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Die wichtigste Säule Ihrer beruflichen Vorsorge

Früher kam er per Post – heute kündigt er sich oft nur noch per E-Mail an: der Pensionskassenausweis. Wer sich die Mühe macht, ihn herunterzuladen, der sieht vor allem viele Zahlen. Einige haben sich zum Vorjahr verändert, andere nicht. Da es sich bei diesen Zahlen um nichts weniger als die wichtigste Säule Ihrer Vorsorge handelt, lohnt sich ein genauerer Blick. Wir beantworten drei Fragen dazu.

Welche Informationen auf dem Pensionskassenausweis sind relevant?

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Zum Beispiel sehen Sie Ihre mögliche Altersrente, also wie viel monatliches Rentengeld Sie aus Ihrer Pensionskasse erhalten werden. Ausserdem sehen Sie auf dem Papier Ihr aktuelles Alterskapital, folglich den Betrag, den Sie bisher bei Ihrer Pensionskasse angespart haben. Und ebenso wichtig: Der Ausweis zeigt Ihnen das errechnete Alterskapital bei Pensionierung, also jenen Betrag, den Sie erhalten, wenn Sie das gesamte Kapital im Pensionsalter beziehen möchten. Aber Achtung: Bei den Beträgen zum Zeitpunkt der Pensionierung handelt es sich um Hochrechnungen, die davon ausgehen, dass Sie bis zu Ihrer Pensionierung arbeiten und dabei denselben Lohn beziehen. Die Hochrechnungen gehen jedoch davon aus, dass sich die Annahmen des Vorsorgeplanes der Pensionskasse (Verzinsung, Umwandlungssatz etc.) sowie die Gesetze und Verordnungen in der beruflichen Vorsorge nicht ändern. Sie können sich also nicht zu 100 Prozent darauf verlassen, dass die Beträge auf dem Ausweis bei Ihrer Pensionierung tatsächlich noch dieselben sind.

Kann ich und soll ich Kapital aus der Pensionskasse für Wohneigentum vorbeziehen?

Der maximal mögliche Vorbezug entspricht in der Regel dem aktuellen Altersguthaben auf Ihrem PK-Ausweis. Er ist als Altersguthaben, Austritts- oder Freizügigkeitsleistung im Ausweis aufgeführt. Vorbezüge von Pensionskassengeldern sind in einem bestimmten Rahmen zwar möglich, aber bei einem Vorbezug ändern sich, neben der Reduktion der Altersrenten, allenfalls auch Ihre versicherten Leistungen im Todesfall oder bei Erwerbsunfähigkeit. Ebenfalls können Sie ab Alter 50 nur noch die Hälfte des Alterskapitals oder den Betrag, den Sie mit 50 Jahren auf dem Konto hatten, beziehen. Und nicht vergessen: Für den Vorbezug werden einmalige Steuern fällig.

Immer wieder lese ich von Lücken in der Pensionskasse – insbesondere bei Teilzeitarbeitenden oder nach einem Erwerbsunterbruch. Lohnt es sich, diese Lücke zu schliessen und wieviel kann ich einzahlen?

Bank Linth LLB AG

Geschäftsstelle Rapperswil Untere Bahnhofstrasse 11, Postfach, 8640 Rapperswil Telefon 0844 11 44 11

Ö ffnungszeiten: Montag – Freitag 8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr

Das kann sich, muss sich aber nicht lohnen! Obwohl eine Einzahlung in den meisten Fällen steuerlich abzugsfähig ist, hängt das Beantworten dieser Frage von vielen individuellen Faktoren ab – wenn Sie noch nicht lange im Berufsleben stehen oder nur Teilzeit arbeiten, machen andere Formen der Vorsorge oft mehr Sinn. Es hängt auch davon ab, wie Sie Ihre Vorsorge (Stichwort: dritte Säule) organisiert haben und wie Ihr Kapitalbedarf aussieht. Wieviel Sie einzahlen können, erfahren Sie auf Ihrem PK-Ausweis, bei der online Abfrage Ihres Altersguthabens oder auf Anfrage beim Team Ihrer Pensionskasse.

Ab wann kann ich mein Alterskapital beziehen und was muss ich beachten?

Ab wann und wie Sie Ihr Alterskapital beziehen können, steht detailliert im Pensionskassenreglement. Falls Sie beabsichtigen, Ihr Altersguthaben in Kapitalform zu beziehen, dürfen Sie drei Jahre vor der Pensionierung keine Einkäufe in die Pensionskasse mehr tätigen. Ansonsten wird der Steuervorteil des Einkaufs rückgängig gemacht (Ausnahme: ein Einkauf bei Scheidung). Dieser Entscheid will wohl überlegt sein und kann im Grunde nur auf Basis einer sorgfältigen Finanzplanung mit einer Gesamtsicht auf Ihre individuelle Situation gefällt werden.

Sie sehen: Das sorgfältige Studieren des PK-Ausweises kann sehr informativ sein – immerhin handelt es sich dabei bei vielen Schweizerinnen und Schweizern um das grösste finanzielle Vermögen, über das sie jemals verfügen.

Für weitere Fragen sind wir gerne für Sie da – und beraten Sie, auch wenn es darum geht, wie Sie Ihr Altersguthaben aufstocken können.