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Rentenerhöhungen in Italien

Ende Dezember hat der Gesetzgeber den Mechanismus der automatischen Anpassung von Rentenzahlungen für den Zeitraum 2023-2024 überarbeitet. Für Renten, die gleich oder weniger als das Vierfache des Mindestbetrags (2.101,52 Euro brutto pro Monat im Dezember 2022) betragen, wurde die Anpassung gemäß der 100-prozentigen Erhöhung des Verbraucherpreisindex ab dem 1. Januar 2023 durch das NISF/INPS vorgenommen, was zu einer Erhöhung der Renten um 7,3 Prozent führte.

Ab dem 1. März 2023 werden auch Zahlungen, die über dem Vierfachen des

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NISF/INPS Mindestbetrags liegen, wie folgt angepasst:

• um 85 Prozent für Rentenzahlungen insgesamt gleich oder weniger als das Fünffache des NISF/INPS Mindestbetrags, was zu einer Erhöhung von 6,205 Prozent führt;

• um 53 Prozent für Rentenzahlungen insgesamt über dem Fünffachen, aber gleich oder weniger als das Sechsfache des NISF/INPS Mindestbetrags, was zu einer Erhöhung von 3,869 Prozent führt;

• um 47 Prozent für Rentenzahlungen insgesamt über dem Sechsfachen, aber gleich oder weniger als das Achtfache des NISF/INPS Mindestbetrags, was zu einer Erhöhung von 3,431 Prozent führt;

• um 37 Prozent für Rentenzahlungen insgesamt über dem Achtfachen, aber gleich oder weniger als das Zehnfache des NISF/INPS Mindestbetrags, was zu einer Erhöhung von 2,701 Prozent führt;

• um 32 Prozent für Rentenzahlungen insgesamt über dem Zehnfachen des NISF/INPS Mindestbetrags, was zu einer Erhöhung von 2,336 Prozent führt.