1 minute read

GÜLTIGKEIT DER JAGDKARTE

Die Gültigkeit Ihrer Jagdkarte wird durch Einzahlung des Mitgliedsbeitrages an den OÖ Landesjagdverband zu Beginn des neuen Jagdjahres jeweils um ein weiteres Jagdjahr (Beginn 1. April) verlängert. Bitte bedenken Sie, dass bei einer späteren Einzahlung (z.B. erst Anfang Mai) Ihre Jagdkarte ab dem 1. April keine Gültigkeit hat und kein Versicherungsschutz besteht. Dies betrifft nicht nur die Jagdhaftplicht, sondern auch die Rechtschutz-,

Ober Sterreichische

re im Besitz einer gültigen Jagdkarte sein. Hier kommt es seitens der Behörde zu Beanstandungen, wenn diese nicht durchgehend nachgewiesen werden kann.

Auch der Besitz eines Schalldämpfers ist nicht zulässig, wenn Sie keine gültige Jagdkarte besitzen. Ebenso muss bei der Kontrolle der Waffenbesitzkarte eine gültige Jagdkarte vorgewiesen werden, es sei