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DAS KLEINGEDRUCKTE

Der hier monatlich versucht, euch mit dem KLEINGEDRUCKTEN ein wenig aufzuheitern, ist selber leidenschaftlicher Radfahrer. (Die dummen Witze mit nach oben buckeln und nach unten treten könnt ihr jetzt lassen.) Das Radfahren habe ich mir angewöhnt, als wir vom Dorf in die Stadt gezogen waren und nicht mehr für jeden Weg das Auto angeworfen werden musste. Dort, wo wir bis dahin gewohnt hatten, lag der nächstgelegene Bäckerladen ungefähr sechs Kilometer entfernt; inklusive einiger nicht unerheblicher Anstiege sowie des eigentlichen Einkaufs hätte die Nutzung des Rades zum Bäcker das samstagmorgendliche Frühstück mit Sicherheit um mindestens eine Stunde nach hinten verschoben, was die Nutzung des Autos aus meiner Sicht rechtfertigte. Der Umzug in die Stadt legte den Bäcker sozusagen in sogar fußläufige Entfernung; trotzdem fahre ich relativ regelmäßig mit dem Rad – ja, bei richtigem Sauwetter lasse ich den Drahtesel dann doch stehen, aber Kälte oder kleine Hügel stören mich eher nicht.

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Da ich, wie eben erwähnt, auch mit dem Auto fahre, habe ich den Vorteil, beide Perspektiven – also die mit der Lenkstange in den Händen und die mit dem Lenkrad in den gleichen, zu bewerten. Und was bei dieser Bewertung herauskommt, ist teilweise hanebüchen. Widmen wir uns als erstes also der Autofahrersicht. Als Beispiel bemühen wir mal den seitlichen Abstand, den man einhalten soll, wenn man mit dem Auto einen Radfahrer überholen will. Die Vorschrift spricht ja von 1,5 Metern. Wow, 1,5 Meter! Bei nicht ganz so breiten Straßen kommt man da ganz unweigerlich in die Gegenfahrspur, die ja aber – das wissen wir natürlich – im Regelfall dem Gegenverkehr vorbehalten ist. Und dem wiederum ist mein Überholwunsch relativ (nein, falsch, besser ist absolut) schnuppe. Nun kann man davon ausgehen, dass ein durchschnittlich trainierter Radfahrer so um die 20 km/h fährt. Bis auf ein paar Ausnahmen gelten aber auf Stadtstraßen 50 km/h als erlaubte Höchstgeschwindigkeit. Es gibt also eine nicht unerhebliche Differenz zwischen beiden Geschwindigkeiten. Nun gibt es ganz pauschal betrachtet zwei grundlegende Möglichkeiten, dieses Dilemma aufzulösen. Möglichkeit Nummer eins besteht darin, als Autofahrer brav hinter dem zuckelnden Rad herzufahren und doch auf eine Lücke im Gegenverkehr zu warten, die das Überholen mit dem gebotenen seitlichen Abstand ermöglicht. Das hat natürlich zur Folge, dass man auch alle hinter einem herfahrenden Gefährte auf 20 km/h (in Worten: zwanzig) abbremst. Möglichkeit Nummer zwei besteht darin, eine irgendwie geartete günstige Gelegenheit abzupassen, wie man doch an dem Radfahrer vorbeischnippeln kann, ohne ihn in Gefahr zu bringen. Ich weiß, dass das eigentlich keine Möglichkeit darstellt, denn es ist ja im Zweifelsfall nicht erlaubt, mit geringerem Abstand zu überholen. Ihr müsst deshalb wissen, dass das wirklich nur eine VÖLLIG THEORETISCHE MÖGLICHKEIT darstellt. Widmen wir uns nun aber gern auch dem gleichen Vorgang aus der Sicht des Wie schwer Thema Radlers. »Oh, schiet«, denkt der, es sein kann, die geltenden Lorem Ipsum»ich fahre Regeln nicht ja schon so weit wie mögzu verletzen lich rechts.« Da der gute Mann (respektive Frau und so weiter) nämlich auch Auto fährt (wie in meinem Beispiel) merkt er natürlich, dass sich hinter ihm eine nicht unbeträchtlich lange Schlange gebildet hat, von der er jetzt der Kolonnenführer ist, mit 20 km/h (nochmals in Worten: zwanzig). Und schneller treten gibt irgendwie die Pumpe nicht her. Auch hier gibt es zwei Alternativen. Erstens lässt man sich einfach nicht stören, was mir so leider noch nie gelungen ist. Und die zweite Alternative? Man schnippt mal schnell auf den Fußweg, da kommt ja gerade niemand. Ist zwar verboten, aber … AUCH NUR VÖLLIG THEORETISCH! Man sieht, die regelkonforme Beteiligung am Straßenverkehr birgt für Verkehrsteilnehmer aller Hubraum- und Schadstoffklassen teilweise kaum zu überwindende Hürden.

In diesem Sinne lautet mein heutiger Gruß: gute Fahrt für alle auf unseren Straßen,

euer

Stefan Tschök

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