverkleidungen an: Am Frauenhofer Institut wurde beispielsweise diese vorgehängte und hinterlüftete Fassade mit besonderer Ausgestaltung erstellt.

info@swissfiber.com www.swissfiber.com 3 Minergie-Standard für das neue Hightech-Gebäude ETH HIT in Zürich: Über 700 Blendschotten aus Travertin prägen die äussere Hülle des Gebäudes, aussen laufende Schiebefenster sorgen für das notwendige Licht im Innern. Ernst schweizer ag

info@schweizer-metallbau.ch www.schweizer-metallbau.ch 4 Die Steinwolle von flumroc ist der ideale Partner für gut dämmende Fassaden: Sie ist langlebig, beinhaltet wenig graue Energie, ist rezyklierbar und weist sehr gute Brand- und Schallschutz-Eigenschaften auf.

info@flumroc.ch www.flumroc.ch


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5 Das vielfältige Angebot von eternit bietet nahezu grenzenlose Möglichkeiten, Fassaden nach individuellen Vorstellungen und Wünschen zu gestalten. Der Werkstoff Faserzement überzeugt durch eine reiche Vielfalt an Formaten, Formen und Farben. 6

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info@eternit.ch www.eternit.ch 6 Mit dem Minergie-zertifizierten Modulsystem „Montaplus“ und Dämmstoffen von isover können auch zeitgemässe Metallfassaden erstellt werden.

info.isoverch@saint-gobain.co www.isover.ch 7 Balkone und Balkonanbauten sind eine willkommene Erweiterung des Wohn- und Lebensraumes. Die verschiedenen Konstruktionen sind prägender Teil der Fassadengestaltung. lenzlinger

mb@lenzlinger.ch www.lenzlinger.ch

grösster fassaden-Prüfstand In modernen Fassaden liegt eines der grössten Potenziale für energieeffiziente und nachhaltige Gebäude. Fassaden sind komplexe Bauteile, welche eine Reihe von Funktionen im Bereich Komfort und Sicherheit erfüllen müssen. Sie schützen vor Sonne, Wind und Wetter, leiten Lasten sicher in das Haupttragwerk, und sie prägen die Gestalt eines Gebäudes signifikant. Fassaden sind aber auch kostenintensive und risikoreiche Bauteile. Eines der effizientesten Mittel zur Risikominimierung bei der Herstellung und Planung ist die realitätsnahe Prüfung der Fassaden. Für die Prüfung und Erforschung von Fassaden hat die Hochschule Luzern, Abteilung Technik & Architektur, mit ihrem Kompetenzentrum Fassaden- und Metallbau (CC FM) einen Prüfstand entwickelt, der mit seiner 2,5 Meter tiefen Prüfkammer und einer 8 Meter × 12 Meter grossen Öffnung Europas grösste und modernste Anlage ist. Unternehmern, Planern oder Bauherren steht das Kompetenzzentrum Fassaden und Metallbau (CC FM) bei Fragen rund um die Gebäudehülle zur Verfügung. Das Kompetenzzentrum testet, analysiert und forscht abgestimmt auf den Rhythmus der Industrie. Für konstruktive Glas- und Fassadenbauteile besteht ein breites Test- und Analyseangebot. Ausgezeichnete hauseigene Labors und Instrumente sowie mobile Prüfeinheiten stehen zur Verfügung. www.hslu.ch/technik-architektur

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Pilkington Insulight™ Therm 1.0 Pilkington Insulight™ Therm 1.0 bietet dank optimierter Beschichtungstechnologie als 2-fach-Isolierglas nicht nur den ausgezeichneten Ug-Wert von 1.0 W/m2K, sondern ermöglicht mit 58% Gesamtenergiedurchlässigkeit eine optimale Nutzung der kostenlosen Sonnenenergie. Als 3-fach Isolierglas sind Werte von bis zu 0.4 W/m2K mit Krypton und 0.5 W/m2K mit Argongasfüllung möglich. Nähere Informationen erhalten Sie bei den schweizerischen Pilkington-Standorten in Wikon, Thun und Münchenbuchsee oder unter der E-Mail-Adresse info@pilkington.ch

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vorkonfektioniertes unterdach Mit den akustischen Wand- und Deckenpaneelen von kvadrat lassen sich Räume akustisch optimieren, wie abgebildet auf dem Flughafen Kopenhagen. Das System basiert auf einem Aluminiumrahmen mit einem verborgenen Spannmechanismus. „Soft-Cell“Rahmen von Kvadrat haben eine doppelte Textilschicht und entsprechen der EN ISO-Norm 354. jafr@kvadrat.org, www.kvadrat.dk

licht aus, spot an! 100 Millionen Franken wurden in den Umbau und die Erweiterung der PostFinance Arena in Bern gesteckt. Ins rechte Licht gesetzt wurde das Ganze von der trilux ag. Leistungsstarke Strahler mit speziellen Vorschaltgeräten ermöglichen eine choreografierte Dunkelheit und eine sofortige Heisswiederzündung. Über 1400 Lux muss die Anlage verfügen, damit die Fernsehübertragungen blendfrei funktionieren können. mail@trilux.ch, www.trilux.ch

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ausblick zum himmel

Tür mit durchblick Die Design Schwenktüren von avc in der Kombination Aluminiumrahmen und Paneele aus Glas, Acrylglas oder Kunststoff passen zu modern eingerichteten Wohnräumen und verleihen einen Hauch von Loftwohnen. Mit den unzähligen Gestaltungsmöglichkeiten bringen Sie Funktion und individuelle Bedürfnisse in Einklang. Aus einer grossen Auswahl an Materialien wie Glas, Acrylglas, Eternit oder Aluminium für die Paneele kann das Aussehen des Objektes individuell bestimmt werden, und das bis zu einer Raumhöhe von 7 Metern!

