Zillertaler Heimatstimme - Ausgabe 17 2020

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ZILLERTALER GEMEINDEBLICK

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ZILLERTALER HEIMATSTIMME

17 | 2020

Foto: Katja Zanella

Wirtschaftskammer als Anlaufstelle für Unternehmen in der Coronakrise

Auf dem Infopoint der Wirtschaftsakmmer „wko.at/corona“ wurden in den letzten 28 Tagen 1,15 Millionen Zugriffe aus Tirol verzeichnet. Das ist ein Zuwachs von rund 80 Prozent. „Unsere Mitglieder wurden stündlich upgedatet. Bei ständiger Veränderung braucht es eine Plattform, auf welcher die relevantesten Informationen auf einen Blick zur Verfügung stehen. Wir haben auf Hochdruck und mit Engagement gearbeitet und somit Vertrauen geschaffen“, erklärt Stefan Bletzacher, Leiter der Bezirksstelle Schwaz der Tiroler Wirtschaftskammer. Härtefallfonds „wko.at/haertefall-fonds“ Mit Montag, 20. April, startete die Phase 2 des Härtefallfonds mit neuen Kriterien. Beim Härtefall-Fonds wird auf den Unternehmer oder die Unternehmerin als Person abgestellt. Ein-Personen-Unternehmer, Kleinstunternehmer als natürliche Person, die weniger als zehn Vollzeit-Äquivalente beschäftigen und max. zwei Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme aufweisen, Erwerbstätige Gesellschafter, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind, Neue Selbstständige wie z. B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten, Freie Dienstnehmer wie Trainer

oder Vortragende Freie Berufe (z. B. im Gesundheitsbereich). Eine Wirtschaftskammermitgliedschaft ist keine Voraussetzung. Auch eine Lockerung der Zugangsvoraussetzungen wurde vorgenommen. „Die Regierung reagierte damit auf unsere Anregungen, denn alle Selbstständigen, die Hilfe brauchen, müssen auch Hilfe bekommen“, so WK-SchwazBezirksobfrau Martina Entner. Der Antrag kann nur online gestellt werden. Basis für die Berechnung ist der Nettoeinkommensentgang (Verdienstentgang). Der Nettoeinkommensentgang aus dem jeweiligen Betrachtungszeitraum wird zu 80 % (in Sonderfällen 90 %) ersetzt, gedeckelt mit max. 2.000 Euro monatlich und unter Abrechnung der Netto-Nebeneinkünfte. Der Förderzuschuss wird über höchstens drei Monate gewährt. Für jeden Monat ist ein gesonderter Antrag zu stellen. Förderzuschüsse aus der Phase 1 werden in der zweiten Phase angerechnet. Corona-Hilfs-Fonds „wko.at/corona-hilfs-fonds“ Der Fonds steht für Unternehmen zur Verfügung, die durch Maßnahmen wie Betretungsverbot, Reisebeschränkungen oder Versammlungsbeschränkungen besonders betroffen sind. Als Instrumente werden Garantien des Bundes und

Zuschüsse für Unternehmen zugesichert. Die Hausbank bereitet gemeinsam mit den Unternehmen den Garantieantrag vor. Zuschüsse bekommen Unternehmen, deren Standort und die Geschäftstätigkeit in Österreich sind, und die Fixkosten müssen in Österreich angefallen sein. Das antragstellende Unternehmen erleidet im Jahr 2020, während der Corona-Krise, einen Umsatzverlust von zumindest 40 % der durch die Ausbreitung von COVID-19 verursacht worden ist. Beantragung der 90-/100-%-Kreditgarantien über die Hausbank seit 8. April möglich. Registrierung beim aws für Fixkostenzuschüsse sind ab Anfang Mai möglich. Als Fixkosten sind Geschäftsraummieten (wenn der Mietzins nicht reduziert werden konnte), Versicherungsprämien, Zinsaufwendungen (sofern diese nicht gestundet werden konnten),

betriebsnotwendige, vertragliche Zahlungsverpflichtungen (die nicht gestundet oder reduziert werden konnten), Lizenzkosten, Zahlungen für Strom, Gas und Telekommunikation, in den Förderrichtlinien angeführt. Zusätzlich: Wertverlust bei verderblichen/ saisonalen Waren, sofern diese während der COVID-Maßnahmen mindestens 50 % des Wertes verlieren. Bemessungsgrundlage sind die Fixkosten und Umsatzausfälle des Unternehmens zwischen 15. März und Ende der COVIDMaßnahmen. Der Antrag auf einen Fixkostenzuschuss wird über ein Online-Tool der Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) gestellt. Weitere Infos: WK-Bezirksstelle Schwaz: 0590905-3710, schwaz@wktirol.at, über die WK-Hotline 0590905-1111 oder über wko. at/corona

InfoEck – telefonisch und online Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des InfoEcks, der Jugendinfo Tirol, sind seit Mitte März im Homeoffice. „Die Jugendinfo ist seit Beginn der Krise erreichbar und bietet auch künftig Informationen und Antworten auf Fragen rund um die verschiedensten Themen wie beispielsweise Jugendschutz oder Sicheres Internet“, informiert Jugendlandesrätin Patrizia Zoller-Frischauf. Unter www.mei-infoeck.at/corona ist außerdem eine eigene Seite mit Informationen rund um das Coronavirus zusammengestellt worden, die laufend ergänzt und erweitert wird. Weiters bietet das InfoEck wie bisher ein umfangreiches Onlineangebot für Jugendliche, Erziehungsberechtigte und Personen, die in der Jugendarbeit tätig sind. Die Jugendinfo ist auf den sozialen Netzwerken Facebook (InfoEck – Jugendinfo Tirol) und Instagram (@infoeck) vertreten und bespielt diese regelmäßig mit Posts zu jugendrelevanten Themen. Auf der Website www.mei-infoeck.at finden sich auch Broschüren der Österreichischen Jugendinfos sowie alle Printprodukte des InfoEcks zum Download. Kontakt: info@infoeck.at oder 0699/15083515 (Di., Mi., Do. 13.00 - 17.00 Uhr). Foto: Land Tirol/Blickfamg


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