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JAGDKARTE

1. Musterjäger

2. Max

3. Mag. 4. 01.01.1960

5. J00000 6. 01.01.1980

Hunde- sowie die Unfallversicherung. Des Weiteren dürfen Sie keine Schusswaffe führen. (Es sei denn, Sie besitzen einen Waffenpass, in dem die Waffen eingetragen sind.)

Wenn Sie sich also beispielsweise in diesem Zeitraum beim Bau oder Instandhalten von Jagdeinrichtungen verletzten oder wenn Ihr Jagdhund jemanden beißt, besteht kein Versicherungsschutz aus der Jagdkarte. Auch wenn Sie z.B. zu einem Wildunfall gerufen werden und Sie das Tier von seinem Leiden erlösen müssen, dürften Sie das rein rechtlich nicht, da Sie nicht im Besitz einer gültigen Jagdkarte sind.

Angehende Jagdschutzorgane müssen vor der Prüfung mindestens drei Jah- denn, Sie besitzen statt dessen einen gültigen „Waffenführerschein“.

Wir empfehlen daher die rechtzeitige Einzahlung, um mit 1. April sicher in das neue Jagdjahr zu starten!

Die Zahlscheine für den Mitgliedsbeitrag für das Jagdjahr 2023/2024 wurden deshalb bereits rechtzeitig versandt. Allen Jägerinnen und Jägern, die ein sogenanntes SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung) mit dem OÖ Landesjagdverband abgeschlossen haben, wurde der Mitgliedsbeitrag inklusiv Haftpflichtversicherung im Zuge des SEPA Lastschriftverfahrens bereits im Februar abgebucht und nach Ablauf der 56-tägigen Widerrufsfrist eine Zahlungsbestätigung zugesandt.

Sollte sich zwischenzeitlich Ihre Adresse oder Bankverbindung ändern, bitten wir um kurze Information, damit wir die Daten aktualisieren können.

Gültig ist eine OÖ Jagdkarte nur, wenn der Mitgliedsbeitrag (inkl. der gesetzlich vorgeschriebenen Jagdhaftpflichtversicherung) zur Gänze (€ 107,00) bezahlt ist. Zur Dokumentation der Gültigkeit legen Sie bitte den Zahlscheinabschnitt bzw. einen Ausdruck vom Online-Banking der Jagdkarte bei.

Selbstverständlich ist Ihre Zahlungsbestätigung in der OÖ JagdApp abrufbar, sobald eingezahlt und Ihre Zahlung zugewiesen wurde. Registrieren Sie sich, damit Sie diese und andere Serviceleistungen des OÖ Landesjagdverbandes nutzen können! Um Missverständnissen vorzubeugen, weisen wir darauf hin, dass es sich bei der in der OÖ JagdApp abgebildeten Jagdkarte nicht um eine digitale Jagdkarte handelt, und diese somit das Original nicht ersetzt.

Übrigens, wenn Sie ein Jahr pausieren oder mehrere Jahre lang nicht einzahlen, verfällt die Jagdkarte nicht gleich. Sie können dann jederzeit wieder einen Zahlschein anfordern, diesen einzahlen und so erhält die Jagdkarte wieder ihre Gültigkeit. Bis dahin haben Sie nur Zugriff auf die Basisversion der OÖ JagdApp.