Den Aussenrollladen von velux gibt es als kurbel- oder fernbedienbare Version, die höchsten Bedienungskomfort bietet. Bei Aussenrollladen mit Fernbedienung kann zwischen der solar- oder elektrisch betriebenen Version gewählt werden. Der solarbetriebene Aussenrollladen ist ideal für die Nachrüstung eines bereits eingebauten velux- Dachfensters. velux-ch@velux.ch, www.velux.ch

Sonnenenergie boomt

mail@avc-design.ch, www.avc-design.ch

kostenmanagement In Zeiten knapper Ressourcen und im härter werdenden Wettbewerb spielt das Thema Kosten eine zunehmende Rolle. Hinter „Design2Cost“ steckt eine integrierte Lösung, die sich aus der bewährten CAD-Software Allplan, Allplan BCM (Building Cost Management) und dem CH-Planungspaket zusammensetzt. Das Softwarepaket optimiert den gesamten Prozess von der Planung im CAD Allplan über die Kostenschätzung bis zur Submission nach NPK oder Eigentext mit Allplan BCM.

Die ernst schweizer AG, Metallbau, verzeichnet mit dem Geschäftsbereich Sonnenenergie-Systeme das höchste Ergebnis seit Beginn der Produktion von Sonnenkollektoren vor 30 Jahren. Der Absatz von Sonnenkollektoren stieg in der Schweiz im Vergleich zur Vorjahresperiode um 27, im Export gar um 60 Prozent. Dies beweist die Kompetenz der Ernst Schweizer AG in Sachen hocheffiziente Sonnenenergie-Systeme. info@schweizer-metallbau.ch www.schweizer-metallbau.ch

info@nfp.ch, www.allplan.com 105


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skandinavisches design? Dieser Ausgabe von ModulØr liegt die Broschüre Hag Nr. 5 des norwegischen Sitzsysteme-Herstellers hag bei. In der Broschüre wird der Frage nachgegangen, ob skandinavisches Design klar erkennbar ist: Manche Leute behaupten, sie erkennen es an den hellen Materialien, dem Einsatz von Holz als Werkstoff und nicht zuletzt an der streng funktionsorientierten Form. Antwort geben der norwegische Design-Guru Peter Opsvik, die britische „Norway Says“-Kuratorin Henrietta Thompson, der dänische Kvadrat- Chef Anders Byriel und der schwedische Konstfack-Direktor Thomas Lundh. Auch bei hag hat sich einiges getan, hat sich das Unternehmen doch mit dem schwedischen RH und dem dänischen RBM in der Firmengruppe Scandinavian Business Seating zusammengeschlossen. Mit dem Namen assoziiert der Kenner skandinavische Werte wie Enthusiasmus, Kompetenz und Innovation. Als Beispiel ist der neue Bürostuhl „Futu“ von hag abgebildet. momoll@hag-sitzsysteme.ch, www.hag-global.com

Funktionale Lichtkultur „Ataro“ heisst die neu entwickelte Indirektleuchte, in der sich die Zielsetzungen der waldmann-Lichtspezialisten in einzigartiger Weise fokussieren. Ästhetik, Werkstoffgüte und neuartiger, intuitiver Bedienkomfort sowie intelligente Lichttechnik und höchste Energieeffizienz setzen neue Massstäbe. Der Stromverbrauch einzelner Leuchten kann gegenüber der installierten Leistung bis zu 50 Prozent gesenkt werden. PULSE vereint Präsenzund Tageslichtsensorik. info-ch@waldmann.com www.waldmann.com

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Der Edel-Stein in der Küche. BLANCO SILGRANIT® PuraDur® II. BLANCO SILGRANIT® PuraDur® II zeichnet sich aus durch: • Unübertroffene Pflegeleichtigkeit • Unübertroffene Widerstandsfähigkeit • Angenehmen Steincharakter • Attraktives Farbspektrum BLANCO SCHWEIZ · Industriestrasse 11 · 4623 Neuendorf Tel.: 062 388 89 90 · blanco@blanco.ch · www.blanco.ch

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experte für trennungen Getrennt wird Baumaterial jeglicher Art: armierter Beton, Granitbordsteine, Bodensteine, Ziegel, Mauerwerk, Metallträger und Stahlrohren. Das neue elektrische Diamanttrenngerät DCH 300 mit 120 mm Schnitttiefe von hilti machts möglich! www.hilti.ch

Dämmen und Sparen

Seit 1892 gibt pOGGENPOHL dem Lebensraum Küche die entscheidenden Impulse. Das Unternehmen überzeugt durch klare Konzepte und Produkte, die mit den international renommiertesten Preisen ausgezeichnet wurden. Neustes Highlight ist die „P7340“ von Porsche Design.

Ob Dach, Wand und Boden, ob Neubau oder Sanierung: Dämmen mit pavatex ist immer ein Gewinn – für Haus, Mensch und Umwelt. Denn zur CO2-Einsparung kommt natürlich noch die Dämmwirkung der Holzfaserdämmstoffe. Denn Holzfaserdämmstoffe sind ideale Kohlenstoffspeicher. Während des Holzwachstums entziehen die Bäume der Atmosphäre CO2 und speichern Kohlenstoff im Holz. Dieses Holz verarbeitet pavatex zu hochwertigen Holzfaserdämmstoffen.

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KÜCHE VON PORSCHE

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Heliobus® Spiegelschacht

Kaminschacht-System

Colani entwirft für Ado In einer gross angelegten Kooperation mit der ado Gardinenwerke GmbH & Co. KG hat der international renommierte Designer Luigi Colani neue Dessins für Gardinen- und Vorhangstoffe entworfen. Das Ergebnis ist eine neuartige Kollektion von Stoffen, die insbesondere im Objekt hervorragend zur Geltung kommen. info@adoswiss.ch, www.adoswiss.ch

In Gebäuden muss jede Abgasleitung, die Geschosse überbrückt, in einem eigenen Schacht angeordnet sein. Die Schächte müssen eine Feuerwiderstandsdauer von mindestens F 90 in Mehrfamilienhäusern und mindestens F 30 im Einfamilienhausbereich ausweisen. Dabei sind spezifische Anforderungen selbstverständlich zu beachten. Die DIN V 18160 erklärt unter Punkt 8.1.1.3 die Materialvoraussetzungen. Die Schachtformsteine „Skobifixx“ von hastrag sind eine ganzheitliche und nachhaltige Systemlösung, weil hier eine komplette Installation von Schacht und Abgasleitung erfolgt.

