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Massnahmen gegen Gewalt an Frauen ausgebaut

Umsetzung der «Istanbul-Konvention» im Kanton Baselland

Gewalt stoppen, Opfer schützen, Tatpersonen belangen – diese Ziele verfolgt der Kanton Basel-Landschaft, wenn es um häusliche Gewalt geht Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die IstanbulKonvention (IK), ist dafür ein zusätzliches Instrument Der Regierungsrat hat vom ersten Umsetzungsbericht im Kanton Basel-Landschaft Kenntnis genommen

Der Bericht zeigt dass die Umsetzung der Massnahmen auf sehr gutem Weg ist: Die Schutzplätze für gewaltbetroffene Frauen und Kinder wurden bedarfsgerecht erhöht Die Lücke in der Arbeit mit gewaltausübenden Personen wurde geschlossen Zur Sensibilisierung für die Situation der betroffenen Kinder als Zeugen häuslicher Gewalt wurden wichtige Erkenntnisse gewonnen, Fachpersonen zur Verfügung gestellt und die schulische Prävention zu Gleichstellung, gewaltfreier Konfliktlösung und geschlechtsspezifischer Gewalt wurde intensiviert

55a StGB eine zusätzliche Möglichkeit, Tatpersonen bei häuslicher Gewalt im Rahmen einer Verfahrenssistierung zum Besuch eines Lernprogramms zu verpflichten Als Massnahme wurden die Plätze im Gruppenangebot für Täter erhöht und mit den neuen Einzelprogrammen für gewaltausübende Frauen und gewaltausübende Fremdsprachige konnte die Lücke in der Arbeit mit Tatpersonen geschlossen werden Durch die neuen Angebote erhöhten sich die Zuweisungen aus BL im Jahr 2021 um 16 Prozent

Unterstützung mitbetroffener Kinder erarbeitet Ein Projektteam von Studierenden der FHNW erarbeitete mit Interviews mit Expertinnen und Experten Good-Practice-Beispiele für die psychosoziale Unterstützung von Kindern als Zeugen häuslicher Gewalt Eine entsprechende Handreichung wurde erarbeitet, den zuständigen Fachpersonen zur Verfügung gestellt und im Internet publiziert Präventionsprogramme in Schulen installiert len Erfahrungen aus anderen Kantonen Wer eine Frage zum Steuersystem hat – zum Beispiel zu einem Steuerabzug der findet bei der Steuerverwaltung und den Gemeindesteuerämtern die gewünschte Unterstützung

Effizienterer Veranlagungsprozess Der Veranlagungsprozess in der Steuerverwaltung kann mit E-Tax BL effizienter gestaltet werden Alle erfassten Daten in der Steuererklärung werden vor dem Einreichen automatisch auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft Manuelle Arbeitsschritte beim Eingang der Steuererklärungen fallen mit E-Tax BL in der Steuerverwaltung weg und allfällige Übertragungsfehler können infolge der medienbruchfreien Übermittlung minimiert werden

Und übrigens: Die Steuererklärung 2022 kann auch weiterhin ausgedruckt und per Post eingereicht werden

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