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HUSQVARNA’S ERSTE AKKURÜTTELPLATTE

► Sicherheitsabstände quer und längs zur Verkehrsrichtung sowie

► Mindestbreiten für Arbeitsplätze bzw. Verkehrswege auf Straßenbaustellen fest.

Die genannten Maße (in Meter) unterscheiden sich, je nachdem ob es sich um Baumaßnahmen längerer oder kürzerer Dauer handelt. Die Begriffe Sicherheitsabstand (SQ ) und Mindestbreite (BM) erklärt Abbildung 1.

Sicherheitsabstand (SQ) und Mindestbreite (BM) für Beschäftigte auf Straßenbaustellen (Quelle: Mtisc).

› Fortsetzung Artikel „Sicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum“

Sicherheitsabstände (SQ) für Arbeiten kürzerer Dauer, weitere Anwendungen siehe ASR A5.2.

Außerdem zeigt die oben stehende Tabelle beispielhaft den jeweiligen Sicherheitsabstand (quer) in Abhängigkeit der Baustellensicherung (Leitbake, Leitkegel usw.) und der zulässigen Höchstgeschwindigkeit des vorbeifließenden Verkehrs. Mit zunehmender Geschwindigkeit steigt das allgemeine Unfallrisiko, daher wächst mit ihr auch der erforderliche Sicherheitsabstand (SQ) an.

Merke: Aus Gründen der Unfallverhütung dürfen sich im Bereich des seitlichen Sicherheitsabstands (außer zum Auf- und Abbau von Verkehrseinrichtungen) keine Arbeitsplätze oder Verkehrswege befinden.

Neben dem genannten Sicherheitsabstand ist vom bauausführenden Unternehmen außerdem der erforderliche Platzbedarf für Arbeitsplätze und Verkehrswege zu ermitteln und zu gewährleisten. Dabei ist insbesondere der jeweilige Platzbedarf zu berücksichtigen für:

► die freien Bewegungsflächen für Beschäftigte unter Beachtung der Körpermaße und der geplanten Tätigkeiten,

► ein durch das Arbeitsverfahren bedingtes Hinauslehnen aus Führerund Bedienständen von Fahrzeugen und Maschinen,

► das Steuern von Maschinen im Mitgängerbetrieb,

► Arbeits- und Schwenkbereiche von Arbeitsmitteln,

► Aufstell- und Lagerflächen für Arbeitsmittel oder Material,

► Sicherheitsabstände für die Stabilität von Baugruben und Gräben.

Für Verkehrswege von Personen sowie für reine Kontroll-, Steuer- und Bedientätigkeiten von Maschinen ist ein Platzbedarf von BM = 0,8 Meter zu gewährleisten. Das gilt auch für Arbeiten von Maschinen im Mitgängerbetrieb (siehe Abbildung 2). Beim Steuern von Baumaschinen mit Führerhaus oder selbstfahrenden Arbeitsgeräten beträgt der Platzbedarf für Personen BM = 0,4 Meter. Dieser Abstand berücksichtigt den Umstand, dass ein Hinauslehnen des Bedieners aus der Maschine – beispielsweise zum Beobachten des Fahrweges oder der Umgebung – nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. hierzu Abbildung 3).

Absperrgeräte für die Absicherung von Baustellen

Zur Absicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum können

► retro-reflektierende Verkehrszeichen,

► Absperrschranken, Absperrschrankengitter,

► Leitbaken, Warnbaken, Leitplanken,

► Leitkegel und

► fahrbare Absperrtafeln zum Einsatz kommen. Sie werden bei Bedarf zusätzlich ergänzt durch Lichtsignalanlagen, Warnleuchten und / oder Warnposten.

Obwohl die Pflicht zur Absicherung der Baustelle beim bauausführenden Unternehmer liegt, kann dieser die Abwicklung der Baustellensicherung an Firmen übertragen, die sich hierauf spezialisiert haben. Dies ist oft der Fall, wenn umfangreiche und aufwendige Arbeitsstellen eingerichtet werden müssen oder die erforderlichen Absperrgeräte selbst nicht zur Verfügung stehen. Warnposten besitzen die Aufgabe, Beschäftigte auf der Baustelle sowie Dritte auf die Gefahrenstelle aufmerksam zu machen, ohne jedoch Verkehrsregelungen vorzunehmen.

Die Fahrzeugkonturen von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen sind mit reflektierenden Warnmarkierungen zu versehen. Maschinenkennleuchten für gelbes Blinklicht sind – sofern vorhanden – bei Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum einzuschalten. Bei Tätigkeiten längerer Dauer muss der in der verkehrsrechtlichen Anordnung namentlich genannte Verantwortliche oder dessen Beauftragter die Arbeitsstelle mindestens zweimal arbeitstäglich kontrollieren,

► bei Tagesanbruch und ► nach Eintritt der Dunkelheit.

An arbeitsfreien Tagen ist die Baustelle mindestens einmal je Schicht zu kontrollieren. Durch Unwetter oder Sturm darf die Baustellensicherheit nicht beeinträchtigt werden, hier sind anlassbezogene Kontrollen zu organisieren und auszuführen. Verkehrstechnische Kontrollen sind ausnahmslos zu dokumentieren. Die hierfür erforderliche Fachkunde für verantwortliche Beschäftigte zur Verkehrssicherung von Baustellen gemäß MVAS (Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen von Straßen) kann in speziellen Fachseminaren erworben werden. Berufsgenossenschaften und andere Ausbildungsträger bieten derartige Seminare ganzjährig im gesamten Bundesgebiet an.