Parans Lichtfaseroptik

Lumitube Lichtrohr

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Heliostat


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Monolithisch Der rein natürliche Massivbaustein „Ytong Thermobloc“ macht es mit seinen herausragenden Eigenschaften in puncto Wärmedämmung, Brand- und Schallschutz ganz einfach, das Minergie-Modul zu erreichen. Schon als einschaliges Aussenmauerwerk mit einer Breite von 36,5 cm (entspricht 0,08 W/m2K) erreicht der Stein den begehrten Minergie-Baustandard. info.ch@xella.com, www.ytong.ch

markantes spülcenter Mit dem exklusiven Spülcenter „Flow-IF“ demonstriert die SteelArt-Manufaktur ihre besondere Designkompetenz. Das elegant-puristische Becken mit einem Eckradius von nur 10 Millimetern ist beidseitig von glatten Tropfflächen umsäumt, die mit sanftem Gefälle fliessend ins Becken übergehen. Der nur ca. 1 Millimeter hohe Rand FinoTop vermittelt die Anmutung eines fast flächenbündigen Einbaus. Durch die Möglichkeit, das Spülcenter auch flächenbündig einzubauen, bietet Blancoflow-IF zusätzliche Gestaltungsfreiheit. blanco blanco@blanco.ch, www.blanco.ch, www.blanco-steelart.ch

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Organisationssoftware deltaproject heisst eine neue, speziell für Schweizer Architekturbüros entwickelte Organisationssoftware, die Ordnung und System in Adressen und Korrespondenz bringt und für mehr Übersicht über den Projektaufwand sorgt. Wer deltaproject auf den Arbeitsplätzen im Architekturbüro installiert, kann die Effizienz von Administration und Korrespondenz massiv steigern. www.deltaproject.ch

Effizient heizen Heizsysteme von infraswiss auf Infrarotbasis benötigen sehr wenig Energie. Dank modernster Technologie weisen die Wärmeelemente eine einmalig gute Wärmeentwicklung auf, und das bei einer sehr niedrigen Anschlussleistung. Die Wärmeübertragung geschieht völlig verlustfrei und ermöglicht eine direkte, energiesparende Regulierung und Anpassung an wechselnde Raum- und Aussenbedingungen. info@infraswiss.com, www.infraswiss.com


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schutzfilme für gläser Im Rahmen der Clinton Climate Initiative verkauft 3m energiesparende Sonnenschutzfilme mit einem Preisnachlass an die weltweit 40 grössten Städte (C40). www.3m.com/ch

Leuchtstele Die Leuchtenfamilie „Chocolate“ von artemide überzeugt durch die Kombination von Design und Lichttechnologie. Polycarbonat und lackiertes Aluminium ergänzen sich formschlüssig zu einer perfekten Tafel. Die Lichtverteilung erfolgt zu zwei Dritteln indirekt über einen Prismoptic-Reflektor und zu einem Drittel direkt. So erreicht die Stehleuchte einen Betriebswirkungsgrad von über 70 Prozent.

100 Prozent bambusfasern Die neuen Teppiche „Bamboo“ und „Bambusa“ bedienen sich eines Garns aus 100 Prozent Bambus. Diese werden von danskina in 20 Farben gewoben. Mit rund 2 Millionen Garnen pro Quadratmeter sind die Teppiche äusserst weich und dicht. www.danskina.nl, info@purissima.ch

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a.romagnoli@artemide.ch, www.artemide.ch


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sitzinsel

Dachflächen effizienter nutzen

Nicht nur im Heimbereich, besonders im Objekt macht das Sitzmöbel „Roro 3“ eine gute Figur. Dank ausgeklügelter Technik lassen sich die einzelnen Sitzeinheiten schwenken, der Rücken in der Höhe zum Hochlehner ausklappen oder eine Fussstütze ausfahren. Unterschiedliche Konfigurationen prädestinieren „Roro 3“ bestens für Warte- oder Besprechungszonen. brühl

Die Schweiz verfügt über 400 Millionen m2 Dachfläche. Ein Drittel des nationalen Wärme- und Strombedarfs könnte auf diesen Flächen mit Photovoltaikoder Solarthermie-Anlagen (PV- bzw. WW-Anlagen) produziert werden. Zum Ausbaustandard eines effizient betriebenen Gebäudes gehören eine optimal gedämmte Gebäudehülle sowie Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlagen (PV- bzw. WW-Anlagen). www.svdw.ch

d.bloise@bruehl.com, www.bruehl.com

Neuheiten-Katalog

Edle Optik – überzeugend schön „Kallysto.art“ ergänzt das Rahmensortiment für Schalter und Steckdosen von hager mit den edlen Materialien Glas, Edelstahl und Aluminium. Damit bietet „Kallysto.art“ den passenden Rahmen für zeitgemässe Schalter und Steckdosen und kann in diversen Ausführungen und Farbnuancen bestellt und individuell mit den bewährten Kallysto-Schaltern und -steckdosen kombiniert werden.

