WBGU Sondergutachten: Entwicklung und Gerechtigkeit durch Transformation

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3  Nachhaltigkeitstransformation in den G20-Staaten voranbringen – Reformperspektiven

CO2-Emissionen [Gt CO2 /Jahr]

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Überfällige Maßnahmen

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HerkulesAnstrengungen

Strategische Durchbrüche

Fossile Energieträger

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Nachsteuern und Verstärken 0 1950

1960

1970

1980

1990

2000 Jahr

2010

2020 2016

2030

2040

2050

Abbildung 3.2-3 Klimaschutzfahrplan für eine stufenweise dekadische Dekarbonisierung. Der gezeigte Emissionsverlauf basiert auf dem ­ Jürgen-Schmid-Szenario (Kasten 3.2‑1). Die blauen Kästen kennzeichnen dekadische Schritte bis jeweils 2020, 2030, 2040 und 2050, die zu einer Dekarbonisierung bis Mitte des Jahrhunderts führen sollen. Quelle: WBGU, auf der Basis von Rockström et al., im Druck; Sterner und Bauer, 2016

Kosten zunehmender Ungleichheit erreicht werden. Der WBGU plädiert dafür, dass trotz der eher technischen Natur der im Klimaschutzfahrplan beschriebenen Lösungsansätze im Diskurs über Handlungsoptionen zur Einhaltung der Klimaschutzziele eine systemische Sicht eingenommen wird und in umfassender Weise nicht nur die Wirkungen auf das Klimasystem, sondern auch ökologische, wirtschaftliche, politische und sozio-kulturelle Risiken und Nebenwirkungen betrachtet werden. Vorwiegend technische Lösungen bzw. eine vorwiegend technische Perspektive liefen ansonsten Gefahr, ein ganzes Spektrum möglicher Chancen sowie negativer Folgen und Risiken zu übersehen und Pfadabhängigkeiten zu schaffen, die irreversibel sind.

3.3 Transformative Staatsfonds für eine nachhaltige Zukunft

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Zur Erreichung der SDGs, der Ziele des Übereinkommens von Paris und zur Umsetzung des vorgeschlagenen Klimaschutzfahrplans (Kap. 3.2), sind strukturelle Veränderungen und neue leistungsfähige Politikinstrumente erforderlich. Der WBGU schlägt den G20-Staaten dazu die Einrichtung von „Zukunftsfonds“ vor, welche ­nationale, transformative Staatsfonds sind, die durch eine Nachhaltigkeitsabgabe finanziert werden sollten. Diese Abgabe sollte sich aus einer progressiven Nachlasssteuer sowie CO2-Steuern und Erlösen aus dem Emissionshandel zusammensetzen. Die Zukunftsfonds verwalten im Auftrag des jeweiligen Staates Gelder und investieren an den Finanzmärkten in Schlüsselindustrien für die Transformation, um diese zu beschleunigen und die

„CO2-Abhängigkeit“ zu überwinden. Gleichzeitig soll die Dividende aus dem Zukunftsfonds eingesetzt werden, um eine sozial- und strukturpolitische F ­ lankierung der Transformation hin zu einem nachhaltigen Wirtschaftsund Gesellschaftssystem zu unterstützen. Für die G20-Staaten eröffnen sich mit dem Aufbau von Zukunftsfonds neue staatliche Handlungsspielräume: Sie können zum einen verstärkt als Investoren auf den internationalen Finanzmärkten auftreten und haben somit die Möglichkeit, durch eine Ausrichtung der Anlagen an strategischen und langfristigen Nachhaltigkeits- und Klimaschutzzielen, wie z.  B. der 2  °C-Leitplanke, und der verstärkten Investition in damit verbundenen Schlüsselindustrien der Transformation (z.  B. Speichertechnologien, Elektromobilität oder klimafreundliche Baustoffe) zur Beschleunigung des nationalen und globalen Transformationsprozesses beizutragen. Zum anderen können die Eigentumsrechte, die sich aus den gehaltenen Anteilen ergeben, genutzt werden, um Nachhaltigkeitsaspekte bei Unternehmensentscheidungen stärker zu berücksichtigen. Staatsfonds bieten u.  a. die Möglichkeit, dort tätig zu werden, wo sich private Investoren aufgrund der kurzfristigeren Gewinnerwartungshorizonte und Anreizstrukturen des Finanzsystems bislang zurückhalten. Die Anlagestrategie der transformativen Zukunftsfonds sollte dementsprechend vor allem auf die Stärkung von Langfristfinanzierungen und die Erzielung langfristiger Gewinne ausgerichtet sein. Die Lenkungswirkung, die die G20-Staaten mit der Einrichtung von Zukunftsfonds auf internationale ­Kapitalströme ausüben (Element  1 in Abb. 3.3-1) steigt mit dem Fondsvolumen, das in der nächsten Dekade kontinuierlich aufgebaut werden sollte. Um bereits wäh-


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