Der Neuheiten-Katalog der u.s.w. Beschläge AG ist ein umfangreiches Nachschlagewerk. Der 100-seitige Katalog passt in die bestehende Produktebox und beinhaltet unter anderem News zu den Themen Bauhaus, 20er- und 30er-Jahre, Autorendesign und Studiodesign. Seit bald 20 Jahren ist das umfangreiche Beschlägesortiment von u.s.w. – zu finden im Katalog, auf der Homepage oder in der Ausstellung in Thalwil bei Zürich – ein verlässlicher Partner für Architekten, Bauherren und Handwerker. info@usw.ch, www.usw.ch

gesunde ernährung In den letzen Jahren entwickelte sich ein starkes Bewusstsein für gesunde und hochwertige Ernährung Der Multi-Dampfgarer „BO D ES“ aus dem Sortiment von aeg ist ein Gerät für höchste Ansprüche. Es überzeugt insbesondere durch die Wahl zwischen drei Dampfgar-Funktionen.

www.hager-tehalit.ch www.aeg.ch 114


Weltleitmesse Erlebniswelt Bad Gebäude-, Energie-, Klimatechnik Erneuerbare Energien

Frankfurt am Main, 10. – 14. 3. 2009

ISH – die weltgrösste Messe für Bad-Design, Nachhaltigkeit und umweltfreundliche Gebäudetechnik Die Weltleitmesse ISH steht 2009 ganz im Zeichen des nachhaltigen Umgangs mit Wasser und Energie. In der Erlebnis welt Bad präsentieren die Hersteller nachhaltige und designorientierte Badlösungen. In der Gebäude-, Energie-, Klimatechnik finden Sie Green Building Technologies: Effiziente Systeme, die moderne Heiz- und Klimatechnik in Kombination mit Erneuerbaren Energien nutzen. Verpassen Sie nicht die ISH 2009 – seit 50 Jahren die Leistungsschau der Branche. Weitere Infos und Tickets unter: www.ish.messefrankfurt.com info@ch.messefrankfurt.com Telefon 061 / 205 17 17

® _ s enn Sonnenschutz aus Edelstahl

Unser Gesamtprogramm: Vorhangstangen, Vorhangschienen, Vertikal-Jalousien, Horizontal-Jalousien, Flächenrollos, Flächenvorhänge, Raffrollos, Plissee-Vorhänge, Insektenschutz, Markisen, Beschattungssysteme www.mhz.ch

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Transparenz neu erlebt Für jede individuelle Raumsituation bietet „S600“ das passende Produkt. Das transparente, zeitlose und klare Design mit schwebenden Profilen zeigt zwei unterschiedliche Höhen in vielen verschiedenen Grössen. Eine Besonderheit ist die serienmässig mitgelieferte hohe Schwallleiste der „S600“. Je nach Kundenwunsch kann sie auch weggelassen werden, um einen vollkommen barrierefreien Zugang zu schaffen (Rollstuhl-tauglich). bekon-koralle info@koralle.ch, www.bekon-koralle.ch

skulpturale sitzschlaufe Die Sitzmöbel der Designmanufaktur züco, eine Tochter der Dauphin HumanDesign Group, sind bekannt für ihre eigenständige Optik und ihre überwiegend von Hand gefertigte, hohe „Swiss Quality“. Der deutsche Designer Martin Ballendat entwarf zur Orgatec 2008 ein freches, skulpturales Sitzobjekt, bei dem Modernismus und Hightech zu einem körperlichen Fauteuil verschmelzen: „Perillo“. Im Vordergrund der Produktentwicklung stand das Möbel als Objekt an sich. In einer auf Effizienz und Effektivität ausgerichteten Welt bietet „Perillo“ einen willkommenen und spannenden Kontrast zur sachlichen Geradlinigkeit vieler Baukörper. Futuristisch, hochwertig und glamourös zieht der unkonventionelle Loungesessel die Blicke auf sich. Der skulpturale Körper ist aus weissem Kunststoff gegossen und hat eine wertige Hochglanzoberfläche. Als inszenierter Kontrast zu den glatten Flächen wirkt die Stoffkaschierung des Sitz- und Armlehnenbereichs einladend komfortabel. Diese emotionale Gestaltung trifft offenbar den Zeitgeist. Denn „Perillo“ wurde auf der Orgatec mit dem Publikumspreis 2008 ausgezeichnet. mail@zueco.com, www.zueco.com

höchste sicherheit Hohe Sicherheit verspricht schenker mit ihrem Ganzmetall-Storen „GM 200“. Er passt überall, wo erhöhte Sicherheit gewünscht wird. Seitliche Führungen schützen den Aufzugs- und Wippmechanismus. Die Lamellen sind mittels Stahlclips gesichert und in jeder Postion gegen Hochschieben verriegelt. schenker@storen.ch, www.storen.ch

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Der Lichtpunkt als Design- und Gestaltungselement.

Neu: die Quadratur des Kreises - quadratische Leuchte mit runder Montagebohrung für einfache und flexible Montagemöglichkeiten, perfekt abgestimmt auch auf Mosaikfliesen 22 x 22 mm.

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Bauen mit Holz In St. Gallen findet von 20. bis 22. März 2009 die 11. Immo-Messe Schweiz für Eigentum, Umwelt, Energie statt. Dabei wird dem Holz in seinen verschiedensten Formen eine Plattform geboten. So findet eine Fachtagung für Baufachleuchte statt unter dem Titel „Bauen mit Holz – ökologisch, energieeffizient, nachhaltig“, Ausserdem wird ein Bauherrenseminar „Holzbau – Design, Ästhetik und Komfort“ durchgeführt. Zusätzlich werden Stände zum Thema „Holzenergie“ und mit der Image-Kampagne Holz eingerichtet. Die Detailinformationen finden sich unter: www.immomesse.ch (allgemeine Informationen und Anmeldung für Bauherrenseminare) www.immomesse.ch/passivhaustage (Fachtagung Bauen mit Holz, 20. 3. 09) www.lingum.ch (alle Links zum Thema Holz) www.holzkettesg.ch (Sonderschau Holz)

AFG und Philippe Starck arbeiten zusammen Die AFG Arbonia-Forster-Holding AG aus Arbon hat mit Philippe Starck eine exklusive Zusammenarbeitsvereinbarung abgeschlossen. Der französische Star-Designer wird für die AFG vorerst exklusive Küchen gestalten. Die Philippe-Starck-Küchen werden das Sortiment der von AFG produzierten Küchen im Premiumbereich abrunden. Die ersten Modelle sollen im September 2009 an der deutschen Küchenmöbelmesse MOW vorgestellt werden. Hier abgebildet ist ein Modell aus der aktuellen Premiumküchenkollektion von AFG und stammt damit selbstredend noch nicht aus der Feder des französischen Tausendsassas. www.afg.ch

teo jakob stärkt Corporate identity Teo Jakob, das Schweizer Einrichtungshaus für exklusive und designorientierte Privat- und Geschäftskunden, richtet nicht nur top ein, sondern steht seinen Firmenkunden auch bei der Bildung respektive der Unterstützung der firmeneigenen Corporate Identity unterstützend zur Seite. Die hochqualifizierten Spezialisten aus dem Wohn-, Büro- und Objektbereich beraten fundiert über sämtliche Ausführungen, Farben, Grössen und Materialien sowie über die sachgerechte Pflege der gewählten Produkte. Bei der abgebildeten Referenz wurde kundenseitig eine Lösung gewünscht, welche gleichermassen den funktionalen wie auch den ästhetischen Bedürfnissen einer Kommunikationsagentur entspricht. www.teojakob.ch

Rheinblick in Eglisau An exklusiver Hanglage in Eglisau erstellt die Nussbaumer Bauunternehmung AG in Zusammenarbeit mit Hans Rutschmann Architekten AG aus Rafz zwölf lichtdurchflutete Terrassenwohnungen im Minergie-Standard. Die Wohnungen verfügen über einen wunderbarem Blick auf den Rhein und die Weinberge in der Umgebung. Die Fertigstellung ist auf Oktober 2010 geplant. www.nussbaumerbau.ch

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In neuem Licht iGuzzini zählt zu den führenden Herstellern von Leuchten in Europa. In Weinfelden hat ein neues Beleuchtungskonzept aus der renovierten katholischen Kirche ein wahres Bijou gemacht. Bewusst zurückhaltend, aber umso effektvoller werden nun Fassaden und Strukturen im Wechsel von warmem und kaltem Weiss beleuchtet, ohne dass zur farbigen Verglasung der Kirchenfenster ein Widerspruch entsteht. www.iguzzini.ch

Umfassendes Leuchtensortiment Die Firma Firalux Design AG bietet ein umfassendes Leuchtenprogramm an und stellt mit der Jonand Inc. (Schweiz), Baulmann Leuchten GmbH, Peill + Putzler GmbH (beide Deutschland) und Unilamp Inc. (Thailand) vier neue Exklusivvertretungen vor. Ausserdem wurde für den österreichischen Markt mit der Firma Planlicht GmbH & Co. KG (Österreich) eine enge Zusammenarbeit vereinbart. In der neuen Produktübersicht „Prime Selection“ präsentiert Firalux eine kleine Auswahl aus den jeweiligen Programmen der genannten Hersteller. Kataloge des gesamten Leuchtensortiments können jederzeit angefordert werden. www.firalux.ch

Kompetenzzentrum Büro Witzig The Office Company plant und gestaltet Arbeitsräume und Arbeitsplätze professionell und zukunftsorientiert mit einer eigenen Architektur- und Innenarchitekturabteilung. Projektleitend werden ganze Umbauten und Sanierungen von Büroräumen übernommen. Im markanten weissen Gebäude neben der Autobahn in Zürich-Altstetten hat die Witzig The Office Company jüngst eine grossflächige Ausstellung eröffnet. Unter einem Dach sind zukunftsweisende Büro- und Lichtlösungen vereint. Als Besucher bewegt man sich nicht in einer sterilen Ausstellung, sondern erlebt unterschiedliche Büro- und Lichtwelten in der praktischen Anwendung. www.witzig.ch

futuristisches Luxushotel für davos Die Intercontinental-Gruppe erhielt von der Gemeinde Davos die Baubewilligung für das Fünfsterneund Residenzhotel „Stilli Park“. Das Investitionsvolumen für den futuristischen Gebäudekomplex des Südtiroler Star-Designers und -Architekten Matteo Thun beträgt rund 150 Millionen Schweizer Franken. Da keine Einsprachen zum Bauprojekt vorliegen, kann nach nun erfolgter Baubewilligung und dem Abwarten der Winterpause mit den Bauarbeiten ab Mitte April begonnen werden. www.intercontinental-davos.ch

119


TICKER

MODULØR Service

2009 01

Hilton Manchester Setzt auf Axor Der 2006 fertiggestellte „Beetham Tower“ in Manchester ist mit seinen 169 Metern eines der höchsten Gebäude Englands und beherbergt das Hilton-ManchesterDeansgate-Hotel. Mithilfe der Londoner Innenarchitekten Jestico + Whiles verpasste die Hotelkette ihren 284 Zimmern und Suiten ein modernes Image und baute in den Nasszellen die Armaturen der Kollektion Axor Starck ein. Die von Stardesigner Philippe Starck entworfene Linie passt perfekt zum Konzept der Schlichtheit und des diskreten Luxus. www.hansgrohe.ch/axor, www.hilton.co.uk/manchesterdeansgate

CH-Museum für die Ingenieurbaukunst? Der SIA wünscht sich, so las man unlängst in der NZZ, ein Museum für die Ingenieurszunft. Denn diese Wissenschaft sei auch Kunst und trage mit einer Vielzahl von aussergewöhnlichen Hochbauten einen wesentlichen Anteil zum Image der Schweiz bei. Ingenieurskunst publikumswirksam inszeniert, so schloss der Artikel, stosse sicherlich auf reges Interesse. Dieser Meinung schliessen wir uns an, auch wenn es sich vorerst bloss um eine zugegebenermassen wunderbare Vision handelt. www.sia.ch

Telegramm Sawiris bremst

Yvonne Farrell / Grafton Architects, die

verzeichnet. Aufgrund des abrupten

ingenieur und Raumplaner übernimmt

In Andermatt werden vorerst nur zwei

Norwegian Opera & Ballet in Oslo von

Einbruchs in den meisten Anwender-

ab Mitte 2009 die Geschäfte und löst

oder drei der geplanten sechs Luxus-

Kjetil Trædal Thorsen, Tarald Lundevall,

segmenten im vierten Quartal verzich-

damit Eric Mosimann ab, der sich nach

hotels von Sawiris Tourismusprojekt

Craig Dykers / Snøhetta sowie die

tet der Verband auf eine Prognose für

über 13 Jahren im Einsatz für den SIA

realisiert. Man müsse realistisch sein,

Library, Senior Citizens’ Centre and

das laufende Jahr.

in den Ruhestand begibt. Der 55-jäh-

soll der ägyptische Investor verlautbart

City Block Core Zone im Sant Antoni’s

www.giesserei-verband.ch

rige Bächtold ist verheiratet und Vater

haben, denn die Verkäufe würden

District von Barcelona von Rafael

2009 unvermeidlich zurückgehen.

Aranda, Carme Pigem, Ramon Vilalta /

www.andermattresort.com

von drei Kindern. www.sia.ch

RCR Aranda Pigem Vilalta Arquitectes.

Dorma und BSW spannen zusammen

Im Mai 2009 wird bekannt gegeben,

Die Dorma Schweiz AG und BSW

wer den Preis gewonnen hat.

Security AG haben eine strategische

EKZ-Umwelt-Initiative ein voller erfolg

www.miesarch.com

Partnerschaft vereinbart, wonach BSW

Das im April 2008 im Rahmen der

ab sofort Produkte aus dem Bereich

EKZ-Umwelt-Initiative lancierte EKZ-

Dorma Sicherungstechnik (insbeson-

Umwelt-Förderprogramm ist ein voller

fünf Finalisten-Projekte bekannt ge-

Giessereiverband meldet abschwung

dere Fluchtwegsicherung, Schlosspro-

Erfolg. 1000 thermische Solaranlagen

geben. Dabei handelt es sich um das

Für 2008 verzeichnete die Schwei-

gramm sowie Türöffner) bezieht und

und 400 Heizungssanierungen mit

Multimodal Centre – Nice Tramway in

zer Gussindustrie einen leichten

vertreibt.

Erdsonden-Wärmepumpen sollten bis

Nizza von Marc Barani / Atelier Marc

Umsatzzuwachs von 3,8% gegenüber

www.bsw-security.ch, www.dorma.ch

ins Jahr 2011 gefördert werden. Das

Barani, die Zenith Music Hall in Strass-

dem Vorjahr. Im Bauwesen, wie im

burg von Massimiliano Fuksas, Doriana

Übrigen auch im Maschinenbau und

Fuksas / Massimiliano Fuksas Archi-

in der Elektrotechnik, wurden indes im

Neuer Generalsekretär für den SIA

tecture, die Universität Luigi Bocconi

dritten und vierten Quartal markante

Hans-Georg Bächtold wird neuer

in Mailand von Shelley McNamara,

Abschwünge von 15% und mehr

Generalsekretär des SIA. Der Forst-

Mies van der rohe award 2009 Die Europäische Kommission und die Mies-van-der-Rohe-Stiftung haben die

120

Förderziel für Erdsonden-Wärmepumpen ist bereits jetzt erreicht. www.ekz.ch/umwelt


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LITERATUR

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Vorbild in Kloten

Nachhaltig bauen

„Unique“ nennt sich heute, was vor 60 Jahren klein begonnen hat. Der Flughafen Zürich feiert sein Jubiläum mit einer vollständigen Chronologie in Form eines Bilderbogens und reich dokumentierten Lesebuches. Am 14. Juni 1948 startete das erste Flugzeug in Kloten, heute sind es rund 700 An- und Abflüge täglich. Dazwischen liegen Meilensteine der Aviatik – und eine interessante Baugeschichte. Blicke in zukünftige Pläne runden die Verkehrsgeschichte ab. mh

„zeno“ heisst eine auf ökologische Fragen fokussierte Fachzeitschrift aus Süddeutschland, die Bauherren und Planern Wissen, Methoden und Produkte zum zukunftsfähigen Bauen näher bringt. Das Themenspektrum ist bewusst interdisziplinär. Es reicht von energieoptimierter Architektur über Energiedesign, Green Buildings, Energiemanagement, Energieerzeugung, Gebäudebetrieb und Lifecycle-Betrachtungen bis hin zum Rückbau. Die SpecialInterest-Zeitschrift erscheint vier mal im Jahr im Münchner Callwey Verlag. pb

Joachim Bauer, Werner Loosli, Jörn Wagenbach, Flughafen Zürich 1948–2008, Zürich, AS Verlag, 2008 Leinen mit Schutzumschlag, 208 Seiten, ISBN 978-3-90911160-2, CHF 58.–

Neuzeitliche Nomaden Alle frühen Behausungen waren tragbar oder jederzeit erneuerbar. Denn die Menschen lebten als Nomaden und zogen mit den Jahreszeiten dorthin, wo die Lebensbedingungen zuträglicher waren. Die Rastlosigkeit der modernen Zeit wiederum findet in mobilen Strukturen ihren Ausdruck: Das Nomadic Museum von Shigeru Ban in New York aus Schiffscontainern wurde viel diskutiert, und Marc Fishers Konzertarchitekturen für die Tourneen der Rolling Stones und U2 waren Ereignisse im internationalen Feuilleton. Das Micro Compact Home von Richard Horden oder das Container Home Kit von LOT/EK sind Vorschläge für flexibles Wohnen. Auch in Extremsituationen wie in der Antarktis oder nach Naturkatastrophen werden mobile Strukturen eingesetzt. Der Ausstellungsbereich oder die Clubszene sind weitere typische Anwendungsbereiche für leichte, bewegliche Bauten. Das Buch „Mobile Architektur“ von Robert Kronenburg ist eine kenntnisreiche Beispielsammlung zur portablen Architektur. Und eine stimulierende Lektüre für rastlose Zeitgenossen und neuzeitliche Nomaden. mh Robert Kronenburg, Mobile Architektur. Entwurf und Technologie, Basel, Birkhäuser Verlag, 2008 Klappenbroschüre, 160 Seiten, ISBN-13 978-3-7643-8322-0, CHF 64.90

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www.zeno-online.de

2009 01

Bauen in Beton 08/09 Was wäre das Bauen ohne Beton? Seiner ästhetischen und konstruktiven Vorteile wegen ist der Baustoff aus der modernen Architektur nicht mehr wegzudenken. Alle zwei Jahre dokumentiert die Betonindustrie ihre Bedeutung mit einer gratis erhältlichen Publikation. Die aktuelle Ausgabe von Bauen in Beton präsentiert einmal mehr eine Reihe bemerkenswerter Bauten aus ganz Europa, für die Beton in unterschiedlichster Art eingesetzt wurde. Acht ausgewählte zeitgenössische Gebäude aus sieben Ländern verdeutlichen exemplarisch, was die Betonfabrikanten aus der Schweiz, Belgien und den Niederlanden als vorbildliche Verwendung ihrer Produkte ansehen. Die Schweiz ist vertreten durch das Berufsbildungszentrum Baden von Burkhard Meyer Architekten sowie durch ein Wohnhaus im Chamoson von Laurent Savioz, beides ebenso radikale wie überzeugende Bauten. Die Publikation „Bauen in Beton“, die in sechs Sprachen erscheint, ist sorgfältig fotografiert, gestaltet und redigiert und kann wie erwähnt kostenlos bestellt werden. mh www.betonsuisse.ch


KRITIK

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2009 01

Hohe Häuser tief ergründet

Mehr merkwürdige Räumlinge Es ist wie bei Kino-Kassenschlagern: Nach dem grossen Erfolg des gleichnamigen ersten Bandes kommt jetzt die Fortsetzung in die Buchhandlungen. Unter dem vagen Buchtitel „Spacecraft 2“ versammeln dieselben Autoren, Lukas Feireiss und Robert Klanten, wiederum eine Fülle an Beispielen besonderer räumlicher Konzepte. Zwischen den stabilen Hardcover-Buchdeckeln erwartet den Leser eine Flut an architektonischen Gebilden, die sich nicht so einfach in Worte fassen lassen. Das Interesse richtet sich auf experimentelle Raumstrukturen, von denen eine hohe Bildhaftigkeit ausgeht: Atelier- oder Ferienhäuser, Ausstellungspavillons und Kunstinstallationen, aber auch ein Schwimmbad, eine Baumhütte oder eine Kiosk. Gemeinsam ist ihnen die spielerische, unkonventionelle Gestaltung von Raum. Kapitelweise in einen losen Zusammenhang gestellt, müssen die Gedanken hinter den Projekten zwischen den Zeilen gelesen werden: Konzepte des Flexiblen, der Reiz des Improvisierten, das Spiel mit dem Vergänglichen. Es ist ein Bilderbuch mit sehr kurzen (englischen) Kommentartexten, das eine inspirierende Entdeckungsreise zu aktuellen, hippen, aber auch renommierten Raumideen offeriert. Einmal mehr gelingt damit dem 1995 gegründeten Gestalten-Verlag, der eine Vielzahl von Titeln zu weltweiten kulturellen Trends führt, ein visuelles Feuerwerk. mh Buch Spacecraft 2. More Fleeting Architecture and Hideouts, hrsg. von Robert Klanten, Lukas Feireiss, Berlin, Gestalten Verlag, 2009 Hardcover, 208 Seiten, Englisch, ISBN 978-3-89955-233-1, CHF 85.– www.gestalten.com

Madelon Vriesendorps künstlerisches Werk wird im Text am Eingang als „Spielzeug-Surrealismus“ bezeichnet – die Kombination dieser zwei Begriffe bezeichnet bereits die Stärken und Schwierigkeiten der Ausstellung. Einerseits gibt es viel Leichtigkeit und Humor in der unendlichen Neugierde der Künstlerin für die Kuriositäten des Alltags, andererseits sind es ihre Koppelungen von Objekten und Hochhäusern mit emotionalen, sexuellen und romantischen Abgründen, die die Kunst ausmachen. Neben der Malerei beinhaltet die Retrospektive auch die Verschiebung einer riesigen, privaten Sammlung von Postkarten, Figuren und Objekten ins Museum. Ob das Arrangement als Kabinett das Richtige war? Ansatzweise wurde das Informelle auf Tischen und mit Holzgestellen erprobt, durch die Abgrenzung mit Acrylglas aber sofort wieder in eine sterile Ordnung gebracht. Ein viel unkonventionellerer Ansatz wäre denkbar gewesen, wie etwa die Ausstellungsinszenierungen der Architektin Lina Bo Bardi (die im Buch auch mehrfach erwähnt wird) der 1970er-Jahre, die sich nicht scheute, den Boden mit Laub zu bedecken und Objekte des Alltags auch ohne die museale Nobilitierung der Vitrine zu zeigen. Im Buch zur Ausstellung beleuchten Gespräche und Interviews die frühe Zusammenarbeit mit Rem Koolhaas und die Entwicklung während der letzten 40 Jahre. Die Reise nach Basel lohnt sich vor allem, um den Film „Flagrant Délit“ von 1979 zu sehen: Hier ist die ganze Geschichte von der Liebesaffäre bis zur Apokalypse und Menschwerdung der Wolkenkratzer, die auch auf dem ersten Cover von „Delirious New York“ zu sehen waren, mitzuerleben. Sabine von Fischer Ausstellung Die Welt der Madelon Vriesendorp 1967 bis heute, kuratiert von Shumon Basar und Stephan Trüby, mit Katalog, im Schweizerischen Architekturmuseum, Basel, bis 14. Juni 2009 www.sam-basel.org

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ORTSBILD Gemeinde Wiedlisbach, Amtsbezirk Wangen, Kanton Bern

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2009 01

‰‰ Lagequalitäten ‰‰‰ räumliche qualitäten ‰‰‰ Architekturhistorische qualitäten dorf von nationaler bedeutung im Isos

CH-4537 Wiedlisbach/BE Gebiet, Baugruppe (G, B) Umgebung (U-Zo, U-Ri) Einzelelement (E) Hinweis Störfaktor

Ortsteile und ihre bedeutung im isos (Auszug) 1

Mittelalterstädtchen auf rechteckigem Grundriss, frohburgische Gründung, 1. H. 13. Jh.

in der Substanz zu erhalten

2

Östliche Vorstadt mit Geschäfts-, Gewerbe- und Wohnbauten, v. a. 20. Jh.

im Charakter zu erhalten

3

Westliche Vorstadt mit Geschäfts- und Wohnbauten, 19./20. Jh.

in der Struktur zu erhalten

4

Wohnquartier am Hang, u. a. ehem. Taunerhäuser, 19./20. Jh.

in der Struktur zu erhalten

0.1, 0.2

Kleines Bahnhofquartier aus Bauzeit der Bahn, 20. Jh., Badgässli, 19. Jh.

in der Substanz zu erhalten

Grabenbereich, Wiesen, Neuquartier, Nahbereich mit Friedhof, Schulareal, EFH-Bereich am Hang, Wiesenhang

in der Beschaffenheit als Kulturland oder Freifläche zu erhalten

I, II, III, IV, VI, VII

124

www.wiedlisbach.ch Bauern- und Ackerbürgerstädtchen, westlichste der frohburgischen Stadtgründungen. Einzige bernische Kleinstadt ohne Kirche. Enger Gassenraum an der alten Hauptstrasse Solothurn– Olten, in sich geschlossenes weiträumiges Hinterstädtchen. Gärten als Trenngürtel zu Neuquartieren. www.isos.ch

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TERMINE

MODULØR Service

2009 01

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wien Bogdan bogdanovic

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Accademia di Architettura

Der verdammte Baumeister

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No discipline

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Retrospektive im Centre Pompidou

Rio de Janeiro / Milano – Torino / Los

Place Georges Pompidou

Angeles, 1956 – 1969

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Kunsthaus Zürich, Heimplatz 1

Messe für Bauen, Wohnen, Garten und

bis 16.3.09

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bis 3.5.09

www.bauen-wohnen.ch

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bis 11.04.09

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Good design, good business

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Geigy 1940–1970

bis 30.6.09

Museum für Gestaltung, Galerie

Lois Welzenbacher Platz 1

Frankfurt las vegas studio

16. bis 19.4.09

Ausstellungsstr. 60

Bilder aus dem Archiv von Robert

Ausschreibungen Frankfurt design plus material vision

Venturi und Denise Scott Brown

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www.museum-gestaltung.ch

Deutsches Architekturmuseum DAM,

München 1972

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www.dam-online.de

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Der im April 2008 erstmals in Luzern verliehene „Award für Marketing + Architektur“ ehrt herausragende Corporate Architecture und

- EM2N, Daniel Niggli, Mathias Müller, Zürich (2.4.09) - Alejandro Aravena, Elemental, Chile

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(23.4.09 in engl. Sprache)

triedesign sowie Ingenieurswissen-

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- Lacaton + Anne Vassal, Paris

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Weltleitmesse; Erlebniswelt Bad,

bereich. Informationen zum Watt d‘Or

Flagship Store in Zürich. Die Aus-

Gebäude-, Energie-, Klimatechnik,

und früheren Gewinnern finden Sie

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IMPRESSUM / VORSCHAU

MODULØR Service

IMPRESSUM

vorschau

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MODULØR #2 2009 bauen total

Verlagsleitung Philipp Bitzer (pb), philipp.bitzer@bollverlag.ch head of sales Thomas Walliser, thomas.walliser@modulor.ch verkauf@modulor.ch Redaktion Michael Hanak (Chefredakteur, mh), michael.hanak@modulor.ch Gerald Brandstätter (gb), gerald.brandstaetter@modulor.ch Anca Ungureanu (au), anca.ungureanu@modulor.ch redaktion@modulor.ch Art Direction Moritz Ulrich, moritz.ulrich@modulor.ch Layout Le-Wan Tran (Praktikantin), le-wan.tran@modulor.ch Fotografie Gina Folly, gina.folly@bollverlag.ch Freie Mitarbeit Autoren: Dr. Daniel Thaler, Andreas F. Vögeli, Sabine von Fischer, Dr. Thomas Wetzel; Fotografen: Roland Halbe, Dominique Marc Wehrli Druck AVD Goldach, Sulzstrasse 10, 9403 Goldach Tel. 071 844 94 44, Fax 071 844 95 55 Preise Jahresabonnement (6 Ausgaben) CHF 69.– (Ausland zzgl. Portokosten); Einzelheft CHF 14.– ISSN 1662-7741 erscheint am 24. April 2009 Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, auch auszugsweise, ist nur mit Zustimmung der Redaktion und mit Quellenangabe gestattet. Namentlich oder mit Initialen gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion oder des Herausgebers wieder. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Bilder und Datenträger aller Art übernimmt der Verlag keine Haftung.

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© Zeljko Imhoff-Gataric/Allreal

2009 01


Fassaden

Holz/Metall-Systeme

Fenster und Türen

Briefkästen und Fertigteile

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Beratung und Service

Information Science Lab ETH Zürich: Nachhaltige Hülle für Hightech-Gebäude. Das neue Information Science Lab der ETH Zürich (ETH HIT) wurde ganz im Sinne einer ressourcenschonenden und nachhaltigen Bauweise erstellt. Für die Gebäudehülle kommen Glas und Aluminium sowie Blendschotten aus Travertin zum Einsatz. Die Fassade aus 517 Elementen mit aussenlaufenden Aluminium-Schiebefenstern wurde grösstenteils im Werk vorgefertigt. Das Gebäude erfüllt sämtliche Anforderungen des Minergie-Standards. Schweizer macht mehr aus Fassaden! Lassen Sie sich von uns beraten. Objekt: ETH HIT Information Science Lab Konstruktion: Vollisoliertes Aluminium-Verbundsystem (ausgeführt als Horizontal-Schiebeflügel, aussenlaufend) Bauherr: Eidgenössische Technische Hochschule Zürich Generalunternehmer: Implenia Generalunternehmung AG, Dietlikon Architekt: Baumschlager + Eberle GmbH, Lochau (A) Fassadenplaner: Neuschwander & Morf AG, Basel Profilsystem: Jansen AG, Oberriet Fassade: Ernst Schweizer AG, Metallbau, Hedingen, Telefon 044 763 61 11, Telefax 044 763 61 19, www.schweizer-metallbau.ch

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